Kurzexposè M-017-2018 - Unbebautes Grundstück in Bitterfeld Brehnaer Straße 43 - LMBV
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Inhalt Ansprechpartner und Rechtshinweis Seite 2 Eckdaten Seite 2 Standortbeschreibung Seite 3/4 Luftbild-Übersicht Seite 4 Übersicht und Grundstücksdaten Seite 5 Fotos Seite 6/11 Ausschreibungsbedingungen Seite 12/13 Ansprechpartner Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Flächenmanagement Mitteldeutschland Frau Morszeck Walter-Köhn-Straße 2 04356 Leipzig Telefon: (0341) 2222-2121 Telefax: (0341) 2222-2303 Homepage: http://www.lmbv.de E-Mail: petra.morszeck@lmbv.de Eckdaten des Verkaufsobjektes Ausschreibungs-Nr.: M-017-2018 Größe 13.504 m² Mindestgebot 350.000 € Nutzungsmöglichkeit Mischgebiet Ausschreibungsende 31.12.2018 2
Standortbeschreibung Die Lage Standortbeschreibung Das Kaufgrundstück liegt in der gemeinsamen Stadt Bitterfeld Wolfen, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Sitz der Verwaltungsgemeinschaft der gemeinsamen Stadt Bitterfeld-Wolfen (ca. 47.000 Einwohner) . Das Kaufgrundstück liegt in einem traditionell gewachsenen Gebiet von Büro- und Verwaltungsgebäuden bzw. Handelsobjekten. Mit mehreren Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen (darunter Gymnasien), zahlreichen Geschäften des täglichen Bedarfs sowie Dienstleistungsangeboten verfügt Bitterfeld über eine gute Infrastruktur. Für Investoren bietet der in unmittelbarer Nähe liegende Chemie Park Bitterfeld- Wolfen mit seinen momentan 360 Unternehmen optimale Bedingungen für neue Kontakte und Ansiedlungen. Der Chemie Park und die angrenzenden Gewerbegebiete gehören zu den Eckpfeilern einer der bedeutendsten Chemieregionen innerhalb der Europäischen Union, dem Mitteldeutschen Chemiedreieck.Mit über 11.000 neu geschaffenen Arbeitsplätzen leisten die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität in und um Bitterfeld. Mit der Umgestaltung eines traditionellen Chemiestandortes in einen modernen und zeitgemäßen Industrie- und Gewerbestandort war ein Neubeginn zur Rekultivierung und Neugestaltung einer ganzen Region verbunden. Heute ist Bitterfeld auf dem besten Weg zu einem wasserreichen Naherholungspark westlich der Dübener Heide. © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) 3
Die Verkehrsanbindung Es besteht eine unmittelbare Zufahrt von der B 100. Die Bundesautobahn 9 (Berlin-Leipzig-München) ist ca. 9 km entfernt. Die Bundesautobahn 14 (Dresden-Magdeburg) ist in ca. 20 km zu erreichen. Der internationale Flughafen Leipzig-Halle liegt nur 15 bis 20 Autominuten entfernt. Am ca. 1,5 km entfernten Bahnhof bestehen gute Anschlüsse an den Bahnnah- und Bahnfernverkehr. Das Grundstück liegt an der südlichen Straßenflucht der Brehnaer Straße (B 100) und südlich des großen Industrieparks Bitterfeld- Wolfen, dessen südlicher Teil von den Bundesstraßen B 100 (Brehnaer Straße), B 183 (Zörbiger Straße) und B 184 (Leipziger Straße) umschlossen wird. Die Medienversorgung Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Erschließungsanlagen für Wasser, Abwasser und Stromversorgung befinden sich im Straßenkörper. Grundstücksanschlüsse sind nicht mehr vorhanden. Rechtliche Gegebenheiten Im Flächennutzungsplan der Stadt Bitterfeld Wolfen ist der Standort als Mischgebietsfläche ausgewiesen. Es ist ver- und entsorgungs- technisch erschlossen, das heißt, es liegt an öffentlichen Straßen, in denen alle Netze für die Ver- und Entsorgung des Grundstücks verlegt sind. Das Baurecht am Grundstücksstandort richtet sich nach § 34 BauGB. Luftbild – Übersicht © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) 4
Übersicht Grundstück © Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) Das Grundstück hat eine Straßenfront von ca. 80 m an der südlichen Straßen- flucht der Brehnaer Straße sowie eine durchschnittliche Tiefe von ca. 64 m und ist mit diesen Maßen nahezu regelmäßig geschnitten. Grundstücksdaten Bundesland Sachsen-Anhalt Landkreis Anhalt Bitterfeld Stadt Bitterfeld-Wolfen Gemarkung Bitterfeld Flur 10 und 40 Flurstücke 55, 305 und 385 Katasterfläche 13.504 m² Verkaufsfläche 13.504 m² 5
Fotos Gegenüberliegendes Einkaufszentrum Naherholungslandschaft Goitzschesee 11
Ausschreibungsbedingungen Art der Ausschreibung Bei der Ausschreibung des Grundstückes handelt es sich um eine öffentliche, für die LMBV unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufpreisgeboten. Alle Angaben seitens der LMBV erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Das Angebot ist freibleibend. Die LMBV behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Inhalt der Gebote Die Gebote müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: 1. Angabe eines zahlenmäßig fest fixierten Kaufpreisgebotes, 2. Darstellung und Beschreibung des Konzeptes zur Nutzung des Areals und zu den geplanten Investitionsvorhaben, 3. Vorlage eines schlüssigen Konzeptes zur Finanzierung des Kaufpreises und der Investitionsvorhaben einschließlich des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit bspw. durch Finanzierungszusagen von Kreditinstituten, 4. Abgabe einer Erklärung zu einer sechsmonatigen Bindefrist des Gebots. Verkaufsbedingungen Der Verkauf erfolgt zu folgenden Konditionen: 1. Freistellung des Verkäufers von den Kosten für Altlasten und sonstige Bodenveränderungen (Altlastenfreistellung) 2. Vereinbarung von Nachbewertungs- und Mehrerlösklauseln über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Vertragsabschluss 3. Übernahme Bergschadensverzicht durch den Käufer Zuschlagskriterien Die Gebote werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet: 1. Höhe des Kaufpreises, 2. Nutzungskonzept, Investitionsvolumen und Arbeitsplatzeffekte, 3. Vollständigkeit und Plausibilität des Gebotes. 12
Vergabeverfahren Besichtigung der Ausschreibungsfläche Das Grundstück kann nach vorheriger Vereinbarung besichtigt werden. Laufzeit der Ausschreibung Das Gebot bedarf der Schriftform. Es muss spätestens bis zum 31.12.2018 bei der LMBV unter der unten angegebenen Adresse eingegangen sein. Abgabe der Gebote Das Gebot ist in einem zweiten Briefumschlag, der mit der Aufschrift „Ausschreibung M – 017 – 2018“ zu versehen ist, gesondert zu verschließen und bis zu der oben genannten Frist an die LMBV Flächenmanagement Mitteldeutschland z. Hd. Frau Petra Morszeck Walter-Köhn-Straße 2 04356 Leipzig einzureichen. Für den Fall, dass das Gebot nicht im eigenen, sondern im Namen einer oder mehrerer anderer Personen abgegeben wird, sind Namen und Anschriften derjenigen Personen zu benennen und die rechtsgültige Bevollmächtigung beizufügen. Spätere oder bei einer anderen als der o. g. Adresse eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote geöffnet. Gemäß § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten zur Auswertung der Gebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Verfahrensweise nach Gebotseröffnung Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der LMBV steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotseröffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die LMBV abgeleitet werden. Die LMBV behält sich vor, im Rahmen eines Last-Call-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot nachzubessern, insbesondere wenn von mehreren Bietern im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben wurden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Entscheidung Die Öffnung der eingegangenen Gebote erfolgt ohne Beteiligung der Bieter und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die LMBV ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. 13
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