Virtuellen Landesbauerntag 2020 - Perspektiven für unsere Landwirtschaft
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Nr. 189 Herbst 2020 Jahrgang 46 Der Bauernverband Schleswig-Holstein e. V. lädt Sie herzlich ein zum virtuellen Landesbauerntag 2020 zum Thema: Perspektiven für unsere Landwirtschaft am Freitag, den 4. September 2020, 10.00 Uhr Livestream via Youtube (bauern.sh) und Facebook (Bauernverband Schleswig-Holstein) Begrüßung und Einleitung: Präsident Werner Schwarz Impulsreferat: Prof. Dr. Dr. Christian Henning, CAU Kiel anschließend Podiumsdiskussion mit: Daniel Günther, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Prof. Dr. Dr. Christian Henning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ute Volquardsen, Präsidentin Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Ulrike Röhr, Präsidentin LandFrauenVerband Schleswig-Holstein Dr. Valentin von Massow, Vorsitzender Stiftungsrat WWF Werner Schwarz, Präsident Bauernverband Schleswig-Holstein Kreisbauernverbände Schleswig und Flensburg, Lise-Meitner-Straße 2, 24837 Schleswig Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, C 9937 F
Werner Schwarz: „Schulze und Jessel Agrardieselantrag 2019 jetzt in Angriff machen es sich zu einfach“ nehmen: Abgabefrist 30.09.2020 SICHERN SIE SICH JETZT IHR MF NEXT EDITION SONDERMODELL Mit ungewöhnlich scharfer Kritik hat der Präsident des Bauernver- Die Anträge für die Agrardieselrückvergütung für das Verbrauchs- Betriebshilfsdienst bandes Schleswig-Holstein Werner Schwarz auf die Vorstellung jahr 2019 sind in den Kreisgeschäftsstellen verfügbar. Boren – Ulsnis des Berichts zur Lage der Natur durch die Bundesumweltminis- Unverändert bleibt, dass die Betriebe die Anträge in Papierform und Umgebung e.V. terin Svenja Schulze und die Präsidentin des Bundesamtes für oder elektronisch stellen können. Auch bei den Formularen ha- Naturschutz Beate Jessel reagiert. ben sich im Vergleich zum Vorjahr keine großen Veränderungen Für Frauen im ländlichen Raum! Der fortschreitende Artenrückgang werde in dem Bericht kurz- ergeben. schlüssig auf den Rückgang blütenreicher Wiesen und Weiden Der vereinfachte Antrag (1142) kommt demnach nur in Betracht, ✔ Bei Krankheit wenn im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen eingetreten und eine intensivere Landwirtschaft zurückgeführt. Schulze und ✔ Bei Kuren sind und als De-Minimis- Beihilfe lediglich Forstdiesel bezogen Jessel blieben die Antwort schuldig, warum die zahlreichen mit ✔ Beim Mutterschutz enormen Mittelaufwand von Bund und Ländern betriebenen Na- wurde. Zu beachten ist, dass bis zum 30. September ebenfalls ✔ Bei Problemen und Notfällen turschutzprogramme, die genau diesem Verlust entgegenwirken die ausgedruckte Kurzform des jeweiligen Antrags auch bei elek- ✔ Während des Urlaubs und Fortbildung sollen, offenbar wirkungslos bleiben. Auch die umfangreichen tronisch gestellten Anträgen beim Hauptzollamt vorliegen muss. freiwilligen Blühstreifenprojekte der Landwirte blieben ebenso Die Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen, die 2017 zusätzlich MF 5711 S & MF 5713 S DYNA-4 - NEXT EDITION - 110 & 130 PS Kontakt & Info: unerwähnt wie eine mögliche Begründung, warum auch diese ausgefüllt werden musste, ist im Kurzantrag 1142 bereits seit MF 7720 S & MF 7726 S DYNA-VT - NEXT EDITION - 200 & 255 PS Johannes Marxen, Tel. 0 46 41 / 16 16, Fax 16 15 www.bhd-boren-ulsnis.de keinen Effekt haben sollen. 2018 enthalten. Für einen Erstantrag ist der vereinfachte Antrag Massey Fergusons Bestseller sind jetzt als limitierte Sonderedition mit exklusiven Ausstattungsmerkmalen erhältlich, die Ihnen den nächsten Level an Leistung, Produktivität und Komfort nicht ausreichend. Hier muss der reguläre Antrag auf Steuer- eröffnen. Ein unverkennbares Design, bestens bewährte Optionen und hochklassige Extras werden Sie Unsere bekannten Mitarbeiterinnen stehen Ihnen jederzeit „Es gibt sonst wohl keinen Ressortverantwortlichen, der solch entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (1140) begeistern und bieten ein höchst überzeugendes Preis-Leistungsverhältnis. Fragen Sie Ihren MF Vertriebspartner nach den NEXT EDITION Modellen und erfahren Sie mehr. zur Verfügung eine Misserfolgsbilanz vorlegen dürfe, ohne sich selbst und das ausgefüllt werden. Versagen seiner Politik rechtfertigen zu müssen.“, so Schwarz. Jöhnk Landmaschinen & Eine Erklärung über die Höhe der im vorangegangenen Kalen- Dienstleistungs GmbH & Co. KG Da sei es natürlich einfacher, einer angeblich immer intensi- Henrik Waschull derjahr erhaltenen Steuerentlastungen (1462) muss nur noch veren Landwirtschaft einseitig die Schuld zuzuweisen, ergänzt Satruper Str. 18, 24860 Böklund von Begünstigten mit einem Begünstigungsvolumen von mehr Tel.: 04623 / 18 53 - 21 der Landwirt aus Rethwisch bei Bad Oldesloe. Dies sei auch als 200.000 EUR im Kalenderjahr erstellt werden. Für niedrigere h.waschull@joehnk-boeklund.de von den Tatsachen her fragwürdig. „Die Viehbestände sinken Summen ist die Erklärungspflicht nach § 6 En-STransV nicht mehr seit Jahren, die Düngermengen ebenfalls und der Aufwand an W W W. M A S S E Y F E R G U S O N . D E erforderlich. Sämtliche Formulare sind im Internet: www.zoll- Pflanzenschutzmitteln sei ebenfalls rückläufig.“ begründet der online.de oder in den Kreisgeschäftsstellen des Bauernverbandes Verbandsvorsitzende. erhältlich. Bitte beachten Sie auch, dass das Hauptzollamt seine Hochbau unter Alles Dach – Ein Verursachungsbeitrag der Landwirtschaft werde nicht gene- im Vorjahr begonnene Praxis fortführen wird, dass Bescheide nur ist ein weltweites Markenzeichen der AGCO Corporation. Baugeschäft Erich Greve einem petenter GmbH & Co. KG rell bestritten. Es gebe aber inzwischen hinreichende Hinweise noch ergehen sollen, sofern vom Antrag abgewichen wird oder m auf andere maßgebliche Ursachen des Artenrückgangs. Wiesen eine Bescheiderteilung, zum Beispiel wegen De-Minimis- Beihilfen, Tiefbau Ihr ko r und Weiden seien wie die Blühstreifen kalte Standorte. Der notwendig ist. Es kann also sein, dass einfach eine Zahlung ohne e Erich Greve GmbH & Co. KG Partn en Bau … anerkannte Zoologe Prof. Dr. Werner Kunz, Düsseldorf, weise gesonderten Bescheid erfolgt. ch 24894 Twedt · Kappelner Str. 15 in Sa darauf hin, dass außerhalb der landwirtschaftlichen Flächen die für viele Insekten notwendigen trocken-warmen Standorte Bauernverband Schleswig-Holstein Tel. 0 46 22 /18 54 - 0 · Fax 18 54 - 44 verschwunden seien und plädiere für die künstliche Schaffung info@greve-bauunternehmen.com www.greve-bauunternehmen.com von Offenlandbiotopen. Beim Rückgang der Vogelwelt ignoriere Schultze die wiederholten Neuer Termin für „Tag des offenen Heinrich Iversen (links) mit seinem Landwirtschaftsberater Hinweise von Landwirten und Jägern auf die Rolle der Beutegrei- Hofes“ gefunden Michael Stein (rechts) fer. Nicht nur der heimische Fuchs, sondern auch zugewanderte Arten wie Marderhund und Waschbär sowie verwilderte Katzen bereiten vielen Wildvogelgelegen ein Ende. Hinzu kämen der nicht Der „Tag des offenen Hofes“ ist eine gute Gelegenheit für Ver- braucherinnen und Verbraucher, Landwirtschaft zum Anfassen Anpacken – statt lang schnacken. regulierte Überbestand an Krähenvögeln und die Überpopulation zu erleben und sich einen persönlichen Eindruck vom Alltag auf Nachruf den Höfen zu verschaffen. an Gänsen, die im Frühjahr auf vielen Grünlandstandorten Wie- Am 11. Juni 2020 verstarb senvögeln keine Lebenschancen mehr ließen. Die 15. Auflage des Erfolgsformates war für das Wochenende vom 13. und 14. Juni 2020, der Bundes-Medienauftakt für Freitag, den Peter Heinz Philipsen „Wichtigstes Anliegen“, so Schwarz, sei es, eine umfassende und 12. Juni in Bremen geplant. Stolk ehrliche Ursachenanalyse gemeinsam mit der Landwirtschaft auf Beratung auf Augenhöhe. den Weg zu bringen, die auch die Gründe für das Versagen der Aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Unwägbar- In unserem Kompetenzcenter Mit viel Sachverstand, Weitblick und Einsatzfreude hat er Naturschutzpolitik liefern müsse. „Die Bauern sind die einseiti- keiten wurde der Termin auf das kommende Jahr verschoben. Landwirtschaft und Energie sich um unseren Berufsstand große Verdienste erworben. gen Schuldzuweisungen leid“, so der Bauernpräsident, vor allem Nun haben sich alle Beteiligten auf ein neues Datum festgelegt: wissen wir, wovon Sie sprechen, wenn es um Ackerbau, Er hat sich viele Jahre aktiv für die Arbeitsgemeinschaft weil sie immer wieder feststellten, dass auf vielen ihrer intensiv Der „Tag des offenen Hofes“ soll am Wochenende 29./30. Mai Maschinen, Milchviehhaltung Landschaftspflege e.V. eingesetzt und war von 1968 bis bewirtschafteten und kurz gehaltenen Flächen die bedrohten 2021 stattfinden. oder Schweinemast geht. Vereinbaren Sie gleich einen 1993 als Bezirksvorsitzender des Bezirkes Böklund tätig. Arten vorkommen, während dies auf den zugewachsenen Natur- Der Medienauftakt ist entsprechend für Freitag, den 28. Mai Gesprächstermin bei unserem Vertriebsleiter Armin Kramprich: Der Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. wird dem Ver- schutzflächen nicht der Fall sei. 2021 vorgesehen. 04621 89-8021. storbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Pressemitteilung Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. Auf den bevorstehenden Termin und die Anmeldefristen wird rechtzeitig im Bauernblatt hingewiesen. Wer möchte, kann sich Klaus Peter Dau Bernd Thomsen ab sofort bei Dr. Kirsten Hess unter k.hess@bvsh.net auf die Liste Kreisvorsitzender Kreisgeschäftsführer der Interessierten setzen lassen. nospa.de/agrar Dr. Kirsten Hess NOSP_1702_PP_054 Formatanpassung Landwirtschaftsberater 99 x 132 mm_04042018.indd 1 04.04.18 09:36
Erreichte Forderungen des BVSH/DBV b) Flächenscharf oder im Betriebsdurchschnitt? der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel unter 550 mm/ werden und senkt die Aufnahmebereitschaft für Wirtschafts- bei der DüV DüV-Entwurf: Regel gilt flächenscharf für Flächen in der Nitrat- m2 liegt (in S-H gibt es nach DWD kein Gebiet unter 550 mm/m2 dünger bei reinen Ackerbaubetrieben. Kulisse im langjährigen Mittel). • Mehrere Klassen von Abstandsregelungen sind zu kompliziert Die neue Düngeverordnung (DüV) ist am 1. Mai 2020 in Kraft ge- (in der Praxis und im Vollzug). DüV 2020: Regel gilt im Betriebsdurchschnitt der Flächen treten. Allein die neuen Regelungen in der Nitrat-Kulisse werden Ausnahme vom Herbstdüngeverbot in der N-Kulisse, das ermöglicht eine leichte Flexibilität • Eine Grünland-Düngung im Herbst kann bei intensiver Schnitt- erst ab dem 1. Januar 2021 gültig. in der Nitrat-Kulisse zwischen den nährstoffintensiveren und nährstoffextensiveren nutzung sinnvoll sein und sollte deshalb vor der Sperrfrist nicht Im Folgenden sollen noch einmal die Punkte dargestellt werden, Kulturen. DüV-Entwurf: Herbstdüngeverbot in der N-Kulisse zu Winterraps, pauschal beschränkt werden. deren Änderung vom DüV-Entwurf im Laufe der Novellierung vom Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung; keine c) Ausnahme für extensiv wirtschaftende Betriebe • Die pauschale Düngereduzierung um 20 % in der N-Kulisse DBV und vom BVSH gefordert und in der DüV umgesetzt wurden. Ausnahme vorgesehen. DüV-Entwurf: keine Ausnahmeregelung vorgesehen bedeutet eine Abkehr vom Prinzip der bedarfsgerechten DüV 2020: Ausnahme vom Herbstdüngeverbot für Düngedokumentation DüV 2020: Ausnahme von extensiv wirtschaftenden Betrie- Ernährung der Kulturpflanze und stellt die Wirtschaftlichkeit ben (max. 160 kg Gesamt-N/ha, davon max. 50% aus Min-D) • Winterraps, wenn Nmin unter 45 kg N/ha von Betrieben in der Nitrat-Kulisse grundsätzlich in Frage. DüV-Entwurf: Organische und mineralische Düngung sowie Weidetage sind spätestens zwei Tage nach der Maßnahme zu und Möglichkeit der Ausnahme für rote Gebiete, in denen • Zwischenfrüchte ohne Futternutzung, wenn max. 120 kg N/ha Stattdessen sollte diese Maßnahme durch eine alternative, dokumentieren. der DGL-Anteil an der Gesamtfläche unter 20% liegt (auch aus Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost gedüngt wirkungsvolle Maßnahme ersetzt werden und außerdem DGL- wenn diese Regelung in Schleswig-Holstein kaum wirksam wird, wird. Flächen wegen der weitaus geringeren Auswaschungsgefahr DüV 2020: Organische und mineralische Düngung sind nach zwei von der Regelung ausgenommen werden. da der DGL-Anteil zumeist über 20% an der Gesamtfläche der Außerdem gibt es eine einzelbetriebliche Ausnahmemög- Tagen zu dokumentieren, die Weidetage jedoch erst nach Ende Gebiete liegt). lichkeit durch die Länder für flüssige Wirtschaftsdünger • Die flächenscharfe Beschränkung der Düngung in der N-Kulisse der Weidehaltung der jeweiligen Tiergruppe. zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung (nur bei Aussaat bis 1. auf 170 kg N/ha aus organischen Düngern konterkariert jegli- Pauschale Reduzierung der Düngung um 20% Flächenscharfe 170-kg-N-Obergrenze aus September) bis zum 1. Oktober 2021, wenn der Betrieb bereits che Beratungsempfehlung der vergangenen Jahre (z.B. weniger in der Nitrat-Kulisse org. Düngern in der Nitrat-Kulisse im Bau einer Lagerstätte ist (mindestens Antrag auf Baugeneh- zu Silomais, etwas mehr Organik auf die Grünlandflächen) DüV-Entwurf: keine Ausnahmeregelung vorgesehen migung gestellt). und sollte daher weiterhin im Betriebsdurchschnitt berechnet a) Referenzzeitraum für Düngebedarfsermittlung DüV 2020: Ausnahme von extensiv wirtschaftenden Betrie- werden. DüV-Entwurf: Düngebedarfsermittlung für alle Betriebe auf Inkrafttreten der Regelungen in der N-Kulisse Grundlage eines dreijährigen Durchschnittsertrags der letzten ben (max. 160 kg Gesamt-N/ha, davon max. 50% aus Min-D). • Die Ausnahme für extensiv wirtschaftende Betriebe unter drei Jahre DüV-Entwurf: unmittelbares Inkrafttreten aller Regelungen der 160 kg Gesamt-N/ha von der pauschalen Düngerreduzierung Zwischenfrucht-Pflicht vor Sommerkulturen DüV 2020, wenn diese im Mai in Kraft tritt. um 20 % und der flächenscharfen Umsetzung der 170-kg-N- DüV 2020: Düngebedarfsermittlung für Betriebe in der Nitrat- Obergrenze (aus Organik) in der Nitrat-Kulisse sollte es auch Kulisse auf Grundlage des Referenzzeitraum 2015-2019 DüV-Entwurf: keine Ausnahme vorgesehen DüV 2020: Kompromiss mit EU-KOM, dass Regelungen in den gefährdeten Gebieten erst ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. für solche Betriebe geben, die ausschließlich Mineraldünger (und außerhalb der N-Kulisse auf Grundlage eines fünfjährigen DüV 2020: Ausnahme unter der Voraussetzung, dass die einsetzen. Durchschnittsertrags). Hauptkultur im Vorjahr spät räumt (nach dem 1. Oktober) oder Binnendifferenzierung • Eine Andüngung von Herbstkulturen und Zwischenfrüchten DüV-Entwurf: Den Bundesländern wird – wie in der DüV 2017 – vor dem Winter mit geringen N- und P-Mengen muss weiter- freigestellt, eine Binnendifferenzierung durchzuführen innerhalb hin möglich sein. Die Herbstdüngung wird ohnehin durch die der roten Gebiete. vollständige Berücksichtigung in der Frühjahrsdüngebedarfs- ermittlung in Zukunft stark eingeschränkt. vrbanknord.de DüV 2020: Binnendifferenzierung ist von den Bundesländern in der Nitrat-Kulisse verpflichtend durchzuführen; Regelungen • Die Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kom- werden in einer Verwaltungsvorschrift auf Bund-Länder-Ebene post in der Nitrat-Kulisse ist mit drei Monaten zu lang, gerade bis Mitte 2020 konkretisiert. der Herbst kann gut für die Ausbringung genutzt werden ohne dass die sehr langsam freiwerdenden Nährstoffmengen über Die Forderungen des Berufsstandes für die Binnendifferenzierung: Winter ausgewaschen werden. • Engeres Messnetz Lisa Hansen-Flüh • Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern und bestenfalls Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. den EU-Mitgliedstaaten • Verursacherprinzip umsetzen: Präzisere regionale Abgrenzung vornehmen und Betriebe mit gutem Nährstoffmanagement von den Verschärfungen ausnehmen. Nachvollziehbar, regional differenziert und verursachergerecht rd l i c h t e r a n k . Dennoch gab es im Laufe der kurzen Zeitspanne der Novellierung Klare Position zu Roten Gebieten No e H eim a t b der DüV auch Forderungen, die immer wieder vom Berufsstand n Der Bauernverband Schleswig-Holstein (BVSH) hat sich im Rah- e i gestellt wurden, aber nicht umgesetzt wurden: Wir sind d Sören Schmidt, • Düngedokumentation innerhalb von zwei Tagen stellt wieder eine neue Frist dar, stattdessen sollte die Dokumentation men der Verbändeanhörung der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten an der Stellungnahme des Deutschen Bauernverbands minimum innerhalb von sieben Tagen geschehen. Agrarbetreuer in Schleswig beteiligt. • Möglichkeit der Aufbringung von organischen Düngern auf Die geplanten Regelungen der Düngeverordnung (DüV) 2020 Beim Trecker fahren schaltet er am gefrorene Böden muss unter bestimmten Voraussetzungen liebsten ab. stellen die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in Schleswig- gegeben sein (Boden taut oberflächlich auf, ist nicht was- Holstein, vor allem derjenigen Betriebe mit einem erheblichen sergesättigt und schneebedeckt, Abschwemmen ist nicht zu Flächenanteil in der Nitrat-Kulisse, grundsätzlich in Frage und erwarten …). erfordern eine massive Ausdehnung der Lagerkapazitäten. Der • Die Mindestwirksamkeit von organischen Düngern, die auf BVSH hat schon mit Beginn der Allianz für den Gewässerschutz Ackerland jetzt noch heraufgesetzt wurde, kann zumindest 2013 betont, dass natürlich dort etwas getan werden muss, auf langjährig mineralisch gefahrenen Flächen nicht erreicht wo es im Grundwasser Probleme durch den Eintrag von land-
wirtschaftlichem Nitrat oder in Oberflächengewässern durch Im Anschluss an die Umsetzung der VwV in Schleswig-Holstein Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversiche- landwirtschaftliches Phosphat gibt. Es ist allerdings nicht ak- durch ein Anpassen der Landes-Düngeverordnung wird der BVSH in der Land- und Forstwirtschaft rungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, zeptabel, eine Vielzahl von Betrieben mit zusätzlichen Auflagen die Notwendigkeit prüfen, ob juristische Schritte gegen die Aus- die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des zu belegen, wenn die Wirtschaftsweise der Landwirte vor Ort weisung der Kulissen oder das Messstellennetz einzuleiten sind. Anträge bis 30. September 2020 stellen Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf Aus- bislang keinen negativen Einfluss auf die Qualität des Grund- Lisa Hansen-Flüh Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und gleichsleistung stellen. oder Oberflächenwassers der Region hatte. Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung Die monatliche Geldleistung beläuft sich zurzeit auf maximal Die in der Düngeverordnung (DüV) verankerte Pflicht zur differen- beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Ar- 80,00 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. zierten Ausweisung von Nitrat- und Phosphatbelasteten Gebieten, beitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam. Anträge sind bis zum 30. September 2020 zu stellen. Dies ist die sogenannte Binnendifferenzierung, ist deshalb ein wichtiger Einen Anspruch hierauf haben Personen, die eine Rente aus der jedoch nur maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine Schritt zu einer zielgenaueren Diskussion über die Qualität von gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 2010 gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2020 bezogen hat. Wird der Grundwasser und Oberflächengewässern. Vor dem Hintergrund das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist für die letzten Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor der deutlich verschärften Maßnahmen für rote Gebiete ab 2021 Novellierung des Wasserhaushalts- 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige dem 1. Juli 2020 verloren. ist es aus Sicht der Landwirtschaft unabdingbar, dass die neue Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Gebietskulisse nach bundesweit einheitlichen Regeln, nachvoll- gesetzes – Neue Auflage für Randstreifen Fragen beantwortet die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer Land- und Forstwirtschaft nachzuweisen. in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel ziehbar, regional differenziert und vor allem verursachergerecht beachten Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem (Tel.: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, Mail: info@zla.de). auf die tatsächlichen Gebiete und Flächen mit Handlungsbedarf Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 dem Ersten Gesetz zur Ände- nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.zla.de. für die Landwirtschaft eingegrenzt werden. Die VwV ist nach rung des WHG zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Bundesge- Einschätzung des BVSH grundsätzlich geeignet, einen Flickentep- setzblatt ist die Änderung am 30. Juni 2020 in Kraft getreten. Mit pich an Regelungen für die Gebietsausweisungen zwischen den der Änderung wird der §38a „Landwirtschaftlich genutzte Flächen Bundesländern zu verhindern. Dabei ist auch die Festlegung von mit Hangneigung an Gewässern“ eingefügt. Mindestanforderungen an Art, Ausbau, Dokumentation, Probenah- me und Dichte der Messstellen bzw. des Messstellennetzes ein Auf Flächen mit einer Hangneigung von mindestens 5 % in den wichtiger Schritt zu bundesweit einheitlichen Vorgaben. Mit dem ersten 20 m ab Böschungsoberkante muss künftig ein fünf Meter Entwurf wird jedoch auch klar, dass es mit der Binnendifferenzie- breiter ganzjährig begrünter Gewässerrandstreifen eingerichtet werden. Das heißt, der Anbau von Ackerkulturen –auch mit dem rung für den einzelnen Landwirt immer undurchsichtiger wird, auf Sperrfristen für Acker- und Grünland 2020/2021 welcher Datengrundlage einzelne Flächen in eine Kulisse gelangt Anbau von Zwischenfrüchten –ist dann nicht mehr möglich. Ein- nach Düngeverordnung, Landes-Düngeverordnung sind und andere wiederum nicht. Der BVSH begrüßt, dass mit dem zig eine Grünlandbewirtschaftung des Streifens (z.B. Ackergras, vorgelegten Entwurf die Einstufung eines Grundwasserkörpers in Kleegras oder Dauergrünland) bleibt weiterhin möglich. Eine Ackerland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez den guten oder schlechten Zustand für die Ausgestaltung der roten Bodenbearbeitung zur Erneuerung des Pflanzenbewuchses darf Ackerland generell 31.1. ab Ernte Hauptfrucht Gebiete nach DüV unbedeutend wird. Vielmehr wird die Nitrat- einmal innerhalb von Fünfjahreszeiträumen durchgeführt werden. 1 2 Winterraps, Zwischenfrüchte , Feldfutter (Aussaat bis 15.9.) 31.1. 2.10. Kulisse kleinräumiger um die Messstellen gezogen, an denen Dabei sind jedoch weitere rechtliche Verbindlichkeiten, z.B. die Bestimmungen des LWG und des Dauergrünlanderhaltungsgeset- Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis 1.10.) 31.1. 2.10.2 Werte über dem Grenzwert von 50 mg Nitrat/l gemessen werden und diese Einträge der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Der BVSH zes (DGLG), zu beachten. Sperrfrist auf Ackerland auf Antrag (bis 11.9.) vorgezogen 15.1. 15.9. Ackerland fordert allerdings weiterhin die bislang nicht vorhandene Möglich- Die Begrünungspflicht nach dem neuen WHG §38a gilt für alle Gemüse, Erdbeeren, Beerenobst 4 31.1. 2.12. keit der einzelbetrieblichen Ausnahme innerhalb der Nitrat-Kulisse oberirdischen Gewässer. Lediglich kleine Gräben und Wasser- Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost 4 15.1. 1.12. für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe. Wichtig ist jetzt, ansammlungen sind vom §38a nicht betroffen. Der BVSH hatte 4,5 P-haltige Düngemittel 15.1. 1.12. die Gebietsausweisung bis zum 1. Januar 2021 umzusetzen, um in der Stellungnahme gegenüber dem DBV im Rahmen der Ver- einen Rückfall auf pauschale und nicht gerechtfertigte drastische bändeanhörung explizit darauf hingewiesen, den Ländern die N-/P-Kulisse: zusätzliche Sperrfristen für Ackerland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Düngeeinschränkungen für gesamte Grundwasserkörper und Möglichkeit zugeben, im LWG Ausnahmen für kleine Gewässer N-Kulisse: Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost 4 31.1. 1.12. Einzugsgebiete von Oberflächengewässern zuvermeiden. für die Begrünungspflicht vorzusehen. P-Kulisse: P-haltige Düngemittel 5 31.1. 15.10. P-Kulisse: Sperrfrist auf Antrag (11.9.) vorgezogen 5 15.1. 15.9. BVSH hat Karten- Dauergrünland und mehrjähriger Feldfutterbau auf Ackerland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez darstellung gefordert DGL und Feldfutter auf Ackerland (Aussaat bis 15.5.) generell 31.1. 1.11. 3 DGL und Feldfutterbau auf Ackerland Sperrfrist auf Grünland auf Antrag (bis 11.9.) vorgezogen 15.1. 15.10. Nach Informationen des Minis- 4,5 1.12. teriums für Energiewende, Land- P-haltige Düngemittel 15.1. wirtschaft, Umwelt, Natur und Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost 4 15.1. 1.12. Digitalisierung ist das Landesamt für N-/P-Kulisse: zusätzliche Sperrfristen für Dauergrünland oder mehrjährigen Landwirtschaft, Umwelt und länd Feldfutterbau auf Ackerland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez liche Räume bereits damit beauf- N-Kulisse: DGL und Feldfutter auf Ackerland (Aussaat bis 15.5.) generell 31.1. 15.10. tragt, eine Karte zu entwickeln, um N-Kulisse: Sperrfrist auf Antrag (bis 11.9.) vorgezogen 15.1. 1.10. die verschiedenen Anforderungen 4 31.1. 1.12. Teste den Lely Die clevere Zukunft heißt Discovery an Gewässerabstände abzubilden. N-Kulisse: Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost 5 Discovery 90 SW Weitere Angebotsdetails erhältst Du hier: Die verschiedenen Gewässerab- P-Kulisse: P-haltige Düngemittel 31.1. 15.10. Spaltenreiniger standsklassen sollen dann auch im 5 15.1. 15.9. P-Kulisse: Sperrfrist auf Antrag (bis 11.9.) vorgezogen ein halbes Jahr lang LC Böklund GmbH • Satruper Str. 18 • 24860 Böklund Lena Tuschke, Mobil: 0173 32 13 948 Umweltatlas und im Sammelantrag für 25 Ct./Std. zzgl MwSt. LTuschke@boe.lelycenter.com ersichtlich sein. 1 Gewichtsanteil der Leguminosen in der Saatmischung unter 50 % 2 Düngung im Herbst bis zur Sperrfrist beschränkt auf 60 kg Ges.-N/ha bzw. 30 kg NH 4-N/ha Angebot gültig bis 31.10.2020 Entscheide Dich für clevere Landwirtschaft! Lisa Hansen-Flüh 3 Düngung ab 1.9. bis zur Sperrfrist beschränkt auf 80 kg Ges.-N/ha bzw. 40 kg NH 4-N/ha www.lely.com/boeklund Bauernverband Schleswig-Holstein 4 Sperrfrist kann nicht vorgezogen werden e.V. 5 ab 0,5% P2O5 in der Trockenmasse
„Modellregion Schlei“ startete mit neuen Gesichtern: Zwei neue Mitarbeiter Bedingungen der Maßnahme für die Verbesserung des Umweltzustands der Schlei eingestellt – „Bunte Gewässerränder“ Neue Erprobungsmaßnahme „Bunte Gewässerränder“ für die Schleiregion angeboten Vertragsdauer 01.01.2021 bis 30.09.2023 Ausgleichszahlung €/(ha * Jahr) Bis zu 850 * Vor dem Hintergrund zu hoher Nährstoffkonzentrationen in Neue Fördermaßnahme: Mehrjährige Begrünung - der Schlei und seinen Zuflüssen, den landesweit bestehenden Bunte Gewässerränder Beantragung • Antragsfrist: Einmalige Beantragung zur Frühjahrsansaat: 01.10.2020 bis Anforderungen im Insekten- und Klimaschutz sowie weiterer Ein erstes Beispiel für die Ideen und Ziele hinter dem Modell- 01.03.2021 bestehender Umweltprobleme in und an der Schlei (interne projekt stellt die mit Landesmitteln geförderte, nur im Gewäs- • Antragstellung an: Naturpark Schlei e.V. Nährstoffbelastung Faulschlamm, Mikroplastikverunreinigung, sereinzugsgebiet der Schlei angebotene Erprobungsmaßnahme Schadstoffbelastung Alte Teerpappenfabrik Wiking-Eck) hat sich „Mehrjährige Begrünung - Bunte Gewässerränder“ dar. Dabei Standorte/Voraussetzungen • Nur Flächen im Gewässereinzugsgebiet der Schlei (siehe Abbildung) im Februar 2020 in vorhergehender enger Abstimmung mit den soll entlang der Fließgewässer die Ansaat einer vielfältigen, • Ackerflächen, die an Fließgewässer der 1. und 2. Ordnung, Seen oder an die Schlei Kreisen Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde eine kräuterbetonten Blühmischung aus zertifiziertem Regio-Saatgut angrenzen fraktionsübergreifende Allianz im Landtag darauf geeinigt, in gleichfalls die Artenvielfalt fördern, dem Erosionsschutz dienen • Nur Ackerflächen auf mineralischen Böden (keine Moor-/Anmoorflächen) einer „Modellregion Schlei“ eine nachhaltige Verbesserung der und unerwünschte Stoffeinträge in die Gewässer verringern. Gewässersituation zu unterstützen. • Bei Bewirtschaftung nach den Richtlinien des Ökologischen Landbaus keine zusätz- Ansaat-Mischungen mit heimischen Wildpflanzenarten aus regio- liche Beantragung der Öko-Prämie Im April ist dazu das Pilotprojekt „Modellregion Schlei“ zur Verbes- naler Herkunft stärken dabei zusätzlich die natürliche Diversität. serung des Umweltzustandes der Schlei gestartet. Der Naturpark • Keine gleichzeitige Anmeldung als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen Nicht zuletzt bereichern blütenbunte Gewässerrandstreifen das des Greenings Schlei e.V. als bereits langjährig kreisübergreifend und unabhängig Landschaftsbild und tragen zu einem positiven Image der Land- tätige Institution wurde mit der Projektumsetzung beauftragt. Die wirtschaft bei. Die in Frage kommenden Ackerflächen sollten Art der Begrünung / Ansaatmischung Vorgegebene Artenzusammensetzung, zertifiziertes Regio-Saatgut, Saatgutbestellung Kreise unterstützen dabei zusammen mit dem Land das Vorhaben sich im Gewässereinzugsgebiet der Schlei befinden und an die durch Naturpark Schlei e.V., Bezahlung durch Vertragsnehmer organisatorisch sowie finanziell. Die Agrarwissenschaftler_in dortigen Fließgewässer, Seen oder direkt an die Schlei angrenzen. Anne-Louise Fritz und Matthias Böldt stellen seit kurzem hier die Zeitraum Bodenbearbeitung/Ansaat Frühjahrsansaat: 01.01. bis 15.05.2021 Die Gewässerrandstreifen werden auf einer Mindestbreite von 10 neuen Gesichter im Projekt dar. Im Fokus ihrer Arbeit steht in der Metern für drei Jahre angelegt. Die Antragsfrist zur Herbstansaat Flächenumfang Streifenanlage: mind. 10 m Breite, mind. 0,1 ha ersten Phase die konzeptionelle Arbeit sowie der Netzwerkaufbau 2020 endete bereits am 01.08.2020, zur Frühjahrsansaat 2021 unter Einbindung der verschiedenen Akteure und Institutionen. haben landwirtschaftliche Betriebe ab dem 01.10.2020 bis zum Pflegeschnitte Mindestens in jedem zweiten Jahr Pflegeschnitt (Mulchen/Häckseln; alternativ Mahd Als zentraler Ansatz gilt, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz stär- 01.03.2021 die Möglichkeit, sich für die Maßnahme anzumelden. mit Abfuhr, jedoch keine Futternutzung des Aufwuchses), Pflegeschnitte nur im Zeit- ker zusammenzubringen, um Synergieeffekte besser zu nutzen. Interessierte Betriebe, die an dem Förderprogramm teilnehmen raum vom 01.07. bis 01.04. des Folgejahres, ausgenommen sind „Schröpfschnitte“ im Es sollen aber auch bereits erste flächenbezogene Maßnahmen möchten, können sich unter den angegeben Kontaktdaten gerne Jahr der Ansaat. umgesetzt, getestet und evaluiert werden. melden. Die Beratungsleistungen sind im Rahmen des Modell- Weitere Bewirtschaftungsauflagen Keine Nutzung als Vorgewende, Lagerplatz, Fahrgasse etc., keine Düngung, kein projekts kostenlos. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, keine Wildfütterung, keine Nutzung des Aufwuch- Kontakt: ses (außer Pflegeschnitte, s.o.), Grabenunterhaltung nicht im Zeitraum vom 01.03. bis 15.08.; anfallendes Räumgut aus Gräben darf nur im Schwenkbereich des Baggers Naturpark Schlei e.V., Modellregion Schlei ausgebracht werden, Pflegemaßnahmen nur nach Absprache in Ausnahmefällen Matthias Böldt (m.boeldt@naturparkschlei.de erlaubt. Telefon: 04621 8500 5132) Günter Schlüter Anne-Louise Fritz (a.fritz@naturparkschlei.de * Reduzierte Ausgleichszahlung für Flächen die unter §38a Wasserhaushaltsgesetz „dauerhafte Begrünung“ fallen Rechtsanwalt & Notar a. D. (bis 2015) Telefon: 04621 8500 5133) Matthias Schlüter • Verkehrsrecht Rechtsanwalt • Verkehrsstrafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeiten Christian Schlüter • Grundstücks- und Rechtsanwalt & Notar Immobilienrecht Fachanwalt für Miet- und • Pachtrecht Wohnungseigentumsrecht Momme Bartels • Grundstücks- und Rechtsanwalt & Notar Immobilienrecht Fachanwalt für Familienrecht • Familienrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht • Erbrecht Armin Kenzler • Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt • Markenrecht Fachanwalt für • Energierecht Gewerblichen Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht Holger Rathje • Grundstücks- und Rechtsanwalt & Notar Immobilienrecht Abbildung 1: Fachanwalt für Arbeitsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht Bearbeitungsgebiet des Modell- Simone Röser • Familienrecht projekts Schlei Rechtsanwältin • Mietrecht / WEG-Recht Gewässereinzugsgebiet Schlei: Julius Adam Kreis Schleswig-Flensburg 49.816 ha; Rechtsanwalt • Verkehrsrecht Kreis Rendsburg-Eckernförde 21.278 ha Aus: Wasserkörper- und Nährstoffinfor- Lise-Meitner-Str. 12, 24941 Flensburg, Tel. 04 61 / 318 317 - 0, Fax 318 317 - 10 www.schlueter-rechtsanwaelte.de mationssystem Schleswig-Holstein – www.zebis.landsh.de Foto: Helge Neumann
Gewässerabstände nach Gewässerabstände durch Düngeverordnung DüV 2020 2020 Ausschlussfrist: 11. September 2020 Stand 8. Juli 2020 Antragsteller/in: ______________________________________________ ______________________________________________ Name, Vorname BNRZD Böschungsoberkante** ______________________________________________ ______________________________________________ Straße, Nr. Telefon / FAX ______________________________________________ ______________________________________________ PLZ, Wohnort E-Mail Gewässer* Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle _________________________ Keine Düngung Düngung mit Postfach Hangneigung Zusätzliche Auflagen erlaubt*** Auflagen*** < 5 % mit Düngung mit Exakttechnik (z.B. Schleppschuh, Grenzstreueinrichtung) ab 1 m landseits der 1m _________________________________________________ Exakttechnik Böschungsoberkante möglich PLZ, Ort < 5 % ohne 4m Düngung ohne Exakttechnik (z.B. Prallteller) erst ab 4 m landseits der Böschungsoberkante möglich Exakttechnik Unbestelltes Ackerland Bestelltes Ackerland Sonstiges Antrag auf Verschiebung der Ausbringungssperrfrist nach § 6 Abs. 10 DüV 2020 in Verbindung mit a) Mit b) Ohne c) Anbau im § 13 Abs. 2 der DüV 2017 sowie mit § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 4 der Landesdüngeverordnung 2017 Reihenkultur Reihenkultur Mulch- und (Reihenabstand Direktsaat- ≥ 45 cm) verfahren Ich bewirtschafte Flächen: 5 % bis < 10% die weder in der Nitrat- noch in der Phosphatkulisse nach Landesdünge-VO liegen (weiter mit 1) (innerhalb 20 m zur 3m bis 20 m Sofortige Böschungsoberkante) Einarbeitung die entweder vollständig in der Nitrat- und/oder vollständig in der Phosphatkulisse nach Landesdünge-VO liegen (weiter mit 2) 10 % bis < 15 % Entwickelte Gabenaufteilung: (innerhalb 20 m zur 5m bis 20 m Untersaat Hinreichende die z.T. außerhalb und z.T. innerhalb der Nitrat- und/oder Phosphatkulisse nach Landesdünge-VO liegen (weiter mit 1 und 2) Böschungsoberkante) oder Bestandes- Pro Gabe ≤ 80 kg Sofortige entwicklung Gesamt-N/ha Sofortige > 15 % Einarbeitung 1. Für Flächen außerhalb der Nitrat- und Phosphatkulisse nach Landesdüngeverordnung Einarbeitung (innerhalb 30 m zur 10 m bis 30 m auf dem Hiermit beantrage ich eine Verschiebung der Sperrfristzeiten gemäß § 6 Abs. 10 Düngeverordnung für meine als Grünland, Dauer- Böschungsoberkante) ganzen Schlag grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.2020) sowie mit Winterraps, Feldfutter und Zwischen- * Gewässer gemäß § 3 (WHG): ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser in den natürlichen früchte (jeweils Aussaat bis zum 15.09.2020) sowie mit Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 01.10.2020) genutzten Wasserkreislauf eingebundenes, fließendes oder stehendes Wasser Flächen für Herbst/Winter 2020/21. Durch die Vorverlegung der Sperrfristzeiten ergeben sich unter den üblichen Witterungs- und ** Die Böschungsoberkante ist gemäß § 38 (WHG) der Gewässerrand. Für Wasserläufe ohne Böschungsoberkante bemisst sich der Gewässerrand landseits ab Bodenbedingungen für meinen Betrieb mit der dadurch möglichen frühzeitigeren Düngung im Jahr 2021 eine bessere Ausnutzung der Linie des Mittelwasserstandes des gedüngten Stickstoffs und Vorteile hinsichtlich der bodenschonenden Befahrbarkeit der Flächen. *** Alle Werte ausgehend von der Böschungsoberkante Wasserrechtliche Abstands- und Bewirtschaftungsregelungen, die über die aufgeführten Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Erklärung: Mir ist bekannt, dass Quelle: LKSH verändert nach LfL Agrarökologie (2020) • nach Genehmigung des Antrages die Sperrfrist für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau vom 15. Oktober 2020 bis zum 15. Januar 2021 (regulärer Zeitraum: 1. November 2020 bis 31. Januar 2021) läuft sowie für Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach Getreidevorfrucht vom 15. September 2020 bis zum 15. Januar 2021 (regulärer Zeitraum: 1. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021). Aufgrund dieses Antrages wird die Zeitspanne der Sperrfrist nicht verkürzt; Konjunkturprogramm hilft auch der Land- u. Forstwirtschaft Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 heißt es: Im Interesse des Tierwohls wird ein Investitionsförder- • auch mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff unter diese Regelung fallen; Rukwied: Investitionsförderung programm für den Stallumbau für die zügige Umsetzung besserer • das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln nicht erfolgen darf, wenn der Boden überschwemmt, für Tierwohlställe dringend notwendig Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021 aufgelegt. wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist; Dies dient nicht nur der Standortsicherung, sondern fördert zu- • dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume alle notwendigen Kontrollen zur Überwachung der beantragten Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied dem den Tierschutz und den Umweltschutz. Es sollen daher nur Sperrfristverschiebung gestattet sind; begrüßt das Ergebnis des Koalitionsausschusses: „Dieses Kon- Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden, die nicht mit • die Maßgaben anderer Rechtsvorschriften, z.B. der Wasserschutzgebietsverordnung, unberührt bleiben; junkturprogramm hilft auch der Land- und Forstwirtschaft. Die Kapazitätsausweitungen verbunden sind und zum Beispiel auch • bei der Teilnahme an der MSL-Maßnahme „Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger“ aufgrund Investitionsförderung für Tierwohlställe ist dringend notwendig, helfen, das so genannte Kastenstandurteil zeitnah umzusetzen. der jeweils gültigen Förderrichtlinien eine Verschiebung der Aufbringungsfrist nicht möglich ist. nicht zuletzt vor dem Hintergrund der laufenden Gesetzgebungs- Für die Förderung von Stallumbauten sollen entsprechende, dif- vorhaben. Bestandsanlagen brauchen hier eine Perspektive, aber ferenzierte Mindestanforderungen an die jeweiligen Tierhaltungen auch Ersatzinvestitionen in Form von erweiterten Neubauten als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten. _________________________________________________ müssen möglich sein.“ Deutscher Bauernverband Datum, Unterschrift ✃
Genehmigungserklärung des LLUR: Landtechnisches Landtechnisches Lohnunternehmen Heiko Boysen Dem o.a. Antrag auf Verschiebung der Aufbringungssperrfrist wird unter Einhaltung folgender Nebenbestimmung zur Aufbrin- Lohnunternehmen gung für den beantragten Zeitraum zugestimmt: info@calfotel.com www.calfotel.com Schnell und zuverlässig mit modernster Technik Im Zeitraum vom 16. Januar bis 31. Januar 2021 ist eine Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt Optimale Kälberaufzucht Schnell und zuverlässig mit modernster Technik an Stickstoff und/oder Phosphat nur auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.2020) sowie zu Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte (jeweils Aussaat bis zum 15.09.2020) Sie überlegen die Außenwirtschaft ganz Sie überlegen die Außenwirtschaft sowie Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 01.10.2019) zulässig. oder teilweise abzugeben? ganz oder teilweise abzugeben? CalfOTel Comfort Unsere Leistungen, Unsere die wir auf Leistungen, dieIhre wir _________________________________________________ auf Ihre anpassen: Bedürfnisse Bedürfnisse anpassen: Datum, Unterschrift Bodenbearbeitung • Bodenbearbeitung CalfOTel Aussaat • Aussaat XL-5 Düngung • Düngung (organisch und mineralisch) 2. Für Flächen in der Nitrat- und/oder Phosphatkulisse nach Landesdüngeverordnung (organisch und mineralisch) • Pflanzenschutzmaßnahmen Hiermit beantrage ich eine Verschiebung der Sperrfristzeiten gemäß § 6 Abs. 10 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Düngeverord- Pflanzenschutzmaßnahmen • gemeinsamer Einkauf von Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmitteln nung sowie § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 4 der Landesdüngeverordnung 2017 für meine als Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit gemeinsamer Einkauf von • Precision Farming mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.2020) sowie mit Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte (jeweils Aussaat bis Saatgut, Dünger und (Feste Fahrgassen, Section Control) zum 15.09.2020) sowie mit Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 01.10.2020) genutzten Flächen für Herbst/Win- Pflanzenschutzmitteln • Ernte der angebauten Kulturen ter 2019/20. Durch die Vorverlegung der Sperrfristzeiten ergeben sich unter den üblichen Witterungs- und Bodenbedingungen für • Besseres Wachstum Precision Farming meinen Betrieb mit der dadurch möglichen frühzeitigeren Düngung im Jahr 2021 eine bessere Ausnutzung des gedüngten Stickstoffs • Weniger Arbeit (Feste Fahrgassen, Section Control) und Phosphats und Vorteile hinsichtlich der bodenschonenden Befahrbarkeit der Flächen. • Hochwertige Materialien Sprechen Kulturen Ernte der angebauten Sie uns gerne an! Sprechen NeukirchenSie uns gerne 1, 24972 an! Steinbergkirche, Tel.: 04632/445, Fax :1077 Erklärung: N. Thomsen GmbH Am Bahnhof 3 24963 Tarp Telefon: 04638 / 89 44 0 Neukirchen 1, 24972 Steinbergkirche, Tel. 04632/445, Fax 1077 E-Mail: heiko.boysen@t-online.de - www.heiko-boysen.de Mir ist bekannt, dass e-mail: info@thomsen-tarp.de web: www.thomsen-tarp.de E-Mail: heiko.boysen@t-online.de – www.heiko-boysen.de • nach Genehmigung des Antrages die Sperrfrist für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau VDK Products Moergestel The Netherlands +31(0)13 - 513 36 17 vom 01. Oktober 2020 bis zum 15. Januar 2021 (regulärer Zeitraum: 15. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021) läuft sowie für Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte sowie Wintergerste nach Getreidevorfrucht vom 15. September 2020 bis zum 15. Januar 2021 (regulärer Zeitraum: 1. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021). Aufgrund dieses Antrages wird die Zeitspanne der Sperrfrist nicht verkürzt; • auch mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff und/oder Phosphat unter diese Regelung fallen; • das Aufbringen von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln nicht erfolgen darf, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist; • dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume alle notwendigen Kontrollen zur Überwachung der beantragten Christoph Auen Johanna Frenzen Uwe Jacobsen Hans-Joachim Krambeck Jürgen Saar Agrarkundenberaterin Sperrfristverschiebung gestattet sind; Bereichsleiter Kropp Agrarkundenberater Agrarkundenberater Rendsburg Agrarkundenberater Firmenkunden Schleswig Süderbrarup • die Maßgaben anderer Rechtsvorschriften, z. B. der Wasserschutzgebietsverordnung, unberührt bleiben; • bei der Teilnahme an der MSL-Maßnahme „Emissionsarme und Gewässer schonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger“ aufgrund der jeweils gültigen Förderrichtlinien eine Verschiebung der Aufbringungsfrist nicht möglich ist. _________________________________________________ Datum, Unterschrift ü r S i e d a ! d f Genehmigungserklärung des LLUR: Dem o.a. Antrag auf Verschiebung der Aufbringungssperrfrist wird unter Einhaltung folgender Nebenbestimmung zur Auf- bringung für den beantragten Zeitraum zugestimmt: Wir s i n Telefon E-Mail/Chat WhatsApp Im Zeitraum vom 16. Januar bis 31. Januar 2021 ist eine Aufbringung nur auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15.05.2020) sowie zu Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte (je- weils Aussaat bis zum 15.09.20120) sowie Wintergerste nach Getreidevorfrucht (Aussaat bis zum 01.10.2020) zulässig. _________________________________________________ 04621 388-0 . info@vr-sl-mh.de Datum, Unterschrift ✁
ist erst Mirist underst der Mädels!«ininder Versand.Mir Bestellungenund Geld inkl.Versand. dasGeld eingehendenBestellungen somit zurücksenden. »DankeMädels!« undsomit unszurücksenden. reicht. Bestellung GENODEFF200) Vorratreicht. wirddas Meierei/Molkerei nachBestellung deine (BICGENODEFF200) Meierei/Molkerei für deine * * Vorname seinund Euroinkl. sein,wird * * Name,Vorname Unterschrift * * Plakates»Danke Nr. Unterschrift 127765 vergriffensein Straße,Nr. derVorrat Ort* 04331127765 dereingehenden möglichsein, * * PLZ,Ort* 20,00Euro Telefon Öffentlichkeitsarbeit Wochenach unterschriebenananuns Straße, Telefon Öffentlichkeitsarbeit Vorratvergriffen Zahlungseingang. desPlakates Name, 00633636(BIC nachZahlungseingang. PLZ, von20,00 solangeder V.: mehrmöglich einerWoche V.: Fax:04331 Spannplakat für undunterschrieben MilcherzeugervereinigungSHSHe.e. erfolgt– –solange Reihenfolgeder Einzelpreisvon Zahlung. Anzahldes 00000063 vorherigerZahlung. Niedersachsen e.V. voneiner Zahlungseingang. derVorrat der Milchwirtschaft Versandmehr Niedersachsen e.V. derReihenfolge nachZahlungseingang. Landesvereinigung zumEinzelpreis © Landesvereinigung der©Milchwirtschaft Plakate mev@bvsh.net ·· Fax: angegebeneAnzahl derMilcherzeugervereinigung 2 2Plakate 00000000 Das Spannplakat Zahlungseingangerfolgt innerhalbvon keinVersand Sollteder Wochennach nachvorheriger 20060000 dieangegebene Überweisunginnerhalb ausgefülltund begrenzt.Sollte 1–2Wochen Versandininder E-Mail:mev@bvsh.net mmzum vorherigemZahlungseingang DE072006 Mädels!! Prüfungkein vollständigausgefüllt V.V. erstattet. selbstverständlicherstattet. DankeMädels MilcherzeugervereinigungSHSHe.e. Plakat Rendsburg 1.682mm istbegrenzt. erfolgtnach Milch. IBANDE07 1 1Plakat nurnach nachPrüfung 24758Rendsburg GrasMilch. perÜberweisung derVersand ca.1–2 ichdie Lecker. www.milch-wirtschaft.sh 2.374x x1.682 Lecker. www.milch-wirtschaft.sh Versanderfolgt Milcherzeugervereinigung Hamburg,IBAN Fertigstellungininca. erfolgtnur bestelleich Zahlungsbedingungen ausGras Bittevollständig Zahlungsbedingungen Natürlich. Lieferbedingungen Zahlungnach selbstverständlich Natürlich. dassder Kontoder Lieferbedingungen Lieferungerfolgt Stückzahlist 821,24758 Bestellformular Hiermitbestelle BankHamburg, zaubertaus Bestellformular nachvorherigem von2.374 bestelle: Danke Fertigstellung DerVersand bekannt,dass Ichbestelle: Bezahlungper dasKonto DieStückzahl trotzZahlung E-Mail: Ihrzaubert Nachhaltig. Postfach821, Nachhaltig. Größevon Bezahlung Lieferung Hinweis Das bekannt, Bitte * * Hiermit Hinweis Postfach aufdas DZDZBank Datum Der Datum Ihr Größe trotz nach Ich auf Die Pflichtangaben * * Pflichtangaben ✃ ✁ Rahmenschema für die Stickstoffbedarfsermittlung auf Ackerland nach der Hauptfruchternte 2020 in Schleswig-Holstein (Stand 04.06.2020) (Dieses Schema gilt ausschließlich für die Herbstdüngung 2020) Zum Nachweis der bedarfsgerechten Düngung nach der Hauptfruchternte muss eine Stickstoffbedarfsermittlung schriftlich vor der Betriebsnummer: Ausbringung von Düngemitteln im Herbst mit einem Gesamt N-Gehalt von mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse doku- mentiert werden. Für das Frühjahr 2021 muss zusätzlich die N-Bedarfsermittlung nach § 4 Düngeverordnung 2020 erstellt werden. Des Weiteren muss die Menge an verfügbarem Stickstoff, die nach § 6 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 zu Winterraps oder Win- Datum der Bedarfsermittlung: tergerste ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ernte der letzten Hauptfrucht abgeschlossen ist, bis zum Ablauf des 1. Oktober aufgebracht worden ist, in der N-Bedarfsermittlung nach § 4 im Frühjahr 2021 vollumfänglich angerechnet werden. Stickstoffdüngebedarf Stickstoffdüngebedarf gegeben durch Schlag/Bewirt- Zu düngende Kultur gegeben durch Vorfrucht (2,4) fehlende langjährige organ. Düngung (3) Stickstoffdüngebedarf (kg N/ha) schaftungseinheit Herbst 2020 (1) der zu düngenden Kultur 2020 (1) Vorfrucht Ja Nein mg P2O5/100 g Boden Ja Nein (1) Nach § 6 (9) Düngeverordnung 2020 dürfen nach der Hauptfruchternte auf Ackerland Düngemittel mit einem Gesamt N-Gehalt von mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse bis in Höhe des N-Düngebedarfs (max. 60 kg Gesamt-N/ha oder 30 kg NH4-N/ha) bis zum Ablauf des 01. Oktober zu Winteraps, zu Feldfutter, Zwischenfrüchten bei einer Aussaat bis zum 15.09. und zu Wintergerste nach Wintergetreide bei einer Aussaat bis zum 01.10. ausgebracht werden. Anmerkung: Eine Stickstoffbedarfsermittlung für die Aufbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost im Herbst ist nicht erforderlich. Erfolgt eine Aufbringung im Herbst, sind die Nährstoffe im Folgejahr nach Mindestwirksamkeit Düngeverordnung, sowie 10 % der Gesamt-N-Menge anzurechnen. (2) Nach folgenden Kulturen liegt kein N-Bedarf vor: Mais (auch bei Winterbegrünung), Kohl, Körnerleguminosen, Leguminosengemenge/Kleegras mit Leguminosenanteil > 50 %, Dauergrünland. Nach folgenden Kulturen liegt in der Regel kein N-Bedarf vor: Kartoffeln, Zuckerrüben und Raps. (3) Bei langjähriger organischer Düngung liegt kein Stickstoffdüngebedarf im Herbst vor. (Definition liegt vor bei ≥ 36 mg P205\100 g Boden (DL-Methode)) (4) Die Standzeit von Zwischenfrüchten muss mindestens 6 Wochen betragen. Hinweis: Das ausgefüllte Rahmenschema ersetzt nicht die Dokumentation der tatsächlichen Düngung! Diese muss daneben spätestens 2 Tage nach erfolgter Düngerausbringung im Betrieb vorliegen.
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