GEM Debt Hard Currency In- vestment Grade - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen

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GEM Debt Hard Currency In-
vestment Grade
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-
Sondervermögen mit Anteilklassen

Stand: März 2015

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Verkaufsbeschränkung

Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer-
den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell-
schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der
örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein öffentli-
ches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines
solchen öffentlichen Angebots angewendet werden.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der GEM Debt Hard Currency Investment
Grade sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner
gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States
Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundes-
staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des GEM Debt Hard Currency In-
vestment Grade dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rech-
nung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine
US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen wei-
terveräußern.

Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung:

1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der
   Vereinigten Staaten angesehen wird;

2) eine juristische Person, bei der es sich um
     i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder
         ein sonstiges Unternehmen handelt,
         (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder
             organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und
             Zweigstellen dieses Unternehmens oder
         (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi-
             ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein
             Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für
             betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An-
             gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb
             der USA)
               • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s)
                  befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als
                  „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden)
                   unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min-
                   destens 10% halten, oder
               • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor-
                   standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr
                   die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt,
                   oder
               • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht
                   bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge-
                   gründet wurde, oder
               • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile
                   unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder
         (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi-
             schen Unternehmens handelt, oder
         (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder

     ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten
         oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust
         handelt,

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(a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen
             Entscheidungen des Trusts zusteht oder
         (b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein
             oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder
         (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei-
             dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer-
             den; oder
    iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person
         zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach-
         lassverwalters ausübt;

3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen;

4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary
   investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts),
   das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö-
   gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition)
   gehalten wird.

Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig-
ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete
und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen.

Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver-
trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen
angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi-
gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder
sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren
Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch:

   • Jede natürliche Person, falls
        o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder
        o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen
           einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt.

   • eine Kapitalgesellschaft, falls
        o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder
        o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor-
           standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben
           beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz
           haben, gehalten werden; oder
        o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref-
           fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
           schrieben) sind.

   • Ein Trust, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder
        o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada
           ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder
        o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei-
           sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind.

   • eine Personengesellschaft, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen
           ist; oder
        o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder

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o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na-
          türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder
        o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen
          treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
          schrieben) sind.

Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun-
gen Beschränkungen unterworfen sein.

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Kapitalverwaltungsgesellschaft
--------------------------------------------
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf
Email: info@inka-kag.de
Telefon: 0211/910-2581
Telefax: 0211/329329
Internet: www.inka-kag.de
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,--
haftend: EUR 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013)

Aufsichtsrat
---------------------
Carola Gräfin von Schmettow,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Vorsitzende

Dr. Rudolf Apenbrink,
Vorsitzender der Geschäftsleitung der
HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf

Paul Hagen,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Prof. Dr. Alexander Kempf,
Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln
und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne

Dr. Christiane Lindenschmidt,
Chief Technology and Services Officer des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Ulrich Sommer,
Mitglied des Vorstandes der
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf

Geschäftsführer
---------------------------
Markus Hollmann
Alexander Poppe

Gesellschafter
------------------------
HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf

                                                 5
Anlageausschuss
------------------------------
Christian Heger (Vorsitzender),
Geschäftsführer der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf

Karsten Tripp,
Leiter der Vermögensverwaltung des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Verwahrstelle
-------------------
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 75,4 Mio. EUR
modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.490.625.258,47 EUR (Stand: 31.12.2013)

Wirtschaftsprüfer
------------------------------
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf

Fondsmanager
--------------------------
HSBC Global Asset Management (USA) Inc.,
452 Fifth Avenue, New York, NY 10018, USA

HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH,
Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf

Sonstige Angaben
--------------------------------
Wertpapierkennnummer: A117YQ
ISIN: DE000A117YQ8
(Anteilklasse XDHEUR)

Veröffentlichungen:

Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah-
resberichte und Halbjahresberichte im Internet unter www.inka-kag.de einsehbar.

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INHALTSVERZEICHNIS

Grundlagen ...................................................................................................................................... 12
  Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12
  Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12
Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13
  Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13
  Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13
Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13
  Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14
  Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14
  Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14
  Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14
Fondsmanager ................................................................................................................................. 15
Risikohinweise ................................................................................................................................. 15
  Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 16
     Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 16
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16
     Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
     Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 16
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 17
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17
     Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17
     Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17
     Zinsänderungsrisiko ................................................................................................................... 17
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 17
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18
     Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften............................................................................. 18
     Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19
     Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19
     Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19
     Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19
     Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19
     Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .......................................... 20
     Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20
     Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 21
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 21
  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21
  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 22
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 22
     Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 22
     Risiken im Zusammenhang mit Emerging Markets .................................................................... 22
     Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 23
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 23
     Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 24
     Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 24
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 24
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 24
Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 26
Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 26

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Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und                        -Grenzen ....................................................................... 26
   Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 26
   Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 27
     Wertpapiere .............................................................................................................................. 27
     Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 28
     Bankguthaben ........................................................................................................................... 30
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten
     sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 30
     Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen .................................................... 32
     Investmentanteile...................................................................................................................... 32
     Derivate .................................................................................................................................... 33
     Wertpapier-Darlehensgeschäfte ................................................................................................ 35
     Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 36
   Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 36
     Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 36
     Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 36
     Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 36
     Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 37
   Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 37
   Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 37
   Bewertung.................................................................................................................................... 37
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 37
     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 38
   Teilinvestmentvermögen .............................................................................................................. 38
Anteile ............................................................................................................................................. 38
   Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 39
     Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 39
     Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 39
     Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 39
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 39
   Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 40
   Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 41
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 41
   Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 42
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 42
   Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 42
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 42
Kosten ............................................................................................................................................. 42
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 42
   Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 42
   Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen .................................................................. 44
   Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 44
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 44
   Wertentwicklung .......................................................................................................................... 44
   Ermittlung der Erträge , Ertragsausgleichsverfahren ...................................................................... 45
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 45
Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 45
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 45
   Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 46
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 46
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 46
Auslagerung ..................................................................................................................................... 47
Interessenkonflikte ........................................................................................................................... 47
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 48
   Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 49
     Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 49
     Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 49
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 50

                                                                           8
Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 50
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 50
   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 51
     Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 51
     Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 51
     In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 52
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 52
     Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 52
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 52
   Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 54
   Steuerausländer............................................................................................................................ 57
   Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 57
   Kirchensteuer ............................................................................................................................... 57
   Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 57
   Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 57
   Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 58
   Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 58
   Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 58
   EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 59
Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 60
Dienstleister ..................................................................................................................................... 60
Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 60
Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 60
Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 62
Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 72
Anteilklassen im Überblick ............................................................................................................... 77
Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 78

                                                                          9
Hinweis zum Verkaufsprospekt

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen GEM Debt Hard Currency
Investment Grade erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerin-
formationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen An-
lagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und
die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abge-
druckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem GEM Debt Hard Currency In-
vestment Grade Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht so-
wie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Ver-
langen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinfor-
mationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben
werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder
Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma-
tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der
Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen-
falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung

Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom GEM Debt Hard Cur-
rency Investment Grade gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über
die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbun-
den.

Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger
sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver-
tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche
Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können
Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und
Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“     des BVI Bundesverband Invest-
ment und Asset Management e.V. lauten:

        Büro der Ombudsstelle
        BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
        Unter den Linden 42
        10117 Berlin
        Telefon: (030) 6449046-0
        Telefax: (030) 6449046-29
        Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
        www.ombudsstelle-investmentfonds.de

                                             10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref-
fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten lauten:

        Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
        Postfach 11 12 32
        60047 Frankfurt,
        Tel.: 069/2388-1907 oder -1906,
        Fax: 069/2388-1919,
        schlichtung@bundesbank.de.

                                            11
Grundlagen                                              die Risikomanagementmethoden und die
                                                        jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und
Das Sondervermögen (der Fonds)                          Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver-
                                                        mögensgegenständen sind auf Wunsch des
Das Sondervermögen GEM Debt Hard Cur-                   Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell-
rency       Investment    Grade     (nachfolgend        schaft erhältlich.
„ Fonds“ ) ist ein Organismus für gemeinsame
 Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern             Anlagebedingungen und deren Änderungen
 Kapital einsammelt, um es gemäß einer fest-
 gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser             Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
 Anleger zu investieren. Der Fonds ist ein In-          diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
 vestmentvermögen gemäß der Richtlinie                  abgedruckt. Die Anlagebedingungen können
 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und             von der Gesellschaft geändert werden. Ände-
 des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung          rungen der Anlagebedingungen bedürfen der
 der Rechts- und Verwaltungsvorschriften be-            Genehmigung durch die BaFin. Änderungen
 treffend bestimmte Organismen für gemein-              der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen
 same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend              zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-
 „ OGAW“ ) im Sinne des Kapitalanlagegesetz-            sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der
  buchs (nachfolgend „ KAGB“ ). Er wird von der         Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter
  Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH          der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft
  (nachfolgend „ Gesellschaft“ ) verwaltet. Der         den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder
  Fonds wurde am 13.03.2015 für unbestimmte             ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
  Dauer aufgelegt.                                      Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile
                                                        gegen Anteile an Investmentvermögen mit
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte            vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos
Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-            umzutauschen, sofern derartige Investment-
che Rechnung der Anleger nach dem Grund-                vermögen von der Gesellschaft oder einem
satz der Risikomischung in den nach dem                 anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen                 verwaltet werden.
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Sondervermögen an. In welche Vermö-                 Die vorgesehenen Änderungen werden im
gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder            Bundesanzeiger und darüber hinaus unter
der Anleger anlegen darf und welche Bestim-             www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die
mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich           Änderungen Vergütungen und Aufwandser-
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-                 stattungen, die aus dem Fonds entnommen
nungen und den Anlagebedingungen, die das               werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und              Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref-
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun-            fen, werden die Anleger außerdem über ihre
gen umfassen einen Allgemeinen und einen                depotführenden Stellen in Papierform oder
Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin-              elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf-
gungen” und „ Besondere Anlagebedingun-                 ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information
gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums-            umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-
Investmentvermögen müssen vor deren Ver-                ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte
wendung von der Bundesanstalt für Finanz-               der Anleger in Zusammenhang mit der Ände-
dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt           rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol-               weitere Informationen erlangt werden können.
venzmasse der Gesellschaft.
                                                        Die Änderungen treten frühestens am Tage
Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                  nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun-
Informationen                                           gen von Regelungen zu den Vergütungen und
                                                        Aufwendungserstattungen treten frühestens
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle-            drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in
gerinformationen, die Anlagebedingungen                 Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin
sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe-           ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände-
richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und          rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich.           Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate
Zusätzliche Informationen über die Anlage-              nach Bekanntmachung in Kraft.
grenzen des Risikomanagements des Fonds,

                                                   12
und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe
Verwaltungsgesellschaft                                oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
                                                       deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs-
Firma, Rechtsform und Sitz                             tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der
                                                       verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft           überprüft und angepasst wird.
mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft
im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer
Gesellschaft  mit  beschränkter    Haftung             Verwahrstelle
(GmbH).
                                                       Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung
Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier-            und der Verwahrung von Sondervermögen vor.
Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie            Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und
seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit            verwahrt die Vermögensgegenstände in
November        2000    Investmentfondsanteil-         Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über-
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas-              wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft
sung an das Investmentgesetz darf die Gesell-          über die Vermögensgegenstände den Vor-
schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme            schriften des KAGB und den Anlagebedingun-
Sondervermögen, Gemischte Sondervermö-                 gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens-
gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige                gegenständen in Bankguthaben bei einem
Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten.              anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
Zudem darf die Gesellschaft Spezial-                   solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-
Sondervermögen sowie Sondervermögen mit                mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De-             wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
zember 2005) verwalten und als Fremdverwal-            wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An-
tungsgesellschaft einer Investmentaktienge-            lagebedingungen und den Vorschriften des
sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach          KAGB vereinbar ist.
Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches
darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013           Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Investmentvermögen gemäß der OGAW-                     folgende Aufgaben:
Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine
Erlaubnis      als    OGAW-       und      AIF-           •   Ausgabe und Rücknahme der Anteile
Kapitalverwaltungsgesellschaft.                               des Fonds,
                                                          •   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und
Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die                    Rücknahme der Anteile sowie die An-
Fondsadministration, das heißt administrative                 teilwertermittlung den Vorschriften
Dienstleistungen in den Bereichen Back- und                   des KAGB und den Anlagebedingun-
Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement                    gen des Fonds entsprechen,
werden in der Regel dritte Gesellschaften                 •   Sicherzustellen, dass bei den für ge-
beauftragt.                                                   meinschaftliche Rechnung der Anleger
                                                              getätigten Geschäften der Gegenwert
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts-                      innerhalb der üblichen Fristen in ihre
rat                                                           Verwahrung gelangt,
                                                          •   Sicherzustellen, dass die Erträge des
Nähere Angaben über die Geschäftsführung,                     Fonds nach den Vorschriften des
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates                        KAGB und nach den Anlagebedingun-
finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.                   gen verwendet werden,
                                                          •   Überwachung von Kreditaufnahmen
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                      durch die Gesellschaft für Rechnung
                                                              des Fonds sowie gegebenenfalls Zu-
Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe                 stimmung zur Kreditaufnahme,
von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital             •   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für
der Gesellschaft beträgt 21.480.124 Euro                      Wertpapierdarlehen       rechtswirksam
(Stand 31.12.2013).                                           bestellt und jederzeit vorhanden sind.
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,
die sich durch die Verwaltung von Investment-
vermögen ergeben, die nicht der OGAW-
Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati-
ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ),

                                                  13
Unterverwahrung                                             gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu-
                                                            gen).
Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma,               • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga-
Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge-               ben mit den Interessenkonflikte wie folgt
führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt                um:
worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf-
gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter-                Die Verwahrstelle hat angemessene und
nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die                 wirksame interne Regelwerke eingeführt, um
folgenden Informationen hat die Gesellschaft               eigene potentielle Interessenkonflikte ent-
von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.                 weder vollständig zu vermeiden bzw. in den
Die Gesellschaft hat die Informationen auf                 Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine
Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe-         potentielle Schädigung der Anlegerinteres-
rung der Information durch die Verwahrstelle               sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser
angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll-              Regelwerke wird durch eine unabhängige
ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen.                 Compliance Funktion überwacht. Zudem
                                                           überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus-
• Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf-               lagerung der Portfolioverwaltung durch die
  gaben übertragen:                                        Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover-
                                                           waltung beauftragte Manager nicht auch als
 Die Verwahrung der Vermögensgegenstände                   Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist
 ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc.              oder wird.
 als Global Custodian übertragen. HSBC Bank
 plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf                Haftung der Verwahrstelle
 weitere Unterverwahrer übertragen. Die in
 der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte                 Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
 Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter-            Vermögensgegenstände, die von ihr oder in
 verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di-             ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver-
 rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus-             wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
 todian in Anspruch genommen werden kön-                  Verlustes eines solchen Vermögensgegen-
 nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem               standes haftet die Verwahrstelle gegenüber
 Verkaufsprospekt beigefügt.                              dem Fonds und dessen Anlegern, außer der
                                                          Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein-
 Die Inanspruchnahme des/der exakten Un-                  flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh-
 terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter-              ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines
 verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi-               Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die
 gen Märkten gemäß der Allgemeinen und                    Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre
 Besonderen Anlagebedingungen sowie den                   Verpflichtungen nach den Vorschriften des
 Ausführungen im Verkaufsprospekt ent-                    KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
 nommen werden.
                                                          Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung
• Folgende Interessenskonflikte könnten sich
  aus der Unterverwahrung ergeben:                        Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf-
                                                          tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah-
 Potenzielle Interessenkonflikte können sich              rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge-
 ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne                 brauch gemacht.
 Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung
 an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll-             Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr-
 te es sich bei diesem weiteren Unternehmen               stelle
 um ein mit der Gesellschaft oder der Ver-
 wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B.                 Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC
 Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie-             Trinkaus & Burkhardt AG mit Sitz in 40212
 raus im Zusammenspiel zwischen diesem                    Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im
 Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der                Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
 Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte            unter HRB 54447, die Funktion der Verwahr-
 ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein               stelle übernommen. Die Verwahrstelle ist ein
 mit ihr verbundenes Unternehmen bei der                  Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre
 Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der                 Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kre-
 Wahl des Unterverwahrers gegenüber                       ditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft.

                                                     14
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle, zu            gegenüber für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der
deren Konzern sie gehört, mit der Ausführung           Auslagerungsvertrag kann von der Gesell-
und Abwicklung von Transaktionen, zum Bei-             schaft jederzeit gekündigt werden. HSBC Glo-
spiel den Kauf und den Verkauf von Wertpa-             bal Asset Management (Deutschland) GmbH
pieren, für Rechnung des Fonds beauftragen.            kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen
                                                       zum Ende eines Monats kündigen. Der Ausla-
                                                       gerungsvertrag kann daneben aus wichtigem
Fondsmanager                                           Grund ohne Einhaltung einer Frist unter ande-
                                                       rem gekündigt werden, wenn das Verwal-
Die Gesellschaft hat folgende Gesellschaften           tungsrecht der Gesellschaft für den Fonds
als Fondsmanager bestellt.                             erlischt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
                                                       tungsaufsicht eine Beendigung des Vertrages
Die Gesellschaft hat HSBC Global Asset Ma-             verlangt oder ein Insolvenzverfahren über die
nagement (USA) Inc., 452 Fifth Avenue, 7th             Gesellschaft eröffnet wird.
Floor, New York, NY 10018, USA, als Fonds-
manager für den Fonds bestellt. Hierbei han-
delt es sich um eine 100%ige Tochter der               Risikohinweise
HSBC Bank USA, N.A. HSBC Global Asset
Management wurde 1973 gegründet und das                Vor der Entscheidung über den Erwerb von
Team in New York hat über 10 Jahre Erfahrung           Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die
im Management von Emerging Market Anlei-               nachfolgenden Risikohinweise zusammen
hen.                                                   mit den anderen in diesem Verkaufspros-
                                                       pekt enthaltenen Informationen sorgfältig
Die Gesellschaft hat als weiteren Fondsmana-           lesen und diese bei ihrer Anlageentschei-
ger die HSBC Global Asset Management                   dung berücksichtigen. Der Eintritt eines
(Deutschland) GmbH, mit Sitz Königsallee               oder mehrerer dieser Risiken kann für sich
21/23, 40212 Düsseldorf, als Fondsmanager              genommen oder zusammen mit anderen
für den Fonds bestellt. Hierbei handelt es sich        Umständen die Wertentwicklung des Fonds
um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft             bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens-
von HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düssel-              gegenstände nachteilig beeinflussen und
dorf. Die HSBC Global Asset Management                 sich damit auch nachteilig auf den Anteil-
(Deutschland) GmbH wurde am 17. März 1989              wert auswirken.
unter dem Namen HSBC Trinkaus Capital Ma-
nagement GmbH mit einem Stammkapital von               Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu
5 Mio. DM gegründet, eingetragen im Han-               einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse
delsregister Düsseldorf unter Nr. 24.141.              der in dem Fonds befindlichen Vermögens-
                                                       gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt
Gegenstand der Unternehmen ist die Anlage-             seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er-
beratung, die Erstellung von Analysen von              hält er das von ihm in den Fonds investierte
Unternehmen, Branchen, Wirtschaft und                  Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
Märkten, die Finanzportfolioverwaltung sowie           Der Anleger könnte sein in den Fonds in-
die Anlage- und Abschlussvermittlung von               vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel-
Finanzinstrumenten.                                    fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse
                                                       in der Vergangenheit sind kein verlässlicher
HSBC Global Asset Management (Deutsch-                 Indikator für die zukünftige Wertentwick-
land) GmbH übernimmt ausschließlich die                lung und können mithin nicht garantiert
Währungsabsicherung von Anteilklassen des              werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die
Fonds.                                                 angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
                                                       schusspflicht über das vom Anleger inves-
Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa-                tierte Kapital hinaus besteht nicht.
piermärkte, analysiert die Zusammensetzung
der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen            Neben den nachstehend oder an anderer
des Fondsvermögens unter Beachtung der                 Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe-
Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik             nen Risiken und Unsicherheiten kann die
und Anlagegrenzen. Der Fondsmanager wird               Wertentwicklung des Fonds durch ver-
von der Gesellschaft aus der Verwaltungsver-           schiedene weitere Risiken und Unsicherhei-
gütung vergütet. Zusätzliche Kosten entstehen          ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht
dem Fonds durch die Auslagerung daher nicht.           bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die
Der Fondsmanager haftet der Gesellschaft               nachfolgenden Risiken aufgeführt werden,

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enthält weder eine Aussage über die Wahr-                zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert
scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das             sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun-
Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt                   gen ist, Vermögensgegenstände während der
einzelner Risiken.                                       Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver-
                                                         kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach
Risiken einer Fondsanlage                                Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann
                                                         niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,             der Rücknahme.
die mit einer Anlage in einen OGAW typi-
scherweise verbunden sind. Diese Risiken                 Änderung der Anlagepolitik oder der Anla-
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf           gebedingungen
das vom Anleger investierte Kapital sowie auf
die vom Anleger geplante Haltedauer der                  Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen
Fondsanlage auswirken.                                   mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch
                                                         eine Änderung der Anlagebedingungen kön-
Schwankung des Fondsanteilwerts                          nen auch den Anleger betreffende Regelungen
                                                         geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem               durch eine Änderung der Anlagebedingungen
Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in          die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des              kann die dem Fonds zu belastenden Kosten
Fonds entspricht dabei der Summe der                     erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli-
Marktwerte aller Vermögensgegenstände im                 tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag-
Fondsvermögen abzüglich der Summe der                    lich zulässigen Anlagespektrums und damit
Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds.            ohne Änderung der Anlagebedingungen und
Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert               deren Genehmigung durch die BaFin ändern.
der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-                  Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver-
stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des            bundene Risiko verändern.
Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö-
gensgegenstände oder steigt der Wert der                 Auflösung des Fonds
Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.
                                                         Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver-
Beeinflussung der individuellen          Perfor-         waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell-
mance durch steuerliche Aspekte                          schaft kann den Fonds nach Kündigung der
                                                         Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs-
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ-             recht über den Fonds geht nach einer Kündi-
gen hängt von den individuellen Verhältnissen            gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig              wahrstelle über. Für den Anleger besteht da-
Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra-              her das Risiko, dass er die von ihm geplante
gen – insbesondere unter Berücksichtigung                Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
der individuellen steuerlichen Situation – sollte        Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle
sich der Anleger an seinen persönlichen Steu-            können dem Fonds andere Steuern als deut-
erberater wenden.                                        sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
                                                         die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui-
Aussetzung der Anteilrücknahme                           dationsverfahrens aus dem Depot des Anle-
                                                         gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An-              Ertragssteuern belastet werden.
teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge-
wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus-              Übertragung aller Vermögensgegenstände
setzung unter Berücksichtigung der Interessen            des Fonds auf ein anderes offenes Publi-
der Anleger erforderlich erscheinen lassen.              kums-Investmentvermögen     (Verschmel-
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne                zung)
können z.B. wirtschaftliche oder politische
Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn-               Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögens-
lichem Umfang sein sowie die Schließung von              gegenstände des Fonds auf einen anderen
Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun-                 OGAW übertragen. Der Anleger kann seine
gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung           Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) be-
des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger             halten mit der Folge, dass er Anleger des
kann seine Anteile während dieses Zeitraums              übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen
nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset-            Anteile an einem offenen Publikums-

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