Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka EURO STOXX 50 UCITS - ETF Ausgabe März 2016
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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen. Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts. Ausgabe März 2016 Deka Investment GmbH
Verkaufsbeschränkung Die Deka Investment GmbH und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis- triert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind aufgrund US- aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bun- desstaaten, Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa- ten von Amerika bzw. eines US- Bundesstaats, Territoriums oder einer US- Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertra- gungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei- lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Verkauf der Anteile kön- nen auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.
Inhalt Seite I. Verkaufsprospekt 6 1. Grundlagen 6 2. Verwaltungsgesellschaft 7 3. Verwahrstelle 7 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 8 3.2 Interessenkonflikte 8 3.3 Unterverwahrung 8 3.4 Haftung der Verwahrstelle 8 3.5 Zusätzliche Informationen 8 4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 8 5. Haftungsausschluss des Lizenzgebers 9 6. Der Fonds 9 7. Anlageziel, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 9 7.1 Anlageziel und Anlagestrategie 9 7.2 Anlagegrundsätze 10 7.2.1 Allgemeines 10 7.2.2 Duplizierungsgrad 10 7.2.3 Prognostizierter Tracking Error 10 7.3 Vermögensgegenstände 10 7.3.1 Wertpapiere 11 7.3.2 Geldmarktinstrumente 11 7.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten 13 7.3.4 Bankguthaben 13 7.3.5 Investmentanteile 13 7.3.6 Derivate 14 7.3.7 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 15 7.4 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 16 7.5 Pensionsgeschäfte 17 7.6 Sicherheitenstrategien 17 7.6.1 Arten der zulässigen Sicherheiten 17 7.6.2 Umfang der Besicherung 17 7.6.3 Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 17 7.6.4 Anlage von Barsicherheiten 17 7.6.5 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 17 7.7 Kreditaufnahme 17 7.8 Hebelwirkung (Leverage) 17 8. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 18 9. Risikohinweise 18 9.1 Risiken einer Fondsanlage 18 9.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts 18 9.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 18 9.1.3 Auflösung des Fonds 18 9.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf einen anderen Investmentfonds (Verschmelzung) 19 9.1.5 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 19 9.1.6 Aussetzung der Anteilrücknahme 19 9.1.7 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 19 9.1.8 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 19 9.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 19 9.2.1 Wertveränderungsrisiken 19 9.2.2 Kapitalmarktrisiko 19 9.2.3 Kursänderungsrisiko von Aktien 20 3
Inhalt 9.2.4 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 20 9.2.5 Konzentrationsrisiko 20 9.2.6 Risiken aus dem Anlagespektrum 20 9.2.7 Zinsänderungsrisiko 20 9.2.8 Risiko von negativen Habenzinsen 20 9.2.9 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 20 9.2.10 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 21 9.2.11 Risiken bei Pensionsgeschäften 21 9.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten 21 9.2.13 Inflationsrisiko 22 9.2.14 Währungsrisiko 22 9.2.15 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 22 9.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) 22 9.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 22 9.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme 22 9.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 22 9.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 22 9.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 23 9.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten 23 9.4.3 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 23 9.4.4 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 23 9.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 23 9.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 23 9.5.2 Länder- oder Transferrisiko 23 9.5.3 Rechtliche und politische Risiken 23 9.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 24 9.5.5 Schlüsselpersonenrisiko 24 9.5.6 Verwahrrisiko 24 9.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 24 10. Profil des typischen Anlegers 24 11. Bewertung 24 11.1 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 24 11.1.1 An einer Börse zugelassene/ an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände 24 11.1.2 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 24 11.2 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 25 11.2.1 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 25 11.2.2 Optionsrechte und Terminkontrakte 25 11.2.3 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile und Darlehen 25 11.2.4 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände 25 12. Anteile 25 12.1 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 25 12.1.1 Ausgabe von Anteilen 25 12.1.2 Rücknahme von Anteilen 25 12.1.3 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 26 12.1.4 Aussetzung der Anteilrücknahme 26 12.2 Liquiditätsmanagement 26 12.3 Börsen und Märkte 27 12.3.1 Allgemeines 27 12.3.2 Der Designated Sponsor 27 12.3.3 Die Risiken des Börsenhandels 27 4
Inhalt 12.3.4 Erwerb und Verkauf von Anteilen über die Börse 27 12.4 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 27 12.5 Ausgabe- und Rücknahmepreise und Kosten 27 12.5.1 Ausgabe- und Rücknahmepreis 27 12.5.2 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und Rücknahmepreises 28 12.5.3 Ausgabeaufschlag 28 12.5.4 Rücknahmeabschlag 28 12.5.5 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 28 12.5.6 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 28 13. Kosten 28 13.1 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 28 13.2 Verwaltungs-und sonstige Kosten 28 13.3 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 29 13.4 Gesamtkostenquote 29 13.5 Rückvergütungen und Vertriebsvergütungen 29 14. Vergütungspolitik 30 15. Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr 30 15.1 Wertentwicklung 30 15.2 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 30 15.3 Geschäftsjahr 31 15.4 Ertragsverwendung/ Ausschüttung 31 16. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 31 16.1 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 31 16.2 Verfahren bei Auflösung des Fonds 31 16.3 Übertragung des Fonds 31 16.4 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 31 16.5 Rechte der Anleger bei Verschmelzung des Fonds 31 17. Auslagerung 32 18. Interessenkonflikte 32 19. Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 33 19.1 Allgemeine Besteuerungssystematik 33 19.2 Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds 34 19.3 Rückgabe von Fondsanteilen 35 19.4 Deutsche Kapitalertragsteuer 37 19.5 EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung) 38 19.6 Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) 38 19.7 Investmentsteuerreform 38 19.8 Rechtliche Hinweise 39 20. Wirtschaftsprüfer 39 21. Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 39 21.1 Zahlungen an die Anleger 39 21.2 Verbreitung der Berichte 39 21.3 Sonstige Informationen 39 21.4 Vertrieb in Österreich 39 22. Weitere von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen 39 23. Nähere Angaben über die Verwaltungsgesellschaft 41 24. Recht des Käufers zum Widerruf nach § 305 KAGB (Haustürgeschäfte) 42 II. Anlagebedingungen 43 Allgemeine Anlagebedingungen 43 Besondere Anlagebedingungen 51 III. Anhang 55 5
I. Verkaufsprospekt Der Kauf und Verkauf von Anteilen an Dem Vertragsverhältnis zwischen Deka Die Kontaktdaten lauten: dem Sondervermögen erfolgt auf der Investment GmbH und Anleger sowie den Basis des Verkaufsprospekts, der we- vorvertraglichen Beziehungen wird deut- Schlichtungsstelle der sentlichen Anlegerinformationen und sches Recht zugrunde gelegt. Der Sitz der Deutschen Bundesbank, der Allgemeinen Anlagebedingungen in Deka Investment GmbH ist Gerichtsstand für Postfach 11 12 32 Verbindung mit den Besonderen Anla- Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, 60047 Frankfurt, gebedingungen in der jeweils gelten- sofern der Anleger keinen allgemeinen Tel.: 069/2388-1907, den Fassung. Die Allgemeinen Anlage- Gerichtsstand im Inland hat. Sämtliche Fax: 069/2388-1919, bedingungen und die Besonderen Veröffentlichungen und Werbeschriften sind schlichtung@bundesbank.de. Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. in deutscher Sprache abzufassen oder mit im Anschluss an diesen Verkaufspros- einer deutschen Übersetzung zu versehen. pekt abgedruckt. Die Deka Investment GmbH wird ferner die 1. Grundlagen gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern Der Verkaufsprospekt ist dem am Er- in deutscher Sprache führen. Das Sondervermögen werb eines Anteils an dem Sonderver- mögen Interessierten zusammen mit Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF dem letzten veröffentlichten Jahresbe- Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs richt sowie dem gegebenenfalls nach können Verbraucher die „Ombudsstelle für (nachfolgend "Fonds") ist ein Organismus dem Jahresbericht veröffentlichtem Investmentfonds“ des BVI Bundesverband für gemeinsame Anlagen, der von einer Halbjahresbericht auf Verlangen kosten- Investment und Asset Management e.V. Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, los zur Verfügung zu stellen. Daneben anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, um es gemäß einer festgelegten Anlagestra- sind ihm die wesentlichen Anlegerin- bleibt hiervon unberührt. tegie zum Nutzen dieser Anleger zu investie- formationen rechtzeitig vor Vertrags- ren (nachfolgend „Investmentvermögen“). schluss kostenlos zur Verfügung zu Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge- stellen. Investmentfonds“ des BVI Bundesverband mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäi- Investment und Asset Management e.V. schen Parlaments und des Rates vom 13. Juli Von dem Verkaufsprospekt abweichen- lauten: 2009 zur Koordinierung der Rechts- und de Auskünfte oder Erklärungen dürfen Verwaltungsvorschriften betreffend be- nicht abgegeben werden. Jeder Kauf Büro der Ombudsstelle stimmte Organismen für gemeinsame Anla- und Verkauf von Anteilen auf der Basis BVI Bundesverband Investment und As- gen in Wertpapieren (nachfolgend von Auskünften oder Erklärungen, wel- set Management e.V. „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. Unter den Linden 42 setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird in den wesentlichen Anlegerinformati- 10117 Berlin von der Deka Investment GmbH – (nachfol- onen enthalten sind, erfolgt ausschließ- Telefon: (030) 6449046-0 gend „Gesellschaft“) verwaltet. lich auf Risiko des Käufers. Der Ver- Telefax: (030) 6449046-29 kaufsprospekt wird ergänzt durch den Email: info@ombudsstelle- Das hier beschriebene Sondervermögen jeweils letzten Jahresbericht und dem investmentfonds.de bildet einen Index ab. gegebenenfalls nach dem Jahresbericht www.ombudsstelle-investmentfonds.de veröffentlichten Halbjahresbericht. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Kapital im eigenen Namen für gemein- Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches schaftliche Rechnung der Anleger nach dem Vertragsbeziehung betreffend Fernabsatzverträge über Finanz- Grundsatz der Risikomischung in den nach Durch den Erwerb der Anteile wird der dienstleistungen können sich die Beteiligten dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- Anleger Miteigentümer der vom Sonder- auch an die Schlichtungsstelle der Deut- ständen gesondert vom eigenen Vermögen vermögen gehaltenen Vermögensgegen- schen Bundesbank wenden. Das Recht, die in Form von Sondervermögen an. In welche stände nach Bruchteilen. Er kann über die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe- Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit rührt. Gelder der Anleger anlegen darf und welche den Anteilen sind keine Stimmrechte ver- Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, bunden. ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- gen Verordnungen und den Anlagebedin- gungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. 6
Die Anlagebedingungen umfassen einen von der Gesellschaft oder einem anderen Nähere Angaben über die Geschäftsfüh- Allgemeinen und einen Besonderen Teil Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet rung, die Zusammensetzung des Aufsichts- („Allgemeine Anlagebedingungen” und werden. rates und den Gesellschafterkreis sowie über „Besondere Anlagebedingungen”). Anlage- die Höhe des gezeichneten und eingezahl- bedingungen für ein Publikums- Die vorgesehenen Änderungen werden im ten Kapitals finden Sie am Ende von Ab- Investmentvermögen müssen vor deren Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer schnitt I. dieses Verkaufsprospekts. Verwendung von der Bundesanstalt für hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) Tageszeitung oder im Internet unter Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisi- genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht www.deka-etf.de bekannt gemacht. ken, die sich durch die Verwaltung von zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Investmentvermögen ergeben, die nicht der Wenn die Änderungen Vergütungen und OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Aufwendungserstattungen, die aus dem alternative Investmentvermögen („AIF“), Anlegerinformationen, die Anlagebedin- Fonds entnommen werden dürfen, oder die und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Orga- gungen sowie die aktuellen Jahres- und Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli- ne oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, Halbjahresberichte sind kostenlos bei der che Anlegerrechte betreffen, werden die abgedeckt durch Eigenmittel in Höhe von Gesellschaft, jeder Zahl- und Vertriebsstelle Anleger außerdem über ihre depotführen- wenigstens 0,01 Prozent des Werts der und bei der DekaBank Deutsche Girozentra- den Stellen in Papierform oder elektroni- Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser le sowie im Internet auf www.deka-etf.de scher Form (sogenannter „dauerhafter Betrag jährlich überprüft und angepasst erhältlich. Datenträger“) informiert. Diese Information wird. Diese Eigenmittel sind von dem ange- umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- gebenen Kapital umfasst. Zusätzliche Informationen über die Anlage- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die grenzen des Risikomanagements dieses Rechte der Anleger in Zusammenhang mit Fonds, die Risikomanagementmethoden der Änderung sowie einen Hinweis darauf, 3. Verwahrstelle und die jüngsten Entwicklungen bei den wo und wie weitere Informationen erlangt Risiken und Renditen der wichtigsten Kate- werden können. Das KAGB sieht eine Trennung der Verwal- gorien von Vermögensgegenständen sind in tung und der Verwahrung von Sonderver- elektronischer oder schriftlicher Form bei der Die Änderungen treten frühestens am Tage mögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Gesellschaft sowie der DekaBank Deutsche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ände- Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. Girozentrale von montags bis freitags in der rungen von Regelungen zu den Vergütun- auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenstän- Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der gen und Aufwendungserstattungen treten den, die nicht verwahrt werden können, Rufnummer (0 69) - 71 47-6 52 erhältlich. frühestens drei Monate nach ihrer Be- prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs- kanntmachung in Kraft, wenn nicht mit gesellschaft Eigentum an diesen Vermö- Die Anlagebedingungen sind in Abschnitt II. Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit- gensgegenständen erworben hat. Sie über- im Anschluss an den Verkaufsprospekt punkt bestimmt wurde. Änderungen der wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft abgedruckt. bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds über die Vermögensgegenstände den Vor- treten ebenfalls frühestens drei Monate schriften des KAGB und den Anlagebedin- Die Anlagebedingungen können von der nach Bekanntmachung in Kraft. gungen entsprechen. Die Anlage von Ver- Gesellschaft geändert werden. Änderungen mögensgegenständen in Bankguthaben bei der Anlagebedingungen bedürfen der Ge- einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü- nehmigung durch die BaFin. Änderungen 2. Verwaltungsgesellschaft gungen über solche Bankguthaben sind nur der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- Der Fonds wird von der am 17. Mai 1995 Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der gegründeten Deka Investment GmbH mit erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter Sitz in 60325 Frankfurt am Main, Mainzer mit den Anlagebedingungen und den Vor- der Bedingung zulässig, dass die Gesell- Landstraße 16 verwaltet. Die Gesellschaft ist schriften des KAGB vereinbar ist. schaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne entweder ohne weitere Kosten vor dem des KAGB in der Rechtsform einer Gesell- Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- schaft mit beschränkter Haftung (GmbH). folgende Aufgaben: nehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Zum 1. Januar 1996 übernahm sie das Investmentvermögen mit vergleichbaren Investmentgeschäft der am 17. August Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Anlagegrundsätzen kostenlos umzutau- 1956 gegründeten Deka Deutsche Kapital- Fonds, schen, sofern derartige Investmentvermögen anlagegesellschaft mbH. 7
Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Die DekaBank Deutsche Girozentrale ist ment abgeschlossen und eine regelmäßige Rücknahme der Anteile sowie die Anteil- Mutterunternehmen und alleiniger Gesell- Due Diligence durchgeführt. Ferner sind wertermittlung den Vorschriften des KAGB schafter der Gesellschaft. sowohl die Verwahrstelle als auch die Deka- und den Anlagebedingungen des Fonds Bank Deutsche Girozentrale Luxembourg entsprechen, Interessenkonflikte könnten sich aus der S.A. in ein konzernweites System zur Be- Übernahme der Verwahrstellenfunktion für handlung von potentiellen Interessenkonflik- Sicherzustellen, dass bei den für gemein- den Fonds ergeben. ten einbezogen. schaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka- üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Gruppe wurden identifiziert und entspre- 3.4 Haftung der Verwahrstelle chende Vorkehrungen zu ihrer Vermeidung Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds implementiert. Vermögensgegenstände, die von ihr oder nach den Vorschriften des KAGB und nach mit ihrer Zustimmung von einer anderen den Anlagebedingungen verwendet wer- Hierzu zählen u.a. die organisatorische Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im den, Trennung der Zuständigkeiten, Einhaltung Falle des Verlustes eines solchen Vermö- von „Best Execution-Maßstäben“ und Prü- gensgegenstandes haftet die Verwahrstelle Überwachung von Kreditaufnahmen fung der Marktgerechtheit beim Erwerb gegenüber dem Fonds und dessen Anleger, durch die Gesellschaft für Rechnung des oder Veräußerung von Vermögensgegen- außer der Verlust ist auf Ereignisse außer- Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung ständen. halb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im kurzfristige Überziehungen handelt, die Verlust eines Vermögensgegenstandes be- allein durch verzögerte Gutschriften von 3.3 Unterverwahrung stehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- Zahlungseingängen zustande kommen, Die Verwahrstelle überträgt die Verwahrung lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach von verwahrfähigen Vermögensgegenstän- den Vorschriften des KAGB mindestens Sicherzustellen, dass Sicherheiten für den für inländische (Girosammelverwah- fahrlässig nicht erfüllt hat. Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt rung) und ausländische (Wertpapierrech- und jederzeit vorhanden sind. nung) Vermögensgegenstände an weitere Unterverwahrer. Die übertragenen Aufga- 3.5 Zusätzliche Informationen ben sind: Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft 3.1 Firma, Rechtsform und Sitz der den Anlegern Informationen auf dem neu- Verwahrstelle Verwahrung der Wertpapiere, esten Stand zur Verwahrstelle und ihren Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main Verwaltung der Wertpapiere, möglichen Interessenkonflikten in Zusam- und Berlin und Hauptverwaltung in 60325 menhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle Frankfurt, Mainzer Landstraße 16, die Funk- Abwicklung der Wertpapierhandelsge- oder der Unterverwahrer. tion der Verwahrstelle übernommen. Die schäfte und Ausführung von Wertpapierlie- Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach ferungen (Ein- und Ausgänge). Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den deutschem Recht. Anlegern Informationen zu den Gründen, Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle aus denen sie sich für die DekaBank Deut- Die Gesellschaft wird überwiegend die sind die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clear- sche Girozentrale als Verwahrstelle des Verwahrstelle, zu deren Konzern sie gehört, stream Banking AG, Frankfurt, sowie die Fonds entschieden hat. mit der Abwicklung von Transaktionen für Euroclear SA/NV, Brüssel, tätig. Rechnung des Fonds beauftragen. Außerdem nutzt die Verwahrstelle für die 4. Lizenzgeber und Lizenzvertrag Verwahrung von Zielfondsanteilen ihre 3.2 Interessenkonflikte Konzerntochter DekaBank Deutsche Giro- Der EURO STOXX 50® (nachfolgend „zu- Interessenkonflikte können aus Aufgaben zentrale Luxembourg S.A. Um potentielle grundeliegender Index“ genannt) ist als oder Kontrollfunktionen entstehen, die die Interessenskonflikte zu vermeiden, behan- Markenzeichen von STOXX (nachfolgend Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger delt die Verwahrstelle die DekaBank Deut- „Lizenzgeber“ genannt) eingetragen und oder die Gesellschaft erbringt. sche Girozentrale Luxembourg S.A. wie dadurch gegen unzulässige Verwendung einen externen Dienstleister. Dazu wird ein geschützt. Der Lizenzgeber vergibt Lizenzen Verwahrvertrag nebst Service Level Agree- zur Nutzung des zugrunde liegenden Index 8
im Zusammenhang mit der Emission von STOXX und ihre Lizenzgeber übernehmen Die Anleger sind an den Vermögensgegen- Finanzprodukten. keinerlei Haftung in Verbindung mit Deka ständen des Fonds entsprechend der Anzahl EURO STOXX 50® UCITS ETF. Insbesondere, ihrer Anteile als Miteigentümer bzw. als Die Gesellschaft hat mit dem Lizenzgeber geben STOXX und ihre Lizenzgeber keinerlei Gläubiger nach Bruchteilen beteiligt. Alle einen Lizenzvertrag abgeschlossen, durch ausdrückliche oder stillschweigende Garan- ausgegebenen Anteile haben gleiche Rech- den der Gesellschaft das Recht eingeräumt tien und lehnen jegliche Gewährleistung ab te. Anteilklassen werden bei dem Fonds wird, den Index als zugrunde liegenden hinsichtlich: derzeit nicht gebildet. Der Fonds ist nicht Index für den Fonds zu nutzen. Teilfonds einer Umbrella-Konstruktion. Der von Deka EURO STOXX 50® UCITS Fondswährung ist der Euro. ETF, dem Inhaber von Deka EURO STOXX 5. Haftungsausschluss des 50® UCITS ETF oder jeglicher anderer Per- Lizenzgebers son in Verbindung mit der Nutzung des 7. Anlageziel, Anlagestrategie, EURO STOXX 50® und den im EURO Anlagegrundsätze und Die Beziehung von STOXX und ihrer Lizenz- STOXX 50® enthaltenen Daten erzielten Anlagegrenzen geber zu Deka Investment GmbH be- und nicht erreichte Ergebnisse; schränkt sich auf die Lizenzierung des EURO STOXX 50® Index und der damit verbunde- Der Richtigkeit oder Vollständigkeit des 7.1 Anlageziel und Anlagestrategie nen Marken für die Nutzung im Zusam- EURO STOXX 50® und der darin enthalte- menhang mit Deka EURO STOXX 50® nen Daten; Die Auswahl der für den Fonds vorgesehe- UCITS ETF. nen Vermögensgegenstände ist darauf Der Marktgängigkeit und Eignung für gerichtet, unter Wahrung einer angemesse- STOXX und ihre Lizenzgeber: einen bestimmten Zweck oder eine be- nen Risikomischung den EURO STOXX 50® stimmte Nutzung des EURO STOXX 50® (Preisindex) nachzubilden. Dieser Index Tätigen keine Verkäufe und Übertragun- und der darin enthaltenen Daten; enthält Aktientitel von 50 Unternehmen aus gen von Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF den Euroländern. Die Auswahl der Titel und führen keine Förderungs- oder Werbe- STOXX und ihre Lizenzgeber übernehmen erfolgt nach den Kriterien Börsenkapitalisie- aktivitäten für Deka EURO STOXX 50® keinerlei Haftung für Fehler, Unterlassungen rung, Börsenumsatz und Branchenzugehö- UCITS ETF durch. oder Störungen des EURO STOXX 50® oder rigkeit. Informationen zu den Basiswerten der darin enthaltenen Daten; sind unter www.deka-etf.de erhältlich. Der Erteilen keine Anlageempfehlungen für Fonds strebt dabei als Anlageziel die Erzie- Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF oder STOXX oder ihre Lizenzgeber haften unter lung einer Wertentwicklung an, welche die anderweitige Wertschriften. keinen Umständen für allfällige entgangene des zugrunde liegenden Index widerspiegelt. Gewinne oder indirekte, besondere oder Zu diesem Zweck wird eine exakte Nachbil- Übernehmen keinerlei Verantwortung Folgeschäden oder für strafweise festgesetz- dung des Index angestrebt. Erträge werden oder Haftung und treffen keine Entschei- ten Schadenersatz, auch dann nicht, wenn grundsätzlich ausgeschüttet. dungen bezüglich Anlagezeitpunkt, Menge STOXX oder ihre Lizenzgeber über deren oder Preis von Deka EURO STOXX 50® mögliches Eintreten in Kenntnis sind. Grundlage hierfür ist, dass die Entscheidun- UCITS ETF. gen über den Erwerb oder die Veräußerung Der Lizenzvertrag zwischen der Deka In- von Vermögensgegenständen sowie über Übernehmen keinerlei Verantwortung vestment GmbH und STOXX wird einzig und deren Gewichtung im Fonds von dem zu- oder Haftung für die Verwaltung und Ver- allein zu deren Gunsten und nicht zu Guns- grunde liegenden Index abhängig sind (pas- marktung von Deka EURO STOXX 50® ten des Inhabers der Deka EURO STOXX sives Management). UCITS ETF. 50® UCITS ETF oder irgendeiner Drittperson abgeschlossen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Sind nicht verpflichtet, den Ansprüchen exakten Nachbildung des Index bestimmte der Deka EURO STOXX 50® UCITS ETF oder Faktoren entgegenstehen. Transaktionskos- des Inhabers der Deka EURO STOXX 50® 6. Der Fonds ten und Verwaltungskosten, die sich wert- UCITS ETF bei der Bestimmung, Zusammen- mindernd auf die Anteilspreisentwicklung setzung oder Berechnung des EURO STOXX Der Fonds wurde am 14. März 2008 für auswirken, werden beispielsweise nicht in 50® Rechnung zu tragen. unbestimmte Dauer aufgelegt. die Berechnung des Index einbezogen. 9
Die Indexzusammensetzung wird durch den 7.2.2 Duplizierungsgrad wertes, maximal jedoch 20 Basispunkte. Indexanbieter jährlich angepasst. Durch die Bei der Nachbildung des zugrunde liegen- Sollte noch kein abgeschlossenes Geschäfts- Nachbildung dieser Änderungen im Fonds den Index ist im Sinne einer direkten Dupli- jahr vorliegen bzw. nicht ausreichend Da- können Transaktionskosten entstehen. zierung des Index den Anlagen in Index- tensätze vergangener Geschäftsjahre vorlie- wertpapieren der Vorrang gegenüber gen, werden anstelle der historischen Daten, ES KANN KEINE ZUSICHERUNG DAFÜR Anlagen in anderen zur Indexnachbildung Schätzwerte für die Berechnung herangezo- GEMACHT WERDEN, DASS DAS ANLA- dienlichen Vermögenswerten einzuräumen. gen. GEZIEL ERREICHT WIRD. Um den Wertpapierindex nachzubilden, darf Der prognostizierte Tracking Error für der Anteil der im Fonds befindlichen Vermö- den Fonds beträgt: 0,15 % bis 0,49 %. 7.2 Anlagegrundsätze gensgegenstände einen Duplizierungsgrad von 95 % nicht unterschreiten. Derivate sind Die aktuelle Bandbreite des prognostizierten 7.2.1 Allgemeines mit ihrem Wert gemäß der Rechtsverord- Tracking Errors kann für das jeweils laufende Die Gesellschaft darf für den Fonds nur nung über Risikomanagement und Risi- Geschäftsjahr des Fonds auf der Produktsei- Vermögensgegenstände erwerben, die komessung beim Einsatz von Derivaten in te über www.deka-etf.de abgerufen wer- darauf gerichtet sind, unter Wahrung einer Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch den. Der tatsächliche Tracking Error des angemessenen Risikomischung einen von (nachfolgend DerivateV) auf den Duplizie- abgelaufenen Geschäftsjahres kann dem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- rungsgrad anzurechnen. Jahresbericht entnommen werden. aufsicht anerkannten Wertpapierindex nachzubilden. Zur möglichst genauen Nach- Der Duplizierungsgrad drückt den Anteil der bildung ist es erforderlich, dass die Gesell- Vermögensgegenstände im Fonds aus, der 7.3 Vermögensgegenstände schaft sämtliche Veränderungen des zu- hinsichtlich der Gewichtung mit dem zu- Die Gesellschaft kann für Rechnung des grunde liegenden Index (z.B. durch grunde liegenden Index übereinstimmt. Fonds folgende Vermögensgegenstände Neuaufnahme von Wertpapieren) im Fonds erwerben, die darauf gerichtet sind, den nachvollzieht. Es liegt im alleinigen Ermessen 7.2.3 Prognostizierter Tracking Error zugrunde liegenden Index abzubilden: der Gesellschaft, in welchem Zeitpunkt der Die Gesellschaft errechnet einen prognosti- Fonds angepasst wird und ob eine Anpas- zierten Tracking Error unter normalen Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, sung des Fonds unter Beachtung des Anla- Marktbedingungen, die Angabe erfolgt als geziels angemessen ist. Bandbreite. Unter Tracking Error versteht Geldmarktinstrumente gemäß § 194 man die Volatilität der Differenz zwischen KAGB, Gemäß § 209 KAGB ist ein Index anzuer- der Rendite des Fonds, der einen Index kennen, wenn nachbildet und der Rendite des nachgebilde- Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, ten Index. Die Ermittlung der Rendite des die Zusammensetzung des Index hinrei- Fonds erfolgt gemäß der BVI-Methode. Die Investmentanteile gemäß § 196 KAGB, chend diversifiziert ist, BVI-Methode unterstellt eine unverzügliche Wiederanlage der Ausschüttungen und Derivate gemäß § 197 KAGB, er eine adäquate Bezugsgrundlage für abgeführten Steuern durch den Fondseigen- den Markt darstellt, auf den er sich bezieht tümer zum gültigen Fondspreis. Die Rendite Sogenannte sonstige Anlageinstrumente und des nachgebildeten Index wird auf Basis des gemäß § 198 KAGB. Performance-Index ermittelt. Dies gilt auch er in angemessener Weise veröffentlicht für Fonds, die einen Preisindex abbilden. Für Bei der Auswahl der Vermögensgegenstän- wird. die Ermittlung des prognostizierten Tracking de für den Fonds werden ausschließlich Error wird auf historische Daten des Fonds Wertpapiere, die im Wertpapierindex enthal- Diese Voraussetzungen sind für den zu- und des Index zurückgegriffen. Auf Basis der ten sind oder im Zuge von Indexänderungen grunde liegenden Index erfüllt. vergangenen Geschäftsjahre wird ein an- in diesen aufgenommen werden (nachfol- nualisierter Mittelwert des historischen gend als „Indexwertpapiere” bezeichnet), Aufgrund der Bindung des Fonds an Tracking-Error ermittelt. Ausgehend von Wertpapiere, die auf diese Indexwertpapiere den Index und der dadurch möglichen diesem Mittelwert erfolgt für die Untergren- oder den zugrunde liegenden Index bege- Überschreitung bestimmter Aussteller- ze der Bandbreite ein Abschlag von 50 % ben werden sowie Derivate auf Vermögens- und Anlagegrenzen gilt der Grundsatz des Mittelwertes, maximal jedoch 20 Basis- gegenstände gemäß § 197 Abs. 1 KAGB der Risikomischung für den Fonds nur punkte. Für die Obergrenze der Bandbreite und Investmentanteile gemäß § 8 der All- eingeschränkt. erfolgt ein Aufschlag von 50 % des Mittel- gemeinen Anlagebedingungen erworben. 10
Die geltenden Anlagegrenzen und nähere waltet werden, der den Vorschriften für den Der Erwerb des Wertpapiers steht im Erläuterungen zu den zuvor bereits genann- Anlegerschutz unterliegt, es sei denn das Einklang mit den Anlagezielen bzw. der ten erwerbbaren Vermögensgegenständen Investmentvermögen ist in Gesellschaftsform Anlagestrategie des Fonds. sind nachfolgend dargestellt. aufgelegt und die Tätigkeit der Vermögens- verwaltung wird nicht von einem anderen Die Risiken des Wertpapiers werden durch 7.3.1 Wertpapiere Rechtsträger wahrgenommen. das Risikomanagement des Fonds in ange- Die Gesellschaft darf für Rechnung des messener Weise erfasst. Fonds Wertpapiere in- und ausländischer Finanzinstrumente, die durch andere Emittenten erwerben, Vermögenswerte besichert oder an die Wertpapiere dürfen zudem in folgender Entwicklung anderer Vermögenswerte ge- Form erworben werden: 1. wenn sie an einer Börse in einem Mit- koppelt sind. Soweit in solche Finanzinstru- gliedstaat der Europäischen Union („EU“) mente Komponenten von Derivaten einge- Aktien, die dem Fonds bei einer Kapital- oder in einem anderen Vertragsstaat des bettet sind, gelten weitere Anforderungen, erhöhung aus Gesellschaftsmitteln zustehen. Abkommens über den Europäischen damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel erwerben darf. Wertpapiere, die in Ausübung von zum zugelassen oder in einem dieser Staaten Fonds gehörenden Bezugsrechten erworben an einem anderen organisierten Markt Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden werden. zugelassen oder in diesen einbezogen Voraussetzungen erworben werden: sind, Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für Der potentielle Verlust, der dem Fonds den Fonds auch Bezugsrechte erworben 2. wenn sie ausschließlich an einer Börse entstehen kann, darf den Kaufpreis des werden, sofern sich die Wertpapiere, aus außerhalb der Mitgliedstaaten der EU Wertpapiers nicht übersteigen. Eine Nach- denen die Bezugsrechte herrühren, im Fonds oder außerhalb der anderen Vertrags- schusspflicht darf nicht bestehen. befinden können. staaten des Abkommens über den EWR zum Handel zugelassen oder in einem Die Liquidität des vom Fonds erworbenen 7.3.2 Geldmarktinstrumente dieser Staaten an einem anderen organi- Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der Die Gesellschaft darf für Rechnung des sierten Markt zugelassen oder in diesen Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die Fonds in Geldmarktinstrumente investieren, einbezogen sind, sofern die BaFin die Rücknahme von Anteilen nicht mehr nach- die üblicherweise auf dem Geldmarkt ge- Wahl dieser Börse oder dieses organisier- kommen kann. Dies gilt unter Berücksichti- handelt werden, sowie in verzinsliche Wert- ten Marktes zugelassen hat. gung der gesetzlichen Möglichkeit, in be- papiere, die alternativ sonderen Fällen die Anteilrücknahme Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen aussetzen zu können (vgl. den Abschnitt zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den erworben werden, wenn nach ihren Ausga- „Anteile – Ausgabe und Rücknahme von Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit von bebedingungen die Zulassung an oder Anteilen – Aussetzung der Anteilrücknah- höchstens 397 Tagen haben, Einbeziehung in eine der unter 1. und 2. me“). genannten Börsen oder organisierten Märk- zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den te beantragt werden muss, und die Zulas- Eine verlässliche Bewertung des Wertpa- Fonds eine Laufzeit oder Restlaufzeit haben, sung oder Einbeziehung innerhalb eines piers durch exakte, verlässliche und gängige die länger als 397 Tage ist, deren Verzinsung Jahres nach Ausgabe erfolgt. Preise muss verfügbar sein; diese müssen aber nach den Emissionsbedingungen re- entweder Marktpreise sein oder von einem gelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch Bewertungssystem gestellt werden, das von marktgerecht angepasst werden muss, dem Emittenten des Wertpapiers unabhän- Anteile an geschlossenen Investmentver- gig ist. deren Risikoprofil dem Risikoprofil von mögen in Vertrags- oder Gesellschaftsform, Wertpapieren entspricht, die das Kriterium die einer Kontrolle durch die Anteilseigner Über das Wertpapier müssen angemesse- der Restlaufzeit oder das der Zinsanpassung unterliegen (sog. Unternehmenskontrolle), ne Informationen vorliegen, entweder in erfüllen. d.h. die Anteilseigner müssen Stimmrechte Form von regelmäßigen, exakten und um- in Bezug auf wesentliche Entscheidungen fassenden Informationen des Marktes über Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente haben, sowie das Recht die Anlagepolitik das Wertpapier oder in Form eines gegebe- erworben werden, wenn sie mittels angemessener Mechanismen zu nenfalls dazugehörigen Portfolios. kontrollieren. Das Investmentvermögen 1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der muss zudem von einem Rechtsträger ver- Das Wertpapier ist handelbar. EU oder in einem anderen Vertragsstaat 11
des Abkommens über den EWR zum der Europäischen Richtlinie über den Jah- ten Markt zum Handel zugelassen sind Handel zugelassen oder in einem dieser resabschluss von Kapitalgesellschaften er- (siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem Staaten an einem anderen organisierten stellt und veröffentlicht, oder die Emission oder der Emittent dieser In- Markt zugelassen oder in diesen einbe- strumente Vorschriften über den Einlagen- zogen sind, b) um einen Rechtsträger handelt, der in- und Anlegerschutz unterliegen. So müssen nerhalb einer eine oder mehrere börsen- für diese Geldmarktinstrumente angemes- 2. ausschließlich an einer Börse außerhalb notierte Gesellschaften umfassenden Un- sene Informationen vorliegen, die eine an- der Mitgliedstaaten der EU oder in einem ternehmensgruppe für die Finanzierung gemessene Bewertung der mit den Instru- anderen Vertragsstaat des Abkommens dieser Gruppe zuständig ist, oder menten verbundenen Kreditrisiken über den EWR zum Handel zugelassen ermöglichen und die Geldmarktinstrumente oder in einem dieser Staaten an einem c) um einen Rechtsträger handelt, der müssen frei übertragbar sein. Die Kreditrisi- organisierten Markt zugelassen oder in Geldmarktinstrumente emittiert, die ken können etwa durch eine Kreditwürdig- diesen einbezogen sind, sofern die BaFin durch Verbindlichkeiten unterlegt sind, keitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet die Wahl dieser Börse oder dieses Mark- durch Nutzung einer von einer Bank ein- werden. tes zugelassen hat, geräumten Kreditlinie. Dies sind Produk- te, bei denen Kreditforderungen von Für diese Geldmarktinstrumente gelten 3. von der EU, dem Bund, einem Sonder- Banken in Wertpapieren verbrieft werden weiterhin die folgenden Anforderungen, es vermögen des Bundes, einem Land, ei- (sogenannte Asset Backed Securities). sei denn, sie sind von der Europäischen nem anderen Mitgliedstaat oder einer Zentralbank oder der Zentralbank eines anderen zentralstaatlichen, regionalen Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente Mitgliedstaates der EU begeben oder garan- oder lokalen Gebietskörperschaft oder dürfen nur erworben werden, wenn sie tiert worden: der Zentralbank eines Mitgliedstaats der liquide sind und sich ihr Wert jederzeit ge- EU, der Europäischen Zentralbank oder nau bestimmten lässt. Liquide sind Geld- Werden sie von folgenden (oben unter Nr. der Europäischen Investitionsbank, einem marktinstrumente, die sich innerhalb hinrei- 3 genannten) Einrichtungen begeben oder Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes- chend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten garantiert: staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundes- veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich- staates oder von einer internationalen öf- tung der Gesellschaft zu berücksichtigen, – der EU, fentlich-rechtlichen Einrichtung, der Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger – dem Bund, mindestens ein Mitgliedstaat der EU an- zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu gehört, begeben oder garantiert werden, sein, solche Geldmarktinstrumente entspre- – einem Sondervermögen des Bundes, chend kurzfristig veräußern zu können. Für – einem Land, 4. von einem Unternehmen begeben wer- die Geldmarktinstrumente muss zudem ein den, dessen Wertpapiere auf den unter exaktes und verlässliches Bewertungssystem – einem anderen Mitgliedstaat, den Nummern 1 und 2 bezeichneten existieren, das die Ermittlung des Nettobe- – einer anderen zentralstaatlichen Ge- Märkten gehandelt werden, standswerts des Geldmarktinstruments bietskörperschaft, ermöglicht und auf Marktdaten oder Bewer- 5. von einem Kreditinstitut begeben oder tungsmodellen basiert, wie Systeme, die – der Europäischen Investitionsbank, garantiert werden, das nach dem Recht Anschaffungskosten fortführen. Das Merk- – einem Drittstaat oder, sofern dieser ein der EU festgelegten Kriterien einer Auf- mal der Liquidität gilt für Geldmarktinstru- Bundesstaat ist, einem Gliedstaat die- sicht unterstellt ist, oder einem Kreditin- mente als erfüllt, wenn diese an einem ses Bundesstaates stitut, das Aufsichtsbestimmungen, die organisierten Markt innerhalb des EWR nach Auffassung der BaFin denjenigen zugelassen oder in diesen einbezogen sind – einer internationalen öffentlich- des Gemeinschaftsrechts gleichwertig oder an einem organisierten Markt außer- rechtlichen Einrichtung, der mindes- sind, unterliegt und diese einhält, halb des EWR zugelassen oder in diesen tens ein Mitgliedstaat der EU ange- einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl hört, 6. von anderen Emittenten begeben wer- dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt müssen angemessene Informationen über den und es sich bei dem jeweiligen Emit- nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vor- die Emission bzw. das Emissionsprogramm tenten liegen, die gegen die hinreichende Liquidität oder über die rechtliche und finanzielle der Geldmarktinstrumente sprechen. Situation des Emittenten vor der Emission a) um ein Unternehmen mit einem Eigen- des Geldmarktinstruments vorliegen. kapital von mindestens 10 Millionen Euro Für Geldmarktinstrumente, die nicht an handelt, das seinen Jahresabschluss nach einer Börse notiert oder an einem geregel- 12
Werden sie von einem im EWR beaufsich- ßigen Abständen und bei signifikanten Derivaten und Investmentanteilen auf den tigten Kreditinstitut begeben oder garantiert Begebenheiten aktualisiert und durch quali- zugrunde liegenden Index angelegt sein. (s.o. unter Nr. 5), so müssen angemessene fizierte, vom Emittenten weisungsunabhän- Informationen über die Emission bzw. das gige Dritte, geprüft werden. Zudem müssen 7.3.4 Bankguthaben Emissionsprogramm oder über die rechtliche über die Emission bzw. das Emissionspro- Bis zu 5 % des Wertes des Fonds darf in und finanzielle Situation des Emittenten vor gramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die Bankguthaben angelegt werden. der Emission des Geldmarktinstruments eine angemessene Bewertung der mit der vorliegen, die in regelmäßigen Abständen Anlage verbundenen Kreditrisiken ermögli- Die Gesellschaft darf für Rechnung des und bei signifikanten Begebenheiten aktua- chen. Fonds nur Bankguthaben halten, die eine lisiert werden. Zudem müssen über die Laufzeit von höchstens zwölf Monaten Emission bzw. das Emissionsprogramm 7.3.3 Anlagegrenzen für Wertpapiere haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkon- Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine und Geldmarktinstrumente ten bei Kreditinstituten mit Sitz in einem angemessene Bewertung der mit der Anlage auch unter Einsatz von Deriva- Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen verbundenen Kreditrisiken ermöglichen. ten Vertragsstaat des Abkommens über den Die Gesellschaft hat bei der Verwaltung des EWR zu führen. Sie können auch bei Kredit- Werden sie von einem Kreditinstitut be- Fonds die im KAGB und in den Anlagebe- instituten mit Sitz in einem Drittstaat unter- geben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe- dingungen festgelegten Grenzen und Be- halten werden, dessen Aufsichtsbestim- stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der schränkungen zu beachten. mungen nach Auffassung der BaFin BaFin den Anforderungen innerhalb des denjenigen des Rechts der EU gleichwertig EWR an ein Kreditinstitut gleichwertig sind, Für Wertpapiere allgemein besteht keine sind. so ist eine der folgende Voraussetzungen zu Anlagegrenze. In Geldmarktinstrumente erfüllen: darf bis zu 5 % des Wertes des Fondsver- 7.3.5 Investmentanteile mögens angelegt werden Die Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wer- – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in tes des Fonds in Anteile oder Aktien an in- einem zur sogenannten Zehnergruppe In Wertpapieren eines Ausstellers (Schuld- und ausländischen Investmentvermögen (Zusammenschluss der wichtigsten füh- ners) darf die Gesellschaft bis zu 20 % des (Zielfonds) investieren. renden Industrieländer – G10) gehören- Wertes des Fonds anlegen. Diese Grenze den Mitgliedstaat der Organisation für darf für Wertpapiere eines Schuldners bis zu Die von der Gesellschaft für den Fonds wirtschaftliche Zusammenarbeit und 35 % des Wertes des Fonds angehoben erworbenen Anteile oder Aktien des jeweili- Entwicklung (nachfolgend „OECD“). werden, wobei jedoch eine Anlage bis zu gen Zielfonds können die Anleger dem dieser Grenze nur bei einem einzigen Aus- Jahresbericht entnehmen. – Das Kreditinstitut verfügt mindestens steller (Schuldner) zulässig ist. über ein Rating mit einer Benotung, die Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebe- als sogenanntes „Investment-Grade“ Bei Vermögensgegenständen die sich auf dingungen oder ihrer Satzung höchstens bis qualifiziert. den zugrunde liegenden Index beziehen, ist zu 10 % in Anteile an anderen offenen der Kurswert der Indexwertpapiere anteilig Investmentvermögen investieren. Für Anteile – Mittels einer eingehenden Analyse des auf die jeweiligen Ausstellergrenzen anzu- an AIF gelten darüber hinaus folgende An- Emittenten kann nachgewiesen werden, rechnen. Entsprechendes gilt für Vermö- forderungen: dass die für das Kreditinstitut geltenden gensgegenstände, die sich auf ein einzelnes Aufsichtsbestimmungen mindestens so Indexwertpapier oder einen Korb von In- Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschrif- streng sind wie die des Rechts der EU. dexwertpapieren beziehen. Derivate und ten zugelassen worden sein, die ihn einer Finanzinstrumente mit derivativer Kompo- wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz Für die übrigen Geldmarktinstrumente, nente sind entsprechend den §§ 18 ff. Deri- der Anleger unterstellen, und es muss eine die nicht an einer Börse notiert oder einem vateV auf die Ausstellergrenzen anzurech- ausreichende Gewähr für eine befriedigende geregelten Markt zum Handel zugelassen nen. Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbe- sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die hörden bestehen. übrigen unter Nr. 3 genannten), müssen Das Fondsvermögen muss zu mindestens angemessene Informationen über die Emis- 95 % des Wertes des Fonds in Indexwert- Das Schutzniveau der Anleger muss sion bzw. das Emissionsprogramm sowie papieren, Wertpapieren, die auf diese In- gleichwertig zu dem Schutzniveau eines über die rechtliche und finanzielle Situation dexwertpapiere oder den zugrunde liegen- Anlegers in einem inländischen OGAW sein, des Emittenten vor der Emission des Geld- den Index begeben werden sowie in insbesondere im Hinblick auf Trennung von marktinstruments vorliegen, die in regelmä- Verwaltung und Verwahrung der Vermö- 13
gensgegenstände, für die Kreditaufnahme auf Derivate als auch auf Finanzinstrumente darf. Die Gesellschaft darf für Rechnung des und -gewährung sowie für Leerverkäufe von mit derivativer Komponente (nachfolgend Fonds erwerben: Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. zusammen „Derivate“). Grundformen von Derivaten Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Durch den Einsatz von Derivaten darf sich Gegenstand von Jahres- und Halbjahresbe- das Marktrisiko des Fonds höchstens ver- Kombinationen aus diesen Derivaten richten sein und den Anlegern erlauben, sich doppeln („Marktrisikogrenze“). Marktrisiko ein Urteil über das Vermögen und die Ver- ist das Verlustrisiko, das aus Schwankungen Kombinationen aus diesen Derivaten mit bindlichkeiten sowie die Erträge und die beim Marktwert von im Fonds gehaltenen anderen Vermögensgegenständen, die für Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Vermögensgegenständen resultiert, die auf den Fonds erworben werden dürfen. Veränderungen von variablen Preisen bzw. Der Zielfonds muss ein Publikumsfonds Kursen des Marktes wie Zinssätzen, Wech- Ein vernachlässigbarer Anteil der Anlagestra- sein, bei dem die Anzahl der Anteile nicht selkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen oder tegie darf auf einer sogenannten komplexen zahlenmäßig begrenzt ist und die Anleger auf Veränderungen bei der Bonität eines Strategie basieren. Die Gesellschaft darf ein Recht zur Rückgabe der Anteile haben. Emittenten zurückzuführen sind. Die Gesell- außerdem einen vernachlässigbaren Anteil schaft hat die Marktrisikogrenze laufend in komplexe Derivate investieren. Von einem Die Gesellschaft darf für Rechnung des einzuhalten. Die Auslastung der Marktrisi- vernachlässigbaren Anteil ist auszugehen, Fonds nicht mehr als 25 % der ausgegebe- kogrenze hat sie täglich nach gesetzlichen wenn dieser unter Zugrundelegung des nen Anteile eines Zielfonds erwerben. Vorgaben zu ermitteln; diese ergeben sich maximalen Verlustes ein Prozent des Wertes aus der Verordnung über Risikomanage- des Fonds nicht übersteigt. Zielfonds können im gesetzlichen Rahmen ment und Risikomessung beim Einsatz von zeitweise die Rücknahme von Anteilen Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensi- Grundformen von Derivaten sind: aussetzen. Dann kann die Gesellschaft die onsgeschäften in Investmentvermögen nach Anteile an dem Zielfonds nicht bei der Ver- dem Kapitalanlagegesetzbuch („Deri- a) Terminkontrakte auf die Basiswerte nach waltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des vateV“). § 197 Absatz 1 KAGB mit der Ausnahme Zielfonds gegen Auszahlung des Rücknah- von Investmentanteilen nach § 196 mepreises zurückgeben (siehe auch den Zur Ermittlung der Auslastung der Marktrisi- KAGB; Abschnitt „Risikohinweise – Risiken im kogrenze wendet die Gesellschaft den so- Zusammenhang mit der Investition in In- genannten einfachen Ansatz im Sinne der b) Optionen oder Optionsscheine auf die vestmentanteile“). Auf der Homepage der DerivateV an. Sie summiert die Anrech- Basiswerte nach § 197 Absatz 1 KAGB Gesellschaft ist unter www.deka-etf.de nungsbeträge aller Derivate sowie Wertpa- mit der Ausnahme von Investmentantei- aufgeführt, ob und in welchem Umfang der pierdarlehen und Pensionsgeschäfte auf, die len nach § 196 KAGB und auf Termin- Fonds Anteile von Zielfonds hält, die derzeit zur Steigerung des Investitionsgrades füh- kontrakte nach Buchstabe a), wenn sie die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt ren. Als Anrechnungsbetrag für Derivate die folgenden Eigenschaften aufweisen: haben. und Finanzinstrumente mit derivativen Komponenten wird grundsätzlich der aa) eine Ausübung ist entweder während 7.3.6 Derivate Marktwert des Basiswerts zugrunde gelegt. der gesamten Laufzeit oder zum Ende Die Gesellschaft darf für den Fonds als Die Summe der Anrechnungsbeträge für das der Laufzeit möglich und Teil der Anlagestrategie Geschäfte mit Marktrisiko durch den Einsatz von Derivaten Derivaten tätigen. Dies schließt Ge- und Finanzinstrumenten mit derivativen bb) der Optionswert hängt zum Ausübungs- schäfte mit Derivaten zur effizienten Komponenten darf den Wert des Fondsver- zeitpunkt linear von der positiven oder Portfoliosteuerung und zur Erzielung mögens nicht überschreiten. negativen Differenz zwischen Basispreis von Zusatzerträgen, d. h. auch zu spe- und Marktpreis des Basiswerts ab und kulativen Zwecken, ein. Dadurch kann Die Gesellschaft darf regelmäßig nur Deri- wird null, wenn die Differenz das andere sich das Verlustrisiko des Fonds zumin- vate erwerben, wenn sie für Rechnung des Vorzeichen hat; dest zeitweise erhöhen. Fonds die Basiswerte dieser Derivate erwer- ben dürfte oder wenn die Risiken, die diese c) Zinsswaps, Währungsswaps oder Zins- Ein Derivat ist ein Instrument, dessen Preis Basiswerte repräsentieren, auch durch Ver- Währungsswaps; von den Kursschwankungen oder den Preis- mögensgegenstände im Investmentvermö- erwartungen anderer Vermögensgegen- gen hätten entstehen können, die die Ge- d) Optionen auf Swaps nach Buchstabe c), stände („Basiswert“) abhängt. Die nachfol- sellschaft für Rechnung des Fonds erwerben sofern sie die in Buchstabe b) unter genden Ausführungen beziehen sich sowohl 14
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