LESERREISE ECUADOR & GALÁPAGOS

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Ecuador & Galápagos   1

LESERREISE
ECUADOR & GALÁPAGOS
MIT RÖBI KOLLER
& ULRICH ACHERMANN
13. – 30. APRIL 2022

VULKANE, REGENWALD & EINMALIGE
TIERWELT
Ein absolutes Muss für diese Reise durch das kleine Land am Äquator: Ihr Fotoap-
parat! Um atemberaubende Landschaften mit schneebedeckten Vulkankegeln,
weite Ebenen des Andenhochlandes, das dichte Grün des Amazonasdschungels
und die unglaubliche Farbenpracht der Galápagosinseln mit ihrer Tierwelt fest-
zuhalten. Ebenso beeindrucken werden die Begegnungen mit Ecuadors Men-
schen. Mit feinem Gespür wird Ihr Begleiter Röbi Koller unterwegs als Moderator
und Vermittler fungieren und Ihnen einmalige Begegnungen mit seinen Kontak-
ten der indigenen Volksgruppen ermöglichen. Ihr Fachreferent Ulrich Acher-
mann liefert die passenden Hintergrundinformationen zu wirtschaftlichen, poli-
tischen und sozialen Themen des Landes und seinen Nachbarstaaten.

Noch etwas darf in Ihrem Koffer nicht fehlen: Kleidung für alle möglichen Wetterla-
gen. Denn einmalig kombiniert Ihr Programm das Kennenlernen sämtlicher drei
geografischer Zonen Ecuadors: Sie wandern und paddeln durch den feucht-war-
men Urwald des Amazonasbeckens, nehmen die Andenkette als Wegweiser süd-
wärts auf mehreren tausend Höhenmetern, um schliesslich auf den Galápagosinseln
in See zu stechen. Unterwegs folgen Sie den Spuren der Prä-Inka-Kulturen, klären
den Mythos der Panamahüte und mischen sich unter das Volk auf farbigen Märkten.
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Reiseroute
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Highlights
  Ein Stück Amazonien: Kanufahrten auf dem Rio Napo und Dschungelwande-
  rungen – auch bei Dunkelheit.
  Gespräche mit Indígenas: Röbi Koller bringt Sie feinfühlig und gekonnt an in-
  digene Volksgruppen heran, die von ihrem Selbstverständnis, Alltag und den
  problematischen Aspekten ihres Lebens erzählen.
  Turbulente Geschichte: In 15 Jahren zehn Präsidenten, Inflation von knapp
  100%, Korruption, Vergangenheit der Konquistadoren – Ihr Fachreferent
  Ulrich Achermann erläutert in den Gassen kolonialer Stadtkerne.
  Grossartige Vulkanlandschaften: Entlang der „Avenida de los Volcanes“ vor-
  bei am aktiven Vulkan Cotopaxi und dem 6‘000er Chimborazo, Kraterlagunen
  und lavageformten Schluchten.
  Inka-Ruinen: In Coyoctor und Ingapirca stossen Sie nicht nur auf ehemalige
  Bauten der Inkas, sondern auch ihrer Vor-Kultur der Cañari-Indios.
  Auf Darwins Spuren: Beim Umfahren der Galápagosinseln beobachten Sie
  Riesenschildkröten, Blaufusstölpel, Pinguine und Meerechsen.
  Nächtigen in allen Höhenlagen: In der Dschungellodge, in einer Kolonialvilla
  des ecuadorianischen Andenhochlandes und auf dem Expeditionsschiff vor ei-
  nem idyllischen Galápagos-Strand!

Termin:                   13. – 30. April 2022
Dauer:                    18 Tage
Fachreferenten:           Röbi Koller, Ulrich Achermann
Teilnehmerzahl:           max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:                                11‘650.-
Einzelzimmerzuschlag:
12 Übernachtungen auf dem Festland           1‘790.-
3 Übernachtungen auf den Galápagos           1‘580.-
Es besteht die Möglichkeit, auf der M/V Galápagos Legend die Doppelkabine (Ju-
nior Suite) mit einem anderen Reiseteilnehmer resp. Reiseteilnehmerin zu teilen.
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Reiseprogramm
Tag 1: Zürich – Madrid – Quito
Flug mit Iberia von Zürich via Madrid nach Quito, wo wir am Nachmittag des
gleichen Reisetages ankommen. Schon beim Landeanflug im Andenhochtal
können die schneebedeckten Vulkane bestaunt werden. Mit über 100 Kirchen
und 55 Klöstern, ihren Bürgerhäusern und Plätzen hat Quito wie keine andere
Stadt Lateinamerikas ihr koloniales Erbe bewahrt. Beim Willkommensabendes-
sen stimmen wir uns auf Ecuador ein und stossen mit Röbi Koller auf die nächs-
ten gemeinsamen Tage an.

Tag 2: Quito und Äquator
Unser lokaler Guide zeigt uns die facettenreiche Hauptstadt Ecuadors auf 3‘000
Metern über Meer, umgeben von hohen Vulkanen. Moderne Viertel im Norden
der Stadt mit grossen Parkanlagen stehen im Kontrast zu bunten Kolonialhäusern
und gemütlichen Plazas im Herzen der UNESCO-geschützten Altstadt. Vom
Stadthügel Panecillo können wir die grosse Ausdehnung Quitos in den Andenkor-
dilleren bestaunen. Am Nachmittag stehen wir beim Äquatordenkmal mit einem
Bein im Norden und mit einem im Süden der Erdkugel. Hier erhalten wir auch die
Äquatortaufe mit dem bekannten „Aguardiente“. Am Abend geniessen wir unser
Abendessen etwas oberhalb der Stadt mit herrlicher Sicht auf das Lichtermeer.

                              © Roberto Frik
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Tag 3: Quito – Coca – Napo Wildlife Center
Heute erleben wir zum ersten Mal die Vielfältigkeit Ecuadors. In einem kurzen
spektakulären Flug über die Andenkordilleren und vorbei an Vulkankratern errei-
chen wir Coca im Amazonasbecken. Auf motorisierten Kanus fahren wir 2 Stunden
auf dem Rio Napo tiefer in den Dschungel hinein. Bereits auf der Fahrt kann man
die Artenvielfalt des Regenwaldes erkennen. An der Grenze des Yasuní-National-
parks, wo sich unsere Lodge befindet, heisst es Umsteigen, um dann paddelnd in
einem Kanu zu unserer Unterkunft an der schönen Añangu-Lagune zu gelangen,
wo sich Dschungeltiere inmitten einer üppigen Flora gute Nacht wünschen. Die
nächsten Tage geniessen wir die Annehmlichkeiten unserer Lodge des Napo Wild-
life Centers inmitten des ecuadorianischen Dschungels.

                                        © Roberto Frik                        © Roberto Frik

Tag 4 & 5: Napo Wildlife Center
Wir brechen jeweils früh morgens zu unseren Ausflügen auf – die beste Tageszeit, um
Tiere beobachten zu können. Die Exkursionen führen uns in den Regenwald, wo uns die
Naturführer interessante Fakten über Tiere und Pflanzen erzählen. An den Papageifel-
sen bietet sich uns ein Farbenspektakel unterschiedlicher Papageienarten. Ausserdem
besteht die Möglichkeit, auf einem der besten Aussichtstürme des ganzen Amazonas-
gebietes die weitläufige Region von oben zu betrachten. Von hier aus geniessen wir den
Ausblick auf unzählige Säugetier- und Vogelarten und an klaren Tagen bietet sich uns
eine Sicht bis in die Anden. Auf unterschiedlichen Wasserwegen erkunden wir mit dem
Kanu die Lagunen und Flüsse nahe des Napo Wildlife Centers. Darüber hinaus besu-
chen wir eine Gemeinschaft des Añangu-Stammes, die sich aktiv an der Erhaltung des
Nationalparks beteiligt und somit nachhaltige Projekte umsetzt, die der Natur, dem Tou-
rismus und auch der Erhaltung ihrer Kultur zugutekommen. Röbi Koller, der schon
mehrmals die Region besucht und unter anderem einen Dokumentarfilm hier gedreht
hat, weist uns auf die Herausforderungen der indigenen Bevölkerung hin, vom raschen
Wandel des einfachen Waldlebens zum hektischen und digitalen Stadtalltag.
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Tag 6: Napo Wildlife Center – Quito
Nach dem Frühstück fahren wir auf dem Rio Napo flussaufwärts nach Coca. Wie-
derum fliegen wir in weniger als einer Stunde über die Andengipfel nach Quito, wo
wir unser bereits bekanntes Hotel beziehen. Wir begrüssen unseren Fachreferen-
ten Ulrich Achermann und hören seine Einschätzung über die Wirtschaftslage des
kleinen Landes am Äquator. Der Nachmittag steht für freie Entdeckungen der leb-
haften Plätze und Gassen in Quitos Altstadt zur Verfügung.

Tag 7: Quito – Cotopaxi Nationalpark – Latacunga
Heute heisst es wärmer anziehen, Schnee wird im Cotopaxi Nationalpark gesich-
tet. Der Cotopaxi (5‘897 m) ist einer der höchsten noch aktiven Vulkane der Welt.
Wir lernen die Geschichte der Eruptionen und die vielfältige Flora und Fauna die-
ses geologisch interessanten Fleckens der Erde kennen. Mit etwas Glück sehen wir
später wilde Pferde ihren Durst stillen an der Laguna Limpiopungo, wo sich der
eindrückliche Kegel des Rumiñahui-Berges spiegelt. Später am Nachmittag, etwas
tiefer unten aber immer noch auf stattlichen 2‘700 m, besuchen wir in Latacunga
eine Rosenplantage, für die Ecuador auf der ganzen Welt bekannt ist. Wir über-
nachten in einer historischen Hacienda im Kolonialstil mit Blick auf den Cotopaxi.
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Tag 8: Latacunga – Quilotoa Lagune – Toachi Canyon – Riobamba
Wir bleiben weiterhin in der „Avenida der Vulkane“, fahren heute aber auf der an-
deren Talseite auf knapp 4‘000 m hinauf, wo sich die Kraterlagune Quilotoa befin-
det. Vom Rand des Vulkankraters wandern wir gemütlich zum türkisgrünen See,
die Landschaft ist einmalig. Wahlweise kann man in der dünnen Höhenluft bequem
auf dem Rücken eines Maultieres wieder zum Kraterrand hochsteigen. Ein weite-
res Highlight dieser Landschaft ist der Toachi Canyon – knapp 2000 Jahre alt, ent-
standen durch den Lavafluss des Quilotoa. Die Schlucht präsentiert sich spektaku-
lär mit ihrer Fauna, Fluss und Wäldern. Nach kurzer Fahrt erreichen wir das Künst-
lerdorf Tigua. Von den einheimischen Indígenas erfahren wir mehr über ihre Er-
fahrungen und Träume, welche sie heute in Acryl auf Schafleder als Gemälde dar-
stellen. Eine gute Gelegenheit für Röbi Koller und Ulrich Achermann, uns die Stel-
lung der indigenen Bevölkerung in der heutigen Gesellschaft der Ecuadorianer nä-
her zu bringen. Gegen den späteren Nachmittag erreichen wir unsere Unterkunft
für die nächsten zwei Nächte in Riobamba.

Tag 9: Riobamba – Chimborazo – Riobamba
Indigene Märkte gibt es viele in Ecuador, aber nur wenige sind noch so ursprünglich
und bunt wie jener in Guamote. Die lokale Sprache Kichwa hören wir hier häufiger als
Spanisch, die meisten Händler und Käufer sind noch traditionell gekleidet. Das quir-
lige Treiben fasziniert, man fühlt sich in eine andere Welt versetzt. Auf dem Weg zum
höchsten Berg Ecuadors, dem Vulkan Chimborazo, nehmen wir bei einer lokalen indi-
genen Familie ein einfaches Mittagessen ein und kommen mit ihnen ins Gespräch. Zu-
dem haben wir die Gelegenheit, eine lokale Schule zu besuchen, lernen die Kinder und
Lehrpersonen kennen und erfahren mehr über den Schulbetrieb in dieser abgelege-
nen ländlichen Gegend. Durch eine wüstenartige Landschaft geht es nun immer hö-
her hinauf bis auf 4‘800 m. Mit Schnee ist hier das ganze Jahr zu rechnen. Mit etwas
Glück sehen wir auch Herden von scheuen Vicuñas. Die Landschaft auf dieser Höhe
ist karg, aber doch auf ihre Art sehr eindrücklich, die weisse, gletscherbedeckte Kuppe
des Chimborazo überragt alles. Zurück in unserer historischen Unterkunft in
Riobamba lassen wir diesen erlebnisreichen Tag voller landschaftlicher und kulturel-
ler Highlights ausklingen und verabschieden uns von Röbi Koller.
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Tag 10: Riobamba – Coyoctor – Ingapirca – Cuenca
Für eine kurze Strecke begeben wir uns hier auf die Panamericana-Route, welche in
ihrer vollen Länge Alaska mit Feuerland verbindet. In der Macizo-Biosphäre besu-
chen wir die Baños del Inca von Coyoctor. Bestehend aus Terrassen, Treppengän-
gen und Reliefs, sind auch zwei Wasserreservoirs auszumachen. Der archäologische
Komplex war bereits für die Prä-Inka-Kultur der Cañari-Indios ein Heiligtum. Da-
nach wandern wir durch die Bauten von Ingapirca, „Steinmauer der Inka“ in der Spra-
che der Kichwa: Hier befinden sich die besterhaltenen Monumente prähispanischer
Kulturen in Ecuador. Der Sonnentempel mit seinen fugenlosen Mauern und den tra-
pezförmigen Eingängen zeugt von der präzisen und vor allem erdbebensicheren
Bauweise der Inka. Später geht es weiter durchs Bergland nach Cuenca.

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Tag 11: Cuenca
Cuenca wird als eine der schönsten Kolonialstädte Südamerikas gerühmt. Auf ei-
nem Rundgang lernen wir ihre Altstadt mit den unzähligen Kirchen und Kathedra-
len, gemütlichen Plätzen und der Vielzahl an engen Strassen mit stilvoll renovier-
ten Kolonialhäusern kennen. Ulrich Achermann nutzt die Gelegenheit, uns in die-
sem architektonischen Setting die Geschichte der Konquistadoren und den immer
noch spürenden Einfluss Europas zu erläutern. Der besondere Charme der Stadt
entsteht auch durch die vielen familiär geführten Manufakturen. Wussten Sie
schon, dass der Panamahut in Wirklichkeit aus Ecuador stammt? Beim Besuch ei-
ner typischen Werkstatt werden wir alles über seine Geschichte erfahren. Der
Nachmittag kann entweder nach eigenem Gusto verbracht werden oder man fährt
in die umliegenden Handwerksdörfer um Cuenca, wo etwas genauer die Herstel-
lung von traditionellem Kunsthandwerk beobachtet wird.
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Tag 12: Cuenca – Cajas Nationalpark – Churute Reservat – Guayaquil
Auf der Fahrt gegen Westen durchqueren wir den Cajas Nationalpark, eine gold-
schimmernde, moorähnliche Hochland-Region, durchzogen von Tundravegetation.
Wir blicken auf unzählige Seen und Lagunen. In diesem Schutzgebiet für Vögel und
Säugetiere wachsen auch endemische Pflanzengattungen. Etwas weiter gelangen
wir ins Manglares Churute Ökoreservat, wo wir auf einem Nebenarm des Rio Gua-
yas eine Kanufahrt unternehmen. Auf einer anschliessenden kurzen Wanderung
halten wir besonders nach den hiesigen Brüllaffen Ausschau. Das Tagesziel ist Gua-
yaquil, die grösste Stadt Ecuadors und pures Gegenteil von Quito – modern, voller
Lebensfreude sowie Salsa- und Merengue-Klängen. Nach dem Abendessen verab-
schieden wir uns von Ulrich Achermann.

Tag 13: Guayaquil – Galápagos – Expeditionsschiff M/V Galápagos Legend
Nun beginnt der letzte aufregende Teil unserer Reise – in einen weiteren, ganz anders-
artigen Teil Ecuadors. Nach dem Amazonasbecken, dem Andenhochland und der
Pazifikebene fliegen wir auf die Galápagosinseln. Wir landen auf Baltra, wo uns die
Crew des Expeditionsschiffes empfängt. Unser erster Landgang führt uns auf Bar-
tolome. Auf einer Fläche von 1,2 km2 bietet eine der „jüngeren“ Inseln des Archipels
eine der schönsten Landschaften. So werden wir nach den 372 Treppenstufen mit
einem grandiosen Blick auf den berühmten Pinnacle Rock und die Insel Santiago im
Hintergrund belohnt. Die beinah irreal wirkende Lavalandschaft aus roten, orangen,
grünen und schwarz glitzernden Formationen gibt uns einen guten Einblick in die
Evolution der Inselgruppe. Mit etwas Glück erspähen wir später beim Schnorcheln
Galápagos-Pinguine, Weissspitzen-Riffhaie und verspielte Seelöwen.
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Tag 14: Expeditionsschiff M/V Galápagos Legend
Wie jeden Tag an Bord unseres Schiffes machen wir auch heute zwei Landgänge.
Am Morgen besuchen wir Plaza Sur. Bedeckt mit Sesuvium-Mattengeflechten (Roter
Korallenstrauch) und den hoch gewachsenen Opuntia-Kakteen ist die Insel ein idealer
Brutplatz für Schwalbenschwanzmöwen, Fregattvögel, Tropikvögel und Sturm-
taucher. Weitere Bewohner sind Darwinfinken und die sich von Kakteen ernähren-
den, gelbrotbraunen Landleguane. Zudem ist die Insel Heimat mehrerer Seelöwen-
kolonien, die uns bereits am Landungssteg mit lauten Rufen begrüssen. Am Nachmittag
steuern wir die Insel North Seymour an. Diese flache Insel zählt zu den bekanntesten
Brutplätzen für Seevögel. Auf unserem Spaziergang beobachten wir das Balzverhalten
der männlichen Fregattvögel: wie sie ihren roten Beutel an der Kehle mit Luft auf-
blasen zur Demonstration von Vitalität und Gesundheit und mit Schnabelklappern,
Kopf- und Flügelschütteln auf weibliche Aufmerksamkeit hoffen. Mit grosser Wahr-
scheinlichkeit werden wir auch den Balztanz einiger Blaufusstölpel erleben, die auf
die leuchtende Farbe ihrer Füsse setzen und so ihrem Namen alle Ehre machen.

Tag 15: Expeditionsschiff M/V Galápagos Legend
Nach einer längeren Überfahrt zur Insel San Cristobal besuchen wir Punta Pitt im
Osten der Insel. Der 1,4 km lange Pfad führt uns durch Kolonien von Fregattvö-
geln, Gabelschwanzmöwen, Nazca- und Blaufusstölpeln. Ausserdem ist Punta Pitt
der einzige Ort auf Galápagos, neben der Insel Genovesa, um die seltenen Rotfuss-
tölpel zu beobachten. Am Nachmittag entdecken wir Cerro Brujo. Diese faszinie-
rende vulkanische Kraterlandschaft ist an der Nordostküste San Cristobals gele-
gen. In den Felsen können wir Tölpel, Möwen und einige Pelikane beobachten. Die
geschützte Bucht ist bei jungen Meeresschildkröten sehr beliebt und bietet sich
zum Schwimmen und Schnorcheln an.
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Tag 16: Galápagos – Guayaquil
Heute heisst es Abschied nehmen von den Galápagos. Bevor wir das Inselparadies
verlassen, besuchen wir noch die San Cristobal Cerro Colorado Schildkrötensta-
tion, um die weltberühmte Spezies der dort beheimateten Riesenschildkröten zu
sehen. Wir fahren nach Osten in das präriehaft anmutende Hochland von San Cris-
tobal zur Brutstation Galapaguera. Hier wird versucht, die San Cristobal-Unterart
der Riesenschildkröten, die nur noch im trockenen Nordostteil der Insel existiert,
wieder im Süden anzusiedeln. Bei einem Spaziergang durch das weite Gehege kom-
men wir einigen dieser Giganten näher. Danach fliegen wir zurück nach Guayaquil
für unser Abschiedsabendessen und die letzte Übernachtung.

Tag 17 & 18: Guayaquil – Madrid – Zürich
Für einige letzte Eindrücke der quirligen Stadt am Meer unternehmen wir eine
Rundfahrt durch ihre unterschiedlich gefärbten Quartiere. Am Abend treten wir
unseren Rückflug an, der uns über Madrid nach Zürich bringt mit Ankunft am
Abend des letzten Reisetages.
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Ihr Fachreferent Röbi Koller
Röbi Koller arbeitet als freischaffender Journalist, Kommunikations-Fachmann
und als Moderator beim Schweizer Fernsehen. Als Gastgeber der Samstagabend-
show „Happy Day" erfüllt er Herzenswünsche, im „Club" diskutierte er bis Ende
2011 aktuelle politische und gesellschaftliche Themen. Röbi Koller ist in den letz-
ten 20 Jahren oft gereist, nicht nur als Privatmann, sondern auch als Botschafter
der Hilfsorganisation Comundo, deren verschiedene Projekte er in Afrika und Süd-
amerika besucht hat. Dank seinen diversen Tätigkeiten gelangt er an entlegene
Orte, die nur von wenigen Touristen besucht werden. Auch das ecuadorianische
Amazonasbecken bereiste er intensiv mehrere Male. Er wird die Gruppe an acht
Reisetagen von Quito bis Riobamba begleiten. Mit seinem feinen Gespür für
menschliche Themen wird Röbi Koller unterwegs als Moderator und Vermittler
fungieren, seine Erfahrungen mit den Gästen teilen und für das soziale Wohl der
Gruppe zuständig sein.
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Ihr Fachreferent Ulrich Achermann
Der Schweizer Ulrich Achermann lebt seit Jahrzenten in Südamerika. Den Hörern
von «Echo der Zeit» oder des «Rendez-vous am Mittag» ist seine Stimme wohlbe-
kannt: 17 Jahre lang versorgte er als Korrespondent die Hörerschaft von Radio
SRF mit Analysen und Reportagen zu Südamerika-Themen. Der Korrespondent ist
seit Ende 2020 im Ruhestand, bleibt jedoch für cotravel als Fachreferent aktiv. Als
Journalist hat Ulrich Achermann alle bedeutenden Länder der Region besucht. Er
hat in Argentinien und Brasilien gelebt; jetzt ist er in Chile zu Hause. Er befasst sich
intensiv mit den wirtschaftlichen, politischen und sozialen Themen des südameri-
kanischen Kontinents. Ulrich Achermann ist während sieben Tagen mit der
Gruppe unterwegs und hält täglich ein Referat von ca. einer halben Stunde Dauer.
Auch für weitere Gespräche steht er gerne zur Verfügung.

Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass die Fachreferenten ihrer
Pflicht nachgehen und für ihre Arbeitgeber Bericht erstatten müssen. Es kann also
vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für
die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollten Ihre Fachreferenten nachweis-
lich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kompetenter
Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht
verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen,
aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Entdeckungsreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an
ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und
kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Län-
dern die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der
Einheimischen passen. Ein wichtiges Thema für die meisten von uns ist die unge-
wohnte Höhe. Nicht selten befinden wir uns auf der Höhe des Jungfraujochs (rund
3‘550 m ü. M.). Es gibt medizinische Tipps, den Kreislauf anzuregen – und die Ein-
heimischen sind es gewohnt, den Touristen ab und zu hilfreich zur Seite stehen zu
müssen. Besonders Personen mit akuten Herz- und/oder Kreislaufproblemen soll-
ten vor der Anmeldung zur Reise den Hausarzt konsultieren und sich beraten las-
sen, unter welchen Umständen die Reise angetreten werden kann. Im Amazonas-
gebiet und im Andenhochland sind wir häufig zu Fuss unterwegs, eine gewisse
Standfestigkeit ist dementsprechend sicherlich von Vorteil.

Klima
Die klimatischen Bedingungen im Andenland am Äquator variieren aufgrund der
unterschiedlichen Topografie sehr; vom Tropenklima in der Tiefebene um Coca bis
zum Polarklima in den höchsten Gegenden der Anden. In Ecuador gibt es das ganze
Jahr über keine grossen Temperaturschwankungen. Am Morgen ist es meistens
etwas frisch, tagsüber wird es recht warm, am Abend kann es kurz regnen. In den
Bergen wird es nachts ziemlich kühl. Im Amazonasgebiet ist es das ganze Jahr über
recht warm und die Luftfeuchtigkeit sehr hoch. Auf den Galápagosinseln herr-
schen angenehme Temperaturen um die 25-28 Grad Celsius.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Ecuador einen Reisepass,
der noch mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ein
Visum ist für Touristen bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht erforderlich.

Vertragsbedingungen
Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER
Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsab-
reden in diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden Bestimmun-
gen in den ARVB.
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COVID-19 - Information
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebe-
stimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kos-
tenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise
über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teil-
nehmer zu tragen.
Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestim-
mungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreise-
landes oder wenden sich an uns.
Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Lis-
ten oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der
einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern.
cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teilneh-
mers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschrif-
ten und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, überneh-
men können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vor-
schriften bis zu Ihrer Abreise.
Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere
nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können
Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück.

Transport/Unterkunft
Die Interkontinentalflüge von Zürich nach Quito und retour ab Guayaquil (jeweils
via Madrid) sind voraussichtlich mit Iberia. Die Flugdauer beträgt:
Zürich – Madrid:            2h25      Madrid – Quito:         11h00
Guayaquil – Madrid:        11h05      Madrid – Zürich:         2h25
Die Inlandflüge sind kurz (maximal 2 Stunden) und werden mit lokalen Fluggesell-
schaften gebucht.
In Ecuador selber werden wir mit verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs sein.
Da das Land sehr kompakt ist, sind die Busfahrten relativ kurz und abwechslungs-
reich. Die Strassen über die Andenpässe sind gut, entsprechen aber nicht immer
dem Schweizer Standard. Um in das Napo Wildlife Center zu gelangen, benutzen
wir motorisierte Kanus und für die letzte Etappe einen Einbaum.
In den Grossstädten übernachten wir in guten Stadthotels, im Andenhochland in zum
Teil historischen Kolonialvillen mit gutem bis sehr gutem Standard. Im Amazonasbe-
cken verweilen wir 4 Tage und 3 Nächte im Napo Wildlife Center, welches grossen
Wert auf Nachhaltigkeit legt. Das Napo Wildlife Center gehört der „Comunidad
Kichwa Añangu“ und ist in Ecuador ein Vorzeigeprojekt im Bereich Gemeinschafts- und
Ökotourismus. Zudem liegt die Lodge im Nationalpark Yasuní und sämtliche Einkünfte
kommen der Gemeinschaft der Einheimischen und deren Projekten zugute. Gegen
Aufpreis kann im Napo Wildlife Center für 3 Nächte eine Doppelsuite gebucht werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Details zu dieser Buchungsoption.
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Expeditionsschiff M/V Galápagos Legend
Der Galápagos-Archipel lässt sich am besten auf See entdecken. Wir haben bewusst ein
etwas grösseres Expeditionsschiff gebucht, damit der Wellengang nicht so stark zu spü-
ren ist. Pro Tag sind jeweils zwei Landgänge in Kleingruppen vorgesehen, um die Tier-
und Pflanzenwelt ideal zu erkunden. Eine Schnorchelausrüstung kann kostenlos ausge-
liehen werden. Die M/V Galápagos Legend bietet Platz für 100 Gäste und das komfor-
table Ambiente eines Kreuzfahrtschiffes, ist dennoch aber klein genug, um die faszinie-
rende Natur, derentwegen man nach Galápagos kommt, aus nächster Nähe zu erleben.
Grosszügig gestaltete Gesellschaftsräume, weitläufige Sonnendecks, ein Pool, eine Pa-
noramalounge, eine Outdoor-Bar, ein Whirlpool, ein Fitnessraum, eine Boutique sowie
eine kleine Bibliothek bieten ein Maximum an individuellem Freiraum (einen Über-
sichtsplan des Schiffes finden Sie auf Seite 20).

Im Arrangement für die 3 Nächte auf dem Schiff ist eine Aussenkabine Standard Plus
(ca. 11 m2) mit Bullaugen auf dem Sea & Earth Deck zur Doppelbelegung inkludiert. Fol-
gende Kabinenkategorie ist gegen Aufpreis buchbar (vorbehaltlich Verfügbarkeit):
Kabinenkategorie Junior Suite:
Junior Suite (ca. 15m2) mit zwei Panoramafenstern auf dem Earth Deck.
Aufpreis: CHF 380.- pro Person bei Doppel- resp. CHF 1‘580.- bei Einzelbelegung.
Ein Upgrade in eine Balcony Suite (ca. 22m2, mit privatem Balkon) auf dem Sky & Moon
Deck kann bei Interesse angefragt werden.

Mahlzeiten/Kulinarisches
Ecuadors Gastronomieangebot hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte ge-
macht und es wird nicht nur noch schwarze Bohnen, Poulet und Reis gegessen –
kreative Variationen sind aus der Mischung zwischen einheimischer und internati-
onaler Küche entstanden. Das Nationalgericht Ceviche, ein herzlicher Meeres-
früchtecocktail mit Limone, ist mittlerweile auch in Europa langsam bekannt. Wir
wählen lokale aber auch internationale Menus, um ein Gleichgewicht zwischen
Entdeckungslust und gewohnter Küche zu schaffen. Im Napo Wildlife Center so-
wie auf dem Expeditionsschiff auf den Galápagosinseln ist Vollpension vorgese-
hen, ansonsten sind zwei Mahlzeiten pro Tag inbegriffen. Diese können z.T. unter-
wegs auch als “Lunchbox“ oder als Picknick eingenommen werden.
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Versicherung
Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und An-
nullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der
Multi-Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF
25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Per-
sonen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt).
Sie tritt nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den
nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren wei-
teren Ferien vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Aus-
land, allfällige Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen erhalten
Sie unter www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel.
Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr.
Wenn Sie eine Verlängerung nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf
der Police bei der Versicherung kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmelde-
formular an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach
Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid
von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von
CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsentscheid von der
Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zu-
sätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfol-
gende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind an-
schliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten
auch für Änderungen durch den Kunden.
120-61 Tage vor Abreise                                   30%
60-31 Tage vor Abreise                                    50%
30-0 Tage vor Abreise                                     100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveran-
stalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschie-
bungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistun-
gen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten ver-
rechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungstickets, kosten-
pflichtige Sitzplatzreservierungen.

Impfungen & Medikamente
Für die Einreise nach Ecuador sind keine Impfungen vorgeschrieben. Welche Impfun-
gen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem Hausarzt oder dem Tropen-
institut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte finden Sie unter www.safetravel.ch.
Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiseleitung keine Arzneimittel an
die Reiseteilnehmer abgeben darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre eigenen
Medikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren.
Ecuador & Galápagos   18

Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientierten
Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein
umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG
zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges
Engagement ausgezeichnet ist.
Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine
vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und
eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Le-
bensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen,
wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob
Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. Ihr Beitrag
fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In Zu-
sammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne fol-
gende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen:
Von Zürich nach Quito und retour ab Guayaquil (jeweils via Madrid) – Economy – Flug-
distanz: ca. 20‘300 km
Kompensationskosten: CHF 97.- (Stand August 2021, kann bis zur Abreise geringfügig
variieren)

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangementpreis
beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag für 13
Übernachtungen auf dem Festland sowie Teilung einer Doppelkabine Junior Suite mit
einem anderen Reiseteilnehmer des gleichen Geschlechts beträgt CHF 1‘790.-. Der
Aufpreis für eine Junior Suite zur Alleinbenutzung für die 3 Übernachtungen auf der
M/V Galápagos beträgt CHF 1‘580.-. Bitte beachten Sie, dass nur eine beschränkte An-
zahl Kabinen zur Alleinbenutzung verfügbar sind.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt
bei 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden.
Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen
mit der Anmeldung mit.

Ergänzungen Datenschutz
In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am Ende dieses Dokuments zu
finden) ist der Datenschutz unter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie
sich bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die
Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medien-
partner weitergeleitet werden können.
Ecuador & Galápagos   19

Kosten/Leistungen
Die 18-tägige Reise kostet CHF 11‘650.-.
Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Ab-
reise. Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von
CHF 360.-, Stand August 2021), Inlandsflüge nach Coca sowie auf die Galápagos und zu-
rück, alle Transfers, alle Eintritte und Gebühren, Hotelunterkünfte und 3 Übernachtun-
gen in einer Aussenkabine Standard Plus auf dem Expeditionsschiff M/V Galápagos Le-
gend auf der Basis Doppelzimmer, Halbpension, Vollpension im Napo Wildlife Center
und auf dem Expeditionsschiff, andere Transportmittel, Trinkgelder für lokale Leistungs-
träger, Audio-System auf Rundgängen, Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende
Reiseleiter, Begleitung und Moderation durch Röbi Koller an 8 Reisetagen, Begleitung
und Fachvorträge durch Ulrich Achermann an 7 Reisetagen, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Ver-
sicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘790.- für das Fest-
land, CHF 1‘580.- für Galápagos. Upgrade in höhere Kabinenkategorie auf dem Expe-
ditionsschiff (Junior Suite oder Balcony Suite, vorbehaltlich Verfügbarkeit) und Up-
grade in eine Doppelsuite im Napo Wildlife Center (vorbehaltlich Verfügbarkeit).

Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der allfäl-
lige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
Ecuador & Galápagos   20
ANMELDUNG

LESERREISE ECUADOR & GALÁPAGOS
MIT RÖBI KOLLER & ULRICH ACHERMANN
13. – 30. APRIL 2022
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel DER Touristik Suisse AG – ECUADOR & GALÁPAGOS – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach Ecuador an. Die 18-tägige Reise kostet CHF 11‘650.-.
Inbegriffen: internationale Flüge mit Iberia in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 360.-, Stand August
2021), Inlandsflüge nach Coca sowie auf die Galápagos und zurück, alle Transfers, alle Eintritte und Gebühren,
Hotelunterkünfte und 3 Übernachtungen in einer Aussenkabine Standard Plus auf dem Expeditionsschiff M/V
Galápagos Legend auf der Basis Doppelzimmer, Halbpension, Vollpension im Napo Wildlife Center und auf dem
Expeditionsschiff, andere Transportmittel, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Audio-System auf Rundgängen,
Begleitung durch lokale, Deutsch sprechende Reiseleiter, Begleitung und Moderation durch Röbi Koller an 8 Rei-
setagen, Begleitung und Fachvorträge durch Ulrich Achermann an 7 Reisetagen, cotravel Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘790.- für das Festland, CHF 1‘580.- für Galápagos. Upgrade in höhere
Kabinenkategorie auf dem Expeditionsschiff (Junior Suite oder Balcony Suite, vorbehaltlich Verfügbarkeit) und
Upgrade in eine Doppelsuite im Napo Wildlife Center (vorbehaltlich Verfügbarkeit).
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen).
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass                Rufname                 Geburtsdatum / Nationalität

Pass-Nr. / Gültig bis                          Strasse                 PLZ / Ort

Tel. privat                                    Tel. tagsüber           E-Mail

   Ich wünsche ein Einzelzimmer auf dem Festland und teile eine Junior Suite auf den Galápagos mit einem
   Reiseteilnehmer des gleichen Geschlechts: Zuschlag CHF 1‘790.-.
   Ich wünsche ein Einzelzimmer auf dem Festland: Zuschlag CHF 1'790.- und wünsche eine Kabine zur Allein-
   benützung auf den Galápagos (3 Nächte, Junior Suite): Zuschlag CHF 1‘580.-
   Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:
   Wir wünschen ein Upgrade in eine Junior Suite zur Doppelbelegung auf den Galápagos (3 Nächte): Zuschlag
   CHF380.- pro Person.
   Wir wünschen ein Upgrade in eine Doppelsuite im Napo Wildlife Center (3 Nächte): Zuschlag CHF 350.- pro Person.

   Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab:
      Für Einzelpersonen CHF 239.-
      Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.-
   Ich verzichte auf die Versicherung der ERV.
   Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse.
   Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 97.- pro Person).
   Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per
   E-Mail zu.
   Wie haben Sie von dieser Reise erfahren?
   Inserat    cotravel Web        Bekannte           Newsletter/Brief           Sonstige:

Datum                                          Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink
Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen,
schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die
allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von
dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur
Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide
Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im
Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg,
Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist
der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den
allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im
Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote,
Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe
der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in
Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer
Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die
Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag
erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation
sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach
Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die
Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts
verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45
Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw.
40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung
gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich
erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine
Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der
betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH
und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr
hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und
Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der
Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten
Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse
erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern
akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige
Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR)
pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des
Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich
vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten,
Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem
Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom
Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit
eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden
ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die
Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als
unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder
nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren
gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine
Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro
Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist
insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet
etc. jederzeit einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik,
Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies
gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen
Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B.
Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der
Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen
anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese
einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und
gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine
schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine
Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für
den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft,
strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks,
Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von
Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene
behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen
allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche,
Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
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