Flossbach von Storch Funda- ment - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit Anteilklassen

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Flossbach von Storch Funda-
ment
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-
Sondervermögen mit Anteilklassen

Stand: Januar 2015

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Verkaufsbeschränkung

Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten wer-
den, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Gesell-
schaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum Vertrieb seitens der örtlichen Auf-
sichtsbehörden erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Prospekt nicht um ein Angebot zum Er-
werb von Investmentanteilen; der Prospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen Angebots
angewendet werden.

Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Flossbach von Storch Fundament sind
und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen
Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securiti-
es Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates
der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Flossbach von Storch Fundament dürfen
weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder
verkauft werden. Antragsteller müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und
Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern.

Für die Zwecke dieser Beschränkung trägt der Begriff „ US-Person“ die folgende Bedeutung:

1) Eine natürliche Person, die aufgrund eines US-Gesetzes oder einer US-Vorschrift als Einwohner der
   Vereinigten Staaten angesehen wird;

2) eine juristische Person, bei der es sich um
     i) eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder
         ein sonstiges Unternehmen handelt,
         (a) die gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründet oder
             organisiert wurde, einschließlich der außerhalb der USA ansässigen Vertretungen und
             Zweigstellen dieses Unternehmens oder
         (b) die unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation hauptsächlich zum Zweck passi-
             ver Anlagen gegründet wurde (wie beispielsweise eine Kapitalanlagegesellschaft oder ein
             Anlagefonds oder eine vergleichbare juristische Person mit Ausnahme der Programme für
             betriebliche Sozialleistungen und Altersversorgungssysteme für Mitarbeiter, leitende An-
             gestellte und Chefs eines ausländischen Unternehmens mit Hauptgeschäftssitz außerhalb
             der USA)
               • und die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum einer oder mehrerer USP(s)
                  befindet, wobei diese USP(s) (sofern sie nicht gemäß CFTC Regulation 4.7 (a) als
                  „ qualifizierte berechtigte Personen“ (Qualified Eligible Person)“ definiert werden)
                   unmittelbar oder mittelbar einen materiellen Eigentumsanspruch von insgesamt min-
                   destens 10% halten, oder
               • bei der eine USP als persönlich haftender Gesellschafter, geschäftsführendes Vor-
                   standsmitglied, Hauptgeschäftsführer oder in einer sonstigen Funktion tätig ist, die ihr
                   die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Aktivitäten dieses Unternehmens einräumt,
                   oder
               • die von einer oder für eine USP hauptsächlich zu dem Zweck der Investition in nicht
                   bei der SEC [Bundesbörsenaufsichtsbehörde der USA] registrierte Wertpapiere ge-
                   gründet wurde, oder
               • bei der mehr als 50% ihrer Stimmrechtsanteile oder nicht stimmberechtigten Anteile
                   unmittelbar oder mittelbar im Eigentum von USPs stehen oder
         (c) bei der es sich um eine in den USA ansässige Vertretung oder Zweigstelle eines ausländi-
             schen Unternehmens handelt, oder
         (d) die ihren Hauptgeschäftssitz in den USA hat; oder

     ii) um einen gemäß dem Bundesrecht oder dem einzelstaatlichen Recht der USA gegründeten
         oder organisierten oder, unabhängig vom Ort der Gründung oder Organisation um einen Trust
         handelt,
         (a) bei dem einer oder mehreren USP(s) die Kontrollbefugnis über sämtliche wesentlichen
             Entscheidungen des Trusts zusteht oder

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(b) die Verwaltung des Trusts oder seiner Gründungsdokumente der Überwachung durch ein
             oder mehrere US-Gericht(e) unterstehen oder
         (c) die Funktion des Gründers, Stifters, Treuhänders oder einer sonstigen, für die Entschei-
             dungen im Hinblick auf den Trust verantwortlichen Person durch eine USP ausgeübt wer-
             den; oder
    iii) um den Nachlass einer verstorbenen Person handelt, unabhängig vom Wohnort dieser Person
         zu ihren Lebzeiten, bei dem eine USP die Funktion eines Testamentsvollstreckers oder Nach-
         lassverwalters ausübt;

3. ein gemäß US-Recht gegründetes und verwaltetes Programm für betriebliche Sozialleistungen;

4. ein treuhänderisches oder nicht treuhänderisches Anlagekonto [discretionary or non-discretionary
   investment account] oder ein vergleichbares Konto (mit Ausnahme eines Nachlasses oder Trusts),
   das von einem ausländischen Händler oder von einem US-Händler oder einem sonstigen Vermö-
   gensverwalter zu Gunsten oder für Rechnung einer USP (gemäß der oben genannten Definition)
   gehalten wird.

Für die Zwecke dieser Definition bedeuten die Begriffe „ Vereinigte Staaten” und „ US” die Vereinig-
ten Staaten von Amerika (einschließlich der Einzelstaaten und dem District of Columbia), ihre Gebiete
und Besitzungen in Übersee sowie sonstige Gebiete, die ihrer Rechtsordnung unterstehen.

Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Ver-
trieb in Kanada bestimmt. Die Anteile dürfen von keiner Gesellschaft keinem in Kanada Ansässigen
angeboten oder verkauft werden. Im Sinne dieser Einschränkung ist unter einem in Kanada Ansässi-
gen jede natürliche Person, jede Kapitalgesellschaft, jeder Trust, jede Personengesellschaft oder
sonstige Einheit, oder jede sonstige juristische Person zu verstehen, die zur fraglichen Zeit ihren
Wohn- oder Geschäftssitz in Kanada hat, dazu zählt auch:

   • Jede natürliche Person, falls
        o der Hauptwohnsitz dieser natürlichen Person in Kanada gelegen ist; oder
        o sich die natürliche Person zum Zeitpunkt des Angebots, Verkaufs oder einer sonstigen
           einschlägigen Aktivität physisch in Kanada aufhielt.

   • eine Kapitalgesellschaft, falls
        o sich der Sitz der Gesellschaft oder die Hauptgeschäftsstelle in Kanada befindet; oder
        o Wertpapiere der Kapitalgesellschaft, die den Inhaber berechtigen, die Mehrheit der Vor-
           standsmitglieder zu wählen, von in Kanada ansässigen natürlichen Personen (wie oben
           beschrieben) oder von juristischen Personen, die in Kanada ansässig sind oder ihren Sitz
           haben, gehalten werden; oder
        o die natürlichen Personen, die für die Kapitalgesellschaft Investitionsentscheidungen tref-
           fen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
           schrieben) sind.

   • Ein Trust, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle des Trust (falls vorhanden) in Kanada gelegen ist; oder
        o der Trustee (oder bei mehreren Trustees, die Mehrheit der Trustees) in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) oder juristische Personen sind, die in Kanada
           ansässig sind oder ihren Sitz haben; oder
        o die natürlichen Personen, die für den Trust Investitionsentscheidungen treffen oder Wei-
           sungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind.

   • eine Personengesellschaft, falls
        o die Hauptgeschäftsstelle der Personengesellschaft (falls vorhanden) in Kanada gelegen
           ist; oder
        o die Inhaber der Mehrheitsbeteiligung an der Personengesellschaft in Kanada ansässige
           natürliche Personen (wie oben beschrieben) sind; oder
        o der unbeschränkt haftende Gesellschafter (falls vorhanden) eine in Kanada ansässige na-
           türliche Personen (wie oben beschrieben) ist; oder

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o die natürlichen Personen, die für die Personengesellschaft Investitionsentscheidungen
          treffen oder Weisungen erteilen, in Kanada ansässige natürliche Personen (wie oben be-
          schrieben) sind.

Die Verbreitung dieses Prospekts und das Angebot der Anteile kann auch in anderen Rechtsordnun-
gen Beschränkungen unterworfen sein.

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Kapitalverwaltungsgesellschaft
--------------------------------------------
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH
Yorckstraße 21, 40476 Düsseldorf
Email: info@inka-kag.de
Telefon: 0211/910-2581
Telefax: 0211/329329
Internet: www.inka-kag.de
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: EUR 5.000.000,--
haftend: EUR 21.480.124,00 (Stand: 31.12.2013)

Aufsichtsrat
---------------------
Carola Gräfin von Schmettow,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
Vorsitzende

Dr. Rudolf Apenbrink,
Vorsitzender der Geschäftsleitung der
HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf

Paul Hagen,
Mitglied des Vorstandes des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Prof. Dr. Alexander Kempf,
Direktor des Seminars für Finanzierungslehre der Universität zu Köln
und Managing Director des Centre for Financial Research (CFR), Cologne

Dr. Christiane Lindenschmidt,
Chief Technology and Services Officer des Bankhauses
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf

Ulrich Sommer,
Mitglied des Vorstandes der
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf

Geschäftsführer
---------------------------
Markus Hollmann
Alexander Poppe

Gesellschafter
------------------------
HSBC Trinkaus & Burkhardt Gesellschaft für Bankbeteiligungen mbH, Düsseldorf

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Anlageausschuss
------------------------------
Dr. Bert Flossbach (Vorsitzender),
Vorstandsmitglied der Flossbach von Storch AG, Köln

Karsten Friebe,
Investment-Analyst der Flossbach von Storch AG, Köln

Gerald Kichler,
Senior-Portfoliomanager der Flossbach von Storch AG, Köln

Elmar Peters,
Senior-Portfoliomanager der Flossbach von Storch AG, Köln

Verwahrstelle
-------------------
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf
Eigenkapital gezeichnet und eingezahlt: 75,4 Mio. EUR
modifiziert verfügbare haftende Eigenmittel: 1.490.625.258,47 EUR (Stand: 31.12.2013)

Wirtschaftsprüfer
------------------------------
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Tersteegenstr. 19-31, 40474 Düsseldorf

Fondsmanager
--------------------------
Flossbach von Storch AG
Ottoplatz 1, 50679 Köln

Sonstige Angaben
--------------------------------
Wertpapierkennnummer / ISIN:
Anteilklasse F: A0HGMH / DE000A0HGMH0
Anteilklasse I: A0Q7S5 / DE000A0Q7S57
Anteilklasse P: A1JMPZ / DE000A1JMPZ7

Veröffentlichungen:

Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, aktuelle Verkaufsprospekte, Jah-
resberichte     und        Halbjahresberichte     im     Internet    unter      http://www.inka-
kag.de/hsbcinka/display/fondsinformationen/publikumsfonds einsehbar.

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INHALTSVERZEICHNIS

Grundlagen ...................................................................................................................................... 12
  Das Sondervermögen (der Fonds) ................................................................................................. 12
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen............................................................... 12
  Anlagebedingungen und deren Änderungen.................................................................................. 12
Verwaltungsgesellschaft .................................................................................................................. 13
  Firma, Rechtsform und Sitz........................................................................................................... 13
  Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ................................................................................ 13
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ....................................................................................... 13
Verwahrstelle ................................................................................................................................... 13
  Unterverwahrung.......................................................................................................................... 14
  Haftung der Verwahrstelle ............................................................................................................ 14
  Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung .................................................................................... 14
  Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle .............................................................................. 14
Fondsmanager ................................................................................................................................. 15
Risikohinweise ................................................................................................................................. 15
  Risiken einer Fondsanlage ............................................................................................................ 15
     Schwankung des Fondsanteilwerts ........................................................................................... 15
     Beeinflussung der individuellen Performance durch steuerliche Aspekte ................................... 16
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 16
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .......................................................... 16
     Auflösung des Fonds ................................................................................................................. 16
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
     Investmentvermögen (Verschmelzung) ..................................................................................... 16
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ............................................................. 16
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ................................................... 17
     Wertveränderungsrisiken........................................................................................................... 17
     Kapitalmarktrisiko ...................................................................................................................... 17
     Kursänderungsrisiko von Aktien................................................................................................. 17
     Zinsänderungsrisiko................................................................................................................... 17
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ............................................................. 17
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften .................................................................... 18
     Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften............................................................................. 18
     Risiken bei Pensionsgeschäften ................................................................................................ 19
     Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten ................................................ 19
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ................................................................. 19
     Inflationsrisiko ........................................................................................................................... 19
     Währungsrisiko ......................................................................................................................... 19
     Konzentrationsrisiko .................................................................................................................. 19
     Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .......................................... 20
     Risiken aus dem Anlagespektrum.............................................................................................. 20
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) ....................... 20
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände...................................................................... 20
     Risiko durch Finanzierungsliquidität ........................................................................................... 20
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen............................................................. 21
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern ............................................................. 21
  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko ............................................................. 21
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ................................ 21
     Risiko durch zentrale Kontrahenten ........................................................................................... 21
     Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften ......................................................................... 21
     Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ..................................................... 22
  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .............................................................................. 22
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen ................................ 22
     Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................................ 22
     Rechtliche und politische Risiken............................................................................................... 22
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko........................................ 22
     Schlüsselpersonenrisiko ............................................................................................................ 23
     Verwahrrisiko ............................................................................................................................ 23

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Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)......................................... 23
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ........................................................................................... 23
Erhöhte Volatilität ............................................................................................................................. 24
Profil des typischen Anlegers ........................................................................................................... 24
Anlageziele, -Strategie, -Grundsätze und                        -Grenzen ....................................................................... 24
   Anlageziel und -strategie ............................................................................................................... 24
   Vermögensgegenstände ............................................................................................................... 25
     Wertpapiere .............................................................................................................................. 25
     Geldmarktinstrumente............................................................................................................... 26
     Bankguthaben ........................................................................................................................... 28
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten
     sowie Bankguthaben ................................................................................................................. 28
     Investmentanteile...................................................................................................................... 29
     Derivate .................................................................................................................................... 29
     Wertpapier-Darlehensgeschäfte ................................................................................................ 32
     Pensionsgeschäfte .................................................................................................................... 32
   Sicherheitenstrategie .................................................................................................................... 32
     Arten der zulässigen Sicherheiten.............................................................................................. 32
     Umfang der Besicherung ........................................................................................................... 33
     Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ........................................................ 33
     Anlage von Barsicherheiten ....................................................................................................... 33
   Kreditaufnahme ............................................................................................................................ 33
   Hebelwirkung (Leverage) .............................................................................................................. 33
   Bewertung.................................................................................................................................... 34
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung ...................................................................... 34
     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände .................................. 34
   Teilinvestmentvermögen .............................................................................................................. 35
Anteile ............................................................................................................................................. 35
   Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................................................... 35
     Ausgabe von Anteilen................................................................................................................ 35
     Rücknahme von Anteilen ........................................................................................................... 35
     Abrechnung bei Anteilausgabe und – rücknahme........................................................................ 35
     Aussetzung der Anteilrücknahme .............................................................................................. 36
   Liquiditätsmanagement ................................................................................................................ 36
   Börsen und Märkte ....................................................................................................................... 37
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ........................................................................... 38
   Ausgabe- und Rücknahmepreis..................................................................................................... 38
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises ..................................................... 39
   Ausgabeaufschlag......................................................................................................................... 39
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .................................................................. 39
Kosten ............................................................................................................................................. 39
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile .......................................................................... 39
   Verwaltungs- und sonstige Kosten ................................................................................................ 39
   Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen .................................................................. 40
   Gesamtkostenquote ..................................................................................................................... 41
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr ....................................... 41
   Wertentwicklung .......................................................................................................................... 41
   Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren....................................................................... 41
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ......................................................................................... 41
Auflösung und Verschmelzung des Fonds ........................................................................................ 42
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds.............................................................................. 42
   Verfahren bei Auflösung des Fonds .............................................................................................. 42
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds...................................................................... 42
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds.................................................................. 42
Auslagerung ..................................................................................................................................... 43
Interessenskonflikte ......................................................................................................................... 43
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ............................................................................... 44
   Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)................................................................................... 45

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Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 45
     Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge ................................................................................... 45
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 46
     Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 46
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 46
   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .............................................................................. 47
     Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge
     aus Stillhalterprämien ................................................................................................................ 47
     Zinsen und zinsähnliche Erträge ................................................................................................ 47
     In- und ausländische Dividenden ............................................................................................... 48
     Negative steuerliche Erträge ..................................................................................................... 48
     Substanzauskehrungen ............................................................................................................. 48
     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene .................................................................................. 48
   Zusammenfassende Übersicht für übliche betriebliche Anlegergruppen ........................................ 50
   Steuerausländer............................................................................................................................ 53
   Solidaritätszuschlag ...................................................................................................................... 53
   Kirchensteuer ............................................................................................................................... 53
   Ausländische Quellensteuer ......................................................................................................... 53
   Ertragsausgleich ........................................................................................................................... 53
   Gesonderte Feststellung, Außenprüfung....................................................................................... 53
   Zwischengewinnbesteuerung ....................................................................................................... 53
   Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen ......................................................................... 54
   Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung als Investmentfonds ................ 54
   EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung................................................................................ 55
Wirtschaftsprüfer ............................................................................................................................. 55
Dienstleister ..................................................................................................................................... 56
Zahlungen an die Anteilinhaber/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen...................... 56
Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen ........................................................ 56
Allgemeine Anlagebedingungen ....................................................................................................... 58
Besondere Anlagebedingungen ........................................................................................................ 68
Anteilklassen im Überblick ............................................................................................................... 72
Wertentwicklung des Fonds ............................................................................................................. 73
Anlage Unterverwahrung.................................................................................................................. 75

                                                                          9
Hinweis zum Verkaufsprospekt

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an dem Sondervermögen Flossbach von Storch
Fundament erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformatio-
nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe-
dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die
Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem Flossbach von Storch Funda-
ment Interessierten zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem ge-
gebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kos-
tenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen
rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben
werden. Jeder Erwerb und jede Veräußerung von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder
Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinforma-
tionen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Erwerbers bzw. Veräußerers. Der
Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen-
falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung

Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Flossbach von Storch
Fundament gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermö-
gensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.

Dem Vertragsverhältnis zwischen Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH und Anleger
sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der
Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver-
tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche
Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer
deutschen Übersetzung zu versehen. Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH wird
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können
Verbraucher die „ Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und
Asset Management e.V. anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten der „ Ombudsstelle für Investmentfonds“     des BVI Bundesverband Invest-
ment und Asset Management e.V. lauten:

        Büro der Ombudsstelle
        BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
        Unter den Linden 42
        10117 Berlin
        Telefon: (030) 6449046-0
        Telefax: (030) 6449046-29
        Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
        www.ombudsstelle-investmentfonds.de

                                             10
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref-
fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.

Die Kontaktdaten lauten:

        Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
        Postfach 11 12 32
        60047 Frankfurt,
        Tel.: 069/2388-1907 oder -1906,
        Fax: 069/2388-1919,
        schlichtung@bundesbank.de.

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Grundlagen                                             die Risikomanagementmethoden und die
                                                       jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und
Das Sondervermögen (der Fonds)                         Renditen der wichtigsten Kategorien von Ver-
                                                       mögensgegenständen sind auf Wunsch des
Das Sondervermögen Flossbach von Storch                Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesell-
Fundament (nachfolgend „ Fonds“ ) ist ein Or-          schaft erhältlich.
ganismus für gemeinsame Anlagen, der von
einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt,          Anlagebedingungen und deren Änderungen
um es gemäß einer festgelegten Anlagestra-
tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie-           Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
ren. Der Fonds ist ein Investmentvermögen              diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi-           abgedruckt. Die Anlagebedingungen können
schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli            von der Gesellschaft geändert werden. Ände-
2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver-            rungen der Anlagebedingungen bedürfen der
waltungsvorschriften betreffend bestimmte              Genehmigung durch die BaFin. Änderungen
Organismen für gemeinsame Anlagen in                   der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen
Wertpapieren (nachfolgend „ OGAW“ ) im Sin-            zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-
ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend           sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der
„ KAGB“ ). Er wird von der Internationale Kapi-        Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter
 talanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „ Ge-          der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft
 sellschaft“ ) verwaltet. Der Fonds wurde am           den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder
 27. Dezember 2005 für unbestimmte Dauer               ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
 aufgelegt.                                            Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile
                                                       gegen Anteile an Investmentvermögen mit
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte           vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos
Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-           umzutauschen, sofern derartige Investment-
che Rechnung der Anleger nach dem Grund-               vermögen von der Gesellschaft oder einem
satz der Risikomischung in den nach dem                anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen                verwaltet werden.
gesondert vom eigenen Vermögen in Form
von Sondervermögen an. In welche Vermö-                Die vorgesehenen Änderungen werden im
gensgegenständen die Gesellschaft die Gelder           Bundesanzeiger und darüber hinaus unter
der Anleger anlegen darf und welche Bestim-            www.inka-kag.de bekannt gemacht. Wenn die
mungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich          Änderungen Vergütungen und Aufwandser-
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord-                stattungen, die aus dem Fonds entnommen
nungen und den Anlagebedingungen, die das              werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und             Fonds oder wesentliche Anlegerrechte betref-
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun-           fen, werden die Anleger außerdem über ihre
gen umfassen einen Allgemeinen und einen               depotführenden Stellen in Papierform oder
Besonderen Teil („ Allgemeine Anlagebedin-             elektronischer Form (sogenannter „ dauerhaf-
gungen” und „ Besondere Anlagebedingun-                ter Datenträger“ ) informiert. Diese Information
gen” ). Anlagebedingungen für ein Publikums-           umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-
Investmentvermögen müssen vor deren Ver-               ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte
wendung von der Bundesanstalt für Finanz-              der Anleger in Zusammenhang mit der Ände-
dienstleistungsaufsicht („ BaFin“ ) genehmigt          rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
werden. Der Fonds gehört nicht zur Insol-              weitere Informationen erlangt werden können.
venzmasse der Gesellschaft.
                                                       Die Änderungen treten frühestens am Tage
Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                 nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun-
Informationen                                          gen von Regelungen zu den Vergütungen und
                                                       Aufwendungserstattungen treten frühestens
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle-           drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in
gerinformationen, die Anlagebedingungen                Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin
sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe-          ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Ände-
richte sind kostenlos bei der Gesellschaft und         rungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
im Internet unter www.inka-kag.de erhältlich.          Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate
Zusätzliche Informationen über die Anlage-             nach Bekanntmachung in Kraft.
grenzen des Risikomanagements des Fonds,

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Verwaltungsgesellschaft                                und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe
                                                       oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
Firma, Rechtsform und Sitz                             deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigs-
                                                       tens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios der
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft           verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
mbH ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft            überprüft und angepasst wird
im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer
Gesellschaft  mit  beschränkter    Haftung
(GmbH).                                                Verwahrstelle

Die Gesellschaft darf seit 1969 Wertpapier-            Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung
Sondervermögen verwalten. Ferner durfte sie            und der Verwahrung von Sondervermögen vor.
seit Dezember 1994 auch Geldmarkt- und seit            Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und
November        2000    Investmentfondsanteil-         verwahrt die Vermögensgegenstände in
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpas-              Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten und über-
sung an das Investmentgesetz darf die Gesell-          wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft
schaft seit Januar 2004 richtlinienkonforme            über die Vermögensgegenstände den Vor-
Sondervermögen, Gemischte Sondervermö-                 schriften des KAGB und den Anlagebedingun-
gen (seit Dezember 2004) sowie Sonstige                gen entsprechen. Die Anlage von Vermögens-
Sondervermögen (seit Mai 2008) verwalten.              gegenständen in Bankguthaben bei einem
Zudem darf die Gesellschaft Spezial-                   anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
Sondervermögen sowie Sondervermögen mit                solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-
zusätzlichen Risiken (Hedgefonds, seit De-             mung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-
zember 2005) verwalten und als Fremdverwal-            wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
tungsgesellschaft einer Investmentaktienge-            wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den An-
sellschaft tätig werden (seit Mai 2008). Nach          lagebedingungen und den Vorschriften des
Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches            KAGB vereinbar ist.
darf die Gesellschaft seit dem 21. Juli 2013
Investmentvermögen gemäß der OGAW-                     Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat eine        folgende Aufgaben:
Erlaubnis      als    OGAW-       und      AIF-
Kapitalverwaltungsgesellschaft.                           •   Ausgabe und Rücknahme der Anteile
                                                              des Fonds,
Kerngeschäftsfeld der Gesellschaft ist die                •   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und
Fondsadministration, das heißt administrative                 Rücknahme der Anteile sowie die An-
Dienstleistungen in den Bereichen Back- und                   teilwertermittlung den Vorschriften
Middle Office. Mit dem Portfoliomanagement                    des KAGB und den Anlagebedingun-
werden in der Regel dritte Gesellschaften                     gen des Fonds entsprechen,
beauftragt.                                               •   Sicherzustellen, dass bei den für ge-
                                                              meinschaftliche Rechnung der Anleger
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichts-                      getätigten Geschäften der Gegenwert
rat                                                           innerhalb der üblichen Fristen in ihre
                                                              Verwahrung gelangt,
Nähere Angaben über die Geschäftsführung,                 •   Sicherzustellen, dass die Erträge des
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates                        Fonds nach den Vorschriften des
finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.                   KAGB und nach den Anlagebedingun-
                                                              gen verwendet werden,
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                  •   Überwachung von Kreditaufnahmen
                                                              durch die Gesellschaft für Rechnung
Die Gesellschaft hat ein Eigenkapital in Höhe                 des Fonds sowie gegebenenfalls Zu-
von 5.000.000 Euro. Das haftende Eigenkapital                 stimmung zur Kreditaufnahme,
der Gesellschaft beträgt 21.480.124,00 Euro               •   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für
(Stand 31.12.2013).                                           Wertpapierdarlehen       rechtswirksam
                                                              bestellt und jederzeit vorhanden sind.
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,
die sich durch die Verwaltung von Investment-
vermögen ergeben, die nicht der OGAW-
Richtlinie entsprechen, sogenannte alternati-
ven Investmentvermögen (nachfolgend „ AIF“ ),

                                                  13
Unterverwahrung                                            gleichwertigen anderen Anbietern bevorzu-
                                                           gen).
Für die Fonds ist das im Abschnitt „ Firma,
Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle“ aufge-             • Die Verwahrstelle geht nach eigenen Anga-
führte Unternehmen als Verwahrstelle ernannt                ben mit den Interessenkonflikte wie folgt
worden. Die Verwahrstelle kann Verwahrauf-                  um:
gaben nach § 81 KAGB auf ein anderes Unter-
nehmen („ Unterverwahrer“ ) auslagern. Die                 Die Verwahrstelle hat angemessene und
folgenden Informationen hat die Gesellschaft               wirksame interne Regelwerke eingeführt, um
von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen.                 eigene potentielle Interessenkonflikte ent-
Die Gesellschaft hat die Informationen auf                 weder vollständig zu vermeiden bzw. in den
Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zuliefe-         Fällen, in denen dies nicht möglich ist, eine
rung der Information durch die Verwahrstelle               potentielle Schädigung der Anlegerinteres-
angewiesen und kann die Richtigkeit und Voll-              sen auszuschließen. Die Einhaltung dieser
ständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen.                 Regelwerke wird durch eine unabhängige
                                                           Compliance Funktion überwacht. Zudem
• Die Verwahrstelle hat folgende Verwahrauf-               überprüft die Verwahrstelle im Falle der Aus-
  gaben übertragen:                                        lagerung der Portfolioverwaltung durch die
                                                           Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover-
 Die Verwahrung der Vermögensgegenstände                   waltung beauftragte Manager nicht auch als
 ist für einige Märkte auf die HSBC Bank plc.              Unterverwahrer der Verwahrstelle tätig ist
 als Global Custodian übertragen. HSBC Bank                oder wird.
 plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf
 weitere Unterverwahrer übertragen. Die in                Haftung der Verwahrstelle
 der „ Anlage Unterverwahrung“ beigefügte
 Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unter-            Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
 verwahrer dar, die von der Verwahrstelle di-             Vermögensgegenstände, die von ihr oder in
 rekt oder von HSBC Bank plc. als Global Cus-             ihrem Auftrag von einer anderen Stelle ver-
 todian in Anspruch genommen werden kön-                  wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
 nen. Die „ Anlage Unterverwahrung“ ist dem               Verlustes eines solchen Vermögensgegen-
 Verkaufsprospekt beigefügt.                              standes haftet die Verwahrstelle gegenüber
                                                          dem Fonds und dessen Anlegern, außer der
 Die Inanspruchnahme des/der exakten Un-                  Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Ein-
 terverwahrer/s kann aus der „ Anlage Unter-              flussbereichs der Verwahrstelle zurückzufüh-
 verwahrung“ in Verbindung mit den zulässi-               ren. Für Schäden, die nicht im Verlust eines
 gen Märkten gemäß der Allgemeinen und                    Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die
 Besonderen Anlagebedingungen sowie den                   Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre
 Ausführungen im Verkaufsprospekt ent-                    Verpflichtungen nach den Vorschriften des
 nommen werden.                                           KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.

• Folgende Interessenskonflikte könnten sich              Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung
  aus der Unterverwahrung ergeben:
                                                          Von der grundsätzlichen Möglichkeit, die Haf-
 Potenzielle Interessenkonflikte können sich              tung der Verwahrstelle für einen Unterverwah-
 ergeben, wenn die Verwahrstelle einzelne                 rer zu beschränken, wurde derzeit kein Ge-
 Verwahraufgaben bzw. die Unterverwahrung                 brauch gemacht.
 an ein weiteres Unternehmen überträgt. Soll-
 te es sich bei diesem weiteren Unternehmen               Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahr-
 um ein mit der Gesellschaft oder der Ver-                stelle
 wahrstelle verbundenes Unternehmen (z.B.
 Konzernmutter) handeln, so könnten sich hie-             Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC
 raus im Zusammenspiel zwischen diesem                    Trinkaus & Burkhardt AG mit Sitz in 40212
 Unternehmen und der Gesellschaft bzw. der                Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im
 Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte            Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
 ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein               unter HRB 54447, die Funktion der Verwahr-
 mit ihr verbundenes Unternehmen bei der                  stelle übernommen. Die Verwahrstelle ist ein
 Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der                 Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre
 Wahl des Unterverwahrers gegenüber                       Haupttätigkeit ist das Giro-, Einlagen- und Kre-
                                                          ditgeschäft sowie das Wertpapiergeschäft.

                                                     14
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle, zu          Umständen die Wertentwicklung des Fonds
deren Konzern sie gehört, mit der Ausführung         bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens-
und Abwicklung von Transaktionen, zum Bei-           gegenstände nachteilig beeinflussen und
spiel den Kauf und den Verkauf von Wertpa-           sich damit auch nachteilig auf den Anteil-
pieren, für Rechnung des Sondervermögens             wert auswirken.
beauftragen.
                                                     Gibt der Anleger Anteile an dem Fonds zu
                                                     einem Zeitpunkt zurück, in dem die Kurse
Fondsmanager                                         der in dem Fonds befindlichen Vermögens-
                                                     gegenstände gegenüber dem Zeitpunkt
Die Gesellschaft hat die Flossbach von Storch        seines Anteilerwerbs gefallen sind, so er-
AG mit Sitz Ottoplatz 1, 50679 Köln als              hält er das von ihm in den Fonds investierte
Fondsmanager für den Fonds bestellt. Die             Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
Flossbach von Storch AG ist ein Finanzdienst-        Der Anleger könnte sein in den Fonds in-
leister und wurde 1999 unter der Bezeichnung         vestiertes Kapital teilweise oder in Einzel-
Flossbach & von Storch Vermögensmanage-              fällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse
ment AG mit einem Stammkapital von 1 Mio.            in der Vergangenheit sind kein verlässlicher
DM gegründet, eingetragen im Handelsregis-           Indikator für die zukünftige Wertentwick-
ter Köln unter Nr. HRB 30768.                        lung und können mithin nicht garantiert
                                                     werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die
Gegenstand des Unternehmens sind die Ver-
                                                     angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
waltung fremden und eigenen Vermögens, das
                                                     schusspflicht über das vom Anleger inves-
Portfolio Management sowie die Erstellung
                                                     tierte Kapital hinaus besteht nicht.
von Analysen von Unternehmen, Branchen,
Wirtschaft und Märkten.
                                                     Neben den nachstehend oder an anderer
                                                     Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe-
Der Fondsmanager beobachtet die Wertpa-              nen Risiken und Unsicherheiten kann die
piermärkte, analysiert die Zusammensetzung           Wertentwicklung des Fonds durch ver-
der Wertpapierbestände und sonstige Anlagen          schiedene weitere Risiken und Unsicherhei-
des Fondsvermögens unter Beachtung der               ten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht
Grundsätze der beschriebenen Anlagepolitik           bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die
und Anlagegrenzen. Zusätzliche Kosten ent-           nachfolgenden Risiken aufgeführt werden,
stehen dem Fonds durch die Beratung nicht.           enthält weder eine Aussage über die Wahr-
Der Fondsmanager haftet für Vorsatz und Fahr-        scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das
lässigkeit. Der Auslagerungsvertrag kann von         Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt
der Gesellschaft jederzeit gekündigt werden.         einzelner Risiken.
Flossbach von Storch AG kann den Vertrag mit
einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende            Risiken einer Fondsanlage
kündigen. Der Auslagerungsvertrag kann da-
neben aus wichtigem Grund ohne Einhaltung            Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,
einer Frist unter anderem gekündigt werden,          die mit einer Anlage in einen OGAW typi-
wenn das Verwaltungsrecht der Gesellschaft           scherweise verbunden sind. Diese Risiken
für den Fonds erlischt, die Bundesanstalt für        können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beendigung        das vom Anleger investierte Kapital sowie auf
des Vertrages verlangt oder ein Insolvenzver-        die vom Anleger geplante Haltedauer der
fahren über die Gesellschaft eröffnet wird.          Fondsanlage auswirken.

                                                     Schwankung des Fondsanteilwerts
Risikohinweise
                                                     Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem
Vor der Entscheidung über den Erwerb von             Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in
Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die            den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des
nachfolgenden Risikohinweise zusammen                Fonds entspricht dabei der Summe der
mit den anderen in diesem Verkaufspros-              Marktwerte aller Vermögensgegenstände im
pekt enthaltenen Informationen sorgfältig            Fondsvermögen abzüglich der Summe der
lesen und diese bei ihrer Anlageentschei-            Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds.
dung berücksichtigen. Der Eintritt eines             Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert
oder mehrerer dieser Risiken kann für sich           der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-
genommen oder zusammen mit anderen                   stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des

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Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö-             Auflösung des Fonds
gensgegenstände oder steigt der Wert der
Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.         Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver-
                                                         waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell-
Beeinflussung der individuellen          Perfor-         schaft kann den Fonds nach Kündigung der
mance durch steuerliche Aspekte                          Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs-
                                                         recht über den Fonds geht nach einer Kündi-
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ-             gungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
gen hängt von den individuellen Verhältnissen            wahrstelle über. Für den Anleger besteht da-
des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig              her das Risiko, dass er die von ihm geplante
Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra-              Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem
gen – insbesondere unter Berücksichtigung                Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle
der individuellen steuerlichen Situation – sollte        können dem Fonds andere Steuern als deut-
sich der Anleger an seinen persönlichen Steu-            sche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
erberater wenden.                                        die Fondsanteile nach Beendigung des Liqui-
                                                         dationsverfahrens aus dem Depot des Anle-
Aussetzung der Anteilrücknahme                           gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
                                                         Ertragssteuern belastet werden.
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An-
teile zeitweilig aussetzen, sofern außerge-              Übertragung aller Vermögensgegenstände
wöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus-              des Fonds auf ein anderes offenes Publi-
setzung unter Berücksichtigung der Interessen            kums-Investmentvermögen     (Verschmel-
der Anleger erforderlich erscheinen lassen.              zung)
Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne
können z.B. wirtschaftliche oder politische              Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögens-
Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn-               gegenstände des Fonds auf einen anderen
lichem Umfang sein sowie die Schließung von              OGAW übertragen. Der Anleger kann seine
Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun-                 Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) be-
gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung           halten mit der Folge, dass er Anleger des
des Anteilwerts beeinträchtigen. Der Anleger             übernehmenden OGAW wird, (iii) oder gegen
kann seine Anteile während dieses Zeitraums              Anteile an einem offenen Publikums-
nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset-            Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-
zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert             gegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesell-
sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun-              schaft oder ein mit ihr verbundenes Unter-
gen ist, Vermögensgegenstände während der                nehmen ein solches Investmentvermögen mit
Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver-                vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet.
kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach              Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesell-
Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann                  schaft sämtliche Vermögensgegenstände ei-
niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung           nes       anderen      offenen      Publikums-
der Rücknahme.                                           Investmentvermögen auf den Fonds überträgt.
                                                         Der Anleger muss daher im Rahmen der Über-
Änderung der Anlagepolitik oder der Anla-                tragung vorzeitig eine erneute Investitionsent-
gebedingungen                                            scheidung treffen. Bei einer Rückgabe der
                                                         Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen              einem Umtausch der Anteile in Anteile an
mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch                  einem Investmentvermögen mit vergleichba-
eine Änderung der Anlagebedingungen kön-                 ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit
nen auch den Anleger betreffende Regelungen              Steuern belastet werden, etwa, wenn der
geändert werden. Die Gesellschaft kann etwa              Wert der erhaltenen Anteile höher ist als der
durch eine Änderung der Anlagebedingungen                Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der An-
die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie              schaffung.
kann die dem Fonds zu belastenden Kosten
erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepoli-           Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele
tik zudem innerhalb des gesetzlich und vertrag-          des Anlegers
lich zulässigen Anlagespektrums und damit
ohne Änderung der Anlagebedingungen und                  Es kann nicht garantiert werden, dass der An-
deren Genehmigung durch die BaFin ändern.                leger seinen gewünschten Anlageerfolg er-
Hierdurch kann sich das mit dem Fonds ver-               reicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen
bundene Risiko verändern.                                und zu Verlusten beim Anleger führen. Es

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