Kunst ausleihen - Stettener Klosterweihnacht Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr - Stadt Hechingen
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Nummer 49 • 7. Dezember 2018 Stettener Klosterweihnacht Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr Klosterkirche | 17.00 und 19.00 Uhr: Impulse von Pfarrer Michael Knaus Johannessaal | Förderverein Klosterkirche: Gnadentaler Hausmusik Klostergarten Grundschule Stetten/Boll: 15.30 Uhr Junge Bläser Klasse 4b | Kindergarten Stetten: 16.30 Uhr Lieder und Fingerspiel | Musikverein Stetten: Mobile Bläsergruppe, 18.00 Uhr Juka Stetten/ Boll | TSV Stetten | OGV Stetten | Freundeskreis Kenia | Evangelische Kirchengemeinde Hechingen Veranstalter: Römisch Katholische Kirchengemeinde St. Luzius Hechingen Kunst ausleihen Artothek des Zollernalbkreises in der Villa Eugenia Eröffnung: Sonntag, 9.12.2018, 11.15 Uhr Öffnungszeiten: So., 9.12.2018, 11.15 – 17.00 Uhr | Mo. – Fr., 10.-14.12.2018, 16.00 – 18.00 Uhr | Sa., So., 15.-16.12.2018, 15.00 – 17.00 Uhr
2 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Auf einen Blick STADTSPIEGEL HECHINGEN Lesung und Ausstellung der Künstlergrup- pe Holzmarkt aus Tübingen AUF EINEN BLICK NOTDIENSTE Sa., 8.12., 19.00 Uhr, Weißes Häusle Infos: www.kunstvereinhechingen.de Kirchenkonzert mit dem Musikverein Boll Städtische Einrichtungen Apotheken So., 9.12., 17.00 Uhr, Kirche St. Nikolaus He- Stadtverwaltung Samstag, 8. Dezember chingen-Boll, Veranstalter: Musikverein Boll e.V. Marktplatz 1, 72379 Hechingen Killertal-Apotheke, Jungingen Edith Stein - eine deutsche Geschichte Tel. 07471 940-0, Fax 07471 940-108 Tel. 07477 633 Mi., 12.12., 19.00 Uhr, Alte Synagoge, Veran- Internet: www.hechingen.de stalter: Initiative Alte Synagoge e.V. in Zusam- E-Mail: info@hechingen.de Sonntag, 9. Dezember menarbeit mit dem Gymnasium Hechingen Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr Löwen-Apotheke, Hechingen Do. 14.00 - 18.00 Uhr Tel. 07471 9840800 Sonderausstellungen Bürgerbüro Kirchplatz 12, Tel. 07471 940-211 bis -214 IiQ (Interessantes im Quartal) Fax 07471 940-210, E-Mail: info@hechingen.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst bis 30.12., Thema „Hohenzollerische Hochzeit“ Mo. u. Mi. 8.30 - 13.00 Uhr Hohenzollerisches Landesmuseum Nach 19.00 Uhr und Sa./So. Geöffnet: Mi. - So. und Feiertage, 14.00 - Di. u. Do. 8.30 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr und Feiertage Tel. 116117 17.00 Uhr Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Sa. 10.00 - 12.00 Uhr Leut' vo Hechinga - persönlich und beson- Fachärztlicher ders Städtische Werke Bereitschaftsdienst bis 31.1.2019, Fotoausstellung des Hechinger Eigenbetrieb Entsorgung und Stadtwerke Esprits und des Hohenzollerischen Landes- Alte Rottenburger Str. 5 Kinderarzt: Tel. 0180 6070710 museums, Hohenzollerisches Landesmuseum Tel. 07471 9365-0, Fax 07471 9365-30 Sa. u. So. und Feiertage Geöffnet: Mi. - So. und Feiertage, 14.00 - Internet: www.stadtwerke-hechingen.de 10.00 - 19.00 Uhr 17.00 Uhr E-Mail: info@stadtwerke-hechingen.de Augenarzt: Tel. 0180 1929340 Kunst im Kalendermuseum Kostenlose Störungsnummer für Gas- u. Wasserstörungen: Tel. 08000 936533 Gynäkologe: Tel. 07433 9092-0 bis 16.12., Ausstellung im Oldtimermuseum Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr HNO-Arzt: Tel. 0180 6070711 Zollernalb, Obere Mühlstraße Mo. - Mi. 13.45 - 16.15 Uhr Sa., So. u. Feiertage 8.00 - 20.00 Uhr So., 9.12. Künstlergespräch mit Susanne Do. 13.45 - 18.00 Uhr Zahnarzt: Tel. 0180 5911690 Waiss, 13.00 - 15.00 Uhr Sa. 8.00 Uhr - Mo. 8.00 Uhr Geöffnet: So. und Feiertage, 13.00 - 18.00 Eigenbetrieb Betriebshof Uhr Gammertinger Str. 4, Tel. 07471 936570 und und Feiertage 936571, Fax 07471 936577 70 Jahre - Allgemeine Erklärung der Men- E-Mail: info@betriebshof-hechingen.de schenrechte Wichtige Rufnummern Fr., 7.12. - Do. 17.1., Ausstellung von Am- Stromnetzgesellschaft Hechingen nesty International, Rathausgalerie Alte Rottenburger Straße 5 Feuerwehr/Notruf: Tel. 112 Polizei: Tel. 110 Vernissage: Fr., 7.12., 18.30 Uhr Tel. 07471 9365-0, Fax 07471 9365-30 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr Internet: www.stromnetz-hechingen.de Krankentransport: Tel. 19222 und Do. 14.00 - 18.00 Uhr E-Mail: info@sng-hechingen.de Kostenlose Störungsnummer für Stromstörun- Mobile Dienste Sozialwerk Hechingen Artothek 2018 gen (Netze BW): Tel. 0800 3629477 Tel. 07471 984860 oder 0171 3104002 So., 9.12. - So., 16.12., Villa Eugenia Polizeirevier Hechingen: Vernissage: So., 9.12., 11.15 Uhr Stadtbücherei Münzgasse 4, Tel. 07471 6218-06 Tel. 07471 9880-0 Internet: wwwopac.rz-kiru.de/hechingen Telefonseelsorge Neckar-Alb: Dauerausstellungen Di. 13.00 - 18.00 Uhr Tel. 0800 1110111 Hohenzollerisches Landesmuseum Mi. 10.00 - 13.00 Uhr Gift-Notruf Freiburg: Tel. 0761 19240 Schloßplatz 5, Mi. bis So. und Feiertage Do. 15.00 - 19.00 Uhr Frauenhaus Zollernalbkreis e.V.: 14.00 - 17.00 Uhr, www.hzl-museum.de Fr. 15.00 - 18.00 Uhr Tel. 07433 8406 Sa. 10.00 - 12.00 Uhr Beratungsstelle für Tagesmütter/-väter: Geschichte der Hechinger Juden Tel. 07471 7397991, 07433 381671 Alte Synagoge, So., 14.00 - 17.00 Uhr Hallenbad https://synagogehechingen.jimdo.com Badstraße 14, Tel. 07471 7397739 Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Ju- Mo., Mi., Fr. - So. 10.00 - 21.00 Uhr gendliche und junge Erwachsene sowie Die Villa Eugenia und ihre Bewohner Di., Do. 7.00 - 20.00 Uhr Schwangerenberatung und Schwangeren- Villa Eugenia, Zollernstraße 10 konfliktberatung: Tel. 07471 93091710 Sa. und So., 14.00 - 17.00 Uhr Volkshochschule www.villa-eugenia.de Münzgasse 4/1, Tel. 07471 5188 Internet: www.vhs-hechingen.de Oldtimermuseum Zollernalb Deutsches Kalendermuseum Hohenzollerisches Landesmuseum Obere Mühlstraße 7 Schloßplatz 5, Tel. 07471 6218-47 Internet: www.hzl-museum.de KULTURKALENDER sonn- und feiertags, 13.00 - 18.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung Mi. bis So. u. Feiertage 14.00 - 17.00 Uhr www.oldtimermuseum-zollernalb.de Zweckverband Jugendmusikschule Veranstaltungen Hospitalstr. 6, Tel. 07471 621803 Adventlicher Seniorennachmittag Internet: www.musikschule-hechingen.de Fr., 7.12., 14.00 Uhr, Stadthalle Museum Veranstalter: Stadt Hechingen, SG Tourismus, Jugendzentrum (JuZ) Kaufhausstraße 9, Tel. 07471 621810 Kultur u. HZLM MÄRKTE E-Mail: info@juz-hechingen.de Königlicher Weihnachtsmarkt Samstag, 8. Dezemner Di. 16.00 - 18.00 Uhr Fr., 7.12. - So., 9.12., Burg Hohenzollern 7.00 - 12.30 Uhr Wochenmarkt 18.00 - 20.00 Uhr Mädchengruppe Infos: www.burg-hohenzollern.com Unterstadt, Johannesbrücke 17.45 - 20.00 Uhr Fußball (Gymn.) Oberstadt, Rathausvorplatz Mi. 14.00 - 20.00 Uhr Johanneskonzert: Maxim Kowalew Do. 16.00 - 20.00 Uhr Don Kosaken-Chor Mittwoch, 12. Dezember Fr. 16.00 - 20.00 Uhr Fr., 7.12., 19.00 Uhr, ev. Johanneskirche 7.00 - 12.30 Uhr Wochenmarkt Sa. 14.00 - 18.00 Uhr Veranstalter: ev. Kirchengemeinde Oberstadt, Marktplatz
STADTSPIEGEL HECHINGEN Aus dem Rathaus Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 3 - Genehmigung der Waldwirtschaftspläne 2019 Drucksache Nr. 143/2018 DAS RATHAUS INFORMIERT 5. Beschluss zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels der Städte und Gemeinden Hechingen, Haigerloch, Jungingen und Rangendingen Drucksache Nr. 144/2018 Erscheinungsweise des Stadtspiegels 6. Vergabe Leitungswasserversicherung über Weihnachten und Neujahr Drucksache Nr. 145/2018 7. Verschiedenes Der letzte Stadtspiegel 2018 erscheint am Freitag, 8. Bekanntgaben 21.12.2018, Redaktionsschluss ist bereits am Montag, 17.12.2018, 16.00 Uhr. Die Beratungsunterlagen (Drucksachen) werden ab dem Sit- zungstag im Internet auf www.hechingen.de > Direkt zu > Bür- In den Kalenderwochen 52/2018 und 1/2019 erscheint kein gerinfoportal/Gemeinderat veröffentlicht. Stadtspiegel. Die erste Ausgabe 2019 erscheint am Frei- tag, 11.1.2019, Redaktionsschluss ist am Dienstag, 8.1.2019, 16.00 Uhr. Blattachweg weiterhin gesperrt KULTUR Der Blattachweg zwischen Boll und Stettten ist wegen der Bau- arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken Reichenbach weiterhin Artothek des Zollernalbkreises in der Villa für den Verkehr gesperrt, voraussichtlich bis zum 21. Dezember 2018. Eugenia Seit 1985 findet die Artothek jährlich in der Vorweihnachtszeit statt. Die Artothek versteht sich als unkonventionelle Vermittlerin Öffentliche Ausschreibung nach VOB zeitgenössischer Kunst im Zollernalbkreis. Sie möchte das Inte- resse an Kunst wecken und die Auseinandersetzung mit ihr för- Bauvorhaben: Gymnasium Hechingen dern, indem sie die Möglichkeit bietet, bei der Ausstellung Kunst- Sanierung naturwissenschaftliche Räume, Fachbereich werke zu kaufen oder zu leihen. Sie will nicht bloße Ausstellung Biologie sein, sondern alle Bürger dazu einladen, Kunst ins eigene Haus Ausgeschriebene Leistungen: zu holen, sich über einen längeren Zeitraum mit ihr auseinander- - Abbruch, Rohbau zusetzen und so auch Neues, noch Unvertrautes zu entdecken - Brandschutztechnische Ertüchtigung der Betondecke und sehen zu lernen. - Elektroinstallationen Alle Werke, die im Rahmen der Artothek ausgestellt sind, können - Ausstattung Fachräume der Biologie gekauft oder für ein Jahr geliehen werden. Die Leihgebühr be- trägt 7 % des Verkaufspreises und ist im Voraus zu entrichten. Ausführungszeitraum: Die Leihe kann um ein Jahr verlängert werden. Die Leihgebühr April bis September 2019 wird bei einem Kauf auf den Kaufpreis angerechnet. Eröffnungstermin: Alle entliehenen Bilder werden aus organisatorischen Gründen 18. Januar 2019 von den Entleihern sofort mitgenommen und bleiben damit nicht während der gesamten Dauer der Artothek ausgestellt. Die vollständige Veröffentlichung kann auf der Homepage der Stadt Hechingen www.hechingen.de unter der Rubrik "Rat- Eröffnung: haus" > "Ausschreibungen und Vergaben" eingesehen werden. Sonntag, 9. Dezember 2018, 11.15 Uhr Begrüßung: Landrat Günther-Martin Pauli Bürgermeisteramt, 72379 Hechingen Musikalische Umrahmung: Ensemble der Jugendmusikschule He- Philipp Hahn, Bürgermeister chingen und Umgebung Nachmittags ab 14.00 Uhr bewirtet der Förderverein Villa Euge- Sitzung des Bauausschusses nia die Gäste mit Kaffee und Kuchen und Peter Barth sorgt für die musikalische Umrahmung in der Rotunde. Am Mittwoch, 12. Dezember 2018, 19.30 Uhr, findet im Rats- saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses Dauer/Öffnungszeiten: statt. 9. bis 16. Dezember 2018 Sonntag (9.12.) 11.15 – 17.00 Uhr Tagesordnung: Montag - Freitag (10. - 14.12.) 16.00 – 18.00 Uhr 1. Straßensanierungsplan Samstag - Sonntag (15. - 16.12.) 15.00 – 17.00 Uhr - Vorstellung der Prioritätenliste Drucksache Nr. 140/2018 Organisation und Kontaktadresse: 2. Verschiedenes Kreisarchiv Zollernalbkreis 3. Bekanntgaben Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen Tel. 07433 92-1145 E-Mail: Kreisarchiv@Zollernalbkreis.de Sitzung des Verwaltungsausschusses Am Donnerstag, 13. Dezember 2018, 19.00 Uhr, findet im Sonderausstellung im Kalender- und Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bauaus- Oldtimermuseum schusses statt. "Woher – Wohin?" Fotografie von Susanne Wais Tagesordnung: und Radierungen von Karmen Vračun 1. Grundstücksangelegenheit Firstparkplatz Hechingen Am Sonntag, 9.12.2018, gibt es Gelegenheit zum Künstlerge- (Flurstücke 233/2 und 234/7) spräch mit Susanne Wais von 13.00 bis 15.00 Uhr im Deut- - Vorstellung der Erwerbsinteressenten schen Kalender- und Oldtimermuseum Zollernalb, Obere Mühl- 2. Sachstandsbericht Breitbandausbau straße in Hechingen. 3. Sachstandsbericht der Integrationsbeauftragten Drucksache Nr. 142/2018 www.deutsches-kalendermuseum.eu 4. Waldwirtschaft www.oldtimermuseum-zollernalb.de - Bericht über den vorläufigen Vollzug der Öffnungszeiten: So. + Feiertag 13.00 - 18.00 Uhr Waldwirtschaft 2018 und nach Vereinbarung
4 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Aus dem Rathaus STADTSPIEGEL HECHINGEN Edith Stein – eine deutsche Geschichte Städtische Werke Mittwoch, 12. Dezember 2018, 19.00 Uhr Wasserzähler frostsicher machen Alte Synagoge Hechingen, Goldschmiedstraße 20 „Wer die Wahrheit sucht, der Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten sucht nach Gott, ob es ihm wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählerein- klar ist oder nicht.“ Edith richtungen frostsicher gemacht werden müssen. Stein (1891-1942) war Frau- Nach § 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt enrechtlerin, Philosophin, Do- Hechingen ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Zähler vor zentin, Jüdin, Atheistin, Kar- Frost zu schützen. Die Stadtwerke Hechingen möchten mit den melitin, Märtyrerin. Während folgenden Hinweisen eine durch Frost verursachte Zerstörung ihrem Kollegen und Konkur- von Wasserzählern und Wasserleitungen vermeiden. renten Martin Heidegger, der - Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen 1933 der NSDAP beitrat, eine (z.B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) steile akademische Karriere mit isolierenden Stoffen umhüllen. bis hin zur Rektorenstelle im - Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei selben Jahr an der Freiburger die Abdeckung vor dem Durchfeuchten geschützt sein sollte. Universität gelang, wurde sie Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss jedoch jederzeit möglich sein. gemeinsam mit ihrer Schwes- - Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind be- ter Rosa 1942 im Vernich- sonders gefährdet! Durch starke Isolierung kann dafür gesorgt tungslager Auschwitz ermor- werden, dass keine Schäden entstehen. Alternativ kann der det. Den Facetten ihres Bauwasserzäler über die Frostperiode durch die Stadtwerke Lebens und Denkens in sei- Hechingen ausgebaut werden. nen Brechungen und seiner -Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entlee- Vielfalt nachzuspüren, ist die Aufgabe, die sich Schülerinnen und rungshähne sollten im Winter geöffnet sein. Tropft der Entlee- Schüler des Hechinger Gymnasiums gestellt haben. rungshahn noch nach Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies Der Religionskurs der Klassenstufe 12 sowie der Große Chor sollte durch eine zugelassene Installationsfirma repariert werden. und das Schulorchester unter der Leitung von Cornelia Prauser, - Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können Andrea Nägele und Wolfgang Nägele möchten die große Philo- erhebliche Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Lei- sophin auch als Impulsgeberin für das Europa des 21. Jahrhun- tung setzt nach dem Auftauen schnell das Kellergeschoss un- derts vorstellen. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler des ter Wasser. Die Folgekosten für den verantwortlichen Haus- Religionskurses eigene „Briefe an Edith“ vortragen, in denen sie und Grundstückseigentümer sind beträchtlich. sich mit einzelnen Aspekten der Adressatin auseinandersetzen Die Hauseigentümer sowie auch alle Nutzer von Wasserversor- und ihr einige (zum Teil auch kritische) Rückfragen stellen. Die gungsanlagen sollten in ihrem eigenen Interesse darauf achten, Musik wird das Ganze kommentieren und ergänzen. Das Or- dass die Wasserzähler entsprechend vor Frost geschützt sind. chester spielt einige Choralsätze, die mit der mystischen Denk- struktur Edith Steins korrespondieren. Der Chor wird ein ihrer Werkrealschule Hechingen Persönlichkeit entsprechend breitgefächertes Repertoire vorstel- len: Das Spektrum reicht von zwei Sätzen aus Bruckners Requi- Einmal quer durch die Berufswelt: Azubi-Tag der Werkreal- em bis hin zu jiddischen Liedern. schule Hechingen informiert über Ausbildungsmöglichkeiten Rund 110 Schüler aus den Klassen 8 bis 10 hatten beim Azu- bi-Tag an der Werkrealschule Hechingen die Möglichkeit, sechs verschiedene Betriebe und deren Ausbildungsberufe kennenzuler- nen. Die Informationen dazu kamen aus erster Hand – von den STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN Auszubildenden der Betriebe selbst. Freiwillige Feuerwehr Hechingen Christbaumschlagen Abteilung Stadt Am Samstag, 8.12.2018, treffen sich die Kameraden der Ab- teilung Stadt um 8.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in der Er- melesstraße. Von dort aus geht es gemeinsam los Richtung Schwarzwald, um die Christbäume für den diesjährigen Christ- baumverkauf zu schlagen und abzuholen. Azubis und Fachleute aus sechs Unternehmen informierten an der Werkrealschule Hechingen über verschiedene Ausbildungsberufe. Bunt gemischt war das Programm: Sowohl Handwerksberufe, soziale und Gesundheitsberufe, Industrieberufe und technische Berufe als auch kaufmännische Berufe wurden den Schülern nä- her vorgestellt. Dass im Zollernalbklinikum jährlich 125 Ausbildungsplätze verge- Die Kameraden der Abteilung Stadt beim Schlagen der Christbäu- ben werden und es ab 2020 eine generalisierte Ausbildung des me im letzten Jahr. Berufs „Gesundheits- und Krankenpfleger“ geben wird, welcher dann auch die Alten- und Kinderpflege beinhaltet, war für die Der diesjährige Christbaumverkauf beginnt am Samstag, Schüler interessant. 15.12.2018, ab 8.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Hechingen Über den Beruf und die Ausbildung zur Erzieherin gab Paskalia in der Ermelesstraße und auf dem Marktplatz vor dem Rat- Makri Einblicke. Sie ist derzeit im letzten Ausbildungsjahr im Kin- haus. dergarten Hechingen-Stein und war selbst einmal Schülerin an
STADTSPIEGEL HECHINGEN Aus dem Rathaus Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 5 der Werkrealschule. vergleichsweise gut aufgestellt. So befinden sich seit Jahren in Im Klassenzimmer, in welchem die Firma Philipp Buck die Berufe jedem Klassenraum Visualizer, Rechner und Beamer. In vielen Anlagenmechaniker und Klempner präsentierte, stellte man sich Klassen des Wirtschaftsgymnasiums gehört der Einsatz von Tab- die Frage: „Was wäre das Leben ohne Handwerk?“ lets oder Laptops zum Alltag. Bereits jetzt sind alle 12er und die Stefan Ermantraut und Jan Lindgens wiederum erläuterten den Finanzmanagement-Klasse der Jahrgangsstufe 13 mit mobilen Schülern die Ausbildungsmodalitäten bei der Firma Baxter. Um Endgeräten ausgestattet. Ab nächstem Jahr werden alle 12. und Technik ging es auch im Vortrag der selbstständigen Veranstal- 13. Klassen versorgt sein. Auch im Berufskolleg Wirtschaftsinfor- tungstechnikerin Cordula Boehncke. Auszubildende des Autohau- matik gehört der Einsatz des Laptops zum Alltag, im virtuellen ses Karl Müller aus Mössingen informierten die Schüler über drei Büro der Übungsfirmen ist der Einsatz des PCs eh selbstver- verschiedene Ausbildungsberufe (Automobilkaufmann, Fachkraft ständlich. In der Berufsschule arbeiten bereits jetzt einige Klassen für Lagerlogistik und Kfz-Mechatroniker). mit Laptops, hier werden nach und nach weitere Klassen mit Mit vielen Informationen im Gepäck gingen die Schüler am Ende mobilen Endgeräten ausgestattet. nach Hause. Organisiert wurde der Tag von den Lehrkräften Lilo Doch mit einer guten digitalen Hardware-Versorgung ist es nicht Schelling-Ehmann und Peter Burkhart sowie von Verena Barth getan. Die Lehrkräfte müssen auch wissen, wie PC und Co. von der BBQ Beruflichen Bildung gGmbH, welche an der Wer- im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden können. Daher krealschule das Projekt „Berufswahlkompass – Erfolgreich zur wurden für den diesjährigen pädagogischen Tag der Schule Re- Ausbildung“ umsetzt. Das Projekt wird aus Mitteln des Euro- ferenten eingeladen, um den Hechinger Lehrkräften weitere Ein- päischen Sozialfonds, der Agentur für Arbeit Balingen und dem satzmöglichkeiten aufzuzeigen. Arbeitgeberverband Südwestmetall finanziert. Realschule Hechingen Realschule kürt Schulsieger im Vorlesen Am Mittwoch, 28.11.2018, fand die Endausscheidung des Le- sewettbewerbs an der Realschule Hechingen statt. Acht Schüle- rinnen und Schüler der Klassenstufe 6 traten gegeneinander an, um Schulsieger zu werden. Bereits in den letzten Monaten lasen alle Sechstklässlerinnen und Sechstklässler einen selbstgewählten Buchauszug in ihrer Klasse vor. Die besten sechs durften noch einen Fremdtext vorlesen, der von der Deutschlehrerin ausgewählt wurde. Anschließend wurde der Klassensieger gekürt. Die beiden Klassensieger aus jeder Klasse durften nun vor einer Jury sowie allen Sechstklässlern der Schule vorlesen. Die Jury bestand aus Realschulrektor Stefan Hipp, der Leiterin der He- chinger Stadtbücherei Frau Rieker sowie den Fachschaftsleiterin- Wie man Schülern zeigt, worauf es bei einem Erklärvideo an- nen Vanessa Neuburger und Judith Dörrer. kommt, lernt man am besten, wenn man als Lehrer selbst eines Aus der 6a lasen Nora Herter und Johannes Schambortzki vor, macht. aus der 6b Sara Eberhardt und Sophie Ruoff, aus der 6c Sophie „Wir sind in Sachen Digitalisierung bereits auf einem guten Weg. Ertl und Hannes Kapala und aus der 6d Talita Meier und Julius Als berufliche Schule ist es unsere Aufgabe, Schülerinnen und Neher. Schüler auf die zunehmend digitale Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entscheidung fiel nicht leicht, auch wenn am Ende Sophie Der heutige Tag war ein weiterer wichtiger Schritt hierzu“, sagte Ertl aus der Klasse 6c knapp die Nase vorn hatte und die erste Schulleiter Dr. Roland Plehn. Schulsiegerin an der Realschule Hechingen wurde. Sophie darf nun am Kreisentscheid teilnehmen. Die weiteren Sta- tionen für die jeweiligen Sieger sind der Bezirksentscheid, von wo es zum Landesentscheid und letztendlich zum Finale nach Berlin geht. FAMILIENNACHRICHTEN Geburt 30.8.2018 David Kikic, Sohn der Ana Kikic geb. Kliska und des Tomislav Kikic, Goethestraße 1, 72379 Hechingen Eheschließung 3.11.2018 Stefanie Weißhaar und Uwe Otto Erich Hipp Am Schrofen 19, 72401 Haigerloch Sterbefälle 2.11.2018 Marianne Emilie Collrep geb. Wagner Friedrich-List-Straße 28, 72379 Hechingen 4.11.2018 Gisela Charlotte Brieger geb. Thiele Kaufmännische Schule Hospitalstraße 8, 72379 Hechingen Digitalisierung im Fokus 8.11.2018 Nicht nur in Wirtschaft und Gesellschaft ist die Digitalisierung ein Maria Theresia Schäfer geb. Schuh wichtiges Thema, auch die Schulen im Land stellen sich dieser Am Fürstengarten 5, 72379 Hechingen neuen Herausforderung. Die Kaufmännische Schule Hechingen widmete dem Thema ihren diesjährigen pädagogischen Tag. Rudolf Richard Bogenschütz Im Bereich Digitalisierung ist die Kaufmännische Schule bereits Im Helle 4, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen
6 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Aus dem Rathaus STADTSPIEGEL HECHINGEN Klaus Kurt Hartmann streifen, Düngeverordnung und Agrarinvestitionsförderung. Franz Achalmstraße 10, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen Keßler stellt die Entwicklung der Landwirtschaft im Kreis dar. Zu der Veranstaltung sind alle Landwirtinnen und Landwirte herz- 11.11.2018 lich eingeladen. Karl-Heinz Biesinger, Marktplatz 8, 72379 Hechingen Winterveranstaltung Arbeitskreis Ökologischer Landbau/ 16.11.2018 Umstellung auf ökologischen Landbau Maria Katharina Müller geb. Reichert Mit den Themen „Pflanzengesundheit durch Humusaufbau“ Hospitalstraße 8, 72379 Hechingen und „Schädlingsbekämpfung im Getreidelager“ lädt das Land- 18.11.2018 wirtschaftsamt Balingen am Montag, 17.12.2018, von 18.00 bis Marga Elisabeth Katharina Ständer geb. Kanz 21.00 Uhr zur Winterveranstaltung ein. Die Veranstaltung findet Zollernstr. 25, 72393 Burladingen im Landwirtschaftsamt, Robert-Wahl-Str. 7 (Postgebäude), im Se- minarraum 128 statt. Elfriede Johanna Marie Jenter Programm: Roßbergstraße 16, 72379 Hechingen, Stadtteil Boll - „Pflanzengesundheit durch Humusaufbau“ 20.11.2018 Referent: Friedrich Wenz, regenerative Landwirtschaft Jürgen Knetschke, - „Getreide im Lager vor Schädlingen schützen“ Mühläckerstraße 16/2, 72379 Hechingen, Stadtteil Stein Referentin: Luise Lohrmann, Landwirtschafsamt Balingen Zu diesem Treffen sind alle interessierten sowohl ökologisch als 22.11.2018 auch konventionell wirtschaftenden Landwirte eingeladen. Berta Nill geb. Gutbrod Für die Beteiligung kann eine Bescheinigung über die Teilnahme Herrenackerstraße 22, 72379 Hechingen an einer Sachkunde-Fortbildung ausgestellt werden (2 Stunden). 27.11.2018 Die Tagungsgebühr beträgt 10 Euro. Karoline Kleinmann geb. Thomas Zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung unter Raichbergstraße 1, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen 07433 92-1941 oder unter bettina.pfriender@zollernalbkreis.de. Auskunft zu dieser Veranstaltung gibt Bettina Pfriender unter Hinweis 07433 92-1946. Die standesamtlichen Nachrichten können nur dann veröffentlicht werden, wenn dem Bürgerbüro eine schriftliche Einverständniser- klärung der betroffenen Personen vorliegt. Bis Ende 2013 wur- Deutsches Rotes Kreuz den dem Meldeamt diese Angaben von dem entsprechenden Kreisverband Zollernalb e.V. Standesamt, welches für die Beurkundung der jeweiligen Gebur- Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang ten, Eheschließungen und Sterbefälle zuständig war, mitgeteilt. am Samstag, 26.1.2019, von 8.30 bis 16.15 Uhr im DRK-Fo- Diese Mitteilungen erhalten die Meldeämter jedoch seit Januar rum Hechingen, Fred-West-Str. 29; Kursanmeldungen unter Tel. 2014 grundsätzlich nicht mehr. 07433 909999 oder www.drk-zollernalb.de PARTEIEN UND INFOS ANDERER ÄMTER WÄHLERVEREINIGUNGEN Abfallkalender 2019 wird verteilt CDU-Stadtverband Hechingen Noch bis zum 15. Dezember wird der neue Abfallkalender 2019 CDU-Stammtisch am Dienstag, 11. Dezember 2018 von der Deutschen Post an alle Haushalte im Zollernalbkreis verteilt. um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Fecker" Die Verteilung findet in teilad- Wie immer wollen wir bei unserem Stammtisch einen Bogen ressierter Form statt. Dies be- spannen von der großen Weltpolitik bis zu aktuellen Ereignissen deutet, dass auf jedem Kalen- in der Region. Politisch interessierte und diskussionsfreudige Bür- der die Adresse mit Ort, ger sind herzlich eingeladen. www.cdu-hechingen.de Straße und Hausnummer auf- gedruckt ist. Damit soll ver- mieden werden, dass Brief- kästen übersehen oder falsche Abfallkalenderversio- nen verteilt werden. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wer dennoch keinen Kalender erhalten hat, kann sich ab 17. Meldung der Tierbestände an die Tierseuchen- Dezember 2018 beim Landratsamt/Abfallwirtschaftsamt unter der kasse zur Beitragserhebung 2019 Rufnummer 07433 92-1381 oder 92-1321 melden. Im neuen Jahr sind die Abfallkalender dann auch bei den Stadt- und Ge- Mit Stichtag 1.1.2019 haben die Besitzer der nachstehend auf- meindeverwaltungen erhältlich. geführten weiblichen und männlichen Tiere der Tierseuchenkasse Ab sofort kann der Abfallkalender 2019 auf der Homepage des Baden-Württemberg ihre Bestände zu melden: Pferde, Schweine Landratsamtes unter www.zollernalbkreis.de abgerufen oder he- und Schafe. Bei Geflügel müssen Hühner und Truthühner/Puten runtergeladen werden. Die Abfuhrtermine können auch auf den gemeldet werden. Bienen müssen für 2019 nicht gemeldet wer- persönlichen digitalen Kalender geladen werden. Besonders den, soweit diese beim Landesverband gemeldet sind. komfortabel ist der Benachrichtigungsservice, der einen Tag vor- Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt. her per Mail an die Abfuhr erinnert. Einzelheiten über die Anmeldung sind einer umfangreichen Be- kanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu entnehmen. Diese Bekanntmachung ist an der Anschlagtafel des Aktuelle Informationen Rathauses in Hechingen, Marktplatz 1 und in den Ortschaftsver- aus dem Landwirtschaftsamt waltungen zur Einsichtnahme ausgehängt. Informationsveranstaltung am 13.12.2018 Außerdem erhalten Sie Informationen und Vordrucke über die Aktuelle Informationen präsentiert das Landwirtschaftsamt am Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tsk-bw.de oder te- Donnerstag, 13.12.2018, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des lefonisch unter 0711 9673-666. Landratsamtes. Hechingen, den 7.12.2018 Walter Haug, Luise Lohrmann und Jörg Schmid referieren zum Bürgermeisteramt Hechingen Gemeinsamen Antrag, FAKT, Grünlandumbruch, Gewässerrand- Fachbereich Bürgerdienste
STADTSPIEGEL HECHINGEN Aus dem Rathaus Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 7 Stadtverwaltung Hechingen Fachbereich Bürgerdienste Sachgebiet Ordnungswesen, Soziales, ÖPNV Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen, Rangendingen und Jungingen Die Stadt Hechingen als untere Gaststättenbehörde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen, Rangendingen und Jungingen erlässt aufgrund von § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 5 Absätze 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die - ausgenommen Pfeifentabak - mit Kohle bzw. organischen Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer Materialien für den Betrieb von Shishas wird in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten untersagt. 2. Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 eingehalten bzw. erfüllt werden. 2.1 Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht bzw. bereitgestellt oder glühende Kohlen bzw. entsprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) entspricht, sicherzustellen, dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten wird. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Be- und Entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen Luftaustausches sowie deren fachgerechte Installation sind vor der Aufnahme des Shisha-Betriebs gegenüber der Gaststättenbehörde durch einen Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person zu belegen. Jede eingesetzte Lüftungsanlage muss so beschaffen und dimensioniert sein, dass diese pro brennender Shisha 130 m³ Luft pro Stunde (130m³/h) nach außen befördert. Die Abluft ist grundsätzlich über Dach mit einer Geschwindigkeit von mindestens 7 Metern pro Sekunde in den freien Luftstrom abzuleiten. Soweit sichergestellt ist, dass die Abluft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume gelangen kann, ist ausnahmsweise auch eine alternative Ableitung der Abluft in den freien Luftstrom zulässig. Sofern in diesem Fall allerdings Erkenntnisse über das Ein- dringen der Abluft in Wohn-, Geschäfts- oder sonstige Räume bzw. Anliegerbeschwerden bekannt werden, ist die Ableitung von Abluft sofort zu unterlassen und das Bereitstellen und Rauchen von Shishas sowie die Lagerung glühender Kohle in den Betriebsräumen der Gaststätte einzustellen. Zur Beurteilung der Abluftableitung ist die zuständige Immissionsschutzbehörde im Beschwerdefall sowie im Erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei erlaubnisfreien Verfahren in Kenntnis zu setzten. Das technische Datenblatt der Be- und Entlüftungsanlage ist im Betrieb zu hinter- legen und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen. 2.2 Zur Überwachung der CO-Konzentration sind der Anzündbereich und die Gast- räume mit funktionsfähigen CO-Warnmeldern, die der DIN EN 50291-1 entsprechen, gemäß der jeweiligen Betriebsanleitung auszustatten. Dabei ist je 25 m² Fläche ein Warnmelder anzubringen. Eine Ausfertigung der Montage- und Betriebsanleitung der CO-Warnmelder ist im Betrieb vorzuhalten und Vertretern von Behörden oder Polizei auf Verlangen vor- zulegen. Die CO-Warnmelder sind fortlaufend betriebsbereit zu halten und - sofern die Betriebsanleitung nichts anderes festlegt - im wöchentlichen Abstand auf ihre Funktionsfähigkeit (Batterieversorgung) hin zu überprüfen. Die Anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (Anzündbereich und Konsumplätze der ��������������������;�������������������������������������������������������������������������� 2.3 Sofern ein CO-Warnmelder anschlägt, sind sofort sämtliche Shishas bzw. alle glühenden Kohlen und alles glühende organische Material (auch der Tabak) zu löschen. Außerdem sind alle Fenster und Türen zu öffnen. Die Räume sind so lange zu lüften, bis die CO-Konzentration wieder unterhalb des Grenzwerts von 30 ppm liegt. Jedes Anschlagen eines Warnmelders ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Die Dokumentation ist in der Gaststätte vorzuhalten und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.
8 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Aus dem Rathaus STADTSPIEGEL HECHINGEN 2.4 Der Anzündbereich für die Kohlen ist mit einem fachgerecht installierten Rauchabzug auszustatten. Der Rauchabzug ist während des Anzündvorgangs sowie während der Lagerung glühender Kohlen stets in Betrieb zu halten. Über die fachgerechte Installation des Rauchabzugs ist der Gaststättenbehörde vor der Inbetriebnahme von Anzündeinrichtungen, die keine Feuerstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person vorzulegen. Soweit als Anzündeinrichtung eine Feuerstätte genutzt wird, ist deren fachgerechte Installation vor der Inbetriebnahme durch einen Schornsteinfeger nachzuweisen. 2.5 Im Anzündbereich sowie im Bereich der Theke ist jeweils ein Feuerlöscher der Größe III der Brandklasse A vorzuhalten. Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht werden (siehe Prüfplakette auf dem Löschmittelbehälter). 2.6 Der Umgang mit offenem Feuer bzw. glühenden Kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren Unterlage und in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien und elektrischen Kabeln und Installationen vorzunehmen. 2.7 Die Kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanleitung anzuzünden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind strikt zu beachten. 2.8 Beim Anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen. 2.9 Sämtliche Abfallbehälter müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und einen dicht schließenden Deckel oder eine selbstlöschende Funktion haben. 2.10 An der Eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sichtbarer Hinweis mit dem nachfolgend genannten Text anzubringen. „Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmonoxid (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere für Schwangere und Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet.“ Alternativ kann auch ein anders formulierter Text gleichen Inhalts verwendet werden. 3. Gemäß § 80 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) angeordnet. 4. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 Euro angedroht. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 41 LVwVfG als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadtverwaltung Hechingen, Sachgebiet Ordnungswesen, Soziales, ÖPNV, Marktplatz 1, 72379 Hechingen zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Begründung Beim Verglühen von Shisha-Kohle bzw. entsprechenden organischen Ersatzstoffen entsteht hochgiftiges Kohlenstoffmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid ins Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod. Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ca. sechs Monate nach der Aufnahme wieder ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. In der Vergangenheit ist es im Bundesgebiet immer wieder zu schweren Unfällen mit Kohlenstoffmonoxid gekommen, auch in Gaststätten, in denen Shishas zum Rauchen angeboten wurden. Auf Grund der bisherigen Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass die Gäste und die Beschäftigten in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, der erheblichen Gefahr einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung ausgesetzt sind, soweit die Anreicherung des Gases in der Atemluft nicht durch eine ausreichend dimensionierte mechanische Be- und Entlüftung verhindert wird. Zudem birgt der unsachgemäße Umgang mit glühenden Kohlen eine erhöhte Brandgefahr. Maßnahmen zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren für Leib und Leben von Personen sind daher unerlässlich.
STADTSPIEGEL HECHINGEN Aus dem Rathaus Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 9 Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG) können Gewerbetreibenden, die ein Gaststättengewerbe betreiben, unter anderem jederzeit Auflagen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und der Beschäftigten angeordnet werden. Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 3 GastG können Gastwirten außerdem Auflagen zum Schutz der Anwohner und der Allgemeinheit vor schädlichen Immissionen erteilt werden. Diese Vorschriften stellen nicht nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Handeln dar, sie verpflichten die Verwaltung auch, diese hochrangigen Rechtsgüter zu schützen. Ohne das Verbot gemäß Ziffer 1 und die Beachtung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßgaben ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, akut gefährdet werden. Die Stadt Hechingen hat als zuständige Gaststättenbehörde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen, Rangendingen und Jungingen daher von Amts wegen die entsprechend erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen. Da die Gefahrenlage in allen Gaststätten besteht, in deren Betriebsräume mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas zum Rauchen vorbereitet und angeboten werden, ergeht diese Anordnung als Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 LVwVfG an alle Gastwirte, deren bestehende Betriebe diese Merkmale erfüllen. Dies ist auch deswegen angebracht, um zweifelsfrei jeden derzeit bestehenden Gaststättenbetrieb, in dem das Rauchen von Shishas angeboten wird bzw. stattfindet - d.h. auch solche Betriebe, bei denen der dort stattfindende Konsum von Shishas der zuständigen Behörde eventuell nicht bekannt ist mit der Folge, dass ein Vorgehen mittels Einzelverfügung(en) lückenhaft wäre - zu erfassen. Das Verbot des Rauchens und Bereitstellens von Shishas, die mit Kohle oder ähnlichen Ersatzstoffen befeuert werden, sowie der Lagerung glühender Kohlen bzw. entsprechender Ersatzstoffe in Betriebsräumen von Gaststätten (Ziffer 1 dieser Verfügung) ist zur Verhinderung einer Brandgefahr und einer Gefährdung der Gäste und Beschäftigten durch eine mit Kohlenstoffmonoxid belastete Atemluft geeignet. Die Maßnahme ist auch erforderlich, soweit die Maßgaben (Sicherheitsvorgaben) nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht erfüllt sind. Die Gefahren können mit milderen Mitteln nicht zuverlässig abgewehrt werden. Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 “Arbeitsplatzgrenz-werte” darf die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft in Arbeitsstätten 30 ppm nicht übersteigen. Lediglich für die Dauer von jeweils 15 Minuten dürfen Ange-stellte bis zu zwei Mal pro Arbeitsschicht einer CO-Konzentration von bis zu 60 ppm ausgesetzt sein. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe haben als Vorschrift des Arbeitsschutzrechts auch aus gaststättenrechtlicher Sicht Relevanz, weil der Schutz von Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 GastG auch zu den Schutzgütern des Gaststättenrechts zählt. Da sich auch die Gäste oftmals über längere Zeiträume in Gaststätten aufhalten und somit ebenfalls der Gefahr einer CO-Vergiftung ausgesetzt sind, müssen die Grenzwerte des Arbeitsschutzrechts auch hinsichtlich des Schutzes der Gäste beachtet werden. Insbesondere bei Stammkunden könnte es sonst in überschaubarer Zeit zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlenstoffmonoxid im Blut kommen. Bezüglich des Schutzes der Gäste kann daher kein höherer Grenzwert als der für Beschäftigte geltende akzeptiert werden. Durch das Öffnen der Fenster und Türen allein kann der für die Einhaltung dieses Grenzwerts erforderliche Luftaustausch in Betriebsräumen zumindest bei Windstille nicht erreicht werden. Ständig geöffnete Türen und Fenster könnten außerdem zu einem gesundheitsschädlichen Luftzug in den Betriebsräumen führen, insbesondere bei kalten Außentemperaturen. Zudem wäre in diesem Fall mit einer Belästigung der Anwohner durch nach außen dringende Geräusche und die für Shisha-Bars typischer- weise stark mit Duftstoffen belastete Abluft zu rechnen. Aus diesem Grund ist es zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten erforderlich, dass alle Betriebsräume, in denen Shishas geraucht bzw. Vorbereitungen zum Rauchen der Pfeifen getätigt werden, während des Betriebs permanent durch eine ausreichend dimensionierte und fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten entspricht, be- und entlüftet werden. Nur so ist sichergestellt, dass einerseits der erforderliche Luftaustausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschädlicher Luftzug in den Räumen entsteht. Der vorgegebene Wert von 130 m³/h soll sicherstellen, dass Kohlenstoffmonoxid (CO) in hinreichender Menge lüftungstechnisch abgeführt wird und dadurch Gefährdungen der Gesundheit von Gästen und Beschäftigten in Shisha-Bars von vornherein möglichst ausgeschlossen werden. Von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gast-gewerbe (BGN) wurden 4,5 g/h CO Emission pro Shisha ermittelt. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu dem in der TRGS 900 vorgegebenen Arbeitsplatzgrenzwert für CO von 30 ppm (= 35 mg/m³ bzw. 0,035 g/m³), erhält man rund 130m³/h pro Shisha als Ergebnis (Rechengang: 4,5 g/h dividiert durch 0,035 g/m³ ergibt 128,57 m³/h, aufgerundet 130 m³/h). Aufgrund des vorgegebenen Wertes von 130 m³/h, der dem Schutz der Beschäftigten
10 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Aus dem Rathaus STADTSPIEGEL HECHINGEN in Shisha-Bars dient, wird zugleich - mittelbar - auch der Schutz der Gäste vor überhöhten CO-Werten in der Raumluft sichergestellt. Zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Immissionen ist es zudem erforderlich, dass die Abluft über Dach ausgeleitet wird. Ein alternatives Ausleiten der mit Duftstoffen belasteten Abluft kann nur ausnahmsweise toleriert werden, wenn sichergestellt ist, dass Anwohner bzw. benachbarte Einrichtungen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet werden. Da die zu stellenden Anforderungen meist auf den Einzelfall zu beziehen und hinsichtlich der örtlichen Verhältnisse fachlich zu beurteilen sind, ist die zuständige Immissionsschutzbehörde zu beteiligen. Da das Kohlenstoffmonoxid insbesondere beim Verglühen der Shisha-Kohlen entsteht, ist es zudem erforderlich, dass Einrichtungen zum Anzünden der Kohle sowie zur Lagerung glühender Kohlen über einen fachgerecht installierten und ausreichend leistungs- fähigen Rauchabzug verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das bei der Verbrennung entstehende Kohlenstoffmonoxid zuverlässig abgeleitet und die Raumluft in den Gast- bzw. Arbeitsbereichen nicht zusätzlich belastet wird. Trotz der Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung einer gesundheitsschädlichen CO-Konzentration in der Atemluft ist es unerlässlich, dass Räume, in denen Shishas geraucht oder Vorbereitungen zum Rauchen der Wasserpfeifen getätigt werden, mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO- Warnmeldern ausgestattet sind. Nur so kann im Fall einer Fehlfunktion oder Überlastung der Lüftungsanlage sichergestellt werden, dass eine gefährliche Anreicherung des unsichtbaren und geruchlosen Gases in der Atemluft rechtzeitig bemerkt wird und die unter Ziffer 2.3 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der anwesenden Personen eingeleitet werden können. Die vorgesehene Sicherstellung der fortdauernden Betriebsbereitschaft der CO-Warnmelder und die vorgeschriebene wöchentliche Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Lücken beim zusätzlichen Schutz der Gäste und der Beschäftigten durch Warneinrichtungen eintreten, und sollen außerdem ermöglichen, Manipulationen an den Geräten mit dem Ziel entgegenzuwirken, die Auslösung frühzeitiger Warnmeldungen aufgrund überhöhter CO-Werte in der Raumluft möglichst zu vermeiden. Die Sicherstellung der fortlaufenden Betriebsbereitschaft beinhaltet auch, dass Geräte nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen maximalen Nutzungsdauer oder bei Anzeichen dafür, dass sie nicht mehr einwandfrei funktionieren, umgehend geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Die Pflicht zur Dokumentation jeder Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenstoff-monoxid in der Atemluft ist zur Überwachung der Lüftungsanlage hinsichtlich einer etwaigen Fehlfunktion oder Unterdimensionierung erforderlich. Ohne eine entsprechende Dokumentation würde auch die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben dieser Verfügung durch die Behörden unverhältnismäßig erschwert. Die Anforderungen der Ziffern 2.5 bis 2.9 sind hinsichtlich des vorbeugenden Brand-schutzes erforderlich. Der Umgang mit glühenden Kohlen und offenem Feuer birgt zweifellos die Gefahr der Entstehung eines Brandes und somit einer erheblichen Gefährdung der Gäste und Beschäftigten. Wegen der Beeinträchtigung des Sauerstofftransports im Blut werden Schwangere bzw. deren ungeborene Kinder im Mutterleib sowie Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen durch Kohlenstoffmonoxid besonders gefährdet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass diese Personen bereits an der Eingangstür und somit vor dem Betreten der Gaststätte deutlich sichtbar auf die Gefahrensituation hingewiesen werden. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit verwaltungsrechtlicher Maßnahmen wurde zum Schutz der Rechte der Gewerbetreibenden berücksichtigt, dass es auch Möglichkeiten zum Betrieb von Shishas ohne die Entstehung von Kohlenstoffmonoxid und ohne eine erhöhte Brandgefahr gibt, z. B. elektrische Shishas. Die Nutzung solcher Wasserpfeifen wird von dieser Verfügung daher nicht tangiert. Ebenso gilt das Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung nicht für das Rauchen und Vor- bereiten von Shishas im Freien, da in diesem Fall keine gefährliche CO-Anreicherung in der Atemluft zu erwarten ist. Zudem wird den betroffenen Gastwirten aufgrund der Ausnahme vom Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung bei Erfüllung der in Ziffer 2 angeführten Maßgaben die Möglichkeit eingeräumt, ihre Gaststätten weiterhin mit dem klassischen Betriebskonzept zu führen. Das Verbot nach Ziffer 1 in Verbindung mit der Ausnahme (Maßgaben) nach Ziffer 2.2 dieser Verfügung ist zudem angemessen und verletzt die Gewerbetreibenden nicht in ihren Rechten. Das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und Beschäftigten in den betroffenen Gaststätten sowie der Schutz der Anlieger vor schädlichen Immissionen wiegt schwerer als das Interesse der Gastwirte an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Gewerbes.
STADTSPIEGEL HECHINGEN Aus dem Rathaus Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 11 Dies gilt umso mehr, weil die Gastwirte durch diese Verfügung nicht in der Ausübung ihres Gewerbes an sich beeinträchtigt werden, sondern lediglich hinsichtlich dessen Ausprägung. Angesichts der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter entspricht diese Verfügung damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Die in Ziffer 3 enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse im Sinne des § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO. Aufgrund dieser Vorschrift entfällt damit die aufschiebende Wirkung eines gegen diese Verfügung gerichteten Widerspruchs bzw. einer entsprechenden Anfechtungsklage bis zu dem in § 80b VwGO genannten Zeitpunkt. Es muss davon ausgegangen werden, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen mit Kohle bzw. entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas angeboten werden, einer akuten Gesundheitsgefährdung und einer hohen Brandgefahr ausgesetzt sind, soweit das Verbot nach Ziffer 1 und die Maßgaben nach Ziffer 2 dieser Verfügung nicht beachtet werden. Da jederzeit mit dem Eintritt einer Gefahr mit schwerwiegenden Folgen für Gäste und Beschäftigte in den betroffenen Gaststätten gerechnet werden muss, überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren das Interesse der Gastwirte an dem vorläufigen Aufschub einer Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2). Dies gilt umso mehr, weil durch diese Verfügung der Betrieb der Gaststätte nicht an sich, sondern lediglich hinsichtlich des Betriebskonzepts eingeschränkt wird. Da allein die Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 dieser Verfügung sicherstellt, dass die Gefahren, derentwegen das Verbot in Ziffer 1 der Verfügung ausgesprochen wird, beim Betrieb einer Shisha-Bar vermieden werden können, ist es notwendig, dass neben Ziffer 1 auch die Ziffer 2 der Verfügung für sofort vollziehbar erklärt wird. Die vorstehenden Erwägungen zum überwiegenden öffentlichen Interesse beanspruchen insofern auch diesbezüglich Geltung, da beide Ziffern - vom Inhalt her gesehen - untrennbar zusammenhängen. Zwangsmittel Diese Verfügung (Ziffer 1 und 2) ist gemäß § 2 Nr. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) auf Grund der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vollstreckbar. Wegen der Dringlichkeit der Durchsetzung der Maßnahmen gemäß Ziffer 1 und 2 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten in den betroffenen Gaststätten wird nach §§ 18, 19, 20 und 23 LVwVG für den Fall der Nichtbeachtung von Ziffer 1 und 2 dieser Verfügung die Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 1.000 Euro angedroht. Die Androhung eines Zwangsgeldes in dieser Höhe ist geeignet und erforderlich, um die Gastwirte zur Einhaltung der Verfügung (Ziffer 1 und 2) zu bewegen. Insbesondere weil die Befolgung des Verbots nach Ziffer 1 dieser Verfügung bzw. der Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 in manchen Gaststätten zu einem erheblichen Umsatzrückgang führen könnte, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Gastwirte die Festsetzung eines niedrigeren Zwangsgeldes leichtfertig in Kauf nehmen könnten, um Einnahmeausfälle zu verhindern. Ein niedrigeres Zwangsgeld würde seiner Funktion als Zwangs-mittel somit nicht gerecht. Die Höhe des Zwangsgeldes ist in Anbetracht der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter auch angemessen. Das Zwangsgeld kann durch Zwangsvollstreckung gemäß § 13 ff. LVwVG beigetrieben werden. Die wiederholte Anwendung eines – auch in der Höhe gestaffelten Zwangsgel- des – ist möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verwaltungs-gericht auf Antrag bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes Zwangshaft anordnen kann. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung (Ziffern 1, 2 und 4) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadtverwaltung Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen Widerspruch erhoben werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Hechingen, 4.12.2018 Dorothee Müllges Erste Beigeordnete
12 Nummer 49 Freitag, 7. Dezember 2018 Aus der Kernstadt STADTSPIEGEL HECHINGEN Öffnungszeiten Clubheim im Weiherstadion AUS DER KERNSTADT- Zu den Heimspielen der 1. Mannschaft ist das Clubheim eine Stunde vor Spielbeginn geöffnet. Für Speisen und Getränke wird VEREINE UND EINRICHTUNGEN gesorgt. Caritasverband Hechingen e.V. Sky Bundesliga An den Spieltagen der Bundesliga samstags ab 14.30 Uhr ge- Sozialberatung Schwangerenberatung Pflegeberatung Hospiz- öffnet. Zu sehen sind die Spiele auf einer zwei Meter großen gruppe Häusliche Betreuung bei Demenz Hilfen im Haushalt Leinwand. Migrationsberatung Kurberatung im Caritas-Haus, Gutleuthausstraße 8, Tel. 0 74 71 - 9 33 20 Champions League Montag u. Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr jeden Dienstag und Mittwoch Mittwoch: 9.00 - 12.00 Uhr Zu den Spieltagen ist das Sportheim 30 Minuten vor Übertra- Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr gungsbeginn geöffnet. Gezeigt werden die Spiele auf einer zwei und nach telefonischer Vereinbarung (07471 93320) Meter großen Leinwand. Tafelladen, Schloßstraße 21 Infos: www.fc-hechingen.de Montag: 15.30 - 17.00 Uhr; Donnerstag: 9.30 - 11.00 Uhr Einkauf nur mit Kundenkarte, die vom Caritasverband ausgestellt wird. Second-Hand-Laden „Glücksgriff“, Schloßstraße 21 FV Friedrichstrasse 1930 e.V. Montag – Freitag 10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Alle Jahre wieder ... Einkauf für alle – ohne Kundenkarte/Einkommensnachweis ... ist die FV Hechingen beim künstlerischen Weihnachtsmarkt in (für Tafelkunden 50 % Nachlass). Bisingen vertreten. Mit ihrem Stand vor dem Bisinger Reisebüro Beratung und Entlastungsangebote für ältere oder pflegebedürftige an der Hauptstraße tragen die fleißigen Helfer zum tollen Ge- Menschen (Pflegestützpunkt Zollernalbkreis) samteindruck des überregional bekannten Marktes bei. - im Caritashaus (Öffnungszeiten siehe oben) - in der Altenwohnanlage Graf Eitel-Friedrich: Mi. 14.00 – 18.00 Uhr Angeboten werden neben diversen beleuchteten Holzfiguren E-Mail: info@caritas-hechingen.de, www.caritas-zollern.de auch selbstgemachte Weihnachtskarten und Selbstgestricktes. Auch dürfen sich die hoffentlich zahlreichen Besucher auf die heiße Gulaschsuppe mit Brot freuen. Zum ersten Mal dieses Jahr wird neben Kaltgetränken sowie Glühwein und Kinderpunsch Deutscher Alpenverein, auch heiße Schokolade mit Sahne angeboten. Bezirksgruppe Hechingen Kommt alle vorbei und genießt diesen traumhaften Weihnachts- Achtung, geänderte Zeiten am Samstag, 8.12.2018 markt. Und wenn ihr Lust habt, schaut doch auch mal bei uns Waldweihnacht am Raichberg für alle, Treffpunkt Wanderer 16.15 vorbei. Uhr am Friedhof Heiligkreuz und Treffpunkt Nägelehaus um 17.30 Uhr Jahrgang 1933 Hechingen Zu einem gemütlichen Jahresausklang treffen sich die Jahrgänger Feuerdeifl Hechingen 1933 am Donnerstag, 13.12.2018, gegen 17.00 Uhr im Café Hallo liebe Deifl! „Klaiber“ im Obergeschoss. Auf diesem Weg möchte sich die Vorstandschaft für eure tat- kräftige Unterstützung bei unserem Stand auf dem Hechinger Jahrgang 1934 Hechingen Weihnachtsmarkt am vergangenen Wochenende bedanken. Ob Würstchen braten, Glühwein und Kinderpunsch ausschenken, Li- Zum Jahresabschluss treffen wir uns am Donnerstag, köre oder Jungdeifl-Gebäcktüten verkaufen, all das habt ihr mit 13.12.2018, ab 12.00 Uhr im Restaurant „Klaiber“. viel Engagement gemeistert. Ihr wart ein tolles Team. Auch noch ein Dankeschön an die Bevölkerung für ihr Vertrauen. Jahrgang 1935 Hechingen Nun möchten wir euch an unsere Weihnachtsfeier am 9.12.2018 im Gasthaus "Löwen" in Boll erinnern. Treffpunkt ist am "Löwen" Unsere Weihnachtsfeier findet am Donnerstag, 20.12.2018, um um 16.15 Uhr für die, die noch an einem gemeinsamen Spazier- 17.00 Uhr im Café „Klaiber“ statt. Es sind alle Jahrgängerinnen gang teilnehmen wollen. Alle anderen dürfen sich dann um 17.00 und Jahrgänger dazu herzlich eingeladen. Uhr dort einfinden. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und ein gemütliches Jahrgang 1941 Hechingen Beisammensein. Zum monatlichen Stammtisch trifft sich der Hechinger Jahrgang Eure Vorstandschaft 1941 am Freitag, 14.12.2018, ab 19.00 Uhr im Café „Konstanzer“. Förderverein Villa Eugenia e.V. Jahrgang 1942 Hechingen Ohrenkino Die Jahrgänger 1942 aus Hechingen und Umgebung treffen sich - diesmal erst am 13. Dezember 2018 um 19.00 Uhr mit ihren Partnern am Freitag, 14.12.2018, um 17.00 Uhr zu Wir freuen uns sehr auf Uwe Zellmer, bekannt vom Theater Lin- einer gemütlichen Adventsfeier im Gasthaus "Siescht me" in He- denhof in Melchingen. Mit ihm wurde die Ohrenkino-Reihe vor zwei Jahren wieder aktiviert. chingen. Der Eintritt ist frei, Spenden sind hilfreich. Jahrgang 1944 Hechingen Fußballclub 07 Hechingen e.V. Bitte vormerken: Treffpunkt Donnerstag, 24.1.2019, um 17.00 Aktive: Herren, 1. Mannschaft, Bezirksliga Uhr im Café "Konstanzer" zur Besprechung der 75er-Feier Sonntag, 2.12.2018, SV Grün-Weiß Stetten - FC Hechingen Zum Abschluss ein 2:2 Jahrgang 1945 Hechingen Mit einem Rumpfkader (insgesamt fehlten 10 Spieler) erreichte unser FC trotz eines 2:0-Rückstands ein verdientes Unentschie- Die Jahrgängerinnen und Jahrgänger treffen sich jeden zweiten den. Luca Wagner und Faton Hajra in Durchgang zwei egalisier- Mittwoch im Monat, das nächste Mal am 12.12.2018 um 18.30 ten die schmeichelhafte Heimführung. Uhr im Gasthof "Fecker" (reservierte Plätze in der Gaststätte oder Eine tolle Moral unserer Truppe, wir sind stolz auf euch! Gartenwirtschaft). Wir freuen uns auf deinen Besuch. Bis bald!
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