Kurzexposè M-017-2018 - Unbebautes Grundstück in Bitterfeld Brehnaer Straße 43 - LMBV

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Kurzexposè M-017-2018 - Unbebautes Grundstück in Bitterfeld Brehnaer Straße 43 - LMBV
Kurzexposè
Unbebautes Grundstück
in Bitterfeld
Brehnaer Straße 43

M-017-2018
Kurzexposè M-017-2018 - Unbebautes Grundstück in Bitterfeld Brehnaer Straße 43 - LMBV
Inhalt

    Ansprechpartner und Rechtshinweis       Seite   2
    Eckdaten                                Seite   2
    Standortbeschreibung                    Seite   3/4
    Luftbild-Übersicht                      Seite   4
    Übersicht und Grundstücksdaten          Seite   5
    Fotos                                   Seite   6/11
    Ausschreibungsbedingungen               Seite   12/13

    Ansprechpartner

    Lausitzer und Mitteldeutsche
    Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
    Flächenmanagement Mitteldeutschland
    Frau Morszeck
    Walter-Köhn-Straße 2
    04356 Leipzig

    Telefon: (0341) 2222-2121
    Telefax: (0341) 2222-2303

    Homepage: http://www.lmbv.de
    E-Mail:  petra.morszeck@lmbv.de

    Eckdaten des Verkaufsobjektes

            Ausschreibungs-Nr.:         M-017-2018
            Größe                             13.504 m²
            Mindestgebot                      350.000 €
            Nutzungsmöglichkeit             Mischgebiet
            Ausschreibungsende               31.12.2018

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Kurzexposè M-017-2018 - Unbebautes Grundstück in Bitterfeld Brehnaer Straße 43 - LMBV
Standortbeschreibung

    Die Lage Standortbeschreibung
    Das Kaufgrundstück liegt in der gemeinsamen Stadt Bitterfeld Wolfen, im
    Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sitz der Verwaltungsgemeinschaft der gemeinsamen
    Stadt Bitterfeld-Wolfen (ca. 47.000 Einwohner) . Das Kaufgrundstück liegt in
    einem traditionell gewachsenen Gebiet von Büro- und Verwaltungsgebäuden
    bzw. Handelsobjekten. Mit mehreren Kindertagesstätten, allgemeinbildenden
    Schulen (darunter Gymnasien), zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs
    sowie Dienstleistungsangeboten verfügt Bitterfeld über eine gute Infrastruktur. Für
    Investoren bietet der in unmittelbarer Nähe liegende Chemie Park Bitterfeld-
    Wolfen mit seinen momentan 360 Unternehmen optimale Bedingungen für neue
    Kontakte und Ansiedlungen. Der Chemie Park und die angrenzenden
    Gewerbegebiete gehören zu den Eckpfeilern einer der bedeutendsten
    Chemieregionen innerhalb der Europäischen Union, dem Mitteldeutschen
    Chemiedreieck.Mit über 11.000 neu geschaffenen Arbeitsplätzen leisten die
    Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in und
    um Bitterfeld. Mit der Umgestaltung eines traditionellen Chemiestandortes in
    einen modernen und zeitgemäßen Industrie- und Gewerbestandort war ein
    Neubeginn zur Rekultivierung und Neugestaltung einer ganzen Region
    verbunden. Heute ist Bitterfeld auf dem besten Weg zu einem wasserreichen
    Naherholungspark westlich der Dübener Heide.

     © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

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Die Verkehrsanbindung
              Es besteht eine unmittelbare Zufahrt von der B 100. Die
              Bundesautobahn 9 (Berlin-Leipzig-München) ist ca. 9 km entfernt. Die
              Bundesautobahn 14 (Dresden-Magdeburg) ist in ca. 20 km zu
              erreichen.
              Der internationale Flughafen Leipzig-Halle liegt nur 15 bis 20
              Autominuten entfernt.
              Am ca. 1,5 km entfernten Bahnhof bestehen gute Anschlüsse an den
              Bahnnah- und Bahnfernverkehr.
              Das Grundstück liegt an der südlichen Straßenflucht der Brehnaer
              Straße (B 100) und südlich des großen Industrieparks Bitterfeld-
              Wolfen, dessen südlicher Teil von den Bundesstraßen B 100 (Brehnaer
              Straße), B 183 (Zörbiger Straße) und B 184 (Leipziger Straße)
              umschlossen wird.

    Die Medienversorgung
              Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
              Erschließungsanlagen für Wasser, Abwasser und Stromversorgung
              befinden sich im Straßenkörper.
              Grundstücksanschlüsse sind nicht mehr vorhanden.

    Rechtliche Gegebenheiten
               Im Flächennutzungsplan der Stadt Bitterfeld Wolfen ist der Standort als
               Mischgebietsfläche ausgewiesen. Es ist ver- und entsorgungs-
               technisch erschlossen, das heißt, es liegt an öffentlichen Straßen, in
               denen alle Netze für die Ver- und Entsorgung des Grundstücks verlegt
               sind. Das Baurecht am Grundstücksstandort richtet sich nach § 34
               BauGB.

    Luftbild – Übersicht

    © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

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Übersicht Grundstück

    © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo)

    Das Grundstück hat eine Straßenfront von ca. 80 m an der südlichen Straßen-
    flucht der Brehnaer Straße sowie eine durchschnittliche Tiefe von ca. 64 m und
    ist mit diesen Maßen nahezu regelmäßig geschnitten.

    Grundstücksdaten
    Bundesland                                                     Sachsen-Anhalt
    Landkreis                                                      Anhalt Bitterfeld
    Stadt                                                        Bitterfeld-Wolfen
    Gemarkung                                                                 Bitterfeld
    Flur                                                                      10 und 40
    Flurstücke                                                       55, 305 und 385
    Katasterfläche                                                            13.504 m²
    Verkaufsfläche                                                            13.504 m²

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          Fotos

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Fotos

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Fotos

    Blick auf die Brehnaer Straße (Bundesstraße 100)

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Fotos

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Fotos

     Blick von der Landsberger Straße
            Archivgebäude mit A

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Fotos

     Gegenüberliegendes Einkaufszentrum

       Naherholungslandschaft Goitzschesee

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Ausschreibungsbedingungen
     Art der Ausschreibung
     Bei der Ausschreibung des Grundstückes handelt es sich um eine öffentliche, für die LMBV
     unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten. Alle Angaben seitens der LMBV
     erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.
     Das Angebot ist freibleibend. Die LMBV behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor,
     ob, wann, an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert
     wird.

     Inhalt der Gebote
     Die Gebote müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

     1.   Angabe eines zahlenmäßig fest fixierten Kaufpreisgebotes,
     2.   Darstellung und Beschreibung des Konzeptes zur Nutzung des Areals und zu den geplanten
          Investitionsvorhaben,
     3.   Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Finanzierung des Kaufpreises und der
          Investitionsvorhaben einschließlich des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit
          bspw. durch Finanzierungszusagen von Kreditinstituten,
     4.   Abgabe einer Erklärung zu einer sechsmonatigen Bindefrist des Gebots.

     Verkaufsbedingungen

     Der Verkauf erfolgt zu folgenden Konditionen:
     1.   Freistellung des Verkäufers von den Kosten für Altlasten und sonstige Bodenveränderungen
          (Altlastenfreistellung)
     2.   Vereinbarung von Nachbewertungs- und Mehrerlösklauseln über einen Zeitraum von 10
          Jahren nach Vertragsabschluss
     3.   Übernahme Bergschadensverzicht durch den Käufer

     Zuschlagskriterien
     Die Gebote werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
     1.   Höhe des Kaufpreises,
     2.   Nutzungskonzept, Investitionsvolumen und Arbeitsplatzeffekte,
     3.   Vollständigkeit und Plausibilität des Gebotes.

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Vergabeverfahren

     Besichtigung der Ausschreibungsfläche
     Das Grundstück kann nach vorheriger Vereinbarung besichtigt werden.
     Laufzeit der Ausschreibung
     Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss spätestens bis zum 31.12.2018 bei der LMBV
     unter der unten angegebenen Adresse eingegangen sein.

     Abgabe der Gebote
     Das Gebot ist in einem zweiten Briefumschlag, der mit der Aufschrift
     „Ausschreibung M – 017 – 2018“
     zu versehen ist, gesondert zu verschließen und bis zu der oben genannten Frist an die

     LMBV
     Flächenmanagement Mitteldeutschland
     z. Hd. Frau Petra Morszeck
     Walter-Köhn-Straße 2
     04356 Leipzig
     einzureichen.
     Für den Fall, dass das Gebot nicht im eigenen, sondern im Namen einer oder mehrerer anderer
     Personen abgegeben wird, sind Namen und Anschriften derjenigen Personen zu benennen und
     die rechtsgültige Bevollmächtigung beizufügen.
     Spätere oder bei einer anderen als der o. g. Adresse eingehende Gebote können nicht
     berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen
     Gebote geöffnet.
     Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur
     Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

     Verfahrensweise nach Gebotseröffnung
     Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte
     geführt.
     Der LMBV steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des
     Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern.
     Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotseröffnung
     dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche
     gegen die LMBV abgeleitet werden.
     Die LMBV behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit
     einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im
     Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden.
     Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht.

     Entscheidung
     Die Öffnung der eingegangenen Gebote erfolgt ohne Beteiligung der Bieter und unter Ausschluss
     der Öffentlichkeit.
     Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote.
     Die LMBV ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.
     Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

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