Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka-Institutionell RentSpezial - EM 9/2023
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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka-Institutionell RentSpezial EM 9/2023 Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts. Ausgabe Februar 2017 Deka Investment GmbH
Verkaufsbeschränkung Die Deka Investment GmbH und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis- triert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind aufgrund US- aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bun- desstaaten, Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa- ten von Amerika bzw. eines US- Bundesstaats, Territoriums oder einer US- Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertra- gungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei- lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile kön- nen auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.
Inhalt Seite I. Verkaufsprospekt 6 1. Grundlagen 6 2. Verwaltungsgesellschaft 7 3. Verwahrstelle 7 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 8 3.2 Interessenkonflikte 8 3.3 Unterverwahrung 8 3.4 Haftung der Verwahrstelle 8 3.5 Zusätzliche Informationen 8 4. Der Fonds 8 5. Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 9 5.1 Anlageziel 9 5.2 Anlagegrundsätze 9 5.3 Vermögensgegenstände 9 5.3.1 Wertpapiere 9 5.3.2 Geldmarktinstrumente 10 5.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben 11 5.3.4 Investmentanteile 12 5.3.5 Bankguthaben 13 5.3.6 Derivate 13 5.3.7 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 15 5.4 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 15 5.5 Pensionsgeschäfte 16 5.6 Sicherheitenstrategien 16 5.6.1 Arten der zulässigen Sicherheiten 16 5.6.2 Umfang der Besicherung 16 5.6.3 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 17 5.6.4 Anlage von Barsicherheiten 17 5.6.5 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 17 5.7 Kreditaufnahme 17 5.8 Hebelwirkung (Leverage) 17 6. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 17 7. Risikohinweise 17 7.1 Risiken einer Fondsanlage 18 7.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts 18 7.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 18 7.1.3 Auflösung des Fonds 18 7.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung) 18 7.1.5 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 18 7.1.6 Aussetzung der Anteilrücknahme 19 7.1.7 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 19 7.1.8 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 19 7.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 19 7.2.1 Wertveränderungsrisiken 19 7.2.2 Kapitalmarktrisiko 19 7.2.3 Konzentrationsrisiko 19 7.2.4 Risiken aus dem Anlagespektrum 19 7.2.5 Zinsänderungsrisiko 19 7.2.6 Risiko von negativen Habenzinsen 20 7.2.7 Inflationsrisiko 20 7.2.8 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 20 3
Inhalt 7.2.9 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 20 7.2.10 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 21 7.2.11 Risiken bei Pensionsgeschäften 21 7.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten 21 7.2.13 Inflationsrisiko 21 7.2.14 Währungsrisiko 21 7.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) 21 7.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 21 7.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme 22 7.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 22 7.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 22 7.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 22 7.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten 22 7.4.3 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 22 7.4.4 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 22 7.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 23 7.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 23 7.5.2 Länder- oder Transferrisiko 23 7.5.3 Rechtliche und politische Risiken 23 7.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 23 7.5.5 Schlüsselpersonenrisiko 23 7.5.6 Verwahrrisiko 23 7.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 24 8. Profil des typischen Anlegers 24 9. Bewertung 24 9.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 24 9.1.1 An einer Börse zugelassene/ an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände 24 9.1.2 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 24 9.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 24 9.2.1 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 24 9.2.2 Optionsrechte und Terminkontrakte 24 9.2.3 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen 24 9.2.4 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände 25 10. Anteile 25 10.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 25 10.1.1 Ausgabe von Anteilen 25 10.1.2 Rücknahme von Anteilen 25 10.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 25 10.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme 25 10.2 Liquiditätsmanagement 26 10.3 Börsen und Märkte 26 10.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 26 10.5 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten 26 10.5.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis 26 10.5.2 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 26 10.5.3 Ausgabeaufschlag 26 10.5.4 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 27 10.5.5 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 27 4
Inhalt 11. Kosten 27 11.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 27 11.2 Verwaltungs- und sonstige Kosten 27 11.3 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 28 11.4 Gesamtkostenquote 28 11.5 Rückvergütungen und Vertriebsvergütungen 28 12. Vergütungspolitik 28 13. Ermittlung und Verwendung der Erträge/Geschäftsjahr 28 13.1 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 28 13.2 Geschäftsjahr 29 13.3 Ertragsverwendung/ Ausschüttung 29 14. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 29 14.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 29 14.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds 29 14.3 Übertragung des Fonds 29 14.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 29 14.5 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds 30 15. Auslagerung 30 16. Interessenkonflikte 30 17. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 31 17.1 Allgemeine Besteuerungssystematik 31 17.2 Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds 32 17.3 Rückgabe von Fondsanteilen 33 17.4 Deutsche Kapitalertragsteuer 35 17.5 EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung) 36 17.6 Grundzüge des automatischen steuerlichen Informationsaustausches (Common Reporting Standard, CRS) 36 17.7 Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) 36 17.8 Investmentsteuerreform 37 17.9 Rechtliche Hinweise 37 18. Wirtschaftsprüfer 37 19. Zahlungen an die Anleger/ Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 37 19.1 Zahlungen an die Anleger 37 19.2 Verbreitung der Berichte 37 19.3 Sonstige Informationen 37 20. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 38 21. Nähere Angaben über die Verwaltungsgesellschaft 39 22. Recht des Käufers zum Widerruf nach § 305 KAGB (Haustürgeschäfte) 39 II. Anlagebedingungen 41 Allgemeine Anlagebedingungen 41 Besondere Anlagebedingungen 49 III. Anhang 53 5
I. Verkaufsprospekt Der Kauf und Verkauf von Anteilen an Dem Vertragsverhältnis zwischen Deka Die Kontaktdaten lauten: dem Sondervermögen erfolgt auf der Investment GmbH und Anleger sowie den Basis des Verkaufsprospekts, der we- vorvertraglichen Beziehungen wird deut- Schlichtungsstelle der sentlichen Anlegerinformationen und sches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Deutschen Bundesbank, der Allgemeinen Anlagebedingungen in Deka Investment GmbH ist Gerichtsstand für Postfach 11 12 32 Verbindung mit den Besonderen Anla- Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, 60047 Frankfurt, gebedingungen in der jeweils gelten- sofern der Anleger keinen allgemeinen Tel.: 069/2388-1907, den Fassung. Die Allgemeinen Anlage- Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Fax: 069/709090-9901, bedingungen und die Besonderen Veröffentlichungen und Werbeschriften sind schlichtung@bundesbank.de. Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. in deutscher Sprache abzufassen oder mit im Anschluss an diesen Verkaufspros- einer deutschen Übersetzung zu versehen. pekt abgedruckt. Die Deka Investment GmbH wird ferner die 1. Grundlagen gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern Der Verkaufsprospekt ist dem am Er- in deutscher Sprache führen. Das Sondervermögen werb eines Anteils an dem Sonderver- mögen Interessierten zusammen mit Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Deka-Institutionell RentSpezial dem letzten veröffentlichten Jahresbe- Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs EM 9/2023 richt sowie dem gegebenenfalls nach können Verbraucher die „Ombudsstelle für dem Jahresbericht veröffentlichtem Investmentfonds“ des BVI Bundesverband (nachfolgend "Fonds") ist ein Organismus Halbjahresbericht auf Verlangen kosten- Investment und Asset Management e.V. für gemeinsame Anlagen, der von einer los zur Verfügung zu stellen. Daneben anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, sind ihm die wesentlichen Anlegerin- bleibt hiervon unberührt. um es gemäß einer festgelegten Anlagestra- formationen rechtzeitig vor Vertrags- tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- schluss kostenlos zur Verfügung zu Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). stellen. Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge- Investment und Asset Management e.V. mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi- Von dem Verkaufsprospekt abweichen- lauten: schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli de Auskünfte oder Erklärungen dürfen 2009 zur Koordinierung der Rechts- und nicht abgegeben werden. Jeder Kauf Büro der Ombudsstelle Verwaltungsvorschriften betreffend be- und Verkauf von Anteilen auf der Basis BVI Bundesverband Investment und Asset stimmte Organismen für gemeinsame Anla- von Auskünften oder Erklärungen, wel- Management e.V. gen in Wertpapieren (nachfolgend che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. Unter den Linden 42 „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- in den wesentlichen Anlegerinformati- 10117 Berlin setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird onen enthalten sind, erfolgt ausschließ- Telefon: (030) 6449046-0 von der Deka Investment GmbH (nachfol- lich auf Risiko des Käufers. Der Ver- Telefax: (030) 6449046-29 gend „Gesellschaft“) verwaltet. kaufsprospekt wird ergänzt durch den Email: info@ombudsstelle- jeweils letzten Jahresbericht und dem investmentfonds.de Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte gegebenenfalls nach dem Jahresbericht www.ombudsstelle-investmentfonds.de Kapital im eigenen Namen für gemein- veröffentlichten Halbjahresbericht. schaftliche Rechnung der Anleger nach dem Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Grundsatz der Risikomischung in den nach Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- Vertragsbeziehung betreffend Fernabsatzverträge über Finanz- ständen gesondert vom eigenen Vermögen Durch den Erwerb der Anteile wird der dienstleistungen können sich die Beteiligten in Form von Sondervermögen an. In welche Anleger Miteigentümer der vom Sonder- auch an die Schlichtungsstelle der Deut- Vermögensgegenstände die Gesellschaft die vermögen gehaltenen Vermögensgegen- schen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gelder der Anleger anlegen darf und welche stände nach Bruchteilen. Er kann über die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe- Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit rührt. ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- den Anteilen sind keine Stimmrechte ver- gen Verordnungen und den Anlagebedin- bunden. gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil 6
(„Allgemeine Anlagebedingungen” und Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet Nähere Angaben über die Geschäftsfüh- „Besondere Anlagebedingungen”). Anlage- werden. rung, die Zusammensetzung des Aufsichts- bedingungen für ein Publikums- rates und den Gesellschafterkreis sowie über Investmentvermögen müssen vor deren Die vorgesehenen Änderungen werden im die Höhe des gezeichneten und eingezahl- Verwendung von der Bundesanstalt für Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer ten Kapitals finden Sie am Ende von Ab- Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder schnitt I. dieses Verkaufsprospekts. genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht Tageszeitung oder im Internet unter zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. www.deka.de bekannt gemacht. Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisi- ken, die sich durch die Verwaltung von Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Wenn die Änderungen Vergütungen und Investmentvermögen ergeben, die nicht der Anlegerinformationen, die Anlagebedin- Aufwendungserstattungen, die aus dem OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte gungen sowie die aktuellen Jahres- und Fonds entnommen werden dürfen, oder die alternative Investmentvermögen („AIF“), Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli- und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Orga- Gesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle che Anlegerrechte betreffen, werden die ne oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, und bei der DekaBank Deutsche Girozentra- Anleger außerdem über ihre depotführen- abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von le sowie im Internet auf www.deka.de er- den Stellen in Papierform oder elektroni- wenigstens 0,01 Prozent des Werts der hältlich. scher Form (sogenannter „dauerhafter Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Datenträger“) informiert. Diese Information Betrag jährlich überprüft und angepasst Zusätzliche Informationen über die Anlage- umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange- grenzen des Risikomanagements dieses ten Änderungen, ihre Hintergründe, die gebenen Kapital umfasst. Fonds, die Risikomanagementmethoden Rechte der Anleger in Zusammenhang mit und die jüngsten Entwicklungen bei den der Änderung sowie einen Hinweis darauf, Risiken und Renditen der wichtigsten Kate- wo und wie weitere Informationen erlangt 3. Verwahrstelle gorien von Vermögensgegenständen sind in werden können. elektronischer oder schriftlicher Form bei der Das KAGB sieht eine Trennung der Verwal- Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche Die Änderungen treten frühestens am Tage tung und der Verwahrung von Sonderver- Girozentrale von montags bis freitags in der nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände- mögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der rungen von Regelungen zu den Vergütun- Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. Rufnummer (0 69) - 71 47-6 52 erhältlich. gen und Aufwendungserstattungen treten auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenstän- frühestens drei Monate nach ihrer Be- den, die nicht verwahrt werden können, Die Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. kanntmachung in Kraft, wenn nicht mit prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs- im Anschluss an den Verkaufsprospekt Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit- gesellschaft Eigentum an diesen Vermö- abgedruckt. punkt bestimmt wurde. Änderungen der gensgegenständen erworben hat. Sie über- bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft Die Anlagebedingungen können von der treten ebenfalls frühestens drei Monate über die Vermögensgegenstände den Vor- Gesellschaft geändert werden. Änderungen nach Bekanntmachung in Kraft. schriften des KAGB und den Anlagebedin- der Anlagebedingungen bedürfen der Ge- gungen entsprechen. Die Anlage von Ver- nehmigung durch die BaFin. Änderungen mögensgegenständen in Bankguthaben bei der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen 2. Verwaltungsgesellschaft einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü- zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- gungen über solche Bankguthaben sind nur sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der Der Fonds wird von der am 17. Mai 1995 mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter gegründeten Deka Investment GmbH mit Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung der Bedingung zulässig, dass die Gesell- Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Mainzer erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile Landstraße 16 verwaltet. Die Gesellschaft ist mit den Anlagebedingungen und den Vor- entweder ohne weitere Kosten vor dem eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne schriften des KAGB vereinbar ist. Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- des KAGB in der Rechtsform einer Gesell- nehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an schaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Investmentvermögen mit vergleichbaren Zum 1. Januar 1996 übernahm sie das folgende Aufgaben: Anlagegrundsätzen kostenlos umzutau- Investmentgeschäft der am 17. August schen, sofern derartige Investmentvermögen 1956 gegründeten Deka Deutsche Kapital- Ausgabe und Rücknahme der Anteile des von der Gesellschaft oder einem anderen anlagegesellschaft mbH. Fonds, 7
Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist ment abgeschlossen und eine regelmäßige Rücknahme der Anteile sowie die Anteil- Mutterunternehmen und alleiniger Gesell- Due Diligence durchgeführt. Ferner sind wertermittlung den Vorschriften des KAGB schafter der Gesellschaft. sowohl die Verwahrstelle als auch die Deka- und den Anlagebedingungen des Fonds Bank Deutsche Girozentrale Luxembourg entsprechen, Interessenkonflikte könnten sich aus der S.A. in ein konzernweites System zur Be- Übernahme der Verwahrstellenfunktion für handlung von potentiellen Interessenkonflik- Sicherzustellen, dass bei den für gemein- den Fonds ergeben. ten einbezogen. schaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka- üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Gruppe wurden identifiziert und entspre- 3.4 Haftung der Verwahrstelle chende Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds implementiert. Vermögensgegenstände, die von ihr oder nach den Vorschriften des KAGB und nach mit ihrer Zustimmung von einer anderen den Anlagebedingungen verwendet wer- Hierzu zählen u.a. die organisatorische Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im den, Trennung der Zuständigkeiten, Einhaltung Falle des Verlustes eines solchen Vermö- von „Best Execution-Maßstäben“ und Prü- gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle Überwachung von Kreditaufnahmen fung der Marktgerechtheit beim Erwerb gegenüber dem Fonds und dessen Anleger, durch die Gesellschaft für Rechnung des oder Veräußerung von Vermögensgegen- außer der Verlust ist auf Ereignisse außer- Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung ständen. halb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im kurzfristige Überziehungen handelt, die Verlust eines Vermögensgegenstandes be- allein durch verzögerte Gutschriften von 3.3 Unterverwahrung stehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- Zahlungseingängen zustande kommen, Die Verwahrstelle überträgt die Verwahrung lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach von verwahrfähigen Vermögensgegenstän- den Vorschriften des KAGB mindestens Sicherzustellen, dass Sicherheiten für den für inländische (Girosammelverwah- fahrlässig nicht erfüllt hat. Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt rung) und ausländische (Wertpapierrech- und jederzeit vorhanden sind. nung) Vermögensgegenstände an weitere Unterverwahrer. Die übertragenen Aufga- 3.5 Zusätzliche Informationen ben sind: Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der den Anlegern Informationen auf dem neu- Verwahrstelle Verwahrung der Wertpapiere, esten Stand zur Verwahrstelle und ihren Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main Verwaltung der Wertpapiere, möglichen Interessenkonflikten in Zusam- und Berlin und Hauptverwaltung in 60325 menhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle Frankfurt, Mainzer Landstraße 16, die Funk- Abwicklung der Wertpapierhandelsge- oder der Unterverwahrer. tion der Verwahrstelle übernommen. Die schäfte und Ausführung von Wertpapierlie- Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach ferungen (Ein- und Ausgänge). Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den deutschem Recht. Anlegern Informationen zu den Gründen, Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle aus denen sie sich für die DekaBank Deut- Die Gesellschaft wird überwiegend die sind die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clear- sche Girozentrale als Verwahrstelle des Verwahrstelle, zu deren Konzern sie gehört, stream Banking AG, Frankfurt, sowie die Fonds entschieden hat. mit der Abwicklung von Transaktionen für Euroclear SA/NV, Brüssel, tätig. Rechnung des Fonds beauftragen. Außerdem nutzt die Verwahrstelle für die 4. Der Fonds Verwahrung von Zielfondsanteilen ihre 3.2 Interessenkonflikte Konzerntochter DekaBank Deutsche Giro- Der Fonds wurde am 8. Februar 2017 auf- Interessenkonflikte können aus Aufgaben zentrale Luxembourg S.A. Um potentielle gelegt und ist bis zum 29. September 2023 oder Kontrollfunktionen entstehen, die die Interessenskonflikte zu vermeiden, behan- befristet. Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger delt die Verwahrstelle die DekaBank Deut- oder die Gesellschaft erbringt. sche Girozentrale Luxembourg S.A. wie Die Anleger sind an den Vermögensgegen- einen externen Dienstleister. Dazu wird ein ständen des Fonds entsprechend der Anzahl Verwahrvertrag nebst Service Level Agree- ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. als 8
Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Alle 5.2 Anlagegrundsätze zum Handel zugelassen oder in einem ausgegebenen Anteile haben gleiche Rech- Für den Fonds können die nach dem KAGB dieser Staaten an einem anderen organi- te. Anteilklassen werden bei dem Fonds und den Anlagebedingungen zulässigen sierten Markt zugelassen oder in diesen derzeit nicht gebildet. Der Fonds ist nicht Vermögensgegenstände erworben werden. einbezogen sind, sofern die BaFin die Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion. Die Gesellschaft soll für den Fonds nur sol- Wahl dieser Börse oder dieses organisier- Fondswährung ist der Euro. che Vermögensgegenstände erwerben, die ten Marktes zugelassen hat. Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden nur einheitlich für den gesamten Fonds und Voraussetzungen erworben werden: nicht für eine einzelne Anteilklasse oder eine 5.3 Vermögensgegenstände Gruppe von Anteilklassen zulässig. Die Die Gesellschaft kann für Rechnung des Der potentielle Verlust, der dem Fonds Bildung neuer Anteilklassen ist zulässig, sie Fonds folgende Vermögensgegenstände entstehen kann, darf den Kaufpreis des liegt im Ermessen der Gesellschaft. Es ist erwerben: Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nach- weder notwendig, dass Anteile einer Anteil- schusspflicht darf nicht bestehen. klasse im Umlauf sind, noch dass Anteile Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, einer neu gebildeten Anteilklasse umgehend Die Liquidität des vom Fonds erworbenen auszugeben sind. Bei erstmaliger Ausgabe Geldmarktinstrumente gemäß § 194 Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der von Anteilen einer Anteilklasse ist deren KAGB, Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die Wert auf der Grundlage des für den gesam- Rücknahme von Anteilen nicht mehr nach- ten Fonds nach § 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, kommen kann. Dies gilt unter Berücksichti- ermittelten Wertes zu berechnen. gung der gesetzlichen Möglichkeit, in be- Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, sonderen Fällen die Anteilrücknahme aus- Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthal- setzen zu können (vgl. den Abschnitt „An- ten die Angabe, unter welchen Vorausset- Derivate gemäß § 197 KAGB, teile – Ausgabe und Rücknahme von Antei- zungen Anteile mit unterschiedlichen Rech- len – Aussetzung der Anteilrücknahme“). ten ausgegeben und welche Rechte den Sogenannte sonstige Anlageinstrumente Anteilklassen im Einzelnen zugeordnet gemäß § 198 KAGB. Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- werden. Darüber hinaus wird für jede An- piers durch exakte, verlässliche und gängige teilklasse die Anzahl der am Berichtsstichtag Einzelheiten zu diesen erwerbbaren Vermö- Preise muss verfügbar sein; diese müssen umlaufenden Anteile der Anteilklasse und gensgegenständen und den hierfür gelten- entweder Marktpreise sein oder von einem der am Berichtsstichtag ermittelte Anteilwert den Anlagegrenzen sind nachfolgend dar- Bewertungssystem gestellt werden, das von angegeben. gestellt. dem Emittenten des Wertpapiers unabhän- gig ist. 5.3.1 Wertpapiere 5. Anlageziel, Anlagestrategie, Die Gesellschaft darf für Rechnung des Über das Wertpapier müssen angemesse- Anlagegrundsätze und Fonds Wertpapiere in- und ausländischer ne Informationen vorliegen, entweder in Anlagegrenzen Emittenten erwerben, Form von regelmäßigen, exakten und um- fassenden Informationen des Marktes über 1. wenn sie an einer Börse in einem Mit- das Wertpapier oder in Form eines gegebe- 5.1 Anlageziel gliedstaat der Europäischen Union („EU“) nenfalls dazugehörigen Portfolios. Das Anlagekonzept des Fonds ist darauf oder in einem anderen Vertragsstaat des ausgerichtet, eine laufzeitadäquate Rendite Abkommens über den Europäischen Das Wertpapier ist handelbar. für den Zeitraum vom Tag der Auflegung bis Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel zum Laufzeitende am 29. September 2023 zugelassen oder in einem dieser Staaten Der Erwerb des Wertpapiers steht im zu erzielen. Zu diesem Zweck sollen über- an einem anderen organisierten Markt Einklang mit den Anlagezielen bzw. der wiegend die Renditechancen von Staats- zugelassen oder in diesen einbezogen Anlagestrategie des Fonds. und Unternehmensanleihen aus den sind, Schwellenländern (Emerging Markets Die Risiken des Wertpapiers werden durch („EM“)) genutzt werden. 2. wenn sie ausschließlich an einer Börse das Risikomanagement des Fonds in ange- außerhalb der Mitgliedstaaten der EU messener Weise erfasst. oder außerhalb der anderen Vertrags- staaten des Abkommens über den EWR 9
Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente 6. von anderen Emittenten begeben wer- den Fonds auch Bezugsrechte erworben erworben werden, wenn sie den und es sich bei dem jeweiligen Emit- werden, sofern sich die Wertpapiere, aus tenten denen die Bezugsrechte herrühren, im Fonds 1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der befinden können. EU oder in einem anderen Vertragsstaat a) um ein Unternehmen mit einem Eigen- des Abkommens über den EWR zum kapital von mindestens 10 Millionen Euro Des Weiteren ist auch der Erwerb von ver- Handel zugelassen oder in einem dieser handelt, das seinen Jahresabschluss nach zinslichen Wertpapieren ohne laufende Staaten an einem anderen organisierten der Europäischen Richtlinie über den Jah- Zinszahlung und Zero-Bonds vorgesehen. Markt zugelassen oder in diesen einbe- resabschluss von Kapitalgesellschaften er- Wegen ihrer regelmäßig längeren Laufzeit zogen sind, stellt und veröffentlicht, oder und fehlenden laufenden Zinszahlungen widmet die Gesellschaft der Bonitätsbe- 2. ausschließlich an einer Börse außerhalb b) um einen Rechtsträger handelt, der in- obachtung und Beurteilung der Emittenten der Mitgliedstaaten der EU oder in einem nerhalb einer eine oder mehrere börsen- von verzinslichen Wertpapieren ohne lau- anderen Vertragsstaat des Abkommens notierte Gesellschaften umfassenden Un- fende Zinszahlung und Zero-Bonds beson- über den EWR zum Handel zugelassen ternehmensgruppe für die Finanzierung dere Aufmerksamkeit. In Zeiten steigender oder in einem dieser Staaten an einem dieser Gruppe zuständig ist, oder Kapitalmarktzinsen kann die Handelbarkeit organisierten Markt zugelassen oder in solcher Schuldverschreibungen einge- diesen einbezogen sind, sofern die BaFin c) um einen Rechtsträger handelt, der schränkt sein. die Wahl dieser Börse oder dieses Mark- Geldmarktinstrumente emittiert, die tes zugelassen hat, durch Verbindlichkeiten unterlegt sind, Die rechnerischen Erträge aus verzinslichen durch Nutzung einer von einer Bank ein- Wertpapieren ohne laufende Zinszahlung 3. von der EU, dem Bund, einem Sonder- geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk- und Zero-Bonds werden alljährlich abge- vermögen des Bundes, einem Land, ei- te, bei denen Kreditforderungen von grenzt und in der Ertrags- und Aufwands- nem anderen Mitgliedstaat oder einer Banken in Wertpapieren verbrieft werden rechnung ausgewiesen. anderen zentralstaatlichen, regionalen (sogenannte Asset Backed Securities). oder lokalen Gebietskörperschaft oder Der Jahresbericht enthält Erläuterungen in der Zentralbank eines Mitgliedstaats der Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente der Rubrik „Rechtliche Hinweise“. EU, der Europäischen Zentralbank oder dürfen nur erworben werden, wenn sie der Europäischen Investitionsbank, einem liquide sind und sich ihr Wert jederzeit ge- 5.3.2 Geldmarktinstrumente Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes- nau bestimmten lässt. Liquide sind Geld- Die Gesellschaft darf für Rechnung des staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundes- marktinstrumente, die sich innerhalb hinrei- Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, staates oder von einer internationalen öf- chend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten die üblicherweise auf dem Geldmarkt ge- fentlich-rechtlichen Einrichtung, der veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich- handelt werden, sowie in verzinsliche Wert- mindestens ein Mitgliedstaat der EU an- tung der Gesellschaft zu berücksichtigen, papiere, die alternativ gehört, begeben oder garantiert werden, Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den 4. von einem Unternehmen begeben wer- sein, solche Geldmarktinstrumente entspre- Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von den, dessen Wertpapiere auf den unter chend kurzfristig veräußern zu können. Für höchstens 397 Tagen haben, den Nummern 1 und 2 bezeichneten die Geldmarktinstrumente muss zudem ein Märkten gehandelt werden, exaktes und verlässliches Bewertungssystem zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den existieren, das die Ermittlung des Nettobe- Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, 5. von einem Kreditinstitut begeben oder standswerts des Geldmarktinstruments die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung garantiert werden, das nach dem Recht ermöglicht und auf Marktdaten oder Bewer- aber nach den Emissionsbedingungen re- der EU festgelegten Kriterien einer Auf- tungsmodellen basiert, wie Systeme, die gelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen sicht unterstellt ist, oder einem Kreditin- Anschaffungskosten fortführen. Das Merk- marktgerecht angepasst werden muss, stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die mal der Liquidität gilt für Geldmarktinstru- nach Auffassung der BaFin denjenigen mente als erfüllt, wenn diese an einem deren Risikoprofil dem Risikoprofil von des Gemeinschaftsrechts gleichwertig organisierten Markt innerhalb des EWR Wertpapieren entspricht, die das Kriterium sind, unterliegt und diese einhält, zugelassen oder in diesen einbezogen sind der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung oder an einem organisierten Markt außer- erfüllen. halb des EWR zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl 10
dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt müssen angemessene Informationen über übrigen unter Nr. 3 genannten), müssen nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vor- die Emission bzw. das Emissionsprogramm angemessene Informationen über die Emis- liegen, die gegen die hinreichende Liquidität oder über die rechtliche und finanzielle sion bzw. das Emissionsprogramm sowie der Geldmarktinstrumente sprechen. Situation des Emittenten vor der Emission über die rechtliche und finanzielle Situation des Geldmarktinstruments vorliegen. des Emittenten vor der Emission des Geld- Für Geldmarktinstrumente, die nicht an marktinstruments vorliegen, die in regelmä- einer Börse notiert oder an einem geregel- Werden sie von einem im EWR beaufsich- ßigen Abständen und bei signifikanten ten Markt zum Handel zugelassen sind tigten Kreditinstitut begeben oder garantiert Begebenheiten aktualisiert und durch quali- (siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem (s.o. unter Nr. 5), so müssen angemessene fizierte, vom Emittenten weisungsunabhän- die Emission oder der Emittent dieser In- Informationen über die Emission bzw. das gige Dritte, geprüft werden. Zudem müssen strumente Vorschriften über den Einlagen- Emissionsprogramm oder über die rechtliche über die Emission bzw. das Emissionspro- und Anlegerschutz unterliegen. So müssen und finanzielle Situation des Emittenten vor gramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die für diese Geldmarktinstrumente angemes- der Emission des Geldmarktinstruments eine angemessene Bewertung der mit der sene Informationen vorliegen, die eine an- vorliegen, die in regelmäßigen Abständen Anlage verbundenen Kreditrisiken ermögli- gemessene Bewertung der mit den Instru- und bei signifikanten Begebenheiten aktua- chen. menten verbundenen Kreditrisiken lisiert werden. Zudem müssen über die ermöglichen und die Geldmarktinstrumente Emission bzw. das Emissionsprogramm 5.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere müssen frei übertragbar sein. Die Kreditrisi- Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine und Geldmarktinstrumente ken können etwa durch eine Kreditwürdig- angemessene Bewertung der mit der Anlage auch unter Einsatz von Deriva- keitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet verbundenen Kreditrisiken ermöglichen. ten sowie Bankguthaben werden. Das Fondsvermögen wird mindestens zu Werden sie von einem Kreditinstitut be- 51 % in fest- und/oder variabel verzinsliche Für diese Geldmarktinstrumente gelten geben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe- Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von weiterhin die folgenden Anforderungen, es stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der Ausstellern aus Schwellenländern, die auf sei denn, sie sind von der Europäischen BaFin den Anforderungen innerhalb des EUR lauten bzw. mindestens zu 95 % gegen Zentralbank oder der Zentralbank eines EWR an ein Kreditinstitut gleichwertig sind, Euro gesichert sind, angelegt. Schwellenlän- Mitgliedstaates der EU begeben oder garan- so ist eine der folgende Voraussetzungen zu der sind solche Staaten, die aufgrund öko- tiert worden: erfüllen: nomischer, politischer oder struktureller Reformen eine Annäherung an die Entwick- Werden sie von folgenden (oben unter Nr. – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in lung der Industrieländer anstreben. Weiter- 3 genannten) Einrichtungen begeben oder einem zur sogenannten Zehnergruppe hin kann u.a. in Pfandbriefe, Covered garantiert: (Zusammenschluss der wichtigsten füh- Bonds, deutsche und europäische Staatsan- renden Industrieländer – G10) gehören- leihen investiert werden. Dabei werden nur – der EU, den Mitgliedstaat der Organisation für Wertpapiere erworben, die selbst oder deren wirtschaftliche Zusammenarbeit und Aussteller bei Erwerb mindestens ein Rating – dem Bund, Entwicklung (nachfolgend „OECD“). von B- (Standard & Poor´s oder äquivalentes – einem Sondervermögen des Bundes, Rating einer anderen Ratingagentur) – Das Kreditinstitut verfügt mindestens aufweisen und die die individuelle Sorgfalts- – einem Land, über ein Rating mit einer Benotung, die prüfung des Fondsmanagements positiv – einem anderen Mitgliedstaat, als sogenanntes „Investment-Grade“ durchlaufen haben. Der Anteil der verzins- qualifiziert. lichen Wertpapiere, die nicht geratet sind, – einer anderen zentralstaatlichen Ge- jedoch nach Auffassung der Verwaltungs- bietskörperschaft, – Mittels einer eingehenden Analyse des gesellschaft eine vergleichbare Bonität – der Europäischen Investitionsbank, Emittenten kann nachgewiesen werden, aufweisen, darf 10 % des Fondsvermögens dass die für das Kreditinstitut geltenden nicht überschreiten. Bei mehreren Ratings ist – einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Aufsichtsbestimmungen mindestens so das höhere maßgebend. Wird ein Rating Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die- streng sind wie die des Rechts der EU. herauf- oder herabgesetzt, so wird die Ver- ses Bundesstaates waltungsgesellschaft unter Berücksichtigung – einer internationalen öffentlich- Für die übrigen Geldmarktinstrumente, der Interessen der Anteilinhaber abwägen, rechtlichen Einrichtung, der mindes- die nicht an einer Börse notiert oder einem ob die Wertpapiere im Fondsvermögen tens ein Mitgliedstaat der EU ange- geregelten Markt zum Handel zugelassen verbleiben oder zu veräußern sind. hört, sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die 11
In Aktien und Aktienanleihen darf nicht rer nationaler und supranationaler öffentli- marktinstrumente eines Emittenten erwor- investiert werden. cher Emittenten darf die Gesellschaft jeweils ben werden, wenn das dadurch gesteigerte bis zu 35 % des Wertes des Fonds anlegen. Emittentenrisiko durch Absicherungsge- Allgemeine Anlagegrenzen Zu diesen öffentlichen Emittenten zählen schäfte wieder gesenkt wird. Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und der Bund, die Bundesländer, Mitgliedstaaten Geldmarktinstrumente desselben Emittenten der EU oder deren Gebietskörperschaften, 5.3.4 Investmentanteile bis zu 10 % des Wertes des Fonds anlegen. Drittstaaten sowie supranationale öffentliche Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wer- Dabei darf der Gesamtwert der Wertpapiere Einrichtungen denen mindestens ein EU- tes des Fonds in Anteile oder Aktien an in- und Geldmarktinstrumente dieser Emitten- Mitgliedstaat angehört. In Pension genom- und ausländischen Investmentvermögen ten 40 % des Fonds nicht übersteigen. mene Wertpapiere und Geldmarktinstru- (Zielfonds) investieren. Darüber hinaus darf die Gesellschaft ledig- mente werden auf diese Anlagegrenze lich jeweils 5 % des Wertes des Fonds in angerechnet. Die von der Gesellschaft für den Fonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworbenen Anteile oder Aktien des jeweili- desselben Emittenten anlegen. In Pension Kombination von Anlagegrenzen gen Zielfonds können die Anleger dem genommene Wertpapiere und Geldmarktin- Die Gesellschaft darf höchstens 20 % des Jahresbericht entnehmen. strumente werden auf diese Anlagegrenze Wertes des Fonds in eine Kombination der angerechnet. folgenden Vermögensgegenstände anlegen: Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebe- dingungen oder ihrer Satzung höchstens bis Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 % des von ein und derselben Einrichtung bege- zu 10 % in Anteile an anderen offenen Wertes des Fonds in Bankguthaben bei je bene Wertpapiere oder Geldmarktinstru- Investmentvermögen investieren. Für Anteile einem Kreditinstitut anlegen. mente, an AIF gelten darüber hinaus folgende An- forderungen: Anlagegrenze für Schuldverschreibun- Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. gen mit besonderer Deckungsmasse Bankguthaben, Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschrif- Die Gesellschaft darf jeweils bis zu 25 % des ten zugelassen worden sein, die ihn einer Wertes des Fonds in Pfandbriefe, Kommu- Anrechnungsbeträge für das Kontrahen- wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz nalschuldverschreibungen sowie Schuldver- tenrisiko der mit dieser Einrichtung einge- der Anleger unterstellen, und es muss eine schreibungen anlegen, die ein Kreditinstitut gangenen Geschäfte in Derivaten, Wertpa- ausreichende Gewähr für eine befriedigende mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder pier-Darlehen und Pensionsgeschäften. Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbe- in einem anderen Vertragsstaat des Ab- hörden bestehen. kommens über den EWR ausgegeben hat. Bei besonderen öffentlichen Emittenten Voraussetzung ist, dass die mit den Schuld- (siehe Abschnitt „Anlagegrenzen für öffent- Das Schutzniveau der Anleger muss verschreibungen aufgenommenen Mittel so liche Emittenten“) darf eine Kombination gleichwertig zu dem Schutzniveau eines angelegt werden, dass sie die Verbindlichkei- der vorgenannten Vermögensgegenstände Anlegers in einem inländischen OGAW sein, ten der Schuldverschreibungen über deren 35 % des Wertes des Fonds nicht überstei- insbesondere im Hinblick auf Trennung von ganze Laufzeit decken und vorranging für gen. Verwaltung und Verwahrung der Vermö- die Rückzahlungen und die Zinsen bestimmt gensgegenstände, für die Kreditaufnahme sind, wenn der Emittent der Schuldver- Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben und -gewährung sowie für Leerverkäufe von schreibungen ausfällt. Sofern in solche unberührt. Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. Schuldverschreibungen desselben Emitten- ten mehr als 5 % des Wertes des Fonds Anlagegrenzen unter Einsatz von Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss angelegt werden, darf der Gesamtwert Derivaten Gegenstand von Jahres- und Halbjahresbe- solcher Schuldverschreibungen 80 % des Die Beträge von Wertpapieren und Geld- richten sein und den Anlegern erlauben, sich Wertes des Fonds nicht übersteigen. In marktinstrumenten eines Emittenten, die auf ein Urteil über das Vermögen und die Ver- Pension genommene Schuldverschreibun- die vorstehend genannten Grenzen ange- bindlichkeiten sowie die Erträge und die gen werden auf diese Anlagegrenze ange- rechnet werden, können durch den Einsatz Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. rechnet. von marktgegenläufigen Derivaten reduziert werden, welche Wertpapiere oder Geld- Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds Anlagegrenzen für öffentliche Emit- marktinstrumente desselben Emittenten sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht tenten zum Basiswert haben. Für Rechnung des zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger In Schuldverschreibungen, Schuldscheindar- Fonds dürfen also über die vorgenannten ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. lehen und Geldmarktinstrumente besonde- Grenzen hinaus Wertpapiere oder Geld- 12
Die Gesellschaft darf für Rechnung des Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis auf Euro und US-Dollar lautende Staatsan- Fonds nicht mehr als 25 % der ausgegebe- von den Kursschwankungen oder den Preis- leihen der Emerging Markets umfasst. nen Anteile eines Zielfonds erwerben. erwartungen anderer Vermögensgegen- stände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- Durch den Einsatz von Derivaten darf Zielfonds können im gesetzlichen Rahmen genden Ausführungen beziehen sich sowohl der Risikobetrag für das Marktrisiko des zeitweise die Rücknahme von Anteilen auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente Fonds zu keinem Zeitpunkt das Zweifa- aussetzen. Dann kann die Gesellschaft die mit derivativer Komponente (nachfolgend che des Risikobetrags für das Marktrisi- Anteile an dem Zielfonds nicht bei der Ver- zusammen „Derivate“). ko des zugehörigen derivatefreien Ver- waltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des gleichsvermögens übersteigen. Zielfonds gegen Auszahlung des Rücknah- Durch den Einsatz von Derivaten darf sich mepreises zurückgeben (siehe auch den das Marktrisiko des Fonds höchstens ver- Das Marktrisiko des Fonds und des derivate- Abschnitt „Risikohinweise – Risiken im doppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko freien Vergleichsvermögens wird jeweils mit Zusammenhang mit der Investition in In- ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen Hilfe eines geeigneten eigenen Risikomo- vestmentanteile“). Auf der Homepage der beim Marktwert von im Fonds gehaltenen dells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Gesellschaft ist unter www.deka.de aufge- Vermögensgegenständen resultiert, die auf Die Gesellschaft erfasst dabei die Markt- führt, ob und in welchem Umfang der Veränderungen von variablen Preisen bzw. preisrisiken aus allen Geschäften. Sie quanti- Fonds Anteile von Zielfonds hält, die derzeit Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- fiziert durch das Risikomodell die Wertver- die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder änderung der im Fonds gehaltenen haben. auf Veränderungen bei der Bonität eines Vermögensgegenstände im Zeitablauf. Der Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesell- sogenannte Value-at-Risk gibt dabei eine in In Aktienfonds und Aktien-ETF's darf nicht schaft hat die Marktrisikogrenze laufend Geldeinheiten ausgedrückte Grenze für investiert werden. einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisi- potenzielle Verluste eines Portfolios zwi- kogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen schen zwei vorgegebenen Zeitpunkten an. 5.3.5 Bankguthaben Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich Diese Wertveränderung wird von zufälligen Bis zu 49 % des Wertes des Fonds darf in aus der Verordnung über Risikomanage- Ereignissen bestimmt, nämlich den künfti- Bankguthaben angelegt werden. ment und Risikomessung beim Einsatz von gen Entwicklungen der Marktpreise, und ist Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensi- daher nicht mit Sicherheit vorhersagbar. Das Die Gesellschaft darf für Rechnung des onsgeschäften in Investmentvermögen nach zu ermittelnde Marktrisiko kann jeweils nur Fonds nur Bankguthaben halten, die eine dem Kapitalanlagegesetzbuch (nachfolgend mit einer genügend großen Wahrscheinlich- Laufzeit von höchstens zwölf Monaten „Derivateverordnung“). keit abgeschätzt werden. haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkon- ten bei Kreditinstituten mit Sitz in einem Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisi- Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich eines Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen kogrenze wendet die Gesellschaft den so- geeigneten Risikomanagementsystems – für Vertragsstaat des Abkommens über den genannten qualifizierten Ansatz im Sinne Rechnung des Fonds in jegliche Derivate EWR zu führen. Sie können auch bei Kredit- der Derivateverordnung an. Hierzu vergleicht investieren. Voraussetzung ist, dass die instituten mit Sitz in einem Drittstaat unter- die Gesellschaft das Marktrisiko des Fonds Derivate von Vermögensgegenständen halten werden, dessen Aufsichtsbestim- mit dem Marktrisiko eines virtuellen Ver- abgeleitet sind, die für den Fonds erworben mungen nach Auffassung der BaFin gleichsvermögens, in dem keine Derivate werden dürfen, oder von folgenden Basis- denjenigen des Rechts der EU gleichwertig enthalten sind. werten: sind. Bei dem derivatefreien Vergleichsvermögen Zinssätze 5.3.6 Derivate handelt es sich um ein virtuelles Portfolio, Die Gesellschaft darf für den Fonds als dessen Wert stets genau dem aktuellen Wechselkurse Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Wert des Fonds entspricht, das aber keine Derivaten tätigen. Dies schließt Ge- Steigerungen oder Absicherungen des Währungen schäfte mit Derivaten zur effizienten Marktrisikos durch Derivate enthält. Die Portfoliosteuerung und zur Erzielung Zusammensetzung des Vergleichsvermögens Finanzindices, die hinreichend diversifiziert von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spe- muss im Übrigen den Anlagezielen und der sind, eine adäquate Bezugsgrundlage für kulativen Zwecken, ein. Dadurch kann Anlagepolitik entsprechen, die für den den Markt darstellen, auf den sie sich bezie- sich das Verlustrisiko des Fonds zumin- Fonds gelten. Das derivatefreie Vergleichs- hen, sowie in angemessener Weise veröf- dest zeitweise erhöhen. vermögen für den Fonds besteht aus einem fentlicht werden. Rentenindex, der die Wertentwicklung von 13
Hierzu zählen insbesondere Optionen, Ter- geschäften dargestellten Grundsätze. Die ist, kann dem jeweils gültigen Jahres- oder minkontrakte und Swaps sowie Kombinati- Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds Halbjahresbericht entnommen werden. Die onen hieraus. nur solche Swaptions abschließen, die sich Erträge zuzüglich evtl. vereinnahmter Prä- aus den oben beschriebenen Optionen und mien aus Total Return Swaps fließen – nach Terminkontrakte Swaps zusammensetzen. Abzug der Transaktionskosten – vollständig Terminkontrakte sind für beide Vertrags- dem Fonds zu. partner unbedingt verpflichtende Vereinba- Credit Default Swaps rungen, zu einem bestimmten Zeitpunkt, Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die Die Vertragspartner für Total Return Swaps dem Fälligkeitsdatum, oder innerhalb eines es ermöglichen, ein potenzielles Kreditaus- werden nach den Grundsätzen der Best- bestimmten Zeitraumes, eine bestimmte fallvolumen auf andere zu übertragen. Im Execution-Policy ausgewählt und regelmäßig Menge eines bestimmten Basiswerts zu Gegenzug zur Übernahme des Kreditausfall- überprüft. einem im Voraus bestimmten Preis zu kau- risikos zahlt der Verkäufer des Risikos eine fen bzw. zu verkaufen. Die Gesellschaft darf Prämie an seinen Vertragspartner. Im Übri- In Wertpapieren verbriefte Finanz- für Rechnung des Fonds im Rahmen der gen gelten die Ausführungen zu Swaps instrumente Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf alle entsprechend. Die Gesellschaft kann für Rechnung des für den Fonds erwerbbaren Vermögensge- Fonds die vorstehend beschriebenen Finan- genstände, die nach dem KAGB und den Total Return Swaps zinstrumente auch erwerben, wenn diese in Anlagebedingungen als Basiswerte für Deri- Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei Wertpapieren verbrieft sind. Dabei können vate dienen können, abschließen. denen sämtliche Erträge und Wertschwan- die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum kungen eines Basiswerts gegen eine fest Gegenstand haben, auch nur teilweise in Optionsgeschäfte vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Wertpapieren enthalten sein (z. B. Options- Optionsgeschäfte beinhalten, dass einem Ein Vertragspartner, der Sicherungsnehmer, anleihen). Die Aussagen zu Chancen und Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie) das transferiert damit das gesamte Kredit- und Risiken gelten für solche verbrieften Finan- Recht eingeräumt wird, während einer Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes zinstrumente entsprechend, jedoch mit der bestimmten Zeit oder am Ende eines be- aus dem Basiswert auf den anderen Ver- Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbrief- stimmten Zeitraums zu einem von vornhe- tragspartner, den Sicherungsgeber. Im Ge- ten Finanzinstrumenten auf den Wert des rein vereinbarten Preis (Basispreis) die Liefe- genzug zahlt der Sicherungsnehmer bei Wertpapiers beschränkt ist. rung oder die Abnahme von Abschluss des Geschäftes eine Prämie an Vermögensgegenständen oder die Zahlung den Sicherungsgeber. Bei möglichen Kurs- OTC-Derivatgeschäfte eines Differenzbetrags zu verlangen, oder verlusten sind am Ende des Geschäftes Die Gesellschaft darf für Rechnung des auch entsprechende Optionsrechte zu er- (Fälligstellung) Ausgleichzahlungen vom Fonds sowohl Derivatgeschäfte tätigen, die werben. Sicherungsgeber zu leisten. Statt einer Zins- an einer Börse zum Handel zugelassen oder zahlung kann die Gesamtrendite eines Ba- an einem anderen organisierten Markt Swaps siswerts auch gegen die Gesamtrendite zugelassen oder in diesen einbezogen sind, Swaps sind Tauschverträge, bei denen die eines anderen Basiswerts getauscht werden. als auch außerbörsliche Geschäfte, soge- dem Geschäft zugrunde liegenden Zah- nannte over-the-counter (OTC)–Geschäfte. lungsströme oder Risiken zwischen den Total Return Swaps werden für den Fonds Derivatgeschäfte, die nicht zum Handel an Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die getätigt, um sich gegen Kursverluste und einer Börse zugelassen oder an einem ande- Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Risiken aus dem Basiswert abzusichern bzw. ren organisierten Markt zugelassen oder in Rahmen der Anlagegrundsätze Zinsswaps, an Marktentwicklungen partizipieren zu diesen einbezogen sind, darf die Gesell- Währungsswaps, Zins-Währungsswaps, können ohne den Basiswert selbst erworben schaft nur mit geeigneten Kreditinstituten Inflationsswaps, Varianzswaps und Equity- zu haben. Unter anderem können Aktien, oder Finanzdienstleistungsinstituten auf der Swaps abschließen. Renten und Währungen als Vermögensge- Basis standardisierter Rahmenverträge täti- genstände des Fonds Gegenstand von Total gen. Bei außerbörslich gehandelten Deriva- Swaptions Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 20 % ten wird das Kontrahentenrisiko bezüglich Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine des Fondsvermögens Gegenstand solcher eines Vertragspartners auf 5 % des Wertes Swaption ist das Recht, nicht aber die Ver- Geschäfte sein. Dies ist ein Orientierungs- des Fonds beschränkt. Ist der Vertrags- pflichtung, zu einem bestimmten Zeitpunkt wert der im Einzelfall auch überschritten partner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem oder innerhalb einer bestimmten Frist in werden kann. Die Gesellschaft erwartet Mitgliedstaat der EU, in einem anderen einen hinsichtlich der Konditionen genau aber, dass dieser Wert im Regelfall geringer Vertragsstaat des Abkommens über den spezifizierten Swap einzutreten. Im Übrigen ausfällt. Den tatsächlichen Wert der in Total EWR oder einem Drittstaat mit vergleichba- gelten die im Zusammenhang mit Options- Return Swaps im Fondsvermögen investiert rem Aufsichtsniveau, so darf das Kontrahen- 14
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