Leitfaden für Naturschutzverfahren - in Kärnten - KWF
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Herausgeber Texte KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds Michael Jungmeier, Elisabeth Wiegele, Raphael Süßenbacher Völkermarkter Ring 21-23 9020 Klagenfurt am Wörthersee Fotos | Bildmaterial Austria | Europe E.C.O. Institut für Ökologie: S. 10, 11, 13, 19, 25, 27, 31, 35 Telefon +43 463 55 800-0 Eva Novak: S. 19, 23, 31 office@kwf.at www.kwf.at Gestaltung Landesgericht Klagenfurt Elisabeth Wiegele, E.C.O. Institut für Ökologie FN 423155 Der Leitfaden wurde mit der gebotenen Sorgfalt gestaltet. Den- Eine gendergerechte Schreibweise ist für den KWF selbst- noch übernimmt der KWF für die Richtigkeit der Inhalte keine verständlich. Im Sinne der Lesefreundlichkeit und des besseren Haftung. Textflusses werden, wo möglich, geschlechtsunspezifische Termini verwendet. Wo sich dieser Leitfaden auf Gesetzestexte Redaktion bezieht, welche Personen stets in männlicher Form benennen, E.C.O. Institut für Ökologie wird diese Schreibweise beibehalten mit der Absicht, auch Lakeside B07b, 2. OG weibliche Personen anzusprechen. 9020 Klagenfurt Druck Kreiner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co. KG Chromstraße 8, 9500 Villach, Austria Klagenfurt, November 2019 Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, Kreiner Druck- und Verlagsgesellschaft m.b.H. & Co, UW-Nr. 933
Vorwort Dieser Leitfaden ist aus der Feststellung heraus entstanden, dass verlässliche Teilnahme aller Entscheidungsträger während des sich die Beteiligten – zuständige Behörden und betroffene Projekt- gesamten Prozesses. träger – in gewerberechtlichen Verfahren gegenseitig Negatives Wir sind uns bewusst, dass das nicht selbstverständlich ist und zuschreiben. Den Behörden wird Bürokratie vorgeworfen und den der Mangel an diesen Voraussetzungen häufig zum Scheitern Projektträgern, dass ihnen Umwelt und Nachbarschaft nichts solcher Projekte führt. bedeute. Es liegt nun an den Kärntner Institutionen, dieses Wissen den Damit sich aus dieser Problemlage praktikable Lösungen ent- von den Verfahren direkt Betroffenen zukommen zu lassen. wickeln, aktivierte der KWF eine »Lerngruppe«, die Behörden- Den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, der Verwaltungs- vertreter und Projektträger an einen Tisch bringt. Expertinnen akademie, der Wirtschaftskammer und den entsprechenden und Experten für Technik und Naturschutz waren die dritte Par- Landesstellen stehen die Dokumente kostenfrei zur Verfügung. tei und begleiteten den Prozess mit ihren Erfahrungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. In mehreren Workshops Wir bedanken uns herzlich bei den bisher Beteiligten, dass der wurden die gegenseitigen Erwartungshaltungen geklärt und Ver- Prozess es ermöglichte, dieses Ergebnis hervorzubringen. Aber besserungsvorschläge für den Umgang mit unterschiedlichen auch bedanken wir uns im Voraus bei den Geschäftsführerinnen Interessen ausgearbeitet. Es sollte die Sicherheit erhöht werden, und Geschäftsführern jener Unternehmen, welche große Investi- dass Verfahren hinsichtlich Kosten, Zeit und Ergebnis besser ein- tionen vorhaben und sich diesen Verfahrensprozessen aussetzen, geschätzt und im Endeffekt besser umgesetzt werden können. bei den Ansprechpersonen aus den öffentlichen Institutionen, Expertinnen und Experten und Entscheidungsträgerinnen und Voraussetzung für das vorliegende Ergebnis – »Leitfaden für -trägern mit Projekterfahrung. Naturschutzverfahren« – waren ein Klima des Vertrauens, eine Univ.-Prof. Mag. Dr. Juritsch Erhard problem- und lösungsorientierte Diskussionskultur und die Vorstand des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds 2
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.........................................................................................................................................................4 2. Naturschutz als wichtiger Aspekt im Regime der Umweltverfahren..................................................... 5 3. Übersicht Umweltverfahren........................................................................................................................... 6 4. Das Naturschutzverfahren............................................................................................................................. 7 5. Leitfaden für Naturschutzverfahren..............................................................................................................9 5.1. Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant?................................................................................................... 11 5.2. Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter vorhanden?...................................................................... 13 5.3. Sind Schutzvorschriften berührt?............................................................................................................ 19 5.4. Werden die Schutzgüter beeinträchtigt?.................................................................................................. 25 5.5. Ist das Vorhaben bewilligungsfähig?...................................................................................................... 27 5.6. Sind Verbesserungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen möglich?................................................. 31 5.7. Ist eine bescheidgemäße Umsetzung erfolgt?...................................................................................... 33 5.8. Sind Sanktionen beziehungsweise Wiederherstellungen verhängt?................................................... 34 6. Tools der Zukunft........................................................................................................................................... 34 7. Ausbildung zur Naturschutzfachkraft........................................................................................................ 35 8. Literatur und Weiterführendes..................................................................................................................... 36 9. Hilfreiches...................................................................................................................................................... 37 10. Dank............................................................................................................................................................... 38 3
1. Einleitung In Abhängigkeit von Art und Größe unterliegen Bauvorhaben ver- Verfahren im Überblick zu behalten. Zudem ist dargestellt, mit schiedenen Bewilligungsverfahren. Dabei spielt neben anderen welchen Werkzeugen diese Fragen am besten bearbeitet und Aspekten das öffentliche Interesse Naturschutz eine Rolle. Die beantwortet werden können. So erhält die Antragstellerin oder Erhaltung von gefährdeten Arten und Lebensräumen sowie intak- der Antragsteller eine Unterstützung in der Vorbereitung und ten Landschaften und Ökosystemen ist unbestritten eine Grund- effektiven Abwicklung des Verfahrens. Dieser Leitfaden ist eine lage für die gesellschaftliche Entwicklung und für eine Reihe von technische Ergänzung zu dem technischen „Leitfaden für Geneh- Wirtschaftssektoren (TEEB DE, 2012). migungsverfahren in Kärnten“, der im gleichnamigen Projekt Agenden des Naturschutzes sind zunächst und unmittelbar im entwickelt wurde. Die beiden Leitfäden beziehen sich auf Bau- Kärntner Naturschutzgesetz und in weiteren Landesgesetzen vorhaben und Infrastrukturvorhaben, die im Ortsverband und in (z. B. Nationalparkgesetz) geregelt. Auch im österreichischen der freien Landschaft geplant sind. Ziel des Leitfadens ist es, für und europäischen Recht sowie in internationalen Verträgen den Konsenswerber alle wichtigen Schritte darzustellen, die in (z. B. Alpenkonvention, Konvention zur Erhaltung der biologi- einem Umweltverfahren nötig sind. schen Vielfalt) sind Regelungen für den sorgsamen Umgang mit Generell gilt, dass Umweltverfahren ihrem Wesen nach dazu natürlichen Ressourcen festgelegt. dienen, die Natur und natürliche Ressourcen zu schützen Das Naturschutzrecht ist eine junge, jedenfalls aber eine komp- und nicht, Bauvorhaben zu verhindern. Dies zeigt sich un- lexe und dynamische Rechtsmaterie. Insbesondere in den letzten ter anderem daran, dass in Kärnten 97 Prozent der Natur- beiden Jahrzehnten haben Gesetzgeber, Judikatur und Verwal- schutzverfahren bereits in erster Instanz mit einer tungspraxis zahlreiche neue Regelungen, Verfahren, Instrumente Bewilligung enden. Durch eine gute Aufbereitung der Ein- und Erkenntnisse entwickelt. Diese resultieren aus einem hohen reichunterlagen kann eine Antragstellerin oder ein Antragstel- gesellschaftlichen Anspruch wie auch aus der Vielzahl von wis- ler (Konsenswerber) die Dauer der Verfahren verkürzen. Eine senschaftlichen Befunden und Beobachtungen. gute Zusammenarbeit zwischen Behörde und Konsenswerber Der vorliegende Leitfaden soll für eine Antragstellerin, ermöglicht beiden Seiten ein effizientes Arbeiten. einen Antragsteller in einem Naturschutz- oder in anderen Dieser Leitfaden ist allgemein zu verstehen und einzelne Frage- Umweltverfahren gleichermaßen Wegweiser und „Werkzeug- stellungen können sich auch anders darstellen. Die Informa- kiste“ sein. Insgesamt acht Leitfragen sollen es erlauben, das tionen und Hinweise dieses Leitfadens garantieren kein positives Genehmigungsverfahren. 4
2. Naturschutz als wichtiger Aspekt im Regime der Umweltverfahren Umweltverfahren wie z. B. die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Naturschutzverfahren oder das im Mi- neralrohstoffgesetz vorgesehene Verfahren sollen die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt beurteilen. So werden mögliche Einflüsse auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Sach- und Kulturgüter erhoben. Umweltverfahren sind Instrumente eines präventiven Natur- und Umweltschutzes (vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft 2008, 5). Im jeweilig anzuwendenden Materiengesetz befindet sich meist eine Aufzählung mit all jenen Vorhaben, die ein Bewilligungsverfahren benötigen. Viele Regelungen in den verschiedenen Materiengesetzen, wie setze beinhalten ihre Gültigkeit und sind im UVP-Verfahren z. B. im Mineralrohstoffgesetz (MinroG) oder auch die Bestim- konzentriert anzuwenden. Das Erreichen von den im UVP-G mungen zur Betriebsanlagengenehmigung in der Gewerbe- angegebenen Schwellenwerten ist entscheidend dafür, ob eine ordnung (GewO), beinhalten Umweltschutzaspekte. Einige UVP zur Anwendung kommt. Materiengesetze zielen ausschließlich auf die Sicherung eines Nähere Informationen über das UVP-Verfahren können aus dem bestimmten Umweltschutzgutes ab, wie z. B. das Immissions- Leitfaden (Leitfaden für Genehmigungsverfahren in Kärnten) schutzgesetz – Luft (IG-L) oder das Kärntner Naturschutzgesetz entnommen werden. (K-NSG 2002). Zudem ist in Österreich die Alpenkonvention geltendes Recht. Eine Sonderstellung nimmt das Umweltverträglichkeits- Deren unterschiedliche Protokolle, insbesondere für Naturschutz prüfungsgesetz (UVP-G) ein. Es sieht für bestimmte besonders und Landschaftspflege sowie Raumplanung und nachhaltige umwelterhebliche Vorhabenstypen ein konzentriertes Um- Entwicklung, sind dabei zu berücksichtigen. weltgenehmigungverfahren vor, das sämtliche vorhabens- bedingte Auswirkungen auf alle Schutzgüter, wie z. B. Menschen, Um dem einhergehenden Biodiversitätsverlust entgegenzuwir- Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und Luft, einschließlich Wech- ken, hat die Europäische Kommission eine Biodiversitäts-Strate- selwirkungen erhebt und bewertet. Es beinhaltet in erster Linie gie beschlossen. In Österreich gibt es die Biodiversitäts-Strategie Verfahrensvorschriften, die u. a. Mitwirkungsrecht von Umwelt- 2020+ und die Waldstrategie. organisationen und Bürgerinitiativen im Vergleich zu Genehmi- gungsverfahren nach den Materiengesetzen erheblich stärkt. Die In verschiedenen Verfahren muss zudem die Aarhus-Konvention schutzgutbezogenen Bestimmungen der einzelnen Materienge- berücksichtig werden, dies wird aktuell noch nicht in allen Ver- 5 fahren umgesetzt.
3. Übersicht Umweltverfahren Eine Übersicht der möglichen Umweltverfahren (Materienverfahren), der behandelten Schutzgüter sowie der jeweils zuständigen Behörden wird in der folgenden Grafik geboten. Materien/Schutzgut Gesetz (Bund und Land ) Zuständige Behörde 1. Instanz Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) Abfall Kärntner Landesregierung Kärntner Abfallwirtschaftsordnung (K-AWO 2004) Altlasten Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) Bezirksverwaltungsbehörde Bau Kärntner Bauordnung 1996 Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde Betriebsanlage Gewerbeordnung (GewO 1994) Bezirksverwaltungsbehörde EIWOG 2010 Energie Control Austria, Energie K-EIWOG 2011 Kärntner Landesregierung Forst Forstgesetz (ForstG 1975) Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörde, Landes- Luft Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) hauptmann oder Bundesminister Natur und Landschaft Kärntner Naturschutzgesetz (K-NSchG 2002) Bezirksverwaltungsbehörde Rohstoffe Mineralrohstoffgesetz (MinroG) Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) Kärntner Landesregierung Bezirksverwaltungsbehörde, Amt der Kärntner Wasser Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) Landesregierung Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit Naturschutzverfahren. Naturschutzverfahren und Naturschutzthemen werden auch im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung abgewickelt. Ebenso kann das Naturschutzverfahren über Materienverfahren auf Grundlage des Kärntner Naturschutzgesetzes durchgeführt werden. Wenn mehrere einzelne Verfahren oder ein konzentrierteres Verfahren abzuwickeln sind, sollte unbedingt frühzeitig geprüft werden, ob im Bereich Naturschutz Bewilligungshindernisse zu erwarten sind. 6
4. Das Naturschutzverfahren Der Ablauf eines Naturschutzverfahrens ist nicht einheitlich. Je nachdem, ob z. B. der europäische Gebietsschutz (Natura 2000) und/oder Artenschutz (gem. Vogelschutz- und/oder FFH-Richtlinie) berührt wird oder ob die Artenschutzverordnung laut dem Kärntner Natur- schutzgesetz betroffen ist, gibt es unterschiedliche Verfahrensvorschriften. Von zentraler Bedeutung ist das Vorverfahren, in dem mit dem zuständigen Amtssachverständigen abgeklärt werden sollte, welche Schutzgüter (Biotope und Arten oder auch das Landschaftsbild) relevant sind und in welchem Umfang sie untersucht werden müssen. Danach wird entschieden, welche Verfahrensschritte durchzuführen sind. Naturschutzverfahren Vorverfahren/Vorprüfung, bei größeren Verfahren wird die Abstimmung mit dem Amtssachverständigen empfohlen Vorhaben hat möglicherweise (auch) Auswirkungen auf Schutzgüter eines Keine Schutzgüter nach Vogelschutz-/FFH-Richtlinie betroffen Natura 2000-Gebietes bzw. auf Vorkommen von Anhang I-Arten nach VS-RL (§ 4-12 K-NSG 2002) und/oder Anhang IV-Arten nach FFH-RL (§ 24b und 17-19 u. 22 K-NSG) Einreichung und Prüfung des Genehmigungsantrages Einreichung und Prüfung des Genehmigungsantrages Erhebliche Auswirkungen Keine erheblichen Auswirkungen Stellungnahme/Gutachten durch Amtssachverständigen Durchführung Natur- bzw. Artenschutzverträglichkeits- Stellungnahme/Gutachten durch prüfung (§ 24b bzw. § 17-19 u. 22) Ggf. Anhörung des Naturschutzbeirats je nach Vorhabenstyp oder Amtssachverständigen als Grundlage für Gutachten durch betroffenem Schutzgut (§ 54 K-NSG) Amtssachverständigen Bescheid Umsetzung Abnahme 7
Bestandteile des Antrages Aufbau eines Bescheides Der folgende Abschnitt bietet eine Übersicht über all jene Anga- Amt (BH) ben und Anlagen, die vonseiten der Behörde für einen Genehmi- Geschäftszahl gungsantrag benötigt werden. Bescheidadressat Datum Schriftlicher Antrag auf Bewilligung nach dem Kärntner Naturschutzgesetz: Bescheid Anschrift an die zuständige Behörde Spruch Bewilligungswerber (Name, Wohnanschrift, Gemeinde, Kern des Bescheides Telefonnummer, E-Mail) Trifft normative Aussagen Bauort (Grundstücksnummer und Katastralgemeinde) Beabsichtigte Maßnahme (Beschreibung des Auflagen: Ergänzen als Nebenbestimmungen den Hauptinhalt des Bauvorhabens) Bescheides. Kurze Beschreibung der Zufahrtsmöglichkeit (markante Verpflichtung zu Tun oder Unterlassen. Punkte, ev. Abzweigungen) Selbstständig vollstreckbar und sanktionierbar. Datum und Unterschrift vom Konsenswerber Bsp.: Ersatzflächen, Ersatzzahlungen, Arbeitszeiten Begründung Beilagen: Ergebnis des Ermittlungsverfahrens Beweiswürdigung Technische Beschreibung der Maßnahme (zweifache Rechtliche Beurteilung Ausführung) Rechtsmittelbelehrung Planunterlagen (Lageplan, Schnitte, Baupläne etc. in Zeigt Möglichkeiten zur Bekämpfung des Bescheides auf. zweifacher Ausführung) Bis wann, wo, wie Rechtsmittel erhoben werden können. Grundbuchauszug inkl. C-Blatt (nicht bei jeder Behörde erforderlich) Fertigungsklausel Zustimmungserklärung des Grundeigentümers (bei Unterschrift Fremdeigentum) 8
5. Leitfaden für Naturschutzverfahren Anhand dieses Leitfadens kann sich der Konsenswerber einen Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte, über die anbei aufgeworfenen Fragen sowie die Instrumente der Bearbeitung verschaffen. Die acht Fragen umfassen die maximale Länge der Verfahren von der Feststellung, ob überhaupt ein Verfahren notwendig ist, bis hin zu Umsetzung und Abschluss. In den meisten Verfahren werden deutlich weniger Fragen zu beantworten beziehungsweise Schritte zu setzen sein. Leitfragen und Inhalte des Leitfadens Folgende Fragestellungen werden in diesem Leitfaden beantwortet: Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant? Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter vorhanden? Sind Schutzvorschriften berührt? Werden die Schutzgüter beeinträchtigt? Ist das Vorhaben bewilligungsfähig? Sind Verbesserungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen möglich? Ist eine bescheidgemäße Umsetzung erfolgt? Sind Sanktionen beziehungsweise Wiederherstellung verhängt? 9
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Ist das 5.1. Ist das Vorhaben bewilligungsrelevant? Vorhaben bewilligungs- Ja relevant? In einem ersten Schritt ist abzuklären, ob Ihr geplantes Vorhaben überhaupt bewilligungspflichtig Schutzgüter sein kann. Dazu benötigen Sie ein klares Bild von Ihrem Vorhaben, insbesondere was Lage, Größe Ja vorhanden? und Ausführung betrifft. Die angeführten Kriterien (Anlage, Lage und Widmung) unterstützen Ihre Einschätzung der Naturschutzrelevanz. Bitte beachten Sie, dass auch in weiteren § des Kärntner Naturschutzgesetzes Bewilligungstatbestände und Ausnahmen aufgezählt sind, die jedenfalls ein- Schutzvorschrif- er Naturschutzbewilligung bedürfen. Im vorliegenden Leitfaden wird nur auf dauerhafte bauliche ten berührt? Ja Maßnahmen Bezug genommen. Auch temporäre Aktivitäten (Veranstaltungen etc.) können unter Umständen Naturschutzverfahren benötigen. Schutzgüter Ja beeinträchtigt? Übersicht: Lage Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja Art des Bauvorhabens Widmung Verbesserung/ Ja Ausgleich möglich? Umsetzung bescheidgemäß? Nein Sanktion/Wie- derherstellung? 11
Lage Im Kärntner Naturschutzgesetz sind alle bewilligungspflichtigen Vorhaben aufgelistet. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Vorhaben Die Lage des Bauvorhabens ist ausschlaggebend dafür, ob das eine Anlage ist, dann wenden Sie sich mit allen Planungsunter- Projekt ein Naturschutzverfahren benötigt. Bauvorhaben, die im lagen an die zuständige Behörde (K-NSG 2002). Ortsverbund geplant sind, sind in der Regel naturschutzrechtlich nicht relevant. Jedoch können auch hier Naturschutzthemen Widmung vorkommen, wenn sich zum Beispiel ein Feuchtlebensraum auf dem Grundstück befindet. Im Flächenwidmungsplan werden Grundstückswidmungen dar- Sobald sich das Projekt außerhalb eines Siedlungsgebietes, in gestellt. Je nach örtlichem Entwicklungskonzept sind Flächen der „freien Landschaft“ oder in naturnaher Umgebung befindet, als Bauland, landwirtschaftliche Fläche, Verkehrsfläche oder als ist abzuklären, ob durch das Bauvorhaben naturschutzrechtliche Flächen mit anderen Nutzungen gewidmet. Außerdem sind Ge- Fragen, wie z. B. bezüglich des Landschaftsbildes, aufkommen. fahrenzonen wie Hochwasser auf den Karten dargestellt. Um die Sind Sie sich nicht sicher, ob sich Ihr Bauvorhaben im naturnahen Widmung von Grundstücken zu prüfen, kann online über den Raum oder in einem Siedlungsgebiet befindet, dann wenden Sie Kärnten Atlas (KAGIS) auf den Flächenwidmungsplan zugegriffen sich an die Behörde (K-NSG 2002, § 5). werden. Gewidmetes Bauland gehört zum Siedlungsgebiet im Sinne Art des Bauvorhabens des § 5 Abs 1. Kärntner Naturschutzgesetz. Für die Errich- tung von Baulichkeiten ist hier keine Naturschutzbewil- Gebäude und Aufschüttungen, alles, was dauerhaft mit dem ligung erforderlich. Es gelten jedoch zwei Ausnahmen: Erdreich verbunden ist, ist in der Regel eine Anlage. Sobald eine Anlage erstellt wird, hat das Bauvorhaben mit großer Wahr- Für Feuchtflächen gem. § 8 K-NSG im geschlossenen scheinlichkeit eine Relevanz für den Naturschutz. Auch Bau- Siedlungsgebiet, wenn die Widmung weniger als 10 Jahre vorhaben, die keine Anlage sind, können naturschutzrelevant besteht. sein. Folgende Bauvorhaben gelten beispielsweise als Anlagen: Vorkommen von Anhang I-Vogelarten der VS-RL bzw. Haus, Garage, Industriegebäude, Kraftwerk, Leitung, Golfplatz, Anhang IV-Arten der FFH-RL, die im Sinne des EU-Rechts Piste oder Sportanlage, Steg, Straße oder Weg und auch Anschüt- relevant sind (K-NSG 2002, § 5). tung, Geländeveränderung oder ein Hinweisschild beziehungs- weise Gipfelkreuz mit einem betonierten Fundament. 12
Ist das 5.2. Sind im Bereich des Vorhabens Schutzgüter Vorhaben bewilligungs- Ja vorhanden? relevant? Schutzgüter sind Tier- oder Pflanzenarten, Biotope, Landschaftsteile oder natürliche Ressourcen, Schutzgüter die gemäß einer Gesetzesmaterie geschützt oder schützenswert sind. Daher ist es wichtig, früh- Ja vorhanden? zeitig zu wissen, ob im Bereich Ihres Vorhabens, gegebenenfalls auch in der unmittelbaren Umge- bung Schutzgüter vorhanden sind oder vorhanden sein können. Wenn nicht auszuschließen ist, dass relevante Schutzgüter vorhanden sind, sollten jedenfalls frühzeitig Ersatz- und Ausgleichs- Schutzvorschrif- maßnahmen in Betracht gezogen werden (Kapitel 5.6.). ten berührt? Ja Schutzgüter Übersicht: Ja beeinträchtigt? Schutzgebiete und ex lege geschützte Biotope und Landschaftsteile Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja Übersicht Schutzgebiete Seltene, geschützte, gefährdete Tier- und Pflanzenarten Verbesserung/ Landschaftsbild und besondere Gebilde in der Natur Ja Ausgleich möglich? Biotope, insbesondere Feuchtgebiete Alpines Gelände und Gletscher Umsetzung Höhlen bescheidgemäß? Nein Naturschutzrelevante Schutzgüter, die nicht im Naturschutzgesetz geregelt sind Sanktion/Wie- Wildökologische Korridore derherstellung? Amphibienwanderstrecken Wald 13
Schutzgebiete und ex lege geschützte Biotope und Biotoptypen. Ausnahmegenehmigungen sind hier an das Vor- Landschaftsteile liegen eines anderen überwiegenden öffentlichen Interesses geknüpft. Ersatzmaßnahmen sind in diesem Fall verpflichtend Das Kärntner Naturschutzgesetz definiert ein breites Spektrum (K-NSG 2002, § 12). von Schutzgebietskategorien, die sich zum einen durch un- terschiedliche Schutzzwecke und zum anderen durch die Art Übersicht Schutzgebiete der Schutzvorschriften unterscheiden. Ein Landschaftsschutz- gebiet hat z. B. ausschließlich das Ziel, das Landschaftsbild und Schutzgebiete haben die Funktion, Tiere, Pflanzen und Lebens- den Charakter eines bestimmten Landschaftsausschnittes zu räume zu schützen. Im Internet kann über KAGIS kann die Lage schützen, während ein Europaschutzgebiet ausschließlich der der Schutzgebiete abgerufen werden. Befindet sich ein geplantes Erhaltung bestimmter Arten bzw. Lebensräume dient. Bauvorhaben innerhalb eines Schutzgebietes, muss das Bau- vorhaben gesondert bewilligt werden beziehungsweise sind Ver- In der Verordnung eines Naturschutzgebietes sind bestimmte botstatbestände zu berücksichtigen. Handlungen angeführt, die die Natur beeinträchtigen könnten und die verboten sind; daher benötigen Sie eine Ausnahme- Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Schutzgebieten. Im genehmigung. Im Europaschutzgebiet sind alle Eingriffe erlaubt, KAGIS sind die rechtlich relevanten Gebietskategorien darge- die den günstigen Erhaltungszustand nicht beeinträchtigen. stellt: Nationalpark, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutz- Allerdings ist jede Aktivität, die diesen Erhaltungszustand gebiet, Naturpark, Biosphärenpark, Ramsargebiet, Biogene- gefährden könnte, grundsätzlich verboten. In Europaschutzge- tisches Reservat sowie Natura-2000-Gebiete. bieten gilt ein generelles Verschlechterungsverbot, das in der Zusätzlich gibt es Naturdenkmale, dies sind oft Einzelbäume, Naturverträglichkeitsprüfung überprüft wird. Wasserfälle, Felsformationen und Lebensräume. Neben den Schutzgebieten haben auch die ex lege geschützten Sollte das geplante Vorhaben in einer dieser Gebietskategorien Biotope und Landschaftsteile einen klaren Flächenbezug. Zu liegen oder Auswirkungen auf ein derartiges Gebiet erwarten las- nennen sind hier beispielweise die Alpinzone und Feuchtgebiete, sen, wird Sie jedenfalls ein aufwendiges Bewilligungsverfahren aber auch alle weiteren in Kärnten seltenen oder gefährdeten erwarten. In vielen Fällen ist eine Bewilligung von vornherein 14
auszuschließen. Hier kann Ihnen die zuständige genehmigung erhält. Ist das Behörde oder ein Sachverständiger bei der Einschät- Ist dies der Fall, müssen Ersatzlebensräume geschaf- Vorhaben bewilligungs- Ja zung der Verfahrensrisiken behilflich sein. Im Falle fen werden. Nähere Informationen zu den Ersatz- relevant? der europäischen Natura-2000-Gebiete erfolgt eine lebensräumen finden sich im Kapitel 5.6. Naturverträglichkeitsprüfung, wie sie von den eu- Behörden beziehen sich bei Ausnahmegenehmigun- Schutzgüter Ja vorhanden? ropäischen Richtlinien vorgesehen und im österrei- gen in erster Linie auf die Kärntner Tierartenschutz- chischen Recht verankert ist (vgl. Umweltbundesamt verordnung und Pflanzenartenschutzverordnung. 2019 A, o.S.). Schutzvorschrif- ten berührt? Ja Landschaftsbild und besondere Gebilde in der Seltene, geschützte oder gefährdete Tier- und Natur Schutzgüter Pflanzenarten Ja beeinträchtigt? Das Landschaftsbild darf durch Bauvorhaben nicht An erster Stelle sind hier die europarechtlich nachhaltig und nachteilig beeinflusst werden, geschützten Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie außerdem darf der Charakter des betroffenen Land- Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja und Anhang I-, II- und IV-Arten nach Fauna-Flora- schaftsraumes nicht beeinträchtigt werden (K-NSG Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu nennen. Es 2002, § 5). Wenn Vorhaben nicht sichtbar sind, haben gelten strenge individuenbezogene Verbotstat- Sie keinen Einfluss auf das Landschaftsbild. Verbesserung/ Ja Ausgleich möglich? bestände, wie z. B. das Tötungsverbot oder auch das Verbot der Beeinträchtigung von Brutstätten und Die voraussichtliche Schwere des Konfliktes eines Nistplätzen. Vorhabens mit dem Landschaftsbild hängt auch von Umsetzung bescheidgemäß? Nein der visuellen Qualität des betroffenen Landschafts- Das Schutzregime für weitere geschützte, seltene ausschnittes ab. Je hochwertiger dieser ist, umso oder gefährdete Arten ist weniger streng, aber größer ist das Konfliktpotenzial. Auch bei erhebli- Sanktion/Wie- derherstellung? auch hier müssen, wie bei den ex lege geschützten chen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Biotopen, überwiegende andere öffentliche Interes- gilt im Rahmen der Bewilligungsentscheidung das sen vorliegen, damit das Vorhaben eine Ausnahme- Abwägungsgebot. 15
Biotope, insbesondere Feuchtgebiete Alpines Gelände und Gletscher Biotope sind besondere Lebensräume oder Landschaftsele- Alpine Regionen, also Gebiete, die sich oberhalb des geschlos- mente, die entweder ex lege geschützt oder schützenswert sein senen Baumbewuchses befinden, benötigen bei Bauvorhaben von können. Sie sind für den Laien mitunter nur schwer erkennbar. Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen eine Bewilligung. Wo Eine wesentliche Hilfe ist der Kärntner Biotopkataster, der im die „alpine Region/Kampfzone“ beginnt, lässt sich nicht immer KAGIS abrufbar ist. Derzeit liegt der Kataster für den Kärntner unstrittig feststellen. In Zweifelsfällen halten Sie Rücksprache Zentralraum vollständig, für die restlichen Gebiete Kärntens in mit der zuständigen Behörde oder einem Sachverständigen. Teilen beziehungsweise in nicht aktueller Form vor. Wenn Sie das Im Bereich von Gletschern und Gletschervorfeldern sind von Vorkommen von Biotopen auf der Fläche nicht mit Sicherheit vornherein jegliche Beeinträchtigungen laut dem Kärntner ausschließen können, wenden Sie sich auf jeden Fall an die Be- Naturschutzgesetz verboten (K-NSG 2002, § 6, 7). hörde. Das Vorkommen eines Biotops bedeutet nicht zwingend einen Ausschließungsgrund für Ihr Vorhaben, erfordert jedoch in Höhlen jedem Fall eine vertiefende Prüfung. Naturhöhlen werden durch das Kärntner Naturschutzgesetz In Kärnten sind alle Feuchtgebiete wie Moor- und Sumpfflächen, geschützt. Jegliche Maßnahme benötigt eine Ausnahme- Schilf- und Röhrichtbestände, Au- und Bruchwälder geschützt. genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (K-NSG In diesen Gebieten sind laut dem Kärntner Naturschutzgesetz 2002, § 33). alle Maßnahmen verboten, die diese Lebensräume beeinträchti- gen könnten. Vom Gesetz sind alle jene Flächen ausgenommen, die seit über 10 Jahren als Bauland ausgewiesen sind (K-NSG 2002, § 8). Naturnahe Gewässer sind nach dem Kärntner Naturschutzge- setz geschützt. Zusätzlich werden die naturnahen Gewässer im Wasserrecht aufgegriffen. 16
Naturschutzrelevante Schutzgüter die nicht im Wald Ist das Kärntner Naturschutzgesetz geregelt sind Vorhaben Ja Der Wald wird österreichweit durch das Forstgesetz bewilligungs- relevant? Im Folgenden werden all jene Schutzgüter dar- geschützt. Jegliche Eingriffe, wie Anlagen-, Straßen- gestellt, die nicht im Kärntner Naturschutzgesetz oder Wegebau, benötigen eine Bewilligung durch Schutzgüter Ja geregelt sind, jedoch für Bauvorhaben relevant sein die Behörde. Nähere Informationen zum Thema Bau- vorhanden? können. vorhaben im Wald finden Sie im Forstgesetz und bei der zuständigen Behörde. Schutzvorschrif- ten berührt? Ja Wildökologische Korridore Amphibienwanderstrecken Der Lebensraum von vielen Tierarten wird zu- Schutzgüter nehmend durch infrastrukturelle Bauvorhaben wie Amphibien wie Frösche und Lurche wechseln in der Ja beeinträchtigt? Straße, Bahn, Siedlungs- und Industriegebiete sowie Paarungszeit (Frühjahr) ihren Lebensraum. durch Freizeiteinrichtungen zerschnitten und ver- Amphibien gehören zu den besonders schützens- Als Vorhaben kleinert. Wildtierkorridore verbinden die Lebensräu- werten Arten. Besteht der Verdacht, dass sich auf bewilligungsfähig? Ja me und ermöglichen Wanderungen der Tierarten. der Fläche Ihres Bauvorhabens Amphibien bezieh- Über eine interaktive Karte des Bundesministeriums ungsweise Amphibienwanderstrecken befinden, Verbesserung/ für Nachhaltigkeit und Tourismus können Sie die sollte immer ein Experte hinzugezogen werden, um Ja Ausgleich möglich? Wildtierkorridore abrufen (vgl. Leitner et. al, 2016: geeignete Maßnahmen zu treffen. 5-6). Umsetzung bescheidgemäß? Nein Sanktion/Wie- derherstellung? 17
Übersicht der Schutzgüter QR- Schutzgüter Instrument Schritt Code Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück- Biotope, insbesondere Biotopkataster sprache mit der Behörde halten. Feuchtgebiete https://bit.ly/2Y8s5HN Tierartenschutzverordnung, Pflanzenschutzverordnung, Verweis Tier und Pflanzenarten Listen Rote Listen, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogel- Kapitel 5.3 & 5.4. schutzrichtlinie Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück- Alpines Gelände und Gletscher KAGIS sprache mit der Behörde halten. https://bit.ly/2Y8s5HN Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rück- Höhlen KAGIS sprache mit der Behörde halten. https://bit.ly/2Y8s5HN Landschaftsbild und beson- Verweis Behörde Kapitel dere Gebilde in der Natur 5.2. Als Anhaltspunkt der Link zum Forstgesetz, unbedingt Rück- Wald Forstgesetz sprache mit der Behörde halten. https://bit.ly/2lBRiwg Als Anhaltspunkt der Link zum Umweltbundesamt, unbed- Wildkorridor und Wildöko- Umweltbundesamt – Lebens- ingt Rücksprache mit der Behörde halten. logische Raumplanung raumvernetzung Österreich https://bit.ly/2vDXrtT Als Anhaltspunkt der Link zu KAGIS, unbedingt Rücksprache Amphibienwanderstrecken KAGIS mit der Behörde halten. https://bit.ly/2Y8s5HN 18
Ist das 5.3. Sind Schutzvorschriften berührt? Vorhaben bewilligungs- Ja relevant? Es gibt in Österreich ungefähr 45.000 Tierarten und etwa 3.000 Farn- und Blütenpflanzen, zusätz- Schutzgüter lich sind noch zehntausende Arten von Pilzen, niederen Pflanzen und Einzellern zu verzeichnen. Ja vorhanden? Gemäß der Roten Listen sind im Land Kärnten 27 Prozent der Säugetiere, 27 Prozent der Vögel, 60 Prozent der Reptilien und Amphibien und fast ein Drittel aller Pflanzenarten gefährdet. Wenn Sie nunmehr wissen müssen, ob Ihr Vorhaben Auswirkungen auf spezielle Arten und deren Lebens- Schutzvorschrif- räume haben kann, sind Sie auf Spezialisten angewiesen, die die Arten kennen und etwaige ten berührt? Ja Auswirkungen beurteilen können. Schutzgüter Übersicht: Ja beeinträchtigt? Schutzgebiete Als Vorhaben Vogelschutzrichtlinie bewilligungsfähig? Ja Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Naturverträglichkeitsprüfung Verbesserung/ Kärntner Naturschutzgesetz Ja Ausgleich möglich? Artenschutzverträglichkeitsprüfung Rote Listen Umsetzung bescheidgemäß? Nein Endemiten Sanktion/Wie- derherstellung? 19
Schutzgebiete Schutzgebiet und Gesetz Eingriffe in Schutzgebiete, die letztlich Schutzziele bzw. den Schutzzweck des betroffenen Gebiets gefährden können, Naturschutzgebiet § 23 Kärntner Naturschutzgesetz sind höchst problematisch und in der Regel nicht genehmi- gungsfähig. Dies betrifft alle rechtsverbindlichen Schutzge- Natura-2000-Gebiete biete wie Kernzonen der Nationalparks und Biosphärenparks, § 24a Kärntner Naturschutzgesetz Europaschutzgebiet Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und Landschaftsschutzgebiete. Auch die Aufhebung einer Schutz- Landschaftsschutzgebiet § 25 Kärntner Naturschutzgesetz gebietsverordnung bzw. die Verkleinerung oder Verschiebung der Gebietsgrenzen eines verordneten Gebiets, um ein Vorhaben zu ermöglichen, sind aufgrund des Art. 11 des in Österreich rechts- Naturpark § 26 Kärntner Naturschutzgesetz verbindlichen Protokolls „Naturschutz und Landschaftspflege“ der Alpenkonvention in der Regel nicht möglich. Kärntner Nationalpark- und Nationalpark Biosphärenparkgesetz Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Schutzgebieten. Im Kärnten Atlas sind die rechtlich relevanten Gebietskategorien Kärntner Nationalpark- und Biosphärenpark dargestellt: Biosphärenparkgesetz Prädikat gemäß Ramsar- Ramsargebiet Konvention Biogenetisches Reservat Prädikat gemäß Europäischer Rat Naturdenkmal § 28 Kärntner Naturschutzgesetz 20
Vogelschutzrichtlinie Europäischen Union beinhaltet all jene Lebensräume Ist das (Natura 2000 bzw. Europaschutzgebiete), für deren Vorhaben Ja Die Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) ist eine Natur- Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen bewilligungs- relevant? schutzrichtlinie der Europäischen Union, die ins- werden müssen, und Gebiete, die von europäischer gesamt 181 vom Aussterben bedrohte Vogelarten Bedeutung sind und als besondere Schutzgebiete Schutzgüter Ja schützt (vgl. Umweltbundesamt C 2019, o.S.). ausgewiesen werden können. Befinden sich vorhanden? Befinden sich an dem Ort des Vorhabens Brut- Bauvorhaben in Lebensräumen, die in der stätten und Lebensräume von geschützten FFH-Richtlinie angeführt sind, wird eine Ausnah- Schutzvorschrif- Vogelarten, so bedarf dieses Vorhaben einer Aus- ten berührt? Ja megenehmigung von der Behörde benötigt. nahmegenehmigung. Außerdem dürfen in der Brutzeit keine Baumaßnahmen in diesen sensiblen Der europaweite Artenschutz der VS-RL (Art. 5) und Schutzgüter Ja Lebensräumen durchgeführt werden. der FFH-RL (Art. 12), die in den § 17–19 und § 24a des beeinträchtigt? K-NSG umgesetzt sind, beinhalten folgende Schutz- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bestimmungen: Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutzrichtlinie der Verbot des Tötens oder Fangens von Europäischen Union und schützt bedrohte Tier- und Individuen bzw. des Vernichtens von Verbesserung/ Pflanzenarten sowie deren Lebensräume. Hauptziel Ja Ausgleich möglich? Pflanzen der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie ist Verbot der Störung von Arten, insbesondere der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes während der besonders sensiblen Phasen Umsetzung „Natura 2000”. Mit dem Schutzgebietsnetz sol- bescheidgemäß? Nein im Lebenszyklus len die natürlichen Lebensräume Europas dauer- Verbot der absichtlichen Beschädigung, haft gesichert werden. Außerdem ist die Erhaltung Zerstörung oder Entnahme von Eiern und Sanktion/Wie- und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt derherstellung? Nestern aus der Natur in der Europäischen Union ein Schwerpunkt der Verbot der Beschädigung oder Vernichtung Richtlinien. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der von Fortpflanzungs- und Ruhestätten 21
Naturverträglichkeitsprüfung Bei Vorhaben, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf Europaschutzgebiete bzw. Natura-2000-Gebiete haben, ist eine Natur- verträglichkeitsprüfung durchzuführen, die auf sachkundiger Grundlage durch Fachleute prüft, ob Schutzgüter vom geplanten Vorhaben voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden. Sie besteht aus folgenden vier Schritten: Naturverträglichkeitsprüfung Schritt 1: Screening Kann es zu erheblichen Auswirkungen auf das Europaschutzgebiet kommen? Bei Ja, Schritt 2: Prüfung auf Verträglichkeit Wird das Gebiet erheblich beeinträchtigt? Bei Ja, Schritt 3: Prüfung von Alternativlösungen Existieren Varianten, die das Europaschutzgebiet weniger belasten? Bei Ja, Schritt 4: Prüfung auf öffentliches Interesse Gibt es zwingende Gründe aus Sicht eines überwiegenden öffentlichen Interesses? Bei Ja erfolgt die Bewilliung des Projektes. Bei Nein erfolgt keine Bewilligung. Quelle: (verändert nach) ASFINAG Natura 2000 und die Naturverträglichkeitsprüfung in der Praxis der Bundesstraßenplanung in Österreich. 22
Kärntner Naturschutzgesetz Die Artenschutzverträglichkeitsprüfung erfolgt in Ist das folgenden drei Schritten: Vorhaben Ja Laut dem Kärntner Naturschutzgesetz sind ver- bewilligungs- relevant? schiedene Biotope, wie Feuchtgebiete und Schritt 1: Screening/Scoping trockene Lebensräume, geschützt. Bei Bauvor- Könnte es durch das geplante Projekt zur Schutzgüter Ja haben in diesen Gebieten wird eine Ausnah- Erfüllung der o. g. Verbotstatbestände vorhanden? megenehmigung von der Behörde benötigt. kommen? Weitere Regelungen zu diesen Lebens- Schutzvorschrif- räumen und deren Genehmigung finden Sie im ten berührt? Ja Schritt 2: Prüfung von Alternativlösungen Kärntner Naturschutzgesetz. Existieren zumutbare Alternativen, die zu keiner Erfüllung von Verbotstat- Schutzgüter Ja beeinträchtigt? Artenschutzverträglichkeitsprüfung beständen führen? Bei Vorhaben, die möglicherweise erhebliche Aus- Schritt 3: Prüfung der Voraussetzungen für Als Vorhaben wirkungen auf die geschützten Arten der FFH- und bewilligungsfähig? Ja eine Ausnahmegenehmigung Vogelschutzrichtlinien haben, ist eine Artenschutz- a) Bleibt die Population der betroffenen verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dabei Anhang I-, II- & IV-Art (FFH-RL) bzw. Anhang Verbesserung/ prüft ein Experte oder eine Expertin auf fachlicher Ja Ausgleich möglich? I-Art (VS-RL) in einem günstigen Grundlage, ob Schutzgüter vom geplanten Vorhaben Erhaltungszustand? voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden. b) Liegen zwingende Gründe eines über- Umsetzung bescheidgemäß? Nein wiegenden öffentlichen Interesses vor? (vgl. ASFINAG 2016, 113–119) Sanktion/Wie- derherstellung? 23
Rote Listen für Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume Schutzgut Rote Liste Link QR Code Tier- und Pflanzenarten beziehungsweise Lebensräume, die bedroht und höchst schützenswert sind, werden in Roten Lis- IUCN Rote Tier- und https://bit. Listen ten dargestellt. Befinden sich gefährdete Tier- und Pflanzen- Pflanzenarten ly/2Rxndc0 International arten im Bereich des geplanten Bauvorhabens, müssen unbe- dingt Experten oder Sachverständige hinzugezogen werden. In nebenstehender Tabelle finden Sie die Roten Listen für Tier- und Tier- und Rote Listen https://bit. Pflanzenarten sowie Lebensräume. Pflanzenarten Österreich ly/2UZFboY Allgemein gilt, sobald sich Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, die in der FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie Tier- und Rote Listen https://bit. Pflanzenarten Kärnten ly/2HdOE7p oder in einer Roten Liste ausgeschrieben sind, auf dem Bau- vorhaben befinden, wird eine Ausnahmegenehmigung von der Behörde benötigt. IUCN Rote https://bit. Lebensraum Listen ly/2iR9Ncf International Endemiten Endemiten sind Tier- und Pflanzenarten, die nur über sehr kleine Rote Listen https://bit. Verbreitungsgebiete verfügen und die sonst nirgendwo auf der Lebensraum Österreich ly/2lTpPGx Erde vorkommen. Endemiten haben meist einen sehr kleinen Lebensraum, daher ist jede Veränderung ausschlaggebend für die Population der Endemiten. Viele Endemiten können in den Rote Listen https://bit. Lebensraum Roten Listen gefunden werden. Kärnten ly/2vHpetk 24
Ist das 5.4. Werden die Schutzgüter beeinträchtigt? Vorhaben bewilligungs- Ja relevant? Für die Beantwortung dieser Frage sind Expertinnen/Experten und Gutachter am Wort. Es gilt, für Schutzgüter einzelne Arten und Lebensräume zu klären, ob und wie erheblich sich das geplante Vorhaben auf Ja vorhanden? die Schutzgüter auswirken kann. Dabei ist die konkrete Situation vor Ort ebenso zu berücksichti- gen wie die Fachliteratur und – insbesondere im Fall europäischer Schutzgüter – die entsprechende Judikatur. Hier gibt es verschiedene Erhaltungsziele und Schwellenwerte zu beachten. Schutzvorschrif- ten berührt? Ja Schutzgüter Übersicht: Ja beeinträchtigt? Schwellenwerte und Richtlinien Gutachten von Expertinnen und Experten Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja Verbesserung/ Ja Ausgleich möglich? Umsetzung bescheidgemäß? Nein Sanktion/Wie- derherstellung? 25
Erhaltungszustand und Richtlinien Gutachten von Expertinnen und Experten Aus den Europäischen Schutzrichtlinien (FFH-RL und Vogel- Sie finden geeignete Expertinnen und Experten im Verzeich- schutzrichtlinie) ergeben sich Schwellenwerte für die einzelnen nis gerichtlich beeideter Sachverständiger und in den Ver- Schutzgüter. Hier werden die Gesamtpopulation und der Erhal- zeichnissen der Ingenieurbüros sowie der Zivilingenieur- tungszustand lokal und überregional aufgezeigt. Ebenso gibt es büros. Der Gutachter liefert eine evidenzbasierte, nach- eine Gesamtbilanzierung des Schutzgutes und eine Beurteilung vollziehbare Bewertung des Vorhabens. Dazu benötigt der im Gesamtkontext. Auf diese Beurteilungen wird bei der Natur- Gutachter eine ergebnisoffene Beauftragung und die voll- verträglichkeitsprüfung zurückgegriffen. Richtlinien und Ma- ständige Einsicht in die Planungsgrundlagen. Zu berück- nagementpläne sollten Erhaltungszustand und Erhaltungsziele sichtigen ist der Zeitfaktor: Geländeerhebungen sind beinhalten. Für europäische Schutzgüter sind die Schwellenwerte jahreszeitlich gebunden und können von Schutzgut zu Schutzgut über die folgenden QR-Codes verfügbar. unterschiedlich sein. Band 1: Band 2: Band 3: Vogelarten des Anhangs I der Arten des Anhangs II der Fauna- Lebensraumtypen des Anhangs I Vogelschutzrichtlinie Flora-Habitat-Richtlinie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie https://bit.ly/2VTepmQ https://bit.ly/2JeXNz4 https://bit.ly/2V3Es64 26
Ist das 5.5. Ist das Vorhaben bewilligungsfähig? Vorhaben bewilligungs- Ja relevant? Wird in den Gutachten der Nachweis erbracht, dass das Vorhaben keine erheblichen negativen Schutzgüter Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lässt, kann das Vorhaben – unter Umständen unter Ja vorhanden? Auflagen – bewilligt werden. Sind negative Auswirkungen nicht auszuschließen, ist dem Vorhaben die Bewilligung zu versagen. Möglicherweise gibt es aber eine alternative Planung. In bestimmten Fällen kann die Behörde zudem dem öffentlichen Interesse „Naturschutz“ andere öffentliche In- Schutzvorschrif- teressen gegenüberstellen und eine Abwägung vornehmen. ten berührt? Ja Schutzgüter Übersicht: Ja beeinträchtigt? Alternativlösung Als Vorhaben Abwägung öffentlicher Interessen bewilligungsfähig? Ja Null-Variante Verbesserung/ Ja Ausgleich möglich? Umsetzung bescheidgemäß? Nein Sanktion/Wie- derherstellung? 27
Alternativlösung Bei Bauvorhaben kann es auch keine zumutbaren Alternativ- lösungen für den Konsenswerber geben. Das Vorhaben kann Schutzgüter können in manchen Fällen durch die Umplanung trotzdem einen positiven Bescheid von der Behörde bekommen, des Projektes geschont beziehungsweise weniger stark beein- in diesem Fall muss der entstandene Schaden durch Ersatzlebens- trächtigt werden. Es gibt drei Arten von Alternativlösungen: räume kompensiert werden (K-NSG 2002, § 12). Alternative Standorte Nähere Informationen zu den Themen Ersatzlebens- Ausführungsalternativen raum und Ersatzzahlung befinden sich im Kapitel 5.6. Konzeptalternativen (vgl. ASFINAG 2016, 113–119) Ja Der alternative Standort kommt zur Anwendung. Alternativer Standort? Ja Die Ausführungsalternative kommt zur Anwendung. Ausführungs- alternative? Nein Ja Die Konzeptalternative kommt zur Anwendung. Konzeptalternative? Nein Abwägung Ja Das Projekt wird bewilligt. öffentlichen Ausgleichsmaßnahme muss geleistet werden. Interesses Nein zugunsten des Projektes? Null Variante Projekt wird nicht Nein genehmigt. 28
Abwägung öffentlichen Interesses Die Abwägung eines öffentlichen Interesses erfolgt Ist das durch die zuständigen Behörden. Die Umweltan- Vorhaben Ja Naturschutz ist ein öffentliches Interesse. Diesem waltschaft (in Kärnten: der Naturschutzbeirat) kann bewilligungs- relevant? können andere öffentliche Interessen wie Sicher- gegen einen positiven Bescheid Beschwerde einle- heit, Gesundheit oder wirtschaftliche Entwicklung gen. Schutzgüter Ja gegenüberstehen. Die Behörde hat in manchen Fäl- Der Naturschutzbeirat ist ein Kollektivorgan, in vorhanden? len die Verpflichtung, die öffentlichen Interessen dem Kärntner Naturschutzorganisationen Sitz und abzuwägen. Dies muss transparent und nachvoll- Stimme haben. Die Geschäftsstelle des Naturschutz- Schutzvorschrif- ziehbar geschehen. In europäischen Verfahren gibt ten berührt? Ja beirates ist im Amt der Kärntner Landesregierung es dazu eine umfassende Rechtssprechung: „Die angesiedelt. langfristigen Ziele zum Schutz der Biodiversität Schutzgüter Ja und zum Erhalt des Naturerbes müssen ebenfalls beeinträchtigt? Null-Variante den langfristigen Zielen des Konsenswerbers ge- genübergestellt werden. Kurzfristige wirtschaftliche Wenn das Vorhaben negative Auswirkungen auf rele- Als Vorhaben Interessen überwiegen die Interessen des europä- bewilligungsfähig? Ja vante Schutzgüter hat, alternative Möglichkeiten ischen Naturschutzes grundsätzlich nicht.“ (ASFINAG nicht in Betracht kommen und das Projekt keine 2016, 108) Eindeutige zwingende Gründe des öffent- maßgeblichen anderen öffentlichen Interessen Verbesserung/ lichen Interesses: „Gesundheit des Menschen, die Ja Ausgleich möglich? unterstützt, versagt die Behörde dem Vorhaben die öffentliche Sicherheit und maßgebliche günstige Bewilligung. Sie stellt einen negativen Bescheid Auswirkungen für die Umwelt, wie z. B. im Hinblick aus und das Bauvorhaben kann nicht durchgeführt Umsetzung auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft, Natur und bescheidgemäß? Nein werden. natürlich im Besonderen auch der Schutz des Klimas, sind die wichtigsten öffentlichen Interessen, die in Sanktion/Wie- der FFH-RL ausdrücklich genannt sind.“ (ASFINAG derherstellung? 2016, 108) 29
Phänologischer Kalender Vielfach sind Naturschutzverfahren an Jahreszeiten gebunden. Bestimmte Organismengruppen lassen sich aus- schließlich oder schwerpunktmäßig zu bestimmten Jahreszeiten beobachten. Die Tabelle zeigt dies beispielhaft für ausgewählte Artengruppen. Entsprechende Erhebungen sind daher an den Jahreszeiten auszurichten. Zusätzlich sind Erhebungen oft witterungsabhängig. In den Hochlagen können sich die entsprechenden Zeiträume weiter verkürzen beziehungsweise auch verschieben. In der Bauausführung sind die Laich- und Brutzeiten, Schon- und Setzzeiten ebenfalls entsprechend zu berücksichtigen. Dies erfolgt meist in den Genehmigungsbescheiden. Säugetiere Vögel Schmetterlinge Biotope, Vegetation, Flora Pilze Amphibien, Frösche und Lurche Fische Reptilien 30
Ist das 5.6. Sind Verbesserungs-, Ersatz- oder Ausgleichs- Vorhaben bewilligungs- Ja maßnahmen möglich? relevant? Befinden sich Schutzgüter, die durch die Verwirklichung des Projektes negativ beeinflusst Schutzgüter werden, auf der Fläche des Bauvorhabens, wird von der Behörde entsprechend den gesetzlichen Ja vorhanden? Vorgaben die Schaffung eines Ersatzlebensraumes oder sekundär die Zahlung eines Geldbetrages vorgeschrieben. Schutzvorschrif- ten berührt? Ja Übersicht: Schutzgüter Ja beeinträchtigt? Ersatzlebensraum Ersatzzahlung Als Vorhaben bewilligungsfähig? Ja Verbesserung/ Ja Ausgleich möglich? Umsetzung bescheidgemäß? Nein Sanktion/Wie- derherstellung? 31
Ersatzlebensraum Erstellung eines Ersatzlebensraumes wird den beeinträchtigten Schutzgütern ein adäquater Ersatzlebensraum geboten. Wird durch „die bewilligte Maßnahme der Lebensraum seltener, Die genauen Parameter für die Erstellung des Ersatzlebensraumes gefährdeter oder geschützter Tier- oder Pflanzenarten wesent- sind im Bescheid ersichtlich und sind vom Konsenswerber um- lich beeinträchtigt oder vernichtet, so ist der Antragstel- zusetzen (K-NSG 2002, § 12). lerin oder dem Antragsteller die Schaffung eines geeigneten In Kärnten ist eine Datenbank verfügbar, die alle bereits einge- Ersatzlebensraumes vorzuschreiben. Ein Ersatzlebensraum richteten Ausgleichsflächen beinhaltet. Diese Datenbank muss den durch das Bauvorhaben entstandenen Schaden ermöglicht einen guten Überblick über die bereits erstellten durch die Erschaffung eines neuen Lebensraumes kompen- Maßnahmen. sieren.“ (K-NSG 2002, § 12) Im Zuge der Vorbereitung des Vorhabens ist eine möglichst frühzeitige Planung von Ersatz- Ersatzzahlung lebensräumen durch den Konsenswerber zu empfehlen. Bevor ein Ersatzlebensraum eingerichtet wird, muss der Wert des Ist die Einrichtung einer Ersatzfläche nicht möglich oder dem Biotops erhoben werden. Es gibt in Österreich verschiedene Ver- Konsenswerber nicht zuzumuten, muss der Konsenswerber eine fahren, um den Wert eines Biotopes zu erheben: Ersatzzahlung entrichten. Im Zuge des Bewilligungsverfahren entscheidet die Behörde Biotopwertverfahren. Die Bilanzierung von Eingriffen und darüber, ob eine Ersatzzahlung zulässig ist, sowie über ihre Höhe. Maßnahmen erfolgt anhand von „Wertpunkten“. Die Ersatzzahlungen gehen an das Land Kärnten und ermögli- Bewertungssystem mit Kompensationsfaktoren. Das chen die Schaffung und Erhaltung von Ersatzlebensräumen. Flächenausmaß von Kompensationsmaßnahmen wird Ersatzzahlungen werden im generellen über folgenden Schlüssel durch die Multiplikation mit Faktoren ermittelt. ermittelt: Monetäre Bewertungssysteme. Die Kompensation erfolgt durch finanziellen Ausgleich (z. B. Herstellungskosten- bis 1.000 m² ......................................................... € 23,62 / m² ansatz). (Umweltanwaltschaften 2016, 15) bis 5.000 m² ........................................................ € 19,84 / m² bis 10.000 m² ....................................................... € 17,24 / m² Über die Größe, Art und Ausmaß des Ersatzlebensraumes über 10.000 m² ....................................................... € 17,01 / m² entscheidet die Behörde im Zuge der Bewilligung. Durch die (AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Umwelt, Energie und Naturschutz. Stand 2019) 32
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