LEITLINIEN SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE - Auflage 2019 - palliative ch

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LEITLINIEN
SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE
IN PALLIATIVE CARE

                                              1. Auflage 2019
LEITLINIEN |                    SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

Einleitung.......................................................................................................................................................................................................4
Hintergrund und Kontext........................................................................................................................................................................4
Zielsetzung....................................................................................................................................................................................................4
Adressatinnen und Adressaten............................................................................................................................................................. 5
Vorlagen.......................................................................................................................................................................................................... 5
Hinweise auf die Terminologie im Dokument................................................................................................................................ 5

Grundlagen.................................................................................................................................................................................................... 7
Seelsorgeverständnis................................................................................................................................................................................ 7
Kompetenzen der Fachpersonen in Theologie und Seelsorge................................................................................................. 7

A. Begleitung von Patientinnen und Patienten sowie An- und Zugehörigen..................................................................9
Leitlinie 1: Präsenz in der Beziehung....................................................................................................................................................9
Leitlinie 2: Klärung und Auftrag .........................................................................................................................................................10
Leitlinie 3: Begleitung..............................................................................................................................................................................10
Leitlinie 4: Kulturelle Sensitivität und Diversität.......................................................................................................................... 11
Leitlinie 5: Schnittstellen und K       ­ ontinuität.......................................................................................................................................12

B. Interprofessionelle Zusammenarbeit.........................................................................................................................................13
Leitlinie 6: Zusammenarbeit im ­interprofessionellen Team....................................................................................................13
Leitlinie 7: Zugang zu Information und Dokumentierung der Betreuung..................................................................................13
Leitlinie 8: Schweigepflicht................................................................................................................................................................... 14

C. Mitarbeitende und Organisation/Institution.........................................................................................................................15
Leitlinie 9: Begleitung, Beratung und Weiterbildung von Mitarbeitenden.......................................................................15
Leitlinie 10: Werte/Mitwirkung in der Organisation....................................................................................................................15

D. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung..................................................................................................................... 16
Leitlinie 11: Ethikkodex............................................................................................................................................................................. 16
Leitlinie 12: Aus- und Weiterbildung . ............................................................................................................................................... 16
Leitlinie 13: Forschung und Q     ­ ualitätsentwicklung.......................................................................................................................17

Anhang.......................................................................................................................................................................................................... 18
I. Literatur .................................................................................................................................................................................................... 18
II. Mitglieder der Steuerungs­gruppe Fachgruppe Seelsorge von palliative ch................................................................ 18
III. Autorenschaft....................................................................................................................................................................................... 19

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Einleitung
Hintergrund und Kontext                                   meinsam um die Bedürfnisse von Schwerkranken
                                                          und deren Umfeld.2
Seit der Gründung von Hospizen für unheilbar Kranke
durch Klöster und christliche Orden im frühen             In der Folge wurde 1984 von der WHO eine ganzheit-
­Mittelalter steht die Sorge um die Bedürfnisse von       liche Sicht der Gesundheitsversorgung entwickelt,
 schwerkranken und sterbenden Menschen im Fokus           die auch die spirituelle Dimension einbezieht.
 seelsorglichen Handels und Daseins. Seelsorge hat
                                                          Die Fachpersonen der Seelsorge in der Schweiz sind
 sich stets mit den wechselnden Zeitumständen
                                                          diesem ganzheitlichen Ansatz in der Palliative Care
 auseinandergesetzt und gewandelt. Dabei hat sie
                                                          verpflichtet. Als Spezialistinnen und Spezialisten für
 ihr Selbstverständnis immer wieder vertieft und
                                                          Spiritual Care3 beteiligen sie sich an Spiritual Care
 ­erweitert.
                                                          als der gemeinsamen Sorge der verschiedenen Ge-
In jüngerer Vergangenheit war der Beginn der klini-       sundheitsberufe um spirituelle Bedürfnisse, Ressour-
schen Seelsorgeausbildung in den USA im Jahr 1925         cen und Anliegen von Patientinnen und Patienten
(Clinical Pastoral Education) ein bedeutender Meilen-     bzw. ihren An- und Zugehörigen. Sie bringen ihre
stein. Sie integrierte insbesondere Impulse aus der       spezialisierten Kenntnisse und Kompetenzen für die
klientenzentrierten Psychotherapie und der huma-          existentielle und religiös-spirituelle Begleitung ins
nistischen Psychologie nach Carl Rogers. Diese            interprofessionelle Team ein. Sie definieren seel-
­professionalisierte, klinisch orientierte interprofes-   sorgliche Begleitung in der Palliative Care und in der
 sionelle Seelsorgeausbildung erreichte Europa um         interprofessionellen Zusammenarbeit als «speziali-
 1960 und wurde in Gemeinden, Spitälern, Gefäng-          sierte Spiritual Care».
 nissen und in der Psychiatrie eingeführt. In der Folge
 wandelte sich das Verständnis der seelsorglichen
 Begleitung u.a. von der mehrheitlich religiös-sakra-
                                                          Zielsetzung
 mentalen Versorgung bis hin zum Einschluss einer         Gegenstand der vorliegenden Leitlinien ist der spezi-
 beratenden, therapeutischen Beziehung.                   fische Beitrag der Seelsorge in der gemeinsamen
                                                          Sorge um die spirituellen Bedürfnisse von Betroffe-
Ein weiterer Markstein war die Hospizbewegung.
                                                          nen als Dimension der Palliative Care. Dabei wird
Sie wurde in den 1950er Jahren von der Pionierin
                                                          im vorliegenden Papier das seelsorgliche Handeln
Cicely Saunders, einer im christlichen Glauben ver-
                                                          in Bezug auf verschiedene Tätigkeitsfelder von
wurzelten und von interreligiösem Respekt über-
                                                          ­Seelsorge in der Palliative Care systematisch be-
zeugten Ärztin, Pflegefachfrau und Sozialarbeiterin,
                                                           schrieben und mit Kriterien ergänzt.
sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Medizin,
Pflege, Seelsorge und Sozialarbeit im anglo-amerika-      Durch die Systematik und Praxisrelevanz der Leit-
nischen Raum initiiert. 1967 gründete Cicely Saunders     linien soll die Arbeit von Seelsorge als spezialisierter
mit dem St. Christopher’s Hospice in London das           Spiritual Care in Palliative Care seelsorgeintern so-
erste moderne Hospiz. Die sich aus dieser Bewegung        wie für andere Berufsgruppen transparent kommu-
heraus entwickelnde Palliative Care basiert auf           niziert werden.
­einem ganzheitlichen Menschenbild. Spirituelle
                                                          Die Darstellung der Leitlinien ist idealtypisch zu
 ­Bedürfnisse und Ressourcen werden ebenso be-
                                                          verstehen sowohl was die einzelnen Teilschritte als
  rücksichtigt wie körperliche, psychische und soziale
                                                          auch die Gesamtheit der dargestellten Elemente
  Aspekte.1 Daher ist Palliative Care klar interprofes-
                                                          betrifft.
  sionell ausgerichtet: Fachpersonen aus Medizin,
  Pflege, Seelsorge und dem psychosozialen Bereich        Diese Idealgestalt kann die Praxis nicht voraus­
  kümmern sich im gegenseitigen Austausch ge-             nehmen, weil Seelsorge immer Beziehungsgesche-

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LEITLINIEN |      SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

hen ist. Patientinnen und Patienten sind immer                               nisch fortschreitenden Krankheiten. Sie wird vor-
auch Mitgestaltende der seelsorgerlichen Prozesse. 4                         ausschauend miteinbezogen, ihr Schwerpunkt
                                                                             liegt aber in der Zeit, in der die Kuration der Krank-
Die vorliegenden Leitlinien werden im Sinn der
                                                                             heit als nicht mehr möglich erachtet wird und
Qualitätssicherung und -entwicklung fortlaufend
                                                                             kein primäres Ziel mehr darstellt. Patientinnen und
überprüft und weiterentwickelt.
                                                                             Patienten wird eine ihrer Situation angepasste
                                                                             optimale Lebensqualität bis zum Tode gewährleis-
Adressatinnen und Adressaten                                                 tet und die nahestehenden Bezugspersonen
                                                                             werden angemessen unterstützt. Die Palliative
Die Leitlinien richten sich in erster Linie an Fach­
                                                                             Care beugt Leiden und Komplikationen vor. Sie
personen der allgemeinen und spezialisierten Pallia-
                                                                             schliesst medizinische Behandlungen, pflegerische
tive Care, gemäss den Vorgaben der vorhandenen
                                                                             Interventionen sowie psychologische, soziale
Strukturen. Darüber hinaus informieren sie Ent-
                                                                             und spirituelle Unterstützung mit ein.»9
scheidungsträgerinnen und -träger und Fachper­
sonen des Gesundheitswesens und der Kirchen                             – Seelsorgliche Begleitung wird in den vorliegenden
­sowie Interessierte darüber, wie Fachpersonen der                        Leitlinien als religiös-spirituelle Begleitung um-
 Seelsorge in Palliative Care arbeiten.                                   schrieben und schliesst existenzielle, psychische,
                                                                          soziale und biographische Aspekte mit ein.
Vorlagen                                                                – Unter Religion wird eine Gemeinschaft verstan-
                                                                          den, welche bestimmte Traditionen, Rituale/­
1. Die vorliegenden Leitlinien wurden in enger Zu-
                                                                          Sakramente und Texte teilt (Christentum, Juden-
   sammenarbeit und fortlaufender inhaltlicher/
                                                                          tum, Islam, Hinduismus, Buddhismus u.a.) in
   formaler Abstimmung mit der «Task Force Spiri-
                                                                          jeweils unterschiedlichen konfessionellen und
   tual Care» (palliative ch) und ihrem Grundlage-
                                                                          kulturellen Ausprägungen.
   papier «Spiritual Care in Palliative Care - Leitlinien
   zur interprofessionellen Praxis» erarbeitet.5 Sie
   verstehen sich als professionelle Ausgestaltung
   der dort beschriebenen interprofessionellen
   ­Aufgabe durch die Seelsorge.
2. Sie orientieren sich am Grundlagenpapier: «Stan-
   dards of Practice for Professional Chaplains in                      1 Vgl. World Health Organisation (WHO) 2002.
                                                                        2 Vgl. BAG/GDK 2016
   Hospice and Palliative Care» der amerikanischen                      3 Vgl. Puchalski 2009. In: Journal of Palliative Medicine 12, 2009, 885-904.
   «Association of professional chaplains».6                              Vgl. ­palliative ch 2018
                                                                        4 Vgl. Timmermann/Baart 2016. In: Conradi/Vosman (Hg.), 189-208.
In den Leitlinien werden nationale und internatio-                      5 palliative ch 2018
                                                                        6 Association of Professional Chaplains 2014.
nale Vorgaben für Palliative Care (WHO/EAPC) be-                        7 Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerische Konferenz der kantonalen
rücksichtigt, insbesondere die Grundlagenpapiere                          Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK: Nationale Strategie Palliative

des BAG.7                                                                 Care 2010-2012, Bern 2010; http://www.bag.admin.ch/themen/medi-
                                                                          zin/06082.
                                                                          Bundesamt für Gesundheit BAG/Schweizerische Konferenz der kantonalen

Hinweise auf die Terminologie im
                                                                          Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK: Nationale Leitlinien Palliative
                                                                          Care, Bern 2010; http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/06082.
Dokument8                                                                 Palliative ch, Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin, Pflege und
                                                                          Begleitung, BIGORIO 2008, Empfehlungen zu Palliative Care und Spiritualität,

– Basierend auf den Nationalen Leitlinien Palliative                      Konsens zur «best practice» für Palliative Care in der Schweiz, Bigorio 2008.
                                                                          Bundesamt für Gesundheit BAG/Schweizerische Konferenz der kantonalen
  Care verstehen die Autorinnen und Autoren der                           Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK: Das interprofessionelle Team
  vorliegenden Leitlinien Palliative Care als «die Be-                    in der Palliaitve Care, Grundlagen einer bedürfnisorientierten Betreuung und
                                                                          Behandlung am Lebensende, Bern 2016.
  treuung und die Behandlung von Menschen mit                           8 Vgl. palliative ch 2018
  unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chro-                        9 BAG/GDK 2010b, 8.

                                                                                                                                                    5
– Religiosität meint über die institutionelle Reli­
  gionszugehörigkeit hinaus eine persönliche Ge-
  staltung und Lebenspraxis von Religion.
– Spiritualität wird verstanden als Verbundenheit
  einer Person mit dem, was ihr Leben trägt, inspi-
  riert und integriert sowie die damit verbundenen
  Überzeugungen, Werthaltungen, Erfahrungen
  und Praktiken, die religiöser oder nicht-religiöser
  Art sein können.10

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LEITLINIEN |      SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

Grundlagen
Seelsorgeverständnis                                                    Ausrichtung sowie eine Weiterbildung in Palliative
                                                                        Care absolviert.
«Seelsorge im Sinne von spirituell-religiöser Be­
gleitung umfasst fünf Dimensionen; diese sind:                          In der Regel sind sie kirchlich beauftragt und Mit-
                                                                        glied einer Seelsorgevereinigung. Insgesamt elf
1.   Seelsorge als Beziehung,
                                                                        Kompetenzen zeichnen die Fachpersonen der Seel-
2.   ihre personale Vermittlung,
                                                                        sorge aus.
3.   ihre thematische Strukturierung,
4.   ihre kontextuelle Einbettung,                                      1. Pastoralpsychologische Kompetenz: Fachliche,
5.   Seelsorge als ein Geschehen mit Transzendenz-                         ganzheitliche Trauer- Sterbe- und Krisenbe­
     bezug.»11                                                             gleitung unter Einbeziehung der körperlichen,
                                                                           psychischen, sozialen und spirituellen Ebene.13
«Sie ist die aufsuchende Zuwendung mit dem An-
gebot der Präsenz und des Zuhörens, des Dialogs                         2. Kommunikative Kompetenz: Beziehungen her-
und des prozesshaften Begleitens in existentiellen,                        stellen, mit Respekt und Freiheit gestalten.
spirituellen und systemischen Kontexten von Ein-                           ­Emotionale, persönliche und konflikthafte Inhalte
zelpersonen, Paaren, Familien, Gruppen und Gemein-                          begleiten.14
schaften im Alltag, in Krisen und an Übergängen
                                                                        3. Religiös-spirituelle Kompetenz: Fähigkeit, Men-
durch Begegnung, Gespräch, Gebet, Segen, symboli-
                                                                           schen mit unterschiedlichen religiösen Orientie-
schen, rituellen und sakramentalen Handlungen.»12
                                                                           rungen spirituell zu begleiten. Wahrnehmung
Dabei beteiligt sich die Seelsorge an der gemeinsa-                        der vorhandenen Werte und Prägungen, Normen
men Aufgabe aller Gesundheitsberufe, existentielle                         und Bräuche, unabhängig von kirchlicher Mit-
und religiös-spirituelle Themen und Fragestellungen                        gliedschaft. Die spirituelle Dimension erfahrbar
von Patientinnen und Patienten sowie von An- und                           werden lassen. Fachwissen über Religionen,
Zugehörigen wahrzunehmen und qualifiziert zu                               ­Konfessionen, Kulturen, Spiritualität, Werte und
begleiten.                                                                  Philosophien. Vernetzung mit und Triage zu
                                                                            ­Religionsvertretenden.15
Die Seelsorge orientiert sich an einem christlich-­
humanistischen Menschenbild, das die körperliche,                       4. Rituelle und liturgische Kompetenz: Neue und
psychische, soziale und spirituelle Dimension eines                        traditionelle Abschiedsrituale individuell und ad-
Menschen im Blick hat. Sie anerkennt die unverlier-                        ressatenzentriert vorbereiten und durchführen.16
bare persönliche Würde als unbedingten Wert jedes
                                                                        5. Ethische Kompetenz: Beratung und Unter­
Menschen, unabhängig von Fähigkeiten oder Eigen-
                                                                           stützung in der Entscheidungsfindung, bei
schaften, in Anknüpfung an das biblische Verständ-
                                                                           ­ethischen Dilemmata und Fragen.17
nis vom Menschen als Ebenbild Gottes.
                                                                        10 Die European Association for Palliative Care (EAPC) definiert Spiritualität als

Kompetenzen der Fachpersonen in                                            «die dynamische Dimension menschlichen Lebens, die sich darauf bezieht, wie

Theologie und Seelsorge
                                                                           Personen (individuell und in Gemeinschaft) Sinn, Bedeutung und Transzen-
                                                                           denz erfahren, ausdrücken und/oder suchen, und wie sie in Verbindung stehen
                                                                           mit der Gegenwart, sich selbst und anderen, der Natur, dem Bedeutsamen
Die Fachpersonen der Seelsorge in Palliative Care                          und/oder dem Heiligen.» (Nolan et al., 2011).

haben eine universitäre Ausbildung in Theologie                         11 Morgenthaler 2009, 24.
                                                                        12 Tschanz Cooke 2013, 179.
oder einen äquivalenten Abschluss, eine Weiter­                         13 Klessmann 2008, 263ff.
bildung in klinischer, systemischer oder lösungs-                       14 Ziemer, Jürgen (2004): Seelsorgelehre, Göttingen, 2. Aufl., 183.
                                                                        15 Ebd., 184; Morgenthaler 2009, 25/28.
orientierter Seelsorge mit pastoralpsychologischer                      16 Klessmann 2008, 155ff.
                                                                        17 Klessmann 2008, 300ff.

                                                                                                                                                       7
6. Systemische Kompetenz: Verständnis für kom-
   plexe Prozesse im Familiensystem, sozialen
   ­Umfeld und in der interprofessionellen Zusam-
    menarbeit.18
7. Kontext-Kompetenz: Vernetzung und interpro-
   fessionelle Zusammenarbeit mit Fachpersonen,
   Familien- und Nachbarschaftshilfen, Gemein-
   deangeboten, Freiwilligen.19
8. Hermeneutische Kompetenz: Umgang mit Freud,
   Leid und Übergängen. Adäquates Verstehen und
   Sinnerschliessung. Lebensbezüge, Deutungen und
   Ressourcen finden in Bezug darauf, was dem
   ­Gegenüber Hoffnung, Halt, Trost, Vertrauen und
    Zuversicht gibt.20
9. Persönlichkeitskompetenz: Integrität, Authen­
   tizität, Grundvertrauen, Konfliktfähigkeit,
   ­Belastbarkeit. Beheimatung in einer religiös-­
    spirituellen Praxis.21
10. Theorie-Kompetenz: Kritische Sachkundigkeit in
    wissenschaftlichen Theorieansätzen. Das eigene
    seelsorgliche Handeln konzeptualisieren und
    kommunizierbar machen.22
11. Gesellschaftsanalytische Kompetenz: Beteiligt
    sich am kritischen Diskurs einer strukturellen
    Verortung von Palliative Care in der Gesellschaft.23

 8
LEITLINIEN |     SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

A. Begleitung von Patientinnen und Patienten sowie
   An- und Zugehörigen
Leitlinie 1: Präsenz in der Beziehung
                                                                       Handeln
Grundlage
                                                                       Die Fachperson der Seelsorge
Religiös-spirituelle Begleitung ist geprägt durch die
gegenseitige Beziehung zu sich selbst, zum anderen                     – stellt sich zur Verfügung und lässt sich ein.
und zur Transzendenz.24
                                                                       – gestaltet die Beziehung achtsam und empathisch.
Beziehung im seelsorglichen Setting ist geprägt
                                                                       – versetzt sich in die Lebenswelt des anderen
durch drei verschiedene Ebenen:
                                                                         ­hinein und anerkennt sie.
a) durch Präsenz25 in der Begegnung
                                                                       – bewertet die Erzählung des anderen nicht,
b) durch die mit der Fachperson Seelsorge in die
                                                                         ­sondern erkennt, was für den anderen «auf
   Gesprächssituation eingebrachte Rolle26
                                                                          dem Spiel steht».
c) und die damit verbundene spirituell-religiöse
   ­Dimension.27                                                       – öffnet sich der Gesprächsperson und lässt sich
                                                                         selbst berühren/betreffen.
Auf der Grundlage von Achtsamkeit, radikaler
­Orientierung an der Lebenswelt der Patientin oder                     – reflektiert die angesprochenen Themen, spiegelt
 des Patienten und der Bereitschaft, sich von ihren                      sie in der eigenen Wahrnehmung zurück.
 Bedürfnissen berühren zu lassen, knüpft die seel-
                                                                       – erlaubt dem oder der anderen, die Art und Weise
 sorgliche Präsenz an die Verwundbarkeit und Be-
                                                                         zu bestimmten, in der er oder sie Unterstützung
 dürftigkeit der anderen Person an und lässt sich in
                                                                         wünscht.
 der Beziehungsgestaltung davon leiten.28
                                                                       – nimmt sich Zeit und gibt Zeit.
In der Begegnung zeichnen sich Unterscheidungen
ab, woraus sich Themen für die seelsorgliche Be-                       – sorgt für Verlässlichkeit.
gleitung entwickeln:
– durch das in der Begegnung veränderte Selbst-
                                                                       18 Morgenthaler 2014, 59ff.
  erleben des Patienten oder der Patientin.                            19 Morgenthaler 2009, 25.
                                                                       20 Ziemer 2004,183.
– durch die Interaktion zwischen den Gesprächs-                        21 Vgl. ebd., 182.
  partnern (als zwei Individuen in den aktuellen                       22 Ebd., 185.
                                                                       23 Vgl. Nauer 2014, 311.
  Rollen «Patientin oder Patient»/«Fachperson der                      24 vgl. Konsensusdefinition von palliative.ch: «Spiritualität wird erlebt in der Be-
  Seelsorge»).                                                            ziehung zu sich selber, zu anderen und zum Transzendenten», BIGORIO 2008,
                                                                          Empfehlungen zu Palliative Care und Spiritualität.
– durch thematische Unterscheidungen, welche                           25 «Entscheidend für eine präsentische Herangehensweise ist der Anschluss an
                                                                          die Lebenswelt und den Lebenslauf, der eher rekonstruktiv aufgefasst wird,
  die in der aktuellen Situation und Begegnung                            also aus der Innenperspektive heraus, statt gefühlsbetont oder erklärend.»
  relevanten Themen sichtbar machen: «dieses                              Timmermann/Baart 194.
  konkrete Thema – statt alle möglichen anderen»                       26 Vgl. Martin Buber: «Der Zweck der Beziehung ist ihr eigenes Wesen, das ist: die
                                                                          Berührung des Du. Denn durch die Berührung jedes Du rührt ein Hauch des
  (Krankheit-Gesundheit/Leben-Endlichkeit, usw.).                         ewigen Lebens uns an.» Buber 2002, 61.
  In einer spirituell-religiösen Kommunikation ist                     27 «Die präsentische Sorgebeziehung ist eine Beziehung, in welcher der andere in
                                                                          der Gegenwart der Fachkraft zugleich ungleich und gleichwertig sein kann.»
  «dieses erste konkrete Thema» sowohl Ergebnis                           Timmermann/Baart 2016, 204.
  wie auch zukünftige Ressource im sich abzeichnen-                    28 Kennzeichnend für die Beziehungsgestaltung im seelsorglichen Setting «ist ....
  den spirituellen Prozess der daran Beteiligten.                         ein bewusster Perspektivenwechsel und die Bereitschaft, sich der Lebenswelt
                                                                          der Betroffenen ‚auszusetzen‘ (exposure)». Timmermann/Baart 196.

                                                                                                                                                       9
Kriterien                                                – identifiziert Zugänge und Ressourcen aber auch
– Die Fachperson der Seelsorge bietet ihre Präsenz         Hindernisse und Risiken für eine wirksame spiri-
   niederschwellig an – das Angebot kann von Patien-       tuelle, religiöse und existenzielle Begleitung und
   tinnen und Patienten gewählt oder auch abge-            respektiert, was noch nicht benennbar ist.
   wählt werden.
                                                         – klärt die Anliegen und Zielsetzungen für die Be-
– Die Fachperson der Seelsorge beobachtet die              gleitung zusammen mit den Patientinnen und
  ­geäusserten Themen, verbindet sie mit der aktu-         Patienten beziehungsweise deren An- und Zuge-
   ellen Situation und schafft Bezüge zur spirituell-­     hörigen.
   religiösen Dimension.
                                                         Kriterien
– Die Fachperson der Seelsorge bietet einen Rück-
                                                         – Ein erster Kontakt findet innerhalb der in der
  blick auf den gemeinsamen Gesprächsgang an
                                                            ­jeweiligen Einrichtung festgelegten Form und
  (gemeinsame Prozessanalyse).
                                                             Zeitspanne statt.
                                                         – Die Abklärung wird fortlaufend aktualisiert.
Leitlinie 2: Klärung und Auftrag
                                                         – Die Religiosität und Spiritualität, die Kultur und
Grundlage                                                  Werte der Patientinnen und Patienten und deren
Der Prozess des Verstehens und der Klärung ist ein         An- und Zugehörigen werden anerkannt und
fundamentaler Vorgang der Praxis der Seelsorge.            ­respektiert. Die Kommunikation ist patienten­
Effektive Betreuung erfordert, dass Seelsorgeper­           orientiert gestaltet.
sonen die Situation wie auch die Bedürfnisse der
                                                         – Die für die interprofessionelle Zusammenarbeit
Patientinnen und Patienten abklären, um die Unter-
                                                           relevanten Informationen werden so dokumen-
stützung und Begleitung entsprechend gestalten
                                                           tiert, dass sie für das interprofessionelle Team
zu können. Die Wahrnehmung von Patientinnen
                                                           zugänglich sind.
und Patienten beziehungsweise deren An- und Zu­
gehörigen im Umfeld von Palliative Care erfordert
das Berücksichtigen relevanter körperlicher, psycho-­    Leitlinie 3: Begleitung
sozialer sowie spirituell-religiöser Faktoren, ein-
schliesslich das Berücksichtigen der Hoffnungen          Grundlage
und Ressourcen. Dabei findet besondere Be­               Auf der Grundlage einer wertschätzenden, authen-
achtung, dass sich spirituelle und religiöse Nöte,       tischen, auf Respekt und Vertrauen basierenden
­Ressourcen und Anliegen in ganz unterschiedlichen       ­Beziehung zu Patientinnen und Patienten bezie-
 Vorstellungen und Bildern ausdrücken können.             hungsweise deren An- und Zugehörigen begleiten
                                                          die Fachpersonen der Seelsorge diese im Gespräch,
Handeln                                                   in achtsamer Präsenz oder falls gewünscht durch
Die Fachperson der Seelsorge                              Rituale (z.B. Segen, Gebet, Krankensalbung). Dass
                                                          darin eine spirituelle Dimension zum Tragen kommt,
– sammelt und evaluiert im Sinne einer umfassen-
                                                          entzieht sich der Machbarkeit und schliesst ein
  den spirituellen Wahrnehmung Informationen
                                                          ­Moment der Unverfügbarkeit ein, mit welchem
  über die spirituellen, religiösen, psychischen und
                                                           Seelsorge rechnet.
  sozialen Schmerzen, Bedürfnisse, Hoffnungen
  und Ressourcen der Patientinnen und Patienten          Die Fachperson der Seelsorge trägt innerhalb des
  und deren An- und Zugehörigen.                         Betreuungsteams die Verantwortung für die spirituell-­
                                                         religiöse Begleitung von Patientinnen und Patienten
– nutzt bei Bedarf dafür anerkannte Assessment-­
                                                         und deren An- und Zugehörigen. Sie entwickelt, in
  Instrumente.
                                                         engem Bezug auf die Weltanschauung und Werte

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LEITLINIEN |     SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

der Betroffenen und im Austausch mit dem inter-                             auf die Stärkung von individuellen Ressourcen
professionellen Team, ein Konzept für die spirituell-­                      sowie auf die Unterstützung der Beziehungen
religiöse Begleitung.                                                       von Patientinnen und Patienten zu sich selbst,
                                                                            ihrem Umfeld, ihren Werten und zur Transzen-
Damit fördert sie das umfassende Wohlbefinden
                                                                            denz.
der Patientinnen und Patienten beziehungsweise
derer An- und Zugehörigen und sichert die Konti-                       – Die Fachperson der Seelsorge ist geschult in
nuität in der Begleitung.                                                ­klinischer Gesprächsführung und bringt eine
                                                                          breite, spirituell-religiöse Ritualkompetenz mit.
Handeln
                                                                       – Die Fachperson der Seelsorge ist in Bezug auf die
Die Fachperson der Seelsorge
                                                                         Gestaltung der spirituell-religiösen Begleitung
– nimmt im Sinne der aufsuchenden Seelsorge und                          im kontinuierlichen Gespräch mit den Patientin-
  auf Anfrage (durch Patientinnen und Patienten,                         nen und Patienten beziehungsweise deren An-
  Behandlungsteam) mit den Patientinnen und                              und Zugehörigen und nach Möglichkeit mit den
  Patienten und/oder den An- und Zugehörigen                             Mitgliedern des Behandlungsteams.
  Kontakt auf.
                                                                       – Die Fachperson der Seelsorge sichert gemäss
– begleitet Patientinnen und Patienten durch                             den in der Einrichtung vorhandenen Einsatz­
  ­Präsenz, Gespräche und Rituale im Prozess der                         plänen Pikett für die seelsorgliche Begleitung.
   Abschiedsbewältigung, der stärkenden spiri­
   tuellen Verortung, der Lebenswürdigung und der
   Versöhnung mit sich selbst und der Mitwelt.
                                                                       Leitlinie 4: Kulturelle Sensitivität
                                                                       und Diversität
– nimmt psychische, soziale und spirituell-religiöse
  Schmerzen in Trauer, Krankheit, Krisen, Sterben                      Grundlage
  und Tod wahr und begleitet Patientinnen und                          Die Vielfalt kultureller, spiritueller und religiöser
  Patienten bzw. ihr An- und Zugehörigen bedürf-                       ­Traditionen ist in der gegenwärtigen Gesellschaft
  nis- und ressourcenorientiert.                                        eine Selbstverständlichkeit.
– reflektiert jeweils die Begegnung und schafft                        Dieser Diversität von kulturellen, spirituell-religiösen
  damit eine Grundlage für die weiterführende                          und auch biographischen Prägungen begegnet das
  Begleitung.                                                          interprofessionelle Behandlungsteam mit Respekt
                                                                       und Wertschätzung. Die Fachperson der Seelsorge
– arbeitet aktiv mit dem interprofessionellen
                                                                       unterstützt das interprofessionelle Team in dieser
  ­Behandlungsteam zusammen.
                                                                       Sensibilität und stellt dafür ihr Fachwissen zur Ver-
– berät und begleitet Patientinnen und Patienten                       fügung.
  beziehungsweise An- und Zughörige wie auch
  das interprofessionelle Team in ethischen Ent-                       Handeln
  scheidungsprozessen.                                                 Die Fachperson der Seelsorge
                                                                       – orientiert sich in der Begleitung und Unter­
Kriterien
                                                                         stützung schwerkranker Menschen an deren
– Die spirituell-religiöse Begleitung basiert auf
                                                                         kulturellen, spirituell-religiösen und biogra­
   ­einer umfassenden spirituellen Wahrnehmung
                                                                         phischen Prägung.
    und baut eine tragfähige und vertrauensvolle
    Beziehung auf.                                                     – fördert im interprofessionellen Team die Sen­
                                                                         sibilität gegenüber dieser Vielfalt. Sie bringt ihr
– Die spirituell-religiöse Begleitung zielt auf die
                                                                         Fachwissen über unterschiedliche kulturelle,
  Begleitung von Bedürfnissen und Symptomen,

                                                                                                                              11
r­ eligiöse und spirituelle Vorstellungen und Tradi-      vertrauensvoll gewachsenen, religiös-spirituellen
       tionen ein.                                              Beziehung.
– ist im Gespräch mit Patientinnen und Patienten             – vermittelt bei Bedarf Fachpersonen mit beson-
  und deren An- und Zugehörigen aufmerksam                     deren Kenntnissen.
  für besondere persönliche, kulturelle, soziale und
                                                             – kontaktiert bei einer Verlegung in eine andere
  spirituell-religiöse Bedürfnisse und Anliegen
                                                               Institution auf Wunsch die dort verantwortliche
  und zieht auf Wunsch auch Vertreterinnen und
                                                               Fachperson der Seelsorge und übermittelt ihr,
  Vertreter anderer Konfessionen oder Religionen
                                                               nach Absprache mit den Patientinnen und Patien-
  bei.
                                                               ten, die relevanten Informationen.
Kriterien                                                    – begleitet beim Versterben von Patientinnen und
– Die Fachperson der Seelsorge verfügt über Grund-             Patienten während des Institutionsaufenthaltes
   lagenkenntnisse zum kulturspezifischen Ge-                  auf Wunsch die An- und Zugehörigen bei der
   sundheits- und Krankheitsverständnis sowie zu               Trauerbewältigung mithilfe von Gesprächen und
   Themen der interkulturellen Begleitung.                     Ritualen.
– Die Verortung der Fachperson der Seelsorge in
                                                             Kriterien
  der christlichen Tradition ist transparent.
                                                             – Die Kontakte innerhalb des institutionsinternen
                                                                Teams der Fachpersonen der Seelsorge sowie
Leitlinie 5: Schnittstellen und                                 mit Pfarreien, Kirchgemeinden und religiösen oder
­Kontinuität                                                    weltanschaulichen Gemeinschaften ausserhalb
                                                                der Institution sind gesichert.
Grundlage
                                                             – Ein Verzeichnis mit den Kontaktdaten unter-
Während des Begleitprozesses (Kontaktaufnahme,
                                                               schiedlicher Konfessionen, Religionen und Welt­
Begleitung und Abschluss) sichert die Fachperson
                                                               anschauungen sowie weiterer Fachpersonen
der Seelsorge ein sorgfältiges Schnittstellenmanage-
                                                               ist vorhanden.
ment. Dieses gewährleistet die Kontinuität der
existenziell-spirituell-religiösen Begleitung und die
Unterstützung der An- und Zugehörigen bei der
Verlust- und Trauerbewältigung. Die Fachperson der
Seelsorge plant alle Interventionen nach sorgfältiger
Abklärung und im Einverständnis mit den Patien-
tinnen und Patienten beziehungsweise den An- und
Zugehörigen und orientiert sich dabei an deren
­persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Die Inter-
 ventionen sind mit dem Team abgestimmt.

Handeln
Die Fachperson der Seelsorge
– erfasst zu Beginn der Begleitung mögliche, bereits
  bestehenden Beziehungen zu religiös-spirituellen
  Bezugspersonen.
– übernimmt auf Wunsch die Kontaktaufnahme
  mit den spitalexternen Fachpersonen der Seel-
  sorge und sichert damit die Kontinuität einer

 12
LEITLINIEN |     SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

B. Interprofessionelle Zusammenarbeit
Leitlinie 6: Zusammenarbeit im                                         Kriterien
­interprofessionellen Team                                             – Seelsorge ist als spezialisierte Spiritual Care in
                                                                          die Organisationsstruktur der Institution und in
Grundlage                                                                 die Abläufe der Zusammenarbeit integriert.
Die interprofessionelle Zusammenarbeit ist Voraus-
                                                                       – Seelsorge trägt damit auch Mitverantwortung an
setzung der Palliative Care. Die Fachperson der Seel-
                                                                         der strukturellen Verankerung von Angeboten
sorge ist als Spezialistin der Spiritual Care ein in­
                                                                         in Fort- und Weiterbildung sowohl im Bereich der
tegriertes Mitglied des interprofessionellen Teams
                                                                         allgemeinen als auch der spezialisierten Spiritual
(Ärzte, Pflege, Soziale Arbeit, Psychologie, Seelsorge,
                                                                         Care.
Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung,
Pharmazie, Kunsttherapie, Musiktherapie, Komple-
mentärmedizin u.a.)29. Die spirituelle Dimension ist                   Leitlinie 7: Zugang zu Information
eine Grunddimension des gemeinsamen Handelns.                          und Dokumentierung der Betreuung
Die Fachperson der Seelsorge trägt die primäre Ver­
antwortung für das Wahrnehmen und Begleiten                            Grundlage
von spirituell-religiösen Aspekten in der Betreuung                    Als Mitglied des Behandlungsteams hat die Fach-
von Patientinnen und Patienten sowie ihrer An-                         person der Seelsorge Zugang zu Informationen,
und Zugehörigen.                                                       die ihr die Anpassung ihres Konzepts der spirituell-­
                                                                       religiösen Begleitung an den interdisziplinären Be-
Sie trägt diesen Fokus in den formellen und infor-
                                                                       handlungsplan ermöglicht. Gleichermassen teilt sie
mellen Austausch im interprofessionellen Team
                                                                       dem Team ihre eigenen Beobachtungen, Einschät-
­hinein. Damit trägt sie wesentlich zu einer ganz-
                                                                       zungen und Fragestellungen sowie ihre Vorschläge
 heitlichen und mehrdimensionalen Kultur der
                                                                       für die spirituelle Begleitung mit. Ein solcher Aus-
 ­Palliative Care bei.
                                                                       tausch setzt zum einen ein Vertrauensverhältnis im
                                                                       Team und zum anderen die Wahrung der Vertraulich-
Handeln
                                                                       keit und der Schweigepflicht voraus.
Die Fachperson der Seelsorge
                                                                       Der formelle und/oder informelle Informationsaus-
– unterstützt das Team im Sinne der Ganzheitlich-
                                                                       tausch trägt zur Stärkung des Teamgeists und einer
  keit in der Wahrnehmung und Begleitung von
                                                                       positiven Kultur innerhalb des Behandlungsteams
  existentiellen und spirituell-religiösen Fragen, Be-
                                                                       bei.
  dürfnissen und Ressourcen der Patientinnen
  und Patienten und deren An- und Zugehörigen.
                                                                       Handeln
– engagiert sich in verschiedenen interprofessio-                      Die Fachperson der Seelsorge
  nellen Arbeitsgruppen.
                                                                       – informiert sich anhand der Patientendokumen-
– kommuniziert im interprofessionellen Team ihre                         tation bzw. im Gespräch mit dem Behandlungs-
  seelsorgliche Haltung, ihre Werte, Kompetenzen                         team zu sachdienlichen Patientendaten.
  und Arbeitsweise.
                                                                       – informiert die Patientinnen und Patienten über
– nimmt regelmässig an interprofessionellen                              die Art und Weise, wie sie mit dem interprofessio-
  ­Rapporten, Rundtischgesprächen und Fallbespre-                        nellen Team Informationen austauscht und
   chungen teil und leitet diese gegebenenfalls.                         weist die Patientinnen und Patienten auf das

                                                                       29 Vgl. BAG/GDK 2016, 6.

                                                                                                                         13
Recht hin, die Weitergabe von Informationen zu      Handeln
      untersagen.                                         Die Fachperson der Seelsorge
– erfasst in dem für die Seelsorge vorgesehenen           – kommuniziert transparent, dass sie Mitglied des
  Teil der elektronischen Patientenakte mit Zu-             interprofessionellen Teams ist im Sinne Art. 321
  stimmung der Patientin oder des Patienten In-             des StGB.
  formationen, die für deren interprofessionelle
                                                          – sichert den Patientinnen und Patienten und
  Begleitung von Bedeutung sind. Hierzu zählen
                                                            ­deren An- und Zugehörigen zu, dass geäusserte
  insbesondere:
                                                             Inhalte im Sinne des Seelsorgegeheimnisses als
      – Elemente, die psychosoziale und spirituell-­         verschwiegen behandelt werden.
        religiöse Nöte betreffen,
                                                          – informiert das Behandlungsteam über die Be-
      – Elemente, die psychosoziale und spirituell-­        deutung des Seelsorgegeheimnisses als Teil des
        religiöse Ressourcen betreffen,                     seelsorglichen und interprofessionellen Handelns.
      – Elemente, die den Kontakt zu den An- und
                                                          Kriterium
        ­Zugehörigen betreffen,
                                                          – Die Fachperson der Seelsorge hat Kenntnis von
      – je nach Religionszugehörigkeit konkretere            Inhalt und seelsorgespezifischer Umsetzung der
        ­rituelle Bedürfnisse.                               gesetzlichen und kirchlichen Grundlagen zur
                                                             Schweigepflicht.
Kriterien
– Die elektronische Patientenakte sieht einen Platz
   für spirituelle/religiöse Elemente vor.
– Die Elemente der elektronischen Patientenakte
  sind für alle beteiligten Fachpersonen einsehbar.
– Die Fachperson der Seelsorge steht im Kontakt
  mit dem interprofessionellen Team.

Leitlinie 8: Schweigepflicht
Grundlage
Die Fachperson der Seelsorge beachtet die Schweige-
pflicht wie sie gemäss der Gesetzgebung auf
­Kantons- und Bundesebene sowie in den offiziellen
 kirchlichen Gesetzen und Regelungen festgehalten
 ist. Das betrifft die Informationen aller Quellen, von
 Patientinnen und Patienten und deren An- und Zu-
 gehörigen, von Mitgliedern des interprofessionellen
 Teams und weiteren Fach- und Betreuungspersonen
 sowie medizinische Dokumentationen.
Die Schweigepflicht dient dem Schutz der Privat-
sphäre der Patientinnen und Patienten und deren An-
und Zugehörigen. Eine Verletzung der Schweige-
pflicht kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen
(Art. 321 des StGB).

 14
LEITLINIEN |      SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

C. Mitarbeitende und Organisation/Institution
Leitlinie 9: Begleitung, Beratung                                       Leitlinie 10: Werte/Mitwirkung in
und Weiterbildung von Mitarbei-                                         der Organisation
tenden
                                                                        Grundlage
Grundlage                                                               Die Fachperson der Seelsorge wird in das Team der
Die Fachperson der Seelsorge bietet Begleitung, Be-                     Palliative Care und damit im weiteren Sinne in die
ratung und Weiterbildung an. Sie ist Ansprech­                          Behandlungseinrichtung, in der sie tätig ist, integ-
person für religiöse, spirituelle und lebensgeschicht-                  riert. Damit nimmt sie am allgemeinen Reflexions-
liche Fragestellungen der Mitarbeitenden – in                           prozess der Einrichtung über Werte oder Ethik
beruflicher oder persönlicher Hinsicht. Sie unter-                      ­sowie über sämtliche anderen institutionellen The-
stützt so die stärkende und vorbeugende Wirkung                          men teil. Sie ist Ansprechpartnerin für spirituelle
spiritueller und religiöser Ressourcen für die körper-                   und religiöse Fragen und trägt dazu bei, dass diese
liche und seelische Gesundheit der Mitarbeiten-                          in die Behandlungsphilosophie und ins Handeln
den (Empowerment und Prävention).                                        ­integriert werden. Sie absolviert auch entsprechende
                                                                          Fortbildungen in diesen Gebieten. Darüber hinaus
Handeln                                                                   ist sie Ansprechpartnerin für den Ort der Besinnung
Die Fachperson der Seelsorge                                            (oder die Kapelle) innerhalb der Institution. Sie
                                                                        wirkt aktiv am Aufbau der institutionellen Kultur mit,
– macht die Angebote der Seelsorge den Mitar­
                                                                          in der sie Anliegen im Kontext eines umfassenden,
  beitenden bekannt (u.a. Fallbesprechung, Inter­
                                                                          nicht nur nach ökonomischen Kriterien reduzier­
  vision, Defusing). Die Fachperson der Seelsorge
                                                                          baren, vierdimensionalen Menschenbildes unter-
  stellt ihre Dienste regelmässig vor und weist die
                                                                          stützt. Schliesslich verkörpert sie im Namen der
  ­Mitarbeitenden auf die Möglichkeit eines per-
                                                                          Einrichtung und darüber hinaus die Philosophie von
   sönlichen Gesprächs hin.
                                                                        Palliative Care und den Ort der spirituellen Dimen-
– berät bei spirituellen, religiösen und ethischen                      sion. So trägt sie zur Wahrnehmung der Einrichtung
  Fragestellungen und bringt ihr Fachwissen in                          in der Öffentlichkeit bei.
  entsprechende Weiter- und Fortbildungen ein.
                                                                        Handeln
– lädt die Mitarbeitenden ein, ihre eigenen spirituell-­
                                                                        Die Fachperson der Seelsorge
  religiösen Verortungen zu reflektieren und stärkt
  sie in ihrer Kompetenz der spirituellen Begleitung.                   – arbeitet nach Möglichkeit in Facharbeitsgruppen
                                                                          und Ethikkommissionen mit.
– bietet Unterstützung an in Fragen nach Sinn,
  Orientierung und spiritueller Beheimatung.                            – nimmt an der Teamsupervision teil.
– übernimmt Verantwortung in der Abschieds­
                                                                        Kriterien
  kultur. Sie begleitet die Mitarbeitenden in Fragen
                                                                        – Die Fachperson der Seelsorge wirkt in verschie-
  des Sterbens und Abschiednehmens und gestal-
                                                                           denen Arbeitsgruppen der Einrichtung mit.
  tet Gedenk- und Abschiedsfeiern.
                                                                        – Die Fachperson der Seelsorge ist dafür besorgt,
Kriterium                                                                 dass der Ort der Besinnung den Patientinnen
– Das Angebot der Seelsorge ist für Mitarbeitende                         und Patienten, ihren An- und Zugehörigen und
   bekannt.                                                               den Mitgliedern des Behandlungsteams offen-
                                                                          steht und unterschiedliche spirituelle und religi-
                                                                          öse Prägungen darin willkommen sind.

                                                                                                                           15
D. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Leitlinie 11: Ethikkodex                                – Die Fachperson der Seelsorge nimmt an Inter­
                                                          vision und Fortbildungen teil, um das Verständnis
Grundlage                                                 der Diversität zu vertiefen.
Die Fachperson der Seelsorge untersteht den be-
                                                        – Ein standardisiertes Vorgehen mit klaren Ver­
rufs- und standesethischen Richtlinien der sie
                                                          antwortlichkeiten kommt bei Beanstandungen
­beauftragenden und anstellenden Behörden. Ziel
                                                          von Patientinnen und Patienten, von An- und
 der ethischen Richtlinien ist der Respekt und die
                                                          ­Zugehörigen sowie von Mitarbeitenden zur An-
 Anerkennung kultureller, spirituell-religiöser sowie
                                                           wendung.
 gesellschaftlicher und persönlicher Diversität.
Die ethischen Richtlinien bilden die Basis für
                                                        Leitlinie 12: Aus- und Weiterbildung
– das Respektieren von Glaubensvorstellungen,
  Werten, Religion und Kultur von Patientinnen          Grundlage
  und Patienten und deren An- und Zugehörigen.          Die Fachperson der Seelsorge bringt eine universitäre
                                                        theologische Ausbildung (Master- oder Bachelor-
– die Wahrung von Grenzen innerhalb der pro­
                                                        stufe in Theologie) oder eine andere als gleichwertig
  fessionellen Beziehung im spirituellen, religiösen,
                                                        anerkannte theologische Ausbildung mit. Zudem
  kulturellen und sozialen Handeln.
                                                        verfügt sie über Weiterbildungen in Seelsorge und
– die Haltung des vorbehaltlosen Respektes vor          Pastoralpsychologie (CAS/DAS/MAS)30 oder äquiva-
  der Integrität des Gegenübers.                        lente Weiterbildungen und sie hat einen Basis- oder
                                                        Vertiefungskurs31 in Palliative Care absolviert.
Handeln
                                                        Die Fachperson der Seelsorge ist, in Absprache mit
Die Fachperson der Seelsorge
                                                        ihrer Anstellungsbehörde, dafür verantwortlich,
– drückt in ihrer Haltung jederzeit Respekt vor         sich weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Das
  der Würde und Entscheidungsfreiheit von Patien-       beinhaltet neben regelmässiger fachlicher Super-
  tinnen und Patienten und deren An- und Zuge-          vision und Intervision, dass sie sich mit den neusten
  hörigen aus und legt darum besonderen Wert auf        Erkenntnissen in Theorie und Praxis der Seelsorge
  eine respektvolle Beziehungsgestaltung.               und Pastoralpsychologie, Spiritual Care und Palliative
                                                        Care auseinandersetzt.
– enthält sich jeglicher Übergriffe sowohl in der
  Haltung als auch in Wort und Tat. Das schliesst
                                                        Handeln
  ideologisch gefärbte Beurteilungen, Beeinflus-
                                                        Die Fachperson der Seelsorge
  sung und Manipulation mit ein.
                                                        – besucht jährlich Weiterbildungen im Gebiet
– setzt sich im Wissen um die besondere Vulne­
                                                          ­Palliative Care, Spiritual Care, Seelsorge und/oder
  rabilität von schwerkranken und sterbenden
                                                           Pastoralpsychologie (Richtwert 25 h bei 100 %
  Menschen innerhalb der Strukturen der Einrich-
                                                           Anstellung) und setzt sich mit Fachliteratur aus-
  tung für deren Bedürfnisse und Rechte ein.
                                                           einander.
Kriterien                                               – reflektiert und evaluiert ihr eigenes Handeln
– Die Fachperson der Seelsorge nimmt Supervision          (z. B. Supervision, Intervision, weitere Austausch-
   in Anspruch, um die unbewussten Dimensionen            gespräche).
   der Beziehungsgestaltung zu verstehen und ge-
   gebenenfalls zu verändern.

 16
LEITLINIEN |      SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

– vernetzt sich und nimmt nach Möglichkeit an                           Handeln
  regionalen und nationalen Kongressen und Ver-                         Die Fachperson der Seelsorge
  anstaltungen teil.
                                                                        – fördert innerhalb der Institution ein gemein­
– pflegt und reflektiert ihre persönliche Spiritualität.                  sames Verständnis der spirituellen Dimension
                                                                          in der interprofessionellen Begleitung sowie
Kriterien                                                                 des Beitrags von Seelsorge als Spiritual Care.
– Die Fachperson der Seelsorge besucht die oben
                                                                        – prägt die Entwicklung von Qualitätskonzepten
   definierten, jährlichen Fortbildungen.
                                                                          und Best Practice-Modellen in der jeweiligen
– Die Fachperson der Seelsorge nimmt regel­                               ­Institution mit.
  mässig an Supervision, Intervision und Aus-
                                                                        – trägt zu einer gemeinsamen Haltung und Kultur
  tauschgesprächen teil.
                                                                          der Palliative Care in der jeweiligen Institution bei.
– Die Fachperson der Seelsorge hat Kenntnis
                                                                        – informiert sich über aktuelle Studien im Bereich
  der entsprechenden Fachstellen für Konflikt­
                                                                          Seelsorge/Spiritual Care.
  beratung und Krisenintervention.
                                                                        – beteiligt sich nach Möglichkeit an Weiterbildungs-
                                                                          aktivitäten des Teams.
Leitlinie 13: Forschung und
­Qualitätsentwicklung                                                   – bietet Weiterbildung, innerhalb und/oder ausser-
                                                                          halb der Institution, an.
Grundlage
                                                                        – initiiert oder unterstützt Forschungsvorhaben
Die Fachperson der Seelsorge beteiligt sich an der
                                                                          zu ihrem Tätigkeitsfeld.
Qualitätsentwicklung von Palliative Care, insbe­
sondere im Blick auf die vierte, spirituelle Dimension.
                                                                        Kriterien
Im diesem Kontext soll zudem die seelsorgliche
                                                                        – Die Fachperson der Seelsorge arbeitet konzept­
­Praxis wissenschaftlich begründet, ausgewiesen
                                                                           orientiert und weist sich innerhalb der Palliative
 und weiterentwickelt werden.
                                                                           Care Konzepte der Institution als integrierter
Die Spiritualitäts- und Seelsorgeforschung be-                             ­Bestandteil aus.
dient sich sowohl hermeneutischer und qualitativ-­
                                                                        – Die Fachperson der Seelsorge und ihre Angebote
empirischer wie auch evidenzbasierter und quan­
                                                                          sind in der Institution verankert und dement-
titativer Forschungsansätze. Sie macht, je nach
                                                                          sprechend in der Organisationsstruktur und den
Untersuchungsgegenstand, von diesen Ansätzen
                                                                          Prozessen integriert.
Gebrauch.
                                                                        – Die spirituelle Dimension in den Konzepten
Die Fachperson der Seelsorge setzt sich für die fort-
                                                                          und Handlungsleitsätzen der Institution wird
laufende Sicherung und Weiterentwicklung der
                                                                          durch die Seelsorge laufend evaluiert und
Qualität der professionellen Seelsorgearbeit wie
                                                                          weiterent­wickelt.
auch der Integration der spirituellen Dimension
in die palliative Versorgung ein.
Nach Möglichkeit beteiligt sich die Fachperson der
Seelsorge an Forschungsprojekten.

                                                                        30 CPT (Clinical Pastoral Training)/SYSA (Systemische Seelsorge)/LOS (Lösungs­
                                                                           orientierte Seelsorge) auf Stufe CAS/DAS/MAS.
                                                                        31 Gemäss aktuellem Stand des Bildungssystems (bisherig: A2-B2).

                                                                                                                                                     17
Anhang
I. Literatur                                           palliative ch, Schweizerische Gesellschaft für Palliative
                                                       Medizin, Pflege und Begleitung (2008): Empfehlun-
Association of Professional Chaplains (2014):
                                                       gen zu Palliative Care und Spiritualität, Konsens zur
­Standards of Practice for Professional Chaplains in
                                                       «best practice» für Palliative Care in der Schweiz:
 Hospice and Palliative:
                                                       http://www.palliative.ch/fileadmin/user_upload/
 http://www.professionalchaplains.org/files/profes-
                                                       palliative/fachwelt/E_Standards/E_12_1_bigo-
 sional_standards/standards_of_practice/stan-
                                                       rio_2008_Spiritualitaet_de.pdf
 dards_of_practice_hospice_palliative_care.pdf
                                                       palliative ch, Schweizerische Gesellschaft für Palliative
Buber M (2002): Ich und Du (11. Auflage), Stuttgart.
                                                       Medizin, Pflege und Begleitung, Task Force Spiritual
Bundesamt für Gesundheit BAG, Schweizerische           Care (2018): Spiritual Care in Palliative Care. Leitlinien
Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen      zur interprofessionellen Praxis, Bern.
und -direktoren GDK (2010a): Nationale Strategie
                                                       Timmermann G/Baart A (2016): Präsentische Praxis
Palliative Care 2010-2012, Bern:
                                                       und Theorie der Präsenz. In: Conradi E/Vosman F
http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/06082
                                                       (Hg.), Praxis der Achtsamkeit. Schlüsselbegriffe der
Bundesamt für Gesundheit/Schweizerische Kon­           Care-Ethik. Frankfurt am Main.
ferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
                                                       Tschanz Cooke K: (2013) Hoffnungsorientierte Syste-
und -direktoren GDK (2010b): Nationale Leitlinien
                                                       mische Seelsorge, Stuttgart.
Palliative Care, Bern:
http://www.bag.admin.ch/themen/medizin/06082           World Health Organisation (WHO): Definition of
                                                       Palliative Care
Bundesamt für Gesundheit/Schweizerische Kon­
                                                       http://www.who.int/cancer/palliative/definition/en/
ferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
und -direktoren GDK (2016): Das interprofessionelle    Ziemer J (2004): Seelsorgelehre (2. Auflage), Göttingen.
Team in der Palliative Care. Grundlagen einer be-
dürfnisorientierten Betreuung und Behandlung am
Lebensende, Bern.
                                                       II. Mitglieder der Steuerungs­
                                                       gruppe Fachgruppe Seelsorge von
Klessmann M (2008): Seelsorge, Neukirchen-Vluyn.       palliative ch
Morgenthaler C (2009): Seelsorge. Lehrbuch Prakti-     (Stand: 1.1.2019)
sche Theologie Bd. 3, Gütersloh.
                                                       Renata Aebi, Seelsorgerin, Beauftragte für Seelsorge
Morgenthaler, C (2014): Systemische Seelsorge          in Palliative Care, Evangelisch-reformierte Kirche des
(5. Auflage), Stuttgart.                               Kantons St. Gallen (Co-Leitung)
Nauer D (2014): Seelsorge (3. Auflage), Stuttgart.     Lisa Palm, Seelsorgerin Universitätsspital Zürich,
                                                       ­Beauftragte für Palliative Care, Katholische Kirche
Nolan S, Saltmarsch P and Leget C (2011): Spiritual
                                                        im Kanton Zürich (Co-Leitung)
care in palliative care: Working towards EAPC
Task Force. European Journal of Palliative Care        Susanne Cappus, Dr. phil., Diakonin Baselland,
18(2):86-89.                                           ­Palliativbeauftragte Christkatholische Kirche Schweiz
Puchalski C (2009): Improving the quality of spiri-    Matthias Fischer, Seelsorger, Beauftragter für Seel-
tual care as a dimension of Palliative Care. Journal   sorge in Palliative Care, Evangelisch-reformierte Kirche
of Palliative Medicine 12, 885-904.                    des Kantons Zürich

 18
LEITLINIEN |     SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN PALLIATIVE CARE

Karin Kaspers-Elekes, Seelsorgerin Kantonsspital                       Karin Tschanz Cooke
Thurgau, Präsidentin palliative ostschweiz                             Simon Peng-Keller
                                                                       Andreas Zimmermann
Jeanine Kosch, Theologin, Fachbeauftragte Palliative
                                                                       Daniel Zubler
Care Schweizerische Bischofskonferenz
Claudia Kohli-Reichenbach, Dr. theol., Aus- und
­Weiterbildung in Seelsorge (AWS), Universität Bern
Annette Mayer, Seelsorgerin CHUV Lausanne,
­Beauftragte für Palliative Care Katholische Kirche
 des Kantons Waadt
Susanna Meyer Kunz, Seelsorgerin und Leiterin
­reformierte Spitalseelsorge am Universitätsspital
 Zürich, Präsidentin Deutschweizerische Seelsorge-
 vereinigung
Pascal Mösli, Seelsorger und Supervisor IAP,
­Beauftragter für Spezialseelsorge und Palliative
 Care, ­Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
François Rosselet, Seelsorger und Koordinator
­Spital- und Klinikseelsorge, Evangelisch-reformierte
 Kirche des Kantons Waadt
Simone Rüd, Seelsorgerin Zuger Kantonsspital, Fach-
stelle Ökumenische Seelsorge Palliative Care Zug
Karin Tschanz Cooke, Dr. theol., Seelsorgerin
­Hirslanden Klinik Aarau, Leitung Palliative Care und
 Aus­bildung Reformierte Landeskirche Aargau, Vize­
 präsidentin palliative ch
Daniel Zubler, Seelsorger Kantonsspital Glarus
und psychologische Beratungsstelle, kirchlicher Be-
auftragter im PC-Forum Kanton Glarus

III. Autorenschaft
Renata Aebi
Lisa Palm
Susanne Cappus
Matthias Fischer
Karin Kaspers-Elekes
Jeanine Kosch
Claudia Kohli-Reichenbach
Pascal Mösli
François Rosselet
Simone Rüd

                                                                                             19
LEITLINIEN |            SEELSORGE ALS SPEZIALISIERTE SPIRITUAL CARE IN DER PALLIATIVE CARE

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