LEITFADEN WEINGARTEN KURS 49 - WEINGARTEN - Ministerium für Kultus ...
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WEINGARTEN LEITFADEN WEINGARTEN KURS 49 2021/2022 FÜR ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER MENTORINNEN UND MENTOREN SCHULLEITERINNEN UND SCHULLEITER SPO II vom 3. November 2014, in der derzeit gültigen Fassung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen Alle Veranstaltungen werden gemäß der aktuell geltenden Hygieneverordnungen stattfin- Werden sie Mitglied im VBS Baden-Württemberg den und entsprechend angelegt. Hierdurch können sich unter Umständen auch Änderungen gegenüber den Ausführungen dieses Leitfadens ergeben. Der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS) ist Fachverband für alle Berufsgruppen, die im Blinden- und Sehbehindertenbildungswesen tätig sind. Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Leitfaden umfassen alle Geschlechter (m/w/d). Ihre Mitgliedschaft lohnt sich: Sie erhalten die Verbandszeitschrift: "blind-sehbehindert" 4-mal jährlich und damit Informationen zu blinden- und sehbehindertenpädagogischen Themen auf fachlich hohem Niveau. Sie nehmen zu reduzierten Teilnahmegebühren an Fortbildungen der Arbeitsgemeinschaften des Verbandes teil. Der Verband führt Kongresse und Tagungen durch. Auf der Homepage sind Verbandspositionen und aktuelle Veranstaltungen nachzulesen unter https://www.vbs.eu. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten den ermäßigten Beitrag von Inhalt 45,00 Euro. Mitgliedsanträge finden Sie hier: https://www.vbs.eu/de/der-vbs/mitglied-werden/ Leitbild 2 Organisation des Vorbereitungsdienstes 3 Kontakt Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte 7 VBS Baden-Württemberg Landesvorsitzende Ulrike Bauer-Murr Schulpraxis 11 Am Kräherwald 271, 70193 Stuttgart 0711/6564105, Fax: 0711/6564300 Sonderpädagogische Handlungsfelder 16 E-Mail: ulrike.bauer-murr@vbs.eu Beratende Unterrichtsbesuche und Unterrichtsvorbereitung 18 Tätigkeitsbeschreibung der Mentorinnen und Mentoren 19 Zusammenarbeit zwischen Seminar und Mentorinnen und Mentoren 21 Prüfungen 23
Leitbild Organisation des Vorbereitungsdienstes • Der Vorbereitungsdienst beginnt zum 1. Februar und endet mit dem Beginn der Som- merferien im darauffolgenden Jahr. • Die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter Sonderpädagogik (so die offizielle Dienst- Unsere Arbeit am Seminar basiert auf einem demokratischen Grund- bezeichnung, im Folgenden „Anwärterinnen und Anwärter“) werden in zwei Fachrich- verständnis, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige tungen und in sonderpädagogischen Handlungsfeldern ausgebildet. Möglichkeiten der Mitgestaltung nach innen und außen bietet. • Ausbildungsstätten sind das Seminar und Auf dem Hintergrund einer sich verändernden Berufsrolle von Sonder- • öffentliche und staatlich anerkannte Sonderpädagogische Bildungs- und pädagoginnen und Sonderpädagogen greifen wir aktuelle bildungs- Beratungszentren (SBBZ), politische Entwicklungen auf und erproben und gestalten Ausbildungs- • Schulen mit sonderpädagogischen Bildungsangeboten (Mentorin oder Men- formate. tor mit entsprechender fachrichtungsspezifischer Ausbildung). Wir gewährleisten individuelle Beratung und intensive Begleitung auf Wir sprechen im Folgenden von Ausbildungsschulen und Ausbildungsklassen. der Grundlage einer transparenten Arbeitsbeziehung. • Die Ausbildung beginnt in der ersten Fachrichtung. Im Spannungsfeld der Erwartungen aller an der Ausbildung Beteiligten • Für die Ausbildung in der zweiten Fachrichtung wechseln die Anwärterinnen und LEITBILD streben wir eine konstruktive Zusammenarbeit an. Anwärter in der Regel an eine Ausbildungsschule der zweiten Fachrichtung. Dies kann frühestens zum zweiten Ausbildungsabschnitt, in der Regel jedoch nach den Wir beteiligen uns aktiv an der Weiterentwicklung sonder- und allge- Weihnachtsferien erfolgen (vgl. Ausbildungsgespräch). Mit diesem Wechsel ist in der meinpädagogischer Konzepte. Regel auch ein Wechsel der zuständigen Ausbilderin / des zuständigen Ausbilders am Unsere Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die Übernahme von Aufga- Seminar verbunden. ben im Bereich der Erwachsenenbildung, der Tätigkeit in unterschied- Der Vorbereitungsdienst ist durch die Ausbildungsordnung für das Lehramt Sonderpä- lichen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Feldern sowie der dagogik (SPO II vom 3. November 2014, geändert durch Verordnung vom 3. November Konzeptbildung im Rahmen des Didaktischen Zentrums. 2020) geregelt. Wir arbeiten eng vernetzt mit vielfältigen Partnern aus unterschied- lichsten Bereichen der Bildung zusammen. Die Ausbildung an der Schule Unsere Arbeit ist geprägt von einem hohen Grad an Selbstverwaltung, dabei sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geklärt und trans- Die Unterrichtsverpflichtung der Anwärterinnen und Anwärter beträgt parent. im ersten Ausbildungsabschnitt (01.02. bis 31.07.): 14 Wochenstunden im angeleiteten Unser Führungsverständnis und der kollegiale Umgang zeichnen sich Unterricht und im Handlungsfeld, durch Dialogorientierung, Konsensbildung, Wertschätzung und Trans- im zweiten Ausbildungsabschnitt (01.08. bis 31.12.): 14 Wochenstunden (6 Stunden parenz aus. Wir achten auf einen gesundheitsbewussten Umgang mit selbstständiger Unterricht, 3 bis 5 Stunden Handlungsfeld, restliche Stunden im angelei- Anforderungen und Belastungen. teten Unterricht), Wir gewährleisten eine hohe Fachlichkeit durch eine kontinuierliche im dritten Ausbildungsabschnitt (01.01. bis 31.07.; spätestens ab Januar Wechsel in die Fort- und Weiterbildung verbunden mit professionellen Formen des zweite Fachrichtung): 8 Wochenstunden in der zweiten Fachrichtung und weiterhin 6 kollegialen Austausches. Wochenstunden selbstständiger Unterricht in der ersten Fachrichtung. Stuttgart, den 24. Mai 2012 Wird das Sonderpädagogische Handlungsfeld (SPH) in der ersten Fachrichtung weiter- geführt, dann muss es ab diesem Zeitpunkt Teil des selbstständigen Unterrichts sein – die 8 Wochenstunden in der zweiten Fachrichtung müssen davon unberührt bleiben, da ein Drittel des Vorbereitungsdienstes der zweiten Fachrichtung zukommen muss. 2 3
Organisation des Vorbereitungsdienstes Die Ausbildung kann an der Schule an den folgenden Wochentagen stattfinden: Montag (vormittags), Mittwoch, Donnerstag, Freitag (vormittags) Die Anwärterinnen und Anwärter nehmen an allen schulischen Veranstaltungen teil (Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternabende etc.). Sie unterliegen als Beamte auf Widerruf der Schweigepflicht und sind somit auch berechtigt, Schülerakten einzusehen. Die Ausbildung am Seminar Die Ausbildung am Seminar findet am Dienstag ganztägig und an einzelnen Terminen auch montag-, mittwoch- und freitagnachmittags statt. Die Veranstaltungen am Seminar orientieren sich an sonderpädagogischen Aufgabenfel- dern der Anwärterinnen und Anwärter und beziehen deren Fragestellungen mit ein. Folgende Veranstaltungen werden angeboten (s. Übersichtsgrafik in der Mitte): • Ausbildungsgruppen (im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt in der ersten Fachrichtung, im dritten Ausbildungsabschnitt in der zweiten Fachrichtung), fach- richtungsübergreifend und eng an aktuellen Fragen und Themen aus der Praxis der Anwärterinnen und Anwärter orientiert; • Seminarveranstaltungen aus dem Bereich „Pädagogik“ (fachdidaktische, fachrich- tungsspezifische sowie fachrichtungsübergreifende sonderpädagogische Inhalte), sowie Gruppen zur Kollegialen Beratung; • Seminarveranstaltungen zum Themenfeld „Inklusion“; • Seminarveranstaltungen zu Schul-, Beamten- und aufgabenbezogenem Ju- gend-, Eltern- und Sozialrecht; • fakultative Seminarveranstaltungen aus dem Bereich der „Ergänzenden Angebo- te“ (z. B. Bewerbertraining, Berufseinstiegsphase, …). Bei der Belegung wählbarer Seminarveranstaltungen berücksichtigen die Anwärterinnen und Anwärter die unterschiedlichen Inhalte der Ausbildungsklassen und ihrer Sonder- pädagogischen Handlungsfelder. Sie besuchen im Laufe der Ausbildung verschiedene Seminarveranstaltungen aus dem Bereich „Pädagogik“, Seminarveranstaltungen im Themenfeld „Inklusion“, den Inklusionstag und nehmen an einer Gruppe zur Kollegialen Beratung teil. IHRE VORTEILE ALS VBE-MITGLIED: Verband Bildung und Erziehung Baden-Württemberg Weitere Stundenanteile und sonstige verpflichtende Termine sind im „Ausbildungsjahres- ■ Rechtsschutz – wir stellen Ihnen einen Anwalt bei dienstlichen Belangen Heilbronner Straße 41 plan“ des Kurses dargestellt. Dieser wird während der Einführungswoche ausgehändigt. ■ aktive und erfolgreiche Interessenvertretung 70191 Stuttgart ■ zielgerichtete Infoveranstaltungen – Schulrecht, Lehrereinstellung ... Internet: www.vbe-bw.de Im Schulalltag bewährt sich seit längerem die Methode der Kollegialen Beratung. Gleichge- ■ Diensthaftpflichtschutz E-Mail: vbe@vbe-bw.de stellte suchen wechselseitig und gemeinsam nach Alternativen für Herausforderungen ihres ■ Freizeitunfallschutz Telefon: 0711-2293146 Alltags. Anwärterinnen und Anwärter lernen systematische Beratungsgespräche kennen, ■ VBE-Lehrerzeitschrift mit deren Hilfe sie berufliche Anforderungen besser bewältigen und ihre Lehrerpersönlich- ■ Seminarhelfer – bekommen Mitglieder frei Haus zugeschickt! – nur bei uns! keit stärken können. Verschiedene Sichtweisen können Entscheidungsprozesse unterstützen ■ VBE-Schuljahresplaner – jedes Jahr neu – und nur bei uns! und Belastungen vermindern, um mehr Handlungsspielraum und Sicherheit zu gewinnen. ■ VBE-Lehrerinnen- und Lehrerhandbuch – mit Online-Zugang! 4 ... und das alles für 3,90 Euro im Monat!* 5 * im Vorbereitungsdienst Anzeige A4 für Reflektierte Praxis.indd 1 23.04.18 09:00
Organisation des Vorbereitungsdienstes Organisation des Vorbereitungsdienstes Beispielsweise können Konflikte unter Schülerinnen und Schülern, Konflikte zwischen Anwärterinnen und Anwärter haben die Möglichkeit digitale Medien auszuleihen. Lehrkräften und Schülerinnen und / oder Schülern, Konflikte zwischen Anwärterin / An- Anwärterinnen und Anwärter aller Fachrichtungen haben die Möglichkeit, medienpäda- wärter und den an der Ausbildung Beteiligten sowie Probleme bei der Selbstorganisation gogische Beratung und Begleitung in Anspruch zu nehmen. angesprochen werden. Systematische Vorgehensweisen und Methoden werden unter professioneller Anleitung an eigenen Beispielen erprobt, reflektiert und angewandt. Ansprechpartner am Seminar für inhaltliche Fragen sind: Wertschätzender Umgang, kollegiales Feedback, Ressourcenorientierung usw. werden eingeführt und erlebt, so dass Kollegiale Beratung zunehmend selbstorganisiert als Ins- • Joachim Betz (joachim.betz@sopaedseminar-s.de) trument zur Bewältigung von beruflichen Herausforderungen angewandt werden kann. • Herbert Schleser (herbert.schleser@sopaedseminar-s.de) Voraussetzungen für die Kollegiale Beratung sind Vertraulichkeit, Unterstützung und • Daniel Seeger (daniel.seeger@sopaedseminar-s.de) Wertschätzung. Anwärterinnen und Anwärter besuchen im ersten oder zweiten Ausbildungsabschnitt Im dritten Ausbildungsabschnitt (nach der Prüfung in der zweiten Fachrichtung) haben eine Gruppe zur Kollegialen Beratung. die Anwärterinnen und Anwärter die Möglichkeit, ergänzende Ausbildungsangebote Veranstaltungen zum Themenfeld „Inklusion“ werden gemeinsam mit dem Seminar zu besuchen. Diese vertiefen den Bereich Beruf und Rolle und sollen dem unmittelba- Weingarten (GWHRS) durchgeführt. Ausbilderinnen und Ausbilder beider Seminare bie- ren Übergang vom Vorbereitungsdienst in die eigene Berufspraxis sowie der weiteren ten Veranstaltungen und Workshops an. Anwärterinnen und Anwärter können sich so die Entwicklung von persönlichen Fähigkeiten und Stärken dienen. Die ergänzenden inhaltlichen Dimensionen aus verschiedenen Blickwinkeln erschließen und Kontakte zu Angebote sind fakultativ, werden für das eigene Portfolio testiert und finden schwer- Anwärterinnen und Anwärtern aus dem allgemeinen Bereich knüpfen. punktmäßig nachmittags statt. Für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sind die Anwärterinnen und Anwärter von anderen Dienstverpflichtungen freizustellen. An Kulturarbeit interessierte Anwärterinnen und Anwärter können im Bereich Gestalten und Lernen am Standort Stuttgart Seminarveranstaltungen in unterschiedlichen Kunst- Zusätzlich zu geplanten und organisierten Themenangeboten haben die Anwärterin- richtungen belegen. Das Begriffspaar verweist auf die Möglichkeit, über künstlerische nen und Anwärter die Möglichkeit, eigene Themen zu generieren. Aktivitäten Schülerinnen und Schülern persönlichkeitsstärkende Lernmöglichkeiten zu eröffnen. Zusätzlich können Anwärterinnen und Anwärter Beratungsangebote in Anspruch neh- men, insbesondere wenn Gestalten und Lernen einer ihrer Unterrichtsschwerpunkte ist oder ein Sonderpädagogisches Handlungsfeld im Bereich „Kulturarbeit, Gestalten und Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte Lernen“ angestrebt wird. Ansprechpartner am Standort Stuttgart für Gestalten und Lernen sind: Einführungswoche • Jörn Friess: Theaterpädagogik (joern.friess@sopaedseminar-s.de) • Sonja Haug: Museumspädagogik, Performance/Installation In der Einführungswoche lernen die Anwärterinnen und Anwärter die Struktur des Vor- (sonja.haug@sopaedseminar-s.de) bereitungsdienstes kennen. Die Anwärterinnen und Anwärter werden in ihren Fachrich- tungen und Ausbildungsgruppen inhaltlich auf das Aufgabenfeld „Schülerinnen und • Stephanie Werz: Theaterpädagogik, rhythmisch-musikalische Erziehung Schüler beobachten und individuelle Entwicklungen anregen und begleiten“ sowie auf (stephanie.werz@sopaedseminar-s.de) die Themensuche hinsichtlich des Sonderpädagogischen Handlungsfelds (SPH) vorbe- reitet. Die stattfindenden Mentorennachmittage dienen der Begegnung zwischen den Mentorinnen / Mentoren, Schulleitungen und den Anwärterinnen / Anwärtern bzw. der Grundgedanke der Medienbildung ist eine passgenaue, gemeinschaftliche und am Information aller Beteiligten über ihre Aufgaben und Termine der Ausbildung. aktuellen sonderpädagogischen Diskurs orientierte Einbindung digitaler und analoger Medien in allen schulischen Aufgabenfeldern. Einführendes Praktikum In diesem Abschnitt des Vorbereitungsdienstes lernen die Anwärterinnen und Anwärter 6 7
Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte ihre Ausbildungsschule und Ausbildungsklasse intensiv kennen: von den Schülerinnen und Schülern mittelbar und unmittelbar Hinweise erhalten, unter welchen Bedingungen diese im jeweiligen Lernprozess zu Fortschritten kom- • Sie machen sich mit den organisatorischen Bedingungen und dem Profil der Schule men. Hierbei wird ein weites Verständnis von Schule und Lernen zu Grunde gelegt. vertraut (z. B. Einzugsbereich der Schülerinnen und Schüler, Umfeld der Schule, Schulpartnerschaften, Arbeitsgemeinschaften, Beratungsstellen im Schulumfeld, • Außerschulische Lernorte und die Angebote kooperierender Institutionen werden Schülerbeförderung, Jahresplanungen der Schule). einbezogen. Ziel des Unterrichts ist dabei nicht nur der leistungsbezogene Fort- schritt, sondern auch die Entwicklungsbegleitung im persönlichen und sozialen • In der Ausbildungsklasse steht das intensive Beobachten und Wahrnehmen von Bereich. Schülerinnen und Schülern bezüglich ihrer Lernvoraussetzungen und ihres Lern- und Entwicklungsbedarfs im Vordergrund. • Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen mit zunehmender Selbstständig- keit umfangreichere Unterrichtsaufgaben bis hin zu ganzen Unterrichtseinheiten. • Durch Übernahme von Unterrichtssequenzen, Kleingruppen- und Einzelfördersitua- Ziel des ersten Ausbildungsabschnittes ist es, Unterricht selbstständig planen und tionen und Mitarbeit im Lehrerteam stellen die Anwärterinnen und Anwärter erste durchführen zu können. Dies kann sowohl im Klassenunterricht als auch in Teilgrup- Beziehungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern und zur Gesamtklasse her pen geleistet werden. Die Befähigung zum selbstständigen Unterrichten wird von und machen Erfahrungen im Bereich Unterrichten. der Leitung der schulpraktischen Ausbildung (Leitung der Schule der ersten Fach- • Darüber hinaus sammeln die Anwärterinnen und Anwärter Informationen zu den richtung) im Einvernehmen mit der Ausbilderin / dem Ausbilder am Seminar gegen an der Schule vorhandenen oder der Schule angegliederten Sonderpädagogischen Ende des ersten Ausbildungsabschnittes festgestellt. Handlungsfeldern und stellen erste Überlegungen in Bezug auf ein mögliches Im Rahmen eines Ausbildungsgesprächs wird in Abstimmung mit der Ausbilderin / dem eigenes SPH an. Ausbilder des Seminars, der Leitung der Schule der ersten Fachrichtung, der Anwärte- Erster Ausbildungsabschnitt (Februar bis Sommerferien) rin / dem Anwärter und ggf. der Leitung der Schule der zweiten Fachrichtung ein Aus- Im ersten Ausbildungsabschnitt beträgt die Unterrichtsverpflichtung der Anwärterin- bildungsplan für den Verlauf der weiteren Ausbildung erstellt (selbstständiger Unter- nen und Anwärter an der Schule insgesamt 14 Wochenstunden im angeleiteten Unter- richt, Weiterführung der Arbeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld, Wechsel in die richt und im pädagogischen Handlungsfeld der Sonderpädagogik. zweite Fachrichtung etc.). Folgende Inhalte und Ziele werden in Bezug auf die Unterrichtsfähigkeit angestrebt: Neben der Mitarbeit im Team der Klasse ist die Mitarbeit in den vor Ort praktizierten Formen der kollegialen Zusammenarbeit auf Klassen-, Stufen- und Schulebene ein • Das Kennenlernen und Beobachten der Schülerinnen und Schüler und die Berück- wichtiges Erfahrungsfeld für die Anwärterinnen und Anwärter. sichtigung ihrer Voraussetzungen bezüglich Entwicklungsstand, Leistungsfähigkeit und Lernbedingungen bei der Planung von Unterricht. Das Anlegen eines Unter- Die Entwicklung eines eigenen Sonderpädagogischen Handlungsfeldes in einem der richtstagebuches kann dafür hilfreich sein. drei Wahlpflichtbereiche (s. u.) ist ein weiterer zentraler Gegenstand im ersten Ausbil- dungsabschnitt. • Im sonderpädagogischen Unterricht müssen auf der Grundlage von ILEB (Indivi- duelle Lern- und Entwicklungsbegleitung) die Beobachtungen und Erfahrungen Die Ausbildung an der Schule beinhaltet auch die Einführung in schulkundliche Kennt- mit einzelnen Schülerinnen und Schülern auf geeignete Weise dokumentiert und nisse, die Weiterführung in der diagnostischen Praxis sowie die Beteiligung an der für die Gestaltung neuer Lernsituationen genutzt werden. Die Anwärterinnen und Ausbildung in den Sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen zunehmend die Fähigkeit entwickeln, den Unterricht auf die indi- Anwärter besuchen am Seminar Veranstaltungen zu Schul- und Beamtenrecht und viduellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die aktuellen schulischen legen nach den Sommerferien hierin die Prüfung ab. Rahmenbedingungen abzustimmen. Differenzierte Lernangebote und alternative Die Ausbilderinnen und Ausbilder besuchen die Anwärterinnen und Anwärter im ersten Planungen sind weitere Elemente der Unterrichtsvorbereitung. Schülerorientierte Ausbildungsabschnitt in der Regel zwei Mal im Rahmen beratender Unterrichtsbesu- Reflexionen sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachbereitung. che. Die Schulleitung kann jederzeit den Unterricht der Anwärterinnen und Anwärter • Im sonderpädagogischen Unterricht entwickeln die Anwärterinnen und Anwärter besuchen, sowie Einblick in deren Arbeit in den Sonderpädagogischen Handlungsfel- zunehmend eine reflektierte und an Schülerinnen und Schülern orientierte beruf- dern nehmen. Sie führt im ersten Ausbildungsabschnitt mindestens einen beratenden liche Rolle. Im Vorbereitungsdienst soll das Verständnis dafür geschaffen werden, Besuch durch. dass Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen eines sonderpädagogischen Unterrichts Zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches 8 9
Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte Zeitlicher Ablauf und inhaltliche Schwerpunkte Beratungs-, Unterstützungs- oder Bildungsangebot werden auch in heterogenen Lern- Der Prüfungszeitraum in der ersten Fachrichtung schließt sich direkt an. Die Prüfung gruppen an allgemeinen Schulen unterrichtet. Um Anwärterinnen und Anwärtern des umfasst die Beurteilung der Unterrichtspraxis und ein fachdidaktisches Kolloquium. Lehramts Sonderpädagogik in einer sich weiterhin verändernden beruflichen Rolle In diesem Zeitraum finden am Seminar verpflichtende Informationsveranstaltungen auf die Arbeit an allgemeinen Schulen im Rahmen der Sonderpädagogischen Dienste durch das Regierungspräsidium zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst des und im Rahmen von inklusiven Bildungsangeboten vorzubereiten, wurden zahlreiche Landes Baden-Württemberg statt. Kooperationen mit den Seminaren der anderen Schularten ins Leben gerufen. Diese Kooperationen können unterschiedliche Formen und Schwerpunkte haben: Dritter Ausbildungsabschnitt (Januar bis Schuljahresende) • Gemeinsame Veranstaltungen des GWHRS-Seminars und des Sonderpädagogik- Zu Beginn des Ausbildungsabschnittes wird die Hausarbeit über die Arbeit in einem seminars; Sonderpädagogischen Handlungsfeld abgegeben. • Teilnahme an Veranstaltungen des theaterpädagogischen Angebots im Rahmen der Spätestens jetzt wechseln die Anwärterinnen und Anwärter mit 8 Wochenstunden in ‚Theatertage am See’. eine Ausbildungsschule der zweiten Fachrichtung. • Der Erfahrungsaustausch mit Lehrkräften aus inklusiven Bildungsangeboten spielt Die Arbeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld setzt sich fort. eine wichtige Rolle. Über gezielte Hospitationen und Seminare sollen sich die An- wärterinnen und Anwärter mit den Anforderungen und Herausforderungen dieses • Das SPH kann in der ersten Fachrichtung weitergeführt werden. Arbeitsfeldes auseinandersetzen. • Das Thema des SPHs kann in der zweiten Fachrichtung unter den jeweiligen fach- Zweiter Ausbildungsabschnitt (Sommer- bis Weihnachtsferien) richtungsspezifischen Fragestellungen fortgeführt werden (bspw. Frühförderung). Im zweiten Ausbildungsabschnitt beträgt die Unterrichtsverpflichtung der Anwärte- • Weitere Handlungsfelder können bearbeitet werden (vgl. Angaben zur Unterrichts- rinnen und Anwärter an der Schule insgesamt 14 Wochenstunden. Davon werden 6 verpflichtung Seite 3). Wochenstunden selbstständig unterrichtet. 3 bis 5 Stunden beträgt die Tätigkeit im Sonderpädagogischen Handlungsfeld. Diese kann Teil des selbstständigen Unterrichts sein. Die übrige Zeit erstreckt sich auf angeleitete Unterrichtsaufgaben. ! In der Schule der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung wird der selbst- ständige Unterricht im Umfang von 6 Wochenstunden fortgeführt. Die Ausbildung in der zweiten Fachrichtung am Seminar wird individuell mit den Aus- Die Anwärterinnen und Anwärter übernehmen in diesem Ausbildungsabschnitt mit bilderinnen und Ausbildern abgesprochen und terminiert. zunehmender Selbstständigkeit die Planung, Durchführung und Reflexion von länger- Es findet ein zweites Ausbildungsgespräch statt. fristig geplanten Unterrichtsvorhaben. Die Prüfung des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes besteht aus einer Hausarbeit Die Prüfungsordnung ermöglicht einen Wechsel in eine Schule der zweiten Fachrich- und einem Pädagogischen Kolloquium. Im Rahmen des Pädagogischen Kolloquiums tung zu Beginn des neuen Schuljahres. Davon unberührt bleiben in jedem Fall die 6 im Februar / März wird mittels eines Fallbeispiels mit Handlungsfeld- oder Schulpraxis- Wochenstunden selbstständiger Unterricht an der Schule der ersten Fachrichtung. Über bezug mediengestützt und in freier Rede die Arbeit im Sonderpädagogischen Hand- diesen Lehrauftrag entscheidet die Schulleitung. lungsfeld dargestellt. Hierbei werden weiterführende Fragestellungen der Fachrichtung Bis spätestens Mitte Oktober entscheiden die Anwärterinnen und Anwärter über die des Sonderpädagogischen Handlungsfeldes, in dem die Anwärterinnen und Anwärter Form der Unterrichtsvorbereitung für die Beurteilungen der Unterrichtspraxis (s. „Be- tätig sind, strukturell und inhaltlich aufgearbeitet. In einem anschließenden Fachge- ratende Unterrichtsbesuche“) und reichen einen Themenvorschlag für die Hausarbeit spräch werden die inhaltlichen Aspekte des Sonderpädagogischen Handlungsfelds zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld über den Ausbilder /die Ausbilderin des unter Einbezug der Hausarbeit reflektiert, auch über das dargestellte Fallbeispiel hinaus. Seminars ein. Abgabetermin der Hausarbeit ist im Januar, der voraussichtliche Zeitraum Die Beurteilung der Unterrichtspraxis und das fachdidaktische Kolloquium in der des Prüfungsteils Pädagogisches Kolloquium liegt im Februar / März. zweiten Fachrichtung finden im April / Mai statt. Es finden beratende Besuche durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars im In diesem Ausbildungsabschnitt finden u. a. fakultative Veranstaltungen („Ergänzende Unterricht und im Sonderpädagogischen Handlungsfeld statt. Die Schulleitung führt Angebote“) zu weiteren Themenfeldern der (Sonder-) Pädagogik statt. mindestens einen beratenden Besuch im Sonderpädagogischen Handlungsfeld durch. Die Ausbildungsgruppe in der ersten Fachrichtung am Seminar endet im November. 10 11
Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Jan Feb März April Mai Juni Juli 1. Ausbildungsabschnitt 2. Ausbildungsabschnitt 3. Ausbildungsabschnitt 14 Wochenstunden: Schule + SPH 14 Wochenstunden: Schule + SPH 14 Wochenstunden: Schule + SPH Feststellung der Befähi- gnng zum selbstständi- Einführendes Praktikum (3 W) 6 UStd selbstständiger Unterricht Einführungswoche (1 W) 9 - 11 UStd angeleiteter Unterricht 1. Fachrichtung in der Ausbildungsklasse 3 – 5 UStd ange- Unterrichtspraxis Fachdidaktisches gen Unterricht leiteter Unterricht Beurteilung Kolloquium und 2 beratende Besuche im Unterricht 1 beratender 1 Ausbildungsgespräch Besuch im Unter- richt Ausbildungsgruppe Sonderpädagogische Handlungsfelder Hausarbeit SPH 1 beratender Besuch 3 - 5 UStd (WPH / WH) 3 - 5 UStd Päd. Kolloquium Unterrichtspraxis Fachdidaktisches I. d. Regel 8 UStd angeleiteter Un- 2. Fachrichtung Beurteilung Kolloquium terricht in der Ausbildungsklasse und 2 beratende Besuche im 8 UStd Unterricht Unterricht 1 Ausbildungsgespräch Ausbildungsgruppe Pädagogik Entweder 2 Seminare Entweder 2 Seminare Seminare Seminare Seminare Ergänzende 2 Seminare oder 1 Seminar und oder 1 Seminar und (Seminarplan I und II) (Seminarplan I und II) (Seminarplan I und II) Angebote 5 x Kollegiale Beratung 5 x Kollegiale Beratung Inklu- Veranstaltungen Veranstaltungen zum Thema Seminarplan Inklusion I sion Recht Prüfung in Schul- und Recht 40 UStd Schul- und Beamtenrecht Beamtenrecht FR 1 100 UStd FR 2 60 UStd SPH 40 UStd 20 UStd UStd = Unterrichtsstunde, 45 Minuten Pädagogik 80 UStd Standort Weingarten Inklusion 20 UStd Ergänzende Ang. 20 UStd
Schulpraxis VerV Verband Sonderpädagogik Baden-Württemberg Die Mentorinnen und Mentoren übernehmen einen wesentlichen Teil der schulprakti- schen Ausbildung. Sie sind zusammen mit den Schulleitungen für die organisatorischen Rahmenbedingungen in der Schule (z.B. Stundenplan der Anwärterinnen und Anwär- Wir laden Sie ein: ter) verantwortlich. Die Anwärterinnen und Anwärter haben in der Regel ein großes Interesse, Mitver- Engagieren Sie sich mit uns für Qualität und antwortung für ihre Ausbildungsklasse und für die Schule zu übernehmen. Das verantwortliche, selbstständige Handeln der Anwärterinnen und Anwärter wird Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Beratung, gefördert durch deren Einbezug in die vielfältigen Arbeitsaufgaben (Unterrichtspla- nung, Gestaltung des Klassen- und Schullebens, Zusammenarbeit mit Eltern etc.). Unterstützung und Bildung in Baden-Württemberg Angeleiteter Unterricht Wir bieten Ihnen : Eine stufenweise Einführung in die Unterrichtstätigkeit kann den Anwärterinnen und Anwärtern die eigene Praxis erleichtern. Es bieten sich folgende Formen an: • eine renommierte bundesweite Fachzeitschrift: die „Zeitschrift für • Hospitation in der Ausbildungsklasse mit umschriebenen Aufgaben der Mitarbeit Heilpädagogik“ bzw. der Beobachtung; • Übernahme und Durchführung erster Aufgaben im Unterricht, wobei der Schwer- • eine Möglichkeit, sich qualifiziert über das Geschehen in der punkt sich immer mehr zum eigenen angeleiteten Unterricht verlagert; sonderpädagogischen Landschaft Baden-Württembergs zu informieren: die • Übernahme umfangreicherer Unterrichtsaufgaben und Sequenzen bis hin zu „Pädagogischen Impulse“ (beide im Mitgliedsbeitrag enthalten) ganzen Unterrichtseinheiten. Die Beteiligung an der Planung von Unterricht und der Entwicklungsbegleitung von • erfolgreiche Initiativen, wirkungsvolle Stellungnahmen, klare Positionen Schülerinnen und Schülern kann sich auf folgende Bereiche beziehen: • Entwicklung individueller Bildungsangebote; • tragfähige Kooperation mit anderen Verbänden, Schulpraxis, Ausbildung und • Gestaltung und Durchführung von Ritualen und alltäglichen Tätigkeiten (z. B. : Mor- Schulverwaltung genkreis, Essen, Spielsituationen); • Beobachtung und Begleitung eines Schülers /einer Schülerin über längere Zeiträu- • Fachtag zum Thema Taubblindenpädagogik/Hörsehbehinderung am me hinweg; Samstag 26.Juni 2021 in Karlsruhe (Erich-Kästner-Schule)/hybrid/digital • Übernahme einer Arbeitsgruppe nach Interessen und Fähigkeit der Anwärterinnen und Anwärter; • Spezielle Veranstaltungen für Studierende/ Lehramtsanwärter/innen • Gestaltung einzelner Unterrichtsphasen und Medien; • schrittweise verantwortliche Übernahme ganzer Unterrichtsstunden und -einheiten • den sehr günstigen Beitrag für Anwärter/innen in Höhe von 36 € pro Jahr mit Begleitung durch die Mentorin / den Mentoren. • Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: mail@vds-bw.de Selbstständiger Unterricht Beitrittsformulare gibt es auf der Homepage www.vds-bw.de Am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes (vor den Sommerferien) wird die Befähigung zum selbstständigen Unterrichten festgestellt (Schulleitungen und Ausbilderin / Ausbilder des Seminars unter Berücksichtigung der Einschätzung der Mentorin / des Mentors). Beitritt bei Wieland Fischer: wieland.fischer@vds-bw.de Mit Beginn des neuen Schuljahres erteilen die Anwärterinnen und Anwärter 6 Wochen- wieland.fischer@verband-sonderpaedagogik.de 14 Verband Sonderpädagogik e.V. Landesverband Baden-Württemberg
Schulpraxis Gewerkscha Erziehung undGewerkscha Wissenscha Baden-Wür Erziehung emberg und Wissenscha Baden-Wür emberg stunden selbstständigen Unterricht. Hierbei werden von ihnen Unterrichtsaufträge mit selbstständiger und längerfristiger Planung übernommen. Dies kann z. B. auch der Unterricht einer Teilgruppe, einer Niveaugruppe (Kulturtech- niken), einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Klasse in einzelnen Lernbereichen (Sport, Musik o. ä.) sein. Der selbstständige Unterricht kann auch zum Teil im Rahmen des // BESSER STARTEN MIT DER GEW // Sonderpädagogischen Handlungsfelds vergeben werden. // BESSER STARTEN MIT DER GEW // Sonderpädagogische Handlungsfelder Im Hinblick auf die Ausrichtung der Schulen als Sonderpädagogische Bildungs- und Be- ratungszentren kommt der Bedeutung von Aufgabenfeldern in den Bereichen • Frühförderung sowie frühkindliche Bildung und Erziehung von Kindern mit Behin- derungen; • Sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote; • Ausbildung, Erwerbsarbeit und Leben ein hoher Stellenwert zu. In der Prüfungsordnung werden sie als Wahlpflichthandlungs- felder (WPH) benannt. Eines dieser Felder muss somit im Rahmen eines Sonderpädago- gischen Handlungsfeldes bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Sonderpädagogische Handlungsfelder aus den Bereichen • Kulturarbeit, Gestalten und Lernen; b&w b&w • Unterricht mit kranken Kindern und Jugendlichen; • • Leiblichkeit, Bewegung und Körperkultur; Sprache und Kommunikation; Bereit für Bereit für die die Schule? Schule? • religiöse Erziehung in der Sonderpädagogik Wer WeralsalsLehramtsanwärter*in Lehramtsanwärter*inininder derGEW GEWist,ist,hat hateseseinfach einfachbesser. besser. AlsAls größte größte Wer als Lehramtsanwärter*in gewerkschaftliche gewerkschaftliche in der GEW Interessenvertretung Interessenvertretung im ist, Land hat es einfach bieten bieten wir besser.Mitgliedern wir unseren unseren Als größte Mitgliedern zu entwickeln. gewerkschaftliche Unterstützung, dieInteressenvertretung Unterstützung, die auf ihre auf ihre spezifische im Landzugeschnitten spezifischeSituation Situation bieten wir unseren zugeschnitten Mitgliedern ist:Als ist: Als Anwärter*in Anwärter*in Unterstützung, die auf ihre spezifische Situation zugeschnitten ist: Als Anwärter*in Anwärterinnen und Anwärter sollen sich möglichst schon im Einführenden Praktikum profitierstdu profitierst duvon vonunserer unserereinmaligen einmaligenbildungspolitischen bildungspolitischen Kompetenz, Kompetenz, klasseklasse profitierst du von unserer einmaligen bildungspolitischen Kompetenz, klasse erste Einblicke in diese Tätigkeitsbereiche verschaffen. Aus den gewonnenen Erfahrun- Bildungsangeboten,Beratung Bildungsangeboten, BeratungundundFachpublikationen. Fachpublikationen.Zusätzlich Zusätzlichsichern sichernwir wir Bildungsangeboten, Beratung und Fachpublikationen. Zusätzlich sichern wir gen entwickeln sie in Absprache mit der Schulleitung, den Mentorinnen / Mentoren und deineberuflichen deine beruflichenRisiken Risikenab. ab. deine beruflichen Risiken ab. den Ausbilderinnen / Ausbildern des Seminars bereits im ersten Ausbildungsabschnitt ein Sonderpädagogisches Handlungsfeld. Weitere Weitere Infos Infos und und Mitgliedsanträge Mitgliedsanträge findest findest du unter www.gew-bw.de du unter www.gew-bw.deoder oder in deiner Weitere in deinerInfos und Mitgliedsanträge Bezirksgeschäftsstelle findest du unter www.gew-bw.de oder in deiner Nordwürttemberg. Bezirksgeschäftsstelle: GEW Nordwürttemberg • Silcherstr. 7 • 70176 Stuttgart • Bezirksgeschäftsstelle: GEW Nordwürttemberg • Silcherstr. 7 • 70176 Stuttgart • Dieses kann sowohl schulnah (Frühförderung, Prävention, Sonderpädagogische Diens- bezirk.nw@gew-bw.de • Telefon 0711 210 30-44 bezirk.nw@gew-bw.de • Telefon 0711 210 30-44 te, Organisation von inklusiven Angeboten, Kooperation mit anderen Schulen, … ) als auch schulfern (Kooperation mit Vereinen, Eingliederung in Beruf und Arbeit, … ) sein. Besucht uns auch auf: www.instagram.com/gewbw www.facebook.com/GEWBW twitter.com/GEW_BW_Presse Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Baden-Württemberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stuttgart Impressum Telefon 0711Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Baden-Württemberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stuttgart 210 30 44 · bezirk.nw@gew-bw.de Telefon 0711 210 30 44 · bezirk.nw@gew-bw.de Dezember 2020 16
Sonderpädagogische Handlungsfelder Beratende Unterrichtsbesuche und Unterrichtsvorbereitung Im Umfang von 3 bis 5 Wochenstunden arbeiten sich die Anwärterinnen und Anwärter • einmal durch einen ausführlichen schriftlichen Entwurf im ersten Ausbildungsabschnitt in die Praxis eines SPH ein. Dabei agieren sie zuneh- • und einmal durch einen mündlichen Vortrag mit Planungsskizze und Planungs- mend selbstständig und eigenverantwortlich. Die Begleitung erfolgt durch eine fach- unterlagen für einzelne Schülerinnen und Schüler und für das gesamte Unterrichts- kundige Person nach Absprache mit der Ausbilderin / dem Ausbilder des Seminars. vorhaben Die Inhalte des SPH werden in einer Hausarbeit dokumentiert und im dritten Ausbil- darlegen. Mitte Oktober entscheiden die Anwärterinnen und Anwärter, welche der dungsabschnitt im Rahmen einer Prüfung (Pädagogisches Kolloquium) dargestellt und beiden Formen in welcher Fachrichtung bei der Beurteilung der Unterrichtspraxis um- vertieft. Hierzu wird in der Ausbildungsgruppe der ersten Fachrichtung beraten. gesetzt werden soll. Umfang und Dauer der Tätigkeit im SPH sind flexibel (s. Hinweis auf Stundenumfänge In der Ausbildungsgruppe der ersten Fachrichtung werden beide Formen erarbeitet. Es Seite 3) und orientieren sich an den Erfordernissen. wird empfohlen, beide Formen bei beratenden Unterrichtsbesuchen zu erproben. Während der Ausbildung in der zweiten Fachrichtung finden in der Regel zwei be- ratende Unterrichtsbesuche statt. Beratende Unterrichtsbesuche und Unterrichtsvorbereitung Tätigkeitsbeschreibung der Mentorinnen und Mentoren In den ersten beiden Ausbildungsabschnitten finden in der Regel vier beratende Be- suche in der ersten Fachrichtung statt. • Die Termine werden individuell vereinbart. Die Mentorinnen und Mentoren beraten und unterstützen die schulpraktischen Tätig- • Die ersten zwei Unterrichtsbesuche werden vor den Sommerferien durchgeführt. keiten der Anwärterinnen und Anwärter. Sie sind Ansprechpartner und vermitteln Kontakte in und ggf. außerhalb der Schule. Die (öffentlichen) Ausbildungsschulen • Der zweite Unterrichtsbesuch findet in der Regel gemeinsam mit der Schulleiterin / können für diese Tätigkeit 1,5 Lehrerwochenstunden bei der Bedarfsplanung pro An- dem Schulleiter statt. Hierbei oder bei einem gesonderten Termin finden das erste wärterin / Anwärter in der ersten Fachrichtung berechnen. In der zweiten Fachrichtung Ausbildungsgespräch sowie die Feststellung der Befähigung zum selbstständigen beträgt die Anrechnung 0,75 Lehrerwochenstunden pro Anwärterin / Anwärter. Unterricht statt. Grundlage hierfür ist die Einschätzung der Entwicklung der Anwär- terin / des Anwärters im Verlauf des ersten Ausbildungsabschnittes. • Einer der beratenden Besuche durch die Ausbilderin / den Ausbilder und die Schullei- Die Tätigkeiten der Mentorinnen und Mentoren sind vielfältig: tung der ersten Fachrichtung findet im Sonderpädagogischen Handlungsfeld statt. • Sie geben Gelegenheit zur Hospitation in ihrem Unterricht und reflektieren mit den • Über das an die beratenden Unterrichtsbesuche anschließende Gespräch wird ein Anwärterinnen / den Anwärtern eigene Stunden. Ergebnisprotokoll angefertigt, das allen Beteiligten zugeleitet wird. • Sie fordern zur Mitplanung, zur Mitarbeit und zur selbstständigen Unterrichtstätig- Zu den beratenden Unterrichtsbesuchen fertigen die Anwärterinnen und Anwärter eine keit auf. zunehmend ausführlicher werdende Planung an. Hierbei entwickeln sie eigene Formen, die ihren individuellen Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen entsprechen. • Sie beraten und unterstützen die Anwärterinnen und Anwärter bei der Vorberei- tung ihrer Unterrichtsaufgaben. Ein wesentliches Element der Unterrichtsvorbereitung stellt die Auseinandersetzung • Sie führen regelmäßig Vor- und Nachbesprechungen zu den Unterrichtsaufgaben mit den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler dar. Es hat sich deshalb der Anwärterinnen und Anwärter durch (i. d. R. wöchentlich). bewährt, dass die Anwärterinnen und Anwärter von Anfang an die Beschreibung der individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler mit in ihre Vorbereitun- • Sie besprechen und erheben mit den Anwärterinnen und Anwärtern Schülervor- gen aufnehmen (Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung). aussetzungen in Bezug auf relevante Unterrichtsbereiche. • Sie führen die Anwärterinnen und Anwärter in die Handhabung von Arbeitsunter- In den Prüfungsteilen „Beurteilung der Unterrichtspraxis“ müssen die Anwärterinnen lagen ein (Wochenbuch, Förder- und Stoffverteilungspläne, etc.). und Anwärter in der ersten und zweiten Fachrichtung ihre Unterrichtsplanung 18 19
Tätigkeitsbeschreibung der Mentorinnen und Mentoren Tätigkeitsbeschreibung der Mentorinnen und Mentoren • Sie ermöglichen den Anwärterinnen und Anwärtern das Mitwirken in kooperati- Anleitung im Sonderpädagogischen Handlungsfeld ven Arbeitsfeldern. • kann erfolgen durch die Mentorin / den Mentor, wenn das Handlungsfeld zu deren • Sie beraten und unterstützen die Anwärterinnen und Anwärter bei der Planung, Aufgabenbereich gehört (z. B. Mentorin / Mentor ist verantwortlich für das Entwick- Durchführung und Reflexion von kooperativen Aufgaben im Rahmen des Sonder- lungsfeld „Soziales Lernen“ oder für die Kooperation mit der benachbarten Grund- pädagogischen Handlungsfeldes. schule), oder Bei der Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden können z. B. folgende Ge- • kann erfolgen durch eine andere Lehrkraft am Sonderpädagogischen Bildungs- sichtspunkte berücksichtigt werden: und Beratungszentrum, wenn das Handlungsfeld innerhalb der Schule liegt und zu Unterrichtsplanung: deren Aufgaben gehört (z. B. Leitung der Frühberatungsstelle), oder • kann erfolgen durch eine Anleiterin / einen Anleiter der außerschulischen Institu- • die Diskussion der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und die sich tion, in der das Handlungsfeld durchgeführt wird (z. B. Schulsozialarbeiterin, Mit- daraus ergebenden Schlüsselprobleme und sonderpädagogischen Alternativen; arbeitende einer Beratungsstelle, Übungsleiter eines Sportvereins, der integrative • der Bezug zu individuellen Bildungsplanungen und Kompetenzbeschreibungen für Gruppen anbietet). einzelne Schülerinnen und Schüler; Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung; • die Festlegung der angestrebten Kompetenzen; Kenntnisse im Aufgabenfeld Beratung und Kooperation • die Auswahl geeigneter Unterrichtsinhalte und deren didaktische Umsetzung; • die Abfolge von Unterrichtsphasen; Kenntnisse in den Arbeitsfeldern Beratung und Kooperation werden immer bedeut- samer für die tägliche Arbeit sowohl in den Sonderpädagogischen Bildungs- und • die Auswahl der Arbeitsmittel und deren Einsatz; Beratungszentren als auch in der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen und anderen • die Wahl der Arbeitsformen; Schularten. Unter Einbezug der Tätigkeit im SPH sind sie von grundlegender Bedeutung • spezifische Lernangebote für einzelne Schülerinnen und Schüler; für die gesamte Ausbildung. Die Grundhaltung von kooperativem Arbeiten in professio- • Ursachen von Unterrichtsstörungen und Interventionsmöglichkeiten bei auffälligem nellen Bezügen kann hier während der Ausbildung erlebt und eingeübt werden. Verhalten. Die Mentorinnen und Mentoren geben ihren Anwärterinnen und Anwärtern vielfältige Einblicke in diese Grundhaltung und ermöglichen Erfahrungen auf diesem zentralen Gebiet ( z. B. Kooperation mit anderen Schularten, außerschulischen Partnern, Koopera- Unterrichtsreflexion tion mit Kolleginnen und Kollegen, in der Berufsvorbereitung etc. ). • Erwartungen von Mentorin / Mentor und Anwärterinnen / Anwärtern an den Unter- Im Rahmen ihrer Praxis beteiligen sich die Anwärterinnen / Anwärter beispielsweise an: richt und insbesondere an die berufliche Rolle; • die Beziehung der Lehrerin / des Lehrers zur Klasse bzw. zu einzelnen Schülerinnen • Elterngesprächen (Elternabende, Einzelgespräche, Kontakte knüpfen, ... ); und Schülern; • Gesprächen an anderen Schulen (Beratung von Kolleginnen und Kollegen im Pri- • die Förderung von Eigentätigkeit und Entscheidungskompetenzen der Schülerin- mar- oder Sekundarstufenbereich, ... ); nen und Schüler im Unterricht; • beratenden Besprechungen an Grundschulen; • Nachdenken über die erzieherischen und unterrichtlichen Aktivitäten der Lehrper- • Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- son; oder Bildungsangebot (prozessorientierte Beratung); • Vergleich zwischen Planung und tatsächlichem Verlauf im Hinblick auf die Intentio- • Fallbesprechungen im Kollegium; nen des Unterrichts; • Fallbesprechungen mit außerschulischen Partnern (Jugendhilfe, Frühförderung, • die Wirkung und Angemessenheit der eingesetzten Medien; Beratungsstellen, ... ). • die Lebendigkeit in der Unterrichtsgestaltung. 20 21
Zusammenarbeit zwischen Seminar und Mentorinnen und Mentoren Prüfungen Damit der Vorbereitungsdienst für alle Beteiligten gewinnbringend verläuft, ist eine Die Prüfungskommission im Prüfungsformat Sonderpädagogisches Handlungsfeld intensive und das Dienstgeheimnis wahrende Zusammenarbeit zwischen Schule und (Hausarbeit, pädagogisches Kolloquium) besteht aus zwei Ausbilderinnen / Ausbildern Seminar notwendig. Persönliche, vertraulich bleibende Gespräche zwischen Mentorin- des Seminars. nen / Mentoren, der Schulleitung, den Ausbilderinnen / Ausbildern des Seminars und Die Anwärterinnen/Anwärter sind an den Prüfungstagen und zusätzlich auf Antrag ins- den Anwärterinnen / Anwärtern können hierfür in unterschiedlicher Zusammensetzung gesamt an bis zu zwei unmittelbar davor liegenden Werktagen von weiteren Dienstver- nützlich sein. In der Praxis ergeben sich regelmäßig Gesprächsmöglichkeiten, wie z. B. : pflichtungen befreit. • gemeinsame Stundennachbesprechungen (gegebenenfalls auch Vorbesprechun- Weiterhin erstellt die Schulleitung der Schule der ersten Fachrichtung in Absprache gen) im Zusammenhang mit den Unterrichtsbesuchen; mit der Schulleitung der Schule der zweiten Fachrichtung jeweils unter Einbezug der • Ausbildungsgespräche und individuell vereinbarte Gespräche; Erkenntnisse der Mentorin / des Mentors sowie der Ausbilderin / des Ausbilders eine • Schulleitungs- und Mentorennachmittage am Seminar. schriftliche Beurteilung mit Note über die Berufsfähigkeit der Anwärterin / des Anwär- Folgende Schwerpunkte werden in der Zusammenarbeit berücksichtigt: ters. Die Ausbilderin / der Ausbilder und die Mentorin / der Mentor können den Entwurf der Beurteilung vorab zur Kenntnis erhalten und Stellung nehmen. Die Beurteilung • Begegnung zwischen Mentorinnen / Mentoren und Ausbilderinnen / Ausbildern; muss im dritten Ausbildungsabschnitt dem Landeslehrerprüfungsamt und dem Semi- • Informationen zu den Inhalten und der Organisation des Vorbereitungsdienstes nar zugeleitet werden (genauer Termin siehe Prüfungsterminplan). • Austausch zum dualen Ausbildungs- und Beratungsprozess; • Veranstaltungen zu aktuellen sonderpädagogischen Themen; Grundlage der Beurteilung durch die Schulleitungen sind folgende Kompetenz- • individuelle Anliegen. bereiche: • Unterrichten • Beziehungen gestalten und erziehen Prüfungen • Diagnostizieren, sonderpädagogische Maßnahmen planen und umsetzen Die Prüfung für das Zweite Staatsexamen umfasst folgende Teile: • Kooperieren und beraten • Schule mitgestalten • Beurteilung der Unterrichtspraxis und fachdidaktisches Kolloquium in der ersten Fachrichtung • Berufs- und Rollenverständnis entwickeln und gestalten • Beurteilung der Unterrichtspraxis und fachdidaktisches Kolloquium in der zweiten Fachrichtung Die Schulleiterbeurteilung kann bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes fortgeschrie- • Hausarbeit zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld ben und verändert werden! • Pädagogisches Kolloquium zum Sonderpädagogischen Handlungsfeld Nach Übergabe des Zeugnisses händigt die Schulleitung der Anwärterin / dem Anwärter • Schulrechtsprüfung auf Antrag die Schulleiterbeurteilung aus. • Schulleiterbeurteilung Der vom Landeslehrerprüfungsamt erstellte Terminplan für alle Prüfungsteile wird zu Alle Prüfungsergebnisse und die Note der Schulleiterbeurteilung ergeben eine Endnote, Beginn des Vorbereitungsdienstes vorgelegt und ist verbindlich. wobei die einzelnen Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet werden. Bei der Beurteilung der Unterrichtspraxis und dem anschließenden fachdidaktischen Kolloquium in den beiden Fachrichtungen bestehen die Prüfungskommissionen jeweils aus einem Mitglied der Kultusverwaltung (i. d. R. Schulleitungen) als Vorsitz und einer Ausbilderin/einem Ausbilder des Seminars. 22 23
Diese Handreichung gibt einen allgemeinen Überblick über die Ausbildung am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Stuttgart, Abteilung Sonderpädagogik. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich. Stand: Dezember 2020 SEMINAR FÜR AUSBILDUNG UND FORTBILDUNG DER LEHRKRÄFTE STUTTGART (GYMNASIUM UND SONDERPÄDAGOGIK) ABTEILUNG SONDERPÄDAGOGIK Rosenbergstraße 49 70176 Stuttgart poststelle@sopaedseminar-s.de www.seminare-bw.de Standort Weingarten Danziger Straße 3 88250 Weingarten weingarten@sopaedseminar-s.de 24 25
Förderverein Sonderpädagogik Stuttgart e.V. Rosenbergstraße 49 70176 Stuttgart Der Förderverein unterstützt die Arbeit am Seminar auf vielfältige Weise, indem dieser ▪ Maßnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Konzepte fördert ▪ Vorhaben und Projekte in den Fachrichtungen sowie die Anschaffung von Fachliteratur bezuschusst ▪ Fortbildungen für Seminarmitarbeiter/innen und Kooperationspartnern organisiert und finanziell fördert ▪ Sachkosten für Seminarangebote im Bereich Gestalten und Lernen übernimmt ▪ Projekte mit Partnern in anderen Ländern fördert ▪ die Zusammenarbeit mit Partnern des Seminars durch die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen fördert Der Förderverein Sonderpädagogik Stuttgart e.V. unterstützt die Finanzierung dieses Ausbildungs-Leitfadens. E-Mail: fv@sopaedseminar-s.de www.sopaedseminar-s.de Vorsitzender: Christoph Schmitt-Stephan Bankverbindung: Stellvertreterin: Anette Welte IBAN: DE29 6005 0101 0008 4004 13 Schriftführerin: Monika Lesny-Ruoff BIC: SOLADEST600 Kassierer: Volkan Urtimur
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