Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka DAXplus Maximum Dividend UCITS ETF - Ausgabe März 2016 - Produkte

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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka DAXplus Maximum Dividend UCITS ETF - Ausgabe März 2016 - Produkte
Verkaufsprospekt
    und Anlagebedingungen.
    Deka DAXplus® Maximum
    Dividend UCITS ETF
    Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

    Ausgabe März 2016

Deka Investment GmbH
Verkaufsbeschränkung

Die Deka Investment GmbH und die in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen
Fondsanteile sind und werden nicht gemäß
dem United States Investment Company Act
von 1940 in seiner gültigen Fassung regis-
triert. Die durch diesen Verkaufsprospekt
angebotenen Anteile sind aufgrund US-
aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht
für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten
von Amerika (welcher Begriff auch die Bun-
desstaaten, Territorien und Besitzungen der
Vereinigten Staaten sowie den District of
Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten
von US-Personen, wie in Regulation S unter
dem United States Securities Act von 1933
in der geltenden Fassung definiert, bestimmt
und werden nicht registriert.

US-Personen sind natürliche Personen, die
ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten
von Amerika haben. US-Personen können
auch Personen- oder Kapitalgesellschaften
(juristische Personen) sein, wenn sie etwa
gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa-
ten von Amerika bzw. eines US-
Bundesstaats, Territoriums oder einer US-
Besitzung gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den
Vereinigten Staaten von Amerika und an
oder für Rechnung von US-Personen weder
angeboten noch verkauft. Spätere Übertra-
gungen von Anteilen in die Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. an US-Personen
sind unzulässig.

Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder an
US-Personen verbreitet werden. Die Vertei-
lung dieses Verkaufsprospektes und das
Angebot bzw. der Verkauf der Anteile kön-
nen auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.
Inhalt

                                                                                                      Seite

         I. Verkaufsprospekt                                                                             6
            1. Grundlagen                                                                                6
            2. Verwaltungsgesellschaft                                                                   7
            3. Verwahrstelle                                                                             7
               3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle                                          8
               3.2 Interessenkonflikte                                                                   8
               3.3 Unterverwahrung                                                                       8
               3.4 Haftung der Verwahrstelle                                                             8
               3.5 Zusätzliche Informationen                                                             8
            4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag                                                             8
            5. Haftungsausschluss des Lizenzgebers                                                       9
            6. Der Fonds                                                                                 9
            7. Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen                           9
               7.1 Anlageziel und Anlagestrategie                                                        9
               7.2 Anlagegrundsätze                                                                     10
                     7.2.1    Allgemeines                                                               10
                     7.2.2    Duplizierungsgrad                                                         10
                     7.2.3    Prognostizierter Tracking Error                                           10
               7.3 Vermögensgegenstände                                                                 10
                     7.3.1    Wertpapiere                                                               11
                     7.3.2    Geldmarktinstrumente                                                      11
                     7.3.3    Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter
                              Einsatz von Derivaten                                                     13
                     7.3.4    Bankguthaben                                                              13
                     7.3.5    Investmentanteile                                                         13
                     7.3.6    Derivate                                                                  14
                     7.3.7    Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen                     15
               7.4 Wertpapier-Darlehensgeschäfte                                                        16
               7.5 Pensionsgeschäfte                                                                    17
               7.6 Sicherheitenstrategien                                                               17
                     7.6.1    Arten der zulässigen Sicherheiten                                         17
                     7.6.2    Umfang der Besicherung                                                    17
                     7.6.3    Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)                 17
                     7.6.4    Anlage von Barsicherheiten                                                17
                     7.6.5    Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit                                17
               7.7 Kreditaufnahme                                                                       17
               7.8 Hebelwirkung (Leverage)                                                              17
            8. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds                                                  18
            9. Risikohinweise                                                                           18
               9.1 Risiken einer Fondsanlage                                                            18
                     9.1.1    Schwankung des Fondsanteilwerts                                           18
                     9.1.2    Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen                     18
                     9.1.3    Auflösung des Fonds                                                       18
                     9.1.4    Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen
                              Investmentfonds (Verschmelzung)                                           19
                     9.1.5    Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft      19
                     9.1.6    Aussetzung der Anteilrücknahme                                            19
                     9.1.7    Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers                   19
                     9.1.8    Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte     19
               9.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)                        19
                     9.2.1    Wertveränderungsrisiken                                                   19
                     9.2.2    Kapitalmarktrisiko                                                        19
                     9.2.3    Kursänderungsrisiko von Aktien                                            20

                                                                                                              3
Inhalt

                    9.2.4    Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen                      20
                    9.2.5    Konzentrationsrisiko                                                     20
                    9.2.6    Risiken aus dem Anlagespektrum                                           20
                    9.2.7    Zinsänderungsrisiko                                                      20
                    9.2.8    Risiko von negativen Habenzinsen                                         20
                    9.2.9    Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften                            20
                    9.2.10 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                                 21
                    9.2.11 Risiken bei Pensionsgeschäften                                             21
                    9.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten                   21
                    9.2.13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile           22
                    9.2.14 Inflationsrisiko                                                           22
                    9.2.15 Währungsrisiko                                                             22
             9.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)   22
                    9.3.1    Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände                            22
                    9.3.2    Risiko durch Kreditaufnahme                                              22
                    9.3.3    Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen                       22
             9.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko                            22
                    9.4.1    Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale
                             Kontrahenten)                                                            23
                    9.4.2    Risiko durch zentrale Kontrahenten                                       23
                    9.4.3    Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften                            23
                    9.4.4    Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                23
             9.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds                                         23
                    9.5.1    Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder
                             Naturkatastrophen                                                        23
                    9.5.2    Länder- oder Transferrisiko                                              23
                    9.5.3    Rechtliche und politische Risiken                                        23
                    9.5.4    Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko         24
                    9.5.5    Schlüsselpersonenrisiko                                                  24
                    9.5.6    Verwahrrisiko                                                            24
                    9.5.7    Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)         24
         10. Profil des typischen Anlegers                                                            24
         11. Bewertung                                                                                24
             11.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung                                        24
                    11.1.1 An einer Börse zugelassene/ an einem organisierten Markt gehandelte
                             Vermögensgegenstände                                                     24
                    11.1.2 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte
                             Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne
                             handelbaren Kurs                                                         24
             11.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände                   25
                    11.2.1 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen               25
                    11.2.2 Optionsrechte und Terminkontrakte                                          25
                    11.2.3 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen                   25
                    11.2.4 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände                     25
         12. Anteile                                                                                  25
             12.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen                                                  25
                    12.1.1 Ausgabe von Anteilen                                                       25
                    12.1.2 Rücknahme von Anteilen                                                     25
                    12.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme                                26
                    12.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme                                             26
             12.2 Liquiditätsmanagement                                                               26
             12.3 Börsen und Märkte                                                                   27
                    12.3.1 Allgemeines                                                                27
                    12.3.2 Der Designated Sponsor                                                     27
                    12.3.3 Die Risiken des Börsenhandels                                              27

                                                                                                           4
Inhalt

                    12.3.4 Erwerb und Verkauf von Anteilen über die Börse                      27
              12.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen                              27
              12.5 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten                                     27
                    12.5.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis                                         27
                    12.5.2 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises         28
                    12.5.3 Ausgabeaufschlag                                                    28
                    12.5.4 Rücknahmeabschlag                                                   28
                    12.5.5 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise                   28
                    12.5.6 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile                        28
          13. Kosten                                                                           28
              13.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile                                28
              13.2 Verwaltungs-und sonstige Kosten                                             28
              13.3 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen                           29
              13.4 Gesamtkostenquote                                                           29
              13.5 Rückvergütungen und Vertriebsvergütungen                                    29
          14. Vergütungspolitik                                                                30
          15. Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr            30
              15.1 Wertentwicklung                                                             30
              15.2 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren                          30
              15.3 Geschäftsjahr                                                               31
              15.4 Ertragsverwendung/ Ausschüttung                                             31
          16. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds bzw. einer Anteilklasse       31
              16.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds bzw. einer Anteilklasse         31
              16.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds bzw. einer Anteilklasse                   31
              16.3 Übertragung des Fonds                                                       31
              16.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds                             32
              16.5 Rechte der Anleger bei Verschmelzung des Fonds                              32
          17. Auslagerung                                                                      32
          18. Interessenkonflikte                                                              33
          19. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften                                   33
              19.1 Allgemeine Besteuerungssystematik                                           33
              19.2 Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds                                 34
              19.3 Rückgabe von Fondsanteilen                                                  35
              19.4 Deutsche Kapitalertragsteuer                                                37
              19.5 EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung)                              38
              19.6 Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle
                    Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB)      38
              19.7 Investmentsteuerreform                                                      38
              19.8 Rechtliche Hinweise                                                         39
          20. Wirtschaftsprüfer                                                                39
          21. Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen   39
              21.1 Zahlungen an die Anleger                                                    39
              21.2 Verbreitung der Berichte                                                    39
              21.3 Sonstige Informationen                                                      39
          22. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen                       39
          23. Nähere Angaben über die Verwaltungsgesellschaft                                  41
          24. Recht des Käufers zum Widerruf nach § 305 KAGB (Haustürgeschäfte)                42

         II. Anlagebedingungen                                                                 43
            Allgemeine Anlagebedingungen                                                       43
            Besondere Anlagebedingungen                                                        51

         III. Anhang                                                                           56

                                                                                                    5
I. Verkaufsprospekt

Der Kauf und Verkauf von Anteilen an        Dem Vertragsverhältnis zwischen Deka           Die Kontaktdaten lauten:
dem Sondervermögen erfolgt auf der          Investment GmbH und Anleger sowie den
Basis des Verkaufsprospekts, der we-        vorvertraglichen Beziehungen wird deut-           Schlichtungsstelle der
sentlichen Anlegerinformationen und         sches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der         Deutschen Bundesbank,
der Allgemeinen Anlagebedingungen in        Deka Investment GmbH ist Gerichtsstand für        Postfach 11 12 32
Verbindung mit den Besonderen Anla-         Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,        60047 Frankfurt,
gebedingungen in der jeweils gelten-        sofern der Anleger keinen allgemeinen             Tel.: 069/2388-1907,
den Fassung. Die Allgemeinen Anlage-        Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche            Fax: 069/2388-1919,
bedingungen und die Besonderen              Veröffentlichungen und Werbeschriften sind        schlichtung@bundesbank.de.
Anlagebedingungen sind in Abschnitt II.     in deutscher Sprache abzufassen oder mit
im Anschluss an diesen Verkaufspros-        einer deutschen Übersetzung zu versehen.
pekt abgedruckt.                            Die Deka Investment GmbH wird ferner die       1. Grundlagen
                                            gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern
Der Verkaufsprospekt ist dem am Er-         in deutscher Sprache führen.                   Das Sondervermögen
werb eines Anteils an dem Sonderver-
mögen Interessierten zusammen mit           Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit         Deka DAXplus® Maximum Dividend
dem letzten veröffentlichten Jahresbe-      Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs      UCITS ETF
richt sowie dem gegebenenfalls nach         können Verbraucher die „Ombudsstelle für
dem Jahresbericht veröffentlichtem          Investmentfonds“ des BVI Bundesverband         (nachfolgend "Fonds") ist ein Organismus
Halbjahresbericht auf Verlangen kosten-     Investment und Asset Management e.V.           für gemeinsame Anlagen, der von einer
los zur Verfügung zu stellen. Daneben       anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen,    Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt,
sind ihm die wesentlichen Anlegerin-        bleibt hiervon unberührt.                      um es gemäß einer festgelegten Anlagestra-
formationen rechtzeitig vor Vertrags-                                                      tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie-
schluss kostenlos zur Verfügung zu          Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für         ren (nachfolgend „Investmentvermögen“).
stellen.                                    Investmentfonds“ des BVI Bundesverband         Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge-
                                            Investment und Asset Management e.V.           mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi-
Von dem Verkaufsprospekt abweichen-         lauten:                                        schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli
de Auskünfte oder Erklärungen dürfen                                                       2009 zur Koordinierung der Rechts- und
nicht abgegeben werden. Jeder Kauf             Büro der Ombudsstelle                       Verwaltungsvorschriften betreffend be-
und Verkauf von Anteilen auf der Basis         BVI Bundesverband Investment und As-        stimmte Organismen für gemeinsame Anla-
von Auskünften oder Erklärungen, wel-          set Management e.V.                         gen in Wertpapieren (nachfolgend
che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw.         Unter den Linden 42                         „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege-
in den wesentlichen Anlegerinformati-          10117 Berlin                                setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird
onen enthalten sind, erfolgt ausschließ-       Telefon: (030) 6449046-0                    von der Deka Investment GmbH – (nachfol-
lich auf Risiko des Käufers. Der Ver-          Telefax: (030) 6449046-29                   gend „Gesellschaft“) verwaltet.
kaufsprospekt wird ergänzt durch den           Email: info@ombudsstelle-
jeweils letzten Jahresbericht und dem          investmentfonds.de                          Das hier beschriebene Sondervermögen
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht          www.ombudsstelle-investmentfonds.de         bildet einen Index ab.
veröffentlichten Halbjahresbericht.
                                            Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der       Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der      Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches     Kapital im eigenen Namen für gemein-
Vertragsbeziehung                           betreffend Fernabsatzverträge über Finanz-     schaftliche Rechnung der Anleger nach dem
Durch den Erwerb der Anteile wird der       dienstleistungen können sich die Beteiligten   Grundsatz der Risikomischung in den nach
Anleger Miteigentümer der vom Sonder-       auch an die Schlichtungsstelle der Deut-       dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-
vermögen gehaltenen Vermögensgegen-         schen Bundesbank wenden. Das Recht, die        ständen gesondert vom eigenen Vermögen
stände nach Bruchteilen. Er kann über die   Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe-       in Form von Sondervermögen an. In welche
Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit    rührt.                                         Vermögensgegenstände die Gesellschaft die
den Anteilen sind keine Stimmrechte ver-                                                   Gelder der Anleger anlegen darf und welche
bunden.                                                                                    Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,
                                                                                           ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri-
                                                                                           gen Verordnungen und den Anlagebedin-
                                                                                           gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen

                                                                                                                                      6
den Anlegern und der Gesellschaft regeln.        schen, sofern derartige Investmentvermögen      1956 gegründeten Deka Deutsche Kapital-
Die Anlagebedingungen umfassen einen             von der Gesellschaft oder einem anderen         anlagegesellschaft mbH.
Allgemeinen und einen Besonderen Teil            Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet
(„Allgemeine Anlagebedingungen” und              werden.                                         Nähere Angaben über die Geschäftsfüh-
„Besondere Anlagebedingungen”). Anlage-                                                          rung, die Zusammensetzung des Aufsichts-
bedingungen für ein Publikums-                   Die vorgesehenen Änderungen werden im           rates und den Gesellschafterkreis sowie über
Investmentvermögen müssen vor deren              Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer      die Höhe des gezeichneten und eingezahl-
Verwendung von der Bundesanstalt für             hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder      ten Kapitals finden Sie am Ende von Ab-
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)          Tageszeitung oder im Internet unter             schnitt I. dieses Verkaufsprospekts.
genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht         www.deka-etf.de bekannt gemacht.
zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                                                             Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisi-
                                                 Wenn die Änderungen Vergütungen und             ken, die sich durch die Verwaltung von
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen           Aufwendungserstattungen, die aus dem            Investmentvermögen ergeben, die nicht der
Anlegerinformationen, die Anlagebedin-           Fonds entnommen werden dürfen, oder die         OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte
gungen sowie die aktuellen Jahres- und           Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli-       alternative Investmentvermögen („AIF“),
Halbjahresberichte sind kostenlos bei der        che Anlegerrechte betreffen, werden die         und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Orga-
Gesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle    Anleger außerdem über ihre depotführen-         ne oder Mitarbeiter zurückzuführen sind,
und bei der DekaBank Deutsche Girozentra-        den Stellen in Papierform oder elektroni-       abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von
le sowie im Internet auf www.deka-etf.de         scher Form (sogenannter „dauerhafter            wenigstens 0,01 Prozent des Werts der
erhältlich.                                      Datenträger“) informiert. Diese Information     Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser
                                                 umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-    Betrag jährlich überprüft und angepasst
Zusätzliche Informationen über die Anlage-       ten Änderungen, ihre Hintergründe, die          wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange-
grenzen des Risikomanagements dieses             Rechte der Anleger in Zusammenhang mit          gebenen Kapital umfasst.
Fonds, die Risikomanagementmethoden              der Änderung sowie einen Hinweis darauf,
und die jüngsten Entwicklungen bei den           wo und wie weitere Informationen erlangt
Risiken und Renditen der wichtigsten Kate-       werden können.                                  3. Verwahrstelle
gorien von Vermögensgegenständen sind in
elektronischer oder schriftlicher Form bei der   Die Änderungen treten frühestens am Tage        Das KAGB sieht eine Trennung der Verwal-
Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche         nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände-       tung und der Verwahrung von Sonderver-
Girozentrale von montags bis freitags in der     rungen von Regelungen zu den Vergütun-          mögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der        gen und Aufwendungserstattungen treten          Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw.
Rufnummer (0 69) - 71 47-6 52 erhältlich.        frühestens drei Monate nach ihrer Be-           auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenstän-
                                                 kanntmachung in Kraft, wenn nicht mit           den, die nicht verwahrt werden können,
Die Anlagebedingungen sind in Abschnitt II.      Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit-         prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs-
im Anschluss an den Verkaufsprospekt             punkt bestimmt wurde. Änderungen der            gesellschaft Eigentum an diesen Vermö-
abgedruckt.                                      bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds           gensgegenständen erworben hat. Sie über-
                                                 treten ebenfalls frühestens drei Monate         wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft
Die Anlagebedingungen können von der             nach Bekanntmachung in Kraft.                   über die Vermögensgegenstände den Vor-
Gesellschaft geändert werden. Änderungen                                                         schriften des KAGB und den Anlagebedin-
der Anlagebedingungen bedürfen der Ge-                                                           gungen entsprechen. Die Anlage von Ver-
nehmigung durch die BaFin. Änderungen            2. Verwaltungsgesellschaft                      mögensgegenständen in Bankguthaben bei
der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen                                                          einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü-
zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-         Der Fonds wird von der am 17. Mai 1995          gungen über solche Bankguthaben sind nur
sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der       gegründeten Deka Investment GmbH mit            mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig.
Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter        Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Mainzer        Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung
der Bedingung zulässig, dass die Gesell-         Landstraße 16 verwaltet. Die Gesellschaft ist   erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung
schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile       eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne    mit den Anlagebedingungen und den Vor-
entweder ohne weitere Kosten vor dem             des KAGB in der Rechtsform einer Gesell-        schriften des KAGB vereinbar ist.
Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-           schaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
nehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an        Zum 1. Januar 1996 übernahm sie das             Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Investmentvermögen mit vergleichbaren            Investmentgeschäft der am 17. August            folgende Aufgaben:
Anlagegrundsätzen kostenlos umzutau-

                                                                                                                                              7
 Ausgabe und Rücknahme der Anteile des         Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger      sche Girozentrale Luxembourg S.A. wie
Fonds,                                          oder die Gesellschaft erbringt.               einen externen Dienstleister. Dazu wird ein
                                                                                              Verwahrvertrag nebst Service Level Agree-
 Sicherzustellen, dass die Ausgabe und         Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist        ment abgeschlossen und eine regelmäßige
Rücknahme der Anteile sowie die Anteil-         Mutterunternehmen und alleiniger Gesell-      Due Diligence durchgeführt. Ferner sind
wertermittlung den Vorschriften des KAGB        schafter der Gesellschaft.                    sowohl die Verwahrstelle als auch die Deka-
und den Anlagebedingungen des Fonds                                                           Bank Deutsche Girozentrale Luxembourg
entsprechen,                                    Interessenkonflikte könnten sich aus der      S.A. in ein konzernweites System zur Be-
                                                Übernahme der Verwahrstellenfunktion für      handlung von potentiellen Interessenkonflik-
 Sicherzustellen, dass bei den für gemein-     den Fonds ergeben.                            ten einbezogen.
schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
Geschäften der Gegenwert innerhalb der          Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-
üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,    Gruppe wurden identifiziert und entspre-      3.4 Haftung der Verwahrstelle
                                                chende Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
 Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds   implementiert.                                Vermögensgegenstände, die von ihr oder
nach den Vorschriften des KAGB und nach                                                       mit ihrer Zustimmung von einer anderen
den Anlagebedingungen verwendet wer-            Hierzu zählen u.a. die organisatorische       Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im
den,                                            Trennung der Zuständigkeiten, Einhaltung      Falle des Verlustes eines solchen Vermö-
                                                von „Best Execution-Maßstäben“ und Prü-       gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle
 Überwachung von Kreditaufnahmen               fung der Marktgerechtheit beim Erwerb         gegenüber dem Fonds und dessen Anleger,
durch die Gesellschaft für Rechnung des         oder Veräußerung von Vermögensgegen-          außer der Verlust ist auf Ereignisse außer-
Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung           ständen.                                      halb des Einflussbereichs der Verwahrstelle
zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um                                                   zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im
kurzfristige Überziehungen handelt, die                                                       Verlust eines Vermögensgegenstandes be-
allein durch verzögerte Gutschriften von        3.3 Unterverwahrung                           stehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-
Zahlungseingängen zustande kommen,              Die Verwahrstelle überträgt die Verwahrung    lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach
                                                von verwahrfähigen Vermögensgegenstän-        den Vorschriften des KAGB mindestens
 Sicherzustellen, dass Sicherheiten für        den für inländische (Girosammelverwah-        fahrlässig nicht erfüllt hat.
Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt       rung) und ausländische (Wertpapierrech-
und jederzeit vorhanden sind.                   nung) Vermögensgegenstände an weitere
                                                Unterverwahrer. Die übertragenen Aufga-       3.5 Zusätzliche Informationen
                                                ben sind:                                     Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft
3.1   Firma, Rechtsform und Sitz der                                                          den Anlegern Informationen auf dem neu-
      Verwahrstelle                              Verwahrung der Wertpapiere,                 esten Stand zur Verwahrstelle und ihren
Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche                                                       Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu
Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main       Verwaltung der Wertpapiere,                 möglichen Interessenkonflikten in Zusam-
und Berlin und Hauptverwaltung in 60325                                                       menhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle
Frankfurt, Mainzer Landstraße 16, die Funk-      Abwicklung der Wertpapierhandelsge-         oder der Unterverwahrer.
tion der Verwahrstelle übernommen. Die          schäfte und Ausführung von Wertpapierlie-
Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach       ferungen (Ein- und Ausgänge).                 Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den
deutschem Recht.                                                                              Anlegern Informationen zu den Gründen,
                                                Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle      aus denen sie sich für die DekaBank Deut-
Die Gesellschaft wird überwiegend die           sind die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clear-    sche Girozentrale als Verwahrstelle des
Verwahrstelle, zu deren Konzern sie gehört,     stream Banking AG, Frankfurt, sowie die       Fonds entschieden hat.
mit der Abwicklung von Transaktionen für        Euroclear SA/NV, Brüssel, tätig.
Rechnung des Fonds beauftragen.
                                                Außerdem nutzt die Verwahrstelle für die      4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag
                                                Verwahrung von Zielfondsanteilen ihre
3.2 Interessenkonflikte                         Konzerntochter DekaBank Deutsche Giro-        Der DAXplus® Maximum Dividend (nach-
Interessenkonflikte können aus Aufgaben         zentrale Luxembourg S.A. Um potentielle       folgend „zugrundeliegender Index“ ge-
oder Kontrollfunktionen entstehen, die die      Interessenskonflikte zu vermeiden, behan-     nannt) ist als Markenzeichen von Deutsche
                                                delt die Verwahrstelle die DekaBank Deut-     Börse AG (nachfolgend „Lizenzgeber“ ge-

                                                                                                                                            8
nannt) eingetragen und dadurch gegen            zung im Zusammenhang mit dem Finan-              zungen Anteile mit unterschiedlichen Rech-
unzulässige Verwendung geschützt. Der           zinstrument oder anderen Wertpapieren            ten ausgegeben und welche Rechte den
Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung        oder Finanzprodukten, die von dem zu-            Anteilklassen im Einzelnen zugeordnet
des zugrunde liegenden Index im Zusam-          grunde liegenden Index abgeleitet werden,        werden. Darüber hinaus wird für jede An-
menhang mit der Emission von Finanzpro-         stellt eine Empfehlung des Lizenzgebers zur      teilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag
dukten.                                         Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgend-     umlaufenden Anteile der Anteilklasse und
                                                einer Weise eine Zusicherung oder Meinung        der am Berichtsstichtag ermittelte Anteilwert
Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber        des Lizenzgebers hinsichtlich der Attraktivi-    angegeben.
einen Lizenzvertrag abgeschlossen, durch        tät einer Investition in dieses Produkt.
den der Gesellschaft das Recht eingeräumt                                                        Anteilklassen werden derzeit nicht gebildet.
wird, den Index als zugrunde liegenden          Durch den Lizenzgeber als alleinigem Recht-
Index für den Fonds zu nutzen.                  einhaber an dem zugrunde liegenden Index
                                                bzw. der Index-Marke wurde dem Emittent          7. Anlageziel, Anlagestrategie,
                                                des Finanzinstruments allein die Nutzung            Anlagegrundsätze und
5. Haftungsausschluss des                       des zugrunde liegenden Index bzw. der               Anlagegrenzen
   Lizenzgebers                                 Index-Marke und jedwede Bezugnahme auf
                                                den zugrunde liegenden Index bzw. die
Der Lizenzgeber steht in keiner Beziehung       Index-Marke im Zusammenhang mit dem              7.1   Anlageziel und Anlagestrategie
zur Gesellschaft mit Ausnahme der an diese      Finanzinstrument gestattet.
vergebenen Lizenz und der sich hierauf                                                           Die Auswahl der für den Fonds vorgesehe-
beziehenden Markenrechte zur Verwendung                                                          nen Vermögensgegenstände ist darauf
im Zusammenhang mit den Anteilen des            6. Der Fonds                                     gerichtet, unter Wahrung einer angemesse-
Sondervermögens.                                                                                 nen Risikomischung den DAXplus® Maxi-
                                                Der Fonds wurde am 3. April 2009 für un-         mum Dividend (Preisindex) nachzubilden.
Das Finanzinstrument wird von dem Lizenz-       bestimmte Dauer aufgelegt.                       Dieser Index enthält die 20 deutschen Ak-
geber nicht gesponsert, gefördert, verkauft                                                      tien, die innerhalb der nächsten Indexperio-
oder auf eine andere Art und Weise unter-       Die Anleger sind an den Vermögensgegen-          de die höchste Dividendenrendite aufwei-
stützt und der Lizenzgeber bietet keinerlei     ständen des Fonds entsprechend der Anzahl        sen. Informationen zu den Basiswerten sind
ausdrückliche oder stillschweigende Ge-         ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. als         unter www.deka-etf.de erhältlich. Der Fonds
währleistung oder Zusicherung, weder            Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Alle       strebt dabei als Anlageziel die Erzielung
hinsichtlich der Ergebnisse aus einer Nut-      ausgegebenen Anteile einer Anteilklasse          einer Wertentwicklung an, welche die des
zung des zugrunde liegenden Index               haben gleiche Rechte. Der Fonds ist nicht        zugrunde liegenden Index widerspiegelt. Zu
und/oder der Index-Marke noch hinsichtlich      Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion.           diesem Zweck wird eine exakte Nachbildung
des Index-Stands zu irgendeinem bestimm-        Fondswährung ist der Euro.                       des Index angestrebt. Erträge werden
ten Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten                                                           grundsätzlich ausgeschüttet.
Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der zugrunde    Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist
liegende Index wird durch den Lizenzgeber       nur einheitlich für den gesamten Fonds und       Grundlage hierfür ist, dass die Entscheidun-
berechnet und veröffentlicht. Dennoch           nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine   gen über den Erwerb oder die Veräußerung
haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich       Gruppe von Anteilklassen zulässig. Die           von Vermögensgegenständen sowie über
zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwai-    Bildung neuer Anteilklassen ist zulässig, sie    deren Gewichtung im Fonds von dem zu-
ge Fehler in dem Index. Darüber hinaus          liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist       grunde liegenden Index abhängig sind (pas-
besteht für den Lizenzgeber keine Verpflich-    weder notwendig, dass Anteile einer Anteil-      sives Management).
tung gegenüber Dritten, einschließlich Inves-   klasse im Umlauf sind, noch dass Anteile
toren und/oder Finanzintermediären des          einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend       Dabei ist allerdings zu beachten, dass der
Finanzinstruments, auf etwaige Fehler in        auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe         exakten Nachbildung des Index bestimmte
dem zugrunde liegenden Index hinzuwei-          von Anteilen einer Anteilklasse ist deren        Faktoren entgegenstehen. Transaktionskos-
sen.                                            Wert auf der Grundlage des für den gesam-        ten und Verwaltungskosten, die sich wert-
                                                ten Fonds nach § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB        mindernd auf die Anteilspreisentwicklung
Weder die Veröffentlichung des zugrunde         ermittelten Wertes zu berechnen.                 auswirken, werden beispielsweise nicht in
liegenden Index durch den Lizenzgeber noch                                                       die Berechnung des Index einbezogen.
die Lizenzierung des zugrunde liegenden         Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthal-
Index sowie der Index-Marke für die Nut-        ten die Angabe, unter welchen Vorausset-

                                                                                                                                                9
Die Indexzusammensetzung wird durch den          der Risikomischung für den Fonds nur            des Mittelwertes, maximal jedoch 20 Basis-
Indexanbieter halbjährlich angepasst. Durch      eingeschränkt.                                  punkte. Für die Obergrenze der Bandbreite
die Nachbildung dieser Änderungen im                                                             erfolgt ein Aufschlag von 50 % des Mittel-
Fonds können Transaktionskosten entste-          7.2.2 Duplizierungsgrad                         wertes, maximal jedoch 20 Basispunkte.
hen.                                             Bei der Nachbildung des zugrunde liegen-        Sollte noch kein abgeschlossenes Geschäfts-
                                                 den Index ist im Sinne einer direkten Dupli-    jahr vorliegen bzw. nicht ausreichend Da-
ES KANN KEINE ZUSICHERUNG DAFÜR                  zierung des Index den Anlagen in Index-         tensätze vergangener Geschäftsjahre vorlie-
GEMACHT WERDEN, DASS DAS ANLA-                   wertpapieren der Vorrang gegenüber              gen, werden anstelle der historischen Daten,
GEZIEL ERREICHT WIRD.                            Anlagen in anderen zur Indexnachbildung         Schätzwerte für die Berechnung herangezo-
                                                 dienlichen Vermögenswerten einzuräumen.         gen.

7.2   Anlagegrundsätze                           Um den Wertpapierindex nachzubilden, darf       Der prognostizierte Tracking Error für
                                                 der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö-     den Fonds beträgt: 0,23 % bis 0,63 %.
7.2.1 Allgemeines                                gensgegenstände einen Duplizierungsgrad
Die Gesellschaft darf für den Fonds nur          von 95 % nicht unterschreiten. Derivate sind    Die aktuelle Bandbreite des prognostizierten
Vermögensgegenstände erwerben, die               mit ihrem Wert gemäß der Rechtsverord-          Tracking Errors kann für das jeweils laufende
darauf gerichtet sind, unter Wahrung einer       nung über Risikomanagement und Risi-            Geschäftsjahr des Fonds auf der Produktsei-
angemessenen Risikomischung einen von            komessung beim Einsatz von Derivaten in         te über www.deka-etf.de abgerufen wer-
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-     Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch          den. Der tatsächliche Tracking Error des
aufsicht anerkannten Wertpapierindex             (nachfolgend DerivateV) auf den Duplizie-       abgelaufenen Geschäftsjahres kann dem
nachzubilden. Zur möglichst genauen Nach-        rungsgrad anzurechnen.                          Jahresbericht entnommen werden.
bildung ist es erforderlich, dass die Gesell-
schaft sämtliche Veränderungen des zu-           Der Duplizierungsgrad drückt den Anteil der
grunde liegenden Index (z.B. durch               Vermögensgegenstände im Fonds aus, der          7.3 Vermögensgegenstände
Neuaufnahme von Wertpapieren) im Fonds           hinsichtlich der Gewichtung mit dem zu-         Die Gesellschaft kann für Rechnung des
nachvollzieht. Es liegt im alleinigen Ermessen   grunde liegenden Index übereinstimmt.           Fonds folgende Vermögensgegenstände
der Gesellschaft, in welchem Zeitpunkt der                                                       erwerben, die darauf gerichtet sind, den
Fonds angepasst wird und ob eine Anpas-          7.2.3 Prognostizierter Tracking Error           zugrunde liegenden Index abzubilden:
sung des Fonds unter Beachtung des Anla-         Die Gesellschaft errechnet einen prognosti-
geziels angemessen ist.                          zierten Tracking Error unter normalen            Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
                                                 Marktbedingungen, die Angabe erfolgt als
Gemäß § 209 KAGB ist ein Index anzuer-           Bandbreite. Unter Tracking Error versteht        Geldmarktinstrumente gemäß § 194
kennen, wenn                                     man die Volatilität der Differenz zwischen      KAGB,
                                                 der Rendite des Fonds, der einen Index
 die Zusammensetzung des Index hinrei-          nachbildet und der Rendite des nachgebilde-      Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
chend diversifiziert ist,                        ten Index. Die Ermittlung der Rendite des
                                                 Fonds erfolgt gemäß der BVI-Methode. Die         Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,
 er eine adäquate Bezugsgrundlage für           BVI-Methode unterstellt eine unverzügliche
den Markt darstellt, auf den er sich bezieht     Wiederanlage der Ausschüttungen und              Derivate gemäß § 197 KAGB,
und                                              abgeführten Steuern durch den Fondseigen-
                                                 tümer zum gültigen Fondspreis. Die Rendite       Sogenannte sonstige Anlageinstrumente
 er in angemessener Weise veröffentlicht        des nachgebildeten Index wird auf Basis des     gemäß § 198 KAGB.
wird.                                            Performance-Index ermittelt. Dies gilt auch
                                                 für Fonds, die einen Preisindex abbilden. Für   Bei der Auswahl der Vermögensgegenstän-
Diese Voraussetzungen sind für den zu-           die Ermittlung des prognostizierten Tracking    de für den Fonds werden ausschließlich
grunde liegenden Index erfüllt.                  Error wird auf historische Daten des Fonds      Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthal-
                                                 und des Index zurückgegriffen. Auf Basis der    ten sind oder im Zuge von Indexänderungen
Aufgrund der Bindung des Fonds an                vergangenen Geschäftsjahre wird ein an-         in diesen aufgenommen werden (nachfol-
den Index und der dadurch möglichen              nualisierter Mittelwert des historischen        gend als „Indexwertpapiere” bezeichnet),
Überschreitung bestimmter Aussteller-            Tracking-Error ermittelt. Ausgehend von         Wertpapiere, die auf diese Indexwertpapiere
und Anlagegrenzen gilt der Grundsatz             diesem Mittelwert erfolgt für die Untergren-    oder den zugrunde liegenden Index bege-
                                                 ze der Bandbreite ein Abschlag von 50 %         ben werden sowie Derivate auf Vermögens-

                                                                                                                                            10
gegenstände gemäß § 197 Abs. 1 KAGB            haben, sowie das Recht die Anlagepolitik       das Wertpapier oder in Form eines gegebe-
und Investmentanteile gemäß § 8 der All-       mittels angemessener Mechanismen zu            nenfalls dazugehörigen Portfolios.
gemeinen Anlagebedingungen erworben.           kontrollieren. Das Investmentvermögen
                                               muss zudem von einem Rechtsträger ver-          Das Wertpapier ist handelbar.
Die geltenden Anlagegrenzen und nähere         waltet werden, der den Vorschriften für den
Erläuterungen zu den zuvor bereits genann-     Anlegerschutz unterliegt, es sei denn das       Der Erwerb des Wertpapiers steht im
ten erwerbbaren Vermögensgegenständen          Investmentvermögen ist in Gesellschaftsform    Einklang mit den Anlagezielen bzw. der
sind nachfolgend dargestellt.                  aufgelegt und die Tätigkeit der Vermögens-     Anlagestrategie des Fonds.
                                               verwaltung wird nicht von einem anderen
7.3.1 Wertpapiere                              Rechtsträger wahrgenommen.                      Die Risiken des Wertpapiers werden durch
Die Gesellschaft darf für Rechnung des                                                        das Risikomanagement des Fonds in ange-
Fonds Wertpapiere in- und ausländischer         Finanzinstrumente, die durch andere          messener Weise erfasst.
Emittenten erwerben,                           Vermögenswerte besichert oder an die
                                               Entwicklung anderer Vermögenswerte ge-         Wertpapiere dürfen zudem in folgender
1. wenn sie an einer Börse in einem Mit-       koppelt sind. Soweit in solche Finanzinstru-   Form erworben werden:
   gliedstaat der Europäischen Union („EU“)    mente Komponenten von Derivaten einge-
   oder in einem anderen Vertragsstaat des     bettet sind, gelten weitere Anforderungen,      Aktien, die dem Fonds bei einer Kapital-
   Abkommens über den Europäischen             damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere   erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen.
   Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel          erwerben darf.
   zugelassen oder in einem dieser Staaten                                                     Wertpapiere, die in Ausübung von zum
   an einem anderen organisierten Markt        Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden     Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben
   zugelassen oder in diesen einbezogen        Voraussetzungen erworben werden:               werden.
   sind,
                                                Der potentielle Verlust, der dem Fonds       Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für
2. wenn sie ausschließlich an einer Börse      entstehen kann, darf den Kaufpreis des         den Fonds auch Bezugsrechte erworben
   außerhalb der Mitgliedstaaten der EU        Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nach-      werden, sofern sich die Wertpapiere, aus
   oder außerhalb der anderen Vertrags-        schusspflicht darf nicht bestehen.             denen die Bezugsrechte herrühren, im Fonds
   staaten des Abkommens über den EWR                                                         befinden können.
   zum Handel zugelassen oder in einem          Die Liquidität des vom Fonds erworbenen
   dieser Staaten an einem anderen organi-     Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der   7.3.2 Geldmarktinstrumente
   sierten Markt zugelassen oder in diesen     Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die       Die Gesellschaft darf für Rechnung des
   einbezogen sind, sofern die BaFin die       Rücknahme von Anteilen nicht mehr nach-        Fonds in Geldmarktinstrumente investieren,
   Wahl dieser Börse oder dieses organisier-   kommen kann. Dies gilt unter Berücksichti-     die üblicherweise auf dem Geldmarkt ge-
   ten Marktes zugelassen hat.                 gung der gesetzlichen Möglichkeit, in be-      handelt werden, sowie in verzinsliche Wert-
                                               sonderen Fällen die Anteilrücknahme            papiere, die alternativ
Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen           aussetzen zu können (vgl. den Abschnitt
erworben werden, wenn nach ihren Ausga-        „Anteile – Ausgabe und Rücknahme von            zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den
bebedingungen die Zulassung an oder            Anteilen – Aussetzung der Anteilrücknah-       Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von
Einbeziehung in eine der unter 1. und 2.       me“).                                          höchstens 397 Tagen haben,
genannten Börsen oder organisierten Märk-
te beantragt werden muss, und die Zulas-        Eine verlässliche Bewertung des Wertpa-       zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den
sung oder Einbeziehung innerhalb eines         piers durch exakte, verlässliche und gängige   Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben,
Jahres nach Ausgabe erfolgt.                   Preise muss verfügbar sein; diese müssen       die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung
                                               entweder Marktpreise sein oder von einem       aber nach den Emissionsbedingungen re-
Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch    Bewertungssystem gestellt werden, das von      gelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen
                                               dem Emittenten des Wertpapiers unabhän-        marktgerecht angepasst werden muss,
 Anteile an geschlossenen Investmentver-      gig ist.
mögen in Vertrags- oder Gesellschaftsform,                                                     deren Risikoprofil dem Risikoprofil von
die einer Kontrolle durch die Anteilseigner     Über das Wertpapier müssen angemesse-        Wertpapieren entspricht, die das Kriterium
unterliegen (sog. Unternehmenskontrolle),      ne Informationen vorliegen, entweder in        der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung
d.h. die Anteilseigner müssen Stimmrechte      Form von regelmäßigen, exakten und um-         erfüllen.
in Bezug auf wesentliche Entscheidungen        fassenden Informationen des Marktes über

                                                                                                                                          11
Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente        6. von anderen Emittenten begeben wer-          dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt
erworben werden, wenn sie                           den und es sich bei dem jeweiligen Emit-     nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vor-
                                                    tenten                                       liegen, die gegen die hinreichende Liquidität
1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der                                                     der Geldmarktinstrumente sprechen.
   EU oder in einem anderen Vertragsstaat        a) um ein Unternehmen mit einem Eigen-
   des Abkommens über den EWR zum                   kapital von mindestens 10 Millionen Euro     Für Geldmarktinstrumente, die nicht an
   Handel zugelassen oder in einem dieser           handelt, das seinen Jahresabschluss nach     einer Börse notiert oder an einem geregel-
   Staaten an einem anderen organisierten           der Europäischen Richtlinie über den Jah-    ten Markt zum Handel zugelassen sind
   Markt zugelassen oder in diesen einbe-           resabschluss von Kapitalgesellschaften er-   (siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem
   zogen sind,                                      stellt und veröffentlicht, oder              die Emission oder der Emittent dieser In-
                                                                                                 strumente Vorschriften über den Einlagen-
2. ausschließlich an einer Börse außerhalb       b) um einen Rechtsträger handelt, der in-       und Anlegerschutz unterliegen. So müssen
   der Mitgliedstaaten der EU oder in einem         nerhalb einer eine oder mehrere börsen-      für diese Geldmarktinstrumente angemes-
   anderen Vertragsstaat des Abkommens              notierte Gesellschaften umfassenden Un-      sene Informationen vorliegen, die eine an-
   über den EWR zum Handel zugelassen               ternehmensgruppe für die Finanzierung        gemessene Bewertung der mit den Instru-
   oder in einem dieser Staaten an einem            dieser Gruppe zuständig ist, oder            menten verbundenen Kreditrisiken
   organisierten Markt zugelassen oder in                                                        ermöglichen und die Geldmarktinstrumente
   diesen einbezogen sind, sofern die BaFin      c) um einen Rechtsträger handelt, der           müssen frei übertragbar sein. Die Kreditrisi-
   die Wahl dieser Börse oder dieses Mark-          Geldmarktinstrumente emittiert, die          ken können etwa durch eine Kreditwürdig-
   tes zugelassen hat,                              durch Verbindlichkeiten unterlegt sind,      keitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet
                                                    durch Nutzung einer von einer Bank ein-      werden.
3. von der EU, dem Bund, einem Sonder-              geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk-
   vermögen des Bundes, einem Land, ei-             te, bei denen Kreditforderungen von          Für diese Geldmarktinstrumente gelten
   nem anderen Mitgliedstaat oder einer             Banken in Wertpapieren verbrieft werden      weiterhin die folgenden Anforderungen, es
   anderen zentralstaatlichen, regionalen           (sogenannte Asset Backed Securities).        sei denn, sie sind von der Europäischen
   oder lokalen Gebietskörperschaft oder                                                         Zentralbank oder der Zentralbank eines
   der Zentralbank eines Mitgliedstaats der      Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente        Mitgliedstaates der EU begeben oder garan-
   EU, der Europäischen Zentralbank oder         dürfen nur erworben werden, wenn sie            tiert worden:
   der Europäischen Investitionsbank, einem      liquide sind und sich ihr Wert jederzeit ge-
   Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes-    nau bestimmten lässt. Liquide sind Geld-         Werden sie von folgenden (oben unter Nr.
   staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundes-    marktinstrumente, die sich innerhalb hinrei-    3 genannten) Einrichtungen begeben oder
   staates oder von einer internationalen öf-    chend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten         garantiert:
   fentlich-rechtlichen Einrichtung, der         veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich-
   mindestens ein Mitgliedstaat der EU an-       tung der Gesellschaft zu berücksichtigen,        –   der EU,
   gehört, begeben oder garantiert werden,       Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger
                                                                                                  –   dem Bund,
                                                 zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu
4. von einem Unternehmen begeben wer-            sein, solche Geldmarktinstrumente entspre-       –   einem Sondervermögen des Bundes,
   den, dessen Wertpapiere auf den unter         chend kurzfristig veräußern zu können. Für
                                                                                                  –   einem Land,
   den Nummern 1 und 2 bezeichneten              die Geldmarktinstrumente muss zudem ein
   Märkten gehandelt werden,                     exaktes und verlässliches Bewertungssystem       –   einem anderen Mitgliedstaat,
                                                 existieren, das die Ermittlung des Nettobe-
                                                                                                  –   einer anderen zentralstaatlichen Ge-
5. von einem Kreditinstitut begeben oder         standswerts des Geldmarktinstruments
                                                                                                      bietskörperschaft,
   garantiert werden, das nach dem Recht         ermöglicht und auf Marktdaten oder Bewer-
   der EU festgelegten Kriterien einer Auf-      tungsmodellen basiert, wie Systeme, die          –   der Europäischen Investitionsbank,
   sicht unterstellt ist, oder einem Kreditin-   Anschaffungskosten fortführen. Das Merk-
                                                                                                  –   einem Drittstaat oder, sofern dieser ein
   stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die        mal der Liquidität gilt für Geldmarktinstru-
                                                                                                      Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die-
   nach Auffassung der BaFin denjenigen          mente als erfüllt, wenn diese an einem
                                                                                                      ses Bundesstaates
   des Gemeinschaftsrechts gleichwertig          organisierten Markt innerhalb des EWR
   sind, unterliegt und diese einhält,           zugelassen oder in diesen einbezogen sind        –   einer internationalen öffentlich-
                                                 oder an einem organisierten Markt außer-             rechtlichen Einrichtung, der mindes-
                                                 halb des EWR zugelassen oder in diesen               tens ein Mitgliedstaat der EU ange-
                                                 einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl           hört,

                                                                                                                                             12
müssen angemessene Informationen über           übrigen unter Nr. 3 genannten), müssen          Das Fondsvermögen muss zu mindestens
die Emission bzw. das Emissionsprogramm         angemessene Informationen über die Emis-        95 % des Wertes des Fonds in Indexwert-
oder über die rechtliche und finanzielle        sion bzw. das Emissionsprogramm sowie           papieren, Wertpapieren, die auf diese In-
Situation des Emittenten vor der Emission       über die rechtliche und finanzielle Situation   dexwertpapiere oder den zugrunde liegen-
des Geldmarktinstruments vorliegen.             des Emittenten vor der Emission des Geld-       den Index begeben werden sowie in
                                                marktinstruments vorliegen, die in regelmä-     Derivaten und Investmentanteilen auf den
 Werden sie von einem im EWR beaufsich-        ßigen Abständen und bei signifikanten           zugrunde liegenden Index angelegt sein.
tigten Kreditinstitut begeben oder garantiert   Begebenheiten aktualisiert und durch quali-
(s.o. unter Nr. 5), so müssen angemessene       fizierte, vom Emittenten weisungsunabhän-       7.3.4 Bankguthaben
Informationen über die Emission bzw. das        gige Dritte, geprüft werden. Zudem müssen       Bis zu 5 % des Wertes des Fonds darf in
Emissionsprogramm oder über die rechtliche      über die Emission bzw. das Emissionspro-        Bankguthaben angelegt werden.
und finanzielle Situation des Emittenten vor    gramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die
der Emission des Geldmarktinstruments           eine angemessene Bewertung der mit der          Die Gesellschaft darf für Rechnung des
vorliegen, die in regelmäßigen Abständen        Anlage verbundenen Kreditrisiken ermögli-       Fonds nur Bankguthaben halten, die eine
und bei signifikanten Begebenheiten aktua-      chen.                                           Laufzeit von höchstens zwölf Monaten
lisiert werden. Zudem müssen über die                                                           haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkon-
Emission bzw. das Emissionsprogramm             7.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere             ten bei Kreditinstituten mit Sitz in einem
Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine           und Geldmarktinstrumente                 Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen
angemessene Bewertung der mit der Anlage               auch unter Einsatz von Deriva-           Vertragsstaat des Abkommens über den
verbundenen Kreditrisiken ermöglichen.                 ten                                      EWR zu führen. Sie können auch bei Kredit-
                                                Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des     instituten mit Sitz in einem Drittstaat unter-
 Werden sie von einem Kreditinstitut be-       Fonds die im KAGB und in den Anlagebe-          halten werden, dessen Aufsichtsbestim-
geben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe-       dingungen festgelegten Grenzen und Be-          mungen nach Auffassung der BaFin
stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der     schränkungen zu beachten.                       denjenigen des Rechts der EU gleichwertig
BaFin den Anforderungen innerhalb des                                                           sind.
EWR an ein Kreditinstitut gleichwertig sind,    Für Wertpapiere allgemein besteht keine
so ist eine der folgende Voraussetzungen zu     Anlagegrenze. In Geldmarktinstrumente           7.3.5 Investmentanteile
erfüllen:                                       darf bis zu 5 % des Wertes des Fondsver-        Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wer-
                                                mögens angelegt werden                          tes des Fonds in Anteile oder Aktien an in-
 – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in                                                   und ausländischen Investmentvermögen
   einem zur sogenannten Zehnergruppe           In Wertpapieren eines Ausstellers (Schuld-      (Zielfonds) investieren.
   (Zusammenschluss der wichtigsten füh-        ners) darf die Gesellschaft bis zu 20 % des
   renden Industrieländer – G10) gehören-       Wertes des Fonds anlegen. Diese Grenze          Die von der Gesellschaft für den Fonds
   den Mitgliedstaat der Organisation für       darf für Wertpapiere eines Schuldners bis zu    erworbenen Anteile oder Aktien des jeweili-
   wirtschaftliche Zusammenarbeit und           35 % des Wertes des Fonds angehoben             gen Zielfonds können die Anleger dem
   Entwicklung (nachfolgend „OECD“).            werden, wobei jedoch eine Anlage bis zu         Jahresbericht entnehmen.
                                                dieser Grenze nur bei einem einzigen Aus-
 – Das Kreditinstitut verfügt mindestens        steller (Schuldner) zulässig ist.               Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebe-
   über ein Rating mit einer Benotung, die                                                      dingungen oder ihrer Satzung höchstens bis
   als sogenanntes „Investment-Grade“           Bei Vermögensgegenständen die sich auf          zu 10 % in Anteile an anderen offenen
   qualifiziert.                                den zugrunde liegenden Index beziehen, ist      Investmentvermögen investieren. Für Anteile
                                                der Kurswert der Indexwertpapiere anteilig      an AIF gelten darüber hinaus folgende An-
 – Mittels einer eingehenden Analyse des        auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu-      forderungen:
   Emittenten kann nachgewiesen werden,         rechnen. Entsprechendes gilt für Vermö-
   dass die für das Kreditinstitut geltenden    gensgegenstände, die sich auf ein einzelnes      Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschrif-
   Aufsichtsbestimmungen mindestens so          Indexwertpapier oder einen Korb von In-         ten zugelassen worden sein, die ihn einer
   streng sind wie die des Rechts der EU.       dexwertpapieren beziehen. Derivate und          wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz
                                                Finanzinstrumente mit derivativer Kompo-        der Anleger unterstellen, und es muss eine
 Für die übrigen Geldmarktinstrumente,         nente sind entsprechend den §§ 18 ff. Deri-     ausreichende Gewähr für eine befriedigende
die nicht an einer Börse notiert oder einem     vateV auf die Ausstellergrenzen anzurech-       Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbe-
geregelten Markt zum Handel zugelassen          nen.                                            hörden bestehen.
sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die

                                                                                                                                            13
 Das Schutzniveau der Anleger muss             Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis   Basiswerte repräsentieren, auch durch Ver-
gleichwertig zu dem Schutzniveau eines          von den Kursschwankungen oder den Preis-       mögensgegenstände im Investmentvermö-
Anlegers in einem inländischen OGAW sein,       erwartungen anderer Vermögensgegen-            gen hätten entstehen können, die die Ge-
insbesondere im Hinblick auf Trennung von       stände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol-     sellschaft für Rechnung des Fonds erwerben
Verwaltung und Verwahrung der Vermö-            genden Ausführungen beziehen sich sowohl       darf. Die Gesellschaft darf für Rechnung des
gensgegenstände, für die Kreditaufnahme         auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente    Fonds erwerben:
und -gewährung sowie für Leerverkäufe von       mit derivativer Komponente (nachfolgend
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten.         zusammen „Derivate“).                           Grundformen von Derivaten

 Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss     Durch den Einsatz von Derivaten darf sich       Kombinationen aus diesen Derivaten
Gegenstand von Jahres- und Halbjahresbe-        das Marktrisiko des Fonds höchstens ver-
richten sein und den Anlegern erlauben, sich    doppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko      Kombinationen aus diesen Derivaten mit
ein Urteil über das Vermögen und die Ver-       ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen    anderen Vermögensgegenständen, die für
bindlichkeiten sowie die Erträge und die        beim Marktwert von im Fonds gehaltenen         den Fonds erworben werden dürfen.
Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.    Vermögensgegenständen resultiert, die auf
                                                Veränderungen von variablen Preisen bzw.       Ein vernachlässigbarer Anteil der Anlagestra-
 Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds         Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech-       tegie darf auf einer sogenannten komplexen
sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht      selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder    Strategie basieren. Die Gesellschaft darf
zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger        auf Veränderungen bei der Bonität eines        außerdem einen vernachlässigbaren Anteil
ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben.       Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesell-    in komplexe Derivate investieren. Von einem
                                                schaft hat die Marktrisikogrenze laufend       vernachlässigbaren Anteil ist auszugehen,
Die Gesellschaft darf für Rechnung des          einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisi-     wenn dieser unter Zugrundelegung des
Fonds nicht mehr als 25 % der ausgegebe-        kogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen     maximalen Verlustes ein Prozent des Wertes
nen Anteile eines Zielfonds erwerben.           Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich      des Fonds nicht übersteigt.
                                                aus der Verordnung über Risikomanage-
Zielfonds können im gesetzlichen Rahmen         ment und Risikomessung beim Einsatz von        Grundformen von Derivaten sind:
zeitweise die Rücknahme von Anteilen            Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensi-
aussetzen. Dann kann die Gesellschaft die       onsgeschäften in Investmentvermögen nach       d) Terminkontrakte auf die Basiswerte nach
Anteile an dem Zielfonds nicht bei der Ver-     dem Kapitalanlagegesetzbuch („Deri-               § 197 Absatz 1 KAGB mit der Ausnahme
waltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des     vateV“).                                          von Investmentanteilen nach § 196
Zielfonds gegen Auszahlung des Rücknah-                                                           KAGB;
mepreises zurückgeben (siehe auch den           Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisi-
Abschnitt „Risikohinweise – Risiken im          kogrenze wendet die Gesellschaft den so-       e) Optionen oder Optionsscheine auf die
Zusammenhang mit der Investition in In-         genannten einfachen Ansatz im Sinne der           Basiswerte nach § 197 Absatz 1 KAGB
vestmentanteile“). Auf der Homepage der         DerivateV an. Sie summiert die Anrech-            mit der Ausnahme von Investmentantei-
Gesellschaft ist unter www.deka-etf.de          nungsbeträge aller Derivate sowie Wertpa-         len nach § 196 KAGB und auf Termin-
aufgeführt, ob und in welchem Umfang der        pierdarlehen und Pensionsgeschäfte auf, die       kontrakte nach Buchstabe a), wenn sie
Fonds Anteile von Zielfonds hält, die derzeit   zur Steigerung des Investitionsgrades füh-        die folgenden Eigenschaften aufweisen:
die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt           ren. Als Anrechnungsbetrag für Derivate
haben.                                          und Finanzinstrumente mit derivativen          aa) eine Ausübung ist entweder während
                                                Komponenten wird grundsätzlich der                 der gesamten Laufzeit oder zum Ende
7.3.6 Derivate                                  Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt.          der Laufzeit möglich und
Die Gesellschaft darf für den Fonds als         Die Summe der Anrechnungsbeträge für das
Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit          Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten    bb) der Optionswert hängt zum Ausübungs-
Derivaten tätigen. Dies schließt Ge-            und Finanzinstrumenten mit derivativen             zeitpunkt linear von der positiven oder
schäfte mit Derivaten zur effizienten           Komponenten darf den Wert des Fondsver-            negativen Differenz zwischen Basispreis
Portfoliosteuerung und zur Erzielung            mögens nicht überschreiten.                        und Marktpreis des Basiswerts ab und
von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spe-                                                             wird null, wenn die Differenz das andere
kulativen Zwecken, ein. Dadurch kann            Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Deri-         Vorzeichen hat;
sich das Verlustrisiko des Fonds zumin-         vate erwerben, wenn sie für Rechnung des
dest zeitweise erhöhen.                         Fonds die Basiswerte dieser Derivate erwer-    f) Zinsswaps, Währungsswaps oder Zins-
                                                ben dürfte oder wenn die Risiken, die diese       Währungsswaps;

                                                                                                                                          14
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