Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Januar 2023
Kontakt Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Amt für Umwelt und Energie Laupenstrasse 22 3008 Bern Telefon +41 31 633 36 50 energie.foerderung@be.ch www.be.ch/energiefoerderung 2
Inhalt Beratung 5 GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) 6 Grobanalyse für komplexe Gebäude 7 Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude 8 Machbarkeitsstudie 9 Zertifizierung nach SNBS Gebäude 10 Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten 11 Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen 12 Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie Anlagen 13 Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen 14 Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz 15 Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Wärmepumpen 16 Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch Holzheizung oder Wärmenetz 17 Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizungen 18 Thermische Solaranlagen 19 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen 20 Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie 21 Wärmenetze mit erneuerbarer Energie 22 Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr 23 Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen Information 24 Informationsanlässe und Weiterbildung 25 Energieberatung 3
Energieförderung Das kantonale Förderprogramm für erneuerbare Energie und Energieeffizienz richtet sich an Hauseigentümer, die ihre Liegenschaft zeitgemäss bauen oder sanieren wollen und an Veranstalter von Informations- und Weiterbildungsanlässen im Energiebereich. Hinweise: Die Wirkung der CO2-Einsparung für die geförderte Massnahme der Beitragszusicherung gehört offiziell dem Kanton Bern. Die Wirkung kann nicht aufgeteilt oder anderen Organi- sationen abgetreten werden. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, sind nicht förderberechtigt. Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden keine Beiträge gewährt. Gemeinden sind nur förderberechtigt für Beiträge an grosse Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmenetze mit erneuerbarer Energie. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus kantonalen Fördermitteln, sowie über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträ- gen ausbezahlt. Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei anderen Förderprogrammen mit Beiträgen aus der CO2-Abgabe (z.B. myclimate, Klik, Energie Zukunft Schweiz) ist nicht möglich. 4
GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) Förderbeitrag Doppel- und Einfamilienhaus CHF 1000.– Mehrfamilienhaus CHF 1500.– Verwaltung CHF 1500.– Schule CHF 1500.– Verkauf CHF 1500.– Restaurant CHF 1500.– Bedingungen und Auflagen – Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. – Der GEAK® Plus muss die Anforderungen des GEAK Produktreglements erfüllen. – GEAK®-Experten: www.geak.ch – Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. – Ein Gesuch für einen GEAK® Plus gilt nur für den GEAK® Plus. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel einen Heizungs- ersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung des GEAK® Plus auf dem Online-Portal einreichen. 2. GEAK® Plus erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK®, GEAK® Plus gemäss Produktreglement, Rech- nungskopie Beratung 5
Grobanalyse für komplexe Gebäude Förderbeitrag CHF 3000.– Bedingungen und Auflagen – Nur für komplexe Gebäude, für die kein GEAK® Plus erstellt werden kann. – Beitragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden mit Baujahr vor 2012. – Die Grobanalyse muss die Anforderungen des Produktreglements erfül- len (www.be.ch/energiefoerderung). – Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. – Ein Gesuch für eine Grobanalyse gilt nur für die Grobanaly- se. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungs- ersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Grobanalyse auf dem Online-Portal einreichen. 2. Grobanalyse erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Grobanalyse, Rech- nungskopie Beratung 6
Betriebsoptimierung für Nicht-Wohngebäude Förderbeitrag 50 % der anrechenbaren Kosten CHF max. 3000.– Bedingungen und Auflagen – Für Nicht-Wohngebäude, Verbraucher mit Jahresenergieverbrauch ab: 100 000 kWh Strom oder 500 000 kWh Wärme – Grossverbraucher sind ausgenommen (Strom > 0,5 GWh, Wärme > 5 GWh) – Beiträge unter CHF 500.– werden nicht ausbezahlt. – Die Betriebsoptimierung muss von einer Energiefachperson ausgeführt werden. – Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. – Ein Gesuch für eine Betriebsoptimierung gilt nur für die Be- triebsoptimierung. Für weitere Massnahmen wie zum Beispiel ein Heizungsersatz oder eine Gebäudesanierung muss vor Baubeginn ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Durchführung der Betriebsoptimierung auf dem Online-Portal einreichen. 2. Betriebsoptimierung durchführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Bericht, Rechnungskopie Beratung 7
Machbarkeitsstudie Förderbeitrag max. 50 % der anrechenbaren Kosten max. CHF 30 000.- Bedingungen und Auflagen – Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für grosse Produktionsan- lagen im Bereich erneuerbarer Energien, Potenzialanalysen für Abwas- serwärmenutzung, Nutzung von Biomasse sowie für die Erstellung von Nah- und Fernwärmenetzen. Der Schwerpunkt der Machbarkeitsstu- die muss auf der Nutzung erneuerbarer Energien liegen. Darin wird die technische Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten aufgezeigt. Reine Planungsaufgaben und Variantenstudien für einen Wärmeerzeugungsersatz gelten nicht als Machbarkeitsstudie. – Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Erstellung der Machbarkeitsstudie auf dem Online-Portal einrei- chen. 2. Machbarkeitsstudie erstellen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei- chen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte Auszahlungsgesuch: Machbarkeitsstudie, Rechnungskopie Beratung 8
Zertifizierung nach SNBS (Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz) Förderbeitrag 100 % der Zertifizierungsgebühr Bedingungen und Auflagen – Förderberechtigt sind Zertifizierungen ab dem 01.01.2019. – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen auf dem Online-Portal einreichen. 2. Auszahlungsgesuch innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Zertifikat, Rechnung Beratung 9
Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten Förderbeitrag Minergie-A® CHF 75.–/m2 EBF* Minergie-P® CHF 75.–/m2 EBF* *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen oder Gasheizun- gen. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitrags- satz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.– – Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesu- che wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem On- line-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als .pdf-Datei) Miner- gie-A®/Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A®/Miner- gie-P® Gebäude 10
Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen Gebäudekategorien 1-6 Förderbeitrag EFH MFH Nicht-Wohnbau 2 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 80.– 60.– 50.– 3 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 110.– 80.– 60.– 4 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 130.– 90.– 70.– 5 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 150.– 100.– 80.– 6 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 160.– 110.– 90.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Effizienzbonus Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A) CHF 40.–/m2 EBF* GEAK® A/A CHF 30.–/m2 EBF* GEAK® B/B CHF 20.–/m2 EBF* *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. – Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten. – Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GE- AK®-Effizienzklasse B entsprechen. Vorgehen – Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert. auf dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamt- der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal summe. Der Maximalbeitrag liegt bei CHF 250 000.– einreichen. – Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert. Beilagen – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- Beitragsgesuch: beglaubigter GEAK® inkl. reichte Gesuche wird nicht eingetreten. Log-Datei, GEAK® Plus gemäss Produkt- – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der reglement, für Plusenergie-Gebäude: Ener- Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. giebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Ge- – Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann bäude» unter www.be.ch/energiefoerderung nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Stand- Auszahlungsgesuch: beglaubigter GEAK® ort eingereicht werden. inkl. Log-Datei, Fotos der realisierten Mass- nahmen (Gebäudehülle und Gebäudetech- – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühes- nik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis in- tens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für stallierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Energien Standort eingereicht werden. Gebäude 11
Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen Gebäudekategorien 1-6 – Bei einer erneuten Sanierung um mindestens zwei Klassen innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung eines Beitrags ergibt sich der neue Beitrag aus der Gesamtverbes- serung (ab erster geförderter Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbei- trags. Gebäude 12
Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie Gebäudekategorien 7-12 Förderbeitrag Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® CHF 160.–/m2 EBF* Minergie-P® CHF 130.–/m2 EBF* Minergie® CHF 100.–/m2 EBF* *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000. – Plusenergie-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustat- ten. – Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen. – Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung be- heizt werden, werden nicht gefördert. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbei- trag liegt bei CHF 250 000.– – Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förder- beitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf Vorgehen später eingereichte Gesuche wird nicht einge- 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem treten. Online-Portal einreichen. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gül- 2. Bauvorhaben ausführen. tig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültig- nicht mehr ausbezahlt werden. keitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Ge- bäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «An- lagen» für denselben Standort eingereicht wer- Beilagen den. Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen .pdf-Datei) Minergie-A®/Minergie-P®/Minergie®, für Plu- kann frühestens drei Jahre nach der Auszah- senergiegebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis lung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Ge- Plusenergie-Gebäude» unter www.be.ch/energiefoer- bäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben derung Standort eingereicht werden. Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Miner- gie-A®/ Minergie-P®/ Minergie®, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien Gebäude 13
Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP) Förderbeitrag Ersatz durch: Wärmepumpe Luft bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500.– + CHF 50.–/kW Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 6000.– bestehende Heizung > 20-500 kW CHF 2400.– + CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 42 400.– + CHF 100.–/kW Zusatzbeitrag = nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF* < 100m2 CHF 3000.– CHF 500.– pro Boiler EBF* ≥ 100m2 CHF 6000.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudeka- tegorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baube- – Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Mo- ginn auf dem Online-Portal einreichen. dul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter 2. Bauvorhaben ausführen. www.wp-systemmodul.ch 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen inner- – Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges inter- halb der Gültigkeitsdauer auf dem On- nationales oder nationales WP-Gütesiegel, sowie die Leistungs- line-Portal einreichen. garantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwärmeson- den-Bohrfirmen erforderlich. – Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der beste- Beilagen henden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der be- 35 % der Anlagekosten. stehenden Anlage, Anlagen bis 15 kWth: – Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser- Bestätigung WPSM / Anlagen über 15 geführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, or- kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie dentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen. EnergieSchweiz, bei neuem Wärmever- teilsystem und EBF ≥ 100 m2: Pläne mit – Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwär- EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboiler: mebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Foto Elektroboiler Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen. Auszahlungsgesuch: Rechnung, un- – Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Ge- terzeichnetes und datiertes Inbetrieb- bäudes decken können. nahmeprotokoll und WPSM Anlagezerti- – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- fikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. reichte Gesuche wird nicht eingetreten. Log-Datei, Foto der neuen Anlage Anlagen 14
Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpe (WP) – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei- trag nicht mehr ausbezahlt werden. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Ge- such «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Aus- zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für den- selben Standort eingereicht werden. Anlagen 15
Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz Förderbeitrag Ersatz durch: Holzheizung bestehende Heizung ≤ 25 kW CHF 4500.– bestehende Heizung 25-500 kW CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000.– + CHF 100.–/kW Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500.– + CHF 50.–/kW Zusatzbeitrag = nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF* < 100m2 CHF 3000.– CHF 500.– pro Boiler EBF* ≥ 100m 2 CHF 6000.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder- beitrag nicht ausbezahlt werden. – Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Of- ferte) von EnergieSchweiz. – Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 Vorgehen EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. – Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen 2. Bauvorhaben ausführen. und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektrohei- tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. zungen ersetzen. – Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollstän- Beilagen dig demontiert werden. Die Demontage ist in der Of- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden ferte zu berücksichtigen. Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und – Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebe- Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz, darfs des Gebäudes decken können. bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100 m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboiler: – Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Foto Elektroboiler Nennleistung der Heizung entsprechen. Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeich- – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf spä- netes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder ter eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Wärmeliefervertrag, bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage Anlagen 16
Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei- trag nicht mehr ausbezahlt werden. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Ge- such «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Aus- zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für den- selben Standort eingereicht werden. Anlagen 17
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Wärmepumpe (WP) Förderbeitrag Ersatz durch: Wärmepumpe Luft bestehende Heizung ≤ 50 kW CHF 6000.– bestehende Heizung > 50 kW CHF 3500.– + CHF 50.–/kW Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser bestehende Heizung ≤ 42 kW CHF 10 000.– bestehende Heizung > 42-500 kW CHF 2400.– + CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 42 400.– + CHF 100.–/kW Zusatzbeitrag = nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF* < 100m2 CHF 3000.– CHF 500.– pro Boiler EBF* ≥ 100m 2 CHF 6000.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäu- dekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. Vorgehen – Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baube- (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter ginn auf dem Online-Portal einreichen. www.wp-systemmodul.ch 2. Bauvorhaben ausführen. – Für Anlagen über 15 kWth sind ein in der Schweiz gültiges in- 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen inner- ternationales oder nationales WP-Gütesiegel, sowie die Leis- halb der Gültigkeitsdauer auf dem On- tungsgarantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwär- line-Portal einreichen. mesonden-Bohrfirmen erforderlich. – Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der beste- henden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der be- – Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wasser- stehenden Anlage, Anlagen bis 15 kWth: geführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, or- Bestätigung WPSM / Anlagen über 15 dentlich bewilligte Öl- oder Gasheizungen ersetzen. kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie – Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwär- EnergieSchweiz, bei neuem Wärmever- mebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden. teilsystem und EBF ≥ 100 m2: Pläne mit Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen. EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler – Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Auszahlungsgesuch: Rechnung, un- Gebäudes decken können. terzeichnetes und datiertes Inbetrieb- – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- nahmeprotokoll und WPSM Anlagezerti- reichte Gesuche wird nicht eingetreten. fikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage Anlagen 18
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Wärmepumpe (WP) – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei- trag nicht mehr ausbezahlt werden. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Ge- such «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Aus- zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für den- selben Standort eingereicht werden. Anlagen 19
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz Förderbeitrag Ersatz durch: Holzheizung bestehende Heizung ≤ 33 kW CHF 6000.– bestehende Heizung 33-500 kW CHF 180.–/kW bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000.– + CHF 100.–/kW Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500.– bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500.– + CHF 50.–/kW Zusatzbeitrag = nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF* < 100m2 CHF 3000.– CHF 500.– pro Boiler EBF* ≥ 100m 2 CHF 6000.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förder- beitrag nicht ausbezahlt werden. – Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. – Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der Vorgehen bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf und maximal 35 % der Anlagekosten. dem Online-Portal einreichen. – Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und 2. Bauvorhaben ausführen. wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- installierte, ordentlich bewilligte Öl- oder Gasheizungen tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. ersetzen. – Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig Beilagen demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden berücksichtigen. Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und – Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz, des Gebäudes decken können. bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100 m2: – Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nenn- Pläne mit EBF-Nachweis, bei Ersatz Elektroboiler: leistung der Heizung entsprechen. Foto Elektroboiler Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeich- – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später netes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Wärmeliefervertrag, bei Holzheizungen: Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage Anlagen 20
Ersatz von Ölheizungen oder Gasheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Bei- trag nicht mehr ausbezahlt werden. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Ge- such «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Aus- zahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für den- selben Standort eingereicht werden. Anlagen 21
Ersatz von Holzheizungen durch Holzheizungen Förderbeitrag Ersatz durch: Holzheizung bestehende Heizung ≤ 30 kW CHF 3000.– bestehende Heizung > 30 kW CHF 100.–/kW Zusatzbeitrag = nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung Erstinstallation Wärmeverteilsystem Ersatz reiner Elektroboiler EBF* < 100m2 CHF 3000.– CHF 500.– pro Boiler EBF* ≥ 100m2 CHF 6000.– *EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380 Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. – Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. – Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, je- doch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten. – Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärme- verteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich be- willigte Holzheizungen ersetzen. – Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig de- Vorgehen montiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf berücksichtigen. dem Online-Portal einreichen. – Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs 2. Bauvorhaben ausführen. des Gebäudes decken können. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der – Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nenn- Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einrei- leistung der Heizung entsprechen. chen. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Beilagen – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ab- Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehen- lauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbe- den Anlage, Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz zahlt werden. und Leistungsgarantie (zur Offerte) von Ener- gieSchweiz, bei neuem Wärmeverteilsystem und – Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» EBF ≥ 100 m2: Pläne mit EBF-Nachweis, bei Er- kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für densel- satz Elektroboiler: Foto Elektroboiler ben Standort eingereicht werden. Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeich- – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frü- netes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, hestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förder- Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubig- beitrags für ein Gesuch «Gebäude» ein Gesuch «Anla- ter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage gen» für denselben Standort eingereicht werden. Anlagen 22
Thermische Solaranlagen Förderbeitrag thermische Nennleistung kWth CHF 1200.– + CHF 500.–/kWth Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. – Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. – Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen. – Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. – Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/Ener- gieSchweiz vorliegen. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt wer- den. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort einge- reicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Vorgehen Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor «Gebäude» ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort einge- Baubeginn auf dem Online-Portal reicht werden. einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte mit Anga- be Kollektortyp, validierte Leistungs- garantie (VLG) von Swissolar/Ener- gieSchweiz Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbe- triebnahmeprotokoll, aktueller be- glaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage Anlagen 23
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen Förderbeitrag pro Wohneinheit CHF 3000.– Bedingungen und Auflagen – Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. – Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation in bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. – Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA 382/5:2021, explizit der Zu- und Ab- luft-Volumenströme. Einhaltung der Anforderungen gemäss Minergie Anwen- dungshilfe, insbesondere der Kapitel Erneuerung (11.1.2) sowie Kapitel Luftvo- lumenströme in Wohnbauten (11.2.1) – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. – keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden. – Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens drei Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» Vorgehen ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf eingereicht werden. dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gül- tigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Pläne mit Angabe der Volumenströme Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahme- protokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei Anlagen 24
Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie Förderbeitrag Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW Wärmebedarf pro Jahr CHF 130.–/MWh Bedingungen und Auflagen – Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehen- den Gebäuden, nicht auf Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012. – Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % des Heizwärme bedarfs decken können. – Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF (Energiebezugsfläche gemäss SIA 380). – Wärmeerzeugung mit Holz: die vollständige, termingerechte Anwen- dung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Bei- tragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültig- keit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®» Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll Anlagen 25
Wärmenetze mit erneuerbarer Energie Förderbeitrag Wärmetransport pro Jahr CHF 40.–/MWh Bedingungen und Auflagen – Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes. – Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsbe- rechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten. – Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943). – Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme. – Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Ge- samtsumme. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später einge- reichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Vorgehen Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holz- heizwerke®» Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger Anlagen 26
Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr Förderbeitrag Ladestation auf der Strecke max. CHF 100 000.– Ladestation im Depot max. CHF 20 000.– Bedingungen und Auflagen – Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse von öffentlichen Verkehr- betrieben. – Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten. – Nicht anrechenber sind Investitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Ins- tallation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation, sowie Kosten für Bewil- ligungen, Planung und Betrieb. – Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz re- duziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt wer- den. – Für Gebäude und Anlagen, die ganz oder mehrheitlich im Vorgehen Eigentum des Bundes oder des Kantons stehen, werden 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor keine Beiträge gewährt. Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen. 2. Bauvorhaben ausführen. 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbe- schreibung des Herstellers für die La- destation, Kostenzusammenstellung Auszahlungsgesuch: Ausfüh- rungsbestätigung mit Rechnungsko- pie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU) Anlagen 27
Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen Förderbeitrag Ladestation 11-22 kW Normalladen (AC) – 1 Ladepunkt CHF 1500.– 11-22 kW Normalladen (AC) – 2 Ladepunkte CHF 3000.– ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) CHF 150.–/kW Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig): CHF 2000.– max. CHF 20 000.– pro Ladestation, max. CHF 60 000.– pro Standort Bedingungen und Auflagen – Beitragsberechtigt sind KMU mit einem Sitz an der Betriebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von 5-249. – Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen. – Schnellladestationen, die öffentlich zugänglich sind, müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen. – Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten, jedoch höchstens bei CHF 20 000.– pro Ladestation und CHF 60 000.– pro Betriebsstätte. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor – Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später ein- Baubeginn auf dem Online-Portal gereichte Gesuche wird nicht eingetreten. einreichen. – Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf 2. Bauvorhaben ausführen. der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt wer- 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- den. nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbe- schreibung des Herstellers für die La- destation, Offerte, Kostenzusammen- stellung, Beiblatt unter www.be.ch/ energiefoerderung Auszahlungsgesuch: Ausfüh- rungsbestätigung mit Rechnungsko- pie, Foto der Anlage, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU) Anlagen 28
Informationsanlässe und Weiterbildung Förderbeitrag max. 50 % der anrechenbaren Kosten Bedingungen und Auflagen – Der Kanton fördert – abgestimmt auf die Bundesprogramme und in enger Zu- sammenarbeit mit den bestehenden Institutionen – die Aus- und Weiterbildung sowie die Information und Beratung im Energiebereich. Die Schwerpunkte lie- gen bei der Professionalisierung der planenden und ausführenden Fachleute so- wie bei der Bauherreninformation in effizienter Energienutzung, in baulicher Er- neuerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. – Anbieter von Weiterbildungskursen für Planer und Unternehmer sowie von Infor- mationsveranstaltungen für Hausbesitzer, Verwaltungen, usw. im Energiebereich können eine Unterstützung beantragen. Reine Firmenveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür) können nicht unterstützt werden. – Beiträge werden nur an Projekte oder Veranstaltungen ausgerichtet, die im Kan- ton Bern stattfinden, oder an überkantonale Aktionen, die sich ebenfalls an die Berner Bevölkerung oder wichtige Zielgruppen aus dem Kanton Bern richten. – Der Förderbeitrag wird bestimmt durch das AUE auf der Grundlage eines konkreten schriftlichen Beitragsgesuchs im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. – Gesuche sind vor Durchführung der Massnahme einzurei- chen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Vorgehen 1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor – Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Durchführung des Anlasses / Um- Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden. setzung des Projekts auf dem On- line-Portal einreichen. 2. Anlass durchführen / Projekt umsetzen 3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen in- nerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen. Beilagen Beitragsgesuch: Projektbeschrieb inkl. Zielsetzung, Kostenzusammen- stellung (Aufwand und Ertrag) Auszahlungsgesuch: Erfolgsmel- dung / Teilnehmerliste, Kostenab- rechnung Information 29
Energieberatung Bern-Mittelland Emmental Saskia Frey-von Gunten / Beat Nuss- Beat Ritler / Remo Fuchs / Christoph baumer / Daniel Mathys Bühlmann Stauffacherstrasse 59g Lorraine 7 3014 Bern 3400 Burgdorf Tel. +41 31 370 14 44 Tel. +41 34 402 24 94 www.energieberatungbern.ch info@energieberatung-emmental.ch www.region-emmental.ch Thun Oberland-West Roland Joss / Markus May / Simon Jura bernois Reissmüller / Philipp Stucki / Christo- Jean-Luc Juvet pher Schmid c/o Jura bernois.Bienne Industriestrasse 6, Postfach 733 Route de Sorvilier 21 3607 Thun 2735 Bévilard Tel. +41 33 225 22 90 tél. +41 32 492 71 31 info@regionale-energieberatung.ch conseiller.energie@jb-b.ch www.regionale-energieberatung.ch Seeland Thun Oberland-Ost Beat Bachmann / Anna-Maria Pfisterer Roland Schneider / Emmanuel Lehnherr Jungfraustrasse 38 Postfach 3800 Interlaken 3001 Bern Tel. +41 33 821 08 68 Tel. +41 32 322 23 53 energieberatung@oberland-ost.ch info@energieberatung-seeland.ch www.oberland-ost.ch www.energieberatung-seeland.ch Oberaargau Rolf Leuenberger Jurapark, Jurastrasse 29 4901 Langenthal Tel. +41 62 923 22 21 energieberatung@oberaargau.ch www.oberaargau.ch/energieberatung Information 30
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