Kreisnachrichten - Kreisverwaltung Bernkastel ...
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Kreisnachrichten Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Ausgabe 06/2020 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 04.02.2020 Mitarbeiter spenden Blut Magische Erziehungshelfer und lassen sich typisieren für Pflegeeltern Am Dienstag, 11. Februar cher – denn so hart die The- 2020 von 20 bis 22 Uhr bie- men sind – die Gestaltung der tet der Pflegekinderdienst des Bücher ist äußerst liebevoll, Kinderschutzbundes einen bunt und fantasievoll. In Bü- Abend für Pflegeeltern, an chern begegnen Kinder Hel- dem es nur um Bücher als ma- den, die das ähnliche wie sie gische Erziehungshelfer geht. erlebt haben und anhand der Pflegefamilien nehmen Kin- Protagonisten lernen sie, wie der bei sich auf, die aus un- sie selbst etwas unterneh- terschiedlichen Gründen nicht men können, um ihre Situati- länger in ihren Herkunftsfami- on zu verbessern. Bücher hel- lien leben können. Der Pflege- fen die Gefühle zu ordnen und kinderdienst, der in Koopera- machen Mut, weil es ande- tion mit der Kreisverwaltung ren genauso geht und es aber Bernkastel-Wittlich arbeitet, Hilfe gibt. Über Bilder gelingt bereiten alle Personen vor, die es Kindern wie Erwachsenen Gemeinsam Gutes tun – unter sem Tag in einen großen Spen- sich dieser wichtigen Aufgabe miteinander ins Gespräch zu diesem Motto hat die Kreis- derraum. Insgesamt waren 36 stellen und begleitet sie. kommen und über das Erlebte verwaltung Bernkastel-Witt- Personen für eine Blutspen- Für Kinder ist oftmals schwer zu erzählen. lich zur ersten Blutspende-/ de bereit, davon neun Erst- zu verstehen, warum sie aus Um eine Anmeldung bis zum Typisierungs-Aktion für die spender. Zudem haben sich ihren Familie heraus genom- 10. Februar 2020 wird gebe- Mitarbeiter in Zusammenar- neun Personen typisieren las- men wurden und für Erwach- ten telefonisch unter 06571 beit mit dem DRK-Blutspende- sen. Die Bereitschaft zur Fort- sene ist es nicht leicht, in die- 969262 oder per E-Mail pfle- dienst West aufgerufen. Der führung der Zusammenarbeit sen Situationen kindgerechte gekinderdienst@dksb-witt- Sitzungssaal der Kreisverwal- wurde bereits seitens der Or- Worte zu finden. Eine große lich.de. Die Teilnahme ist ko- tung verwandelte sich an die- ganisatoren signalisiert. Hilfe an dieser Stelle sind Bü- stenfrei. Verantwortlich für den Inhalt Höheres Wohngeld ab Januar 2020 der Kreisnachrichten: Durch die Wohngeldreform gepasst. Wohngeld wird nur automatisch einen neuen Be- Kreisverwaltung zum 1. Januar 2020 wur- auf Antrag gewährt und kann scheid mit dem neuen, hö- Bernkastel-Wittlich den die Höchstbeträge der frühestens ab dem Antrags- heren Wohngeldbetrag erhal- Postfach 1420, zu berücksichtigenden Miete monat bewilligt werden. Das ten. 54504 Wittlich oder Belastung und die Ein- Team der Wohngeldstelle in Weitere Informationen über kommensgrenzen angeho- der Kreisverwaltung Bernka- die Miethöchstbeträge und Ansprechpartner: ben. Dadurch wird es mehr stel-Wittlich berät gerne und die Einkommensgrenzen fin- Mike-D. Winter, Wohngeld für mehr Haus- führt Probeberechnungen zur den Interessierte auf der Tel.: 06571 142205 halte geben. Das Wohngeld Ermittlung eines etwaigen Internet-Seite der Kreis- Telefax: 06571 1442205 wird damit an die allgemei- Wohngeldanspruches durch. verwaltung www.Bernkastel- E-Mail: Kreisnachrichten ne Mieten- und Einkommen- Alle Haushalte, denen Wohn- Wittlich.de/Fachbereiche/ sentwicklung seit der letzten geld über den 1. Januar 2020 Fachbereich30/Soziale Hil- @Bernkastel-Wittlich.de Wohngeldreform 2016 an- hinaus bewilligt war, haben fen/Wohngeld. Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de
Seite 2 Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang ge- Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen. setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zuge- stellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti- Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle halb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt. lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene/r: Fahrudpin Ibrahimovic Wittlich, 27.01.2020 letzte bekannte Anschrift: , unbekannt Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 30.01.2020, Az.: 13-62-I-006847 - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- Im Auftrag gez. Manuela Neithöfer reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ab- Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier lauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem (Zweckverband A.R.T.): Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung er- langt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2018 wur- nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bern- de durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, ge- kastel-Wittlich Widerspruch einlegt. prüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Wittlich, 30.01.2020 1. Feststellung und Gewinnverwendung: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich a. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. hat den Jah- - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - resabschluss des Gesamtbetriebes in ihrer Sitzung vom 17.09.2019 in Ak- Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich tiva und Passiva auf 177.371.466,66 Euro festgestellt. Der Jahresverlust Im Auftrag gez. Beatrice Kettel des Gesamtbetriebes in Höhe von 5.060.062,15 Euro wird auf neue Rech- nung vorgetragen. b. Der Jahresverlust des Hoheitsbetriebes in Höhe von 10.926.595,04 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. c. Der Jahresgewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) in Höhe von 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des 5.866.532,89 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen. 2. Entlastung des Verbandsvorstands und der Verbandsdirektion Dem Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektion wurden für das Wirt- Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti- schaftsjahr 2018 Entlastung erteilt. gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel- Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 liegt vom 05. Februar 2020 bis lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. zum 13. Februar 2020 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 108 zur Ein- Betroffene/r: Teyeb Watt, sicht öffentlich aus. geboren am 31.12.1959 letzte bekannte Anschrift: unbekannt 54290 Trier, den 20.01.2020 Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 27.01.2020, Az.: 13-50-D-006855 Zweckverband Abfallwirtschaft Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn Region Trier bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe- Löwenbrückener Str. 13/14 reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, 54290 Trier eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang ge- setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zuge- stellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner- Vergabe der Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Ko- halb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der ordinierung gem. § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterent- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt. wicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) für die Zeit ab 01.01.2021 Wittlich, 27.01.2020 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind vier Pflegestützpunkte eingerichtet, in - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Koordinierung gemeinsam tätig sind. Die Fachkräfte der Beratung und Koordi- Im Auftrag gez. Manuela Neithöfer nierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerüber- greifend hilfesuchende Menschen und ihre Angehörigen zu beraten, im Ein- zelfall notwendige Hilfen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß bürgerlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die An- § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. gebotsstruktur einzubeziehen. Die aktuellen Trägerschaften für die Fachkraft- 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des stellen der Beratung und Koordinierung an den vier Pflegestützpunkten im Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen. Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie für die zusätzliche Beratungs- und Koor- dinierungsstelle mit dem Schwerpunkt „Demenz“ enden zum 31.12.2020 und Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti- sind ab 01.01.2021 neu zu vergeben. Die räumlichen Zuschnitte der Beratungs- gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle bezirke, die aktuellen Träger der Beratungs- und Koordinierungsstellen sowie Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel- die Anschriften der jeweiligen Pflegestützpunkte ergeben sich aus der unten- lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. stehenden Übersicht. Bewerbungen um eine Trägerschaft sind unter Beachtung Betroffene/r: Ladislav Ferenc, geb. am 08.04.1960, letzte bekannte Anschrift: der nachstehenden Verfahrensregelungen ab sofort möglich. Anstellungsträger 40007 Usti nad Labem - Krasne Brezno, Drazdanska 106/153, Tschechische Re- von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können nach § 5 Abs. 4 LPfle- publik geASG sein: Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 17.12.2019, Az.: 13-42-F-005681 1. einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft,
Seite 3 2. Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflege- 2. Abschnitt – Wahltag, Wahlorgane, Wahlverfahren dienst angehört, §4 Wahltag 3. Landkreise oder kreisfreie Städte. §5 Wahlorgane Die Antragsunterlagen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versor- §6 Durchführung der Wahl gung, Referat 46, Frau Johanna Marth, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Telefon: §7 Wahlvorschläge 0651/1447-207, Telefax: 0651/1447-14207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de, §8 Wahlgebiet, Stimmbezirke, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen anzufordern und innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach dieser öffentlichen §9 Wahlsystem, Ablauf der Wahl Bekanntmachung auch dort einzureichen. Für weitere Fragen wenden Sie sich § 10 Feststellung des Wahlergebnisses bitte an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich „Soziale Hilfen“ 3. Abschnitt - Schlussbestimmungen Hermann-Josef Valerius, Tel. 06571/142263, Hermann-Josef.Valerius@Bernka- § 11 Ergänzende Anwendung der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes stel-Wittlich.de oder Mirko Nagel, Tel. 06571/142408, Mirko.Nagel@Bernka- und der Kommunalwahlordnung stel-Wittlich.de. § 12 Inkrafttreten 1. Abschnitt – Grundlagen Bera- Örtlicher Bisheriger Pflegestützpunkt § 1 Einrichtung und Aufgaben tungs- Zuständigkeits- Beko-Träger (PSP) (1) Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshin- bezirk bereich - Anschrift tergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre - zuständige Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet der Landkreis einen Beirat für Pflegekasse Migration und Integration ein. I Verbandsgemein- Caritas- PSP Bernkastel-Kues (2) Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Si- de Bernkastel-Kues Sozialstation - 54470 cherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden außer den Ortsge- Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues, Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die meinden Minheim, Gartenstr. 24 Brüningstr. 49 Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Neumagen-Dhron 54472 - AOK Rheinland- (3) Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohne- und Piesport Bernkastel-Kues Pfalz/Saarland rinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommu- nalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Landkreises II Stadt Wittlich (Stadt- Caritas- PSP Wittlich I vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die sei- kern) sowie Sozialstation - 54516 Wittlich, nen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben. Verbandsgemeinde Wittlich Kurfürstenstr. 59 (4) Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten be- Wittlich-Land Zur Schweiz 20 - AOK Rheinland- raten, die in seinem Aufgabenbereich liegen. Gegenüber den Organen des Land- außer den zur 54516 Wittlich Pfalz/Saarland kreises kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten früheren Ver- des Landkreises betroffen sind. Auf Antrag des Beirates für Migration und Inte- bandsgemeinde gration hat der Landrat Angelegenheiten im Sinne des Satzes 2 dem Kreistag zur Manderscheid ge- Beratung und Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende des Beirates für Mi- hörenden Ortsge- gration und Integration oder einer seiner Stellvertreter sind berechtigt, bei der meinden Beratung dieser Angelegenheiten an Sitzungen des Kreistages oder seiner Aus- III Stadt Wittlich (Stadt- Diakonie-Sozial- PSP Wittlich II schüsse mit beratender Stimme teilzunehmen; die Einladung erfolgt innerhalb teile) sowie station Traben- - 54516 Wittlich, der Fristen der LKO und Geschäftsordnung des Kreistages. Der Beirat soll zu Fra- Verbandsgemein- Trarbach Kurfürstenstr. 59 gen, die ihm vom Kreistag, einem Ausschuss oder dem Landrat vorgelegt wer- de Traben-Trarbach Brückenstr. 13 - BKK Landesverband den, Stellung nehmen. und 56841 Traben- Rheinland-Pfalz (5) Die Geschäftsordnung des Kreistages bestimmt, in welcher Form Mitglieder die zur früheren Trarbach Personalisierung: des Beirates für Migration und Integration im Rahmen seiner Aufgaben an Sit- Verbandsgemeinde AOK zungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilnehmen. Manderscheid ge- Rheinland-Pfalz (6) Über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen von Planungen hörenden Ortsge- und Vorhaben des Landkreises, die den Aufgabenbereich des Beirates für Migra- meinden tion und Integration in besonderer Weise betreffen, soll der Integrationsbeirat IV Gemeinde Morbach Paritätische So- PSP Thalfang, rechtzeitig informiert und gehört werden. sowie zialstation AHZ Morbach, Neuma- (7) Der Beirat für Migration und Integration erstellt jeweils zur Mitte und zum Verbandsgemeinde Hunsrück- gen- Dhron Ende der Zeit, für die er gewählt ist, einen Bericht über seine Tätigkeit, die dem Thalfang am Mosel, Thalfang - 54424 Thalfang, Kreistag vorgelegt werden. Erbeskopf und die Hauptstr. 45 Hauptstr. 45 (8) Die Kreisverwaltung berät und unterstützt den Beirat für Migration und Inte- Ortsgemeinden 54424 Thalfang - Verband der Er- gration bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt seine Geschäfte. Neumagen-Dhron, satzkas- Minheim, sen (vdek) § 2 Gesamtzahl der Mitglieder Piesport (1) Es wird ein Beirat für Migration und Integration (Beirat) gebildet. Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 10, die Gesamtzahl der Mitglieder 15. Bis zu Schwer- Landkreis Bernka- Caritasverband Schwerpunkt-Beko fünf Mitglieder können in den Beirat berufen werden. Die Zahl der berufenen punkt- stel-Wittlich Mosel- „Fachstelle De- Mitglieder darf ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder während der Wahlzeit Beko Eifel-Hunsrück menz“, nicht übersteigen (Drittelregelung). „Demenz“ e.V. Kasernenstraße 37 (2) Die gewählten Mitglieder des Beirates werden in allgemeiner, gleicher, ge- Kurfürstenstr. 16 - Haus der Vereine - heimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 54516 Wittlich 54516 Wittlich Für die Wahl gelten die Bestimmungen des 2. Abschnittes. (siehe oben Be- (3) Die berufenen Mitglieder werden nach den Grundsätzen des § 39 LKO be- ratungsbezirke stellt. Wird die Drittelregelung während der Wahlzeit des Beirates überschrit- I u. II) ten, erfolgt eine erneute Bestellung aller berufenen Mitglieder. § 3 Vorsitz und Stellvertretung Der Beirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vor- Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Einrichtung und Wahl sitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Im Übrigen gelten die Bestim- eines Beirates für Migration und Integration mungen der Geschäftsordnung des Kreistages. Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat am 09.12.2019 aufgrund 2. Abschnitt – Wahltag, Wahlorgane, Wahlverfahren des § 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 49 a LKO die folgende § 4 Wahltag Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Den Wahltag bestimmt der Kreistag. Sofern ein Beirat für Migration und Integra- tion eingerichtet ist, ist dieser zu hören. Der Wahltag muss ein Sonntag sein. Die Inhaltsverzeichnis: Entscheidung ist bis zum 69. Tag vor der Wahl bekannt zu machen. 1. Abschnitt – Grundlagen § 1 Einrichtung und Aufgaben § 5 Wahlorgane § 2 Gesamtzahl der Mitglieder (1) Wahlleiter ist der Landrat. Der Wahlleiter leitet die Vorbereitung und Durch- § 3 Vorsitz und Stellvertretung führung der Wahl im Landkreis nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Sat-
Seite 4 zung. Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen Beigeordne- stens am 34. Tag und spätestens am 10. Tag vor der Wahl einen Wahlschein, ei- ten oder einen Kreisbediensteten beauftragen. nen Stimmzettel, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an (2) Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft die vier Mit- den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag. Eines Antrages hierzu bedarf glieder des Wahlausschusses spätestens am 47. Tag vor der Wahl. Die zum Bei- es nicht. Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der rat Wahlberechtigten sollen im Wahlausschuss hinsichtlich der Nationalitäten Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsper- angemessen vertreten sein. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung son bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest. Der Wahlausschuss tagt nach Maßgabe des Willens des Wählers ausgefüllt hat. öffentlich und ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl (4) Wahlberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten haben, können die der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Aufnahme ins Wählerverzeichnis und Aushändigung von Wahlunterlagen bei (3) Der Wahlleiter bestellt zur Feststellung des Wahlergebnisses einen Brief- der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Gemeindeverwaltung wahlvorstand. Der Briefwahlvorstand tagt öffentlich. Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich bis 12.00 Uhr am zweiten Tage vor der Wahl beantragen. Wählen darf auch, wer bis zum vorgenannten Zeitpunkt seine § 6 Durchführung der Wahl Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch (1) Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt. Vorlage insbesondere einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürge- (2) Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder übersteigt rungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertrie- die Zahl der zugelassenen Kandidaten nicht die Zahl der zu wählenden Mitglie- benengesetz (BVFG). Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. der des Beirates, findet die Wahl nicht statt (§ 49 a Absatz 3 Satz 1 LKO). Dies ist spätestens am 12. Tag vor dem ursprünglich vorgesehenen Tag der Wahl be- § 9 Wahlsystem - Ablauf der Wahl kanntzumachen. (1) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration wer- (3) Findet die Wahl nicht statt, wird ein Beirat für die Belange von Menschen mit den nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Migrationshintergrund nach Maßgabe des § 49 b LKO eingerichtet (§ 49 a Absatz Wahlvorschläge gewählt. 3 Satz 2 LKO). Für diesen Beirat gelten die Bestimmungen des ersten Abschnitts (2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge in alphabetischer entsprechend. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshinter- Reihenfolge unter Angabe des Namens, Vornamens und der Anschrift des Be- grund hat insgesamt 15 Mitglieder. werbers, in den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 1 unter Hinzufügung der Bezeich- nung „Einzelbewerber“, in den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 2 unter Hinzufügung § 7 Wahlvorschläge des Namens oder der Kurzbezeichnung der vorschlagenden Organisation. (1) Der Wahlleiter fordert spätestens am 69. Tag vor der Wahl zur Einreichung (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie gewählte Mitglieder des Beirats von Wahlvorschlägen durch öffentliche Bekanntmachung auf. Dabei hat er da- für Migration und Integration zu wählen sind. Der Wähler vergibt seine Stim- rauf hinzuweisen, dass die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, men durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem 18.00 Uhr, bei ihm oder der Kreisverwaltung einzureichen sind. Stimmzettel aufgeführten Bewerber, die er wählen will. Pro Bewerber darf nur (2) Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur eine Stimme vergeben werden. Eine Stimmabgabe für Wahlvorschläge ist nicht anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migrati- möglich. on und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem (4) Gewählt ist die in § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Bewerbern, auf die die mei- Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige sten Stimmen entfallen, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen. Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlags- Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses träger) Wahlvorschläge einreichen. Der Wahlvorschlag ist mit einer Kurzbe- zu ziehende Los. Vergibt der Wähler mehr Stimmen, als ihm zustehen, ist die zeichnung der einreichenden Organisation zu versehen. Im Wahlvorschlag sind Stimmabgabe insgesamt ungültig. der Vorschlagende und der Bewerber (Name, Vorname, Anschrift und Status gemäß § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO) eindeutig zu bezeichnen und um weitere Merk- § 10 Feststellung des Wahlergebnisses male zu ergänzen, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Es sind nur (1) Alle Stimmzettelumschläge, die bis 18.00 Uhr am Wahltag beim Wahlleiter Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahl- bzw. der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingehen, werden in die Ergeb- vorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Versammlungen nisermittlung einbezogen. Die Auszählung der Stimmen übernimmt ein bei der gem. §§ 17 und 18 KWG und Unterstützungsunterschriften sind zur Aufstellung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzurichtender Briefwahlvorstand. Die Tä- des Wahlvorschlages nicht erforderlich. tigkeit des Briefwahlvorstandes und das von ihm festgestellte Wahlergebnis sind (3) Der Wahlausschuss entscheidet bis zum 41. Tag vor der Wahl über die Zulas- in einer Niederschrift zu dokumentieren. sung der Wahlvorschläge bzw. Einzelbewerber. (2) Der nach § 5 Absatz 2 einzuberufende Wahlausschuss stellt das Wahlergeb- (4) Spätestens am 12. Tag vor der Wahl macht der Wahlleiter die zugelassenen nis fest. Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe jeweils des Na- (3) Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen Wo- mens, Vornamens und der Anschrift der Bewerber bekannt, in den Fällen des chenfrist zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dabei weist der Wahlleiter da- Absatzes 2 Satz 1 unter Hinzufügung des Bezeichnung „Einzelbewerber“, in den rauf hin, dass die Wahl als angenommen gilt, sofern innerhalb dieser Frist keine Fällen des Absatzes 2 Satz 2 unter Hinzufügung des Namens oder der Kurzbe- gegenteilige Erklärung eingeht, eine Erklärung unter Vorbehalt als Ablehnung zeichnung der vorschlagenden Organisation. § 6 Absatz 2 bleibt unberührt. gilt und eine Ablehnung der Wahl nicht widerrufen werden kann. (4) Lehnt ein Gewählter die Wahl ab oder scheidet er aus dem Beirat aus, beruft § 8 Wahlgebiet, Stimmbezirke, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen der Wahlleiter eine Ersatzperson ein. Einzuberufen ist die nächste noch nicht (1) Wahlgebiet ist das Kreisgebiet. berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl. Die Feststellung der Ersatzper- (2 Der Wahlleiter veranlasst für das Kreisgebiet die Erstellung eines Verzeich- son obliegt dem Wahlleiter. nisses der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). Spätestens am 24. Tag vor der (5) Das Wahlergebnis ist öffentlich bekanntzumachen. Wahl erfolgt die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in (6) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von das Wählerverzeichnis. In das Wählerverzeichnis sind auf Antrag alle Einwohner, zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben beim Landrat Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Aufsichts- a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsange- behörde hörigkeitsgesetzes, b) durch Einbürgerung, 3. Abschnitt - Schlussbestimmungen c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder § 11 Ergänzende Anwendung der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und der Kommunalwahlordnung und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöri- Die Bestimmungen des Ersten Teils des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des ger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, Ersten Teils der Kommunalwahlordnung (KWO) finden ergänzend sinngemäße soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet ha- Anwendung. ben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahl- gesetzes erfüllen, aufzunehmen. Die Wahlberechtigten werden durch öffent- § 12 Inkrafttreten liche Bekanntmachung aufgefordert, die Eintragung in das Wählerverzeichnis Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich- bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwal- zeitig tritt die Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 08.09.2014 über tung bzw. der Gemeindeverwaltung Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich zu die Bildung eines Beirates für Migration und Integration außer Kraft. beantragen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt spätestens am 62. Tag vor der Wahl. Das Wählerverzeichnis ist nach Maßgabe des § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO Wittlich, den 24.01.2020 fortzuschreiben und am zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, abzuschließen. Bis Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte im Sinne des Satzes 3 Anträge auf gez. Gregor Eibes Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, dies gilt auch für Wahlberechtigte, die Gregor Eibes von der Meldepflicht befreit sind. Landrat (3) Die ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten frühe-
Seite 5 Demenz verstehen – Informatives und Hilfreiches zum Umgang mit verwirrten älteren Menschen Ehrenamtliche, die in der Se- 12. Februar 2020, 14:30 Uhr den ersten Blick vielleicht ir- lich ist, wird um Anmeldungen niorenarbeit tätig sind, treffen bis circa 17:00 Uhr in der Cari- ritierende Verhaltensweisen bis zum 10. Februar 2020 bei bei ihren unterschiedlichen tas-Begegnungsstätte im Haus besser zu verstehen und ange- der Beratungs- und Koordinie- Aktivitäten immer häufiger der Vereine, Kasernenstraße messen darauf zu reagieren. rungsstelle/Schwerpunkt De- auch auf dementiell verän- 37 in Wittlich statt. Referentin Die Teilnahme an der Veran- menz, Ulrike Jung-Ristic, Tel.: derte ältere Menschen. Dabei ist Waltraud Klein, Geschäfts- staltung ist kostenlos. Da für 06571 9155-0, E-Mail: u.jung- kann es zu Unsicherheiten bei führung der Alzheimer Gesell- die Veranstaltung eine Min- ristic@caritas-meh.de gebe- der Einschätzung von Verhal- schaft Nördliches Rheinland- destteilnehmerzahl erforder- ten. tensweisen und im Umgang Pfalz e.V. mit Betroffenen kommen. Diese Thematik greift die für Sie vermittelt auf informative und sensible Weise ein Gespür Mitarbeiter der Kreisverwal- den Landkreis zuständige Be- ratungs- und Koordinierungs- für die Veränderungen bei den Betroffenen und gibt Basisin- tung feiert Dienstjubiläum stelle/Schwerpunkt Demenz formationen, die bei der Ar- auf und lädt interessierte Eh- beit mit und für Senioren hilf- renamtliche zu einer Info- reich sein können. Dies kann veranstaltung ein. Die Veran- dazu beitragen, Missverständ- staltung findet am Mittwoch, nisse zu vermeiden und auf Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html. Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Sein 40-jähriges Dienstjubiläum konnte jetzt Michael Paulus in GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE: ================================================================ der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Paulus ist Lehrer Bausendorf Aufm Brühl Landwirtschaftsfläche 0,7067 ha an der Musikschule des Landkreises. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich der Leiter der Musikschu- Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) le Frank Wilhelmi und der Vorsitzende des Personalrats Werner Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße Petry gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich / 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 18.02.2020 schriftlich mitzuteilen. Mike-D. Winter Nachruf Mitarbeiter in den In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied Ruhestand verabschiedet von der ehemaligen Mitarbeiterin und Kollegin Frau Johanna Lorenz. Frau Lorenz wurde im Jahre 1973 als Telefonistin beim Kreis- krankenhaus Wittlich eingestellt. Im Jahre 1980 wechselte sie zur Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und war dort bis zu ihrem Renteneintritt im Jahre 1995 als Telefonistin tätig. Wegen ihrer vielseitigen und umfassenden Kompetenzen und aufgrund ihres offenen und freundlichen Wesens war Frau Lorenz allseits sehr geschätzt. In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. gor Eibes (rechts) die langjährigen Mitarbeiter Michael Werner (zweiter von rechts) und Reinhold Beicht (vorne Mitte) in den Für den Landkreis Für den Personalrat Ruhestand. Eibes dankte ihnen für ihr langjähriges Engage- Bernkastel-Wittlich ment für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger und wünschte für den Ruhestand alles Gute. Den Glückwünschen Gregor Eibes Werner Petry von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die Vorgesetzten sowie Landrat Vorsitzender Personalrat Werner Petry gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich / Mike-D. Winter
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