Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Auggen
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Nr. 30/31/32 Freitag, 30. Juli 2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Trend bei den Fallzahlen Daten vieler Millionen Impfun- hat sich umgekehrt und wir gen abgeben. Der Empfehlung haben wieder ansteigende der STIKO können wir vertrau- Fallzahlen. Dies gilt vor allem en. Sie agiert unabhängig und in den jüngeren Altersgruppen ist mit hervorragenden Exper- zwischen 18 und 35. Gleichzei- ten besetzt. tig ist die sehr ansteckende Niemand ist zum Impfen ver- Delta-Variante dominierend. pflichtet. Allerdings werden Wir erwarten, dass im Herbst sich, nach allem was wir wis- und Winter die Zahl der Neuin- sen, alle Personen, die nicht fizierten sehr stark ansteigen geimpft sind, über kurz oder wird. lang mit dem Virus infizieren. Glücklicherweise haben sich Wer sich nicht impfen lassen vor allem in den älteren Al- möchte, entscheidet sich da- tersgruppen inzwischen sehr mit also für die natürliche In- viele Menschen impfen lassen. fektion. Auch in unserem Landkreis sind über 50 % der Gesamtbe- Das nahgelegene Impfzent- völkerung vollständig geimpft. rum in Müllheim hat noch bis Bei den über 60-jährigen in Ba- Ende September geöffnet. den-Württemberg sind bereits Wenn Sie sich noch nicht zu 76 % und bundesweit inzwi- einer Impfung entschließen schen 40 Millionen Menschen konnten, oder noch keinen vollständig geimpft. Weltweit Termin bekommen haben, sind über eine Milliarde Men- sollten Sie jetzt über den Som- schen vollständig geimpft. mer die Gelegenheit nutzen. Das ist wichtig, denn die Imp- Inzwischen können Sie ohne fungen mit den bei uns zuge- Termin zu den Öffnungszeiten lassenen Impfstoffen schützen einfach das Impfzentrum Müll- Das Amtsblatt macht sehr gut. Bei über 1,5 Millionen heim aufsuchen und sich imp- Neuinfektionen in Deutsch- fen lassen. Das möchten wir SOMMERPA20U21S(KEW 31) land seit Februar 2021 gab es Ihnen dringend empfehlen. nur 6.125 Fälle, die sich trotz Impfung infiziert haben. Diese Lassen Sie sich impfen und gust Infektionen sind in aller Regel schützen Sie sich für den Am Freitag, 06. Au st 2021 (KW 32) Au gu und Freitag, 13. sehr mild verlaufen. Herbst und Winter. in M itteilungsblatt. Die Ständige Impfkommission Wir wünschen Ihnen gute erscheint ke (STIKO) empfiehlt Impfungen Gesundheit und eine unbe- t nach der Das erste Amtsblat für alle Personen über 18 Jah- schwerte Sommer- und Ur- lten Sie wieder Sommerpause erha ren. Die STIKO kann ihre Emp- laubszeit. gust 2021. am Freitag, 20. Au fehlungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkennt- Fritz Deutschmann nisse und auf Grundlage von Bürgermeister
2 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen Freitag, 06.08 Bad Apotheke, Bahnhofstr. 23, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 9 28 40 Wichtige Rufnummern Samstag, 07.08 Werder-Apotheke, Werderstr. 57, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 74 06 00 Sonntag, 08.08 Apotheke am Blumenplatz, Hauptstr. 23, 79400 Kandern, Tel. 07626 - 79 70 Überfall, Verkehrsunfall 110 Montag, 09.08 Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Feuer 112 Freiburger Str. 20, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 15 01 50 DRK-Rettungsdienst, Krankentransport 112 Dienstag, 10.08 Fridolin-Apotheke, DRK-Kreisverband Müllheim e.V. 07631-1805-0 Müllheimer Str. 23, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 - 79 37 00 Polizeidirektion Müllheim 1788-0 Mittwoch, 11.08 Hense‘sche Apotheke, HELIOS-Klinik 88-0 Luisenstr. 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 21 21 Vergiftungs- Informations-Zentrale Freiburg 0761 19240 Donnerstag, 12.08 Blauen-Apotheke, Bereitschaftsdienst für Ärzte - Rufzentrale 116117 Freiburger Str. 15, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 8 26 25 75 Bereitschaftsdienst für Zahnärzte 01803 22255540 Freitag, 13.08 Apotheke am Zöllinplatz, Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland 07631 36536 Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 15 76 Schornsteinfeger Daniel Selz 0761 1307618 Samstag, 14.08 Fohmann‘sche Apotheke, Energiedienst Netze GmbH (Stromversorgung) 07623 92-1800 Eisenbahnstr.13, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 5 56 Telefax (Stromversorgung) 07623 92-511809 Sonntag, 15.08 Hebel-Apotheke, Werderstr. 31 A, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 22 53 Störungsnummer Strom 07623 92-1818 Montag, 16.08 Rhein-Apotheke, Störungsnummer Wasser 0800 5889690 Schlüsselstr. 4, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 – 77 10 Störungsnummer Erdgas 0800 2767767 Dienstag, 17.08 Rats-Apotheke, Kundenservice badenova 0800 2838485 Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 37 90 Feuerwehrkommandant (D. Kittler) 0151 41818317 Mittwoch, 18.08 Markgrafen-Apotheke, Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr 07631 9318363 Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 3 76 Wassermeister 07631 93608-55 Donnerstag, 19.08 Pfalz-Apotheke Efringen-Kirchen, Revierleiter: Försterin Christine Weinig 0162 2550705 Im Gießenfeld 1, 79588 Efringen-Kirchen, Tel. 07628 - 3 36 Jagdpächter Ulrich Schauer 07631 12533 Kindergarten “Vogelnest” 703790 Grundschule Auggen 4177 Ev. Pfarramt Auggen 2589 Kath. Pfarramt Müllheim 181400 Sozialstation Markgräflerland 07631-17 77 28 (AB) Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige, DRK Häuslicher Pflegedienst 07631 - 1805-32 Müllabfuhr Seniorenbüro Auggen 07631 - 3910 Caritas – Integrationsmanagement für Auggen Mira Waldenfels +49 (0)159 04663469 Montag, 02.08.2021: gelber Sack Dienstag, 03.08.2021: Biotonne Gemeindeverwaltung Donnerstag, 05.08.2021: Restmüll Öffnungszeiten Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag, 10.08.2021: Biotonne Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr Montag, 16.08.2021: gelber Sack Dienstag, 17.08.2021: Biotonne Herr Deutschmann buergermeister@auggen.de 3677-22 Donnerstag, 19.08.2021: Restmüll Frau Adler-Ley einwohnermeldeamt@auggen.de 3677-15 Frau Gehrmann touristik@auggen.de 3677-21 Freitag, 20.08.2021: Papiertonne Frau Seemann gemeindekasse@auggen.de 3677-17 Herr Fante rechnungsamt@auggen.de 3677-11 Frau Müller standesamt@auggen.de 3677-16 Hr. Simon bauamt@auggen.de 3677-28 Herr Ehret hauptamt@auggen.de 3677-23 Frau Giesel sekretariat@auggen.de 3677-32 Bauhof bauhof@auggen.de 0170 5244146 Stadtwerke MüllheimStaufen Sonnberghalle 9318458 Fax-Nr. Rathaus 3677-44 Informationen zum AlemannenWasser: Bereitschaftsdienste Messung vom: 26.07.2021 Gesamthärte 12 °dH Auggen Die Härtegrade sind nach der EG Verordnung und § 9 Wasch- und Reini- Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und gungsmittelgesetz in folgende Bereiche unterteilt: endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag. Härtebereich weich 0 bis 8,4 °dH entspricht 0 bis 1,5 mmol/l Härtebereich mittel 8,4 bis 14 °dH entspricht 1,5 bis 2,5 mmol/l Freitag, 30.07 Rats-Apotheke, Härtebereich hart 14 bis 28 °dH entspricht 2,5 mmol/l und mehr Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 37 90 Um entsprechende Beachtung, insbesondere beim Einsatz von Spül- und Samstag, 31.07 Markgrafen-Apotheke, Waschmittel, wird gebeten. Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 3 76 Sonntag, 01.08 Apotheke am Bahnhof, Es grüßt Sie herzlich Ihr Technikteam Bahnhofstr. 6, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 47 47 Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Marktstraße 1-3, Montag, 02.08 Linden-Apotheke, 79379 Müllheim Breitenweg 10 A, 79426 Buggingen, Tel. 07631 - 39 78 Tel. 07631 93608 55, Fax 07631 93608 68 Dienstag, 03.08 Flora-Apotheke, technik@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de Hauptstr. 123, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 3 63 40 Mittwoch, 04.08 Schwarzwald-Apotheke, Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Strom- und Gastarif? St.- Ulrich-Str. 2, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 41 05 Gerne beraten wir Sie hierzu in unserem Kundenbüro in Müllheim. Donnerstag, 05.08 Apotheke am Schillerplatz, Tel. 07631 93608 0 service@alemannenenergie.de Werderstr. 2, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 1 27 75
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 3 • Produktionsinsel Neuenburg-Müllheim 8 Antrag Nr. 22-06 Karte 6 Amtliche Bekanntmachungen • Produktionsinsel Breisach-Vogtsburg 50 Antrag Nr. 22-07 Karte 7 • Produktionsinsel Merdingen 60 Az.: 33-8231.20/06 Freiburg, den 16.07.2021 Antrag Nr. 22-08 Karte 8 Bekanntmachung • Produktionsinsel Wyhl-Weisweil Antrag Nr. 22-09 Karte 9 des Entwurfes der Verordnung • Produktionsinsel Kenzingen-Riegel des Regierungspräsidiums Freiburg Antrag Nr. 22-10 Karte 10 zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais • Produktionsinsel Weisweil in geschlossenen Anbaugebieten im Jahr 2022 Antrag Nr. 22-11 Karte 11 Auf der Grundlage des Antrages 22-05 der ZG Raiffeisen eG, (2) Die Grenzen der Flächen nach Absatz 1 sind in den Kar- Maiswerk Heitersheim vom 30.06.2021 zur Bildung einer ten 1-11, die Bestandteil dieser Verordnung sind, mit Produktionsinsel zur Hybridsaatmais-Vermehrung wird Fol- einer Linie gekennzeichnet. Die Fläche innerhalb dieser gendes bekannt gegeben: Durch den angehängten Verord- Kennzeichnung umfasst sowohl die Vermehrungsfläche nungsentwurf sind für die Erzeugung von Hybridmais- als auch die Fläche, die zur Einhaltung der vorgeschrie- saatgut folgende Gewanne vorgesehen: benen Mindestentfernung von Konsummais zu den Ver- mehrungen erforderlich ist. LN Fläche Gemeinde Gemarkung Gewann ha §2 Neuenburg Neuenburg Klosterau 21,45 (1) Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten kann Neuenburg Neuenburg Mathis 3,96 beim Regierungspräsidium Freiburg für die Dauer von Neuenburg Neuenburg Neustocketen 4,24 zwei Wochen, beginnend mit dem Tag ihrer Verkündung im Gesetzblatt, kostenlos durch jedermann während der gesamt Anbaugebiet Neuenburg-Auggen 7 29,65 Sprechzeiten eingesehen werden. Mindestanteil 25 % 24,62 In gleicher Weise ist die Verordnung mit den Karten beim Der Verordnungsentwurf wird für die Dauer von zwei Wochen Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemein- im Rathaus der Gemeinde Auggen, Hauptstr. 28, 79424 Aug- den Auggen, Bad Krozingen, Breisach, Eschbach, Merdin- gen ausgelegt. Während den üblichen Öffnungszeiten können gen, Müllheim, Neuenburg und Vogtsburg sowie beim Sie in Zimmer 18, beim Bauamtsleiter Herr Michael Simon, Landratsamt Emmendingen für die Gemeinden Kenzin- Einsicht in die Unterlagen erhalten. Einwendungen und Wider- gen, Riegel, Weisweil und Wyhl öffentlich ausgelegt. sprüche sind während der zweiwöchigen Auslegungsfrist vom (2) Die Verordnung einschließlich der Karten kann im ge- 02.08.2021 bis einschließlich 16.08.2021 schriftlich oder zur samten Zeitraum ihrer Rechtsgültigkeit kostenlos durch Niederschrift beim Bürgermeisteramt vorzubringen. jedermann während der Sprechzeiten bei den in Absatz 1 genannten Behörden eingesehen werden. Verordnung (Entwurf) §3 Innerhalb der geschlossenen Anbaugebiete darf nur die für die des Regierungspräsidiums Freiburg Erzeugung von Hybrid-maissaatgut vorgesehene Maissorte an- zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais gebaut werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von in geschlossenen Anbaugebieten im Jahr 2022 Saatgut der Vaterkomponente der zur Vermehrung bestimmten vom XX. XXXXXXX 2021 Sorte oder die Verwendung von Saatgut pollensteriler Sorten. Auf Grund von §§ 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz der Erzeu- gung von Saatgut in geschlossenen Anbaugebieten vom 13. §4 Mai 1969 (GBl. S. 80) wird verordnet: Im Schutzgebiet ist die zur Vermehrung angebaute Sorte von den Saatgutvermehrern durch Aufstellung von Tafeln zu §1 kennzeichnen. (1) In den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen in den Gemeinden Auggen, Bad §5 Krozingen, Breisach, Eschbach, Kenzingen, Merdingen, Zuwiderhandlungen gegen die §§ 3 und 4 dieser Verordnung Müllheim, Neuenburg, Riegel, Vogtsburg, Weisweil und sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Wyhl werden Teilflächen der nachstehend aufgeführten Gesetzes zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in geschlos- Gemarkungen im Jahr 2022 zu geschlossenen Anbauge- senen Anbaugebieten und können mit einer Geldbuße ge- bieten für die Erzeugung von sortenechtem und sorten- ahndet werden. reinem Hybridmaissaatgut erklärt. §6 • Produktionsinsel Tunsel-Bad Krozingen 1 Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungs- Antrag Nr. 22-01 Karte 1 frist gemäß § 2 Abs. 1 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2022 • Produktionsinsel Tunsel-Schlatt 2 außer Kraft. Antrag Nr. 22-02 Karte 2 • Produktionsinsel Tunsel-Eschbach 3 79098 Freiburg i. Br., den XX. XXXXXXX 2021 Antrag Nr. 22-03 Karte 3 .......... • Produktionsinsel Tunsel-Bad Krozingen-Schlatt 5 Regierungspräsidentin Antrag Nr. 22-04 Karte 4 Bärbel Schäfer • Produktionsinsel Neuenburg-Auggen 7 Regierungspräsidium Freiburg Antrag Nr. 22-05 Karte 5 Kaiser-Joseph-Strasse 167, 79098 Freiburg
4 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Änderung der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem- Artikel 3 berg, der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2021 in Kraft. Baden-Württemberg und des § 4 Abs. 3 des Landesgebüh- rengesetzes, in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Ver- Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- Müllheim-Badenweiler in öffentlicher Sitzung am 19. Juli 2021 ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) folgende Änderung der Satzung über die Verwaltungsgebüh- oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- rensatzung vom 12.12.2006, zuletzt geändert durch Satzung zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht vom 04.04.2016, beschlossen: schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsver- Artikel 1 band Müllheim-Badenweiler geltend gemacht worden ist; Das Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsge- der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu be- bührensatzung vom 12.12.2006 wird durch die beigefügte zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- Neufassung ersetzt. fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. Artikel 2 Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Müllheim, den 19. Juli 2021 Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Martin Löffler der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Verbandsvorsitzender Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 12.12.2006 in der Fassung vom 19.07.2021) Vorbemerkungen: Bei den Gebühren nach Zeitaufwand (..../Stunde) wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet. Der Stundensatz gilt pro eingesetztem Mitarbeiter. Gebühren nach Zeitaufwand sowie Wertgebühren (5 v.T. der...) mit einem Betrag von unter 100 Euro werden auf volle 10 Cent, Gebühren in Höhe von mehr als 100 Euro auf volle Euro abgerundet: Gebühren für allgemeine öf- fentliche Leistungen nach Ziffer 1 werden erhoben, wenn weder in diesem Gebührenverzeichnis noch in anderen Gesetzen anderweitige Regelungen getroffen wurden. Sofern bei der öffentlichen Leistung andere Stellen innerhalb und außerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes beteiligt sind, erhöht sich die Gebühr um deren Aufwand. Hierzu gehören insbesondere Aus- lagen für Sachverständige. Nr. öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) unter anderem: 63,60 €/Std. Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche Einfache mündliche Auskünfte sind gebührenfrei. Archivauskünfte mit Aushändigung oder Übersendung der Akten sonstige öffentliche Leistungen, die auf Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuld- ners vorgenommen werden Negativentscheidungen (wie zum Beispiel: Ablehnung, Versagung, Verweigerung, Widerruf, Rücknahme) 2 Bauordnungsrecht Soweit die Gebühren nach Baukosten berechnet werden (lfd.Nr. 2.2.1 und 2.7.3) ist von den Kosten nach DIN 276 Teil 4 Kostengliederung Nrn. 300 – 469 (Ausgabe Juni 1993) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Mate- rial- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 € aufzurunden. Zu den Baukosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer. 2.1 Erteilung eines Bauvorbescheides 100,00 € – 3.000,00 €
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 5 2.2 Baugenehmigung, Abbruch --- 2.2.1 Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen --- a) Baugenehmigung gem. § 58 LBO 6,5‰ der Baukosten (mind. 100,00 €) b) Baugenehmigung nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO 5,5‰ der Baukosten (mind. 100,00 €) Die Gebühren nach Buchstaben a) + b) erhöhen sich bei bereits vor Erteilung der Baugeneh- migung begonnenen oder genutzten Vorhaben bis zum Doppelten. 2.2.2 Zuschlag bei nicht vollständigen Unterlagen 50,00 € – 500,00 € 2.2.3 Wenn keine Baukosten zugrunde gelegt werden können 100,00 € – 3.000,00 € 2.2.4 Werbeanlagen 50,00 € – 1.000,00 € 2.3 Kenntnisgabeverfahren --- 2.3.1 Beratung im Kenntnisgabeverfahren (ab 30 Minuten) 60,00 €/Stunde 2.3.2 Untersagung Baubeginn 50,00 € – 200,00 € 2.3.3 Ablehnung Antrag Untersagung Baubeginn 50,00 € – 200,00 € 2.4 Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen und Abweichungen nach BauGB, BauNVO, LBO 50,00 € – 10.000,00 € 2.5 ¼ von Nr. 2.1 und 2.2 Verlängerungen von Nr. 2.1 und 2.2 (mind. 50,00 €, höchst. 3.000,00 €) 2.6 Bearbeitung Baulasten 50,00 € – 200,00 € 2.7 Abnahmen --- 2.7.1 Abnahme Fliegende Bauten 50,00 €/Stunde 2.7.2 Baukontrolle ohne Abnahme 50,00 €/Stunde 2.7.3 1.v.T. der Baukosten Rohbauabnahme / Schlussabnahme (bis 2 Abnahmen) (mind. 50,00 €) 2.7.4 Je weitere Abnahme und vom Bauherrn zu vertretender erfolgloser Abnahmeversuch 50,00 € – 1.000,00 € 2.8 Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Abbruchverfügung 50,00 € – 500,00 € 2.9 Sonstige Anordnungen im Bauordnungsrecht 50,00 € – 500,00 € 2.10 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG 300,00 €– 2.000,00 € 2.11 Brandschutz --- 2.11.1 Brandverhütungsschau / Nachschau 60,00 €/Stunde 2.12.1 Anordnungen / Auflagen im Brandschutz 50,00 € – 500,00 € 3 Denkmalschutz 3.1 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung 100,00 € – 1.000,00 € 3.2 Steuerbescheinigungen --- 3.2.1 bis 25.000 € 100 € 3.2.2 bis 50.000 € 200 € 3.2.3 je weitere (angefangene) 50.000 € 150 € 3.3 Anordnungen im Denkmalschutz 50,00 € – 1.000,00 € 4 Namensänderungen 4.1 Änderung von Vor- oder Nachnamen 415,80 €/Fall 5 Feiertagsrecht 5.1 Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 56,20 €/Std. 6 Gaststättenrecht 6.1 Gaststättenerlaubnis (persönliche Erlaubnis) (§ 2 GastG) 6.1.a Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis 6.1.a1 Schank- und Speisewirtschaften ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten, mit Beherber- 466,60 €/Fall gungsbetrieb oder als Bewirtungseinrichtung im Nebenbetrieb 6.1.a2 sonstige Betriebsarten bzw. bei Vorliegen besonderer Betriebseigentümlichkeiten 469,00 € - 3.914,00 € 6.1.b Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis 140,40 €/Fall 6.1.c Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis je nach Dauer in Monaten 37,30 €/Monat 6.2 Erweiterung/Änderung der Gaststättenerlaubnis 55,10 €/Std. 6.3 Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Ausschank alkoholfreier Getränke 57,20 €/Std. (§ 6 Satz 2 GastG)
6 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen 6.4 Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG) 6.4.1 Erteilung einer Stellvertretererlaubnis 6.4.1.a in Zusammenhang mit einer gleichzeitig erteilter Gaststättenerlaubnis 110,30 €/Fall 6.4.1.b bei nicht gleichzeitiger Gaststättenerlaubnis 165,50 €/Fall 6.5 Zulassung von Ausnahmen von den Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe (§ 12 Satz 1 GastVO) 6.5.1 Erteilung einer Sperrzeitverkürzung, regelmäßig 244,40 €/Fall 6.5.2 Widerruf der Sperrzeitverkürzung 61,10 €/Std. 6.5.3 Verlängerung der Sperrzeit 61,10 €/Std. 6.6 sonstige Leistung im Gaststättenrecht 63,20 €/Std. unter anderem: Schließungsanordnung Beratung, Auskunft und Stellungnahme Erlaubnis für die Beschäftigung von Personen (§ 13 Abs. 2 GastVO) Auflagen und Anordnungen (§§ 5, 12 Abs. 3 GastG, § 12 Satz 2 GastVO Verlängerung von Fristen (§ 8 Satz 2, § 9 Satz 2, § 24 Abs. 1 Satz 3 GastG) Untersagung der Beschäftigung von Personen (§ 21 Abs. 1 GastG) Rücknahme oder Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis Amtshandlung gemäß § 22 GastG, insbesondere die Durchführung einer Nachschau 7 Gewerbesachen 7.1 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens 55,50 € (§ 33 i GewO / § 41 LGlüG) zzgl. 5,50 €/m² 7.2 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO 61,10 €/Std. 7.3 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34 a Abs. 1 GewO) 256,10 €/Fall 7.4 Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonal 7.4.a erstmalig 128,00 €/Fall 7.4.b Wiederholungsprüfung 48,00 €/Fall 7.4.c Untersagung der Beschäftigung in einem Bewachungsunternehmen (§ 34 Abs. 4 GewO) 61,70 €/Std. 7.5 Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten (§ 64 ff. GewO) 55,10 €/Std. 7.6 Ablehnung, Änderung und Aufhebung der Festsetzung oder nachträgliche Aufnahme, Ände- 61,70 €/Std. rung oder Ergänzung von Auflagen gem. § 69 a GewO 7.7 Reisegewerbekarte 7.7.1 Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55, 55d GewO sowie § 1 Ausl-ReiseGewV) 7.7.1.1 Befristete Reisegewerbekarte für bis zu 2 Jahre 149,30 €/Fall 7.7.1.2 Reisegewerbekarte mit einer Gültigkeit ab 3 Jahre 248,80 €/Fall 7.7.2 Ergänzung, Erweiterung und Änderung einer Reisegewerbekarte 96,00 €/Fall 7.7.3 Erteilung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte (§ 60 c Abs. 2 GewO) 64,00 €/Fall 7.8 Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) 7.8.1 Untersagung 628,20 €/Fall 7.8.2 Bearbeitung eines Antrages auf Wiedergestattung eines untersagten Gewerbes (§35 Abs. 4 Satz 2 GewO) 7.8.2.a ohne Prüfung der Verkürzung der Jahresfrist 282,60 €/Fall 7.8.2.b mit Prüfung der Verkürzung der Jahresfrist 376,90 €/Fall 7.9 Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) 62,80 €/Std. unter anderem: Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt Änderungen beim Betrieb einer Privatkrankenanstalt 7.10 Handwerksrecht 7.10.1 Untersagung eines Handwerks (§ 16 Abs. 3 HWO) 488,80 €/Fall 7.11 Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse 62,80 €/Std. 7.12 Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 NR. 20, 21 a Umsatzsteuergesetz 57,20 €/Std. (UStG) z.B. für Musikschule, Privatmusikerzieher 8 Waffenrecht 8.1 Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 8.1.1 grüne Waffenbesitzkarte 69,30 €/Fall
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 7 8.1.2 gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen gem. § 14 Abs. 4 WaffG 69,30 €/Fall 8.1.3 rote Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssammler gem. § 17 WaffG 256,10 €/Fall 8.1.4 gemeinsame Waffenbesitzkarte gem. § 10 Abs. 2 S. 1 WaffG 48,00 €/Person Diese Gebühr wird zusätzlich zu der o. g. Gebühr erhoben! 8.2 Eintragung/Austragung in eine Waffenbesitzkarte 8.2.1 Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb von Waffen in eine bereits ausgestellte Waffenbe- sitzkarte 8.2.1.a erste Eintragung pro Antrag 42,70 €/Eintrag 8.2.1.b Eintrag einer weiteren Erwerbsberechtigung (pro Antrag) 21,30 €/Eintrag 8.2.2 Eintragung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteiles in eine Waffenbesitzkarte 8.2.2.a erste Eintragung pro Antrag 26,20 €/Fall 8.2.2.b jede weitere Austragung (pro Antrag) 10,40 €/Fall 8.2.3 Eintrag eines Blockiersystems in eine WBK 21,30 €/Fall 8.2.4 Austragung einer Waffe, eines wesentlichen Waffenteiles oder Blockiersystems aus einer Waf- fenbesitzkarte 8.2.4.a erste Austragung pro Antrag/Anzeige 26,20 €/Fall 8.2.4.b Jede weitere Austragung (pro Antrag/Anzeige) 10,40 €/Fall 8.2.5 Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb gem. § 10 Abs. 3 WaffG 8.2.5.a bei gleichzeitiger Eintragung der zugehörigen Waffe in die WBK 10,60 €/Fall 8.2.5.b unabhängig von Eintragung der zugehörigen Waffe in die WBK 26,60 €/Fall 8.3 Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern 63,10 €/Std. 8.4 Wechsel des Waffenverantwortlichen eines Vereins (bereits WBK-Inhaber) gem. § 10 Abs. 2 S. 52,70 €/Fall 4 WaffG 8.5 Ausstellung eines Munitionserwerbscheines gem. § 10 Abs. 3 S. 2 WaffG 63,70 €/Fall 8.6 Ausstellung eines Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 WaffG 189,80 €/Fall 8.6.1 Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 S. 2 WaffG 63,70 €/Fall 8.6.2 Ausstellung eines kleinen Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 WaffG 96,00 €/Fall 8.6.3 Zustimmung zum Führen von Waffen durch Wachpersonen gemäß § 28 Abs. 3 WaffG 61,70 €/Std. 8.7 Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis 64,00 €/Fall 8.8 Einwilligungen Europäische Gemeinschaft (EG) 95,70 €/Fall Erteilen einer Erlaubnis/Zustimmung nach §§ 29-33 WaffG (Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mit- nahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG) unter anderem: Einwilligung zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtigen Munition in einem anderen Mitgliedstaat der EG durch Personen mit gewöhnlichem Aufent- halt im Geltungsbereich des Gesetzes Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der EG Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenherstellern/Waffenhändlern in einem anderen Mitgliedstaat der EG durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG Einwilligung zum Mitbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat der EG ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses 8.9 Feuerwaffenpass 8.9.1 Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses gem. § 32 WaffG 69,30 €/Fall 8.9.2 Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses gem. § 32 Abs. 1 32,00 €/Fall WaffG 8.9.3 Eintragung/Austragung und sonstige Änderung im Europäischen Feuerwaffenpass 8.9.3.a Erste Eintragung/Änderung pro Antrag 26,60 €/Fall 8.9.3.b je weiterer Fall (pro Antrag) oder wenn die Eintragung in Verbindung mit Ziffer 9.9.1 erfolgt 10,60 €/Fall 8.9.4 Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Waffenverbot sowie die Ableh- 63,10 €/Std. nung/Versagung/Verweigerung einer beantragten Leistung 8.10 Schießstätten 8.10.1 Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten gem. § 10 Abs. 5 WaffG 63,10 €/Std. 8.10.2 Überprüfung von Schießstätten gem. § 12 a WaffV zzgl. Kosten für den Sachverständigen 63,10 €/Std. 8.11 Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder wesentlichen Änderung einer Erlaubnis zum 63,10 €/Std. Betrieb einer Schießstätte
8 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen 8.12 Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 64,00 €/Std. WaffG (sofern bei einer unangekündigten Kontrolle der oder die Pflichtige nicht angetroffen wird, werden hierfür keine Gebühren erhoben) 8.13 Überprüfungen nach § 4 Abs. 3 oder 4 WaffG (Wiederholungsprüfungen zur Zuverlässigkeit, 63,90 €/Std. persönlichen 8.14 Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen 63,10 €/Std. und andere Erlaubnisse und Gestattungen weiteren Maßnahmen (u.a. § 46 WaffG) sowie An- ordnungen nach dem WaffG 9 Öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 9.1 Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz 128,00 €/Fall 9.2 Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz 64,00 €/Fall 9.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz 64,00 €/Fall 9.4 Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz 128,00 €/Fall 9.5 Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz 64,00 €/Fall 9.6 Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz 61,80 €/Std. 9.7 sonstige öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 63,10 €/Std. unter anderem: Maßnahmen gemäß § 31 SprengG (Auskunft, Nachschau) Wiederholte Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung, sofern nicht Teil der vorgenannten Leistungen gem. Ziffer 8.1 - 8.6 Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines Befähigungsscheines (§ 35Abs. 2 SprengG) Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, sofern nicht Teil der vorgenannten Leistun- gen gemäß Ziffer 8.1 - 8.6 Widerruf oder Rücknahme einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, sowie die Ablehnung/Ver- sagung/Verweigerung einer beantragten Leistung 10 Fotokopien und Ausdrucke 10.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Ver- handlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 10.1.a für die erste Seite 3,10 € 10.1.b für jede weitere Seite A4 sw 0,80 € 10.1.c für jede weitere Seite A4 farbig / A3 1,30 € 11 Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbe- 63,00 €/Std. schwerde usw.) wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat und bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenan- satz abzusehen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung) 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz 12.1 Information über die Kosten nach § 10 Absatz 2 LIFG oder Zurücknahme eines Antrags auf- gebührenfrei grund einer Kosteninformation nach § 10 Absatz 2 LIFG 12.2 Auskünfte 12.2.a Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch gebührenfrei bei zusätzlicher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise in geringem Um- fang Anmerkung: Einfach sind solche Fälle, bei denen die Gewährung des Informationszugangs der Auskunft gebenden Stelle anhand ihr unmittelbar zugänglicher Informationsquellen möglich ist, ohne dass dabei eine Auswertung von Archivgut, eine behördeninterne Abstimmung oder eine be- sondere rechtliche Wertung erforderlich ist.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 9 12.2.b Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfü- 14,00 € - 150,00 € gungstellung von Informationen in sonstiger Weise 12.2.c Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfü- 100,00 € - 222,00 € gungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Be- lange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen 12.3 Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise 12.3.a Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise 6,00 € - 100,00 € 12.3.b Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich 100,00 € - 190,00 € höherer Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder pri- vater Belange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen 12.4 Akteneinsicht einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei zusätzli- 19,00 € - 655,00 € cher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise in geringem Umfang Anmerkung zu Nummern 12.2 bis 12.4: Die Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise umfasst alle Arten des In- formationszugangs, die nicht durch Auskunftserteilung oder Akteneinsichtsgewährung erfol- gen, insbesondere die Übermittlung von Kopien oder die Übermittlung einer gespeicherten Datei als Anhang einer E-Mail. plant. Als technische Ausrüstung ist die Pumpenanlage nicht im Tiefbauangebot der Fa. Grötz enthalten. Für die Pumpen- Das Rathaus informiert lieferung wurden 2 Angebote eingeholt. Das günstigste An- gebot für die Lieferung der Fa. KSB liegt bei 27.105,45 €/brut- to. Für die Montage liegt ein Angebot von der Fa. Tecoba über Notizen aus dem Gemeinderat 22.035,91 € vor. Die Gesamtkosten für die Pumpenanlage lie- gen somit bei 49.141,36 €. In den Kostenberechnungen sind In der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung des Jahres am diese Positionen bereits mit 49.688,45 €/brutto eingeplant. 27.07.2021 wurden folgende Themen behandelt: Angesichts der langen Lieferzeiten sollte die Beauftragung möglichst bald erfolgen. Der Beschluss in öS wird nachgeholt. Bürgermeister Deutschmann bedankte sich bei Herrn Willi Danner und Herrn Gerd Huber für ihre langjährige Tätigkeit Weiter informierte Bürgermeister Deutschmann: im Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes • Die Gemeinde erhält vom Gewerbepark Breisgau eine Son- Müllheim-Badenweiler. derausschüttung in Höhe von 21.000,00 €, die Einnahmen erhöhen sich hierdurch auf insgesamt 42.000,00 €. • Im Rahmen des Digital-Pakts Schule wurden 20 Tablets für die Grundschule Auggen angeschafft, diese müssen noch konfi- guriert werden und stehen danach der Schule zur Verfügung. • Die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr hat der Gemein- de, trotz Corona, Rekordeinnahmen in Höhe von 1,1 Mio. € gebracht. • In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurden dem Gemeinderat die ersten Entwurfsplanungen für die Erweite- rung der Grundschule mit Kostenschätzungen vorgestellt. Die weiteren Gespräche finden nun mit dem neuen Bürger- meister, dem Gemeinderat und der Schulleitung statt. Verabschiedung Bürgermeister Deutschmann v.l. Gerd Huber, Fritz Deutschmann und Willi Danner Im Rahmen seiner letzten Gemeinderatssitzung wurde Bürger- Baugesuche meister Deutschmann seitens der Gemeinde durch die dienstäl- teste Gemeinderätin Sabine Baßler verabschiedet. Als Geschenk Der Gemeinderat stimmte dem Nutzungsänderungsantrag wurde ihm zur Erinnerung an die vergangenen 16 Jahre als Ge- von Ladenflächen in eine Gaststätte auf dem Grundstück Flst. meindeoberhaupt ein großes Luftbild von Auggen überreicht, Nr. 10577 im Kleinmattweg zu. seine Frau Gisela erhielt einen Blumenstrauß. Der offiziellen Ver- abschiedung schlossen sich der Müllheimer Bürgermeister Mar- Bekanntmachungen und Verschiedenes tin Löffler für den Bürgermeistersprengel Markgräflerland, der Die Verwaltung gab bekannt: Geschäftsführer des Winzerkellers, Thomas Basler für die Winzer- Für die Leitungskreuzung Nr. 80034 (Regenwasser-Düker / schaft und als Vertreter der Auggener Vereine der Vorsitzende DN1500) ist eine Restentleerung über Förderpumpen ge- des Trachten- und Heimatvereins, Friedrich Kuhn an.
10 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen Verabschiedung von Bürgermeister Fritz Deutschmann Am Dienstag, 27.07.2021 war die letzte Gemeinderatsitzung vor der Sommerpause. Dies war auch die letzte Gemeinderatsitzung des scheiden- den Bürgermeisters Fritz Deutschmann und somit eine gute Gelegenheit, Herrn Deutschmann offiziell zu verabschieden. Nach der Behandlung der Tagesordnungspunkte übernahm so auch Peter Danzeisen, Bürgermeisterstellvertreter der Ge- meinde Auggen das Wort und die Regie über die Verabschie- dung. Für die Gemeinde Auggen stellte sich zuerst Sabine Baßler, dienstälteste Gemeinderätin der Gemeinde Auggen, an das Rednerpult. Frau Baßler rückte nach der Wahl von Herr Deut- Herr Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim überreichte Herrn Deutsch- schmann für ihn in den Gemeinderat nach. mann einen Präsentkorb und dankte für die gute Zusammenarbeit Ihr ihrem Rückblick über die 16-jährige Amtszeit von Fritz Von Beginn an in allen Themen des Weinbaus versiert und im- Deutschmann lobte Frau Baßler das doch gute Miteinander mer ein offenes Ohr für die Belange der Winzer. So lobte der und die Gesprächs- und Diskursbereitschaft im Gemeinderat. nächste Redner, Thomas Basler, Geschäftsführer des Winzer- Sie blickte zudem auf die markantesten Projekte und Mei- kellers Auggener Schäf, die Zusammenarbeit mit Fritz Deut- lensteine der beiden Amtszeiten zurück und brachte so dem schmann in seiner Amtszeit. Auch Herr Basler lies die letzte Zuhörer noch einmal ins Gedächtnis, was alles in den letzten 16 Jahre aus Sicht der Winzer Revue passieren und sprach 16 Jahren in Auggen geschah. Dies reichte vom Neubau der im Besonderen die gelungene Flurbereinigung im Gewann Gemeindehalle bis hin zum Ausbau der Rheintalbahn. Schildig und Gaihof an. Auch Herr Basler überreichte Herrn Deutschland einen Geschenkkorb mit feinen Tröpfchen des Als besondere Erinnerung an seine Amtszeit überreichte Frau Winzerkellers. Baßler im Namen der Gemeinde ein aktuelles Luftbild von Die lebendige Vereinskultur in Auggen mit der hervorragen- Auggen, auf Acrylglas gedruckt. den Jugendarbeit sei das Besondere in Auggen und unbedingt erhaltenswert. In diesem Sinne lobte Herr Kuhn, Vorsitzender des Arbeitskreis Heimatpflege die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und insbesondere den engen Kon- takt mit Herrn Deutschmann in den letzten 16 Jahren. Als Vertreter aller Vereine überbrachte Herr Kuhn deren Dank und die besten Wünsche für die Zukunft. Auch Herr Deutschmann unterstrich in seinem Dank an die Vereine die besondere Wichtigkeit einer guten Vereinsarbeit, denn dies unterscheide eine Schlafgemeinde von einer le- bendigen Dorfgemeinschaft. Herr Kuhn überreichte Herrn Deutschmann im Namen der Vereine ein Geschenk, für jedes Jahr seiner Amtszeit eine gute Flasche Wein. Peter Danzeisen und Sabine Baßler überreichten Herrn Deutschmann ein Luftbild von Auggen, auf Acrylglas gedruckt. Der nächste Redner, der sich die persönliche Verabschiedung von Herrn Deutschmann nicht nehmen ließ war Martin Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim. Als langjähriger Amtskol- lege hatte auch Herr Löffler einiges über die Zusammenarbeit der beiden Bürgermeister bei interkommunalen Projekten wie die Rheintalbahn und den öffentlichen Nahverkehr zu be- richten. Mit den besten Wünschen für das kommende Rent- nerdasein von Herr Deutschmann schloss Herr Löffler seine Rede mit einem Augenzwinkern. Er überbrachte einen gro- ßen Korb voll Flüssiges aus der Region. Herr Kuhn überbrachte im Namen aller Vereine seinen Dank und ein Ge- schenk
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 11 Präventionshinweise des Polizeipräsidiums Freiburg Wild aus dem Auggener Wald Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon Es besteht wieder die Möglichkeit gesundes Wildbret Ihr Telefon klingelt. Ein Unbekannter meldet sich und aus dem Auggener Wald zu kaufen. stellt sich als Mitarbeiter von Microsoft vor. Er behauptet, Ihr Rechner, z.B. Computer oder Laptop, sei von Viren befallen. Wildbret ist ein natürliches, gesundes Lebensmittel, frei In diesem Fall legen Sie am besten gleich wieder den Hörer von Wachstumsmitteln, Hormonen, Medikamenten. auf. Denn am anderen Ende der Leitung sind höchstwahr- Mehr „Bio“ geht nicht! scheinlich Betrüger, die nichts mit Microsoft zu tun haben, sondern in einem Call-Center in Indien sitzen. Und Wild ist ein erstaunlich einfach zu verarbeitendes Fleisch: Die angeblichen - häufig nur Englisch oder gebrochen Sie können Wild wie anderes Fleisch vom Rind, von der Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter behaupten, Pute oder vom Kalb zubereiten. dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von Viren befallen oder ein neues Sicherheitszertifikat benötige und Angeboten wird entweder ein halbes oder ein ganzes bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen ihre Opfer auf ihren Geräten Reh. Das Reh wird vom Metzgermeister fachmännisch eine Fernwartungssoftware installieren. zerlegt und küchenfertig vakuumiert. Mit diesem Programm haben die Betrüger Zugriff auf die Die Portionsgröße (2 oder 4 Personen) kann gewählt Rechner ihrer Opfer und können sensible Daten, beispiels- werden. weise Passwörter für das Online-Banking ausspähen. Darüber hinaus verlangen sie für ihre vermeintliche Service-Leistung Bestellungen eine Gebühr. Manchmal fordern Sie für das Erneuern einer Unter folgenden Telefonnummern können sie ihre Be- angeblich abgelaufenen Lizenz ebenfalls Geld oder sie über- stellung mitteilen. reden ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Wartungsver- Tel. 0163 619 8115 trag einzugehen. Tel. 0151 5257 9499 So schützen Sie sich • Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht un- aufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein Informationen zu den Ausweisen Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum Ab dem 02.08.2021 wird das neue Design des Personalaus- gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf. weises mit EU-Flagge eingeführt. • Geben Sie auf keinen Fall private Daten z.B. Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kunden- Ab August 2021 ist die Erfassung der Fingerabdrücke für die konten (z.B. PayPal) heraus. antragstellende Person ab sechs Jahren verpflichtend ! • Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer Die derzeitigen Gebühren betragen: Fernwartungssoftware. Reisepass bis zum 24. Lebensjahr € 37,50 Wenn Sie Opfer wurden Reisepass ab dem 24. Lebensjahr € 60,00 Express Reisepass bis zum 24. Lebensjahr € 69,50 • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn Express Reisepass ab dem 24. Lebensjahr € 92,00 runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr € 22,80 unverzüglich betroffene Passwörter. Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr € 37,00 • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwar- Vorläufiger Personalausweis € 10,00 tungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen. Kinderreisepass bis max. 12. Lebensjahr • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unter- (1 Jahr gültig) € 13,00 nehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind. Die Beantragung der Dokumente kann nur persönlich, unter • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie be- Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder einer reits getätigte Zahlungen zurückholen können. Geburtsurkunde und einem aktuellen Biometrietauglichen • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Lichtbild erfolgen. • Sie können den Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3-4 Wochen. Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten las- Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, sen, so melden Sie sich gerne über wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gebühren für Perso- freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de. nalausweise und Reisepässe direkt bei der Antragstellung zur Zahlung fällig werden. Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihr Polizeipräsidium Freiburg Eine EC-Karten-Zahlung ist möglich. Ihr Einwohnermeldeamt
12 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen Seniorenbüro Auggen e.V. Landratsamt Helfer für die Landesgartenschau gesucht Das Seniorenbüro informiert: Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald präsentiert sich auf Corona ist noch nicht vorbei. Aber es haben sich si- der Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein vom 22. April cherlich viele Mitbürger bereits impfen lassen, und so bis zum 03. Oktober 2022. Dabei zeigt das Landratsamt die haben wir vom Vorstand des Seniorenbüros in Auggen zahlreichen Facetten des Landkreises und seiner Verwaltung beschlossen, den monatlichen Stammtisch bei Poldi auf einem eigens gestalteten Gelände mit rund 200 Quadrat- in der Sonnbergstube wieder aufleben zu lassen. metern. Rund um eine mit viel Holz gestaltete „Wohlfühloase“ wird ein kleiner naturnaher Garten angelegt. Dort sollen alle Alles geschieht unter Einhaltung der Coronaregeln. Also Sinne auch durch heimisch vorkommende Materialien und entweder geimpft, genesen oder getestet, dann seid ihr Pflanzen angesprochen werden. Für diese Wohlfühloase mit herzlich willkommen. Es gibt bestimmt viel zu berichten Garten sucht der Landkreis bereits ab Ende September 2021 und es ist sicherlich auch wieder schön, die bekannten bis Anfang Oktober 2022 freiwillige Helferinnen und Helfer „Gesichter“ zu sehen. Auch neue Gäste sind herzlich mit Lust auf einfache gärtnerische Tätigkeiten, wie beispiels- weise regelmäßige Pflegedurchgänge und Gießen der Pflan- willkommen. zungen. Wer sich über den gesamten Zeitraum mehrmals pro Monat für kurze Pflegeeinsätze bereit erklärt, wird mit einer Ausnahmsweise findet der Stammtisch nicht am letz- Dauerkarte für die Landesgartenschau 2022 in Neuenburg ten Sonntag dieses Monats statt sondern am 1. August belohnt. ab 11.30 Uhr Weiter besteht auch Bedarf bei der Unterstützung des separa- ten 1000 Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Beitrag Der nächste Stammtisch ist dann wie gewohnt am jeweils des Landkreises. Das Aushängeschild der heimischen Land- letzten Sonntag des Monats, also am 29. August. wirtschaft benötigt professionelle Helfer mit einem „grünen Daumen“, die gegen Bezahlung die Ackerbauflächen, den Be- Das wird im Gemeindeblatt rechtzeitig veröffentlicht, reich Gemüse- und Obstanbau oder den bienenfreundlichen auch wenn coronabedingt Änderungen erforderlich „essbaren Garten“ betreuen. sind. Wer das Landesgartenschau-Team des Landkreises unter- stützen möchte oder weitere Informationen benötigt, kann Auf ein Wiedersehen freut sich sich telefonisch unter der Nummer 0761 2187-5312 melden das Team Poldi und der Vorstand des Seniorenbüros. oder eine E-Mail an die Adresse strukturfoerderung@lkbh.de schreiben. ENDE DES AMTLICHEN TEILS Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubriken „das Rathaus informiert“ und „Landratsamt“ Verantwortlich: Gemeinde Auggen/Bürgermeisteramt und das Landratsamt Dabei wirkt sich gerade unser eigenes Wohlergehen und un- Volkshochschule sere Zufriedenheit so wertvoll auch auf unsere Umgebung Markgräflerland aus. Wie du aus der Spirale der Überforderung herauskommst und ein zufriedenes und selbstbewusstes Leben führen kannst, Das neue Programm mit einer Vielzahl attraktiver Angebote möchte ich dir in diesem Vortrag vermitteln. ist ab 13.08.2021 online abrufbar. Anmeldungen sind online jederzeit möglich. Donnerstag, 05.08.21, 19:30 - 21:00 Uhr Die Verteilung des Programmheftes in allen Mitgliedsgemein- den findet ab 01.09.2021 statt. Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine Mail. Vortrag: Volkshochschule Markgräflerland/Jugendkunstschule Stärke und Selbstbewusstsein für Frauen Markgräflerland Als moderne Frauen stehen wir oft vor großen Herausfor- Gerbergasse 8, 79379 Müllheim, derungen im Alltag. Familie, Beruf und Freizeit wollen unter Tel. 07631/16686 einen Hut gebracht werden. Oft stellen wir uns und unsere E-Mail: info@vhs-markgraeflerland.de Gesundheit dabei selbst an die letzte Stelle. Internet: www.vhs-markgraeflerland.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen FREITAG, 30. JULI 2021 | 13 Polizeipuppenbühne im Vogelnest Von den Schulen Unser Turnraum war auf einmal kein Turnraum mehr, sondern ein Kino. Mit einer persönlichen Eintrittskarte durften wir in den Kinosaal eintreten und Platz nehmen. Dann ging es schon los und der Film wurde gestartet. Auf dem heutigen Programm Kindergarten Vogelnest stand ein Film von der Freiburger Verkehrspolizei. Diese haben, mit einem ganz bekannten Schauspieler, dem Kasper und sei- nem Freund Bello einen tollen Film über das sichere Überque- ren der Straße gedreht. Anschaulich wurde erklärt, dass am Eine Tüte voll Sommerfestmomente Haltestein gewartet wird und wie wichtig das richtige Schauen Ein Sommerfest im Corona Jahr 2021? Nein, leider ist das ist, bevor die Straße überquert wird. Ebenso wurde erklärt, dass noch immer nicht möglich. Das Team war sich aber einig, zügig über die Straße gegangen wird und über die Straße ren- den Kindern und Familien trotzdem so etwas wie ein kleines nen eine schlechte Idee ist, da man ja stolpern und fallen könn- Sommerfest zu schenken. Ein Fest aus der Tüte war unse- te. An einem Zebrastreifen wird zusätzlich zum Schauen noch re Idee. Schnell hatten sich drei Themenbereiche gefunden. die Hand noch vorne gestreckt damit die Autofahrer noch bes- Jede Gruppe entschied sich für ein Thema und überlegte sich ser erkennen können, dass man über die Straße gehen möchte. Spannendes, Interessantes, Leckeres und Kreatives und pack- te eine Tüte für die Familien. So gab es eine Familienpartytüte mit lustigen Spielideen, Re- zepten, Basteleien und fröhlichen Liedern für ein Sommerfest daheim. Die zweite Tüte drehte sich rund um das Thema Wald. Es gab Anleitungen für eine Schnitzeljagd, Ideen für Aktivitäten im Wald und die Aufforderung Material zu sammeln für ein Wald- mandala. Die dritte Tüte war eine Sachenmachertüte. Hier gab es al- lerlei Material, wie Kartons, Pappe und buntes Papier um zu werkeln und zu tüfteln. Mit einer „Bauanleitung“ konnte man nun kreativ werden. Von den einzelnen Aktionen können die Eltern Fotos in den Gruppen abgegeben und es werden daraus Collagen entstehen. Kirchennachrichten Natürlich gehören auch Dinge für das leibliche Wohl zu einem Fest. Jedes Kind erhielt einen Brezelgutschein, den man in der Wochenspruch Bäckerei Singer in Auggen einlösen konnte. Eine Flasche Ap- Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen; fel- und Orangensaft, gespendet von der Firma Jacoby aus und wem viel anvertraut ist, Auggen, löschte den Durst. Vielen Dank dafür. von dem wird man umso mehr fordern. (LK 12,48) Auch wenn es kein Fest gab, konnten wir gemeinsame Zeit an Sonntag, den 01.08.2021 9. Sonntag nach Trinitatis die Familien verschenken, in der Hoffnung auf ein nächstes 09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien- zauberhaftes Kindergartensommerfest. gen (wird vom Kirchengemeinderat gestaltet) 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (wird vom Kirchengemeinderat gestaltet) Sonntag, den 08.08.2021 10. Sonntag nach Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Pfr. Gerhard Jost) 10.15 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien- gen (Pfr. Gerhard Jost) Sonntag, den 15.08.2021 11. Sonntag nach Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien- gen (Pfr. Dr. Schulze-Wegener) 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Prädi- kantin Thiel) Sonntag, den 22.08.2021 12. Sonntag nach Trinitatis 09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien- gen (Pfr. Dr. Schulze-Wegener) 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Pfr. Dr. Schulze-Wegener)
14 | FREITAG, 30. JULI 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen Wir bitten Sie, um das Tragen einer medizinischen Maske und Nun wartet in der nächsten Pokalrunde mit dem FC Denzlin- um Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevor- gen ein anderes Kaliber auf uns. Gilt die doch nochmals deut- schriften. lich verstärkte Truppe um Trainer Milo Pilipovic als Topfavorit Ihr Pfarrer Schulze-Wegener in der kommenden Verbandsligarunde. Wir freuen uns auf zahlreiche Unterstützung. Vorankündigung Grillnachmittag Senioren Anpfiff im Lettenpark ist am Samstag, 31.7 um 18 Uhr. Der diesjährige Grillnachmittag der Senioren, findet am Dienstag, den 24. August 2021 um 17.00 Uhr im Pfarrgarten Vorschau: statt! Wir freuen uns auf Euer Kommen! Rundenauftakt und erstes Heimspiel in der Verbandsliga Sonntag, 8.8 um 17 Uhr gegen den SC Lahr Feier der Jubiläumskonfirmation 2020 und 2021 Am Sonntag, den 12. September 2021 möchten wir die dies- U23 jährige Jubiläumskonfirmation feiern und am Sonntag, den Auch unsere U23 war am vergangenen Wochenende erfolg- 19. September 2021 die Jubiläumskonfirmationen aus dem reich: Bei der SG Malsburg/Marzell gewann man durch Tore von Jahr 2020 nachfeiern. Luca Ehret, Lukas Lacher und Neuzugang Ruben Lichti mit 3 zu 1. Unsere U 23 spielt ihr letztes Vorbereitungsspiel am kommenden Alle Konfirmanden, die 2020 oder 2021 vor 25, 50, 60, 65 und Sonntag, 1.8 um 14 Uhr auswärts bei der U23 in Denzlingen. 70 Jahren in Auggen oder anderswo eigensegnet worden sind, können sich gerne auf dem Pfarramt Tel: 2589 oder per Rundenbeginn ist hier ein Heimspiel am Samstag, 7.8 E-Mail: evpfarramt.auggen@gmx.de melden. um 17 Uhr gegen Freiburg-Rieselfeld. Herzlichen Dank Ihr Pfarrer Schulze-Wegener Gesangverein Auggen e.V. katholischer Gottesdienst Freitag, 30. Juli 17:45 Uhr KEIN Rosenkranzgebet Liebe Mitglieder, 18:30 Uhr Heilige Messe (Pfarrer Maurer) liebe Sängerinnen und Sänger, Samstag, 31. Juli die Corona-Pandemie bestimmt seit Monaten unsere Vereins- 14:00 Uhr Trauung von Isabell und Stephan Enzmann mit und Probenarbeit und hat uns vor große Herausforderungen Taufe von Penelope (Pfarrer Maier) gestellt. Wir haben uns entschlossen, die Generalversamm- 17:45 Uhr KEIN Rosenkranzgebet lung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 auch in diesem 18:30 Uhr Heilige Messe zum Sonntag (Pfarrer Maier) Jahr nicht in gewohnter Form abzuhalten. Um die Geschäfts- jahre abschließen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung Sonntag, 1. August zur Entlastung des Vorstands für die Vereinsjahre 2019 und 11:00 Uhr Heilige Messe für die Seelsorgeeinheit (Pfarrer i.R. 2020 und zur Zusammensetzung unserer Vorstandschaft. Kreutler) 18:00 Uhr KEINE Eucharistische Anbetung Unter : www.kaleas.de/download/GVA-2019-2020.pdf haben wir Ihnen einen entsprechenden Rechenschaftsbe- Dienstag, 3. August richt zum Download zur Verfügung gestellt.Selbstverständ- 11:00 Uhr Friedensgebet am Dienstag lich erhalten Sie diesen auf Wunsch auch in gedruckter Form. Bitte sprechen Sie uns hierzu an – Tel. 07631 / 9319612- Miri- am Gamb-Danzeisen. Wenn Sie mit der Führung der Geschäfte des Vereins ein- Vereinsnachrichten verstanden waren und keine Einwendungen gegen unsere Vorstandsarbeit und gegen die Besetzung des Vorstands haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Soll- ten Sie jedoch Einwendungen haben, teilen Sie uns diese bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich mit, je- Fußball-Club Auggen e.V. doch bis spätestens 31.07.2021. Sollte nach Ablauf dieser Frist weniger als die Hälfte der Mitglieder keine Einwendun- gen haben, gelten der Vorstand für die Jahre 2019 und 2020 4 zu 1 Sieg im Lokalderby als entlastet und die Geschäftsjahre als abgeschlossen. Wir sagen herzlich danke für Ihr Verständnis und Ihre Unter- Mit einem verdienten Sieg am vergangenen Samstag in der stützung. Qualifikation zum südbadischen Pokal beim SV Ballrechten/ Bleiben Sie gesund und dem Gesangverein Auggen weiterhin Dottingen, kehrte unsere erste Mannschaft wieder nach Aug- wohlgesonnen und verbunden. gen zurück. Mit den besten Wünschen, Trotz eines zeitweiligen Rückstandes konnten wir durch die Tore von Jonathan Ehret (2) und je eines der beiden Neuzu- gänge Ebrima Musu Jaiteh und Jakob Hugenschmidt einen standesgemäßen Auswärtssieg einfahren.
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