Lehrplan für die Berufsfachschule III Fachrichtung Pharmazie - Ausbildung zur Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen zum Staatlich geprüften
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Lehrplan für die Berufsfachschule III Fachrichtung Pharmazie Ausbildung zur Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistentin/ zum Staatlich geprüften pharmazeutisch-technischen Assistenten August 2018
Impressum Lehrplan für die Berufsfachschule III (BFS III) mit der Fachrichtung Pharmazie Herausgeber: Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel in Kooperation mit dem Landesseminar Berufliche Bildung am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) Schreberweg 5, 24119 Kronshagen http://www.iqsh.schleswig-holstein.de © MBWK August 2018 Lehrpläne im Internet: http://lehrplan.lernnetz.de
Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen .........................................................................................................................3 1.1 Leitgedanken und Ausbildungsziel ..............................................................................3 1.2 Struktur des Ausbildungsganges ................................................................................4 1.3 Kompetenzen ..............................................................................................................5 1.4 Unterricht innerhalb des berufsbezogenen Bereichs ..................................................8 1.5 Unterricht im berufsübergreifenden Bereich ...............................................................9 1.6 Leistungen und ihre Bewertung ..................................................................................9 1.7 Bildungsgangkonferenz .............................................................................................11 2. Fächer des berufsbezogenen Bereichs .........................................................................12 2.1 Arzneimittelkunde ......................................................................................................13 2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie ................................................................20 2.3 Galenik ......................................................................................................................22 2.4 Botanik und Drogenkunde .........................................................................................25 2.5 Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde ...........................................27 2.6 Medizinproduktekunde ..............................................................................................29 2.7 Ernährungskunde und Diätetik ..................................................................................30 2.8 Körperpflegekunde ....................................................................................................32 2.9 Physikalische Gerätekunde .......................................................................................33 2.10 Mathematik, fachbezogen .........................................................................................34 2.11 Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde ......................................................36 2.12 Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchungen von Körperflüssigkeiten .............................................................................................38 2.13 Übungen zur Drogenkunde .......................................................................................44 2.14 Galenische Übungen .................................................................................................46 2.15 Apothekenpraxis einschließlich EDV ........................................................................49 3. Fächer des berufsübergreifenden Bereichs ..................................................................51 3.1 Wirtschafts- und Sozialkunde nach dem Lehrplan Wirtschaft/Politik ........................51 3.1.1 Struktur des Faches .........................................................................................51 3.1.2 Fachspezifische Kompetenzen ........................................................................52 3.1.3 Leistungen und ihre Bewertung .......................................................................53 3.1.4 Themengebiete ................................................................................................53 3.2 Deutsch/Kommunikation ...........................................................................................56 3.2.1 Struktur des Faches .........................................................................................56 3.2.2 Fachspezifische Kompetenzen ........................................................................56 3.2.3 Leistungen und ihre Bewertung .......................................................................58 3.2.4 Themengebiete ................................................................................................58 3.3 Englisch .....................................................................................................................60 3.3.1 Struktur des Faches .........................................................................................60 3.3.2 Fachspezifische Kompetenzen ........................................................................61 3.3.3 Leistungen und ihre Bewertung .......................................................................63 3.3.4 Themengebiete ................................................................................................63 3.4 Mathematik (FHR) .....................................................................................................65 3.5 Sport ..........................................................................................................................65 3.6 Religion oder Philosophie .........................................................................................65
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 1. Grundlagen 1.1 Leitgedanken und Ausbildungsziel Dieser Lehrplan gilt für den zweijährigen Lehrgang (theoretische Ausbildung) der zweieinhalb- jährigen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und zum pharmazeutisch- technischen Assistenten für die Berufsfachschule III, Fachrichtung Pharmazie, in Schleswig- Holstein. Grundlagen sind das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein und die Landesver- ordnung über die Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte nichtärztliche Heilberufe. Da es sich bei der Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin und zum pharma- zeutisch-technischen Assistenten um einen Bildungsgang handelt, der nach Bundesrecht geregelt ist, sind als weitere gesetzliche Vorgaben das Gesetz über den Beruf des pharma- zeutisch-technischen Assistenten sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für phar- mazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten zu berücksichtigen. Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind nach dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten befugt, unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben. Nach der Apothekenbe- triebsordnung (ApBetrO) zählen zu den pharmazeutischen Tätigkeiten insbesondere das Herstellen von Arzneimitteln, das Prüfen von Ausgangsstoffen, Drogen sowie Arzneimitteln, das Abgeben von Arzneimitteln und das Informieren und Beraten über Arzneimittel. Diese Tätigkeiten kennzeichnen das berufliche Profil von pharmazeutisch-technischen Assisten- tinnen und Assistenten. Für diese Tätigkeiten ist somit die berufliche Handlungskompetenz zu erlangen. Dies beinhaltet neben der Erlangung der Sachkompetenz eine integrale För- derung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Für die überwiegende Zahl der phar- mazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten stellt nach Absolvierung dieser Ausbildung die Apotheke (öffentliche Apotheke oder Krankenhausapotheke) das berufliche Umfeld dar. Dieses Umfeld muss somit wiederum der Ausgangspunkt für die Gestaltung des primär handlungsorientiert ausgerichteten Unterrichtes sein. Die Berufsfachschule III, Fachrichtung Pharmazie, vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte Bildung, die sie dazu befähigt, den aktuellen und auch den künftigen Anforderungen ihrer beruflichen Tätigkeit gerecht zu werden. 3
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 1.2 Struktur des Ausbildungsganges Der Mittlere Schulabschluss ist die Mindestvoraussetzung, um in den Ausbildungsgang aufge- nommen werden zu können. Die Schülerinnen und Schüler erwerben diesen an allgemeinbil- denden Schulen, der Berufsfachschule I oder durch den erfolgreichen Abschluss einer Berufs- ausbildung. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA-APrV) legt in der Anlage 1, Teil 1 die im Rahmen des zweijährigen Lehrgangs zu unterrichtenden Fächer (berufsbezogener Bereich) mit dem jeweiligen Stundenkontingent fest (siehe unten). Stunden 1. Arzneimittelkunde 280 2. Allgemeine und pharmazeutische Chemie 200 3. Galenik 140 4. Botanik und Drogenkunde 100 5. Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 80 6. Medizinproduktekunde 60 7. Ernährungskunde und Diätetik 40 8. Körperpflegekunde 40 9. Physikalische Gerätekunde 40 10. Mathematik, fachbezogen 80 11. Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 80 12. Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körper- flüssigkeiten 480 13. Übungen zur Drogenkunde 120 14. Galenische Übungen 500 15. Apothekenpraxis einschließlich EDV 120 Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler während des Lehrgangs Unterricht in Fächern des berufsübergreifenden Bereichs (siehe Nummer 3). Die in diesem Lehrplan aufgeführten Themen und Inhalte sind verbindlich. Die zeitliche Reihen- folge der Lerninhalte einzelner Fächer innerhalb des zweijährigen Lehrganges kann von der Bildungsgangkonferenz neu bestimmt werden. Die im Lehrplan angegebenen Zeitrichtwerte sind Bruttowerte bezogen auf den zweijährigen Ausbildungsgang und insgesamt 80 Unterrichtswochen. Das heißt, Zeitansätze für Leistungs- messung, Exkursionen etc. müssen abgezogen werden, um die für den Unterricht zur Verfü- gung stehende Zeit zu erhalten (Nettowert). Die Angabe „Stunde“ meint immer die Unterrichts- stunde. 4
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Die Schülerinnen und Schüler absolvieren außerhalb der Schulzeit ein Apothekenpraktikum von 160 Stunden. Für Apothekenhelferinnen und -helfer, Apothekenfacharbeiterinnen und -arbeiter, pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten sowie pharmazeutisch-kaufmännische Ange- stellte entfällt das Praktikum (§ 1 Absatz 3 PTA-AprV). An den zweijährigen Lehrgang schließt sich innerhalb der Ausbildung für pharmazeutisch- technische Assistentinnen und Assistenten eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke an. Die staatliche Prüfung besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt der Prüfung findet am Ende des zweijährigen Lehrgangs statt. Er umfasst einen schriftlichen, mündlichen und prakti- schen Teil. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in der Apotheke findet der zweite Abschnitt der Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung statt. Die erforderlichen Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen der Kultusministerkonferenz (KMK) in den Bereichen „Englisch“, „Deutsch/Kommunikation“ und „Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch“ werden zeitlich und inhaltlich durch diesen Lehrplan nicht erreicht. Über einen Zusatzunterricht können jedoch Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife geschaffen werden. 1.3 Kompetenzen Ziel ist es, eine berufliche Handlungskompetenz als pharmazeutisch-technische Assistentin und als pharmazeutisch-technischer Assistent zu vermitteln. Die Handlungskompetenz als Ergebnis beruflicher und persönlicher Bildungsprozesse ergibt sich aus den vier Teilkompetenzen Sozial-, Methoden-, Selbst- und Sachkompetenz. Kompetenzen sind auf das einzelne Individuum bezogen, sie zeigen sich in der konkreten Hand- lung. Der Erwerb der genannten Kompetenzen soll in lebendigen Lernsituationen erfolgen, damit die Schülerinnen und Schüler ihre mitgebrachten und erworbenen Fähigkeiten in der praktischen Anwendung zeigen können. Den Lehrplänen liegt das schleswig-holsteinische Modell des Lernkompetenzquadrates zugrunde: 5
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Sachkompetenz Methodenkompetenz Sachverhalte, Fakten, Regeln, Begriffe planen, organisieren, strukturieren, ordnen erfassen, erkennen Problemlösestrategien anwenden, Argumente, Erklärungen verstehen nachschlagen, nachfragen Zusammenhänge beurteilen, bewerten Ergebnisse präsentieren, gestalten, visualisieren Fachterminologie, korrekte Sprache verwenden, Informationstechnologien nutzen, Fakten, Regeln, Begriffe anwenden Hilfsmittel verwenden Gelerntes auf neue Anforderungssituationen verwendete Methoden reflektieren übertragen Selbstkompetenz Sozialkompetenz Selbstvertrauen entwickeln, sich in andere/wechselnde Situationen Stellung beziehen hineinversetzen, sich identifizieren/distanzieren kritische Selbsteinschätzung üben, mit Misserfolgen umgehen zusammenarbeiten, Verantwortung für den gemeinsamen Lernprozess übernehmen eigene Meinungen vertreten, eigenverantwortlich handeln mit Konflikten angemessen umgehen, partner- und situationsgerecht handeln Lernprozesse und eigene Ziele mitplanen und anstreben, Gespräche führen/leiten, Lernergebnisse selbst überprüfen und Argumente austauschen, überarbeiten, eigene Lernwege verfolgen aufeinander eingehen reflektieren, entscheiden Der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz stärkt im Rahmen der Ausbildung an der Berufsfachschule folgende Fähigkeiten: – einen Sachverhalt angemessen zu erfassen, erworbenes Wissen in Handlungs- und neuen Lernzusammenhängen anzuwenden, Erkenntniszusammenhänge zu erschließen und zu beurtei- len, erworbene Sachkompetenzen im Sinne lebenslanger Lernprozesse ständig zu aktualisieren (Sachkompetenz). Eine erworbene Sachkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten dazu, • sichere Kenntnisse über Arzneimittel zu erlangen, um die Patienten und Kundschaft an- gemessen zu informieren und zu beraten, • den Herstellungsprozess eines Arzneimittels zu planen und technisch sicher durchzufüh- ren, 6
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) • die Prüfung von chemischen Arzneidrogen und Arzneimitteln auf der Basis anerkannter Vorschriften planvoll, sachgerecht und technisch sicher durchzuführen. – das Erfassen eines Sachverhaltes unter Einsatz von Regeln und Verfahren ergebnisorientiert zu gestalten und über grundlegende Arbeitstechniken sicher zu verfügen, auch über die Möglich- keit der Informationsbeschaffung und -technologie (Methodenkompetenz). Eine erworbene Methodenkompetenz befähigt pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten dazu, • die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln als Prozess zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren, • sich Informationen über Arzneimittel, über die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln selbstständig zu beschaffen und auszuwerten, • wichtige Daten mit elektronischen Datenverarbeitungsmedien zu dokumentieren. – die Bedürfnisse und Interessen der Mitschülerinnen und -schüler wahrzunehmen, sich mit ihren Vorstellungen von der Lernsituation (selbst)kritisch auseinanderzusetzen und erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten (Sozialkompetenz). Eine erworbene Sozialkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten dazu, • empathisch zu sein, das heißt sich in die Situation der Patienten hineinzuversetzen und die Situation aus ihrer Perspektive zu sehen, • innerhalb der Apotheke im Team zusammenzuarbeiten und mit anderen an der Arznei- mittelversorgung beteiligten Personen zu kooperieren, • die eigene Lernsituation wahrzunehmen, das heißt eigene Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren, Lernprozesse selbstständig zu planen und durchzuführen, Lernergebnisse zu überprüfen und zu bewerten und ggf. zu korrigieren. – die Fähigkeit, sich beruflichen Anforderungen flexibel anzupassen (Selbstkompetenz). Eine erworbene Selbstkompetenz befähigt die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten unter anderem, • zu den eigenen Lebensgewohnheiten und Gesundheitsbedürfnissen Position zu beziehen, • die eigene Zuverlässigkeit und Genauigkeit selbst zu überprüfen und weiter zu entwickeln und auch mit Lob und Kritik von anderen umzugehen, • für Verhalten und Entscheidungen im beruflichen Zusammenhängen Verantwortung zu tragen, 7
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) • sich den vielfältigen rechtlichen Vorschriften, die die Apotheke betreffen, entsprechend zu verhalten. Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bedingen und ergänzen sich gegenseitig. Die- se Kompetenzen sind auf Handeln gerichtet, das heißt sie schließen Fähigkeiten des Einzel- nen ein, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Handlungszusammenhängen ver- antwortlich zu verhalten. Da das Ziel der Berufsausbildung die (berufliche) Handlungskompe- tenz ist, wird der Unterricht daher vorrangig berufsbezogen ausgerichtet sein. 1.4 Unterricht innerhalb des berufsbezogenen Bereichs Innerhalb der Fächer des berufsbezogenen Bereichs sollten ausgewählte berufliche sowie le- bens- und gesellschaftsbedeutsame Handlungssituationen didaktisch begründet umgesetzt wer- den. Diese sind auf die Bewältigung beruflicher Aufgaben bzw. Problemstellungen gerichtet. Sie knüpfen an die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an und lassen ein Erfassen der Wirklichkeit mit möglichst vielen Sinnen zu. Handlungs- und Situationsbezug sowie die Betonung von eigenverantwortlichen Aktivitäten von Seiten der Schülerinnen und Schüler ermöglichen erfolgreiches, lebenslanges Lernen. Die Vermittlung von Orientierungswissen, das Lösen kom- plexer und exemplarischer Aufgabenstellungen sowie vernetztes Denken werden in einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Aus der Gesamtheit aller Fächer innerhalb des berufsbezogenen Bereichs ergibt sich somit der Beitrag der Ausbildung an der Berufsfachschule zur beruflichen Qualifikation. Die (Fach-)Theorie sollte nicht Anwendungsbeispiele aus der Praxis zu ihrer Unterstützung heran- ziehen und Ausgangspunkt der Planung sowie Organisation von Unterricht sein, sondern viel- mehr sollte die berufliche Praxis selber die Anstöße, Probleme und Aufgaben liefern, die mit Hilfe von Fachwissen bearbeitet werden. Die einzelnen Fächer sind durch die zu erreichenden Kompetenzen im Sinne von Kompe- tenzbeschreibungen und durch Inhaltsangaben im Kapitel 2 beschrieben. Lernsituationen, deren Ausgestaltung innerhalb der Bildungsgangkonferenz bzw. der jeweiligen Fächerkonferenzen vorgenommen wird, können überwiegend in Form komplexerer Lehr- Lernarrangements konkretisiert werden. Hierzu finden sich in jeder Fächerbeschreibung auch Hinweise zu Verknüpfungen und Vernetzungen zu anderen Fächern. 8
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 1.5 Unterricht im berufsübergreifenden Bereich Dieser Lehrplan nimmt Bezug auf die jeweiligen Lehrpläne des Ministeriums für Bildung, Wissen- schaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein für die Berufsfachschule III, die für die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Mathematik und Wirtschaft- und Sozialkunde gelten. In diesen allgemeinbildenden Fächern sollen fachbezogene Inhalte so oft wie möglich berücksichtigt wer- den. Die Schülerinnen und Schüler können fakultativ durch Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik die Voraussetzung zum Erwerb der Fach- schulreife erwerben. Die Schülerinnen und Schüler haben zuvor in der Regel unterschiedliche Bildungsgänge zum Erreichen des Mittleren Schulabschlusses durchlaufen und sind dementspre- chend heterogen. Die dabei erworbenen Kompetenzen sind hinsichtlich einer vertieften Allge- meinbildung und einer Studier- und Berufsfähigkeit zu ergänzen und zu vertiefen. 1.6 Leistungen und ihre Bewertung Unterrichtliches Geschehen hat die Aufgabe, die Leistungsbereitschaft, die Neugier und das Inte- resse bei den Schülerinnen und Schülern zu wecken und auszugestalten sowie die Leistungsfä- higkeit zielgerichtet zu fördern. Leistungsmessung und -bewertung werden verstanden als Beurteilung und Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und des jeweiligen individuellen Leistungsstandes. Somit sind aus- drücklich die Ergebnisse und die Prozesse schulischen Lernens und Arbeitens in die Notenfin- dung einzubeziehen. Sie dienen als stetige Rückmeldung für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte. Leistungsmessung und -bewertung sind demnach kontinuierliche Prozesse. Leis- tungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hat- ten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten. Sie erhalten auch Freiräume zum bewertungsfreien Ausprobieren und zur Übernahme von freiwilligen Aufgaben. Lernkontrollen sollen deshalb sinnvoll und gezielt durchge- führt werden. Alle Bewertungskriterien werden von jeder Lehrkraft transparent gemacht und be- gründet erläutert. Dem Konzept des Lehrplans angepasst erfolgt die Leistungserbringung und -bewertung kompetenzorientiert im laufenden Bildungsgang innerhalb der Fächer in Form von Leistungsnachweisen. Daneben finden sie für die Fächer Wirtschafts- und Sozialkunde, Deutsch/ Kommunikation, Englisch und Mathematik auch auf der reinen Fachebene statt. Innerhalb der Bildungsgangkonferenz werden Grundsätze der Leistungsbeurteilung durch Absprachen und Ko- operation der Unterrichtenden untereinander erarbeitet bzw. ausgestaltet. Dabei sollte ein mög- lichst hohes Maß an Einheitlichkeit in Bezug auf die zu beurteilenden Kriterien und die Bewer- tungsmaßstäbe erreicht werden. Zur Vermittlung und Förderung der vier Kompetenzaspekte sind verschiedene Bewertungsberei- che zu unterscheiden und als solche in die Leistungsmessung einzubinden: 9
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) • Unterrichtsbeiträge umfassen sämtliche Leistungen, die sich auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im unterrichtli- chen Kontext beziehen. Dazu gehören u. a. Beiträge in Unterrichtsgesprächen und Grup- pengesprächen, Beiträge zu Gruppenarbeiten, individuelle mündliche und schriftliche Leis- tungen wie z. B. Erledigungen von Arbeitsaufträgen im Unterricht, Anfertigung von Haus- aufgaben, Arbeitsmappen, Protokollen, Referaten und Tafelpräsentationen. • Klassenarbeiten umfassen alle schriftlichen Leistungsnachweise innerhalb der Fächer. In Klassenarbeiten sind vornehmlich fachliche und methodische Kompetenzen einzubinden. • Besondere Lernleistungen sind in schriftlicher Form Beiträge, die eine längere Dauer der Anfertigung bedürfen. Hierzu gehören Hausarbeiten bzw. Facharbeiten sowie aus möglichen Projekten oder projektähn- lichen Tätigkeiten entwickelte Arbeiten, wie z. B. erstellte Plakate, Handzettel, Informations- broschüren etc. Besondere Leistungen stellen auch die umfangreicheren Präsentationen von Arbeitser- gebnissen dar, z. B. innerhalb von Schülervorträgen, Betreuung eines Informationsstandes oder die Darstellung von Patienten- und Kundengesprächen. Hierbei sind Aspekte der Vi- sualisierung und Moderation einzubinden. • Praktische Leistungen umfassen gezielte praktische Leistungsnachweise während der Laborarbeit. Die Berücksichtigung dieser vielfältigen Möglichkeiten zur differenzierten Leistungsmessung und -bewertung legt die Basis, alle vier Kompetenzaspekte in die Benotung einzubinden, da die einzelnen Beurteilungsbereiche in unterschiedlicher Form die einzelnen Kompetenzaspekte berücksichtigen. Die Ausweisung von Noten im Zeugnis erfolgt für die Fächer des berufsbezogenen Bereichs und des berufsübergreifenden Bereichs. Am Ende des Lehrgangs erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am schulischen Teil der Ausbildung. Diese Bescheini- gung weist auch Noten für alle Fächer des berufsbezogenen Bereichs und des berufsübergrei- fenden Bereichs aus. Erster Abschnitt der staatlichen Prüfung Der erste Abschnitt der staatlichen Prüfung findet am Ende der schulischen Ausbildung drei- geteilt in einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil mit den in der PTA- APrV genannten Prüfungsfächern und Prüfungsmodalitäten statt. 10
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Innerhalb einer Prüfungskonferenz bildet nach dem Ende der Prüfungen zum ersten Abschnitt der staatlichen Prüfung der Vorsitz des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüfe- rinnen und Fachprüfern die Noten für die einzelnen Prüfungsfächer sowie Prüfungsteile (schrift- lich, mündlich, praktisch). Die Prüfung ist bestanden, wenn jedes Fach mindestens mit „ausrei- chend“ bewertet wird. 1.7 Bildungsgangkonferenz Grundlage des didaktischen Ansatzes für diesen Bildungsgang ist die Kooperation aller beteilig- ten Lehrkräfte einer Klasse bzw. des Bildungsganges. Damit lassen sich eigene Denkstrukturen kritisch überprüfen, Kompetenzen auch innerhalb des Kollegiums aktivieren und das Arbeitspen- sum arbeitsteilig organisieren. Es werden Arbeitspläne der einzelnen Fächer diskutiert und aufei- nander abgestimmt sowie Projekte gemeinsam geplant und ausgewertet. Mitglieder der Bildungsgangkonferenz sind alle Lehrkräfte des Bildungsganges sowie weitere Personen wie z. B. Abteilungsleitung und Stundenplaner, ggf. auch Schülerinnen und Schüler, Eltern oder externe Fachleute. Die Bildungsgangkonferenz kann auf den gesamten Bildungsgang, den Jahrgang und/oder auf eine Klasse bezogen zusammentreten. Es ist ein pro Schule einheitli- ches Vorgehen über alle Klassen und Jahrgänge anzustreben. Die Bildungsgangkonferenz verständigt sich u. a. über • die zeitliche Abfolge der Lerninhalte einzelner Fächer, • evtl. Änderungen zu Themen und Inhalten der einzelnen Fächer, • die Ausgestaltung bestimmter Lernsituationen, • die Leistungsmessung und -bewertung, • die Anforderungen an die Unterrichtsorganisation, z. B. zur Verfügungstellung von perso- nellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen (Lehrkräfteteams, Raumkonzept), • die Einbindung des Apothekenpraktikums in den Unterricht bzw. die Nutzung der von den Schülerinnen und Schülern gesammelten Erfahrungen, • die schulinterne Evaluation des Unterrichtes, der Zusammenarbeit und der getroffenen Vereinbarungen. Eine verbindliche Reihenfolge der Themengebiete einzelner Fächer im Lehrplan ist nicht vorgesehen, sollte aber durch die Bildungsgangkonferenz festgelegt werden. Soll später eine Änderung der bestehenden Reihenfolge der Themengebiete festgelegt werden, sind entsprechend didaktische und methodische Überlegungen anzustellen. Die Ergebnisse der Bildungsgangkonferenz sind in geeigneter Form zu dokumentieren. Zu späteren Terminen wird auch eine laufende Abstimmung zur Umsetzung der geplanten Ab- läufe und deren möglicherweise erforderlichen Korrektur nötig sein, ggf. in kleineren z. B. klas- sen- und/oder fächerbezogenen Gruppen. 11
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 2. Fächer des berufsbezogenen Bereichs Übersicht Die Übersicht umfasst das 1. und das 2. Ausbildungsjahr. 2.1 Arzneimittelkunde 2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie 2.3 Galenik 2.4 Botanik und Drogenkunde 2.5 Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 2.6 Medizinproduktekunde 2.7 Ernährungskunde und Diätetik 2.8 Körperpflegekunde 2.9 Physikalische Gerätekunde 2.10 Mathematik (fachbezogen) 2.11 Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde 2.12 Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchung von Körperflüssigkeiten 2.13 Übungen zur Drogenkunde 2.14 Galenische Übungen 2.15 Apothekenpraxis einschließlich EDV 12
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 2.1 Arzneimittelkunde Arzneimittelkunde 280 Stunden Themenbereich 1: Grundlagen der allge- meinen Pharmakologie Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler präsentieren Grundlagen der allgemeinen Pharma- kologie. Sie beschreiben die Bedeutung dieser Kenntnisse für das spätere Informieren und Beraten von Patienten- und Kundschaft auch im Hinblick auf Arzneimitteleinnahme und Compliance. Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Weg des Arzneimittel bzw. des Wirk- stoffes durch den Körper unter pharmakokinetischen Gesichtspunkten. Sie werten fachliche Informationen aus. Sie erklären einfache Wirkungsmechanismen der Wirk- stoffe am Wirkort mit Hilfe der Rezeptortheorie unter pharmakodynamischen Aspek- ten. Inhalte: Pharmakokinetik • Arzneimittelbegriff und Begriffe aus der Gebrauchsinformation • Applikationsarten und Darreichungsformen • Resorption von Arzneistoffen • Verteilung und Verteilungsräume • Plasmaeiweißbindung • Enterohepatischer Kreislauf • Biotransformation • First-pass-Effekt • Ausscheidung • Blutspiegelkurven • Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz Pharmakodynamik • Rezeptortheorie • Arzneimittelnebenwirkungen (allgemeine Betrachtung) Verknüpfungen/Vernetzungen: - FHR-Mathematik: Interpretation von Blutspiegelkurven in Abhängigkeit von Konzentration und Zeit Be- rechnungen AUC (Area under the curve) von Blutspiegelkurven - Halbwertzeitberechnungen 13
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Arzneimittelkunde Themenbereich 2: 280 Stunden Menschen mit Magen- und Darmbe- schwerden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Krankheitsbilder, die den Magen- Darm-Trakt betreffen und die Wirkungen und Anwendungsmöglichkeiten der einsetz- baren Arzneimittelgruppen. Sie klären verantwortungsbewusst anhand der Angaben der Patientinnen und Patienten, ob eine Selbstmedikation möglich oder eine ärztliche Diagnose erforderlich ist. Die Pati- entenschaft wird so informiert und beraten, dass der Nutzen der Selbstmedikation für die Patientinnen und Patienten optimiert wird. Im Rahmen einer ärztlichen Therapie geben sie die erforderlichen Hinweise zur korrekten und sicheren Einnahme der verschriebenen Arzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler beraten über nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Lin- derung der Symptome und motivieren die Patientenschaft zu gesundheitsbewusstem Verhalten. Im Rahmen der Beratung berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler die Besonderheiten bestimmter Patientengruppen (z. B. Schwangere, Kinder) und das Risi- kopotenzial bestimmter Arzneimittelgruppen (z. B. bestimmte Laxantien). Inhalte: Magen • Anatomie und Funktionen • Symptome und Ursachen von Magenerkrankungen • Hyperacidität und Gastritis inkl. Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen bei Hyperacidität und Gastritis • Magensäure-steigernde Mittel (Acida) • Selbstmedikation bei Übelkeit und Erbrechen Darmtrakt • Anatomie und Funktionen • Obstipation, Laxantien und Laxantienmissbrauch • Diarrhoe, Antidiarrhoika • Meteorismus • Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen gegen Meteorismus Verknüpfungen/Vernetzungen: - Botanik und Drogenkunde: Phytotherapie bei oben genannten Krankheitsbildern Einführung in die Phytotherapie Sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe (Überblick) 14
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Arzneimittelkunde 280 Stunden Themenbereich 3: Empfängnisverhütung, klimakterische Beschwerden, Diabetespatienten Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler kennen die Veränderungen während des menstruellen Zyklus und einer Schwangerschaft und deren hormonelle Steuerungen. Sie erklären und vergleichen die Wirkungsweisen hormoneller und nicht-hormoneller Methoden zur Empfängnisverhütung in Bezug auf Zuverlässigkeit, Risiken und Nebenwirkungen. Sie geben und begründen Abgabe-begleitende Hinweise. Die Schülerinnen und Schüler versetzen sich in die Situation der Patientinnen mit klimakterischen Beschwerden und erläutern ihnen die korrekte Anwendung der unterschiedlichen Präparate bei diesen Beschwerden. Die Schülerinnen und Schüler kennen die physiologische Regulation des Blutzucker- spiegels und die veränderte Stoffwechsellage beim Krankheitsbild Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. Sie leiten die damit verbundenen Gesundheitsrisiken und Therapie- maßnahmen für die Patientinnen und Patienten ab und erläutern diese. Die Schülerin- nen und Schüler geben Empfehlungen zur notwendigen diätetischen Maßnahmen und Beratungshinweise zur Vermeidung von Spätfolgen. Die Schülerinnen und Schüler geben und begründen Hinweise bei der Abgabe von L-Thyroxin im Fall einer Schilddrüsenunterfunktion. Inhalte: Hormoneller Regelkreislauf Weibliche Sexualhormone • Steuerung des menstruellen Zyklus und der Schwangerschaft • Hormonelle und nicht-hormonelle Methoden der Kontrazeption • Natürliche Familienplanung • Klimakterium und Maßnahmen bei klimakterischen Beschwerden Diabetes • Regulation des Blutzuckerspiegels • Symptome und Spätfolgen (Mikro- und Makroangiopathien). • Unterscheidung und Therapie Diabetes mellitus Typ 1 vom Typ 2 • Diagnostik: Urintests, Blutuntersuchungen Unterfunktion der Schilddrüse • Beratung bei der Abgabe von L-Thyroxin Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Kontrazeptiva/Diabetikerhilfsmittel) - Ernährung und Diätetik/Apothekenpraxis (Ernährung des Diabetikers) - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei klimakterischen Beschwerden) 15
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Arzneimittelkunde 280 Stunden Themenbereich 4: Schlafstörungen, psy- chische Erkrankungen, Schmerzpatienten Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben auf den Grundlagen von Aufbau und Funk- tionen des Nervensystems, wie zahlreiche Arzneimittel das Nervensystem beeinflussen können. Sie grenzen ein natürliches Schlafmuster von Schlafstörungen ab und leiten nicht-medikamentöse Hilfen bei Schlafstörungen und Anforderungen an ein ideales Hypnotikum ab. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Sedativa- und Hypno- tikagruppen hinsichtlich Nebenwirkungen, Interaktionen sowie der Ausbildung von Ab- hängigkeiten. Sie geben den Patientinnen und Patienten wichtige Hinweise bei der Ab- gabe schlaffördernder Arzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben ver- schiedene Formen psychischer Störungen und geben eine Übersicht über die Gruppen von Psychopharmaka. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die wichtigsten Schmerzerkrankungen. Sie leiten unterschiedliche Therapieansätze ab und erklären deren Wirkmechanismus und mögliche Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler wählen für unterschied- liche Patientenkreise ein geeignetes nicht verschreibungspflichtiges Analgetikum aus und geben aktuelle Hinweise. Sie kennen die unterschiedlichen Erkrankungen, die un- ter dem Begriff Rheuma zusammengefasst sind, und die verschiedenen Therapie- ansätze. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen grundsätzlich, welche Fälle in der Selbst- medikation behandelbar sind und welche Fälle in die Hand einer Fachärztin bzw. eines Facharztes gehören. Inhalte: Nervensystem • Anatomie und Funktion • Nervenzelle, elektrische Reizweiterleitung und chemische Reizübertragung • Einsatz von Lokalanästhetika Schlaf • Natürliches Schlafmuster und Schlafstörungen • Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie von Schlafstörungen • Abhängigkeit am Beispiel der Benzodiazepine Psychische Störungen und echte Psychosen • Übersicht über eingesetzte Arzneimittelgruppen (Psychopharmakakreuz) Schmerz, Fieber, Entzündung • Schmerz-, Fieber und Entzündungsentstehung • Medikamentöse und nicht-medikamentöse Hilfen bei Fieber und Schmerzen • Kopfschmerzarten, insbesondere Migräne: Therapie und Prophylaxe • Rheumatische Erkrankungen und deren Therapie Verknüpfungen/Vernetzungen: - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei Schlafstörungen, leichten depressiven Verstimmungen, bestimmten rheumatischen Erkrankungen) 16
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Arzneimittelkunde 280 Stunden Themenbereich 5: Erkältungs- und Infek- tionskrankheiten, Allergiepatienten Asthmapatient Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler haben einen Überblick über die wichtigsten Krank- heitsbilder gängiger Erkältungs- und Infektionskrankheiten und beschreiben diese. Sie geben Hinweise zu nicht-medikamentösen Maßnahmen zur Symptomlinderung, zur Stei- gerung der körpereigenen Abwehr und zur Prophylaxe von Erkältungserkrankungen und Infektionen. Für die Therapie banaler Infekte geben die Schülerinnen und Schüler Hin- weise zur Selbstmedikation und erklären den Patientinnen und Patienten bei der Abgabe von verordneten Antiinfektiva die notwendige Einnahmedauer, den richtigen Einnahme- zeitpunkt und die Wichtigkeit der richtigen Dosierung. Sie beachten Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und Nahrungsmitteln. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die vielfältigen Symptome einer allergischen Erkrankung und der sich daraus entwickelnden Krankheitsbilder. Sie leiten auf der Grundlage der Abfolge der allergischen Reaktion Therapiemöglichkeiten ab, die in das Geschehen eingreifen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Krankheitsbild Asthma bronchiale und die zum Einsatz kommenden Arzneimittel und grenzen es von anderen Bronichaler- krankungen ab. Inhalte: Erkältungskrankheiten • Infekte des Mund- und Rachenraumes (einschl. Anatomie und Physiologie), produkti- ver und unproduktiver Husten, Schnupfen, grippaler Infekt und Grippe • Arzneimittel und nicht-medikamentöse Maßnahmen bei Erkältungskrankheiten • Immunstimulantien und „Hausmittel“ Infektionskrankheiten • Prophylaxe von Infektionskrankheiten, Impfung • Faktoren zur Charakterisierung von Chemotherapeutika bzw. Antibiotika • Wichtige Chemotherapeutika- bzw. Antibiotikagruppen • Beispiele von Krankheiten weiterer Erregertypen (z. B. Pilze, Viren, Parasiten) und deren Therapie Asthma • Vegetatives Nervensystem • Direkte und indirekte Sympathomimetika • Ursachen, Auslöser; Symptome des Asthmas, Abgrenzung zu anderen Bronchialer- krankungenMedikamentöse und nicht-medikamentöse Therapie des Asthma bron- chiale Allergien • Symptome und Ursachen allergischer Erkrankungen • Abfolge der allergischen Reaktion • Therapie allergischer ErkrankungenTherapie allergischer Erkrankungen (einschl. Hypo- sensibilisierung, Allergenkarenz) 17
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Handhabung von Dosieraerosolen, Pulve- rinhalatoren und dem Peak-flow-Meter) - Botanik und Drogenkunde (Phytotherapie bei Erkältungskrankheiten, Harnwegsinfek- tionen auch in Folge einer BHP) - Körperpflegekunde/Apothekenpraxis (Reinigung und Pflege bei verschiedenen Hau- terkrankungen wie z. B. Fußpilz sowie weiterer Hautparasiten) 18
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Arzneimittelkunde 280 Stunden Themenbereich 6: Blut-, Herz- und Gefäßerkrankungen Blutdruckleiden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler messen den Blutdruck fachgerecht und erklären die ge- messenen Werte patientengerecht. Sie beschreiben die Bedeutung der Hypertonie für weitere Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und motivieren die Patientenschaft zu einer gesundheitsbewussten Lebensführung. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Symptome der verschiedenen Stadien und Spätfolgen einer Hypertonie und erläutern die Notwendigkeit der regelmäßigen Einnahme von Antihypertonika und stärken somit die Compliance des Patienten. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Symptome einer Hypotonie und erklären den Einsatz von Antihypotonika. Durch Hinweise zu nicht- medikamentösen Maßnahmen unterstützen sie die Patientinnen und Patienten bei der Vorbeugung bezüglich Erkrankungen und Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundlagen der Zusammensetzung und der Funk- tionen des Blutes und erläutern, wie Funktionsstörungen des Blutes Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten haben. Bei der Abgabe der Arzneimittel beachten die Schülerinnen und Schüler mögliche Interaktionen mit anderen Stoffen und informieren die Patientinnen und Patienten über wesentliche Nebenwir- kungen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundlagen des Blutgefäßsystems sowie des Blutkreislaufes und die veränderte Situation beim Krankheitsbild der Arteriosklerose. Sie leiten die damit verbundenen Störungen für die arterielle Durchblutung am Herzen, am Gehirn und in der Peripherie und deren Risiken und Spätfolgen ab. Sie weisen die Pati- entinnen und Patienten auf typische Symptome dieser Erkrankungen und Notfallmaß- nahmen hin. Inhalte: Blutdruck • Physiologische Blutdruckregulation • Blutdruckmessung • Hypertonie, Entstehungsfaktoren und Therapie • Hypotonie, Entstehungsfaktoren und Therapie Blut • Blutzusammensetzung und Funktion des Blutes • Eisenmangelanämie: Ursachen, Symptome und Therapie • Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmer Blutkreislauf und Durchblutungsstörungen • Herz-Kreislauf-System • Arteriosklerose • Periphere Durchblutungsstörungen • Angina pectoris, Herzinfarkt, Schlaganfall Verknüpfungen/Vernetzungen: - Medizinproduktekunde/Apothekenpraxis (Handhabung von Blutdruckmessgeräten) 19
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 2.2 Allgemeine und pharmazeutische Chemie Allgemeine und pharmazeutische Che- 200 Stunden mie Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über grundlegende Begriffe, Phä- nomene und Gesetzmäßigkeiten der allgemeinen Chemie. Sie begreifen die Chemie als Wissenschaft, die den Umgang mit Modellvorstellungen notwendig macht, und nutzen das chemische Experiment als Instrument des Erkenntnis- gewinns. Stoffumwandlungen werden auf der Ebene der Reaktionsgleichung richtig interpretiert, wobei zwischen den verschiedenen Reaktionsarten unterschieden werden kann. Charakteristische Stoffeigenschaften können von der chemischen Struktur einer Verbin- dung abgeleitet und die daraus resultierenden Einsatzgebiete in der Pharmazie nachvoll- zogen werden. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, ihr Wissen fächerübergreifend anzuwen- den und gewinnen die Einsicht, dass Ausbildung und berufliche Tätigkeit der Pharma- zeutisch-technischen Assistentin/des Pharmazeutisch-technischen Assistenten von chemischer Prägung sind. Sie sind motiviert, sich längerfristig im Rahmen ihrer späteren beruflichen Tätigkeit mit chemischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Inhalte (1. Ausbildungsjahr) Was ist Chemie? • Aufbau der Materie • Chemische und physikalische Vorgänge Atombau und Periodensystem der Elemente • Atommodelle • Aufbau von Atomkern und Atomhülle • Periodensystem der Elemente Die chemische Bindung • Edelgasregel • Bindungsarten • Chemische Formelsprache Einführung in die organische Chemie • Chemie des Kohlenstoffs • Formelschreibweisen in der organischen Chemie • Aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe • Struktur- und geometrische Isomerie 20
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Inhalte (2. Ausbildungsjahr) Chemie der funktionellen Gruppen • Alkohole und ihre Oxidationsprodukte, Kohlenhydrate • Carbonsäuren und Carbonsäureester, Fette, Wachse und Seifen • Organische Stickstoffverbindungen, Aminosäure und Proteine Spiegelbildisomerie • Asymmetrisches C-Atom, Enantiomere, Racemat • Benennung von Enantiomeren • Therapeutischer Einsatz von Racematen und enantiomerenreinen Arzneistoffen (zum Beispiel L-Polamidon) Organische Reaktionsmechanismen • Nucleophile Substitution und Elimination • Radikalische Substitution • Elektrophile Addition Verknüpfungen/Vernetzungen: - Isotope mit medizinischer Bedeutung - Chemisch-pharmazeutische Übungen: Ionennachweise, Titrationen, Gravimetrie, Dünnschichtchromatographie, Arzneistoffsynthese - Galenik: Lagerstabilität von Arzneimitteln, physikalische und chemische Inkompati- bilitäten, pH-Optimum, Konservierungsmittel und Antioxidantien, Polarität und Lös- lichkeit, Salbenbestandteile - Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde: Schwermetalle, Lösungsmit- tel, Atemgifte - Arzneimittelkunde/Diätetik: Pharmakokinetik, Antacida, Kohlenhydrate, Fette, Eiweiße - Physikalische Gerätekunde: Geräte zur Bestimmung der Viskosität 21
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) 2.3 Galenik Galenik 140 Stunden Zu erreichende Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich detaillierte theoretische Grundlagen zur Beur- teilung und Herstellung aller wichtigen Arzneiformen. Dabei berücksichtigen sie die gegebe- nen gesetzlichen Vorgaben und die aktuellen Anforderungen der pharmazeutischen Fach- literatur an Ausgangsstoffe und Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler kennen die für die Herstellung der Arzneiformen notwendigen Grundoperationen, Arbeitstechniken und Geräte. Sie beschreiben und begründen Arbeitsab- läufe und wählen geeignete Verfahren und Geräte selbständig aus. Stabilitätsprobleme von Arzneiformen und Ausgangsstoffen berücksichtigen sie dabei. Den Einsatz von Hilfsstoffen begründen sie. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse über die physikalisch- chemischen Eigenschaften von festen, flüssigen und halbfesten Ausgangsstoffen und lassen diese in die Überlegungen zur Herstellung der Arzneiformen mit einfließen. Sie kennen die erforderlichen Anforderungen und Eigenschaften der verschiedenen Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Bedeutung von Wasser als Ausgangsstoff in der Arzneimittelherstellung. Sie erarbeiten sich Kenntnisse über die Herstellung und die Verwen- dung der verschiedenen Wasserqualitäten und kennen die Verfahren zur Verminderung der Keimzahl. Sie beachten die mikrobiologischen Anforderungen des Arzneibuches zu den ver- schiedenen Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler erfassen an ausgewählten Beispielen/Arzneiformen Verarbei- tungsprobleme und erkennen Inkompatibilitäten. Sie begründen eigene Lösungsvorschläge. Die Schülerinnen und Schüler kennen wichtige Prinzipien eines Qualitätsmanagementsys- tems als Instrument zur Qualitätssicherung im Apothekenbetrieb. Sie erkennen den Zusam- menhang zwischen gründlicher Rezepturplanung, geeigneten Herstellungsverfahren, geprüf- ten Ausgangsstoffen, Einhaltung von Hygienemaßnahmen, sorgfältiger Herstellung und der Qualität eines Arzneimittels. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten sicher mit der pharmazeutischen Fachliteratur bzw. mit alternativen Medien und kennen deren Stellenwert für die sachgerechte Herstellung von Arzneimitteln. Sie kennen die für eine Apotheke üblichen Waagen und informieren sich über die für den korrekten Umgang mit Waagen notwendigen Grundlagen. Sie erkennen die Be- deutung der korrekten Nutzung von Waagen für die Qualität der Arzneiformen. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Plausibilität von Rezepturen. Sie erkennen Probleme und machen Lösungsvorschläge. Sie führen alle erforderlichen Rechnungen im Rahmen der Arzneiformenherstellung durch. Die Schülerinnen und Schüler wählen für die jeweiligen Arzneiformen geeignete Abgabe- behältnisse aus. Dabei berücksichtigen sie mögliche Wechselwirkungen der jeweiligen Arz- neiform mit dem Primärpackmittel sowie Stabilitätsprobleme. Sie kennzeichnen Rezepturen nach ApBetrO und geben Abgabe-begleitende Hinweise zur korrekten Anwendung der Arzneiform. Sie kennen die Bedeutung dieser Hinweise für die si- chere Anwendung der Arzneiformen. Sie begreifen den Einfluss der Arzneiform auf die thera- peutische Wirksamkeit von Arzneistoffen und lassen dieses Wissen in die Beratung und In- formation der Kunden mit einfließen. 22
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Inhalte: Grundlagen der Arzneimittelherstellung • Aufbau von Arzneiformen (Arzneistoffe, Hilfsstoffe, Disperse Systeme) • Rechtliche Grundlagen zur Herstellung von Arzneimitteln • Rezeptursprache/Lesen von Rezepten • Herstellungsplanung, Plausibilitätsprüfung • Umgang mit apothekenüblichen Medien (Fachliteratur, EDV) • Waagenmanagement, Hygienemanagement, Qualitätsmanagement • Kennzeichnung, Etikettierung • Auswahl geeigneter Abgabegefäße, Packmittel • Dokumentation, Protokollierung • Stabilität von Rezepturen, Konservierung Feste Arzneiformen • Grundoperationen (zerkleinern, sieben, mischen) • Eigenschaften pulverförmiger Stoffe (Korngröße, Fließfähigkeit, Dichte, Oberflächeneigenschaften) • Pulver, Granulate, Kapseln, Tabletten, Dragees (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfah- ren, Prüfungen) • Sonderformen und Varianten (u. a. Brauseeffekt, Zubereitungen zur Anwendung in der Mundhöhle, Magensaftresistenz, modifizierte Wirkstofffreisetzung, Therapeutische Sys- teme) • Hilfsstoffe, Packmittel • Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise • Teilen von Tabletten • Tees, Teemischungen Flüssige Arzneiformen • Grundoperationen (lösen, mischen, filtrieren) • Eigenschaften flüssiger Systeme und Lösungsmittel (Polarität, Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität) • Apothekenübliche Wasserqualitäten • Alkohole als Lösungsmittel (übliche Konzentrationen, gefährliche physikalische Eigen- schaften, Arzneimittelwarnhinweisverordnung) • Lösungsvorgang, Verbesserung der Löslichkeit • Löslichkeit, Lösungsgeschwindigkeit • Lösungen, Suspensionen, Emulsionen (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfah- ren, Prüfungen) • Sonderformen und Varianten (u. a. Nasentropfen, Sprays, Inhalationslösungen) • Hilfsstoffe, Packmittel (insbesondere verschiedene Dosiervorrichtungen) • Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise • Drogenauszüge (Extraktionsvorgang, Extraktionsverfahren, Trocknung) • Extrakte (verschiedene Arten, DEV) 23
Lehrplan BFS III Pharmazie (PTA) Halbfeste Arzneiformen • Systematik der halbfesten Arzneiformen nach Arzneibuch • Salben, Cremes, Gele, Pasten (Definitionen, Anforderungen an die Arzneiformen, verschiedene Herstellungsverfah- ren, Prüfungen) • Lipophile und hydrophile Grundlagen • Emulgatoren (HLB-Wert, Emulgatorwirkung, Phasenverteilung) • Gelbildner • Herstellungsverfahren mit gelösten und suspendierten Arzneistoffen (Stammzubereitungen, Salbenmühle, Grindometer) • Wechselwirkungen zwischen Bestandteilen der Rezeptur, Lösung von Rezeptur- problemen • Hilfsstoffe, Packmittel • Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Rektale und vaginale Arzneiformen • Rektale und vaginale Applikation • Zäpfchen, Klysmen, Ovula • Zäpfchengrundmassen • Dosiermethoden (Verdrängungsfaktorverfahren, Verfahren nach Münzel) • Hilfsstoffe, Packmittel • Korrekte Anwendung der Arzneiformen, Patientenhinweise Sterile Arzneiformen • Mikrobiologische Grundlagen • Verschiedene Verfahren zur Verminderung der Keimzahl • Anforderungen an Ophthalmika und Parenteralia • Behältnisse, Abgabegefäße • Herstellung von Augentropfen: Konservierung, Auswahl und Berechnungen • Berechnungen zur Isotonisierung (DAC und NaCl-Äquivalentmethode) • Pufferung und Verdickung • Wasser für Injektionszwecke • Thermostabile und thermolabile Wirkstoffe • Korrekte Anwendung/Applikation von Augentropfen • Infusionslösungen, Injektionslösungen, halbfeste Zubereitungen am Auge Verknüpfungen/Vernetzungen: - Galenische Übungen (sehr enge Abstimmung zum gesamten Fach) - Allgemeine und pharmazeutische Chemie (flüssige Arzneiformen) - Physikalische Gerätekunde (Waagen, Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität, Aggre- gatzustandsänderungen) - Fachbezogene Mathematik (Berechnungen zur Herstellung von Rezepturen, Mischungs- rechnen, Berechnungen nach AM-WarnhinweisVO) - Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde (rechtliche Grundlagen zur Herstellung von Arzneimitteln) 24
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