Flossbach von Storch Funda- ment - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen
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Flossbach von Storch Funda- ment Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW- Sondervermögen mit Anteilklassen Stand: Januar 2015 1
Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer- den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell- schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum Vertrieb seitens der örtlichen Auf- sichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein Angebot zum Er- werb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen Angebots angewendet werden. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Flossbach von Storch Fundament sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securiti- es Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Flossbach von Storch Fundament dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung: 1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der Vereinigten Staaten angesehen wird; 2) eine juristische Person, bei der es sich um i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein sonstiges Unternehmen handelt, (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und Zweigstellen dieses Unternehmens oder (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi- ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An- gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb der USA) • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s) befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden) unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min- destens 10% halten, oder • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor- standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt, oder • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge- gründet wurde, oder • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi- schen Unternehmens handelt, oder (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust handelt, (a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen Entscheidungen des Trusts zusteht oder 2
(b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei- dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer- den; oder iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach- lassverwalters ausübt; 3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen; 4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts), das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö- gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition) gehalten wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig- ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen. Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver- trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi- gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch: • Jede natürliche Person, falls o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt. • eine Kapitalgesellschaft, falls o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor- standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben, gehalten werden; oder o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref- fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. • Ein Trust, falls o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei- sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind. • eine Personengesellschaft, falls o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na- türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder 3
o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be- schrieben) sind. Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun- gen Beschränkungen unterworfen sein. 4
Kapitalverwaltungsgesellschaft -------------------------------------------- Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf Email: info@inka-kag.de Telefon: 0211/910-2581 Telefax: 0211/329329 Internet: www.inka-kag.de Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,-- haftend: EUR 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013) Aufsichtsrat --------------------- Carola Gräfin von Schmettow, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Vorsitzende Dr. Rudolf Apenbrink, Vorsitzender der Geschäftsleitung der HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf Paul Hagen, Mitglied des Vorstandes des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Prof. Dr. Alexander Kempf, Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne Dr. Christiane Lindenschmidt, Chief Technology and Services Officer des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf Ulrich Sommer, Mitglied des Vorstandes der Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf Geschäftsführer --------------------------- Markus Hollmann Alexander Poppe Gesellschafter ------------------------ HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf 5
Anlageausschuss ------------------------------ Dr. Bert Flossbach (Vorsitzender), Vorstandsmitglied der Flossbach von Storch AG, Köln Karsten Friebe, Investment-Analyst der Flossbach von Storch AG, Köln Gerald Kichler, Senior-Portfoliomanager der Flossbach von Storch AG, Köln Elmar Peters, Senior-Portfoliomanager der Flossbach von Storch AG, Köln Verwahrstelle ------------------- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 75,4 Mio. EUR modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.490.625.258,47 EUR (Stand: 31.12.2013) Wirtschaftsprüfer ------------------------------ KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf Fondsmanager -------------------------- Flossbach von Storch AG Ottoplatz 1, 50679 Köln Sonstige Angaben -------------------------------- Wertpapierkennnummer / ISIN: Anteilklasse F: A0HGMH / DE000A0HGMH0 Anteilklasse I: A0Q7S5 / DE000A0Q7S57 Anteilklasse P: A1JMPZ / DE000A1JMPZ7 Veröffentlichungen: Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah- resberichte und Halbjahresberichte im Internet unter http://www.inka- kag.de/hsbcinka/display/fondsinformationen/publikumsfonds einsehbar. 6
INHALTSVERZEICHNIS Grundlagen ...................................................................................................................................... 12 Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12 Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12 Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13 Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13 Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13 Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13 Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14 Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14 Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14 Fondsmanager ................................................................................................................................. 15 Risikohinweise ................................................................................................................................. 15 Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 15 Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 15 Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte ................................... 16 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16 Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 16 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 16 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17 Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17 Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17 Kursänderungsrisiko von Aktien................................................................................................. 17 Zinsänderungsrisiko................................................................................................................... 17 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 17 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften............................................................................. 18 Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19 Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19 Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19 Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .......................................... 20 Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20 Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 21 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 21 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21 Risiko durch zentrale Kontrahenten ........................................................................................... 21 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften ......................................................................... 21 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ..................................................... 22 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 22 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 22 Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 22 Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 22 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 22 Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 23 Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 23 7
Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 23 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 23 Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 24 Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 24 Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und -Grenzen ....................................................................... 24 Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 24 Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 25 Wertpapiere .............................................................................................................................. 25 Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 26 Bankguthaben ........................................................................................................................... 28 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 28 Investmentanteile...................................................................................................................... 29 Derivate .................................................................................................................................... 29 Wertpapier-Darlehensgeschäfte ................................................................................................ 32 Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 32 Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 32 Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 32 Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 33 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 33 Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 33 Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 33 Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 33 Bewertung.................................................................................................................................... 34 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 34 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 34 Teilinvestmentvermögen .............................................................................................................. 35 Anteile ............................................................................................................................................. 35 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 35 Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 35 Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 35 Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 35 Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 36 Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 36 Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 37 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 38 Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 38 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 39 Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 39 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 39 Kosten ............................................................................................................................................. 39 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 39 Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 39 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen .................................................................. 40 Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 41 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 41 Wertentwicklung .......................................................................................................................... 41 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren....................................................................... 41 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 41 Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 42 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 42 Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 42 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 42 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 42 Auslagerung ..................................................................................................................................... 43 Interessenskonflikte ......................................................................................................................... 43 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 44 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 45 8
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 45 Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 45 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 46 Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 46 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 46 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 47 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 47 Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 47 In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 48 Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 48 Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 48 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 48 Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 50 Steuerausländer............................................................................................................................ 53 Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 53 Kirchensteuer ............................................................................................................................... 53 Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 53 Ertragsausgleich ........................................................................................................................... 53 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 53 Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 53 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 54 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 54 EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 55 Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 55 Dienstleister ..................................................................................................................................... 56 Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 56 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 56 Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 58 Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 68 Anteilklassen im Überblick ............................................................................................................... 72 Wertentwicklung des Fonds ............................................................................................................. 73 Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 75 9
Hinweis zum Verkaufsprospekt Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen Flossbach von Storch Fundament erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformatio- nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe- dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Flossbach von Storch Funda- ment Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem ge- gebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kos- tenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma- tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Flossbach von Storch Fundament gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermö- gensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver- tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Invest- ment und Asset Management e.V. lauten: Büro der Ombudsstelle BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Unter den Linden 42 10117 Berlin Telefon: (030) 6449046-0 Telefax: (030) 6449046-29 Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de 10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Kontaktdaten lauten: Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-1919, schlichtung@bundesbank.de. 11
Grundlagen die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Das Sondervermögen (der Fonds) Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver- mögensgegenständen sind auf Wunsch des Das Sondervermögen Flossbach von Storch Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell- Fundament (nachfolgend „ Fonds“ ) ist ein Or- schaft erhältlich. ganismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, Anlagebedingungen und deren Änderungen um es gemäß einer festgelegten Anlagestra- tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an ren. Der Fonds ist ein Investmentvermögen diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi- abgedruckt. Die Anlagebedingungen können schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli von der Gesellschaft geändert werden. Ände- 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- rungen der Anlagebedingungen bedürfen der waltungsvorschriften betreffend bestimmte Genehmigung durch die BaFin. Änderungen Organismen für gemeinsame Anlagen in der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen Wertpapieren (nachfolgend „ OGAW“ ) im Sin- zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der „ KAGB“ ). Er wird von der Internationale Kapi- Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter talanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „ Ge- der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft sellschaft“ ) verwaltet. Der Fonds wurde am den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder 27. Dezember 2005 für unbestimmte Dauer ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der aufgelegt. Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermögen mit Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- umzutauschen, sofern derartige Investment- che Rechnung der Anleger nach dem Grund- vermögen von der Gesellschaft oder einem satz der Risikomischung in den nach dem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen verwaltet werden. gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. In welche Vermö- Die vorgesehenen Änderungen werden im gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder Bundesanzeiger und darüber hinaus unter der Anleger anlegen darf und welche Bestim- www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich Änderungen Vergütungen und Aufwandser- aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord- stattungen, die aus dem Fonds entnommen nungen und den Anlagebedingungen, die das werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref- der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- fen, werden die Anleger außerdem über ihre gen umfassen einen Allgemeinen und einen depotführenden Stellen in Papierform oder Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin- elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf- gungen” und „ Besondere Anlagebedingun- ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums- umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- Investmentvermögen müssen vor deren Ver- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte wendung von der Bundesanstalt für Finanz- der Anleger in Zusammenhang mit der Ände- dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol- weitere Informationen erlangt werden können. venzmasse der Gesellschaft. Die Änderungen treten frühestens am Tage Verkaufsunterlagen und Offenlegung von nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun- Informationen gen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle- drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in gerinformationen, die Anlagebedingungen Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe- ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände- richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich. Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate Zusätzliche Informationen über die Anlage- nach Bekanntmachung in Kraft. grenzen des Risikomanagements des Fonds, 12
Verwaltungsgesellschaft und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- Firma, Rechtsform und Sitz deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs- tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft überprüft und angepasst wird im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Verwahrstelle Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier- Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie und der Verwahrung von Sondervermögen vor. seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und November 2000 Investmentfondsanteil- verwahrt die Vermögensgegenstände in Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas- Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über- sung an das Investmentgesetz darf die Gesell- wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme über die Vermögensgegenstände den Vor- Sondervermögen, Gemischte Sondervermö- schriften des KAGB und den Anlagebedingun- gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens- Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten. gegenständen in Bankguthaben bei einem Zudem darf die Gesellschaft Spezial- anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über Sondervermögen sowie Sondervermögen mit solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De- mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- zember 2005) verwalten und als Fremdverwal- wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, tungsgesellschaft einer Investmentaktienge- wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An- sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach lagebedingungen und den Vorschriften des Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches KAGB vereinbar ist. darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der OGAW- Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine folgende Aufgaben: Erlaubnis als OGAW- und AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft. • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Fondsadministration, das heißt administrative Rücknahme der Anteile sowie die An- Dienstleistungen in den Bereichen Back- und teilwertermittlung den Vorschriften Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement des KAGB und den Anlagebedingun- werden in der Regel dritte Gesellschaften gen des Fonds entsprechen, beauftragt. • Sicherzustellen, dass bei den für ge- meinschaftliche Rechnung der Anleger Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts- getätigten Geschäften der Gegenwert rat innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Nähere Angaben über die Geschäftsführung, • Sicherzustellen, dass die Erträge des die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Fonds nach den Vorschriften des finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. KAGB und nach den Anlagebedingun- gen verwendet werden, Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für Rechnung Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe des Fonds sowie gegebenenfalls Zu- von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital stimmung zur Kreditaufnahme, der Gesellschaft beträgt 21.480.124,00 Euro • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für (Stand 31.12.2013). Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investment- vermögen ergeben, die nicht der OGAW- Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati- ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ), 13
Unterverwahrung gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu- gen). Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge- • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga- führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt ben mit den Interessenkonflikte wie folgt worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf- um: gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter- nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die Die Verwahrstelle hat angemessene und folgenden Informationen hat die Gesellschaft wirksame interne Regelwerke eingeführt, um von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. eigene potentielle Interessenkonflikte ent- Die Gesellschaft hat die Informationen auf weder vollständig zu vermeiden bzw. in den Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe- Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine rung der Information durch die Verwahrstelle potentielle Schädigung der Anlegerinteres- angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll- sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Regelwerke wird durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem • Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf- überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus- gaben übertragen: lagerung der Portfolioverwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover- Die Verwahrung der Vermögensgegenstände waltung beauftragte Manager nicht auch als ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc. Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist als Global Custodian übertragen. HSBC Bank oder wird. plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf weitere Unterverwahrer übertragen. Die in Haftung der Verwahrstelle der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter- Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di- Vermögensgegenstände, die von ihr oder in rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus- ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver- todian in Anspruch genommen werden kön- wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem Verlustes eines solchen Vermögensgegen- Verkaufsprospekt beigefügt. standes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, außer der Die Inanspruchnahme des/der exakten Un- Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein- terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter- flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh- verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi- ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines gen Märkten gemäß der Allgemeinen und Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Besonderen Anlagebedingungen sowie den Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ausführungen im Verkaufsprospekt ent- Verpflichtungen nach den Vorschriften des nommen werden. KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. • Folgende Interessenskonflikte könnten sich Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung aus der Unterverwahrung ergeben: Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf- Potenzielle Interessenkonflikte können sich tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah- ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge- Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung brauch gemacht. an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll- te es sich bei diesem weiteren Unternehmen Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr- um ein mit der Gesellschaft oder der Ver- stelle wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie- Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC raus im Zusammenspiel zwischen diesem Trinkaus & Burkhardt AG mit Sitz in 40212 Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein unter HRB 54447, die Funktion der Verwahr- mit ihr verbundenes Unternehmen bei der stelle übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Wahl des Unterverwahrers gegenüber Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kre- ditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft. 14
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle, zu Umständen die Wertentwicklung des Fonds deren Konzern sie gehört, mit der Ausführung bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- und Abwicklung von Transaktionen, zum Bei- gegenstände nachteilig beeinflussen und spiel den Kauf und den Verkauf von Wertpa- sich damit auch nachteilig auf den Anteil- pieren, für Rechnung des Sondervermögens wert auswirken. beauftragen. Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse Fondsmanager der in dem Fonds befindlichen Vermögens- gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt Die Gesellschaft hat die Flossbach von Storch seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er- AG mit Sitz Ottoplatz 1, 50679 Köln als hält er das von ihm in den Fonds investierte Fondsmanager für den Fonds bestellt. Die Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Flossbach von Storch AG ist ein Finanzdienst- Der Anleger könnte sein in den Fonds in- leister und wurde 1999 unter der Bezeichnung vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel- Flossbach & von Storch Vermögensmanage- fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse ment AG mit einem Stammkapital von 1 Mio. in der Vergangenheit sind kein verlässlicher DM gegründet, eingetragen im Handelsregis- Indikator für die zukünftige Wertentwick- ter Köln unter Nr. HRB 30768. lung und können mithin nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die Gegenstand des Unternehmens sind die Ver- angelegte Summe beschränkt. Eine Nach- waltung fremden und eigenen Vermögens, das schusspflicht über das vom Anleger inves- Portfolio Management sowie die Erstellung tierte Kapital hinaus besteht nicht. von Analysen von Unternehmen, Branchen, Wirtschaft und Märkten. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe- Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa- nen Risiken und Unsicherheiten kann die piermärkte, analysiert die Zusammensetzung Wertentwicklung des Fonds durch ver- der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen schiedene weitere Risiken und Unsicherhei- des Fondsvermögens unter Beachtung der ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die und Anlagegrenzen. Zusätzliche Kosten ent- nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, stehen dem Fonds durch die Beratung nicht. enthält weder eine Aussage über die Wahr- Der Fondsmanager haftet für Vorsatz und Fahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das lässigkeit. Der Auslagerungsvertrag kann von Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt der Gesellschaft jederzeit gekündigt werden. einzelner Risiken. Flossbach von Storch AG kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende Risiken einer Fondsanlage kündigen. Der Auslagerungsvertrag kann da- neben aus wichtigem Grund ohne Einhaltung Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, einer Frist unter anderem gekündigt werden, die mit einer Anlage in einen OGAW typi- wenn das Verwaltungsrecht der Gesellschaft scherweise verbunden sind. Diese Risiken für den Fonds erlischt, die Bundesanstalt für können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beendigung das vom Anleger investierte Kapital sowie auf des Vertrages verlangt oder ein Insolvenzver- die vom Anleger geplante Haltedauer der fahren über die Gesellschaft eröffnet wird. Fondsanlage auswirken. Schwankung des Fondsanteilwerts Risikohinweise Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Vor der Entscheidung über den Erwerb von Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des nachfolgenden Risikohinweise zusammen Fonds entspricht dabei der Summe der mit den anderen in diesem Verkaufspros- Marktwerte aller Vermögensgegenstände im pekt enthaltenen Informationen sorgfältig Fondsvermögen abzüglich der Summe der lesen und diese bei ihrer Anlageentschei- Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. dung berücksichtigen. Der Eintritt eines Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert oder mehrerer dieser Risiken kann für sich der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- genommen oder zusammen mit anderen stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des 15
Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö- Auflösung des Fonds gensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver- waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell- Beeinflussung der individuellen Perfor- schaft kann den Fonds nach Kündigung der mance durch steuerliche Aspekte Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs- recht über den Fonds geht nach einer Kündi- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ- gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- gen hängt von den individuellen Verhältnissen wahrstelle über. Für den Anleger besteht da- des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig her das Risiko, dass er die von ihm geplante Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra- Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem gen – insbesondere unter Berücksichtigung Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle der individuellen steuerlichen Situation – sollte können dem Fonds andere Steuern als deut- sich der Anleger an seinen persönlichen Steu- sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn erberater wenden. die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui- dationsverfahrens aus dem Depot des Anle- Aussetzung der Anteilrücknahme gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An- teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge- Übertragung aller Vermögensgegenstände wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- des Fonds auf ein anderes offenes Publi- setzung unter Berücksichtigung der Interessen kums-Investmentvermögen (Verschmel- der Anleger erforderlich erscheinen lassen. zung) Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne können z.B. wirtschaftliche oder politische Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögens- Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn- gegenstände des Fonds auf einen anderen lichem Umfang sein sowie die Schließung von OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun- Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) be- gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung halten mit der Folge, dass er Anleger des des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen kann seine Anteile während dieses Zeitraums Anteile an einem offenen Publikums- nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset- Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla- zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert gegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesell- sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun- schaft oder ein mit ihr verbundenes Unter- gen ist, Vermögensgegenstände während der nehmen ein solches Investmentvermögen mit Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesell- Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann schaft sämtliche Vermögensgegenstände ei- niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung nes anderen offenen Publikums- der Rücknahme. Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Über- Änderung der Anlagepolitik oder der Anla- tragung vorzeitig eine erneute Investitionsent- gebedingungen scheidung treffen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen einem Umtausch der Anteile in Anteile an mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch einem Investmentvermögen mit vergleichba- eine Änderung der Anlagebedingungen kön- ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit nen auch den Anleger betreffende Regelungen Steuern belastet werden, etwa, wenn der geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der durch eine Änderung der Anlagebedingungen Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der An- die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie schaffung. kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli- Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag- des Anlegers lich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und Es kann nicht garantiert werden, dass der An- deren Genehmigung durch die BaFin ändern. leger seinen gewünschten Anlageerfolg er- Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver- reicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen bundene Risiko verändern. und zu Verlusten beim Anleger führen. Es 16
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