Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador

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Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
Mitteilungen

                                    Rottenburg wird Raumteiler
                                     Auftaktveranstaltung am 16. Januar

                    V
Rottenburger

                        iele Menschen sind in Rottenburg auf der Suche nach Wohnraum. Beson-
                        ders für Familien in prekären Lebenssituationen, mit geringem Einkommen,
                    für Menschen mit Behinderung und für Geflüchtete ist es schwierig, eine geeig-
                    nete Wohnung zu finden.
                    Auf der anderen Seite gibt es eine ganze Reihe von Haus- und Wohnungsei-
                    gentümern, die sich Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Mietern
                    wünschen. Das Vermieten einer Wohnung oder eines Zimmers kann für alle
                    eine enorme Bereicherung sein. Die Stadtverwaltung beteiligt sich am landes-
                    weiten Programm „Raumteiler“ und unterstützt damit Haus- und Wohnungs-
                    eigentümer bei der Suche nach geeigneten Mietern. Ein weiterer Schwerpunkt
                    des Programms ist der Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes, das in Ver-
                    einen und Institutionen alle potenziellen Vermieter auf das Projekt „Raumtei-
                    ler“ hinweist und die entsprechenden Kontaktdaten verbreitet. Ein städtischer
                    Koordinator steht Vermietern und Ehrenamtlichen als Ansprechpartner zur
                    Verfügung.
                    Bei der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 16. Januar, um 19 Uhr im Café
                    Stadtgespräch in der Stadtbibliothek informiert die Stadtverwaltung alle Inter-
                    essierten ausführlich über die Möglichkeiten und Inhalte des Projektes.
                    Für die Planung der Veranstaltung wird um eine formlose Anmeldung unter
                    raumteiler@rottenburg.de bis spätestens 13. Januar gebeten. n

                      ... und außerdem
                      Ausbildungs-Infotag im Rathaus
                      Bürgerbeteiligung: Jugendwerkstatt

              1/2
                      Änderungen bei naldo und Stadtwerken
                      Die Damen vom Dohlengässle: „Glück isch a Glücksach“

                                                                     Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020   Seite 1
Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
s ta d t v e r wa lt u n g       ·    P o s t fa c h   2 9   ·   7 2 1 0 1   r o t t e n B u r g   a m   n e c k a r

                                     vorwahl: 0 74 72                    telefon         fax       e-mail
          Zentrale                                                       165-0           165-369   stadt@rottenburg.de
          Dezernate                Oberbürgermeister Stephan Neher       165-201         165-390   stephan.neher@rottenburg.de
                                   Erster Bürgermeister Thomas Weigel 165-228            165-275   thomas.weigel@rottenburg.de
                                   Bürgermeister Dr. Hendrik Bednarz     165-202         165-275   hendrik.bednarz@rottenburg.de
          Bürgerbüro               Nicole Brausewetter                   165-444         165-458   buergerbuero@rottenburg.de
                                   Außenstelle Ergenzingen     0 74 72 - 165-750         165-769   buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de
          Bürgerbüro für Soziales Andrea Ebert                           165-424         165-403   soziales@rottenburg.de
          Stabsstelle Umwelt       Hannah Wagner                         165-285                   umwelt@rottenburg.de
             und klimaschutz       Klimaschutzmanagement                 165-289
          stabsstelle wirtschaftsförderung Andreas Lanio                 165-250         165-416  wirtschaft@rottenburg.de
          amt f. Öffentlichkeitsarbeit u. Bürgerengagement Birgit Reinke 165-419         165-304  oeffentlichkeitsarbeit@rottenburg.de
          kulturamt                Karlheinz Geppert                     165-310         165-392  kulturamt@rottenburg.de
                                   Kindertagesstätten                    165-356         165-392  kindertagesstaetten@rottenburg.de
                                   Schule und Sport                      165-448         165-382  schuleundsport@rottenburg.de
                                   Abteilung Jugend                      165-348         165-382  jugend@rottenburg.de
                                   Belegung Zehntscheuer, Festhalle      165-305         165-382  tagung@rottenburg.de
                                   Stadtarchiv                           165-333         165-392  archiv@rottenburg.de
                                   Stadtbibliothek                       165-165                  stadtbibliothek@rottenburg.de
                                   Sumelocenna-Museum                    165-371         165-392 museen@rottenburg.de
          Stadtplanungsamt         Angelika Garthe                       165-281         165-302 stadtplanungsamt@rottenburg.de
             Service Baurecht, zuständig für private Bauvorhaben         165-226         165-422 baurecht@rottenburg.de
          tiefbauamt               Jürgen Klein                          165-232         165-280 tiefbauamt@rottenburg.de
          hochbauamt               Markus Gärtner                        165-222         165-385 hochbauamt@rottenburg.de
          ordnungsamt              Nehle Betz                            165-245         165-286 ordnungsamt@rottenburg.de
                                   Gewerbe                               165-508         165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
                                   Waffen und Sprengstoff                165-288         165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
                                   Ausländerangelegenheiten              165-438         165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
                                   Verkehrssachen                        165-241         165-340 ordnungsamt@rottenburg.de
                                   Stadtverkehr                          165-240         165-286 ordnungsamt@rottenburg.de
                                   Bußgeldstelle                         165-450         165-340 bussgeld@rottenburg.de
                                   Standesamt Rottenburg                 165-242         165-298 standesamt@rottenburg.de
                                   Standesamt Ergenzingen                165-760         165-769 standesamt.ergenzingen@rottenburg.de
          Stadtkämmerei            Berthold Meßmer                       165-215         165-365 stadtkaemmerei@rottenburg.de
                                   Stadtkasse                            165-219         165-388 stadtkasse@rottenburg.de
                                   Liegenschaftsverwaltung               165-293         165-365 liegenschaften@rottenburg.de
                                   Steuerverwaltung                      165-357         165-416 steuern@rottenburg.de
          hauptamt                 Silvia Seeliger                       165-204         165-384 hauptamt@rottenburg.de
                                   Personalangelegenheiten               165-205         165-384 personal@rottenburg.de
          Verwaltungsstellen       Bad Niedernau                     07472-7412          8309     bad.niedernau@rottenburg.de
                                   Baisingen                       07457-696502          696556 baisingen@rottenburg.de
                                   Bieringen                         07472-7349          441473 bieringen@rottenburg.de
                                   Dettingen                         07472-8019          8018     dettingen@rottenburg.de
                                   Eckenweiler                      07457-91059          91069 eckenweiler@rottenburg.de
                                   Ergenzingen                    07472-165-750          165-769 ergenzingen@rottenburg.de
                                   Frommenhausen                     07478-1294          91296 frommenhausen@rottenburg.de
                                   Hailfingen                       07457-91150          91152 hailfingen@rottenburg.de
                                   Hemmendorf                        07478-1293          8087     hemmendorf@rottenburg.de
                                   Kiebingen                         07472-6589          6560     kiebingen@rottenburg.de
                                   Obernau                           07472-7326          441992 obernau@rottenburg.de
                                   Oberndorf                         07073-6266          4429     oberndorf@rottenburg.de
                                   Schwalldorf                       07472-7352          41543 schwalldorf@rottenburg.de
                                   Seebronn                         07457-91846          696511 seebronn@rottenburg.de
                                   Weiler                            07472-6511          43996 weiler@rottenburg.de
                                   Wendelsheim                       07472-1322          27465 wendelsheim@rottenburg.de
                                   Wurmlingen                      07472-919950          9199521 wurmlingen@rottenburg.de
          hospitalverwaltung       Zentrale                              9876-0          9876-155 info@hv.rottenburg.de
          Stadtentwässerung SER Jürgen Klein                             165-232         165-280 ser@rottenburg.de
                                   Berthold Meßmer                       165-215         165-365 ser@rottenburg.de
          Stadtwerke SWR, TBR Zentrale                                   933-0           933-150 info@sw-rottenburg.de
          Wohnbau WBR                                                    165-492                  volker.derbogen@wb-rottenburg.de
          wirtschaft, tourismus, gastronomie wtg                         916236          916233 info@wtg-rottenburg.de

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 2
Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
s e r v i c e   /   a u s   d e r   s ta d t v e r wa lt u n g

für alle fälle                                       Amtliche Bekanntmachungen
Notarzt / Rettungsdienst                   112
Feuerwehr-Notruf
Polizei-Notruf
                                           112
                                           110      der stadt rottenburg am neckar
Giftnotrufzentrale               0761-19240
Polizeirevier Rottenburg 07472-98010
Polizeiposten Ergenzingen 07457-938010
                                                                 Satzung über die Entschädigung der
Ärztliche Bereitschaft               116 117
                                                                  ehrenamtlich tätigen angehörigen
  (Mo–Do 19–22, Fr 16–22, Sa, So, Feiert.                            der freiwilligen feuerwehr
  8–22 Uhr, Mediz. Uni-Klinik Tü.)
Kinderärztl. Bereitschaft 01806-070710                             der stadt rottenburg am neckar
Augenärztl. Bereitschaft 01801-929344
HNO-ärztl. Bereitschaft 01806/070711
                                                                (feuerwehr-entschädigungssatzung)
  (Sa, So, Feiert. 8–20 Uhr, HNO-Uni-Klinik Tü.)
Zahnärztl. Bereitschaft 01805-911670
Apotheken-Notdienst 0800-0022833
                                                    A   ufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in
                                                        Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1, § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-
                                                    Württemberg (FwG) hat der Gemeinderat am 26.11.2019 folgende Satzung be-
Uni-Kliniken Tübingen            07071-29-0
BG Unfallklinik Tübingen 07071-606-0                schlossen:
Winghofer-Klinik               07472-9814-0
                                                    § 1 entschädigung für einsätze
Telefonseelsorge               0800-1110111
Kinder- u. Jugendtelefon 0800-1110333
Soziales Hilfetelefon im Kreis Tübingen             (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten für Einsätze
                                07071-700077            auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschä-
Arbeitskreis Leben              07071-19298             digung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen                        für jede volle Stunde 15 Euro.
                               0800-0116016
Frauenhaus                      07071-66604
                                                    (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeitlichen Inan-
Sozialstation             07472-9899-0                  spruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bis zur Wie-
Beratungsstelle Gerontopsychiatrie /                    derherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich angeordneter Ruhe-
   Demenz              07472-988-1813
Pflegestützpunkt       07472-988-1812                   zeiten) zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden
Besuchsdienst          07472-988-1814                   aufgerundet.
Hospizdienst            07472-1674480
Tierärztlicher Notdienst 07071-365525               (3) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Feuerwehr
                                                        Anspruch auf einen als Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszu-
Störungsmeldungen Gas / Wasser                          schuss (§ 16 Abs. 1 Satz 4 FwG) in Höhe von 13 Euro als Baraufwendung,
 Stadtwerke (SWR)     07472-933-200
Störungsmeldungen Strom                                 soweit dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird.
  Stadtwerke (SWR) 07472-933-100
  E-Werk Bad Niedernau 07472-7397                   (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen
Bereitschaftsdienst                                     werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in
  Elektro-Innung       01805-727072                     tatsächlicher Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG).
                                                        Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Ange-
                                                        hörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach
Impressum                                               Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.
herausgeberin: Stadtverwaltung
Rottenburg am Neckar
redaktion: Manfred Maul-Ilg, Birgit Reinke,         (5) Werden Körper, Kleidung oder Ausrüstung des Feuerwehrmannes beim Ein-
Monika Schwedhelm, Andreas Straub                       satz außergewöhnlich verschmutzt, kann - der nach Absatz 2 berechneten
Anschrift: Postfach 29,
72101 Rottenburg am Neckar                              Zeit - für die Reinigung eine Stunde hinzugerechnet werden (Schmutzzula-
E-Mail: redaktion@rottenburg.de                         ge).
Tel. 07472-165-393, Fax 07472-165-304
Fotograf: Steffen Schlüter
Erscheinungsweise wöchentlich Freitag.              § 2 entschädigung für auslagen durch die teilnahme an aus- und fortbil-
Annahmeschluss: Montag, 10 Uhr.
Textvorschläge: http://artikelstar.net                 dungsveranstaltungen
Veranstaltungskalender:
www.rottenburg.de/veranstaltungen
Warentausch: umwelt@rottenburg.de                   (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“        von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen, werden auf Antrag Auslagen
und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
                                                        für Verpflegung entsprechend des Landes Reisekostengesetzes Baden-
Druck und Anzeigenberatung:                             Württemberg in seiner jeweiligen Fassung als Aufwandsentschädigung er-
Nussbaum Medien Horb GmbH & Co. KG,
Industriestraße 45, 72160 Horb a. N.,
                                                        stattet, soweit nicht eine Entschädigung nach § 2 Abs. 5 oder durch Dritte
Tel. 07451-534-400,                                     erfolgt.
E-Mail: horb@nussbaum-medien.de,
Internet: www.nussbaum-medien.de
Zustellung:                                         (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstal-
G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
71263 Weil der Stadt, Tel. 07033-6924-0,
                                                        tung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Bei Aus- und
E-Mail: info@gsvertrieb.de                              Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes gilt für die
Bezugspreis:                                            Berechnung der Zeit der Beginn bzw. das Ende der Reise. Angefangene
halbjährlich 14,80 Euro
Die Kündigung des Abonnements ist bis zum Halb-         Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet.
jahresende mit einer Frist von 6 Wochen möglich,
Internet: www-nussbaum-lesen.de

                                                                                                         Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 3
Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
B e k a n n t m a c h u n g e n

          (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb            (3) Wird während der Dienste nach Absatz 1 Einsatzdienst
              des Stadt-/ Gemeindegebietes erhalten die ehrenamt-               geleistet, bestehen die Entschädigungsansprüche nach
              lich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr ne-                § 1 Abs. 1.
              ben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung
              der Fahrkosten oder eine Wegstrecken- und Mitnah-             § 5 entschädigung für haushaltsführende Personen
              meentschädigung in entsprechender Anwendung des
              Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg in                Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haus-
              seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine      halt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 bis 4
              Erstattung erfolgt.                                           mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall
                                                                            das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen sowie
          (4) Entsteht auf Grund der Teilnahme an einem Aus- und            Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer
              Fortbildungslehrgang ein Verdienstausfall, so wird die-       von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird ne-
              ser auf Antrag und Nachweis in tatsächlicher Höhe er-         ben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als
              setzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung     Verdienstausfall 15 Euro/ Stunde gewährt.
              nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der
              Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienst-              § 6 Zusätzliche Entschädigung
              ausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge-
              schäftlich abtreten.                                          Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu-
                                                                            erwehr, die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten
          (5) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen          über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, er-
              nach der VwV-Feuerwehrausbildung auf Standort und             halten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16
              Kreisebene wird auf Antrag nach abgeschlossenem               Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung:
              Lehrgang eine pauschale Aufwandsentschädigung ge-             Funktion                                  Betrag
              währt. Diese beinhaltet Kosten für Fahrt, Verpflegung         1. stv. Kommandant                        900,00 EUR/Jahr
              und sonstige Mehraufwendungen.                                2. stv. Kommandant                        700,00 EUR/Jahr
                                                                            3. stv. Kommandant                        500,00 EUR/Jahr
            Truppmann Teil 1 Grundausbildung 70 UE.   150,00 EUR/Lehrgang   Sachgebietsleiter Aus­ und Fortbildung    1.000,00 EUR/Jahr
            Truppmann Teil 2 40 UE.
                                                                            Sachgebietsleiter Technik                 1.000,00 EUR/Jahr
            Truppführer 35 UE.                        50,00 EUR/Lehrgang
                                                                            Sachgebietsleiter sonstige                500,00 EUR/Jahr
            Atemschutzgeräteträger 25 UE.             80,00 EUR/Lehrgang
            Sprechfunker 16 UE.                       50,00 EUR/Lehrgang    Abteilungskommandant Stadtmitte           1.400,00 EUR/Jahr
            Maschinist für Löschfahrzeuge 35 UE.      110,00 EUR/Lehrgang   Abteilungskommandant Ergenzingen          900,00 EUR/Jahr
            Maschinist Drehleiter 22 UE.              110,00 EUR/Lehrgang   Abteilungskommandanten Stadtteile         600,00 EUR/Jahr
            Motorsägenlehrgang 14 UE.                 40,00 EUR/Lehrgang    1. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte   400,00 EUR/Jahr
            Jugendgruppenleiterlehrgang 40 UE.        40,00 EUR/Lehrgang    2. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte   100,00 EUR/Jahr
                                                                            1. stv. Abteilungskommandant              200,00 EUR/Jahr
                                                                            Ergenzingen
                                                                            1. stv. Abteilungskommandanten            100,00 EUR/Jahr
          § 3 Entschädigung für Brandsicherheitswachdienst                  Stadtteile
                                                                            Stadtjugendfeuerwehrwart                  300,00 EUR/Jahr
          (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr            Jugendleiter Stadtmitte                   240,00 EUR/Jahr
              erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswa-         Jugendleiter Ergenzingen                  180,00 EUR/Jahr
              che nach § 2 Abs.2 Nummer 2 FwG auf Antrag einen              Jugendgruppenleiter Stadtteile            120,00 EUR/Jahr
              einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 13 Euro           Fachgebietsleiter                         120,00 EUR/Jahr
                                                                            Gerätewart Ergenzingen                    500,00 EUR/Jahr
              für jede volle Stunde.
                                                                            Gerätewart einer Abteilung                300,00 EUR/Jahr
                                                                            Kleiderkammerwart der Einsatzabteilung    500,00 EUR/Jahr
          (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Brandsicher-        Kleiderkammerwart Jugendabteilung         200,00 EUR/Jahr
              heitswache vom Dienstbeginn bis Dienstende zugrun-            Ausbilder mit Ausbilderlehrgang           15,00 EUR/Stunde
              de zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle
              Stunden aufgerundet.
                                                                            § 7 entschädigung zum erwerb des führerscheins der
          § 4 andere wach- und Bereitschafts- sowie sonderdienste           klasse c

          (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr,           (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr
              die auf Anordnung Bereitschaftsdienst leisten, mit Prä-           erhalten auf Antrag zum Erwerb des Führerscheins der
              senzverpflichtung im Feuerwehrhaus, erhalten auf An-              Klasse C/C1/CE eine Aufwandsentschädigung von 100
              trag für Auslagen und Verdienstausfall als Aufwands-              % der Kosten (höchstens jedoch 1.500,00 EUR) unter
              entschädigung einen Durchschnittssatz in Höhe von 50              Maßgabe des Absatzes 2.
              % der Einsatzentschädigung nach § 1 Abs. 1 je Stunde,
              höchstens jedoch 40 Euro am Tag.                              (2) Die Aufwandsentschädigung zum Erwerb eines Füh-
                                                                                rerscheins wird nur gewährt, wenn der Feuerwehr-
          (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr                ausschuss die dienstliche Notwendigkeit zum Erwerb
              erhalten für angeordnete Sonderdienste (EvD-System)               des Führerscheins der Klasse C/C1/CE feststellt. Der
              auf Antrag als Aufwandsentschädigung einen einheit-               Feuerwehrangehörige muss sich bei Übernahme des
              lichen Durchschnittssatz in Höhe von 15 Euro je acht              Aufwands (Abs. 1) für mindestens 10 Jahre schriftlich
              Stunden, jedoch höchstens 40 Euro am Tag ersetzt.                 zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten.
                                                                                Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ist die Aufwands-

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 4
Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
B e k a n n t m a c h u n g e n

   entschädigung mit 1/10 pro Jahr
   der Stadtverwaltung Rottenburg
                                           Öffentliche festsetzung der grundsteuer 2020
   am Neckar zurückzuerstatten.           i. festsetzung der grundsteuer 2020
                                          • Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat durch Hebesatz-
§ 8 Antrag                                    satzung vom 19.11.1996, geändert am 09.12.1997, 06.11.2001 und am
                                              14.12.2004 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2005
(1) Als Anträge im Sinne des § 1 Abs.         festgesetzt auf:
    1, § 2 Abs. 1 und 5, der §§ 3 und         - 330 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
    4 gelten die durch den jeweiligen         (Grundsteuer A)
    Angehörigen der Gemeindefeu-              - 370 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B)
    erwehr eingereichten und unter-       • Diese Hebesätze gelten auch für 2020.
    zeichneten Nachweise über die
    Teilnahme an Einsätzen, Lehrgän-      • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letzten Grundsteu-
    gen, Wach-, Bereitschafts- und            erjahresbescheide keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist,
    Sonderdiensten, Sitzungen und             wird die Grundsteuer 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch
    dergleichen.                              diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt ge-
                                              mäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes.
(2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Abs.    • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma-
    4 Satz 1, § 2 Abs. 4 Satz 1 sowie §       chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage
    7 Abs. 1 sind Nachweise beizufü-          ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
    gen, die den Verdienstausfall und
    die Auslagen dem Grunde und der       II. Zahlung
    Höhe nach belegen.                    Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben unverändert, sie
                                          ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid.
§ 9 in-/ außerkrafttreten                 Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt ergangenen
                                          Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden. Sofern ein SEPA-Basislast-
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020     schriftmandat vorliegt, wird die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeit-
    in Kraft.                             sterminen vom angegebenen Konto abgebucht.

(2) Gleichzeitig treten die früheren      III. Rechtsbehelfsbelehrung
    Feuerwehr-Entschädigungssat-          Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestset-
    zungen der Stadt Rottenburg au-       zung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei
    ßer Kraft. Das sind insbesondere      der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar,
    die Feuerwehr-Entschädigungs-         erhoben werden.
    satzung der Stadt Rottenburg am       IV. Auskunft
    Neckar vom 01.01.2014 sowie           Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Stadtkämmerei,
    die Änderungssatzungen vom            Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26, Zimmer Nr. F108
    01.01.2016 und 10.05.2016.            Telefon: Grundsteuer Stadtteile: 07472/165-262
                                          Grundsteuer Kernstadt:             07472/165-487
Rottenburg am Neckar,
den 28.11.2019                            Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020
                   gez. Stephan Neher     gez. Stephan Neher
                   Oberbürgermeister      Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                          Informationen zur Grundsteuer
Eine etwaige Verletzung von Ver-
                                          Grundsteuerbescheide nur bei Ände-      Eigentumswechsel
fahrens- oder Formvorschriften der
                                          rung der Grundsteuer:                   Wird ein Grundstück veräußert, so
Gemeindeordnung für Baden-Würt-
temberg (GemO) oder aufgrund der          Grundsteuerbescheide werden nur         bleibt der Eigentümer, dem das Grund-
GemO erlassenen Verfahrensvor-            an Grundsteuerpflichtige versandt,      stück zu Beginn des Jahres (01.01.)
schriften beim Zustandekommen             bei denen sich die Grundsteuer (Erhö-   gehört hat, Steuerschuldner für das
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4       hung Messbetrag, Verkauf, …) verän-     gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zu-
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht         dert hat. Für alle anderen Grundsteu-   rechnung auf den neuen Eigentümer
schriftlich innerhalb eines Jahres seit   erpflichtigen, wird die Grundsteuer     erfolgt erst im Folgejahr. Eine Ver-
der Bekanntmachung dieser Satzung         durch amtliche Bekanntmachung (in       einbarung im Kaufvertrag, dass die
gegenüber der Gemeinde geltend ge-        dieser Ausgabe) festgesetzt. Das be-    Grundsteuer ab einem vereinbarten
macht worden ist; der Sachverhalt,        deutet, dass der zuletzt ergangene      Termin vom Erwerber bezahlt werden
der die Verletzung begründen soll, ist    Grundsteuerbescheid weiterhin gilt.     muss, hat nur privatrechtliche Bedeu-
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn                                              tung und hebt die öffentlich-rechtli-
                                          Änderungen
die Vorschriften über die Öffentlich-                                             che Steuerschuldnerschaft nicht auf.
                                          Bitte teilen Sie uns Änderungen (Ad-    Die Grundsteuer muss der Veräußerer
keit der Satzung, die Genehmigung
                                          resse, Erbfall, Namensänderungen ...)   dann selbst vom Erwerber anfordern.
oder Bekanntmachung der Satzung
                                          frühzeitig mit.
verletzt worden sind.

                                                                                            Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 5
Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
B e k a n n t m a c h u n g e n

          Wir können in diesen Fällen keine
          Aufteilung vornehmen. Änderungen
                                                            Änderungen der Bebauungspläne
          in den Eigentumsverhältnissen müs-              „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“,
          sen Sie uns nicht mitteilen. Hierüber            „hasslerstraße“, „Ziegelhütte i“ und
          erhält die Stadt automatisch eine ent-
          sprechende Mitteilung vom Finanz-             „Ziegelhütte II“ in Rottenburg am Neckar -
          amt.                                                            kernstadt
          Zahlung und fälligkeit der grund-
          steuer:                                  D    er Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.11.2019 in öf-
                                                        fentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne:
                                                   • „Siebenlinden II“ – 6. Änderung
          Die Grundsteuerraten sind im Re-
          gelfall am 15.02., 15.05., 15.08. und    • „Siebenlinden Süd“ – 1. Änderung
          15.11. des jeweiligen Kalenderjahres     • „Hasslerstraße“ – 4. Änderung
          fällig. Ausnahmen: Steuerbeträge bis     • „Ziegelhütte I“ – 1. Änderung
          15 € sind am 15.08. und Steuerbe-        • „Ziegelhütte II“ – 2. Änderung
          träge zwischen 15 und 30 € sind am       in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
          15.02. und 15.08. des jeweiligen Ka-     in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen
          lenderjahres fällig.                     Änderungen, zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne
          Die Grundsteuer kann auf Antrag          Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
          auch einmal jährlich am 01.07. eines     Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffent-
          Jahres entrichtet werden.                lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der
          Die Umstellung auf Jahreszahlung         Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch-
          erfolgt allerdings erst zum Folgejahr.   geführt werden soll.
          Die Fälligkeiten des laufenden Jahres
                                                   Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die
          können nicht geändert werden. Die
                                                   Änderungen der Bebauungspläne „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“, „Hass-
          beantragte Zahlungsweise bleibt so-
                                                   lerstraße“, „Ziegelhütte I“ und „Ziegelhütte II“ gesteuert werden, um die struk-
          lange maßgebend, bis eine Änderung
                                                   turelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchte-
          gewünscht wird. Der Antrag kann so-
                                                   te Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
          wohl schriftlich als auch telefonisch
          gestellt werden.                         Das Plangebiet der Bebauungspläne ist im folgenden Kartenausschnitt darge-
                                                   stellt:
          sie nehmen nicht am sePa-last-
          schriftverfahren teil:
          Die Grundsteuerraten müssen gemäß        Die Änderungen der Bebauungspläne und die Begründungen liegen im foyer
          dem zuletzt ergangenen Grundsteu-        des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29
          erbescheid, auch in den Folgejahren,     von montag, dem 20.01.2020 bis donnerstag, dem 20.02.2020 -
          ohne weitere Aufforderung fristge-       je einschließlich-
          recht bezahlt werden.                    - Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                                   - Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
          sie nehmen bereits am sePa-last-         - Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
          schriftverfahren teil:                   zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
          Die Grundsteuer wird weiterhin zu
                                                   Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur
          den Fälligkeitsterminen automatisch
                                                   Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar ab-
          von Ihrem Konto eingezogen.
                                                   gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post,
          erteilung des sePa-Basislastschrift-     Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtpla-
          mandats                                  nungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302;
          Das Formular für das SEPA-Basislast-     E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellung-
          schriftmandat erhalten Sie bei der       nahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Ab-
          Stadtkasse oder auf der Homepage         wägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
          der Stadt Rottenburg (www.rotten-        der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
          burg.de).                                Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf
          Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt-    der städtischen Homepage www.rottenburg.de abgerufen werden.
          kasse (07472/165-220) gerne zur Ver-
          fügung.                                  Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020
                                                                                                                Stadtplanungsamt
          Auskünfte zur Steuerfestsetzung,
          Änderungen und Anträge auf Jahres-
          zahlung
          Grundsteuer Kernstadt:                                          Informationen zum Gemeinderat
          07472/165-487
                                                   Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratene Themen, Vorlagen, Mitglieder,
          Grundsteuer Stadtteile:                  Sitzverteilung, Ausschüsse und Gremien
          07472/165-262
          E-Mail: steuern@rottenburg.de
                                                                     www.rottenburg.de/ gemeinderat

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 6
B e k a n n t m a c h u n g e n

Übersichtsplan Bebauungspläne

                                                                                           B2 8
                                                                Siebenlinden I

                                 Hasslerstraße
                             e
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                                                                                         B2
                                                                                          8

                                                                                                                   W
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                                                                                                                                        ch
                                                                                                                                          -S
                                                                                                                                             tra
                                                                                                                                                 ße
                                                                                                                                                                       linden
                                                                                                                                                                       Süd
                                                                                            Ma
                                                                                              ier
                                                                                                  äc
                                                                                                    ke
                                                                                                      rst
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                                                                                                                    r
                                                                                                                 cka
                                                                   Ziegelhütte II                              Ne

                   Änderungsbereiche                                                                                                                        ohne maßstab

                                                                                                                                                      Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 7
B e k a n n t m a c h u n g e n

                                      hundesteuer 2020                                       Wir sind für Sie da
          1. allgemeines                                                                  Zentrale
             Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vor-          Telefon:               07472-165-0
             schriften der örtlichen Hundesteuersatzung.                                  Fax:                 07472-165-369
                                                                                          E-Mail:        stadt@rottenburg.de
          2. steuersatz
             Die Jahressteuer beträgt 108,00 € für den ersten Hund und 216,00 € für je-   Ämter der Stadtverwaltung allgemein
             den weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund. Bei Beginn bzw. Ende der     Montag bis Freitag         8–12 Uhr
             Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden       Donnerstag               14–18 Uhr
             Teilbetrag festgesetzt. Die Zwingersteuer (Hundezucht) beträgt 216,00 €.     und nach Anmeldung
          3. anzeigepflicht und frist                                                     Bürgerbüro
              Auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Satzung über die Erhebung einer Hun-   in der Eingangshalle des Rathauses,
              desteuer (Hundesteuersatzung) wird hingewiesen.                             Marktplatz 18, Gebäude A
              Danach hat ein Hundehalter innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn          Montag               7.30–16.00 Uhr
              a) ein über 3 Monate alter Hund gehalten wird.                              Dienstag             7.30–16.00 Uhr
              b) die Hundehaltung im Stadtgebiet endet.                                   Mittwoch             7.30–12.00 Uhr
              Die Hundesteuermarke 2020 muss dann zurückgegeben werden. Zusätzlich        Donnerstag           7.30–18.00 Uhr
              muss bei Veräußerung eines Hundes der Name und die Anschrift des Erwer-     Freitag              7.30–12.00 Uhr
              bers angegeben werden.                                                      Samstag              9.00–12.00 Uhr
              c) die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung wegfallen.     (Hinweis: samstags kein Telefondienst
              Hundehalter, die diesen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind,       und kein Fahrkartenverkauf, es stehen
              werden aufgefordert, dies bei der Stadtkämmerei, Steuerverwaltung oder      nur bestimmte Services zur Verfügung)
              beim Bürgerbüro entweder schriftlich oder telefonisch nachzuholen. Ent-     Telefon:             07472-165-444
              sprechende Formulare liegen dort bereit oder können auch von der Home-      Fax:                  07472-165-458
              page der Stadt Rottenburg am Neckar www.rottenburg.de heruntergeladen       E-Mail: buergerbuero@rottenburg.de
              werden.                                                                     Bürgerbüro Ergenzingen
          4. folgen der verletzung der anzeigepflicht                                     Gäustraße 8, Ergenzingen
             Wer die Anzeigepflicht verletzt, handelt nach § 12 der Hundesteuersatzung    Montag 9.30–12.30 und 15.30–18 Uhr
             ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet      Dienstag             9.30–12.30 Uhr
             werden.                                                                      Mittwoch            15.30–18.00 Uhr
                                                                                          Donnerstag u. Freitag 9.30–12.30 Uhr
          5. hundesteuermarken                                                            Telefon:              07472-165-750
             Zum Zeichen, dass die Hundehaltung angemeldet ist, wird nach § 11 der        Fax:                  07472-165-769
             Hundesteuersatzung in jedem Kalenderjahr eine Hundesteuermarke ausge-        buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de
             geben, die zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt wird. Diese Hun-
             desteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sofern er sich außerhalb des    Bürgerbüro für Soziales
             vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundstücks            Hinter dem Rathaus, Gebäude D
             aufhält.                                                                     Geöffnet: siehe Ämter allgemein
                                                                                          Telefon:             07472-165-424
          6. Zuständigkeit - kontakt                                                      Fax:                 07472-165-403
              Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern                                   E-Mail: soziales@rottenburg.de
              Telefon: 07472/165-262 / Telefax: 07472/165-416
              Dienstgebäude: Marktplatz 26 – KSK-Gebäude – Zimmer Nr. F108                standesamt rottenburg
              E-Mail: steuern@rottenburg.de                                               Hinter dem Rathaus, Gebäude D
                                                                                          Geöffnet: siehe Ämter allgemein
          Rottenburg am Neckar, 10.01.2020                                                Telefon:            07472-165-242
          gez. Stephan Neher                                                              Telefax:            07472-165-298
          Oberbürgermeister                                                               E-Mail: standesamt@rottenburg.de
                                                                                          Standesamt Ergenzingen
                landratsamt tübingen - untere landwirtschaftsbehörde                      Für Baisingen, Eckenweiler, Ergenzingen
               agrarstrukturverbesserungsgesetz (asvg) -                                  Gäustraße 8, Ergenzingen
                                                                                          Mo., Di., Do., Fr.   9.30–12.30 Uhr
                            Ausschreibung                                                 Mi.                 15.30–18.00 Uhr
                aktenzeichen: 4140 8481.02/0203-2019                                      Telefon:              07472-165-760

          N
                                                                                          Telefax:              07472-165-769
               ach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur
                                                                                          standesamt.ergenzingen@rottenburg.de
               Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
          Gemarkung: Ergenzingen, Gewann: Breitwiesen                                     Service Baurecht
          flst.nr.: 7230, fläche: 13879 m², nutzung: ackerfläche                          Obere Gasse 29, Gebäude D
          Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der          Geöffnet: siehe Ämter allgemein
          Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Landwirtschaft         Telefon:            07472-165-226
          und Naturschutz – Untere Landwirtschaftsbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50,        Telefax:            07472-165-422
          72072 Tübingen bis zum 16.01.2020 schriftlich mitteilen.                        E-Mail: baurecht@rottenburg.de n

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 8
a u s   d e m   g e m e i n d e r at

                                                                                  amtsblatt romi
        Bericht aus der öffentlichen sitzung
                                                                              redaktion
                 des Gemeinderats                                             textportalzugang beantragen
                                                                              http://artikelstar.net
D   er Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17.12.2019 und Mitt-
    woch, 18.12.2019 folgende Themen behandelt:
                                                                              Kontakt: Redaktion RoMi
                                                                              Tel. 07472-165-393
• Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekannt gege-          redaktion@rottenburg.de
  ben: Mehrheitlich beschlossen wurde, der Firma Dachser für das Flst.        Annahmeschluss: montags 10 Uhr
  Nr. 7069/12 Markung Ergenzingen, eine Verlängerung der Bauverpflich-        Anzeigen
  tung bis zum 31.12.2022 zu gewähren. Einstimmig beschlossen wurde,          nussbaum-medien.de
  Herrn Klaus Maier die Ehrenmedaille der Stadt Rottenburg am Neckar          Kontakt: Nussbaum Medien Horb
  in Silber zu verleihen.                                                     Tel. 07451-534400
• Frau Quintana Leiva wurde zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin für die        horb@nussbaum-medien.de
  Ortschaft Ergenzingen gewählt. Frau Quintana Leiva wurde zur haupt-         romi abonnieren
  amtlichen Ortsvorsteherin für die Dauer der Amtszeit der Ortschafts-        www.nussbaum-lesen.de
  räte bestellt. Der Ortsvorsteherin von Ergenzingen wird eine Dienstauf-     Abo und Zustellung Kontakt:
  wandsentschädigung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen auf           G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-
  Nachweis bis zu jährlich 2.650 € gewährt.                                   Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.
                                                                              07033-6924-0, info@gsvertrieb.de
• Frau Jasmin Rauhaus-Höpfer wurde einstimmig als sachkundige Ein-            Bezugspreis: 14,80 Euro halbjährl.
                                                                                                                n
  wohnerin in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss berufen (Ver-
  treterin Gesamtelternbeirat Schulen). Als Stellvertreterin wurde Frau
  Gabriele Hoffmann berufen.
• Die Digitalfunkausstattung wurde einstimmig an die Firma Feuchter an-          Beratung durch
  hand des Nebenangebots für 258.173,- Euro vergeben.                            die gesetzliche
• Einstimmig beschlossen wurde, das Löschgruppenfahrzeug LF 8 der              Rentenversicherung
                                                                              J
  Freiwilligen Feuerwehr Rottenburg am Neckar Abt. Kiebingen durch
                                                                                eden 2. und 4. Dienstag im Mo-
  ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10 zu ersetzen. Den Auftrag zur
                                                                                nat, jeweils von 8.20 bis 12 Uhr
  Lieferung des Fahrgestells, Aufbau und Beladung mit zusätzlichen Ne-
                                                                              und von 13 bis 16 Uhr, hält die
  benoptionen erhält die Firma Magirus, Ulm, zum Preis von insgesamt
                                                                              Deutsche Rentenversicherung im
  272.939,- Euro. Für Beladung, die nicht im Nebenangebot enthalten ist,
                                                                              Rottenburger Rathaus (Raum C
  wird ein Auftrag an die Firma Barth über 8.487,- Euro vergeben. Für
                                                                              202 Fraktionszimmer SPD) einen
  Unvorhergesehenes, Schleuderketten, Einbau der zusätzlichen Bela-
                                                                              Sprechtag ab.
  dung und die Kennzeichnung/Beklebung des Fahrzeugs werden 5.000
  € eingeplant.                                                               Angeboten werden Information,
                                                                              Beratung und Auskunft über:
• Die Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-
                                                                              - Renten
  serbeseitigung (Abwassersatzung) wurde einstimmig beschlossen. Die
  Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Klein-          - Medizinische Rehabilitation
  kläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) wurde             - Leistungen zur Teilhabe am
  einstimmig beschlossen.                                                       Arbeitsleben
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Wohn-              - Kranken- und Pflegeversiche-
  bau Rottenburg am Neckar.                                                     rung der Rentner
                                                                              - Versicherungsfragen
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Stadtent-
  wässerung Rottenburg am Neckar.                                             Vereinbaren Sie frühzeitig einen
                                                                              Termin unter Tel. 07121-20370.
• Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Techni-
                                                                              Bitte bringen Sie Ihre Versiche-
  schen Betriebe Rottenburg am Neckar.
                                                                              rungsunterlagen mit. n
• Der Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen wurde ein-
  stimmig zugestimmt.
• Mehrheitlich beschlossen wurde die Haushaltssatzung 2020 einschließ-
  lich Haushaltsplan und Stellenplan unter Berücksichtigung der Ände-          Informationen zum Gemeinderat
  rungsliste.
                                                                              Sitzungstermine, Tagesordnungen,
• Mehrheitlich beschlossen wurde der Finanzplan 2019 – 2023 ein-                 Beratene Themen, Vorlagen,
  schließlich Investitionen / Investitionsfördermaßnahmen.                         Mitglieder, Sitzverteilung,
                                                                                   Ausschüsse und Gremien

                                         Geschäftsstelle Gemeinderat n
                                                                                   www.rottenburg.de/
                                                                                     gemeinderat

                                                                                       Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 9
l a n d k r e i s

          holzmöbel- und sperrmüll-abfuhr in teilorten von rottenburg von Januar
                bis anfang märz 2020: was wird mitgenommen, was nicht?
          I m Januar und Februar 2020 führt der Abfallwirtschafts-
            betrieb des Landkreises Tübingen in Teilorten von Rot-
          tenburg eine Holzmöbelabfuhr durch. Eine Woche später
                                                                         Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen bit-
                                                                         tet um Beachtung, welche Gegenstände bei den Abfuhren
                                                                         mitgenommen werden und welche nicht. Zu den Holzmö-
          findet dann die Sperrmüllabfuhr statt. Beide Abfuhren sind     beln zählen Holzregale, Holztische, Holzstühle ohne Pols-
          ohne Voranmeldung möglich. Die Termine werden ergän-           ter, Holzschränke, lackierte und beschichtete Holzmöbel,
          zend auch in den Gemeindeboten veröffentlicht. Hier die        Möbel aus Sperrholz sowie Körbe. Holzmöbel aus dem Au-
          Übersicht über die im Januar, Februar und Anfang März          ßenbereich – wie zum Beispiel Holzzäune oder ein Terras-
          stattfindenden Abfuhren:                                       sensichtschutz – gehen einen anderen Verwertungsweg
          holzmöbelabfuhr                                                als Holzmöbel aus dem Innenbereich und können daher
          Rottenburg-Baisingen: Montag, 13. Januar 2020                  nicht mitgenommen werden. Auch Holzabfälle aus Reno-
          Rottenburg-Seebronn: Montag, 13. Januar 2020                   vierungen – zum Beispiel von Fußböden oder Holzdecken
          Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 15. Januar 2020                – werden nicht mitgenommen.
          Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 15. Januar 2020                   Diese Holzabfälle können kostenpflichtig im Entsorgungs-
          Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 16. Januar 2020          zentrum in Dußlingen, Im Steinig 61, angeliefert werden.
          Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 16. Januar 2020             Bei der Sperrmüllabfuhr werden Abfälle, die nicht mehr
          Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 16. Januar 2020            verwertet werden können und die zu groß für die Rest-
          Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 17. Januar 2020               mülltonne sind, abgefahren. Dazu zählen beispielsweise
          Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 17. Januar 2020                Polstermöbel, Matratzen, leere Koffer und große Gegen-
          Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 27. Januar 2020              stände aus Kunststoff (z. B. Regentonne, Bobby-Car). Es
          Rottenburg-Bieringen: Montag, 27. Januar 2020                  wird um Beachtung gebeten, dass kleine Gegenstände in
          Rottenburg-Obernau: Montag, 27. Januar 2020                    Plastiksäcken nicht mitgenommen werden. Diese müssen
          Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 26. Februar                   über die Restmülltonne oder zusätzliche rote Restmüllsä-
          Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch 26. Februar                     cke des Landkreises entsorgt werden, die in den Rathäu-
          Sperrmüllabfuhr                                                sern der Rottenburger Teilorte und in der Stadt Rottenburg
          Rottenburg-Baisingen: Montag, 20. Januar 2020                  bei Foto Faiss, Marktstraße 8 erhältlich sind.
          Rottenburg-Seebronn: Montag, 20. Januar 2020                   Auch Elektro- und Elektronikgeräte sowie Metallschrott
          Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 22. Januar 2020                werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
          Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 22. Januar 2020                   Diese können zweimal im Jahr über die Abfuhrkarte aus
          Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 23. Januar 2020          dem Abfallkalender zur Abfuhr angemeldet werden oder
          Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 23. Januar 2020             kostenlos direkt nach Dußlingen ins Entsorgungszentrum
          Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 23. Januar 2020            gebracht werden.
          Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 24. Januar 2020               Autoreifen und Felgen gehören ebenfalls nicht zur Sperr-
          Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 24. Januar 2020                müll-Abfuhr.
          Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 03. Februar 2020
          Rottenburg-Bieringen: Montag, 03. Februar 2020                 Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen
          Rottenburg-Obernau: Montag, 03. Februar 2020                   bittet darum, mitzuhelfen, eine reibungslose Abfuhr zu er-
          Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 04. März                      möglichen und dazu beizutragen, dass Holz, Elektro- und
          Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch, 04. März                       Elektronikgeräte sowie Metallschrott verwertet und da-
                                                                         durch wertvolle Ressourcen eingespart werden können.
          Die Abfuhren in Rottenburg und den hier nicht aufgeführ-       Informationen findet man auf der Internetseite des Ab-
          ten Teilorten finden im März/April 2020 statt. Die Termine     fallwirtschaftsbetriebs unter www.abfall-kreis-tuebingen.
          werden zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht,        de oder telefonisch unter 07071/207-1310, -1311, -1312,
          können aber auch dem Abfallkalender entnommen wer-             -1314, -1315
          den.

                                                        Landratsamt Tübingen
                                          abt. veterinärwesen und lebensmittelüberwachung
                                      hinweis für tierhalter zur stichtagsmeldung
          N    ach § 26 Abs. 3 Viehverkehrsverordnung sind alle
               Tierhalter verpflichtet, bis zum 15. Januar eines jeden
          Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) dieses
                                                                         keine Tiere halten, dies aber zukünftig wieder tun werden
                                                                         (sogenannte „Null-Meldung“).
                                                                         Wenn die Schweine-, Schaf- oder Ziegenhaltung aufgege-
          Jahres im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Zie-        ben wurde, melden Sie bitte diese Tierhaltung bei der Abt.
          gen anzuzeigen. Die Stichtagsmeldung kann nur mit Melde-       Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Land-
          karten über den LKV oder direkt über das Internet (www.        ratsamts Tübingen ab.
          hi-tier.de) erfolgen. Eine Meldung bei der Tierseuchenkas-     Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel.
          se ersetzt die Stichtagsmeldung nicht. Die Meldepflicht gilt   07071 207 3219).
          auch für angemeldete Tierhaltungen, die am 01.01.2020

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 10
A U S   D E R   S TA D T V E R WA LT U N G

   Bürgerbeteiligung:                                     Ausbildungs-Infotag im Rathaus
    Jugendwerkstatt
A   m Freitag, 10. Januar können sich
    Jugendliche und junge Erwach-
sene im Alter von 14 bis 19 Jahren in
einer Jugendwerkstatt beteiligen. Die
Jugendwerkstatt ist ein Element der
Stadtkonzeption 2030.
Gestartet wird um 17 Uhr in der
Zehntscheuer in Rottenburg mit der
Begrüßung durch Oberbürgermeis-
ter Stephan Neher. Gemeinsam soll
überlegt werden, wie Rottenburg mit
seinen Ortschaften und der Kernstadt
in 2030 aussehen soll. Was müsste bis
dahin auf den Weg gebracht werden?
Wie würde Rottenburg dann ausse-
hen? Die Meinungen und Ideen der
Jugend sind gefragt. Was wäre für die
Jugend wichtig?
In der ersten Phase fand bereits im        D    ie Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar lädt alle interessierten Schü-
                                                lerinnen und Schüler zu einem Infotag am Samstag, 15. Februar 2020
                                           um 10 Uhr ins Rathaus ein. Die Jugendlichen erhalten an diesem Tag Infor-
November letzten Jahres an allen
                                           mationen über Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung und
Schulen und über ein Onlineportal
                                           lernen die vielfältigen Aufgaben des Rathauses kennen. Es gibt viele Infor-
eine Umfrage statt. Die dabei be-
                                           mationen über den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r) (Vor-
nannten Themenbereiche wie Ju-
                                           aussetzung: mittlere Reife) und den Studiengang Public Management zum
gendorte, Angebote für Jugendliche,
                                           Bachelor of Arts (Voraussetzung: Fachhochschulreife oder Abitur) und ei-
Engagement und Mitwirkung, Nach-
                                           niges zu sehen. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung bitte bis spätes-
haltigkeit, Arbeit und Bildung und
                                           tens 5. Februar 2020 über die städtische Homepage www.rottenburg.de.
Mobilität sollen jetzt in der zweiten
                                           Bild: Stadtverwaltung / Hauptamt.n
Phase weiter vertieft werden.
Der gemeinsame Ausklang bei Finger-              Infotag                              finanz-aBc-workshop
food ist auf ca. 19.30 Uhr geplant. Es
wird ein kostenloser Fahrdienst in die
                                           hohenberg-grundschule                      für junge Erwachsene
Ortschaften angeboten. Wer diesen
nutzen möchte kann sich unter stadt-
konzeption@rottenburg.de anmel-
                                           A    m Montag, 13. Januar 2020 um
                                                19.30 Uhr findet an der Hohen-
                                           bergschule-Grundschule ein Informa-
                                                                                      O    b in der Ausbildung, im Studium,
                                                                                           beim ersten Job oder der ersten
                                                                                      eigenen Wohnung – das liebe Geld
den. n                                     tionsabend statt. Alle Eltern, deren       spielt eine nicht unwesentliche Rolle.
                                           Kinder im Herbst 2020 schulpflichtig       Spätestens mit der Unabhängigkeit
                                           werden und die im Schulbezirk woh-
 Anmeldung und Infos                       nen, sind herzlich eingeladen.
                                                                                      vom Elternhaus sollte man anfangen,
                                                                                      sich selbst einen Überblick über Steu-
   zur carl-Joseph-                        In einem Vortrag erfahren Interessier-     ern, Anlageformen, Altersvorsorge,
   Leiprecht-Schule                        te alles Wichtige zu den Strukturen der
                                           Schule und bekommen einen Einblick
                                                                                      Haushaltsführung und vieles mehr
                                                                                      zu verschaffen. In diesem Workshop

A   lle Eltern, die sich im kommenden
    Schuljahr 2020 / 2021 für einen
Schulplatz in der Klasse 1 der Carl-
                                           in das Schulleben und Projekte. Die
                                           Lehrerinnen bieten im Anschluss ei-
                                           nen Rundgang durch das neue Schul-
                                                                                      wollen wir Starthilfe geben und zei-
                                                                                      gen, wie man an eine Steuererklärung
                                                                                      herangeht, wie man es schafft, am
Joseph-Leiprecht-Schule interessie-        gebäude an, bei dem Klassenzimmer          Ende des Monats noch Geld auf dem
ren, sind zu einem Informationsabend       und Räume der Schulkindbetreuung           Konto zu haben und wie man auch mit
über die Schule und über das pädago-       besichtigt werden können. n                geringen Mitteln etwas zur Seite legen
gische Konzept des Marchtaler Plans                                                   kann.
eingeladen am Donnerstag, 16. Januar         Infotag Uhlandschule                     Es referieren Michaela Mitschele
um 19.30 Uhr in der Schulmensa.
                                                  Wurmlingen                          (Steuerberaterin Auren KG) und Felix
                                                                                      Boger (Bankkaufmann Kreissparkas-
Eltern, die sich für eine Aufnahme in
die Klasse 5 Gemeinschaftsschule in-
teressieren sind für folgenden Termin
                                           A   m Montag, 13. Januar um 20 Uhr
                                               ist ein Info-Abend für Eltern und
                                           bald schulpflichtige Kinder an der
                                                                                      se) am Donnerstag, 23. Januar von 19
                                                                                      – 21.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus
                                                                                      St. Martin, Stadtlanggasse 6, Rotten-
eingeladen: Donnerstag, 6. Februar
                                           Grundschule Wurmlingen im Klassen-         burg. Die Kosten betragen 8 Euro, für
um 19.30 Uhr, Schulmensa.
                                           zimmer der Klasse 2b.                      ehrenamtlich Aktive in Rottenburg ist
Den Interessenten für Klasse 5 wird        Sie bekommen an diesem Abend Ein-          der Vortrag kostenfrei.
außerdem am Donnerstag, den 13.            blick in den Schulalltag, die offene       Um Anmeldung bis 10. Januar wird
Februar, 14.00 Uhr ein Schnupper-          Ganztagesschule und in das Anmel-          bei der keb gebeten. n
nachmittag angeboten. n                    deverfahren. n

                                                                                               Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 11
A U S   D E R   S TA D T V E R WA LT U N G

           sanierung der kreuzerfeld-realschule geht voran                                               Broschüre
                                                                                                      ferienangebote
                                                                                                 D    ie neue Broschüre mit Ferienan-
                                                                                                      geboten für Kinder und Jugendli-
                                                                                                 chen von 3 – 15 Jahren in Rottenburg
                                                                                                 am Neckar wird vom Kulturamt – Ab-
                                                                                                 teilung Jugend – herausgegeben. Zu
                                                                                                 finden sind darin Betreuungs- und
                                                                                                 Freizeitangebote verschiedener Ver-
                                                                                                 anstalter in der Kernstadt und den
                                                                                                 Ortschaften.
                                                                                                 Die Stadtverwaltung möchte mit der
                                                                                                 Broschüre Eltern, Kindern und Ju-
                                                                                                 gendlichen einen besseren Überblick
                                                                                                 über die verschiedenen Anbieter und
          D    as Erdgeschoss der Kreuzerfeld-Realschule ist erfolgreich modernisiert:
               Mediothek, Schülercafé mit Verbindung zum Pausenhof, Teilüberdachung
          und Klassenräume. Davon überzeugten sich jüngst bei einer Besichtigung Hoch-
                                                                                                 deren Betreuungs- und Freizeitange-
                                                                                                 bote während der schulfreien Zeit ge-
                                                                                                 ben – rechtzeitig zur Urlaubsplanung
          bauamtsleiter Markus Gärtner, Oberbürgermeister Stephan Neher, Rektor Hart-            zum Jahresbeginn.
          mut Schänzlin, Baubürgermeister Thomas Weigel, Projektleiter Tobias Elliger,           Das farbige, gebundene Heft wird in
          Architekt Harald Kreuzberger, Hausmeister Gunter Vetter und Kulturamtsleiter           den Grundschulen verteilt und liegt
          Karlheinz Geppert (im Bild stehend von links nach rechts).                             ab sofort im Rathaus, im Kulturamt
          Bereits im Sommer 2017 war das 2. Obergeschoss umgebaut woren, in 2018                 und den Verwaltungsstellen der Ort-
          das 1. Obergeschoss. Im laufenden Jahr 2020 wird die Fassade erneuert und              schaften aus. Zu finden sind die In-
          die Fachklassenzimmer werden modernisiert. Die Sanierung erfolgt in vier               formationen auch unter „Aktuelles“
          Bauabschnitten, um die meisten Arbeiten in den Sommerferien zu erledigen               auf der städtischen Homepage www.
          und den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu stören. Insgesamt investiert die          rottenburg.de.
          Stadt Rottenburg knapp 4,9 millionen euro in die Schule, um für Kinder und             Weitere Informationen erhalten Sie
          Lehrer*innen hervorragende Bedingungen zu schaffen.                                    bei der Abteilung Jugend des Kul-
          Bild: Stadtverwaltung Rottenburg / Steffen Schlüter.n                                 turamts der Stadt Rottenburg am
                                                                                                 Neckar, Tel.: 165-347 (AB) oder über
                                     Landesfamilienpass                                          jugend@rottenburg.de. n

          M      it dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen
                 ver-günstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszie-
          len in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen
                                                                                                 Stadtwerke Rottenburg
          Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Clee-
                                                                                                  unterstützen mokka
          bronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach.
          Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen
          sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antrags-
          berechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für
          das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindever-
          waltung beantragen.
          Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu be-
          antragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden.
          Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen
          Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Be-
          zugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei
          Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünsti-
          gung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
          Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
          Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindes-
          tens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern)
                                                                                                 S  chon zum siebten Mal in Folge ha-
                                                                                                    ben die Stadtwerke Rottenburg für
                                                                                                 eine gemeinnützige Einrichtung am
          in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass              Nikolausmarkt Spenden gesammelt.
          schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen              Das besondere an der Aktion ist, dass
          in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer be-         der Betrag von den Stadtwerken ver-
          hinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder             doppelt wird. Die Stadtwerke haben
          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.                    dieses Jahr für den MOKKA e. V. die
          Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Famili-            Spenden gesammelt. 607 Euro wur-
          en auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt            den hierbei eingenommen. Der Be-
          es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -er-             trag wird verdoppelt und damit eine
          mäßigungen.                                                                            schöne Zahl entsteht auch noch auf-
          Informationen gibt es auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttem-              gerundet. 1.250 Euro werden an den
          berg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ n                           MOKKA e. V. gespendet. n

Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 12
A U S   D E R   S TA D T V E R WA LT U N G

     Änderungen beim Verkehrsverbund naldo
Z  um 1. Januar 2020 hat sich der naldo im Norden erweitert und umfasst künf-
   tig den Stadtbus Herrenberg und alle Stadtteile Herrenbergs. Kunden können
nun mit naldo-Fahrkarten auch in Herrenberg selbst und neu in den Stadtteilen
Affstätt, Haslach, Kuppingen und Oberjesingen unterwegs sein. Im Gegenzug
dazu wird sich der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) auf der Gäubahn
von Bondorf nach Ergenzingen ausdehnen.

Außerdem wird der Tarif durchschnittlich um 3,3 Prozent erhöht. Die Anpas-                       Warentausch
sung ist durch steigende Personal-, Personalgewinnungs- und Betriebskosten               – verschenken statt wegwerfen –
bei den Verkehrsunternehmen nötig, auch die Einführung neuer Vertriebssys-              Stadtverwaltung,
teme und Anschaffung neuer Busse bindet bei den Unternehmen Personal-                   Umwelt und Klimaschutz
und Finanzressourcen.                                                                   Tel. 07472-165-324
                                                                                        E-Mail: umwelt@rottenburg.de
Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Tarif sind im neuen Tarifprospekt
zusammengefasst. Dieser wird ab dem 15. Januar 2020 bei den naldo-Verkaufs-             Unter dieser Rubrik wird die Mög-
stellen, bei den Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden so-                 lichkeit geboten, Gegenstände zum
wie bei den Landratsämtern erhältlich sein. Auch die Homepage www.naldo.                Tausch und/oder zum Verschenken
de gibt über alle Neuerungen Auskunft, zudem stehen die Kundenberaterinnen              anzubieten sowie entsprechende
der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01 96 96 zur Verfügung. n                                Gesuche zu veröffentlichen.

                                                                                        Angebote

                                                                                        Ein sehr stabiles Damenfahrrad
                                                                                        38“, Pegasus, fahrbereit, leichte
                                                                                        Verbesserungen notwendig
                                                                                        TV-Standregal aus Glas, 2 Abla-
       Umgang mit                                                                       geflächen, Bildschirm an grauer

      Leistungsdruck                               Winterzeit ist                       Metallstange montierbar (Monta-
                                                                                        geschiene 56 cm breit)
                                                  gehölzpflegezeit
I n einem Workshop erklärt Dr. Mi-                                                      Tel.: 07 47 2 / 98 42 18 0
  chael R. Schwelling, wie man mit
Leistungsdruck richtig umgeht. Dieser
findet am Freitag, 24. Januar, von 18
                                            A   uch in der Saison 2019/2020 er-
                                                folgen wieder an mehreren Orten
                                            durch die Stadt Rottenburg und an-
                                                                                        Mobil: 01 51 / 20 17 41 45

                                                                                        2 gute Holzfenster (H. 114cm x B.
bis 21 Uhr im Kath. Gemeindehaus St.        dere Aktive verschiedene Pflegemaß-         86cm) doppelt verglast
Moriz, Stiftsklause Rottenburg statt.       nahmen in Hecken und Feldgehölzen.          2 weiße 60er Waschbecken mit
Die Kosten betragen 19 Euro bezie-          Diese Landschaftselemente erfüllen          Einhebelmischer, guter Zustand
hungsweise 9 Euro für ehrenamtlich          viele Funktionen als Lebensraum, in         Tel.: 07 47 2 / 96 41 30 8
Aktive in Rottenburg. Um Anmeldung          der Biotopvernetzung, als Erosions-
bis zum 20. Januar bei der keb wird ge-     und Sichtschutz u.v.m. Damit diese          Gebrauchte Winterreifen auf
beten. n                                   Funktionen langfristig erfüllt werden       Stahlfelgen, 175 / 65 / R14, 4
                                            und gleichzeitig andere Belange ge-         Loch, VW Golf
                                            wahrt bleiben, z.B. die Verkehrssi-         Tel.: 01 51 / 14 56 88 59
                                            cherung oder angrenzende landwirt-
                                            schaftliche Nutzungen, sind immer           Postkartensammlung ca. 50 Stück
                                            wieder Pflegeeinsätze nötig. Diese          schwarz-weiß
                                            können je nach Ziel manchmal auch           Fotografie u. Stiche ca. um 1920,
                                            kräftiger ausfallen. So werden manche       Stadtansichten, Landschaften
                                            hochgewachsene Hecken durch Ent-            Wanderführer zu den schönsten
                                            nahme ganzer Baumbestände wieder            Sagenstätten zwischen Murg und
                                            zu Niederhecken entwickelt, die be-         Eyach
                                            sonders wertvoll für viele Vögel sind.      Tel.: 07 47 2 / 23 9 44 n
                                            Andere Hecken werden abschnitts-
                                            weise auf den Stock gesetzt oder ge-
                                            nießen lediglich einen ordentlichen            Sachspenden für
                                            Rückschnitt entlang eines Weges. Die
                                            Zusammenarbeit mit Experten, dem
                                                                                              flüchtlinge
                                            Landeserhaltungsverband und dem
                                            Landratsamt Tübingen führt dabei zu
                                            effektiven Maßnahmen. So ergänzen
                                                                                       A  ktuell gesucht wird eine elek-
                                                                                          trische Nähmaschine (Tisch-
                                                                                       nähmaschine). Kontakt über 0176 /
                                            sich verschiedene Heckenpflegeaktio-       42614218.
                                            nen zum Schutz von stark bedrohten
                                            Feldvögeln.n                              Willkommenskultur      n

                                                                                               Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 13
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