Rottenburg wird Raumteiler - Auftaktveranstaltung am 16. Januar - lokalmatador
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Mitteilungen Rottenburg wird Raumteiler Auftaktveranstaltung am 16. Januar V Rottenburger iele Menschen sind in Rottenburg auf der Suche nach Wohnraum. Beson- ders für Familien in prekären Lebenssituationen, mit geringem Einkommen, für Menschen mit Behinderung und für Geflüchtete ist es schwierig, eine geeig- nete Wohnung zu finden. Auf der anderen Seite gibt es eine ganze Reihe von Haus- und Wohnungsei- gentümern, die sich Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Mietern wünschen. Das Vermieten einer Wohnung oder eines Zimmers kann für alle eine enorme Bereicherung sein. Die Stadtverwaltung beteiligt sich am landes- weiten Programm „Raumteiler“ und unterstützt damit Haus- und Wohnungs- eigentümer bei der Suche nach geeigneten Mietern. Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist der Aufbau eines ehrenamtlichen Netzwerkes, das in Ver- einen und Institutionen alle potenziellen Vermieter auf das Projekt „Raumtei- ler“ hinweist und die entsprechenden Kontaktdaten verbreitet. Ein städtischer Koordinator steht Vermietern und Ehrenamtlichen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei der Auftaktveranstaltung am Donnerstag, 16. Januar, um 19 Uhr im Café Stadtgespräch in der Stadtbibliothek informiert die Stadtverwaltung alle Inter- essierten ausführlich über die Möglichkeiten und Inhalte des Projektes. Für die Planung der Veranstaltung wird um eine formlose Anmeldung unter raumteiler@rottenburg.de bis spätestens 13. Januar gebeten. n ... und außerdem Ausbildungs-Infotag im Rathaus Bürgerbeteiligung: Jugendwerkstatt 1/2 Änderungen bei naldo und Stadtwerken Die Damen vom Dohlengässle: „Glück isch a Glücksach“ Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 1
s ta d t v e r wa lt u n g · P o s t fa c h 2 9 · 7 2 1 0 1 r o t t e n B u r g a m n e c k a r vorwahl: 0 74 72 telefon fax e-mail Zentrale 165-0 165-369 stadt@rottenburg.de Dezernate Oberbürgermeister Stephan Neher 165-201 165-390 stephan.neher@rottenburg.de Erster Bürgermeister Thomas Weigel 165-228 165-275 thomas.weigel@rottenburg.de Bürgermeister Dr. Hendrik Bednarz 165-202 165-275 hendrik.bednarz@rottenburg.de Bürgerbüro Nicole Brausewetter 165-444 165-458 buergerbuero@rottenburg.de Außenstelle Ergenzingen 0 74 72 - 165-750 165-769 buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de Bürgerbüro für Soziales Andrea Ebert 165-424 165-403 soziales@rottenburg.de Stabsstelle Umwelt Hannah Wagner 165-285 umwelt@rottenburg.de und klimaschutz Klimaschutzmanagement 165-289 stabsstelle wirtschaftsförderung Andreas Lanio 165-250 165-416 wirtschaft@rottenburg.de amt f. Öffentlichkeitsarbeit u. Bürgerengagement Birgit Reinke 165-419 165-304 oeffentlichkeitsarbeit@rottenburg.de kulturamt Karlheinz Geppert 165-310 165-392 kulturamt@rottenburg.de Kindertagesstätten 165-356 165-392 kindertagesstaetten@rottenburg.de Schule und Sport 165-448 165-382 schuleundsport@rottenburg.de Abteilung Jugend 165-348 165-382 jugend@rottenburg.de Belegung Zehntscheuer, Festhalle 165-305 165-382 tagung@rottenburg.de Stadtarchiv 165-333 165-392 archiv@rottenburg.de Stadtbibliothek 165-165 stadtbibliothek@rottenburg.de Sumelocenna-Museum 165-371 165-392 museen@rottenburg.de Stadtplanungsamt Angelika Garthe 165-281 165-302 stadtplanungsamt@rottenburg.de Service Baurecht, zuständig für private Bauvorhaben 165-226 165-422 baurecht@rottenburg.de tiefbauamt Jürgen Klein 165-232 165-280 tiefbauamt@rottenburg.de hochbauamt Markus Gärtner 165-222 165-385 hochbauamt@rottenburg.de ordnungsamt Nehle Betz 165-245 165-286 ordnungsamt@rottenburg.de Gewerbe 165-508 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de Waffen und Sprengstoff 165-288 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de Ausländerangelegenheiten 165-438 165-298 ortspolizeibehoerde@rottenburg.de Verkehrssachen 165-241 165-340 ordnungsamt@rottenburg.de Stadtverkehr 165-240 165-286 ordnungsamt@rottenburg.de Bußgeldstelle 165-450 165-340 bussgeld@rottenburg.de Standesamt Rottenburg 165-242 165-298 standesamt@rottenburg.de Standesamt Ergenzingen 165-760 165-769 standesamt.ergenzingen@rottenburg.de Stadtkämmerei Berthold Meßmer 165-215 165-365 stadtkaemmerei@rottenburg.de Stadtkasse 165-219 165-388 stadtkasse@rottenburg.de Liegenschaftsverwaltung 165-293 165-365 liegenschaften@rottenburg.de Steuerverwaltung 165-357 165-416 steuern@rottenburg.de hauptamt Silvia Seeliger 165-204 165-384 hauptamt@rottenburg.de Personalangelegenheiten 165-205 165-384 personal@rottenburg.de Verwaltungsstellen Bad Niedernau 07472-7412 8309 bad.niedernau@rottenburg.de Baisingen 07457-696502 696556 baisingen@rottenburg.de Bieringen 07472-7349 441473 bieringen@rottenburg.de Dettingen 07472-8019 8018 dettingen@rottenburg.de Eckenweiler 07457-91059 91069 eckenweiler@rottenburg.de Ergenzingen 07472-165-750 165-769 ergenzingen@rottenburg.de Frommenhausen 07478-1294 91296 frommenhausen@rottenburg.de Hailfingen 07457-91150 91152 hailfingen@rottenburg.de Hemmendorf 07478-1293 8087 hemmendorf@rottenburg.de Kiebingen 07472-6589 6560 kiebingen@rottenburg.de Obernau 07472-7326 441992 obernau@rottenburg.de Oberndorf 07073-6266 4429 oberndorf@rottenburg.de Schwalldorf 07472-7352 41543 schwalldorf@rottenburg.de Seebronn 07457-91846 696511 seebronn@rottenburg.de Weiler 07472-6511 43996 weiler@rottenburg.de Wendelsheim 07472-1322 27465 wendelsheim@rottenburg.de Wurmlingen 07472-919950 9199521 wurmlingen@rottenburg.de hospitalverwaltung Zentrale 9876-0 9876-155 info@hv.rottenburg.de Stadtentwässerung SER Jürgen Klein 165-232 165-280 ser@rottenburg.de Berthold Meßmer 165-215 165-365 ser@rottenburg.de Stadtwerke SWR, TBR Zentrale 933-0 933-150 info@sw-rottenburg.de Wohnbau WBR 165-492 volker.derbogen@wb-rottenburg.de wirtschaft, tourismus, gastronomie wtg 916236 916233 info@wtg-rottenburg.de Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 2
s e r v i c e / a u s d e r s ta d t v e r wa lt u n g für alle fälle Amtliche Bekanntmachungen Notarzt / Rettungsdienst 112 Feuerwehr-Notruf Polizei-Notruf 112 110 der stadt rottenburg am neckar Giftnotrufzentrale 0761-19240 Polizeirevier Rottenburg 07472-98010 Polizeiposten Ergenzingen 07457-938010 Satzung über die Entschädigung der Ärztliche Bereitschaft 116 117 ehrenamtlich tätigen angehörigen (Mo–Do 19–22, Fr 16–22, Sa, So, Feiert. der freiwilligen feuerwehr 8–22 Uhr, Mediz. Uni-Klinik Tü.) Kinderärztl. Bereitschaft 01806-070710 der stadt rottenburg am neckar Augenärztl. Bereitschaft 01801-929344 HNO-ärztl. Bereitschaft 01806/070711 (feuerwehr-entschädigungssatzung) (Sa, So, Feiert. 8–20 Uhr, HNO-Uni-Klinik Tü.) Zahnärztl. Bereitschaft 01805-911670 Apotheken-Notdienst 0800-0022833 A ufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1, § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden- Württemberg (FwG) hat der Gemeinderat am 26.11.2019 folgende Satzung be- Uni-Kliniken Tübingen 07071-29-0 BG Unfallklinik Tübingen 07071-606-0 schlossen: Winghofer-Klinik 07472-9814-0 § 1 entschädigung für einsätze Telefonseelsorge 0800-1110111 Kinder- u. Jugendtelefon 0800-1110333 Soziales Hilfetelefon im Kreis Tübingen (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten für Einsätze 07071-700077 auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschä- Arbeitskreis Leben 07071-19298 digung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser beträgt Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen für jede volle Stunde 15 Euro. 0800-0116016 Frauenhaus 07071-66604 (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeitlichen Inan- Sozialstation 07472-9899-0 spruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bis zur Wie- Beratungsstelle Gerontopsychiatrie / derherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich angeordneter Ruhe- Demenz 07472-988-1813 Pflegestützpunkt 07472-988-1812 zeiten) zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden Besuchsdienst 07472-988-1814 aufgerundet. Hospizdienst 07472-1674480 Tierärztlicher Notdienst 07071-365525 (3) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Feuerwehr Anspruch auf einen als Aufwandsentschädigung gewährten Erfrischungszu- Störungsmeldungen Gas / Wasser schuss (§ 16 Abs. 1 Satz 4 FwG) in Höhe von 13 Euro als Baraufwendung, Stadtwerke (SWR) 07472-933-200 Störungsmeldungen Strom soweit dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird. Stadtwerke (SWR) 07472-933-100 E-Werk Bad Niedernau 07472-7397 (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen Bereitschaftsdienst werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in Elektro-Innung 01805-727072 tatsächlicher Höhe als Aufwandsentschädigung ersetzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Ange- hörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Impressum Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten. herausgeberin: Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar redaktion: Manfred Maul-Ilg, Birgit Reinke, (5) Werden Körper, Kleidung oder Ausrüstung des Feuerwehrmannes beim Ein- Monika Schwedhelm, Andreas Straub satz außergewöhnlich verschmutzt, kann - der nach Absatz 2 berechneten Anschrift: Postfach 29, 72101 Rottenburg am Neckar Zeit - für die Reinigung eine Stunde hinzugerechnet werden (Schmutzzula- E-Mail: redaktion@rottenburg.de ge). Tel. 07472-165-393, Fax 07472-165-304 Fotograf: Steffen Schlüter Erscheinungsweise wöchentlich Freitag. § 2 entschädigung für auslagen durch die teilnahme an aus- und fortbil- Annahmeschluss: Montag, 10 Uhr. Textvorschläge: http://artikelstar.net dungsveranstaltungen Veranstaltungskalender: www.rottenburg.de/veranstaltungen Warentausch: umwelt@rottenburg.de (1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen, werden auf Antrag Auslagen und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot für Verpflegung entsprechend des Landes Reisekostengesetzes Baden- Druck und Anzeigenberatung: Württemberg in seiner jeweiligen Fassung als Aufwandsentschädigung er- Nussbaum Medien Horb GmbH & Co. KG, Industriestraße 45, 72160 Horb a. N., stattet, soweit nicht eine Entschädigung nach § 2 Abs. 5 oder durch Dritte Tel. 07451-534-400, erfolgt. E-Mail: horb@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de Zustellung: (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbildungsveranstal- G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033-6924-0, tung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Bei Aus- und E-Mail: info@gsvertrieb.de Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Gemeindegebietes gilt für die Bezugspreis: Berechnung der Zeit der Beginn bzw. das Ende der Reise. Angefangene halbjährlich 14,80 Euro Die Kündigung des Abonnements ist bis zum Halb- Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. jahresende mit einer Frist von 6 Wochen möglich, Internet: www-nussbaum-lesen.de Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 3
B e k a n n t m a c h u n g e n (3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb (3) Wird während der Dienste nach Absatz 1 Einsatzdienst des Stadt-/ Gemeindegebietes erhalten die ehrenamt- geleistet, bestehen die Entschädigungsansprüche nach lich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr ne- § 1 Abs. 1. ben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten oder eine Wegstrecken- und Mitnah- § 5 entschädigung für haushaltsführende Personen meentschädigung in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg in Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haus- seiner jeweiligen Fassung, sofern nicht von Dritten eine halt führen (§ 16 Abs. 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 bis 4 Erstattung erfolgt. mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen sowie (4) Entsteht auf Grund der Teilnahme an einem Aus- und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer Fortbildungslehrgang ein Verdienstausfall, so wird die- von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird ne- ser auf Antrag und Nachweis in tatsächlicher Höhe er- ben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als setzt (§ 16 Abs. 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung Verdienstausfall 15 Euro/ Stunde gewährt. nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienst- § 6 Zusätzliche Entschädigung ausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsge- schäftlich abtreten. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeu- erwehr, die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten (5) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, er- nach der VwV-Feuerwehrausbildung auf Standort und halten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Kreisebene wird auf Antrag nach abgeschlossenem Abs. 2 FwG als Aufwandsentschädigung: Lehrgang eine pauschale Aufwandsentschädigung ge- Funktion Betrag währt. Diese beinhaltet Kosten für Fahrt, Verpflegung 1. stv. Kommandant 900,00 EUR/Jahr und sonstige Mehraufwendungen. 2. stv. Kommandant 700,00 EUR/Jahr 3. stv. Kommandant 500,00 EUR/Jahr Truppmann Teil 1 Grundausbildung 70 UE. 150,00 EUR/Lehrgang Sachgebietsleiter Aus und Fortbildung 1.000,00 EUR/Jahr Truppmann Teil 2 40 UE. Sachgebietsleiter Technik 1.000,00 EUR/Jahr Truppführer 35 UE. 50,00 EUR/Lehrgang Sachgebietsleiter sonstige 500,00 EUR/Jahr Atemschutzgeräteträger 25 UE. 80,00 EUR/Lehrgang Sprechfunker 16 UE. 50,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandant Stadtmitte 1.400,00 EUR/Jahr Maschinist für Löschfahrzeuge 35 UE. 110,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandant Ergenzingen 900,00 EUR/Jahr Maschinist Drehleiter 22 UE. 110,00 EUR/Lehrgang Abteilungskommandanten Stadtteile 600,00 EUR/Jahr Motorsägenlehrgang 14 UE. 40,00 EUR/Lehrgang 1. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte 400,00 EUR/Jahr Jugendgruppenleiterlehrgang 40 UE. 40,00 EUR/Lehrgang 2. stv. Abteilungskommandant Stadtmitte 100,00 EUR/Jahr 1. stv. Abteilungskommandant 200,00 EUR/Jahr Ergenzingen 1. stv. Abteilungskommandanten 100,00 EUR/Jahr § 3 Entschädigung für Brandsicherheitswachdienst Stadtteile Stadtjugendfeuerwehrwart 300,00 EUR/Jahr (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Jugendleiter Stadtmitte 240,00 EUR/Jahr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswa- Jugendleiter Ergenzingen 180,00 EUR/Jahr che nach § 2 Abs.2 Nummer 2 FwG auf Antrag einen Jugendgruppenleiter Stadtteile 120,00 EUR/Jahr einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 13 Euro Fachgebietsleiter 120,00 EUR/Jahr Gerätewart Ergenzingen 500,00 EUR/Jahr für jede volle Stunde. Gerätewart einer Abteilung 300,00 EUR/Jahr Kleiderkammerwart der Einsatzabteilung 500,00 EUR/Jahr (2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Brandsicher- Kleiderkammerwart Jugendabteilung 200,00 EUR/Jahr heitswache vom Dienstbeginn bis Dienstende zugrun- Ausbilder mit Ausbilderlehrgang 15,00 EUR/Stunde de zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. § 7 entschädigung zum erwerb des führerscheins der § 4 andere wach- und Bereitschafts- sowie sonderdienste klasse c (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr, (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr die auf Anordnung Bereitschaftsdienst leisten, mit Prä- erhalten auf Antrag zum Erwerb des Führerscheins der senzverpflichtung im Feuerwehrhaus, erhalten auf An- Klasse C/C1/CE eine Aufwandsentschädigung von 100 trag für Auslagen und Verdienstausfall als Aufwands- % der Kosten (höchstens jedoch 1.500,00 EUR) unter entschädigung einen Durchschnittssatz in Höhe von 50 Maßgabe des Absatzes 2. % der Einsatzentschädigung nach § 1 Abs. 1 je Stunde, höchstens jedoch 40 Euro am Tag. (2) Die Aufwandsentschädigung zum Erwerb eines Füh- rerscheins wird nur gewährt, wenn der Feuerwehr- (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr ausschuss die dienstliche Notwendigkeit zum Erwerb erhalten für angeordnete Sonderdienste (EvD-System) des Führerscheins der Klasse C/C1/CE feststellt. Der auf Antrag als Aufwandsentschädigung einen einheit- Feuerwehrangehörige muss sich bei Übernahme des lichen Durchschnittssatz in Höhe von 15 Euro je acht Aufwands (Abs. 1) für mindestens 10 Jahre schriftlich Stunden, jedoch höchstens 40 Euro am Tag ersetzt. zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ist die Aufwands- Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 4
B e k a n n t m a c h u n g e n entschädigung mit 1/10 pro Jahr der Stadtverwaltung Rottenburg Öffentliche festsetzung der grundsteuer 2020 am Neckar zurückzuerstatten. i. festsetzung der grundsteuer 2020 • Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat durch Hebesatz- § 8 Antrag satzung vom 19.11.1996, geändert am 09.12.1997, 06.11.2001 und am 14.12.2004 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2005 (1) Als Anträge im Sinne des § 1 Abs. festgesetzt auf: 1, § 2 Abs. 1 und 5, der §§ 3 und - 330 vom Hundert für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 4 gelten die durch den jeweiligen (Grundsteuer A) Angehörigen der Gemeindefeu- - 370 vom Hundert für die Grundstücke (Grundsteuer B) erwehr eingereichten und unter- • Diese Hebesätze gelten auch für 2020. zeichneten Nachweise über die Teilnahme an Einsätzen, Lehrgän- • Für alle Steuerschuldner, bei denen seit dem Erlass der letzten Grundsteu- gen, Wach-, Bereitschafts- und erjahresbescheide keine Änderung in der Steuerfestsetzung eingetreten ist, Sonderdiensten, Sitzungen und wird die Grundsteuer 2020 in derselben Höhe wie für das Jahr 2019 durch dergleichen. diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt ge- mäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes. (2) Den Anträgen im Sinne der § 1 Abs. • Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntma- 4 Satz 1, § 2 Abs. 4 Satz 1 sowie § chung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage 7 Abs. 1 sind Nachweise beizufü- ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. gen, die den Verdienstausfall und die Auslagen dem Grunde und der II. Zahlung Höhe nach belegen. Steuerbetrag, Fälligkeitstermin/e und Zahlungsweise bleiben unverändert, sie ergeben sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid. § 9 in-/ außerkrafttreten Die Grundsteuer muss gemäß der Fälligkeitstermine des zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheids fristgerecht bezahlt werden. Sofern ein SEPA-Basislast- (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2020 schriftmandat vorliegt, wird die Grundsteuer zu den festgesetzten Fälligkeit- in Kraft. sterminen vom angegebenen Konto abgebucht. (2) Gleichzeitig treten die früheren III. Rechtsbehelfsbelehrung Feuerwehr-Entschädigungssat- Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestset- zungen der Stadt Rottenburg au- zung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch bei ßer Kraft. Das sind insbesondere der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar, die Feuerwehr-Entschädigungs- erhoben werden. satzung der Stadt Rottenburg am IV. Auskunft Neckar vom 01.01.2014 sowie Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Stadtkämmerei, die Änderungssatzungen vom Rechnungswesen und Steuern, Marktplatz 26, Zimmer Nr. F108 01.01.2016 und 10.05.2016. Telefon: Grundsteuer Stadtteile: 07472/165-262 Grundsteuer Kernstadt: 07472/165-487 Rottenburg am Neckar, den 28.11.2019 Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020 gez. Stephan Neher gez. Stephan Neher Oberbürgermeister Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Informationen zur Grundsteuer Eine etwaige Verletzung von Ver- Grundsteuerbescheide nur bei Ände- Eigentumswechsel fahrens- oder Formvorschriften der rung der Grundsteuer: Wird ein Grundstück veräußert, so Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg (GemO) oder aufgrund der Grundsteuerbescheide werden nur bleibt der Eigentümer, dem das Grund- GemO erlassenen Verfahrensvor- an Grundsteuerpflichtige versandt, stück zu Beginn des Jahres (01.01.) schriften beim Zustandekommen bei denen sich die Grundsteuer (Erhö- gehört hat, Steuerschuldner für das dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 hung Messbetrag, Verkauf, …) verän- gesamte Veräußerungsjahr. Eine Zu- GemO unbeachtlich, wenn sie nicht dert hat. Für alle anderen Grundsteu- rechnung auf den neuen Eigentümer schriftlich innerhalb eines Jahres seit erpflichtigen, wird die Grundsteuer erfolgt erst im Folgejahr. Eine Ver- der Bekanntmachung dieser Satzung durch amtliche Bekanntmachung (in einbarung im Kaufvertrag, dass die gegenüber der Gemeinde geltend ge- dieser Ausgabe) festgesetzt. Das be- Grundsteuer ab einem vereinbarten macht worden ist; der Sachverhalt, deutet, dass der zuletzt ergangene Termin vom Erwerber bezahlt werden der die Verletzung begründen soll, ist Grundsteuerbescheid weiterhin gilt. muss, hat nur privatrechtliche Bedeu- zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn tung und hebt die öffentlich-rechtli- Änderungen die Vorschriften über die Öffentlich- che Steuerschuldnerschaft nicht auf. Bitte teilen Sie uns Änderungen (Ad- Die Grundsteuer muss der Veräußerer keit der Satzung, die Genehmigung resse, Erbfall, Namensänderungen ...) dann selbst vom Erwerber anfordern. oder Bekanntmachung der Satzung frühzeitig mit. verletzt worden sind. Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 5
B e k a n n t m a c h u n g e n Wir können in diesen Fällen keine Aufteilung vornehmen. Änderungen Änderungen der Bebauungspläne in den Eigentumsverhältnissen müs- „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“, sen Sie uns nicht mitteilen. Hierüber „hasslerstraße“, „Ziegelhütte i“ und erhält die Stadt automatisch eine ent- sprechende Mitteilung vom Finanz- „Ziegelhütte II“ in Rottenburg am Neckar - amt. kernstadt Zahlung und fälligkeit der grund- steuer: D er Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.11.2019 in öf- fentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne: • „Siebenlinden II“ – 6. Änderung Die Grundsteuerraten sind im Re- gelfall am 15.02., 15.05., 15.08. und • „Siebenlinden Süd“ – 1. Änderung 15.11. des jeweiligen Kalenderjahres • „Hasslerstraße“ – 4. Änderung fällig. Ausnahmen: Steuerbeträge bis • „Ziegelhütte I“ – 1. Änderung 15 € sind am 15.08. und Steuerbe- • „Ziegelhütte II“ – 2. Änderung träge zwischen 15 und 30 € sind am in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 15.02. und 15.08. des jeweiligen Ka- in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen lenderjahres fällig. Änderungen, zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Die Grundsteuer kann auf Antrag Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. auch einmal jährlich am 01.07. eines Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffent- Jahres entrichtet werden. lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Die Umstellung auf Jahreszahlung Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durch- erfolgt allerdings erst zum Folgejahr. geführt werden soll. Die Fälligkeiten des laufenden Jahres Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die können nicht geändert werden. Die Änderungen der Bebauungspläne „Siebenlinden II“, „Siebenlinden Süd“, „Hass- beantragte Zahlungsweise bleibt so- lerstraße“, „Ziegelhütte I“ und „Ziegelhütte II“ gesteuert werden, um die struk- lange maßgebend, bis eine Änderung turelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchte- gewünscht wird. Der Antrag kann so- te Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern. wohl schriftlich als auch telefonisch gestellt werden. Das Plangebiet der Bebauungspläne ist im folgenden Kartenausschnitt darge- stellt: sie nehmen nicht am sePa-last- schriftverfahren teil: Die Grundsteuerraten müssen gemäß Die Änderungen der Bebauungspläne und die Begründungen liegen im foyer dem zuletzt ergangenen Grundsteu- des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 erbescheid, auch in den Folgejahren, von montag, dem 20.01.2020 bis donnerstag, dem 20.02.2020 - ohne weitere Aufforderung fristge- je einschließlich- recht bezahlt werden. - Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sie nehmen bereits am sePa-last- - Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr schriftverfahren teil: zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Grundsteuer wird weiterhin zu Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur den Fälligkeitsterminen automatisch Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar ab- von Ihrem Konto eingezogen. gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, erteilung des sePa-Basislastschrift- Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtpla- mandats nungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; Das Formular für das SEPA-Basislast- E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellung- schriftmandat erhalten Sie bei der nahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Ab- Stadtkasse oder auf der Homepage wägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Stadt Rottenburg (www.rotten- der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. burg.de). Die Unterlagen zu diesem Verfahren können im genannten Zeitraum auch auf Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt- der städtischen Homepage www.rottenburg.de abgerufen werden. kasse (07472/165-220) gerne zur Ver- fügung. Rottenburg am Neckar, den 10.01.2020 Stadtplanungsamt Auskünfte zur Steuerfestsetzung, Änderungen und Anträge auf Jahres- zahlung Grundsteuer Kernstadt: Informationen zum Gemeinderat 07472/165-487 Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beratene Themen, Vorlagen, Mitglieder, Grundsteuer Stadtteile: Sitzverteilung, Ausschüsse und Gremien 07472/165-262 E-Mail: steuern@rottenburg.de www.rottenburg.de/ gemeinderat Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 6
B e k a n n t m a c h u n g e n Übersichtsplan Bebauungspläne B2 8 Siebenlinden I Hasslerstraße e aß n str e lch Sü Siebenlinden II B2 8 W ilh e lm -M ay ba Sieben- ch -S tra ße linden Süd Ma ier äc ke rst ra raße ße uhst S ch Siebenlinden I Ga rten Ziegelhütte I stra ße r cka Ziegelhütte II Ne Änderungsbereiche ohne maßstab Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 7
B e k a n n t m a c h u n g e n hundesteuer 2020 Wir sind für Sie da 1. allgemeines Zentrale Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vor- Telefon: 07472-165-0 schriften der örtlichen Hundesteuersatzung. Fax: 07472-165-369 E-Mail: stadt@rottenburg.de 2. steuersatz Die Jahressteuer beträgt 108,00 € für den ersten Hund und 216,00 € für je- Ämter der Stadtverwaltung allgemein den weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund. Bei Beginn bzw. Ende der Montag bis Freitag 8–12 Uhr Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Donnerstag 14–18 Uhr Teilbetrag festgesetzt. Die Zwingersteuer (Hundezucht) beträgt 216,00 €. und nach Anmeldung 3. anzeigepflicht und frist Bürgerbüro Auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Satzung über die Erhebung einer Hun- in der Eingangshalle des Rathauses, desteuer (Hundesteuersatzung) wird hingewiesen. Marktplatz 18, Gebäude A Danach hat ein Hundehalter innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn Montag 7.30–16.00 Uhr a) ein über 3 Monate alter Hund gehalten wird. Dienstag 7.30–16.00 Uhr b) die Hundehaltung im Stadtgebiet endet. Mittwoch 7.30–12.00 Uhr Die Hundesteuermarke 2020 muss dann zurückgegeben werden. Zusätzlich Donnerstag 7.30–18.00 Uhr muss bei Veräußerung eines Hundes der Name und die Anschrift des Erwer- Freitag 7.30–12.00 Uhr bers angegeben werden. Samstag 9.00–12.00 Uhr c) die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung wegfallen. (Hinweis: samstags kein Telefondienst Hundehalter, die diesen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, und kein Fahrkartenverkauf, es stehen werden aufgefordert, dies bei der Stadtkämmerei, Steuerverwaltung oder nur bestimmte Services zur Verfügung) beim Bürgerbüro entweder schriftlich oder telefonisch nachzuholen. Ent- Telefon: 07472-165-444 sprechende Formulare liegen dort bereit oder können auch von der Home- Fax: 07472-165-458 page der Stadt Rottenburg am Neckar www.rottenburg.de heruntergeladen E-Mail: buergerbuero@rottenburg.de werden. Bürgerbüro Ergenzingen 4. folgen der verletzung der anzeigepflicht Gäustraße 8, Ergenzingen Wer die Anzeigepflicht verletzt, handelt nach § 12 der Hundesteuersatzung Montag 9.30–12.30 und 15.30–18 Uhr ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet Dienstag 9.30–12.30 Uhr werden. Mittwoch 15.30–18.00 Uhr Donnerstag u. Freitag 9.30–12.30 Uhr 5. hundesteuermarken Telefon: 07472-165-750 Zum Zeichen, dass die Hundehaltung angemeldet ist, wird nach § 11 der Fax: 07472-165-769 Hundesteuersatzung in jedem Kalenderjahr eine Hundesteuermarke ausge- buergerbuero.ergenzingen@rottenburg.de geben, die zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt wird. Diese Hun- desteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sofern er sich außerhalb des Bürgerbüro für Soziales vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundstücks Hinter dem Rathaus, Gebäude D aufhält. Geöffnet: siehe Ämter allgemein Telefon: 07472-165-424 6. Zuständigkeit - kontakt Fax: 07472-165-403 Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern E-Mail: soziales@rottenburg.de Telefon: 07472/165-262 / Telefax: 07472/165-416 Dienstgebäude: Marktplatz 26 – KSK-Gebäude – Zimmer Nr. F108 standesamt rottenburg E-Mail: steuern@rottenburg.de Hinter dem Rathaus, Gebäude D Geöffnet: siehe Ämter allgemein Rottenburg am Neckar, 10.01.2020 Telefon: 07472-165-242 gez. Stephan Neher Telefax: 07472-165-298 Oberbürgermeister E-Mail: standesamt@rottenburg.de Standesamt Ergenzingen landratsamt tübingen - untere landwirtschaftsbehörde Für Baisingen, Eckenweiler, Ergenzingen agrarstrukturverbesserungsgesetz (asvg) - Gäustraße 8, Ergenzingen Mo., Di., Do., Fr. 9.30–12.30 Uhr Ausschreibung Mi. 15.30–18.00 Uhr aktenzeichen: 4140 8481.02/0203-2019 Telefon: 07472-165-760 N Telefax: 07472-165-769 ach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur standesamt.ergenzingen@rottenburg.de Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Ergenzingen, Gewann: Breitwiesen Service Baurecht flst.nr.: 7230, fläche: 13879 m², nutzung: ackerfläche Obere Gasse 29, Gebäude D Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Geöffnet: siehe Ämter allgemein Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Tübingen, Abteilung Landwirtschaft Telefon: 07472-165-226 und Naturschutz – Untere Landwirtschaftsbehörde, Wilhelm-Keil-Straße 50, Telefax: 07472-165-422 72072 Tübingen bis zum 16.01.2020 schriftlich mitteilen. E-Mail: baurecht@rottenburg.de n Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 8
a u s d e m g e m e i n d e r at amtsblatt romi Bericht aus der öffentlichen sitzung redaktion des Gemeinderats textportalzugang beantragen http://artikelstar.net D er Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17.12.2019 und Mitt- woch, 18.12.2019 folgende Themen behandelt: Kontakt: Redaktion RoMi Tel. 07472-165-393 • Folgende nichtöffentlich gefassten Beschlüsse wurden bekannt gege- redaktion@rottenburg.de ben: Mehrheitlich beschlossen wurde, der Firma Dachser für das Flst. Annahmeschluss: montags 10 Uhr Nr. 7069/12 Markung Ergenzingen, eine Verlängerung der Bauverpflich- Anzeigen tung bis zum 31.12.2022 zu gewähren. Einstimmig beschlossen wurde, nussbaum-medien.de Herrn Klaus Maier die Ehrenmedaille der Stadt Rottenburg am Neckar Kontakt: Nussbaum Medien Horb in Silber zu verleihen. Tel. 07451-534400 • Frau Quintana Leiva wurde zur hauptamtlichen Ortsvorsteherin für die horb@nussbaum-medien.de Ortschaft Ergenzingen gewählt. Frau Quintana Leiva wurde zur haupt- romi abonnieren amtlichen Ortsvorsteherin für die Dauer der Amtszeit der Ortschafts- www.nussbaum-lesen.de räte bestellt. Der Ortsvorsteherin von Ergenzingen wird eine Dienstauf- Abo und Zustellung Kontakt: wandsentschädigung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen auf G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle- Nachweis bis zu jährlich 2.650 € gewährt. Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033-6924-0, info@gsvertrieb.de • Frau Jasmin Rauhaus-Höpfer wurde einstimmig als sachkundige Ein- Bezugspreis: 14,80 Euro halbjährl. n wohnerin in den Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss berufen (Ver- treterin Gesamtelternbeirat Schulen). Als Stellvertreterin wurde Frau Gabriele Hoffmann berufen. • Die Digitalfunkausstattung wurde einstimmig an die Firma Feuchter an- Beratung durch hand des Nebenangebots für 258.173,- Euro vergeben. die gesetzliche • Einstimmig beschlossen wurde, das Löschgruppenfahrzeug LF 8 der Rentenversicherung J Freiwilligen Feuerwehr Rottenburg am Neckar Abt. Kiebingen durch eden 2. und 4. Dienstag im Mo- ein Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 10 zu ersetzen. Den Auftrag zur nat, jeweils von 8.20 bis 12 Uhr Lieferung des Fahrgestells, Aufbau und Beladung mit zusätzlichen Ne- und von 13 bis 16 Uhr, hält die benoptionen erhält die Firma Magirus, Ulm, zum Preis von insgesamt Deutsche Rentenversicherung im 272.939,- Euro. Für Beladung, die nicht im Nebenangebot enthalten ist, Rottenburger Rathaus (Raum C wird ein Auftrag an die Firma Barth über 8.487,- Euro vergeben. Für 202 Fraktionszimmer SPD) einen Unvorhergesehenes, Schleuderketten, Einbau der zusätzlichen Bela- Sprechtag ab. dung und die Kennzeichnung/Beklebung des Fahrzeugs werden 5.000 € eingeplant. Angeboten werden Information, Beratung und Auskunft über: • Die Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas- - Renten serbeseitigung (Abwassersatzung) wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Klein- - Medizinische Rehabilitation kläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) wurde - Leistungen zur Teilhabe am einstimmig beschlossen. Arbeitsleben • Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Wohn- - Kranken- und Pflegeversiche- bau Rottenburg am Neckar. rung der Rentner - Versicherungsfragen • Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Stadtent- wässerung Rottenburg am Neckar. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin unter Tel. 07121-20370. • Einstimmig zugestimmt wurde dem Wirtschaftsplan 2020 der Techni- Bitte bringen Sie Ihre Versiche- schen Betriebe Rottenburg am Neckar. rungsunterlagen mit. n • Der Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen wurde ein- stimmig zugestimmt. • Mehrheitlich beschlossen wurde die Haushaltssatzung 2020 einschließ- lich Haushaltsplan und Stellenplan unter Berücksichtigung der Ände- Informationen zum Gemeinderat rungsliste. Sitzungstermine, Tagesordnungen, • Mehrheitlich beschlossen wurde der Finanzplan 2019 – 2023 ein- Beratene Themen, Vorlagen, schließlich Investitionen / Investitionsfördermaßnahmen. Mitglieder, Sitzverteilung, Ausschüsse und Gremien Geschäftsstelle Gemeinderat n www.rottenburg.de/ gemeinderat Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 9
l a n d k r e i s holzmöbel- und sperrmüll-abfuhr in teilorten von rottenburg von Januar bis anfang märz 2020: was wird mitgenommen, was nicht? I m Januar und Februar 2020 führt der Abfallwirtschafts- betrieb des Landkreises Tübingen in Teilorten von Rot- tenburg eine Holzmöbelabfuhr durch. Eine Woche später Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen bit- tet um Beachtung, welche Gegenstände bei den Abfuhren mitgenommen werden und welche nicht. Zu den Holzmö- findet dann die Sperrmüllabfuhr statt. Beide Abfuhren sind beln zählen Holzregale, Holztische, Holzstühle ohne Pols- ohne Voranmeldung möglich. Die Termine werden ergän- ter, Holzschränke, lackierte und beschichtete Holzmöbel, zend auch in den Gemeindeboten veröffentlicht. Hier die Möbel aus Sperrholz sowie Körbe. Holzmöbel aus dem Au- Übersicht über die im Januar, Februar und Anfang März ßenbereich – wie zum Beispiel Holzzäune oder ein Terras- stattfindenden Abfuhren: sensichtschutz – gehen einen anderen Verwertungsweg holzmöbelabfuhr als Holzmöbel aus dem Innenbereich und können daher Rottenburg-Baisingen: Montag, 13. Januar 2020 nicht mitgenommen werden. Auch Holzabfälle aus Reno- Rottenburg-Seebronn: Montag, 13. Januar 2020 vierungen – zum Beispiel von Fußböden oder Holzdecken Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 15. Januar 2020 – werden nicht mitgenommen. Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 15. Januar 2020 Diese Holzabfälle können kostenpflichtig im Entsorgungs- Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 16. Januar 2020 zentrum in Dußlingen, Im Steinig 61, angeliefert werden. Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 16. Januar 2020 Bei der Sperrmüllabfuhr werden Abfälle, die nicht mehr Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 16. Januar 2020 verwertet werden können und die zu groß für die Rest- Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 17. Januar 2020 mülltonne sind, abgefahren. Dazu zählen beispielsweise Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 17. Januar 2020 Polstermöbel, Matratzen, leere Koffer und große Gegen- Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 27. Januar 2020 stände aus Kunststoff (z. B. Regentonne, Bobby-Car). Es Rottenburg-Bieringen: Montag, 27. Januar 2020 wird um Beachtung gebeten, dass kleine Gegenstände in Rottenburg-Obernau: Montag, 27. Januar 2020 Plastiksäcken nicht mitgenommen werden. Diese müssen Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 26. Februar über die Restmülltonne oder zusätzliche rote Restmüllsä- Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch 26. Februar cke des Landkreises entsorgt werden, die in den Rathäu- Sperrmüllabfuhr sern der Rottenburger Teilorte und in der Stadt Rottenburg Rottenburg-Baisingen: Montag, 20. Januar 2020 bei Foto Faiss, Marktstraße 8 erhältlich sind. Rottenburg-Seebronn: Montag, 20. Januar 2020 Auch Elektro- und Elektronikgeräte sowie Metallschrott Rottenburg-Dettingen: Mittwoch, 22. Januar 2020 werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Rottenburg-Weiler: Mittwoch, 22. Januar 2020 Diese können zweimal im Jahr über die Abfuhrkarte aus Rottenburg-Frommenhausen: Donnerstag, 23. Januar 2020 dem Abfallkalender zur Abfuhr angemeldet werden oder Rottenburg-Hemmendorf: Donnerstag, 23. Januar 2020 kostenlos direkt nach Dußlingen ins Entsorgungszentrum Rottenburg-Schwalldorf: Donnerstag, 23. Januar 2020 gebracht werden. Rottenburg-Wendelsheim: Freitag, 24. Januar 2020 Autoreifen und Felgen gehören ebenfalls nicht zur Sperr- Rottenburg-Wurmlingen: Freitag, 24. Januar 2020 müll-Abfuhr. Rottenburg-Bad Niedernau: Montag, 03. Februar 2020 Rottenburg-Bieringen: Montag, 03. Februar 2020 Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen Rottenburg-Obernau: Montag, 03. Februar 2020 bittet darum, mitzuhelfen, eine reibungslose Abfuhr zu er- Rottenburg-Hailfingen: Mittwoch, 04. März möglichen und dazu beizutragen, dass Holz, Elektro- und Rottenburg-Oberndorf: Mittwoch, 04. März Elektronikgeräte sowie Metallschrott verwertet und da- durch wertvolle Ressourcen eingespart werden können. Die Abfuhren in Rottenburg und den hier nicht aufgeführ- Informationen findet man auf der Internetseite des Ab- ten Teilorten finden im März/April 2020 statt. Die Termine fallwirtschaftsbetriebs unter www.abfall-kreis-tuebingen. werden zu einem späteren Zeitpunkt hier veröffentlicht, de oder telefonisch unter 07071/207-1310, -1311, -1312, können aber auch dem Abfallkalender entnommen wer- -1314, -1315 den. Landratsamt Tübingen abt. veterinärwesen und lebensmittelüberwachung hinweis für tierhalter zur stichtagsmeldung N ach § 26 Abs. 3 Viehverkehrsverordnung sind alle Tierhalter verpflichtet, bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) dieses keine Tiere halten, dies aber zukünftig wieder tun werden (sogenannte „Null-Meldung“). Wenn die Schweine-, Schaf- oder Ziegenhaltung aufgege- Jahres im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Zie- ben wurde, melden Sie bitte diese Tierhaltung bei der Abt. gen anzuzeigen. Die Stichtagsmeldung kann nur mit Melde- Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Land- karten über den LKV oder direkt über das Internet (www. ratsamts Tübingen ab. hi-tier.de) erfolgen. Eine Meldung bei der Tierseuchenkas- Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. se ersetzt die Stichtagsmeldung nicht. Die Meldepflicht gilt 07071 207 3219). auch für angemeldete Tierhaltungen, die am 01.01.2020 Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 10
A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G Bürgerbeteiligung: Ausbildungs-Infotag im Rathaus Jugendwerkstatt A m Freitag, 10. Januar können sich Jugendliche und junge Erwach- sene im Alter von 14 bis 19 Jahren in einer Jugendwerkstatt beteiligen. Die Jugendwerkstatt ist ein Element der Stadtkonzeption 2030. Gestartet wird um 17 Uhr in der Zehntscheuer in Rottenburg mit der Begrüßung durch Oberbürgermeis- ter Stephan Neher. Gemeinsam soll überlegt werden, wie Rottenburg mit seinen Ortschaften und der Kernstadt in 2030 aussehen soll. Was müsste bis dahin auf den Weg gebracht werden? Wie würde Rottenburg dann ausse- hen? Die Meinungen und Ideen der Jugend sind gefragt. Was wäre für die Jugend wichtig? In der ersten Phase fand bereits im D ie Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar lädt alle interessierten Schü- lerinnen und Schüler zu einem Infotag am Samstag, 15. Februar 2020 um 10 Uhr ins Rathaus ein. Die Jugendlichen erhalten an diesem Tag Infor- November letzten Jahres an allen mationen über Ausbildungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung und Schulen und über ein Onlineportal lernen die vielfältigen Aufgaben des Rathauses kennen. Es gibt viele Infor- eine Umfrage statt. Die dabei be- mationen über den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r) (Vor- nannten Themenbereiche wie Ju- aussetzung: mittlere Reife) und den Studiengang Public Management zum gendorte, Angebote für Jugendliche, Bachelor of Arts (Voraussetzung: Fachhochschulreife oder Abitur) und ei- Engagement und Mitwirkung, Nach- niges zu sehen. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung bitte bis spätes- haltigkeit, Arbeit und Bildung und tens 5. Februar 2020 über die städtische Homepage www.rottenburg.de. Mobilität sollen jetzt in der zweiten Bild: Stadtverwaltung / Hauptamt.n Phase weiter vertieft werden. Der gemeinsame Ausklang bei Finger- Infotag finanz-aBc-workshop food ist auf ca. 19.30 Uhr geplant. Es wird ein kostenloser Fahrdienst in die hohenberg-grundschule für junge Erwachsene Ortschaften angeboten. Wer diesen nutzen möchte kann sich unter stadt- konzeption@rottenburg.de anmel- A m Montag, 13. Januar 2020 um 19.30 Uhr findet an der Hohen- bergschule-Grundschule ein Informa- O b in der Ausbildung, im Studium, beim ersten Job oder der ersten eigenen Wohnung – das liebe Geld den. n tionsabend statt. Alle Eltern, deren spielt eine nicht unwesentliche Rolle. Kinder im Herbst 2020 schulpflichtig Spätestens mit der Unabhängigkeit werden und die im Schulbezirk woh- Anmeldung und Infos nen, sind herzlich eingeladen. vom Elternhaus sollte man anfangen, sich selbst einen Überblick über Steu- zur carl-Joseph- In einem Vortrag erfahren Interessier- ern, Anlageformen, Altersvorsorge, Leiprecht-Schule te alles Wichtige zu den Strukturen der Schule und bekommen einen Einblick Haushaltsführung und vieles mehr zu verschaffen. In diesem Workshop A lle Eltern, die sich im kommenden Schuljahr 2020 / 2021 für einen Schulplatz in der Klasse 1 der Carl- in das Schulleben und Projekte. Die Lehrerinnen bieten im Anschluss ei- nen Rundgang durch das neue Schul- wollen wir Starthilfe geben und zei- gen, wie man an eine Steuererklärung herangeht, wie man es schafft, am Joseph-Leiprecht-Schule interessie- gebäude an, bei dem Klassenzimmer Ende des Monats noch Geld auf dem ren, sind zu einem Informationsabend und Räume der Schulkindbetreuung Konto zu haben und wie man auch mit über die Schule und über das pädago- besichtigt werden können. n geringen Mitteln etwas zur Seite legen gische Konzept des Marchtaler Plans kann. eingeladen am Donnerstag, 16. Januar Infotag Uhlandschule Es referieren Michaela Mitschele um 19.30 Uhr in der Schulmensa. Wurmlingen (Steuerberaterin Auren KG) und Felix Boger (Bankkaufmann Kreissparkas- Eltern, die sich für eine Aufnahme in die Klasse 5 Gemeinschaftsschule in- teressieren sind für folgenden Termin A m Montag, 13. Januar um 20 Uhr ist ein Info-Abend für Eltern und bald schulpflichtige Kinder an der se) am Donnerstag, 23. Januar von 19 – 21.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus St. Martin, Stadtlanggasse 6, Rotten- eingeladen: Donnerstag, 6. Februar Grundschule Wurmlingen im Klassen- burg. Die Kosten betragen 8 Euro, für um 19.30 Uhr, Schulmensa. zimmer der Klasse 2b. ehrenamtlich Aktive in Rottenburg ist Den Interessenten für Klasse 5 wird Sie bekommen an diesem Abend Ein- der Vortrag kostenfrei. außerdem am Donnerstag, den 13. blick in den Schulalltag, die offene Um Anmeldung bis 10. Januar wird Februar, 14.00 Uhr ein Schnupper- Ganztagesschule und in das Anmel- bei der keb gebeten. n nachmittag angeboten. n deverfahren. n Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 11
A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G sanierung der kreuzerfeld-realschule geht voran Broschüre ferienangebote D ie neue Broschüre mit Ferienan- geboten für Kinder und Jugendli- chen von 3 – 15 Jahren in Rottenburg am Neckar wird vom Kulturamt – Ab- teilung Jugend – herausgegeben. Zu finden sind darin Betreuungs- und Freizeitangebote verschiedener Ver- anstalter in der Kernstadt und den Ortschaften. Die Stadtverwaltung möchte mit der Broschüre Eltern, Kindern und Ju- gendlichen einen besseren Überblick über die verschiedenen Anbieter und D as Erdgeschoss der Kreuzerfeld-Realschule ist erfolgreich modernisiert: Mediothek, Schülercafé mit Verbindung zum Pausenhof, Teilüberdachung und Klassenräume. Davon überzeugten sich jüngst bei einer Besichtigung Hoch- deren Betreuungs- und Freizeitange- bote während der schulfreien Zeit ge- ben – rechtzeitig zur Urlaubsplanung bauamtsleiter Markus Gärtner, Oberbürgermeister Stephan Neher, Rektor Hart- zum Jahresbeginn. mut Schänzlin, Baubürgermeister Thomas Weigel, Projektleiter Tobias Elliger, Das farbige, gebundene Heft wird in Architekt Harald Kreuzberger, Hausmeister Gunter Vetter und Kulturamtsleiter den Grundschulen verteilt und liegt Karlheinz Geppert (im Bild stehend von links nach rechts). ab sofort im Rathaus, im Kulturamt Bereits im Sommer 2017 war das 2. Obergeschoss umgebaut woren, in 2018 und den Verwaltungsstellen der Ort- das 1. Obergeschoss. Im laufenden Jahr 2020 wird die Fassade erneuert und schaften aus. Zu finden sind die In- die Fachklassenzimmer werden modernisiert. Die Sanierung erfolgt in vier formationen auch unter „Aktuelles“ Bauabschnitten, um die meisten Arbeiten in den Sommerferien zu erledigen auf der städtischen Homepage www. und den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu stören. Insgesamt investiert die rottenburg.de. Stadt Rottenburg knapp 4,9 millionen euro in die Schule, um für Kinder und Weitere Informationen erhalten Sie Lehrer*innen hervorragende Bedingungen zu schaffen. bei der Abteilung Jugend des Kul- Bild: Stadtverwaltung Rottenburg / Steffen Schlüter.n turamts der Stadt Rottenburg am Neckar, Tel.: 165-347 (AB) oder über Landesfamilienpass jugend@rottenburg.de. n M it dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen ver-günstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszie- len in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Stadtwerke Rottenburg Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Clee- unterstützen mokka bronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antrags- berechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindever- waltung beantragen. Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu be- antragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Be- zugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünsti- gung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen? Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindes- tens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) S chon zum siebten Mal in Folge ha- ben die Stadtwerke Rottenburg für eine gemeinnützige Einrichtung am in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass Nikolausmarkt Spenden gesammelt. schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen Das besondere an der Aktion ist, dass in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer be- der Betrag von den Stadtwerken ver- hinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder doppelt wird. Die Stadtwerke haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. dieses Jahr für den MOKKA e. V. die Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Famili- Spenden gesammelt. 607 Euro wur- en auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt den hierbei eingenommen. Der Be- es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -er- trag wird verdoppelt und damit eine mäßigungen. schöne Zahl entsteht auch noch auf- Informationen gibt es auch unter http://sozialministerium.baden-wuerttem- gerundet. 1.250 Euro werden an den berg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ n MOKKA e. V. gespendet. n Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 12
A U S D E R S TA D T V E R WA LT U N G Änderungen beim Verkehrsverbund naldo Z um 1. Januar 2020 hat sich der naldo im Norden erweitert und umfasst künf- tig den Stadtbus Herrenberg und alle Stadtteile Herrenbergs. Kunden können nun mit naldo-Fahrkarten auch in Herrenberg selbst und neu in den Stadtteilen Affstätt, Haslach, Kuppingen und Oberjesingen unterwegs sein. Im Gegenzug dazu wird sich der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) auf der Gäubahn von Bondorf nach Ergenzingen ausdehnen. Außerdem wird der Tarif durchschnittlich um 3,3 Prozent erhöht. Die Anpas- Warentausch sung ist durch steigende Personal-, Personalgewinnungs- und Betriebskosten – verschenken statt wegwerfen – bei den Verkehrsunternehmen nötig, auch die Einführung neuer Vertriebssys- Stadtverwaltung, teme und Anschaffung neuer Busse bindet bei den Unternehmen Personal- Umwelt und Klimaschutz und Finanzressourcen. Tel. 07472-165-324 E-Mail: umwelt@rottenburg.de Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Tarif sind im neuen Tarifprospekt zusammengefasst. Dieser wird ab dem 15. Januar 2020 bei den naldo-Verkaufs- Unter dieser Rubrik wird die Mög- stellen, bei den Verkehrsunternehmen, bei den Städten und Gemeinden so- lichkeit geboten, Gegenstände zum wie bei den Landratsämtern erhältlich sein. Auch die Homepage www.naldo. Tausch und/oder zum Verschenken de gibt über alle Neuerungen Auskunft, zudem stehen die Kundenberaterinnen anzubieten sowie entsprechende der naldo-Hotline: 0 74 71/ 93 01 96 96 zur Verfügung. n Gesuche zu veröffentlichen. Angebote Ein sehr stabiles Damenfahrrad 38“, Pegasus, fahrbereit, leichte Verbesserungen notwendig TV-Standregal aus Glas, 2 Abla- Umgang mit geflächen, Bildschirm an grauer Leistungsdruck Winterzeit ist Metallstange montierbar (Monta- geschiene 56 cm breit) gehölzpflegezeit I n einem Workshop erklärt Dr. Mi- Tel.: 07 47 2 / 98 42 18 0 chael R. Schwelling, wie man mit Leistungsdruck richtig umgeht. Dieser findet am Freitag, 24. Januar, von 18 A uch in der Saison 2019/2020 er- folgen wieder an mehreren Orten durch die Stadt Rottenburg und an- Mobil: 01 51 / 20 17 41 45 2 gute Holzfenster (H. 114cm x B. bis 21 Uhr im Kath. Gemeindehaus St. dere Aktive verschiedene Pflegemaß- 86cm) doppelt verglast Moriz, Stiftsklause Rottenburg statt. nahmen in Hecken und Feldgehölzen. 2 weiße 60er Waschbecken mit Die Kosten betragen 19 Euro bezie- Diese Landschaftselemente erfüllen Einhebelmischer, guter Zustand hungsweise 9 Euro für ehrenamtlich viele Funktionen als Lebensraum, in Tel.: 07 47 2 / 96 41 30 8 Aktive in Rottenburg. Um Anmeldung der Biotopvernetzung, als Erosions- bis zum 20. Januar bei der keb wird ge- und Sichtschutz u.v.m. Damit diese Gebrauchte Winterreifen auf beten. n Funktionen langfristig erfüllt werden Stahlfelgen, 175 / 65 / R14, 4 und gleichzeitig andere Belange ge- Loch, VW Golf wahrt bleiben, z.B. die Verkehrssi- Tel.: 01 51 / 14 56 88 59 cherung oder angrenzende landwirt- schaftliche Nutzungen, sind immer Postkartensammlung ca. 50 Stück wieder Pflegeeinsätze nötig. Diese schwarz-weiß können je nach Ziel manchmal auch Fotografie u. Stiche ca. um 1920, kräftiger ausfallen. So werden manche Stadtansichten, Landschaften hochgewachsene Hecken durch Ent- Wanderführer zu den schönsten nahme ganzer Baumbestände wieder Sagenstätten zwischen Murg und zu Niederhecken entwickelt, die be- Eyach sonders wertvoll für viele Vögel sind. Tel.: 07 47 2 / 23 9 44 n Andere Hecken werden abschnitts- weise auf den Stock gesetzt oder ge- nießen lediglich einen ordentlichen Sachspenden für Rückschnitt entlang eines Weges. Die Zusammenarbeit mit Experten, dem flüchtlinge Landeserhaltungsverband und dem Landratsamt Tübingen führt dabei zu effektiven Maßnahmen. So ergänzen A ktuell gesucht wird eine elek- trische Nähmaschine (Tisch- nähmaschine). Kontakt über 0176 / sich verschiedene Heckenpflegeaktio- 42614218. nen zum Schutz von stark bedrohten Feldvögeln.n Willkommenskultur n Rottenburger Mitteilungen 1/2-2020 Seite 13
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