Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Auggen

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Auggen
Nr. 30/31/32   Freitag, 30. Juli 2021

      Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
      der Trend bei den Fallzahlen       Daten vieler Millionen Impfun-
      hat sich umgekehrt und wir         gen abgeben. Der Empfehlung
      haben wieder ansteigende           der STIKO können wir vertrau-
      Fallzahlen. Dies gilt vor allem    en. Sie agiert unabhängig und
      in den jüngeren Altersgruppen      ist mit hervorragenden Exper-
      zwischen 18 und 35. Gleichzei-     ten besetzt.
      tig ist die sehr ansteckende       Niemand ist zum Impfen ver-
      Delta-Variante dominierend.        pflichtet. Allerdings werden
      Wir erwarten, dass im Herbst       sich, nach allem was wir wis-
      und Winter die Zahl der Neuin-     sen, alle Personen, die nicht
      fizierten sehr stark ansteigen     geimpft sind, über kurz oder
      wird.                              lang mit dem Virus infizieren.
      Glücklicherweise haben sich        Wer sich nicht impfen lassen
      vor allem in den älteren Al-       möchte, entscheidet sich da-
      tersgruppen inzwischen sehr        mit also für die natürliche In-
      viele Menschen impfen lassen.      fektion.
      Auch in unserem Landkreis
      sind über 50 % der Gesamtbe-       Das nahgelegene Impfzent-
      völkerung vollständig geimpft.     rum in Müllheim hat noch bis
      Bei den über 60-jährigen in Ba-    Ende September geöffnet.
      den-Württemberg sind bereits       Wenn Sie sich noch nicht zu
      76 % und bundesweit inzwi-         einer Impfung entschließen
      schen 40 Millionen Menschen        konnten, oder noch keinen
      vollständig geimpft. Weltweit      Termin bekommen haben,
      sind über eine Milliarde Men-      sollten Sie jetzt über den Som-
      schen vollständig geimpft.         mer die Gelegenheit nutzen.
      Das ist wichtig, denn die Imp-     Inzwischen können Sie ohne
      fungen mit den bei uns zuge-       Termin zu den Öffnungszeiten
      lassenen Impfstoffen schützen      einfach das Impfzentrum Müll-

                                                                                 Das Amtsblatt macht
      sehr gut. Bei über 1,5 Millionen   heim aufsuchen und sich imp-
      Neuinfektionen in Deutsch-         fen lassen. Das möchten wir

                                                                               SOMMERPA20U21S(KEW 31)
      land seit Februar 2021 gab es      Ihnen dringend empfehlen.
      nur 6.125 Fälle, die sich trotz
      Impfung infiziert haben. Diese     Lassen Sie sich impfen und                           gust
      Infektionen sind in aller Regel    schützen Sie sich für den         Am Freitag, 06. Au st 2021 (KW 32)
                                                                                            Au gu
                                                                           und Freitag, 13.
      sehr mild verlaufen.               Herbst und Winter.                               in M itteilungsblatt.
      Die Ständige Impfkommission        Wir wünschen Ihnen gute             erscheint ke
      (STIKO) empfiehlt Impfungen        Gesundheit und eine unbe-                                  t nach der
                                                                                Das erste Amtsblat
      für alle Personen über 18 Jah-     schwerte Sommer- und Ur-                                 lten Sie wieder
                                                                              Sommerpause erha
      ren. Die STIKO kann ihre Emp-      laubszeit.                                                 gust 2021.
                                                                                 am Freitag, 20. Au
      fehlungen auf der Grundlage
      wissenschaftlicher     Erkennt-    Fritz Deutschmann
      nisse und auf Grundlage von        Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Auggen
2 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

                                                                                  Freitag, 06.08 Bad Apotheke,
                                                                                  Bahnhofstr. 23, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 9 28 40
                Wichtige Rufnummern                                               Samstag, 07.08 Werder-Apotheke,
                                                                                  Werderstr. 57, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 74 06 00
                                                                                  Sonntag, 08.08 Apotheke am Blumenplatz,
                                                                                  Hauptstr. 23, 79400 Kandern, Tel. 07626 - 79 70
Überfall, Verkehrsunfall                                                  110     Montag, 09.08 Bad-Apotheke im Paracelsushaus,
Feuer                                                                     112     Freiburger Str. 20, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 15 01 50
DRK-Rettungsdienst, Krankentransport                                      112     Dienstag, 10.08 Fridolin-Apotheke,
DRK-Kreisverband Müllheim e.V.                                   07631-1805-0     Müllheimer Str. 23, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 - 79 37 00
Polizeidirektion Müllheim                                              1788-0     Mittwoch, 11.08 Hense‘sche Apotheke,
HELIOS-Klinik                                                            88-0     Luisenstr. 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 21 21
Vergiftungs- Informations-Zentrale Freiburg                        0761 19240     Donnerstag, 12.08 Blauen-Apotheke,
Bereitschaftsdienst für Ärzte - Rufzentrale                            116117     Freiburger Str. 15, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 8 26 25 75
Bereitschaftsdienst für Zahnärzte                              01803 22255540     Freitag, 13.08 Apotheke am Zöllinplatz,
Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland                          07631 36536     Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 89 15 76
Schornsteinfeger Daniel Selz                                     0761 1307618     Samstag, 14.08 Fohmann‘sche Apotheke,
Energiedienst Netze GmbH (Stromversorgung)                      07623 92-1800     Eisenbahnstr.13, 79418 Schliengen, Tel. 07635 - 5 56
Telefax (Stromversorgung)                                     07623 92-511809     Sonntag, 15.08 Hebel-Apotheke,
                                                                                  Werderstr. 31 A, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 22 53
Störungsnummer Strom                                   07623 92-1818              Montag, 16.08 Rhein-Apotheke,
Störungsnummer Wasser                                   0800 5889690              Schlüsselstr. 4, 79395 Neuenburg, Tel. 07631 – 77 10
Störungsnummer Erdgas                                   0800 2767767              Dienstag, 17.08 Rats-Apotheke,
Kundenservice badenova                                   0800 2838485             Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 37 90
Feuerwehrkommandant (D. Kittler)                        0151 41818317             Mittwoch, 18.08 Markgrafen-Apotheke,
Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr                        07631 9318363             Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 3 76
Wassermeister                                          07631 93608-55             Donnerstag, 19.08 Pfalz-Apotheke Efringen-Kirchen,
Revierleiter: Försterin Christine Weinig                 0162 2550705             Im Gießenfeld 1, 79588 Efringen-Kirchen, Tel. 07628 - 3 36
Jagdpächter Ulrich Schauer                                07631 12533
Kindergarten “Vogelnest”                                        703790
Grundschule Auggen                                                4177
Ev. Pfarramt Auggen                                               2589
Kath. Pfarramt Müllheim                                         181400
Sozialstation Markgräflerland                      07631-17 77 28 (AB)
Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige,
DRK Häuslicher Pflegedienst                            07631 - 1805-32
                                                                                                 Müllabfuhr
Seniorenbüro Auggen                                       07631 - 3910
Caritas – Integrationsmanagement für Auggen
Mira Waldenfels                                   +49 (0)159 04663469
                                                                                   Montag, 02.08.2021:                    gelber Sack
                                                                                   Dienstag, 03.08.2021:                  Biotonne
Gemeindeverwaltung                                                                 Donnerstag, 05.08.2021:                Restmüll
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:                                             08.00 - 12.00 Uhr
                                                                                   Dienstag, 10.08.2021:                  Biotonne
Mittwoch:                                                     14.00 - 18.00 Uhr    Montag, 16.08.2021:                    gelber Sack
                                                                                   Dienstag, 17.08.2021:                  Biotonne
Herr Deutschmann       buergermeister@auggen.de                       3677-22      Donnerstag, 19.08.2021:                Restmüll
Frau Adler-Ley         einwohnermeldeamt@auggen.de                    3677-15
Frau Gehrmann          touristik@auggen.de                            3677-21      Freitag, 20.08.2021:                   Papiertonne
Frau Seemann           gemeindekasse@auggen.de                        3677-17
Herr Fante             rechnungsamt@auggen.de                         3677-11
Frau Müller            standesamt@auggen.de                           3677-16
Hr. Simon              bauamt@auggen.de                               3677-28
Herr Ehret             hauptamt@auggen.de                             3677-23
Frau Giesel            sekretariat@auggen.de                          3677-32
Bauhof                 bauhof@auggen.de                          0170 5244146                    Stadtwerke MüllheimStaufen
Sonnberghalle                                                         9318458
Fax-Nr. Rathaus                                                       3677-44

                                                                                   Informationen zum AlemannenWasser:
                Bereitschaftsdienste                                               Messung vom: 26.07.2021
                                                                                   Gesamthärte 12 °dH    Auggen
                                                                                   Die Härtegrade sind nach der EG Verordnung und § 9 Wasch- und Reini-
Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und                    gungsmittelgesetz in folgende Bereiche unterteilt:
endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag.                                          Härtebereich weich 0 bis 8,4 °dH entspricht 0 bis 1,5 mmol/l
                                                                                   Härtebereich mittel 8,4 bis 14 °dH entspricht 1,5 bis 2,5 mmol/l
Freitag, 30.07 Rats-Apotheke,
                                                                                   Härtebereich hart    14 bis 28 °dH entspricht 2,5 mmol/l und mehr
Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 37 90
                                                                                   Um entsprechende Beachtung, insbesondere beim Einsatz von Spül- und
Samstag, 31.07 Markgrafen-Apotheke,
                                                                                   Waschmittel, wird gebeten.
Waldweg 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632 - 3 76
Sonntag, 01.08 Apotheke am Bahnhof,
                                                                                   Es grüßt Sie herzlich Ihr Technikteam
Bahnhofstr. 6, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 47 47
                                                                                   Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH, Marktstraße 1-3,
Montag, 02.08 Linden-Apotheke,                                                     79379 Müllheim
Breitenweg 10 A, 79426 Buggingen, Tel. 07631 - 39 78                               Tel. 07631 93608 55, Fax 07631 93608 68
Dienstag, 03.08 Flora-Apotheke,                                                    technik@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de
Hauptstr. 123, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 3 63 40
Mittwoch, 04.08 Schwarzwald-Apotheke,                                              Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Strom- und Gastarif?
St.- Ulrich-Str. 2, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633 - 41 05                        Gerne beraten wir Sie hierzu in unserem Kundenbüro in Müllheim.
Donnerstag, 05.08 Apotheke am Schillerplatz,                                       Tel. 07631 93608 0 service@alemannenenergie.de
Werderstr. 2, 79379 Müllheim, Tel. 07631 - 1 27 75
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Gemeinde Auggen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                               FREITAG, 30. JULI 2021 | 3

                                                                       • Produktionsinsel Neuenburg-Müllheim 8
                                                                          Antrag Nr. 22-06 Karte 6
             Amtliche Bekanntmachungen                                 • Produktionsinsel Breisach-Vogtsburg 50
                                                                          Antrag Nr. 22-07 Karte 7
                                                                       • Produktionsinsel Merdingen 60
Az.: 33-8231.20/06                      Freiburg, den 16.07.2021          Antrag Nr. 22-08 Karte 8
                    Bekanntmachung                                     • Produktionsinsel Wyhl-Weisweil
                                                                          Antrag Nr. 22-09 Karte 9
             des Entwurfes der Verordnung                              • Produktionsinsel Kenzingen-Riegel
           des Regierungspräsidiums Freiburg                              Antrag Nr. 22-10 Karte 10
     zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais                       • Produktionsinsel Weisweil
     in geschlossenen Anbaugebieten im Jahr 2022                          Antrag Nr. 22-11 Karte 11
Auf der Grundlage des Antrages 22-05 der ZG Raiffeisen eG,         (2) Die Grenzen der Flächen nach Absatz 1 sind in den Kar-
Maiswerk Heitersheim vom 30.06.2021 zur Bildung einer                  ten 1-11, die Bestandteil dieser Verordnung sind, mit
Produktionsinsel zur Hybridsaatmais-Vermehrung wird Fol-               einer Linie gekennzeichnet. Die Fläche innerhalb dieser
gendes bekannt gegeben: Durch den angehängten Verord-                  Kennzeichnung umfasst sowohl die Vermehrungsfläche
nungsentwurf sind für die Erzeugung von Hybridmais-                    als auch die Fläche, die zur Einhaltung der vorgeschrie-
saatgut folgende Gewanne vorgesehen:                                   benen Mindestentfernung von Konsummais zu den Ver-
                                                                       mehrungen erforderlich ist.
                                      LN Fläche
Gemeinde          Gemarkung        Gewann
                                      ha                                                          §2
Neuenburg      Neuenburg Klosterau         21,45                   (1) Die Verordnung mit den dazugehörigen Karten kann
Neuenburg      Neuenburg Mathis             3,96                       beim Regierungspräsidium Freiburg für die Dauer von
Neuenburg      Neuenburg Neustocketen       4,24                       zwei Wochen, beginnend mit dem Tag ihrer Verkündung
                                                                       im Gesetzblatt, kostenlos durch jedermann während der
gesamt Anbaugebiet Neuenburg-Auggen 7      29,65
                                                                       Sprechzeiten eingesehen werden.
Mindestanteil 25 %                         24,62                       In gleicher Weise ist die Verordnung mit den Karten beim
Der Verordnungsentwurf wird für die Dauer von zwei Wochen              Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemein-
im Rathaus der Gemeinde Auggen, Hauptstr. 28, 79424 Aug-               den Auggen, Bad Krozingen, Breisach, Eschbach, Merdin-
gen ausgelegt. Während den üblichen Öffnungszeiten können              gen, Müllheim, Neuenburg und Vogtsburg sowie beim
Sie in Zimmer 18, beim Bauamtsleiter Herr Michael Simon,               Landratsamt Emmendingen für die Gemeinden Kenzin-
Einsicht in die Unterlagen erhalten. Einwendungen und Wider-           gen, Riegel, Weisweil und Wyhl öffentlich ausgelegt.
sprüche sind während der zweiwöchigen Auslegungsfrist vom          (2) Die Verordnung einschließlich der Karten kann im ge-
02.08.2021 bis einschließlich 16.08.2021 schriftlich oder zur          samten Zeitraum ihrer Rechtsgültigkeit kostenlos durch
Niederschrift beim Bürgermeisteramt vorzubringen.                      jedermann während der Sprechzeiten bei den in Absatz
                                                                       1 genannten Behörden eingesehen werden.
                Verordnung (Entwurf)                                                           §3
                                                                   Innerhalb der geschlossenen Anbaugebiete darf nur die für die
           des Regierungspräsidiums Freiburg
                                                                   Erzeugung von Hybrid-maissaatgut vorgesehene Maissorte an-
     zum Schutz der Erzeugung von Hybridsaatmais
                                                                   gebaut werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von
     in geschlossenen Anbaugebieten im Jahr 2022
                                                                   Saatgut der Vaterkomponente der zur Vermehrung bestimmten
                   vom XX. XXXXXXX 2021
                                                                   Sorte oder die Verwendung von Saatgut pollensteriler Sorten.
Auf Grund von §§ 1 und 2 des Gesetzes zum Schutz der Erzeu-
gung von Saatgut in geschlossenen Anbaugebieten vom 13.                                       §4
Mai 1969 (GBl. S. 80) wird verordnet:                              Im Schutzgebiet ist die zur Vermehrung angebaute Sorte
                                                                   von den Saatgutvermehrern durch Aufstellung von Tafeln zu
                           §1                                      kennzeichnen.
(1) In den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald
    und Emmendingen in den Gemeinden Auggen, Bad                                               §5
    Krozingen, Breisach, Eschbach, Kenzingen, Merdingen,           Zuwiderhandlungen gegen die §§ 3 und 4 dieser Verordnung
    Müllheim, Neuenburg, Riegel, Vogtsburg, Weisweil und           sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 des
    Wyhl werden Teilflächen der nachstehend aufgeführten           Gesetzes zum Schutz der Erzeugung von Saatgut in geschlos-
    Gemarkungen im Jahr 2022 zu geschlossenen Anbauge-             senen Anbaugebieten und können mit einer Geldbuße ge-
    bieten für die Erzeugung von sortenechtem und sorten-          ahndet werden.
    reinem Hybridmaissaatgut erklärt.                                                             §6
    • Produktionsinsel Tunsel-Bad Krozingen 1                      Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungs-
       Antrag Nr. 22-01 Karte 1                                    frist gemäß § 2 Abs. 1 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2022
    • Produktionsinsel Tunsel-Schlatt 2                            außer Kraft.
       Antrag Nr. 22-02 Karte 2
    • Produktionsinsel Tunsel-Eschbach 3                           79098 Freiburg i. Br., den XX. XXXXXXX 2021
       Antrag Nr. 22-03 Karte 3                                    ..........
    • Produktionsinsel Tunsel-Bad Krozingen-Schlatt 5              Regierungspräsidentin
       Antrag Nr. 22-04 Karte 4                                    Bärbel Schäfer
    • Produktionsinsel Neuenburg-Auggen 7                          Regierungspräsidium Freiburg
       Antrag Nr. 22-05 Karte 5                                    Kaiser-Joseph-Strasse 167, 79098 Freiburg
4 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

                                   Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
                                         Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
            Satzung zur Änderung der Satzung des Gemeindeverwaltungsverbandes
              Müllheim-Badenweiler über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
                              (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem-             Artikel 3
berg, der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes für           Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
Baden-Württemberg und des § 4 Abs. 3 des Landesgebüh-
rengesetzes, in den jeweils gültigen Fassungen, hat die Ver-    Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
bandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                                                                Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
Müllheim-Badenweiler in öffentlicher Sitzung am 19. Juli 2021
                                                                ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
folgende Änderung der Satzung über die Verwaltungsgebüh-
                                                                oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat-
rensatzung vom 12.12.2006, zuletzt geändert durch Satzung
                                                                zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
vom 04.04.2016, beschlossen:
                                                                schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
                                                                dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsver-
Artikel 1
                                                                band Müllheim-Badenweiler geltend gemacht worden ist;
Das Gebührenverzeichnis zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsge-        der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu be-
bührensatzung vom 12.12.2006 wird durch die beigefügte          zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf-
Neufassung ersetzt.                                             fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-
                                                                machung der Satzung verletzt worden sind.
Artikel 2
Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten   Müllheim, den 19. Juli 2021
Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt
zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in       Martin Löffler
der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.      Verbandsvorsitzender

Gebührenverzeichnis
(Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührensatzung vom 12.12.2006 in der Fassung vom 19.07.2021)

Vorbemerkungen:
Bei den Gebühren nach Zeitaufwand (..../Stunde) wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet. Der Stundensatz gilt pro
eingesetztem Mitarbeiter. Gebühren nach Zeitaufwand sowie Wertgebühren (5 v.T. der...) mit einem Betrag von unter 100 Euro
werden auf volle 10 Cent, Gebühren in Höhe von mehr als 100 Euro auf volle Euro abgerundet: Gebühren für allgemeine öf-
fentliche Leistungen nach Ziffer 1 werden erhoben, wenn weder in diesem Gebührenverzeichnis noch in anderen Gesetzen
anderweitige Regelungen getroffen wurden. Sofern bei der öffentlichen Leistung andere Stellen innerhalb und außerhalb des
Gemeindeverwaltungsverbandes beteiligt sind, erhöht sich die Gebühr um deren Aufwand. Hierzu gehören insbesondere Aus-
lagen für Sachverständige.

 Nr.     öffentliche Leistung                                                                             Gebühr
1       Allgemeine Verwaltungsgebühr
        (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) unter anderem:                                               63,60 €/Std.
        Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche
        Einfache mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
        Archivauskünfte mit Aushändigung oder Übersendung der Akten
        sonstige öffentliche Leistungen, die auf Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuld-
        ners vorgenommen werden
        Negativentscheidungen
        (wie zum Beispiel: Ablehnung, Versagung, Verweigerung, Widerruf, Rücknahme)

2       Bauordnungsrecht
        Soweit die Gebühren nach Baukosten berechnet werden (lfd.Nr. 2.2.1 und 2.7.3) ist von den
        Kosten nach DIN 276 Teil 4 Kostengliederung Nrn. 300 – 469 (Ausgabe Juni 1993) auszugehen,
        die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung
        des Vorhabens erforderlich sind, einschließlich des Wertes etwaiger Eigenleistungen (Mate-
        rial- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf 1.000 € aufzurunden. Zu den Baukosten
        gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer.
2.1     Erteilung eines Bauvorbescheides                                                           100,00 € – 3.000,00 €
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                         FREITAG, 30. JULI 2021 | 5

2.2      Baugenehmigung, Abbruch                                                                              ---
2.2.1    Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen                                                            ---
         a) Baugenehmigung gem. § 58 LBO 6,5‰ der Baukosten                                          (mind. 100,00 €)
         b) Baugenehmigung nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO 5,5‰ der Baukosten         (mind. 100,00 €)
         Die Gebühren nach Buchstaben a) + b) erhöhen sich bei bereits vor Erteilung der Baugeneh-
         migung begonnenen oder genutzten Vorhaben bis zum Doppelten.
2.2.2    Zuschlag bei nicht vollständigen Unterlagen                                                 50,00 € – 500,00 €
2.2.3    Wenn keine Baukosten zugrunde gelegt werden können                                          100,00 € – 3.000,00 €
2.2.4    Werbeanlagen                                                                                50,00 € – 1.000,00 €
2.3      Kenntnisgabeverfahren                                                                                  ---
2.3.1    Beratung im Kenntnisgabeverfahren (ab 30 Minuten)                                           60,00 €/Stunde
2.3.2    Untersagung Baubeginn                                                                       50,00 € – 200,00 €
2.3.3    Ablehnung Antrag Untersagung Baubeginn                                                      50,00 € – 200,00 €
2.4      Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen und Abweichungen nach BauGB, BauNVO, LBO            50,00 € – 10.000,00 €
2.5                                                                                                  ¼ von Nr. 2.1 und 2.2
         Verlängerungen von Nr. 2.1 und 2.2                                                          (mind. 50,00 €,
                                                                                                     höchst. 3.000,00 €)
2.6      Bearbeitung Baulasten                                                                       50,00 € – 200,00 €
2.7      Abnahmen                                                                                               ---
2.7.1    Abnahme Fliegende Bauten                                                                    50,00 €/Stunde
2.7.2    Baukontrolle ohne Abnahme                                                                   50,00 €/Stunde
2.7.3                                                                                                1.v.T. der Baukosten
         Rohbauabnahme / Schlussabnahme (bis 2 Abnahmen)
                                                                                                     (mind. 50,00 €)
2.7.4    Je weitere Abnahme und vom Bauherrn zu vertretender erfolgloser Abnahmeversuch              50,00 € – 1.000,00 €
2.8      Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Abbruchverfügung                                       50,00 € – 500,00 €
2.9      Sonstige Anordnungen im Bauordnungsrecht                                                    50,00 € – 500,00 €
2.10     Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG                                                    300,00 €– 2.000,00 €
2.11     Brandschutz                                                                                            ---
2.11.1   Brandverhütungsschau / Nachschau                                                            60,00 €/Stunde
2.12.1   Anordnungen / Auflagen im Brandschutz                                                       50,00 € – 500,00 €

3        Denkmalschutz
3.1      Denkmalschutzrechtliche Genehmigung                                                         100,00 € – 1.000,00 €
3.2      Steuerbescheinigungen                                                                                 ---
3.2.1    bis 25.000 €                                                                                100 €
3.2.2    bis 50.000 €                                                                                200 €
3.2.3    je weitere (angefangene) 50.000 €                                                           150 €
3.3      Anordnungen im Denkmalschutz                                                                50,00 € – 1.000,00 €

4        Namensänderungen
4.1      Änderung von Vor- oder Nachnamen                                                            415,80 €/Fall

5        Feiertagsrecht
5.1      Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz                                                56,20 €/Std.

6      Gaststättenrecht
6.1    Gaststättenerlaubnis (persönliche Erlaubnis)
       (§ 2 GastG)
6.1.a Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis
6.1.a1 Schank- und Speisewirtschaften ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten, mit Beherber-       466,60 €/Fall
       gungsbetrieb oder als Bewirtungseinrichtung im Nebenbetrieb
6.1.a2 sonstige Betriebsarten bzw. bei Vorliegen besonderer Betriebseigentümlichkeiten               469,00 € - 3.914,00 €
6.1.b Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis                                               140,40 €/Fall
6.1.c  Erteilung einer befristeten Gaststättenerlaubnis je nach Dauer in Monaten                     37,30 €/Monat
6.2    Erweiterung/Änderung der Gaststättenerlaubnis                                                 55,10 €/Std.
6.3    Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung zum Ausschank alkoholfreier Getränke            57,20 €/Std.
       (§ 6 Satz 2 GastG)
6 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

6.4       Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG)
6.4.1     Erteilung einer Stellvertretererlaubnis
6.4.1.a   in Zusammenhang mit einer gleichzeitig erteilter Gaststättenerlaubnis                       110,30 €/Fall
6.4.1.b   bei nicht gleichzeitiger Gaststättenerlaubnis                                               165,50 €/Fall
6.5       Zulassung von Ausnahmen von den Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe
          (§ 12 Satz 1 GastVO)
6.5.1     Erteilung einer Sperrzeitverkürzung, regelmäßig                                             244,40 €/Fall
6.5.2     Widerruf der Sperrzeitverkürzung                                                            61,10 €/Std.
6.5.3     Verlängerung der Sperrzeit                                                                  61,10 €/Std.
6.6       sonstige Leistung im Gaststättenrecht                                                       63,20 €/Std.
          unter anderem:
          Schließungsanordnung
          Beratung, Auskunft und Stellungnahme
          Erlaubnis für die Beschäftigung von Personen (§ 13 Abs. 2 GastVO)
          Auflagen und Anordnungen (§§ 5, 12 Abs. 3 GastG, § 12 Satz 2 GastVO
          Verlängerung von Fristen (§ 8 Satz 2, § 9 Satz 2, § 24 Abs. 1 Satz 3 GastG)
          Untersagung der Beschäftigung von Personen (§ 21 Abs. 1 GastG)
          Rücknahme oder Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
          Amtshandlung gemäß § 22 GastG, insbesondere die Durchführung einer Nachschau

7         Gewerbesachen
7.1       Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens                    55,50 €
          (§ 33 i GewO / § 41 LGlüG)                                                                  zzgl. 5,50 €/m²
7.2       Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO                                               61,10 €/Std.
7.3       Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34 a Abs. 1 GewO)                           256,10 €/Fall
7.4       Zuverlässigkeitsprüfung von Wachpersonal
7.4.a     erstmalig                                                                                   128,00 €/Fall
7.4.b     Wiederholungsprüfung                                                                        48,00 €/Fall
7.4.c     Untersagung der Beschäftigung in einem Bewachungsunternehmen (§ 34 Abs. 4 GewO)             61,70 €/Std.
7.5       Festsetzung von Messen, Ausstellungen, Märkten (§ 64 ff. GewO)                              55,10 €/Std.
7.6       Ablehnung, Änderung und Aufhebung der Festsetzung oder nachträgliche Aufnahme, Ände-        61,70 €/Std.
          rung oder Ergänzung von Auflagen gem. § 69 a GewO
7.7       Reisegewerbekarte
7.7.1     Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55, 55d GewO sowie § 1 Ausl-ReiseGewV)
7.7.1.1   Befristete Reisegewerbekarte für bis zu 2 Jahre                                             149,30 €/Fall
7.7.1.2   Reisegewerbekarte mit einer Gültigkeit ab 3 Jahre                                           248,80 €/Fall
7.7.2     Ergänzung, Erweiterung und Änderung einer Reisegewerbekarte                                 96,00 €/Fall
7.7.3     Erteilung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte (§ 60 c Abs. 2 GewO)                     64,00 €/Fall
7.8       Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
7.8.1     Untersagung                                                                                 628,20 €/Fall
7.8.2     Bearbeitung eines Antrages auf Wiedergestattung eines untersagten Gewerbes (§35 Abs. 4
          Satz 2 GewO)
7.8.2.a   ohne Prüfung der Verkürzung der Jahresfrist                                                 282,60 €/Fall
7.8.2.b   mit Prüfung der Verkürzung der Jahresfrist                                                  376,90 €/Fall
7.9       Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO)                                                            62,80 €/Std.
          unter anderem:
          Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt
          Änderungen beim Betrieb einer Privatkrankenanstalt
7.10      Handwerksrecht
7.10.1    Untersagung eines Handwerks (§ 16 Abs. 3 HWO)                                               488,80 €/Fall
7.11      Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse                                                     62,80 €/Std.
7.12      Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 NR. 20, 21 a Umsatzsteuergesetz   57,20 €/Std.
          (UStG) z.B. für Musikschule, Privatmusikerzieher

8         Waffenrecht
8.1       Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
8.1.1     grüne Waffenbesitzkarte                                                                     69,30 €/Fall
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                              FREITAG, 30. JULI 2021 | 7

8.1.2     gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen gem. § 14 Abs. 4 WaffG                                69,30 €/Fall
8.1.3     rote Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssammler gem. § 17 WaffG                         256,10 €/Fall
8.1.4     gemeinsame Waffenbesitzkarte gem. § 10 Abs. 2 S. 1 WaffG                                        48,00 €/Person
          Diese Gebühr wird zusätzlich zu der o. g. Gebühr erhoben!
8.2       Eintragung/Austragung in eine Waffenbesitzkarte
8.2.1     Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb von Waffen in eine bereits ausgestellte Waffenbe-
          sitzkarte
8.2.1.a   erste Eintragung pro Antrag                                                                     42,70 €/Eintrag
8.2.1.b   Eintrag einer weiteren Erwerbsberechtigung (pro Antrag)                                         21,30 €/Eintrag
8.2.2     Eintragung einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenteiles in eine Waffenbesitzkarte
8.2.2.a   erste Eintragung pro Antrag                                                                     26,20 €/Fall
8.2.2.b   jede weitere Austragung (pro Antrag)                                                            10,40 €/Fall
8.2.3     Eintrag eines Blockiersystems in eine WBK                                                       21,30 €/Fall
8.2.4     Austragung einer Waffe, eines wesentlichen Waffenteiles oder Blockiersystems aus einer Waf-
          fenbesitzkarte
8.2.4.a   erste Austragung pro Antrag/Anzeige                                                             26,20 €/Fall
8.2.4.b   Jede weitere Austragung (pro Antrag/Anzeige)                                                    10,40 €/Fall
8.2.5     Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb gem. § 10 Abs. 3 WaffG
8.2.5.a   bei gleichzeitiger Eintragung der zugehörigen Waffe in die WBK                                  10,60 €/Fall
8.2.5.b   unabhängig von Eintragung der zugehörigen Waffe in die WBK                                      26,60 €/Fall
8.3       Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern                                                    63,10 €/Std.
8.4       Wechsel des Waffenverantwortlichen eines Vereins (bereits WBK-Inhaber) gem. § 10 Abs. 2 S.      52,70 €/Fall
          4 WaffG
8.5       Ausstellung eines Munitionserwerbscheines gem. § 10 Abs. 3 S. 2 WaffG                           63,70 €/Fall
8.6       Ausstellung eines Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 WaffG                                         189,80 €/Fall
8.6.1     Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 S. 2 WaffG                 63,70 €/Fall
8.6.2     Ausstellung eines kleinen Waffenscheines gem. § 10 Abs. 4 WaffG                                 96,00 €/Fall
8.6.3     Zustimmung zum Führen von Waffen durch Wachpersonen gemäß § 28 Abs. 3 WaffG                     61,70 €/Std.
8.7       Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis    64,00 €/Fall
8.8       Einwilligungen Europäische Gemeinschaft (EG)                                                    95,70 €/Fall
          Erteilen einer Erlaubnis/Zustimmung nach §§ 29-33 WaffG (Verbringen, Ausfuhr, Einfuhr, Mit-
          nahme etc. von Waffen und Munition in den/durch den/aus dem Geltungsbereich des WaffG)
          unter anderem:
          Einwilligung zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtigen
          Munition in einem anderen Mitgliedstaat der EG durch Personen mit gewöhnlichem Aufent-
          halt im Geltungsbereich des Gesetzes
          Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
          oder erlaubnispflichtiger Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der EG
          Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen
          oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenherstellern/Waffenhändlern in einem anderen
          Mitgliedstaat der EG durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG
          Einwilligung zum Mitbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition in den
          Geltungsbereich des Gesetzes bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat
          der EG ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses
8.9       Feuerwaffenpass
8.9.1     Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses gem. § 32 WaffG                                69,30 €/Fall
8.9.2     Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses gem. § 32 Abs. 1            32,00 €/Fall
          WaffG
8.9.3     Eintragung/Austragung und sonstige Änderung im Europäischen Feuerwaffenpass
8.9.3.a   Erste Eintragung/Änderung pro Antrag                                                            26,60 €/Fall
8.9.3.b   je weiterer Fall (pro Antrag) oder wenn die Eintragung in Verbindung mit Ziffer 9.9.1 erfolgt   10,60 €/Fall
8.9.4     Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Waffenverbot sowie die Ableh-        63,10 €/Std.
          nung/Versagung/Verweigerung einer beantragten Leistung
8.10      Schießstätten
8.10.1    Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten gem. § 10 Abs. 5 WaffG                       63,10 €/Std.
8.10.2    Überprüfung von Schießstätten gem. § 12 a WaffV zzgl. Kosten für den Sachverständigen           63,10 €/Std.
8.11      Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder wesentlichen Änderung einer Erlaubnis zum         63,10 €/Std.
          Betrieb einer Schießstätte
8 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

8.12   Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach § 36 Abs. 3 64,00 €/Std.
       WaffG (sofern bei einer unangekündigten Kontrolle der oder die Pflichtige nicht angetroffen
       wird, werden hierfür keine Gebühren erhoben)
8.13   Überprüfungen nach § 4 Abs. 3 oder 4 WaffG (Wiederholungsprüfungen zur Zuverlässigkeit, 63,90 €/Std.
       persönlichen
8.14   Ausnahme von Erlaubnispflichten, Erteilung von Ausnahmebewilligungen, Zustimmungen 63,10 €/Std.
       und andere Erlaubnisse und Gestattungen weiteren Maßnahmen (u.a. § 46 WaffG) sowie An-
       ordnungen nach dem WaffG

9      Öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz
9.1    Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz                                                        128,00 €/Fall
9.2    Verlängerung des Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz                               64,00 €/Fall
9.3    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz                                     64,00 €/Fall
9.4    Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz                                                         128,00 €/Fall
9.5    Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz                                        64,00 €/Fall
9.6    Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz                                                          61,80 €/Std.
9.7    sonstige öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz                                      63,10 €/Std.
       unter anderem:
       Maßnahmen gemäß § 31 SprengG (Auskunft, Nachschau)
       Wiederholte Überprüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung, sofern nicht Teil
       der vorgenannten Leistungen gem. Ziffer 8.1 - 8.6
       Untersagungen nach § 12 Abs. 2, § 32 Abs. 3 od. 4 und nach § 33 Abs. 1, 2 oder 3 SprengG
       Ungültigkeitserklärung bei Verlust eines Erlaubnisbescheides, einer Ausfertigung oder eines
       Befähigungsscheines (§ 35Abs. 2 SprengG)
       Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung
       des Gebührenschuldners vorgenommen werden, sofern nicht Teil der vorgenannten Leistun-
       gen gemäß Ziffer 8.1 - 8.6
       Widerruf oder Rücknahme einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, sowie die Ablehnung/Ver-
       sagung/Verweigerung einer beantragten Leistung

10     Fotokopien und Ausdrucke
10.1   Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Ver-
       handlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
10.1.a für die erste Seite                                                                    3,10 €
10.1.b für jede weitere Seite A4 sw                                                           0,80 €
10.1.c für jede weitere Seite A4 farbig / A3                                                  1,30 €

11     Rechtsbehelfe
       (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbe- 63,00 €/Std.
       schwerde usw.)
       wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen
       werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene
       Verfügung oder Entscheidung beantragt hat
       und bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenan-
       satz abzusehen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung)

12     Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
12.1   Information über die Kosten nach § 10 Absatz 2 LIFG oder Zurücknahme eines Antrags auf- gebührenfrei
       grund einer Kosteninformation nach § 10 Absatz 2 LIFG
12.2   Auskünfte
12.2.a Erteilung einer mündlichen oder einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch gebührenfrei
       bei zusätzlicher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise in geringem Um-
       fang
       Anmerkung:
       Einfach sind solche Fälle, bei denen die Gewährung des Informationszugangs der Auskunft
       gebenden Stelle anhand ihr unmittelbar zugänglicher Informationsquellen möglich ist, ohne
       dass dabei eine Auswertung von Archivgut, eine behördeninterne Abstimmung oder eine be-
       sondere rechtliche Wertung erforderlich ist.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                             FREITAG, 30. JULI 2021 | 9

12.2.b Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfü-      14,00 € - 150,00 €
       gungstellung von Informationen in sonstiger Weise
12.2.c Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft, auch bei zusätzlicher Zurverfü-      100,00 € - 222,00 €
       gungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer
       Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Be-
       lange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen
12.3   Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise
12.3.a Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise                                        6,00 € - 100,00 €
12.3.b Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise, wenn im Einzelfall ein deutlich       100,00 € - 190,00 €
       höherer Verwaltungsaufwand entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder pri-
       vater Belange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen
12.4   Akteneinsicht einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei zusätzli-        19,00 € - 655,00 €
       cher Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise in geringem Umfang
       Anmerkung zu Nummern 12.2 bis 12.4:
       Die Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise umfasst alle Arten des In-
       formationszugangs, die nicht durch Auskunftserteilung oder Akteneinsichtsgewährung erfol-
       gen, insbesondere die Übermittlung von Kopien oder die Übermittlung einer gespeicherten
       Datei als Anhang einer E-Mail.

                                                               plant. Als technische Ausrüstung ist die Pumpenanlage nicht
                                                               im Tiefbauangebot der Fa. Grötz enthalten. Für die Pumpen-
               Das Rathaus informiert                          lieferung wurden 2 Angebote eingeholt. Das günstigste An-
                                                               gebot für die Lieferung der Fa. KSB liegt bei 27.105,45 €/brut-
                                                               to. Für die Montage liegt ein Angebot von der Fa. Tecoba über
Notizen aus dem Gemeinderat                                    22.035,91 € vor. Die Gesamtkosten für die Pumpenanlage lie-
                                                               gen somit bei 49.141,36 €. In den Kostenberechnungen sind
In der 8. öffentlichen Gemeinderatssitzung des Jahres am       diese Positionen bereits mit 49.688,45 €/brutto eingeplant.
27.07.2021 wurden folgende Themen behandelt:                   Angesichts der langen Lieferzeiten sollte die Beauftragung
                                                               möglichst bald erfolgen. Der Beschluss in öS wird nachgeholt.
Bürgermeister Deutschmann bedankte sich bei Herrn Willi
Danner und Herrn Gerd Huber für ihre langjährige Tätigkeit     Weiter informierte Bürgermeister Deutschmann:
im Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes
                                                               • Die Gemeinde erhält vom Gewerbepark Breisgau eine Son-
Müllheim-Badenweiler.
                                                                 derausschüttung in Höhe von 21.000,00 €, die Einnahmen
                                                                 erhöhen sich hierdurch auf insgesamt 42.000,00 €.
                                                               • Im Rahmen des Digital-Pakts Schule wurden 20 Tablets für die
                                                                 Grundschule Auggen angeschafft, diese müssen noch konfi-
                                                                 guriert werden und stehen danach der Schule zur Verfügung.
                                                               • Die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr hat der Gemein-
                                                                 de, trotz Corona, Rekordeinnahmen in Höhe von 1,1 Mio. €
                                                                 gebracht.
                                                               • In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung wurden dem
                                                                 Gemeinderat die ersten Entwurfsplanungen für die Erweite-
                                                                 rung der Grundschule mit Kostenschätzungen vorgestellt.
                                                                 Die weiteren Gespräche finden nun mit dem neuen Bürger-
                                                                 meister, dem Gemeinderat und der Schulleitung statt.

                                                               Verabschiedung Bürgermeister Deutschmann
v.l. Gerd Huber, Fritz Deutschmann und Willi Danner
                                                               Im Rahmen seiner letzten Gemeinderatssitzung wurde Bürger-
Baugesuche                                                     meister Deutschmann seitens der Gemeinde durch die dienstäl-
                                                               teste Gemeinderätin Sabine Baßler verabschiedet. Als Geschenk
Der Gemeinderat stimmte dem Nutzungsänderungsantrag            wurde ihm zur Erinnerung an die vergangenen 16 Jahre als Ge-
von Ladenflächen in eine Gaststätte auf dem Grundstück Flst.   meindeoberhaupt ein großes Luftbild von Auggen überreicht,
Nr. 10577 im Kleinmattweg zu.                                  seine Frau Gisela erhielt einen Blumenstrauß. Der offiziellen Ver-
                                                               abschiedung schlossen sich der Müllheimer Bürgermeister Mar-
Bekanntmachungen und Verschiedenes                             tin Löffler für den Bürgermeistersprengel Markgräflerland, der
Die Verwaltung gab bekannt:                                    Geschäftsführer des Winzerkellers, Thomas Basler für die Winzer-
Für die Leitungskreuzung Nr. 80034 (Regenwasser-Düker /        schaft und als Vertreter der Auggener Vereine der Vorsitzende
DN1500) ist eine Restentleerung über Förderpumpen ge-          des Trachten- und Heimatvereins, Friedrich Kuhn an.
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Verabschiedung von Bürgermeister
Fritz Deutschmann
Am Dienstag, 27.07.2021 war die letzte
Gemeinderatsitzung vor der Sommerpause.
Dies war auch die letzte Gemeinderatsitzung des scheiden-
den Bürgermeisters Fritz Deutschmann und somit eine gute
Gelegenheit, Herrn Deutschmann offiziell zu verabschieden.
Nach der Behandlung der Tagesordnungspunkte übernahm
so auch Peter Danzeisen, Bürgermeisterstellvertreter der Ge-
meinde Auggen das Wort und die Regie über die Verabschie-
dung.

Für die Gemeinde Auggen stellte sich zuerst Sabine Baßler,
dienstälteste Gemeinderätin der Gemeinde Auggen, an das
Rednerpult. Frau Baßler rückte nach der Wahl von Herr Deut-            Herr Löffler, Bürgermeister der Stadt Müllheim überreichte Herrn Deutsch-
schmann für ihn in den Gemeinderat nach.                               mann einen Präsentkorb und dankte für die gute Zusammenarbeit

Ihr ihrem Rückblick über die 16-jährige Amtszeit von Fritz             Von Beginn an in allen Themen des Weinbaus versiert und im-
Deutschmann lobte Frau Baßler das doch gute Miteinander                mer ein offenes Ohr für die Belange der Winzer. So lobte der
und die Gesprächs- und Diskursbereitschaft im Gemeinderat.             nächste Redner, Thomas Basler, Geschäftsführer des Winzer-
Sie blickte zudem auf die markantesten Projekte und Mei-               kellers Auggener Schäf, die Zusammenarbeit mit Fritz Deut-
lensteine der beiden Amtszeiten zurück und brachte so dem              schmann in seiner Amtszeit. Auch Herr Basler lies die letzte
Zuhörer noch einmal ins Gedächtnis, was alles in den letzten           16 Jahre aus Sicht der Winzer Revue passieren und sprach
16 Jahren in Auggen geschah. Dies reichte vom Neubau der               im Besonderen die gelungene Flurbereinigung im Gewann
Gemeindehalle bis hin zum Ausbau der Rheintalbahn.                     Schildig und Gaihof an. Auch Herr Basler überreichte Herrn
                                                                       Deutschland einen Geschenkkorb mit feinen Tröpfchen des
Als besondere Erinnerung an seine Amtszeit überreichte Frau            Winzerkellers.
Baßler im Namen der Gemeinde ein aktuelles Luftbild von                Die lebendige Vereinskultur in Auggen mit der hervorragen-
Auggen, auf Acrylglas gedruckt.                                        den Jugendarbeit sei das Besondere in Auggen und unbedingt
                                                                       erhaltenswert. In diesem Sinne lobte Herr Kuhn, Vorsitzender
                                                                       des Arbeitskreis Heimatpflege die gute Zusammenarbeit mit
                                                                       der Gemeindeverwaltung und insbesondere den engen Kon-
                                                                       takt mit Herrn Deutschmann in den letzten 16 Jahren.
                                                                       Als Vertreter aller Vereine überbrachte Herr Kuhn deren Dank
                                                                       und die besten Wünsche für die Zukunft.
                                                                       Auch Herr Deutschmann unterstrich in seinem Dank an die
                                                                       Vereine die besondere Wichtigkeit einer guten Vereinsarbeit,
                                                                       denn dies unterscheide eine Schlafgemeinde von einer le-
                                                                       bendigen Dorfgemeinschaft.
                                                                       Herr Kuhn überreichte Herrn Deutschmann im Namen der
                                                                       Vereine ein Geschenk, für jedes Jahr seiner Amtszeit eine gute
                                                                       Flasche Wein.

Peter Danzeisen und Sabine Baßler überreichten Herrn Deutschmann ein
Luftbild von Auggen, auf Acrylglas gedruckt.

Der nächste Redner, der sich die persönliche Verabschiedung
von Herrn Deutschmann nicht nehmen ließ war Martin Löffler,
Bürgermeister der Stadt Müllheim. Als langjähriger Amtskol-
lege hatte auch Herr Löffler einiges über die Zusammenarbeit
der beiden Bürgermeister bei interkommunalen Projekten
wie die Rheintalbahn und den öffentlichen Nahverkehr zu be-
richten. Mit den besten Wünschen für das kommende Rent-
nerdasein von Herr Deutschmann schloss Herr Löffler seine
Rede mit einem Augenzwinkern. Er überbrachte einen gro-
ßen Korb voll Flüssiges aus der Region.                                Herr Kuhn überbrachte im Namen aller Vereine seinen Dank und ein Ge-
                                                                       schenk
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                            FREITAG, 30. JULI 2021 | 11

                                                                 Präventionshinweise des Polizeipräsidiums Freiburg
   Wild aus dem Auggener Wald                                    Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon
   Es besteht wieder die Möglichkeit gesundes Wildbret           Ihr Telefon klingelt. Ein Unbekannter meldet sich und
   aus dem Auggener Wald zu kaufen.                              stellt sich als Mitarbeiter von Microsoft vor. Er behauptet,
                                                                 Ihr Rechner, z.B. Computer oder Laptop, sei von Viren befallen.
   Wildbret ist ein natürliches, gesundes Lebensmittel, frei     In diesem Fall legen Sie am besten gleich wieder den Hörer
   von Wachstumsmitteln, Hormonen, Medikamenten.                 auf. Denn am anderen Ende der Leitung sind höchstwahr-
   Mehr „Bio“ geht nicht!
                                                                 scheinlich Betrüger, die nichts mit Microsoft zu tun haben,
                                                                 sondern in einem Call-Center in Indien sitzen.
   Und Wild ist ein erstaunlich einfach zu
   verarbeitendes Fleisch:
                                                                 Die angeblichen - häufig nur Englisch oder gebrochen
   Sie können Wild wie anderes Fleisch vom Rind, von der         Deutsch sprechenden - Microsoft-Mitarbeiter behaupten,
   Pute oder vom Kalb zubereiten.                                dass der Rechner des Angerufenen Fehler aufweise, von Viren
                                                                 befallen oder ein neues Sicherheitszertifikat benötige und
   Angeboten wird entweder ein halbes oder ein ganzes            bieten ihre Hilfe an. Dazu sollen ihre Opfer auf ihren Geräten
   Reh. Das Reh wird vom Metzgermeister fachmännisch             eine Fernwartungssoftware installieren.
   zerlegt und küchenfertig vakuumiert.
                                                                 Mit diesem Programm haben die Betrüger Zugriff auf die
   Die Portionsgröße (2 oder 4 Personen) kann gewählt            Rechner ihrer Opfer und können sensible Daten, beispiels-
   werden.                                                       weise Passwörter für das Online-Banking ausspähen. Darüber
                                                                 hinaus verlangen sie für ihre vermeintliche Service-Leistung
   Bestellungen                                                  eine Gebühr. Manchmal fordern Sie für das Erneuern einer
   Unter folgenden Telefonnummern können sie ihre Be-            angeblich abgelaufenen Lizenz ebenfalls Geld oder sie über-
   stellung mitteilen.                                           reden ihre Opfer dazu, einen kostenpflichtigen Wartungsver-
   Tel. 0163 619 8115                                            trag einzugehen.
   Tel. 0151 5257 9499
                                                                 So schützen Sie sich
                                                                 • Seriöse Unternehmen wie Microsoft nehmen nicht un-
                                                                   aufgefordert Kontakt zu ihren Kunden auf. Sollte sich ein
Informationen zu den Ausweisen                                     Servicemitarbeiter bei Ihnen melden, ohne dass Sie darum
Ab dem 02.08.2021 wird das neue Design des Personalaus-            gebeten haben: Legen Sie einfach den Hörer auf.
weises mit EU-Flagge eingeführt.                                 • Geben Sie auf keinen Fall private Daten z.B. Bankkonto-
                                                                   oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kunden-
Ab August 2021 ist die Erfassung der Fingerabdrücke für die        konten (z.B. PayPal) heraus.
antragstellende Person ab sechs Jahren verpflichtend !           • Gewähren Sie einem unbekannten Anrufer niemals Zugriff
                                                                   auf Ihren Rechner beispielsweise mit der Installation einer
Die derzeitigen Gebühren betragen:                                 Fernwartungssoftware.
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr                       € 37,50
                                                                 Wenn Sie Opfer wurden
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr                        € 60,00
Express Reisepass bis zum 24. Lebensjahr               € 69,50   • Trennen Sie Ihren Rechner vom Internet und fahren Sie ihn
Express Reisepass ab dem 24. Lebensjahr                € 92,00     runter. Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr                 € 22,80     unverzüglich betroffene Passwörter.
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr                  € 37,00   • Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwar-
Vorläufiger Personalausweis                            € 10,00     tungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen.
Kinderreisepass bis max. 12. Lebensjahr                          • Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unter-
(1 Jahr gültig)                                        € 13,00     nehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter
                                                                   gelangt sind.
Die Beantragung der Dokumente kann nur persönlich, unter         • Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie be-
Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses oder einer            reits getätigte Zahlungen zurückholen können.
Geburtsurkunde und einem aktuellen Biometrietauglichen           • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Lichtbild erfolgen.                                              • Sie können den Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft
                                                                   melden: www.microsoft.com/de-DE/concern/scam
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3-4 Wochen.
                                                                 Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich beraten las-
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,                   sen, so melden Sie sich gerne über
wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Gebühren für Perso-      freiburg.pp.praevention@polizei.bwl.de.
nalausweise und Reisepässe direkt bei der Antragstellung zur
Zahlung fällig werden.                                           Wir möchten, dass Sie sicher leben!
                                                                 Ihr Polizeipräsidium Freiburg
Eine EC-Karten-Zahlung ist möglich.

Ihr Einwohnermeldeamt
12 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

            Seniorenbüro Auggen e.V.                                       Landratsamt

                                                               Helfer für die Landesgartenschau gesucht
  Das Seniorenbüro informiert:                                 Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald präsentiert sich auf
  Corona ist noch nicht vorbei. Aber es haben sich si-         der Landesgartenschau in Neuenburg am Rhein vom 22. April
  cherlich viele Mitbürger bereits impfen lassen, und so       bis zum 03. Oktober 2022. Dabei zeigt das Landratsamt die
  haben wir vom Vorstand des Seniorenbüros in Auggen           zahlreichen Facetten des Landkreises und seiner Verwaltung
  beschlossen, den monatlichen Stammtisch bei Poldi            auf einem eigens gestalteten Gelände mit rund 200 Quadrat-
  in der Sonnbergstube wieder aufleben zu lassen.              metern. Rund um eine mit viel Holz gestaltete „Wohlfühloase“
                                                               wird ein kleiner naturnaher Garten angelegt. Dort sollen alle
  Alles geschieht unter Einhaltung der Coronaregeln. Also      Sinne auch durch heimisch vorkommende Materialien und
  entweder geimpft, genesen oder getestet, dann seid ihr       Pflanzen angesprochen werden. Für diese Wohlfühloase mit
  herzlich willkommen. Es gibt bestimmt viel zu berichten      Garten sucht der Landkreis bereits ab Ende September 2021
  und es ist sicherlich auch wieder schön, die bekannten       bis Anfang Oktober 2022 freiwillige Helferinnen und Helfer
  „Gesichter“ zu sehen. Auch neue Gäste sind herzlich          mit Lust auf einfache gärtnerische Tätigkeiten, wie beispiels-
                                                               weise regelmäßige Pflegedurchgänge und Gießen der Pflan-
  willkommen.
                                                               zungen. Wer sich über den gesamten Zeitraum mehrmals pro
                                                               Monat für kurze Pflegeeinsätze bereit erklärt, wird mit einer
  Ausnahmsweise findet der Stammtisch nicht am letz-
                                                               Dauerkarte für die Landesgartenschau 2022 in Neuenburg
  ten Sonntag dieses Monats statt sondern am 1. August
                                                               belohnt.
  ab 11.30 Uhr                                                 Weiter besteht auch Bedarf bei der Unterstützung des separa-
                                                               ten 1000 Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Beitrag
  Der nächste Stammtisch ist dann wie gewohnt am jeweils       des Landkreises. Das Aushängeschild der heimischen Land-
  letzten Sonntag des Monats, also am 29. August.              wirtschaft benötigt professionelle Helfer mit einem „grünen
                                                               Daumen“, die gegen Bezahlung die Ackerbauflächen, den Be-
  Das wird im Gemeindeblatt rechtzeitig veröffentlicht,        reich Gemüse- und Obstanbau oder den bienenfreundlichen
  auch wenn coronabedingt Änderungen erforderlich              „essbaren Garten“ betreuen.
  sind.                                                        Wer das Landesgartenschau-Team des Landkreises unter-
                                                               stützen möchte oder weitere Informationen benötigt, kann
  Auf ein Wiedersehen freut sich                               sich telefonisch unter der Nummer 0761 2187-5312 melden
  das Team Poldi und der Vorstand des Seniorenbüros.           oder eine E-Mail an die Adresse strukturfoerderung@lkbh.de
                                                               schreiben.

                                     ENDE DES AMTLICHEN TEILS

                        Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubriken
                                 „das Rathaus informiert“ und „Landratsamt“
                 Verantwortlich: Gemeinde Auggen/Bürgermeisteramt und das Landratsamt

                                                               Dabei wirkt sich gerade unser eigenes Wohlergehen und un-
            Volkshochschule                                    sere Zufriedenheit so wertvoll auch auf unsere Umgebung
            Markgräflerland                                    aus.
                                                               Wie du aus der Spirale der Überforderung herauskommst und
                                                               ein zufriedenes und selbstbewusstes Leben führen kannst,
Das neue Programm mit einer Vielzahl attraktiver Angebote      möchte ich dir in diesem Vortrag vermitteln.
ist ab 13.08.2021 online abrufbar.
Anmeldungen sind online jederzeit möglich.                     Donnerstag, 05.08.21, 19:30 - 21:00 Uhr
Die Verteilung des Programmheftes in allen Mitgliedsgemein-
den findet ab 01.09.2021 statt.                                Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage. Bei Fragen
                                                               rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine Mail.
Vortrag:
                                                               Volkshochschule Markgräflerland/Jugendkunstschule
Stärke und Selbstbewusstsein für Frauen                        Markgräflerland
Als moderne Frauen stehen wir oft vor großen Herausfor-        Gerbergasse 8, 79379 Müllheim,
derungen im Alltag. Familie, Beruf und Freizeit wollen unter   Tel. 07631/16686
einen Hut gebracht werden. Oft stellen wir uns und unsere      E-Mail: info@vhs-markgraeflerland.de
Gesundheit dabei selbst an die letzte Stelle.                  Internet: www.vhs-markgraeflerland.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen                                                            FREITAG, 30. JULI 2021 | 13

                                                                 Polizeipuppenbühne im Vogelnest
             Von den Schulen                                     Unser Turnraum war auf einmal kein Turnraum mehr, sondern
                                                                 ein Kino. Mit einer persönlichen Eintrittskarte durften wir in
                                                                 den Kinosaal eintreten und Platz nehmen. Dann ging es schon
                                                                 los und der Film wurde gestartet. Auf dem heutigen Programm
             Kindergarten Vogelnest                              stand ein Film von der Freiburger Verkehrspolizei. Diese haben,
                                                                 mit einem ganz bekannten Schauspieler, dem Kasper und sei-
                                                                 nem Freund Bello einen tollen Film über das sichere Überque-
                                                                 ren der Straße gedreht. Anschaulich wurde erklärt, dass am
Eine Tüte voll Sommerfestmomente                                 Haltestein gewartet wird und wie wichtig das richtige Schauen
Ein Sommerfest im Corona Jahr 2021? Nein, leider ist das         ist, bevor die Straße überquert wird. Ebenso wurde erklärt, dass
noch immer nicht möglich. Das Team war sich aber einig,          zügig über die Straße gegangen wird und über die Straße ren-
den Kindern und Familien trotzdem so etwas wie ein kleines       nen eine schlechte Idee ist, da man ja stolpern und fallen könn-
Sommerfest zu schenken. Ein Fest aus der Tüte war unse-          te. An einem Zebrastreifen wird zusätzlich zum Schauen noch
re Idee. Schnell hatten sich drei Themenbereiche gefunden.       die Hand noch vorne gestreckt damit die Autofahrer noch bes-
Jede Gruppe entschied sich für ein Thema und überlegte sich      ser erkennen können, dass man über die Straße gehen möchte.
Spannendes, Interessantes, Leckeres und Kreatives und pack-
te eine Tüte für die Familien.
So gab es eine Familienpartytüte mit lustigen Spielideen, Re-
zepten, Basteleien und fröhlichen Liedern für ein Sommerfest
daheim.
Die zweite Tüte drehte sich rund um das Thema Wald. Es gab
Anleitungen für eine Schnitzeljagd, Ideen für Aktivitäten im
Wald und die Aufforderung Material zu sammeln für ein Wald-
mandala.
Die dritte Tüte war eine Sachenmachertüte. Hier gab es al-
lerlei Material, wie Kartons, Pappe und buntes Papier um zu
werkeln und zu tüfteln. Mit einer „Bauanleitung“ konnte man
nun kreativ werden.

Von den einzelnen Aktionen können die Eltern Fotos in
den Gruppen abgegeben und es werden daraus Collagen
entstehen.                                                                    Kirchennachrichten
Natürlich gehören auch Dinge für das leibliche Wohl zu einem
Fest. Jedes Kind erhielt einen Brezelgutschein, den man in der   Wochenspruch
Bäckerei Singer in Auggen einlösen konnte. Eine Flasche Ap-      Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen;
fel- und Orangensaft, gespendet von der Firma Jacoby aus         und wem viel anvertraut ist,
Auggen, löschte den Durst. Vielen Dank dafür.                    von dem wird man umso mehr fordern. (LK 12,48)
Auch wenn es kein Fest gab, konnten wir gemeinsame Zeit an       Sonntag, den 01.08.2021 9. Sonntag nach Trinitatis
die Familien verschenken, in der Hoffnung auf ein nächstes       09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien-
zauberhaftes Kindergartensommerfest.                                       gen (wird vom Kirchengemeinderat gestaltet)
                                                                 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (wird
                                                                           vom Kirchengemeinderat gestaltet)

                                                                 Sonntag, den 08.08.2021 10. Sonntag nach Trinitatis
                                                                 09.00 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Pfr.
                                                                           Gerhard Jost)
                                                                 10.15 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien-
                                                                           gen (Pfr. Gerhard Jost)

                                                                 Sonntag, den 15.08.2021 11. Sonntag nach Trinitatis
                                                                 09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien-
                                                                           gen (Pfr. Dr. Schulze-Wegener)
                                                                 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Prädi-
                                                                           kantin Thiel)

                                                                 Sonntag, den 22.08.2021 12. Sonntag nach Trinitatis
                                                                 09.00 Uhr Gottesdienst in der Prälat-Hebel-Kirche in Schlien-
                                                                           gen (Pfr. Dr. Schulze-Wegener)
                                                                 10.15 Uhr Gottesdienst in der Kreuzkirche in Auggen (Pfr. Dr.
                                                                           Schulze-Wegener)
14 | FREITAG, 30. JULI 2021                                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Auggen

Wir bitten Sie, um das Tragen einer medizinischen Maske und      Nun wartet in der nächsten Pokalrunde mit dem FC Denzlin-
um Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienevor-        gen ein anderes Kaliber auf uns. Gilt die doch nochmals deut-
schriften.                                                       lich verstärkte Truppe um Trainer Milo Pilipovic als Topfavorit
Ihr Pfarrer Schulze-Wegener                                      in der kommenden Verbandsligarunde. Wir freuen uns auf
                                                                 zahlreiche Unterstützung.
Vorankündigung Grillnachmittag Senioren                          Anpfiff im Lettenpark ist am Samstag, 31.7 um 18 Uhr.
Der diesjährige Grillnachmittag der Senioren, findet am
Dienstag, den 24. August 2021 um 17.00 Uhr im Pfarrgarten        Vorschau:
statt! Wir freuen uns auf Euer Kommen!                           Rundenauftakt und erstes Heimspiel in der Verbandsliga
                                                                 Sonntag, 8.8 um 17 Uhr gegen den SC Lahr
Feier der Jubiläumskonfirmation 2020 und 2021
Am Sonntag, den 12. September 2021 möchten wir die dies-         U23
jährige Jubiläumskonfirmation feiern und am Sonntag, den         Auch unsere U23 war am vergangenen Wochenende erfolg-
19. September 2021 die Jubiläumskonfirmationen aus dem           reich: Bei der SG Malsburg/Marzell gewann man durch Tore von
Jahr 2020 nachfeiern.                                            Luca Ehret, Lukas Lacher und Neuzugang Ruben Lichti mit 3 zu 1.
                                                                 Unsere U 23 spielt ihr letztes Vorbereitungsspiel am kommenden
Alle Konfirmanden, die 2020 oder 2021 vor 25, 50, 60, 65 und     Sonntag, 1.8 um 14 Uhr auswärts bei der U23 in Denzlingen.
70 Jahren in Auggen oder anderswo eigensegnet worden
sind, können sich gerne auf dem Pfarramt Tel: 2589 oder per      Rundenbeginn ist hier ein Heimspiel am Samstag, 7.8
E-Mail: evpfarramt.auggen@gmx.de melden.                         um 17 Uhr gegen Freiburg-Rieselfeld.

Herzlichen Dank
Ihr Pfarrer Schulze-Wegener
                                                                             Gesangverein Auggen e.V.
katholischer Gottesdienst
Freitag, 30. Juli
17:45 Uhr KEIN Rosenkranzgebet                                   Liebe Mitglieder,
18:30 Uhr Heilige Messe (Pfarrer Maurer)
                                                                 liebe Sängerinnen und Sänger,
Samstag, 31. Juli                                                die Corona-Pandemie bestimmt seit Monaten unsere Vereins-
14:00 Uhr Trauung von Isabell und Stephan Enzmann mit            und Probenarbeit und hat uns vor große Herausforderungen
          Taufe von Penelope (Pfarrer Maier)                     gestellt. Wir haben uns entschlossen, die Generalversamm-
17:45 Uhr KEIN Rosenkranzgebet                                   lung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 auch in diesem
18:30 Uhr Heilige Messe zum Sonntag (Pfarrer Maier)              Jahr nicht in gewohnter Form abzuhalten. Um die Geschäfts-
                                                                 jahre abschließen zu können, benötigen wir Ihre Zustimmung
Sonntag, 1. August                                               zur Entlastung des Vorstands für die Vereinsjahre 2019 und
11:00 Uhr Heilige Messe für die Seelsorgeeinheit (Pfarrer i.R.   2020 und zur Zusammensetzung unserer Vorstandschaft.
          Kreutler)
18:00 Uhr KEINE Eucharistische Anbetung                          Unter : www.kaleas.de/download/GVA-2019-2020.pdf
                                                                 haben wir Ihnen einen entsprechenden Rechenschaftsbe-
Dienstag, 3. August                                              richt zum Download zur Verfügung gestellt.Selbstverständ-
11:00 Uhr Friedensgebet am Dienstag                              lich erhalten Sie diesen auf Wunsch auch in gedruckter Form.
                                                                 Bitte sprechen Sie uns hierzu an – Tel. 07631 / 9319612- Miri-
                                                                 am Gamb-Danzeisen.
                                                                 Wenn Sie mit der Führung der Geschäfte des Vereins ein-
            Vereinsnachrichten                                   verstanden waren und keine Einwendungen gegen unsere
                                                                 Vorstandsarbeit und gegen die Besetzung des Vorstands
                                                                 haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Soll-
                                                                 ten Sie jedoch Einwendungen haben, teilen Sie uns diese
                                                                 bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen schriftlich mit, je-
            Fußball-Club Auggen e.V.                             doch bis spätestens 31.07.2021. Sollte nach Ablauf dieser
                                                                 Frist weniger als die Hälfte der Mitglieder keine Einwendun-
                                                                 gen haben, gelten der Vorstand für die Jahre 2019 und 2020
4 zu 1 Sieg im Lokalderby                                        als entlastet und die Geschäftsjahre als abgeschlossen.
                                                                 Wir sagen herzlich danke für Ihr Verständnis und Ihre Unter-
Mit einem verdienten Sieg am vergangenen Samstag in der          stützung.
Qualifikation zum südbadischen Pokal beim SV Ballrechten/        Bleiben Sie gesund und dem Gesangverein Auggen weiterhin
Dottingen, kehrte unsere erste Mannschaft wieder nach Aug-       wohlgesonnen und verbunden.
gen zurück.
                                                                 Mit den besten Wünschen,
Trotz eines zeitweiligen Rückstandes konnten wir durch die
Tore von Jonathan Ehret (2) und je eines der beiden Neuzu-
gänge Ebrima Musu Jaiteh und Jakob Hugenschmidt einen
standesgemäßen Auswärtssieg einfahren.
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