Versicherungsbestimmungen für Schadenversicherungen - Ausgabe 2021
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Versicherungsbestimmungen für Schadenversicherungen Ausgabe 2021
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Versicherungsbestimmungen Sympany für Schadenversicherungen Ausgabe 2021 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Produktinformationen im Überblick. home Seite 5 Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AVB) home Hausrat (HR) Seite 7 Privathaftpflicht (PH) Seite 10 Gebäude (GE) Seite 11 Home Assistance (HA) Seite 14 Allgemeines (A) Seite 15 Schadenfall (S) Seite 17 Allgemeine Produktinformationen im Überblick. car Seite 20 Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AVB) car Haftpflicht (H) Seite 22 Kasko Teilkasko (TK) Seite 22 Vollkasko (VK) Seite 22 Versicherte Objekte (KK) Seite 22 Unfall (U) Seite 24 Grobfahrlässigkeit (G) Seite 24 Parkschäden (P) Seite 25 Fahrzeug Assistance (FA) Seite 25 Erweiterter Auslandschadenschutz (AU) Seite 25 Allgemeines (A) Seite 26 Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AVB) moto Allgemeines (M) Seite 30 24h Helpline im Schadenfall (car, moto,home): +41 58 521 11 75 Versicherungsbestimmungen für Schadenversicherungen 3
home Sympany Inhaltsverzeichnis Allgemeine Produktinformationen im Überblick. home Allgemeine Versicherungsbestimmungen (AVB) home Hausrat (HR) Versicherte Objekte (HR1–HR15) Feuer und Elementar (HR16–HR26) Erdbeben (HR27–HR34) Diebstahl (HR35–HR44) Wasser (HR45–HR49) Mobiliarglas (HR50–HR51) Kosten (HR52–HR57) Schlossänderungskosten (HR58–HR59) Reisegepäck (HR60–HR63) Privathaftpflicht (PH) Grunddeckung (PH1–PH6) Benützung fremder Motorfahrzeuge (PH7–PH12) Gemietete oder entliehene Pferde (PH13–PH16) Jagdhaftpflicht (PH17–PH18) Gebäude (GE) Versicherte Objekte (GE1–GE5) Feuer und Elementar (GE6–GE10) Erdbeben (GE11–GE19) Diebstahl (GE20–GE22) Wasser (GE23–GE27) Gebäudeglas (GE28–GE30) Kosten (GE31–GE40) Gebäudehaftpflicht (GE41–GE56) Home Assistance (HA) Allgemeines (A) Schadenfall (S) 4 home
Allgemeine Produktinformationen Hausrat (HR) im Überblick. home Ihr persönlicher Hausrat wie Möbel, Kleider, elektronische Geräte usw., auch gemietete Gegenstände, ist gegen Beschädigung oder Verluste durch ein versichertes Ereignis gedeckt. Im Maximum wird die vereinbarte Versicherungs Allgemein summe entschädigt. Diese Produktinformation gibt Ihnen einen Überblick über die Auch Gartenanlagen und Fahrnisbauten sowie fest instal wichtigsten Punkte Ihrer Sympany Haushaltversicherung. lierte Wohnwagen und Mobilheime können nach Verein barung mitversichert werden. Ihre Rechte und Pflichten sind in den nachstehenden Allgemeinen Versicherungssbedingungen (AVB) um Versicherungssumme schrieben. Zusätzlich gilt das Versicherungsvertragsgesetz Es ist sehr wichtig, den Neuwert des gesamten Hausrates (VVG). bei Vertragsbeginn korrekt zu ermitteln, damit im Schadenfall Die versicherten Objekte, Deckungen, Optionen, Versiche keine Unterversicherung geltend gemacht werden muss. rungssummen und Selbstbehalte finden Sie auf Ihrer Police. Der aufgrund der Anzahl Zimmer und Personen sowie der Ausstattung vorgegebene Wert ist als Richtwert zu verstehen, Vertragspartner der von Ihnen überprüft werden muss. Bei grossen Anschaff Verwalter der Versicherung ist die Sympany Versicherungen ungen während der Vertragsdauer muss die Versicherungs AG, Peter-Merian-Weg 4, 4052 Basel, Telefon +41 58 262 42 00 summe unbedingt angepasst werden. (nachfolgend Sympany genannt). Bei mittlerem und gehobenem Ausbaustandard wird auf die Simpego Versicherungen AG, Hohlstrasse 556, 8048 Zürich Geltendmachung der Unterversicherung verzichtet, wenn die (nachfolgend Versicherer genannt), ist der Risikoträger und vorgegebene Versicherungssumme nicht reduziert wird. bearbeitet die Schadenfälle. Die bei einem Schaden möglicherweise anfallenden Zusatz Beginn und Dauer kosten wie das Aufräumen und die Entsorgung des beschä Ihr Versicherungsschutz beginnt und endet an den in der digten Hausrats sind zusätzlich bis zur vereinbarten Summe Police vereinbarten Daten. Ohne Kündigung, welche drei gedeckt. Monate vor dem Ablaufdatum schriftlich zugestellt sein muss, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein Kunst, Schmuck und Geldwerte Jahr. Versichert sind auch Kunstgegenstände, Schmuck und Geldwerte wie Bargeld, Münzen und Wertpapiere. Die Selbstbehalt Leistungen sind auf die vereinbarte Limite begrenzt. Für Pro Ereignis und Deckung werden die von Ihnen gewählten Gegenstände und Sammlungen mit einem Wert von mehr Selbstbehalte von der geschuldeten Entschädigung in Abzug als CHF 20’000.– müssen Sie bei Versicherungsbeginn eine gebracht. Inventarliste einreichen. Prämie Einbruchdiebstahl Die Prämie wird Ihnen zu Beginn jeder Versicherungsperiode Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Ihre Wohnung oder Ihr in Rechnung gestellt und ist inklusive der aufgeführten Haus gewaltsam aufgebrochen oder mittels eines gestohle Steuern und Abgaben innerhalb der auf der Rechnung fest nen Schlüssels geöffnet wurde. gesetzten Frist zahlbar. Nach Absprache ist halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung möglich. Einfacher Diebstahl Das Risiko des einfachen Diebstahls, d.h. Diebstahl, der weder Erlöschen des Vertrages als Einbruchdiebstahl noch als Beraubung gilt (z.B. Taschen- Der Vertrag erlischt insbesondere, und Trickdiebstahl), ist eingeschlossen. Gedeckt sind beispiels • wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen weise Velodiebstahl oder Garderobendiebstahl. • wenn Sie die Prämie nicht fristgerecht bezahlen • wenn Sie oder Sympany den Vertrag im Schadenfall oder Einfacher Diebstahl auswärts (ausserhalb des Versicherungs auf Ablauf kündigen standortes) sind die Leistungen pro Ereignis auf die verein barte Limite begrenzt. Rückerstattung der Prämie Falls die Police nach Gesetz oder Vertrag während des Versi Reisegepäck cherungsjahres aufgehoben wird, wird Ihnen die nicht ver Ihr Reisegepäck ist versichert, falls es während des Transports brauchte Prämie anteilig zurückbezahlt. Ausgenommen ist die durch Dritte oder während eines Autounfalls beschädigt oder Kündigung im Falle eines Totalschadens oder bei Kündigung im gestohlen wird oder verloren geht. Schadenfall während des ersten Versicherungsjahres Option «Schlossänderungskosten» Falls Ihre Schlüssel oder Zugangskarten gestohlen werden oder verloren gehen, übernimmt der Versicherer die Kosten für die notwendigen Änderungen der Schlösser bis zum festge legten Maximalbetrag. home 5
Option «Erdbeben» Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hausrat und auch Ihr Gebäude gegen den Verlust oder die Beschädigung durch ein Erdbeben zu versichern. Privathaftpflicht (PH) Versichert ist die Haftpflicht für Schäden, die Sie und andere in Ihrem Haushalt lebende Personen, wie Ihre Kinder, als Privatperson einer anderen Person zufügen. Dazu gehören auch Schäden, die Sie als Mieter oder Halter von Haustieren verursachen. Option «Benützung fremder Fahrzeuge» Falls Sie gelegentlich, d.h. maximal 6-mal in 3 Monaten, ein fremdes Fahrzeug benutzen oder ein Fahrzeug während des Urlaubs geliehen haben, ist dieses gegen Schäden durch Sie versichert. Nicht versichert sind Mietfahrzeuge. Gebäude (GE) Versichert sind die in der Police bezeichneten Ein- bis Drei familienhäuser sowie Stockwerkeigentum, die von Ihnen bewohnt und vorwiegend privat genutzt werden. Versichert werden können auch Ferienhäuser oder -wohnungen, Gartenanlagen und Fahrnisbauten sowie fest installierte Wohnwagen und Mobilheime. Versicherte Ereignisse Die in der Police aufgeführten Gebäude sind bei Feuer- und Elementarereignissen (Sturmwind, Hagel, Überschwem mungen usw.), bei Einbruch und Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden versichert. Versichert ist auch Ihre Haftpflicht als Gebäude- und Grund eigentümer. In Kantonen, in welchen die Feuerversicherung durch eine kantonale Anstalt versichert werden muss, kann eine Zusatz versicherung abgeschlossen werden. Home Assistance (HA) Im Schadenfall (Leitungsbruch, Glasbruch usw.) organisiert der Versicherer für Sie die notwendigen Sofortmassnahmen und übernehmen die Interventionskosten bis CHF 500.–. Voraussetzung: Sie informieren sofort das Kundencenter, welches rund um die Uhr erreichbar ist und die Hilfeleistung unverzüglich organisiert. Verhalten bei einem Schadenfall (S) Der wichtigste Grundsatz: Ruhe bewahren! Bei Einbruch oder Diebstahl benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei. Bei Schäden am Reisegepäck lassen Sie sich diese vom Transporteur bestätigen. Es ist Ihre Pflicht, während oder nach Eintritt eines Schadens alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, die den Schaden möglichst klein halten oder mindern, z.B. bei Feuer, Über schwemmungen oder Sturmwinden. In Notfällen ist Sympany umgehend unter der folgenden Telefonnummer zu kontaktieren: +41 58 521 11 75 6 home
Allgemeine Versicherungsbestimmungen HR9 Bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Bewertung, wird empfohlen, ein Inventarblatt auszufüllen. (AVB) home H1R0 Die Versicherungssumme muss dem Ersatzwert (Neu wert) aller versicherten Sachen im Zeitpunkt des Vertragsab schlusses entsprechen (Vollwert). Hausrat (HR) HR11 Für Schmuck, Geldwerte, Reisegepäck, Gartenanlagen Versicherte Objekte und Fahrnisbauten, Wohnwagen und Wohnmobile wird eine spezielle Leistungsbegrenzung (Sublimite) pro Ereignis fest Versicherte Gegenstände gesetzt (Teilwert). HR1 Alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen, inklusive HR12 Kunstgegenstände, Schmuck oder Sammlungen im • anvertrauter, geleaster und gemieteter Gegenstände Wert von über CHF 20’000.– sind einzeln zu deklarieren. • Fahrnisbauten, z.B. Schreberhäuschen HR13 Ändert sich der Ersatzwert während der Vertragslauf • Gästeeffekten zeit (z.B. wegen Neuanschaffungen), sind Sie verpflichtet, dies • Haustiere Sympany unverzüglich zu melden (Obliegenheit). • privat erworbener Berufswerkzeuge und -kleider von Unselbstständigerwerbenden Nicht versichert • Fahrräder HR14 Einzelne Sachen und Haustiere, für die eine besondere Versicherung besteht, sowie Sachen, die bei einer kantonalen Schmuck und Geldwerte Versicherungsanstalt versichert sind oder versichert werden HR2 Schmuck und Geldwerte sind am Versicherungsort müssten. als Bestandteil des Hausrates im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, soweit sie nicht durch eine HR15 Sachen, die nicht Hausrat sind, wie separate Wertsachenversicherung gedeckt sind oder eine • Motorfahrzeuge inkl. Anhänger, Motorräder und Motorfahr separate Deckungslimite oder Einschränkung vereinbart ist räder sowie E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h (siehe HR42). • eingelöste Wohnwagen, selbstfahrende Wohnmobile und andere Fahrzeuge HR3 Als Schmuck gelten Sachen aus verarbeiteten Edel • Wasserfahrzeuge, für die bei einer Benützung eine obliga metallen, Edelsteinen oder Perlen sowie Armband- und torische Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist Taschenuhren. • Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eingetragen HR4 Unter Geldwerten sind zu verstehen: werden müssen • Bargeld Feuer und Elementar • Wertpapiere, Sparhefte und Reisechecks • Münzen und Medaillen Versicherungsschutz • Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren) Feuer • ungefasste Edelsteine und Perlen HR16 Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion und Implosion • unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine Gartenanlagen und Fahrnisbauten HR17 Abstürzende und notlandende Luft- und Raum HR5 Ausserhalb des Gebäudes liegende, auf dem gleichen fahrzeuge oder Teile davon sowie Meteoriten oder andere Grundstück befindliche Gartenanlagen (Bepflanzungen) sowie Himmelskörper bauliche Einrichtungen, für die keine ordentliche Baubewilli Seng- und Stromwirkungsschäden gung erforderlich ist wie Gartenhäuschen, Stützmauern, Skulp HR18 Seng- und Nutzfeuerschäden turen, Treppen, Wege, Einfahrten, Briefkästen, Fahnenstangen, Zäune und dergleichen und die nicht als Hausrat gelten. HR19 Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen des Kühlaggregates oder bei Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr Die Versicherung gilt nur für die Deckungen Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl. HR20 Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der Wohnwagen und Mobilheime elektrischen Energie selbst, durch Überspannung oder durch HR6 Nicht immatrikulierte Wohnwagen und Mobilheime an Erwärmung infolge Überlastung (Stromwirkungsschäden) dem in der Police aufgeführten festen Standort. HR21 Für Seng- und Stromwirkungsschäden wird eine spezi HR7 Für die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat elle Leistungsbegrenzung (Sublimite) pro Ereignis festgesetzt sind in Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung die (Teilwert). entsprechenden kantonalen Bestimmungen massgebend. Nicht versichert Die Versicherung gilt nur für die Deckungen Feuer, Elementar, HR22 Schäden durch allmähliche Raucheinwirkung Wasser und Diebstahl. HR23 Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen Festsetzung der Versicherungssumme in Erfüllung ihrer normalen Funktion entstanden sind, z.B. HR8 Die Versicherungssumme wird aufgrund der Anzahl Beschädigung der Schmelzsicherung. Zimmer, der versicherten Personen sowie des Einrichtungs standards festgesetzt. home 7
Elementarereignisse HR36 Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl HR24 Als Elementarereignisse gelten: durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, • Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder 75 km/h und mehr), Hagel Beraubung angeeignet hat. • Lawine, Schneedruck Beschädigung/Vandalismus • Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch HR37 Beschädigungen oder Vandalismus im Zusammenhang HR25 Versichert sind auch Diebstahl-, Wasser- und Glasbruch mit einem Diebstahl oder einem Versuch dazu. schäden als Folge von Feuer- und Elementarschäden. Beraubung Nicht versichert HR38 Diebstahl HR26 Nicht versichert sind Schäden, die verursacht sind durch • unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen • Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte Personen bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt • bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Unfall, Ohnmacht • Unterlassung von Abwehrmassnahmen oder Tod • künstliche Erdbewegungen Einfacher Diebstahl am versicherten Standort • Schneerutsch von Dächern HR39 Darunter fallen • Grundwasser • Diebstahl, der weder als Einbruchdiebstahl noch als • Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfah Beraubung gilt rungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen • Diebstahl durch Aufbrechen von Fahrzeugen wiederholt • Einschleichen • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation ohne Rücksicht • Taschen- und Trickdiebstahl auf ihre Ursache an den in der Police aufgeführten Standorten. Erdbeben Schmuck und Geldwerte Versicherungsschutz HR40 Für Schmuck und Geldwerte (siehe HR2-HR4) sind die HR27 Als Erdbeben gelten Erschütterungen, welche durch Leistungen ohne Unterversicherung pro Ereignis auf die verein tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden. barte Limite beschränkt. Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich Einfacher Diebstahl auswärts geschaffener Hohlräume haben, gelten nicht als Erdbeben. HR41 Darunter fallen die Sachverhalte nach HR39 ausserhalb HR28 In Zweifelsfällen entscheidet der Schweizerische Erd der versicherten Standorte. bebendienst, ob es sich um ein tektonisches Ereignis handelt. HR42 Die Leistungen sind für alle versicherten Gegenstände HR29 Bei Verlust oder Schaden als direkte Folge eines Erd ohne Unterversicherung pro Ereignis auf die vereinbarte Limite bebens oder verursacht durch Feuer und/oder Wasser als beschränkt. mittel- oder unmittelbare Folge eines Erdbebens, haften die HR43 Fahrräder sind nur versichert, wenn sie mit einem Versicherer gemäss HR30–HR32. Schloss korrekt gesichert worden sind. HR30 Innerhalb der Dauer von 168 aufeinanderfolgenden Nicht versichert Stunden nach dem erstmaligen Auftreten eines Erdbebens HR44 Nicht versichert sind wird für den Betrag gehaftet, welcher den in der Police fest • Schäden durch Verlieren oder Verlegen gesetzten Selbstbehalt übersteigt. • Geldwerte bei einfachem Diebstahl HR31 Später eintretende Verluste oder Schäden werden als • Bargeld- oder Warenbezug mittels Bank-, Post-, Kredit- oder neues Ereignis betrachtet und unter Abzug des in der Police Kundenkarten und Ähnlichem, ungeachtet der Ursache ihres vereinbarten Selbstbehaltes entschädigt. Abhandenkommens • reine Vandalenschäden, d.h. Schäden am Hausrat, die HR32 Pro Ereignis wird der Selbstbehalt einmal abgezogen. nicht im Zusammenhang mit einem Diebstahl oder einem Einmalgarantie pro Versicherungsjahr Versuch dazu stehen HR33 Die Gesamtentschädigung pro Versicherungsjahr bleibt • Schäden an den Gebäuden in jedem Fall auf die vertraglich vereinbarte Versicherungs • Schäden, die infolge eines Feuer– oder Elementar summe limitiert. ereignisses entstanden sind Nicht versichert Wasser HR34 Nicht versichert sind Versicherungsschutz • Erdbeben, die auf menschliches Verhalten zurückzuführen HR45 Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus sind. z.B. Geothermie. • Wasserleitungsanlagen, die nur den Gebäuden dienen, in Diebstahl denen sich die versicherten Sachen befinden, sowie den da ran angeschlossenen Einrichtungen und Apparaten Versicherungsschutz • Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten • Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks Einbruchdiebstahl oder Kühleinrichtungen HR35 Diebstahl durch gewaltsames • Eindringen in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes • Aufbrechen eines Behältnisses im Inneren eines Gebäudes 8 home
HR46 Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins Aufräumungs- und Entsorgungskosten Gebäude HR54 Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von • aus Aussenablaufrohren und Dachrinnen Überresten versicherter Sachen und für deren Abfuhr bis zum • durch das Dach selbst nächsten geeigneten Ablagerungsplatz sowie Ablagerungs-, • durch geschlossene Fenster, Türen oder Oberlichter Entsorgungs- und Vernichtungskosten. HR47 Rückstau aus der Abwasserkanalisation und Grund Zusätzliche Lebenshaltungskosten wasser im Innern des Gebäudes. HR55 Kosten aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume sowie die aus Untermiete entstehenden Ertragsaus HR48 Kosten für Auftauen und Reparaturen von eingefrore fälle. Eingesparte Kosten werden abgezogen. nen oder durch Frost beschädigten Wasserleitungen, die vom Versicherten als Mieter im Innern des Gebäudes installiert wor Notmassnahmen den sind, und an den daran angeschlossenen Apparaten. HR56 Notverglasungen, Nottüren, Notschlösser, Notab deckungen etc., welche dazu dienen, das Ausmass des Scha Nicht versichert dens zu mindern oder zusätzlichen Schaden zu verhindern. HR49 Nicht versichert sind • Schäden durch Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, das Nicht versichert durch Öffnungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder HR57 Nicht versichert sind anderen Arbeiten ins Gebäude eingedrungen ist • Entsorgungskosten von Luft, Wasser und Erdreich (inkl. • Schäden beim Auffüllen von Flüssigkeitsbehältern und bei Fauna und Flora), und zwar auch dann, wenn sie mit Revisions- und Reparaturarbeiten an Heizungs- und Tank versicherten Sachen durchmischt oder belegt sind anlagen sowie an sämtlichen Wärme- und Kälteanlagen • Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder • Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation Datenaufzeichnungen sowie EDV-Software auf Datenträgern haftbar ist jeder Art • Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenom • Kosten für die Leistungen von öffentlichen Feuerwehren, men bei Frostschäden) sowie Unterhalts- und Schadenver der Polizei und anderer zur Hilfe Verpflichteter hütungskosten, z.B. Ersatzkosten für eine defekte Wasser leitung Schlossänderungskosten • Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses Versicherungsschutz entstanden sind HR58 Bei Diebstahl, Raub oder Verlust von Schlüsseln erbringt der Versicherer die folgenden Leistungen: Mobiliarglas • Kosten für Notmassnahmen (wie Ersatzschloss, Nottüren, Versicherungsschutz Verriegelungen) HR50 Bruchschäden an Mobiliarverglasungen, das heisst • Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, • Verglasungen von Einrichtungsgegenständen Magnetkarten und dergleichen oder von Schlössern an den • Tischplatten aus Stein im Versicherungsvertrag aufgeführten Versicherungsorten • glasähnlichen Materialien wie Plexiglas und ähnlichen sowie an gemieteten Banksafes Kunststoffen, falls sie anstelle von Glas verwendet werden HR59 Die Leistungen sind ohne Unterversicherung pro • Glasbruchschäden bei inneren Unruhen Ereignis auf die in der Police festgesetzte Limite beschränkt. Nicht versichert HR51 Nicht versichert sind Bruchschäden Reisegepäck • an optischen Gläsern oder Brillengläsern Versicherungsschutz • an Glasgeschirr oder Hohlgläsern, z.B. Vasen HR60 Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung von • an Beleuchtungskörpern, Glühbirnen, Leucht- Reisegepäck, während sich dieses in Gewahrsam einer Trans und Neonröhren port- oder Reiseunternehmung befindet. • an Kacheln, Wand- und Bodenplatten • der Oberfläche von Bade- und Duschwannen, HR61 Beschädigung bei einem Autounfall oder Diebstahl aus z.B. Emailschäden dem verschlossenen Auto. • verglaster Teile von Gartenanlagen und Fahrnisbauten, HR62 Die Leistungen sind für alle versicherten Gegenstände Wohnwagen und -mobilen ohne Unterversicherung pro Ereignis auf die vereinbarte Limite • die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses beschränkt. entstanden sind Nicht versichert Kosten HR63 Nicht versichert sind Versicherungsschutz • Schäden durch Verlieren oder Verlegen HR52 Versichert sind die nachstehenden zusätzlichen Kosten • Geldwerte bei einfachem Diebstahl im Zusammenhang mit einem versicherten Sachschaden in der • Bargeld- oder Warenbezug mittels Bank-, Post-, Kredit- oder Hausratversicherung. Kundenkarten und Ähnlichem, ungeachtet der Ursache des Abhandenkommens der Karten HR53 Die Leistungen für sämtliche Kosten sind pro Ereignis • Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses auf die in der Police festgesetzte Limite begrenzt. entstanden sind. home 9
Privathaftpflicht (PH) • Sachschäden an Effekten von Besuchern • Schäden einer vorübergehenden Aufsichtsperson von Grunddeckung Kindern und Haustieren, welche ihr von letzteren zugefügt Versicherungsschutz werden PH1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Ihnen und Diese Aufzählung ist abschliessend. den anderen versicherten Personen in der Eigenschaft als Nicht versichert Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens (ein PH6 Nicht versichert sind: schliesslich nebenberufliche oder nebenamtliche Tätigkeiten • Die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes bis max. CHF 20’000.– Umsatz pro Jahr), insbesondere als und Amtes oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen • Mieter und Pächter von selbst genutzten, unbeweglichen Beschäftigung (Wagnisse nach Unfallversicherungsgesetz), Sachen (Mieterschäden) z.B. Tauchen tiefer als 40 m • Eigentümer, Mieter oder Pächter von unbebauten Grund • Bearbeitungs-, Gewährleistungs- und Obhutsschäden im stücken, z.B. Garten- oder Pflanzland bis 1’000 m2 Zusammenhang mit einem versicherten Nebenerwerb. • Familienhaupt • Die Haftpflicht als Eigentümer von Gebäuden und Ferien • Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal häusern oder Teilen davon sowie den dazugehörenden • Sportler Grundstücken, Anlagen und Einrichtungen • Halter von Haustieren • Die Haftpflicht für Schäden, die weder auf einen ver • Halter von Modellflugzeugen bis 30 kg Gewicht sicherten Personen- noch auf einen dem Geschädigten (Versicherungsnachweis obligatorisch) zugefügten Sachschaden zurückzuführen sind • Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus • Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Risiken, für die von der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, berechnet bis Gesetzes wegen eine Haftpflichtversicherung abgeschlos auf die Prämienstufe vor dem versicherten Ereignis, für den sen werden muss, sowie die Haftpflicht als Halter und die Deckungslimite der Halterversicherung übersteigenden aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen jeder Art Schaden sowie für Ansprüche, die durch eine abzuschlies (ausgenommen Modellflugzeuge bis 30 kg Gewicht). sende obligatorische Haftpflichtversicherung nicht gedeckt z.B. Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Motor sind. Ausgenommen ist der Selbstbehalt aus der Motorfahr fahrzeug einen Fussgänger an zeug-Haftpflichtversicherung • Ansprüche der Versicherten sowie von Personen, die mit • Benützer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, soweit der dem haftpflichtigen Versicherten im gemeinsamen Haushalt Schaden nicht durch eine gesetzliche Haftpflichtversiche leben. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter, die aus der rung gedeckt ist oder gedeckt sein müsste Schädigung dieser Personen abgeleitet werden (z.B. Versor • Angehöriger der schweizerischen Armee, des schweize gerschaden). Davon ausgenommen sind Ansprüche von rischen Zivilschutzes und der Feuerwehr vorübergehend im selben Haushalt mit Ihnen lebenden • ermächtigter Besitzer fremder beweglicher Sachen minderjährigen fremden Personen (Obhutsschäden) • Die Haftpflicht für Schäden, die allmählich entstanden sind, PH2 Der Versicherungsschutz gilt bei haftpflichtrechtlich z.B. übermässig vergilbte Wände aufgrund von Rauch ersatzfähigen Ansprüchen Dritter wegen einwirkungen • Personenschäden, d.h. Tötung, Verletzung oder sonstiger • Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt vom Versicherten Gesundheitsschädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten oder die in Kauf genommen wurden • Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen • Die Haftpflicht im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen oder Vergehen • Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Tieren, gemäss den gesetzlichen Grundlagen • Die Haftpflicht im Zusammenhang mit der Übertragung ansteckender Krankheiten PH3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf • Die Haftpflicht bei Fahrten mit Motor- und Wasserfahr • Entschädigung begründeter Ansprüche zeugen, die nach Gesetz, von der Behörde oder vom Halter • Abwehr unbegründeter Ansprüche nicht erlaubt sind, z.B. Fahren eines Motorfahrzeuges ohne gültigen Führerausweis PH4 Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme • Die Haftpflicht bei Fahrten mit Motor– und Wasserfahr erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Expertise-, zeugen, die an Rennen und Trainings auf Rennstrecken Anwalts-, Gerichtskosten, Schadenzinsen und ähnliche Kosten, teilnehmen welche mit dem Schadenereignis in unmittelbarem Zusam menhang stehen. Benützung fremder Motorfahrzeuge Wunschhaftung PH7 Schäden an fremden Motorfahrzeugen bis 3500 kg PH5 Auch ohne rechtlich feststehende Haftung übernnimmt Gesamtgewicht, fremden Anhängern und Wasserfahrzeugen der Versicherer auf Ihren Wunsch bis zu einem Betrag von aus der gelegentlichen (nicht regelmässigen) Benützung. CHF 100’000.– pro Ereignis • Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und urteils PH8 Gelegentlich ist die Benützung insbesondere, wenn sie unfähigen Hausgenossen verursacht werden 6-mal in den letzten 3 Monaten nicht übersteigt. • Schäden, die fremde minderjährige Personen erleiden, Ferienfahrten welche vorübergehend in Ihrem Haushalt leben PH9 Bei Ferienfahrten gilt der Versicherungsschutz während • Sachschäden aus dem Sport- und Spielbetrieb (z.B. beim der gesamten Dauer der Ferien, unabhängig von der Anzahl Fussball wird die Brille des Mitspielers beschädigt) 10 home
der Benützungen. z.B. Ein Versicherter fährt mit dem Fahrzeug • sämtliche Jagdhaftpflichtschäden in Frankreich des Kollegen für zwei Wochen nach Frankreich in die Ferien. • die in der Privathaftpflicht ausgeschlossenen Risiken (PH6) Kaskoversicherung PH10 Bezahlt eine Kaskoversicherung den Schaden am frem Gebäude (GE) den Fahrzeug, vergütet der Versicherer den Selbstbehalt sowie Versicherte Objekte den Bonusverlust aus der Kaskoversicherung, berechnet bis auf die Prämienstufe vor dem versicherten Ereignis. Versicherte Gebäude GE1 Versichert sind Sie als Eigentümer von den in der Police PH11 Sofern ein Selbstbehalt in der Privathaftpflichtversiche aufgeführten Gebäuden oder Stockwerkeigentumsanteilen, rung vereinbart wurde, ist dieser in jedem Fall selbst zu tragen. welche von Ihnen bewohnt und überwiegend privat genutzt Nicht versichert werden, sowie fest mit diesen verbundenen Anlagen wie PH12 Nicht versichert sind Schäden an fremden Motorfahr Antennen, Solarzellen etc. zeugen (inkl. Anhänger) und an Wasserfahrzeugen, GE2 Auf dem versicherten Grundstück befindliche Neben • die gemietet oder die von einem Versicherten geleast sind gebäude wie Garagen, Schuppen, Leitungen, Kanalisation • die auf einen Garagisten oder den Arbeitgeber eines Versi usw., welche auf dem Katasterplan aufgeführt sind und in cherten zugelassen sind Ihrem Eigentum sind. • für die in der Privathaftpflicht ausgeschlossenen Risiken (PH6) Festsetzung der Versicherungssumme • bei Fahrten, die ein Versicherter gegen Entgelt ausführt GE3 Die Versicherungssumme wird aufgrund einer • die während des Fahrunterrichts oder während der Gebäudeschätzung durch die kantonale Gebäudeversicherung amtlichen Fahrprüfung verursacht werden oder durch die Fachstelle für Gebäudeschätzung festgesetzt. • Regressansprüche Dritter und die Übernahme einer GE4 Ändert sich dieser Wert während der Vertragslaufzeit, Kürzung der Leistungen oder eines Regresses wegen sind Sie verpflichtet, Sympany dies unverzüglich zu melden. grober Fahrlässigkeit Bei Änderung der Verhältnisse ist Sympany berechtigt, eine Neubewertung zu verlangen. Gemietete oder entliehene Pferde Nicht versichert PH13 Die gesetzliche Haftpflicht für die durch ein Unfallereig GE5 Nicht versichert sind Sachen, die nicht unter GE1–GE4 nis entstandenen Schäden an gemieteten oder entliehenen fallen, wie Pferden (inkl. deren Sattel- und Zaumzeug). • Hausrat PH14 Die vertraglichen Leistungen beinhalten • eingelöste Wohnwagen, selbstfahrende Wohnmobile und • Ansprüche für deren Tötung, Wertverminderung und andere Fahrzeuge vorübergehende Gebrauchsunfähigkeit • Gartenanlagen und Fahrnisbauten (separate Deckung in • die Kosten der tierärztlichen Behandlung Hausrat) • Baumaterialien, die mit dem Bauwerk nicht fest verbunden PH15 Der Tod eines Pferdes bzw. die tierärztliche Anordnung sind zur Einschläferung oder Notschlachtung ist Sympany rechtzei • betriebliche und gewerbliche Einrichtungen tig bekannt zu geben, sodass eine Sektion oder eine Expertise • Sachen und Gefahren, welche anderweitig versichert sind vorgenommen werden könnte. (z.B. bei einer kantonalen Gebäudeversicherung) oder Nicht versichert versichert werden müssten PH16 Nicht versichert sind • Pensionspferde, die von einem Versicherten in Pension Feuer und Elementar genommen wurden und für die er verantwortlich ist Versicherungsschutz • die in der Privathaftpflicht ausgeschlossenen Risiken (PH6) Feuer Jagdhaftpflicht GE6 Darunter fallen: • Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion und Implosion PH17 Die gesetzliche Haftpflicht der im Versicherungsvertrag • abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge namentlich genannten Personen für Schäden, die entstehen oder Teile davon sowie Meteoriten oder andere Himmels • aus der Ausübung der Jagd körper • aus der Jagdaufsicht und dem Jagdschutz • Seng- und Nutzfeuerschäden • aus Einrichtungen, die der Jagd und dem Jagdschutz dienen • aus der Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen Nicht versichert • als Jagdschusswaffenbesitzer und Schütze auch ausserhalb GE7 Nicht versichert sind Schäden durch allmähliche Rauch der Jagdzeit einwirkung. Nicht versichert Elementarereignisse PH18 Nicht versichert sind GE8 Darunter fallen: • Schäden, die anlässlich einer Widerhandlung gegen das • Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von anwendbare Jagdrecht verursacht werden, z.B. Jagen ohne 75 km/h und mehr), Hagel gültige Jagdberechtigung • Lawine, Schneedruck • Wald- und Flurschäden, z.B. Zertrampeln eines natur • Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch geschützten Pfades home 11
GE9 Versichert sind auch Diebstahl-, Wasser- und Glasbruch Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. schäden als Folge von Feuer- und Elementarschäden. Der im Verzeichnis festgelegte Selbstbehalt kommt von der Entschädigung des Versicherers in Abzug. Nicht versichert GE10 Nicht versichert sind Schäden, die verursacht sind durch Diebstahl • Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bau liche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunterhalt Versicherungsschutz • Unterlassung von Abwehrmassnahmen GE20 Beschädigungen an den versicherten Gebäuden, im • künstliche Erdbewegungen Zusammenhang mit einem versicherten Einbruch, einer • Schneerutsch von Dächern Beraubung, einem Diebstahl oder einem Versuch dazu (siehe • Grundwasser HR35–HR38) • Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfah GE21 Unbefugtes Entfernen von Gebäudebestandteilen und rungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen baulichen Anlagen am Versicherungsort wiederholt • Rückstau von Wasser aus der Kanalisation ohne Rücksicht Nicht versichert auf ihre Ursache GE22 Nicht versichert sind • Betriebs- oder Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfah • reine Vandalenschäden rungsgemäss gerechnet werden muss • Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses • Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im entstanden sind Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben Wasser • Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Beda chungsmaterialien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre Versicherungsschutz betreffen GE23 Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus • Wasserleitungsanlagen, die nur dem versicherten Gebäude Erdbeben dienen, und daran angeschlossene Einrichtungen und Versicherungsschutz Apparate GE11 Als Erdbeben gelten Erschütterungen, welche durch • Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden. • Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich • Heizöltanks oder Kühleinrichtungen geschaffener Hohlräume haben, gelten nicht als Erdbeben. GE24 Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins GE12 In Zweifelsfällen entscheidet der Schweizerische Erd Gebäude bebendienst, ob es sich um ein tektonisches Ereignis handelt. • aus Aussenablaufrohren und Dachrinnen • durch das Dach selbst GE13 Bei Verlust oder Schaden als direkte Folge eines Erdbe • durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter bens oder verursacht durch Feuer und/oder Wasser als mittel- oder unmittelbare Folge eines Erdbebens, haften die Versiche GE25 Rückstau aus der Abwasserkanalisation und Grund rer gemäss GE14–GE16. wasser im Innern des Gebäudes GE14 Innerhalb der Dauer von 168 aufeinanderfolgenden GE26 Kosten für Auftauen und Reparaturen von eingefrore Stunden nach dem erstmaligen Auftreten eines Erdbebens nen oder durch Frost beschädigten Wasserleitungen und daran wird für den Betrag gehaftet, welcher den in der Police fest angeschlossenen Apparaten, auch ausserhalb des Gebäudes, gesetzten Selbstbehalt übersteigt. soweit sie nur dem versicherten Gebäude dienen, und zwar im Rahmen des Anteils, für den Sie für deren Unterhalt aufzu GE15 Später eintretende Verluste oder Schäden werden als kommen haben neues Ereignis betrachtet und unter Abzug des in der Police vereinbarten Selbstbehaltes entschädigt. Nicht versichert GE27 Nicht versichert sind GE16 Pro Ereignis wird der Selbstbehalt einmal abgezogen. • Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das Einmalgarantie pro Versicherungsjahr durch Öffnungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder GE17 Die Gesamtentschädigung pro Versicherungsjahr bleibt anderen Arbeiten ins Gebäude eingedrungen ist in jedem Fall auf die vertraglich vereinbarte Versicherungs • Schäden an der Hausfassade (Aussenmauern samt Isolation, summe limitiert. inkl. Fenstern, Türen etc.) sowie am Dach (an der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) durch Nicht versichert Regen-, Schnee- und Schmelzwasser GE18 Nicht versichert sind Erdbeben, die auf menschliches • Schäden beim Auffüllen von Flüssigkeitsbehältern und bei Verhalten zurückzuführen sind, z.B. Geothermie. Revisionsarbeiten an Heizungs- und Tankanlagen sowie an GE19 Die Leistungen aus dem Vertrag erfolgen subsidiär sämtlichen Wärme- und Kälteanlagen zur Ausschüttung des Schweizerischen Pools für Erdbeben • Kosten für Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und deckung oder des Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung Aussenablaufrohren des Kantons Zürich. Die Entschädigung berechnet sich aus dem • Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation ermittelten Gesamtschaden unter Abzug der Ausschüttung aus haftbar ist dem Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung oder dem • Schäden, verursacht durch künstlich erzeugten Frost 12 home
• Schäden durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, Aufräumungs- und Vernichtungskosten fehlerhafte bauliche Konstruktion, insbesondere infolge GE35 Die Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Missachtung von Baunormen (SIA-Normen) Überresten versicherter Sachen und für deren Abfuhr bis zum • Schäden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt oder nächsten geeigneten Deponierungsplatz sowie Ablagerungs-, Unterlassung von Abwehrmassnahmen Entsorgungs- und Vernichtungskosten. • Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenom Nachteuerung men bei Frostschaden) sowie Unterhalts- und Schadenver GE36 Die Erhöhung der Baukosten während längstens 24 hütungskosten Monaten zwischen Eintritt des Schadens und durchgeführtem • Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses bedingungsgemässem Wiederaufbau. Die Erhöhung berechnet entstanden sind sich nach dem für das beschädigte Gebäude massgebenden Gebäudeglas Baukostenindex. Versicherungsschutz Geräte und Materialien für den Gebäudeunterhalt GE28 Bruchschäden an GE37 Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Geräten • Gebäudeverglasungen und Materialien, die dem Unterhalt oder der Benützung des • sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Gebäudes und des dazugehörenden Grundstückes dienen. Porzellan oder Stein Freilegungs- und Lecksuchkosten • Glaskeramikkochfeldern GE38 Kosten für das Suchen (Lecksuchkosten) und Freilegen • Küchenarbeitsflächen aus Stein defekter sowie Zumauern oder Eindecken der reparierten • Lichtkuppeln Wasserleitungen, auch ausserhalb des Gebäudes, soweit sie • Gläsern von Sonnenkollektoren nur dem versicherten Gebäude dienen, und zwar im Rahmen • Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas des Anteils, für den Sie für deren Unterhalt aufzukommen GE29 Bei Glasbruch sind die Schäden an Malereien, Schriften, haben. Folien, geätztem und sandbestrahltem Glas mitversichert. Notmassnahmen Nicht versichert GE39 Notverglasungen, Nottüren, Notschlösser, Notabde GE30 Bruchschäden ckungen etc., welche dazu dienen, das Ausmass des Schadens • an Fahrnisbauten, Wohnwagen und Mobilheimen zu mindern oder zusätzlichen Schaden zu verhindern. • an Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern, Glühbirnen, Leucht- Nicht versichert und Neonröhren GE40 Nicht versichert sind • an Rohrleitungen • Freilegungs- und Lecksuchkosten für Wasserleitungen, • an Kacheln, Wand- und Bodenplatten die nicht dem versicherten Gebäude dienen • im Zusammenhang mit der Bearbeitung, Installation oder • Freilegungs- und Lecksuchkosten defekter sowie Zumauern Versetzung der versicherten Verglasungen und anderen oder Eindecken reparierter Erdregister, Erdsonden, Erdspei Objekte inkl. der dazugehörenden Umrahmungen cher und dergleichen • der Oberfläche von Bade- und Duschwannen, • Kosten für Leistungen von öffentlichen Feuerwehren, der (z.B. Emailschäden) Polizei und anderer zur Hilfe Verpflichteter • die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses • Die Entsorgung von Luft, Wasser und Erdreich (inkl. Fauna entstanden sind und Flora), und zwar auch dann, wenn sie mit versicherten Sachen durchmischt oder belegt werden Kosten • Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen Versicherungsschutz • Geräte und Materialien sowie Einrichtungsgegenstände, die GE31 Versichert sind die nachstehenden zusätzlichen Kosten nicht dem Unterhalt und der Benützung der versicherten im Zusammenhang mit einem versicherten Sachschaden an Gebäude dienen den versicherten Gebäuden. Gebäudehaftpflicht GE32 Die Leistungen für sämtliche Kosten sind pro Ereignis auf die in der Police festgesetzte Limite begrenzt. Versicherungsschutz GE41 Die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer von den in Ausfall des Mietertrages bei vermieteten Räumlichkeiten der Police aufgeführten, selbst bewohnten GE33 Der aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume • Häusern und Ferienhäusern mit maximal drei Wohnungen entstehende Mietertragsausfall, während längstens 24 Mona • Wohnungen im Stockwerkeigentum ten. Massgebend ist der Bruttomietertrag abzüglich einge sowie von den dazugehörenden privat genutzten Grund sparter Kosten. stücken, Anlagen und Einrichtungen. Fortlaufende feste Kosten GE42 Der Versicherungsschutz gilt bei haftpflichtrechtlich GE34 Bei dem vom Eigentümer selbst bewohnten Gebäude ersatzfähigen Ansprüchen Dritter wegen oder Stockwerkeigentum die bei Unbenützbarkeit der • Personenschäden, d.h. Tötung, Verletzung oder sonstiger beschädigten Räume weiterhin fortlaufenden festen Kosten, Gesundheitsschädigung z.B. Hypothekarzinsen, Heiz- und Nebenkosten sowie Versiche • Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust rungsprämien, während längstens 24 Monaten. von Sachen • Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Tieren, gemäss den gesetzlichen Grundlagen home 13
GE43 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf halt leben. Gleiches gilt für Ansprüche Dritter, die aus der • Entschädigung begründeter Ansprüche Schädigung dieser Personen abgeleitet werden (z.B. Versorger • Abwehr unbegründeter Ansprüche schaden). Davon ausgenommen sind Ansprüche von vor übergehend im selben Haushalt mit Ihnen lebenden minder GE44 Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme jährigen fremden Personen. erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Expertise-, Anwalts-, Gerichtskosten, Schadenzinsen und ähnliche Kosten, GE54 Die Haftpflicht für Schäden, deren Eintritt vom welche mit dem Schadenereignis in unmittelbarem Zusam Versicherten mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden menhang stehen. mussten oder die in Kauf genommen wurden. Schadenverhütungskosten GE55 Die Haftpflicht im Zusammenhang mit der vorsätzlichen GE45 Versichert sind Schadenverhütungskosten bei Umwelt Begehung von Verbrechen oder Vergehen. beeinträchtigung aus Heiz- und Tankanlagen, sofern der GE56 Die Haftpflicht für Schäden, die weder auf einen Schaden die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetretenen, versicherten Personen- noch auf einen dem Geschädigten unvorhergesehenen Ereignisses ist, das sofortige Massnahmen zugefügten Sachschaden zurückzuführen sind. erfordert, und die Anlagen zudem fachmännisch und vor schriftsgemäss unterhalten worden sind. Home Assistance (HA) Stockwerkeigentum GE46 Die gesetzliche Haftpflicht als Stockwerkeigentümer/-in, Versicherungsschutz vorausgesetzt die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat eine HA1 Entsteht infolge eines Feuer, Elementar, Einbruch- oder separate Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen und Wasserereignisses sowie bei Glasbruch eine Notsituation, bei der Schaden übersteigt die Deckungslimite der Haftpflichtver welcher ohne sofortiges Handeln weiterer Schaden im oder sicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft am Gebäude oder am versicherten Hausrat entstehen würde, • für Schäden am Gesamteigentum unter Abzug der werden für Sie die Handwerker für die notwendigen Sofort Eigentumsquote massnahmen organisiert. • für Schäden Dritter im Rahmen der Eigentumsquote HA2 Für Gebäude- und Stockwerkeigentümer werden für Sie Bauherr die Handwerker für die notwendigen Sofortmassnahmen auch GE47 Ihre Haftung als Bauherr bis zu einer Gesamtbau bei Ausfall von Heizungs, Klima, Lüftungs, Sanitärund Elektro summe von CHF 100’000.–. anlagen organisiert. Schäden im Zusammenhang mit einer Umweltbeein HA3 Bei einem versicherten Ereignis erbringt der Versicherer trächtigung folgende Leistungen GE48 Versichert ist auch die Haftpflicht für Personen- und • Organisation der geeigneten Handwerker für die not Sachschäden im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträch wendigen Sofortmassnahmen rund um die Uhr tigung, sofern diese die Folge eines einzelnen, plötzlich einge • Übernahme der Kosten für notwendige Sofortmassnahmen tretenen und unvorhergesehenen Ereignisses ist, das zudem bis CHF 500.– pro Ereignis und maximal 5 Schadenfällen pro sofortige Massnahmen erfordert. Jahr GE49 Als Umweltbeeinträchtigung gilt die nachhaltige Bei Ereignissen, die nicht eine Notsituation gemäss HA1 und Störung des natürlichen Zustandes von Luft, Gewässern (auch HA2 darstellen, wird Ihnen die Telefonnummern von geeig Grundwasser), Boden, Flora oder Fauna durch Immissionen neten Handwerkern, welche Notfalldienstleistungen erbringen sowie ein vom Gesetzgeber als Umweltschaden bezeichneter vermittelt. Sachverhalt. Pflichten im Schadenfall Schadenverhütungskosten HA4 Im Schadenfall ist unverzüglich die 24-Stunden-Gratis GE50 Die Kosten für angemessene Massnahmen zur Ab nummer anzurufen (siehe allgemeine Produktinformationen). wendung eines unmittelbar bevorstehenden versicherten HA5 Es werden nur Leistungen bezahlt, welche vom Kunden Schadens infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses. center des Versicherers organisiert oder mit ihm abgesprochen Nicht versichert worden sind. GE51 Nicht versichert sind Ansprüche im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung Nicht versichert • durch Altlasten, z.B. verunreinigtes Erdreich HA6 Nicht versichert sind • durch Anlagen zur Lagerung, Aufbereitung oder Beseitigung • die Kosten zur definitiven Schadensbehebung von Abfällen aller Art, soweit es sich nicht um privat • die Kosten, welche Gegenstand von Garantie-, Service- oder genutzte Kompostieranlagen handelt Unterhaltsverträgen sind • die auf eine schuldhafte Missachtung gesetzlicher und • Garantieleistungen, welche durch die Ausführung der behördlicher Vorschriften zurückzuführen ist Sofortmassnahmen der vermittelten Handwerker not wendig werden GE52 Die Haftpflicht für Schäden, die allmählich entstanden • sämtliche Leistungen, die mit der ordentlichen Wartung und sind, z.B. Umweltschäden durch Ölverlust des Autos. Instandhaltung mittelbar oder unmittelbar in Zusammen GE53 Ansprüche der Versicherten sowie von Personen, die hang stehen oder durch Unterlassung der ordentlichen mit dem haftpflichtigen Versicherten im gemeinsamen Haus Wartung entstanden sind 14 home
• die Kosten für Umtriebe, die mit einem versicherten Ereig Örtlicher Geltungsbereich nis in Zusammenhang stehen, z.B. Kosten für die Wieder Hausrat und Gebäude beschaffung der beschädigten Sachen oder für polizeiliche A11 Die Versicherung gilt an den im Versicherungsvertrag Zwecke aufgeführten Versicherungsorten. • Folgeschäden, welche aufgrund eines versicherten Ereignisses entstehen A12 Teile des Hausrats sind vorübergehend, d.h. während max. 365 aufeinanderfolgenden Tagen, auch auf Reisen oder an in der Police nicht aufgeführten Standorten auf der ganzen Allgemeines (A) Welt versichert, z.B. Ferienreisen, Auslandaufenthalte. Versicherte Personen Privathaftpflicht Hausrat und Gebäude A13 Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt. A1 Sie als Versicherungsnehmer und die mit Ihnen in Nicht versichert Hausgemeinschaft lebenden Personen. A14 Die Jagdhaftpflicht in Frankreich. Privathaftpflicht Zeitlicher Geltungsbereich 1- bis 2-Personen-Haushalt Hausrat und Gebäude A2 Versichert sind Sie und eine weitere, mit Ihnen in A15 Die Versicherung gilt für Schäden und Schadenver Wohngemeinschaft lebende Person. hütungskosten, die während der Vertragsdauer verursacht werden. A3 Bei Familienzuwachs wird während dreier Monate seit dem Zeitpunkt, in welchem eine oder mehrere weitere Person Privat- und Gebäudehaftpflicht im gleichen Haushalt leben, voller Versicherungsschutz ge A16 Die Versicherung gilt für Schadenfälle, die während der währt, sofern die Police in dieser Zeitspanne in eine Familien Vertragsdauer eintreten. versicherung umgewandelt wird. A17 Zeitlich und räumlich getrennte Schäden bilden ein Familien Ereignis, wenn sie auf die gleiche atmosphärische oder tekto A4 Versichert sind alle mit Ihnen im gemeinsamen Haus nische Ursache zurückzuführen sind. halt lebenden und bei den Behörden an dieser Adresse ange A18 Voraussetzung für die Deckung eines Ereignisses ist, meldeten Personen. dass der Versicherungsvertrag bei dessen Beginn in Kraft war. A5 Versichert sind zudem vorübergehend in Ihrem Haus Automatische Summenanpassung Hausrat und Gebäude halt lebende Personen, z.B. Ferienkinder. A19 Die Vollwertversicherungssumme für Hausrat wird bei Beide Varianten einer Änderung des Landesindexes der Konsumentenpreise A6 Versichert ist auch Ihr privates Dienst-, Aufsichts- oder (Stand 30. September) von jeweils mehr als 3%-Punkten Aushilfspersonals während der Zeit, in welcher diese für Sie gegenüber der Basis von Juli 2009 alljährlich per 1. Januar tätig sind. angepasst. Die Prämie wird entsprechend aktualisiert. salto plus A20 Die Versicherungssumme für Gebäude wird bei einer Änderung des Zürcher Baukostenindexes von jeweils mehr als A7 Versichert sind ausschliesslich Sie als Vertragspartner. 3%-Punkten gegenüber der Basis 2009 alljährlich per 1. Januar A8 Bei Wohngemeinschaft mit einer weiteren Person wird angepasst. Die Prämie wird entsprechend aktualisiert. während dreier Monate seit dem Zeitpunkt, in welchem diese A21 Bei solchen Prämienanpassungen besteht kein Kündi Person im gleichen Haushalt mit Ihnen lebt, voller Versiche gungsrecht. rungsschutz gewährt, sofern die Police in dieser Zeitspanne in eine Familienoder 2Personen Versicherung umgewandelt Änderung der Tarife, Selbstbehalte und der Allgemeinen wird. Bedingungen A22 Der Versicherer kann auf den Beginn eines neuen Versi A9 Bei Vollendung des 32. Altersjahres wird die Police cherungsjahres die Prämien und Selbstbehalte ändern. Die automatisch in eine 1- bis 2-Personen-Versicherung umgewan Änderung wird Ihnen spätestens 30 Tage vor Ablauf des lau delt. fenden Versicherungsjahres bekannt gegeben. Allgemeine Ausschlüsse A23 Sind Sie mit der Erhöhung der Prämien oder Selbst A10 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus behalte nicht einverstanden, so können Sie den davon betroff- • kriegerischen Ereignissen enen Teil des Vertrages oder den gesamten Vertrag kündigen. • inneren Unruhen (ausser bei Glasbruch), das heisst Gewalt Die Kündigung ist gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag tätigkeiten gegen Personen und Sachen bei Zusammen des laufenden Versicherungsjahres bei Sympany eintrifft. rottung, Krawall oder Tumulten Gesetzliche Änderungen • vulkanischen Eruptionen A24 Wird die Änderung gesetzlich vorgeschrieben, • Veränderung der Atomstruktur (z.B. Elementarschäden) besteht kein Kündigungsrecht. • Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasser anlagen sofern Sie nicht nachweisen, dass der Schadenfall mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht. home 15
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