Kreisnachrichten - Kreisverwaltung Bernkastel ...

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Kreisnachrichten - Kreisverwaltung Bernkastel ...
Kreisnachrichten
                                   Informationen und öffentliche Bekanntmachungen
                                        der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Ausgabe 06/2020                             Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich                         Dienstag, 04.02.2020

     Mitarbeiter spenden Blut                                            Magische Erziehungshelfer
     und lassen sich typisieren                                               für Pflegeeltern
                                                                     Am Dienstag, 11. Februar            cher – denn so hart die The-
                                                                     2020 von 20 bis 22 Uhr bie-         men sind – die Gestaltung der
                                                                     tet der Pflegekinderdienst des      Bücher ist äußerst liebevoll,
                                                                     Kinderschutzbundes         einen    bunt und fantasievoll. In Bü-
                                                                     Abend für Pflegeeltern, an          chern begegnen Kinder Hel-
                                                                     dem es nur um Bücher als ma-        den, die das ähnliche wie sie
                                                                     gische Erziehungshelfer geht.       erlebt haben und anhand der
                                                                     Pflegefamilien nehmen Kin-          Protagonisten lernen sie, wie
                                                                     der bei sich auf, die aus un-       sie selbst etwas unterneh-
                                                                     terschiedlichen Gründen nicht       men können, um ihre Situati-
                                                                     länger in ihren Herkunftsfami-      on zu verbessern. Bücher hel-
                                                                     lien leben können. Der Pflege-      fen die Gefühle zu ordnen und
                                                                     kinderdienst, der in Koopera-       machen Mut, weil es ande-
                                                                     tion mit der Kreisverwaltung        ren genauso geht und es aber
                                                                     Bernkastel-Wittlich arbeitet,       Hilfe gibt. Über Bilder gelingt
                                                                     bereiten alle Personen vor, die     es Kindern wie Erwachsenen
Gemeinsam Gutes tun – unter        sem Tag in einen großen Spen-     sich dieser wichtigen Aufgabe       miteinander ins Gespräch zu
diesem Motto hat die Kreis-        derraum. Insgesamt waren 36       stellen und begleitet sie.          kommen und über das Erlebte
verwaltung Bernkastel-Witt-        Personen für eine Blutspen-       Für Kinder ist oftmals schwer       zu erzählen.
lich zur ersten Blutspende-/       de bereit, davon neun Erst-       zu verstehen, warum sie aus         Um eine Anmeldung bis zum
Typisierungs-Aktion für die        spender. Zudem haben sich         ihren Familie heraus genom-         10. Februar 2020 wird gebe-
Mitarbeiter in Zusammenar-         neun Personen typisieren las-     men wurden und für Erwach-          ten telefonisch unter 06571
beit mit dem DRK-Blutspende-       sen. Die Bereitschaft zur Fort-   sene ist es nicht leicht, in die-   969262 oder per E-Mail pfle-
dienst West aufgerufen. Der        führung der Zusammenarbeit        sen Situationen kindgerechte        gekinderdienst@dksb-witt-
Sitzungssaal der Kreisverwal-      wurde bereits seitens der Or-     Worte zu finden. Eine große         lich.de. Die Teilnahme ist ko-
tung verwandelte sich an die-      ganisatoren signalisiert.         Hilfe an dieser Stelle sind Bü-     stenfrei.

   Verantwortlich für den Inhalt                Höheres Wohngeld ab Januar 2020
      der Kreisnachrichten:
                                   Durch die Wohngeldreform          gepasst. Wohngeld wird nur          automatisch einen neuen Be-
         Kreisverwaltung
                                   zum 1. Januar 2020 wur-           auf Antrag gewährt und kann         scheid mit dem neuen, hö-
        Bernkastel-Wittlich        den die Höchstbeträge der         frühestens ab dem Antrags-          heren Wohngeldbetrag erhal-
          Postfach 1420,           zu berücksichtigenden Miete       monat bewilligt werden. Das         ten.
          54504 Wittlich           oder Belastung und die Ein-       Team der Wohngeldstelle in          Weitere Informationen über
                                   kommensgrenzen       angeho-      der Kreisverwaltung Bernka-         die Miethöchstbeträge und
        Ansprechpartner:           ben. Dadurch wird es mehr         stel-Wittlich berät gerne und       die Einkommensgrenzen fin-
         Mike-D. Winter,           Wohngeld für mehr Haus-           führt Probeberechnungen zur         den Interessierte auf der
        Tel.: 06571 142205         halte geben. Das Wohngeld         Ermittlung eines etwaigen           Internet-Seite der Kreis-
     Telefax: 06571 1442205        wird damit an die allgemei-       Wohngeldanspruches durch.           verwaltung www.Bernkastel-
     E-Mail: Kreisnachrichten
                                   ne Mieten- und Einkommen-         Alle Haushalte, denen Wohn-         Wittlich.de/Fachbereiche/
                                   sentwicklung seit der letzten     geld über den 1. Januar 2020        Fachbereich30/Soziale   Hil-
     @Bernkastel-Wittlich.de
                                   Wohngeldreform 2016 an-           hinaus bewilligt war, haben         fen/Wohngeld.

     Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de
Kreisnachrichten - Kreisverwaltung Bernkastel ...
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                                                 Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
                                Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter
                          www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß              bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-
§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs.            reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,
1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des           eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang ge-
Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.          setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zuge-
                                                                                     stellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti-        Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner-
gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle      halb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel-   Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt.
lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene/r: Fahrudpin Ibrahimovic                                                  Wittlich, 27.01.2020
letzte bekannte Anschrift: , unbekannt                                               Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 30.01.2020, Az.: 13-62-I-006847               - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -
Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn           Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-        Im Auftrag gez. Manuela Neithöfer
reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,
eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ab-      Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier
lauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem      (Zweckverband A.R.T.):
Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung er-
langt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen         Der Jahresabschluss des Zweckverbandes A.R.T. für das Geschäftsjahr 2018 wur-
nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bern-     de durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Koblenz, ge-
kastel-Wittlich Widerspruch einlegt.                                                 prüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
                                                                                     des Abschlussprüfers.
Wittlich, 30.01.2020                                                                 1. Feststellung und Gewinnverwendung:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich                                                       a.     Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. hat den Jah-
- Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -                                      resabschluss des Gesamtbetriebes in ihrer Sitzung vom 17.09.2019 in Ak-
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich                                                       tiva und Passiva auf 177.371.466,66 Euro festgestellt. Der Jahresverlust
Im Auftrag gez. Beatrice Kettel                                                           des Gesamtbetriebes in Höhe von 5.060.062,15 Euro wird auf neue Rech-
                                                                                          nung vorgetragen.
                                                                                          b.     Der Jahresverlust des Hoheitsbetriebes in Höhe von 10.926.595,04
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß                   Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs.                 c.     Der Jahresgewinn des Betriebes gewerblicher Art (BgA) in Höhe von
1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des                5.866.532,89 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.          2. Entlastung des Verbandsvorstands und der Verbandsdirektion
                                                                                          Dem Verbandsvorsteher und der Verbandsdirektion wurden für das Wirt-
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti-             schaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle
Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel-   Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 liegt vom 05. Februar 2020 bis
lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.                                          zum 13. Februar 2020 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 108 zur Ein-
Betroffene/r: Teyeb Watt,                                                            sicht öffentlich aus.
geboren am 31.12.1959
letzte bekannte Anschrift: unbekannt                                                 54290 Trier, den 20.01.2020
Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 27.01.2020, Az.: 13-50-D-006855               Zweckverband Abfallwirtschaft
Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn           Region Trier
bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-        Löwenbrückener Str. 13/14
reich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich,   54290 Trier
eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang ge-
setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zuge-
stellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.          Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur
Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner-         Vergabe der Anstellungsträgerschaften der Fachkräfte der Beratung und Ko-
halb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der      ordinierung gem. § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterent-
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt.                             wicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) für die Zeit ab
                                                                                     01.01.2021
Wittlich, 27.01.2020
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich                                                  Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind vier Pflegestützpunkte eingerichtet, in
- Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -                                 denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich                                                  Koordinierung gemeinsam tätig sind. Die Fachkräfte der Beratung und Koordi-
Im Auftrag gez. Manuela Neithöfer                                                    nierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerüber-
                                                                                     greifend hilfesuchende Menschen und ihre Angehörigen zu beraten, im Ein-
                                                                                     zelfall notwendige Hilfen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß              bürgerlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die An-
§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs.            gebotsstruktur einzubeziehen. Die aktuellen Trägerschaften für die Fachkraft-
1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des           stellen der Beratung und Koordinierung an den vier Pflegestützpunkten im
Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.          Landkreis Bernkastel-Wittlich sowie für die zusätzliche Beratungs- und Koor-
                                                                                     dinierungsstelle mit dem Schwerpunkt „Demenz“ enden zum 31.12.2020 und
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichti-        sind ab 01.01.2021 neu zu vergeben. Die räumlichen Zuschnitte der Beratungs-
gt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 – Finanzielle      bezirke, die aktuellen Träger der Beratungs- und Koordinierungsstellen sowie
Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustel-   die Anschriften der jeweiligen Pflegestützpunkte ergeben sich aus der unten-
lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.                                          stehenden Übersicht. Bewerbungen um eine Trägerschaft sind unter Beachtung
Betroffene/r: Ladislav Ferenc, geb. am 08.04.1960, letzte bekannte Anschrift:        der nachstehenden Verfahrensregelungen ab sofort möglich. Anstellungsträger
40007 Usti nad Labem - Krasne Brezno, Drazdanska 106/153, Tschechische Re-           von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können nach § 5 Abs. 4 LPfle-
publik                                                                               geASG sein:
Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 17.12.2019, Az.: 13-42-F-005681               1. einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene
Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn                 ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft,
Kreisnachrichten - Kreisverwaltung Bernkastel ...
Seite 3
2.    Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflege-        2.   Abschnitt – Wahltag, Wahlorgane, Wahlverfahren
      dienst angehört,                                                            §4   Wahltag
3. Landkreise oder kreisfreie Städte.                                             §5   Wahlorgane
Die Antragsunterlagen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versor-        §6   Durchführung der Wahl
gung, Referat 46, Frau Johanna Marth, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Telefon:      §7   Wahlvorschläge
0651/1447-207, Telefax: 0651/1447-14207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de,       §8   Wahlgebiet, Stimmbezirke, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen
anzufordern und innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach dieser öffentlichen      §9   Wahlsystem, Ablauf der Wahl
Bekanntmachung auch dort einzureichen. Für weitere Fragen wenden Sie sich         § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
bitte an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich „Soziale Hilfen“    3.   Abschnitt - Schlussbestimmungen
Hermann-Josef Valerius, Tel. 06571/142263, Hermann-Josef.Valerius@Bernka-         § 11 Ergänzende Anwendung der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes
stel-Wittlich.de oder Mirko Nagel, Tel. 06571/142408, Mirko.Nagel@Bernka-              und der Kommunalwahlordnung
stel-Wittlich.de.                                                                 § 12 Inkrafttreten

                                                                                  1. Abschnitt – Grundlagen
 Bera-        Örtlicher                Bisheriger          Pflegestützpunkt
                                                                                  § 1 Einrichtung und Aufgaben
 tungs-       Zuständigkeits-          Beko-Träger         (PSP)
                                                                                  (1) Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshin-
 bezirk       bereich                                      - Anschrift
                                                                                  tergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre
                                                           - zuständige
                                                                                  Erfahrungen und Kompetenzen zu nutzen, richtet der Landkreis einen Beirat für
                                                           Pflegekasse
                                                                                  Migration und Integration ein.
 I            Verbandsgemein-          Caritas-            PSP Bernkastel-Kues    (2) Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Si-
              de Bernkastel-Kues       Sozialstation       - 54470                cherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden
              außer den Ortsge-        Bernkastel-Kues     Bernkastel-Kues,       Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die
              meinden Minheim,         Gartenstr. 24         Brüningstr. 49       Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.
              Neumagen-Dhron           54472               - AOK Rheinland-       (3) Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohne-
              und Piesport             Bernkastel-Kues       Pfalz/Saarland       rinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommu-
                                                                                  nalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Landkreises
 II           Stadt Wittlich (Stadt-   Caritas-            PSP Wittlich I
                                                                                  vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die sei-
              kern) sowie              Sozialstation       - 54516 Wittlich,
                                                                                  nen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.
              Verbandsgemeinde         Wittlich              Kurfürstenstr. 59
                                                                                  (4) Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten be-
              Wittlich-Land            Zur Schweiz 20      - AOK Rheinland-
                                                                                  raten, die in seinem Aufgabenbereich liegen. Gegenüber den Organen des Land-
              außer den zur            54516 Wittlich        Pfalz/Saarland
                                                                                  kreises kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten
              früheren Ver-
                                                                                  des Landkreises betroffen sind. Auf Antrag des Beirates für Migration und Inte-
              bandsgemeinde
                                                                                  gration hat der Landrat Angelegenheiten im Sinne des Satzes 2 dem Kreistag zur
              Manderscheid ge-
                                                                                  Beratung und Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende des Beirates für Mi-
              hörenden Ortsge-
                                                                                  gration und Integration oder einer seiner Stellvertreter sind berechtigt, bei der
              meinden
                                                                                  Beratung dieser Angelegenheiten an Sitzungen des Kreistages oder seiner Aus-
 III          Stadt Wittlich (Stadt-   Diakonie-Sozial-    PSP Wittlich II        schüsse mit beratender Stimme teilzunehmen; die Einladung erfolgt innerhalb
              teile) sowie             station Traben-     - 54516 Wittlich,      der Fristen der LKO und Geschäftsordnung des Kreistages. Der Beirat soll zu Fra-
              Verbandsgemein-          Trarbach            Kurfürstenstr. 59      gen, die ihm vom Kreistag, einem Ausschuss oder dem Landrat vorgelegt wer-
              de Traben-Trarbach       Brückenstr. 13      - BKK Landesverband    den, Stellung nehmen.
              und                      56841 Traben-         Rheinland-Pfalz      (5) Die Geschäftsordnung des Kreistages bestimmt, in welcher Form Mitglieder
              die zur früheren         Trarbach              Personalisierung:    des Beirates für Migration und Integration im Rahmen seiner Aufgaben an Sit-
              Verbandsgemeinde                             AOK                    zungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilnehmen.
              Manderscheid ge-                               Rheinland-Pfalz      (6) Über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen von Planungen
              hörenden Ortsge-                                                    und Vorhaben des Landkreises, die den Aufgabenbereich des Beirates für Migra-
              meinden                                                             tion und Integration in besonderer Weise betreffen, soll der Integrationsbeirat
 IV           Gemeinde Morbach         Paritätische So-    PSP Thalfang,          rechtzeitig informiert und gehört werden.
              sowie                    zialstation AHZ     Morbach, Neuma-        (7) Der Beirat für Migration und Integration erstellt jeweils zur Mitte und zum
              Verbandsgemeinde         Hunsrück-           gen- Dhron             Ende der Zeit, für die er gewählt ist, einen Bericht über seine Tätigkeit, die dem
              Thalfang am              Mosel, Thalfang     - 54424 Thalfang,      Kreistag vorgelegt werden.
              Erbeskopf und die        Hauptstr. 45          Hauptstr. 45         (8) Die Kreisverwaltung berät und unterstützt den Beirat für Migration und Inte-
              Ortsgemeinden            54424 Thalfang      - Verband der Er-      gration bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt seine Geschäfte.
              Neumagen-Dhron,                              satzkas-
              Minheim,                                       sen (vdek)           § 2 Gesamtzahl der Mitglieder
              Piesport                                                            (1) Es wird ein Beirat für Migration und Integration (Beirat) gebildet. Die Zahl
                                                                                  der gewählten Mitglieder beträgt 10, die Gesamtzahl der Mitglieder 15. Bis zu
 Schwer-      Landkreis Bernka-        Caritasverband      Schwerpunkt-Beko       fünf Mitglieder können in den Beirat berufen werden. Die Zahl der berufenen
 punkt-       stel-Wittlich            Mosel-              „Fachstelle De-        Mitglieder darf ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder während der Wahlzeit
 Beko                                  Eifel-Hunsrück      menz“,                 nicht übersteigen (Drittelregelung).
 „Demenz“                              e.V.                Kasernenstraße 37      (2) Die gewählten Mitglieder des Beirates werden in allgemeiner, gleicher, ge-
                                       Kurfürstenstr. 16   - Haus der Vereine -   heimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
                                       54516 Wittlich      54516 Wittlich         Für die Wahl gelten die Bestimmungen des 2. Abschnittes.
                                       (siehe oben Be-                            (3) Die berufenen Mitglieder werden nach den Grundsätzen des § 39 LKO be-
                                       ratungsbezirke                             stellt. Wird die Drittelregelung während der Wahlzeit des Beirates überschrit-
                                       I u. II)                                   ten, erfolgt eine erneute Bestellung aller berufenen Mitglieder.

                                                                                  § 3 Vorsitz und Stellvertretung
                                                                                  Der Beirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vor-
Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Einrichtung und Wahl         sitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Im Übrigen gelten die Bestim-
eines Beirates für Migration und Integration                                      mungen der Geschäftsordnung des Kreistages.

Der Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat am 09.12.2019 aufgrund       2. Abschnitt – Wahltag, Wahlorgane, Wahlverfahren
des § 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 49 a LKO die folgende     § 4 Wahltag
Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:                            Den Wahltag bestimmt der Kreistag. Sofern ein Beirat für Migration und Integra-
                                                                                  tion eingerichtet ist, ist dieser zu hören. Der Wahltag muss ein Sonntag sein. Die
Inhaltsverzeichnis:                                                               Entscheidung ist bis zum 69. Tag vor der Wahl bekannt zu machen.
1. Abschnitt – Grundlagen
§ 1 Einrichtung und Aufgaben                                                      § 5 Wahlorgane
§ 2 Gesamtzahl der Mitglieder                                                     (1) Wahlleiter ist der Landrat. Der Wahlleiter leitet die Vorbereitung und Durch-
§ 3 Vorsitz und Stellvertretung                                                   führung der Wahl im Landkreis nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Sat-
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zung. Er kann mit der Führung der laufenden Wahlgeschäfte einen Beigeordne-         stens am 34. Tag und spätestens am 10. Tag vor der Wahl einen Wahlschein, ei-
ten oder einen Kreisbediensteten beauftragen.                                       nen Stimmzettel, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an
(2) Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft die vier Mit-    den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag. Eines Antrages hierzu bedarf
glieder des Wahlausschusses spätestens am 47. Tag vor der Wahl. Die zum Bei-        es nicht. Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der
rat Wahlberechtigten sollen im Wahlausschuss hinsichtlich der Nationalitäten        Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsper-
angemessen vertreten sein. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung         son bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel
der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest. Der Wahlausschuss tagt         nach Maßgabe des Willens des Wählers ausgefüllt hat.
öffentlich und ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl     (4) Wahlberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten haben, können die
der erschienenen Beisitzer beschlussfähig.                                          Aufnahme ins Wählerverzeichnis und Aushändigung von Wahlunterlagen bei
(3) Der Wahlleiter bestellt zur Feststellung des Wahlergebnisses einen Brief-       der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Gemeindeverwaltung
wahlvorstand. Der Briefwahlvorstand tagt öffentlich.                                Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich bis 12.00 Uhr am zweiten Tage vor der
                                                                                    Wahl beantragen. Wählen darf auch, wer bis zum vorgenannten Zeitpunkt seine
§ 6 Durchführung der Wahl                                                           Wahlberechtigung nachweisen kann. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch
(1) Die Wahl wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt.                     Vorlage insbesondere einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürge-
(2) Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder übersteigt         rungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertrie-
die Zahl der zugelassenen Kandidaten nicht die Zahl der zu wählenden Mitglie-       benengesetz (BVFG). Der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen.
der des Beirates, findet die Wahl nicht statt (§ 49 a Absatz 3 Satz 1 LKO). Dies
ist spätestens am 12. Tag vor dem ursprünglich vorgesehenen Tag der Wahl be-         § 9 Wahlsystem - Ablauf der Wahl
kanntzumachen.                                                                      (1) Die zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration wer-
(3) Findet die Wahl nicht statt, wird ein Beirat für die Belange von Menschen mit   den nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener
Migrationshintergrund nach Maßgabe des § 49 b LKO eingerichtet (§ 49 a Absatz       Wahlvorschläge gewählt.
3 Satz 2 LKO). Für diesen Beirat gelten die Bestimmungen des ersten Abschnitts      (2) Der Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge in alphabetischer
entsprechend. Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshinter-         Reihenfolge unter Angabe des Namens, Vornamens und der Anschrift des Be-
grund hat insgesamt 15 Mitglieder.                                                  werbers, in den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 1 unter Hinzufügung der Bezeich-
                                                                                    nung „Einzelbewerber“, in den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 2 unter Hinzufügung
§ 7 Wahlvorschläge                                                                  des Namens oder der Kurzbezeichnung der vorschlagenden Organisation.
(1) Der Wahlleiter fordert spätestens am 69. Tag vor der Wahl zur Einreichung       (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie gewählte Mitglieder des Beirats
von Wahlvorschlägen durch öffentliche Bekanntmachung auf. Dabei hat er da-          für Migration und Integration zu wählen sind. Der Wähler vergibt seine Stim-
rauf hinzuweisen, dass die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl,       men durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem
18.00 Uhr, bei ihm oder der Kreisverwaltung einzureichen sind.                      Stimmzettel aufgeführten Bewerber, die er wählen will. Pro Bewerber darf nur
(2) Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur            eine Stimme vergeben werden. Eine Stimmabgabe für Wahlvorschläge ist nicht
anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migrati-         möglich.
on und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem      (4) Gewählt ist die in § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Bewerbern, auf die die mei-
Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige          sten Stimmen entfallen, in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen.
Organisationen und politische Parteien und Wählergruppen (Wahlvorschlags-           Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses
träger) Wahlvorschläge einreichen. Der Wahlvorschlag ist mit einer Kurzbe-          zu ziehende Los. Vergibt der Wähler mehr Stimmen, als ihm zustehen, ist die
zeichnung der einreichenden Organisation zu versehen. Im Wahlvorschlag sind         Stimmabgabe insgesamt ungültig.
der Vorschlagende und der Bewerber (Name, Vorname, Anschrift und Status
gemäß § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO) eindeutig zu bezeichnen und um weitere Merk-        § 10 Feststellung des Wahlergebnisses
male zu ergänzen, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Es sind nur   (1) Alle Stimmzettelumschläge, die bis 18.00 Uhr am Wahltag beim Wahlleiter
Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahl-         bzw. der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingehen, werden in die Ergeb-
vorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Versammlungen           nisermittlung einbezogen. Die Auszählung der Stimmen übernimmt ein bei der
gem. §§ 17 und 18 KWG und Unterstützungsunterschriften sind zur Aufstellung         Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzurichtender Briefwahlvorstand. Die Tä-
des Wahlvorschlages nicht erforderlich.                                             tigkeit des Briefwahlvorstandes und das von ihm festgestellte Wahlergebnis sind
(3) Der Wahlausschuss entscheidet bis zum 41. Tag vor der Wahl über die Zulas-      in einer Niederschrift zu dokumentieren.
sung der Wahlvorschläge bzw. Einzelbewerber.                                        (2) Der nach § 5 Absatz 2 einzuberufende Wahlausschuss stellt das Wahlergeb-
(4) Spätestens am 12. Tag vor der Wahl macht der Wahlleiter die zugelassenen        nis fest.
Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe jeweils des Na-           (3) Der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, binnen Wo-
mens, Vornamens und der Anschrift der Bewerber bekannt, in den Fällen des           chenfrist zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Dabei weist der Wahlleiter da-
Absatzes 2 Satz 1 unter Hinzufügung des Bezeichnung „Einzelbewerber“, in den        rauf hin, dass die Wahl als angenommen gilt, sofern innerhalb dieser Frist keine
Fällen des Absatzes 2 Satz 2 unter Hinzufügung des Namens oder der Kurzbe-          gegenteilige Erklärung eingeht, eine Erklärung unter Vorbehalt als Ablehnung
zeichnung der vorschlagenden Organisation. § 6 Absatz 2 bleibt unberührt.           gilt und eine Ablehnung der Wahl nicht widerrufen werden kann.
                                                                                    (4) Lehnt ein Gewählter die Wahl ab oder scheidet er aus dem Beirat aus, beruft
§ 8 Wahlgebiet, Stimmbezirke, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen             der Wahlleiter eine Ersatzperson ein. Einzuberufen ist die nächste noch nicht
(1) Wahlgebiet ist das Kreisgebiet.                                                 berufene Person mit der höchsten Stimmenzahl. Die Feststellung der Ersatzper-
(2 Der Wahlleiter veranlasst für das Kreisgebiet die Erstellung eines Verzeich-     son obliegt dem Wahlleiter.
nisses der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis). Spätestens am 24. Tag vor der      (5) Das Wahlergebnis ist öffentlich bekanntzumachen.
Wahl erfolgt die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in           (6) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von
das Wählerverzeichnis. In das Wählerverzeichnis sind auf Antrag alle Einwohner,     zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses
welche die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben                              beim Landrat Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet die Aufsichts-
a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsange-        behörde
hörigkeitsgesetzes,
b) durch Einbürgerung,                                                              3.          Abschnitt - Schlussbestimmungen
c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder                            § 11 Ergänzende Anwendung der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes
d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes        und der Kommunalwahlordnung
und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöri-      Die Bestimmungen des Ersten Teils des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des
ger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,                                  Ersten Teils der Kommunalwahlordnung (KWO) finden ergänzend sinngemäße
soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet ha-         Anwendung.
ben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Kommunalwahl-
gesetzes erfüllen, aufzunehmen. Die Wahlberechtigten werden durch öffent-           § 12 Inkrafttreten
liche Bekanntmachung aufgefordert, die Eintragung in das Wählerverzeichnis          Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich-
bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwal-            zeitig tritt die Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich vom 08.09.2014 über
tung bzw. der Gemeindeverwaltung Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich zu           die Bildung eines Beirates für Migration und Integration außer Kraft.
beantragen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt spätestens am 62. Tag vor
der Wahl. Das Wählerverzeichnis ist nach Maßgabe des § 49 a Abs. 2 Satz 2 LKO       Wittlich, den 24.01.2020
fortzuschreiben und am zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, abzuschließen. Bis      Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
zu diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte im Sinne des Satzes 3 Anträge auf        gez. Gregor Eibes
Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, dies gilt auch für Wahlberechtigte, die   Gregor Eibes
von der Meldepflicht befreit sind.                                                  Landrat
(3) Die ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten frühe-
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                 Demenz verstehen – Informatives und Hilfreiches
                  zum Umgang mit verwirrten älteren Menschen
Ehrenamtliche, die in der Se-          12. Februar 2020, 14:30 Uhr             den ersten Blick vielleicht ir-   lich ist, wird um Anmeldungen
niorenarbeit tätig sind, treffen       bis circa 17:00 Uhr in der Cari-        ritierende Verhaltensweisen       bis zum 10. Februar 2020 bei
bei ihren unterschiedlichen            tas-Begegnungsstätte im Haus            besser zu verstehen und ange-     der Beratungs- und Koordinie-
Aktivitäten immer häufiger             der Vereine, Kasernenstraße             messen darauf zu reagieren.       rungsstelle/Schwerpunkt De-
auch auf dementiell verän-             37 in Wittlich statt. Referentin        Die Teilnahme an der Veran-       menz, Ulrike Jung-Ristic, Tel.:
derte ältere Menschen. Dabei           ist Waltraud Klein, Geschäfts-          staltung ist kostenlos. Da für    06571 9155-0, E-Mail: u.jung-
kann es zu Unsicherheiten bei          führung der Alzheimer Gesell-           die Veranstaltung eine Min-       ristic@caritas-meh.de gebe-
der Einschätzung von Verhal-           schaft Nördliches Rheinland-            destteilnehmerzahl erforder-      ten.
tensweisen und im Umgang               Pfalz e.V.
mit Betroffenen kommen.
Diese Thematik greift die für
                                       Sie vermittelt auf informative
                                       und sensible Weise ein Gespür             Mitarbeiter der Kreisverwal-
den Landkreis zuständige Be-
ratungs- und Koordinierungs-
                                       für die Veränderungen bei den
                                       Betroffenen und gibt Basisin-             tung feiert Dienstjubiläum
stelle/Schwerpunkt Demenz              formationen, die bei der Ar-
auf und lädt interessierte Eh-         beit mit und für Senioren hilf-
renamtliche zu einer Info-             reich sein können. Dies kann
veranstaltung ein. Die Veran-          dazu beitragen, Missverständ-
staltung findet am Mittwoch,           nisse zu vermeiden und auf

     Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
 Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch
   im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html
           bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach
dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
                                                                               Sein 40-jähriges Dienstjubiläum konnte jetzt Michael Paulus in
GEMARKUNG:     DISTRIKT:        WIRTSCHAFTSART:		        GRÖSSE:
================================================================
                                                                               der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Paulus ist Lehrer
Bausendorf     Aufm Brühl       Landwirtschaftsfläche		 0,7067 ha              an der Musikschule des Landkreises. Den Glückwünschen von
                                                                               Landrat Gregor Eibes schlossen sich der Leiter der Musikschu-
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r)     le Frank Wilhelmi und der Vorsitzende des Personalrats Werner
Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-
schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße
                                                                               Petry gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich /
16, 54516 Wittlich, bis spätestens 18.02.2020 schriftlich mitzuteilen.         Mike-D. Winter

                            Nachruf                                                    Mitarbeiter in den
  In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied                        Ruhestand verabschiedet
  von der ehemaligen Mitarbeiterin und Kollegin

                  Frau Johanna Lorenz.

  Frau Lorenz wurde im Jahre 1973 als Telefonistin beim Kreis-
  krankenhaus Wittlich eingestellt. Im Jahre 1980 wechselte
  sie zur Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und war dort bis
  zu ihrem Renteneintritt im Jahre 1995 als Telefonistin tätig.
  Wegen ihrer vielseitigen und umfassenden Kompetenzen
  und aufgrund ihres offenen und freundlichen Wesens war
  Frau Lorenz allseits sehr geschätzt.
                                                                               In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre-
  Wir werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren.                               gor Eibes (rechts) die langjährigen Mitarbeiter Michael Werner
                                                                               (zweiter von rechts) und Reinhold Beicht (vorne Mitte) in den
  Für den Landkreis               Für den Personalrat                          Ruhestand. Eibes dankte ihnen für ihr langjähriges Engage-
  Bernkastel-Wittlich                                                          ment für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger und
                                                                               wünschte für den Ruhestand alles Gute. Den Glückwünschen
  Gregor Eibes		                  Werner Petry                                 von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die Vorgesetzten sowie
  Landrat			                      Vorsitzender                                 Personalrat Werner Petry gerne an. Foto: Kreisverwaltung Bern-
                                                                               kastel-Wittlich / Mike-D. Winter
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