Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka-Institutionell RentSpezial - EM 9/2023

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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka-Institutionell RentSpezial - EM 9/2023
Verkaufsprospekt
    und Anlagebedingungen.
    Deka-Institutionell RentSpezial
    EM 9/2023
    Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

    Ausgabe Februar 2017

Deka Investment GmbH
Verkaufsbeschränkung

Die Deka Investment GmbH und die in
diesem Verkaufsprospekt beschriebenen
Fondsanteile sind und werden nicht gemäß
dem United States Investment Company Act
von 1940 in seiner gültigen Fassung regis-
triert. Die durch diesen Verkaufsprospekt
angebotenen Anteile sind aufgrund US-
aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht
für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten
von Amerika (welcher Begriff auch die Bun-
desstaaten, Territorien und Besitzungen der
Vereinigten Staaten sowie den District of
Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten
von US-Personen, wie in Regulation S unter
dem United States Securities Act von 1933
in der geltenden Fassung definiert, bestimmt
und werden nicht registriert.

US-Personen sind natürliche Personen, die
ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten
von Amerika haben. US-Personen können
auch Personen- oder Kapitalgesellschaften
(juristische Personen) sein, wenn sie etwa
gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa-
ten von Amerika bzw. eines US-
Bundesstaats, Territoriums oder einer US-
Besitzung gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den
Vereinigten Staaten von Amerika und an
oder für Rechnung von US-Personen weder
angeboten noch verkauft. Spätere Übertra-
gungen von Anteilen in die Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. an US-Personen
sind unzulässig.

Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder an
US-Personen verbreitet werden. Die Vertei-
lung dieses Verkaufsprospektes und das
Angebot bzw. der Verkauf der Anteile kön-
nen auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.
Inhalt

                                                                                                      Seite

         I. Verkaufsprospekt                                                                             6
            1. Grundlagen                                                                                6
            2. Verwaltungsgesellschaft                                                                   7
            3. Verwahrstelle                                                                             7
               3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle                                          8
               3.2 Interessenkonflikte                                                                   8
               3.3 Unterverwahrung                                                                       8
               3.4 Haftung der Verwahrstelle                                                             8
               3.5 Zusätzliche Informationen                                                             8
            4. Der Fonds                                                                                 8
            5. Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen                           9
               5.1 Anlageziel                                                                            9
               5.2 Anlagegrundsätze                                                                      9
               5.3 Vermögensgegenstände                                                                  9
                     5.3.1    Wertpapiere                                                                9
                     5.3.2    Geldmarktinstrumente                                                      10
                     5.3.3    Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter
                              Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben                                  11
                     5.3.4    Investmentanteile                                                         12
                     5.3.5    Bankguthaben                                                              13
                     5.3.6    Derivate                                                                  13
                     5.3.7    Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen                     15
               5.4 Wertpapier-Darlehensgeschäfte                                                        15
               5.5 Pensionsgeschäfte                                                                    16
               5.6 Sicherheitenstrategien                                                               16
                     5.6.1    Arten der zulässigen Sicherheiten                                         16
                     5.6.2    Umfang der Besicherung                                                    16
                     5.6.3    Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)                 17
                     5.6.4    Anlage von Barsicherheiten                                                17
                     5.6.5    Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit                                17
               5.7 Kreditaufnahme                                                                       17
               5.8 Hebelwirkung (Leverage)                                                              17
            6. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds                                                  17
            7. Risikohinweise                                                                           17
               7.1 Risiken einer Fondsanlage                                                            18
                     7.1.1    Schwankung des Fondsanteilwerts                                           18
                     7.1.2    Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen                     18
                     7.1.3    Auflösung des Fonds                                                       18
                     7.1.4    Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen
                              Investmentfonds (Verschmelzung)                                           18
                     7.1.5    Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft      18
                     7.1.6    Aussetzung der Anteilrücknahme                                            19
                     7.1.7    Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers                   19
                     7.1.8    Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte     19
               7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)                        19
                     7.2.1    Wertveränderungsrisiken                                                   19
                     7.2.2    Kapitalmarktrisiko                                                        19
                     7.2.3    Konzentrationsrisiko                                                      19
                     7.2.4    Risiken aus dem Anlagespektrum                                            19
                     7.2.5    Zinsänderungsrisiko                                                       19
                     7.2.6    Risiko von negativen Habenzinsen                                          20
                     7.2.7    Inflationsrisiko                                                          20
                     7.2.8    Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften                             20

                                                                                                              3
Inhalt

                   7.2.9    Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile          20
                   7.2.10 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                                  21
                   7.2.11 Risiken bei Pensionsgeschäften                                              21
                   7.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten                    21
                   7.2.13 Inflationsrisiko                                                            21
                   7.2.14 Währungsrisiko                                                              21
             7.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko)   21
                   7.3.1    Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände                             21
                   7.3.2    Risiko durch Kreditaufnahme                                               22
                   7.3.3    Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen                        22
             7.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko                            22
                   7.4.1    Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale
                            Kontrahenten)                                                             22
                   7.4.2    Risiko durch zentrale Kontrahenten                                        22
                   7.4.3    Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften                             22
                   7.4.4    Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                 22
             7.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds                                         23
                   7.5.1    Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder
                            Naturkatastrophen                                                         23
                   7.5.2    Länder- oder Transferrisiko                                               23
                   7.5.3    Rechtliche und politische Risiken                                         23
                   7.5.4    Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko          23
                   7.5.5    Schlüsselpersonenrisiko                                                   23
                   7.5.6    Verwahrrisiko                                                             23
                   7.5.7    Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)          24
         8. Profil des typischen Anlegers                                                             24
         9. Bewertung                                                                                 24
             9.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung                                         24
                   9.1.1    An einer Börse zugelassene/ an einem organisierten Markt gehandelte
                            Vermögensgegenstände                                                      24
                   9.1.2    Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte
                            Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne
                            handelbaren Kurs                                                          24
             9.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände                    24
                   9.2.1    Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen              24
                   9.2.2    Optionsrechte und Terminkontrakte                                         24
                   9.2.3    Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen                  24
                   9.2.4    Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände                    25
         10. Anteile                                                                                  25
             10.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen                                                  25
                   10.1.1 Ausgabe von Anteilen                                                        25
                   10.1.2 Rücknahme von Anteilen                                                      25
                   10.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme                                 25
                   10.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme                                              25
             10.2 Liquiditätsmanagement                                                               26
             10.3 Börsen und Märkte                                                                   26
             10.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen                                      26
             10.5 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten                                             26
                   10.5.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis                                                 26
                   10.5.2 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises                 26
                   10.5.3 Ausgabeaufschlag                                                            26
                   10.5.4 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise                           27
                   10.5.5 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile                                27

                                                                                                           4
Inhalt

          11. Kosten                                                                          27
              11.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile                               27
              11.2 Verwaltungs- und sonstige Kosten                                           27
              11.3 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen                          28
              11.4 Gesamtkostenquote                                                          28
              11.5 Rückvergütungen und Vertriebsvergütungen                                   28
          12. Vergütungspolitik                                                               28
          13. Ermittlung und Verwendung der Erträge/Geschäftsjahr                             28
              13.1 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren                         28
              13.2 Geschäftsjahr                                                              29
              13.3 Ertragsverwendung/ Ausschüttung                                            29
          14. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds                              29
              14.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds                                29
              14.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds                                          29
              14.3 Übertragung des Fonds                                                      29
              14.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds                            29
              14.5 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds                         30
          15. Auslagerung                                                                     30
          16. Interessenkonflikte                                                             30
          17. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften                                  31
              17.1 Allgemeine Besteuerungssystematik                                          31
              17.2 Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds                                32
              17.3 Rückgabe von Fondsanteilen                                                 33
              17.4 Deutsche Kapitalertragsteuer                                               35
              17.5 EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung)                             36
              17.6 Grundzüge des automatischen steuerlichen Informationsaustausches (Common
                    Reporting Standard, CRS)                                                  36
              17.7 Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle
                    Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB)     36
              17.8 Investmentsteuerreform                                                     37
              17.9 Rechtliche Hinweise                                                        37
          18. Wirtschaftsprüfer                                                               37
          19. Zahlungen an die Anleger/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen   37
              19.1 Zahlungen an die Anleger                                                   37
              19.2 Verbreitung der Berichte                                                   37
              19.3 Sonstige Informationen                                                     37
          20. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen                      38
          21. Nähere Angaben über die Verwaltungsgesellschaft                                 39
          22. Recht des Käufers zum Widerruf nach § 305 KAGB (Haustürgeschäfte)               39

         II. Anlagebedingungen                                                                41
            Allgemeine Anlagebedingungen                                                      41
            Besondere Anlagebedingungen                                                       49

         III. Anhang                                                                          53

                                                                                                   5
I. Verkaufsprospekt

Der Kauf und Verkauf von Anteilen an        Dem Vertragsverhältnis zwischen Deka           Die Kontaktdaten lauten:
dem Sondervermögen erfolgt auf der          Investment GmbH und Anleger sowie den
Basis des Verkaufsprospekts, der we-        vorvertraglichen Beziehungen wird deut-          Schlichtungsstelle der
sentlichen Anlegerinformationen und         sches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der        Deutschen Bundesbank,
der Allgemeinen Anlagebedingungen in        Deka Investment GmbH ist Gerichtsstand für       Postfach 11 12 32
Verbindung mit den Besonderen Anla-         Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis,       60047 Frankfurt,
gebedingungen in der jeweils gelten-        sofern der Anleger keinen allgemeinen            Tel.: 069/2388-1907,
den Fassung. Die Allgemeinen Anlage-        Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche           Fax: 069/709090-9901,
bedingungen und die Besonderen              Veröffentlichungen und Werbeschriften sind       schlichtung@bundesbank.de.
Anlagebedingungen sind in Abschnitt II.     in deutscher Sprache abzufassen oder mit
im Anschluss an diesen Verkaufspros-        einer deutschen Übersetzung zu versehen.
pekt abgedruckt.                            Die Deka Investment GmbH wird ferner die       1. Grundlagen
                                            gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern
Der Verkaufsprospekt ist dem am Er-         in deutscher Sprache führen.                   Das Sondervermögen
werb eines Anteils an dem Sonderver-
mögen Interessierten zusammen mit           Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit         Deka-Institutionell RentSpezial
dem letzten veröffentlichten Jahresbe-      Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs      EM 9/2023
richt sowie dem gegebenenfalls nach         können Verbraucher die „Ombudsstelle für
dem Jahresbericht veröffentlichtem          Investmentfonds“ des BVI Bundesverband         (nachfolgend "Fonds") ist ein Organismus
Halbjahresbericht auf Verlangen kosten-     Investment und Asset Management e.V.           für gemeinsame Anlagen, der von einer
los zur Verfügung zu stellen. Daneben       anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen,    Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt,
sind ihm die wesentlichen Anlegerin-        bleibt hiervon unberührt.                      um es gemäß einer festgelegten Anlagestra-
formationen rechtzeitig vor Vertrags-                                                      tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie-
schluss kostenlos zur Verfügung zu          Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für         ren (nachfolgend „Investmentvermögen“).
stellen.                                    Investmentfonds“ des BVI Bundesverband         Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge-
                                            Investment und Asset Management e.V.           mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi-
Von dem Verkaufsprospekt abweichen-         lauten:                                        schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli
de Auskünfte oder Erklärungen dürfen                                                       2009 zur Koordinierung der Rechts- und
nicht abgegeben werden. Jeder Kauf            Büro der Ombudsstelle                        Verwaltungsvorschriften betreffend be-
und Verkauf von Anteilen auf der Basis        BVI Bundesverband Investment und Asset       stimmte Organismen für gemeinsame Anla-
von Auskünften oder Erklärungen, wel-         Management e.V.                              gen in Wertpapieren (nachfolgend
che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw.        Unter den Linden 42                          „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege-
in den wesentlichen Anlegerinformati-         10117 Berlin                                 setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird
onen enthalten sind, erfolgt ausschließ-      Telefon: (030) 6449046-0                     von der Deka Investment GmbH (nachfol-
lich auf Risiko des Käufers. Der Ver-         Telefax: (030) 6449046-29                    gend „Gesellschaft“) verwaltet.
kaufsprospekt wird ergänzt durch den          Email: info@ombudsstelle-
jeweils letzten Jahresbericht und dem         investmentfonds.de                           Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht         www.ombudsstelle-investmentfonds.de          Kapital im eigenen Namen für gemein-
veröffentlichten Halbjahresbericht.                                                        schaftliche Rechnung der Anleger nach dem
                                            Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der       Grundsatz der Risikomischung in den nach
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der      Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches     dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-
Vertragsbeziehung                           betreffend Fernabsatzverträge über Finanz-     ständen gesondert vom eigenen Vermögen
Durch den Erwerb der Anteile wird der       dienstleistungen können sich die Beteiligten   in Form von Sondervermögen an. In welche
Anleger Miteigentümer der vom Sonder-       auch an die Schlichtungsstelle der Deut-       Vermögensgegenstände die Gesellschaft die
vermögen gehaltenen Vermögensgegen-         schen Bundesbank wenden. Das Recht, die        Gelder der Anleger anlegen darf und welche
stände nach Bruchteilen. Er kann über die   Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe-       Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,
Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit    rührt.                                         ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri-
den Anteilen sind keine Stimmrechte ver-                                                   gen Verordnungen und den Anlagebedin-
bunden.                                                                                    gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen
                                                                                           den Anlegern und der Gesellschaft regeln.
                                                                                           Die Anlagebedingungen umfassen einen
                                                                                           Allgemeinen und einen Besonderen Teil

                                                                                                                                      6
(„Allgemeine Anlagebedingungen” und              Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet         Nähere Angaben über die Geschäftsfüh-
„Besondere Anlagebedingungen”). Anlage-          werden.                                         rung, die Zusammensetzung des Aufsichts-
bedingungen für ein Publikums-                                                                   rates und den Gesellschafterkreis sowie über
Investmentvermögen müssen vor deren              Die vorgesehenen Änderungen werden im           die Höhe des gezeichneten und eingezahl-
Verwendung von der Bundesanstalt für             Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer      ten Kapitals finden Sie am Ende von Ab-
Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)          hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder      schnitt I. dieses Verkaufsprospekts.
genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht         Tageszeitung oder im Internet unter
zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.             www.deka.de bekannt gemacht.                    Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisi-
                                                                                                 ken, die sich durch die Verwaltung von
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen           Wenn die Änderungen Vergütungen und             Investmentvermögen ergeben, die nicht der
Anlegerinformationen, die Anlagebedin-           Aufwendungserstattungen, die aus dem            OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte
gungen sowie die aktuellen Jahres- und           Fonds entnommen werden dürfen, oder die         alternative Investmentvermögen („AIF“),
Halbjahresberichte sind kostenlos bei der        Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli-       und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Orga-
Gesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle    che Anlegerrechte betreffen, werden die         ne oder Mitarbeiter zurückzuführen sind,
und bei der DekaBank Deutsche Girozentra-        Anleger außerdem über ihre depotführen-         abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von
le sowie im Internet auf www.deka.de er-         den Stellen in Papierform oder elektroni-       wenigstens 0,01 Prozent des Werts der
hältlich.                                        scher Form (sogenannter „dauerhafter            Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser
                                                 Datenträger“) informiert. Diese Information     Betrag jährlich überprüft und angepasst
Zusätzliche Informationen über die Anlage-       umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-    wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange-
grenzen des Risikomanagements dieses             ten Änderungen, ihre Hintergründe, die          gebenen Kapital umfasst.
Fonds, die Risikomanagementmethoden              Rechte der Anleger in Zusammenhang mit
und die jüngsten Entwicklungen bei den           der Änderung sowie einen Hinweis darauf,
Risiken und Renditen der wichtigsten Kate-       wo und wie weitere Informationen erlangt        3. Verwahrstelle
gorien von Vermögensgegenständen sind in         werden können.
elektronischer oder schriftlicher Form bei der                                                   Das KAGB sieht eine Trennung der Verwal-
Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche         Die Änderungen treten frühestens am Tage        tung und der Verwahrung von Sonderver-
Girozentrale von montags bis freitags in der     nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände-       mögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der        rungen von Regelungen zu den Vergütun-          Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw.
Rufnummer (0 69) - 71 47-6 52 erhältlich.        gen und Aufwendungserstattungen treten          auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenstän-
                                                 frühestens drei Monate nach ihrer Be-           den, die nicht verwahrt werden können,
Die Anlagebedingungen sind in Abschnitt II.      kanntmachung in Kraft, wenn nicht mit           prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs-
im Anschluss an den Verkaufsprospekt             Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit-         gesellschaft Eigentum an diesen Vermö-
abgedruckt.                                      punkt bestimmt wurde. Änderungen der            gensgegenständen erworben hat. Sie über-
                                                 bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds           wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft
Die Anlagebedingungen können von der             treten ebenfalls frühestens drei Monate         über die Vermögensgegenstände den Vor-
Gesellschaft geändert werden. Änderungen         nach Bekanntmachung in Kraft.                   schriften des KAGB und den Anlagebedin-
der Anlagebedingungen bedürfen der Ge-                                                           gungen entsprechen. Die Anlage von Ver-
nehmigung durch die BaFin. Änderungen                                                            mögensgegenständen in Bankguthaben bei
der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen          2. Verwaltungsgesellschaft                      einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü-
zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-                                                         gungen über solche Bankguthaben sind nur
sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der       Der Fonds wird von der am 17. Mai 1995          mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig.
Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter        gegründeten Deka Investment GmbH mit            Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung
der Bedingung zulässig, dass die Gesell-         Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Mainzer        erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung
schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile       Landstraße 16 verwaltet. Die Gesellschaft ist   mit den Anlagebedingungen und den Vor-
entweder ohne weitere Kosten vor dem             eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne    schriften des KAGB vereinbar ist.
Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-           des KAGB in der Rechtsform einer Gesell-
nehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an        schaft mit beschränkter Haftung (GmbH).         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Investmentvermögen mit vergleichbaren            Zum 1. Januar 1996 übernahm sie das             folgende Aufgaben:
Anlagegrundsätzen kostenlos umzutau-             Investmentgeschäft der am 17. August
schen, sofern derartige Investmentvermögen       1956 gegründeten Deka Deutsche Kapital-          Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
von der Gesellschaft oder einem anderen          anlagegesellschaft mbH.                         Fonds,

                                                                                                                                              7
 Sicherzustellen, dass die Ausgabe und         Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist        ment abgeschlossen und eine regelmäßige
Rücknahme der Anteile sowie die Anteil-         Mutterunternehmen und alleiniger Gesell-      Due Diligence durchgeführt. Ferner sind
wertermittlung den Vorschriften des KAGB        schafter der Gesellschaft.                    sowohl die Verwahrstelle als auch die Deka-
und den Anlagebedingungen des Fonds                                                           Bank Deutsche Girozentrale Luxembourg
entsprechen,                                    Interessenkonflikte könnten sich aus der      S.A. in ein konzernweites System zur Be-
                                                Übernahme der Verwahrstellenfunktion für      handlung von potentiellen Interessenkonflik-
 Sicherzustellen, dass bei den für gemein-     den Fonds ergeben.                            ten einbezogen.
schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
Geschäften der Gegenwert innerhalb der          Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-
üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,    Gruppe wurden identifiziert und entspre-      3.4 Haftung der Verwahrstelle
                                                chende Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
 Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds   implementiert.                                Vermögensgegenstände, die von ihr oder
nach den Vorschriften des KAGB und nach                                                       mit ihrer Zustimmung von einer anderen
den Anlagebedingungen verwendet wer-            Hierzu zählen u.a. die organisatorische       Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im
den,                                            Trennung der Zuständigkeiten, Einhaltung      Falle des Verlustes eines solchen Vermö-
                                                von „Best Execution-Maßstäben“ und Prü-       gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle
 Überwachung von Kreditaufnahmen               fung der Marktgerechtheit beim Erwerb         gegenüber dem Fonds und dessen Anleger,
durch die Gesellschaft für Rechnung des         oder Veräußerung von Vermögensgegen-          außer der Verlust ist auf Ereignisse außer-
Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung           ständen.                                      halb des Einflussbereichs der Verwahrstelle
zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um                                                   zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im
kurzfristige Überziehungen handelt, die                                                       Verlust eines Vermögensgegenstandes be-
allein durch verzögerte Gutschriften von        3.3 Unterverwahrung                           stehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-
Zahlungseingängen zustande kommen,              Die Verwahrstelle überträgt die Verwahrung    lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach
                                                von verwahrfähigen Vermögensgegenstän-        den Vorschriften des KAGB mindestens
 Sicherzustellen, dass Sicherheiten für        den für inländische (Girosammelverwah-        fahrlässig nicht erfüllt hat.
Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt       rung) und ausländische (Wertpapierrech-
und jederzeit vorhanden sind.                   nung) Vermögensgegenstände an weitere
                                                Unterverwahrer. Die übertragenen Aufga-       3.5 Zusätzliche Informationen
                                                ben sind:                                     Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft
3.1   Firma, Rechtsform und Sitz der                                                          den Anlegern Informationen auf dem neu-
      Verwahrstelle                              Verwahrung der Wertpapiere,                 esten Stand zur Verwahrstelle und ihren
Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche                                                       Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu
Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main       Verwaltung der Wertpapiere,                 möglichen Interessenkonflikten in Zusam-
und Berlin und Hauptverwaltung in 60325                                                       menhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle
Frankfurt, Mainzer Landstraße 16, die Funk-      Abwicklung der Wertpapierhandelsge-         oder der Unterverwahrer.
tion der Verwahrstelle übernommen. Die          schäfte und Ausführung von Wertpapierlie-
Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach       ferungen (Ein- und Ausgänge).                 Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den
deutschem Recht.                                                                              Anlegern Informationen zu den Gründen,
                                                Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle      aus denen sie sich für die DekaBank Deut-
Die Gesellschaft wird überwiegend die           sind die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clear-    sche Girozentrale als Verwahrstelle des
Verwahrstelle, zu deren Konzern sie gehört,     stream Banking AG, Frankfurt, sowie die       Fonds entschieden hat.
mit der Abwicklung von Transaktionen für        Euroclear SA/NV, Brüssel, tätig.
Rechnung des Fonds beauftragen.
                                                Außerdem nutzt die Verwahrstelle für die      4. Der Fonds
                                                Verwahrung von Zielfondsanteilen ihre
3.2 Interessenkonflikte                         Konzerntochter DekaBank Deutsche Giro-        Der Fonds wurde am 8. Februar 2017 auf-
Interessenkonflikte können aus Aufgaben         zentrale Luxembourg S.A. Um potentielle       gelegt und ist bis zum 29. September 2023
oder Kontrollfunktionen entstehen, die die      Interessenskonflikte zu vermeiden, behan-     befristet.
Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger        delt die Verwahrstelle die DekaBank Deut-
oder die Gesellschaft erbringt.                 sche Girozentrale Luxembourg S.A. wie         Die Anleger sind an den Vermögensgegen-
                                                einen externen Dienstleister. Dazu wird ein   ständen des Fonds entsprechend der Anzahl
                                                Verwahrvertrag nebst Service Level Agree-     ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. als

                                                                                                                                            8
Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Alle       5.2 Anlagegrundsätze                              zum Handel zugelassen oder in einem
ausgegebenen Anteile haben gleiche Rech-         Für den Fonds können die nach dem KAGB            dieser Staaten an einem anderen organi-
te. Anteilklassen werden bei dem Fonds           und den Anlagebedingungen zulässigen              sierten Markt zugelassen oder in diesen
derzeit nicht gebildet. Der Fonds ist nicht      Vermögensgegenstände erworben werden.             einbezogen sind, sofern die BaFin die
Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion.           Die Gesellschaft soll für den Fonds nur sol-      Wahl dieser Börse oder dieses organisier-
Fondswährung ist der Euro.                       che Vermögensgegenstände erwerben, die            ten Marktes zugelassen hat.
                                                 Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen.
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist                                                        Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden
nur einheitlich für den gesamten Fonds und                                                      Voraussetzungen erworben werden:
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine   5.3 Vermögensgegenstände
Gruppe von Anteilklassen zulässig. Die           Die Gesellschaft kann für Rechnung des          Der potentielle Verlust, der dem Fonds
Bildung neuer Anteilklassen ist zulässig, sie    Fonds folgende Vermögensgegenstände            entstehen kann, darf den Kaufpreis des
liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist       erwerben:                                      Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nach-
weder notwendig, dass Anteile einer Anteil-                                                     schusspflicht darf nicht bestehen.
klasse im Umlauf sind, noch dass Anteile          Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend                                                       Die Liquidität des vom Fonds erworbenen
auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe          Geldmarktinstrumente gemäß § 194             Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der
von Anteilen einer Anteilklasse ist deren        KAGB,                                          Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die
Wert auf der Grundlage des für den gesam-                                                       Rücknahme von Anteilen nicht mehr nach-
ten Fonds nach § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB         Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,               kommen kann. Dies gilt unter Berücksichti-
ermittelten Wertes zu berechnen.                                                                gung der gesetzlichen Möglichkeit, in be-
                                                  Investmentanteile gemäß § 196 KAGB,          sonderen Fällen die Anteilrücknahme aus-
Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthal-                                                    setzen zu können (vgl. den Abschnitt „An-
ten die Angabe, unter welchen Vorausset-          Derivate gemäß § 197 KAGB,                   teile – Ausgabe und Rücknahme von Antei-
zungen Anteile mit unterschiedlichen Rech-                                                      len – Aussetzung der Anteilrücknahme“).
ten ausgegeben und welche Rechte den              Sogenannte sonstige Anlageinstrumente
Anteilklassen im Einzelnen zugeordnet            gemäß § 198 KAGB.                               Eine verlässliche Bewertung des Wertpa-
werden. Darüber hinaus wird für jede An-                                                        piers durch exakte, verlässliche und gängige
teilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag    Einzelheiten zu diesen erwerbbaren Vermö-      Preise muss verfügbar sein; diese müssen
umlaufenden Anteile der Anteilklasse und         gensgegenständen und den hierfür gelten-       entweder Marktpreise sein oder von einem
der am Berichtsstichtag ermittelte Anteilwert    den Anlagegrenzen sind nachfolgend dar-        Bewertungssystem gestellt werden, das von
angegeben.                                       gestellt.                                      dem Emittenten des Wertpapiers unabhän-
                                                                                                gig ist.
                                                 5.3.1 Wertpapiere
5. Anlageziel, Anlagestrategie,                  Die Gesellschaft darf für Rechnung des          Über das Wertpapier müssen angemesse-
   Anlagegrundsätze und                          Fonds Wertpapiere in- und ausländischer        ne Informationen vorliegen, entweder in
   Anlagegrenzen                                 Emittenten erwerben,                           Form von regelmäßigen, exakten und um-
                                                                                                fassenden Informationen des Marktes über
                                                 1. wenn sie an einer Börse in einem Mit-       das Wertpapier oder in Form eines gegebe-
5.1 Anlageziel                                      gliedstaat der Europäischen Union („EU“)    nenfalls dazugehörigen Portfolios.
Das Anlagekonzept des Fonds ist darauf              oder in einem anderen Vertragsstaat des
ausgerichtet, eine laufzeitadäquate Rendite         Abkommens über den Europäischen              Das Wertpapier ist handelbar.
für den Zeitraum vom Tag der Auflegung bis          Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel
zum Laufzeitende am 29. September 2023              zugelassen oder in einem dieser Staaten      Der Erwerb des Wertpapiers steht im
zu erzielen. Zu diesem Zweck sollen über-           an einem anderen organisierten Markt        Einklang mit den Anlagezielen bzw. der
wiegend die Renditechancen von Staats-              zugelassen oder in diesen einbezogen        Anlagestrategie des Fonds.
und Unternehmensanleihen aus den                    sind,
Schwellenländern (Emerging Markets                                                               Die Risiken des Wertpapiers werden durch
(„EM“)) genutzt werden.                          2. wenn sie ausschließlich an einer Börse      das Risikomanagement des Fonds in ange-
                                                    außerhalb der Mitgliedstaaten der EU        messener Weise erfasst.
                                                    oder außerhalb der anderen Vertrags-
                                                    staaten des Abkommens über den EWR

                                                                                                                                            9
Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für       Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente        6. von anderen Emittenten begeben wer-
den Fonds auch Bezugsrechte erworben            erworben werden, wenn sie                           den und es sich bei dem jeweiligen Emit-
werden, sofern sich die Wertpapiere, aus                                                            tenten
denen die Bezugsrechte herrühren, im Fonds      1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der
befinden können.                                   EU oder in einem anderen Vertragsstaat        a) um ein Unternehmen mit einem Eigen-
                                                   des Abkommens über den EWR zum                   kapital von mindestens 10 Millionen Euro
Des Weiteren ist auch der Erwerb von ver-          Handel zugelassen oder in einem dieser           handelt, das seinen Jahresabschluss nach
zinslichen Wertpapieren ohne laufende              Staaten an einem anderen organisierten           der Europäischen Richtlinie über den Jah-
Zinszahlung und Zero-Bonds vorgesehen.             Markt zugelassen oder in diesen einbe-           resabschluss von Kapitalgesellschaften er-
Wegen ihrer regelmäßig längeren Laufzeit           zogen sind,                                      stellt und veröffentlicht, oder
und fehlenden laufenden Zinszahlungen
widmet die Gesellschaft der Bonitätsbe-         2. ausschließlich an einer Börse außerhalb       b) um einen Rechtsträger handelt, der in-
obachtung und Beurteilung der Emittenten           der Mitgliedstaaten der EU oder in einem         nerhalb einer eine oder mehrere börsen-
von verzinslichen Wertpapieren ohne lau-           anderen Vertragsstaat des Abkommens              notierte Gesellschaften umfassenden Un-
fende Zinszahlung und Zero-Bonds beson-            über den EWR zum Handel zugelassen               ternehmensgruppe für die Finanzierung
dere Aufmerksamkeit. In Zeiten steigender          oder in einem dieser Staaten an einem            dieser Gruppe zuständig ist, oder
Kapitalmarktzinsen kann die Handelbarkeit          organisierten Markt zugelassen oder in
solcher Schuldverschreibungen einge-               diesen einbezogen sind, sofern die BaFin      c) um einen Rechtsträger handelt, der
schränkt sein.                                     die Wahl dieser Börse oder dieses Mark-          Geldmarktinstrumente emittiert, die
                                                   tes zugelassen hat,                              durch Verbindlichkeiten unterlegt sind,
Die rechnerischen Erträge aus verzinslichen                                                         durch Nutzung einer von einer Bank ein-
Wertpapieren ohne laufende Zinszahlung          3. von der EU, dem Bund, einem Sonder-              geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk-
und Zero-Bonds werden alljährlich abge-            vermögen des Bundes, einem Land, ei-             te, bei denen Kreditforderungen von
grenzt und in der Ertrags- und Aufwands-           nem anderen Mitgliedstaat oder einer             Banken in Wertpapieren verbrieft werden
rechnung ausgewiesen.                              anderen zentralstaatlichen, regionalen           (sogenannte Asset Backed Securities).
                                                   oder lokalen Gebietskörperschaft oder
Der Jahresbericht enthält Erläuterungen in         der Zentralbank eines Mitgliedstaats der      Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente
der Rubrik „Rechtliche Hinweise“.                  EU, der Europäischen Zentralbank oder         dürfen nur erworben werden, wenn sie
                                                   der Europäischen Investitionsbank, einem      liquide sind und sich ihr Wert jederzeit ge-
5.3.2 Geldmarktinstrumente                         Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes-    nau bestimmten lässt. Liquide sind Geld-
Die Gesellschaft darf für Rechnung des             staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundes-    marktinstrumente, die sich innerhalb hinrei-
Fonds in Geldmarktinstrumente investieren,         staates oder von einer internationalen öf-    chend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten
die üblicherweise auf dem Geldmarkt ge-            fentlich-rechtlichen Einrichtung, der         veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich-
handelt werden, sowie in verzinsliche Wert-        mindestens ein Mitgliedstaat der EU an-       tung der Gesellschaft zu berücksichtigen,
papiere, die alternativ                            gehört, begeben oder garantiert werden,       Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger
                                                                                                 zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu
 zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den           4. von einem Unternehmen begeben wer-            sein, solche Geldmarktinstrumente entspre-
Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von          den, dessen Wertpapiere auf den unter         chend kurzfristig veräußern zu können. Für
höchstens 397 Tagen haben,                         den Nummern 1 und 2 bezeichneten              die Geldmarktinstrumente muss zudem ein
                                                   Märkten gehandelt werden,                     exaktes und verlässliches Bewertungssystem
 zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den                                                            existieren, das die Ermittlung des Nettobe-
Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben,    5. von einem Kreditinstitut begeben oder         standswerts des Geldmarktinstruments
die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung      garantiert werden, das nach dem Recht         ermöglicht und auf Marktdaten oder Bewer-
aber nach den Emissionsbedingungen re-             der EU festgelegten Kriterien einer Auf-      tungsmodellen basiert, wie Systeme, die
gelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen           sicht unterstellt ist, oder einem Kreditin-   Anschaffungskosten fortführen. Das Merk-
marktgerecht angepasst werden muss,                stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die        mal der Liquidität gilt für Geldmarktinstru-
                                                   nach Auffassung der BaFin denjenigen          mente als erfüllt, wenn diese an einem
 deren Risikoprofil dem Risikoprofil von          des Gemeinschaftsrechts gleichwertig          organisierten Markt innerhalb des EWR
Wertpapieren entspricht, die das Kriterium         sind, unterliegt und diese einhält,           zugelassen oder in diesen einbezogen sind
der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung                                                      oder an einem organisierten Markt außer-
erfüllen.                                                                                        halb des EWR zugelassen oder in diesen
                                                                                                 einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl

                                                                                                                                            10
dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt        müssen angemessene Informationen über           übrigen unter Nr. 3 genannten), müssen
nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vor-      die Emission bzw. das Emissionsprogramm         angemessene Informationen über die Emis-
liegen, die gegen die hinreichende Liquidität   oder über die rechtliche und finanzielle        sion bzw. das Emissionsprogramm sowie
der Geldmarktinstrumente sprechen.              Situation des Emittenten vor der Emission       über die rechtliche und finanzielle Situation
                                                des Geldmarktinstruments vorliegen.             des Emittenten vor der Emission des Geld-
Für Geldmarktinstrumente, die nicht an                                                          marktinstruments vorliegen, die in regelmä-
einer Börse notiert oder an einem geregel-       Werden sie von einem im EWR beaufsich-        ßigen Abständen und bei signifikanten
ten Markt zum Handel zugelassen sind            tigten Kreditinstitut begeben oder garantiert   Begebenheiten aktualisiert und durch quali-
(siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem      (s.o. unter Nr. 5), so müssen angemessene       fizierte, vom Emittenten weisungsunabhän-
die Emission oder der Emittent dieser In-       Informationen über die Emission bzw. das        gige Dritte, geprüft werden. Zudem müssen
strumente Vorschriften über den Einlagen-       Emissionsprogramm oder über die rechtliche      über die Emission bzw. das Emissionspro-
und Anlegerschutz unterliegen. So müssen        und finanzielle Situation des Emittenten vor    gramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die
für diese Geldmarktinstrumente angemes-         der Emission des Geldmarktinstruments           eine angemessene Bewertung der mit der
sene Informationen vorliegen, die eine an-      vorliegen, die in regelmäßigen Abständen        Anlage verbundenen Kreditrisiken ermögli-
gemessene Bewertung der mit den Instru-         und bei signifikanten Begebenheiten aktua-      chen.
menten verbundenen Kreditrisiken                lisiert werden. Zudem müssen über die
ermöglichen und die Geldmarktinstrumente        Emission bzw. das Emissionsprogramm             5.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere
müssen frei übertragbar sein. Die Kreditrisi-   Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine            und Geldmarktinstrumente
ken können etwa durch eine Kreditwürdig-        angemessene Bewertung der mit der Anlage                auch unter Einsatz von Deriva-
keitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet      verbundenen Kreditrisiken ermöglichen.                  ten sowie Bankguthaben
werden.                                                                                         Das Fondsvermögen wird mindestens zu
                                                 Werden sie von einem Kreditinstitut be-       51 % in fest- und/oder variabel verzinsliche
Für diese Geldmarktinstrumente gelten           geben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe-       Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von
weiterhin die folgenden Anforderungen, es       stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der     Ausstellern aus Schwellenländern, die auf
sei denn, sie sind von der Europäischen         BaFin den Anforderungen innerhalb des           EUR lauten bzw. mindestens zu 95 % gegen
Zentralbank oder der Zentralbank eines          EWR an ein Kreditinstitut gleichwertig sind,    Euro gesichert sind, angelegt. Schwellenlän-
Mitgliedstaates der EU begeben oder garan-      so ist eine der folgende Voraussetzungen zu     der sind solche Staaten, die aufgrund öko-
tiert worden:                                   erfüllen:                                       nomischer, politischer oder struktureller
                                                                                                Reformen eine Annäherung an die Entwick-
 Werden sie von folgenden (oben unter Nr.       – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in   lung der Industrieländer anstreben. Weiter-
3 genannten) Einrichtungen begeben oder            einem zur sogenannten Zehnergruppe           hin kann u.a. in Pfandbriefe, Covered
garantiert:                                        (Zusammenschluss der wichtigsten füh-        Bonds, deutsche und europäische Staatsan-
                                                   renden Industrieländer – G10) gehören-       leihen investiert werden. Dabei werden nur
 –   der EU,                                       den Mitgliedstaat der Organisation für       Wertpapiere erworben, die selbst oder deren
                                                   wirtschaftliche Zusammenarbeit und           Aussteller bei Erwerb mindestens ein Rating
 –   dem Bund,
                                                   Entwicklung (nachfolgend „OECD“).            von B- (Standard & Poor´s oder äquivalentes
 –   einem Sondervermögen des Bundes,                                                           Rating einer anderen Ratingagentur)
                                                 – Das Kreditinstitut verfügt mindestens        aufweisen und die die individuelle Sorgfalts-
 –   einem Land,
                                                   über ein Rating mit einer Benotung, die      prüfung des Fondsmanagements positiv
 –   einem anderen Mitgliedstaat,                  als sogenanntes „Investment-Grade“           durchlaufen haben. Der Anteil der verzins-
                                                   qualifiziert.                                lichen Wertpapiere, die nicht geratet sind,
 –   einer anderen zentralstaatlichen Ge-
                                                                                                jedoch nach Auffassung der Verwaltungs-
     bietskörperschaft,
                                                 – Mittels einer eingehenden Analyse des        gesellschaft eine vergleichbare Bonität
 –   der Europäischen Investitionsbank,            Emittenten kann nachgewiesen werden,         aufweisen, darf 10 % des Fondsvermögens
                                                   dass die für das Kreditinstitut geltenden    nicht überschreiten. Bei mehreren Ratings ist
 –   einem Drittstaat oder, sofern dieser ein
                                                   Aufsichtsbestimmungen mindestens so          das höhere maßgebend. Wird ein Rating
     Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die-
                                                   streng sind wie die des Rechts der EU.       herauf- oder herabgesetzt, so wird die Ver-
     ses Bundesstaates
                                                                                                waltungsgesellschaft unter Berücksichtigung
 –   einer internationalen öffentlich-           Für die übrigen Geldmarktinstrumente,         der Interessen der Anteilinhaber abwägen,
     rechtlichen Einrichtung, der mindes-       die nicht an einer Börse notiert oder einem     ob die Wertpapiere im Fondsvermögen
     tens ein Mitgliedstaat der EU ange-        geregelten Markt zum Handel zugelassen          verbleiben oder zu veräußern sind.
     hört,                                      sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die

                                                                                                                                           11
In Aktien und Aktienanleihen darf nicht         rer nationaler und supranationaler öffentli-    marktinstrumente eines Emittenten erwor-
investiert werden.                              cher Emittenten darf die Gesellschaft jeweils   ben werden, wenn das dadurch gesteigerte
                                                bis zu 35 % des Wertes des Fonds anlegen.       Emittentenrisiko durch Absicherungsge-
Allgemeine Anlagegrenzen                        Zu diesen öffentlichen Emittenten zählen        schäfte wieder gesenkt wird.
Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und        der Bund, die Bundesländer, Mitgliedstaaten
Geldmarktinstrumente desselben Emittenten       der EU oder deren Gebietskörperschaften,        5.3.4 Investmentanteile
bis zu 10 % des Wertes des Fonds anlegen.       Drittstaaten sowie supranationale öffentliche   Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wer-
Dabei darf der Gesamtwert der Wertpapiere       Einrichtungen denen mindestens ein EU-          tes des Fonds in Anteile oder Aktien an in-
und Geldmarktinstrumente dieser Emitten-        Mitgliedstaat angehört. In Pension genom-       und ausländischen Investmentvermögen
ten 40 % des Fonds nicht übersteigen.           mene Wertpapiere und Geldmarktinstru-           (Zielfonds) investieren.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft ledig-     mente werden auf diese Anlagegrenze
lich jeweils 5 % des Wertes des Fonds in        angerechnet.                                    Die von der Gesellschaft für den Fonds
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente                                                            erworbenen Anteile oder Aktien des jeweili-
desselben Emittenten anlegen. In Pension        Kombination von Anlagegrenzen                   gen Zielfonds können die Anleger dem
genommene Wertpapiere und Geldmarktin-          Die Gesellschaft darf höchstens 20 % des        Jahresbericht entnehmen.
strumente werden auf diese Anlagegrenze         Wertes des Fonds in eine Kombination der
angerechnet.                                    folgenden Vermögensgegenstände anlegen:         Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebe-
                                                                                                dingungen oder ihrer Satzung höchstens bis
Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 % des        von ein und derselben Einrichtung bege-       zu 10 % in Anteile an anderen offenen
Wertes des Fonds in Bankguthaben bei je         bene Wertpapiere oder Geldmarktinstru-          Investmentvermögen investieren. Für Anteile
einem Kreditinstitut anlegen.                   mente,                                          an AIF gelten darüber hinaus folgende An-
                                                                                                forderungen:
Anlagegrenze für Schuldverschreibun-             Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h.
gen mit besonderer Deckungsmasse                Bankguthaben,                                    Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschrif-
Die Gesellschaft darf jeweils bis zu 25 % des                                                   ten zugelassen worden sein, die ihn einer
Wertes des Fonds in Pfandbriefe, Kommu-          Anrechnungsbeträge für das Kontrahen-         wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz
nalschuldverschreibungen sowie Schuldver-       tenrisiko der mit dieser Einrichtung einge-     der Anleger unterstellen, und es muss eine
schreibungen anlegen, die ein Kreditinstitut    gangenen Geschäfte in Derivaten, Wertpa-        ausreichende Gewähr für eine befriedigende
mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder     pier-Darlehen und Pensionsgeschäften.           Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbe-
in einem anderen Vertragsstaat des Ab-                                                          hörden bestehen.
kommens über den EWR ausgegeben hat.            Bei besonderen öffentlichen Emittenten
Voraussetzung ist, dass die mit den Schuld-     (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen für öffent-      Das Schutzniveau der Anleger muss
verschreibungen aufgenommenen Mittel so         liche Emittenten“) darf eine Kombination        gleichwertig zu dem Schutzniveau eines
angelegt werden, dass sie die Verbindlichkei-   der vorgenannten Vermögensgegenstände           Anlegers in einem inländischen OGAW sein,
ten der Schuldverschreibungen über deren        35 % des Wertes des Fonds nicht überstei-       insbesondere im Hinblick auf Trennung von
ganze Laufzeit decken und vorranging für        gen.                                            Verwaltung und Verwahrung der Vermö-
die Rückzahlungen und die Zinsen bestimmt                                                       gensgegenstände, für die Kreditaufnahme
sind, wenn der Emittent der Schuldver-          Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben        und -gewährung sowie für Leerverkäufe von
schreibungen ausfällt. Sofern in solche         unberührt.                                      Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten.
Schuldverschreibungen desselben Emitten-
ten mehr als 5 % des Wertes des Fonds           Anlagegrenzen unter Einsatz von                  Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss
angelegt werden, darf der Gesamtwert            Derivaten                                       Gegenstand von Jahres- und Halbjahresbe-
solcher Schuldverschreibungen 80 % des          Die Beträge von Wertpapieren und Geld-          richten sein und den Anlegern erlauben, sich
Wertes des Fonds nicht übersteigen. In          marktinstrumenten eines Emittenten, die auf     ein Urteil über das Vermögen und die Ver-
Pension genommene Schuldverschreibun-           die vorstehend genannten Grenzen ange-          bindlichkeiten sowie die Erträge und die
gen werden auf diese Anlagegrenze ange-         rechnet werden, können durch den Einsatz        Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
rechnet.                                        von marktgegenläufigen Derivaten reduziert
                                                werden, welche Wertpapiere oder Geld-            Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds
Anlagegrenzen für öffentliche Emit-             marktinstrumente desselben Emittenten           sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht
tenten                                          zum Basiswert haben. Für Rechnung des           zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger
In Schuldverschreibungen, Schuldscheindar-      Fonds dürfen also über die vorgenannten         ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben.
lehen und Geldmarktinstrumente besonde-         Grenzen hinaus Wertpapiere oder Geld-

                                                                                                                                             12
Die Gesellschaft darf für Rechnung des           Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis   auf Euro und US-Dollar lautende Staatsan-
Fonds nicht mehr als 25 % der ausgegebe-         von den Kursschwankungen oder den Preis-       leihen der Emerging Markets umfasst.
nen Anteile eines Zielfonds erwerben.            erwartungen anderer Vermögensgegen-
                                                 stände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol-     Durch den Einsatz von Derivaten darf
Zielfonds können im gesetzlichen Rahmen          genden Ausführungen beziehen sich sowohl       der Risikobetrag für das Marktrisiko des
zeitweise die Rücknahme von Anteilen             auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente    Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifa-
aussetzen. Dann kann die Gesellschaft die        mit derivativer Komponente (nachfolgend        che des Risikobetrags für das Marktrisi-
Anteile an dem Zielfonds nicht bei der Ver-      zusammen „Derivate“).                          ko des zugehörigen derivatefreien Ver-
waltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des                                                     gleichsvermögens übersteigen.
Zielfonds gegen Auszahlung des Rücknah-          Durch den Einsatz von Derivaten darf sich
mepreises zurückgeben (siehe auch den            das Marktrisiko des Fonds höchstens ver-       Das Marktrisiko des Fonds und des derivate-
Abschnitt „Risikohinweise – Risiken im           doppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko     freien Vergleichsvermögens wird jeweils mit
Zusammenhang mit der Investition in In-          ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen    Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomo-
vestmentanteile“). Auf der Homepage der          beim Marktwert von im Fonds gehaltenen         dells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode).
Gesellschaft ist unter www.deka.de aufge-        Vermögensgegenständen resultiert, die auf      Die Gesellschaft erfasst dabei die Markt-
führt, ob und in welchem Umfang der              Veränderungen von variablen Preisen bzw.       preisrisiken aus allen Geschäften. Sie quanti-
Fonds Anteile von Zielfonds hält, die derzeit    Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech-       fiziert durch das Risikomodell die Wertver-
die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt            selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder    änderung der im Fonds gehaltenen
haben.                                           auf Veränderungen bei der Bonität eines        Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der
                                                 Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesell-    sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in
In Aktienfonds und Aktien-ETF's darf nicht       schaft hat die Marktrisikogrenze laufend       Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für
investiert werden.                               einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisi-     potenzielle Verluste eines Portfolios zwi-
                                                 kogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen     schen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an.
5.3.5 Bankguthaben                               Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich      Diese Wertveränderung wird von zufälligen
Bis zu 49 % des Wertes des Fonds darf in         aus der Verordnung über Risikomanage-          Ereignissen bestimmt, nämlich den künfti-
Bankguthaben angelegt werden.                    ment und Risikomessung beim Einsatz von        gen Entwicklungen der Marktpreise, und ist
                                                 Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensi-      daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das
Die Gesellschaft darf für Rechnung des           onsgeschäften in Investmentvermögen nach       zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur
Fonds nur Bankguthaben halten, die eine          dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend       mit einer genügend großen Wahrscheinlich-
Laufzeit von höchstens zwölf Monaten             „Derivateverordnung“).                         keit abgeschätzt werden.
haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkon-
ten bei Kreditinstituten mit Sitz in einem       Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisi-   Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines
Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen       kogrenze wendet die Gesellschaft den so-       geeigneten Risikomanagementsystems – für
Vertragsstaat des Abkommens über den             genannten qualifizierten Ansatz im Sinne       Rechnung des Fonds in jegliche Derivate
EWR zu führen. Sie können auch bei Kredit-       der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht   investieren. Voraussetzung ist, dass die
instituten mit Sitz in einem Drittstaat unter-   die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds     Derivate von Vermögensgegenständen
halten werden, dessen Aufsichtsbestim-           mit dem Marktrisiko eines virtuellen Ver-      abgeleitet sind, die für den Fonds erworben
mungen nach Auffassung der BaFin                 gleichsvermögens, in dem keine Derivate        werden dürfen, oder von folgenden Basis-
denjenigen des Rechts der EU gleichwertig        enthalten sind.                                werten:
sind.
                                                 Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen       Zinssätze
5.3.6 Derivate                                   handelt es sich um ein virtuelles Portfolio,
Die Gesellschaft darf für den Fonds als          dessen Wert stets genau dem aktuellen           Wechselkurse
Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit           Wert des Fonds entspricht, das aber keine
Derivaten tätigen. Dies schließt Ge-             Steigerungen oder Absicherungen des             Währungen
schäfte mit Derivaten zur effizienten            Marktrisikos durch Derivate enthält. Die
Portfoliosteuerung und zur Erzielung             Zusammensetzung des Vergleichsvermögens         Finanzindices, die hinreichend diversifiziert
von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spe-           muss im Übrigen den Anlagezielen und der       sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für
kulativen Zwecken, ein. Dadurch kann             Anlagepolitik entsprechen, die für den         den Markt darstellen, auf den sie sich bezie-
sich das Verlustrisiko des Fonds zumin-          Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichs-    hen, sowie in angemessener Weise veröf-
dest zeitweise erhöhen.                          vermögen für den Fonds besteht aus einem       fentlicht werden.
                                                 Rentenindex, der die Wertentwicklung von

                                                                                                                                             13
Hierzu zählen insbesondere Optionen, Ter-         geschäften dargestellten Grundsätze. Die        ist, kann dem jeweils gültigen Jahres- oder
minkontrakte und Swaps sowie Kombinati-           Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds        Halbjahresbericht entnommen werden. Die
onen hieraus.                                     nur solche Swaptions abschließen, die sich      Erträge zuzüglich evtl. vereinnahmter Prä-
                                                  aus den oben beschriebenen Optionen und         mien aus Total Return Swaps fließen – nach
Terminkontrakte                                   Swaps zusammensetzen.                           Abzug der Transaktionskosten – vollständig
Terminkontrakte sind für beide Vertrags-                                                          dem Fonds zu.
partner unbedingt verpflichtende Vereinba-        Credit Default Swaps
rungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt,            Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die   Die Vertragspartner für Total Return Swaps
dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines        es ermöglichen, ein potenzielles Kreditaus-     werden nach den Grundsätzen der Best-
bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte             fallvolumen auf andere zu übertragen. Im        Execution-Policy ausgewählt und regelmäßig
Menge eines bestimmten Basiswerts zu              Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfall-       überprüft.
einem im Voraus bestimmten Preis zu kau-          risikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine
fen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf      Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übri-      In Wertpapieren verbriefte Finanz-
für Rechnung des Fonds im Rahmen der              gen gelten die Ausführungen zu Swaps            instrumente
Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle         entsprechend.                                   Die Gesellschaft kann für Rechnung des
für den Fonds erwerbbaren Vermögensge-                                                            Fonds die vorstehend beschriebenen Finan-
genstände, die nach dem KAGB und den              Total Return Swaps                              zinstrumente auch erwerben, wenn diese in
Anlagebedingungen als Basiswerte für Deri-        Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei     Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können
vate dienen können, abschließen.                  denen sämtliche Erträge und Wertschwan-         die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum
                                                  kungen eines Basiswerts gegen eine fest         Gegenstand haben, auch nur teilweise in
Optionsgeschäfte                                  vereinbarte Zinszahlung getauscht werden.       Wertpapieren enthalten sein (z. B. Options-
Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem           Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer,      anleihen). Die Aussagen zu Chancen und
Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das         transferiert damit das gesamte Kredit- und      Risiken gelten für solche verbrieften Finan-
Recht eingeräumt wird, während einer              Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes     zinstrumente entsprechend, jedoch mit der
bestimmten Zeit oder am Ende eines be-            aus dem Basiswert auf den anderen Ver-          Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrief-
stimmten Zeitraums zu einem von vornhe-           tragspartner, den Sicherungsgeber. Im Ge-       ten Finanzinstrumenten auf den Wert des
rein vereinbarten Preis (Basispreis) die Liefe-   genzug zahlt der Sicherungsnehmer bei           Wertpapiers beschränkt ist.
rung oder die Abnahme von                         Abschluss des Geschäftes eine Prämie an
Vermögensgegenständen oder die Zahlung            den Sicherungsgeber. Bei möglichen Kurs-        OTC-Derivatgeschäfte
eines Differenzbetrags zu verlangen, oder         verlusten sind am Ende des Geschäftes           Die Gesellschaft darf für Rechnung des
auch entsprechende Optionsrechte zu er-           (Fälligstellung) Ausgleichzahlungen vom         Fonds sowohl Derivatgeschäfte tätigen, die
werben.                                           Sicherungsgeber zu leisten. Statt einer Zins-   an einer Börse zum Handel zugelassen oder
                                                  zahlung kann die Gesamtrendite eines Ba-        an einem anderen organisierten Markt
Swaps                                             siswerts auch gegen die Gesamtrendite           zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
Swaps sind Tauschverträge, bei denen die          eines anderen Basiswerts getauscht werden.      als auch außerbörsliche Geschäfte, soge-
dem Geschäft zugrunde liegenden Zah-                                                              nannte over-the-counter (OTC)–Geschäfte.
lungsströme oder Risiken zwischen den             Total Return Swaps werden für den Fonds         Derivatgeschäfte, die nicht zum Handel an
Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die         getätigt, um sich gegen Kursverluste und        einer Börse zugelassen oder an einem ande-
Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im       Risiken aus dem Basiswert abzusichern bzw.      ren organisierten Markt zugelassen oder in
Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps,            an Marktentwicklungen partizipieren zu          diesen einbezogen sind, darf die Gesell-
Währungsswaps, Zins-Währungsswaps,                können ohne den Basiswert selbst erworben       schaft nur mit geeigneten Kreditinstituten
Inflationsswaps, Varianzswaps und Equity-         zu haben. Unter anderem können Aktien,          oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der
Swaps abschließen.                                Renten und Währungen als Vermögensge-           Basis standardisierter Rahmenverträge täti-
                                                  genstände des Fonds Gegenstand von Total        gen. Bei außerbörslich gehandelten Deriva-
Swaptions                                         Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 20 %        ten wird das Kontrahentenrisiko bezüglich
Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine           des Fondsvermögens Gegenstand solcher           eines Vertragspartners auf 5 % des Wertes
Swaption ist das Recht, nicht aber die Ver-       Geschäfte sein. Dies ist ein Orientierungs-     des Fonds beschränkt. Ist der Vertrags-
pflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt         wert der im Einzelfall auch überschritten       partner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem
oder innerhalb einer bestimmten Frist in          werden kann. Die Gesellschaft erwartet          Mitgliedstaat der EU, in einem anderen
einen hinsichtlich der Konditionen genau          aber, dass dieser Wert im Regelfall geringer    Vertragsstaat des Abkommens über den
spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen       ausfällt. Den tatsächlichen Wert der in Total   EWR oder einem Drittstaat mit vergleichba-
gelten die im Zusammenhang mit Options-           Return Swaps im Fondsvermögen investiert        rem Aufsichtsniveau, so darf das Kontrahen-

                                                                                                                                             14
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