NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN

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NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERiNNEN
                            P.b.b. | Verlagspostamt 1230 Wien | Preis € 0,65 | Für Mitglieder kostenlos

               NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA
Foto: © MAN

               Seiten 4–5

              1 | 2018
              1. QUARTAL
NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
EDITORIAL

JAHRESTREFFEN 2017, MAUT IN EUROPA,
GEPLANTE AUFLÖSUNG DER AUVA, AKTION „WIE SOLL ARBEIT?“

            Werte Kollegin!                                                        derungen und auf was wir besonders zu achten ha-
            Werter Kollege!                                                        ben, wird euch von unserem Rechtsexperten Dr.
            Liebe Freunde!                                                         Herbert Grundtner detailliert zusammengefasst.

                                                                                   Geplante Auflösung der AUVA
Jahrestreffen 2017
                                                                                   Ein Thema, das uns alle beschäftigt: die geplante
Seit der vorigen Ausgabe der Fahrerinfo hat sich so                                Auflösung der AUVA. Wir klären auf, warum die                                                            ROBERT WURM
einiges getan, und deshalb haben wir in dieser                                     AUVA unabdingbar ist und eine der wichtigsten
Ausgabe ein breitgefächertes Themenspektrum.                                       Institutionen Österreichs, des Weiteren gibt es die
Wir wollen mit einer schönen Erinnerung an un-                                     Möglichkeit, sich an einer Online-Petition zu be-
ser vergangenes Jahrestreffen Ende 2017 beginnen,                                  teiligen und gegen die Auflösung zu kämpfen.
das wie immer ein großer Erfolg war und uns ein
Stück näher zusammengebracht hat, und das nicht                                    Aktion „Wie soll Arbeit?“
nur wegen der fantastischen Tombolapreise. Für
                                                                                   Mit der Aktion „Wie soll Arbeit?“, die große Initi-
alle, die sich schon jetzt den Termin vormerken
                                                                                   ative zum Mitreden und Mitbestimmen der Arbei-
wollen: Dieses Jahr wird das Jahrestreffen am
                                                                                   terkammer und des ÖGB, wird aktiv der Kontakt
24. November stattfinden.
                                                                                   mit den Beschäftigten in Österreich gesucht, auch
                                                                                   direkt auf den Straßen von Wien.
Maut in Europa                                                                     In diesem Sinne wünsche ich euch einen schönen
In dieser Ausgabe informiert euch eine Zusam-                                      Frühling und Sommerbeginn
menfassung über die Neuerungen in Sachen Maut                                      und alles Liebe
in Europa, über Preiserhöhungen und wichtige Än-                                                                                          Euer Robert Wurm
derungen im Jahr 2018. Genaue gesetzliche Verän-                                                                                    kontakt@fahrerinfo.at
                                                                                                                                                             w w w.fachausschuss-berufskraftfahrer.at

  IMPRESSUM
  Herausgeber und Medieninhaber: Kammer für ­A rbeiter und Angestellte für Wien, Fachausschuss Berufskraftfahrer, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22,
  Telefon: 01/501 65-2248, Fax: 01/501 65-42248, E-Mail: berufskraftfahrer@akwien.at. Internet: www.fahrerinfo.at
  Redaktionsteam: Uli Grundtner, Robert Wurm, Romana Steininger, Michael Walczyk, Martin Mödl, Thomas Svejda, Franz Altenburger.
  Layout/Grafik: Walter Schauer. Herstellung: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, J­ ohann-Böhm-Platz 1, Telefon: 01/662 32 96-0, Fax: 01/662 32 96-39793.
  E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at; Internet: www.oegbverlag.at; UID: ATU 55591005; FN 226769i. Herstellungsort: Wien.
  Auflage: 30.100 · DVR-Nummer: 0046655 · ZVR-Nr.: 576439352.
  Beiträge: Dr. Herbert Grundtner, ÖAMTC, ÖGB, vida, AK Wien. Fotos: Privat, MAN, ÖAMTC, ÖGB Häusler, ASFINAG, Fotolia, Harald Mannsberger.
  Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.fahrerinfo.at/impressum

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NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
Rückblick auf das

                     JAHRESTREFFEN
                          2017
     F    reudige Stimmen hallten auch im ver-
          gangenen Jahr durch die Hallen der
      Arbeiterkammer Wien. Wie jedes Jahr galt
                                                     als Lehrerin bekommen hat. Als ihre Nachfol-
                                                     gerin wurde Jenny Holzer von allen Teilneh-
                                                     merInnen herzlichst begrüßt.
      es, in vorweihnachtlicher Stimmung ein ge-
      mütliches Beisammensein im Kreise der Be-      Neben den Verabschiedungen konnten wir
      rufskraftfahrerInnen zu verbringen. Am 2.      aber auch einer beliebten Tradition folgen.
      Dezember strömten mehr als 300 Freunde,        Unser Dr. Herbert Grundtner berichtete uns
      Bekannte und KollegInnen zum jährlichen        über die neuesten gesetzlichen Verände-
      Berufskraftfahrertreffen.                      rungen im Bereich Straße und Verkehr und
                                                     stand wieder, mit Rat und Tat und der perfek-
      Dieses Mal war das Treffen mit verschie-       ten Portion Humor, Rede und Antwort.
      densten Emotionen verbunden. So konnten
      wir uns abermals von unserem Kollegen und      Einen Preis gab
      lieben Freund Thomas Heinschink verab-         es außerdem für
      schieden und zusammen trauern, und unsere      unseren Gottfried
      langjährige Mitarbeiterin Maria Pichler wur-   Sommer für seine
      de verabschiedet da sie eine fix Anstellung    jahrelange      Un-
                                                     terstützung     des
                                                     Fachausschusses
                                                     Berufkraf t fa hrer.
                                                     Aber auch die Be-
                                                     sucherInnen gin-
                                                     gen nicht leer aus
                                                     und konnten bei
                                                     der fantastischen
                                                     Tombola großartige Preise gewinnen.

                                                     Besonderer Dank an die freiwilligen Helfe-
                                                     rinnen und Helfer (Silvia und Harald, Maria,
                                                     Poldi, Jenny, Wolfgang, Regina, Andy, Miro,
                                                     Dieter, Karin, Harry, Gottfried, Kurti), ohne
                                                     sie wäre eine solche Veranstaltung nicht
                                                     möglich gewesen.
                                                                                Euer Robert Wurm

1 | 2018                                                                                        SEITE 3
NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
COVERSTORY

NEUERUNGEN DER LKW-
Auch in diesem Jahr gibt es einige Änderungen im Mautsystem auf den Straßen Europas. Ab 1. Juli 2018 wird
z. B. die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf alle Bundesstraßen in Deutschland ausgeweitet, in Bel-
gien erhöht sich das Bußgeld und Slowenien steigt auf eine neues Mautsystem um.

   Mautpflichtiges Straßennetz in Belgien wächst   Verkehr. Seit 1. Jänner gilt eine landeswei-   6-Norm gilt dagegen keine Preiserhöhung.
Seit dem Jahreswechsel gibt es einige Än-          te Erhöhung der Mautgebühren auf bei­          Nutzfahrzeuge mit dieser Schadstoffklasse
derungen auf Belgiens Straßen: Schon seit          nahe allen Autobahnen. Auf einigen Stre-       profitieren weiterhin von einer Ermäßi-
2016 zahlen Lkws über 3,5 Tonnen Maut,             ckenabschnitten (so z. B. zwischen dem         gung, die noch bis zum Jahr 2020 gelten
ab diesem Jahr sind nun auch Sattelzug-            Streckenabschnitt Aosta und Mont Blanc)        soll. 2018 wird auch eine wichtige Transit-
maschinen bis 3,5 Tonnen zulässiges Ge-            fallen die doppelten Gebühren an, und          strecke wieder freigegeben: Lkw-Fahrten
samtgewicht der Klasse N1 mautpflichtig.           auch auf der Autostrada muss man mit           mit bestimmten Gütern sind seit dem 1.
Auch in Sachen Bußgeld muss man jetzt              Preiserhöhungen von bis zu 25 Prozent          April 2018 nicht mehr von dem Fahrver-
tiefer in die Tasche greifen, von den bis-         rechnen. Gute Nachrichten gibt es nur von      bot auf der Inntal-Autobahn A12 betrof-
lang pauschalen 1.000 Euro pro Verstoß,            der Brennerautobahn, hier wurden die           fen. Auf einem Teilabschnitt zwischen
gilt seit diesem Jahr eine Staffelung. D. h.       Gebühren lediglich um 1,67 Prozent er-         Langkampfen und dem Gemeindegebiet
je nach Verstoß werden künftig 100, 500,           höht.                                          Ampass waren unter anderem Transporte
800 oder 1.000 Euro fällig. Zudem wur-                                                            mit Abfällen, Steinen, Erden, Aushub,
den die mautfälligen Strecken weiter aus-            Österreich hebt Fahrverbote auf              Rundholz und Kork untersagt. Dieses
gebaut.                                            Mit dem Frühjahr 2018 wurden in Öster-         Verbot wurde nun im Frühjahr aufgeho-
                                                   reich zahlreiche Sperrungen für Lkw wie-       ben. Ab 1. Juli dürfen zudem wieder Fahr-
  Italien erhöht Maut                              der aufgehoben, außerdem ist die Lkw-          ten mit Nichteisen- und Eisenerzen, Stahl,
Unser Nachbarland zieht Konsequenzen               Maut seit dem 1. Jänner 2018 um ein Pro-       Marmor, Travertin sowie keramischen
aus dem immer mehr wachsenden Lkw-                 zent gestiegen. Für Lkw mit der Euro-          Fliesen erfolgen.

SEITE 4
NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
COVERSTORY

-MAUT IN EUROPA
                                            erfasst. Mit heurigem Oktober tritt das        Umstellung in Slowenien
                                            Fahrverbot für Lkws, Sattelkraftfahrzeuge    Mit 1. April 2018 benötigt jedes Fahrzeug
                                            und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse       über 3,5 Tonnen eine On-Board-Unit
                                            EURO I in Kraft.                             (OBU) und muss einmalig im neuen
                                            Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht     Mautsystem „DarsGo“ registriert werden.
                                            vom Fahrverbot betroffen sind, müssen        Das neue System gilt nicht nur für Lkws
                                            mit einer entsprechenden Abgasklassen-       und Reisebusse, sondern auch für schwere
                                            plakette versehen werden. Ausnahmen be-      Wohnmobile. Der Stopp an der Mautstati-
                                            stehen für Oldtimer sowie Kfz im Rahmen      on fällt somit weg.
                                            des Schaustellergewerbes.
                                                                                           Premiere für Lkw-Maut in Estland
                                              Baskenland: Nordspanien erstmals           In Estland fällt seit dem Jahreswechsel
                                              gebührenpflichtig                          eine Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5
                                            Im nordspanischen Baskenland wird seit       Tonnen zulässigem Gesamtgewicht an.
                                            dem 1. Jänner für Lkws über 3,5 Tonnen       Die Gebühr wird für das gesamte Straßen-
                                            für mehrere Strecken eine Maut fällig. Das   netz erhoben. Die Höhe der Maut richtet
                                            Streckennetz umfasst die wichtigsten Ver-    sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs, der
                                            bindungsrouten für internationale Trans-     Anzahl der Achsen und der Schadstoff-
                                            porte und die Verbindung zu Frankreich.      klasse. Sie beträgt demnach zwischen 9
                                            Alle Informationen kann man im Internet      Euro am Tag und 500 Euro im Jahr für
    Lkw-Fahrverbot im Burgenland –          unter www.bidegi.eus abrufen und sich        Lkws bis 12 Tonnen und zwischen 12 Euro
    Verschärfung                            auch registrieren. Die Maut sollte inner-    täglich und 1.300 Euro im Jahr bei über 12
 Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer       halb von 24 Stunden entrichtet werden,       Tonnen. Weitere Informationen über die
 Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahr-     wenn man eine Strafgebühr vermeiden          neue Lkw-Maut unter: www.roadtoll.ee
 verbote im Burgenland – die Klasse EURO    will. Es droht ein Bußgeld von 150 bis
 II ist ab dann zusätzlich vom Fahrverbot   rund 2.000 Euro.                                               Quelle: toll-collect-blog.de

                                                                                                                                             Fotos: © MAN

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NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
ÖGB

Das leistet die AUVA
Geht es nach der Regierung,
soll die AUVA aufgelöst wer-
den, das wäre fatal:

U
     nter dem Deckmantel der Entlas-
     tung droht Gesundheitsministerin
Beate Hartinger-Klein der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit
dem Aus. Gelingt es der AUVA nicht,
­ihren Versicherungsbeitrag auf 0,8 Pro-
 zent zu senken und 500 Millionen Euro
 einzusparen, soll die AUVA aufgelöst         Vier Kernaufgaben                          Versicherten. In den Einrichtungen der
 werden.                                    Die AUVA hat sich auf folgende Kernauf-      AUVA werden jährlich mehr als 370.000
 Das wäre fatal, sagt auch Bernhard         gaben spezialisiert:                         PatientInnen behandelt, wodurch sie am
 Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB:        ▲ Prävention: Die Verhütung von Ar­-         aktuellen Stand der wissenschaftlichen
 „Das wäre Sparen auf Kosten der Arbeit-       beits­unfällen und Berufskrankheiten      und medizinischen Entwicklung ist und
 nehmerinnen und Arbeitnehmer, denn         ▲ Heilbehandlung nach Unfällen               PatientInnen auf Weltklasseniveau be-
 weniger Prävention bedeutet mehr Ar-       ▲ Rehabilitation zur bestmöglichen           handeln kann. Zudem betreuen in jedem
 beitsunfälle und Berufskrankheiten.“          Wiederherstellung von Verunfallten        Bundesland Kundendienststellen (regio-
                                            ▲ Finanzielle Entschädigung von Unfall-      nale Landes- und Außenstellen, Unfall-
  Leistungen                                   opfern                                    verhütungsdienste und Präventionszent-
Rund fünf Millionen Personen und zirka      Oberste Priorität hat für die AUVA die       ren) die Versicherten. Die AUVA bietet
320.000 UnternehmerInnen in Öster-          Prävention. Diese vermeidet Unfälle, ver-    österreichweit für alle die gleichen Leis-
reich sind gesetzlich bei der Allgemeinen   mindert teure Folgekosten und menschli-      tungen an.
Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ge-       ches Leid. Ziel ist auch, Unfallopfer und
gen Arbeitsunfälle und Berufskrankhei-      Beschäftigte mit Berufserkrankungen            Seit 130 Jahren
ten versichert. Sie ist nach dem Prinzip    möglichst rasch wieder in den Arbeitspro-    Eine Unfallversicherung gibt es in Öster-
der Selbstverwaltung organisiert und ist    zess zu integrieren.                         reich schon seit 130 Jahren. Das Gesetz für
Österreichs größte Sozialversicherung.                                                   eine Arbeitsunfallversicherung, das die
In der AUVA sind unselbstständig Er-          Krankenhäuser und Reha-Zentren             Haftpflicht der Unternehmer regelte, ist
werbstätige, selbstständig Erwerbstätige,   Die AUVA betreibt in ganz Österreich sie-    mit 1. November 1889 in Kraft getreten. Es
Kindergartenkinder, SchülerInnen und        ben Unfallkrankenhäuser, in denen schwe-     war damit das erste Sozialversicherungs-
Studierende versichert. Im Wesentlichen     re Unfälle behandelt werden. Nur elf Pro-    gesetz, das in der österreichischen Hälfte
finanziert sich die AUVA aus Dienstge-      zent der Behandlungen sind auf Arbeits-      der österreichisch-ungarischen Monar-
berbeiträgen, also durch Österreichs Un-    unfälle zurückzuführen, die restlichen 89    chie eingeführt wurde. 1925 eröffnete Lo-
ternehmen. Für diese ist die AUVA aber      Prozent beziehen sich auf Freizeitunfälle.   renz Böhler, der als Vater der Unfallchir-
eine umfangreiche Haftpflichtversiche-      Darüber hinaus sind die vier Rehabilitati-   urgie gilt, in Wien das erste spezielle Ar-
rung zu geringen Beiträgen von 30 bis 40    onszentren der AUVA auf Behandlung be-       beitsunfallkrankenhaus.
Euro pro Beschäftigtem, die im Ernstfall    sonders schwerwiegender Verletzungen
auch die Haftung für Arbeitsunfälle und     spezialisiert, wie Querschnittlähmung,            Die AUVA darf nicht
das Auftreten von Berufskrankheiten         Schädel-Hirn-Trauma oder Amputation.              zerschlagen werden!
übernimmt. Vor privaten Klagen mit
horrenden Entschädigungssummen, wie           370.000 PatientInnen                       Deine Stimme zählt! Mach mit und unter-
dies oft in den USA vorkommt, sind Un-      Rund 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitar-       schreibe die Petition unter:
ternehmer hierzulande grundsätzlich ge-     beiter, davon 74 Prozent in den elf Be-      https://mein.aufstehn.at/
schützt.                                    handlungseinrichtungen, sorgen für die                                    Quelle: ÖGB

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NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
ÖGB

Initiative „Wie soll Arbeit?“
zum Mitreden & Mitbestimmen
W
      ie soll Arbeit? Das ist der Titel einer   die sie nicht überschritten haben wollen –     Kontakt mit den Beschäftigten
      großen Initiative zum Mitreden und        Rechte, die ihnen besonders wichtig sind?
Mitbestimmen, die bis Ende Mai 2018 von                                                      Auch bei Beratungen der Arbeiterkam-
Arbeiterkammer und ÖGB österreichweit             Wie geht das Mitmachen?                    mer in den mehr als 90 AK-Beratungszen-
durchgeführt wird. Mit der Initiative soll      Eingeladen mitzumachen sind alle Arbeit-     tren in ganz Österreich, bei Betriebsbesu-
aktiv der Kontakt mit den Beschäftigten         nehmerInnen in Österreich – auch wenn        chen durch die Gewerkschaften und auf
in Österreich gesucht und Input zu den          sie sich gerade in Karenz befinden, auch     vielen anderen Wegen wird versucht, in
verschiedensten Fragestellungen eingeholt       wenn sie gerade eine andere Stelle suchen.   Kontakt mit den Beschäftigten zu treten.
werden.                                         In den jeweiligen Mitgliederzeitschriften    Von den neun Länderkammern werden
                                                wird dazu aufgerufen, einen diesbezügli-     eigene Aktionen abgehalten, um den Dia-
   Was steckt hinter der Idee?                  chen Fragebogen auszufüllen – egal ob auf    log zu verstärken. Der ÖGB unterstützt
Arbeiterkammer, Gewerkschaften und              einer Postkarte oder auf der Webseite        die Initiative mit Betriebsbesuchen, Ver-
ÖGB sind durch BetriebsrätInnen, Perso-         www.wie-soll-arbeit.at oder unter #wie-      anstaltungen im öffentlichen Raum und
nalvertreterInnen, Jugendvertrauensrä-          sollarbeit auf Twitter.                      Verteilaktionen.             Quelle: ÖGB
tInnen sowie durch Beratungen
und sonstige Leistungen sehr nah
an ihren Mitgliedern und deren
Arbeitsalltag. Allein die Arbeiter-
kammer führt rund zwei Millio-
nen Beratungen im Jahr durch.
Der ÖGB und die Gewerkschaften
sind vor Ort in den Betrieben
ebenfalls mit vielen Tausenden
Beschäftigten täglich im Kontakt.
Für diese Initiative bündeln Ar-
beiterkammer und Gewerkschaft
ihre Stärken – um in einen mög-
lichst großen Dialog mit den Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitneh-
mern in Österreich einzutreten. Es
ist eine neue Art einer Initiative,
die es in dieser Form in einer Inte-
ressenvertretung noch nie gege-
ben hat.

   Welche Schwerpunkte gibt es?
Die Beschäftigten in Österreich
werden zum Mitreden ermuntert:
Wie soll die Arbeitswelt in Zu-
kunft gestaltet sein? Was ist aus
ihrer Sicht das Wichtigste, damit
sich ihre Arbeits- und Lebenssitu-
ation weiter verbessert? Und gibt
es, trotz aller Offenheit für den
Wandel, bestimmte rote Linien,

1 | 2018                                                                                                                        SEITE 7
NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
AKTUELLES

                  Ablenkung ist neuerlich die Hauptursache
                  bei tödlichen Unfällen auf Autobahnen
                  Verkehrssicherheit und Bewusst-
                  seinsbildung sind 2018 große
                  Schwerpunkte.

           D
                       ie vorläufige Unfallbilanz 2017 der
                       ASFINAG für die österreichischen
                  Autobahnen und Schnellstraßen zeigt
                  neuerlich, dass Ablenkung/Unachtsam-
                  keit, nicht angepasste Geschwindigkeit
                  sowie Übermüdung die drei Hauptursa-
                  chen für tödliche Verkehrsunfälle waren.

                                                                                                                                                           Foto: © MAN
                  So wie bereits im Vorjahr starben aber
                  auch 2017 wieder mehrere Personen, die
                  zu Fuß (!) auf einer Autobahn unterwegs        ler Konzentration auf die Straße und        Unfällen führen. Die meisten tödlichen
                  waren. Insgesamt kamen 54 Menschen             regelmäßigen Pausen können die Lenke-       Unfälle waren aber auch 2017 leider wie-
                  ums Leben, 2016 waren es 46, im Jahr           rinnen und Lenker aber auch selbst einen    der auf drei „bekannte“ Hauptursachen
                  2001 noch 179.                                 wesentlichen Beitrag dazu leisten, appel-   zurückzuführen:
                  „Jeder Unfall ist einer zu viel, ganz beson-   lieren die Vorstände an die Eigenverant-    Durch Unachtsamkeit oder Ablenkung
                  ders, wenn dadurch menschliches Leid           wortung im Straßenverkehr.                  passierten 2017 bisher 14 Unfälle, bei de-
                  verursacht wird“, betonen die ASFINAG-                                                     nen insgesamt 16 Menschen ums Leben
                  Vorstände Karin Zipperer und Klaus               Unachtsam und abgelenkt,                  kamen, also fast ein Drittel aller Todesop-
                  Schierhackl. „Wir unternehmen alles, um          zu hohes Tempo und übermüdet              fer. Nicht angepasste Geschwindigkeit
                  unsere Autobahnen und Schnellstraßen           Denn Verkehrssicherheit ist Teamwork        kostete zwölf Menschen das Leben, im
                  noch sicherer zu machen, mit 500 Millio-       von Straßenbetreibern, Autobauern und       Vorjahr waren es um vier weniger.
                  nen Euro fließt fast die Hälfte aller ASFI-    den Menschen hinter dem Lenkrad. Die        Übermüdung war bei vier tödlichen Un-
                  NAG-Investitionen jedes Jahr in Ver-           sicherste Straßeninfrastruktur kann kein    fällen die Ursache – allein bei diesen vier
                  kehrssicherheitsprojekte.“ Mit ausrei-         Menschenleben retten, wenn grobes Fehl-     Unfällen starben neun Menschen. Über-
                  chend Abstand, angepasstem Tempo, vol-         verhalten oder Fahrfehler zu schweren       müdung ist damit neuerlich die dritthäu-
                                                                                                             figste Ursache.

                                                                                                               Investitionen und Bewusstseinsbildung
                                                                                                             Für mehr Verkehrssicherheit setzt die AS-
                                                                                                             FINAG auf bauliche Maßnahmen, wie
                                                                                                             zum Beispiel den Bau zweiter Tunnelröh-
                                                                                                             ren (Gleinalmtunnel oder Tunnelkette
                                                                                                             Klaus an der A9 Pyhrnautobahn) sowie
                                                                                                             die Erneuerung von Tunnelsicherheits-
                                                                                                             technik oder die Errichtung von Rastplät-
                                                                                                             zen. Ein Schwerpunkt im Verkehrssicher-
                                                                                                             heitsprogramm bleiben aber natürlich
                                                                                                             auch bewusstseinsbildende Maßnahmen,
                                                                                                             wie die Sicherheitsinitiative „Hallo Le-
                                                                                                             ben“, die als positiver Appell der ASFI-
                                                                                                             NAG für ein sicheres Miteinander auf der
Foto: © Asfinag

                                                                                                             Autobahn und gegen das „Risikogemisch“
                                                                                                             Fehlverhalten/Selbstüberschätzung wirkt.

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NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
AKTUELLES

tolltickets und Axxès vermarkten neue
On-Board-Unit von Kapsch TrafficCom
für den European Electronic Toll Service
Spitzentechnologie, verbesserte
Benutzerfreundlichkeit, geringere
Größe und höhere Kapazität für
Mehrwertdienste.

tolltickets, ein Unternehmen der Kapsch
Group, und Axxès vermarkten eine neue
On-Board-Unit (OBU), die für den Euro-
pean Electronic Toll Service (EETS) zerti-
fiziert ist.
Kapsch TrafficCom und Axxès entwickeln
in enger Zusammenarbeit EETS-fähige
Lösungen. Die in Belgien gemeinsam ein-
geführte Lösung erhielt rechtzeitig zum
Start am 1. April 2016 als erste eine EETS-
Zertifizierung. Heute betreut Axxès be-       sern und Staus reduzieren. Heute zahlen       Geschäftsführer von tolltickets. Das 2007
reits eine Flotte von 200.000 Lastkraftwa-    StraßenbenutzerInnen in den verschiede-       in Deutschland gegründete Unternehmen
gen, die mit einer Satellitenlösung von       nen EU-Mitgliedsstaaten ihre Maut an die      ist ein führender Anbieter von Mautdiens-
Kapsch TrafficCom ausgestattet sind.          jeweiligen lokalen Mauterheber. Dafür         ten für B2C- und B2B-Kunden. Neben die-
„Nach fünf Jahren der Feinjustierung im       muss ein international operierender Lkw       sen Mautdiensten umfasst das Portfolio
praktischen Einsatz ist die Benutzer-         mit einer eigenen OBU für jedes Land aus-     des Unternehmens Transaktionsabwick-
freundlichkeit dieser Lösung unübertrof-      gerüstet werden, dessen Straßen er befährt.   lungs- und Online-Autorisierungslösun-
fen“, meint Jérôme Lejeune, Präsident von     In Zukunft werden nur noch ein Vertrag        gen für Flottenkartenanbieter.
Axxès. Gérard Baranczak, COO von              mit einem EETS-Anbieter und eine einzige
Axxès, fügt hinzu: „Damit können wir          OBU erforderlich sein. Der EETS ergänzt
unser Serviceangebot auf noch mehr Kun-       damit die nationalen elektronischen Maut-
den und Partner ausweiten.“ Axxès ist ein     dienste der Mitgliedsstaaten. „Aufgrund
führender Anbieter von einfachen, prob-       einer Vielzahl von ITS-Diensten und tech-
lemlos zu bedienenden und zuverlässigen       nischen Funktionen, wie zum Beispiel
                                                                                             INFOBOX
Maut- und ITS-Lösungen für europäische        Bluetooth-Konnektivität, bietet die EETS-      tolltickets beliefert Kunden und
Transportunternehmen.                         OBU FahrerInnen und Transportunter-            Kundinnen in ganz Europa mit Ser-
                                                                                             vices und Lösungen für europäi-
                                              nehmen einen Mehrwert in ihrem tägli-
   Erleichterung für gesamte EU                                                              sche Mautsysteme. Das Unterneh-
                                              chen Geschäft“, kommentiert André Laux,        men mit Sitz in Rosenheim verfügt
Nun haben Axxès und Kapsch beschlos-          COO von Kapsch TrafficCom, dem inter-          über umfassende Informationen
sen, ihre langfristige Zusammenarbeit zu      national renommierten Anbieter von In-         über Länder, deren Mautgebüh-
intensivieren und gemeinsam an der Wei-       telligent Transportation Systems (ITS) mit     ren und vieles mehr und bietet
terentwicklung ihrer Lösungen zu arbei-       mehr als 25-jähriger Erfahrung in der Ent-     entsprechende Vignetten und On-
ten. Beide Unternehmen beabsichtigen, die     wicklung und Produktion von On-Board-          Board-Units an. tolltickets wurde
                                                                                             2007 gegründet und ist seit 2017 ein
neuen Mautmärkte, die durch EETS eröff-       Units. „Die neue OBU kann im gesamten
                                                                                             Unternehmen der Kapsch Group.
net werden, zu bedienen – angefangen mit      EETS-fähigen Mautstraßennetz in Europa         Ziel des Unternehmens ist es, eine
Deutschland und Italien. EETS wird Stra-      verwendet werden – sogar in Italien, wo        einzige europaweite Lösung für
ßenbenutzerInnen die alltägliche Handha-      eine andere Kommunikationstechnologie          alle europäischen Mautsysteme zur
be erleichtern, den Verkehrsfluss verbes-     eingesetzt wird“, ergänzt Peter Selmayr,       Verfügung zu stellen.

1 | 2018                                                                                                                       SEITE 9
RECHTSINFO

Rechtsinfo von Herbert Grundtner

Neuerungen 2018
                      Dr. Herbert                   das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt      schen Versorgung, dem Einsatz von
                      Grundtner                     oder über Deutschland erreicht wer-          Fahrzeugen des Straßenerhalters oder
                      mit den rechtlichen           den soll, auf der Inntalautobahn A12         von Fahrzeugen in seinem Auftrag zur
                      Änderungen,                   und auf der Brennerautobahn A13;             Aufrechterhaltung des Straßenver-
                      Neuerungen und
                                                3. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018         kehrs, dem Straßen- oder Bahnbau,
                      worauf Sie achten
                                                    bis einschließlich 25. August 2018 in        dem Einsatz von Fahrzeugen des öf-
                      sollten.
                                                    der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb          fentlichen Sicherheitsdienstes, der
                                                    des Ortsgebietes in beiden Fahrtrich-        Feuerwehr, der Müllabfuhr, der Ent-
                                                    tungen auf der                               sorgung von Abfällen, dem Betrieb
                                                 a) Loferer Straße B178 von Lofer bis           von Kläranlagen oder dem Einsatz von
I. Fahrverbotskalender                               Wörgl;                                      Fahrzeugen eines Linienverkehrsun-
                                                 b) Ennstalstraße B320 beginnend bei            ternehmers zur Aufrechterhaltung des
Am 27.3.2018 wurde der neue Fahrver-                 Straßenkilometer 4,500;                     regelmäßigen Linienverkehrs dienen
botskalender für das Jahr 2018 im Bun-           c) Seefelder Straße B177 im gesamten           sowie Fahrten mit Fahrzeugen nach
desgesetzblatt kundgemacht.                          Bereich;                                    Schaustellerart (§ 2 Abs. 1 Z. 42 KFG
                                                 d) Fernpassstraße B179 von Nassereith          1967), Fahrten mit Fahrzeugen der Be-
Zum Inhalt:                                           bis Biberwier;                             rufsgruppe der Beleuchter und Be-
                                                 e) Achensee Straße B181 im gesamten            schaller zum und vom Ort der Auf-
1. Zeiträume des Fahrverbots:                        Bereich;                                    tragserfüllung, Fahrten gemäß § 42
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder              4. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018         Abs. 3a StVO, unaufschiebbare Fahr-
Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchs-              bis einschließlich 25. August 2018 in        ten mit Lastkraftwagen, Sattelkraft-
ten zulässigen Gesamtgewicht von mehr               der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost-       fahrzeugen oder Lastkraftwagen mit
als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit An-            Autobahn A4 vom Knoten Schwechat             Anhängern des Bundesheeres oder
hängern, bei denen die Summe der                    bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in          ausländischer Truppen, die sich auf-
höchsten zulässigen Gesamtgewichte                  beiden Fahrtrichtungen, ausgenom-            grund des Truppenaufenthaltsgeset-
beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,            men Ziel- und Quellverkehre nach             zes, BGBl. I Nr. 57/2001, in Österreich
ist                                                 und aus den Bezirken Neusiedl am             aufhalten oder Fahrten von Hilfstrans-
1. am 30. März 2018 von 16 bis 22 Uhr,             See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umge-            porten anerkannter Organisationen;
    am 31. März 2018 von 11 bis 15 Uhr,             bung, Rust, Mattersburg, Bruck an der     2. Fahrten, die ausschließlich der Beför-
    am 25. April 2018 von 11 bis 22 Uhr             Leitha, Gänserndorf und Korneuburg            derung von Gütern von oder zu Flug-
    und am 2. Juni 2018 von 11 bis 15 Uhr       verboten.                                         häfen (§ 64 Luftfahrtgesetz) oder Mili-
    auf der Inntalautobahn A12 und Bren-                                                          tärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3
    nerautobahn A13, wenn das Ziel der          2. Ausnahmen:                                     des Luftfahrtgesetzes für Zwecke der
    Fahrt in Italien oder in einem Land         Allgemeine Ausnahmen: Ausgenommen                 Zivilluftfahrt benützt werden;
    liegt, das über Italien erreicht werden     von den unter 1. Z. 1, 2, 3 und 4 genann-     3. 
                                                                                                 Fahrten im kombinierten Güterver-
    soll;                                       ten Fahrverboten sind:                           kehr Schiene-Straße vom Versender
2. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018        1. Fahrten, die ausschließlich der Beför-       bis zum nächstgelegenen technisch
    bis einschließlich 25. August 2018 in           derung von Schlacht- oder Stechvieh,         geeigneten Verladebahnhof oder vom
    der Zeit von 10 bis 15 Uhr sowie am 3.          von Postsendungen sowie periodi-             nächstgelegenen technisch geeigneten
    August 2018 von 16 bis 22 Uhr, wenn             schen Druckwerken, der Getränkever-          Entladebahnhof bis zum Empfänger
    das Ziel der Fahrt in Italien oder in ei-       sorgung in Ausflugsgebieten, der un-         und zurück zum nächsten Verlade-
    nem Land liegt, das über Italien er-            aufschiebbaren Belieferung von Tank-         bahnhof, sofern ein vollständig ausge-
    reicht werden soll, und am 30. März             stellen, gastronomischen Betrieben           fülltes Dokument (CIM/UIRR-Ver-
    2018 und 3. Oktober 2018 in der Zeit            und Veranstaltungen oder Reparatu-           trag) mitgeführt wird, aus dem her-
    von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Sams-           ren an Kühlanlagen, dem Abschlepp-           vorgeht, dass das Fahrzeug oder des-
    tagen vom 7. Juli 2018 bis 25. August           dienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz         sen Aufbauten (Wechselbehälter,
    2018 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn         in Katastrophenfällen, der medizini-         Container) mit der Eisenbahn beför-

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   dert werden oder bereits befördert      diese von besonders geschulten Organen           Umkippen der Ladung oder von La-
   wurden; dies gilt im kombinierten       des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder        dungsteilen möglich ist.
   Güterverkehr Wasser-Straße sinnge-      besonders geschulten Prüforganen             3. Gefährlicher Mangel: Ein gefährlicher
   mäß;                                    durchzuführen.                                   Mangel liegt vor, wenn die Verkehrssi-
4. 
   Fahrten, deren Ziel in Italien liegt    Das Kontrollverfahren besteht aus einer          cherheit aufgrund der Gefahr des Ver-
   oder über Italien erreicht wird, wenn   Sichtprüfung der ordnungsgemäßen                 lusts der Ladung oder von Ladungstei-
   sie während des Zeitraumes gemäß 1.     Anwendung geeigneter Maßnahmen in                len oder aufgrund einer von der La-
   Z. 1 oder 2 auf der Inntalautobahn      dem Umfang, der zur Sicherung der La-            dung unmittelbar ausgehenden Ge-
   A12 oder Brennerautobahn A13            dung erforderlich ist; zusätzlich oder al-       fahr unmittelbar beeinträchtigt ist
   durchgeführt werden und glaubhaft       ternativ kann eine Messung der Zugkräf-          oder wenn Menschen unmittelbar ge-
   gemacht wird, dass sie von bestehen-    te, eine Berechnung der Wirksamkeit              fährdet werden.
   den Fahrverboten in Italien ausge-      der Sicherung und, falls zutreffend, eine    Treten mehrere Mängel gleichzeitig auf,
   nommen sind;                            Prüfung der Bescheinigungen erfolgen.        wird die Beförderung in die jeweils
5. 
   Fahrten, deren Ziel in Deutschland                                                   höchste Mängelgruppe eingestuft. Falls
   liegt oder über Deutschland erreicht    2. Grundregelungen                          sich bei mehreren gleichzeitig auftreten-
   wird, wenn sie während des Zeitrau-         für die Ladungssicherung:                den Mängeln die Wirkungen aufgrund
   mes gemäß 1. Z. 2 auf der Inntalauto-   Waren diese bis jetzt nur aufgrund von       des Zusammenwirkens dieser Mängel
   bahn A12 oder Brennerautobahn A13       nationalen oder internationalen techni-      voraussichtlich gegenseitig verstärken,
   durchgeführt werden und glaubhaft       schen Normen bestimmt, regelt nun-           ist die Beförderung in die nächsthöhere
   gemacht wird, dass sie von bestehen-    mehr die Verordnung die Grundsätze:          Mängelgruppe einzustufen.
   den Fahrverboten in Deutschland         Grundsätzlich ist bei der Ladungssiche-
   ausgenommen sind.                       rung zu beachten, dass die Ladungssi-
                                           cherung folgenden, beim Beschleunigen        III. Abschaffung der grünen Begutach-
2. Ausnahmen für Leerfahrten:              bzw. Abbremsen des Fahrzeugs auftre-
                                                                                        tungsplaketten:
Ausgenommen von den in 1. Z. 3 und 4       tenden Kräften standhält:
genannten Fahrverboten sind Fahrten        1. in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des      1. In Hinkunft gibt es nur noch zwei Far-
mit Leerfahrzeugen in der Zeit bis 10          Gewichts der Ladung,                         ben bei den Pickerln:
Uhr bis zum Wohnsitz des Lenkers, Sitz     2. in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen    Die normalen Begutachtungsplaketten
des Firmenunternehmens, Gütertermi-            des Gewichts der Ladung,                 müssen weiß,
nals, Lkw-Hofes, dauernden Standort        3. entgegen der Fahrtrichtung dem           Begutachtungsplaketten für historische
des Fahrzeuges oder jenem Standort, an         0,5-Fachen des Gewichts der Ladung,      Fahrzeuge rot ausgeführt sein.
dem der Unternehmer dem Lenker eine            und dass sie generell das Kippen oder
entsprechende    Rückfahrtmöglichkeit          Umstürzen der Ladung verhindert.         2. Grüne Plaketten:
mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder                                                   An Fahrzeugen angebrachte grüne Be-
einem Firmenkraftfahrzeug bereitstellt.    3. Mängelgruppen:                            gutachtungsplaketten bleiben weiter
                                           Festgestellte Mängel bei der Ladungssi-      gültig.
                                           cherung sind in eine der folgenden Män-
II. Neuerungen bzgl. Ladungssicherung      gelgruppen einzustufen:                      Vor dem 20. Mai 2018 bereits hergestellte
                                           1. Geringer Mangel: Ein geringer Mangel     grüne Begutachtungsplaketten dürfen
Die 9. Novelle zur Prüf-und Begutach-          liegt vor, wenn die Ladung zwar sach-    weiterhin vertrieben und nach den Vor-
tungsstellenverordnung bringt folgende         gerecht gesichert ist, aber möglicher-   schriften ausgefolgt und an Fahrzeugen
Neuerungen:                                    weise ein Sicherheitshinweis angezeigt   angebracht werden.
                                               ist.
1. Technische Unterwegskontrolle:          2. Erheblicher Mangel: Ein erheblicher
Wird im Zuge einer technischen Unter-          Mangel liegt vor, wenn die Ladung
wegskontrolle auch eine Kontrolle der          nur unzureichend gesichert ist und
Ladungssicherung vorgenommen, so ist           eine erhebliche Verlagerung oder ein

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KURZMELDUNGEN

Nomadentum auf Europas Straßen beenden
S
      eit vorigem Jahr liegen Vorschläge        und immer höhere Ansprüche an Effizi-                        kontrolliert und Gesetze nicht unionsweit
      zur Überarbeitung mehrerer Geset-         enz und Tempo – Gewerkschaften be-                           gleich ausgelegt werden.“
zestexte zu den Arbeitsbedingungen im           richten von teilweise sklavenähnlichen
Straßengüterverkehr vor. Während die            Zuständen auf Europas Straßen. Die Li-                         Lösungen im Sinne der Transportbranche
Verhandlungen im Verkehrsausschuss              beralisierung des europäischen Verkehrs-                     Die Hoffnung auf ein grundlegendes Um-
zum sog. Mobilitätspaket in vollem              markts führt zu Problemen für die Be-                        denken ist bei der SPÖ-Europaabgeordne-
­Gange sind, hat in dieser Woche in Brüs-       schäftigten, für fair wirtschaftende Un-                     ten aber gering: „In der EU-Kommission
 sel ein intensiver Austausch zwischen          ternehmen und für die Sicherheit aller                       wird wie immer der Warenfreizügigkeit der
 EU-Abgeordneten, Gewerkschaften und            VerkehrsteilnehmerInnen.“                                    unbedingte Vorrang vor Harmonisierung
 Betroffenen stattgefunden. Karoline            Graswander-Hainz stellt klar: „Wir Sozi-                     und starker sozialer Absicherung gegeben.
 Graswander-Hainz, verkehrspolitische           aldemokratInnen fordern gleichen Lohn                        Die Mitgliedsstaaten beharren auf ihren je-
 Sprecherin der Europa-SPÖ, kommen-             für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Be-                   weiligen Maximalpositionen. In den nächs-
 tiert: „Lkw-FahrerInnen sind die moder-        rufskraftfahrerInnen und stellen uns ve-                     ten Wochen gilt es, in den Verhandlungen
 nen Nomaden Europas.                           hement gegen jede Verschlechterung für                       diesen Teufelskreis zu durchbrechen und zu
                                                die Beschäftigten. Das Grundproblem lö-                      Ergebnissen im Sinne der Transportmitar-
  Gleicher Lohn und flächendeckende Gesetze     sen die aktuellen Vorschläge nicht: Hoch-                    beiterInnen zu kommen.“ (mr/mp)
Kilometerabhängige Bezahlung, wo-               mobile ArbeitnehmerInnen kommen un-                                              Quelle: SPÖ-Delegation
chenlanges Leben in der Fahrerkabine            ter die Räder, wenn nicht flächendeckend                                    im Europäischen Parlament

Arbeiterkammer: Lkw-Maut muss auch
Lkw-Folgekosten ausgleichen
Niedrigere Maut heißt noch mehr Transit-        mehrfach belegt: Bei den Endpreisen für                      sam bekämpft werden“, erklärt Leodolter.
verkehr und bringt keine Entlastung bei         die Verbraucher spielt sie keine Rolle, weil                 Dafür sollten sich die Frächter gerade jetzt
Konsumentenpreisen.                             der Transportkostenanteil am Endprodukt                      auf europäischer Ebene einsetzen.

D
    ie Lkw-Maut-Höhe in Österreich ist          im Schnitt um drei Prozent liegt.
    mehr als gerechtfertigt“, sagt die Leite-                                                                  Mehr Rücksicht auf Umwelt und Menschen
rin der AK-Wien-Verkehrsabteilung, Sylvia         60 Prozent der Lkw aus dem Ausland                         „Außerdem wäre es viel wichtiger, mehr
Leodolter. Den Forderungen der österrei-        Offenbar geht es den Unternehmen nur um                      Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern“,
chischen Frächter, die Autobahn-Maut zu         eine finanzielle Entlastung im harten Wett-                  verweist Leodolter auf die aktuelle Diskus-
reduzieren, hält die AK entgegen: Weniger       bewerb. Schon jetzt kommen 60 Prozent                        sion um die integrierte Klima- und Ener-
Lkw-Maut lockt nur noch mehr Güter-             der Lkw auf den Autobahnen aus den                           giestrategie. Die Lkw-Maut decke die Fol-
Transit-Verkehr nach Österreich und ist         Nachbarländern. „Wenn die österreichi-                       gekosten des Lkw-Verkehrs bei weitem
umweltpolitisch ein völlig falsches Signal.     schen Unternehmen wieder mehr Chancen                        nicht ab: „Es geht nicht nur um Straßen,
Dass die Lkw-Maut kein Preistreiber ist,        auf dem Transportmarkt wollen, dann                          sondern auch um die Menschen in Öster-
wie erneut behauptet, hat die AK schon          muss das Lohn- und Sozialdumping wirk-                       reich, die entlang dieser Straßen leben. Die
                                                                                                             Umweltschäden und die daraus resultie-
                                                                                                             renden höheren Gesundheitskosten zahlt
                                                                                                             nach wie vor zum großen Teil die Allge-
                                                                                                             meinheit“, so Leodolter. „Eine Angleichung
                                                                                                             der Lkw-Maut nach unten ist zum Nachteil
                                                                                                             der Menschen in Österreich, die unter dem
                                                                                                             steigenden Lkw-Verkehr auf den Autobah-
                                                                                               Foto: © MAN

                                                                                                             nen leiden. Außerdem wurden Struktur,
                                                                                                             Höhe und Berechnung der Mauttarife von
                                                                                                             der EU-Kommission anerkannt.“
                                                                                                                           Quelle: Arbeiterkammer Wien
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AUSBILDUNG

           ANMELDUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER-AUSBILDUNGSKURS
           Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-42248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer,
           1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken.

Familienname:                                                       Sozialversicherungsnummer:

Vorname:                                                            Nationalität:

PLZ:                                                                Geb.-Datum:

Ort/Straße:                                                         Telefon:

JA, ich melde mich hiermit verbindlich für folgenden Kurs an:

                         BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       15.10.–25.10.2018             26.11.–28.11.2018              29.11.–30.11.2018                          ❏

                      BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       10.09.-20.09.2018              05.11.-07.11.2018             08.11.-09.11.2018                          ❏
       15.10.-25.10.2018              26.11.-28.11.2018             29.11.-30.11.2018                          ❏
                                                       KURSKOSTEN € 550,–
                Voraussetzung für den Besuch dieses Kurses ist der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B).
                 In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum, Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95).

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr

              BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       15.10.-25.10.2018             26.11.–28.11.2018              29.11.–30.11.2018                          ❏

          BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs
       DIREKTUNTERRICHT           PRÜFUNGSVORBEREITUNG                   PRÜFUNG                         ANMELDUNG
       10.09.-20.09.2018              05.11.-07.11.2018             08.11.-09.11.2018                          ❏
       15.10.-25.10.2018              26.11.-28.11.2018             29.11.-30.11.2018                          ❏

                                                   KURSKOSTEN € 450,–
   Voraussetzungen für den Besuch dieses Kurses sind der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B) und zwingend eine
 abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Berufen: Baumaschinentechniker, Kraftfahrzeugtechniker/-elektriker, Landmaschinen­
    techniker, Speditionskaufmann oder Berufskraftfahrer Personenbeförderung. In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum,
                                    Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95).

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr

Stornobedingungen
Der Fachausschuss Berufskraftfahrer behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenanzahl oder aus anderen zwingenden Gründen
den angekündigten Kurs abzusagen. Der Fachausschuss Berufskraftfahrer refundiert in diesem Fall ggf. geleistete Zahlungen. Ein
weiterführender Schadenersatzanspruch ist damit ausgeschlossen.
Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt!

Datum                                                               Unterschrift
AUSBILDUNG

           KURSANMELDUNG
           Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-42248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer,
           1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken.

Familienname:                                                        Geburtsort*:

Vorname:                                                             Geburtsland*:

PLZ/Ort:                                                             Geb.-Datum:

Straße:                                                              Telefon:

* Angaben laut Führerschein

JA, ich interessiere mich für folgende Kurse:

  EU-WEITERBILDUNG GÜTERBEFÖRDERUNG/PERSONENBEFÖRDERUNG                                               C/D 95
         (Besuch einzelner Module möglich – bitte ankreuzen)                                  15.09.2018–24.11.2018

                                                                                SAMSTAGS-
                 MODUL                                 TERMINE                                 KURSKOSTEN**        ANMELDUNG
                                                                                 TERMINE

        Modul 1: Sozialvorschriften       05.11.2018         19.11.2018         115.09.2018         € 60,–                  ❏

        Modul 2: Recht 1 (C)              06.11.2018         20.11.2018         122.09.2018         € 60,–                  ❏

        Modul 3: Recht 2 (C)             07.11.2018          21.11.2018         129.09.2018         € 60,–                  ❏

        Modul 4: Gesundheit/Technik      08.11.2018          22.11.2018         106.10.2018         € 60,–                  ❏

        Modul 5: Ladungssicherung        09.11.2018          23.11.2018         113.10.2018         € 60,–                  ❏

        Modul 2: Recht 2 (D)             10.11.2018          24.11.2018         120.10.2018         € 60,–                  ❏

        Komplett-Modul 1–5                                                                         € 260,–                  ❏

Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien
** In der Kursgebühr sind die Kosten für das Skriptum enthalten.
Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt!

Datum                                                                Unterschrift
SERVICE

  BKF-Weiterbildung – Kontakte

                                             bfi Niederösterreich                                              bfi Steiermark
                                             2700 Wr. Neustadt, Lise-Meitner-Straße 1                          8020 Graz, Mariengasse 24
                                             Kontakt: Kathrin Kammerer                                         Kontakt: Mag. Carina Bachner
                                             Tel.: 02622/835 00-340                                            Tel.: 05/72 70-1024
                                             E-Mail: k.kammerer@bfinoe.at                                      E-Mail: carina.bachner@bfi-stmk.at
                                             Homepage: www.bfinoe.at                                           Homepage: www.bfi-stmk.at

   bfi Burgenland
   7400 Oberwart, Grazer Straße 86           bfi OÖ                                                            bfi Tirol
   Kontakt: Ingrid Stützner                  4020 Linz, Grillparzerstraße 50                                   6010 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7
   Tel.: 02682/757 54-3112                   Kontakt: Gerhard Zahrer                                           Kontakt: Mag. Katja Schartner
   E-Mail: i.stuetzner@bfi-burgenland.at     Tel.: 0732/69 22-5090                                             Tel.: 0512/596 60-215
   Homepage: www.bfi-burgenland.at           E-Mail: gerhard.zahrer@bfi-ooe.at                                 E-Mail: katja.schartner@bfi-tirol.at
                                             Homepage:www.bfi-ooe.at                                           Homepage: www.bfi-tirol.at

   bfi Kärnten
   9020 Klagenfurt am Wörthersee,            bfi Salzburg                                                      bfi Wien
   Bahnhofstraße 44                          5020 Salzburg, Schillerstraße 30                                  1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
   Kontakt: Dr. Erika Karla Schneider        Kontakt: Dragana Kitic, Franz Fuchs-Weikl                         Kontakt: Mag. (FH) Bernd Wolfsberger
   Tel.: 05/78 78-2062                       Tel.: 0662/88 30 81                                               Tel.: 01/811 78-10172
   E-Mail: erika.schneider@bfi-kaernten.at   E-Mail: anmeldung@bfi-sbg.at                                      E-Mail: b.wolfsberger@bfi-wien.or.at
   Homepage: www.bfi-kaernten.at             Homepage: www.bfi-sbg.at                                          Homepage: www.bfi-wien.at

RATGEBER

Die kleinen Tipps für den Beruf

                         Dr. Herbert
                                                                        Die erfolgreiche
                                                                        Broschüre zu                            Fahrer
                                                                                                                Qualifizierungsnachweis
                                                                                                                                                    Die Broschüre
                                                                                                                                                    zu Fragen, die
                         Grundtner, der                                 allen Fragen                                                                die EU-weite
                         Gefahrengut­                                   des täglichen                                      Aus- und Weiterbildung   Aus- und
                         experte, hat                                   Bedarfs wurde                                                               Weiterbildung
                                                                                                                           für Berufslenker

                         Antworten auf                                  überarbeitet
                                                                      www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at
                                                                                                                                                    betreffen.
                         die wichtigsten                                und neu                                                                     Ebenfalls
                         Fragen erstellt.                               aufgelegt.                                                                  über­arbeitet.
                                                                                                                           alle InFos dazu vom

                         Bestellungen:                                  Bestellungen:                           Fachausschuss BeruFskraFtFahrer
                                                                                                                                                    Bestellungen:
                         01/501 65-3161                                 01/501 65-3161                                                              01/501 65-3161

1 | 2018                                                                                                                                                    SEITE 15
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Straße/Gasse Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür

PLZ                                                                                        Österreichische Post AG                 MZ 02Z033860 M
                                                                                           ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1
                                                                                           Retouren an PF 100, 1350

  NÜTZLICHES FÜR UNTERWEGS …
  Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe LeserInnen,
  zeigen Sie Ihre Zugehörigkeit zur Gilde der BerufskraftfahrerInnen!                                                      Schlüssel-
  Der Fachausschuss Berufskraftfahrer hält für Sie einige nützliche Dinge für unterwegs bereit,                            anhänger
  die Sie telefonisch (01/501 65-3161) oder per Fax (01/501 65-43161) bestellen können.
  www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at

                     Polo - Shirt                                                                                               € 2,10
                      L, XL, X XL                                                                                            Unkostenbeitrag

                                                                   Kappe

                        € 7,–                                                                           Taschenlampe
                    Unkostenbeitrag
                                                                   € 5,–
                                                               Unkostenbeitrag

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                 Etui                                                                                    Unkostenbeitrag

                                              BESTELLSCHEIN
                                              JA, ich möchte von dem günstigen Angebot Gebrauch
                € 4,–                                                                                                                          Bitte

            Unkostenbeitrag                   machen und bestelle                                                                        ausreichend
                                                                                                                                          frankieren
                                                         ___Stück POLO-SHIRT / GRÖSSE___
                                                         ___Stück SCHLÜSSELANHÄNGER
                                                         ___Stück KAPPE
                                                         ___Stück TASCHENLAMPE
                                                                                                                     An den
                                                         ___Stück ETUI                                               FACHAUSSCHUSS
                                                                                                                     BERUFSKRAFTFAHRER
                                                                                                                     AK Wien
                                              Name:
                                                                                                                     Prinz-Eugen-Straße 20–22
                                              Adresse:                                                               1040 Wien
                                              PLZ/Ort:
                                              E-Mail:

                                              Ich bin am Lehrabschluss interessiert und möchte wissen,
                                              wann der nächste Kurs stattfindet.
                                              JA ❏      NEIN ❏
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