Kunst ausleihen - Stettener Klosterweihnacht Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr - Stadt Hechingen

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Kunst ausleihen - Stettener Klosterweihnacht Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr - Stadt Hechingen
Nummer 49 • 7. Dezember 2018

        Stettener Klosterweihnacht
        Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr
             Klosterkirche | 17.00 und 19.00 Uhr: Impulse von Pfarrer Michael Knaus
                 Johannessaal | Förderverein Klosterkirche: Gnadentaler Hausmusik
 Klostergarten Grundschule Stetten/Boll: 15.30 Uhr Junge Bläser Klasse 4b | Kindergarten Stetten:
16.30 Uhr Lieder und Fingerspiel | Musikverein Stetten: Mobile Bläsergruppe, 18.00 Uhr Juka Stetten/
 Boll | TSV Stetten | OGV Stetten | Freundeskreis Kenia | Evangelische Kirchengemeinde Hechingen
             Veranstalter: Römisch Katholische Kirchengemeinde St. Luzius Hechingen

      Kunst ausleihen
      Artothek des Zollernalbkreises in der Villa Eugenia
                    Eröffnung: Sonntag, 9.12.2018, 11.15 Uhr
    Öffnungszeiten: So., 9.12.2018, 11.15 – 17.00 Uhr | Mo. – Fr., 10.-14.12.2018,
          16.00 – 18.00 Uhr | Sa., So., 15.-16.12.2018, 15.00 – 17.00 Uhr
Kunst ausleihen - Stettener Klosterweihnacht Samstag, 8. Dezember 2018, 15.00 bis 21.00 Uhr - Stadt Hechingen
2       Nummer 49
        Freitag, 7. Dezember 2018                           Auf einen Blick
                                                                                                                      STADTSPIEGEL
                                                                                                                      HECHINGEN

                                                                                                 Lesung und Ausstellung der Künstlergrup-
                                                                                                 pe Holzmarkt aus Tübingen
 AUF EINEN BLICK                                  NOTDIENSTE                                     Sa., 8.12., 19.00 Uhr, Weißes Häusle
                                                                                                 Infos: www.kunstvereinhechingen.de
                                                                                                 Kirchenkonzert mit dem Musikverein Boll
Städtische Einrichtungen                          Apotheken                                      So., 9.12., 17.00 Uhr, Kirche St. Nikolaus He-
Stadtverwaltung                                   Samstag, 8. Dezember                           chingen-Boll, Veranstalter: Musikverein Boll e.V.
Marktplatz 1, 72379 Hechingen                     Killertal-Apotheke, Jungingen                  Edith Stein - eine deutsche Geschichte
Tel. 07471 940-0, Fax 07471 940-108
                                                  Tel. 07477 633                                 Mi., 12.12., 19.00 Uhr, Alte Synagoge, Veran-
Internet: www.hechingen.de
                                                                                                 stalter: Initiative Alte Synagoge e.V. in Zusam-
E-Mail: info@hechingen.de                         Sonntag, 9. Dezember                           menarbeit mit dem Gymnasium Hechingen
Mo. - Fr.                   8.30 - 12.30 Uhr      Löwen-Apotheke, Hechingen
Do.                        14.00 - 18.00 Uhr      Tel. 07471 9840800                             Sonderausstellungen
Bürgerbüro
Kirchplatz 12, Tel. 07471 940-211 bis -214                                                       IiQ (Interessantes im Quartal)
Fax 07471 940-210, E-Mail: info@hechingen.de      Ärztlicher Bereitschaftsdienst                 bis 30.12., Thema „Hohenzollerische Hochzeit“
Mo. u. Mi.                   8.30 - 13.00 Uhr                                                    Hohenzollerisches Landesmuseum
                                                  Nach 19.00 Uhr und Sa./So.                     Geöffnet: Mi. - So. und Feiertage, 14.00 -
Di. u. Do.                   8.30 - 13.00 Uhr
                            14.00 - 18.00 Uhr
                                                  und Feiertage Tel. 116117                      17.00 Uhr
Fr.                          8.30 - 13.00 Uhr
Sa.                         10.00 - 12.00 Uhr                                                    Leut' vo Hechinga - persönlich und beson-
                                                  Fachärztlicher                                 ders
Städtische Werke                                  Bereitschaftsdienst                            bis 31.1.2019, Fotoausstellung des Hechinger
Eigenbetrieb Entsorgung und Stadtwerke                                                           Esprits und des Hohenzollerischen Landes-
Alte Rottenburger Str. 5                          Kinderarzt: Tel. 0180 6070710                  museums, Hohenzollerisches Landesmuseum
Tel. 07471 9365-0, Fax 07471 9365-30              Sa. u. So. und Feiertage                       Geöffnet: Mi. - So. und Feiertage, 14.00 -
Internet: www.stadtwerke-hechingen.de             10.00 - 19.00 Uhr                              17.00 Uhr
E-Mail: info@stadtwerke-hechingen.de
                                                  Augenarzt: Tel. 0180 1929340                   Kunst im Kalendermuseum
Kostenlose Störungsnummer für Gas-
u. Wasserstörungen: Tel. 08000 936533             Gynäkologe: Tel. 07433 9092-0                  bis 16.12., Ausstellung im Oldtimermuseum
Mo. - Fr.                    8.00 - 12.00 Uhr     HNO-Arzt: Tel. 0180 6070711                    Zollernalb, Obere Mühlstraße
Mo. - Mi.                  13.45 - 16.15 Uhr      Sa., So. u. Feiertage 8.00 - 20.00 Uhr         So., 9.12. Künstlergespräch mit Susanne
Do.                        13.45 - 18.00 Uhr      Zahnarzt: Tel. 0180 5911690                    Waiss, 13.00 - 15.00 Uhr
                                                  Sa. 8.00 Uhr - Mo. 8.00 Uhr                    Geöffnet: So. und Feiertage, 13.00 - 18.00
Eigenbetrieb Betriebshof                                                                         Uhr
Gammertinger Str. 4, Tel. 07471 936570 und        und Feiertage
936571, Fax 07471 936577                                                                         70 Jahre - Allgemeine Erklärung der Men-
E-Mail: info@betriebshof-hechingen.de                                                            schenrechte
                                                  Wichtige Rufnummern                            Fr., 7.12. - Do. 17.1., Ausstellung von Am-
Stromnetzgesellschaft Hechingen                                                                  nesty International, Rathausgalerie
Alte Rottenburger Straße 5                        Feuerwehr/Notruf:             Tel. 112
                                                  Polizei:                      Tel. 110         Vernissage: Fr., 7.12., 18.30 Uhr
Tel. 07471 9365-0, Fax 07471 9365-30                                                             Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.30 - 12.30 Uhr
Internet: www.stromnetz-hechingen.de              Krankentransport:             Tel. 19222
                                                                                                 und Do. 14.00 - 18.00 Uhr
E-Mail: info@sng-hechingen.de
Kostenlose Störungsnummer für Stromstörun-        Mobile Dienste Sozialwerk Hechingen            Artothek 2018
gen (Netze BW): Tel. 0800 3629477                 Tel. 07471 984860 oder 0171 3104002            So., 9.12. - So., 16.12., Villa Eugenia
                                                  Polizeirevier Hechingen:                       Vernissage: So., 9.12., 11.15 Uhr
Stadtbücherei
Münzgasse 4, Tel. 07471 6218-06                   Tel. 07471 9880-0
Internet: wwwopac.rz-kiru.de/hechingen            Telefonseelsorge Neckar-Alb:                   Dauerausstellungen
Di.                         13.00 - 18.00   Uhr   Tel. 0800 1110111                              Hohenzollerisches Landesmuseum
Mi.                         10.00 - 13.00   Uhr   Gift-Notruf Freiburg: Tel. 0761 19240          Schloßplatz 5, Mi. bis So. und Feiertage
Do.                         15.00 - 19.00   Uhr   Frauenhaus Zollernalbkreis e.V.:               14.00 - 17.00 Uhr, www.hzl-museum.de
Fr.                         15.00 - 18.00   Uhr   Tel. 07433 8406
Sa.                         10.00 - 12.00   Uhr   Beratungsstelle für Tagesmütter/-väter:        Geschichte der Hechinger Juden
                                                  Tel. 07471 7397991, 07433 381671               Alte Synagoge, So., 14.00 - 17.00 Uhr
Hallenbad
                                                                                                 https://synagogehechingen.jimdo.com
Badstraße 14, Tel. 07471 7397739                  Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Ju-
Mo., Mi., Fr. - So.        10.00 - 21.00 Uhr      gendliche und junge Erwachsene sowie           Die Villa Eugenia und ihre Bewohner
Di., Do.                    7.00 - 20.00 Uhr      Schwangerenberatung und Schwangeren-           Villa Eugenia, Zollernstraße 10
                                                  konfliktberatung: Tel. 07471 93091710          Sa. und So., 14.00 - 17.00 Uhr
Volkshochschule
                                                                                                 www.villa-eugenia.de
Münzgasse 4/1, Tel. 07471 5188
Internet: www.vhs-hechingen.de                                                                   Oldtimermuseum Zollernalb
                                                                                                 Deutsches Kalendermuseum
Hohenzollerisches Landesmuseum
                                                                                                 Obere Mühlstraße 7
Schloßplatz 5, Tel. 07471 6218-47
Internet: www.hzl-museum.de                       KULTURKALENDER                                 sonn- und feiertags, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                 oder nach Terminvereinbarung
Mi. bis So. u. Feiertage    14.00 - 17.00 Uhr                                                    www.oldtimermuseum-zollernalb.de
Zweckverband Jugendmusikschule                    Veranstaltungen
Hospitalstr. 6, Tel. 07471 621803                 Adventlicher Seniorennachmittag
Internet: www.musikschule-hechingen.de            Fr., 7.12., 14.00 Uhr, Stadthalle Museum
                                                  Veranstalter: Stadt Hechingen, SG Tourismus,
Jugendzentrum (JuZ)
Kaufhausstraße 9, Tel. 07471 621810               Kultur u. HZLM                                 MÄRKTE
E-Mail: info@juz-hechingen.de
                                                  Königlicher Weihnachtsmarkt                    Samstag, 8. Dezemner
Di.         16.00 - 18.00 Uhr                     Fr., 7.12. - So., 9.12., Burg Hohenzollern     7.00 - 12.30 Uhr Wochenmarkt
            18.00 - 20.00 Uhr Mädchengruppe       Infos: www.burg-hohenzollern.com               Unterstadt, Johannesbrücke
            17.45 - 20.00 Uhr Fußball (Gymn.)
                                                                                                 Oberstadt, Rathausvorplatz
Mi.         14.00 - 20.00 Uhr                     Johanneskonzert: Maxim Kowalew
Do.         16.00 - 20.00 Uhr                     Don Kosaken-Chor                               Mittwoch, 12. Dezember
Fr.         16.00 - 20.00 Uhr                     Fr., 7.12., 19.00 Uhr, ev. Johanneskirche      7.00 - 12.30 Uhr Wochenmarkt
Sa.         14.00 - 18.00 Uhr                     Veranstalter: ev. Kirchengemeinde              Oberstadt, Marktplatz
STADTSPIEGEL
          HECHINGEN                                Aus dem Rathaus
                                                                                                                  Nummer 49
                                                                                                   Freitag, 7. Dezember 2018       3
                                                                      - Genehmigung der Waldwirtschaftspläne 2019
                                                                      Drucksache Nr. 143/2018
 DAS RATHAUS INFORMIERT                                          5.   Beschluss zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
                                                                      der Städte und Gemeinden Hechingen, Haigerloch,
                                                                      Jungingen und Rangendingen
                                                                      Drucksache Nr. 144/2018
 Erscheinungsweise des Stadtspiegels                             6.   Vergabe Leitungswasserversicherung
 über Weihnachten und Neujahr                                         Drucksache Nr. 145/2018
                                                                 7.   Verschiedenes
 Der letzte Stadtspiegel 2018 erscheint am Freitag,              8.   Bekanntgaben
 21.12.2018, Redaktionsschluss ist bereits am Montag,
 17.12.2018, 16.00 Uhr.                                          Die Beratungsunterlagen (Drucksachen) werden ab dem Sit-
                                                                 zungstag im Internet auf www.hechingen.de > Direkt zu > Bür-
 In den Kalenderwochen 52/2018 und 1/2019 erscheint kein
                                                                 gerinfoportal/Gemeinderat veröffentlicht.
 Stadtspiegel. Die erste Ausgabe 2019 erscheint am Frei-
 tag, 11.1.2019, Redaktionsschluss ist am Dienstag, 8.1.2019,
 16.00 Uhr.

Blattachweg weiterhin gesperrt                                    KULTUR
Der Blattachweg zwischen Boll und Stettten ist wegen der Bau-
arbeiten am Hochwasserrückhaltebecken Reichenbach weiterhin      Artothek des Zollernalbkreises in der Villa
für den Verkehr gesperrt, voraussichtlich bis zum 21. Dezember
2018.
                                                                 Eugenia
                                                                 Seit 1985 findet die Artothek jährlich in der Vorweihnachtszeit
                                                                 statt. Die Artothek versteht sich als unkonventionelle Vermittlerin
 Öffentliche Ausschreibung nach VOB                              zeitgenössischer Kunst im Zollernalbkreis. Sie möchte das Inte-
                                                                 resse an Kunst wecken und die Auseinandersetzung mit ihr för-
 Bauvorhaben: Gymnasium Hechingen                                dern, indem sie die Möglichkeit bietet, bei der Ausstellung Kunst-
 Sanierung naturwissenschaftliche Räume, Fachbereich             werke zu kaufen oder zu leihen. Sie will nicht bloße Ausstellung
 Biologie
                                                                 sein, sondern alle Bürger dazu einladen, Kunst ins eigene Haus
 Ausgeschriebene Leistungen:                                     zu holen, sich über einen längeren Zeitraum mit ihr auseinander-
 - Abbruch, Rohbau                                               zusetzen und so auch Neues, noch Unvertrautes zu entdecken
 - Brandschutztechnische Ertüchtigung der Betondecke             und sehen zu lernen.
 - Elektroinstallationen                                         Alle Werke, die im Rahmen der Artothek ausgestellt sind, können
 - Ausstattung Fachräume der Biologie                            gekauft oder für ein Jahr geliehen werden. Die Leihgebühr be-
                                                                 trägt 7 % des Verkaufspreises und ist im Voraus zu entrichten.
 Ausführungszeitraum:                                            Die Leihe kann um ein Jahr verlängert werden. Die Leihgebühr
 April bis September 2019                                        wird bei einem Kauf auf den Kaufpreis angerechnet.
 Eröffnungstermin:                                               Alle entliehenen Bilder werden aus organisatorischen Gründen
 18. Januar 2019                                                 von den Entleihern sofort mitgenommen und bleiben damit nicht
                                                                 während der gesamten Dauer der Artothek ausgestellt.
 Die vollständige Veröffentlichung kann auf der Homepage der
 Stadt Hechingen www.hechingen.de unter der Rubrik "Rat-         Eröffnung:
 haus" > "Ausschreibungen und Vergaben" eingesehen werden.       Sonntag, 9. Dezember 2018, 11.15 Uhr
                                                                 Begrüßung: Landrat Günther-Martin Pauli
 Bürgermeisteramt, 72379 Hechingen                               Musikalische Umrahmung: Ensemble der Jugendmusikschule He-
 Philipp Hahn, Bürgermeister                                     chingen und Umgebung
                                                                 Nachmittags ab 14.00 Uhr bewirtet der Förderverein Villa Euge-
Sitzung des Bauausschusses                                       nia die Gäste mit Kaffee und Kuchen und Peter Barth sorgt für
                                                                 die musikalische Umrahmung in der Rotunde.
Am Mittwoch, 12. Dezember 2018, 19.30 Uhr, findet im Rats-
saal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses   Dauer/Öffnungszeiten:
statt.                                                           9. bis 16. Dezember 2018
                                                                 Sonntag (9.12.) 11.15 – 17.00 Uhr
Tagesordnung:                                                    Montag - Freitag (10. - 14.12.) 16.00 – 18.00 Uhr
1. Straßensanierungsplan                                         Samstag - Sonntag (15. - 16.12.) 15.00 – 17.00 Uhr
   - Vorstellung der Prioritätenliste
   Drucksache Nr. 140/2018                                       Organisation und Kontaktadresse:
2. Verschiedenes                                                 Kreisarchiv Zollernalbkreis
3. Bekanntgaben                                                  Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen
                                                                 Tel. 07433 92-1145
                                                                 E-Mail: Kreisarchiv@Zollernalbkreis.de
Sitzung des Verwaltungsausschusses
Am Donnerstag, 13. Dezember 2018, 19.00 Uhr, findet im           Sonderausstellung im Kalender- und
Ratssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Bauaus-      Oldtimermuseum
schusses statt.
                                                                 "Woher – Wohin?" Fotografie von Susanne Wais
Tagesordnung:                                                    und Radierungen von Karmen Vračun
1. Grundstücksangelegenheit Firstparkplatz Hechingen             Am Sonntag, 9.12.2018, gibt es Gelegenheit zum Künstlerge-
   (Flurstücke 233/2 und 234/7)                                  spräch mit Susanne Wais von 13.00 bis 15.00 Uhr im Deut-
   - Vorstellung der Erwerbsinteressenten                        schen Kalender- und Oldtimermuseum Zollernalb, Obere Mühl-
2. Sachstandsbericht Breitbandausbau                             straße in Hechingen.
3. Sachstandsbericht der Integrationsbeauftragten
   Drucksache Nr. 142/2018                                       www.deutsches-kalendermuseum.eu
4. Waldwirtschaft                                                www.oldtimermuseum-zollernalb.de
   - Bericht über den vorläufigen Vollzug der                    Öffnungszeiten: So. + Feiertag 13.00 - 18.00 Uhr
   Waldwirtschaft 2018                                           und nach Vereinbarung
4      Nummer 49
       Freitag, 7. Dezember 2018                      Aus dem Rathaus
                                                                                                                STADTSPIEGEL
                                                                                                                HECHINGEN

Edith Stein – eine deutsche Geschichte                               Städtische Werke
Mittwoch, 12. Dezember 2018, 19.00 Uhr                               Wasserzähler frostsicher machen
Alte Synagoge Hechingen, Goldschmiedstraße 20
                                    „Wer die Wahrheit sucht, der     Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten
                                    sucht nach Gott, ob es ihm       wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählerein-
                                    klar ist oder nicht.“ Edith      richtungen frostsicher gemacht werden müssen.
                                    Stein (1891-1942) war Frau-      Nach § 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt
                                    enrechtlerin, Philosophin, Do-   Hechingen ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Zähler vor
                                    zentin, Jüdin, Atheistin, Kar-   Frost zu schützen. Die Stadtwerke Hechingen möchten mit den
                                    melitin, Märtyrerin. Während     folgenden Hinweisen eine durch Frost verursachte Zerstörung
                                    ihrem Kollegen und Konkur-       von Wasserzählern und Wasserleitungen vermeiden.
                                    renten Martin Heidegger, der     - Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen
                                    1933 der NSDAP beitrat, eine        (z.B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern)
                                    steile akademische Karriere         mit isolierenden Stoffen umhüllen.
                                    bis hin zur Rektorenstelle im    - Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei
                                    selben Jahr an der Freiburger       die Abdeckung vor dem Durchfeuchten geschützt sein sollte.
                                    Universität gelang, wurde sie       Der Zugang zum Abstellhahn und Wasserzähler muss jedoch
                                                                        jederzeit möglich sein.
                                    gemeinsam mit ihrer Schwes-
                                                                     - Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind be-
                                    ter Rosa 1942 im Vernich-
                                                                        sonders gefährdet! Durch starke Isolierung kann dafür gesorgt
                                    tungslager Auschwitz ermor-         werden, dass keine Schäden entstehen. Alternativ kann der
                                    det. Den Facetten ihres             Bauwasserzäler über die Frostperiode durch die Stadtwerke
                                    Lebens und Denkens in sei-          Hechingen ausgebaut werden.
                                    nen Brechungen und seiner        -Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entlee-
Vielfalt nachzuspüren, ist die Aufgabe, die sich Schülerinnen und      rungshähne sollten im Winter geöffnet sein. Tropft der Entlee-
Schüler des Hechinger Gymnasiums gestellt haben.                       rungshahn noch nach Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies
Der Religionskurs der Klassenstufe 12 sowie der Große Chor             sollte durch eine zugelassene Installationsfirma repariert werden.
und das Schulorchester unter der Leitung von Cornelia Prauser,       - Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können
Andrea Nägele und Wolfgang Nägele möchten die große Philo-              erhebliche Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Lei-
sophin auch als Impulsgeberin für das Europa des 21. Jahrhun-           tung setzt nach dem Auftauen schnell das Kellergeschoss un-
derts vorstellen. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler des         ter Wasser. Die Folgekosten für den verantwortlichen Haus-
Religionskurses eigene „Briefe an Edith“ vortragen, in denen sie        und Grundstückseigentümer sind beträchtlich.
sich mit einzelnen Aspekten der Adressatin auseinandersetzen         Die Hauseigentümer sowie auch alle Nutzer von Wasserversor-
und ihr einige (zum Teil auch kritische) Rückfragen stellen. Die     gungsanlagen sollten in ihrem eigenen Interesse darauf achten,
Musik wird das Ganze kommentieren und ergänzen. Das Or-              dass die Wasserzähler entsprechend vor Frost geschützt sind.
chester spielt einige Choralsätze, die mit der mystischen Denk-
struktur Edith Steins korrespondieren. Der Chor wird ein ihrer       Werkrealschule Hechingen
Persönlichkeit entsprechend breitgefächertes Repertoire vorstel-
len: Das Spektrum reicht von zwei Sätzen aus Bruckners Requi-        Einmal quer durch die Berufswelt: Azubi-Tag der Werkreal-
em bis hin zu jiddischen Liedern.                                    schule Hechingen informiert über Ausbildungsmöglichkeiten
                                                                     Rund 110 Schüler aus den Klassen 8 bis 10 hatten beim Azu-
                                                                     bi-Tag an der Werkrealschule Hechingen die Möglichkeit, sechs
                                                                     verschiedene Betriebe und deren Ausbildungsberufe kennenzuler-
                                                                     nen. Die Informationen dazu kamen aus erster Hand – von den
STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN                                             Auszubildenden der Betriebe selbst.

Freiwillige Feuerwehr Hechingen
Christbaumschlagen Abteilung Stadt
Am Samstag, 8.12.2018, treffen sich die Kameraden der Ab-
teilung Stadt um 8.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in der Er-
melesstraße. Von dort aus geht es gemeinsam los Richtung
Schwarzwald, um die Christbäume für den diesjährigen Christ-
baumverkauf zu schlagen und abzuholen.

                                                                     Azubis und Fachleute aus sechs Unternehmen informierten an der
                                                                     Werkrealschule Hechingen über verschiedene Ausbildungsberufe.
                                                                     Bunt gemischt war das Programm: Sowohl Handwerksberufe,
                                                                     soziale und Gesundheitsberufe, Industrieberufe und technische
                                                                     Berufe als auch kaufmännische Berufe wurden den Schülern nä-
                                                                     her vorgestellt.
                                                                     Dass im Zollernalbklinikum jährlich 125 Ausbildungsplätze verge-
Die Kameraden der Abteilung Stadt beim Schlagen der Christbäu-       ben werden und es ab 2020 eine generalisierte Ausbildung des
me im letzten Jahr.                                                  Berufs „Gesundheits- und Krankenpfleger“ geben wird, welcher
                                                                     dann auch die Alten- und Kinderpflege beinhaltet, war für die
Der diesjährige Christbaumverkauf beginnt am Samstag,                Schüler interessant.
15.12.2018, ab 8.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Hechingen             Über den Beruf und die Ausbildung zur Erzieherin gab Paskalia
in der Ermelesstraße und auf dem Marktplatz vor dem Rat-             Makri Einblicke. Sie ist derzeit im letzten Ausbildungsjahr im Kin-
haus.                                                                dergarten Hechingen-Stein und war selbst einmal Schülerin an
STADTSPIEGEL
          HECHINGEN                                     Aus dem Rathaus
                                                                                                                      Nummer 49
                                                                                                       Freitag, 7. Dezember 2018     5
der Werkrealschule.                                                    vergleichsweise gut aufgestellt. So befinden sich seit Jahren in
Im Klassenzimmer, in welchem die Firma Philipp Buck die Berufe         jedem Klassenraum Visualizer, Rechner und Beamer. In vielen
Anlagenmechaniker und Klempner präsentierte, stellte man sich          Klassen des Wirtschaftsgymnasiums gehört der Einsatz von Tab-
die Frage: „Was wäre das Leben ohne Handwerk?“                         lets oder Laptops zum Alltag. Bereits jetzt sind alle 12er und die
Stefan Ermantraut und Jan Lindgens wiederum erläuterten den            Finanzmanagement-Klasse der Jahrgangsstufe 13 mit mobilen
Schülern die Ausbildungsmodalitäten bei der Firma Baxter. Um           Endgeräten ausgestattet. Ab nächstem Jahr werden alle 12. und
Technik ging es auch im Vortrag der selbstständigen Veranstal-         13. Klassen versorgt sein. Auch im Berufskolleg Wirtschaftsinfor-
tungstechnikerin Cordula Boehncke. Auszubildende des Autohau-          matik gehört der Einsatz des Laptops zum Alltag, im virtuellen
ses Karl Müller aus Mössingen informierten die Schüler über drei       Büro der Übungsfirmen ist der Einsatz des PCs eh selbstver-
verschiedene Ausbildungsberufe (Automobilkaufmann, Fachkraft           ständlich. In der Berufsschule arbeiten bereits jetzt einige Klassen
für Lagerlogistik und Kfz-Mechatroniker).                              mit Laptops, hier werden nach und nach weitere Klassen mit
Mit vielen Informationen im Gepäck gingen die Schüler am Ende          mobilen Endgeräten ausgestattet.
nach Hause. Organisiert wurde der Tag von den Lehrkräften Lilo         Doch mit einer guten digitalen Hardware-Versorgung ist es nicht
Schelling-Ehmann und Peter Burkhart sowie von Verena Barth             getan. Die Lehrkräfte müssen auch wissen, wie PC und Co.
von der BBQ Beruflichen Bildung gGmbH, welche an der Wer-              im Unterricht gewinnbringend eingesetzt werden können. Daher
krealschule das Projekt „Berufswahlkompass – Erfolgreich zur           wurden für den diesjährigen pädagogischen Tag der Schule Re-
Ausbildung“ umsetzt. Das Projekt wird aus Mitteln des Euro-            ferenten eingeladen, um den Hechinger Lehrkräften weitere Ein-
päischen Sozialfonds, der Agentur für Arbeit Balingen und dem          satzmöglichkeiten aufzuzeigen.
Arbeitgeberverband Südwestmetall finanziert.

Realschule Hechingen
Realschule kürt Schulsieger im Vorlesen
Am Mittwoch, 28.11.2018, fand die Endausscheidung des Le-
sewettbewerbs an der Realschule Hechingen statt. Acht Schüle-
rinnen und Schüler der Klassenstufe 6 traten gegeneinander an,
um Schulsieger zu werden.
Bereits in den letzten Monaten lasen alle Sechstklässlerinnen und
Sechstklässler einen selbstgewählten Buchauszug in ihrer Klasse
vor. Die besten sechs durften noch einen Fremdtext vorlesen,
der von der Deutschlehrerin ausgewählt wurde. Anschließend
wurde der Klassensieger gekürt.
Die beiden Klassensieger aus jeder Klasse durften nun vor einer
Jury sowie allen Sechstklässlern der Schule vorlesen. Die Jury
bestand aus Realschulrektor Stefan Hipp, der Leiterin der He-
chinger Stadtbücherei Frau Rieker sowie den Fachschaftsleiterin-       Wie man Schülern zeigt, worauf es bei einem Erklärvideo an-
nen Vanessa Neuburger und Judith Dörrer.                               kommt, lernt man am besten, wenn man als Lehrer selbst eines
Aus der 6a lasen Nora Herter und Johannes Schambortzki vor,            macht.
aus der 6b Sara Eberhardt und Sophie Ruoff, aus der 6c Sophie          „Wir sind in Sachen Digitalisierung bereits auf einem guten Weg.
Ertl und Hannes Kapala und aus der 6d Talita Meier und Julius          Als berufliche Schule ist es unsere Aufgabe, Schülerinnen und
Neher.                                                                 Schüler auf die zunehmend digitale Arbeitswelt vorzubereiten.
Die Entscheidung fiel nicht leicht, auch wenn am Ende Sophie           Der heutige Tag war ein weiterer wichtiger Schritt hierzu“, sagte
Ertl aus der Klasse 6c knapp die Nase vorn hatte und die erste         Schulleiter Dr. Roland Plehn.
Schulsiegerin an der Realschule Hechingen wurde.
Sophie darf nun am Kreisentscheid teilnehmen. Die weiteren Sta-
tionen für die jeweiligen Sieger sind der Bezirksentscheid, von
wo es zum Landesentscheid und letztendlich zum Finale nach
Berlin geht.                                                           FAMILIENNACHRICHTEN
                                                                       Geburt
                                                                       30.8.2018
                                                                       David Kikic, Sohn der Ana Kikic geb. Kliska und
                                                                       des Tomislav Kikic, Goethestraße 1, 72379 Hechingen

                                                                       Eheschließung
                                                                       3.11.2018
                                                                       Stefanie Weißhaar und Uwe Otto Erich Hipp
                                                                       Am Schrofen 19, 72401 Haigerloch

                                                                       Sterbefälle
                                                                       2.11.2018
                                                                       Marianne Emilie Collrep geb. Wagner
                                                                       Friedrich-List-Straße 28, 72379 Hechingen
                                                                       4.11.2018
                                                                       Gisela Charlotte Brieger geb. Thiele
Kaufmännische Schule                                                   Hospitalstraße 8, 72379 Hechingen
Digitalisierung im Fokus                                               8.11.2018
Nicht nur in Wirtschaft und Gesellschaft ist die Digitalisierung ein   Maria Theresia Schäfer geb. Schuh
wichtiges Thema, auch die Schulen im Land stellen sich dieser          Am Fürstengarten 5, 72379 Hechingen
neuen Herausforderung. Die Kaufmännische Schule Hechingen
widmete dem Thema ihren diesjährigen pädagogischen Tag.                Rudolf Richard Bogenschütz
Im Bereich Digitalisierung ist die Kaufmännische Schule bereits        Im Helle 4, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen
6      Nummer 49
       Freitag, 7. Dezember 2018                        Aus dem Rathaus
                                                                                                                  STADTSPIEGEL
                                                                                                                  HECHINGEN

Klaus Kurt Hartmann                                                     streifen, Düngeverordnung und Agrarinvestitionsförderung. Franz
Achalmstraße 10, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen                   Keßler stellt die Entwicklung der Landwirtschaft im Kreis dar.
                                                                        Zu der Veranstaltung sind alle Landwirtinnen und Landwirte herz-
11.11.2018                                                              lich eingeladen.
Karl-Heinz Biesinger, Marktplatz 8, 72379 Hechingen
                                                                        Winterveranstaltung Arbeitskreis Ökologischer Landbau/
16.11.2018                                                              Umstellung auf ökologischen Landbau
Maria Katharina Müller geb. Reichert                                    Mit den Themen „Pflanzengesundheit durch Humusaufbau“
Hospitalstraße 8, 72379 Hechingen                                       und „Schädlingsbekämpfung im Getreidelager“ lädt das Land-
18.11.2018                                                              wirtschaftsamt Balingen am Montag, 17.12.2018, von 18.00 bis
Marga Elisabeth Katharina Ständer geb. Kanz                             21.00 Uhr zur Winterveranstaltung ein. Die Veranstaltung findet
Zollernstr. 25, 72393 Burladingen                                       im Landwirtschaftsamt, Robert-Wahl-Str. 7 (Postgebäude), im Se-
                                                                        minarraum 128 statt.
Elfriede Johanna Marie Jenter                                           Programm:
Roßbergstraße 16, 72379 Hechingen, Stadtteil Boll                       - „Pflanzengesundheit durch Humusaufbau“
20.11.2018                                                                  Referent: Friedrich Wenz, regenerative Landwirtschaft
Jürgen Knetschke,                                                       - „Getreide im Lager vor Schädlingen schützen“
Mühläckerstraße 16/2, 72379 Hechingen, Stadtteil Stein                      Referentin: Luise Lohrmann, Landwirtschafsamt Balingen
                                                                        Zu diesem Treffen sind alle interessierten sowohl ökologisch als
22.11.2018                                                              auch konventionell wirtschaftenden Landwirte eingeladen.
Berta Nill geb. Gutbrod                                                 Für die Beteiligung kann eine Bescheinigung über die Teilnahme
Herrenackerstraße 22, 72379 Hechingen                                   an einer Sachkunde-Fortbildung ausgestellt werden (2 Stunden).
27.11.2018                                                              Die Tagungsgebühr beträgt 10 Euro.
Karoline Kleinmann geb. Thomas                                          Zur besseren Planung bitten wir um eine Anmeldung unter
Raichbergstraße 1, 72379 Hechingen, Stadtteil Sickingen                 07433 92-1941 oder unter bettina.pfriender@zollernalbkreis.de.
                                                                        Auskunft zu dieser Veranstaltung gibt Bettina Pfriender unter
Hinweis                                                                 07433 92-1946.
Die standesamtlichen Nachrichten können nur dann veröffentlicht
werden, wenn dem Bürgerbüro eine schriftliche Einverständniser-
klärung der betroffenen Personen vorliegt. Bis Ende 2013 wur-
                                                                        Deutsches Rotes Kreuz
den dem Meldeamt diese Angaben von dem entsprechenden                   Kreisverband Zollernalb e.V.
Standesamt, welches für die Beurkundung der jeweiligen Gebur-
                                                                        Rotkreuzkurs – Erste-Hilfe-Grundlehrgang
ten, Eheschließungen und Sterbefälle zuständig war, mitgeteilt.
                                                                        am Samstag, 26.1.2019, von 8.30 bis 16.15 Uhr im DRK-Fo-
Diese Mitteilungen erhalten die Meldeämter jedoch seit Januar
                                                                        rum Hechingen, Fred-West-Str. 29; Kursanmeldungen unter Tel.
2014 grundsätzlich nicht mehr.
                                                                        07433 909999 oder www.drk-zollernalb.de

                                                                        PARTEIEN UND
INFOS ANDERER ÄMTER                                                     WÄHLERVEREINIGUNGEN
Abfallkalender 2019 wird verteilt                                       CDU-Stadtverband Hechingen
Noch bis zum 15. Dezember wird der neue Abfallkalender 2019
                                                                        CDU-Stammtisch am Dienstag, 11. Dezember 2018
von der Deutschen Post an alle Haushalte im Zollernalbkreis verteilt.
                                                                        um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Fecker"
                                    Die Verteilung findet in teilad-
                                                                        Wie immer wollen wir bei unserem Stammtisch einen Bogen
                                    ressierter Form statt. Dies be-
                                                                        spannen von der großen Weltpolitik bis zu aktuellen Ereignissen
                                    deutet, dass auf jedem Kalen-
                                                                        in der Region. Politisch interessierte und diskussionsfreudige Bür-
                                    der die Adresse mit Ort,
                                                                        ger sind herzlich eingeladen. www.cdu-hechingen.de
                                    Straße und Hausnummer auf-
                                    gedruckt ist. Damit soll ver-
                                    mieden werden, dass Brief-
                                    kästen      übersehen      oder
                                    falsche    Abfallkalenderversio-
                                    nen verteilt werden.
                                                                        AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                    Wer dennoch keinen Kalender
                                    erhalten hat, kann sich ab 17.      Meldung der Tierbestände an die Tierseuchen-
Dezember 2018 beim Landratsamt/Abfallwirtschaftsamt unter der           kasse zur Beitragserhebung 2019
Rufnummer 07433 92-1381 oder 92-1321 melden. Im neuen
Jahr sind die Abfallkalender dann auch bei den Stadt- und Ge-           Mit Stichtag 1.1.2019 haben die Besitzer der nachstehend auf-
meindeverwaltungen erhältlich.                                          geführten weiblichen und männlichen Tiere der Tierseuchenkasse
Ab sofort kann der Abfallkalender 2019 auf der Homepage des             Baden-Württemberg ihre Bestände zu melden: Pferde, Schweine
Landratsamtes unter www.zollernalbkreis.de abgerufen oder he-           und Schafe. Bei Geflügel müssen Hühner und Truthühner/Puten
runtergeladen werden. Die Abfuhrtermine können auch auf den             gemeldet werden. Bienen müssen für 2019 nicht gemeldet wer-
persönlichen digitalen Kalender geladen werden. Besonders               den, soweit diese beim Landesverband gemeldet sind.
komfortabel ist der Benachrichtigungsservice, der einen Tag vor-        Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt.
her per Mail an die Abfuhr erinnert.                                    Einzelheiten über die Anmeldung sind einer umfangreichen Be-
                                                                        kanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu
                                                                        entnehmen. Diese Bekanntmachung ist an der Anschlagtafel des
Aktuelle Informationen                                                  Rathauses in Hechingen, Marktplatz 1 und in den Ortschaftsver-
aus dem Landwirtschaftsamt                                              waltungen zur Einsichtnahme ausgehängt.
Informationsveranstaltung am 13.12.2018                                 Außerdem erhalten Sie Informationen und Vordrucke über die
Aktuelle Informationen präsentiert das Landwirtschaftsamt am            Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tsk-bw.de oder te-
Donnerstag, 13.12.2018, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des                lefonisch unter 0711 9673-666.
Landratsamtes.                                                          Hechingen, den 7.12.2018
Walter Haug, Luise Lohrmann und Jörg Schmid referieren zum              Bürgermeisteramt Hechingen
Gemeinsamen Antrag, FAKT, Grünlandumbruch, Gewässerrand-                Fachbereich Bürgerdienste
STADTSPIEGEL
        HECHINGEN                            Aus dem Rathaus
                                                                                                     Nummer 49
                                                                                                                
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Stadtverwaltung Hechingen
Fachbereich Bürgerdienste
Sachgebiet Ordnungswesen, Soziales, ÖPNV

                                           Allgemeinverfügung
                                 zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas)
                             in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im
      Zuständigkeitsbereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen, Rangendingen
                                            und Jungingen

 Die Stadt Hechingen als untere Gaststättenbehörde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Hechingen,
 Rangendingen und Jungingen erlässt aufgrund von § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 5
 Absätze 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) und aufgrund des § 35 Satz 2 des
 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:
 1.    Das Rauchen und Bereitstellen von Shishas, die - ausgenommen Pfeifentabak - mit Kohle bzw. organischen
       Materialien befeuert werden, sowie die Lagerung glühender Kohlen und anderer glühender organischer
       Materialien für den Betrieb von Shishas wird in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten untersagt.
 2.    Ausgenommen vom Verbot nach Ziffer 1 sind Gaststätten, in denen die nachfolgend aufgelisteten
       Maßgaben der Ziffern 2.1 bis 2.10 eingehalten bzw. erfüllt werden.
 2.1 Während in den Betriebsräumen Shishas geraucht bzw. bereitgestellt oder glühende Kohlen bzw.
     entsprechende Ersatzstoffe gelagert werden, ist durch eine fachgerecht installierte mechanische Be- und
     Entlüftung, die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten „Lüftung“ (ASR A3.6) entspricht, sicherzustellen,
     dass eine Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO) von 30 parts per million (ppm) nicht überschritten
     wird. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Be- und Entlüftungsanlage hinsichtlich des erforderlichen
     Luftaustausches sowie deren fachgerechte Installation sind vor der Aufnahme des Shisha-Betriebs
     gegenüber der Gaststättenbehörde durch einen Nachweis einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person
     zu belegen.
       Jede eingesetzte Lüftungsanlage muss so beschaffen und dimensioniert sein, dass diese pro brennender
       Shisha 130 m³ Luft pro Stunde (130m³/h) nach außen befördert.
       Die Abluft ist grundsätzlich über Dach mit einer Geschwindigkeit von mindestens 7 Metern pro Sekunde in
       den freien Luftstrom abzuleiten. Soweit sichergestellt ist, dass die Abluft nicht in Wohn-, Geschäfts- oder
       sonstige Räume gelangen kann, ist ausnahmsweise auch eine alternative Ableitung der Abluft in den freien
       Luftstrom zulässig. Sofern in diesem Fall allerdings Erkenntnisse über das Ein- dringen der Abluft in Wohn-,
       Geschäfts- oder sonstige Räume bzw. Anliegerbeschwerden bekannt werden, ist die Ableitung von Abluft
       sofort zu unterlassen und das Bereitstellen und Rauchen von Shishas sowie die Lagerung glühender Kohle
       in den Betriebsräumen der Gaststätte einzustellen.
       Zur Beurteilung der Abluftableitung ist die zuständige Immissionsschutzbehörde im Beschwerdefall sowie im
       Erlaubnisverfahren frühzeitig zu beteiligen bzw. bei erlaubnisfreien Verfahren in Kenntnis zu setzten.
       Das technische Datenblatt der Be- und Entlüftungsanlage ist im Betrieb zu hinter- legen und Vertretern von
       Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen vorzulegen.
 2.2 Zur Überwachung der CO-Konzentration sind der Anzündbereich und die Gast- räume mit funktionsfähigen
     CO-Warnmeldern, die der DIN EN 50291-1 entsprechen, gemäß der jeweiligen Betriebsanleitung
     auszustatten. Dabei ist je 25 m² Fläche ein Warnmelder anzubringen.
       Eine Ausfertigung der Montage- und Betriebsanleitung der CO-Warnmelder ist im Betrieb vorzuhalten und
       Vertretern von Behörden oder Polizei auf Verlangen vor- zulegen.
       Die CO-Warnmelder sind fortlaufend betriebsbereit zu halten und - sofern die Betriebsanleitung nichts
       anderes festlegt - im wöchentlichen Abstand auf ihre Funktionsfähigkeit (Batterieversorgung) hin zu
       überprüfen. Die Anbringung der Warnmelder hat in Quellnähe (Anzündbereich und Konsumplätze der
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 2.3 Sofern ein CO-Warnmelder anschlägt, sind sofort sämtliche Shishas bzw. alle glühenden Kohlen und alles
     glühende organische Material (auch der Tabak) zu löschen. Außerdem sind alle Fenster und Türen zu
     öffnen. Die Räume sind so lange zu lüften, bis die CO-Konzentration wieder unterhalb des Grenzwerts von
     30 ppm liegt.
     Jedes Anschlagen eines Warnmelders ist mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. Die Dokumentation ist
     in der Gaststätte vorzuhalten und Vertretern von Behörden, Polizei oder Feuerwehr auf Verlangen
     vorzulegen.
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      Freitag, 7. Dezember 2018              Aus dem Rathaus
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                                                                                              HECHINGEN

 2.4 Der Anzündbereich für die Kohlen ist mit einem fachgerecht installierten Rauchabzug auszustatten. Der
     Rauchabzug ist während des Anzündvorgangs sowie während der Lagerung glühender Kohlen stets in
     Betrieb zu halten. Über die fachgerechte Installation des Rauchabzugs ist der Gaststättenbehörde vor der
     Inbetriebnahme von Anzündeinrichtungen, die keine Feuerstätten sind, ein Nachweis einer Fachfirma oder
     einer sachkundigen Person vorzulegen. Soweit als Anzündeinrichtung eine Feuerstätte genutzt wird, ist
     deren fachgerechte Installation vor der Inbetriebnahme durch einen Schornsteinfeger nachzuweisen.
 2.5 Im Anzündbereich sowie im Bereich der Theke ist jeweils ein Feuerlöscher der Größe III der Brandklasse A
     vorzuhalten. Feuerlöscher müssen regelmäßig (alle zwei Jahre) fachmännisch gewartet bzw. ausgetauscht
     werden (siehe Prüfplakette auf dem Löschmittelbehälter).
 2.6 Der Umgang mit offenem Feuer bzw. glühenden Kohlen ist auf einer feuerfesten und standsicheren
     Unterlage und in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien und elektrischen Kabeln und Installationen
     vorzunehmen.

 2.7 Die Kohlen sind entsprechend den Vorgaben der Gebrauchsanleitung anzuzünden. Die
     Sicherheitshinweise des Herstellers sind strikt zu beachten.

 2.8 Beim Anzünden darf kein Funkenflug über die nicht brennbare Unterlage hinaus entstehen.

 2.9 Sämtliche Abfallbehälter müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und einen dicht schließenden
     Deckel oder eine selbstlöschende Funktion haben.

 2.10 An der Eingangstür zur Gaststätte ist ein deutlich sichtbarer Hinweis mit dem nachfolgend genannten Text
      anzubringen.

       „Achtung! Bei der Zubereitung und dem Rauchen von Wasserpfeifen (Shishas) entsteht Kohlenstoffmonoxid
       (CO). Hierdurch können erhebliche Gesundheitsgefahren entstehen, insbesondere für Schwangere und
       Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Zutritt für Minderjährige nicht gestattet.“
       Alternativ kann auch ein anders formulierter Text gleichen Inhalts verwendet werden.

 3.    Gemäß § 80 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser
       Verfügung (Ziffern 1 und 2) angeordnet.
 4.    Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2) wird die Festsetzung eines
       Zwangsgeldes in Höhe von 1.000 Euro angedroht.

Bekanntgabe
 Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 41 LVwVfG als
 bekannt gegeben.
 Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadtverwaltung Hechingen,
 Sachgebiet Ordnungswesen, Soziales, ÖPNV, Marktplatz 1, 72379 Hechingen zu den üblichen Sprechzeiten
 eingesehen werden.

Begründung
 Beim Verglühen von Shisha-Kohle bzw. entsprechenden organischen Ersatzstoffen entsteht hochgiftiges
 Kohlenstoffmonoxid (CO). Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Raumluft und wird somit
 unbemerkt mit der Atmung in den Körper aufgenommen. Über die Lunge gelangt das Kohlenstoffmonoxid ins
 Blut. Dort verhindert es den Sauerstofftransport und kann daher zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden
 führen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod.
 Da der menschliche Körper das Kohlenstoffmonoxid erst ca. sechs Monate nach der Aufnahme wieder
 ausscheiden kann, kommt es bei regelmäßigem Einatmen entsprechend belasteter Luft zu einer Anreicherung
 des Stoffs im Blut. Aus diesem Grund können die gravierenden Folgen im Einzelfall selbst dann eintreten, wenn
 die betroffene Person nicht akut einer hohen CO-Konzentration in der Atemluft ausgesetzt ist. In der
 Vergangenheit ist es im Bundesgebiet immer wieder zu schweren Unfällen mit Kohlenstoffmonoxid gekommen,
 auch in Gaststätten, in denen Shishas zum Rauchen angeboten wurden.
 Auf Grund der bisherigen Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass die Gäste und die Beschäftigten
 in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, der erheblichen Gefahr einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung
 ausgesetzt sind, soweit die Anreicherung des Gases in der Atemluft nicht durch eine ausreichend dimensionierte
 mechanische Be- und Entlüftung verhindert wird. Zudem birgt der unsachgemäße Umgang mit glühenden Kohlen
 eine erhöhte Brandgefahr. Maßnahmen zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren für Leib und Leben von
 Personen sind daher unerlässlich.
STADTSPIEGEL
     HECHINGEN                              Aus dem Rathaus
                                                                                                     Nummer 49
                                                                                                                
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Nach § 1 LGastG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG) können
Gewerbetreibenden, die ein Gaststättengewerbe betreiben, unter anderem jederzeit Auflagen zum Schutz des
Lebens und der Gesundheit der Gäste und der Beschäftigten angeordnet werden. Nach § 1 LGastG in
Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nr. 3 GastG können Gastwirten außerdem Auflagen zum Schutz der Anwohner und
der Allgemeinheit vor schädlichen Immissionen erteilt werden.

Diese Vorschriften stellen nicht nur eine Ermächtigungsgrundlage für behördliches Handeln dar, sie verpflichten
die Verwaltung auch, diese hochrangigen Rechtsgüter zu schützen. Ohne das Verbot gemäß Ziffer 1 und die
Beachtung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßgaben ist mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon
auszugehen, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen Shishas angeboten werden, akut gefährdet
werden. Die Stadt Hechingen hat als zuständige Gaststättenbehörde der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Hechingen, Rangendingen und Jungingen daher von Amts wegen die entsprechend erforderlichen Maßnahmen
zur Abwehr dieser Gefahren zu treffen.

Da die Gefahrenlage in allen Gaststätten besteht, in deren Betriebsräume mit Kohle bzw. entsprechenden
Ersatzstoffen befeuerte Shishas zum Rauchen vorbereitet und angeboten werden, ergeht diese Anordnung als
Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 LVwVfG an alle Gastwirte, deren bestehende Betriebe diese Merkmale
erfüllen. Dies ist auch deswegen angebracht, um zweifelsfrei jeden derzeit bestehenden Gaststättenbetrieb, in
dem das Rauchen von Shishas angeboten wird bzw. stattfindet - d.h. auch solche Betriebe, bei denen der dort
stattfindende Konsum von Shishas der zuständigen Behörde eventuell nicht bekannt ist mit der Folge, dass ein
Vorgehen mittels Einzelverfügung(en) lückenhaft wäre - zu erfassen.

Das Verbot des Rauchens und Bereitstellens von Shishas, die mit Kohle oder ähnlichen Ersatzstoffen befeuert
werden, sowie der Lagerung glühender Kohlen bzw. entsprechender Ersatzstoffe in Betriebsräumen von
Gaststätten (Ziffer 1 dieser Verfügung) ist zur Verhinderung einer Brandgefahr und einer Gefährdung der Gäste
und Beschäftigten durch eine mit Kohlenstoffmonoxid belastete Atemluft geeignet.

Die Maßnahme ist auch erforderlich, soweit die Maßgaben (Sicherheitsvorgaben) nach Ziffer 2 dieser
Verfügung nicht erfüllt sind. Die Gefahren können mit milderen Mitteln nicht zuverlässig abgewehrt werden.

Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 “Arbeitsplatzgrenz-werte” darf die Konzentration
von Kohlenstoffmonoxid in der Atemluft in Arbeitsstätten 30 ppm nicht übersteigen. Lediglich für die Dauer von
jeweils 15 Minuten dürfen Ange-stellte bis zu zwei Mal pro Arbeitsschicht einer CO-Konzentration von bis zu 60
ppm ausgesetzt sein.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe haben als Vorschrift des Arbeitsschutzrechts auch aus
gaststättenrechtlicher Sicht Relevanz, weil der Schutz von Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 GastG auch zu
den Schutzgütern des Gaststättenrechts zählt. Da sich auch die Gäste oftmals über längere Zeiträume in
Gaststätten aufhalten und somit ebenfalls der Gefahr einer CO-Vergiftung ausgesetzt sind, müssen die
Grenzwerte des Arbeitsschutzrechts auch hinsichtlich des Schutzes der Gäste beachtet werden. Insbesondere
bei Stammkunden könnte es sonst in überschaubarer Zeit zu einer gefährlichen Anreicherung von
Kohlenstoffmonoxid im Blut kommen. Bezüglich des Schutzes der Gäste kann daher kein höherer Grenzwert als
der für Beschäftigte geltende akzeptiert werden.

Durch das Öffnen der Fenster und Türen allein kann der für die Einhaltung dieses Grenzwerts erforderliche
Luftaustausch in Betriebsräumen zumindest bei Windstille nicht erreicht werden. Ständig geöffnete Türen und
Fenster könnten außerdem zu einem gesundheitsschädlichen Luftzug in den Betriebsräumen führen,
insbesondere bei kalten Außentemperaturen. Zudem wäre in diesem Fall mit einer Belästigung der Anwohner
durch nach außen dringende Geräusche und die für Shisha-Bars typischer- weise stark mit Duftstoffen
belastete Abluft zu rechnen.

Aus diesem Grund ist es zum Schutz der Gäste und der Beschäftigten erforderlich, dass alle Betriebsräume, in
denen Shishas geraucht bzw. Vorbereitungen zum Rauchen der Pfeifen getätigt werden, während des Betriebs
permanent durch eine ausreichend dimensionierte und fachgerecht installierte mechanische Be- und Entlüftung,
die den Technischen Regeln für Arbeitsstätten entspricht, be- und entlüftet werden. Nur so ist sichergestellt, dass
einerseits der erforderliche Luftaustausch erreicht wird und andererseits kein gesundheitsschädlicher Luftzug in
den Räumen entsteht.

Der vorgegebene Wert von 130 m³/h soll sicherstellen, dass Kohlenstoffmonoxid (CO) in hinreichender Menge
lüftungstechnisch abgeführt wird und dadurch Gefährdungen der Gesundheit von Gästen und Beschäftigten in
Shisha-Bars von vornherein möglichst ausgeschlossen werden. Von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gast-gewerbe (BGN) wurden 4,5 g/h CO Emission pro Shisha ermittelt. Setzt man diesen Wert ins Verhältnis zu
dem in der TRGS 900 vorgegebenen Arbeitsplatzgrenzwert für CO von 30 ppm (= 35 mg/m³ bzw. 0,035 g/m³),
erhält man rund 130m³/h pro Shisha als Ergebnis (Rechengang: 4,5 g/h dividiert durch 0,035 g/m³ ergibt 128,57
m³/h, aufgerundet 130 m³/h). Aufgrund des vorgegebenen Wertes von 130 m³/h, der dem Schutz der Beschäftigten
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                                                                                            STADTSPIEGEL
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in Shisha-Bars dient, wird zugleich - mittelbar - auch der Schutz der Gäste vor überhöhten CO-Werten in der
Raumluft sichergestellt.

Zum Schutz der Anwohner vor schädlichen Immissionen ist es zudem erforderlich, dass die Abluft über Dach
ausgeleitet wird. Ein alternatives Ausleiten der mit Duftstoffen belasteten Abluft kann nur ausnahmsweise toleriert
werden, wenn sichergestellt ist, dass Anwohner bzw. benachbarte Einrichtungen oder die Allgemeinheit nicht
belästigt oder gefährdet werden.
Da die zu stellenden Anforderungen meist auf den Einzelfall zu beziehen und hinsichtlich der örtlichen Verhältnisse
fachlich zu beurteilen sind, ist die zuständige Immissionsschutzbehörde zu beteiligen.

Da das Kohlenstoffmonoxid insbesondere beim Verglühen der Shisha-Kohlen entsteht, ist es zudem erforderlich,
dass Einrichtungen zum Anzünden der Kohle sowie zur Lagerung glühender Kohlen über einen fachgerecht
installierten und ausreichend leistungs- fähigen Rauchabzug verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass
das bei der Verbrennung entstehende Kohlenstoffmonoxid zuverlässig abgeleitet und die Raumluft in den Gast-
bzw. Arbeitsbereichen nicht zusätzlich belastet wird.

Trotz der Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung einer gesundheitsschädlichen CO-Konzentration in der
Atemluft ist es unerlässlich, dass Räume, in denen Shishas geraucht oder Vorbereitungen zum Rauchen der
Wasserpfeifen getätigt werden, mit einer ausreichenden Anzahl an funktionsfähigen und geeigneten CO-
Warnmeldern ausgestattet sind. Nur so kann im Fall einer Fehlfunktion oder Überlastung der Lüftungsanlage
sichergestellt werden, dass eine gefährliche Anreicherung des unsichtbaren und geruchlosen Gases in der
Atemluft rechtzeitig bemerkt wird und die unter Ziffer 2.3 beschriebenen Maßnahmen zum Schutz der
anwesenden Personen eingeleitet werden können.

Die vorgesehene Sicherstellung der fortdauernden Betriebsbereitschaft der CO-Warnmelder und die
vorgeschriebene wöchentliche Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Lücken beim zusätzlichen Schutz
der Gäste und der Beschäftigten durch Warneinrichtungen eintreten, und sollen außerdem ermöglichen,
Manipulationen an den Geräten mit dem Ziel entgegenzuwirken, die Auslösung frühzeitiger Warnmeldungen
aufgrund überhöhter CO-Werte in der Raumluft möglichst zu vermeiden. Die Sicherstellung der
fortlaufenden Betriebsbereitschaft beinhaltet auch, dass Geräte nach Ablauf der vom Hersteller
angegebenen maximalen Nutzungsdauer oder bei Anzeichen dafür, dass sie nicht mehr einwandfrei
funktionieren, umgehend geprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden.

Die Pflicht zur Dokumentation jeder Überschreitung des Grenzwerts für Kohlenstoff-monoxid in der Atemluft ist
zur Überwachung der Lüftungsanlage hinsichtlich einer etwaigen Fehlfunktion oder Unterdimensionierung
erforderlich. Ohne eine entsprechende Dokumentation würde auch die Überwachung der Einhaltung der
Vorgaben dieser Verfügung durch die Behörden unverhältnismäßig erschwert.
Die Anforderungen der Ziffern 2.5 bis 2.9 sind hinsichtlich des vorbeugenden Brand-schutzes erforderlich. Der
Umgang mit glühenden Kohlen und offenem Feuer birgt zweifellos die Gefahr der Entstehung eines Brandes und
somit einer erheblichen Gefährdung der Gäste und Beschäftigten.

Wegen der Beeinträchtigung des Sauerstofftransports im Blut werden Schwangere bzw. deren ungeborene Kinder
im Mutterleib sowie Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen durch Kohlenstoffmonoxid besonders gefährdet.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass diese Personen bereits an der Eingangstür und somit vor dem
Betreten der Gaststätte deutlich sichtbar auf die Gefahrensituation hingewiesen werden.

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit verwaltungsrechtlicher Maßnahmen wurde zum Schutz der Rechte der
Gewerbetreibenden berücksichtigt, dass es auch Möglichkeiten zum Betrieb von Shishas ohne die Entstehung
von Kohlenstoffmonoxid und ohne eine erhöhte Brandgefahr gibt, z. B. elektrische Shishas. Die Nutzung solcher
Wasserpfeifen wird von dieser Verfügung daher nicht tangiert.

Ebenso gilt das Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung nicht für das Rauchen und Vor- bereiten von Shishas im
Freien, da in diesem Fall keine gefährliche CO-Anreicherung in der Atemluft zu erwarten ist.

Zudem wird den betroffenen Gastwirten aufgrund der Ausnahme vom Verbot nach Ziffer 1 dieser Verfügung bei
Erfüllung der in Ziffer 2 angeführten Maßgaben die Möglichkeit eingeräumt, ihre Gaststätten weiterhin mit dem
klassischen Betriebskonzept zu führen.

Das Verbot nach Ziffer 1 in Verbindung mit der Ausnahme (Maßgaben) nach Ziffer 2.2 dieser Verfügung ist
zudem angemessen und verletzt die Gewerbetreibenden nicht in ihren Rechten.
Das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und der Gesundheit der Gäste und Beschäftigten in den
betroffenen Gaststätten sowie der Schutz der Anlieger vor schädlichen Immissionen wiegt schwerer als das
Interesse der Gastwirte an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Gewerbes.
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                                                                                                 Nummer 49
                                                                                                            
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 Dies gilt umso mehr, weil die Gastwirte durch diese Verfügung nicht in der Ausübung ihres Gewerbes an sich
 beeinträchtigt werden, sondern lediglich hinsichtlich dessen Ausprägung. Angesichts der hochrangigen zu
 schützenden Rechtsgüter entspricht diese Verfügung damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
 Die in Ziffer 3 enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Verfügung
 (Ziffern 1 und 2) liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse im Sinne des § 80 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO.
 Aufgrund dieser Vorschrift entfällt damit die aufschiebende Wirkung eines gegen diese Verfügung gerichteten
 Widerspruchs bzw. einer entsprechenden Anfechtungsklage bis zu dem in § 80b VwGO genannten Zeitpunkt.

 Es muss davon ausgegangen werden, dass Gäste und Beschäftigte in Gaststätten, in denen mit Kohle bzw.
 entsprechenden Ersatzstoffen befeuerte Shishas angeboten werden, einer akuten Gesundheitsgefährdung und
 einer hohen Brandgefahr ausgesetzt sind, soweit das Verbot nach Ziffer 1 und die Maßgaben nach Ziffer 2 dieser
 Verfügung nicht beachtet werden.

 Da jederzeit mit dem Eintritt einer Gefahr mit schwerwiegenden Folgen für Gäste und Beschäftigte in den
 betroffenen Gaststätten gerechnet werden muss, überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an der
 sofortigen Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren das Interesse der Gastwirte an dem
 vorläufigen Aufschub einer Vollziehung dieser Verfügung (Ziffern 1 und 2). Dies gilt umso mehr, weil durch diese
 Verfügung der Betrieb der Gaststätte nicht an sich, sondern lediglich hinsichtlich des Betriebskonzepts
 eingeschränkt wird.

 Da allein die Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 dieser Verfügung sicherstellt, dass die Gefahren, derentwegen
 das Verbot in Ziffer 1 der Verfügung ausgesprochen wird, beim Betrieb einer Shisha-Bar vermieden werden
 können, ist es notwendig, dass neben Ziffer 1 auch die Ziffer 2 der Verfügung für sofort vollziehbar erklärt wird.
 Die vorstehenden Erwägungen zum überwiegenden öffentlichen Interesse beanspruchen insofern auch
 diesbezüglich Geltung, da beide Ziffern - vom Inhalt her gesehen - untrennbar zusammenhängen.

Zwangsmittel
 Diese Verfügung (Ziffer 1 und 2) ist gemäß § 2 Nr. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) auf Grund
 der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vollstreckbar. Wegen der Dringlichkeit der Durchsetzung der
 Maßnahmen gemäß Ziffer 1 und 2 zum Schutz der Gäste und Beschäftigten in den betroffenen Gaststätten wird
 nach §§ 18, 19, 20 und 23 LVwVG für den Fall der Nichtbeachtung von Ziffer 1 und 2 dieser Verfügung die
 Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 1.000 Euro angedroht.

 Die Androhung eines Zwangsgeldes in dieser Höhe ist geeignet und erforderlich, um die Gastwirte zur Einhaltung
 der Verfügung (Ziffer 1 und 2) zu bewegen. Insbesondere weil die Befolgung des Verbots nach Ziffer 1 dieser
 Verfügung bzw. der Beachtung der Maßgaben in Ziffer 2 in manchen Gaststätten zu einem erheblichen
 Umsatzrückgang führen könnte, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Gastwirte die Festsetzung eines
 niedrigeren Zwangsgeldes leichtfertig in Kauf nehmen könnten, um Einnahmeausfälle zu verhindern. Ein
 niedrigeres Zwangsgeld würde seiner Funktion als Zwangs-mittel somit nicht gerecht. Die Höhe des
 Zwangsgeldes ist in Anbetracht der hochrangigen zu schützenden Rechtsgüter auch angemessen.

 Das Zwangsgeld kann durch Zwangsvollstreckung gemäß § 13 ff. LVwVG beigetrieben werden. Die wiederholte
 Anwendung eines – auch in der Höhe gestaffelten Zwangsgel- des – ist möglich. Es wird ausdrücklich darauf
 hingewiesen, dass das Verwaltungs-gericht auf Antrag bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes Zwangshaft
 anordnen kann.
                                            Rechtsbehelfsbelehrung
 Gegen diese Verfügung (Ziffern 1, 2 und 4) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der
 Stadtverwaltung Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen Widerspruch erhoben werden.

 Das Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen kann gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf
 Antrag die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise wiederherstellen.
 Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

 Hechingen, 4.12.2018
 Dorothee Müllges
 Erste Beigeordnete
12            Nummer 49
              Freitag, 7. Dezember 2018                       Aus der Kernstadt
                                                                                                                   STADTSPIEGEL
                                                                                                                   HECHINGEN

                                                                          Öffnungszeiten Clubheim im Weiherstadion
 AUS DER KERNSTADT-                                                       Zu den Heimspielen der 1. Mannschaft ist das Clubheim eine
                                                                          Stunde vor Spielbeginn geöffnet. Für Speisen und Getränke wird
 VEREINE UND EINRICHTUNGEN                                                gesorgt.

Caritasverband Hechingen e.V.                                             Sky Bundesliga
                                                                          An den Spieltagen der Bundesliga samstags ab 14.30 Uhr ge-
  Sozialberatung Schwangerenberatung Pflegeberatung Hospiz-               öffnet. Zu sehen sind die Spiele auf einer zwei Meter großen
  gruppe Häusliche Betreuung bei Demenz Hilfen im Haushalt                Leinwand.
  Migrationsberatung Kurberatung
  im Caritas-Haus, Gutleuthausstraße 8, Tel. 0 74 71 - 9 33 20            Champions League
  Montag u. Dienstag:          9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr     jeden Dienstag und Mittwoch
  Mittwoch:                    9.00 - 12.00 Uhr                           Zu den Spieltagen ist das Sportheim 30 Minuten vor Übertra-
  Donnerstag:                  9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
  Freitag:                     9.00 - 12.00 Uhr
                                                                          gungsbeginn geöffnet. Gezeigt werden die Spiele auf einer zwei
  und nach telefonischer Vereinbarung (07471 93320)                       Meter großen Leinwand.
  Tafelladen, Schloßstraße 21                                             Infos: www.fc-hechingen.de
  Montag: 15.30 - 17.00 Uhr; Donnerstag: 9.30 - 11.00 Uhr
  Einkauf nur mit Kundenkarte, die vom Caritasverband ausgestellt wird.
  Second-Hand-Laden „Glücksgriff“, Schloßstraße 21                        FV Friedrichstrasse 1930 e.V.
  Montag – Freitag       10.00 – 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr
  Samstag                10.00 – 13.00 Uhr                                Alle Jahre wieder ...
  Einkauf für alle – ohne Kundenkarte/Einkommensnachweis                  ... ist die FV Hechingen beim künstlerischen Weihnachtsmarkt in
  (für Tafelkunden 50 % Nachlass).                                        Bisingen vertreten. Mit ihrem Stand vor dem Bisinger Reisebüro
  Beratung und Entlastungsangebote für ältere oder pflegebedürftige       an der Hauptstraße tragen die fleißigen Helfer zum tollen Ge-
  Menschen (Pflegestützpunkt Zollernalbkreis)
                                                                          samteindruck des überregional bekannten Marktes bei.
  - im Caritashaus (Öffnungszeiten siehe oben)
  - in der Altenwohnanlage Graf Eitel-Friedrich: Mi. 14.00 – 18.00 Uhr    Angeboten werden neben diversen beleuchteten Holzfiguren
  E-Mail: info@caritas-hechingen.de, www.caritas-zollern.de
                                                                          auch selbstgemachte Weihnachtskarten und Selbstgestricktes.
                                                                          Auch dürfen sich die hoffentlich zahlreichen Besucher auf die
                                                                          heiße Gulaschsuppe mit Brot freuen. Zum ersten Mal dieses Jahr
                                                                          wird neben Kaltgetränken sowie Glühwein und Kinderpunsch
Deutscher Alpenverein,                                                    auch heiße Schokolade mit Sahne angeboten.
Bezirksgruppe Hechingen                                                   Kommt alle vorbei und genießt diesen traumhaften Weihnachts-
Achtung, geänderte Zeiten am Samstag, 8.12.2018                           markt. Und wenn ihr Lust habt, schaut doch auch mal bei uns
Waldweihnacht am Raichberg für alle, Treffpunkt Wanderer 16.15            vorbei.
Uhr am Friedhof Heiligkreuz und Treffpunkt Nägelehaus um
17.30 Uhr                                                                 Jahrgang 1933 Hechingen
                                                                          Zu einem gemütlichen Jahresausklang treffen sich die Jahrgänger
Feuerdeifl Hechingen                                                      1933 am Donnerstag, 13.12.2018, gegen 17.00 Uhr im Café
Hallo liebe Deifl!                                                        „Klaiber“ im Obergeschoss.
Auf diesem Weg möchte sich die Vorstandschaft für eure tat-
kräftige Unterstützung bei unserem Stand auf dem Hechinger                Jahrgang 1934 Hechingen
Weihnachtsmarkt am vergangenen Wochenende bedanken. Ob
Würstchen braten, Glühwein und Kinderpunsch ausschenken, Li-              Zum Jahresabschluss treffen wir uns am               Donnerstag,
köre oder Jungdeifl-Gebäcktüten verkaufen, all das habt ihr mit           13.12.2018, ab 12.00 Uhr im Restaurant „Klaiber“.
viel Engagement gemeistert. Ihr wart ein tolles Team.
Auch noch ein Dankeschön an die Bevölkerung für ihr Vertrauen.
                                                                          Jahrgang 1935 Hechingen
Nun möchten wir euch an unsere Weihnachtsfeier am 9.12.2018
im Gasthaus "Löwen" in Boll erinnern. Treffpunkt ist am "Löwen"           Unsere Weihnachtsfeier findet am Donnerstag, 20.12.2018, um
um 16.15 Uhr für die, die noch an einem gemeinsamen Spazier-              17.00 Uhr im Café „Klaiber“ statt. Es sind alle Jahrgängerinnen
gang teilnehmen wollen. Alle anderen dürfen sich dann um 17.00            und Jahrgänger dazu herzlich eingeladen.
Uhr dort einfinden.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und ein gemütliches             Jahrgang 1941 Hechingen
Beisammensein.
                                                                          Zum monatlichen Stammtisch trifft sich der Hechinger Jahrgang
Eure Vorstandschaft                                                       1941 am Freitag, 14.12.2018, ab 19.00 Uhr im Café „Konstanzer“.

Förderverein Villa Eugenia e.V.                                           Jahrgang 1942 Hechingen
Ohrenkino
                                                                          Die Jahrgänger 1942 aus Hechingen und Umgebung treffen sich
- diesmal erst am 13. Dezember 2018 um 19.00 Uhr
                                                                          mit ihren Partnern am Freitag, 14.12.2018, um 17.00 Uhr zu
Wir freuen uns sehr auf Uwe Zellmer, bekannt vom Theater Lin-
                                                                          einer gemütlichen Adventsfeier im Gasthaus "Siescht me" in He-
denhof in Melchingen. Mit ihm wurde die Ohrenkino-Reihe vor
zwei Jahren wieder aktiviert.                                             chingen.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind hilfreich.
                                                                          Jahrgang 1944 Hechingen
Fußballclub 07 Hechingen e.V.                                             Bitte vormerken: Treffpunkt Donnerstag, 24.1.2019, um 17.00
Aktive: Herren, 1. Mannschaft, Bezirksliga                                Uhr im Café "Konstanzer" zur Besprechung der 75er-Feier
Sonntag, 2.12.2018, SV Grün-Weiß Stetten - FC Hechingen
Zum Abschluss ein 2:2                                                     Jahrgang 1945 Hechingen
Mit einem Rumpfkader (insgesamt fehlten 10 Spieler) erreichte
unser FC trotz eines 2:0-Rückstands ein verdientes Unentschie-            Die Jahrgängerinnen und Jahrgänger treffen sich jeden zweiten
den. Luca Wagner und Faton Hajra in Durchgang zwei egalisier-             Mittwoch im Monat, das nächste Mal am 12.12.2018 um 18.30
ten die schmeichelhafte Heimführung.                                      Uhr im Gasthof "Fecker" (reservierte Plätze in der Gaststätte oder
Eine tolle Moral unserer Truppe, wir sind stolz auf euch!                 Gartenwirtschaft). Wir freuen uns auf deinen Besuch. Bis bald!
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