Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Siemens Qualität & Dividende Europa Stand: 01.03.2021

 
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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Siemens Qualität & Dividende Europa Stand: 01.03.2021
Siemens Fonds Invest GmbH

  Verkaufsprospekt und
  Anlagebedingungen
  Siemens Qualität & Dividende Europa
  Stand: 01.03.2021

                                siemens.de/fonds
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Siemens Qualität & Dividende Europa Stand: 01.03.2021
Inhaltsverzeichnis
Siemens Qualität & Dividende Europa

 6   I. VERKAUFSPROSPEKT

 6   1.       Hinweis zum Verkaufsprospekt
 6   1.1      Anlagebeschränkungen für US-Personen
 6   2.       Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 6   2.1      Durchsetzung von Rechten
 7   3.       Grundlagen
 7   3.1      Das Sondervermögen (der Fonds)
 7   3.2      Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
 7   3.3      Anlagebedingungen und deren Änderungen
 8   4.       Allgemeine Informationen zur Nachhaltigkeit
 8   4.1      Nachhaltigkeit bei Siemens folgt unseren Werten
 8   4.2      ESG-Politik der Siemens Fonds Invest GmbH
 8   4.3      Art des Finanzproduktes
 8   5.       Verwaltungsgesellschaft
 8   5.1      Firma, Rechtsform und Sitz
 8   5.2      Geschäftsführung und Aufsichtsrat
 8   5.3      Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
 9   6.       Verwahrstelle
 9   6.1      Aufgaben der Verwahrstelle
 9   6.2      Unterverwahrung
10   6.3      Haftung der Verwahrstelle
10   6.4      Zusätzliche Informationen
10   6.5      Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
10   7.       Risikohinweise
11   7.1      Risiken einer Fondsanlage
11   7.1.1    Schwankung des Fondsanteilwerts
11   7.1.2    Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte
11   7.1.3    Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
11   7.1.4    Aussetzung der Anteilrücknahme
11   7.1.5    Auflösung des Fonds
12   7.1.6    Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
              Investmentvermögen (Verschmelzung)
12   7.1.7    Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
12   7.1.8    Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers
12   7.2      Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)
12   7.2.1    Wertveränderungsrisiken
12   7.2.2    Kapitalmarktrisiko
12   7.2.3    Kursänderungsrisiko von Aktien
13   7.2.4    Zinsänderungsrisiko
13   7.2.5    Risiko von negativen Habenzinsen
13   7.2.6    Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen
13   7.2.7    Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
14   7.2.8    Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
14   7.2.9    Risiken bei Pensionsgeschäften
14   7.2.10   Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten
14   7.2.11   Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
14   7.2.12   Inflationsrisiko
14   7.2.13   Währungsrisiko
15   7.2.14   Konzentrationsrisiko
15   7.2.15   Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile
15   7.2.16   Risiken aus dem Anlagespektrum
15   7.3      Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)
15   7.3.1    Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
15   7.3.2    Risiko durch Finanzierungsliquidität

                                                                                                    2
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Siemens Qualität & Dividende Europa

16   7.3.3      Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen
16   7.3.4      Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern
16   7.4        Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko
16   7.4.1      Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)
16   7.4.2      Risiko durch zentrale Kontrahenten
16   7.4.3      Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
17   7.4.4      Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
17   7.5        Operationelle und sonstige Risiken des Fonds
17   7.5.1      Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen
17   7.5.2      Länder- oder Transferrisiko
17   7.5.3      Rechtliche und politische Risiken
17   7.5.4      Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko
17   7.5.5      Schlüsselpersonenrisiko
18   7.5.6      Verwahrrisiko
18   7.5.7      Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)
18   7.5.8      Nachhaltigkeitsrisiken
18   8.         Ergebnisse der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
                von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte
18   9.         Erläuterung des Risikoprofils des Fonds
18   10.        Erhöhte Volatilität
18   11.        Profil des typischen Anlegers
19   12.        Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen
19   12.1       Anlageziel und -strategie
19   12.2       Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden
19   12.2.1     Finanzielle Risiken
19   12.2.2     Nachhaltigkeitsrisiken
19   12.3       Vermögensgegenstände
19   12.3.1     Wertpapiere
20   12.3.2     Geldmarktinstrumente
22   12.3.3     Bankguthaben
22   12.3.4     Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen
22   12.3.4.1   Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente
23   12.3.4.2   Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse
23   12.3.4.3   Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten
23   12.3.4.4   Anlagegrenzen für Bankguthaben
23   12.3.4.5   Kombination von Anlagegrenzen
23   12.3.5     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten
                sowie Bankguthaben
23   12.3.6     Steuerliche Anlagequoten
24   12.3.7     Investmentanteile und deren Anlagegrenzen
24   12.3.8     Derivate
25   12.3.8.1   Terminkontrakte
25   12.3.8.2   Optionsgeschäfte
26   12.3.8.3   Swaps
26   12.3.8.4   Swaptions
26   12.3.8.5   Credit Default Swaps
26   12.3.8.6   In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente
26   12.3.8.7   OTC-Derivatgeschäfte
26   12.3.9     Wertpapier-Darlehensgeschäfte
27   12.3.10    Pensionsgeschäfte
27   12.4       Sicherheitenstrategie
27   12.4.1     Arten der zulässigen Sicherheiten
28   12.4.2     Umfang der Besicherung
28   12.4.3     Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)
28   12.4.4     Anlage von Barsicherheiten

                                                                                                             3
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Siemens Qualität & Dividende Europa

28   12.4.5     Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit
28   12.5       Kreditaufnahme
28   12.6       Hebelwirkung (Leverage)
29   12.7       Bewertung
29   12.7.1     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung
29   12.7.1.1   An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände
29   12.7.1.2   Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
                Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs
29   12.7.2     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände
29   12.7.2.1   Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen
29   12.7.2.2   Optionsrechte und Terminkontrakte
29   12.7.2.3   Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen
29   12.7.2.4   Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände
30   12.8       Teilinvestmentvermögen
30   13.        Anteile
30   13.1       Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
30   13.1.1     Ausgabe von Anteilen
30   13.1.2     Rücknahme von Anteilen
30   13.1.3     Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
30   13.1.4     Aussetzung der Anteilrücknahme
31   13.2       Liquiditätsmanagement
31   13.3       Börsen und Märkte
31   13.4       Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen
32   13.5       Ausgabe- und Rücknahmepreis
32   13.6       Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises
32   13.7       Ausgabeaufschlag
32   13.8       Rücknahmeabschlag
32   13.9       Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise
32   13.10      Kosten
32   13.10.1    Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile
32   13.10.2    Verwaltungs- und sonstige Kosten
33   13.11      Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen
33   13.12      Gesamtkostenquote
33   13.13      Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen
33   13.14      Vergütungspolitik
34   14.        Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr
34   14.1       Wertentwicklung
34   14.2       Ermittlung der Erträge. Ertragsausgleichsverfahren
34   14.3       Ertragsverwendung und Geschäftsjahr
34   15.        Auflösung und Verschmelzung des Fonds
34   15.1       Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds
35   15.2       Verfahren bei Auflösung des Fonds
35   15.3       Übertragung des Fonds
35   15.4       Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds
35   15.5       Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds
36   15.6       Auslagerung
36   16.        Interessenskonflikte
37   17.        Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
37   17.1       Darstellung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2017
37   17.1.1     Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
37   17.1.1.1   Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
                Stillhalterprämien
38   17.1.1.2   Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge
38   17.1.1.3   Negative steuerliche Erträge
39   17.1.1.4   Substanzauskehrungen

                                                                                                              4
Inhaltsverzeichnis
Siemens Qualität & Dividende Europa

39   17.1.1.5 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
39   17.1.2   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
39   17.1.2.1 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
              Stillhalterprämien
39   17.1.2.2 Zinsen und zinsähnliche Erträge
40   17.1.2.3 In- und ausländische Dividenden
40   17.1.2.4 Negative steuerliche Erträge
40   17.1.2.5 Substanzauskehrungen
40   17.1.2.6 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
46   17.1.3   Steuerausländer
46   17.1.4   Solidaritätszuschlag
46   17.1.5   Kirchensteuer
46   17.1.6   Ausländische Quellensteuer
46   17.1.7   Ertragsausgleich
46   17.1.8   Gesonderte Feststellung, Außenprüfung
46   17.1.9   Zwischengewinnbesteuerung
47   17.1.10 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
47   17.1.11 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung
47   17.1.12 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
48   17.2     Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018
49   17.2.1   Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
49   17.2.1.1 Ausschüttungen
49   17.2.1.2 Vorabpauschalen
49   17.2.1.3 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
50   17.2.2   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
50   17.2.2.1 Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds
50   17.2.2.2 Ausschüttungen
50   17.2.2.3 Vorabpauschalen
50   17.2.2.4 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
50   17.2.2.5 Negative steuerliche Erträge
50   17.2.2.6 Abwicklungsbesteuerung
50   18.      Wirtschaftsprüfer
51   19.      Dienstleister
51   20.      Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
51   21.      Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen
51   22.      Recht des Käufers zum Widerruf
51   22.1     Widerrufsbelehrung
51   22.1.1   Widerrufsrecht
51   22.1.2   Widerrufsfolgen

53   II. ANLAGEBEDINGUNGEN

                                                                                                           5
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

I. VERKAUFSPROSPEKT                                          2. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Ver-
                                                             tragsbeziehung
1. Hinweis zum Verkaufsprospekt
                                                             Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü-
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonderver-          mer der vom Siemens Qualität & Dividende Europa gehal-
mögen Siemens Qualität & Dividende Europa erfolgt            tenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann
auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen            über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den
Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebe-           Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.
dingungen in Verbindung mit den Besonderen Anla-
gebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die          Dem Vertragsverhältnis zwischen Siemens Fonds Invest
Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen             GmbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehun-
Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver-           gen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der
kaufsprospekt ab Seite 51 abgedruckt.                        Siemens Fonds Invest GmbH ist Gerichtsstand für Strei-
                                                             tigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils         keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche
an dem Siemens Qualität & Dividende Europa inter-            Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher
essierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten          Sprache abgefasst oder mit einer deutschen Übersetzung
Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jah-         versehen. Die Siemens Fonds Invest GmbH wird ferner die
resbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Ver-       gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher
langen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind      Sprache führen.
ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig
vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.      2.1 Durchsetzung von Rechten

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder          Das Rechtsverhältnis zwischen Siemens Fonds Invest GmbH
Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf        und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen
und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften        richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Siemens
oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt       Fonds Invest GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anle-
beziehungsweise in den wesentlichen Anlegerinformati-        gers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger,
onen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des   die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in
Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den je-     einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem
weils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach      zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die
dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.        Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach
                                                             der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangs-
1.1 Anlagebeschränkungen für US-Personen                     versteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolven-
                                                             zordnung. Da die Siemens Fonds Invest GmbH inländischem
Die Siemens Fonds Invest GmbH und der Siemens Qualität       Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer
& Dividende Europa sind und werden nicht gemäß dem           Urteile vor deren Vollstreckung.
United States Investment Company Act von 1940 in seiner
gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind     Die Adresse der Siemens Fonds Invest GmbH lautet:
und werden nicht gemäß dem United States Securities
Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den        Otto-Hahn-Ring 6
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten       81739 München
Staaten von Amerika registriert. Anteile des Siemens Qua-
lität & Dividende Europa dürfen weder in den Vereinigten     Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechts-
Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung         weg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder,
angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen         soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren
gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind       für alternative Streitbeilegung anstrengen.
und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben
noch an US-Personen weiterveräußern. US-Personen sind        Die Siemens Fonds Invest GmbH hat sich zur Teilnahme an
Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort        Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind.     tungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbrau-
US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesell-        cher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des Bundesver-
schaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bezie-         band Investment und Asset Management e.V. als zuständige
hungsweise eines US-Bundesstaats, Territoriums oder          Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Siemens Fonds
einer US-Besitzung gegründet werden.                         Invest GmbH und der Siemens Qualität & Dividende Europa

                                                                                                                            6
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-         KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert
tungsstelle teil.                                               vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an.
                                                                In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“         Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen
lauten:                                                         sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den
Büro der Ombudsstelle des BVI                                   dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen,
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.              die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Ge-
Unter den Linden 42                                             sellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen
10117 Berlin                                                    Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine An-
Telefon: 030 6449046-0                                          lagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”).
Telefax: 030 6449046-29                                         Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de                    müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für
www.ombudsstelle-investmentfonds.de                             Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.
                                                                Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu
einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer            3.2 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätig-        Informationen
keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken
handeln.                                                        Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformati-
                                                                onen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres-
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen            und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei Siemens
oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege      Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München,
zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an         Telefon 089 7805-1067 oder auf der Homepage der Gesell-
die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden              schaft www.siemens.de/publikumsfonds.
(http://www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-           Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des
adresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben            Risikomanagements dieses Fonds, die Risikomanagement-
werden: vermoegensanlagen@siemens.com. Die Plattform            methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken
ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt     und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögens-
den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen         gegenständen sind mittels der wesentlichen Anlegerinfor-
nationalen Schlichtungsstelle.                                  mationen (KID), in elektronischer oder schriftlicher Form bei
                                                                Siemens Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6,
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streit-     81739 München, Telefon 089 7805-1067 oder auf der
beilegungsverfahren unberührt.                                  Homepage der Gesellschaft www.siemens.de/publikums-
                                                                fonds erhältlich. Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern
3. Grundlagen                                                   weitere Informationen über die Zusammensetzung des
                                                                Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermittelt,
3.1 Das Sondervermögen (der Fonds)                              wird sie diese Informationen zeitgleich auf ihrer Website
                                                                unter www.siemens.de/publikumsfonds einstellen.
Das Sondervermögen Siemens Qualität & Dividende Europa
(nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame         Zahl- und Informationsstelle für Österreich:
Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein-         Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie         Am Bevedere 1
zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Der Fonds ist ein     A-1110 Wien
Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009         3.3 Anlagebedingungen und deren Änderungen
zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen          Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapi-         Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
talanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der      Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert
Siemens Fonds Invest GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“)          werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der
verwaltet. Der Siemens Qualität & Dividende Europa wurde        Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlage-
am 01.10.2012 für unbestimmte Dauer aufgelegt.                  grundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige-   durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der
nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger            Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung
nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem           zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre

                                                                                                                                7
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten      lopment Goals (SDGs) verabschiedet, die im Januar 2016 in
der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen           Kraft getreten ist. Die SDGs und die damit verbundenen Ziel-
Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-          vorgaben gehen die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen,
gegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige          ökologischen und Governance-Herausforderungen unserer
Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem an-          Zeit an und fördern damit grundlegende Veränderungen.
deren Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger            4.3 Art des Finanzproduktes
und darüber hinaus auf der Internetseite www.siemens.de/
publikumsfonds bekannt gemacht. Betreffen die Änderun-          Dieses Produkt bewirbt keine ökologischen oder sozialen
gen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem           Merkmale im Sinne von Artikel 8 sowie strebt keine nach-
Fonds entnommen werden dürfen oder die Anlagegrund-             haltige Investition an im Sinne von Artikel 9 der Verordnung
sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden          (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des
die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen           Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezo-
durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen          gene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
für eine den Zwecken der Informationen angemessene              („nachfolgend Offenlegungsverordnung“).
Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergege-
ben werden, etwa in Papierform oder elektronischer Form         5. Verwaltungsgesellschaft
(sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information
umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderun-         5.1 Firma, Rechtsform und Sitz
gen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusam-
menhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo         Die Gesellschaft wurde am 08.03.2004 gegründet und
und wie weitere Informationen erlangt werden können.            übernahm am 01.04.2005 das Wertpapierfondsgeschäft
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer             und die Firmierung der seit dem 22.10.1992 bestehenden
Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen              Siemens Kapitalanlagegesellschaft mbH mit dem Sitz in
zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten           München. Seit dem 16.07.2013 firmiert die Gesellschaft
frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in             unter Siemens Fonds Invest GmbH. Sie ist eine Kapitalver-
Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer         waltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform
Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An-         einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei       hat ihren Sitz in München. Die Gesellschaft darf inländische
Monate nach Bekanntmachung in Kraft.                            Investmentvermögen verwalten sowie individuelle Vermö-
                                                                gensverwaltung betreiben.
4. Allgemeine Informationen zur Nachhaltigkeit
                                                                5.2 Geschäftsführung und Aufsichtsrat
4.1 Nachhaltigkeit bei Siemens folgt unseren Werten
                                                                Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusam-
Seit über 30 Jahren verwaltet die Siemens Fonds Invest          mensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Schluss des
GmbH Anlagevermögen in Spezial- und Publikumsfonds.             Verkaufsprospekts.
Seither verfolgen wir Megatrends wie Klimawandel, Ur-
banisierung, demografischen Wandel, Globalisierung und          5.3 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Digitalisierung, die zu vielen Veränderungen in unserer Welt
führen. Aus diesem Grund müssen die Weichen für eine            Die Gesellschaft hat ein Grundkapital in Höhe von € 3.000.000.
nachhaltigere Zukunft gestellt werden.                          Das haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt
                                                                € 10.488.335 (Stand: 30.09.2020).
4.2 ESG-Politik der Siemens Fonds Invest GmbH
                                                                Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich
Die Siemens Fonds Invest GmbH hat am 29.01.2020 die             durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben,
Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches          die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte
Investieren (UN Principles for Responsible Investments, kurz    alternativen Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“) und
UN PRI) unterzeichnet und diese in ihre Investitionsentschei-   auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter
dungen integriert.                                              zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe
Ziel ist es, den Wohlstand und die Lebensqualität aller         von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller
Menschen im Rahmen der begrenzten Ressourcen der Erde           verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und
zu verbessern. Um weltweit eine nachhaltige Entwicklung         angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebe-
zu unterstützen, haben 193 Mitgliedstaaten der Vereinten        nen Kapital umfasst.
Nationen die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Deve-

                                                                                                                                 8
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

6. Verwahrstelle                                              Land / Märkte     Unterverwahrer
                                                              Argentina         Citibank, N.A.
6.1 Aufgaben der Verwahrstelle                                Australia         National Australia Bank Ltd
                                                              Austria           UniCredit Bank Austria AG
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver-      Bahrain           HSBC
wahrung von Sondervermögen vor.                               Bangladesh        Standard Chartered Bank
                                                              Belgium           Citibank International Plc
Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in        Bermuda           HSBC Bank Bermuda Limited
Sperrdepots beziehungsweise auf Sperrkonten. Bei Vermö-       Botswana          Stanbic Bank Botswana Limited
gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können,           Brazil            Citibank, N.A.
prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft       Bulgaria          ING Bank N.V.
Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben             Canada            CIBC Mellon Trust Company
hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft       Cayman Islands    The Bank of New York Mellon
über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB       Channel Islands   The Bank of New York Mellon
und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in          Chile             Banco Itaú
Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Ver-      China Shanghai    HSBC Bank (China) Company Limited
fügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-        China Shenzhen    HSBC Bank (China) Company Limited
mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss       Colombia          Cititrust Colombia S.A.
ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung      Cyprus            BNP Paribas Securities Services,
mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB                         Athens
vereinbar ist.                                                Czech Republic    ING Bank N.V.
                                                              Denmark           Skandinaviska Enskilda Banken,
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende                             Copenhagen branch
Aufgaben:                                                     Egypt             HSBC Bank Egypt SAE
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                Estonia           Skandinaviska Enskilda Banken AB
• Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der         Euromarket        Clearstream Banking Luxembourg
Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den Vorschrif-   Euromarket        Euroclear Bank
ten des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds              Finland           SEB Helsinki
entsprechen,                                                  France            BNP Paribas Securities Services
• Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech-   Germany           The Bank of New York Mellon SA/NV
nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert          Ghana             Stanbic Bank Ghana Ltd
innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,    Greece            BNP Paribas Securities Services,
• Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den                          Athens
Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen          Hong Kong         HSBC Ltd.
verwendet werden,                                             Hungary           ING Bank N.V.
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge-               India             Deutsche Bank AG
sellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls        Indonesia         Deutsche Bank AG
Zustimmung zur Kreditaufnahme,                                Ireland           The Bank of New York Mellon
• Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarle-     Israel            Bank Hapoalim B.M.
hen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.      Italy             Intesa Sanpaolo S.p.A.
                                                              Japan             Mizuho Corporate Bank / The Bank of
6.2 Unterverwahrung                                                             Tokyo – Mitsubishi UFJ Ltd.
                                                              Jordan            HSBC
Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von der      Kazakhstan        HSBC
Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat       Kenya             CFC Stanbic Bank Limited
die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch   Kuwait            HSBC
auf Zulieferung der Informationen durch die Verwahrstelle     Latvia            Skandinaviska Enskilda Banken AB
angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im    Lebanon           HSBC
Einzelnen nicht überprüfen.                                   Lithuania         Skandinaviska Enskilda Banken AB
                                                              Luxembourg        Euroclear
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf       Malaysia          HSBC Bank Malaysia Berhad
ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen:          Malta             HSBC Bank Malta Plc
• Die Verwahrung der in den jeweiligen Ländern für Rech-      Mauritius         HSBC Ltd.
nung des Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände erfolgt        Mexico            Banco Nacional de México S.A.
durch:                                                                          (Banamex S.A.)

                                                                                                                      9
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

Morocco              Citibank Maghreb                         Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzern-
Namibia              Standard Bank Namibia Limited            gesellschaften neben der Verwahrtätigkeit auch andere
Netherlands          The Bank of New York Mellon SA/NV        Dienstleistungen für die BNY Mellon erbringen wird das
New Zealand          National Australia Bank Ltd              Risiko von Interessenkonflikten bereits dadurch minimiert,
Nigeria              Stanbic IBTC Plc Nigeria                 dass die betreffenden Gesellschaften/ Unternehmenseinhei-
Norway               Skandinaviska Enskilda Banken,           ten durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen mit
                     Oslo branch                              der BNY Mellon zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsbe-
Oman                 HSBC                                     sorgung verpflichtet sind. Zudem wird die BNY Mellon der
Pakistan             Deutsche Bank AG                         Gesellschaft Informationen über die Anbindung/Einschal-
Peru                 Citibank del Perú S.A.                   tung von Dritten mitteilen – und sofern eine entsprechende
Philippines          HSBC Ltd.                                Verbundenheit von eingeschalteten Dritten bekannt ist,
Poland               ING Bank Slaski S.A.                     darauf gesondert hinweisen – um auf diese Weise ein ent-
Portugal             Citibank International Plc,              sprechend hohes Maß an Transparenz zu schaffen.
                     Sucursal em Portugal
Qatar                HSBC                                     6.3 Haftung der Verwahrstelle
Romania              ING Bank N.V.
Russia               ZAO Citibank Moscow                      Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens-
Saudi Arabia         HSBC Saudi Arabia Limited                gegenstände verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer
Serbia               UniCredit Bank Serbia JSC                Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden. Im
Singapore            DBS Bank Ltd                             Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes
Slovak Republic      ING Bank N.V.                            haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen
Slovenia             UniCredit Banka Slovenija d.d.           Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des
South Africa         Standard Bank of South Africa Limited    Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
South Korea          HSBC Ltd.
Spain                Santander Investment, S.A.               Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegen-
Sri Lanka            HSBC Ltd.                                standes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich
Swaziland            Standard Bank Swaziland Limited          nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften
Sweden               Skandinaviska Enskilda Banken AB         des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Switzerland          UBS AG
Taiwan               HSBC Bank (Taiwan) Limited/Standard      6.4 Zusätzliche Informationen
                     Chartered Bank (Taiwan) Ltd.
Thailand             HSBC Ltd.                                Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern
Turkey               Deutsche Bank A.S.                       Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstel-
Uganda               Stanbic Bank Uganda Ltd                  le und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu
Ukraine              ING Bank Ukraine                         möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der
United Arab Emirates HSBC                                     Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
United Kingdom       The Bank of New York Mellon /
                     Deutsche Bank AG London                  6.5 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
                     (Depository and Clearing Centre)
United States        The Bank of New York Mellon              Für den Fonds hat das Kreditinstitut The Bank of New
United States        HSBC Bank, USA, N.A.                     York Mellon SA/NV mit Sitz in 60311 Frankfurt am Main,
                     (Precious Metals)                        Friedrich-Ebert-Anlage 49, die Funktion der Verwahrstelle
Venezuela            Citibank, N.A.                           übernommen. Die Verwahrstelle ist eine deutsche Zweig-
Vietnam              HSBC Bank (Vietnam) Ltd                  niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts nach deut-
Zambia               Stanbic Bank Zambia Plc                  schem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft
Zimbabwe             Stanbic Bank of Zimbabwe Ltd             sowie das Wertpapiergeschäft.

Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Über-    7. Risikohinweise
tragung ergeben:
• Der Unterverwahrer The Bank of New York Mellon ist ein      Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an
mit der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. Im Hin-        dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risiko-
blick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass   hinweise zusammen mit den anderen in diesem Ver-
die BNY Mellon SA/NV die BNY Mellon als Unterverwahrer        kaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig
(und umgekehrt) benutzt.                                      lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-
                                                              sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken

                                                                                                                             10
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

kann für sich genommen oder zusammen mit anderen                Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der
Umständen die Wertentwicklung des Fonds beziehungs-             individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger
weise der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände              an seinen persönlichen Steuerberater wenden.
nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig
auf den Anteilwert auswirken.                                   7.1.3 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedin-
                                                                gungen
Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem
Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindli-          Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi-
chen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt               gung der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebe-
seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von        dingungen können auch den Anleger betreffende Regelun-
ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht           gen geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa durch
vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds        eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik
investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar       des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten-
ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert            den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik
werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte           zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen
Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das               Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlage-
vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.           bedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin
                                                                ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver-           Risiko verändern.
kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei-
ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschie-          7.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme
dene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt
werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge,        Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig
in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden,             aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen,
enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit          die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen
ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeu-            der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn-
tung bei Eintritt einzelner Risiken.                            liche Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel
                                                                wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen
7.1 Risiken einer Fondsanlage                                   in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung
                                                                von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer      sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts be-
Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Die-        einträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die
se Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das   Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat,
vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger       wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit
geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.                  erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während
                                                                dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aus-
7.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts                           setzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken;
                                                                z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensge-
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des             genstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme
Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelang-      unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie-
ten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe      deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen,
der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsver-          als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Ausset-
mögen abzüglich der Summe der Marktwerte aller Verbind-         zung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme
lichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem     der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens
Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und           folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds
der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt        kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger
der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der            besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante
Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.       Haltedauer nicht realisieren kann und ihm wesentliche Teile
                                                                des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur
7.1.2 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch         Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
steuerliche Aspekte
                                                                7.1.5 Auflösung des Fonds
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von
den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers         Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des
ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für            Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach

                                                                                                                                 11
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs-         hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei
recht über den Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von        Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds.
sechs Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger       Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag
besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Hal-     beziehungsweise ein bei Veräußerung von Anteilen entrich-
tedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds      teter Rücknahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur
auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern           kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder
als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die           sogar aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den
Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens         ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten.
aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der
Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.                     7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des
                                                                Fonds (Marktrisiko)
7.1.6 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds
auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen            Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der
(Verschmelzung)                                                 Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den
                                                                Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwick-
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände            lung des Fonds beziehungsweise der im Fonds gehaltenen
des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anle-          Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
ger kann seine Anteile in diesem Fall zurückgeben, behalten     auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW           investierte Kapital auswirken.
wird oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-In-
vestmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen           7.2.1 Wertveränderungsrisiken
umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr ver-
bundenes Unternehmen eine solches Investmentvermögen            Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für
mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt       Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So
gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermö-           können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der
gensgegenstände eines anderen offenen Publikums-Invest-         Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt
mentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss          oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwi-
daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute          ckeln.
Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der
Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um-           7.2.2 Kapitalmarktrisiko
tausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen
mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit       Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten
Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhal-         hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte
tenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum      ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirt-
Zeitpunkt der Anschaffung.                                      schaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmen-
                                                                bedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.
7.1.7 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwal-      Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer
tungsgesellschaft                                               Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen,
                                                                Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalver-     Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der
waltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch       Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten
zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der       zurückzuführen sein.
Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entschei-
den, ob er die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für          7.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien
ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den
Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben           Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwan-
möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können       kungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.
Ertragssteuern anfallen.                                        Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die
                                                                Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens
7.1.8 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers   sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirt-
                                                                schaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen        Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die
gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des           Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbe-
Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen.         sondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen
Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter       kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen orga-

                                                                                                                             12
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

nisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits      liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wert-
geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kurs-            entwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken.
bewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei      Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen
handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien     dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags
(sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleine-    eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen
re Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf        (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem
den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwan-           entsprechenden Aktienkurs abhängig.
kungen führen.
                                                                7.2.7 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
7.2.4 Zinsänderungsrisiko
                                                                Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die     abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie
Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau            der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit
ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers         folgenden Risiken verbunden:
besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen           • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines
zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der      Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermin-
festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt-         dert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesell-
zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese   schaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu
Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des       lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde
festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Markt-      liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Ver-
zins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je        luste erleiden,
nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere un-      • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des
terschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren    Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim
Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche     unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver-
Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wert-     lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimm-
papiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in           bar sein,
der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie-    • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instru-
re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen       ment zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine
aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen            Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht
tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die      wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden,
Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender      • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option
zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Rest-        nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte
laufzeit unterschiedlich entwickeln.                            nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds
                                                                gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optio-
7.2.5 Risiko von negativen Habenzinsen                          nen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von
                                                                Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Ver-     Marktpreis oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu
wahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds           einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet.
an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz ver-      Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdiffe-
einbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor)      renz minus der eingenommenen Optionsprämie,
abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu-      • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell-
ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen   schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz
Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der           zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und
Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank        dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung beziehungs-
können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankgut-     weise Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde
haben eine negative Verzinsung erzielen.                        der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei
                                                                Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar,
7.2.6 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanlei-         • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegen-
hen                                                             geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden,
                                                                • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die           künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögens-
Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben.         gegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten
Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanlei-         können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen,
hen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie        • Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegen-
als Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde     stände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht

                                                                                                                                13
I. Verkaufsprospekt
Siemens Qualität & Dividende Europa

gekauft beziehungsweise verkauft werden oder müssen             Vertragspartner. Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere
zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft beziehungsweise          kommen dem Fonds nicht zugute.
verkauft werden,
• Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle         7.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von
Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorherseh-        Sicherheiten
bar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten
können.                                                         Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdar-
Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-           lehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, ver-
counter (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftre-        liehene Wertpapiere oder in Pension gegebene Wertpapiere
ten:                                                            können im Wert steigen. Die gestellten Sicherheiten könn-
• Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesell-   ten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bezie-
schaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erwor-           hungsweise Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft
benen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern         gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.
kann,
• Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann       Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in
aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht        Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit
möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.             kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem
                                                                die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen.
7.2.8 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ
                                                                entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die an-
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darle-      gelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar
hen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Dar-      sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der
lehensnehmer, der nach Beendigung des Geschäfts Wert-           ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück gewährt wer-
papiere in gleicher Art, Menge und Güte zurück überträgt        den müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein,
(Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge-      für Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den gewährten
schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über verliehene        Betrag aufzustocken und somit den durch die Anlage erlitte-
Wertpapiere. Verliert das Wertpapier während der Dauer des      nen Verlust auszugleichen.
Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier
insgesamt veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft          7.2.11 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten,
wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann.         Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen (Kre-
                                                                ditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011
7.2.9 Risiken bei Pensionsgeschäften                            emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der Kreditge-
                                                                ber mindestens 5 Prozent des Volumens der Verbriefung
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie   als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält und weitere
diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende      Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet,
der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom           im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzulei-
Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird        ten, wenn Kreditverbriefungen, die nach diesem Stichtag
bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pen-    emittiert wurden, diesen EU-Standards nicht entsprechen.
sion gegebenen Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit        Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesell-
an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung       schaft gezwungen sein, solche Kreditverbriefungspositionen
der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur         zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken,
durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun.        Fondsgesellschaften und künftig möglicherweise auch für
Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziel-      Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft
len Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich         solche im Fonds gehaltenen Kreditverbriefungspositionen
herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Auf-       nicht oder nur unter starken Abschlägen beziehungsweise
schlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch    mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann.
die Wiederanlage der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet
hat.                                                            7.2.12 Inflationsrisiko
                                                                Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermö-
Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie     gensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehalte-
diese und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkau-        nen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über
fen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss      dem Wertzuwachs des Fonds liegen.
festgelegt. Die in Pension genommenen Wertpapiere dienen
als Sicherheiten für die Bereitstellung der Liquidität an den   7.2.13 Währungsrisiko

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