NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA - SEITEN 4-5 - DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERINNEN
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DIE ZEITUNG FÜR ALLE BERUFSKRAFTFAHRERiNNEN P.b.b. | Verlagspostamt 1230 Wien | Preis € 0,65 | Für Mitglieder kostenlos NEUERUNGEN DER LKW-MAUT IN EUROPA Foto: © MAN Seiten 4–5 1 | 2018 1. QUARTAL
EDITORIAL JAHRESTREFFEN 2017, MAUT IN EUROPA, GEPLANTE AUFLÖSUNG DER AUVA, AKTION „WIE SOLL ARBEIT?“ Werte Kollegin! derungen und auf was wir besonders zu achten ha- Werter Kollege! ben, wird euch von unserem Rechtsexperten Dr. Liebe Freunde! Herbert Grundtner detailliert zusammengefasst. Geplante Auflösung der AUVA Jahrestreffen 2017 Ein Thema, das uns alle beschäftigt: die geplante Seit der vorigen Ausgabe der Fahrerinfo hat sich so Auflösung der AUVA. Wir klären auf, warum die ROBERT WURM einiges getan, und deshalb haben wir in dieser AUVA unabdingbar ist und eine der wichtigsten Ausgabe ein breitgefächertes Themenspektrum. Institutionen Österreichs, des Weiteren gibt es die Wir wollen mit einer schönen Erinnerung an un- Möglichkeit, sich an einer Online-Petition zu be- ser vergangenes Jahrestreffen Ende 2017 beginnen, teiligen und gegen die Auflösung zu kämpfen. das wie immer ein großer Erfolg war und uns ein Stück näher zusammengebracht hat, und das nicht Aktion „Wie soll Arbeit?“ nur wegen der fantastischen Tombolapreise. Für Mit der Aktion „Wie soll Arbeit?“, die große Initi- alle, die sich schon jetzt den Termin vormerken ative zum Mitreden und Mitbestimmen der Arbei- wollen: Dieses Jahr wird das Jahrestreffen am terkammer und des ÖGB, wird aktiv der Kontakt 24. November stattfinden. mit den Beschäftigten in Österreich gesucht, auch direkt auf den Straßen von Wien. Maut in Europa In diesem Sinne wünsche ich euch einen schönen In dieser Ausgabe informiert euch eine Zusam- Frühling und Sommerbeginn menfassung über die Neuerungen in Sachen Maut und alles Liebe in Europa, über Preiserhöhungen und wichtige Än- Euer Robert Wurm derungen im Jahr 2018. Genaue gesetzliche Verän- kontakt@fahrerinfo.at w w w.fachausschuss-berufskraftfahrer.at IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Kammer für A rbeiter und Angestellte für Wien, Fachausschuss Berufskraftfahrer, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, Telefon: 01/501 65-2248, Fax: 01/501 65-42248, E-Mail: berufskraftfahrer@akwien.at. Internet: www.fahrerinfo.at Redaktionsteam: Uli Grundtner, Robert Wurm, Romana Steininger, Michael Walczyk, Martin Mödl, Thomas Svejda, Franz Altenburger. Layout/Grafik: Walter Schauer. Herstellung: Verlag des ÖGB GmbH, 1020 Wien, J ohann-Böhm-Platz 1, Telefon: 01/662 32 96-0, Fax: 01/662 32 96-39793. E-Mail: zeitschriften@oegbverlag.at; Internet: www.oegbverlag.at; UID: ATU 55591005; FN 226769i. Herstellungsort: Wien. Auflage: 30.100 · DVR-Nummer: 0046655 · ZVR-Nr.: 576439352. Beiträge: Dr. Herbert Grundtner, ÖAMTC, ÖGB, vida, AK Wien. Fotos: Privat, MAN, ÖAMTC, ÖGB Häusler, ASFINAG, Fotolia, Harald Mannsberger. Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25: www.fahrerinfo.at/impressum SEITE 2
Rückblick auf das JAHRESTREFFEN 2017 F reudige Stimmen hallten auch im ver- gangenen Jahr durch die Hallen der Arbeiterkammer Wien. Wie jedes Jahr galt als Lehrerin bekommen hat. Als ihre Nachfol- gerin wurde Jenny Holzer von allen Teilneh- merInnen herzlichst begrüßt. es, in vorweihnachtlicher Stimmung ein ge- mütliches Beisammensein im Kreise der Be- Neben den Verabschiedungen konnten wir rufskraftfahrerInnen zu verbringen. Am 2. aber auch einer beliebten Tradition folgen. Dezember strömten mehr als 300 Freunde, Unser Dr. Herbert Grundtner berichtete uns Bekannte und KollegInnen zum jährlichen über die neuesten gesetzlichen Verände- Berufskraftfahrertreffen. rungen im Bereich Straße und Verkehr und stand wieder, mit Rat und Tat und der perfek- Dieses Mal war das Treffen mit verschie- ten Portion Humor, Rede und Antwort. densten Emotionen verbunden. So konnten wir uns abermals von unserem Kollegen und Einen Preis gab lieben Freund Thomas Heinschink verab- es außerdem für schieden und zusammen trauern, und unsere unseren Gottfried langjährige Mitarbeiterin Maria Pichler wur- Sommer für seine de verabschiedet da sie eine fix Anstellung jahrelange Un- terstützung des Fachausschusses Berufkraf t fa hrer. Aber auch die Be- sucherInnen gin- gen nicht leer aus und konnten bei der fantastischen Tombola großartige Preise gewinnen. Besonderer Dank an die freiwilligen Helfe- rinnen und Helfer (Silvia und Harald, Maria, Poldi, Jenny, Wolfgang, Regina, Andy, Miro, Dieter, Karin, Harry, Gottfried, Kurti), ohne sie wäre eine solche Veranstaltung nicht möglich gewesen. Euer Robert Wurm 1 | 2018 SEITE 3
COVERSTORY NEUERUNGEN DER LKW- Auch in diesem Jahr gibt es einige Änderungen im Mautsystem auf den Straßen Europas. Ab 1. Juli 2018 wird z. B. die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf alle Bundesstraßen in Deutschland ausgeweitet, in Bel- gien erhöht sich das Bußgeld und Slowenien steigt auf eine neues Mautsystem um. Mautpflichtiges Straßennetz in Belgien wächst Verkehr. Seit 1. Jänner gilt eine landeswei- 6-Norm gilt dagegen keine Preiserhöhung. Seit dem Jahreswechsel gibt es einige Än- te Erhöhung der Mautgebühren auf bei Nutzfahrzeuge mit dieser Schadstoffklasse derungen auf Belgiens Straßen: Schon seit nahe allen Autobahnen. Auf einigen Stre- profitieren weiterhin von einer Ermäßi- 2016 zahlen Lkws über 3,5 Tonnen Maut, ckenabschnitten (so z. B. zwischen dem gung, die noch bis zum Jahr 2020 gelten ab diesem Jahr sind nun auch Sattelzug- Streckenabschnitt Aosta und Mont Blanc) soll. 2018 wird auch eine wichtige Transit- maschinen bis 3,5 Tonnen zulässiges Ge- fallen die doppelten Gebühren an, und strecke wieder freigegeben: Lkw-Fahrten samtgewicht der Klasse N1 mautpflichtig. auch auf der Autostrada muss man mit mit bestimmten Gütern sind seit dem 1. Auch in Sachen Bußgeld muss man jetzt Preiserhöhungen von bis zu 25 Prozent April 2018 nicht mehr von dem Fahrver- tiefer in die Tasche greifen, von den bis- rechnen. Gute Nachrichten gibt es nur von bot auf der Inntal-Autobahn A12 betrof- lang pauschalen 1.000 Euro pro Verstoß, der Brennerautobahn, hier wurden die fen. Auf einem Teilabschnitt zwischen gilt seit diesem Jahr eine Staffelung. D. h. Gebühren lediglich um 1,67 Prozent er- Langkampfen und dem Gemeindegebiet je nach Verstoß werden künftig 100, 500, höht. Ampass waren unter anderem Transporte 800 oder 1.000 Euro fällig. Zudem wur- mit Abfällen, Steinen, Erden, Aushub, den die mautfälligen Strecken weiter aus- Österreich hebt Fahrverbote auf Rundholz und Kork untersagt. Dieses gebaut. Mit dem Frühjahr 2018 wurden in Öster- Verbot wurde nun im Frühjahr aufgeho- reich zahlreiche Sperrungen für Lkw wie- ben. Ab 1. Juli dürfen zudem wieder Fahr- Italien erhöht Maut der aufgehoben, außerdem ist die Lkw- ten mit Nichteisen- und Eisenerzen, Stahl, Unser Nachbarland zieht Konsequenzen Maut seit dem 1. Jänner 2018 um ein Pro- Marmor, Travertin sowie keramischen aus dem immer mehr wachsenden Lkw- zent gestiegen. Für Lkw mit der Euro- Fliesen erfolgen. SEITE 4
COVERSTORY -MAUT IN EUROPA erfasst. Mit heurigem Oktober tritt das Umstellung in Slowenien Fahrverbot für Lkws, Sattelkraftfahrzeuge Mit 1. April 2018 benötigt jedes Fahrzeug und Sattelzugfahrzeuge der Abgasklasse über 3,5 Tonnen eine On-Board-Unit EURO I in Kraft. (OBU) und muss einmalig im neuen Alle Fahrzeuge dieser Klassen, die nicht Mautsystem „DarsGo“ registriert werden. vom Fahrverbot betroffen sind, müssen Das neue System gilt nicht nur für Lkws mit einer entsprechenden Abgasklassen- und Reisebusse, sondern auch für schwere plakette versehen werden. Ausnahmen be- Wohnmobile. Der Stopp an der Mautstati- stehen für Oldtimer sowie Kfz im Rahmen on fällt somit weg. des Schaustellergewerbes. Premiere für Lkw-Maut in Estland Baskenland: Nordspanien erstmals In Estland fällt seit dem Jahreswechsel gebührenpflichtig eine Lkw-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Im nordspanischen Baskenland wird seit Tonnen zulässigem Gesamtgewicht an. dem 1. Jänner für Lkws über 3,5 Tonnen Die Gebühr wird für das gesamte Straßen- für mehrere Strecken eine Maut fällig. Das netz erhoben. Die Höhe der Maut richtet Streckennetz umfasst die wichtigsten Ver- sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs, der bindungsrouten für internationale Trans- Anzahl der Achsen und der Schadstoff- porte und die Verbindung zu Frankreich. klasse. Sie beträgt demnach zwischen 9 Alle Informationen kann man im Internet Euro am Tag und 500 Euro im Jahr für Lkw-Fahrverbot im Burgenland – unter www.bidegi.eus abrufen und sich Lkws bis 12 Tonnen und zwischen 12 Euro Verschärfung auch registrieren. Die Maut sollte inner- täglich und 1.300 Euro im Jahr bei über 12 Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer halb von 24 Stunden entrichtet werden, Tonnen. Weitere Informationen über die Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahr- wenn man eine Strafgebühr vermeiden neue Lkw-Maut unter: www.roadtoll.ee verbote im Burgenland – die Klasse EURO will. Es droht ein Bußgeld von 150 bis II ist ab dann zusätzlich vom Fahrverbot rund 2.000 Euro. Quelle: toll-collect-blog.de Fotos: © MAN 1 | 2018 SEITE 5
ÖGB Das leistet die AUVA Geht es nach der Regierung, soll die AUVA aufgelöst wer- den, das wäre fatal: U nter dem Deckmantel der Entlas- tung droht Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit dem Aus. Gelingt es der AUVA nicht, ihren Versicherungsbeitrag auf 0,8 Pro- zent zu senken und 500 Millionen Euro einzusparen, soll die AUVA aufgelöst Vier Kernaufgaben Versicherten. In den Einrichtungen der werden. Die AUVA hat sich auf folgende Kernauf- AUVA werden jährlich mehr als 370.000 Das wäre fatal, sagt auch Bernhard gaben spezialisiert: PatientInnen behandelt, wodurch sie am Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: ▲ Prävention: Die Verhütung von Ar- aktuellen Stand der wissenschaftlichen „Das wäre Sparen auf Kosten der Arbeit- beitsunfällen und Berufskrankheiten und medizinischen Entwicklung ist und nehmerinnen und Arbeitnehmer, denn ▲ Heilbehandlung nach Unfällen PatientInnen auf Weltklasseniveau be- weniger Prävention bedeutet mehr Ar- ▲ Rehabilitation zur bestmöglichen handeln kann. Zudem betreuen in jedem beitsunfälle und Berufskrankheiten.“ Wiederherstellung von Verunfallten Bundesland Kundendienststellen (regio- ▲ Finanzielle Entschädigung von Unfall- nale Landes- und Außenstellen, Unfall- Leistungen opfern verhütungsdienste und Präventionszent- Rund fünf Millionen Personen und zirka Oberste Priorität hat für die AUVA die ren) die Versicherten. Die AUVA bietet 320.000 UnternehmerInnen in Öster- Prävention. Diese vermeidet Unfälle, ver- österreichweit für alle die gleichen Leis- reich sind gesetzlich bei der Allgemeinen mindert teure Folgekosten und menschli- tungen an. Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ge- ches Leid. Ziel ist auch, Unfallopfer und gen Arbeitsunfälle und Berufskrankhei- Beschäftigte mit Berufserkrankungen Seit 130 Jahren ten versichert. Sie ist nach dem Prinzip möglichst rasch wieder in den Arbeitspro- Eine Unfallversicherung gibt es in Öster- der Selbstverwaltung organisiert und ist zess zu integrieren. reich schon seit 130 Jahren. Das Gesetz für Österreichs größte Sozialversicherung. eine Arbeitsunfallversicherung, das die In der AUVA sind unselbstständig Er- Krankenhäuser und Reha-Zentren Haftpflicht der Unternehmer regelte, ist werbstätige, selbstständig Erwerbstätige, Die AUVA betreibt in ganz Österreich sie- mit 1. November 1889 in Kraft getreten. Es Kindergartenkinder, SchülerInnen und ben Unfallkrankenhäuser, in denen schwe- war damit das erste Sozialversicherungs- Studierende versichert. Im Wesentlichen re Unfälle behandelt werden. Nur elf Pro- gesetz, das in der österreichischen Hälfte finanziert sich die AUVA aus Dienstge- zent der Behandlungen sind auf Arbeits- der österreichisch-ungarischen Monar- berbeiträgen, also durch Österreichs Un- unfälle zurückzuführen, die restlichen 89 chie eingeführt wurde. 1925 eröffnete Lo- ternehmen. Für diese ist die AUVA aber Prozent beziehen sich auf Freizeitunfälle. renz Böhler, der als Vater der Unfallchir- eine umfangreiche Haftpflichtversiche- Darüber hinaus sind die vier Rehabilitati- urgie gilt, in Wien das erste spezielle Ar- rung zu geringen Beiträgen von 30 bis 40 onszentren der AUVA auf Behandlung be- beitsunfallkrankenhaus. Euro pro Beschäftigtem, die im Ernstfall sonders schwerwiegender Verletzungen auch die Haftung für Arbeitsunfälle und spezialisiert, wie Querschnittlähmung, Die AUVA darf nicht das Auftreten von Berufskrankheiten Schädel-Hirn-Trauma oder Amputation. zerschlagen werden! übernimmt. Vor privaten Klagen mit horrenden Entschädigungssummen, wie 370.000 PatientInnen Deine Stimme zählt! Mach mit und unter- dies oft in den USA vorkommt, sind Un- Rund 5.700 Mitarbeiterinnen und Mitar- schreibe die Petition unter: ternehmer hierzulande grundsätzlich ge- beiter, davon 74 Prozent in den elf Be- https://mein.aufstehn.at/ schützt. handlungseinrichtungen, sorgen für die Quelle: ÖGB SEITE 6
ÖGB Initiative „Wie soll Arbeit?“ zum Mitreden & Mitbestimmen W ie soll Arbeit? Das ist der Titel einer die sie nicht überschritten haben wollen – Kontakt mit den Beschäftigten großen Initiative zum Mitreden und Rechte, die ihnen besonders wichtig sind? Mitbestimmen, die bis Ende Mai 2018 von Auch bei Beratungen der Arbeiterkam- Arbeiterkammer und ÖGB österreichweit Wie geht das Mitmachen? mer in den mehr als 90 AK-Beratungszen- durchgeführt wird. Mit der Initiative soll Eingeladen mitzumachen sind alle Arbeit- tren in ganz Österreich, bei Betriebsbesu- aktiv der Kontakt mit den Beschäftigten nehmerInnen in Österreich – auch wenn chen durch die Gewerkschaften und auf in Österreich gesucht und Input zu den sie sich gerade in Karenz befinden, auch vielen anderen Wegen wird versucht, in verschiedensten Fragestellungen eingeholt wenn sie gerade eine andere Stelle suchen. Kontakt mit den Beschäftigten zu treten. werden. In den jeweiligen Mitgliederzeitschriften Von den neun Länderkammern werden wird dazu aufgerufen, einen diesbezügli- eigene Aktionen abgehalten, um den Dia- Was steckt hinter der Idee? chen Fragebogen auszufüllen – egal ob auf log zu verstärken. Der ÖGB unterstützt Arbeiterkammer, Gewerkschaften und einer Postkarte oder auf der Webseite die Initiative mit Betriebsbesuchen, Ver- ÖGB sind durch BetriebsrätInnen, Perso- www.wie-soll-arbeit.at oder unter #wie- anstaltungen im öffentlichen Raum und nalvertreterInnen, Jugendvertrauensrä- sollarbeit auf Twitter. Verteilaktionen. Quelle: ÖGB tInnen sowie durch Beratungen und sonstige Leistungen sehr nah an ihren Mitgliedern und deren Arbeitsalltag. Allein die Arbeiter- kammer führt rund zwei Millio- nen Beratungen im Jahr durch. Der ÖGB und die Gewerkschaften sind vor Ort in den Betrieben ebenfalls mit vielen Tausenden Beschäftigten täglich im Kontakt. Für diese Initiative bündeln Ar- beiterkammer und Gewerkschaft ihre Stärken – um in einen mög- lichst großen Dialog mit den Ar- beitnehmerinnen und Arbeitneh- mern in Österreich einzutreten. Es ist eine neue Art einer Initiative, die es in dieser Form in einer Inte- ressenvertretung noch nie gege- ben hat. Welche Schwerpunkte gibt es? Die Beschäftigten in Österreich werden zum Mitreden ermuntert: Wie soll die Arbeitswelt in Zu- kunft gestaltet sein? Was ist aus ihrer Sicht das Wichtigste, damit sich ihre Arbeits- und Lebenssitu- ation weiter verbessert? Und gibt es, trotz aller Offenheit für den Wandel, bestimmte rote Linien, 1 | 2018 SEITE 7
AKTUELLES Ablenkung ist neuerlich die Hauptursache bei tödlichen Unfällen auf Autobahnen Verkehrssicherheit und Bewusst- seinsbildung sind 2018 große Schwerpunkte. D ie vorläufige Unfallbilanz 2017 der ASFINAG für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen zeigt neuerlich, dass Ablenkung/Unachtsam- keit, nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Übermüdung die drei Hauptursa- chen für tödliche Verkehrsunfälle waren. Foto: © MAN So wie bereits im Vorjahr starben aber auch 2017 wieder mehrere Personen, die zu Fuß (!) auf einer Autobahn unterwegs ler Konzentration auf die Straße und Unfällen führen. Die meisten tödlichen waren. Insgesamt kamen 54 Menschen regelmäßigen Pausen können die Lenke- Unfälle waren aber auch 2017 leider wie- ums Leben, 2016 waren es 46, im Jahr rinnen und Lenker aber auch selbst einen der auf drei „bekannte“ Hauptursachen 2001 noch 179. wesentlichen Beitrag dazu leisten, appel- zurückzuführen: „Jeder Unfall ist einer zu viel, ganz beson- lieren die Vorstände an die Eigenverant- Durch Unachtsamkeit oder Ablenkung ders, wenn dadurch menschliches Leid wortung im Straßenverkehr. passierten 2017 bisher 14 Unfälle, bei de- verursacht wird“, betonen die ASFINAG- nen insgesamt 16 Menschen ums Leben Vorstände Karin Zipperer und Klaus Unachtsam und abgelenkt, kamen, also fast ein Drittel aller Todesop- Schierhackl. „Wir unternehmen alles, um zu hohes Tempo und übermüdet fer. Nicht angepasste Geschwindigkeit unsere Autobahnen und Schnellstraßen Denn Verkehrssicherheit ist Teamwork kostete zwölf Menschen das Leben, im noch sicherer zu machen, mit 500 Millio- von Straßenbetreibern, Autobauern und Vorjahr waren es um vier weniger. nen Euro fließt fast die Hälfte aller ASFI- den Menschen hinter dem Lenkrad. Die Übermüdung war bei vier tödlichen Un- NAG-Investitionen jedes Jahr in Ver- sicherste Straßeninfrastruktur kann kein fällen die Ursache – allein bei diesen vier kehrssicherheitsprojekte.“ Mit ausrei- Menschenleben retten, wenn grobes Fehl- Unfällen starben neun Menschen. Über- chend Abstand, angepasstem Tempo, vol- verhalten oder Fahrfehler zu schweren müdung ist damit neuerlich die dritthäu- figste Ursache. Investitionen und Bewusstseinsbildung Für mehr Verkehrssicherheit setzt die AS- FINAG auf bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel den Bau zweiter Tunnelröh- ren (Gleinalmtunnel oder Tunnelkette Klaus an der A9 Pyhrnautobahn) sowie die Erneuerung von Tunnelsicherheits- technik oder die Errichtung von Rastplät- zen. Ein Schwerpunkt im Verkehrssicher- heitsprogramm bleiben aber natürlich auch bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie die Sicherheitsinitiative „Hallo Le- ben“, die als positiver Appell der ASFI- NAG für ein sicheres Miteinander auf der Foto: © Asfinag Autobahn und gegen das „Risikogemisch“ Fehlverhalten/Selbstüberschätzung wirkt. SEITE 8
AKTUELLES tolltickets und Axxès vermarkten neue On-Board-Unit von Kapsch TrafficCom für den European Electronic Toll Service Spitzentechnologie, verbesserte Benutzerfreundlichkeit, geringere Größe und höhere Kapazität für Mehrwertdienste. tolltickets, ein Unternehmen der Kapsch Group, und Axxès vermarkten eine neue On-Board-Unit (OBU), die für den Euro- pean Electronic Toll Service (EETS) zerti- fiziert ist. Kapsch TrafficCom und Axxès entwickeln in enger Zusammenarbeit EETS-fähige Lösungen. Die in Belgien gemeinsam ein- geführte Lösung erhielt rechtzeitig zum Start am 1. April 2016 als erste eine EETS- Zertifizierung. Heute betreut Axxès be- sern und Staus reduzieren. Heute zahlen Geschäftsführer von tolltickets. Das 2007 reits eine Flotte von 200.000 Lastkraftwa- StraßenbenutzerInnen in den verschiede- in Deutschland gegründete Unternehmen gen, die mit einer Satellitenlösung von nen EU-Mitgliedsstaaten ihre Maut an die ist ein führender Anbieter von Mautdiens- Kapsch TrafficCom ausgestattet sind. jeweiligen lokalen Mauterheber. Dafür ten für B2C- und B2B-Kunden. Neben die- „Nach fünf Jahren der Feinjustierung im muss ein international operierender Lkw sen Mautdiensten umfasst das Portfolio praktischen Einsatz ist die Benutzer- mit einer eigenen OBU für jedes Land aus- des Unternehmens Transaktionsabwick- freundlichkeit dieser Lösung unübertrof- gerüstet werden, dessen Straßen er befährt. lungs- und Online-Autorisierungslösun- fen“, meint Jérôme Lejeune, Präsident von In Zukunft werden nur noch ein Vertrag gen für Flottenkartenanbieter. Axxès. Gérard Baranczak, COO von mit einem EETS-Anbieter und eine einzige Axxès, fügt hinzu: „Damit können wir OBU erforderlich sein. Der EETS ergänzt unser Serviceangebot auf noch mehr Kun- damit die nationalen elektronischen Maut- den und Partner ausweiten.“ Axxès ist ein dienste der Mitgliedsstaaten. „Aufgrund führender Anbieter von einfachen, prob- einer Vielzahl von ITS-Diensten und tech- lemlos zu bedienenden und zuverlässigen nischen Funktionen, wie zum Beispiel INFOBOX Maut- und ITS-Lösungen für europäische Bluetooth-Konnektivität, bietet die EETS- tolltickets beliefert Kunden und Transportunternehmen. OBU FahrerInnen und Transportunter- Kundinnen in ganz Europa mit Ser- vices und Lösungen für europäi- nehmen einen Mehrwert in ihrem tägli- Erleichterung für gesamte EU sche Mautsysteme. Das Unterneh- chen Geschäft“, kommentiert André Laux, men mit Sitz in Rosenheim verfügt Nun haben Axxès und Kapsch beschlos- COO von Kapsch TrafficCom, dem inter- über umfassende Informationen sen, ihre langfristige Zusammenarbeit zu national renommierten Anbieter von In- über Länder, deren Mautgebüh- intensivieren und gemeinsam an der Wei- telligent Transportation Systems (ITS) mit ren und vieles mehr und bietet terentwicklung ihrer Lösungen zu arbei- mehr als 25-jähriger Erfahrung in der Ent- entsprechende Vignetten und On- ten. Beide Unternehmen beabsichtigen, die wicklung und Produktion von On-Board- Board-Units an. tolltickets wurde 2007 gegründet und ist seit 2017 ein neuen Mautmärkte, die durch EETS eröff- Units. „Die neue OBU kann im gesamten Unternehmen der Kapsch Group. net werden, zu bedienen – angefangen mit EETS-fähigen Mautstraßennetz in Europa Ziel des Unternehmens ist es, eine Deutschland und Italien. EETS wird Stra- verwendet werden – sogar in Italien, wo einzige europaweite Lösung für ßenbenutzerInnen die alltägliche Handha- eine andere Kommunikationstechnologie alle europäischen Mautsysteme zur be erleichtern, den Verkehrsfluss verbes- eingesetzt wird“, ergänzt Peter Selmayr, Verfügung zu stellen. 1 | 2018 SEITE 9
RECHTSINFO Rechtsinfo von Herbert Grundtner Neuerungen 2018 Dr. Herbert das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt schen Versorgung, dem Einsatz von Grundtner oder über Deutschland erreicht wer- Fahrzeugen des Straßenerhalters oder mit den rechtlichen den soll, auf der Inntalautobahn A12 von Fahrzeugen in seinem Auftrag zur Änderungen, und auf der Brennerautobahn A13; Aufrechterhaltung des Straßenver- Neuerungen und 3. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018 kehrs, dem Straßen- oder Bahnbau, worauf Sie achten bis einschließlich 25. August 2018 in dem Einsatz von Fahrzeugen des öf- sollten. der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb fentlichen Sicherheitsdienstes, der des Ortsgebietes in beiden Fahrtrich- Feuerwehr, der Müllabfuhr, der Ent- tungen auf der sorgung von Abfällen, dem Betrieb a) Loferer Straße B178 von Lofer bis von Kläranlagen oder dem Einsatz von I. Fahrverbotskalender Wörgl; Fahrzeugen eines Linienverkehrsun- b) Ennstalstraße B320 beginnend bei ternehmers zur Aufrechterhaltung des Am 27.3.2018 wurde der neue Fahrver- Straßenkilometer 4,500; regelmäßigen Linienverkehrs dienen botskalender für das Jahr 2018 im Bun- c) Seefelder Straße B177 im gesamten sowie Fahrten mit Fahrzeugen nach desgesetzblatt kundgemacht. Bereich; Schaustellerart (§ 2 Abs. 1 Z. 42 KFG d) Fernpassstraße B179 von Nassereith 1967), Fahrten mit Fahrzeugen der Be- Zum Inhalt: bis Biberwier; rufsgruppe der Beleuchter und Be- e) Achensee Straße B181 im gesamten schaller zum und vom Ort der Auf- 1. Zeiträume des Fahrverbots: Bereich; tragserfüllung, Fahrten gemäß § 42 Das Fahren mit Lastkraftwagen oder 4. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018 Abs. 3a StVO, unaufschiebbare Fahr- Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchs- bis einschließlich 25. August 2018 in ten mit Lastkraftwagen, Sattelkraft- ten zulässigen Gesamtgewicht von mehr der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost- fahrzeugen oder Lastkraftwagen mit als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit An- Autobahn A4 vom Knoten Schwechat Anhängern des Bundesheeres oder hängern, bei denen die Summe der bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf in ausländischer Truppen, die sich auf- höchsten zulässigen Gesamtgewichte beiden Fahrtrichtungen, ausgenom- grund des Truppenaufenthaltsgeset- beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, men Ziel- und Quellverkehre nach zes, BGBl. I Nr. 57/2001, in Österreich ist und aus den Bezirken Neusiedl am aufhalten oder Fahrten von Hilfstrans- 1. am 30. März 2018 von 16 bis 22 Uhr, See, Eisenstadt, Eisenstadt-Umge- porten anerkannter Organisationen; am 31. März 2018 von 11 bis 15 Uhr, bung, Rust, Mattersburg, Bruck an der 2. Fahrten, die ausschließlich der Beför- am 25. April 2018 von 11 bis 22 Uhr Leitha, Gänserndorf und Korneuburg derung von Gütern von oder zu Flug- und am 2. Juni 2018 von 11 bis 15 Uhr verboten. häfen (§ 64 Luftfahrtgesetz) oder Mili- auf der Inntalautobahn A12 und Bren- tärflugplätzen, die gemäß § 62 Abs. 3 nerautobahn A13, wenn das Ziel der 2. Ausnahmen: des Luftfahrtgesetzes für Zwecke der Fahrt in Italien oder in einem Land Allgemeine Ausnahmen: Ausgenommen Zivilluftfahrt benützt werden; liegt, das über Italien erreicht werden von den unter 1. Z. 1, 2, 3 und 4 genann- 3. Fahrten im kombinierten Güterver- soll; ten Fahrverboten sind: kehr Schiene-Straße vom Versender 2. an allen Samstagen vom 30. Juni 2018 1. Fahrten, die ausschließlich der Beför- bis zum nächstgelegenen technisch bis einschließlich 25. August 2018 in derung von Schlacht- oder Stechvieh, geeigneten Verladebahnhof oder vom der Zeit von 10 bis 15 Uhr sowie am 3. von Postsendungen sowie periodi- nächstgelegenen technisch geeigneten August 2018 von 16 bis 22 Uhr, wenn schen Druckwerken, der Getränkever- Entladebahnhof bis zum Empfänger das Ziel der Fahrt in Italien oder in ei- sorgung in Ausflugsgebieten, der un- und zurück zum nächsten Verlade- nem Land liegt, das über Italien er- aufschiebbaren Belieferung von Tank- bahnhof, sofern ein vollständig ausge- reicht werden soll, und am 30. März stellen, gastronomischen Betrieben fülltes Dokument (CIM/UIRR-Ver- 2018 und 3. Oktober 2018 in der Zeit und Veranstaltungen oder Reparatu- trag) mitgeführt wird, aus dem her- von 0 bis 22 Uhr sowie an allen Sams- ren an Kühlanlagen, dem Abschlepp- vorgeht, dass das Fahrzeug oder des- tagen vom 7. Juli 2018 bis 25. August dienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz sen Aufbauten (Wechselbehälter, 2018 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr, wenn in Katastrophenfällen, der medizini- Container) mit der Eisenbahn beför- SEITE 10
RECHTSINFO dert werden oder bereits befördert diese von besonders geschulten Organen Umkippen der Ladung oder von La- wurden; dies gilt im kombinierten des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder dungsteilen möglich ist. Güterverkehr Wasser-Straße sinnge- besonders geschulten Prüforganen 3. Gefährlicher Mangel: Ein gefährlicher mäß; durchzuführen. Mangel liegt vor, wenn die Verkehrssi- 4. Fahrten, deren Ziel in Italien liegt Das Kontrollverfahren besteht aus einer cherheit aufgrund der Gefahr des Ver- oder über Italien erreicht wird, wenn Sichtprüfung der ordnungsgemäßen lusts der Ladung oder von Ladungstei- sie während des Zeitraumes gemäß 1. Anwendung geeigneter Maßnahmen in len oder aufgrund einer von der La- Z. 1 oder 2 auf der Inntalautobahn dem Umfang, der zur Sicherung der La- dung unmittelbar ausgehenden Ge- A12 oder Brennerautobahn A13 dung erforderlich ist; zusätzlich oder al- fahr unmittelbar beeinträchtigt ist durchgeführt werden und glaubhaft ternativ kann eine Messung der Zugkräf- oder wenn Menschen unmittelbar ge- gemacht wird, dass sie von bestehen- te, eine Berechnung der Wirksamkeit fährdet werden. den Fahrverboten in Italien ausge- der Sicherung und, falls zutreffend, eine Treten mehrere Mängel gleichzeitig auf, nommen sind; Prüfung der Bescheinigungen erfolgen. wird die Beförderung in die jeweils 5. Fahrten, deren Ziel in Deutschland höchste Mängelgruppe eingestuft. Falls liegt oder über Deutschland erreicht 2. Grundregelungen sich bei mehreren gleichzeitig auftreten- wird, wenn sie während des Zeitrau- für die Ladungssicherung: den Mängeln die Wirkungen aufgrund mes gemäß 1. Z. 2 auf der Inntalauto- Waren diese bis jetzt nur aufgrund von des Zusammenwirkens dieser Mängel bahn A12 oder Brennerautobahn A13 nationalen oder internationalen techni- voraussichtlich gegenseitig verstärken, durchgeführt werden und glaubhaft schen Normen bestimmt, regelt nun- ist die Beförderung in die nächsthöhere gemacht wird, dass sie von bestehen- mehr die Verordnung die Grundsätze: Mängelgruppe einzustufen. den Fahrverboten in Deutschland Grundsätzlich ist bei der Ladungssiche- ausgenommen sind. rung zu beachten, dass die Ladungssi- cherung folgenden, beim Beschleunigen III. Abschaffung der grünen Begutach- 2. Ausnahmen für Leerfahrten: bzw. Abbremsen des Fahrzeugs auftre- tungsplaketten: Ausgenommen von den in 1. Z. 3 und 4 tenden Kräften standhält: genannten Fahrverboten sind Fahrten 1. in Fahrtrichtung dem 0,8-Fachen des 1. In Hinkunft gibt es nur noch zwei Far- mit Leerfahrzeugen in der Zeit bis 10 Gewichts der Ladung, ben bei den Pickerln: Uhr bis zum Wohnsitz des Lenkers, Sitz 2. in seitlicher Richtung dem 0,5-Fachen Die normalen Begutachtungsplaketten des Firmenunternehmens, Gütertermi- des Gewichts der Ladung, müssen weiß, nals, Lkw-Hofes, dauernden Standort 3. entgegen der Fahrtrichtung dem Begutachtungsplaketten für historische des Fahrzeuges oder jenem Standort, an 0,5-Fachen des Gewichts der Ladung, Fahrzeuge rot ausgeführt sein. dem der Unternehmer dem Lenker eine und dass sie generell das Kippen oder entsprechende Rückfahrtmöglichkeit Umstürzen der Ladung verhindert. 2. Grüne Plaketten: mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder An Fahrzeugen angebrachte grüne Be- einem Firmenkraftfahrzeug bereitstellt. 3. Mängelgruppen: gutachtungsplaketten bleiben weiter Festgestellte Mängel bei der Ladungssi- gültig. cherung sind in eine der folgenden Män- II. Neuerungen bzgl. Ladungssicherung gelgruppen einzustufen: Vor dem 20. Mai 2018 bereits hergestellte 1. Geringer Mangel: Ein geringer Mangel grüne Begutachtungsplaketten dürfen Die 9. Novelle zur Prüf-und Begutach- liegt vor, wenn die Ladung zwar sach- weiterhin vertrieben und nach den Vor- tungsstellenverordnung bringt folgende gerecht gesichert ist, aber möglicher- schriften ausgefolgt und an Fahrzeugen Neuerungen: weise ein Sicherheitshinweis angezeigt angebracht werden. ist. 1. Technische Unterwegskontrolle: 2. Erheblicher Mangel: Ein erheblicher Wird im Zuge einer technischen Unter- Mangel liegt vor, wenn die Ladung wegskontrolle auch eine Kontrolle der nur unzureichend gesichert ist und Ladungssicherung vorgenommen, so ist eine erhebliche Verlagerung oder ein 1 | 2018 SEITE 11
KURZMELDUNGEN Nomadentum auf Europas Straßen beenden S eit vorigem Jahr liegen Vorschläge und immer höhere Ansprüche an Effizi- kontrolliert und Gesetze nicht unionsweit zur Überarbeitung mehrerer Geset- enz und Tempo – Gewerkschaften be- gleich ausgelegt werden.“ zestexte zu den Arbeitsbedingungen im richten von teilweise sklavenähnlichen Straßengüterverkehr vor. Während die Zuständen auf Europas Straßen. Die Li- Lösungen im Sinne der Transportbranche Verhandlungen im Verkehrsausschuss beralisierung des europäischen Verkehrs- Die Hoffnung auf ein grundlegendes Um- zum sog. Mobilitätspaket in vollem markts führt zu Problemen für die Be- denken ist bei der SPÖ-Europaabgeordne- Gange sind, hat in dieser Woche in Brüs- schäftigten, für fair wirtschaftende Un- ten aber gering: „In der EU-Kommission sel ein intensiver Austausch zwischen ternehmen und für die Sicherheit aller wird wie immer der Warenfreizügigkeit der EU-Abgeordneten, Gewerkschaften und VerkehrsteilnehmerInnen.“ unbedingte Vorrang vor Harmonisierung Betroffenen stattgefunden. Karoline Graswander-Hainz stellt klar: „Wir Sozi- und starker sozialer Absicherung gegeben. Graswander-Hainz, verkehrspolitische aldemokratInnen fordern gleichen Lohn Die Mitgliedsstaaten beharren auf ihren je- Sprecherin der Europa-SPÖ, kommen- für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Be- weiligen Maximalpositionen. In den nächs- tiert: „Lkw-FahrerInnen sind die moder- rufskraftfahrerInnen und stellen uns ve- ten Wochen gilt es, in den Verhandlungen nen Nomaden Europas. hement gegen jede Verschlechterung für diesen Teufelskreis zu durchbrechen und zu die Beschäftigten. Das Grundproblem lö- Ergebnissen im Sinne der Transportmitar- Gleicher Lohn und flächendeckende Gesetze sen die aktuellen Vorschläge nicht: Hoch- beiterInnen zu kommen.“ (mr/mp) Kilometerabhängige Bezahlung, wo- mobile ArbeitnehmerInnen kommen un- Quelle: SPÖ-Delegation chenlanges Leben in der Fahrerkabine ter die Räder, wenn nicht flächendeckend im Europäischen Parlament Arbeiterkammer: Lkw-Maut muss auch Lkw-Folgekosten ausgleichen Niedrigere Maut heißt noch mehr Transit- mehrfach belegt: Bei den Endpreisen für sam bekämpft werden“, erklärt Leodolter. verkehr und bringt keine Entlastung bei die Verbraucher spielt sie keine Rolle, weil Dafür sollten sich die Frächter gerade jetzt Konsumentenpreisen. der Transportkostenanteil am Endprodukt auf europäischer Ebene einsetzen. D ie Lkw-Maut-Höhe in Österreich ist im Schnitt um drei Prozent liegt. mehr als gerechtfertigt“, sagt die Leite- Mehr Rücksicht auf Umwelt und Menschen rin der AK-Wien-Verkehrsabteilung, Sylvia 60 Prozent der Lkw aus dem Ausland „Außerdem wäre es viel wichtiger, mehr Leodolter. Den Forderungen der österrei- Offenbar geht es den Unternehmen nur um Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern“, chischen Frächter, die Autobahn-Maut zu eine finanzielle Entlastung im harten Wett- verweist Leodolter auf die aktuelle Diskus- reduzieren, hält die AK entgegen: Weniger bewerb. Schon jetzt kommen 60 Prozent sion um die integrierte Klima- und Ener- Lkw-Maut lockt nur noch mehr Güter- der Lkw auf den Autobahnen aus den giestrategie. Die Lkw-Maut decke die Fol- Transit-Verkehr nach Österreich und ist Nachbarländern. „Wenn die österreichi- gekosten des Lkw-Verkehrs bei weitem umweltpolitisch ein völlig falsches Signal. schen Unternehmen wieder mehr Chancen nicht ab: „Es geht nicht nur um Straßen, Dass die Lkw-Maut kein Preistreiber ist, auf dem Transportmarkt wollen, dann sondern auch um die Menschen in Öster- wie erneut behauptet, hat die AK schon muss das Lohn- und Sozialdumping wirk- reich, die entlang dieser Straßen leben. Die Umweltschäden und die daraus resultie- renden höheren Gesundheitskosten zahlt nach wie vor zum großen Teil die Allge- meinheit“, so Leodolter. „Eine Angleichung der Lkw-Maut nach unten ist zum Nachteil der Menschen in Österreich, die unter dem steigenden Lkw-Verkehr auf den Autobah- Foto: © MAN nen leiden. Außerdem wurden Struktur, Höhe und Berechnung der Mauttarife von der EU-Kommission anerkannt.“ Quelle: Arbeiterkammer Wien SEITE 12
AUSBILDUNG ANMELDUNG ZUM BERUFSKRAFTFAHRER-AUSBILDUNGSKURS Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-42248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken. Familienname: Sozialversicherungsnummer: Vorname: Nationalität: PLZ: Geb.-Datum: Ort/Straße: Telefon: JA, ich melde mich hiermit verbindlich für folgenden Kurs an: BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG DIREKTUNTERRICHT PRÜFUNGSVORBEREITUNG PRÜFUNG ANMELDUNG 15.10.–25.10.2018 26.11.–28.11.2018 29.11.–30.11.2018 ❏ BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG DIREKTUNTERRICHT PRÜFUNGSVORBEREITUNG PRÜFUNG ANMELDUNG 10.09.-20.09.2018 05.11.-07.11.2018 08.11.-09.11.2018 ❏ 15.10.-25.10.2018 26.11.-28.11.2018 29.11.-30.11.2018 ❏ KURSKOSTEN € 550,– Voraussetzung für den Besuch dieses Kurses ist der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B). In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum, Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95). Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – GÜTERBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs DIREKTUNTERRICHT PRÜFUNGSVORBEREITUNG PRÜFUNG ANMELDUNG 15.10.-25.10.2018 26.11.–28.11.2018 29.11.–30.11.2018 ❏ BERUFSKRAFTFAHRERiNNENAUSBILDUNG – PERSONENBEFÖRDERUNG – Zusatzkurs DIREKTUNTERRICHT PRÜFUNGSVORBEREITUNG PRÜFUNG ANMELDUNG 10.09.-20.09.2018 05.11.-07.11.2018 08.11.-09.11.2018 ❏ 15.10.-25.10.2018 26.11.-28.11.2018 29.11.-30.11.2018 ❏ KURSKOSTEN € 450,– Voraussetzungen für den Besuch dieses Kurses sind der Besitz des Führerscheines (mindestens Klasse B) und zwingend eine abgelegte Lehrabschlussprüfung in den Berufen: Baumaschinentechniker, Kraftfahrzeugtechniker/-elektriker, Landmaschinen techniker, Speditionskaufmann oder Berufskraftfahrer Personenbeförderung. In der Kursgebühr sind inkludiert: Skriptum, Prüfungsgebühr und Weiterbildungsbestätigung (C95). Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien Kurszeit: Montag bis Freitag 8.00–17.00 Uhr Stornobedingungen Der Fachausschuss Berufskraftfahrer behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenanzahl oder aus anderen zwingenden Gründen den angekündigten Kurs abzusagen. Der Fachausschuss Berufskraftfahrer refundiert in diesem Fall ggf. geleistete Zahlungen. Ein weiterführender Schadenersatzanspruch ist damit ausgeschlossen. Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt! Datum Unterschrift
AUSBILDUNG KURSANMELDUNG Zur Anmeldung heraustrennen und an 01/501 65-42248 faxen oder per Post an den Fachausschuss Berufskraftfahrer, 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22 schicken. Familienname: Geburtsort*: Vorname: Geburtsland*: PLZ/Ort: Geb.-Datum: Straße: Telefon: * Angaben laut Führerschein JA, ich interessiere mich für folgende Kurse: EU-WEITERBILDUNG GÜTERBEFÖRDERUNG/PERSONENBEFÖRDERUNG C/D 95 (Besuch einzelner Module möglich – bitte ankreuzen) 15.09.2018–24.11.2018 SAMSTAGS- MODUL TERMINE KURSKOSTEN** ANMELDUNG TERMINE Modul 1: Sozialvorschriften 05.11.2018 19.11.2018 115.09.2018 € 60,– ❏ Modul 2: Recht 1 (C) 06.11.2018 20.11.2018 122.09.2018 € 60,– ❏ Modul 3: Recht 2 (C) 07.11.2018 21.11.2018 129.09.2018 € 60,– ❏ Modul 4: Gesundheit/Technik 08.11.2018 22.11.2018 106.10.2018 € 60,– ❏ Modul 5: Ladungssicherung 09.11.2018 23.11.2018 113.10.2018 € 60,– ❏ Modul 2: Recht 2 (D) 10.11.2018 24.11.2018 120.10.2018 € 60,– ❏ Komplett-Modul 1–5 € 260,– ❏ Kursort: Bildungsstätte Fachausschuss Berufskraftfahrer, Ödenburger Straße 14, 1210 Wien ** In der Kursgebühr sind die Kosten für das Skriptum enthalten. Der Kurs findet nach Zahlungseingang von mindestens zehn TeilnehmerInnen statt! Datum Unterschrift
SERVICE BKF-Weiterbildung – Kontakte bfi Niederösterreich bfi Steiermark 2700 Wr. Neustadt, Lise-Meitner-Straße 1 8020 Graz, Mariengasse 24 Kontakt: Kathrin Kammerer Kontakt: Mag. Carina Bachner Tel.: 02622/835 00-340 Tel.: 05/72 70-1024 E-Mail: k.kammerer@bfinoe.at E-Mail: carina.bachner@bfi-stmk.at Homepage: www.bfinoe.at Homepage: www.bfi-stmk.at bfi Burgenland 7400 Oberwart, Grazer Straße 86 bfi OÖ bfi Tirol Kontakt: Ingrid Stützner 4020 Linz, Grillparzerstraße 50 6010 Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 7 Tel.: 02682/757 54-3112 Kontakt: Gerhard Zahrer Kontakt: Mag. Katja Schartner E-Mail: i.stuetzner@bfi-burgenland.at Tel.: 0732/69 22-5090 Tel.: 0512/596 60-215 Homepage: www.bfi-burgenland.at E-Mail: gerhard.zahrer@bfi-ooe.at E-Mail: katja.schartner@bfi-tirol.at Homepage:www.bfi-ooe.at Homepage: www.bfi-tirol.at bfi Kärnten 9020 Klagenfurt am Wörthersee, bfi Salzburg bfi Wien Bahnhofstraße 44 5020 Salzburg, Schillerstraße 30 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Kontakt: Dr. Erika Karla Schneider Kontakt: Dragana Kitic, Franz Fuchs-Weikl Kontakt: Mag. (FH) Bernd Wolfsberger Tel.: 05/78 78-2062 Tel.: 0662/88 30 81 Tel.: 01/811 78-10172 E-Mail: erika.schneider@bfi-kaernten.at E-Mail: anmeldung@bfi-sbg.at E-Mail: b.wolfsberger@bfi-wien.or.at Homepage: www.bfi-kaernten.at Homepage: www.bfi-sbg.at Homepage: www.bfi-wien.at RATGEBER Die kleinen Tipps für den Beruf Dr. Herbert Die erfolgreiche Broschüre zu Fahrer Qualifizierungsnachweis Die Broschüre zu Fragen, die Grundtner, der allen Fragen die EU-weite Gefahrengut des täglichen Aus- und Weiterbildung Aus- und experte, hat Bedarfs wurde Weiterbildung für Berufslenker Antworten auf überarbeitet www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at betreffen. die wichtigsten und neu Ebenfalls Fragen erstellt. aufgelegt. überarbeitet. alle InFos dazu vom Bestellungen: Bestellungen: Fachausschuss BeruFskraFtFahrer Bestellungen: 01/501 65-3161 01/501 65-3161 01/501 65-3161 1 | 2018 SEITE 15
Ein Ersuchen des Verlages an den/die BriefträgerIn: Falls Sie diese Zeitung nicht zustellen können, teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder richtige Anschrift mit. Name Straße/Gasse Haus-Nr./Stiege/Stock/Tür PLZ Österreichische Post AG MZ 02Z033860 M ÖGB-Verlag, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1 Retouren an PF 100, 1350 NÜTZLICHES FÜR UNTERWEGS … Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe LeserInnen, zeigen Sie Ihre Zugehörigkeit zur Gilde der BerufskraftfahrerInnen! Schlüssel- Der Fachausschuss Berufskraftfahrer hält für Sie einige nützliche Dinge für unterwegs bereit, anhänger die Sie telefonisch (01/501 65-3161) oder per Fax (01/501 65-43161) bestellen können. www.fachausschuss-berufskraftfahrer.at Polo - Shirt € 2,10 L, XL, X XL Unkostenbeitrag Kappe € 7,– Taschenlampe Unkostenbeitrag € 5,– Unkostenbeitrag € 2,50 Etui Unkostenbeitrag BESTELLSCHEIN JA, ich möchte von dem günstigen Angebot Gebrauch € 4,– Bitte Unkostenbeitrag machen und bestelle ausreichend frankieren ___Stück POLO-SHIRT / GRÖSSE___ ___Stück SCHLÜSSELANHÄNGER ___Stück KAPPE ___Stück TASCHENLAMPE An den ___Stück ETUI FACHAUSSCHUSS BERUFSKRAFTFAHRER AK Wien Name: Prinz-Eugen-Straße 20–22 Adresse: 1040 Wien PLZ/Ort: E-Mail: Ich bin am Lehrabschluss interessiert und möchte wissen, wann der nächste Kurs stattfindet. JA ❏ NEIN ❏
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