Kundeninformation Vertragsunterlagen - Drohnen-Camp
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Kundeninformation Vertragsunterlagen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (für Kopter und Drohnen) –Stand Juni 2021– Tarif „Advanced“ Tarif „Pro“ Seite 1 von 26 1 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr. Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG, die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein beschrieben. Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung. Ihre degenia Versicherungsdienst AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zur degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung 03-04 Allgemeine Kundeninformationen 05-06 Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht 07 Luftfahrt-Haftpflichtversicherung „Advanced/Pro“ Leistungsübersicht 08 Teil I Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft) 09-15 Teil II Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR-Luft) 16-20 Teil III Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für den Betrieb von 21 unbemannten Fluggeräten (BBR-Drohne) Teil IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“ 22 Teil V Merkblatt zur Datenverarbeitung R+V 23-26 Seite 2 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Produktinformationsblatt zur degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2021) Unternehmen: Produkt: degenia Versicherungsdienst AG degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Deutschland Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Ihr/e Luftfahrzeug/e an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.: berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte das Führen von Kraftfahrzeugen oder Ansprüche abzuwehren. das Halten von Hunden und Pferden. Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung umfasst die Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten wesentlichen Haftungsrisiken durch den Gebrauch von Versicherungssummen. Luftfahrzeugen, dazu gehören auch beispielsweise: Personen- und Sachschäden; Flüge im kontrollierten Luftraum (im gesetzlichen Rahmen); Gibt es Deckungsbeschränkungen? Den Einsatz einer Daten-/Videobrille; Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb Flüge innerhalb und außerhalb von Gebäuden; haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz Schäden durch Film-/Foto- und Videoaufnahmen. herausgenommen, z. B. alle Schäden: Versicherungssumme ! aus vorsätzlicher Handlung; Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie ! zwischen Mitversicherten; Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein ! wegen Abhandenkommens von Sachen, auch z.B. Geld, entnehmen. Wertpapiere und Wertsachen; ! durch den Betrieb im Rahmen polizeilicher oder militärischer Einsätze sowie der Einsatz mit oder als Waffe. Wo bin ich versichert? Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Ausgenommen hiervon sind USA/US-Territorien und Kanada. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Es ist nur eine monatliche Zahlungsweise möglich. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Seite 3 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat monatlich kündbar. Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben. Seite 4 von 26 degenia Versicherungsdien degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de st AG | Brückes 63-63 a | 55545
Allgemeine Kundeninformationen Angaben der Risikoträger Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Risikoträger. Den speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot Weitere Informationen finden Sie im Internet, unter zutreffenden Risikoträger entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot www.versicherungsombudsmann.de. bzw. Ihrer Versicherungspolice. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen I. R+V Allgemeine Versicherung AG Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den 1. Identität des Versicherers: Rechtsweg zu beschreiten. R+V Allgemeine Versicherung AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Online-Streitbeilegungs-Plattform Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Registernummer: HRB 2188 Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden USt.-ID: DE 811198334 Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger Vorstand: Dr. Edgar Martin (Vorsitzender) 1 Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU). 2 Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg Hausanschrift: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw. (ladungsfähige Anschrift) geschlossen. 2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter Kontakt per E-Mail: ruv@ruv.de Niederlassung Wien, Firmenbuch Nr.: FN 351083z, Handelsgericht Wien, UID. Nr.: ATU 65994944, DVR 4003621, 7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Hauptbevollmächtigter für Österreich: Dr. Martin Beste Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Hausanschrift: Wilhelmstraße 68, 1120 Wien Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters. 3. Hauptgeschäftstätigkeit Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen 8. Gesamtbeitrag Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag berechtigt. einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein 4. Aufsichtsbehörde ausgewiesen. Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen 9. Zusätzlich anfallende Kosten Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben. Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei- teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz- 5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können. Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in 10. Zahlweise Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach: Der Beitrag wird monatlich gezahlt. Anschrift: Erstbeitrag degenia Versicherungsdienst AG Ihre Zahlung des ersten Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich Brückes 63 – 63 A nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. 55545 Bad Kreuznach Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer) Folgebeitrag Vorstand: Halime Koppius Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221 Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. 6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. SEPA-Lastschrift-Mandat Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die: degenia Versicherungsdienst AG Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Brückes 63 – 63 a Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen 55545 Bad Kreuznach Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das 11. Gültigkeit außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebots- nehmen. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, D-10006 Berlin 12. Zustandekommen des Vertrags Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000 Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch Seite 5 von 26 5 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Zugang des Widerrufs bei uns. Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Ende der Widerrufsbelehrung Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. 13. Beginn des Versicherungsschutzes 17. Laufzeit des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf Antrag. von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor- zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder mationsblatt enthalten. für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung. 14. Bindefristen 18. Beendigung eines Vertrages Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere die Bestimmungen Monat gebunden. zum Kündigungsrecht, entnehmen Sie bitte den im Antrag und im Versicherungsschein aufgeführten – für Ihren Vertrag geltenden – 15. Widerrufsrecht Versicherungsbedingungen (Allgemeine und Besondere Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Versicherungsbedingungen). von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe- Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bitte die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver- beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber der tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG- degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat. Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten 19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Deutschland Anwendung (Ziffer 9.1 APB). Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem degenia Versicherungsdienst AG zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend Brückes 63 – 63 a, machen 55545 Bad Kreuznach Fax-Nr.: 0671/84003-29, 20. Vertragssprache E-Mail: info@degenia.de Die Sprache für die Vertragsbedingungen, sämtliche Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an Vertragslaufzeit ist deutsch. einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. 16. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Seite 6 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Die Nachfolgende Mitteilung gilt als solche im Namen des Risikoträgers. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 3. Vertragsänderung Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen Anzeige verpflichtet. rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Anzeigepflicht verletzt wird? Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Ausübung unserer Rechte Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. hätten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn richtig angegebene Umstand für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten ursächlich war. Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung arglistig verletzt haben. erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit arglistig verletzt haben. entspricht. Stellvertretung durch eine andere Person 2. Kündigung Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als kündigen. auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bedingungen, geschlossen hätten. 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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes Advanced Pro geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor. Versicherungssummen Pauschal für Personen- und Sachschäden 1 Mio. EUR1 3 Mio. EUR1 Vermögensschäden 1 Mio. EUR2 3 Mio. EUR2 Umweltschadenbasisversicherung (Selbstbehalt 1.000 EUR) 500.000 EUR2 500.000 EUR2 mitversicherte Geräte / Deckungsumfang max. 3 Geräte versicherte Kopter/Drohnen max. 1 Gerät (nur 1 Gerät in Nutzung) Weltweit Weltweit (Ausschluss USA/ (Ausschluss USA/ Geltungsbereich US-Territorien US-Territorien und Kanada) und Kanada) Halter ✓ ✓ alle durch den Halter zur Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge ✓ ✓ (Kopter/Drohnen) berechtigten Personen Flüge im kontrollierten Luftraum (im gesetzlichen Rahmen) ✓ ✓ maximales Startgewicht 5 kg ✓ ✓ mit und ohne Motor oder Treibsätze ✓ ✓ Flüge innerhalb und außerhalb eines Modellflugplatzes ✓ ✓ Flüge innerhalb und außerhalb von Gebäuden ✓ ✓ Film-/Foto- und Videoaufnahmen für private Verwendung inkl. Veröffent- ✓ ✓ lichung auf Social Media Plattformen (ohne Gewinnerzielungsabsicht) Film-/Foto- und Videoaufnahmen aus der gewerblichen - ✓ Kopter/Drohnennutzung (bis max. 15.000 EUR Jahresumsatz) Einsatz von Daten-/Videobrille3 ✓ ✓ automatisiertes Fliegen (in Sichtweite, sofern jederzeit mit Hilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingegriffen ✓ ✓ werden kann) Kriegs- und Terrorrisiken (soweit Versicherungspflicht nach dem Recht der ✓ ✓ Europäischen Union oder deutschem Recht besteht) Innovationsklausel / Bedingungsverbesserungen ✓ ✓ ✓ generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert 1 pauschal für Schäden je Versicherungsfall 2 für Schäden je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Ersatzleistung wird auf die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden angerechnet. 3 Versicherungsschutz besteht insofern der Steuerer von einem Beobachter gemäß UAS.OPEN.060 unterstützt wird. Seite 8 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Teil I - Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft) – Stand 06/2021 – Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft) 1. Versicherungsschutz 9. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles 2. Mitversicherte Personen 10. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 3. Auslandsschäden und inländische Versicherungsfälle vor 11. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten ausländischen Gerichten 12. Abtretungsverbot 4. Ausschlüsse 13. Verjährung 5. Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung 14. Anzuwendendes Recht 6. Dauer und Ende des Vertrages 15. Zuständiges Gericht 7. Umfang der Leistung 16. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 8. Obliegenheiten in Form vorvertraglicher Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 1. Versicherungsschutz Die Höhe der Ersatzleistung für Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen und verspäteter Beförderung von aufgegebenem 1.01 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall Reisegepäck gemäß Teil I, Ziff. 1.02, 3. richtet sich nach der in der Wagnisbeschreibung ausgewiesenen Versicherungssumme und steht im Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme zur Verfügung, wobei wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Gleiches gilt für Versicherungsfalles von einem Dritten aufgrund gesetzlicher nicht aufgegebenes Reisegepäck, oder andere Sachen, die der Fluggast an Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen des Todes, der sich trägt oder mit sich führt. Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder Die Ersatzleistung beträgt jedoch nicht weniger als wegen sich aus Personen- oder Sachschäden ergebenden Vermögensschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. 1.131 SZR Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Schadenereignis, das je Fluggast. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum 4. aus verspäteter Personenbeförderung. Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. Mitversichert sind - in Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 - insofern auch 1.02 Versichertes Risiko Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, wobei diese Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ergibt sich, für welche Risiken oder Luftfahrzeuge zu Gunsten des Versicherungsnehmers jeweils Die Ersatzleistung beträgt Versicherungsschutz besteht. EUR 60.000,-- je Versicherungsfall Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, mindestens 1. aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen wegen Schäden an Personen und 4.694 Sonderziehungsrechte des internationalen Währungsfonds (SZR) je Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (Halter- Fluggast. Haftpflichtversicherung); 2. Mitversicherte Personen 2. aus der Beförderung oder der Mitnahme von Personen (außerhalb der Flugausbildung) und den Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen 1. Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche sowie von deren Reisegepäck und Luftfracht ohne Wertdeklaration Haftpflicht (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) - insofern abweichend von Teil I, Ziff. 4, 5. -; - des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des Halters an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge beteiligt 3. als vertragsschließender Luftfrachtführer aus einer selbst veranstalteten sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die Beförderung von Personen incl. Reisegepäck ohne Wertdeklaration Fernsteuerungsanlage eines Flugmodells zu bedienen; (Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung), - insofern abweichend von Teil I, Ziff. 4, 5. -. Mitversichert sind - in Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 - insofern - der bei dem Versicherungsnehmer angestellten oder beschäftigten auch Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens Personen, soweit sie berechtigt sind, Arbeiten oder Tätigkeiten an sind, aus dem Abhandenkommen oder der verspäteten Beförderung von über diesen Vertrag versicherten Luftfahrzeugen vorzunehmen; aufgegebenem Reisegepäck, das sich an Bord eines Luftfahrzeuges oder sich sonst wie in der Obhut des Luftfrachtführers befindet, wobei diese - der für den vertragsschließenden Luftfrachtführer tätigen Personen, Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. mit Ausnahme des ausführenden Luftfrachtführers und dessen Betriebsangehörigen. Seite 9 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
2. Mitversicherte Personen können ihre Ansprüche aus dem solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die Versicherungsvertrag selbständig geltend machen. in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden 4. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Der Versicherungsnehmer ist neben den Versicherten für die Erfüllung der Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Obliegenheiten verantwortlich. Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem 3. Auf die Ausschlussbestimmungen gemäß Teil I, Ziff. 4, 10a) wird besonders in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. hingewiesen. 4. Ausschlüsse 3. Auslandsschäden und inländische Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen: 3.01 Auslandsschäden 1. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich 1. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers herbeigeführt haben; wegen Versicherungsfällen, die sich weltweit – ausgenommen USA/ US- Territorien und Kanada – ereignet haben. 2. Haftpflichtansprüche, wenn sich bei Eintritt des Versicherungsfalles das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen 2. Ausgeschlossen sind Ansprüche Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und / oder die behördlichen a) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren; Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Das gleiche gilt für 3. Haftpflichtansprüche, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles das solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die Luftfahrtunternehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nicht genehmigt in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben war; Dienststelle zugefügt werden; 4. Haftpflichtansprüche, wenn der/ die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt b) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, exemplary damages. erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten; 3. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. 5. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Versicherungsnehmers hinausgehen; Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem 6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist. a) mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z. B. von radioaktiven 3.02 Inländische Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten Substanzen emittierte Alpha-, Beta- und Gammastrahlen sowie Neutronen oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte Strahlen) sowie Für Ansprüche wegen im Inland vorkommender Versicherungsfälle, die vor mit Laser- und Maserstrahlen, ausländischen Gerichten oder nach ausländischem Recht geltend gemacht werden, gilt: b) mit jeglicher explosiven nuklearen Baugruppe oder Teilen davon; 1. Versicherungsschutz für Ansprüche wegen im Inland vorkommender 7. in der Halter-Haftpflichtversicherung Versicherungsfälle, die vor Gerichten in USA/ US-Territorien oder Kanada oder nach dem Recht dieser Länder geltend gemacht werden besteht nur a) Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen nach besonderer Vereinbarung (siehe Teil I, Ziff. 3.02, 2.). Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen 2. Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche wegen im Inland Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, vorkommender Versicherungsfälle, die vor Gerichten in USA/ US-Territorien wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund oder Kanada oder nach dem Recht dieser Länder geltend gemacht werden. gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden als Leistungen auf die Anspruch genommen wird. Versicherungssumme angerechnet (siehe auch Teil I, Ziff. 7, 7.). Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten, Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach auf der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten; 3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung und aller sich daraus ergebenden weiteren Schäden, Vibration, elektrische a) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder oder elektromagnetische Einflüsse. exemplary damages; Dieser Ausschluss gilt nicht für Haftpflichtansprüche wegen Schäden b) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom durch Feuer, Explosion, Zusammenstoß, Absturz oder eine registrierte Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der Notsituation eines Luftfahrzeugs während des Fluges, die einen Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Das gleiche gilt für ungewöhnlichen Flugzustand bewirkt; Seite 10 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
8. Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen mit Kriegs- Zu Teil I, Ziffer 4,10. und 4,11.: oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und / Die Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4,10. und 4,11b) - f) erstrecken sich auch oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung sowie Streik, auf Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen der dort Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entführung und genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben; Terror- oder Sabotageakten; 12. Haftpflichtansprüche, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen und 9. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der unrechtmäßigen Erzeugnisse zurückzuführen sind. Inbesitznahme von Luftfahrzeugen oder die zusammenhängen mit Verfügungen von Hoher Hand oder jeder sonstigen hoheitlichen Tätigkeit; Der Ausschluss gilt nicht für Haftpflichtansprüche wenn die Schäden durch Feuer, Explosion, Zusammenstoß, Absturz oder eine registrierte Notsituation 10. Haftpflichtansprüche eines Luftfahrzeuges während des Fluges, die einen ungewöhnlichen Flugzustand bewirkt; a) aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß 13. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder handelt um Schäden aus infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden, a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten, b) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Teil I, Ziff. 4,11. benannten Personen gegen die mitversicherten Personen, b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten, c) zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben c) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch, Versicherungsvertrages, ausgenommen Mitglieder von Haltergemeinschaften im Rahmen von Teil I, Ziff. 1.02, 2., d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen; d) des Halters, Eigentümers oder des verantwortlichen 14. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Luftfahrzeugführers gegen andere mitversicherte Personen; Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierung; e) zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben 15. Haftpflichtansprüche aus der Beförderung von Sprengstoffen oder ihrer Versicherungsvertrages wegen Sach- oder Vermögensschäden, es sei Lagerung; denn wegen Schäden an Flugmodellen; 16. Haftpflichtansprüche aus einer Freisetzung von gentechnisch 11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) wegen Personen- und Sachschäden infolge von Eigenschaften eines Organismus, die a) aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher auf gentechnischen Arbeiten beruhen; Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören, soweit Leistungspflicht eines 17. Haftpflichtansprüche wegen Sach- und / oder Vermögensschäden durch Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen gentechnisch veränderte Erzeugnisse und / oder Erzeugnisse, die Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden. Auf den gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Ausschluss gemäß Teil I, Ziff. 4, 10a) wird besonders hingewiesen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Zu Teil I, Ziff. 4, 1.-17.: Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und Die vorgenannten Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4, 1.-17 , mit Ausnahme der -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4, 8. und 4, 9. (siehe Besondere Bedingungen Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder gemäß Teil II), finden bis zur Höhe der gesetzlichen (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer Mindestversicherungssummen keine Anwendung, soweit angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden Versicherungspflicht nach dem Recht der Europäischen Union oder sind), deutschem Recht hierfür besteht. b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der 5. Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist, 5.01 Beginn des Versicherungsschutzes c) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtsfähiger Verein ist, es sei denn, dass das Schadenereignis rechtzeitig im Sinne von Teil I, Ziff. 5.02, 1. zahlt. mit der jeweiligen Funktion nicht in ursächlichem Zusammenhang steht, Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn entrichten hat. der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, 5.02 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster Beitrag e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine 1. Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; Zugang des Versicherungsscheines fällig. f) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Seite 11 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
2. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, 5.05 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrages eintreten, ist der Zahlung einer Rate in Verzug ist. Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung einen auf fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der verlangen. Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht hat. 5.06 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 3. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 5.03 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag 6. Dauer und Endes des Vertrages / Kündigung 1. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. 6.01 Dauer und Ende des Vertrages Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder 1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit in der Beitragsberechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. abgeschlossen. 2. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der 2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. einen Monat vor dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat monatlich kündbar. Schadens zu verlangen. 3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung 6.02 Wegfall des versicherten Risikos ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach Teil I, Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Ziff. 5.03, 3. und 5.03, 4. mit dem Fristablauf verbunden sind. Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis 3. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der zum Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein erlangt. Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Teil I, Ziff. 5.03, 2. Abs. 3 darauf hingewiesen wurde. 6.03 Kündigung nach Versicherungsfall 4. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der 1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der - vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder Zahlungsaufforderung nach Teil I, Ziff. 5.03, 2. Abs. 3 darauf hingewiesen hat. - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. zugestellt wird. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage 5.04 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschrift-Mandat zugegangen sein. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung 2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, widerspricht. spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann rechtzeitig, Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Versicherungsnehmer wirksam. Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. 6.04 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Rechtsvorschriften Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Seite 12 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
6.05 Mehrfachversicherung 6. Beseitigt der Versicherungsnehmer einen ersatzpflichtigen Schaden selbst, werden nur Selbstkosten ohne Gewinnanteil ersetzt. 1. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 7. Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden, ausgenommen bei Versicherungsfällen in USA, US-Territorien und Kanada, oder die nach dort 2. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der geltendem Recht geltend gemacht werden, nicht als Leistungen auf die Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später Versicherungssumme angerechnet, es sei denn, diese Bedingungen sehen geschlossenen Vertrages verlangen. eine hiervon abweichende Regelung vor (siehe auch Teil I, Ziff. 3.01, 5. und 3.02, 2. und Teil II, Ziff. 3.09, 1.). 3. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Versicherer zugeht. Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. 7. Umfang der Leistung 8. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem 1. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Ansprüche. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der 9. Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte. erstattet. Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug- Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des freizustellen. Versicherungsfalles. 2. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an oder Abwehr der Schadenersatzsprüche zweckmäßig erscheinenden laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit auf 10. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den 3. Die Versicherung umfasst auch die mit Einverständnis des Versicherers von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungs- aufgewendeten Kosten der Verteidigung in einem Straf- oder leistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen. Ordnungswidrigkeitsverfahren, das wegen einer Tat eingeleitet wurde, welche die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers einem Dritten 8. Obliegenheiten in Form vorvertraglicher Anzeigepflichten des gegenüber zur Folge haben könnte. Versicherungsnehmers 4. Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht die 8.01 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Umstände Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem 5. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige entschädigungspflichtige Personen erstreckt. verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem eingetreten ist, wenn diese vereinbarten Inhalt abzuschließen. - auf derselben Ursache oder Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis zeitlichem Zusammenhang gehabt oder dies arglistig verschwiegen. beruhen. Seite 13 von 26 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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