Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka DAXplus Maximum Dividend UCITS ETF - Ausgabe März 2016 - Produkte
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka DAXplus® Maximum Dividend UCITS ETF Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts. Ausgabe März 2016 Deka Investment GmbH
Verkaufsbeschränkung Die Deka Investment GmbH und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis- triert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind aufgrund US- aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bun- desstaaten, Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa- ten von Amerika bzw. eines US- Bundesstaats, Territoriums oder einer US- Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertra- gungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei- lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile kön- nen auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.
Inhalt Seite I. Verkaufsprospekt 6 1. Grundlagen 6 2. Verwaltungsgesellschaft 7 3. Verwahrstelle 7 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 8 3.2 Interessenkonflikte 8 3.3 Unterverwahrung 8 3.4 Haftung der Verwahrstelle 8 3.5 Zusätzliche Informationen 8 4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 5. Haftungsausschluss des Lizenzgebers 9 6. Der Fonds 9 7. Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 9 7.1 Anlageziel und Anlagestrategie 9 7.2 Anlagegrundsätze 10 7.2.1 Allgemeines 10 7.2.2 Duplizierungsgrad 10 7.2.3 Prognostizierter Tracking Error 10 7.3 Vermögensgegenstände 10 7.3.1 Wertpapiere 11 7.3.2 Geldmarktinstrumente 11 7.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten 13 7.3.4 Bankguthaben 13 7.3.5 Investmentanteile 13 7.3.6 Derivate 14 7.3.7 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 15 7.4 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 16 7.5 Pensionsgeschäfte 17 7.6 Sicherheitenstrategien 17 7.6.1 Arten der zulässigen Sicherheiten 17 7.6.2 Umfang der Besicherung 17 7.6.3 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 17 7.6.4 Anlage von Barsicherheiten 17 7.6.5 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 17 7.7 Kreditaufnahme 17 7.8 Hebelwirkung (Leverage) 17 8. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 18 9. Risikohinweise 18 9.1 Risiken einer Fondsanlage 18 9.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts 18 9.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 18 9.1.3 Auflösung des Fonds 18 9.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung) 19 9.1.5 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 19 9.1.6 Aussetzung der Anteilrücknahme 19 9.1.7 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 19 9.1.8 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 19 9.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 19 9.2.1 Wertveränderungsrisiken 19 9.2.2 Kapitalmarktrisiko 19 9.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien 20 3
Inhalt 9.2.4 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 20 9.2.5 Konzentrationsrisiko 20 9.2.6 Risiken aus dem Anlagespektrum 20 9.2.7 Zinsänderungsrisiko 20 9.2.8 Risiko von negativen Habenzinsen 20 9.2.9 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 20 9.2.10 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 21 9.2.11 Risiken bei Pensionsgeschäften 21 9.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten 21 9.2.13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 22 9.2.14 Inflationsrisiko 22 9.2.15 Währungsrisiko 22 9.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) 22 9.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 22 9.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme 22 9.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 22 9.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 22 9.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 23 9.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten 23 9.4.3 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 23 9.4.4 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 23 9.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 23 9.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 23 9.5.2 Länder- oder Transferrisiko 23 9.5.3 Rechtliche und politische Risiken 23 9.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 24 9.5.5 Schlüsselpersonenrisiko 24 9.5.6 Verwahrrisiko 24 9.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 24 10. Profil des typischen Anlegers 24 11. Bewertung 24 11.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 24 11.1.1 An einer Börse zugelassene/ an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände 24 11.1.2 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 24 11.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 25 11.2.1 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 25 11.2.2 Optionsrechte und Terminkontrakte 25 11.2.3 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen 25 11.2.4 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände 25 12. Anteile 25 12.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 25 12.1.1 Ausgabe von Anteilen 25 12.1.2 Rücknahme von Anteilen 25 12.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 26 12.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme 26 12.2 Liquiditätsmanagement 26 12.3 Börsen und Märkte 27 12.3.1 Allgemeines 27 12.3.2 Der Designated Sponsor 27 12.3.3 Die Risiken des Börsenhandels 27 4
Inhalt 12.3.4 Erwerb und Verkauf von Anteilen über die Börse 27 12.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 27 12.5 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten 27 12.5.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis 27 12.5.2 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 28 12.5.3 Ausgabeaufschlag 28 12.5.4 Rücknahmeabschlag 28 12.5.5 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 28 12.5.6 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 28 13. Kosten 28 13.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 28 13.2 Verwaltungs-und sonstige Kosten 28 13.3 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 29 13.4 Gesamtkostenquote 29 13.5 Rückvergütungen und Vertriebsvergütungen 29 14. Vergütungspolitik 30 15. Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 30 15.1 Wertentwicklung 30 15.2 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 30 15.3 Geschäftsjahr 31 15.4 Ertragsverwendung/ Ausschüttung 31 16. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds bzw. einer Anteilklasse 31 16.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds bzw. einer Anteilklasse 31 16.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds bzw. einer Anteilklasse 31 16.3 Übertragung des Fonds 31 16.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 32 16.5 Rechte der Anleger bei Verschmelzung des Fonds 32 17. Auslagerung 32 18. Interessenkonflikte 33 19. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 33 19.1 Allgemeine Besteuerungssystematik 33 19.2 Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds 34 19.3 Rückgabe von Fondsanteilen 35 19.4 Deutsche Kapitalertragsteuer 37 19.5 EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung) 38 19.6 Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) 38 19.7 Investmentsteuerreform 38 19.8 Rechtliche Hinweise 39 20. Wirtschaftsprüfer 39 21. Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 39 21.1 Zahlungen an die Anleger 39 21.2 Verbreitung der Berichte 39 21.3 Sonstige Informationen 39 22. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 39 23. Nähere Angaben über die Verwaltungsgesellschaft 41 24. Recht des Käufers zum Widerruf nach § 305 KAGB (Haustürgeschäfte) 42 II. Anlagebedingungen 43 Allgemeine Anlagebedingungen 43 Besondere Anlagebedingungen 51 III. Anhang 56 5
I. Verkaufsprospekt Der Kauf und Verkauf von Anteilen an Dem Vertragsverhältnis zwischen Deka Die Kontaktdaten lauten: dem Sondervermögen erfolgt auf der Investment GmbH und Anleger sowie den Basis des Verkaufsprospekts, der we- vorvertraglichen Beziehungen wird deut- Schlichtungsstelle der sentlichen Anlegerinformationen und sches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Deutschen Bundesbank, der Allgemeinen Anlagebedingungen in Deka Investment GmbH ist Gerichtsstand für Postfach 11 12 32 Verbindung mit den Besonderen Anla- Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, 60047 Frankfurt, gebedingungen in der jeweils gelten- sofern der Anleger keinen allgemeinen Tel.: 069/2388-1907, den Fassung. Die Allgemeinen Anlage- Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Fax: 069/2388-1919, bedingungen und die Besonderen Veröffentlichungen und Werbeschriften sind schlichtung@bundesbank.de. Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. in deutscher Sprache abzufassen oder mit im Anschluss an diesen Verkaufspros- einer deutschen Übersetzung zu versehen. pekt abgedruckt. Die Deka Investment GmbH wird ferner die 1. Grundlagen gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern Der Verkaufsprospekt ist dem am Er- in deutscher Sprache führen. Das Sondervermögen werb eines Anteils an dem Sonderver- mögen Interessierten zusammen mit Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Deka DAXplus® Maximum Dividend dem letzten veröffentlichten Jahresbe- Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs UCITS ETF richt sowie dem gegebenenfalls nach können Verbraucher die „Ombudsstelle für dem Jahresbericht veröffentlichtem Investmentfonds“ des BVI Bundesverband (nachfolgend "Fonds") ist ein Organismus Halbjahresbericht auf Verlangen kosten- Investment und Asset Management e.V. für gemeinsame Anlagen, der von einer los zur Verfügung zu stellen. Daneben anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, sind ihm die wesentlichen Anlegerin- bleibt hiervon unberührt. um es gemäß einer festgelegten Anlagestra- formationen rechtzeitig vor Vertrags- tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- schluss kostenlos zur Verfügung zu Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). stellen. Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge- Investment und Asset Management e.V. mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi- Von dem Verkaufsprospekt abweichen- lauten: schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli de Auskünfte oder Erklärungen dürfen 2009 zur Koordinierung der Rechts- und nicht abgegeben werden. Jeder Kauf Büro der Ombudsstelle Verwaltungsvorschriften betreffend be- und Verkauf von Anteilen auf der Basis BVI Bundesverband Investment und As- stimmte Organismen für gemeinsame Anla- von Auskünften oder Erklärungen, wel- set Management e.V. gen in Wertpapieren (nachfolgend che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. Unter den Linden 42 „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- in den wesentlichen Anlegerinformati- 10117 Berlin setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird onen enthalten sind, erfolgt ausschließ- Telefon: (030) 6449046-0 von der Deka Investment GmbH – (nachfol- lich auf Risiko des Käufers. Der Ver- Telefax: (030) 6449046-29 gend „Gesellschaft“) verwaltet. kaufsprospekt wird ergänzt durch den Email: info@ombudsstelle- jeweils letzten Jahresbericht und dem investmentfonds.de Das hier beschriebene Sondervermögen gegebenenfalls nach dem Jahresbericht www.ombudsstelle-investmentfonds.de bildet einen Index ab. veröffentlichten Halbjahresbericht. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Kapital im eigenen Namen für gemein- Vertragsbeziehung betreffend Fernabsatzverträge über Finanz- schaftliche Rechnung der Anleger nach dem Durch den Erwerb der Anteile wird der dienstleistungen können sich die Beteiligten Grundsatz der Risikomischung in den nach Anleger Miteigentümer der vom Sonder- auch an die Schlichtungsstelle der Deut- dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- vermögen gehaltenen Vermögensgegen- schen Bundesbank wenden. Das Recht, die ständen gesondert vom eigenen Vermögen stände nach Bruchteilen. Er kann über die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe- in Form von Sondervermögen an. In welche Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit rührt. Vermögensgegenstände die Gesellschaft die den Anteilen sind keine Stimmrechte ver- Gelder der Anleger anlegen darf und welche bunden. Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen und den Anlagebedin- gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen 6
den Anlegern und der Gesellschaft regeln. schen, sofern derartige Investmentvermögen 1956 gegründeten Deka Deutsche Kapital- Die Anlagebedingungen umfassen einen von der Gesellschaft oder einem anderen anlagegesellschaft mbH. Allgemeinen und einen Besonderen Teil Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet („Allgemeine Anlagebedingungen” und werden. Nähere Angaben über die Geschäftsfüh- „Besondere Anlagebedingungen”). Anlage- rung, die Zusammensetzung des Aufsichts- bedingungen für ein Publikums- Die vorgesehenen Änderungen werden im rates und den Gesellschafterkreis sowie über Investmentvermögen müssen vor deren Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer die Höhe des gezeichneten und eingezahl- Verwendung von der Bundesanstalt für hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder ten Kapitals finden Sie am Ende von Ab- Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) Tageszeitung oder im Internet unter schnitt I. dieses Verkaufsprospekts. genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht www.deka-etf.de bekannt gemacht. zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisi- Wenn die Änderungen Vergütungen und ken, die sich durch die Verwaltung von Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Aufwendungserstattungen, die aus dem Investmentvermögen ergeben, die nicht der Anlegerinformationen, die Anlagebedin- Fonds entnommen werden dürfen, oder die OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte gungen sowie die aktuellen Jahres- und Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli- alternative Investmentvermögen („AIF“), Halbjahresberichte sind kostenlos bei der che Anlegerrechte betreffen, werden die und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Orga- Gesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle Anleger außerdem über ihre depotführen- ne oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, und bei der DekaBank Deutsche Girozentra- den Stellen in Papierform oder elektroni- abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von le sowie im Internet auf www.deka-etf.de scher Form (sogenannter „dauerhafter wenigstens 0,01 Prozent des Werts der erhältlich. Datenträger“) informiert. Diese Information Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- Betrag jährlich überprüft und angepasst Zusätzliche Informationen über die Anlage- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange- grenzen des Risikomanagements dieses Rechte der Anleger in Zusammenhang mit gebenen Kapital umfasst. Fonds, die Risikomanagementmethoden der Änderung sowie einen Hinweis darauf, und die jüngsten Entwicklungen bei den wo und wie weitere Informationen erlangt Risiken und Renditen der wichtigsten Kate- werden können. 3. Verwahrstelle gorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Die Änderungen treten frühestens am Tage Das KAGB sieht eine Trennung der Verwal- Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände- tung und der Verwahrung von Sonderver- Girozentrale von montags bis freitags in der rungen von Regelungen zu den Vergütun- mögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der gen und Aufwendungserstattungen treten Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. Rufnummer (0 69) - 71 47-6 52 erhältlich. frühestens drei Monate nach ihrer Be- auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenstän- kanntmachung in Kraft, wenn nicht mit den, die nicht verwahrt werden können, Die Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit- prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs- im Anschluss an den Verkaufsprospekt punkt bestimmt wurde. Änderungen der gesellschaft Eigentum an diesen Vermö- abgedruckt. bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds gensgegenständen erworben hat. Sie über- treten ebenfalls frühestens drei Monate wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft Die Anlagebedingungen können von der nach Bekanntmachung in Kraft. über die Vermögensgegenstände den Vor- Gesellschaft geändert werden. Änderungen schriften des KAGB und den Anlagebedin- der Anlagebedingungen bedürfen der Ge- gungen entsprechen. Die Anlage von Ver- nehmigung durch die BaFin. Änderungen 2. Verwaltungsgesellschaft mögensgegenständen in Bankguthaben bei der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü- zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- Der Fonds wird von der am 17. Mai 1995 gungen über solche Bankguthaben sind nur sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der gegründeten Deka Investment GmbH mit mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Mainzer Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung der Bedingung zulässig, dass die Gesell- Landstraße 16 verwaltet. Die Gesellschaft ist erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne mit den Anlagebedingungen und den Vor- entweder ohne weitere Kosten vor dem des KAGB in der Rechtsform einer Gesell- schriften des KAGB vereinbar ist. Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- schaft mit beschränkter Haftung (GmbH). nehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Zum 1. Januar 1996 übernahm sie das Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Investmentvermögen mit vergleichbaren Investmentgeschäft der am 17. August folgende Aufgaben: Anlagegrundsätzen kostenlos umzutau- 7
Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger sche Girozentrale Luxembourg S.A. wie Fonds, oder die Gesellschaft erbringt. einen externen Dienstleister. Dazu wird ein Verwahrvertrag nebst Service Level Agree- Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist ment abgeschlossen und eine regelmäßige Rücknahme der Anteile sowie die Anteil- Mutterunternehmen und alleiniger Gesell- Due Diligence durchgeführt. Ferner sind wertermittlung den Vorschriften des KAGB schafter der Gesellschaft. sowohl die Verwahrstelle als auch die Deka- und den Anlagebedingungen des Fonds Bank Deutsche Girozentrale Luxembourg entsprechen, Interessenkonflikte könnten sich aus der S.A. in ein konzernweites System zur Be- Übernahme der Verwahrstellenfunktion für handlung von potentiellen Interessenkonflik- Sicherzustellen, dass bei den für gemein- den Fonds ergeben. ten einbezogen. schaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka- üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Gruppe wurden identifiziert und entspre- 3.4 Haftung der Verwahrstelle chende Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds implementiert. Vermögensgegenstände, die von ihr oder nach den Vorschriften des KAGB und nach mit ihrer Zustimmung von einer anderen den Anlagebedingungen verwendet wer- Hierzu zählen u.a. die organisatorische Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im den, Trennung der Zuständigkeiten, Einhaltung Falle des Verlustes eines solchen Vermö- von „Best Execution-Maßstäben“ und Prü- gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle Überwachung von Kreditaufnahmen fung der Marktgerechtheit beim Erwerb gegenüber dem Fonds und dessen Anleger, durch die Gesellschaft für Rechnung des oder Veräußerung von Vermögensgegen- außer der Verlust ist auf Ereignisse außer- Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung ständen. halb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im kurzfristige Überziehungen handelt, die Verlust eines Vermögensgegenstandes be- allein durch verzögerte Gutschriften von 3.3 Unterverwahrung stehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- Zahlungseingängen zustande kommen, Die Verwahrstelle überträgt die Verwahrung lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach von verwahrfähigen Vermögensgegenstän- den Vorschriften des KAGB mindestens Sicherzustellen, dass Sicherheiten für den für inländische (Girosammelverwah- fahrlässig nicht erfüllt hat. Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt rung) und ausländische (Wertpapierrech- und jederzeit vorhanden sind. nung) Vermögensgegenstände an weitere Unterverwahrer. Die übertragenen Aufga- 3.5 Zusätzliche Informationen ben sind: Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der den Anlegern Informationen auf dem neu- Verwahrstelle Verwahrung der Wertpapiere, esten Stand zur Verwahrstelle und ihren Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main Verwaltung der Wertpapiere, möglichen Interessenkonflikten in Zusam- und Berlin und Hauptverwaltung in 60325 menhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle Frankfurt, Mainzer Landstraße 16, die Funk- Abwicklung der Wertpapierhandelsge- oder der Unterverwahrer. tion der Verwahrstelle übernommen. Die schäfte und Ausführung von Wertpapierlie- Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach ferungen (Ein- und Ausgänge). Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den deutschem Recht. Anlegern Informationen zu den Gründen, Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle aus denen sie sich für die DekaBank Deut- Die Gesellschaft wird überwiegend die sind die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clear- sche Girozentrale als Verwahrstelle des Verwahrstelle, zu deren Konzern sie gehört, stream Banking AG, Frankfurt, sowie die Fonds entschieden hat. mit der Abwicklung von Transaktionen für Euroclear SA/NV, Brüssel, tätig. Rechnung des Fonds beauftragen. Außerdem nutzt die Verwahrstelle für die 4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Verwahrung von Zielfondsanteilen ihre 3.2 Interessenkonflikte Konzerntochter DekaBank Deutsche Giro- Der DAXplus® Maximum Dividend (nach- Interessenkonflikte können aus Aufgaben zentrale Luxembourg S.A. Um potentielle folgend „zugrundeliegender Index“ ge- oder Kontrollfunktionen entstehen, die die Interessenskonflikte zu vermeiden, behan- nannt) ist als Markenzeichen von Deutsche delt die Verwahrstelle die DekaBank Deut- Börse AG (nachfolgend „Lizenzgeber“ ge- 8
nannt) eingetragen und dadurch gegen zung im Zusammenhang mit dem Finan- zungen Anteile mit unterschiedlichen Rech- unzulässige Verwendung geschützt. Der zinstrument oder anderen Wertpapieren ten ausgegeben und welche Rechte den Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung oder Finanzprodukten, die von dem zu- Anteilklassen im Einzelnen zugeordnet des zugrunde liegenden Index im Zusam- grunde liegenden Index abgeleitet werden, werden. Darüber hinaus wird für jede An- menhang mit der Emission von Finanzpro- stellt eine Empfehlung des Lizenzgebers zur teilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag dukten. Kapitalanlage dar oder beinhaltet in irgend- umlaufenden Anteile der Anteilklasse und einer Weise eine Zusicherung oder Meinung der am Berichtsstichtag ermittelte Anteilwert Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber des Lizenzgebers hinsichtlich der Attraktivi- angegeben. einen Lizenzvertrag abgeschlossen, durch tät einer Investition in dieses Produkt. den der Gesellschaft das Recht eingeräumt Anteilklassen werden derzeit nicht gebildet. wird, den Index als zugrunde liegenden Durch den Lizenzgeber als alleinigem Recht- Index für den Fonds zu nutzen. einhaber an dem zugrunde liegenden Index bzw. der Index-Marke wurde dem Emittent 7. Anlageziel, Anlagestrategie, des Finanzinstruments allein die Nutzung Anlagegrundsätze und 5. Haftungsausschluss des des zugrunde liegenden Index bzw. der Anlagegrenzen Lizenzgebers Index-Marke und jedwede Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Index bzw. die Der Lizenzgeber steht in keiner Beziehung Index-Marke im Zusammenhang mit dem 7.1 Anlageziel und Anlagestrategie zur Gesellschaft mit Ausnahme der an diese Finanzinstrument gestattet. vergebenen Lizenz und der sich hierauf Die Auswahl der für den Fonds vorgesehe- beziehenden Markenrechte zur Verwendung nen Vermögensgegenstände ist darauf im Zusammenhang mit den Anteilen des 6. Der Fonds gerichtet, unter Wahrung einer angemesse- Sondervermögens. nen Risikomischung den DAXplus® Maxi- Der Fonds wurde am 3. April 2009 für un- mum Dividend (Preisindex) nachzubilden. Das Finanzinstrument wird von dem Lizenz- bestimmte Dauer aufgelegt. Dieser Index enthält die 20 deutschen Ak- geber nicht gesponsert, gefördert, verkauft tien, die innerhalb der nächsten Indexperio- oder auf eine andere Art und Weise unter- Die Anleger sind an den Vermögensgegen- de die höchste Dividendenrendite aufwei- stützt und der Lizenzgeber bietet keinerlei ständen des Fonds entsprechend der Anzahl sen. Informationen zu den Basiswerten sind ausdrückliche oder stillschweigende Ge- ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. als unter www.deka-etf.de erhältlich. Der Fonds währleistung oder Zusicherung, weder Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Alle strebt dabei als Anlageziel die Erzielung hinsichtlich der Ergebnisse aus einer Nut- ausgegebenen Anteile einer Anteilklasse einer Wertentwicklung an, welche die des zung des zugrunde liegenden Index haben gleiche Rechte. Der Fonds ist nicht zugrunde liegenden Index widerspiegelt. Zu und/oder der Index-Marke noch hinsichtlich Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion. diesem Zweck wird eine exakte Nachbildung des Index-Stands zu irgendeinem bestimm- Fondswährung ist der Euro. des Index angestrebt. Erträge werden ten Zeitpunkt bzw. an einem bestimmten grundsätzlich ausgeschüttet. Tag noch in sonstiger Hinsicht. Der zugrunde Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist liegende Index wird durch den Lizenzgeber nur einheitlich für den gesamten Fonds und Grundlage hierfür ist, dass die Entscheidun- berechnet und veröffentlicht. Dennoch nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine gen über den Erwerb oder die Veräußerung haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich Gruppe von Anteilklassen zulässig. Die von Vermögensgegenständen sowie über zulässig, nicht gegenüber Dritten für etwai- Bildung neuer Anteilklassen ist zulässig, sie deren Gewichtung im Fonds von dem zu- ge Fehler in dem Index. Darüber hinaus liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist grunde liegenden Index abhängig sind (pas- besteht für den Lizenzgeber keine Verpflich- weder notwendig, dass Anteile einer Anteil- sives Management). tung gegenüber Dritten, einschließlich Inves- klasse im Umlauf sind, noch dass Anteile toren und/oder Finanzintermediären des einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Finanzinstruments, auf etwaige Fehler in auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe exakten Nachbildung des Index bestimmte dem zugrunde liegenden Index hinzuwei- von Anteilen einer Anteilklasse ist deren Faktoren entgegenstehen. Transaktionskos- sen. Wert auf der Grundlage des für den gesam- ten und Verwaltungskosten, die sich wert- ten Fonds nach § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB mindernd auf die Anteilspreisentwicklung Weder die Veröffentlichung des zugrunde ermittelten Wertes zu berechnen. auswirken, werden beispielsweise nicht in liegenden Index durch den Lizenzgeber noch die Berechnung des Index einbezogen. die Lizenzierung des zugrunde liegenden Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthal- Index sowie der Index-Marke für die Nut- ten die Angabe, unter welchen Vorausset- 9
Die Indexzusammensetzung wird durch den der Risikomischung für den Fonds nur des Mittelwertes, maximal jedoch 20 Basis- Indexanbieter halbjährlich angepasst. Durch eingeschränkt. punkte. Für die Obergrenze der Bandbreite die Nachbildung dieser Änderungen im erfolgt ein Aufschlag von 50 % des Mittel- Fonds können Transaktionskosten entste- 7.2.2 Duplizierungsgrad wertes, maximal jedoch 20 Basispunkte. hen. Bei der Nachbildung des zugrunde liegen- Sollte noch kein abgeschlossenes Geschäfts- den Index ist im Sinne einer direkten Dupli- jahr vorliegen bzw. nicht ausreichend Da- ES KANN KEINE ZUSICHERUNG DAFÜR zierung des Index den Anlagen in Index- tensätze vergangener Geschäftsjahre vorlie- GEMACHT WERDEN, DASS DAS ANLA- wertpapieren der Vorrang gegenüber gen, werden anstelle der historischen Daten, GEZIEL ERREICHT WIRD. Anlagen in anderen zur Indexnachbildung Schätzwerte für die Berechnung herangezo- dienlichen Vermögenswerten einzuräumen. gen. 7.2 Anlagegrundsätze Um den Wertpapierindex nachzubilden, darf Der prognostizierte Tracking Error für der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- den Fonds beträgt: 0,23 % bis 0,63 %. 7.2.1 Allgemeines gensgegenstände einen Duplizierungsgrad Die Gesellschaft darf für den Fonds nur von 95 % nicht unterschreiten. Derivate sind Die aktuelle Bandbreite des prognostizierten Vermögensgegenstände erwerben, die mit ihrem Wert gemäß der Rechtsverord- Tracking Errors kann für das jeweils laufende darauf gerichtet sind, unter Wahrung einer nung über Risikomanagement und Risi- Geschäftsjahr des Fonds auf der Produktsei- angemessenen Risikomischung einen von komessung beim Einsatz von Derivaten in te über www.deka-etf.de abgerufen wer- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch den. Der tatsächliche Tracking Error des aufsicht anerkannten Wertpapierindex (nachfolgend DerivateV) auf den Duplizie- abgelaufenen Geschäftsjahres kann dem nachzubilden. Zur möglichst genauen Nach- rungsgrad anzurechnen. Jahresbericht entnommen werden. bildung ist es erforderlich, dass die Gesell- schaft sämtliche Veränderungen des zu- Der Duplizierungsgrad drückt den Anteil der grunde liegenden Index (z.B. durch Vermögensgegenstände im Fonds aus, der 7.3 Vermögensgegenstände Neuaufnahme von Wertpapieren) im Fonds hinsichtlich der Gewichtung mit dem zu- Die Gesellschaft kann für Rechnung des nachvollzieht. Es liegt im alleinigen Ermessen grunde liegenden Index übereinstimmt. Fonds folgende Vermögensgegenstände der Gesellschaft, in welchem Zeitpunkt der erwerben, die darauf gerichtet sind, den Fonds angepasst wird und ob eine Anpas- 7.2.3 Prognostizierter Tracking Error zugrunde liegenden Index abzubilden: sung des Fonds unter Beachtung des Anla- Die Gesellschaft errechnet einen prognosti- geziels angemessen ist. zierten Tracking Error unter normalen Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, Marktbedingungen, die Angabe erfolgt als Gemäß § 209 KAGB ist ein Index anzuer- Bandbreite. Unter Tracking Error versteht Geldmarktinstrumente gemäß § 194 kennen, wenn man die Volatilität der Differenz zwischen KAGB, der Rendite des Fonds, der einen Index die Zusammensetzung des Index hinrei- nachbildet und der Rendite des nachgebilde- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, chend diversifiziert ist, ten Index. Die Ermittlung der Rendite des Fonds erfolgt gemäß der BVI-Methode. Die Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, er eine adäquate Bezugsgrundlage für BVI-Methode unterstellt eine unverzügliche den Markt darstellt, auf den er sich bezieht Wiederanlage der Ausschüttungen und Derivate gemäß § 197 KAGB, und abgeführten Steuern durch den Fondseigen- tümer zum gültigen Fondspreis. Die Rendite Sogenannte sonstige Anlageinstrumente er in angemessener Weise veröffentlicht des nachgebildeten Index wird auf Basis des gemäß § 198 KAGB. wird. Performance-Index ermittelt. Dies gilt auch für Fonds, die einen Preisindex abbilden. Für Bei der Auswahl der Vermögensgegenstän- Diese Voraussetzungen sind für den zu- die Ermittlung des prognostizierten Tracking de für den Fonds werden ausschließlich grunde liegenden Index erfüllt. Error wird auf historische Daten des Fonds Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthal- und des Index zurückgegriffen. Auf Basis der ten sind oder im Zuge von Indexänderungen Aufgrund der Bindung des Fonds an vergangenen Geschäftsjahre wird ein an- in diesen aufgenommen werden (nachfol- den Index und der dadurch möglichen nualisierter Mittelwert des historischen gend als „Indexwertpapiere” bezeichnet), Überschreitung bestimmter Aussteller- Tracking-Error ermittelt. Ausgehend von Wertpapiere, die auf diese Indexwertpapiere und Anlagegrenzen gilt der Grundsatz diesem Mittelwert erfolgt für die Untergren- oder den zugrunde liegenden Index bege- ze der Bandbreite ein Abschlag von 50 % ben werden sowie Derivate auf Vermögens- 10
gegenstände gemäß § 197 Abs. 1 KAGB haben, sowie das Recht die Anlagepolitik das Wertpapier oder in Form eines gegebe- und Investmentanteile gemäß § 8 der All- mittels angemessener Mechanismen zu nenfalls dazugehörigen Portfolios. gemeinen Anlagebedingungen erworben. kontrollieren. Das Investmentvermögen muss zudem von einem Rechtsträger ver- Das Wertpapier ist handelbar. Die geltenden Anlagegrenzen und nähere waltet werden, der den Vorschriften für den Erläuterungen zu den zuvor bereits genann- Anlegerschutz unterliegt, es sei denn das Der Erwerb des Wertpapiers steht im ten erwerbbaren Vermögensgegenständen Investmentvermögen ist in Gesellschaftsform Einklang mit den Anlagezielen bzw. der sind nachfolgend dargestellt. aufgelegt und die Tätigkeit der Vermögens- Anlagestrategie des Fonds. verwaltung wird nicht von einem anderen 7.3.1 Wertpapiere Rechtsträger wahrgenommen. Die Risiken des Wertpapiers werden durch Die Gesellschaft darf für Rechnung des das Risikomanagement des Fonds in ange- Fonds Wertpapiere in- und ausländischer Finanzinstrumente, die durch andere messener Weise erfasst. Emittenten erwerben, Vermögenswerte besichert oder an die Entwicklung anderer Vermögenswerte ge- Wertpapiere dürfen zudem in folgender 1. wenn sie an einer Börse in einem Mit- koppelt sind. Soweit in solche Finanzinstru- Form erworben werden: gliedstaat der Europäischen Union („EU“) mente Komponenten von Derivaten einge- oder in einem anderen Vertragsstaat des bettet sind, gelten weitere Anforderungen, Aktien, die dem Fonds bei einer Kapital- Abkommens über den Europäischen damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen. Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel erwerben darf. zugelassen oder in einem dieser Staaten Wertpapiere, die in Ausübung von zum an einem anderen organisierten Markt Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben zugelassen oder in diesen einbezogen Voraussetzungen erworben werden: werden. sind, Der potentielle Verlust, der dem Fonds Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für 2. wenn sie ausschließlich an einer Börse entstehen kann, darf den Kaufpreis des den Fonds auch Bezugsrechte erworben außerhalb der Mitgliedstaaten der EU Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nach- werden, sofern sich die Wertpapiere, aus oder außerhalb der anderen Vertrags- schusspflicht darf nicht bestehen. denen die Bezugsrechte herrühren, im Fonds staaten des Abkommens über den EWR befinden können. zum Handel zugelassen oder in einem Die Liquidität des vom Fonds erworbenen dieser Staaten an einem anderen organi- Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der 7.3.2 Geldmarktinstrumente sierten Markt zugelassen oder in diesen Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die Die Gesellschaft darf für Rechnung des einbezogen sind, sofern die BaFin die Rücknahme von Anteilen nicht mehr nach- Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, Wahl dieser Börse oder dieses organisier- kommen kann. Dies gilt unter Berücksichti- die üblicherweise auf dem Geldmarkt ge- ten Marktes zugelassen hat. gung der gesetzlichen Möglichkeit, in be- handelt werden, sowie in verzinsliche Wert- sonderen Fällen die Anteilrücknahme papiere, die alternativ Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen aussetzen zu können (vgl. den Abschnitt erworben werden, wenn nach ihren Ausga- „Anteile – Ausgabe und Rücknahme von zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den bebedingungen die Zulassung an oder Anteilen – Aussetzung der Anteilrücknah- Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von Einbeziehung in eine der unter 1. und 2. me“). höchstens 397 Tagen haben, genannten Börsen oder organisierten Märk- te beantragt werden muss, und die Zulas- Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den sung oder Einbeziehung innerhalb eines piers durch exakte, verlässliche und gängige Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, Jahres nach Ausgabe erfolgt. Preise muss verfügbar sein; diese müssen die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung entweder Marktpreise sein oder von einem aber nach den Emissionsbedingungen re- Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch Bewertungssystem gestellt werden, das von gelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen dem Emittenten des Wertpapiers unabhän- marktgerecht angepasst werden muss, Anteile an geschlossenen Investmentver- gig ist. mögen in Vertrags- oder Gesellschaftsform, deren Risikoprofil dem Risikoprofil von die einer Kontrolle durch die Anteilseigner Über das Wertpapier müssen angemesse- Wertpapieren entspricht, die das Kriterium unterliegen (sog. Unternehmenskontrolle), ne Informationen vorliegen, entweder in der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung d.h. die Anteilseigner müssen Stimmrechte Form von regelmäßigen, exakten und um- erfüllen. in Bezug auf wesentliche Entscheidungen fassenden Informationen des Marktes über 11
Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente 6. von anderen Emittenten begeben wer- dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt erworben werden, wenn sie den und es sich bei dem jeweiligen Emit- nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vor- tenten liegen, die gegen die hinreichende Liquidität 1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der der Geldmarktinstrumente sprechen. EU oder in einem anderen Vertragsstaat a) um ein Unternehmen mit einem Eigen- des Abkommens über den EWR zum kapital von mindestens 10 Millionen Euro Für Geldmarktinstrumente, die nicht an Handel zugelassen oder in einem dieser handelt, das seinen Jahresabschluss nach einer Börse notiert oder an einem geregel- Staaten an einem anderen organisierten der Europäischen Richtlinie über den Jah- ten Markt zum Handel zugelassen sind Markt zugelassen oder in diesen einbe- resabschluss von Kapitalgesellschaften er- (siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem zogen sind, stellt und veröffentlicht, oder die Emission oder der Emittent dieser In- strumente Vorschriften über den Einlagen- 2. ausschließlich an einer Börse außerhalb b) um einen Rechtsträger handelt, der in- und Anlegerschutz unterliegen. So müssen der Mitgliedstaaten der EU oder in einem nerhalb einer eine oder mehrere börsen- für diese Geldmarktinstrumente angemes- anderen Vertragsstaat des Abkommens notierte Gesellschaften umfassenden Un- sene Informationen vorliegen, die eine an- über den EWR zum Handel zugelassen ternehmensgruppe für die Finanzierung gemessene Bewertung der mit den Instru- oder in einem dieser Staaten an einem dieser Gruppe zuständig ist, oder menten verbundenen Kreditrisiken organisierten Markt zugelassen oder in ermöglichen und die Geldmarktinstrumente diesen einbezogen sind, sofern die BaFin c) um einen Rechtsträger handelt, der müssen frei übertragbar sein. Die Kreditrisi- die Wahl dieser Börse oder dieses Mark- Geldmarktinstrumente emittiert, die ken können etwa durch eine Kreditwürdig- tes zugelassen hat, durch Verbindlichkeiten unterlegt sind, keitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet durch Nutzung einer von einer Bank ein- werden. 3. von der EU, dem Bund, einem Sonder- geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk- vermögen des Bundes, einem Land, ei- te, bei denen Kreditforderungen von Für diese Geldmarktinstrumente gelten nem anderen Mitgliedstaat oder einer Banken in Wertpapieren verbrieft werden weiterhin die folgenden Anforderungen, es anderen zentralstaatlichen, regionalen (sogenannte Asset Backed Securities). sei denn, sie sind von der Europäischen oder lokalen Gebietskörperschaft oder Zentralbank oder der Zentralbank eines der Zentralbank eines Mitgliedstaats der Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente Mitgliedstaates der EU begeben oder garan- EU, der Europäischen Zentralbank oder dürfen nur erworben werden, wenn sie tiert worden: der Europäischen Investitionsbank, einem liquide sind und sich ihr Wert jederzeit ge- Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes- nau bestimmten lässt. Liquide sind Geld- Werden sie von folgenden (oben unter Nr. staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundes- marktinstrumente, die sich innerhalb hinrei- 3 genannten) Einrichtungen begeben oder staates oder von einer internationalen öf- chend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten garantiert: fentlich-rechtlichen Einrichtung, der veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich- mindestens ein Mitgliedstaat der EU an- tung der Gesellschaft zu berücksichtigen, – der EU, gehört, begeben oder garantiert werden, Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger – dem Bund, zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu 4. von einem Unternehmen begeben wer- sein, solche Geldmarktinstrumente entspre- – einem Sondervermögen des Bundes, den, dessen Wertpapiere auf den unter chend kurzfristig veräußern zu können. Für – einem Land, den Nummern 1 und 2 bezeichneten die Geldmarktinstrumente muss zudem ein Märkten gehandelt werden, exaktes und verlässliches Bewertungssystem – einem anderen Mitgliedstaat, existieren, das die Ermittlung des Nettobe- – einer anderen zentralstaatlichen Ge- 5. von einem Kreditinstitut begeben oder standswerts des Geldmarktinstruments bietskörperschaft, garantiert werden, das nach dem Recht ermöglicht und auf Marktdaten oder Bewer- der EU festgelegten Kriterien einer Auf- tungsmodellen basiert, wie Systeme, die – der Europäischen Investitionsbank, sicht unterstellt ist, oder einem Kreditin- Anschaffungskosten fortführen. Das Merk- – einem Drittstaat oder, sofern dieser ein stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die mal der Liquidität gilt für Geldmarktinstru- Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die- nach Auffassung der BaFin denjenigen mente als erfüllt, wenn diese an einem ses Bundesstaates des Gemeinschaftsrechts gleichwertig organisierten Markt innerhalb des EWR sind, unterliegt und diese einhält, zugelassen oder in diesen einbezogen sind – einer internationalen öffentlich- oder an einem organisierten Markt außer- rechtlichen Einrichtung, der mindes- halb des EWR zugelassen oder in diesen tens ein Mitgliedstaat der EU ange- einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl hört, 12
müssen angemessene Informationen über übrigen unter Nr. 3 genannten), müssen Das Fondsvermögen muss zu mindestens die Emission bzw. das Emissionsprogramm angemessene Informationen über die Emis- 95 % des Wertes des Fonds in Indexwert- oder über die rechtliche und finanzielle sion bzw. das Emissionsprogramm sowie papieren, Wertpapieren, die auf diese In- Situation des Emittenten vor der Emission über die rechtliche und finanzielle Situation dexwertpapiere oder den zugrunde liegen- des Geldmarktinstruments vorliegen. des Emittenten vor der Emission des Geld- den Index begeben werden sowie in marktinstruments vorliegen, die in regelmä- Derivaten und Investmentanteilen auf den Werden sie von einem im EWR beaufsich- ßigen Abständen und bei signifikanten zugrunde liegenden Index angelegt sein. tigten Kreditinstitut begeben oder garantiert Begebenheiten aktualisiert und durch quali- (s.o. unter Nr. 5), so müssen angemessene fizierte, vom Emittenten weisungsunabhän- 7.3.4 Bankguthaben Informationen über die Emission bzw. das gige Dritte, geprüft werden. Zudem müssen Bis zu 5 % des Wertes des Fonds darf in Emissionsprogramm oder über die rechtliche über die Emission bzw. das Emissionspro- Bankguthaben angelegt werden. und finanzielle Situation des Emittenten vor gramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die der Emission des Geldmarktinstruments eine angemessene Bewertung der mit der Die Gesellschaft darf für Rechnung des vorliegen, die in regelmäßigen Abständen Anlage verbundenen Kreditrisiken ermögli- Fonds nur Bankguthaben halten, die eine und bei signifikanten Begebenheiten aktua- chen. Laufzeit von höchstens zwölf Monaten lisiert werden. Zudem müssen über die haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkon- Emission bzw. das Emissionsprogramm 7.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere ten bei Kreditinstituten mit Sitz in einem Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine und Geldmarktinstrumente Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen angemessene Bewertung der mit der Anlage auch unter Einsatz von Deriva- Vertragsstaat des Abkommens über den verbundenen Kreditrisiken ermöglichen. ten EWR zu führen. Sie können auch bei Kredit- Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des instituten mit Sitz in einem Drittstaat unter- Werden sie von einem Kreditinstitut be- Fonds die im KAGB und in den Anlagebe- halten werden, dessen Aufsichtsbestim- geben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe- dingungen festgelegten Grenzen und Be- mungen nach Auffassung der BaFin stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der schränkungen zu beachten. denjenigen des Rechts der EU gleichwertig BaFin den Anforderungen innerhalb des sind. EWR an ein Kreditinstitut gleichwertig sind, Für Wertpapiere allgemein besteht keine so ist eine der folgende Voraussetzungen zu Anlagegrenze. In Geldmarktinstrumente 7.3.5 Investmentanteile erfüllen: darf bis zu 5 % des Wertes des Fondsver- Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wer- mögens angelegt werden tes des Fonds in Anteile oder Aktien an in- – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in und ausländischen Investmentvermögen einem zur sogenannten Zehnergruppe In Wertpapieren eines Ausstellers (Schuld- (Zielfonds) investieren. (Zusammenschluss der wichtigsten füh- ners) darf die Gesellschaft bis zu 20 % des renden Industrieländer – G10) gehören- Wertes des Fonds anlegen. Diese Grenze Die von der Gesellschaft für den Fonds den Mitgliedstaat der Organisation für darf für Wertpapiere eines Schuldners bis zu erworbenen Anteile oder Aktien des jeweili- wirtschaftliche Zusammenarbeit und 35 % des Wertes des Fonds angehoben gen Zielfonds können die Anleger dem Entwicklung (nachfolgend „OECD“). werden, wobei jedoch eine Anlage bis zu Jahresbericht entnehmen. dieser Grenze nur bei einem einzigen Aus- – Das Kreditinstitut verfügt mindestens steller (Schuldner) zulässig ist. Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebe- über ein Rating mit einer Benotung, die dingungen oder ihrer Satzung höchstens bis als sogenanntes „Investment-Grade“ Bei Vermögensgegenständen die sich auf zu 10 % in Anteile an anderen offenen qualifiziert. den zugrunde liegenden Index beziehen, ist Investmentvermögen investieren. Für Anteile der Kurswert der Indexwertpapiere anteilig an AIF gelten darüber hinaus folgende An- – Mittels einer eingehenden Analyse des auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu- forderungen: Emittenten kann nachgewiesen werden, rechnen. Entsprechendes gilt für Vermö- dass die für das Kreditinstitut geltenden gensgegenstände, die sich auf ein einzelnes Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschrif- Aufsichtsbestimmungen mindestens so Indexwertpapier oder einen Korb von In- ten zugelassen worden sein, die ihn einer streng sind wie die des Rechts der EU. dexwertpapieren beziehen. Derivate und wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz Finanzinstrumente mit derivativer Kompo- der Anleger unterstellen, und es muss eine Für die übrigen Geldmarktinstrumente, nente sind entsprechend den §§ 18 ff. Deri- ausreichende Gewähr für eine befriedigende die nicht an einer Börse notiert oder einem vateV auf die Ausstellergrenzen anzurech- Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbe- geregelten Markt zum Handel zugelassen nen. hörden bestehen. sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die 13
Das Schutzniveau der Anleger muss Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis Basiswerte repräsentieren, auch durch Ver- gleichwertig zu dem Schutzniveau eines von den Kursschwankungen oder den Preis- mögensgegenstände im Investmentvermö- Anlegers in einem inländischen OGAW sein, erwartungen anderer Vermögensgegen- gen hätten entstehen können, die die Ge- insbesondere im Hinblick auf Trennung von stände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- sellschaft für Rechnung des Fonds erwerben Verwaltung und Verwahrung der Vermö- genden Ausführungen beziehen sich sowohl darf. Die Gesellschaft darf für Rechnung des gensgegenstände, für die Kreditaufnahme auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Fonds erwerben: und -gewährung sowie für Leerverkäufe von mit derivativer Komponente (nachfolgend Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. zusammen „Derivate“). Grundformen von Derivaten Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Durch den Einsatz von Derivaten darf sich Kombinationen aus diesen Derivaten Gegenstand von Jahres- und Halbjahresbe- das Marktrisiko des Fonds höchstens ver- richten sein und den Anlegern erlauben, sich doppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko Kombinationen aus diesen Derivaten mit ein Urteil über das Vermögen und die Ver- ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen anderen Vermögensgegenständen, die für bindlichkeiten sowie die Erträge und die beim Marktwert von im Fonds gehaltenen den Fonds erworben werden dürfen. Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Vermögensgegenständen resultiert, die auf Veränderungen von variablen Preisen bzw. Ein vernachlässigbarer Anteil der Anlagestra- Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- tegie darf auf einer sogenannten komplexen sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder Strategie basieren. Die Gesellschaft darf zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger auf Veränderungen bei der Bonität eines außerdem einen vernachlässigbaren Anteil ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesell- in komplexe Derivate investieren. Von einem schaft hat die Marktrisikogrenze laufend vernachlässigbaren Anteil ist auszugehen, Die Gesellschaft darf für Rechnung des einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisi- wenn dieser unter Zugrundelegung des Fonds nicht mehr als 25 % der ausgegebe- kogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen maximalen Verlustes ein Prozent des Wertes nen Anteile eines Zielfonds erwerben. Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich des Fonds nicht übersteigt. aus der Verordnung über Risikomanage- Zielfonds können im gesetzlichen Rahmen ment und Risikomessung beim Einsatz von Grundformen von Derivaten sind: zeitweise die Rücknahme von Anteilen Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensi- aussetzen. Dann kann die Gesellschaft die onsgeschäften in Investmentvermögen nach d) Terminkontrakte auf die Basiswerte nach Anteile an dem Zielfonds nicht bei der Ver- dem Kapitalanlagegesetzbuch („Deri- § 197 Absatz 1 KAGB mit der Ausnahme waltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des vateV“). von Investmentanteilen nach § 196 Zielfonds gegen Auszahlung des Rücknah- KAGB; mepreises zurückgeben (siehe auch den Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisi- Abschnitt „Risikohinweise – Risiken im kogrenze wendet die Gesellschaft den so- e) Optionen oder Optionsscheine auf die Zusammenhang mit der Investition in In- genannten einfachen Ansatz im Sinne der Basiswerte nach § 197 Absatz 1 KAGB vestmentanteile“). Auf der Homepage der DerivateV an. Sie summiert die Anrech- mit der Ausnahme von Investmentantei- Gesellschaft ist unter www.deka-etf.de nungsbeträge aller Derivate sowie Wertpa- len nach § 196 KAGB und auf Termin- aufgeführt, ob und in welchem Umfang der pierdarlehen und Pensionsgeschäfte auf, die kontrakte nach Buchstabe a), wenn sie Fonds Anteile von Zielfonds hält, die derzeit zur Steigerung des Investitionsgrades füh- die folgenden Eigenschaften aufweisen: die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ren. Als Anrechnungsbetrag für Derivate haben. und Finanzinstrumente mit derivativen aa) eine Ausübung ist entweder während Komponenten wird grundsätzlich der der gesamten Laufzeit oder zum Ende 7.3.6 Derivate Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. der Laufzeit möglich und Die Gesellschaft darf für den Fonds als Die Summe der Anrechnungsbeträge für das Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten bb) der Optionswert hängt zum Ausübungs- Derivaten tätigen. Dies schließt Ge- und Finanzinstrumenten mit derivativen zeitpunkt linear von der positiven oder schäfte mit Derivaten zur effizienten Komponenten darf den Wert des Fondsver- negativen Differenz zwischen Basispreis Portfoliosteuerung und zur Erzielung mögens nicht überschreiten. und Marktpreis des Basiswerts ab und von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spe- wird null, wenn die Differenz das andere kulativen Zwecken, ein. Dadurch kann Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Deri- Vorzeichen hat; sich das Verlustrisiko des Fonds zumin- vate erwerben, wenn sie für Rechnung des dest zeitweise erhöhen. Fonds die Basiswerte dieser Derivate erwer- f) Zinsswaps, Währungsswaps oder Zins- ben dürfte oder wenn die Risiken, die diese Währungsswaps; 14
Sie können auch lesen