GEM Debt Hard Currency In- vestment Grade - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen
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GEM Debt Hard Currency In- vestment Grade Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW- Sondervermögen mit Anteilklassen Stand: März 2015 1
Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer- den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell- schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentli- ches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots angewendet werden. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der GEM Debt Hard Currency Investment Grade sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundes- staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des GEM Debt Hard Currency In- vestment Grade dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rech- nung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen wei- terveräußern. Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung: 1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der Vereinigten Staaten angesehen wird; 2) eine juristische Person, bei der es sich um i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein sonstiges Unternehmen handelt, (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und Zweigstellen dieses Unternehmens oder (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi- ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An- gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb der USA) • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s) befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden) unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min- destens 10% halten, oder • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor- standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt, oder • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge- gründet wurde, oder • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi- schen Unternehmens handelt, oder (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust handelt, 2
(a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen Entscheidungen des Trusts zusteht oder (b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei- dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer- den; oder iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach- lassverwalters ausübt; 3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen; 4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts), das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö- gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition) gehalten wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig- ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen. Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver- trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi- gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch: • Jede natürliche Person, falls o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt. • eine Kapitalgesellschaft, falls o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor- standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben, gehalten werden; oder o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref- fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. • Ein Trust, falls o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei- sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind. • eine Personengesellschaft, falls o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder 3
o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na- türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun- gen Beschränkungen unterworfen sein. 4
Kapitalverwaltungsgesellschaft -------------------------------------------- Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf Email: info@inka-kag.de Telefon: 0211/910-2581 Telefax: 0211/329329 Internet: www.inka-kag.de Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,-- haftend: EUR 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013) Aufsichtsrat --------------------- Carola Gräfin von Schmettow, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Vorsitzende Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsleitung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Paul Hagen, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Technology and Services Officer des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstandes der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf Geschäftsführer --------------------------- Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter ------------------------ HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf 5
Anlageausschuss ------------------------------ Christian Heger (Vorsitzender), Geschäftsführer der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Karsten Tripp, Leiter der Vermögensverwaltung des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Verwahrstelle ------------------- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 75,4 Mio. EUR modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.490.625.258,47 EUR (Stand: 31.12.2013) Wirtschaftsprüfer ------------------------------ KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf Fondsmanager -------------------------- HSBC Global Asset Management (USA) Inc., 452 Fifth Avenue, New York, NY 10018, USA HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Sonstige Angaben -------------------------------- Wertpapierkennnummer: A117YQ ISIN: DE000A117YQ8 (Anteilklasse XDHEUR) Veröffentlichungen: Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah- resberichte und Halbjahresberichte im Internet unter www.inka-kag.de einsehbar. 6
INHALTSVERZEICHNIS Grundlagen ...................................................................................................................................... 12 Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12 Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12 Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13 Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13 Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13 Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13 Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14 Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14 Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14 Fondsmanager ................................................................................................................................. 15 Risikohinweise ................................................................................................................................. 15 Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 16 Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 16 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16 Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 16 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 17 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17 Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17 Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17 Zinsänderungsrisiko ................................................................................................................... 17 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 17 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften............................................................................. 18 Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19 Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19 Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19 Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .......................................... 20 Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20 Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 21 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 21 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 22 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 22 Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 22 Risiken im Zusammenhang mit Emerging Markets .................................................................... 22 Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 23 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 23 Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 24 Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 24 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 24 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 24 Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 26 Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 26 7
Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und -Grenzen ....................................................................... 26 Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 26 Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 27 Wertpapiere .............................................................................................................................. 27 Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 28 Bankguthaben ........................................................................................................................... 30 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 30 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen .................................................... 32 Investmentanteile...................................................................................................................... 32 Derivate .................................................................................................................................... 33 Wertpapier-Darlehensgeschäfte ................................................................................................ 35 Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 36 Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 36 Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 36 Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 36 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 36 Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 37 Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 37 Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 37 Bewertung.................................................................................................................................... 37 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 37 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 38 Teilinvestmentvermögen .............................................................................................................. 38 Anteile ............................................................................................................................................. 38 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 39 Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 39 Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 39 Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 39 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 39 Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 40 Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 41 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 41 Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 42 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 42 Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 42 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 42 Kosten ............................................................................................................................................. 42 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 42 Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 42 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen .................................................................. 44 Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 44 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 44 Wertentwicklung .......................................................................................................................... 44 Ermittlung der Erträge , Ertragsausgleichsverfahren ...................................................................... 45 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 45 Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 45 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 45 Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 46 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 46 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 46 Auslagerung ..................................................................................................................................... 47 Interessenkonflikte ........................................................................................................................... 47 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 48 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 49 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 49 Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 49 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 50 8
Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 50 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 50 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 51 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 51 Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 51 In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 52 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 52 Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 52 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 52 Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 54 Steuerausländer............................................................................................................................ 57 Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 57 Kirchensteuer ............................................................................................................................... 57 Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 57 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 57 Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 58 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 58 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 58 EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 59 Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 60 Dienstleister ..................................................................................................................................... 60 Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 60 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 60 Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 62 Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 72 Anteilklassen im Überblick ............................................................................................................... 77 Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 78 9
Hinweis zum Verkaufsprospekt Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen GEM Debt Hard Currency Investment Grade erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerin- formationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen An- lagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abge- druckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem GEM Debt Hard Currency In- vestment Grade Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht so- wie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Ver- langen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinfor- mationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma- tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom GEM Debt Hard Cur- rency Investment Grade gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbun- den. Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver- tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Invest- ment und Asset Management e.V. lauten: Büro der Ombudsstelle BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de 10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de. 11
Grundlagen die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Das Sondervermögen (der Fonds) Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver- mögensgegenständen sind auf Wunsch des Das Sondervermögen GEM Debt Hard Cur- Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell- rency Investment Grade (nachfolgend schaft erhältlich. „ Fonds“ ) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Anlagebedingungen und deren Änderungen Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an Anleger zu investieren. Der Fonds ist ein In- diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage vestmentvermögen gemäß der Richtlinie abgedruckt. Die Anlagebedingungen können 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und von der Gesellschaft geändert werden. Ände- des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung rungen der Anlagebedingungen bedürfen der der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be- Genehmigung durch die BaFin. Änderungen treffend bestimmte Organismen für gemein- der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- „ OGAW“ ) im Sinne des Kapitalanlagegesetz- sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der buchs (nachfolgend „ KAGB“ ). Er wird von der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft (nachfolgend „ Gesellschaft“ ) verwaltet. Der den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder Fonds wurde am 13.03.2015 für unbestimmte ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Dauer aufgelegt. Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- umzutauschen, sofern derartige Investment- che Rechnung der Anleger nach dem Grund- vermögen von der Gesellschaft oder einem satz der Risikomischung in den nach dem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen verwaltet werden. gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. In welche Vermö- Die vorgesehenen Änderungen werden im gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder Bundesanzeiger und darüber hinaus unter der Anleger anlegen darf und welche Bestim- www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich Änderungen Vergütungen und Aufwandser- aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- stattungen, die aus dem Fonds entnommen nungen und den Anlagebedingungen, die das werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref- der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- fen, werden die Anleger außerdem über ihre gen umfassen einen Allgemeinen und einen depotführenden Stellen in Papierform oder Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin- elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf- gungen” und „ Besondere Anlagebedingun- ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums- umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- Investmentvermögen müssen vor deren Ver- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte wendung von der Bundesanstalt für Finanz- der Anleger in Zusammenhang mit der Ände- dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol- weitere Informationen erlangt werden können. venzmasse der Gesellschaft. Die Änderungen treten frühestens am Tage Verkaufsunterlagen und Offenlegung von nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun- Informationen gen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle- drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in gerinformationen, die Anlagebedingungen Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe- ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände- richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich. Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate Zusätzliche Informationen über die Anlage- nach Bekanntmachung in Kraft. grenzen des Risikomanagements des Fonds, 12
und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe Verwaltungsgesellschaft oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs- Firma, Rechtsform und Sitz tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft überprüft und angepasst wird. mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Verwahrstelle (GmbH). Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier- und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit verwahrt die Vermögensgegenstände in November 2000 Investmentfondsanteil- Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über- Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas- wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft sung an das Investmentgesetz darf die Gesell- über die Vermögensgegenstände den Vor- schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme schriften des KAGB und den Anlagebedingun- Sondervermögen, Gemischte Sondervermö- gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens- gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige gegenständen in Bankguthaben bei einem Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten. anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über Zudem darf die Gesellschaft Spezial- solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- Sondervermögen sowie Sondervermögen mit mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De- wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, zember 2005) verwalten und als Fremdverwal- wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An- tungsgesellschaft einer Investmentaktienge- lagebedingungen und den Vorschriften des sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach KAGB vereinbar ist. Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013 Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Investmentvermögen gemäß der OGAW- folgende Aufgaben: Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- und AIF- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile Kapitalverwaltungsgesellschaft. des Fonds, • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die Rücknahme der Anteile sowie die An- Fondsadministration, das heißt administrative teilwertermittlung den Vorschriften Dienstleistungen in den Bereichen Back- und des KAGB und den Anlagebedingun- Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement gen des Fonds entsprechen, werden in der Regel dritte Gesellschaften • Sicherzustellen, dass bei den für ge- beauftragt. meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts- innerhalb der üblichen Fristen in ihre rat Verwahrung gelangt, • Sicherzustellen, dass die Erträge des Nähere Angaben über die Geschäftsführung, Fonds nach den Vorschriften des die Zusammensetzung des Aufsichtsrates KAGB und nach den Anlagebedingun- finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. gen verwendet werden, • Überwachung von Kreditaufnahmen Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel durch die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zu- Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe stimmung zur Kreditaufnahme, von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für der Gesellschaft beträgt 21.480.124 Euro Wertpapierdarlehen rechtswirksam (Stand 31.12.2013). bestellt und jederzeit vorhanden sind. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investment- vermögen ergeben, die nicht der OGAW- Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati- ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ), 13
Unterverwahrung gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu- gen). Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma, • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga- Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge- ben mit den Interessenkonflikte wie folgt führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt um: worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf- gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter- Die Verwahrstelle hat angemessene und nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die wirksame interne Regelwerke eingeführt, um folgenden Informationen hat die Gesellschaft eigene potentielle Interessenkonflikte ent- von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. weder vollständig zu vermeiden bzw. in den Die Gesellschaft hat die Informationen auf Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe- potentielle Schädigung der Anlegerinteres- rung der Information durch die Verwahrstelle sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll- Regelwerke wird durch eine unabhängige ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Compliance Funktion überwacht. Zudem überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus- • Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf- lagerung der Portfolioverwaltung durch die gaben übertragen: Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover- waltung beauftragte Manager nicht auch als Die Verwahrung der Vermögensgegenstände Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc. oder wird. als Global Custodian übertragen. HSBC Bank plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf Haftung der Verwahrstelle weitere Unterverwahrer übertragen. Die in der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter- Vermögensgegenstände, die von ihr oder in verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di- ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver- rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus- wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des todian in Anspruch genommen werden kön- Verlustes eines solchen Vermögensgegen- nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem standes haftet die Verwahrstelle gegenüber Verkaufsprospekt beigefügt. dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein- Die Inanspruchnahme des/der exakten Un- flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh- terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter- ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi- Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die gen Märkten gemäß der Allgemeinen und Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Besonderen Anlagebedingungen sowie den Verpflichtungen nach den Vorschriften des Ausführungen im Verkaufsprospekt ent- KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. nommen werden. Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung • Folgende Interessenskonflikte könnten sich aus der Unterverwahrung ergeben: Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf- tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah- Potenzielle Interessenkonflikte können sich rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge- ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne brauch gemacht. Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll- Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr- te es sich bei diesem weiteren Unternehmen stelle um ein mit der Gesellschaft oder der Ver- wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie- Trinkaus & Burkhardt AG mit Sitz in 40212 raus im Zusammenspiel zwischen diesem Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte unter HRB 54447, die Funktion der Verwahr- ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein stelle übernommen. Die Verwahrstelle ist ein mit ihr verbundenes Unternehmen bei der Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kre- Wahl des Unterverwahrers gegenüber ditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. 14
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle, zu gegenüber für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der deren Konzern sie gehört, mit der Ausführung Auslagerungsvertrag kann von der Gesell- und Abwicklung von Transaktionen, zum Bei- schaft jederzeit gekündigt werden. HSBC Glo- spiel den Kauf und den Verkauf von Wertpa- bal Asset Management (Deutschland) GmbH pieren, für Rechnung des Fonds beauftragen. kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats kündigen. Der Ausla- gerungsvertrag kann daneben aus wichtigem Fondsmanager Grund ohne Einhaltung einer Frist unter ande- rem gekündigt werden, wenn das Verwal- Die Gesellschaft hat folgende Gesellschaften tungsrecht der Gesellschaft für den Fonds als Fondsmanager bestellt. erlischt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleis- tungsaufsicht eine Beendigung des Vertrages Die Gesellschaft hat HSBC Global Asset Ma- verlangt oder ein Insolvenzverfahren über die nagement (USA) Inc., 452 Fifth Avenue, 7th Gesellschaft eröffnet wird. Floor, New York, NY 10018, USA, als Fonds- manager für den Fonds bestellt. Hierbei han- delt es sich um eine 100%ige Tochter der Risikohinweise HSBC Bank USA, N.A. HSBC Global Asset Management wurde 1973 gegründet und das Vor der Entscheidung über den Erwerb von Team in New York hat über 10 Jahre Erfahrung Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die im Management von Emerging Market Anlei- nachfolgenden Risikohinweise zusammen hen. mit den anderen in diesem Verkaufspros- pekt enthaltenen Informationen sorgfältig Die Gesellschaft hat als weiteren Fondsmana- lesen und diese bei ihrer Anlageentschei- ger die HSBC Global Asset Management dung berücksichtigen. Der Eintritt eines (Deutschland) GmbH, mit Sitz Königsallee oder mehrerer dieser Risiken kann für sich 21/23, 40212 Düsseldorf, als Fondsmanager genommen oder zusammen mit anderen für den Fonds bestellt. Hierbei handelt es sich Umständen die Wertentwicklung des Fonds um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- von HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düssel- gegenstände nachteilig beeinflussen und dorf. Die HSBC Global Asset Management sich damit auch nachteilig auf den Anteil- (Deutschland) GmbH wurde am 17. März 1989 wert auswirken. unter dem Namen HSBC Trinkaus Capital Ma- nagement GmbH mit einem Stammkapital von Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu 5 Mio. DM gegründet, eingetragen im Han- einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse delsregister Düsseldorf unter Nr. 24.141. der in dem Fonds befindlichen Vermögens- gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt Gegenstand der Unternehmen ist die Anlage- seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er- beratung, die Erstellung von Analysen von hält er das von ihm in den Fonds investierte Unternehmen, Branchen, Wirtschaft und Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Märkten, die Finanzportfolioverwaltung sowie Der Anleger könnte sein in den Fonds in- die Anlage- und Abschlussvermittlung von vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel- Finanzinstrumenten. fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse in der Vergangenheit sind kein verlässlicher HSBC Global Asset Management (Deutsch- Indikator für die zukünftige Wertentwick- land) GmbH übernimmt ausschließlich die lung und können mithin nicht garantiert Währungsabsicherung von Anteilklassen des werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die Fonds. angelegte Summe beschränkt. Eine Nach- schusspflicht über das vom Anleger inves- Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa- tierte Kapital hinaus besteht nicht. piermärkte, analysiert die Zusammensetzung der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen Neben den nachstehend oder an anderer des Fondsvermögens unter Beachtung der Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe- Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik nen Risiken und Unsicherheiten kann die und Anlagegrenzen. Der Fondsmanager wird Wertentwicklung des Fonds durch ver- von der Gesellschaft aus der Verwaltungsver- schiedene weitere Risiken und Unsicherhei- gütung vergütet. Zusätzliche Kosten entstehen ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht dem Fonds durch die Auslagerung daher nicht. bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die Der Fondsmanager haftet der Gesellschaft nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, 15
enthält weder eine Aussage über die Wahr- zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun- Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt gen ist, Vermögensgegenstände während der einzelner Risiken. Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Risiken einer Fondsanlage Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, der Rücknahme. die mit einer Anlage in einen OGAW typi- scherweise verbunden sind. Diese Risiken Änderung der Anlagepolitik oder der Anla- können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf gebedingungen das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen Fondsanlage auswirken. mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebedingungen kön- Schwankung des Fondsanteilwerts nen auch den Anleger betreffende Regelungen geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem durch eine Änderung der Anlagebedingungen Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des kann die dem Fonds zu belastenden Kosten Fonds entspricht dabei der Summe der erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli- Marktwerte aller Vermögensgegenstände im tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag- Fondsvermögen abzüglich der Summe der lich zulässigen Anlagespektrums und damit Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. ohne Änderung der Anlagebedingungen und Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert deren Genehmigung durch die BaFin ändern. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver- stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des bundene Risiko verändern. Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö- gensgegenstände oder steigt der Wert der Auflösung des Fonds Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver- Beeinflussung der individuellen Perfor- waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell- mance durch steuerliche Aspekte schaft kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ- recht über den Fonds geht nach einer Kündi- gen hängt von den individuellen Verhältnissen gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig wahrstelle über. Für den Anleger besteht da- Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra- her das Risiko, dass er die von ihm geplante gen – insbesondere unter Berücksichtigung Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem der individuellen steuerlichen Situation – sollte Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle sich der Anleger an seinen persönlichen Steu- können dem Fonds andere Steuern als deut- erberater wenden. sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui- Aussetzung der Anteilrücknahme dationsverfahrens aus dem Depot des Anle- gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An- Ertragssteuern belastet werden. teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- Übertragung aller Vermögensgegenstände setzung unter Berücksichtigung der Interessen des Fonds auf ein anderes offenes Publi- der Anleger erforderlich erscheinen lassen. kums-Investmentvermögen (Verschmel- Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne zung) können z.B. wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn- Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögens- lichem Umfang sein sowie die Schließung von gegenstände des Fonds auf einen anderen Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun- OGAW übertragen. Der Anleger kann seine gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) be- des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger halten mit der Folge, dass er Anleger des kann seine Anteile während dieses Zeitraums übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset- Anteile an einem offenen Publikums- 16
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