Kundeninformation Vertragsunterlagen - Drohnen-Camp

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Kundeninformation
Vertragsunterlagen

Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
(für Kopter und Drohnen) –Stand Juni 2021–

                  Tarif „Advanced“
                  Tarif „Pro“

                                                                                                          Seite 1 von 26

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       degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige
Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG

Inhaltsverzeichnis                                                                                          Seite

          Produktinformationsblatt zur degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung                            03-04
          Allgemeine Kundeninformationen                                                                    05-06
          Mitteilung über die vorvertragliche Anzeigepflicht                                                  07
          Luftfahrt-Haftpflichtversicherung „Advanced/Pro“ Leistungsübersicht                                 08
Teil I    Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft)                                                                 09-15
Teil II   Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR-Luft)                                         16-20
Teil III Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für den Betrieb von                                   21
         unbemannten Fluggeräten (BBR-Drohne)
Teil IV Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                       22
Teil V Merkblatt zur Datenverarbeitung R+V                                                                  23-26

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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Produktinformationsblatt zur degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung

 Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2021)
 Unternehmen:                                                                   Produkt:
 degenia Versicherungsdienst AG                                                 degenia Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
 Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Ihr/e Luftfahrzeug/e an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit
Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, für die Sie verantwortlich sind.

         Was ist versichert?                                                              Was ist nicht versichert?
          Gegenstand der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist es, gegen                  Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
           Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,                             benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
           berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte                            das Führen von Kraftfahrzeugen oder
           Ansprüche abzuwehren.                                                             das Halten von Hunden und Pferden.
          Die      Luftfahrt-Haftpflichtversicherung   umfasst        die                 Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
           wesentlichen Haftungsrisiken durch den Gebrauch von                              Versicherungssummen.
           Luftfahrzeugen, dazu gehören auch beispielsweise:
            Personen- und Sachschäden;
           Flüge im kontrollierten Luftraum (im gesetzlichen Rahmen);                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            Den Einsatz einer Daten-/Videobrille;                                        Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst
                                                                                          müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
            Flüge innerhalb und außerhalb von Gebäuden;
                                                                                          haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
           Schäden durch Film-/Foto- und Videoaufnahmen.                                 herausgenommen, z. B. alle Schäden:
         Versicherungssumme                                                               ! aus vorsätzlicher Handlung;
          Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie                       ! zwischen Mitversicherten;
           Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein                               ! wegen Abhandenkommens von Sachen, auch z.B. Geld,
           entnehmen.                                                                        Wertpapiere und Wertsachen;
                                                                                          ! durch den Betrieb im Rahmen polizeilicher oder militärischer
                                                                                             Einsätze sowie der Einsatz mit oder als Waffe.

         Wo bin ich versichert?
          Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Ausgenommen hiervon sind USA/US-Territorien und Kanada.

         Welche Verpflichtungen habe ich?
         Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
         - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
         -   Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
         -   Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
         -   Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
         -   Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
             der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

         Wann und wie zahle ich?
         Den ersten müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist
         im Versicherungsschein genannt. Es ist nur eine monatliche Zahlungsweise möglich. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist
         nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.

         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
         Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
         Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme:
         Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

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                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist der Vertrag mit einer
Frist von 1 Monat monatlich kündbar.
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben.

                                                                                                              Seite 4 von 26
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                                                                                                              Versicherungsdien
         degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
                                                                                                              st AG | Brückes
                                                                                                              63-63 a | 55545
Allgemeine Kundeninformationen
Angaben der Risikoträger                                                        Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen         bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
Risikoträger. Den speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot               Weitere    Informationen       finden     Sie   im    Internet, unter
zutreffenden Risikoträger entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag/Angebot              www.versicherungsombudsmann.de.
bzw. Ihrer Versicherungspolice.
                                                                                Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
I. R+V Allgemeine Versicherung AG                                               Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
1. Identität des Versicherers:                                                  Rechtsweg zu beschreiten.
R+V Allgemeine Versicherung AG
Rechtsform:                      Aktiengesellschaft                             Online-Streitbeilegungs-Plattform
Registergericht:                 Amtsgericht Wiesbaden                          Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Registernummer:                  HRB 2188                                       Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
USt.-ID:                         DE 811198334                                   Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
                                                                                Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:
Vorsitzender des Aufsichtsrates:   Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger
Vorstand:                          Dr. Edgar Martin (Vorsitzender)              1   Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
                                                                                2   Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
Hausanschrift:                     Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden               (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
                                   (ladungsfähige Anschrift)                        geschlossen.

2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter                           Kontakt per E-Mail: ruv@ruv.de
Niederlassung Wien, Firmenbuch Nr.: FN 351083z, Handelsgericht Wien,
UID. Nr.: ATU 65994944, DVR 4003621,                                            7. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Hauptbevollmächtigter für Österreich: Dr. Martin Beste                          Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
Hausanschrift: Wilhelmstraße 68, 1120 Wien                                      Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
                                                                                den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
3. Hauptgeschäftstätigkeit
Die R+V Allgemeine Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen          8. Gesamtbeitrag
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung                Die Höhe des Einzelbeitrags, der zu entrichtende Gesamtbeitrag
berechtigt.                                                                     einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
                                                                                den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
4. Aufsichtsbehörde                                                             ausgewiesen.
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen                                                          9. Zusätzlich anfallende Kosten
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                                          Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
                                                                                erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                                 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
                                                                                teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG                liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in
                                                                                10. Zahlweise
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
                                                                                Der Beitrag wird monatlich gezahlt.
Anschrift:
                                                                                Erstbeitrag
degenia Versicherungsdienst AG
                                                                                Ihre Zahlung des ersten Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
Brückes 63 – 63 A
                                                                                nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt.
55545 Bad Kreuznach

Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                       Folgebeitrag
Vorstand: Halime Koppius                                                        Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221                                       Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
                                                                                Zeitraums bewirkt ist.
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.          SEPA-Lastschrift-Mandat
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an       Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
die:        degenia Versicherungsdienst AG                                      Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
            Brückes 63 – 63 a                                                   Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
            55545 Bad Kreuznach                                                 Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
                                                                                Einziehung nicht widersprechen.
Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das
                                                                                11. Gültigkeit
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch
                                                                                Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebots-
nehmen.       Unser    Unternehmen      ist    Mitglied     im  Verein
                                                                                informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen,
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem
                                                                                Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet:
                                                                                Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt
                                                                                worden ist.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632, D-10006 Berlin
                                                                                12. Zustandekommen des Vertrags
Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
                                                                                Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
                                                                                Versicherungsvertrages und unsere Annahmeerklärung durch
                                                                                                                                        Seite 5 von 26

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                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Übersendung des Versicherungsscheines zustande, wenn Sie nicht von             Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem
Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von             Zugang des Widerrufs bei uns.
Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese –
einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen                Ende der Widerrufsbelehrung
Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt.

13. Beginn des Versicherungsschutzes                                           17. Laufzeit des Vertrages
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                  Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf           Antrag.
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.
Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der        verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte                 jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor-               zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
mationsblatt enthalten.                                                        für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
14. Bindefristen                                                               18. Beendigung eines Vertrages
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen        Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere die Bestimmungen
Monat gebunden.                                                                zum Kündigungsrecht, entnehmen Sie bitte den im Antrag und im
                                                                               Versicherungsschein aufgeführten – für Ihren Vertrag geltenden –
15. Widerrufsrecht                                                             Versicherungsbedingungen       (Allgemeine      und       Besondere
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe           Versicherungsbedingungen).
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe-                  Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,            Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Bitte
die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-         beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber der
tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-                  degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in
Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten          19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in                   Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik
Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen        Deutschland Anwendung (Ziffer 9.1 APB).
Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                       Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an
                                                                               Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
degenia Versicherungsdienst AG                                                 zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
Brückes 63 – 63 a,                                                             machen
55545 Bad Kreuznach
Fax-Nr.: 0671/84003-29,                                                        20. Vertragssprache
E-Mail: info@degenia.de                                                        Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
                                                                               Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an       Vertragslaufzeit ist deutsch.
einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht
mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er
einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine
Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

16. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um
einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden
Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt
der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben sind.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht
nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

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                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.

Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Die Nachfolgende Mitteilung
gilt als solche im Namen des Risikoträgers.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen          Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                  bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir                anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform                Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur               Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                                  verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,            wenn    eine    vorvertragliche        Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                  Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag          Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz            Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                               Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein                Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                 Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen               Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
hätten.                                                                           Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                                                                                  Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den         Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur          Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht             Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                        für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles          Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht            Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
    ursächlich war.                                                               Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.

Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht              Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
arglistig verletzt haben.                                                         erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
                                                                                  für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum       Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                   arglistig verletzt haben.
entspricht.
                                                                                  Stellvertretung durch eine andere Person
2. Kündigung                                                                      Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche           vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,        Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat               Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
kündigen.                                                                         auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
                                                                                  darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei           verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen                     Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bedingungen, geschlossen hätten.

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                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
                  Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes
                                                                                                 Advanced               Pro
                  geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten
                  Versicherungsbedingungen hervor.

                  Versicherungssummen
                  Pauschal für Personen- und Sachschäden                                        1 Mio. EUR1         3 Mio. EUR1

                  Vermögensschäden                                                              1 Mio. EUR2         3 Mio. EUR2

                  Umweltschadenbasisversicherung (Selbstbehalt 1.000 EUR)                      500.000 EUR2        500.000 EUR2

                  mitversicherte Geräte / Deckungsumfang
                                                                                                                    max. 3 Geräte
                  versicherte Kopter/Drohnen                                                    max. 1 Gerät       (nur 1 Gerät in
                                                                                                                      Nutzung)
                                                                                                  Weltweit            Weltweit
                                                                                              (Ausschluss USA/    (Ausschluss USA/
                  Geltungsbereich
                                                                                                US-Territorien      US-Territorien
                                                                                                 und Kanada)         und Kanada)
                  Halter                                                                            ✓                   ✓
                  alle durch den Halter zur Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge
                                                                                                    ✓                   ✓
                  (Kopter/Drohnen) berechtigten Personen
                  Flüge im kontrollierten Luftraum (im gesetzlichen Rahmen)                         ✓                   ✓

                  maximales Startgewicht 5 kg                                                       ✓                   ✓

                  mit und ohne Motor oder Treibsätze                                                ✓                   ✓

                  Flüge innerhalb und außerhalb eines Modellflugplatzes                             ✓                   ✓

                  Flüge innerhalb und außerhalb von Gebäuden                                        ✓                   ✓
                  Film-/Foto- und Videoaufnahmen für private Verwendung inkl. Veröffent-
                                                                                                    ✓                   ✓
                  lichung auf Social Media Plattformen (ohne Gewinnerzielungsabsicht)
                  Film-/Foto- und Videoaufnahmen aus der gewerblichen
                                                                                                     -                  ✓
                  Kopter/Drohnennutzung (bis max. 15.000 EUR Jahresumsatz)
                  Einsatz von Daten-/Videobrille3                                                   ✓                   ✓

                  automatisiertes Fliegen (in Sichtweite, sofern jederzeit mit Hilfe der
                  Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingegriffen           ✓                   ✓
                  werden kann)
                  Kriegs- und Terrorrisiken (soweit Versicherungspflicht nach dem Recht der
                                                                                                    ✓                   ✓
                  Europäischen Union oder deutschem Recht besteht)
                  Innovationsklausel / Bedingungsverbesserungen                                     ✓                   ✓

✓ generell bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert
1
  pauschal für Schäden je Versicherungsfall
2
    für Schäden je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
    Die Ersatzleistung wird auf die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden angerechnet.
3
    Versicherungsschutz besteht insofern der Steuerer von einem Beobachter gemäß UAS.OPEN.060 unterstützt wird.

                                                                                                                                     Seite 8 von 26

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Teil I - Luftfahrt-Haftpflichtversicherungs-Bedingungen
                                                     (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer)

                                                           Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft)
                                                                   – Stand 06/2021 –

                                                                Allgemeine Bedingungen (AHB-Luft)

1.     Versicherungsschutz                                                                        9.       Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
2.     Mitversicherte Personen                                                                    10.      Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
3.     Auslandsschäden und inländische Versicherungsfälle vor                                     11.      Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten
       ausländischen Gerichten                                                                    12.      Abtretungsverbot
4.     Ausschlüsse                                                                                13.      Verjährung
5.     Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung                                         14.      Anzuwendendes Recht
6.     Dauer und Ende des Vertrages                                                               15.      Zuständiges Gericht
7.     Umfang der Leistung                                                                        16.      Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
8.     Obliegenheiten in Form vorvertraglicher Anzeigepflichten des
       Versicherungsnehmers

1. Versicherungsschutz                                                                      Die Höhe der Ersatzleistung für Zerstörung, Beschädigung,
                                                                                            Abhandenkommen und verspäteter Beförderung von aufgegebenem
1.01 Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall                                         Reisegepäck gemäß Teil I, Ziff. 1.02, 3. richtet sich nach der in der
                                                                                            Wagnisbeschreibung ausgewiesenen Versicherungssumme und steht im
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer                    Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme zur Verfügung, wobei
wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen                          Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden. Gleiches gilt für
Versicherungsfalles    von     einem   Dritten    aufgrund     gesetzlicher                 nicht aufgegebenes Reisegepäck, oder andere Sachen, die der Fluggast an
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen des Todes, der                      sich trägt oder mit sich führt.
Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden)
oder der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder                        Die Ersatzleistung beträgt jedoch nicht weniger als
wegen      sich   aus    Personen-    oder    Sachschäden     ergebenden
Vermögensschäden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.                                                                     1.131 SZR

Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Schadenereignis, das                    je Fluggast.
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben
könnte. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum                                  4. aus verspäteter Personenbeförderung.
Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
                                                                                            Mitversichert sind - in Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 - insofern auch
1.02 Versichertes Risiko                                                                    Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind,
                                                                                            wobei diese Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden.
Aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ergibt sich, für welche
Risiken oder Luftfahrzeuge zu Gunsten des Versicherungsnehmers jeweils                      Die Ersatzleistung beträgt
Versicherungsschutz besteht.
                                                                                                                      EUR 60.000,-- je Versicherungsfall
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
                                                                                            im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, mindestens
1. aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen wegen Schäden an Personen und                        4.694 Sonderziehungsrechte des internationalen Währungsfonds (SZR) je
Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (Halter-                                 Fluggast.
Haftpflichtversicherung);
                                                                                            2. Mitversicherte Personen
2. aus der Beförderung oder der Mitnahme von Personen (außerhalb der
Flugausbildung) und den Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen                 1. Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche
sowie von deren Reisegepäck und Luftfracht ohne Wertdeklaration                             Haftpflicht
(Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung) - insofern abweichend von Teil I,
Ziff. 4, 5. -;                                                                                -         des Halters sowie aller Personen, die mit Wissen und Willen des
                                                                                                        Halters an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuge beteiligt
3. als vertragsschließender Luftfrachtführer aus einer selbst veranstalteten                            sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die
Beförderung von Personen incl. Reisegepäck ohne Wertdeklaration                                         Fernsteuerungsanlage eines Flugmodells zu bedienen;
(Reiseveranstalter-Haftpflicht-Versicherung), - insofern abweichend von
Teil I, Ziff. 4, 5. -. Mitversichert sind - in Ergänzung zu Teil I, Ziff. 1.01 - insofern     -         der bei dem Versicherungsnehmer angestellten oder beschäftigten
auch Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens                                Personen, soweit sie berechtigt sind, Arbeiten oder Tätigkeiten an
sind, aus dem Abhandenkommen oder der verspäteten Beförderung von                                       über diesen Vertrag versicherten Luftfahrzeugen vorzunehmen;
aufgegebenem Reisegepäck, das sich an Bord eines Luftfahrzeuges oder sich
sonst wie in der Obhut des Luftfrachtführers befindet, wobei diese                            -         der für den vertragsschließenden Luftfrachtführer tätigen Personen,
Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden.                                                      mit Ausnahme des ausführenden Luftfrachtführers und dessen
                                                                                                        Betriebsangehörigen.

                                                                                                                                                           Seite 9 von 26

                      degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
2. Mitversicherte Personen können ihre Ansprüche                 aus   dem           solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die
Versicherungsvertrag selbständig geltend machen.                                     in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben
                                                                                     Dienststelle zugefügt werden.
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere
Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden       4. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.
Bestimmungen auf die Versicherten entsprechend anzuwenden. Der
Versicherungsnehmer ist neben den Versicherten für die Erfüllung der           Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen
Obliegenheiten verantwortlich.                                                 Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des
                                                                               Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem
3. Auf die Ausschlussbestimmungen gemäß Teil I, Ziff. 4, 10a) wird besonders   in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
hingewiesen.
                                                                               4. Ausschlüsse
3. Auslandsschäden und inländische Versicherungsfälle vor ausländischen
Gerichten                                                                      Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich
                                                                               etwas anderes bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen:
3.01 Auslandsschäden
                                                                               1. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich
1. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers     herbeigeführt haben;
wegen Versicherungsfällen, die sich weltweit – ausgenommen USA/ US-
Territorien und Kanada – ereignet haben.                                       2. Haftpflichtansprüche, wenn sich bei Eintritt des Versicherungsfalles das
                                                                               Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche                                               Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb
                                                                               von Luftfahrzeugen entsprochen hat und / oder die behördlichen
  a) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom           Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren;
     Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der
     Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Das gleiche gilt für       3. Haftpflichtansprüche, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles das
     solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die       Luftfahrtunternehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nicht genehmigt
     in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben               war;
     Dienststelle zugefügt werden;
                                                                               4. Haftpflichtansprüche, wenn der/ die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt
  b) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder          des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse,
     exemplary damages.                                                        erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten;

3. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro.                           5. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer
                                                                               Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen             Versicherungsnehmers hinausgehen;
Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des
Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem   6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen
in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
                                                                                 a) mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z. B. von radioaktiven
3.02 Inländische Versicherungsfälle vor ausländischen Gerichten                     Substanzen emittierte Alpha-, Beta- und Gammastrahlen sowie
                                                                                    Neutronen oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte Strahlen) sowie
Für Ansprüche wegen im Inland vorkommender Versicherungsfälle, die vor              mit Laser- und Maserstrahlen,
ausländischen Gerichten oder nach ausländischem Recht geltend gemacht
werden, gilt:                                                                    b) mit jeglicher explosiven nuklearen Baugruppe oder Teilen davon;

1. Versicherungsschutz für Ansprüche wegen im Inland vorkommender              7. in der Halter-Haftpflichtversicherung
Versicherungsfälle, die vor Gerichten in USA/ US-Territorien oder Kanada
oder nach dem Recht dieser Länder geltend gemacht werden besteht nur             a) Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen
nach besonderer Vereinbarung (siehe Teil I, Ziff. 3.02, 2.).                        Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf der
                                                                                    EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen
2. Der Versicherungsschutz umfasst Ansprüche wegen im Inland                        Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann,
vorkommender Versicherungsfälle, die vor Gerichten in USA/ US-Territorien           wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten aufgrund
oder Kanada oder nach dem Recht dieser Länder geltend gemacht werden.               gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf
                                                                                    Erstattung der durch solche Umweltschäden entstandenen Kosten in
Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden als Leistungen auf die              Anspruch genommen wird.
Versicherungssumme angerechnet (siehe auch Teil I, Ziff. 7, 7.).
                                                                                     Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche erhalten,
Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten;                die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach                 auf der EU- Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden
Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch                nationalen Umsetzungsgesetzen bereits aufgrund gesetzlicher
Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann,         Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den
wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.                      Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten;

3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche                      b) Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung und
                                                                                    aller sich daraus ergebenden weiteren Schäden, Vibration, elektrische
  a) auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder               oder elektromagnetische Einflüsse.
     exemplary damages;
                                                                                     Dieser Ausschluss gilt nicht für Haftpflichtansprüche wegen Schäden
  b) aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Personen, die vom                 durch Feuer, Explosion, Zusammenstoß, Absturz oder eine registrierte
     Versicherungsnehmer im Ausland eingestellt oder dort mit der                    Notsituation eines Luftfahrzeugs während des Fluges, die einen
     Durchführung von Arbeiten betraut worden sind. Das gleiche gilt für             ungewöhnlichen Flugzustand bewirkt;
                                                                                                                                       Seite 10 von 26

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
8. Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen mit Kriegs-           Zu Teil I, Ziffer 4,10. und 4,11.:
oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder
Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und /         Die Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4,10. und 4,11b) - f) erstrecken sich auch
oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung sowie Streik,               auf Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen der dort
Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entführung und           genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben;
Terror- oder Sabotageakten;
                                                                                12. Haftpflichtansprüche, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen und
9. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der unrechtmäßigen                    Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Inbesitznahme von Luftfahrzeugen oder die zusammenhängen mit
Verfügungen von Hoher Hand oder jeder sonstigen hoheitlichen Tätigkeit;         Der Ausschluss gilt nicht für Haftpflichtansprüche wenn die Schäden durch
                                                                                Feuer, Explosion, Zusammenstoß, Absturz oder eine registrierte Notsituation
10. Haftpflichtansprüche                                                        eines Luftfahrzeuges während des Fluges, die einen ungewöhnlichen
                                                                                Flugzustand bewirkt;
  a) aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder
     Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß                13. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
     Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle    Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
     gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder            handelt um Schäden aus
     infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt
     werden,                                                                      a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung
                                                                                     von Daten,
  b) des Versicherungsnehmers selbst oder der in Teil I, Ziff. 4,11.
     benannten Personen gegen die mitversicherten Personen,                       b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,

  c)   zwischen      mehreren      Versicherungsnehmern           desselben       c)    Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaustausch,
       Versicherungsvertrages,    ausgenommen            Mitglieder     von
       Haltergemeinschaften im Rahmen von Teil I, Ziff. 1.02, 2.,                 d) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen;

  d) des     Halters,   Eigentümers    oder     des    verantwortlichen         14. Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
     Luftfahrzeugführers gegen andere mitversicherte Personen;                  Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierung;

  e) zwischen    mehreren     mitversicherten   Personen   desselben            15. Haftpflichtansprüche aus der Beförderung von Sprengstoffen oder ihrer
     Versicherungsvertrages wegen Sach- oder Vermögensschäden, es sei           Lagerung;
     denn wegen Schäden an Flugmodellen;
                                                                                16. Haftpflichtansprüche aus einer Freisetzung von gentechnisch
11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer                          veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) wegen
                                                                                Personen- und Sachschäden infolge von Eigenschaften eines Organismus, die
  a) aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm in häuslicher        auf gentechnischen Arbeiten beruhen;
     Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag
     mitversicherten Personen gehören, soweit Leistungspflicht eines            17. Haftpflichtansprüche wegen Sach- und / oder Vermögensschäden durch
     Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen               gentechnisch veränderte Erzeugnisse und / oder Erzeugnisse, die
     Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden. Auf den              gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten.
     Ausschluss gemäß Teil I, Ziff. 4, 10a) wird besonders hingewiesen. Als
     Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                    Zu Teil I, Ziff. 4, 1.-17.:
     Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften
     nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und       Die vorgenannten Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4, 1.-17 , mit Ausnahme der
     -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder,             Ausschlüsse gemäß Teil I, Ziff. 4, 8. und 4, 9. (siehe Besondere Bedingungen
     Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder           gemäß     Teil II),  finden       bis     zur     Höhe     der    gesetzlichen
     (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer              Mindestversicherungssummen              keine        Anwendung,        soweit
     angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden          Versicherungspflicht nach dem Recht der Europäischen Union oder
     sind),                                                                     deutschem Recht hierfür besteht.

  b) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der                5. Beginn des Versicherungsschutzes / Beitragszahlung
     Versicherungsnehmer       eine    geschäftsunfähige, beschränkt
     geschäftsfähige oder betreute Person ist,                                  5.01 Beginn des Versicherungsschutzes

  c)   von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versicherungsnehmer         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
       eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein   angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag
       nicht rechtsfähiger Verein ist, es sei denn, dass das Schadenereignis    rechtzeitig im Sinne von Teil I, Ziff. 5.02, 1. zahlt.
       mit der jeweiligen Funktion nicht in ursächlichem Zusammenhang
       steht,                                                                   Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der
                                                                                Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu
  d) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschaftern, wenn         entrichten hat.
     der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft,
     Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist,           5.02 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster Beitrag

  e) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine                     1. Der erste Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
     eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;                               Zugang des Versicherungsscheines fällig.

  f)   von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.                Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag
                                                                                nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.

                                                                                                                                          Seite 11 von 26

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2. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig,            5.05 Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst
ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer                 Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch
nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für                   ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der
Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrages eintreten, ist der          Zahlung einer Rate in Verzug ist.
Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch            Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung
einen auf fälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der       verlangen.
Nichtzahlung des Beitrages aufmerksam gemacht hat.
                                                                                  5.06 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
3. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann
der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt       Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch
ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer        Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des
nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                       Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz
                                                                                  bestanden hat.
5.03 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
                                                                                  6. Dauer und Endes des Vertrages / Kündigung
1. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am
Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.                           6.01 Dauer und Ende des Vertrages

Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder     1. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
in der Beitragsberechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.                          abgeschlossen.

2. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der                     2. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die              Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens
verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.                                        einen Monat vor dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres eine Kündigung
                                                                                  in Textform zugegangen ist. Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres ist
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen      der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat monatlich kündbar.
Schadens zu verlangen.
                                                                                  3. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem         ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung               6.02 Wegfall des versicherten Risikos
ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen
und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach Teil I,   Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die
Ziff. 5.03, 3. und 5.03, 4. mit dem Fristablauf verbunden sind.                   Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem Versicherer steht der Beitrag zu,
                                                                                  den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis
3. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der      zum Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis
Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein               erlangt.
Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Teil I,
Ziff. 5.03, 2. Abs. 3 darauf hingewiesen wurde.                                   6.03 Kündigung nach Versicherungsfall

4. Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der      1. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der                   -   vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde oder
Zahlungsaufforderung nach Teil I, Ziff. 5.03, 2. Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
                                                                                    -   dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach                 Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich
innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort.                zugestellt wird.
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der
Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.                Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen
                                                                                  Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der Zustellung der Klage
5.04 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschrift-Mandat                      zugegangen sein.

Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung      2. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach
als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann       ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann
und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht                   jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,
widerspricht.                                                                     spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam
                                                                                  wird.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann rechtzeitig,       Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen                          Versicherungsnehmer wirksam.
Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
                                                                                  6.04 Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der                        Rechtsvorschriften
Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschrift-Mandat widerrufen hat, oder hat
der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der                Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder
Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer              Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das
berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.     Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet,      kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines
wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.               Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer
                                                                                  von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
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                    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
6.05 Mehrfachversicherung                                                      6. Beseitigt der Versicherungsnehmer einen ersatzpflichtigen Schaden selbst,
                                                                               werden nur Selbstkosten ohne Gewinnanteil ersetzt.
1. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren
Versicherungsverträgen versichert ist.                                         7. Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden, ausgenommen bei
                                                                               Versicherungsfällen in USA, US-Territorien und Kanada, oder die nach dort
2. Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der          geltendem Recht geltend gemacht werden, nicht als Leistungen auf die
Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später              Versicherungssumme angerechnet, es sei denn, diese Bedingungen sehen
geschlossenen Vertrages verlangen.                                             eine hiervon abweichende Regelung vor (siehe auch Teil I, Ziff. 3.01, 5. und
                                                                               3.02, 2. und Teil II, Ziff. 3.09, 1.).
3. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht
innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der                       Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten,
Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem           Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach
Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem        Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch
Versicherer zugeht.                                                            Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann,
                                                                               wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
7. Umfang der Leistung
                                                                               8. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
1. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die       Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des          Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der
Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.            Ansprüche.

Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der                    9. Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu
Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,                leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme
Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der    oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem
Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom     Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme,
Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder            so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch       bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer
auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.                         erstattet.

Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender      Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der
Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den              Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-
Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten                Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
freizustellen.                                                                 Versicherungsfalles.

2. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens    Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an
oder Abwehr der Schadenersatzsprüche zweckmäßig erscheinenden                  laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der
Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.                       Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
                                                                               verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über                 Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der
Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit auf   10. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines
seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.                                Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am
                                                                               Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den
3. Die Versicherung umfasst auch die mit Einverständnis des Versicherers       von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungs-
aufgewendeten Kosten der Verteidigung in einem Straf- oder                     leistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Ordnungswidrigkeitsverfahren, das wegen einer Tat eingeleitet wurde,
welche die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers einem Dritten           8. Obliegenheiten in Form vorvertraglicher Anzeigepflichten des
gegenüber zur Folge haben könnte.                                              Versicherungsnehmers

4. Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht die      8.01 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche
Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der       Umstände
Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
                                                                               Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem
5. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem                   Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen,
Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.           nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den
                                                                               Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere             Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige
entschädigungspflichtige Personen erstreckt.                                   verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme
                                                                               der Versicherer Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende zeitlich
zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein                  Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des
Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle       Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem
eingetreten ist, wenn diese                                                    vereinbarten Inhalt abzuschließen.

  -   auf derselben Ursache oder                                               Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
                                                                               geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der
  -   auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und           Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis
      zeitlichem Zusammenhang                                                  gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

beruhen.

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