Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein

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Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
Nr. 190	      Winter 2020/2021                                                                          Jahrgang 46

Liebe Mitglieder und Bauernfamilien,
wieder neigt sich ein bewegtes Jahr dem Ende zu. Erfreu-         Gradmesser für die Stimmung und Probleme in den ein-
lich war, dass wir viele Hofüberlassungen an junge, gut          zelnen Bezirken.
ausgebildete Landwirte hatten, die ihre Betriebe mit Elan        Der Bauernverband Schleswig-Holstein hat für seine Mit-
in die Zukunft führen wollen.                                    glieder und Familienangehörige eine App herausgegeben,
In der Landwirtschaft ist im Moment vieles im Umbruch,           die mit Ihrer Mitgliedsnummer und einem Passwort zu
eine neue, verschärfte Düngeverordnung wird uns viele            öffnen ist. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über alle
Veränderungen auf den Betrieben bringen. Kürzlich                aktuellen Themenbereiche, Neuigkeiten und geplante
veröffentlichte die EU-Kommission die „Farm-to-Fork“-            Aktionen in Ihrem Bezirk zu informieren. Bei Fragen jegli-
Strategie, ein Teil des europäischen „Green-Deals“ – dem         cher Art stehen unsere Geschäftsführer oder gerne auch
umweltpolitisch ambitioniertesten Gesetzesvorschlag der          wir, die Kreisvorsitzenden, Ihnen immer zur Verfügung.
EU-Kommission. Die wichtigsten Punkte hier: 50 % weniger         Kommen Sie gesund durch die schwere Corona-Zeit, denn
chemischer Pflanzenschutz, 20 % weniger Düngemittel,             wir Landwirte sorgen auch jetzt für gesunde, hochwertige
50 % weniger Antibiotika in der Nutzierhaltung und das Ziel,     Lebensmittel in den Regalen.
25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit ökologischer        Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ruhige,
Landwirtschaft zu bewirtschaften.                                friedliche Weihnachten mit etwas Zeit, auszuspannen,
Auch in Deutschland ist die afrikanische Schweinepest            Gesundheit im Stall und ein gutes neues Jahr.
bei Wildschweinen aufgetreten, wir sind nicht mehr
ASP-frei. Der Markteinbruch durch ASP und gleichzeitig           Klaus-Peter Dau                 Karen Clausen-Franzen
die eingeschränkten Schlachtzahlen durch die Corona-             Kreisvorsitzender               Kreisvorsitzende
Pandemie bedeuten für unsere Schweinehalter einen                Kreisbauernverband              Kreisbauernverband
riesigen wirtschaftlichen Schaden. Jetzt gilt es, die Pest       Schleswig                       Flensburg
so einzudämmen, dass die Hausschweinbestände nicht
befallen werden, um den Schaden noch einigermaßen in
Grenzen zu halten.
Beim Insektenschutzprogramm geht es um Pflanzen-
schutzverbot und größere Abstände zu Vorflutern und
Gewässern; hier sind wir besonders in der Eider-Treene-
Sorge-Region stark betroffen.
Das sind nur einige wenige Punkte und Themen, woran der
Bauernverband arbeitet. Die Liste ist lang. Ehrenamt und
Hauptamt des Verbandes arbeiten eng zusammen, um in
der ganzen Themenvielfalt kompetent und vorausschau-
end für unsere Betriebe den größten Nutzen zu erreichen.
Nehmen Sie bei Bedarf unsere Hilfe in Anspruch.
Durch die Corona-Pandemie ist unser Leben sehr einge-
schränkt. Aus diesem Grunde haben wir auch die Bezirks-
hauptausschusssitzungen und Bezirksversammlungen
in diesem Herbst absagen müssen – sind sie doch ein

Kreisbauernverbände Schleswig und Flensburg, Lise-Meitner-Straße 2, 24837 Schleswig
Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, C 9937 F
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
 DBV-Forderungen zum Treffen der
                                                                                                                                           Erfassungsbögen Düngeverordnung
                                                                    EU-Agrarminister in Koblenz
                                                                    Rukwied: wirtschaftliche Notwendig-                                   Aufgrund der Änderungen in der Düngeverordnung liegen uns
                                                                                                                                          die Erfassungsbögen für die Erstellung der Düngebedarfser-
                                                                                                                                                                                                                    Für Ihre Sicherheit
                                                                    keiten stärker berücksichtigen
                                                                                                                                          mittlung, der Stoffstrombilanz und der 170 kg/N-Berechnung
                                                                    Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes und des Euro-             noch nicht vor. Sobald uns die Erfassungsbögen vorliegen,
Hochbau
                                             lles unter –           päischen Bauernverbandes Copa, Joachim Rukwied, appelliert            werden wir Sie per E-Mail, Fax und über die News-App infor-
Baugeschäft Erich Greve                    A        Dach            anlässlich der informellen Tagung der EU-Agrarminister am 31.         mieren. Bitte teilen Sie uns hierfür schon Ihre E-Mail-Adresse
GmbH & Co. KG
                                           einem petenter           August und 1. September 2020 in Koblenz an die EU-Agrarpoli-          mit, sofern uns diese noch nicht vorliegt.
                                                  m
Tiefbau                                    Ihr ko r                 tiker, bei den anstehenden Entscheidungen die wirtschaftlichen
                                                  e
                                           Partn en Bau …
Erich Greve GmbH & Co. KG
                                                                    Notwendigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe in Europa                                                                                                              tiefster Punkt der Leitung
                                                 ch                 stärker zu berücksichtigen: „Die Erfahrungen mit der Corona-          NDR räumt unvollständige
24894 Twedt · Kappelner Str. 15            in Sa                    Krise zeigen, wie wichtig eine eigenständige, wettbewerbsfähige      Berichtserstattung ein
                                                                                                                                                                                                                                         Mindest-Schutzabstand zur Leitung

Tel. 0 46 22 /18 54 - 0 · Fax 18 54 - 44                            und qualitativ hochwertige Erzeugung von Lebensmitteln aus
info@greve-bauunternehmen.com                                       den Händen europäischer Bauern ist. Dies wird bisher im Green        Auf Beschwerde von Landesbauernpräsident Schwarz reagiert
www.greve-bauunternehmen.com                                        Deal und in der Farm-to-Fork-Strategie völlig vernachlässigt. Da-    der NDR auf seiner Internetseite und gibt zu „in diesem Fall nicht
                                                                    her muss im Green Deal die Ernährungssicherung vorangestellt         genau genug objektiv gearbeitet“ zu haben.
                                                                    werden“, fordert Rukwied. Wenn die EU mehr Nachhaltigkeit und        Dabei schrieb der Bauernverband Schleswig-Holstein am                                       max. Arbeitshöhe (Angaben durch Betreiber)
                                                                    Klimaneutralität bis 2050 erreichen wolle, müsse sie vorrangig die   06.07.2020 einen Brief an den Norddeutschen Rundfunk in
                                                                    heimische Erzeugung stützen und eine Abwanderung auf andere          Hamburg. Unter dem Titel „Getreten und geschlagen: Tierquälerei
                                                                    Kontinente vermeiden. Bei der Farm-to-Fork-Strategie und in der      in einem Milchbetrieb?“ wird über einen Milchviehbetrieb in der            Achtung bei allen Arbeiten in der Nähe von Freileitungen:
                                                                    Biodiversitätsstrategie müsse die EU auf Lösungsstrategien statt     Nähe von Flensburg berichtet. „Der Bericht entbehrt nämlich hin-           Informieren Sie sich bei Schleswig-Holstein Netz über
                              Betriebshilfsdienst                                                                                        sichtlich wesentlicher Aussagen einer sachlichen Grundlage. Eine           die einzuhaltenden Schutzabstände und Ihre maximal
                                                                    auf politisierte Reduktionsziele setzen. „Der Schutz der Kultur-
                              Boren – Ulsnis                        pflanzen für Qualität und Ertrag bleibt unverzichtbar. Daher muss    Vielzahl der aufgeführten Fakten ist weder durch seriöse Quellen           zulässige Arbeitshöhe. Vor allem, wenn die beweglichen
                              und Umgebung e.V.                     der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und eine bedarfsgerechte       belegbar noch fachlich richtig. Insgesamt werfen die pauschalen            Teile Ihrer Erntemaschine oder Sie und Ihr Fahrzeug
                                                                    Düngung möglich bleiben. Werden neue Auflagen diskutiert,            Aussagen die Frage auf, ob der Artikel der pressegemäßen Sorgfalt          zusammen eine Gesamthöhe von 4 Metern überschreiten.
         Für Frauen im ländlichen Raum!                             sind zunächst Folgeabschätzungen für die Ernährungssicherung         entsprechend auf belastbaren Recherchegrundlagen beruht“ so                Der Abstand zwischen den Leitungen und der Erdober-
                                                                    notwendig. Neue Lösungen bietet der Einsatz von digitalen Techni-    Werner Schwarz. Abschließend ermahnt er: „Wir sind der Auffas-             fläche beträgt mindestens 5 m bei Leitungen bis 1000 V
 ✔       Bei Krankheit                                              ken, biologischen und mechanischen Verfahren sowie von neuen         sung, dass die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren frei            bzw. 6 m bei Leitungen größer 1000 V.
 ✔       Bei Kuren                                                  Züchtungsmethoden,“ so Rukwied.                                      von Vorurteilen anhand erwiesener Fakten erfolgen muss. Der
                                                                                                                                                                                                                    Bitte halten Sie bei den Arbeiten unter Freileitungen zu
 ✔       Beim Mutterschutz                                          Der Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom Juli 2020          Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Pressebe-
                                                                                                                                         richterstattung. Der hier kritisierte Bericht wurde hingegen nur           Ihrer eigenen Sicherheit unbedingt die festgelegten
 ✔       Bei Problemen und Notfällen                                über den Finanzrahmen sieht derzeit einen stabilen EU-Agrar-
                                                                                                                                         auf Grundlage der Kenntnis einer erfolgten Anzeige durch das               Schutzabstände gem. DIN-VDE 0105-115 ein:
 ✔       Während des Urlaubs und Fortbildung                        haushaushalt vor. „Angesichts der vielen Herausforderungen an
                                                                    den Märkten, im Klimawandel, im Ressourcenschutz und beim            Tierschutzbüro erstellt, der sich zudem auf rechtswidrig erlang-
 Kontakt & Info:
                                                                    Generationswechsel ist das Agrarbudget gleichwohl knapp be-          tes Videomaterial stützt. Wir bitten um Festlegung geeigneter                                               Mindest-                Abstand beim
 Johannes Marxen, Tel. 0 46 41 / 16 16, Fax 16 15                                                                                                                                                                      Nennspannung
                                                                    messen. Auf dem Weg zu einer „grüneren GAP“ muss das Ziel            Maßnahmen“.		               Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.                                           schutzabstand           Unterqueren
 www.bhd-boren-ulsnis.de
                                                                    der Einkommenssicherung für Landwirte gewahrt bleiben. Nur                                                                                         bis 1.000 V                   1,0 m                   1,0 m
 Unsere bekannten Mitarbeiterinnen stehen Ihnen jederzeit           wirtschaftlich stabile und wettbewerbsfähige Betriebe können
 zur Verfügung                                                                                                                            Nachhaltigkeitsprämie Wald                                                  über 1 kV bis 110 kV          3,0 m                   2,0 m
                                                                    die Erwartungen nach höheren Leistungen im Umwelt- und Natur-                                                                                      über 110 kV bis 220 kV        4,0 m                   3,0 m
                                                                    schutz und beim Tierwohl erfüllen“, sagt der Bauernpräsident. „Für   Anträge für eine Prämie nach der „Richtlinie zum Erhalt und zur
                                                                                                                                                                                                                       über 220 kV bis 380 kV        5,0 m                   4,0 m
                                                                    einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt müssen die recht-          nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder“ können seit dem
                                                                    lichen Anforderungen und Standards der landwirtschaftlichen          20. Nov. gestellt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie
                                                                    Erzeugung stärker vereinheitlicht werden. Nationale Alleingänge      ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den            Sofern Sie die erforderliche Gesamthöhe bei den

                     Börensen Bau
                                                                    müssen unterlassen werden. Das betrifft vor allem die Bereiche       Programmen PEFC, FSC oder durch ein vergleichbares Zertifikat.             auszuführenden Arbeiten von max. 4 m nicht einhalten
                                                                    Tierhaltung/Tierschutz, Pflanzenschutz und Düngung sowie Um-         Die Zertifizierung kann bis zum 30. Sept. 2021 nachgereicht wer-           können, prüft Schleswig-Holstein Netz auf Anforderung
                     GmbH                                           welt- und Gewässerschutz.“                                           den. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung           durch Sie die max. mögliche Arbeitshöhe. Informieren Sie
                                                                    Um noch mehr Tierwohl in die Ställe zu bekommen sei eine             vorliegt. Der Antragsteller verpflichtet sich, das Forstzertifikat         uns bitte unbedingt vor Beginn der Arbeiten.
Beratung · Entwurf · Bauleitung & Bauausführung                     Haltungs- und Herkunftskennzeichnung unerlässlich. „Das hohe         mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe
                                                                                                                                         zu halten. Weitere Eckpunkte der Nachhaltigkeitsprämie Wald:               Bringen Sie sich und andere nicht unnötig in Gefahr!
                                                                    Standard-Niveau europäischer Agrarprodukte muss für die Ver-
     •   Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
     •   Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
                                                                    braucher besser sichtbar werden. Deshalb benötigt die EU einen        Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 € pro Hektar für PEFC
     •   Innenausbau und Altbausanierung                            Rahmen für Vermarktungsstandards in Verbindung mit einer                 und 120 € pro Hektar für FSC zertifizierte Waldflächen.                Schleswig-Holstein Netz AG
     •   Schlüsselfertiges Bauen oder geschlossener Rohbau          verpflichtenden Herkunfts- und Haltungsformkennzeichnung              Die Prämie kann von privaten und kommunalen Waldbesitzen-
     •   Landwirtschaftliche Bauten                                                                                                                                                                                 Schleswag-HeinGas-Platz 1
                                                                    bei tierischen Produkten. Importware aus Drittländern muss als           den beantragt werden.
     •   Erd- und Pflasterarbeiten                                                                                                                                                                                  25451 Quickborn
     •   Bauanträge und Statik aller Art
                                                                    solche gekennzeichnet werden“, so Bauernpräsident Rukwied.            Antragsteller müssen mindestens 1 ha Waldfläche besitzen.                T 0 41 06 - 6 48 90 90
                                                                    Beim Treffen der Agrarminister in Koblenz wird Bauernpräsident        Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum
24890 Stolkerfeld, Grüner Weg 7, Tel. (04603) 14 04, Fax 96 43 10                                                                                                                                                   www.sh-netz.com
www.boerensen-bau.de, boerensen-bau@t-online.de                     Joachim Rukwied teilnehmen und dort in seiner Funktion als               30. Oktober 2021 stellen.
                                                                    Copa-Präsident ein Statement vor den EU-Agrarministern ab-            Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular unter
Wir wünschen allen Kunden eine frohe Weihnachtszeit                 geben. Als Präsident des europäischen Bauernverbandes COPA               www.bundeswaldpraemie.de.
und bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen.               vertritt Joachim Rukwied rund 60 europäische Bauernverbände           Die Mittel sind auf max. 500 Mio. € begrenzt, d.h. die Mittel-
                                                                    und damit mehr als 10 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in          auszahlung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“.“                        Energie für Land und Leute
                Bleiben Sie gesund !
                                                                    der Europäischen Union.		  Deutscher Bauernverband                                                    Hans Heinrich von Maydell, BVSH

                                                                                                                                                                                                         95-2020-10_SHNG_Erntehinweis_Dithmarscher-Bauernbrief_92x260mm_V1.indd 1       24.11.20 17:07
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
 Schäden durch Wolfsrisse kaum mehr
                                                                                                                                          Virtueller Kreisbauerntag 2021 –
                                                                  beherrschbar – Angriffe auf Weidetiere
                                                                  nehmen weiter exponentiell zu                                          Termin bitte vormerken !                                                FRÖHLICHE WEIHNACHTEN
                                                                  Die neuesten Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle
                                                                                                                                         Die Kreisbauernverbände Flensburg und Schleswig laden ein               UND EIN GUTES NEUES JAHR!
                                                                                                                                         zum virtuellen Kreisbauerntag am Montag, den 1. Februar
                                                                  des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bewertet der Deutsche
                                                                  Bauernverband (DBV) als Alarmsignal. „Die Zahl der bei Wolfsan-
                                                                                                                                         2021, um 10 Uhr.                                                       MUSTERTEXT FÜR HINWEIS AUF IHRE VERANSTALTUNG
                                                                  griffen getöteten und verletzten Weidetiere nimmt weiter dra-          Hauptredner ist der Minister für Energiewende, Landwirt-
Wir hören Ihnen zu,                                               matisch und exponentiell zu, 2019 erneut um 40 Prozent“, stellt        schaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes
                                                                  Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV, fest. „Es ist nicht         Schleswig-Holstein, Jan Philipp Albrecht.
kümmern uns persönlich um
                                                                  akzeptabel, dass diese vorhersehbare Entwicklung von Seiten des        Informationen über den digitalen Ablauf werden wir im Bau-
Ihre Steuern und sind immer für Sie da!
                                                                  Naturschutzes mit Achselzucken hingenommen wird. Die Taktik            ernblatt, per E-Mail und in unserer News-App bekanntgeben.
                                                                  des Verharmlosens und Verniedlichens der massiven Schäden
Steuerberatung für Kropp und Umgebung                             ist unverantwortlich. Wir müssen jetzt endlich den Einstieg in die
Finanz- und Lohnbuchführung ■ Jahresabschlüsse und
Steuererklärungen ■ Einkommensteuererklärungen auch
                                                                  ernsthafte Bestandsregulierung beim Wolf finden“, so Krüsken.         LKK zahlt Prämie bei Nichtinanspruch-
für Privatpersonen ■ Existenzgründungen
                                                                  Nach den Zahlen der DBBW wurden 2019 bei 887 Wolfsüber-              nahme von Leistungen
                                                                  griffen 2.894 Nutztiere verwundet oder getötet - darunter mehr
Als Ihre Steuerberater bieten wir Ihnen, gemeinsam mit            als 2.500 Schafe und Ziegen, aber auch Rinder und Pferde. „Die       Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können
unserem qualifizierten Team, maßgeschneiderte Lösungen                                                                                  eine Prämie beantragen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr
                                                                  ungebremste Ausbreitung der Wölfe in Deutschland ist für die
rund um das Thema Steuern an.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches             Weidetierhaltung in den betroffenen Regionen verheerend“, mahnt      länger als drei Kalendermonate dort versichert waren und keine                Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!              Krüsken. Anders als von Seiten des Naturschutzes behauptet,          Leistungen für sich und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten             gute Zusammenarbeit und wünschen allen ein
                                                                  wächst nicht nur der Wolfsbestand in Deutschland exponentiell,       Angehörigen in diesem Kalenderjahr beansprucht haben.                              gesundes und frohes Neues Jahr!
                                                                  sondern auch die Zahl der Wolfsrisse von Schafen, Ziegen, Rin-       Die Prämie beträgt ein Zwölftel der im Kalenderjahr gezahlten
Kristin Hackert        Ralf Dohrn                                 dern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren und die daraus     Beiträge. Wer für 2020 eine Prämie in 2021 erhalten möchte, muss
Steuerberaterin        Steuerberater
                                                                  resultierenden Probleme für die Weidehaltung.                        dies der LKK bis zum 30. September 2020 schriftlich mitteilen.                                                 Jöhnk Landmaschinen & Dienstleistungs GmbH & Co. KG
                                                                                                                                                                                                                                                      Satruper Str. 18 • 24860 Böklund
Steuerkanzlei Kropp                                               Die fragwürdige DBBW-Sprachregelung von der „Weidehaltung            Diese Frist gilt jedoch nur für diejenigen, die bisher noch keine                                              Tel.: 04623 / 817 • www.joehnk-boeklund.de
Theodor-Storm-Allee 13                                            in Wolfsgebieten“ verschleiere die Tatsache, dass sich der Wolf      Teilnahmeerklärung abgegeben haben. Wurde in 2019 bereits
24848 Kropp                                                                                                                            eine solche eingereicht, so verlängert sich diese automatisch um
Tel. 0 46 24/80 48-0                                              in Deutschland in einer dicht besiedelten und von Menschen
                                                                  bewohnten sowie von Weidetieren genutzten Kulturlandschaft           ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wurde. Das Formular hierfür
                                           kropp.shbb.de
                                                                  ausbreitet. Ein besonderer Affront sei es, dass der DBBW-            – falls noch keine Teilnahme beantragt wurde – kann im Internet                          ist eine weltweite Marke von AGCO.

                                                                  Schadensbericht versuche, die Verantwortung für Wolfsrisse           abgerufen werden unter www.svlfg.de/mediencenter.
                                                                  allein den Weidetierhaltern zuzuschieben, indem deren Schutz-        Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen können weiterhin erfolgen,
                                                                  bemühungen als unzulänglich beschrieben würden. „Hier werden         ohne dass die Prämie entfällt. Dazu gehören unter anderem Leis-
                                                                                                                                       tungen der Primärprävention, zur Verhütung von Zahnkrankheiten,
Landwirt sucht Flächen für Photovoltaik                           Ursache und Wirkung verdreht. In der Praxis sehen wir einen
                                                                  Wettlauf zwischen Wölfen und Schutzmaßnahmen. Auch vom               bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder zur Früherkennung
              biete 2.000,- € / ha Pacht + X!                                                                                          von Krankheiten (zum Beispiel Krebsvorsorge oder Herz-Kreislauf-
                      Sönke Klüver                                Naturschutz als „wolfssicher“ eingestufte Einzäunungen werden
                                                                  regelmäßig überwunden“, so Krüsken. Herdenschutzmaßnahmen            Check-up) sowie Schutzimpfungen oder Kindervorsorgeuntersu-
                  Mobil 0174 / 255 49 68                                                                                               chungen. Mitversicherte Kinder unter 18 Jahren sind komplett
                                                                  allein könnten den Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung
                                                                  nicht lösen: „Eine Regulierung des Wolfsbestandes ist unver-         ausgenommen, das heißt, der Kinderarztbesuch schmälert die
                                                                                               zichtbar. Bund und Länder dürfen        Prämie nicht. Der Antrag ist ein Jahr lang bindend. Er kann vom           Heinrich Iversen (links) mit
                                                                                                                                                                                                                 seinem Landwirtschaftsberater
                                                                                               nicht zulassen, dass die Probleme       Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Ka-            Michael Stein (rechts)

                                                                                                                                       lenderjahres schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert
     Fröhliche Weihnachten                                                                     eines exponentiell zunehmenden
     und ein gutes neues Jahr!                                                                 Wolfsbestandes durch Untätigkeit
                                                                                               nicht mehr beherrschbar werden.“
                                                                                                                                       er sich jeweils um ein weiteres Jahr.			  SVLFG
                                                                                                                                                                                                                  Anpacken – statt
                                                                                               Letztlich würde die Weidehaltung
                                                                                               von Nutztieren in Deutschland in                                    Nachruf                                        lang schnacken.
                                                                                               Frage gestellt werden.
                                                                                                                                                      Klaus Jürgen Schmidt
                                                                                                         Deutscher Bauernverband                                    Lottorf
                                                                                                                                                                                                                                                                       Beratung auf Augenhöhe.
                                                                                                                                                      5. Juni 1934 – 9. September 2020
                                                                                                                                                                                                                                                                       In unserem Kompetenzcenter
                                          Wir bedanken uns für das Vertrauen                                                             Klaus Jürgen Schmidt war viele Jahre bis 1997 ehrenamtlich                                                                    Landwirtschaft und Energie
                                          und die gute Zusammenarbeit und                                                                im Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. als Ortsvertrau-
                                                                                                                                                                                                                                                                       wissen wir, wovon Sie sprechen,
                                                                                                                                                                                                                                                                       wenn es um Ackerbau,
                                          wünschen allen ein gesundes und                                                                ensmann von Lottorf und im Bezirkshauptausschuss des                                                                          Maschinen, Milchviehhaltung
                                          frohes neues Jahr!                                                                             Bezirkes Haddeby tätig.                                                                                                       oder Schweinemast geht.
                                                                                                                                                                                                                                                                       Vereinbaren Sie gleich einen
                                                                                                                                         Seine Einsatzfreude galt dem Wohle unseres Berufsstandes                                                                      Gesprächstermin bei unserem
                                          Lely Center Böklund                                                                                                                                                                                                          Vertriebsleiter Armin Kramprich:
                                                                                                                                         und den Interessen unseres Verbandes.
                                          Satruper Str. 18 • 24860 Böklund • Tel. 04623 818                                                                                                                                                                            04621 89-8021.
                                          boeklund@boe.lelycenter.com                                                                    Der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. wird dem Ver-
                                                                                                                                         storbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.

                                           www.lely.com/boeklund                                                                            Klaus Peter Dau                  Bernd Thomsen
                                                                                                                                                                                                                           nospa.de/agrar
                                                                                                                                            Kreisvorsitzender                Kreisgeschäftsführer

                                                                                                                                                                                                      NOSP_1702_PP_054 Formatanpassung Landwirtschaftsberater 99 x 132 mm_04042018.indd 1            04.04.18 09:36
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
 Knickholzverbrennung weiter zulässig?                              Insektenschutzgesetz                                                 Metern landseits zur Böschungsoberkante von Gewässern verbo-          Betroffenheit Dauergrünland:
                                                                                                                                           ten wird. Abweichend beträgt der einzuhaltende Mindestabstand           20.000 km Gewässer
Der Bauernverband hat im Rahmen der offiziellen Verbändeanhö-       Im September vergangenen Jahres hat das Bundeskabinett das             5 Meter, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflan-             mit übergeordneter Bedeutung                           8.000 ha
rung seine Stellungnahme abgegeben. Die ursprünglich einmal         Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Das BMU hat                zendecke vorliegt. Diese Anforderungen gelten nicht für kleine          - 70 % Ackeranteil                                     2.400 ha
vorgesehenen Einschränkungen für die Knickholzverbrennung           nun einen ersten Entwurf für ein Insektenschutzgesetz vorgelegt.       Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung,            Beidseitige Randstreifen                               4.800 ha
sind deutlich reduziert worden.                                     In dem Entwurf sind neben weiteren Änderungen zwei wesentliche         zu denen Gräben und kleine Wasseransammlungen, die nicht der            - 10 % Waldanteil                                      4.320 ha
Im Sommer 2018 war das MELUND erstmals an den Bauern-               Bestimmungen vorgesehen, die die Land-wirtschaft in erhebli-           Vorflut oder der Vorflut der Grundstücke nur einer Eigentümerin
verband und andere Interessengruppierungen herangetreten            chem Ausmaß betreffen:                                                 oder eines Eigentümers dienen, gehören.                               Allein durch das pauschale Anwendungsverbot von PSM an
mit der Absicht, die „Landesverordnung über die Entsorgung          Einführung eines bundesweiten Biotops „arten-                          Es ist nicht ersichtlich, wie ein pauschales Verbot des Einsatzes     Gewässern wären in Schleswig-Holstein rund 25.000 ha land-
von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanla-      reiches mesophiles Grünland“                                           von Pflanzenschutzmitteln an Gewässern mit dem Schutz von             wirtschaftlicher Nutzfläche betroffen.
gen“ komplett aufzuheben und damit jedwede Verbrennung zu                                                                                  Insekten zu rechtfertigen ist. Die Pflanzenschutzmittel-Zulassung
                                                                    Insbesondere die Definition „artenreiches mesophiles Grün-                                                                                   Wir fordern eine Aussetzung des Aktionsprogramms Insekten-
verbieten bzw. anzupassen. So war ursprünglich neben einem                                                                                 erfolgt bereits mit mittelspezifischen Auflagen, wie zum Beispiel
                                                                    land“ bleibt auch in der Begründung ungenau. Dort heißt es:                                                                                  schutz und dabei insbesondere des Insektenschutzgesetzes.
Totalverbot eine kostenpflichtige Genehmigungspflicht für das                                                                              die Verwendung von abdriftmindernden Düsen oder die Einhaltung
                                                                    „Erfasst werden durch extensive bis mittelintensive Bewirtschaf-
Aufbrennen von Knickbusch etc. in der Diskussion. Im Rahmen                                                                                eines Mindestabstandes, wodurch dem Schutz der Gewässer und           Insbesondere die Verbote für Gewässerrandstreifen sowie den
                                                                    tung mäßig trockener bis mäßig feuchter Standorte entstandenes
einer informellen Verbändeanhörung sowie etlicher sich daran                                                                               des Insektenschutzes Rechnung getragen wird. Das pauschale            Biotopschutz für „artenreiches mesophiles Grünland“ sind nicht
                                                                    Grünland (ohne Borstgrasrasen): ein- bis zweischürige (selten bis
anschließender Gespräche und fachlicher Schriftwechsel konnte                                                                              Verbot führt zu einem massiven Ertrags- und Verkehrswertverlust       akzeptabel und werden abgelehnt. Diese Regelungen, die in
                                                                    dreischürige) Frischwiesen mit i. d. R. spätem erstem Schnitt nicht
der Bauernverband das MELUND davon überzeugen, dass ein                                                                                    der Flächen, außerdem hebelt es die Förderfähigkeit von freiwil-      unserer, an Grünland und Wasserläufen reichen Region große
                                                                    vor der Hauptblüte der Gräser, geringer Düngung, ohne bis geringe
solches Vorgehen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll                                                                                 ligen Gewässerrandstreifen aus. Insbesondere in Schleswig-Hol-        Flächenanteile betreffen, sind für die Betriebe nicht tragbar.
                                                                    Stickstoffgaben und extensiv genutzte Weiden (bzw. Mähweiden)
und tragfähig ist. Der ursprünglich vorgesehene Aufwand und der                                                                            stein konterkariert es die freiwilligen Bestrebungen in der Allianz   Stattdessen sollte ein Dialog des BMEL mit Vertretern der Land-
                                                                    mit spätem Weideauftrieb und einer geringen Weideintensität.“
damit vermeintlich verbundene Nutzen haben sich als jenseits                                                                               für den Gewässerschutz, mit der von 2013 bis 2018 an ca. 300          wirtschaft, der NGOs und der Wissenschaft sowie dem BMU mit
der Zumutbarkeit herausgestellt und berücksichtigen nicht die       Dass lediglich Grünland anstatt Dauergrünland vorausgesetzt
                                                                                                                                           km Vorranggewässer freiwillige, dauerhafte Gewässerrandstreifen       dem Ziel einer sorgfältigen Analyse und Berücksichtigung aller Ur-
besondere Bedeutung der Knickpflege im Lande.                       wird, ist nicht nachvollziehbar und führt zu weiteren Unklarheiten.
                                                                                                                                           angelegt worden sind.                                                 sachen des Insektenrückgangs beginnen und fortgeführt werden.
                                                                    Außerdem wird mit der Beschreibung anders als beim „arten- und
Der nun im Rahmen der offiziellen Verbändeanhörung vorge-                                                                                                                                                        Wir fordern einen Verzicht auf ordnungsrechtliche Maßnahmen
                                                                    strukturreichen Dauergrünland“ (bisheriger Biotopschutz in SH)
legte Verordnungsentwurf sieht vor, dass Holz, das im Rahmen                                                                               Betroffenheit Ackerflächen:                                           und pauschale Verbote und stattdessen die Etablierung eines
                                                                    allein darauf abgestellt, durch welche Bewirtschaftung das Grün-
der Knickpflege anfällt, weiterhin vor Ort verbrannt werden                                                                                20.000 km Gewässer                                                    einvernehmlichen Insektenschutzprogramms mit Bereitstellung
                                                                    land entstanden ist und nicht welche konkreten Arten auf der Flä-
darf, soweit dieses einen Stammdurchmesser von 30 cm nicht                                                                                 mit übergeordneter Bedeutung                            18.000 ha     von Flächen für ergebnisorientierte Habitatmaßnahmen (z. B.
                                                                    che vorhanden sein müssen. Die pauschale Unterschutzstellung
überschreitet. Andernfalls bedarf es einer vorherigen (kosten-                                                                               - 30 % DGL-Anteil                                     12.600 ha     Blühstreifen, trocken-warme Standorte) mit Erfolgskontrolle und
                                                                    schränkt die landwirtschaftliche Nutzbarkeit deutlich ein, da eine
pflichtigen) Anzeige an die zuständige Behörde. Zu erheblichen                                                                               Beidseitige Randstreifen                             25.200 ha      dazu passenden Fördermaßnahmen.§ 26 Abs.2 LWG)
                                                                    flexible Nutzungsanpassung nicht mehr möglich wäre. Außerdem
Belästigungen durch Rauch und Geruch darf es auch weiterhin                                                                                  Abzüglich freiwilliger, dauerhafter Randstreifen       -2.316 ha                               Frederike Böttger, Dr. Lennart Schmitt
                                                                    werden damit genau die Landwirte bestraft, die seit Jahrzehnten
nicht kommen.                                                                                                                                - 10 % Waldanteil                                    20.595 ha                                 Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.
                                                                    diese Flächen pflegen und sie haben entstehen lassen. Dieser
Der Bauernverband bekräftigt in seiner nun abgegebenen er-          Eingriff in das Eigentum stellt einen massiven Vertrauensverlust
neuten Stellungnahme seine Position zur ökonomischen und            in den Naturschutz dar. Zusätzlich werden freiwillige Programme
ökologischen Unzumutbarkeit eines Totalverbotes, kritisiert den     zum Er-halt der Grünlandbestände unmöglich gemacht, da ge-
neu eingefügten Gebührentatbestand und spricht sich für eine        setzliche Standards nicht gefördert werden dürfen. Nicht zuletzt
generelle Ausnahme für Baumschulen aus.                                                                                                                                                                                                                  vrbanknord.de
                                                                    handelt es sich auch um einen enormen Verkehrswertverlust der
                            Michael Müller-Ruchholtz                Flächen, der absolut nicht akzeptabel ist. Es ist zu befürchten,
                            Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.   dass aufgrund der anders lautenden Definition weit mehr Flächen
                                                                                                        unter einen gesetzlichen Bio-
                                                                                                        topschutz fallen, als es bereits
                                                                                                        in Schleswig-Holstein der Fall
                                                                                                        ist (zurzeit ca. 13.000 ha).
            WIR QUATSCHEN IHNEN NICHT REIN.
             Wir sind kompetent - von Ackerbau bis Zuchtbetrieb.                                       Einführung eines Ge-
                                                                                                       wässerrandstreifens mit
                                                                                                       PSM-Verbot von 10 m
                                                                                                       Im Wasserhaushaltsgesetz
                                                                                                                                                                         i n g  k a n  n
                                                                                                       soll eine Vorschrift eingefügt
                                                                                                                                                          x t B i g Th
                                                                                                       werden, wonach grundsätzlich
                                                                                                                                                  The N e
                                                                                                                                                                           r e c k e r s e in.
                                                                                                       eine Anwendung von Pflanzen-

                                                                                                                                                           m  a  l e i n T
                                                                                                                                                  ja auc h
                                                                                                       schutzmitteln innerhalb von 10
                                                                                                                                                                                                                                     Wir sind tief in der Region verwurzelt und
                                                                                                                                                                                                                                     helfen Landwirten dabei, sich optimal auf
                                                                                                         Agrinotes                                                                                                                   die Zukunft vorzubereiten.
                                                                                                         Schlagkartei für
                                                                                   Da                    Smartphones
                                                                                                                                                                                                                                     Sören Schmidt, Agrarbetreuer der VR Bank
                                                                                                                                                                                                                                     Nord in Schleswig
                                                                                sind Sie                 Einfach schnell dokumentieren,

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                                                                                                         Kostenlos 100 Tage testen
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Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
 Insektenschutzgesetz stellt Koopera-                                  BVSH stellt sich gegen Gerichtkosten
tion zwischen Landwirtschaft und Natur-                                beim Hofvermerk – Gebühren für
schutz in Frage                                                        höferechtliche Statusänderungen geplant
DBV Umweltbeauftragter Hartelt im Rahmen des Fach­                     Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
gesprächs im BMEL                                                      (BMJV) hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Än-
Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zum Insekten-           derung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts
schutz ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ein Affront         (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt.          Deutscher Bauernverband e.V. | Claire-Waldorff-Straße 7 | 10117 Berlin
für die vielen Landwirte, die in der Vergangenheit freiwillig arten-   Kern dieses Gesetzentwurfes ist die Erhöhung der Gebühren für
reiches Grünland, Streuobstwiesen und Gewässerrandstreifen             Rechtsanwälte sowie der Gebühren für die Justiz.                      An die Vorstandsvorsitzenden von
geschaffen und erhalten haben. „Dieses freiwillige Engagement          Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des BVSH jedoch die ebenfalls     Aldi
nun mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu bestrafen und die          vorgesehene Einführung eines neuen Gebührentatbestandes zu            Edeka
Förderung zu gefährden, ist genau das falsche Signal an die            Lasten der Landwirtschaft ohne erkennbare Gründe. So sieht der
Landwirte und wird kontraproduktiv wirken“, kritisierte Eberhard
                                                                                                                                             Lidl
                                                                       Gesetzentwurf erstmalig eine Gerichtsgebühr für das Verfahren im
Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes              Zusammenhang mit der Eintragung und Löschung des Hofvermer-           Rewe
und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz          kes im Sinne der Höfeordnung bei den Landwirtschaftsgerichten
Süd. Die Landwirte nehmen das Thema Insektenschutz als ihre            vor. Bekanntlich ist in Schleswig-Holstein neben Niedersachen,
Verantwortung an, wenn es zum einen als gesamtgesellschaftliche        Nordrhein-Westfalen und Hamburg die nordwestdeutsche Höfe-
Aufgabe angegangen wird und zum anderen Insektenschutz in Ko-          ordnung als landwirtschaftliches Sondererbrecht anwendbar und
operation mit den Bauern umgesetzt wird und nicht über Verbote         spielt bei der Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe nach wie vor
und Auflagen. Hartelt kritisiert im Rahmen des Fachgesprächs im        eine große Rolle. Der BVSH hat deshalb detaillierte rechtliche Kri-
BMEL zudem, dass für das gesamte Aktionsprogramm Insekten-             tikpunkten gegen die Gebühreneinführung in die Stellungnahme
schutz die Folgenabschätzung vollkommen unzureichend sei und           des DBV eingebracht, der zu den geplanten Änderungen vom BMJV
fordert erneut eine grundsätzliche Überarbeitung des Insekten-         angehört wurde. Zusätzlich hat sich der Präsident Werner Schwarz
schutzpakets. „Insektenschutz in der Agrarlandschaft kann nur          mit dem Appell an Landesjustizminister Claussen gewandt, die
dann erfolgreich sein, wenn er sich an den Grundprinzipien der         schleswig-holsteinische Landwirtschaft beim KostRÄG 2021 zu
Kooperation mit der Landwirtschaft, dem Erhalt der Förderfähig-        unterstützen und sich für einen Fortbestand der Gebührenbefrei-
keit des Naturschutzes und unter Wahrung der wirtschaftlichen          ung einzusetzen. Schwarz untermauerte sein Anliegen damit, dass
Perspektiven der Betriebe ausrichtet“, betonte Hartelt.                entgegen der Gesetzesbegründung für eine Gebührenfreistellung
                                         Deutscher Bauernverband       und die damit verbundene Kostentragung durch die Allgemeinheit
                                                                       weiterhin eine sachliche Rechtfertigung gegeben sei. So sei als
                                                                       übergeordnetes gesamtgesellschaftliches Ziel die Erhaltung einer
                             Nachruf                                   gesunden Agrarstruktur anerkannt.
                                                                       Vor diesem Hintergrund betonte Schwarz, dass die Belastung von
                      Otto Petersen
                                                                       landwirtschaftlichen Betrieben mit zusätzlichen neuen Gerichts-
                        Bollingstedt
                                                                       gebühren abzulehnen sei. Die positive bzw. negative Hoferklärung
            22. Dezember 1936 – 31. Oktober 2020
                                                                       stehe wie auch die Eintragung und Löschung des Hofvermerkes im
  Otto Petersen hat sich aktiv und engagiert für den landwirt-         öffentlichen Interesse. Entscheidend müsse die schnelle Erkenn-
  schaftlichen Berufsstand eingesetzt.                                 barkeit sein, ob das allgemeine Erbrecht oder das Sondererbrecht
  Mehrere Jahre war er bis 1989 ehrenamtlich im Bauernver-             der Höfeordnung Anwendung findet. Dadurch könne vermieden
  band Schleswig-Holstein e.V. als Mitglied im Kreishaupt-             werden, dass möglicherweise noch Jahre später bereits erteilte
  ausschuss tätig.                                                     Erbscheine bzw. Hoffolgezeugnisse als unrichtig eingezogen und
  Der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. wird sein An-              die Rechtsverhältnisse revidiert werden müssen. Diese Motive
  denken in Ehren bewahren.                                            des Gesetzgebers hatten in der Vergangenheit zur Gebühren-
                                                                       freiheit geführt. Anhaltspunkte dafür, dass sie inzwischen keine
     Klaus Peter Dau                    Bernd Thomsen
                                                                       Bedeutung mehr haben sollten, seien hingegen nicht zu erkennen.
     Kreisvorsitzender                  Kreisgeschäftsführer
                                                                                                              Dr. Lennart Schmitt, BVSH
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
Nachruf                                            Bauern.SH Nachrichten-App
                                                  Am 28. Oktober 2020 verstarb                                    Immer auf dem aktuellen Stand – Nachrichten-App des
                                                                                                                  BVSH jetzt kostenlos für MitgliederBauern.SH            verfügbar    Nachrichten-App
                                                    Thomas Lorenzen                                                                                                Immer auf dem aktuellen Stand – Nachrichten-App des Bauernverbandes Schleswig-Holstein

                                                                                                                  Die neue Nachrichten-App des Bauernverbandes liefert re-
                                                                                                                                                                                            Jetzt kostenlos für Mitglieder verfügbar

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                                                                                                                                                               Handy geschickt – egal ob Sie gerade auf dem Feld, im Stall oder in der Küche sind. Die individuelle
                                                                                                                                                               Auswahl des eigenen Kreises und der Betriebsausrichtung ermöglicht es, dass der Nachrichtenfluss
                                    Von 1978 bis 1988 hat sich Herr Lorenzen ehrenamtlich für                     Landwirtschaft. Fast alles, was für Sie wichtig ist, wird als
                                                                                                                                                               noch stärker auf Ihre Interessen zugeschnitten ist. Sie können auch Ihren Nachbarkreis auswählen, um
                                                                                                                                                               immer gut informiert zu sein. Zusätzlich hilft die Benachrichtigungs-Anzeige auf dem Smartphone-

                                    den landwirtschaftlichen Berufsstand aktiv eingesetzt. Auf                    kompakte Nachricht auf Ihr                   Bildschirm, damit Sie keine neuen Meldungen verpassen.

                                    Kreisebene war er im Kreisvorstand als stellvertretender Vor-                 Handy geschickt – egal ob
                                    sitzender und auf Landesebene im Landeshauptausschuss                         Sie gerade auf dem Feld, im
    7GL[IMRIFIWXERH
                                    für den Bauernverband tätig. Durch seine umfangreiche                         Stall oder in der Küche sind.
      JàV9RFIJYKXI
    &IXVIXIRZIVFSXIR               ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur im Bauernverband hat                        Die individuelle Auswahl des
                                    Herr Lorenzen der Landwirtschaft in unserem Kreisgebiet                       eigenen Kreises und der Be-
                                    große Dienste erwiesen.                                                       triebsausrichtung ermöglicht
                                    Der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. wird dem Ver-                       es, dass der Nachrichten-
                                    storbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.                                     fluss noch stärker auf Ihre
                                                                                                                  Interessen zugeschnitten
                                      Karen Clausen-Franzen                   Jens Rosenplänter                   ist. Sie können auch Ihren
                                      Kreisvorsitzende                        Kreisgeschäftsführer                Nachbarkreis auswählen, um
                                                                                                                                             Neu verfügbar:
                                                                                                                  immer gut informiert zu sein.
                                                                                                                                             Die AppZusätzlich             hilft die
                                                                                                                                                      ist für Bauernverbandsmitglieder       Benachrich-
                                                                                                                                                                                       kostenlos verfügbar.
                                                                                                                                             Sie können die App im AppStore und im Google PlayStore herunterladen.
                                                                                                                  tigungs-Anzeige auf dem Smartphone-Bildschirm,
                                                                                                                                             Sie finden die App mit dem Suchwort „Bauern.SH“.
                                                                                                                                                                                                   damit Sie
                                                                                                                                             Die Mitgliedsnummer zur Registrierung erhalten Sie in Ihrer Kreisgeschäftsstelle oder
                                                                                                                  keine neuen Meldungen verpassen.
                                                                                                                                             finden Sie ggf. im Adressetikett auf der Rückseite des Bauernbriefes.

                                                                                                                  Sie können die App mit dem Suchwort „Bauern.SH“ im AppS-
                                                                                                                  tore und im Google PlayStore herunterladen.
                                                                                                                  Die Mitgliedsnummer zur Registrierung erhalten Sie in
                                                                                                                  Ihrer Kreisgeschäftsstelle oder finden Sie ggf. im Adres-
                                                                                                                  setikett des Bauernbriefes.

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                                                   Christoph Auen             Johanna Frenzen        Uwe Jacobsen             Hans-Joachim Krambeck                        Jürgen Saar
                                                    Bereichsleiter          Agrarkundenberaterin   Agrarkundenberater          Agrarkundenberater                      Agrarkundenberater
                                                   Firmenkunden                    Kropp                Schleswig                   Rendsburg                             Süderbrarup

                            c

                                                        ü r S i e d a !
                                                i n d f
                                          Wir s                                                                                  Telefon                     E-Mail/Chat                                   WhatsApp

                                                              .
                                
                                          04621 388-0                info@vr-sl-mh.de
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
2 Ausnahme: Winterraps, Zwischenfrüchte, Feldfutter (bei Aussaat bis 15. September), Wintergerste nach Getreidevorfrucht (bei Aussaat
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (Schleppschlauch/-schuh, Injektion, Güllegrubber); verpflichtender 5 m Gewässerrandstreifen auf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ✓ Abstände an Gewässern einhalten: mind. 4 m zur Böschungsoberkante oder 1 m bei Exakttechnik

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ✓ 2 Tage nach einer Düngegabe ist diese zu dokumentieren (Art, Menge, N-/P-Gehalte des Düngers)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Endtermin 31. Januar kann durch Antrag (bis 11. September) auf den 15. Januar vorgezogen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Der Boden ist aufnahmefähig, d.h. (a) nicht überschwemmt, (b) nicht wassergesättigt, (c) nicht

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         als 170 kg Gesamt-N/ha/Jahr aus org. Düngern tierischer und pflanzl. Herkunft ausgebracht
                                                                             Vor der Ausbringung wurden die Gehalte an Gesamt-N, NH4-N und Gesamt-P dokumentiert

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           c. auf Dauergrünland und Ackerfutterbauflächen in der Nitratkulisse (bei Aussaat bis 15. Mai)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Im Frühjahr 2021 endet die Sperrfrist mit Ablauf des 31. Januar (Ausbringung ab 1. Februar). Der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ✓ Auf unbestelltem Ackerland Gülle und Gärreste unverzüglich einarbeiten, spätestens nach 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes (Berücksichtigung der
                                                                                                                                                                                Die Ausbringung im Herbst findet nur statt, wenn ein Düngebedarf besteht (Ackerland: maximal
                                                                                                                                                                                 60 kg Gesamt-N oder 30 kg NH4-N; DGL und Ackerfutterbau: ab 1. September max. 80 kg Gesamt-
                                                                              (Kennzeichnung, Werte der Landwirtschaftskammer o. eigene Untersuchung). In der Nitrat- und
                                                                              Phosphat-Kulisse ist eine jährliche Untersuchung der ausgebrachten organischen Dünger Pflicht.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen zu ermitteln (außer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           b. auf Dauergrünland und Ackerfutterbauflächen (bei Aussaat bis 15. Mai) am 1. November

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          ✓ Auf bestelltem Ackerland nur mit Schleppschlauch/-schuh oder Injektionstechnik ausbringen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Nitrat-Kulisse: betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfs ist um 20 % zu verringern
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         der Düngebedarf der Winterkultur oder der folgenden Sommerkultur dokumentiert und

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 gefroren und (d) nicht mit Schnee bedeckt (d.h. die Bodenoberfläche ist noch zu erkennen).

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Nitrat-Kulisse: Berechnung der Obergrenze nicht im ø der LF, sondern flächenscharf
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Vor der Ausbringung im Frühjahr wurden für jeden Schlag/jede Bewirtschaftungseinheit
           Checkliste: Wann dürfen Gülle und Gärreste ausgebracht werden?

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      für Phosphat auf jedem Schlag ab einem Hektar mindestens alle sechs Jahre durch Bodenuntersuchung.
                                                                                                                                                                                 N) und dieser mit dem Rahmenschema der Landwirtschaftskammer dokumentiert ist.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Stunden (in der N-Kulisse nach LandesDüV innerhalb von einer Stunde einarbeiten!)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      für Stickstoff auf Ackerland (nicht aber auf DGL oder Ackerland mit mehrschnittigem Feldfutter) durch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Flächen nur in Höhe der zulässigen Düngung und Beweidung) werden nicht mehr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            a. Winterraps, Zwischenfrüchten, Feldfutter (bei Aussaat bis 15. September)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Bodenuntersuchung oder nach den Richtwerten für die Düngung der Landwirtschaftskammer.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            b. Wintergerste nach Getreidevorfrucht (bei Aussaat bis 1. Oktober) und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            c. Dauergrünland und Ackerfutterbauflächen (bei Aussaat bis 15. Mai)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              bis 1. Oktober): 2. Oktober bis 31. Januar, aber maximal 30 kg Ammonium-N und 60 kg Gesamt-N
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen ermittelt 1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Flächen mit 5% Steigung auf den ersten 20 m am Gewässer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Alle Kästchen abgehakt? → Denn man los!
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           werden (Ausbringung ab 16. Januar), aber nur bei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Sperrfrist für N-haltige Düngemittel läuft nicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Im Herbst 2020 beginnt die Sperrfrist

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              für Betriebe und Flächen nach § 10 Abs. 3 DüV 2020):
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           a. auf Ackerland mit der Ernte2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Weitere Vorgaben beachten:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               am 15. Oktober
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ▪
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ▪
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ▪

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ▪
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ▪

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 -

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 -
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              1
          Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation nach DüV 2020: wer, wann, was?
Vor der Düngung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Nach der Düngung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Nach Abschluss des Düngejahres
Düngebedarfsermittlung (DBE)*:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Düngedokumentation der org. und min. Düngemaßnahmen*                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Betriebliche Gesamtsumme (Gesamt-N, verfügbarer N, P2O5)*
• vor dem Aufbringen von wesentlichen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          • alle Betriebe, die eine DBE erstellen müssen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    a) des Düngebedarfs und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               • spätestens zwei Tage nach der Ausbringung
   Nährstoffmengen (im Jahr 50 kg N/ha oder                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      b) der ausgebrachten Nährstoffmenge
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               • Schlagbezeichnung, Größe (ha, Netto), Art und Menge des
   30 kg P2O5/ha)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Düngers, aufgebrachte Menge an Gesamt-N, verfügbarer N                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (org. und min. Düngung + Weidehaltung)
• im Herbst genügt das Rahmenschema der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           (nur bei org. Düngung) und P2O5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             • alle Betriebe, die eine DBE erstellen müssen
   Landwirtschaftskammer (LKSH)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Weidehaltung*                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • zum 31. März des Folgejahres
Nmin-Bodenuntersuchung*                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        • Weidetage und aufgebrachte Weide-Nährstoffmengen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             170-kg-Obergrenze aus organischer Düngung
• eigene Bodenuntersuchungsergebnisse oder                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        (Gesamt-N, verfügbarer N, P2O5) je Schlag nach Abschluss                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    • alle Betriebe, die organisch düngen oder Flächen beweiden
• Nmin-Ergebnisse der Landwirtschaftskammer                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       der Weidehaltung der Tiergruppe                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             • außerhalb der N-Kulisse im Durchschnitt der
   bzw. von anerkannten Beratungsorganisationen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  landwirtschaftlichen Flächen
   (z.B. Gewässerschutzberatung)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              • innerhalb der N-Kulisse flächenscharf je ha
Eigene Bodenuntersuchungsergebnisse für                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • spätestens zum 31. März des Folgejahres
Phosphat*
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Jederzeit bereithalten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Nährstoffvergleich/Feld-Stall-Bilanz
• alle Betriebe, die eine DBE erstellen müssen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Lagerraumberechnung für Wirtschaftsdünger                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      • Diese Bilanz ist für alle Betriebe seit 2020 weggefallen!
• alle sechs Jahre                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             • flüssige Wirtschaftsdünger (inkl. Gärrest): mind. 6 Monate                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Stoffstrombilanz = Hoftorbilanz
• nur Schläge ab 1 ha                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          • flüssige Wirtschaftsdünger (inkl. Gärrest), wenn Betriebe                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       a) Betriebe > 50 GV und > 2,5 GV/ha
Ermittlung der Nährstoffgehalte (Gesamt-N,                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       mehr als 3 GV/ha halten oder keine eigenen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      b) Betriebe > 50 GV und flächenlos
verfügbarer N, Gesamt-P) aller Düngemittel                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ausbringflächen haben: mind. 9 Monate (dabei gelten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             c) Tierhaltende Betriebe unterhalb der Grenzen, wenn >750
• vom Etikett                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    vertraglich gebundene Flächen als eigene Aufbringflächen!)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         kg N aus Wirtschaftsdünger aufgenommen wird
• aus den „Richtwerten für die Düngung“ (LKSH)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 • Festmist (Huf- oder Klauentier) o. Kompost: mind. 2 Monate                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      d) Biogasanlagen, wenn Wirtschaftsdünger von einem
• in der N-Kulisse ist eine jährliche Gülle- und/                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              • Geflügelfrischmist und Hühnertrockenkot: mind. 5 Monate                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Betrieb a), b) oder c) aufgenommen wird
   oder Gärrestuntersuchung ab 2021 Pflicht!*                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  • Bei nicht ausreichender Lagerkapazität auf dem eigenen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       • sechs Monate nach Abschluss des Düngejahres
Behördliche Ausnahmegenehmigung für                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Betrieb: Nachweis über anderweitige Verwertung (z.B. Pacht                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   • Nährstoffmengen (N, P2O5) sind spätestens drei Monate nach
Sperrfristverschiebung (wenn vorhanden)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Lagerraum, Gülleabnahmevertrag, Güllebörse)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Zufuhr auf den bzw. bei Abfuhr vom Betrieb aufzuzeichnen
  *Ausnahmen für folgende Betriebe:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         *Ausnahmen für folgende Flächen bzw. Kulturen:
  • Betriebe, die auf keinem Schlag mehr als 50 kg N oder 30 kg P2O5 je ha und Jahr ausbringen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              • Zierpflanzen-, Weihnachtsbaum-, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren-,
  • Betriebe, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Baumobstflächen
         • Ohne die in der rechten Spalte aufgeführten Flächen werden weniger als 15 ha bewirtschaftet.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     • nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus
         • Es werden höchstens 2 ha Gemüse, Hopfen, Wein oder Erdbeeren angebaut.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           • Kurzumtriebsplantagen zur energetischen Nutzung
         • Der betriebseigene Nährstoffanfall liegt unter 750 kg N/ha.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      • reine Weideflächen ohne N-Düngung mit weniger als 100 kg Brutto-N-Anfall/ha/Jahr
         • Es werden keine fremden Wirtschaftsdünger aufgenommen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Stand: 17.11.2020
Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
KOMPRESSION
                                                                               I. Sprechtage des
                                                                              		Kreisbauernverbandes Schleswig
                                                                              		 in Tielen, Bürgerhaus/Feuerwehrgerätehaus
                                                                              		Am Kamp
                                                                              		 Mittwoch, 13. Januar, 10. Februar und 10. März 2021
                                                                                 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr

                                                                              II.Sprechtage des
                                                                                 Kreisbauernverbandes Flensburg
                                                                              		 in Schafflund im Haus der
                                                                                 Agrar Beratung Nord e.V., Hauptstraße 45 a
                                                                              		 jeweils Mittwoch in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                 Tel. 0 46 39 / 78 28 80
                                                                                 (telefonische Vereinbarung unter Tel. 0 46 21 / 305 70 30
                                                                                 ist aufgrund der Corona-Pandemie erforderlich)
                                                                              		 Im Rahmen dieses Termins wird auch die Beratung
                                                                                 zur Sozialversicherung durch den Kreisbauern­
                                                                                 verband Flensburg wahrgenommen.
                   Händlernachweis durch:
                                                                              III. Sprechtage zur
                                                                                   landwirtschaftlichen Sozialversicherung
                                                                                   durch die Kreisbauernverbände Schleswig
                                                                                   und Flensburg
                  Tel. 0 46 21 / 9 39 70                                      		 jeden ersten und dritten Donnerstag eines Monats
                                                                                 in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr
                   www.willsohn.de                                               Schleswig, Lise-Meitner-Straße 2
                                                                                 Tel. 0 46 21 / 305 70 10 (KBV Schleswig)
                                                                                 Tel. 0 46 21 / 305 70 30 (KBV Flensburg)

 Corona-Krise                                                                		(Corona bedingte Ausfälle der Sprechtage entnehmen Sie
                                                                                bitte dem Bauernblatt)
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir versuchen, die große
Flut von Informationen betreffend der Corona-Krise zentral
auf unserer Homepage www.bauern.sh zu bündeln. Die
dortigen Informationen werden fortlaufend ergänzt bzw. aktu-                   HAU S AN S C H R I F T
alisiert. Hier sind verlässliche die Landwirtschaft betreffende                Kreisbauernverbände Schleswig und Flensburg
Daten und Fakten für jedermann einsehbar.                                      24837 Schleswig, Lise-Meitner-Straße 2
                                                                               Telefon    KBV Schleswig 0 46 21 - 305 70 10
                                                                               Fax        KBV Schleswig 0 46 21 - 305 70 15
                                                                               E-Mail     kbv.schleswig@bauern.sh
IMPRESSUM                                                                      Telefon    KBV Flensburg 0 46 21 - 305 70 30
Herausgeber und Verlag: Bauernverband Schleswig-Holstein e. V.                 Fax        KBV Flensburg 0 46 21 - 305 70 35
Kreisbauernverbände Schleswig und Flensburg                                    E-Mail     kbv.flensburg@bauern.sh
Herstellung: DREISATZ GmbH, Schleswig     Auflage: 2.500                       Internet   www.bauern.sh

                                                                                    Alte Meierei · 24860 Klappholz
                                                                                    Tel. (0 46 03) 367 und 0172 / 426 50 48

                                                                                                                           hen
 P     Baggerarbeiten                          P     Rundballen (schneiden möglich)                        Wir wünsc
       Knickputzen                                   Großballen (häckseln möglich)                                       unden
                                                                                                          unseren K
 P                                             P
                                                                                                                                     it
 P     Gras und Mais häckseln                  P     Drainagespülen
                                                                                                            c h ö n e W e ihnachtsze
 P     GPS häckseln                            P     Maisdrillen                                     eine s
                                                                                                                      Gute
                                                                                                        und alles
 P     Pflügen, Spritzen                       P     Knick kappen (4 m Kreissäge)
                                                                                                                               Jahr
 P     Güllerühren (bis 30 m)                  P     Fräsen                                                         im neuen
 P     Gülle ausbringen Lkw                    P     Verkauf von Silo-Folien (Großrollen)
 P     Mähdreschen                             P     Gülle fahren (Schleppschlauch bis 24 m)
 P     Rapsdreschen                            P     Gülle fahren (Schleppschuh 18 m)

                                                                                                 Rufen Sie uns an!
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Liebe Mitglieder und Bauernfamilien, Nr. 190 - Bauernverband Schleswig-Holstein
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