Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Siemens Qualität & Dividende Europa Stand: 01.03.2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Siemens Fonds Invest GmbH Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen Siemens Qualität & Dividende Europa Stand: 01.03.2021 siemens.de/fonds
Inhaltsverzeichnis Siemens Qualität & Dividende Europa 6 I. VERKAUFSPROSPEKT 6 1. Hinweis zum Verkaufsprospekt 6 1.1 Anlagebeschränkungen für US-Personen 6 2. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 6 2.1 Durchsetzung von Rechten 7 3. Grundlagen 7 3.1 Das Sondervermögen (der Fonds) 7 3.2 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 7 3.3 Anlagebedingungen und deren Änderungen 8 4. Allgemeine Informationen zur Nachhaltigkeit 8 4.1 Nachhaltigkeit bei Siemens folgt unseren Werten 8 4.2 ESG-Politik der Siemens Fonds Invest GmbH 8 4.3 Art des Finanzproduktes 8 5. Verwaltungsgesellschaft 8 5.1 Firma, Rechtsform und Sitz 8 5.2 Geschäftsführung und Aufsichtsrat 8 5.3 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 9 6. Verwahrstelle 9 6.1 Aufgaben der Verwahrstelle 9 6.2 Unterverwahrung 10 6.3 Haftung der Verwahrstelle 10 6.4 Zusätzliche Informationen 10 6.5 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 10 7. Risikohinweise 11 7.1 Risiken einer Fondsanlage 11 7.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts 11 7.1.2 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 11 7.1.3 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 11 7.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme 11 7.1.5 Auflösung des Fonds 12 7.1.6 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) 12 7.1.7 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 12 7.1.8 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 12 7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 12 7.2.1 Wertveränderungsrisiken 12 7.2.2 Kapitalmarktrisiko 12 7.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien 13 7.2.4 Zinsänderungsrisiko 13 7.2.5 Risiko von negativen Habenzinsen 13 7.2.6 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 13 7.2.7 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 14 7.2.8 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 14 7.2.9 Risiken bei Pensionsgeschäften 14 7.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten 14 7.2.11 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt 14 7.2.12 Inflationsrisiko 14 7.2.13 Währungsrisiko 15 7.2.14 Konzentrationsrisiko 15 7.2.15 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 15 7.2.16 Risiken aus dem Anlagespektrum 15 7.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) 15 7.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 15 7.3.2 Risiko durch Finanzierungsliquidität 2
Inhaltsverzeichnis Siemens Qualität & Dividende Europa 16 7.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 16 7.3.4 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 16 7.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 16 7.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 16 7.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten 16 7.4.3 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 17 7.4.4 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 17 7.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 17 7.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 17 7.5.2 Länder- oder Transferrisiko 17 7.5.3 Rechtliche und politische Risiken 17 7.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 17 7.5.5 Schlüsselpersonenrisiko 18 7.5.6 Verwahrrisiko 18 7.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 18 7.5.8 Nachhaltigkeitsrisiken 18 8. Ergebnisse der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte 18 9. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 18 10. Erhöhte Volatilität 18 11. Profil des typischen Anlegers 19 12. Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen 19 12.1 Anlageziel und -strategie 19 12.2 Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden 19 12.2.1 Finanzielle Risiken 19 12.2.2 Nachhaltigkeitsrisiken 19 12.3 Vermögensgegenstände 19 12.3.1 Wertpapiere 20 12.3.2 Geldmarktinstrumente 22 12.3.3 Bankguthaben 22 12.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 22 12.3.4.1 Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente 23 12.3.4.2 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse 23 12.3.4.3 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten 23 12.3.4.4 Anlagegrenzen für Bankguthaben 23 12.3.4.5 Kombination von Anlagegrenzen 23 12.3.5 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben 23 12.3.6 Steuerliche Anlagequoten 24 12.3.7 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen 24 12.3.8 Derivate 25 12.3.8.1 Terminkontrakte 25 12.3.8.2 Optionsgeschäfte 26 12.3.8.3 Swaps 26 12.3.8.4 Swaptions 26 12.3.8.5 Credit Default Swaps 26 12.3.8.6 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 26 12.3.8.7 OTC-Derivatgeschäfte 26 12.3.9 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 27 12.3.10 Pensionsgeschäfte 27 12.4 Sicherheitenstrategie 27 12.4.1 Arten der zulässigen Sicherheiten 28 12.4.2 Umfang der Besicherung 28 12.4.3 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 28 12.4.4 Anlage von Barsicherheiten 3
Inhaltsverzeichnis Siemens Qualität & Dividende Europa 28 12.4.5 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 28 12.5 Kreditaufnahme 28 12.6 Hebelwirkung (Leverage) 29 12.7 Bewertung 29 12.7.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 29 12.7.1.1 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände 29 12.7.1.2 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 29 12.7.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 29 12.7.2.1 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 29 12.7.2.2 Optionsrechte und Terminkontrakte 29 12.7.2.3 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen 29 12.7.2.4 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände 30 12.8 Teilinvestmentvermögen 30 13. Anteile 30 13.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 30 13.1.1 Ausgabe von Anteilen 30 13.1.2 Rücknahme von Anteilen 30 13.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 30 13.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme 31 13.2 Liquiditätsmanagement 31 13.3 Börsen und Märkte 31 13.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 32 13.5 Ausgabe- und Rücknahmepreis 32 13.6 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 32 13.7 Ausgabeaufschlag 32 13.8 Rücknahmeabschlag 32 13.9 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 32 13.10 Kosten 32 13.10.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 32 13.10.2 Verwaltungs- und sonstige Kosten 33 13.11 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 33 13.12 Gesamtkostenquote 33 13.13 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen 33 13.14 Vergütungspolitik 34 14. Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 34 14.1 Wertentwicklung 34 14.2 Ermittlung der Erträge. Ertragsausgleichsverfahren 34 14.3 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 34 15. Auflösung und Verschmelzung des Fonds 34 15.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 35 15.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds 35 15.3 Übertragung des Fonds 35 15.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 35 15.5 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds 36 15.6 Auslagerung 36 16. Interessenskonflikte 37 17. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 37 17.1 Darstellung der Rechtslage bis zum 31. Dezember 2017 37 17.1.1 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 37 17.1.1.1 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien 38 17.1.1.2 Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge 38 17.1.1.3 Negative steuerliche Erträge 39 17.1.1.4 Substanzauskehrungen 4
Inhaltsverzeichnis Siemens Qualität & Dividende Europa 39 17.1.1.5 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 39 17.1.2 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 39 17.1.2.1 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien 39 17.1.2.2 Zinsen und zinsähnliche Erträge 40 17.1.2.3 In- und ausländische Dividenden 40 17.1.2.4 Negative steuerliche Erträge 40 17.1.2.5 Substanzauskehrungen 40 17.1.2.6 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 46 17.1.3 Steuerausländer 46 17.1.4 Solidaritätszuschlag 46 17.1.5 Kirchensteuer 46 17.1.6 Ausländische Quellensteuer 46 17.1.7 Ertragsausgleich 46 17.1.8 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung 46 17.1.9 Zwischengewinnbesteuerung 47 17.1.10 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen 47 17.1.11 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung 47 17.1.12 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen 48 17.2 Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018 49 17.2.1 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 49 17.2.1.1 Ausschüttungen 49 17.2.1.2 Vorabpauschalen 49 17.2.1.3 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 50 17.2.2 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 50 17.2.2.1 Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds 50 17.2.2.2 Ausschüttungen 50 17.2.2.3 Vorabpauschalen 50 17.2.2.4 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 50 17.2.2.5 Negative steuerliche Erträge 50 17.2.2.6 Abwicklungsbesteuerung 50 18. Wirtschaftsprüfer 51 19. Dienstleister 51 20. Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 51 21. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 51 22. Recht des Käufers zum Widerruf 51 22.1 Widerrufsbelehrung 51 22.1.1 Widerrufsrecht 51 22.1.2 Widerrufsfolgen 53 II. ANLAGEBEDINGUNGEN 5
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa I. VERKAUFSPROSPEKT 2. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Ver- tragsbeziehung 1. Hinweis zum Verkaufsprospekt Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü- Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sonderver- mer der vom Siemens Qualität & Dividende Europa gehal- mögen Siemens Qualität & Dividende Europa erfolgt tenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebe- Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. dingungen in Verbindung mit den Besonderen Anla- gebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Dem Vertragsverhältnis zwischen Siemens Fonds Invest Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen GmbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehun- Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver- gen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der kaufsprospekt ab Seite 51 abgedruckt. Siemens Fonds Invest GmbH ist Gerichtsstand für Strei- tigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche an dem Siemens Qualität & Dividende Europa inter- Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher essierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Sprache abgefasst oder mit einer deutschen Übersetzung Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jah- versehen. Die Siemens Fonds Invest GmbH wird ferner die resbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Ver- gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher langen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind Sprache führen. ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. 2.1 Durchsetzung von Rechten Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Das Rechtsverhältnis zwischen Siemens Fonds Invest GmbH Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Siemens oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt Fonds Invest GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anle- beziehungsweise in den wesentlichen Anlegerinformati- gers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, onen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den je- einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem weils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangs- 1.1 Anlagebeschränkungen für US-Personen versteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolven- zordnung. Da die Siemens Fonds Invest GmbH inländischem Die Siemens Fonds Invest GmbH und der Siemens Qualität Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer & Dividende Europa sind und werden nicht gemäß dem Urteile vor deren Vollstreckung. United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind Die Adresse der Siemens Fonds Invest GmbH lautet: und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Otto-Hahn-Ring 6 Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten 81739 München Staaten von Amerika registriert. Anteile des Siemens Qua- lität & Dividende Europa dürfen weder in den Vereinigten Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechts- Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung weg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind für alternative Streitbeilegung anstrengen. und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-Personen sind Die Siemens Fonds Invest GmbH hat sich zur Teilnahme an Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. tungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbrau- US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesell- cher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des Bundesver- schaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bezie- band Investment und Asset Management e.V. als zuständige hungsweise eines US-Bundesstaats, Territoriums oder Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Siemens Fonds einer US-Besitzung gegründet werden. Invest GmbH und der Siemens Qualität & Dividende Europa 6
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert tungsstelle teil. vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen lauten: sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den Büro der Ombudsstelle des BVI dazugehörigen Verordnungen und den Anlagebedingungen, Bundesverband Investment und Asset Management e.V. die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Ge- Unter den Linden 42 sellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen 10117 Berlin Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine An- Telefon: 030 6449046-0 lagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Telefax: 030 6449046-29 Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de müssen vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für www.ombudsstelle-investmentfonds.de Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer 3.2 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätig- Informationen keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformati- onen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei Siemens oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an Telefon 089 7805-1067 oder auf der Homepage der Gesell- die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden schaft www.siemens.de/publikumsfonds. (http://www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des adresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben Risikomanagements dieses Fonds, die Risikomanagement- werden: vermoegensanlagen@siemens.com. Die Plattform methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögens- den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen gegenständen sind mittels der wesentlichen Anlegerinfor- nationalen Schlichtungsstelle. mationen (KID), in elektronischer oder schriftlicher Form bei Siemens Fonds Invest GmbH, Otto-Hahn-Ring 6, Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streit- 81739 München, Telefon 089 7805-1067 oder auf der beilegungsverfahren unberührt. Homepage der Gesellschaft www.siemens.de/publikums- fonds erhältlich. Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern 3. Grundlagen weitere Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermittelt, 3.1 Das Sondervermögen (der Fonds) wird sie diese Informationen zeitgleich auf ihrer Website unter www.siemens.de/publikumsfonds einstellen. Das Sondervermögen Siemens Qualität & Dividende Europa (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Zahl- und Informationsstelle für Österreich: Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie Am Bevedere 1 zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Der Fonds ist ein A-1110 Wien Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 3.3 Anlagebedingungen und deren Änderungen zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapi- Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die talanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert Siemens Fonds Invest GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der verwaltet. Der Siemens Qualität & Dividende Europa wurde Genehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlage- am 01.10.2012 für unbestimmte Dauer aufgelegt. grundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedingung nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre 7
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten lopment Goals (SDGs) verabschiedet, die im Januar 2016 in der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Kraft getreten ist. Die SDGs und die damit verbundenen Ziel- Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla- vorgaben gehen die wichtigsten wirtschaftlichen, sozialen, gegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige ökologischen und Governance-Herausforderungen unserer Investmentvermögen von der Gesellschaft oder einem an- Zeit an und fördern damit grundlegende Veränderungen. deren Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger 4.3 Art des Finanzproduktes und darüber hinaus auf der Internetseite www.siemens.de/ publikumsfonds bekannt gemacht. Betreffen die Änderun- Dieses Produkt bewirbt keine ökologischen oder sozialen gen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Merkmale im Sinne von Artikel 8 sowie strebt keine nach- Fonds entnommen werden dürfen oder die Anlagegrund- haltige Investition an im Sinne von Artikel 9 der Verordnung sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezo- durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen gene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor für eine den Zwecken der Informationen angemessene („nachfolgend Offenlegungsverordnung“). Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergege- ben werden, etwa in Papierform oder elektronischer Form 5. Verwaltungsgesellschaft (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderun- 5.1 Firma, Rechtsform und Sitz gen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusam- menhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo Die Gesellschaft wurde am 08.03.2004 gegründet und und wie weitere Informationen erlangt werden können. übernahm am 01.04.2005 das Wertpapierfondsgeschäft Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer und die Firmierung der seit dem 22.10.1992 bestehenden Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen Siemens Kapitalanlagegesellschaft mbH mit dem Sitz in zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten München. Seit dem 16.07.2013 firmiert die Gesellschaft frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in unter Siemens Fonds Invest GmbH. Sie ist eine Kapitalver- Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer waltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An- einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei hat ihren Sitz in München. Die Gesellschaft darf inländische Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Investmentvermögen verwalten sowie individuelle Vermö- gensverwaltung betreiben. 4. Allgemeine Informationen zur Nachhaltigkeit 5.2 Geschäftsführung und Aufsichtsrat 4.1 Nachhaltigkeit bei Siemens folgt unseren Werten Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusam- Seit über 30 Jahren verwaltet die Siemens Fonds Invest mensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Schluss des GmbH Anlagevermögen in Spezial- und Publikumsfonds. Verkaufsprospekts. Seither verfolgen wir Megatrends wie Klimawandel, Ur- banisierung, demografischen Wandel, Globalisierung und 5.3 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Digitalisierung, die zu vielen Veränderungen in unserer Welt führen. Aus diesem Grund müssen die Weichen für eine Die Gesellschaft hat ein Grundkapital in Höhe von € 3.000.000. nachhaltigere Zukunft gestellt werden. Das haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt € 10.488.335 (Stand: 30.09.2020). 4.2 ESG-Politik der Siemens Fonds Invest GmbH Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich Die Siemens Fonds Invest GmbH hat am 29.01.2020 die durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches die nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte Investieren (UN Principles for Responsible Investments, kurz alternativen Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“) und UN PRI) unterzeichnet und diese in ihre Investitionsentschei- auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter dungen integriert. zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe Ziel ist es, den Wohlstand und die Lebensqualität aller von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios aller Menschen im Rahmen der begrenzten Ressourcen der Erde verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und zu verbessern. Um weltweit eine nachhaltige Entwicklung angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebe- zu unterstützen, haben 193 Mitgliedstaaten der Vereinten nen Kapital umfasst. Nationen die Agenda 2030 mit ihren 17 Sustainable Deve- 8
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa 6. Verwahrstelle Land / Märkte Unterverwahrer Argentina Citibank, N.A. 6.1 Aufgaben der Verwahrstelle Australia National Australia Bank Ltd Austria UniCredit Bank Austria AG Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver- Bahrain HSBC wahrung von Sondervermögen vor. Bangladesh Standard Chartered Bank Belgium Citibank International Plc Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Bermuda HSBC Bank Bermuda Limited Sperrdepots beziehungsweise auf Sperrkonten. Bei Vermö- Botswana Stanbic Bank Botswana Limited gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, Brazil Citibank, N.A. prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Bulgaria ING Bank N.V. Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben Canada CIBC Mellon Trust Company hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft Cayman Islands The Bank of New York Mellon über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB Channel Islands The Bank of New York Mellon und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Chile Banco Itaú Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Ver- China Shanghai HSBC Bank (China) Company Limited fügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- China Shenzhen HSBC Bank (China) Company Limited mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss Colombia Cititrust Colombia S.A. ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung Cyprus BNP Paribas Securities Services, mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB Athens vereinbar ist. Czech Republic ING Bank N.V. Denmark Skandinaviska Enskilda Banken, Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Copenhagen branch Aufgaben: Egypt HSBC Bank Egypt SAE • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Estonia Skandinaviska Enskilda Banken AB • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Euromarket Clearstream Banking Luxembourg Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den Vorschrif- Euromarket Euroclear Bank ten des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds Finland SEB Helsinki entsprechen, France BNP Paribas Securities Services • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech- Germany The Bank of New York Mellon SA/NV nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert Ghana Stanbic Bank Ghana Ltd innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Greece BNP Paribas Securities Services, • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Athens Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen Hong Kong HSBC Ltd. verwendet werden, Hungary ING Bank N.V. • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge- India Deutsche Bank AG sellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Indonesia Deutsche Bank AG Zustimmung zur Kreditaufnahme, Ireland The Bank of New York Mellon • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarle- Israel Bank Hapoalim B.M. hen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Italy Intesa Sanpaolo S.p.A. Japan Mizuho Corporate Bank / The Bank of 6.2 Unterverwahrung Tokyo – Mitsubishi UFJ Ltd. Jordan HSBC Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von der Kazakhstan HSBC Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat Kenya CFC Stanbic Bank Limited die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch Kuwait HSBC auf Zulieferung der Informationen durch die Verwahrstelle Latvia Skandinaviska Enskilda Banken AB angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Lebanon HSBC Einzelnen nicht überprüfen. Lithuania Skandinaviska Enskilda Banken AB Luxembourg Euroclear Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf Malaysia HSBC Bank Malaysia Berhad ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: Malta HSBC Bank Malta Plc • Die Verwahrung der in den jeweiligen Ländern für Rech- Mauritius HSBC Ltd. nung des Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände erfolgt Mexico Banco Nacional de México S.A. durch: (Banamex S.A.) 9
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa Morocco Citibank Maghreb Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzern- Namibia Standard Bank Namibia Limited gesellschaften neben der Verwahrtätigkeit auch andere Netherlands The Bank of New York Mellon SA/NV Dienstleistungen für die BNY Mellon erbringen wird das New Zealand National Australia Bank Ltd Risiko von Interessenkonflikten bereits dadurch minimiert, Nigeria Stanbic IBTC Plc Nigeria dass die betreffenden Gesellschaften/ Unternehmenseinhei- Norway Skandinaviska Enskilda Banken, ten durch entsprechende vertragliche Verpflichtungen mit Oslo branch der BNY Mellon zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsbe- Oman HSBC sorgung verpflichtet sind. Zudem wird die BNY Mellon der Pakistan Deutsche Bank AG Gesellschaft Informationen über die Anbindung/Einschal- Peru Citibank del Perú S.A. tung von Dritten mitteilen – und sofern eine entsprechende Philippines HSBC Ltd. Verbundenheit von eingeschalteten Dritten bekannt ist, Poland ING Bank Slaski S.A. darauf gesondert hinweisen – um auf diese Weise ein ent- Portugal Citibank International Plc, sprechend hohes Maß an Transparenz zu schaffen. Sucursal em Portugal Qatar HSBC 6.3 Haftung der Verwahrstelle Romania ING Bank N.V. Russia ZAO Citibank Moscow Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens- Saudi Arabia HSBC Saudi Arabia Limited gegenstände verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Serbia UniCredit Bank Serbia JSC Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Singapore DBS Bank Ltd Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes Slovak Republic ING Bank N.V. haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Slovenia UniCredit Banka Slovenija d.d. Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des South Africa Standard Bank of South Africa Limited Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. South Korea HSBC Ltd. Spain Santander Investment, S.A. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegen- Sri Lanka HSBC Ltd. standes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich Swaziland Standard Bank Swaziland Limited nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften Sweden Skandinaviska Enskilda Banken AB des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Switzerland UBS AG Taiwan HSBC Bank (Taiwan) Limited/Standard 6.4 Zusätzliche Informationen Chartered Bank (Taiwan) Ltd. Thailand HSBC Ltd. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Turkey Deutsche Bank A.S. Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstel- Uganda Stanbic Bank Uganda Ltd le und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Ukraine ING Bank Ukraine möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der United Arab Emirates HSBC Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. United Kingdom The Bank of New York Mellon / Deutsche Bank AG London 6.5 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle (Depository and Clearing Centre) United States The Bank of New York Mellon Für den Fonds hat das Kreditinstitut The Bank of New United States HSBC Bank, USA, N.A. York Mellon SA/NV mit Sitz in 60311 Frankfurt am Main, (Precious Metals) Friedrich-Ebert-Anlage 49, die Funktion der Verwahrstelle Venezuela Citibank, N.A. übernommen. Die Verwahrstelle ist eine deutsche Zweig- Vietnam HSBC Bank (Vietnam) Ltd niederlassung eines ausländischen Kreditinstituts nach deut- Zambia Stanbic Bank Zambia Plc schem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft Zimbabwe Stanbic Bank of Zimbabwe Ltd sowie das Wertpapiergeschäft. Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Über- 7. Risikohinweise tragung ergeben: • Der Unterverwahrer The Bank of New York Mellon ist ein Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an mit der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. Im Hin- dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risiko- blick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass hinweise zusammen mit den anderen in diesem Ver- die BNY Mellon SA/NV die BNY Mellon als Unterverwahrer kaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig (und umgekehrt) benutzt. lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berück- sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken 10
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Einzelfragen – insbesondere unter Berücksichtigung der Umständen die Wertentwicklung des Fonds beziehungs- individuellen steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger weise der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände an seinen persönlichen Steuerberater wenden. nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. 7.1.3 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedin- gungen Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindli- Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi- chen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt gung der BaFin ändern. Durch eine Änderung der Anlagebe- seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von dingungen können auch den Anleger betreffende Regelun- ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht gen geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa durch vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds eine Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten- ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlage- vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. bedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver- Risiko verändern. kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei- ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschie- 7.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme dene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeu- der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn- tung bei Eintritt einzelner Risiken. liche Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahmeverlangen 7.1 Risiken einer Fondsanlage in außergewöhnlichem Umfang sein sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts be- Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden sind. Die- einträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die se Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aus- 7.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts setzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensge- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des genstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelang- unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie- ten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, der Marktwerte aller Vermögensgegenstände im Fondsver- als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Ausset- mögen abzüglich der Summe der Marktwerte aller Verbind- zung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme lichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger der Wert dieser Vermögensgegenstände oder steigt der besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Haltedauer nicht realisieren kann und ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur 7.1.2 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. steuerliche Aspekte 7.1.5 Auflösung des Fonds Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach 11
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs- hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei recht über den Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. sechs Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Hal- beziehungsweise ein bei Veräußerung von Anteilen entrich- tedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds teter Rücknahmeabschlag kann zudem insbesondere bei nur auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die sogar aufzehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens ursprünglich angelegten Betrag zurückzuerhalten. aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. 7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 7.1.6 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der (Verschmelzung) Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertentwick- Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände lung des Fonds beziehungsweise der im Fonds gehaltenen des Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anle- Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit ger kann seine Anteile in diesem Fall zurückgeben, behalten auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW investierte Kapital auswirken. wird oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-In- vestmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen 7.2.1 Wertveränderungsrisiken umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr ver- bundenes Unternehmen eine solches Investmentvermögen Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermö- können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der gensgegenstände eines anderen offenen Publikums-Invest- Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt mentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwi- daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig eine erneute ckeln. Investitionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um- 7.2.2 Kapitalmarktrisiko tausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der erhal- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte tenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirt- Zeitpunkt der Anschaffung. schaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmen- bedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. 7.1.7 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwal- Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer tungsgesellschaft Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalver- Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der waltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der zurückzuführen sein. Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung entschei- den, ob er die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für 7.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwan- möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können kungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Ertragssteuern anfallen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens 7.1.8 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbe- Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. sondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen orga- 12
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa nisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits liegenden Aktien können sich daher auch auf die Wert- geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kurs- entwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. bewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleine- eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen re Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwan- entsprechenden Aktienkurs abhängig. kungen führen. 7.2.7 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 7.2.4 Zinsänderungsrisiko Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers folgenden Risiken verbunden: besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermin- festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt- dert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesell- zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese schaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Markt- liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Ver- zins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je luste erleiden, nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere un- • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des terschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver- Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wert- lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimm- papiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in bar sein, der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie- • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instru- re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen ment zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal 397 Tagen Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben können sich die wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden, Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lautender • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Rest- nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte laufzeit unterschiedlich entwickeln. nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optio- 7.2.5 Risiko von negativen Habenzinsen nen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Ver- Marktpreis oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu wahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz ver- Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdiffe- einbart, der dem European Interbank Offered Rate (Euribor) renz minus der eingenommenen Optionsprämie, abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu- • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell- ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von der zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung beziehungs- können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankgut- weise Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde haben eine negative Verzinsung erzielen. der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar, 7.2.6 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanlei- • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegen- hen geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden, • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögens- Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. gegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Optionsanlei- können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen, hen ist daher abhängig von der Kursentwicklung der Aktie • Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegen- als Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der zugrunde stände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht 13
I. Verkaufsprospekt Siemens Qualität & Dividende Europa gekauft beziehungsweise verkauft werden oder müssen Vertragspartner. Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft beziehungsweise kommen dem Fonds nicht zugute. verkauft werden, • Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle 7.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorherseh- Sicherheiten bar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdar- Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the- lehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, ver- counter (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftre- liehene Wertpapiere oder in Pension gegebene Wertpapiere ten: können im Wert steigen. Die gestellten Sicherheiten könn- • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesell- ten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bezie- schaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erwor- hungsweise Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft benen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. kann, • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein. kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. 7.2.8 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten die an- Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darle- gelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar hen über Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Dar- sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der lehensnehmer, der nach Beendigung des Geschäfts Wert- ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück gewährt wer- papiere in gleicher Art, Menge und Güte zurück überträgt den müssen. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein, (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge- für Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf den gewährten schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über verliehene Betrag aufzustocken und somit den durch die Anlage erlitte- Wertpapiere. Verliert das Wertpapier während der Dauer des nen Verlust auszugleichen. Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft 7.2.11 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann. Der Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen (Kre- ditverbriefungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 7.2.9 Risiken bei Pensionsgeschäften emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der Kreditge- ber mindestens 5 Prozent des Volumens der Verbriefung Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält und weitere diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzulei- Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird ten, wenn Kreditverbriefungen, die nach diesem Stichtag bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pen- emittiert wurden, diesen EU-Standards nicht entsprechen. sion gegebenen Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesell- an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung schaft gezwungen sein, solche Kreditverbriefungspositionen der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken, durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Fondsgesellschaften und künftig möglicherweise auch für Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziel- Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft len Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann sich solche im Fonds gehaltenen Kreditverbriefungspositionen herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Auf- nicht oder nur unter starken Abschlägen beziehungsweise schlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch mit großer zeitlicher Verzögerung verkaufen kann. die Wiederanlage der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat. 7.2.12 Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermö- Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie gensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehalte- diese und muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkau- nen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über fen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss dem Wertzuwachs des Fonds liegen. festgelegt. Die in Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereitstellung der Liquidität an den 7.2.13 Währungsrisiko 14
Sie können auch lesen