Tarif CSS.flexi, Baustein Zahnersatz top
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tarif CSS.flexi, Baustein Zahnersatz top Ergänzungstarif für Zahnersatz für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören Version 06.2007 Der Baustein Zahnersatz top ist integrierender Bestandteil Zusammenhang mit Zahnersatz sowie Implantate. Zu den des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leis- anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Neben tungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Röntgen- diesem Tarif dürfen bei CSS und anderen privaten Kran- aufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Frei- kenversicherern keine weiteren Tarife mit Leistungen für legung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zahnersatz im Inland bestehen. Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenauf- CSS Versicherung AG, Postfach 1130, Pflugstraße 20, bauenden Maßnahmen. 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. 1.2 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Art. 1 Versicherungsleistungen Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, wird ein pauschaler Betrag als Leistung der GKV angerechnet. Dieser beträgt bei Zahnersatz 40 %, bei Implantaten und In- 1.1 Zahnersatz lays 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vor- Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung leistung erbringt. für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei Zahnersatz für zahnärztliche Leistungen sowie für besonders 1.3 Heil- und Kostenpläne berechnete zahntechnische Laborleistungen 80 % des erstat- tungsfähigen Rechnungsbetrages, abzüglich den Leistungen Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eines sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei sonstigen Kostenträgers. Kann der Patient durch ein Bonus- geplanten umfangreicheren Behandlungen die Vorlage eines heft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen Heil- und Kostenplanes empfohlen. nachweisen, erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag bei Nachweis von 5 Jahren auf 85 %, bei Nachweis von 10 Jahren auf 90 %. Wird nur die Regelversorgung der gesetzlichen Kas- se in Anspruch genommen, erhöht sich der Erstattungssatz Art. 2 Tarifbeitrag auf 100 %. Vorleistungen der GKV oder anderer Träger werden von der maximal möglichen Erstattung abgezogen. Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang, Als Zahnersatz gelten Zahnprothesen, Zahnkronen, Teilkro- welcher integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi ist, nen, Zahnbrücken, Stiftzähne, Inlays und die Wiederherstel- geregelt. Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Prämien- lung der Funktion des Zahnersatzes (Reparaturen), funktions- erhebung gültige Version des Anhangs. therapeutische und funktionsanalytische Leistungen im U 66511 1101 Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe 1/1
Tarif CSS.flexi, Baustein Zahnbehandlung Ergänzungstarif für Zahnbehandlung, Prophylaxe und Kieferorthopädie für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung angehören Version 06.007 Der Baustein Zahnbehandlung ist integrierender Bestand- 1.3 Kieferorthopädische Behandlung teil des Tarifes CSS.flexi und kann nur mit mindestens einem anderen Baustein des CSS.flexi-Tarifes bestehen. Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der GOÄ, Neben diesem Baustein dürfen bei CSS und anderen pri- d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei medizinisch vaten Krankenversicherern keine weiteren Tarife mit notwendiger kieferorthopädischer Behandlung 80 % des erstat- Leistungen für Zahnbehandlung im Inland bestehen. tungsfähigen Rechnungsbetrages, sofern für die Behandlung CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, insgesamt kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV 9490 Vaduz, Liechtenstein. Nachfolgend Versicherer genannt. besteht. Sofern für die Behandlung grundsätzlich ein Leistungs- anspruch gegenüber einer GKV besteht, werden für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen aufgrund sogenannter Mehrkostenvereinbarungen bei bei den Kieferor- Art. 1 Versicherungsleistungen thopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3–5 80 % des Rech- nungsbetrages bis max. EUR 600 je behandeltem Kiefer für die gesamte kieferorthopädische Behandlung erstattet. 1.1 Zahnbehandlung Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädi- sche Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendig- Der Versicherer erstattet im Rahmen der Gebührenordnung keit vorliegt, insbesondere Mini-Metall-, Gold-, Keramik- und für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, (GOÄ), d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Zahnbehandlung 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbe- Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige/farblose Bögen/ trages, zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Kran- Teilbögen, thermisch programmierbare oder plastische Bögen/ kenversicherung (GKV) oder eines sonstigen Kostenträgers Teilbögen, funktionsanalytische/funktionstherapeutische max. 100 %. Maßnahmen. Weitere kieferorthopädische Zusatzleistungen, Als Zahnbehandlung gelten konservierende Leistungen (z. B. sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen), chirurgische Maß- Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nahmen (z. B. Wurzelspitzenresektion), parodontologische nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Leistungen (z. B. Taschentiefe < 3,5 mm mit Knochenabbau, Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in KIG 1–5. Weichgewebsmaßnahmen, Behandlung knöcherner parodon- Bei Einstufung in eine der KIG-Gruppen 3, 4 oder 5 besteht taler Defekte, Untersuchungen zum Nachweis paropathogener ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen Keime), Schienen- und Aufbissbehelfe. erfolgt nur die tarifliche Leistung für Mehrkostenvereinba- rungen. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopä- dischen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der 1.2 Zahnprophylaxe GKV – z. B. bei Einstufungen in KIG oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres – werden die Aufwen- Der Versicherer erstattet im Rahmen der GOZ bzw. der GOÄ, dungen mit den dafür vorgesehenen tariflichen Sätzen erstattet. d. h. bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ, bei Zahnpro- phylaxe 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines sonstigen 1.4 Zahnärzte ohne Kassenzulassung Kostenträgers max. 100 %. Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Ver- Bei Zahnärzten, die ihre Kassenzulassung abgegeben haben, siegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, wird der fiktive Betrag, den die GKV erstattet hätte, abgezo- Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygiene- gen. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die status und weitere Kontrollen des Übungserfolges. GKV keine Vorleistung erbringt. 1/
U 66509 1101 1.5 Heil- und Kostenpläne Art. 2 Tarifbeitrag Die bei der GKV einzureichenden Heil- und Kostenpläne Die jeweils gültigen Tarifbeiträge werden in einem Anhang, wel- sind dem Versicherer in Kopie zuzustellen. Generell wird bei cher integrierender Bestandteil des Tarifs CSS.flexi ist, geregelt. geplanten umfangreicheren kieferorthopädischen Behand- Maßgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Prämienerhebung lungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes empfohlen. gültige Version des Anhangs. 1.6 Wartezeiten Für die Leistungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe ent- fallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten. 1.7 Option Personen, die in diesem Tarif versichert sind, können inner- halb von drei Monaten nach Vollendung des 17. Lebensjahres verlangen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit in einen von ihnen ausgewählten für den Neuzugang offenen Tarif des Versicherers mit Leistungen für Zahnersatz aufge- nommen zu werden. Der neue Tarif beginnt dann zum 1. des auf den Antrag folgenden Monats. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe /2
Produktinformationsblatt für ambulante Tarife gemäß § 4 Versicherungsvertragsgesetz-Informationspf lichtenverordnung (VVG-InfoV) (Antragsmodell) Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Nichtinanspruchnahme innerhalb der vorangegangenen Überblick zu Ihrem Versicherungsvertrag bieten. Es ist des- 36 Monate. In den ersten 12 Versicherungsmonaten werden halb als Orientierungshilfe zu verstehen. Alle nachfol- für Sehhilfen maximal EUR 50 erstattet. genden Informationen sind nicht abschließend und gelten vorbehaltlich der noch durchzuführenden Risikoprüfung. Krankenschutz im Ausland: Bei Auslandsreisen von einer Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Dauer bis zu maximal 45 Tagen werden 100 % aller aus Krank- Antrag, dem Versicherungsschein sowie den beiliegenden heit oder Unfall resultierenden Kosten übernommen, wobei Versicherungsbedingungen. Das Produktinformationsblatt hier auch der stationäre Versicherungsschutz mitversichert ist. gilt für alle Tarife mit Leistungen im ambulanten Bereich. Ebenfalls ist der medizinisch notwendige Rücktransport Für Sie gelten die Leistungen Ihres gewählten Tarifes. versichert. 2.2 Leistungsinhalte des Tarifs CSS.maxi 1. Art der Versicherung Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme an Es handelt sich um einen ergänzenden Krankenversicherungs- Vorsorgeuntersuchungen 90 % der Kosten für Zahnersatz (als schutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Repa- raturen, Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlichen Auf- wand und zahntechnische Laborleistungen, bei Regelversor- gung bis zu 100 %. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen 2. Beschreibung des durch den Vertrag der GOZ erbracht. versicherten Risikos Leistungen für Hilfsmittel: 100 % Kostenübernahme bei Wir erstatten im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbe- großen Hilfsmitteln wie z. B. Krankenfahrstühlen und Hör- dingungen (Grundbedingungen und Tarif; AVB) die Kosten geräten bis max. EUR 600. bei ambulanter Heilbehandlung, die über die von der GKV gedeckten Kosten hinausgehen. Informationen zu den ausge- Leistungen für Sehhilfen: Zuzahlungen bei Sehhilfen, hier- schlossenen Risiken finden Sie unter Ziffer 4. bei 100 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit bis zu EUR 200 innerhalb von 24 Monaten bzw. bis zu EUR 300 bei Nichtinanspruchnahme innerhalb der vorangegangenen 2.1 Leistungsinhalte des Tarifs CSS.mini 36 Monate. In den ersten 12 Versicherungsmonaten werden für Sehhilfen maximal EUR 50 erstattet. Leistungen im Zahnbereich: 30 % Kostenerstattung des erstattungsfähigen Betrags für Brücken, Implantate, Inlays, Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen: 80 % Erstattung Kronen, Prothesen, Stiftzähne, Zahnersatz-Reparaturen und für jeweils 12 zusammenhängende Monate für Behandlung zahnärztlichen Aufwand sowie zahntechnische Laborlei- und verordnete Arznei-, Verbands- und Heilmittel von Heil- stungen. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der praktikern. Hierfür werden in den ersten 24 Versicherungsmo- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erbracht. naten maximal EUR 400 erstattet, danach bis zu EUR 800. Leistungen für Sehhilfen: Zuzahlungen bei Sehhilfen, hier- Mehrkosten bei Krankenhauswahl: 100 % Übernahme der bei 100 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit bis zu Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als des in EUR 160 innerhalb von 24 Monaten bzw. bis zu EUR 240 bei der ärztlichen Einweisung angegebenen. 1/4
Krankenschutz im Ausland: Bei Auslandsreisen von einer- Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Dauer bis zu maximal 45 Tagen werden 100 % aller aus Krank- Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothe- heit oder Unfall resultierenden Kosten übernommen, wobei sen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Labor- hier auch der stationäre Versicherungsschutz mitversichert ist. leistungen. Bei Regelversorgung erfolgt Kostenerstattung Ebenfalls ist der medizinisch notwendige Rücktransport bis zu 100 %. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen versichert. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbracht. 2.3 Leistungsinhalte des Tarifs CSS.f lexi Tarifbaustein CSS.flexi Zahnersatz extra - Leistungen im Zahnbereich: In Abhängigkeit von der Tarifbaustein CSS.flexi Gesundheit plus erreichten Schadenfreiheitsklasse bis zu 95 % (in Schaden- - Leistungen bei Sehhilfen: Zuzahlungen bei Sehhilfen, freiheitsklasse 10) der Kosten für Zahnersatz (als Zahnersatz hierbei 100 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen mit gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, bis zu EUR 200 innerhalb von 24 Monaten bzw. bis zu Stiftzähne und Zahnprothesen), zahnärztlicher Aufwand EUR 300 bei Nichtinanspruchnahme innerhalb der voran- und zahntechnische Laborleistungen. Im Bereich der Inlay- gegangenen 36 Monate. In den ersten 12 Versicherungsmo- versorgung ist eine Erstattung bis zu einem Gesamtrech- naten werden für Sehhilfen maximal EUR 50 erstattet. nungsbetrag von EUR 500 pro Inlay möglich. Funktions- - L eistungen bei ambulanten Vorsorgeuntersuchungen: analytische und -therapeutische Leistungen werden im 100 %ige Erstattung der Zuzahlungen gemäß Sozialgesetz- Zusammenhang mit mindestens fünf Zähnen zu versor- buch Fünftes Buch (SGB V). 100 % Erstattung auf Basis der gendem Zahnersatz erstattet. Zähne, welche 12 Monate vor Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Vorsorgeuntersu- Versicherungsbeginn eine Füllung erhalten haben, fallen für chungen bis zum einem Betrag von EUR 500 innerhalb den Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren nach Versiche- von 24 Versicherungsmonaten. rungsbeginn nicht unter den Versicherungsschutz. Bei - Mehrkosten bei Krankenhauswahl: 100 % Übernahme der Regelversorgung erfolgt Kostenerstattung bis zu 100 %. Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als des Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der Gebühren- in der ärztlichen Einweisung angegebenen. ordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung - Krankenschutz im Ausland: Bei Auslandsreisen von einer für Ärzte (GOÄ) erbracht. Dauer bis zu maximal 45 Tagen werden 100 % aller aus Krankheit oder Unfall resultierenden Kosten übernom- Tarifbaustein CSS.flexi Zahnersatz top men, wobei hier auch der stationäre Versicherungsschutz - Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme mitversichert ist. Ebenfalls ist der medizinisch notwendige an Vorsorgeuntersuchungen bis zu 90 % der Kosten für Rücktransport versichert. Zahnersatz (als Zahnersatz gelten Brücken, Implantate, Inlays, Kronen, Reparaturen, Stiftzähne und Zahnprothe- Tarifbaustein CSS.flexi Heilpraktiker sen), zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborlei- - Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen: 80 % Erstat- stungen. Bei Regelversorgung erfolgt Kostenerstattung bis tung pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtrechnungs zu 100 %. Sämtliche Erstattungen werden im Rahmen der betrag von EUR 1.250 für Behandlung und verordnete Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebüh- Arznei-, Verbands- und Heilmittel von Heilpraktikern. In renordnung für Ärzte (GOÄ) erbracht. den ersten 24 Versicherungsmonaten werden maximal EUR 600 erstattet. Tarifbaustein CSS.flexi Zahnbehandlung 3. H öhe und Fälligkeit der Prämie, - Leistungen im Zahnbereich: 100 % aller Kosten für Zahn- Folgen verspäteter Prämienzahlung behandlung (z. B. konservierende Leistungen, chirurgische und Beitragsentwicklung Leistungen sowie Schienen- und Aufbissbehelfe) und Pro- phylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung, Kariesrisiko- Die Prämie Ihres beantragten Versicherungsschutzes im diagnostik und Fluoridierung) sowie 80 % der Kosten für Einzelnen: kieferorthopädische Behandlungen, sofern hierfür kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Sämtliche zu versichernde Person: Erstattungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbracht. Tarif mtl. Prämie EUR Tarifbaustein CSS.flexi Zahnersatz basis Tarif mtl. Prämie EUR - Leistungen im Zahnbereich: Bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen bis zu 40 % der Kosten für Tarif mtl. Prämie EUR 2/4
zu versichernde Person: schluss für Sehhilfen gewählt, werden dafür keine Leistungen erbracht. Weitere Leistungsausschlüsse und die Einzelheiten hierzu finden Sie unter § 5 der Grundbedingungen. Tarif mtl. Prämie EUR Tarif mtl. Prämie EUR Tarif mtl. Prämie EUR 5. O bliegenheiten, die bei Vertragsabschluss zu beachten sind Die genannte monatliche Prämie beinhaltet keine Risiko- oder Beitragszuschläge. Im Zweifel gilt die Prämie, die im Versiche- Wir sind als Versicherer auf Ihre Angaben zu den im Antrags- rungsschein ausgewiesen wird. formular enthaltenen Fragen zu gefahrerheblichen Umstän- Zusätzlich zur Prämie fallen keine weiteren Kosten wie den angewiesen. Für eine Prüfung des zu versichernden Risi- z. B. Gebühren und Kosten an. kos müssen Sie die in den Fragebögen enthaltenen Fragen Die erste Prämie ist unverzüglich zwei Wochen nach Abschluss unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Bei des Vertrages zu zahlen. Durch Ihre gewährte Einzugsermächti- Unsicherheiten Ihrerseits empfehlen wir Ihnen, Rücksprache gung werden wir die Prämie von dem angegebenen Konto mit Ihren ärztlichen Behandlern zu halten. abrufen. Eine Folgeprämie ist zu dem im Versicherungsschein Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umstän- oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Die den, auch noch nach längerer Zeit, vom Vertrag zurücktreten. Prämie ist für den beantragten oder im Versicherungsschein aus- Auch eine Kündigung, eine rückwirkende Vertragsanpassung gewiesenen Zeitraum des Versicherungsschutzes zu bezahlen. oder eine Anfechtung des Vertrages sind durch uns möglich. Eine verspätete oder unterbliebene Prämienzahlung gefähr- Diese Maßnahmen können sogar zur Folge haben, dass wir det Ihren Versicherungsschutz und Ihren Vertrag. keine Versicherungsleistungen erbringen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte § 8 der Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in § 19 Ver- Grundbedingungen. sicherungsvertragsgesetz (VVG; abgedruckt im Anhang der Hohe Qualitätsstandards und medizinischer Fortschritt sind Grundbedingungen). Gründe für die Steigerung der Gesundheitskosten und damit auch der Krankenversicherungsbeiträge. Beitragsanpassungen (vgl. § 8b der Grundbedingungen) sind daher zukünftig mög- lich. Hinzu kommt die jährliche Fortschreibung Ihrer Kran- 6. O bliegenheiten, die während der Lauf- kenversicherungsbeiträge aufgrund des Älterwerdens. Sen- zeit des Vertrages und bei Eintritt kungen Ihrer Prämie sind möglich bei Leistungsfreiheit und des Versicherungsfalles zu beachten sind somit Veränderung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Sie sind insbesondere verpflichtet, uns unverzüglich den Abschluss einer weiteren Krankheitskostenversicherung mitzuteilen. 4. I m Vertrag enthaltene Verletzen Sie eine Ihrer vertraglichen Obliegenheiten, so kön- Leistungs- und Risikoausschlüsse nen wir, je nach Verschuldensgrad, die Versicherungsleistung kürzen oder sogar vollständig verweigern. In bestimmten Fäl- Ansprüche auf Versicherungsleistungen bestehen, wenn nicht len kann auch eine Kündigung des Vertrages durch uns erfol- anderweitig vereinbart, erst nach Ablauf von Wartezeiten. gen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in §§ 9–11 der Ausnahmen hiervon sind Leistungen infolge von Unfällen. Grundbedingungen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte § 3 der Wir bitten Sie zudem, uns vor Beginn einer zahnärztlichen Grundbedingungen. Maßnahme einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung zukom- Es besteht keine Leistungspflicht für Krankheiten und men zu lassen. Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind; ebenfalls keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten, die auf Vorsatz beruhen. Hat der Tarif einen Leistungshöchstsatz zum Inhalt, werden die darüber hinausgehenden Kosten nicht erstattet. Für unan- gemessen hohe Vergütungen oder Leistungen, die das Maß des medizinisch Notwendigen übersteigen, wird ebenfalls keine Zahlung geleistet. Eine Einschränkung bzw. Deckelung der tariflichen Leistungen findet ebenfalls statt, wenn der Tarif die Vorleistung der GKV anerkennt. Wird im Rahmen des Vertragsschlusses ein Leistungsaus- 3/4
U 66601 1207 7. B eginn und Ende Ihres Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zugang des Versi- cherungsscheins, nicht aber vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz endet – auch für schwe- bende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versiche- rungsverhältnisses. Der Vertrag mit der CSS Versicherung AG wird für die Dauer von einem Versicherungsjahr (dies entspricht dem Kalender- jahr) geschlossen und verlängert sich stillschweigend um ein Versicherungsjahr, wenn er nicht bedingungsgemäß gekün- digt wird. Der Versicherungsvertrag, in Kenntnis der versicherten Per- son, kann mit Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und danach mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekün- digt werden. Weitere Informationen zu Ihrem Kündigungs- recht entnehmen Sie bitte §§ 13–15 der Grundbedingungen. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe 4/4
Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen Version 01.2011 In diesem Druckstück: CSS Versicherung AG, Postfach 11 30, Pflugstraße 20, Teil 1 9490 Vaduz, Liechtenstein. CSSGrundbedingungen für die Krankheitskosten Nachfolgend Versicherer genannt. und Krankenhaustagegeldversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung In gesonderten Druckstücken: Teil 2 Tarif Teil 1 CSSGrundbedingungen für die Krankheitskosten und Krankenhaustagegeldversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung Inhaltsverzeichnis Versicherungsschutz Ende der Versicherung § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich § 13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer .............. 6 des Versicherungsschutzes ........................................... 2 § 14 Kündigung durch den Versicherer ............................... 6 § 2 Beginn des Versicherungsschutzes ............................... 2 § 15 Sonstige Beendigungsgründe ....................................... 7 § 3 Wartezeiten .................................................................... 2 § 4 Umfang der Leistungspflicht ........................................ 3 Sonstige Bestimmungen § 5 Einschränkung der Leistungspflicht ............................ 3 § 16 Willenserklärungen und Anzeigen .............................. 7 § 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen .................... 4 § 17 Gerichtsstand ................................................................ 7 § 7 Ende des Versicherungsschutzes .................................. 4 § 18 Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ........................................... 7 Pflichten des Versicherungsnehmers § 8 Beitragszahlung ............................................................. 4 Anhang § 8a Beitragsberechnung ...................................................... 5 Auszug aus dem Gesetz über den § 8b Beitragsanpassung ......................................................... 5 Versicherungsvertrag (VVG) ................................................... 8 § 9 Obliegenheiten ............................................................. 5 Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ........10 § 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen ....................... 6 § 11 Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheits verletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte ................. 6 § 12 Aufrechnung ................................................................. 6 1/12
Versicherungsschutz rungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte. §1 G egenstand, Umfang und Geltungsbereich 6. Wird der Umstufungsanspruch nach § 204 Versicherungs des Versicherungsschutzes vertragsgesetz (VVG) (siehe Anhang) geltend gemacht, bleiben die erworbenen Rechte erhalten. Soweit der neue 1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Versicherungsschutz höher oder umfassender ist, kann in Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. Er er soweit ein Risikozuschlag (§ 8a Abs. 3 und 4) verlangt oder bringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhän ein Leistungsausschluss vereinbart werden; ferner sind für gende Dienstleistungen. Er gewährt im Versicherungsfall den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Auf Wartezeiten (§ 3 Abs. 5) einzuhalten. Der Umwandlungs wendungen für Heilbehandlung und sonstige verein anspruch besteht nicht bei befristeten Versicherungs barte Leistungen; verhältnissen. b) in der Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärer 7. Die Versicherung wird nach Art der Schadenversicherung Heilbehandlung ein Krankenhaustagegeld. betrieben, insbesondere wird keine Alterungsrückstellung Für erhöhte Risiken können bei Abschluss oder Erhöhung gebildet. der Versicherung Beitragszuschläge und Leistungsaus 8. Versicherungsjahr ist das Kalenderjahr. Als erstes Versiche schlüsse vereinbart werden. rungsjahr gilt die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 2. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbe 31. Dezember. handlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbe handlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund ei § 2 Beginn des Versicherungsschutzes ne Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausge 1. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versiche dehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursäch rungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbe lich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versi ginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsver cherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch trages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behand oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor lung wegen Schwangerschaft sowie die Entbindung (als Ablauf von Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die vor Behandlung wegen Schwangerschaft gilt auch ein medi Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird zinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch); nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages b) ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Ver (gezielte Vorsorgeuntersuchungen); sicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsän c) Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind. derungen gelten die Sätze 1–3 für den hinzukommenden 3. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Teil des Versicherungsschutzes. Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen, 2. Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (CSS-Grund Risikozuschläge und Wartezeiten u nmittelbar ab Vollendung bedingungen mit Anhang, Tarif) sowie den gesetzlichen der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindes Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deut tens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die An schem Recht. meldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach 4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburts Teils II dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf monats erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher Heilbehandlungen in der Europäischen Union (nachfol oder umfassender als der des versicherten Elternteils sein. gend EU genannt). Er kann durch Vereinbarung auf Länder 3. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern außerhalb der EU ausgedehnt werden (vgl. aber § 15 das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig Abs. 3). Während des ersten Monats eines vorüberge ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Verein henden Aufenthaltes außerhalb der EU besteht bei unvor barung eines Risikozuschlages bis zur einfachen Beitrags hergesehenen Krankheiten oder Notfällen auch ohne be höhe zulässig. sondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über mehr als einen Monat ausgedehnt werden, besteht Versicherungs § 3 Wartezeiten schutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längs 1. Die Wartezeiten gelten vom Versicherungsbeginn an. tens aber für weitere zwei Monate. 2. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt 5. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent a) bei Unfällen; halt in einen anderen Mitgliedstaat der der EU oder in b) für den Ehegatten und Lebenspartner gemäß § 1 Lebens einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den partnerschaftsgesetz (LPartG) (siehe Anhang) einer min Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versiche destens seit drei Monaten versicherten Person, sofern 2/12
eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate gelten Brillen oder Kontaktlinsen einschließlich der nach der Eheschließung oder nach Eintragung der Refraktionsbestimmung durch Optiker, Bandagen, Lebenspartnerschaft beantragt wird. Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe, Fußein 3. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, lagen und orthopädische Schuhe. Als große Hilfsmittel Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefer gelten Hörgeräte, Sprechgeräte (elektronischer Kehl orthopädie acht Monate. Die besonderen Wartezeiten für kopf), Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Zahnbehandlungen und Zahnersatz entfallen, wenn die Beinstützapparate sowie Krankenfahrstühle. Zahnbehandlung bzw. der Zahnersatz aufgrund eines nach 4. Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung Vertragsabschluss eingetretenen Unfalles notwendig wird. hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen 4. Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vor therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankenge gelegt wird. schichten führen. 5. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für a) Die Transportkosten mit einem je nach Lage des Falles den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. angemessenen Transportmittel zum und vom Kranken haus sind im Rahmen der im Tarif festgelegten Höchst sätze erstattungsfähig, wenn die medizinische Notwen § 4 Umfang der Leistungspf licht digkeit besteht, diese ärztlich bescheinigt wird und öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzt werden kön 1. Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus nen. Die Transportkostenerstattung wird nach der Ent dem Tarif. Die Aufwendungen werden jeweils dem Kalen fernung bis zum nächstgelegenen geeigneten Kranken derjahr zugerechnet, in dem die Heilbehandlung erfolgt, haus berechnet. die Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel bezogen oder die b) Bei teilstationärer Krankenhausbehandlung wird kein Heilmittel erbracht werden. Soweit der Tarif jährliche be Krankenhaustagegeld gezahlt. tragsmäßige Festlegungen (z. B. Selbstbehalt, Leistungs 5. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in höchstsatz) vorsieht, gelten diese je versicherte Person und Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbe Kalenderjahr. Im Kalenderjahr des Versicherungsbeginns handlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, reduzieren sich die Beträge für jeden nicht versicherten Mo im Übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen, nat um ein Zwölftel. Endet die Versicherung während eines werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn Kalenderjahres, mindern sich die Beträge nicht. der Versicherer sie vor Beginn der Behandlung schriftlich 2. Der versicherten Person steht die Wahl unter den niederge zugesagt hat. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem lassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Soweit Umfang auch für die stationäre Behandlung in Tbc-Heil der Tarif nichts anderes bestimmt, dürfen Heilpraktiker im stätten und -Sanatorien geleistet. Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch 6. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Unter genommen werden. suchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, 3. Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er in Abs. 2 genannten Behandlern verordnet, Arzneimittel leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die außerdem aus der Apotheke bezogen werden. sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt a) Als Arzneimittel gelten auch bestimmte medikamenten haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizi ähnliche Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um nischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; schwere gesundheitliche Schäden, z. B. bei Enzymman der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den gelkrankheiten, Morbus Crohn und Mukoviszidose, Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener zu vermeiden. schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefal b) Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für Nähr- und len wäre. Stärkungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, allgemein gebräuchliche Vorbeugungsmittel, Entfettungs-, Schlaf- und Abführmittel, Mineralwässer, Mineralstoffpräparate, § 5 Einschränkung der Leistungspf licht Vitaminpräparate, Badezusätze, Desinfektionsmittel u. Ä. sowie vom Heilbehandler selbst abgegebene Medika 1. Keine Leistungspflicht besteht mente und Verbandsmittel sowie Geheimmittel (Mittel, a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie deren Zusammensetzung nicht bekannt gegeben wird). für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch c) Als Heilmittel gelten ausschließlich die Anwendungen Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädi der physikalischen Medizin durch dazu qualifizierte gung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versiche Personen, nicht jedoch Thermal-, Sauna- und ähnliche rungsschutz eingeschlossen sind; Bäder. b) für auf Vorsatz oder Sucht beruhende Krankheiten und d) Die erstattungsfähigen Hilfsmittel sind nachfolgend ab Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzie schließend aufgeführt. Aufwendungen für den Betrieb hungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; (z. B. Batterien, Ladegeräte oder Reinigung) dieser Hilfs c) für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker mittel sind nicht erstattungsfähig. Als kleine Hilfsmittel und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versi 3/12
cherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausge (siehe Anhang). schlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Be 3. Der Versicherer ist verpflichtet, an die versicherte Person zu nachrichtigung des Versicherungsnehmers über den leisten, wenn der Versicherungsnehmer ihm diese Person in Leistungsausschluss eintritt. Sofern zum Zeitpunkt der Textform als Empfangsberechtigte für deren Versicherungs Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht leistungen benannt hat. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei kann nur der Versicherungsnehmer Leistungen verlangen. Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen 4. Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheits Aufwendungen; kosten werden zum Kurs des Tages, an dem die Belege beim d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabi Versicherer eingehen, in Euro umgerechnet. litationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitations 5. Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistungen träger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht; und für Übersetzungen können von den Leistungen e) für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. abgezogen werden. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet; 6. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder f) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung abgetreten noch verpfändet werden. Ist ein Krankenhaus bedingte Unterbringung. ausweis ausgegeben worden, aufgrund dessen mit einem 2. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, Leistungserbringer direkt abgerechnet werden kann, gilt das für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwen Abtretungsverbot insoweit nicht. dige Maß oder wird für eine medizinisch notwendige Heil behandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer seine § 7 Ende des Versicherungsschutzes Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. 3. Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversiche Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsver rung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, hältnisses. so ist der Versicherer, unbeschadet der Ansprüche des Ver sicherungsnehmers auf Krankenhaustagegeld, nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetz lichen Leistungen notwendig bleiben. Pflichten des Versicherungsnehmers 4. Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungs falles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflich tete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen § 8 Beitragszahlung nicht übersteigen. 1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird vom Versiche rungsbeginn an berechnet. Er ist zu Beginn eines jeden Ver § 6 Auszahlung der Versicherungsleistungen sicherungsjahres zu entrichten, kann aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden, die jeweils bis 1. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die zur Fälligkeit der Beitragsrate als gestundet gelten. Die Bei von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden tragsraten sind am 1. eines jeden Monats fällig. Wird der Eigentum des Versicherers. Die Aufwendungen sind durch Jahresbeitrag während des Versicherungsjahres neu festge die Urschriften der Rechnungen oder durch Rechnungs setzt, so ist der Unterschiedsbetrag vom Änderungszeit zweitschriften, auf denen die Leistungen anderer Versiche punkt an bis zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres rer oder Kostenträger bestätigt sind, nachzuweisen. Die nachzuzahlen bzw. zurückzuzahlen. Werden die Beiträge Rechnungen müssen enthalten: Name der behandelten Per oder Beitragsraten anders als im Lastschriftverfahren ge son, Bezeichnung (möglichst genaue Diagnose) der Krank zahlt, so erhöhen sie sich um einen Inkassozuschlag in heit, Aufnahme- und Entlassungstag sowie Pflegeklasse bzw. Höhe von 3 Euro je zu leistender Zahlung. Bettenzahl je Zimmer im Krankenhaus, Leistungen des 2. Die monatlichen Beitragsraten richten sich nach der Bei Arztes mit Angabe der einzelnen ärztlichen Leistungen mit tragsgruppe des erreichten Alters. Als erreichtes Alter gilt Ziffern der angewendeten Gebührenordnung und jewei der Unterschied zwischen dem Geburtsjahr der versicher ligem Behandlungsdatum. Für die Erstattung der Kosten ten Person und dem laufenden Kalenderjahr. Führt die Er von Rücktransporten aus dem Ausland ist eine ärztliche höhung des erreichten Alters zu Beginn eines Kalender Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentrans jahres zu einem Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe, ist portes mit vorzulegen. Wird nur Krankenhaustagegeld be ab Beginn dieses Kalenderjahres der für die höhere Beitrags ansprucht, genügt statt der Rechnung eine entsprechende gruppe geltende Beitrag zu zahlen. Diese Beitragsänderung Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer des Kran gilt nicht als Beitragserhöhung im Sinne von § 13 Abs. 4. kenhausaufenthaltes und Bezeichnung der Krankheit. Die 3. Der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate ist, sofern nicht Nachweise sollen möglichst gesammelt je Krankheitsfall anders vereinbart, unverzüglich nach Ablauf von zwei nach beendeter Heilbehandlung eingereicht werden. Wochen zu zahlen. 2. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die 4. Kommt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Bei Fälligkeit der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG tragsrate in Verzug, so werden die gestundeten Beitragsraten 4/12
des laufenden Versicherungsjahres fällig. Sie gelten jedoch vergleicht der Versicherer jährlich für jeden Tarif die erfor erneut als gestundet, wenn der rückständige Beitragsteil ein derlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundla schließlich der Beitragsrate für den am Tage der Zahlung gen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Ge laufenden Monat und die Mahnkosten entrichtet sind. genüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 %, werden 5. Nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrages oder eines Fol alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, gebeitrages kann unter den Voraussetzungen der §§ 37 und soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders an 38 in Verbindung mit § 194 Abs. 2 VVG (siehe Anhang) gepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen können auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ist ein Bei betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligungen und Leis trag bzw. eine Beitragsrate nicht rechtzeitig gezahlt und tungshöchstgrenzen sowie Pauschalleistungen, Kurtage wird der Versicherungsnehmer in Textform gemahnt, so ist gelder oder Krankenhaustagegelder, die statt Kostenersatz er zur Zahlung der Mahnkosten verpflichtet. Die Mahnkos oder bei Verzicht auf bestimmte Leistungen gewährt wer ten, insbesondere die Kosten von Mahnschreiben, Verzugs den, angepasst werden. Ferner kann unter den gleichen zinsen und die von Dritten in Rechnung gestellten Kosten Voraussetzungen ein vereinbarter Beitragszuschlag entspre und Gebühren (z. B. Rücklaufgebühren, Rechtsanwalts- chend geändert werden. und Gerichtskosten, Kosten für Adressermittlung), werden 2. Von einer Beitragsanpassung kann abgesehen werden, wenn in gesetzlich zulässiger Höhe in Rechnung gestellt. nach übereinstimmender Beurteilung durch den Versicherer 6. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Vertrags und den Treuhänder die Veränderung der Versicherungsleis laufzeit beendet, steht dem Versicherer für diese Vertrags tungen als vorübergehend anzusehen ist. laufzeit nur derjenige Teil des Beitrags bzw. der Beitragsrate 3. Anpassungen nach Abs. 1 werden zu Beginn des zweiten zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungs Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung der Versi schutz bestanden hat. Wird das Versicherungsverhältnis cherungsnehmer folgt, sofern nicht mit Zustimmung des durch Rücktritt aufgrund des § 19 Abs. 2 VVG (siehe An Treuhänders ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird. hang) oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglis tiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bzw. die Beitragsrate bis zum Wirksamwerden der Rück § 9 Obliegenheiten tritts- oder Anfechtungserklärung zu. Tritt der Versicherer zurück, weil der erste Beitrag bzw. die erste Beitragsrate 1. Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach nicht rechtzeitig gezahlt wird, kann er eine angemessene ihrem Beginn anzuzeigen. Neben dem Fall des § 4 Abs. 5 Geschäftsgebühr verlangen. sollte auch jede andere geplante Krankenhausbehandlung, 7. Die Beiträge sind an die vom Versicherer zu bezeichnende die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt Stelle zu entrichten. angezeigt werden, damit der Versicherer seine Leistungs pflicht – insbesondere die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung oder das mögliche Vorliegen einer § 8a Beitragsberechnung gemischten Anstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 – vorher prüfen und eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann. 1. Die Berechnung der Beiträge ist in den technischen Berech 2. Der Versicherungsnehmer oder die als empfangsberechtigt nungsgrundlagen des Versicherers festgelegt. benannte versicherte Person haben auf Verlangen des Ver 2. Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung sicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und das Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebens und ihres Umfangs erforderlich ist. alter (Lebensaltersgruppe) der versicherten Person berück 3. Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person sichtigt. verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten 3. Bei Beitragsänderungen, auch durch Erreichen eines höheren Arzt untersuchen zu lassen. Alters (vgl. § 8 Abs. 2), kann der Versicherer auch besonders 4. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minde vereinbarte Beitragszuschläge entsprechend ändern. rung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu un 4. Liegt bei Vertragsänderungen ein erhöhtes Risiko vor, steht terlassen, die der Genesung hinderlich sind. dem Versicherer für den hinzukommenden Teil des Versi 5. Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versi cherungsschutzes zusätzlich zum Beitrag ein angemessener cherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlos Zuschlag zu. Dieser bemisst sich nach den für den sen oder macht eine versicherte Person von der Versiche Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter rungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Risiken maßgeblichen Grundsätzen. Gebrauch, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. § 8b Beitragsanpassung 6. Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden. 1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heil behandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnah § 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen me medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend 5/12
1. Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2–4 VVG (siehe Ende der Versicherung Anhang) vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1–6 genannten Obliegenheiten verletzt § 13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird. 2. Wird eine der in § 9 Abs. 5 und 6 genannten Obliegen 1. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhält heiten verletzt, so kann der Versicherer unter Voraussetzung nis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens des § 28 Abs. 1 VVG (siehe Anhang) innerhalb eines Mo aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer, mit nats nach dem Bekanntwerden der Obliegenheitsverlet einer Frist von drei Monaten kündigen. zung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 2. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen 3. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person oder Tarife beschränkt werden. stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Versiche 3. Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, rungsnehmers gleich. dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Bei trag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Alters § 11 O bliegenheiten und Folgen von Obliegenheits gruppe gilt, kann der Versicherungsnehmer das Versiche verletzungen bei Ansprüchen gegen Dritte rungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeit 1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person punkt deren Inkrafttretens kündigen, wenn sich der Beitrag Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht unbeschadet des durch die Änderung erhöht. gesetzlichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG (siehe 4. Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitrags Anhang) die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, anpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen ge in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstat mäß § 18 Abs. 1, so kann der Versicherungsnehmer das tung sowie Sach- und Dienstleistung) geleistet wird, schrift Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versi lich an den Versicherer abzutreten. cherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der 2. Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hat Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses der Änderung kündigen. Bei einer Beitragserhöhung kann Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich kündigen. mitzuwirken. 5. Der Versicherungsnehmer kann, sofern der Versicherer die 3. Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Per Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für ein son vorsätzlich die in den Abs. 1 und 2 genannten Oblie zelne versicherte Personen oder Tarife erklärt, innerhalb genheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht von zwei Wochen nach Zugang dieser Erklärung die Aufhe verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem bung des übrigen Teiles der Versicherung zum Ende des Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen Ver Monats verlangen, in dem ihm die Erklärung des Versiche letzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, sei rers zugegangen ist, bei Kündigung zu dem Zeitpunkt, in ne Leistung in einem der Schwere des Verschuldens ent dem diese wirksam wird. sprechenden Verhältnis zu kürzen. 6. Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsver 4. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten hältnis insgesamt oder für einzelne versicherte Personen, Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen haben die versicherten Personen das Recht, das Versiche Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistun rungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versiche gen zu, für die der Versicherer aufgrund des Versicherungs rungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb vertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die Abs. zweier Monate nach der Kündigung abzugeben. Die Kün 1–3 entsprechend anzuwenden. digung ist nur wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. § 12 Aufrechnung Der Versicherungsnehmer kann gegen Forderungen des Versi § 14 Kündigung durch den Versicherer cherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestrit ten oder rechtskräftig festgestellt ist. 1. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungs recht. 2. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt. 3. Die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränkt werden. 6/12
Sie können auch lesen