Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
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Mitteilungen
Rottenburg wird Raumteiler
Auftaktveranstaltung am 16. Januar
V
Rottenburger
iele Menschen sind in Rottenburg auf der Suche nach Wohnraum. Beson-
ders für Familien in prekären Lebenssituationen, mit geringem Einkommen,
für Menschen mit Behinderung und für Geflüchtete ist es schwierig, eine geeig-
nete Wohnung zu finden.
Auf der anderen Seite gibt es eine ganze Reihe von Haus- und Wohnungsei-
gentümern, die sich Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Mietern
wünschen. Das Vermieten einer Wohnung oder eines Zimmers kann für alle
eine enorme Bereicherung sein. Die Stadtverwaltung beteiligt sich am landes-
weiten Programm „Raumteiler“ und unterstützt damit Haus- und Wohnungs-
eigentümer bei der Suche nach geeigneten Mietern. Ein weiterer Schwerpunkt
des Programms ist der Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes, das in Ver-
einen und Institutionen alle potenziellen Vermieter auf das Projekt „Raumtei-
ler“ hinweist und die entsprechenden Kontaktdaten verbreitet. Ein städtischer
Koordinator steht Vermietern und Ehrenamtlichen als Ansprechpartner zur
Verfügung.
Bei der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 16. Januar, um 19 Uhr im Café
Stadtgespräch in der Stadtbibliothek informiert die Stadtverwaltung alle Inter-
essierten ausführlich über die Möglichkeiten und Inhalte des Projektes.
Für die Planung der Veranstaltung wird um eine formlose Anmeldung unter
raumteiler@rottenburg.de bis spätestens 13. Januar gebeten. n
... und außerdem
Ausbildungs-Infotag im Rathaus
Bürgerbeteiligung: Jugendwerkstatt
1/2
Änderungen bei naldo und Stadtwerken
Die Damen vom Dohlengässle: „Glück isch a Glücksach“
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 1s ta d t v e r wa lt u n g · P o s t fa c h 2 9 · 7 2 1 0 1 r o t t e n B u r g a m n e c k a r
vorwahl: 0 74 72 telefon fax e-mail
Zentrale 165-0 165-369 stadt@rottenburg.de
Dezernate Oberbürgermeister Stephan Neher 165-201 165-390 stephan.neher@rottenburg.de
Erster Bürgermeister Thomas Weigel 165-228 165-275 thomas.weigel@rottenburg.de
Bürgermeister Dr. Hendrik Bednarz 165-202 165-275 hendrik.bednarz@rottenburg.de
Bürgerbüro Nicole Brausewetter 165-444 165-458 buergerbuero@rottenburg.de
Außenstelle Ergenzingen 0 74 72 - 165-750 165-769 buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de
Bürgerbüro für Soziales Andrea Ebert 165-424 165-403 soziales@rottenburg.de
Stabsstelle Umwelt Hannah Wagner 165-285 umwelt@rottenburg.de
und klimaschutz Klimaschutzmanagement 165-289
stabsstelle wirtschaftsförderung Andreas Lanio 165-250 165-416 wirtschaft@rottenburg.de
amt f. Öffentlichkeitsarbeit u. Bürgerengagement Birgit Reinke 165-419 165-304 oeffentlichkeitsarbeit@rottenburg.de
kulturamt Karlheinz Geppert 165-310 165-392 kulturamt@rottenburg.de
Kindertagesstätten 165-356 165-392 kindertagesstaetten@rottenburg.de
Schule und Sport 165-448 165-382 schuleundsport@rottenburg.de
Abteilung Jugend 165-348 165-382 jugend@rottenburg.de
Belegung Zehntscheuer, Festhalle 165-305 165-382 tagung@rottenburg.de
Stadtarchiv 165-333 165-392 archiv@rottenburg.de
Stadtbibliothek 165-165 stadtbibliothek@rottenburg.de
Sumelocenna-Museum 165-371 165-392 museen@rottenburg.de
Stadtplanungsamt Angelika Garthe 165-281 165-302 stadtplanungsamt@rottenburg.de
Service Baurecht, zuständig für private Bauvorhaben 165-226 165-422 baurecht@rottenburg.de
tiefbauamt Jürgen Klein 165-232 165-280 tiefbauamt@rottenburg.de
hochbauamt Markus Gärtner 165-222 165-385 hochbauamt@rottenburg.de
ordnungsamt Nehle Betz 165-245 165-286 ordnungsamt@rottenburg.de
Gewerbe 165-508 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
Waffen und Sprengstoff 165-288 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
Ausländerangelegenheiten 165-438 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
Verkehrssachen 165-241 165-340 ordnungsamt@rottenburg.de
Stadtverkehr 165-240 165-286 ordnungsamt@rottenburg.de
Bußgeldstelle 165-450 165-340 bussgeld@rottenburg.de
Standesamt Rottenburg 165-242 165-298 standesamt@rottenburg.de
Standesamt Ergenzingen 165-760 165-769 standesamt.ergenzingen@rottenburg.de
Stadtkämmerei Berthold Meßmer 165-215 165-365 stadtkaemmerei@rottenburg.de
Stadtkasse 165-219 165-388 stadtkasse@rottenburg.de
Liegenschaftsverwaltung 165-293 165-365 liegenschaften@rottenburg.de
Steuerverwaltung 165-357 165-416 steuern@rottenburg.de
hauptamt Silvia Seeliger 165-204 165-384 hauptamt@rottenburg.de
Personalangelegenheiten 165-205 165-384 personal@rottenburg.de
Verwaltungsstellen Bad Niedernau 07472-7412 8309 bad.niedernau@rottenburg.de
Baisingen 07457-696502 696556 baisingen@rottenburg.de
Bieringen 07472-7349 441473 bieringen@rottenburg.de
Dettingen 07472-8019 8018 dettingen@rottenburg.de
Eckenweiler 07457-91059 91069 eckenweiler@rottenburg.de
Ergenzingen 07472-165-750 165-769 ergenzingen@rottenburg.de
Frommenhausen 07478-1294 91296 frommenhausen@rottenburg.de
Hailfingen 07457-91150 91152 hailfingen@rottenburg.de
Hemmendorf 07478-1293 8087 hemmendorf@rottenburg.de
Kiebingen 07472-6589 6560 kiebingen@rottenburg.de
Obernau 07472-7326 441992 obernau@rottenburg.de
Oberndorf 07073-6266 4429 oberndorf@rottenburg.de
Schwalldorf 07472-7352 41543 schwalldorf@rottenburg.de
Seebronn 07457-91846 696511 seebronn@rottenburg.de
Weiler 07472-6511 43996 weiler@rottenburg.de
Wendelsheim 07472-1322 27465 wendelsheim@rottenburg.de
Wurmlingen 07472-919950 9199521 wurmlingen@rottenburg.de
hospitalverwaltung Zentrale 9876-0 9876-155 info@hv.rottenburg.de
Stadtentwässerung SER Jürgen Klein 165-232 165-280 ser@rottenburg.de
Berthold Meßmer 165-215 165-365 ser@rottenburg.de
Stadtwerke SWR, TBR Zentrale 933-0 933-150 info@sw-rottenburg.de
Wohnbau WBR 165-492 volker.derbogen@wb-rottenburg.de
wirtschaft, tourismus, gastronomie wtg 916236 916233 info@wtg-rottenburg.de
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 2s e r v i c e / a u s d e r s ta d t v e r wa lt u n g
für alle fälle Amtliche Bekanntmachungen
Notarzt / Rettungsdienst 112
Feuerwehr-Notruf
Polizei-Notruf
112
110 der stadt rottenburg am neckar
Giftnotrufzentrale 0761-19240
Polizeirevier Rottenburg 07472-98010
Polizeiposten Ergenzingen 07457-938010
Satzung über die Entschädigung der
Ärztliche Bereitschaft 116 117
ehrenamtlich tätigen angehörigen
(Mo–Do 19–22, Fr 16–22, Sa, So, Feiert. der freiwilligen feuerwehr
8–22 Uhr, Mediz. Uni-Klinik Tü.)
Kinderärztl. Bereitschaft 01806-070710 der stadt rottenburg am neckar
Augenärztl. Bereitschaft 01801-929344
HNO-ärztl. Bereitschaft 01806/070711
(feuerwehr-entschädigungssatzung)
(Sa, So, Feiert. 8–20 Uhr, HNO-Uni-Klinik Tü.)
Zahnärztl. Bereitschaft 01805-911670
Apotheken-Notdienst 0800-0022833
A ufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1, § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-
Württemberg (FwG) hat der Gemeinderat am 26.11.2019 folgende Satzung be-
Uni-Kliniken Tübingen 07071-29-0
BG Unfallklinik Tübingen 07071-606-0 schlossen:
Winghofer-Klinik 07472-9814-0
§ 1 entschädigung für einsätze
Telefonseelsorge 0800-1110111
Kinder- u. Jugendtelefon 0800-1110333
Soziales Hilfetelefon im Kreis Tübingen (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten für Einsätze
07071-700077 auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschä-
Arbeitskreis Leben 07071-19298 digung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen für jede volle Stunde 15 Euro.
0800-0116016
Frauenhaus 07071-66604
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeitlichen Inan-
Sozialstation 07472-9899-0 spruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bis zur Wie-
Beratungsstelle Gerontopsychiatrie / derherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich angeordneter Ruhe-
Demenz 07472-988-1813
Pflegestützpunkt 07472-988-1812 zeiten) zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden
Besuchsdienst 07472-988-1814 aufgerundet.
Hospizdienst 07472-1674480
Tierärztlicher Notdienst 07071-365525 (3) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Feuerwehr
Anspruch auf einen als Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszu-
Störungsmeldungen Gas / Wasser schuss (§ 16 Abs. 1 Satz 4 FwG) in Höhe von 13 Euro als Baraufwendung,
Stadtwerke (SWR) 07472-933-200
Störungsmeldungen Strom soweit dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird.
Stadtwerke (SWR) 07472-933-100
E-Werk Bad Niedernau 07472-7397 (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen
Bereitschaftsdienst werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in
Elektro-Innung 01805-727072 tatsächlicher Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG).
Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Ange-
hörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach
Impressum Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.
herausgeberin: Stadtverwaltung
Rottenburg am Neckar
redaktion: Manfred Maul-Ilg, Birgit Reinke, (5) Werden Körper, Kleidung oder Ausrüstung des Feuerwehrmannes beim Ein-
Monika Schwedhelm, Andreas Straub satz außergewöhnlich verschmutzt, kann - der nach Absatz 2 berechneten
Anschrift: Postfach 29,
72101 Rottenburg am Neckar Zeit - für die Reinigung eine Stunde hinzugerechnet werden (Schmutzzula-
E-Mail: redaktion@rottenburg.de ge).
Tel. 07472-165-393, Fax 07472-165-304
Fotograf: Steffen Schlüter
Erscheinungsweise wöchentlich Freitag. § 2 entschädigung für auslagen durch die teilnahme an aus- und fortbil-
Annahmeschluss: Montag, 10 Uhr.
Textvorschläge: http://artikelstar.net dungsveranstaltungen
Veranstaltungskalender:
www.rottenburg.de/veranstaltungen
Warentausch: umwelt@rottenburg.de (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen, werden auf Antrag Auslagen
und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
für Verpflegung entsprechend des Landes Reisekostengesetzes Baden-
Druck und Anzeigenberatung: Württemberg in seiner jeweiligen Fassung als Aufwandsentschädigung er-
Nussbaum Medien Horb GmbH & Co. KG,
Industriestraße 45, 72160 Horb a. N.,
stattet, soweit nicht eine Entschädigung nach § 2 Abs. 5 oder durch Dritte
Tel. 07451-534-400, erfolgt.
E-Mail: horb@nussbaum-medien.de,
Internet: www.nussbaum-medien.de
Zustellung: (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstal-
G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
71263 Weil der Stadt, Tel. 07033-6924-0,
tung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Bei Aus- und
E-Mail: info@gsvertrieb.de Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes gilt für die
Bezugspreis: Berechnung der Zeit der Beginn bzw. das Ende der Reise. Angefangene
halbjährlich 14,80 Euro
Die Kündigung des Abonnements ist bis zum Halb- Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
jahresende mit einer Frist von 6 Wochen möglich,
Internet: www-nussbaum-lesen.de
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 3B e k a n n t m a c h u n g e n
(3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb (3) Wird während der Dienste nach Absatz 1 Einsatzdienst
des Stadt-/ Gemeindegebietes erhalten die ehrenamt- geleistet, bestehen die Entschädigungsansprüche nach
lich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr ne- § 1 Abs. 1.
ben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung
der Fahrkosten oder eine Wegstrecken- und Mitnah- § 5 entschädigung für haushaltsführende Personen
meentschädigung in entsprechender Anwendung des
Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg in Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haus-
seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine halt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 bis 4
Erstattung erfolgt. mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall
das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen sowie
(4) Entsteht auf Grund der Teilnahme an einem Aus- und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer
Fortbildungslehrgang ein Verdienstausfall, so wird die- von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird ne-
ser auf Antrag und Nachweis in tatsächlicher Höhe er- ben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als
setzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung Verdienstausfall 15 Euro/ Stunde gewährt.
nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der
Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienst- § 6 Zusätzliche Entschädigung
ausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge-
schäftlich abtreten. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu-
erwehr, die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten
(5) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, er-
nach der VwV-Feuerwehrausbildung auf Standort und halten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16
Kreisebene wird auf Antrag nach abgeschlossenem Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung:
Lehrgang eine pauschale Aufwandsentschädigung ge- Funktion Betrag
währt. Diese beinhaltet Kosten für Fahrt, Verpflegung 1. stv. Kommandant 900,00 EUR/Jahr
und sonstige Mehraufwendungen. 2. stv. Kommandant 700,00 EUR/Jahr
3. stv. Kommandant 500,00 EUR/Jahr
Truppmann Teil 1 Grundausbildung 70 UE. 150,00 EUR/Lehrgang Sachgebietsleiter Aus und Fortbildung 1.000,00 EUR/Jahr
Truppmann Teil 2 40 UE.
Sachgebietsleiter Technik 1.000,00 EUR/Jahr
Truppführer 35 UE. 50,00 EUR/Lehrgang
Sachgebietsleiter sonstige 500,00 EUR/Jahr
Atemschutzgeräteträger 25 UE. 80,00 EUR/Lehrgang
Sprechfunker 16 UE. 50,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandant Stadtmitte 1.400,00 EUR/Jahr
Maschinist für Löschfahrzeuge 35 UE. 110,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandant Ergenzingen 900,00 EUR/Jahr
Maschinist Drehleiter 22 UE. 110,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandanten Stadtteile 600,00 EUR/Jahr
Motorsägenlehrgang 14 UE. 40,00 EUR/Lehrgang 1. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte 400,00 EUR/Jahr
Jugendgruppenleiterlehrgang 40 UE. 40,00 EUR/Lehrgang 2. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte 100,00 EUR/Jahr
1. stv. Abteilungskommandant 200,00 EUR/Jahr
Ergenzingen
1. stv. Abteilungskommandanten 100,00 EUR/Jahr
§ 3 Entschädigung für Brandsicherheitswachdienst Stadtteile
Stadtjugendfeuerwehrwart 300,00 EUR/Jahr
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Jugendleiter Stadtmitte 240,00 EUR/Jahr
erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswa- Jugendleiter Ergenzingen 180,00 EUR/Jahr
che nach § 2 Abs.2 Nummer 2 FwG auf Antrag einen Jugendgruppenleiter Stadtteile 120,00 EUR/Jahr
einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 13 Euro Fachgebietsleiter 120,00 EUR/Jahr
Gerätewart Ergenzingen 500,00 EUR/Jahr
für jede volle Stunde.
Gerätewart einer Abteilung 300,00 EUR/Jahr
Kleiderkammerwart der Einsatzabteilung 500,00 EUR/Jahr
(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Brandsicher- Kleiderkammerwart Jugendabteilung 200,00 EUR/Jahr
heitswache vom Dienstbeginn bis Dienstende zugrun- Ausbilder mit Ausbilderlehrgang 15,00 EUR/Stunde
de zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle
Stunden aufgerundet.
§ 7 entschädigung zum erwerb des führerscheins der
§ 4 andere wach- und Bereitschafts- sowie sonderdienste klasse c
(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr, (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr
die auf Anordnung Bereitschaftsdienst leisten, mit Prä- erhalten auf Antrag zum Erwerb des Führerscheins der
senzverpflichtung im Feuerwehrhaus, erhalten auf An- Klasse C/C1/CE eine Aufwandsentschädigung von 100
trag für Auslagen und Verdienstausfall als Aufwands- % der Kosten (höchstens jedoch 1.500,00 EUR) unter
entschädigung einen Durchschnittssatz in Höhe von 50 Maßgabe des Absatzes 2.
% der Einsatzentschädigung nach § 1 Abs. 1 je Stunde,
höchstens jedoch 40 Euro am Tag. (2) Die Aufwandsentschädigung zum Erwerb eines Füh-
rerscheins wird nur gewährt, wenn der Feuerwehr-
(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr ausschuss die dienstliche Notwendigkeit zum Erwerb
erhalten für angeordnete Sonderdienste (EvD-System) des Führerscheins der Klasse C/C1/CE feststellt. Der
auf Antrag als Aufwandsentschädigung einen einheit- Feuerwehrangehörige muss sich bei Übernahme des
lichen Durchschnittssatz in Höhe von 15 Euro je acht Aufwands (Abs. 1) für mindestens 10 Jahre schriftlich
Stunden, jedoch höchstens 40 Euro am Tag ersetzt. zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ist die Aufwands-
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 4B e k a n n t m a c h u n g e n
entschädigung mit 1/10 pro Jahr
der Stadtverwaltung Rottenburg
Öffentliche festsetzung der grundsteuer 2020
am Neckar zurückzuerstatten. i. festsetzung der grundsteuer 2020
• Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat durch Hebesatz-
§ 8 Antrag satzung vom 19.11.1996, geändert am 09.12.1997, 06.11.2001 und am
14.12.2004 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2005
(1) Als Anträge im Sinne des § 1 Abs. festgesetzt auf:
1, § 2 Abs. 1 und 5, der §§ 3 und - 330 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
4 gelten die durch den jeweiligen (Grundsteuer A)
Angehörigen der Gemeindefeu- - 370 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B)
erwehr eingereichten und unter- • Diese Hebesätze gelten auch für 2020.
zeichneten Nachweise über die
Teilnahme an Einsätzen, Lehrgän- • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letzten Grundsteu-
gen, Wach-, Bereitschafts- und erjahresbescheide keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist,
Sonderdiensten, Sitzungen und wird die Grundsteuer 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch
dergleichen. diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt ge-
mäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes.
(2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Abs. • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-
4 Satz 1, § 2 Abs. 4 Satz 1 sowie § chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage
7 Abs. 1 sind Nachweise beizufü- ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
gen, die den Verdienstausfall und
die Auslagen dem Grunde und der II. Zahlung
Höhe nach belegen. Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben unverändert, sie
ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid.
§ 9 in-/ außerkrafttreten Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt ergangenen
Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden. Sofern ein SEPA-Basislast-
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 schriftmandat vorliegt, wird die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeit-
in Kraft. sterminen vom angegebenen Konto abgebucht.
(2) Gleichzeitig treten die früheren III. Rechtsbehelfsbelehrung
Feuerwehr-Entschädigungssat- Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestset-
zungen der Stadt Rottenburg au- zung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei
ßer Kraft. Das sind insbesondere der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar,
die Feuerwehr-Entschädigungs- erhoben werden.
satzung der Stadt Rottenburg am IV. Auskunft
Neckar vom 01.01.2014 sowie Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Stadtkämmerei,
die Änderungssatzungen vom Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26, Zimmer Nr. F108
01.01.2016 und 10.05.2016. Telefon: Grundsteuer Stadtteile: 07472/165-262
Grundsteuer Kernstadt: 07472/165-487
Rottenburg am Neckar,
den 28.11.2019 Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020
gez. Stephan Neher gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Informationen zur Grundsteuer
Eine etwaige Verletzung von Ver-
Grundsteuerbescheide nur bei Ände- Eigentumswechsel
fahrens- oder Formvorschriften der
rung der Grundsteuer: Wird ein Grundstück veräußert, so
Gemeindeordnung für Baden-Würt-
temberg (GemO) oder aufgrund der Grundsteuerbescheide werden nur bleibt der Eigentümer, dem das Grund-
GemO erlassenen Verfahrensvor- an Grundsteuerpflichtige versandt, stück zu Beginn des Jahres (01.01.)
schriften beim Zustandekommen bei denen sich die Grundsteuer (Erhö- gehört hat, Steuerschuldner für das
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 hung Messbetrag, Verkauf, …) verän- gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zu-
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht dert hat. Für alle anderen Grundsteu- rechnung auf den neuen Eigentümer
schriftlich innerhalb eines Jahres seit erpflichtigen, wird die Grundsteuer erfolgt erst im Folgejahr. Eine Ver-
der Bekanntmachung dieser Satzung durch amtliche Bekanntmachung (in einbarung im Kaufvertrag, dass die
gegenüber der Gemeinde geltend ge- dieser Ausgabe) festgesetzt. Das be- Grundsteuer ab einem vereinbarten
macht worden ist; der Sachverhalt, deutet, dass der zuletzt ergangene Termin vom Erwerber bezahlt werden
der die Verletzung begründen soll, ist Grundsteuerbescheid weiterhin gilt. muss, hat nur privatrechtliche Bedeu-
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn tung und hebt die öffentlich-rechtli-
Änderungen
die Vorschriften über die Öffentlich- che Steuerschuldnerschaft nicht auf.
Bitte teilen Sie uns Änderungen (Ad- Die Grundsteuer muss der Veräußerer
keit der Satzung, die Genehmigung
resse, Erbfall, Namensänderungen ...) dann selbst vom Erwerber anfordern.
oder Bekanntmachung der Satzung
frühzeitig mit.
verletzt worden sind.
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 5B e k a n n t m a c h u n g e n
Wir können in diesen Fällen keine
Aufteilung vornehmen. Änderungen
Änderungen der Bebauungspläne
in den Eigentumsverhältnissen müs- „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“,
sen Sie uns nicht mitteilen. Hierüber „hasslerstraße“, „Ziegelhütte i“ und
erhält die Stadt automatisch eine ent-
sprechende Mitteilung vom Finanz- „Ziegelhütte II“ in Rottenburg am Neckar -
amt. kernstadt
Zahlung und fälligkeit der grund-
steuer: D er Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.11.2019 in öf-
fentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne:
• „Siebenlinden II“ – 6. Änderung
Die Grundsteuerraten sind im Re-
gelfall am 15.02., 15.05., 15.08. und • „Siebenlinden Süd“ – 1. Änderung
15.11. des jeweiligen Kalenderjahres • „Hasslerstraße“ – 4. Änderung
fällig. Ausnahmen: Steuerbeträge bis • „Ziegelhütte I“ – 1. Änderung
15 € sind am 15.08. und Steuerbe- • „Ziegelhütte II“ – 2. Änderung
träge zwischen 15 und 30 € sind am in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
15.02. und 15.08. des jeweiligen Ka- in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen
lenderjahres fällig. Änderungen, zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne
Die Grundsteuer kann auf Antrag Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
auch einmal jährlich am 01.07. eines Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffent-
Jahres entrichtet werden. lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der
Die Umstellung auf Jahreszahlung Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch-
erfolgt allerdings erst zum Folgejahr. geführt werden soll.
Die Fälligkeiten des laufenden Jahres
Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die
können nicht geändert werden. Die
Änderungen der Bebauungspläne „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“, „Hass-
beantragte Zahlungsweise bleibt so-
lerstraße“, „Ziegelhütte I“ und „Ziegelhütte II“ gesteuert werden, um die struk-
lange maßgebend, bis eine Änderung
turelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchte-
gewünscht wird. Der Antrag kann so-
te Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
wohl schriftlich als auch telefonisch
gestellt werden. Das Plangebiet der Bebauungspläne ist im folgenden Kartenausschnitt darge-
stellt:
sie nehmen nicht am sePa-last-
schriftverfahren teil:
Die Grundsteuerraten müssen gemäß Die Änderungen der Bebauungspläne und die Begründungen liegen im foyer
dem zuletzt ergangenen Grundsteu- des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29
erbescheid, auch in den Folgejahren, von montag, dem 20.01.2020 bis donnerstag, dem 20.02.2020 -
ohne weitere Aufforderung fristge- je einschließlich-
recht bezahlt werden. - Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
sie nehmen bereits am sePa-last- - Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
schriftverfahren teil: zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Grundsteuer wird weiterhin zu
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur
den Fälligkeitsterminen automatisch
Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar ab-
von Ihrem Konto eingezogen.
gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post,
erteilung des sePa-Basislastschrift- Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtpla-
mandats nungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302;
Das Formular für das SEPA-Basislast- E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellung-
schriftmandat erhalten Sie bei der nahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Ab-
Stadtkasse oder auf der Homepage wägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
der Stadt Rottenburg (www.rotten- der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
burg.de). Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt- der städtischen Homepage www.rottenburg.de abgerufen werden.
kasse (07472/165-220) gerne zur Ver-
fügung. Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020
Stadtplanungsamt
Auskünfte zur Steuerfestsetzung,
Änderungen und Anträge auf Jahres-
zahlung
Grundsteuer Kernstadt: Informationen zum Gemeinderat
07472/165-487
Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratene Themen, Vorlagen, Mitglieder,
Grundsteuer Stadtteile: Sitzverteilung, Ausschüsse und Gremien
07472/165-262
E-Mail: steuern@rottenburg.de
www.rottenburg.de/ gemeinderat
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 6B e k a n n t m a c h u n g e n
Übersichtsplan Bebauungspläne
B2 8
Siebenlinden I
Hasslerstraße
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Siebenlinden II
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8
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Siebenlinden I
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Ziegelhütte I stra
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Ziegelhütte II Ne
Änderungsbereiche ohne maßstab
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 7B e k a n n t m a c h u n g e n
hundesteuer 2020 Wir sind für Sie da
1. allgemeines Zentrale
Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vor- Telefon: 07472-165-0
schriften der örtlichen Hundesteuersatzung. Fax: 07472-165-369
E-Mail: stadt@rottenburg.de
2. steuersatz
Die Jahressteuer beträgt 108,00 € für den ersten Hund und 216,00 € für je- Ämter der Stadtverwaltung allgemein
den weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund. Bei Beginn bzw. Ende der Montag bis Freitag 8–12 Uhr
Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Donnerstag 14–18 Uhr
Teilbetrag festgesetzt. Die Zwingersteuer (Hundezucht) beträgt 216,00 €. und nach Anmeldung
3. anzeigepflicht und frist Bürgerbüro
Auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Satzung über die Erhebung einer Hun- in der Eingangshalle des Rathauses,
desteuer (Hundesteuersatzung) wird hingewiesen. Marktplatz 18, Gebäude A
Danach hat ein Hundehalter innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn Montag 7.30–16.00 Uhr
a) ein über 3 Monate alter Hund gehalten wird. Dienstag 7.30–16.00 Uhr
b) die Hundehaltung im Stadtgebiet endet. Mittwoch 7.30–12.00 Uhr
Die Hundesteuermarke 2020 muss dann zurückgegeben werden. Zusätzlich Donnerstag 7.30–18.00 Uhr
muss bei Veräußerung eines Hundes der Name und die Anschrift des Erwer- Freitag 7.30–12.00 Uhr
bers angegeben werden. Samstag 9.00–12.00 Uhr
c) die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung wegfallen. (Hinweis: samstags kein Telefondienst
Hundehalter, die diesen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, und kein Fahrkartenverkauf, es stehen
werden aufgefordert, dies bei der Stadtkämmerei, Steuerverwaltung oder nur bestimmte Services zur Verfügung)
beim Bürgerbüro entweder schriftlich oder telefonisch nachzuholen. Ent- Telefon: 07472-165-444
sprechende Formulare liegen dort bereit oder können auch von der Home- Fax: 07472-165-458
page der Stadt Rottenburg am Neckar www.rottenburg.de heruntergeladen E-Mail: buergerbuero@rottenburg.de
werden. Bürgerbüro Ergenzingen
4. folgen der verletzung der anzeigepflicht Gäustraße 8, Ergenzingen
Wer die Anzeigepflicht verletzt, handelt nach § 12 der Hundesteuersatzung Montag 9.30–12.30 und 15.30–18 Uhr
ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet Dienstag 9.30–12.30 Uhr
werden. Mittwoch 15.30–18.00 Uhr
Donnerstag u. Freitag 9.30–12.30 Uhr
5. hundesteuermarken Telefon: 07472-165-750
Zum Zeichen, dass die Hundehaltung angemeldet ist, wird nach § 11 der Fax: 07472-165-769
Hundesteuersatzung in jedem Kalenderjahr eine Hundesteuermarke ausge- buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de
geben, die zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt wird. Diese Hun-
desteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sofern er sich außerhalb des Bürgerbüro für Soziales
vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundstücks Hinter dem Rathaus, Gebäude D
aufhält. Geöffnet: siehe Ämter allgemein
Telefon: 07472-165-424
6. Zuständigkeit - kontakt Fax: 07472-165-403
Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern E-Mail: soziales@rottenburg.de
Telefon: 07472/165-262 / Telefax: 07472/165-416
Dienstgebäude: Marktplatz 26 – KSK-Gebäude – Zimmer Nr. F108 standesamt rottenburg
E-Mail: steuern@rottenburg.de Hinter dem Rathaus, Gebäude D
Geöffnet: siehe Ämter allgemein
Rottenburg am Neckar, 10.01.2020 Telefon: 07472-165-242
gez. Stephan Neher Telefax: 07472-165-298
Oberbürgermeister E-Mail: standesamt@rottenburg.de
Standesamt Ergenzingen
landratsamt tübingen - untere landwirtschaftsbehörde Für Baisingen, Eckenweiler, Ergenzingen
agrarstrukturverbesserungsgesetz (asvg) - Gäustraße 8, Ergenzingen
Mo., Di., Do., Fr. 9.30–12.30 Uhr
Ausschreibung Mi. 15.30–18.00 Uhr
aktenzeichen: 4140 8481.02/0203-2019 Telefon: 07472-165-760
N
Telefax: 07472-165-769
ach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur
standesamt.ergenzingen@rottenburg.de
Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Ergenzingen, Gewann: Breitwiesen Service Baurecht
flst.nr.: 7230, fläche: 13879 m², nutzung: ackerfläche Obere Gasse 29, Gebäude D
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Geöffnet: siehe Ämter allgemein
Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Landwirtschaft Telefon: 07472-165-226
und Naturschutz – Untere Landwirtschaftsbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50, Telefax: 07472-165-422
72072 Tübingen bis zum 16.01.2020 schriftlich mitteilen. E-Mail: baurecht@rottenburg.de n
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 8a u s d e m g e m e i n d e r at
amtsblatt romi
Bericht aus der öffentlichen sitzung
redaktion
des Gemeinderats textportalzugang beantragen
http://artikelstar.net
D er Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17.12.2019 und Mitt-
woch, 18.12.2019 folgende Themen behandelt:
Kontakt: Redaktion RoMi
Tel. 07472-165-393
• Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekannt gege- redaktion@rottenburg.de
ben: Mehrheitlich beschlossen wurde, der Firma Dachser für das Flst. Annahmeschluss: montags 10 Uhr
Nr. 7069/12 Markung Ergenzingen, eine Verlängerung der Bauverpflich- Anzeigen
tung bis zum 31.12.2022 zu gewähren. Einstimmig beschlossen wurde, nussbaum-medien.de
Herrn Klaus Maier die Ehrenmedaille der Stadt Rottenburg am Neckar Kontakt: Nussbaum Medien Horb
in Silber zu verleihen. Tel. 07451-534400
• Frau Quintana Leiva wurde zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin für die horb@nussbaum-medien.de
Ortschaft Ergenzingen gewählt. Frau Quintana Leiva wurde zur haupt- romi abonnieren
amtlichen Ortsvorsteherin für die Dauer der Amtszeit der Ortschafts- www.nussbaum-lesen.de
räte bestellt. Der Ortsvorsteherin von Ergenzingen wird eine Dienstauf- Abo und Zustellung Kontakt:
wandsentschädigung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen auf G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-
Nachweis bis zu jährlich 2.650 € gewährt. Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.
07033-6924-0, info@gsvertrieb.de
• Frau Jasmin Rauhaus-Höpfer wurde einstimmig als sachkundige Ein- Bezugspreis: 14,80 Euro halbjährl.
n
wohnerin in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss berufen (Ver-
treterin Gesamtelternbeirat Schulen). Als Stellvertreterin wurde Frau
Gabriele Hoffmann berufen.
• Die Digitalfunkausstattung wurde einstimmig an die Firma Feuchter an- Beratung durch
hand des Nebenangebots für 258.173,- Euro vergeben. die gesetzliche
• Einstimmig beschlossen wurde, das Löschgruppenfahrzeug LF 8 der Rentenversicherung
J
Freiwilligen Feuerwehr Rottenburg am Neckar Abt. Kiebingen durch
eden 2. und 4. Dienstag im Mo-
ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10 zu ersetzen. Den Auftrag zur
nat, jeweils von 8.20 bis 12 Uhr
Lieferung des Fahrgestells, Aufbau und Beladung mit zusätzlichen Ne-
und von 13 bis 16 Uhr, hält die
benoptionen erhält die Firma Magirus, Ulm, zum Preis von insgesamt
Deutsche Rentenversicherung im
272.939,- Euro. Für Beladung, die nicht im Nebenangebot enthalten ist,
Rottenburger Rathaus (Raum C
wird ein Auftrag an die Firma Barth über 8.487,- Euro vergeben. Für
202 Fraktionszimmer SPD) einen
Unvorhergesehenes, Schleuderketten, Einbau der zusätzlichen Bela-
Sprechtag ab.
dung und die Kennzeichnung/Beklebung des Fahrzeugs werden 5.000
€ eingeplant. Angeboten werden Information,
Beratung und Auskunft über:
• Die Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-
- Renten
serbeseitigung (Abwassersatzung) wurde einstimmig beschlossen. Die
Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Klein- - Medizinische Rehabilitation
kläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) wurde - Leistungen zur Teilhabe am
einstimmig beschlossen. Arbeitsleben
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Wohn- - Kranken- und Pflegeversiche-
bau Rottenburg am Neckar. rung der Rentner
- Versicherungsfragen
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Stadtent-
wässerung Rottenburg am Neckar. Vereinbaren Sie frühzeitig einen
Termin unter Tel. 07121-20370.
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Techni-
Bitte bringen Sie Ihre Versiche-
schen Betriebe Rottenburg am Neckar.
rungsunterlagen mit. n
• Der Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen wurde ein-
stimmig zugestimmt.
• Mehrheitlich beschlossen wurde die Haushaltssatzung 2020 einschließ-
lich Haushaltsplan und Stellenplan unter Berücksichtigung der Ände- Informationen zum Gemeinderat
rungsliste.
Sitzungstermine, Tagesordnungen,
• Mehrheitlich beschlossen wurde der Finanzplan 2019 – 2023 ein- Beratene Themen, Vorlagen,
schließlich Investitionen / Investitionsfördermaßnahmen. Mitglieder, Sitzverteilung,
Ausschüsse und Gremien
Geschäftsstelle Gemeinderat n
www.rottenburg.de/
gemeinderat
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 9l a n d k r e i s
holzmöbel- und sperrmüll-abfuhr in teilorten von rottenburg von Januar
bis anfang märz 2020: was wird mitgenommen, was nicht?
I m Januar und Februar 2020 führt der Abfallwirtschafts-
betrieb des Landkreises Tübingen in Teilorten von Rot-
tenburg eine Holzmöbelabfuhr durch. Eine Woche später
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen bit-
tet um Beachtung, welche Gegenstände bei den Abfuhren
mitgenommen werden und welche nicht. Zu den Holzmö-
findet dann die Sperrmüllabfuhr statt. Beide Abfuhren sind beln zählen Holzregale, Holztische, Holzstühle ohne Pols-
ohne Voranmeldung möglich. Die Termine werden ergän- ter, Holzschränke, lackierte und beschichtete Holzmöbel,
zend auch in den Gemeindeboten veröffentlicht. Hier die Möbel aus Sperrholz sowie Körbe. Holzmöbel aus dem Au-
Übersicht über die im Januar, Februar und Anfang März ßenbereich – wie zum Beispiel Holzzäune oder ein Terras-
stattfindenden Abfuhren: sensichtschutz – gehen einen anderen Verwertungsweg
holzmöbelabfuhr als Holzmöbel aus dem Innenbereich und können daher
Rottenburg-Baisingen: Montag, 13. Januar 2020 nicht mitgenommen werden. Auch Holzabfälle aus Reno-
Rottenburg-Seebronn: Montag, 13. Januar 2020 vierungen – zum Beispiel von Fußböden oder Holzdecken
Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 15. Januar 2020 – werden nicht mitgenommen.
Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 15. Januar 2020 Diese Holzabfälle können kostenpflichtig im Entsorgungs-
Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 16. Januar 2020 zentrum in Dußlingen, Im Steinig 61, angeliefert werden.
Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 16. Januar 2020 Bei der Sperrmüllabfuhr werden Abfälle, die nicht mehr
Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 16. Januar 2020 verwertet werden können und die zu groß für die Rest-
Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 17. Januar 2020 mülltonne sind, abgefahren. Dazu zählen beispielsweise
Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 17. Januar 2020 Polstermöbel, Matratzen, leere Koffer und große Gegen-
Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 27. Januar 2020 stände aus Kunststoff (z. B. Regentonne, Bobby-Car). Es
Rottenburg-Bieringen: Montag, 27. Januar 2020 wird um Beachtung gebeten, dass kleine Gegenstände in
Rottenburg-Obernau: Montag, 27. Januar 2020 Plastiksäcken nicht mitgenommen werden. Diese müssen
Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 26. Februar über die Restmülltonne oder zusätzliche rote Restmüllsä-
Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch 26. Februar cke des Landkreises entsorgt werden, die in den Rathäu-
Sperrmüllabfuhr sern der Rottenburger Teilorte und in der Stadt Rottenburg
Rottenburg-Baisingen: Montag, 20. Januar 2020 bei Foto Faiss, Marktstraße 8 erhältlich sind.
Rottenburg-Seebronn: Montag, 20. Januar 2020 Auch Elektro- und Elektronikgeräte sowie Metallschrott
Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 22. Januar 2020 werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 22. Januar 2020 Diese können zweimal im Jahr über die Abfuhrkarte aus
Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 23. Januar 2020 dem Abfallkalender zur Abfuhr angemeldet werden oder
Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 23. Januar 2020 kostenlos direkt nach Dußlingen ins Entsorgungszentrum
Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 23. Januar 2020 gebracht werden.
Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 24. Januar 2020 Autoreifen und Felgen gehören ebenfalls nicht zur Sperr-
Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 24. Januar 2020 müll-Abfuhr.
Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 03. Februar 2020
Rottenburg-Bieringen: Montag, 03. Februar 2020 Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen
Rottenburg-Obernau: Montag, 03. Februar 2020 bittet darum, mitzuhelfen, eine reibungslose Abfuhr zu er-
Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 04. März möglichen und dazu beizutragen, dass Holz, Elektro- und
Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch, 04. März Elektronikgeräte sowie Metallschrott verwertet und da-
durch wertvolle Ressourcen eingespart werden können.
Die Abfuhren in Rottenburg und den hier nicht aufgeführ- Informationen findet man auf der Internetseite des Ab-
ten Teilorten finden im März/April 2020 statt. Die Termine fallwirtschaftsbetriebs unter www.abfall-kreis-tuebingen.
werden zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht, de oder telefonisch unter 07071/207-1310, -1311, -1312,
können aber auch dem Abfallkalender entnommen wer- -1314, -1315
den.
Landratsamt Tübingen
abt. veterinärwesen und lebensmittelüberwachung
hinweis für tierhalter zur stichtagsmeldung
N ach § 26 Abs. 3 Viehverkehrsverordnung sind alle
Tierhalter verpflichtet, bis zum 15. Januar eines jeden
Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) dieses
keine Tiere halten, dies aber zukünftig wieder tun werden
(sogenannte „Null-Meldung“).
Wenn die Schweine-, Schaf- oder Ziegenhaltung aufgege-
Jahres im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Zie- ben wurde, melden Sie bitte diese Tierhaltung bei der Abt.
gen anzuzeigen. Die Stichtagsmeldung kann nur mit Melde- Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Land-
karten über den LKV oder direkt über das Internet (www. ratsamts Tübingen ab.
hi-tier.de) erfolgen. Eine Meldung bei der Tierseuchenkas- Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.
se ersetzt die Stichtagsmeldung nicht. Die Meldepflicht gilt 07071 207 3219).
auch für angemeldete Tierhaltungen, die am 01.01.2020
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 10A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G
Bürgerbeteiligung: Ausbildungs-Infotag im Rathaus
Jugendwerkstatt
A m Freitag, 10. Januar können sich
Jugendliche und junge Erwach-
sene im Alter von 14 bis 19 Jahren in
einer Jugendwerkstatt beteiligen. Die
Jugendwerkstatt ist ein Element der
Stadtkonzeption 2030.
Gestartet wird um 17 Uhr in der
Zehntscheuer in Rottenburg mit der
Begrüßung durch Oberbürgermeis-
ter Stephan Neher. Gemeinsam soll
überlegt werden, wie Rottenburg mit
seinen Ortschaften und der Kernstadt
in 2030 aussehen soll. Was müsste bis
dahin auf den Weg gebracht werden?
Wie würde Rottenburg dann ausse-
hen? Die Meinungen und Ideen der
Jugend sind gefragt. Was wäre für die
Jugend wichtig?
In der ersten Phase fand bereits im D ie Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar lädt alle interessierten Schü-
lerinnen und Schüler zu einem Infotag am Samstag, 15. Februar 2020
um 10 Uhr ins Rathaus ein. Die Jugendlichen erhalten an diesem Tag Infor-
November letzten Jahres an allen
mationen über Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung und
Schulen und über ein Onlineportal
lernen die vielfältigen Aufgaben des Rathauses kennen. Es gibt viele Infor-
eine Umfrage statt. Die dabei be-
mationen über den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r) (Vor-
nannten Themenbereiche wie Ju-
aussetzung: mittlere Reife) und den Studiengang Public Management zum
gendorte, Angebote für Jugendliche,
Bachelor of Arts (Voraussetzung: Fachhochschulreife oder Abitur) und ei-
Engagement und Mitwirkung, Nach-
niges zu sehen. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung bitte bis spätes-
haltigkeit, Arbeit und Bildung und
tens 5. Februar 2020 über die städtische Homepage www.rottenburg.de.
Mobilität sollen jetzt in der zweiten
Bild: Stadtverwaltung / Hauptamt.n
Phase weiter vertieft werden.
Der gemeinsame Ausklang bei Finger- Infotag finanz-aBc-workshop
food ist auf ca. 19.30 Uhr geplant. Es
wird ein kostenloser Fahrdienst in die
hohenberg-grundschule für junge Erwachsene
Ortschaften angeboten. Wer diesen
nutzen möchte kann sich unter stadt-
konzeption@rottenburg.de anmel-
A m Montag, 13. Januar 2020 um
19.30 Uhr findet an der Hohen-
bergschule-Grundschule ein Informa-
O b in der Ausbildung, im Studium,
beim ersten Job oder der ersten
eigenen Wohnung – das liebe Geld
den. n tionsabend statt. Alle Eltern, deren spielt eine nicht unwesentliche Rolle.
Kinder im Herbst 2020 schulpflichtig Spätestens mit der Unabhängigkeit
werden und die im Schulbezirk woh-
Anmeldung und Infos nen, sind herzlich eingeladen.
vom Elternhaus sollte man anfangen,
sich selbst einen Überblick über Steu-
zur carl-Joseph- In einem Vortrag erfahren Interessier- ern, Anlageformen, Altersvorsorge,
Leiprecht-Schule te alles Wichtige zu den Strukturen der
Schule und bekommen einen Einblick
Haushaltsführung und vieles mehr
zu verschaffen. In diesem Workshop
A lle Eltern, die sich im kommenden
Schuljahr 2020 / 2021 für einen
Schulplatz in der Klasse 1 der Carl-
in das Schulleben und Projekte. Die
Lehrerinnen bieten im Anschluss ei-
nen Rundgang durch das neue Schul-
wollen wir Starthilfe geben und zei-
gen, wie man an eine Steuererklärung
herangeht, wie man es schafft, am
Joseph-Leiprecht-Schule interessie- gebäude an, bei dem Klassenzimmer Ende des Monats noch Geld auf dem
ren, sind zu einem Informationsabend und Räume der Schulkindbetreuung Konto zu haben und wie man auch mit
über die Schule und über das pädago- besichtigt werden können. n geringen Mitteln etwas zur Seite legen
gische Konzept des Marchtaler Plans kann.
eingeladen am Donnerstag, 16. Januar Infotag Uhlandschule Es referieren Michaela Mitschele
um 19.30 Uhr in der Schulmensa.
Wurmlingen (Steuerberaterin Auren KG) und Felix
Boger (Bankkaufmann Kreissparkas-
Eltern, die sich für eine Aufnahme in
die Klasse 5 Gemeinschaftsschule in-
teressieren sind für folgenden Termin
A m Montag, 13. Januar um 20 Uhr
ist ein Info-Abend für Eltern und
bald schulpflichtige Kinder an der
se) am Donnerstag, 23. Januar von 19
– 21.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus
St. Martin, Stadtlanggasse 6, Rotten-
eingeladen: Donnerstag, 6. Februar
Grundschule Wurmlingen im Klassen- burg. Die Kosten betragen 8 Euro, für
um 19.30 Uhr, Schulmensa.
zimmer der Klasse 2b. ehrenamtlich Aktive in Rottenburg ist
Den Interessenten für Klasse 5 wird Sie bekommen an diesem Abend Ein- der Vortrag kostenfrei.
außerdem am Donnerstag, den 13. blick in den Schulalltag, die offene Um Anmeldung bis 10. Januar wird
Februar, 14.00 Uhr ein Schnupper- Ganztagesschule und in das Anmel- bei der keb gebeten. n
nachmittag angeboten. n deverfahren. n
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 11A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G
sanierung der kreuzerfeld-realschule geht voran Broschüre
ferienangebote
D ie neue Broschüre mit Ferienan-
geboten für Kinder und Jugendli-
chen von 3 – 15 Jahren in Rottenburg
am Neckar wird vom Kulturamt – Ab-
teilung Jugend – herausgegeben. Zu
finden sind darin Betreuungs- und
Freizeitangebote verschiedener Ver-
anstalter in der Kernstadt und den
Ortschaften.
Die Stadtverwaltung möchte mit der
Broschüre Eltern, Kindern und Ju-
gendlichen einen besseren Überblick
über die verschiedenen Anbieter und
D as Erdgeschoss der Kreuzerfeld-Realschule ist erfolgreich modernisiert:
Mediothek, Schülercafé mit Verbindung zum Pausenhof, Teilüberdachung
und Klassenräume. Davon überzeugten sich jüngst bei einer Besichtigung Hoch-
deren Betreuungs- und Freizeitange-
bote während der schulfreien Zeit ge-
ben – rechtzeitig zur Urlaubsplanung
bauamtsleiter Markus Gärtner, Oberbürgermeister Stephan Neher, Rektor Hart- zum Jahresbeginn.
mut Schänzlin, Baubürgermeister Thomas Weigel, Projektleiter Tobias Elliger, Das farbige, gebundene Heft wird in
Architekt Harald Kreuzberger, Hausmeister Gunter Vetter und Kulturamtsleiter den Grundschulen verteilt und liegt
Karlheinz Geppert (im Bild stehend von links nach rechts). ab sofort im Rathaus, im Kulturamt
Bereits im Sommer 2017 war das 2. Obergeschoss umgebaut woren, in 2018 und den Verwaltungsstellen der Ort-
das 1. Obergeschoss. Im laufenden Jahr 2020 wird die Fassade erneuert und schaften aus. Zu finden sind die In-
die Fachklassenzimmer werden modernisiert. Die Sanierung erfolgt in vier formationen auch unter „Aktuelles“
Bauabschnitten, um die meisten Arbeiten in den Sommerferien zu erledigen auf der städtischen Homepage www.
und den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu stören. Insgesamt investiert die rottenburg.de.
Stadt Rottenburg knapp 4,9 millionen euro in die Schule, um für Kinder und Weitere Informationen erhalten Sie
Lehrer*innen hervorragende Bedingungen zu schaffen. bei der Abteilung Jugend des Kul-
Bild: Stadtverwaltung Rottenburg / Steffen Schlüter.n turamts der Stadt Rottenburg am
Neckar, Tel.: 165-347 (AB) oder über
Landesfamilienpass jugend@rottenburg.de. n
M it dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen
ver-günstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszie-
len in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen
Stadtwerke Rottenburg
Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Clee-
unterstützen mokka
bronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach.
Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen
sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antrags-
berechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für
das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindever-
waltung beantragen.
Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu be-
antragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen
Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Be-
zugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei
Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünsti-
gung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindes-
tens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern)
S chon zum siebten Mal in Folge ha-
ben die Stadtwerke Rottenburg für
eine gemeinnützige Einrichtung am
in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass Nikolausmarkt Spenden gesammelt.
schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen Das besondere an der Aktion ist, dass
in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer be- der Betrag von den Stadtwerken ver-
hinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder doppelt wird. Die Stadtwerke haben
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. dieses Jahr für den MOKKA e. V. die
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Famili- Spenden gesammelt. 607 Euro wur-
en auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt den hierbei eingenommen. Der Be-
es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -er- trag wird verdoppelt und damit eine
mäßigungen. schöne Zahl entsteht auch noch auf-
Informationen gibt es auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttem- gerundet. 1.250 Euro werden an den
berg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ n MOKKA e. V. gespendet. n
Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 12A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G
Änderungen beim Verkehrsverbund naldo
Z um 1. Januar 2020 hat sich der naldo im Norden erweitert und umfasst künf-
tig den Stadtbus Herrenberg und alle Stadtteile Herrenbergs. Kunden können
nun mit naldo-Fahrkarten auch in Herrenberg selbst und neu in den Stadtteilen
Affstätt, Haslach, Kuppingen und Oberjesingen unterwegs sein. Im Gegenzug
dazu wird sich der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) auf der Gäubahn
von Bondorf nach Ergenzingen ausdehnen.
Außerdem wird der Tarif durchschnittlich um 3,3 Prozent erhöht. Die Anpas- Warentausch
sung ist durch steigende Personal-, Personalgewinnungs- und Betriebskosten – verschenken statt wegwerfen –
bei den Verkehrsunternehmen nötig, auch die Einführung neuer Vertriebssys- Stadtverwaltung,
teme und Anschaffung neuer Busse bindet bei den Unternehmen Personal- Umwelt und Klimaschutz
und Finanzressourcen. Tel. 07472-165-324
E-Mail: umwelt@rottenburg.de
Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Tarif sind im neuen Tarifprospekt
zusammengefasst. Dieser wird ab dem 15. Januar 2020 bei den naldo-Verkaufs- Unter dieser Rubrik wird die Mög-
stellen, bei den Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden so- lichkeit geboten, Gegenstände zum
wie bei den Landratsämtern erhältlich sein. Auch die Homepage www.naldo. Tausch und/oder zum Verschenken
de gibt über alle Neuerungen Auskunft, zudem stehen die Kundenberaterinnen anzubieten sowie entsprechende
der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01 96 96 zur Verfügung. n Gesuche zu veröffentlichen.
Angebote
Ein sehr stabiles Damenfahrrad
38“, Pegasus, fahrbereit, leichte
Verbesserungen notwendig
TV-Standregal aus Glas, 2 Abla-
Umgang mit geflächen, Bildschirm an grauer
Leistungsdruck Winterzeit ist Metallstange montierbar (Monta-
geschiene 56 cm breit)
gehölzpflegezeit
I n einem Workshop erklärt Dr. Mi- Tel.: 07 47 2 / 98 42 18 0
chael R. Schwelling, wie man mit
Leistungsdruck richtig umgeht. Dieser
findet am Freitag, 24. Januar, von 18
A uch in der Saison 2019/2020 er-
folgen wieder an mehreren Orten
durch die Stadt Rottenburg und an-
Mobil: 01 51 / 20 17 41 45
2 gute Holzfenster (H. 114cm x B.
bis 21 Uhr im Kath. Gemeindehaus St. dere Aktive verschiedene Pflegemaß- 86cm) doppelt verglast
Moriz, Stiftsklause Rottenburg statt. nahmen in Hecken und Feldgehölzen. 2 weiße 60er Waschbecken mit
Die Kosten betragen 19 Euro bezie- Diese Landschaftselemente erfüllen Einhebelmischer, guter Zustand
hungsweise 9 Euro für ehrenamtlich viele Funktionen als Lebensraum, in Tel.: 07 47 2 / 96 41 30 8
Aktive in Rottenburg. Um Anmeldung der Biotopvernetzung, als Erosions-
bis zum 20. Januar bei der keb wird ge- und Sichtschutz u.v.m. Damit diese Gebrauchte Winterreifen auf
beten. n Funktionen langfristig erfüllt werden Stahlfelgen, 175 / 65 / R14, 4
und gleichzeitig andere Belange ge- Loch, VW Golf
wahrt bleiben, z.B. die Verkehrssi- Tel.: 01 51 / 14 56 88 59
cherung oder angrenzende landwirt-
schaftliche Nutzungen, sind immer Postkartensammlung ca. 50 Stück
wieder Pflegeeinsätze nötig. Diese schwarz-weiß
können je nach Ziel manchmal auch Fotografie u. Stiche ca. um 1920,
kräftiger ausfallen. So werden manche Stadtansichten, Landschaften
hochgewachsene Hecken durch Ent- Wanderführer zu den schönsten
nahme ganzer Baumbestände wieder Sagenstätten zwischen Murg und
zu Niederhecken entwickelt, die be- Eyach
sonders wertvoll für viele Vögel sind. Tel.: 07 47 2 / 23 9 44 n
Andere Hecken werden abschnitts-
weise auf den Stock gesetzt oder ge-
nießen lediglich einen ordentlichen Sachspenden für
Rückschnitt entlang eines Weges. Die
Zusammenarbeit mit Experten, dem
flüchtlinge
Landeserhaltungsverband und dem
Landratsamt Tübingen führt dabei zu
effektiven Maßnahmen. So ergänzen
A ktuell gesucht wird eine elek-
trische Nähmaschine (Tisch-
nähmaschine). Kontakt über 0176 /
sich verschiedene Heckenpflegeaktio- 42614218.
nen zum Schutz von stark bedrohten
Feldvögeln.n Willkommenskultur n
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