Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF

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Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
Leitfaden für
Naturschutzverfahren
in Kärnten
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
Herausgeber                                                                                                Texte
KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds                                                                   Michael Jungmeier, Elisabeth Wiegele, Raphael Süßenbacher
Völkermarkter Ring 21-23
9020 Klagenfurt am Wörthersee                                                                              Fotos | Bildmaterial
Austria | Europe                                                                                           E.C.O. Institut für Ökologie: S. 10, 11, 13, 19, 25, 27, 31, 35
Telefon +43 463 55 800-0                                                                                   Eva Novak: S. 19, 23, 31
office@kwf.at
www.kwf.at                                                                                                 Gestaltung
Landesgericht Klagenfurt                                                                                   Elisabeth Wiegele, E.C.O. Institut für Ökologie
FN 423155
Der Leitfaden wurde mit der gebotenen Sorgfalt gestaltet. Den-                                             Eine gendergerechte Schreibweise ist für den KWF selbst-
noch übernimmt der KWF für die Richtigkeit der Inhalte keine                                               verständlich. Im Sinne der Lesefreundlichkeit und des besseren
Haftung.                                                                                                   Textflusses werden, wo möglich, geschlechtsunspezifische
                                                                                                           Termini verwendet. Wo sich dieser Leitfaden auf Gesetzestexte
Redaktion                                                                                                  bezieht, welche Personen stets in männlicher Form benennen,
E.C.O. Institut für Ökologie                                                                               wird diese Schreibweise beibehalten mit der Absicht, auch
Lakeside B07b, 2. OG                                                                                       weibliche Personen anzusprechen.
9020 Klagenfurt

Druck
Kreiner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co. KG
Chromstraße 8, 9500 Villach, Austria

Klagenfurt, November 2019

                                            Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens,
                                                       Kreiner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co, UW-Nr. 933
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
Vorwort

Dieser Leitfaden ist aus der Feststellung heraus entstanden, dass    verlässliche Teilnahme aller Entscheidungsträger während des
sich die Beteiligten – zuständige Behörden und betroffene Projekt-   gesamten Prozesses.
träger – in gewerberechtlichen Verfahren gegenseitig Negatives       Wir sind uns bewusst, dass das nicht selbstverständlich ist und
zuschreiben. Den Behörden wird Bürokratie vorgeworfen und den        der Mangel an diesen Voraussetzungen häufig zum Scheitern
Projektträgern, dass ihnen Umwelt und Nachbarschaft nichts           solcher Projekte führt.
bedeute.
                                                                     Es liegt nun an den Kärntner Institutionen, dieses Wissen den
Damit sich aus dieser Problemlage praktikable Lösungen ent-          von den Verfahren direkt Betroffenen zukommen zu lassen.
wickeln, aktivierte der KWF eine »Lerngruppe«, die Behörden-         Den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, der Verwaltungs-
vertreter und Projektträger an einen Tisch bringt. Expertinnen       akademie, der Wirtschaftskammer und den entsprechenden
und Experten für Technik und Naturschutz waren die dritte Par-       Landesstellen stehen die Dokumente kostenfrei zur Verfügung.
tei und begleiteten den Prozess mit ihren Erfahrungen und den
gesetzlichen Rahmenbedingungen. In mehreren Workshops                Wir bedanken uns herzlich bei den bisher Beteiligten, dass der
wurden die gegenseitigen Erwartungshaltungen geklärt und Ver-        Prozess es ermöglichte, dieses Ergebnis hervorzubringen. Aber
besserungsvorschläge für den Umgang mit unterschiedlichen            auch bedanken wir uns im Voraus bei den Geschäftsführerinnen
Interessen ausgearbeitet. Es sollte die Sicherheit erhöht werden,    und Geschäftsführern jener Unternehmen, welche große Investi-
dass Verfahren hinsichtlich Kosten, Zeit und Ergebnis besser ein-    tionen vorhaben und sich diesen Verfahrensprozessen aussetzen,
geschätzt und im Endeffekt besser umgesetzt werden können.           bei den Ansprechpersonen aus den öffentlichen Institutionen,
                                                                     Expertinnen und Experten und Entscheidungsträgerinnen und
Voraussetzung für das vorliegende Ergebnis – »Leitfaden für          -trägern mit Projekterfahrung.
Naturschutzverfahren« – waren ein Klima des Vertrauens, eine                                        Univ.-Prof. Mag. Dr. Juritsch Erhard
problem- und lösungsorientierte Diskussionskultur und die                           Vorstand des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds

                                                                                                                                           2
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
Inhaltsverzeichnis

    1.     Einleitung.........................................................................................................................................................4
    2.     Naturschutz als wichtiger Aspekt im Regime der Umweltverfahren..................................................... 5
    3.     Übersicht Umweltverfahren........................................................................................................................... 6
    4.     Das Naturschutzverfahren............................................................................................................................. 7
    5.     Leitfaden für Naturschutzverfahren..............................................................................................................9
    5.1.   Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant?................................................................................................... 11
    5.2.   Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter vorhanden?...................................................................... 13
    5.3.   Sind Schutzvorschriften berührt?............................................................................................................ 19
    5.4.   Werden die Schutzgüter beeinträchtigt?.................................................................................................. 25
    5.5.   Ist das Vorhaben bewilligungsfähig?...................................................................................................... 27
    5.6.   Sind Verbesserungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen möglich?................................................. 31
    5.7.   Ist eine bescheidgemäße Umsetzung erfolgt?...................................................................................... 33
    5.8.   Sind Sanktionen beziehungsweise Wiederherstellungen verhängt?................................................... 34
    6.     Tools der Zukunft........................................................................................................................................... 34
    7.     Ausbildung zur Naturschutzfachkraft........................................................................................................ 35
    8.     Literatur und Weiterführendes..................................................................................................................... 36
    9.     Hilfreiches...................................................................................................................................................... 37
    10.    Dank............................................................................................................................................................... ­38

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Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
1. Einleitung

In Abhängigkeit von Art und Größe unterliegen Bauvorhaben ver-      Verfahren im Überblick zu behalten. Zudem ist dargestellt, mit
schiedenen Bewilligungsverfahren. Dabei spielt neben anderen        welchen Werkzeugen diese Fragen am besten bearbeitet und
Aspekten das öffentliche Interesse Naturschutz eine Rolle. Die      beantwortet werden können. So erhält die Antragstellerin oder
Erhaltung von gefährdeten Arten und Lebensräumen sowie intak-       der Antragsteller eine Unterstützung in der Vorbereitung und
ten Landschaften und Ökosystemen ist unbestritten eine Grund-       effektiven Abwicklung des Verfahrens. Dieser Leitfaden ist eine
lage für die gesellschaftliche Entwicklung und für eine Reihe von   technische Ergänzung zu dem technischen „Leitfaden für Geneh-
Wirtschaftssektoren (TEEB DE, 2012).                                migungsverfahren in Kärnten“, der im gleichnamigen Projekt
Agenden des Naturschutzes sind zunächst und unmittelbar im          entwickelt wurde. Die beiden Leitfäden beziehen sich auf Bau-
Kärntner Naturschutzgesetz und in weiteren Landesgesetzen           vorhaben und Infrastrukturvorhaben, die im Ortsverband und in
(z. B. Nationalparkgesetz) geregelt. Auch im österreichischen       der freien Landschaft geplant sind. Ziel des Leitfadens ist es, für
und europäischen Recht sowie in internationalen Verträgen           den Konsenswerber alle wichtigen Schritte darzustellen, die in
(z. B. Alpenkonvention, Konvention zur Erhaltung der biologi-       einem Umweltverfahren nötig sind.
schen Vielfalt) sind Regelungen für den sorgsamen Umgang mit        Generell gilt, dass Umweltverfahren ihrem Wesen nach dazu
natürlichen Ressourcen festgelegt.                                  dienen, die Natur und natürliche Ressourcen zu schützen
Das Naturschutzrecht ist eine junge, jedenfalls aber eine komp-     und nicht, Bauvorhaben zu verhindern. Dies zeigt sich un-
lexe und dynamische Rechtsmaterie. Insbesondere in den letzten      ter anderem daran, dass in Kärnten 97 Prozent der Natur-
beiden Jahrzehnten haben Gesetzgeber, Judikatur und Verwal-         schutzverfahren bereits in erster Instanz mit einer
tungspraxis zahlreiche neue Regelungen, Verfahren, Instrumente      Bewilligung enden. Durch eine gute Aufbereitung der Ein-
und Erkenntnisse entwickelt. Diese resultieren aus einem hohen      reichunterlagen kann eine Antragstellerin oder ein Antragstel-
gesellschaftlichen Anspruch wie auch aus der Vielzahl von wis-      ler (Konsenswerber) die Dauer der Verfahren verkürzen. Eine
senschaftlichen Befunden und Beobachtungen.                         gute Zusammenarbeit zwischen Behörde und Konsenswerber
Der vorliegende Leitfaden soll für eine Antragstellerin,            ermöglicht beiden Seiten ein effizientes Arbeiten.
einen Antragsteller in einem Naturschutz- oder in anderen           Dieser Leitfaden ist allgemein zu verstehen und einzelne Frage-
Umweltverfahren gleichermaßen Wegweiser und „Werkzeug-              stellungen können sich auch anders darstellen. Die Informa-
kiste“ sein. Insgesamt acht Leitfragen sollen es erlauben, das      tionen und Hinweise dieses Leitfadens garantieren kein positives
                                                                    Genehmigungsverfahren.

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Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
2. Naturschutz
                   als wichtiger Aspekt im Regime der Umweltverfahren
    Umweltverfahren wie z. B. die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Naturschutzverfahren oder das im Mi-
    neralrohstoffgesetz vorgesehene Verfahren sollen die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beurteilen.
    So werden mögliche Einflüsse auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und
    Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter erhoben. Umweltverfahren sind Instrumente eines präventiven Natur- und
    Umweltschutzes (vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft 2008, 5). Im jeweilig anzuwendenden
    Materiengesetz befindet sich meist eine Aufzählung mit all jenen Vorhaben, die ein Bewilligungsverfahren benötigen.

    Viele Regelungen in den verschiedenen Materiengesetzen, wie       setze beinhalten ihre Gültigkeit und sind im UVP-Verfahren
    z. B. im Mineralrohstoffgesetz (MinroG) oder auch die Bestim-     konzentriert anzuwenden. Das Erreichen von den im UVP-G
    mungen zur Betriebsanlagengenehmigung in der Gewerbe-             angegebenen Schwellenwerten ist entscheidend dafür, ob eine
    ordnung (GewO), beinhalten Umweltschutzaspekte. Einige            UVP zur Anwendung kommt.
    Materiengesetze zielen ausschließlich auf die Sicherung eines     Nähere Informationen über das UVP-Verfahren können aus dem
    bestimmten Umweltschutzgutes ab, wie z. B. das Immissions-        Leitfaden (Leitfaden für Genehmigungsverfahren in Kärnten)
    schutzgesetz – Luft (IG-L) oder das Kärntner Naturschutzgesetz    entnommen werden.
    (K-NSG 2002).
                                                                      Zudem ist in Österreich die Alpenkonvention geltendes Recht.
    Eine Sonderstellung nimmt das Umweltverträglichkeits-             Deren unterschiedliche Protokolle, insbesondere für Naturschutz
    prüfungsgesetz (UVP-G) ein. Es sieht für bestimmte besonders      und Landschaftspflege sowie Raumplanung und nachhaltige
    umwelterhebliche Vorhabenstypen ein konzentriertes Um-            Entwicklung, sind dabei zu berücksichtigen.
    weltgenehmigungverfahren vor, das sämtliche vorhabens-
    bedingte Auswirkungen auf alle Schutzgüter, wie z. B. Menschen,   Um dem einhergehenden Biodiversitätsverlust entgegenzuwir-
    Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft, einschließlich Wech-     ken, hat die Europäische Kommission eine Biodiversitäts-Strate-
    selwirkungen erhebt und bewertet. Es beinhaltet in erster Linie   gie beschlossen. In Österreich gibt es die Biodiversitäts-Strategie
    Verfahrensvorschriften, die u. a. Mitwirkungsrecht von Umwelt-    2020+ und die Waldstrategie.
    organisationen und Bürgerinitiativen im Vergleich zu Genehmi-
    gungsverfahren nach den Materiengesetzen erheblich stärkt. Die    In verschiedenen Verfahren muss zudem die Aarhus-Konvention
    schutzgutbezogenen Bestimmungen der einzelnen Materienge-         berücksichtig werden, dies wird aktuell noch nicht in allen Ver-
5
                                                                      fahren umgesetzt.
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
3. Übersicht Umweltverfahren

Eine Übersicht der möglichen Umweltverfahren (Materienverfahren), der behandelten Schutzgüter sowie der jeweils zuständigen Behörden
wird in der folgenden Grafik geboten.

       Materien/Schutzgut                         Gesetz (Bund und Land )                         Zuständige Behörde 1. Instanz
                                             Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002)
             Abfall                                                                                 Kärntner Landesregierung
                                       Kärntner Abfallwirtschaftsordnung (K-AWO 2004)
            Altlasten                        Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)                     Bezirksverwaltungsbehörde
              Bau                                Kärntner Bauordnung 1996                     Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde
         Betriebsanlage                        Gewerbeordnung (GewO 1994)                          Bezirksverwaltungsbehörde
                                                        EIWOG 2010                                   Energie Control Austria,
             Energie                                   K-EIWOG 2011                                 Kärntner Landesregierung
              Forst                               Forstgesetz (ForstG 1975)                        Bezirksverwaltungsbehörde
                                                                                               Bezirksverwaltungsbehörde, Landes-
              Luft                          Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L)                hauptmann oder Bundesminister
      Natur und Landschaft               Kärntner Naturschutzgesetz (K-NSchG 2002)                 Bezirksverwaltungsbehörde
            Rohstoffe                          Mineralrohstoffgesetz (MinroG)                Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
  Umweltverträglichkeitsprüfung      Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000)              Kärntner Landesregierung
                                                                                           Bezirksverwaltungsbehörde, Amt der Kärntner
             Wasser                            Wasserrechtsgesetz (WRG 1959)                             Landesregierung

Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit Naturschutzverfahren. Naturschutzverfahren und Naturschutzthemen werden auch im Zuge der
Umweltverträglichkeitsprüfung abgewickelt. Ebenso kann das Naturschutzverfahren über Materienverfahren auf Grundlage des Kärntner
Naturschutzgesetzes durchgeführt werden. Wenn mehrere einzelne Verfahren oder ein konzentrierteres Verfahren abzuwickeln sind, sollte
unbedingt frühzeitig geprüft werden, ob im Bereich Naturschutz Bewilligungshindernisse zu erwarten sind.

                                                                                                                                         6
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
4. Das Naturschutzverfahren

    Der Ablauf eines Naturschutzverfahrens ist nicht einheitlich. Je nachdem, ob z. B. der europäische Gebietsschutz (Natura 2000) und/oder
    Artenschutz (gem. Vogelschutz- und/oder FFH-Richtlinie) berührt wird oder ob die Artenschutzverordnung laut dem Kärntner Natur-
    schutzgesetz betroffen ist, gibt es unterschiedliche Verfahrensvorschriften.
    Von zentraler Bedeutung ist das Vorverfahren, in dem mit dem zuständigen Amtssachverständigen abgeklärt werden sollte, welche
    Schutzgüter (Biotope und Arten oder auch das Landschaftsbild) relevant sind und in welchem Umfang sie untersucht werden müssen.
    Danach wird entschieden, welche Verfahrensschritte durchzuführen sind.

                                                                 Naturschutzverfahren

                       Vorverfahren/Vorprüfung, bei größeren Verfahren wird die Abstimmung mit dem Amtssachverständigen empfohlen

                                                                                 Vorhaben hat möglicherweise (auch) Auswirkungen auf Schutzgüter eines
           Keine Schutzgüter nach Vogelschutz-/FFH-Richtlinie betroffen
                                                                                 Natura 2000-Gebietes bzw. auf Vorkommen von Anhang I-Arten nach VS-RL
                               (§ 4-12 K-NSG 2002)
                                                                                   und/oder Anhang IV-Arten nach FFH-RL (§ 24b und 17-19 u. 22 K-NSG)

              Einreichung und Prüfung des Genehmigungsantrages                             Einreichung und Prüfung des Genehmigungsantrages

                                                                                      Erhebliche Auswirkungen         Keine erheblichen Auswirkungen
             Stellungnahme/Gutachten durch Amtssachverständigen
                                                                                      Durchführung Natur- bzw.
                                                                                    Artenschutzverträglichkeits-
                                                                                                                      Stellungnahme/Gutachten durch
                                                                                 prüfung (§ 24b bzw. § 17-19 u. 22)
         Ggf. Anhörung des Naturschutzbeirats je nach Vorhabenstyp oder                                                     Amtssachverständigen
                                                                                 als Grundlage für Gutachten durch
                       betroffenem Schutzgut (§ 54 K-NSG)                              Amtssachverständigen

                                                                           Bescheid

                                                                          Umsetzung

                                                                          Abnahme

7
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
Bestandteile des Antrages                                         Aufbau eines Bescheides

Der folgende Abschnitt bietet eine Übersicht über all jene Anga-
                                                                   Amt (BH)
ben und Anlagen, die vonseiten der Behörde für einen Genehmi-
                                                                   Geschäftszahl
gungsantrag benötigt werden.
                                                                   Bescheidadressat                        Datum
Schriftlicher Antrag auf Bewilligung nach dem Kärntner
Naturschutzgesetz:
                                                                                         Bescheid
      Anschrift an die zuständige Behörde
                                                                   Spruch
      Bewilligungswerber (Name, Wohnanschrift, Gemeinde,           Kern des Bescheides
      Telefonnummer, E-Mail)                                       Trifft normative Aussagen
      Bauort (Grundstücksnummer und Katastralgemeinde)
      Beabsichtigte Maßnahme (Beschreibung des                     Auflagen:
                                                                   Ergänzen als Nebenbestimmungen den Hauptinhalt des
      Bauvorhabens)                                                Bescheides.
      Kurze Beschreibung der Zufahrtsmöglichkeit (markante         Verpflichtung zu Tun oder Unterlassen.
      Punkte, ev. Abzweigungen)                                    Selbstständig vollstreckbar und sanktionierbar.
      Datum und Unterschrift vom Konsenswerber                     Bsp.: Ersatzflächen, Ersatzzahlungen, Arbeitszeiten

                                                                   Begründung
Beilagen:                                                          Ergebnis des Ermittlungsverfahrens
                                                                   Beweiswürdigung
      Technische Beschreibung der Maßnahme (zweifache              Rechtliche Beurteilung
      Ausführung)
                                                                   Rechtsmittelbelehrung
      Planunterlagen (Lageplan, Schnitte, Baupläne etc. in
                                                                   Zeigt Möglichkeiten zur Bekämpfung des Bescheides auf.
      zweifacher Ausführung)
                                                                   Bis wann, wo, wie Rechtsmittel erhoben werden können.
      Grundbuchauszug inkl. C-Blatt (nicht bei jeder Behörde
      erforderlich)                                                                   Fertigungsklausel
      Zustimmungserklärung des Grundeigentümers (bei 		                                  Unterschrift
      Fremdeigentum)

                                                                                                                            8
Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
5. Leitfaden für Naturschutzverfahren

    Anhand dieses Leitfadens kann sich der Konsenswerber einen Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte, über
    die anbei aufgeworfenen Fragen sowie die Instrumente der Bearbeitung verschaffen. Die acht Fragen umfassen die
    maximale Länge der Verfahren von der Feststellung, ob überhaupt ein Verfahren notwendig ist, bis hin zu Umsetzung
    und Abschluss. In den meisten Verfahren werden deutlich weniger Fragen zu beantworten beziehungsweise Schritte
    zu setzen sein.

    Leitfragen und Inhalte des Leitfadens
    Folgende Fragestellungen werden in diesem Leitfaden beantwortet:

         Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant?
         Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter vorhanden?
         Sind Schutzvorschriften berührt?
         Werden die Schutzgüter beeinträchtigt?
         Ist das Vorhaben bewilligungsfähig?
         Sind Verbesserungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen möglich?
         Ist eine bescheidgemäße Umsetzung erfolgt?
         Sind Sanktionen beziehungsweise Wiederherstellung verhängt?

9
10
Ist das                                    5.1. Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant?
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja
         relevant?
                                          In einem ersten Schritt ist abzuklären, ob Ihr geplantes Vorhaben überhaupt bewilligungspflichtig
                           Schutzgüter    sein kann. Dazu benötigen Sie ein klares Bild von Ihrem Vorhaben, insbesondere was Lage, Größe
                Ja         vorhanden?     und Ausführung betrifft. Die angeführten Kriterien (Anlage, Lage und Widmung) unterstützen Ihre
                                          Einschätzung der Naturschutzrelevanz. Bitte beachten Sie, dass auch in weiteren § des Kärntner
                                          Naturschutzgesetzes Bewilligungstatbestände und Ausnahmen aufgezählt sind, die jedenfalls ein-
     Schutzvorschrif-                     er Naturschutzbewilligung bedürfen. Im vorliegenden Leitfaden wird nur auf dauerhafte bauliche
       ten berührt?
                            Ja
                                          Maßnahmen Bezug genommen. Auch temporäre Aktivitäten (Veranstaltungen etc.) können unter
                                          Umständen Naturschutzverfahren benötigen.
                         Schutzgüter
                Ja      beeinträchtigt?   Übersicht:

                                             Lage
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja               Art des Bauvorhabens
                                             Widmung
                          Verbesserung/
                Ja Ausgleich möglich?

       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

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Lage                                                                Im Kärntner Naturschutzgesetz sind alle bewilligungspflichtigen
                                                                    Vorhaben aufgelistet. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Vorhaben
Die Lage des Bauvorhabens ist ausschlaggebend dafür, ob das         eine Anlage ist, dann wenden Sie sich mit allen Planungsunter-
Projekt ein Naturschutzverfahren benötigt. Bauvorhaben, die im      lagen an die zuständige Behörde (K-NSG 2002).
Ortsverbund geplant sind, sind in der Regel naturschutzrechtlich
nicht relevant. Jedoch können auch hier Naturschutzthemen
                                                                    Widmung
vorkommen, wenn sich zum Beispiel ein Feuchtlebensraum auf
dem Grundstück befindet.                                            Im Flächenwidmungsplan werden Grundstückswidmungen dar-
Sobald sich das Projekt außerhalb eines Siedlungsgebietes, in       gestellt. Je nach örtlichem Entwicklungskonzept sind Flächen
der „freien Landschaft“ oder in naturnaher Umgebung befindet,       als Bauland, landwirtschaftliche Fläche, Verkehrsfläche oder als
ist abzuklären, ob durch das Bauvorhaben naturschutzrechtliche      Flächen mit anderen Nutzungen gewidmet. Außerdem sind Ge-
Fragen, wie z. B. bezüglich des Landschaftsbildes, aufkommen.       fahrenzonen wie Hochwasser auf den Karten dargestellt. Um die
Sind Sie sich nicht sicher, ob sich Ihr Bauvorhaben im naturnahen   Widmung von Grundstücken zu prüfen, kann online über den
Raum oder in einem Siedlungsgebiet befindet, dann wenden Sie        Kärnten Atlas (KAGIS) auf den Flächenwidmungsplan zugegriffen
sich an die Behörde (K-NSG 2002, § 5).                              werden.
                                                                    Gewidmetes Bauland gehört zum Siedlungsgebiet im Sinne
Art des Bauvorhabens                                                des § 5 Abs 1. Kärntner Naturschutzgesetz. Für die Errich-
                                                                    tung von Baulichkeiten ist hier keine Naturschutzbewil-
Gebäude und Aufschüttungen, alles, was dauerhaft mit dem            ligung erforderlich. Es gelten jedoch zwei Ausnahmen:
Erdreich verbunden ist, ist in der Regel eine Anlage. Sobald eine
Anlage erstellt wird, hat das Bauvorhaben mit großer Wahr-                Für Feuchtflächen gem. § 8 K-NSG im geschlossenen
scheinlichkeit eine Relevanz für den Naturschutz. Auch Bau-               Siedlungsgebiet, wenn die Widmung weniger als 10 Jahre
vorhaben, die keine Anlage sind, können naturschutzrelevant               besteht.
sein. Folgende Bauvorhaben gelten beispielsweise als Anlagen:             Vorkommen von Anhang I-Vogelarten der VS-RL bzw.
Haus, Garage, Industriegebäude, Kraftwerk, Leitung, Golfplatz,            Anhang IV-Arten der FFH-RL, die im Sinne des EU-Rechts
Piste oder Sportanlage, Steg, Straße oder Weg und auch Anschüt-           relevant sind (K-NSG 2002, § 5).
tung, Geländeveränderung oder ein Hinweisschild beziehungs-
weise Gipfelkreuz mit einem betonierten Fundament.
                                                                                                                                        12
Ist das                                5.2. Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja                                      vorhanden?
         relevant?
                                          Schutzgüter sind Tier- oder Pflanzenarten, Biotope, Landschaftsteile oder natürliche Ressourcen,
                           Schutzgüter    die gemäß einer Gesetzesmaterie geschützt oder schützenswert sind. Daher ist es wichtig, früh-
                Ja         vorhanden?     zeitig zu wissen, ob im Bereich Ihres Vorhabens, gegebenenfalls auch in der unmittelbaren Umge-
                                          bung Schutzgüter vorhanden sind oder vorhanden sein können. Wenn nicht auszuschließen ist,
                                          dass relevante Schutzgüter vorhanden sind, sollten jedenfalls frühzeitig Ersatz- und Ausgleichs-
     Schutzvorschrif-                     maßnahmen in Betracht gezogen werden (Kapitel 5.6.).
       ten berührt?
                            Ja

                         Schutzgüter
                                          Übersicht:
                Ja      beeinträchtigt?
                                             Schutzgebiete und ex lege geschützte Biotope
                                             und Landschaftsteile
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja                      Übersicht Schutzgebiete
                                             Seltene, geschützte, gefährdete Tier- und Pflanzenarten
                          Verbesserung/      Landschaftsbild und besondere Gebilde in der Natur
                Ja Ausgleich möglich?
                                             Biotope, insbesondere Feuchtgebiete
                                                    Alpines Gelände und Gletscher
       Umsetzung                                    Höhlen
     bescheidgemäß?         Nein
                                             Naturschutzrelevante Schutzgüter, die nicht im
                                             Naturschutzgesetz geregelt sind
                        Sanktion/Wie-               Wildökologische Korridore
                        derherstellung?
                                                    Amphibienwanderstrecken
                                                    Wald

13
Schutzgebiete und ex lege geschützte Biotope und                    Biotoptypen. Ausnahmegenehmigungen sind hier an das Vor-
Landschaftsteile                                                    liegen eines anderen überwiegenden öffentlichen Interesses
                                                                    geknüpft. Ersatzmaßnahmen sind in diesem Fall verpflichtend
Das Kärntner Naturschutzgesetz definiert ein breites Spektrum       (K-NSG 2002, § 12).
von Schutzgebietskategorien, die sich zum einen durch un-
terschiedliche Schutzzwecke und zum anderen durch die Art
                                                                    Übersicht Schutzgebiete
der Schutzvorschriften unterscheiden. Ein Landschaftsschutz-
gebiet hat z. B. ausschließlich das Ziel, das Landschaftsbild und   Schutzgebiete haben die Funktion, Tiere, Pflanzen und Lebens-
den Charakter eines bestimmten Landschaftsausschnittes zu           räume zu schützen. Im Internet kann über KAGIS kann die Lage
schützen, während ein Europaschutzgebiet ausschließlich der         der Schutzgebiete abgerufen werden. Befindet sich ein geplantes
Erhaltung bestimmter Arten bzw. Lebensräume dient.                  Bauvorhaben innerhalb eines Schutzgebietes, muss das Bau-
                                                                    vorhaben gesondert bewilligt werden beziehungsweise sind Ver-
In der Verordnung eines Naturschutzgebietes sind bestimmte          botstatbestände zu berücksichtigen.
Handlungen angeführt, die die Natur beeinträchtigen könnten
und die verboten sind; daher benötigen Sie eine Ausnahme-           Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Schutzgebieten. Im
genehmigung. Im Europaschutzgebiet sind alle Eingriffe erlaubt,     KAGIS sind die rechtlich relevanten Gebietskategorien darge-
die den günstigen Erhaltungszustand nicht beeinträchtigen.          stellt: Nationalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutz-
Allerdings ist jede Aktivität, die diesen Erhaltungszustand         gebiet, Naturpark, Biosphärenpark, Ramsargebiet, Biogene-
gefährden könnte, grundsätzlich verboten. In Europaschutzge-        tisches Reservat sowie Natura-2000-Gebiete.
bieten gilt ein generelles Verschlechterungsverbot, das in der      Zusätzlich gibt es Naturdenkmale, dies sind oft Einzelbäume,
Naturverträglichkeitsprüfung überprüft wird.                        Wasserfälle, Felsformationen und Lebensräume.

Neben den Schutzgebieten haben auch die ex lege geschützten         Sollte das geplante Vorhaben in einer dieser Gebietskategorien
Biotope und Landschaftsteile einen klaren Flächenbezug. Zu          liegen oder Auswirkungen auf ein derartiges Gebiet erwarten las-
nennen sind hier beispielweise die Alpinzone und Feuchtgebiete,     sen, wird Sie jedenfalls ein aufwendiges Bewilligungsverfahren
aber auch alle weiteren in Kärnten seltenen oder gefährdeten        erwarten. In vielen Fällen ist eine Bewilligung von vornherein

                                                                                                                                       14
auszuschließen. Hier kann Ihnen die zuständige         genehmigung erhält.
          Ist das
                                          Behörde oder ein Sachverständiger bei der Einschät-    Ist dies der Fall, müssen Ersatzlebensräume geschaf-
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja            zung der Verfahrensrisiken behilflich sein. Im Falle   fen werden. Nähere Informationen zu den Ersatz-
         relevant?                        der europäischen Natura-2000-Gebiete erfolgt eine      lebensräumen finden sich im Kapitel 5.6.
                                          Naturverträglichkeitsprüfung, wie sie von den eu-      Behörden beziehen sich bei Ausnahmegenehmigun-
                           Schutzgüter
                Ja         vorhanden?     ropäischen Richtlinien vorgesehen und im österrei-     gen in erster Linie auf die Kärntner Tierartenschutz-
                                          chischen Recht verankert ist (vgl. Umweltbundesamt     verordnung und Pflanzenartenschutzverordnung.
                                          2019 A, o.S.).
     Schutzvorschrif-
       ten berührt?
                            Ja                                                                   Landschaftsbild und besondere Gebilde in der
                                          Seltene, geschützte oder gefährdete Tier- und          Natur
                         Schutzgüter      Pflanzenarten
                Ja      beeinträchtigt?                                                          Das Landschaftsbild darf durch Bauvorhaben nicht
                                          An erster Stelle sind hier die europarechtlich         nachhaltig und nachteilig beeinflusst werden,
                                          geschützten Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie      außerdem darf der Charakter des betroffenen Land-
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja            und Anhang I-, II- und IV-Arten nach Fauna-Flora-      schaftsraumes nicht beeinträchtigt werden (K-NSG
                                          Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu nennen. Es      2002, § 5). Wenn Vorhaben nicht sichtbar sind, haben
                                          gelten strenge individuenbezogene Verbotstat-          Sie keinen Einfluss auf das Landschaftsbild.
                          Verbesserung/
                Ja Ausgleich möglich?     bestände, wie z. B. das Tötungsverbot oder auch das
                                          Verbot der Beeinträchtigung von Brutstätten und        Die voraussichtliche Schwere des Konfliktes eines
                                          Nistplätzen.                                           Vorhabens mit dem Landschaftsbild hängt auch von
       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein                                                                 der visuellen Qualität des betroffenen Landschafts-
                                          Das Schutzregime für weitere geschützte, seltene       ausschnittes ab. Je hochwertiger dieser ist, umso
                                          oder gefährdete Arten ist weniger streng, aber         größer ist das Konfliktpotenzial. Auch bei erhebli-
                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?
                                          auch hier müssen, wie bei den ex lege geschützten      chen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
                                          Biotopen, überwiegende andere öffentliche Interes-     gilt im Rahmen der Bewilligungsentscheidung das
                                          sen vorliegen, damit das Vorhaben eine Ausnahme-       Abwägungsgebot.

15
Biotope, insbesondere Feuchtgebiete                                Alpines Gelände und Gletscher

Biotope sind besondere Lebensräume oder Landschaftsele-            Alpine Regionen, also Gebiete, die sich oberhalb des geschlos-
mente, die entweder ex lege geschützt oder schützenswert sein      senen Baumbewuchses befinden, benötigen bei Bauvorhaben von
können. Sie sind für den Laien mitunter nur schwer erkennbar.      Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen eine Bewilligung. Wo
Eine wesentliche Hilfe ist der Kärntner Biotopkataster, der im     die „alpine Region/Kampfzone“ beginnt, lässt sich nicht immer
KAGIS abrufbar ist. Derzeit liegt der Kataster für den Kärntner    unstrittig feststellen. In Zweifelsfällen halten Sie Rücksprache
Zentralraum vollständig, für die restlichen Gebiete Kärntens in    mit der zuständigen Behörde oder einem Sachverständigen.
Teilen beziehungsweise in nicht aktueller Form vor. Wenn Sie das   Im Bereich von Gletschern und Gletschervorfeldern sind von
Vorkommen von Biotopen auf der Fläche nicht mit Sicherheit         vornherein jegliche Beeinträchtigungen laut dem Kärntner
ausschließen können, wenden Sie sich auf jeden Fall an die Be-     Naturschutzgesetz verboten (K-NSG 2002, § 6, 7).
hörde. Das Vorkommen eines Biotops bedeutet nicht zwingend
einen Ausschließungsgrund für Ihr Vorhaben, erfordert jedoch in    Höhlen
jedem Fall eine vertiefende Prüfung.
                                                                   Naturhöhlen werden durch das Kärntner Naturschutzgesetz
In Kärnten sind alle Feuchtgebiete wie Moor- und Sumpfflächen,     geschützt. Jegliche Maßnahme benötigt eine Ausnahme-
Schilf- und Röhrichtbestände, Au- und Bruchwälder geschützt.       genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (K-NSG
In diesen Gebieten sind laut dem Kärntner Naturschutzgesetz        2002, § 33).
alle Maßnahmen verboten, die diese Lebensräume beeinträchti-
gen könnten. Vom Gesetz sind alle jene Flächen ausgenommen,
die seit über 10 Jahren als Bauland ausgewiesen sind (K-NSG
2002, § 8).

Naturnahe Gewässer sind nach dem Kärntner Naturschutzge-
setz geschützt. Zusätzlich werden die naturnahen Gewässer im
Wasserrecht aufgegriffen.

                                                                                                                                      16
Naturschutzrelevante Schutzgüter die nicht im           Wald
          Ist das
                                          Kärntner Naturschutzgesetz geregelt sind
        Vorhaben
                            Ja                                                                    Der Wald wird österreichweit durch das Forstgesetz
       bewilligungs-
         relevant?                        Im Folgenden werden all jene Schutzgüter dar-           geschützt. Jegliche Eingriffe, wie Anlagen-, Straßen-
                                          gestellt, die nicht im Kärntner Naturschutzgesetz       oder Wegebau, benötigen eine Bewilligung durch
                           Schutzgüter
                Ja                        geregelt sind, jedoch für Bauvorhaben relevant sein     die Behörde. Nähere Informationen zum Thema Bau-
                           vorhanden?
                                          können.                                                 vorhaben im Wald finden Sie im Forstgesetz und bei
                                                                                                  der zuständigen Behörde.
     Schutzvorschrif-
       ten berührt?
                            Ja            Wildökologische Korridore
                                                                                                  Amphibienwanderstrecken
                                          Der Lebensraum von vielen Tierarten wird zu-
                         Schutzgüter      nehmend durch infrastrukturelle Bauvorhaben wie         Amphibien wie Frösche und Lurche wechseln in der
                Ja      beeinträchtigt?
                                          Straße, Bahn, Siedlungs- und Industriegebiete sowie     Paarungszeit (Frühjahr) ihren Lebensraum.
                                          durch Freizeiteinrichtungen zerschnitten und ver-       Amphibien gehören zu den besonders schützens-
       Als Vorhaben                       kleinert. Wildtierkorridore verbinden die Lebensräu-    werten Arten. Besteht der Verdacht, dass sich auf
     bewilligungsfähig?     Ja
                                          me und ermöglichen Wanderungen der Tierarten.           der Fläche Ihres Bauvorhabens Amphibien bezieh-
                                          Über eine interaktive Karte des Bundesministeriums      ungsweise Amphibienwanderstrecken befinden,
                          Verbesserung/   für Nachhaltigkeit und Tourismus können Sie die         sollte immer ein Experte hinzugezogen werden, um
                Ja Ausgleich möglich?
                                          Wildtierkorridore abrufen (vgl. Leitner et. al, 2016:   geeignete Maßnahmen zu treffen.
                                          5-6).
       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

17
Übersicht der Schutzgüter

                                                                                                                            QR-
       Schutzgüter                     Instrument                                    Schritt
                                                                                                                           Code

                                                               Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück-
   Biotope, insbesondere
                                      Biotopkataster                     sprache mit der Behörde halten.
       Feuchtgebiete
                                                                             https://bit.ly/2Y8s5HN
                                                              Tierartenschutzverordnung, Pflanzenschutzverordnung,         Verweis
   Tier und Pflanzenarten                 Listen               Rote Listen, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogel-     Kapitel 5.3
                                                                                                                            & 5.4.
                                                                                   schutzrichtlinie
                                                               Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück-
Alpines Gelände und Gletscher             KAGIS                          sprache mit der Behörde halten.
                                                                             https://bit.ly/2Y8s5HN
                                                               Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück-
           Höhlen                         KAGIS                          sprache mit der Behörde halten.
                                                                             https://bit.ly/2Y8s5HN
 Landschaftsbild und beson-                                                                                                Verweis
                                                                                     Behörde                               Kapitel
  dere Gebilde in der Natur                                                                                                  5.2.

                                                             Als Anhaltspunkt der Link zum Forstgesetz, unbedingt Rück-
            Wald                       Forstgesetz                        sprache mit der Behörde halten.
                                                                               https://bit.ly/2lBRiwg
                                                             Als Anhaltspunkt der Link zum Umweltbundesamt, unbed-
  Wildkorridor und Wildöko-     Umweltbundesamt – Lebens-
                                                                     ingt Rücksprache mit der Behörde halten.
   logische Raumplanung          raumvernetzung Österreich
                                                                               https://bit.ly/2vDXrtT
                                                             Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rücksprache
  Amphibienwanderstrecken                 KAGIS                               mit der Behörde halten.
                                                                              https://bit.ly/2Y8s5HN

                                                                                                                                        18
Ist das                                          5.3. Sind Schutzvorschriften berührt?
        Vorhaben
       bewilligungs-       Ja
         relevant?
                                          Es gibt in Österreich ungefähr 45.000 Tierarten und etwa 3.000 Farn- und Blütenpflanzen, zusätz-
                          Schutzgüter     lich sind noch zehntausende Arten von Pilzen, niederen Pflanzen und Einzellern zu verzeichnen.
                Ja        vorhanden?      Gemäß der Roten Listen sind im Land Kärnten 27 Prozent der Säugetiere, 27 Prozent der Vögel, 60
                                          Prozent der Reptilien und Amphibien und fast ein Drittel aller Pflanzenarten gefährdet. Wenn Sie
                                          nunmehr wissen müssen, ob Ihr Vorhaben Auswirkungen auf spezielle Arten und deren Lebens-
     Schutzvorschrif-                     räume haben kann, sind Sie auf Spezialisten angewiesen, die die Arten kennen und etwaige
       ten berührt?
                           Ja
                                          Auswirkungen beurteilen können.

                         Schutzgüter
                                          Übersicht:
                Ja      beeinträchtigt?
                                             Schutzgebiete
       Als Vorhaben
                                             Vogelschutzrichtlinie
     bewilligungsfähig?    Ja
                                             Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
                                             Naturverträglichkeitsprüfung
                     Verbesserung/           Kärntner Naturschutzgesetz
                Ja Ausgleich möglich?
                                             Artenschutzverträglichkeitsprüfung
                                             Rote Listen
       Umsetzung
     bescheidgemäß?        Nein              Endemiten

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

19
Schutzgebiete
                                                                                 Schutzgebiet und Gesetz
Eingriffe in Schutzgebiete, die letztlich Schutzziele bzw. den
Schutzzweck des betroffenen Gebiets gefährden können,                Naturschutzgebiet        § 23 Kärntner Naturschutzgesetz
sind höchst problematisch und in der Regel nicht genehmi-
gungsfähig. Dies betrifft alle rechtsverbindlichen Schutzge-
                                                                    Natura-2000-Gebiete
biete wie Kernzonen der Nationalparks und Biosphärenparks,                                    § 24a Kärntner Naturschutzgesetz
                                                                    Europaschutzgebiet
Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und
Landschaftsschutzgebiete. Auch die Aufhebung einer Schutz-
                                                                   Landschaftsschutzgebiet    § 25 Kärntner Naturschutzgesetz
gebietsverordnung bzw. die Verkleinerung oder Verschiebung der
Gebietsgrenzen eines verordneten Gebiets, um ein Vorhaben zu
ermöglichen, sind aufgrund des Art. 11 des in Österreich rechts-         Naturpark            § 26 Kärntner Naturschutzgesetz
verbindlichen Protokolls „Naturschutz und Landschaftspflege“
der Alpenkonvention in der Regel nicht möglich.                                                 Kärntner Nationalpark- und
                                                                        Nationalpark
                                                                                                  Biosphärenparkgesetz
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Schutzgebieten. Im
Kärnten Atlas sind die rechtlich relevanten Gebietskategorien                                   Kärntner Nationalpark- und
                                                                       Biosphärenpark
dargestellt:                                                                                      Biosphärenparkgesetz

                                                                                                  Prädikat gemäß Ramsar-
                                                                        Ramsargebiet
                                                                                                        Konvention

                                                                   Biogenetisches Reservat    Prädikat gemäß Europäischer Rat

                                                                       Naturdenkmal           § 28 Kärntner Naturschutzgesetz

                                                                                                                                 20
Vogelschutzrichtlinie                                   Europäischen Union beinhaltet all jene Lebensräume
          Ist das
                                                                                                  (Natura 2000 bzw. Europaschutzgebiete), für deren
        Vorhaben
                            Ja            Die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) ist eine Natur-       Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen
       bewilligungs-
         relevant?                        schutzrichtlinie der Europäischen Union, die ins-       werden müssen, und Gebiete, die von europäischer
                                          gesamt 181 vom Aussterben bedrohte Vogelarten           Bedeutung sind und als besondere Schutzgebiete
                           Schutzgüter
                Ja                        schützt (vgl. Umweltbundesamt C 2019, o.S.).            ausgewiesen werden können. Befinden sich
                           vorhanden?
                                          Befinden sich an dem Ort des Vorhabens Brut-            Bauvorhaben in Lebensräumen, die in der
                                          stätten und Lebensräume von geschützten                 FFH-Richtlinie angeführt sind, wird eine Ausnah-
     Schutzvorschrif-                     Vogelarten, so bedarf dieses Vorhaben einer Aus-
       ten berührt?
                            Ja                                                                    megenehmigung von der Behörde benötigt.
                                          nahmegenehmigung. Außerdem dürfen in der
                                          Brutzeit keine Baumaßnahmen in diesen sensiblen         Der europaweite Artenschutz der VS-RL (Art. 5) und
                         Schutzgüter
                Ja                        Lebensräumen durchgeführt werden.                       der FFH-RL (Art. 12), die in den § 17–19 und § 24a des
                        beeinträchtigt?
                                                                                                  K-NSG umgesetzt sind, beinhalten folgende Schutz-
                                          Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)         bestimmungen:
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja
                                          Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der
                                                                                                        Verbot des Tötens oder Fangens von
                                          Europäischen Union und schützt bedrohte Tier- und
                                                                                                        Individuen bzw. des Vernichtens von
                          Verbesserung/   Pflanzenarten sowie deren Lebensräume. Hauptziel
                Ja Ausgleich möglich?                                                                   Pflanzen
                                          der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ist
                                                                                                        Verbot der Störung von Arten, insbesondere
                                          der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes
                                                                                                        während der besonders sensiblen Phasen
       Umsetzung                          „Natura 2000”. Mit dem Schutzgebietsnetz sol-
     bescheidgemäß?         Nein                                                                        im Lebenszyklus
                                          len die natürlichen Lebensräume Europas dauer-
                                                                                                        Verbot der absichtlichen Beschädigung,
                                          haft gesichert werden. Außerdem ist die Erhaltung
                                                                                                        Zerstörung oder Entnahme von Eiern und
                        Sanktion/Wie-     und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt
                        derherstellung?                                                                 Nestern aus der Natur
                                          in der Europäischen Union ein Schwerpunkt der
                                                                                                        Verbot der Beschädigung oder Vernichtung
                                          Richtlinien. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der
                                                                                                        von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

21
Naturverträglichkeitsprüfung

Bei Vorhaben, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf Europaschutzgebiete bzw. Natura-2000-Gebiete haben, ist eine Natur-
verträglichkeitsprüfung durchzuführen, die auf sachkundiger Grundlage durch Fachleute prüft, ob Schutzgüter vom geplanten Vorhaben
voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden.
Sie besteht aus folgenden vier Schritten:

                                                   Naturverträglichkeitsprüfung

 Schritt 1:                                                   Screening
                                             Kann es zu erheblichen Auswirkungen auf das
                                                    Europaschutzgebiet kommen?

 Bei Ja, Schritt 2:
                                                   Prüfung auf Verträglichkeit
                                               Wird das Gebiet erheblich beeinträchtigt?

 Bei Ja, Schritt 3:
                                                  Prüfung von Alternativlösungen
                                  Existieren Varianten, die das Europaschutzgebiet weniger belasten?

 Bei Ja, Schritt 4:
                                                 Prüfung auf öffentliches Interesse
                                       Gibt es zwingende Gründe aus Sicht eines überwiegenden
                                                       öffentlichen Interesses?
Bei Ja erfolgt die Bewilliung des Projektes.
Bei Nein erfolgt keine Bewilligung.
Quelle: (verändert nach) ASFINAG Natura 2000 und die Naturverträglichkeitsprüfung in der Praxis der Bundesstraßenplanung in Österreich.

                                                                                                                                          22
Kärntner Naturschutzgesetz                            Die Artenschutzverträglichkeitsprüfung erfolgt in
          Ist das
                                                                                                folgenden drei Schritten:
        Vorhaben
                            Ja            Laut dem Kärntner Naturschutzgesetz sind ver-
       bewilligungs-
         relevant?                        schiedene Biotope, wie Feuchtgebiete und                    Schritt 1: Screening/Scoping
                                          trockene Lebensräume, geschützt. Bei Bauvor-                Könnte es durch das geplante Projekt zur
                           Schutzgüter
                Ja                        haben in diesen Gebieten wird eine Ausnah-                  Erfüllung der o. g. Verbotstatbestände
                           vorhanden?
                                          megenehmigung von der Behörde benötigt.                     kommen?
                                          Weitere    Regelungen    zu diesen    Lebens-
     Schutzvorschrif-                     räumen und deren Genehmigung finden Sie im
       ten berührt?
                            Ja                                                                        Schritt 2: Prüfung von Alternativlösungen
                                          Kärntner Naturschutzgesetz.                                 Existieren zumutbare Alternativen, die
                                                                                                      zu keiner Erfüllung von Verbotstat-
                         Schutzgüter
                Ja      beeinträchtigt?   Artenschutzverträglichkeitsprüfung                          beständen führen?

                                          Bei Vorhaben, die möglicherweise erhebliche Aus-
                                                                                                      Schritt 3: Prüfung der Voraussetzungen für
       Als Vorhaben                       wirkungen auf die geschützten Arten der FFH- und
     bewilligungsfähig?     Ja                                                                        eine Ausnahmegenehmigung
                                          Vogelschutzrichtlinien haben, ist eine Artenschutz-
                                                                                                      a) Bleibt die Population der betroffenen
                                          verträglichkeitsprüfung   durchzuführen. Dabei
                                                                                                      Anhang I-, II- & IV-Art (FFH-RL) bzw. Anhang
                          Verbesserung/   prüft ein Experte oder eine Expertin auf fachlicher
                Ja Ausgleich möglich?                                                                 I-Art (VS-RL) in einem günstigen
                                          Grundlage, ob Schutzgüter vom geplanten Vorhaben
                                                                                                      Erhaltungszustand?
                                          voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden.
                                                                                                      b) Liegen zwingende Gründe eines über-
       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein                                                                      wiegenden öffentlichen Interesses vor?
                                                                                                      (vgl. ASFINAG 2016, 113–119)

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

23
Rote Listen      für   Tier-   und    Pflanzenarten      sowie
Lebensräume                                                        Schutzgut        Rote Liste         Link        QR Code

Tier- und Pflanzenarten beziehungsweise Lebensräume, die
bedroht und höchst schützenswert sind, werden in Roten Lis-                          IUCN Rote
                                                                      Tier- und                    https://bit.
                                                                                       Listen
ten dargestellt. Befinden sich gefährdete Tier- und Pflanzen-      Pflanzenarten                   ly/2Rxndc0
                                                                                   International
arten im Bereich des geplanten Bauvorhabens, müssen unbe-
dingt Experten oder Sachverständige hinzugezogen werden. In
nebenstehender Tabelle finden Sie die Roten Listen für Tier- und      Tier- und     Rote Listen     https://bit.
Pflanzenarten sowie Lebensräume.                                   Pflanzenarten    Österreich     ly/2UZFboY

Allgemein gilt, sobald sich Tier- und Pflanzenarten sowie
Lebensräume, die in der FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie         Tier- und     Rote Listen     https://bit.
                                                                   Pflanzenarten     Kärnten       ly/2HdOE7p
oder in einer Roten Liste ausgeschrieben sind, auf dem Bau-
vorhaben befinden, wird eine Ausnahmegenehmigung von der
Behörde benötigt.                                                                    IUCN Rote
                                                                                                   https://bit.
                                                                   Lebensraum          Listen
                                                                                                   ly/2iR9Ncf
                                                                                   International
Endemiten

Endemiten sind Tier- und Pflanzenarten, die nur über sehr kleine
                                                                                    Rote Listen    https://bit.
Verbreitungsgebiete verfügen und die sonst nirgendwo auf der       Lebensraum
                                                                                    Österreich     ly/2lTpPGx
Erde vorkommen. Endemiten haben meist einen sehr kleinen
Lebensraum, daher ist jede Veränderung ausschlaggebend für
die Population der Endemiten. Viele Endemiten können in den                         Rote Listen    https://bit.
                                                                   Lebensraum
Roten Listen gefunden werden.                                                        Kärnten       ly/2vHpetk

                                                                                                                             24
Ist das                                   5.4. Werden die Schutzgüter beeinträchtigt?
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja
         relevant?
                                          Für die Beantwortung dieser Frage sind Expertinnen/Experten und Gutachter am Wort. Es gilt, für
                           Schutzgüter    einzelne Arten und Lebensräume zu klären, ob und wie erheblich sich das geplante Vorhaben auf
                Ja         vorhanden?     die Schutzgüter auswirken kann. Dabei ist die konkrete Situation vor Ort ebenso zu berücksichti-
                                          gen wie die Fachliteratur und – insbesondere im Fall europäischer Schutzgüter – die entsprechende
                                          Judikatur. Hier gibt es verschiedene Erhaltungsziele und Schwellenwerte zu beachten.
     Schutzvorschrif-
       ten berührt?
                            Ja

                         Schutzgüter
                                          Übersicht:
                Ja      beeinträchtigt?
                                                 Schwellenwerte und Richtlinien
                                                 Gutachten von Expertinnen und Experten
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja

                          Verbesserung/
                Ja Ausgleich möglich?

       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

25
Erhaltungszustand und Richtlinien                                                 Gutachten von Expertinnen und Experten

Aus den Europäischen Schutzrichtlinien (FFH-RL und Vogel-                         Sie finden geeignete Expertinnen und Experten im Verzeich-
schutzrichtlinie) ergeben sich Schwellenwerte für die einzelnen                   nis gerichtlich beeideter Sachverständiger und in den Ver-
Schutzgüter. Hier werden die Gesamtpopulation und der Erhal-                      zeichnissen der Ingenieurbüros sowie der Zivilingenieur-
tungszustand lokal und überregional aufgezeigt. Ebenso gibt es                    büros. Der Gutachter liefert eine evidenzbasierte, nach-
eine Gesamtbilanzierung des Schutzgutes und eine Beurteilung                      vollziehbare Bewertung des Vorhabens. Dazu benötigt der
im Gesamtkontext. Auf diese Beurteilungen wird bei der Natur-                     Gutachter eine ergebnisoffene Beauftragung und die voll-
verträglichkeitsprüfung zurückgegriffen. Richtlinien und Ma-                      ständige Einsicht in die Planungsgrundlagen. Zu berück-
nagementpläne sollten Erhaltungszustand und Erhaltungsziele                       sichtigen ist der Zeitfaktor: Geländeerhebungen sind
beinhalten. Für europäische Schutzgüter sind die Schwellenwerte                   jahreszeitlich gebunden und können von Schutzgut zu Schutzgut
über die folgenden QR-Codes verfügbar.                                            unterschiedlich sein.

                                     Band 1:                          Band 2:                             Band 3:
                           Vogelarten des Anhangs I der   Arten des Anhangs II der Fauna-     Lebensraumtypen des Anhangs I
                              Vogelschutzrichtlinie           Flora-Habitat-Richtlinie       der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
                               https://bit.ly/2VTepmQ           https://bit.ly/2JeXNz4              https://bit.ly/2V3Es64

                                                                                                                                                  26
Ist das                                      5.5. Ist das Vorhaben bewilligungsfähig?
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja
         relevant?
                                          Wird in den Gutachten der Nachweis erbracht, dass das Vorhaben keine erheblichen negativen
                           Schutzgüter    Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lässt, kann das Vorhaben – unter Umständen unter
                Ja         vorhanden?     Auflagen – bewilligt werden. Sind negative Auswirkungen nicht auszuschließen, ist dem Vorhaben
                                          die Bewilligung zu versagen. Möglicherweise gibt es aber eine alternative Planung. In bestimmten
                                          Fällen kann die Behörde zudem dem öffentlichen Interesse „Naturschutz“ andere öffentliche In-
     Schutzvorschrif-                     teressen gegenüberstellen und eine Abwägung vornehmen.
       ten berührt?
                            Ja

                         Schutzgüter
                                          Übersicht:
                Ja      beeinträchtigt?
                                                 Alternativlösung
       Als Vorhaben                              Abwägung öffentlicher Interessen
     bewilligungsfähig?     Ja
                                                 Null-Variante

                          Verbesserung/
                Ja Ausgleich möglich?

       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

27
Alternativlösung                                                          Bei Bauvorhaben kann es auch keine zumutbaren Alternativ-
                                                                          lösungen für den Konsenswerber geben. Das Vorhaben kann
Schutzgüter können in manchen Fällen durch die Umplanung                  trotzdem einen positiven Bescheid von der Behörde bekommen,
des Projektes geschont beziehungsweise weniger stark beein-               in diesem Fall muss der entstandene Schaden durch Ersatzlebens-
trächtigt werden. Es gibt drei Arten von Alternativlösungen:              räume kompensiert werden (K-NSG 2002, § 12).
       Alternative Standorte                                              Nähere Informationen zu den Themen Ersatzlebens-
       Ausführungsalternativen                                            raum und Ersatzzahlung befinden sich im Kapitel 5.6.
       Konzeptalternativen
       (vgl. ASFINAG 2016, 113–119)

                            Ja     Der alternative Standort kommt
                                   zur Anwendung.
            Alternativer
             Standort?
                                               Ja     Die Ausführungsalternative
                                                      kommt zur Anwendung.
                            Ausführungs-
                             alternative?
                    Nein
                                                                   Ja     Die Konzeptalternative kommt zur
                                                                          Anwendung.
                                            Konzeptalternative?
                                    Nein
                                                                    Abwägung        Ja      Das Projekt wird bewilligt.
                                                                   öffentlichen             Ausgleichsmaßnahme muss geleistet werden.
                                                                    Interesses
                                                       Nein       zugunsten des
                                                                    Projektes?
                                                                                    Null Variante
                                                                                  Projekt wird nicht
                                                                          Nein       genehmigt.

                                                                                                                                            28
Abwägung öffentlichen Interesses                       Die Abwägung eines öffentlichen Interesses erfolgt
          Ist das
                                                                                                 durch die zuständigen Behörden. Die Umweltan-
        Vorhaben
                            Ja            Naturschutz ist ein öffentliches Interesse. Diesem     waltschaft (in Kärnten: der Naturschutzbeirat) kann
       bewilligungs-
         relevant?                        können andere öffentliche Interessen wie Sicher-       gegen einen positiven Bescheid Beschwerde einle-
                                          heit, Gesundheit oder wirtschaftliche Entwicklung      gen.
                           Schutzgüter
                Ja                        gegenüberstehen. Die Behörde hat in manchen Fäl-       Der Naturschutzbeirat ist ein Kollektivorgan, in
                           vorhanden?
                                          len die Verpflichtung, die öffentlichen Interessen     dem Kärntner Naturschutzorganisationen Sitz und
                                          abzuwägen. Dies muss transparent und nachvoll-         Stimme haben. Die Geschäftsstelle des Naturschutz-
     Schutzvorschrif-                     ziehbar geschehen. In europäischen Verfahren gibt
       ten berührt?
                            Ja                                                                   beirates ist im Amt der Kärntner Landesregierung
                                          es dazu eine umfassende Rechtssprechung: „Die          angesiedelt.
                                          langfristigen Ziele zum Schutz der Biodiversität
                         Schutzgüter
                Ja                        und zum Erhalt des Naturerbes müssen ebenfalls
                        beeinträchtigt?                                                          Null-Variante
                                          den langfristigen Zielen des Konsenswerbers ge-
                                          genübergestellt werden. Kurzfristige wirtschaftliche   Wenn das Vorhaben negative Auswirkungen auf rele-
       Als Vorhaben                       Interessen überwiegen die Interessen des europä-
     bewilligungsfähig?     Ja                                                                   vante Schutzgüter hat, alternative Möglichkeiten
                                          ischen Naturschutzes grundsätzlich nicht.“ (ASFINAG    nicht in Betracht kommen und das Projekt keine
                                          2016, 108) Eindeutige zwingende Gründe des öffent-     maßgeblichen anderen öffentlichen Interessen
                          Verbesserung/   lichen Interesses: „Gesundheit des Menschen, die
                Ja Ausgleich möglich?                                                            unterstützt, versagt die Behörde dem Vorhaben die
                                          öffentliche Sicherheit und maßgebliche günstige        Bewilligung. Sie stellt einen negativen Bescheid
                                          Auswirkungen für die Umwelt, wie z. B. im Hinblick     aus und das Bauvorhaben kann nicht durchgeführt
       Umsetzung                          auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft, Natur und
     bescheidgemäß?         Nein                                                                 werden.
                                          natürlich im Besonderen auch der Schutz des Klimas,
                                          sind die wichtigsten öffentlichen Interessen, die in
                        Sanktion/Wie-     der FFH-RL ausdrücklich genannt sind.“ (ASFINAG
                        derherstellung?
                                          2016, 108)

29
Phänologischer Kalender

Vielfach sind Naturschutzverfahren an Jahreszeiten gebunden. Bestimmte Organismengruppen lassen sich aus-
schließlich oder schwerpunktmäßig zu bestimmten Jahreszeiten beobachten. Die Tabelle zeigt dies beispielhaft für
ausgewählte Artengruppen. Entsprechende Erhebungen sind daher an den Jahreszeiten auszurichten. Zusätzlich
sind Erhebungen oft witterungsabhängig. In den Hochlagen können sich die entsprechenden Zeiträume weiter
verkürzen beziehungsweise auch verschieben.

                                                               In der Bauausführung sind die Laich- und Brutzeiten, Schon-
                                                               und Setzzeiten ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen.
                                                               Dies erfolgt meist in den Genehmigungsbescheiden.

                                                                     Säugetiere
                                                                     Vögel
                                                                     Schmetterlinge
                                                                     Biotope, Vegetation, Flora
                                                                     Pilze
                                                                     Amphibien, Frösche und Lurche
                                                                     Fische
                                                                     Reptilien

                                                                                                                             30
Ist das                              5.6. Sind Verbesserungs-, Ersatz- oder Ausgleichs-
        Vorhaben
       bewilligungs-        Ja                               maßnahmen möglich?
         relevant?
                                          Befinden sich Schutzgüter, die durch die Verwirklichung des Projektes negativ beeinflusst
                           Schutzgüter    werden, auf der Fläche des Bauvorhabens, wird von der Behörde entsprechend den gesetzlichen
                Ja         vorhanden?     Vorgaben die Schaffung eines Ersatzlebensraumes oder sekundär die Zahlung eines Geldbetrages
                                          vorgeschrieben.
     Schutzvorschrif-
       ten berührt?
                            Ja
                                          Übersicht:
                         Schutzgüter
                Ja      beeinträchtigt?      Ersatzlebensraum
                                             Ersatzzahlung
       Als Vorhaben
     bewilligungsfähig?     Ja

                          Verbesserung/
                Ja Ausgleich möglich?

       Umsetzung
     bescheidgemäß?         Nein

                        Sanktion/Wie-
                        derherstellung?

31
Ersatzlebensraum                                                  Erstellung eines Ersatzlebensraumes wird den beeinträchtigten
                                                                  Schutzgütern ein adäquater Ersatzlebensraum geboten.
Wird durch „die bewilligte Maßnahme der Lebensraum seltener,      Die genauen Parameter für die Erstellung des Ersatzlebensraumes
gefährdeter oder geschützter Tier- oder Pflanzenarten wesent-     sind im Bescheid ersichtlich und sind vom Konsenswerber um-
lich beeinträchtigt oder vernichtet, so ist der Antragstel-       zusetzen (K-NSG 2002, § 12).
lerin oder dem Antragsteller die Schaffung eines geeigneten       In Kärnten ist eine Datenbank verfügbar, die alle bereits einge-
Ersatzlebensraumes vorzuschreiben. Ein Ersatzlebensraum           richteten Ausgleichsflächen beinhaltet. Diese Datenbank
muss den durch das Bauvorhaben entstandenen Schaden               ermöglicht einen guten Überblick über die bereits erstellten
durch die Erschaffung eines neuen Lebensraumes kompen-            Maßnahmen.
sieren.“ (K-NSG 2002, § 12) Im Zuge der Vorbereitung des
Vorhabens ist eine möglichst frühzeitige Planung von Ersatz-
                                                                  Ersatzzahlung
lebensräumen durch den Konsenswerber zu empfehlen.
Bevor ein Ersatzlebensraum eingerichtet wird, muss der Wert des   Ist die Einrichtung einer Ersatzfläche nicht möglich oder dem
Biotops erhoben werden. Es gibt in Österreich verschiedene Ver-   Konsenswerber nicht zuzumuten, muss der Konsenswerber eine
fahren, um den Wert eines Biotopes zu erheben:                    Ersatzzahlung entrichten.
                                                                  Im Zuge des Bewilligungsverfahren entscheidet die Behörde
      Biotopwertverfahren. Die Bilanzierung von Eingriffen und    darüber, ob eine Ersatzzahlung zulässig ist, sowie über ihre Höhe.
      Maßnahmen erfolgt anhand von „Wertpunkten“.                 Die Ersatzzahlungen gehen an das Land Kärnten und ermögli-
      Bewertungssystem mit Kompensationsfaktoren. Das             chen die Schaffung und Erhaltung von Ersatzlebensräumen.
      Flächenausmaß von Kompensationsmaßnahmen wird               Ersatzzahlungen werden im generellen über folgenden Schlüssel
      durch die Multiplikation mit Faktoren ermittelt.            ermittelt:
      Monetäre Bewertungssysteme. Die Kompensation erfolgt
      durch finanziellen Ausgleich (z. B. Herstellungskosten-     bis   1.000 m²     ......................................................... € 23,62 / m²
      ansatz). (Umweltanwaltschaften 2016, 15)                    bis   5.000 m²     ........................................................ € 19,84 / m²
                                                                  bis 10.000 m²       ....................................................... € 17,24 / m²
Über die Größe, Art und Ausmaß des Ersatzlebensraumes             über 10.000 m²      ....................................................... € 17,01 / m²
entscheidet die Behörde im Zuge der Bewilligung. Durch die        (AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Umwelt, Energie und
                                                                  Naturschutz. Stand 2019)
                                                                                                                                                              32
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