Lothringer Kreuz am Grenzweg Berus - MTYPE media
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
57. Jahrgang Donnerstag, 27.08.2020 35/20 Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Lothringer Kreuz am Grenzweg Berus Altforweiler Berus Foto: Maria Rommelfanger Bisten Felsberg Überherrn Themen in dieser Ausgabe u.a. Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein Wohnstadt
THEMA DER WOCHE EIN DORF aus der Gemeinde Überherrn – Mitteilungen der Bürgermeisterin EIN DORF SPIELT TENNIS SPIELT TENNIS 29. 29. August August 2020 2020 Tennisanlage TC Altforweiler Tennisanlage TC Altforweiler Jetzt anmelden! Jetzt anmelden! Anmeldung auf unserer Website unter www.tcaltforweiler.de/ein- Anmeldung auf unserer Website dorf-spielt-tennis/ oder per E-Mail unter www.tcaltforweiler.de/ein- an info@tcaltforweiler.de dorf-spielt-tennis/ mitE-Mail oder per eurem Teamnamen an und den Namen info@tcaltforweiler.de der mit eurem Spieler. Gespielt Teamnamen undwird deninNamen 2er Teams. der Anmeldegebühr Spieler. proinTeam: Gespielt wird 10€ 2er Teams. Anmeldegebühr pro Team: 10€ tcaltforweiler.de facebook.com/tcaltforweiler tcaltforweiler.de facebook.com/tcaltforweiler
Überherrn Seite 3 Woche 35/2020 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr Notruf Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Polizei............................................................... 110 im MARIENHAUS KLINIKUM ST. ELISABETH SAARLOUIS, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Feuerwehr ........................................................112 Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Telefon: 0180 5663003 Rettungsdienst ................................................112 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche Polizeirevier Bous............................06834 9250 im MARIENHAUS KLINIKUM ST. ELISABETH SAARLOUIS, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering Polizeiposten Überherrn ..........................92520 wie möglich zu halten, vorher anzurufen. Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Telefon: 06831 1257883 Ortsvorsteher Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst Freiwillige Feuerwehr Überherrn (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte) Wehrführer: Alois Thilmont Tel. 06837 909525 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen- Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler Tel. 7234008 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit- Löschbezirk Berus: Markus Zöllner Tel. 0163 6662352 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit- Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger Tel: 06837 74557 schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an Löschbezirk Süd: Patrick Hörner Tel. 7230077 Brückentagen. Behindertenbeauftragter Zahnärzte-Dienst Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A Tel. 7248100 (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung) n.guethler@gmx.de ab 18 Uhr Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Beckert A., Schwalbach/Hülzweiler, Tel.: 06831-59339 Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn Altforweiler und Berus: Apotheken-Dienst Walter Grube, Brunnenstr. 55, Tel. 3805 Freitag: Europa-Apotheke, Überherrn, Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14 Tel. 06837 708377 Alleestraße 1, Tel. 06836 5781 Samstag: Römer-Apotheke, Saarlouis-Roden, Bisten, Überherrn und Wohnstadt: Schulstraße 7, Tel. 06831 88880 Wilhelm Wagner, Am Wald 15 Tel. 92383 Sonntag: Löwen-Apotheke, Ensdorf, Provinzialstraße 107, Tel. 06831 958866 Revierförster Montag: Crispinus-Apotheke, Lisdorf, Kontakt Provinzialstraße 62b, Tel. 06831 3055 Saar Forst Landesbetrieb Dienstag: Doc`s-Apotheke, Saarlouis, Forstrevier Überherrn Pavillonstraße 13, Tel. 06831 4881199 Revierförster Matthias Krauser Mittwoch: Saar-Apotheke, Saarlouis, Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln Lothringer Str. 1, Tel. 06831 41051 Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324, Donnerstag: Vitalikum-Apotheke, Überherrn, m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de Gluckstraße 1b,Tel. 06836 4710830 Tierärztlicher Notfalldienst Frauenhaus Saarlouis Tel. 06831 2200 Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar Tierärztin Borchardt, Hauptstr. 157, Schwalbach, 0170-8080212 Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis Tel. 06831 120630 Störungsnummer Strom Tel. 0681 9069-2611 Störungsnummer Erdgas Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“ KDÜ-Rufbereitschaft Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239 Wasser und Abwasser: während der Dienstzeiten: Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater nach Dienstschluss: Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation) Fa. Adam, Merzig Tel. 06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1 Tel. 80000 Öffnungszeiten Kompostieranlage: März bis November: jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr Dez. bis Febr.: jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst Tel. 0173 3071107 Impressum: Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt- Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil: machungsblatt der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Verantwortlich für den Anzeigenteil: Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn, MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850 Bezugsbedingungen und -möglichkeiten: E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn; Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung. Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn Seite 4 Woche 35/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn Bekanntmachungen und Informationen Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt: Satz und Druck: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, MTYPE media GmbH Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Rathausstraße 101, 66802 Überherrn Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken Postanschrift: Telefon: 0 68 36/90 9-0 Öffnungszeiten: Meldeamt, Standesamt, Gemeinde Überherrn Telefax: 0 68 36/90 9-192 Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr Gewerbeamt: Postfach 1261 Internet: www.ueberherrn.de 14.00 – 16.00 Uhr Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr 66800 Überherrn E-Mail: rathaus@ueberherrn.de Fr.: 08.30 – 12.00 Uhr Do.: 07.00 - 12.00 Uhr (Bitte Hinweis im Internet beachten.) Fr.: 08.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Nummer 35/20 Donnerstag, 27.08.2020 57. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Es findet eine Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, Es findet eine Sitzung des Ortsrates Bisten am Mittwoch, 03.09.2020 um 18:00 Uhr, im Kulturhaus Überherrn statt. 09.09.2020 um 18:30 Uhr, im Kulturhaus Überherrn statt. Tagesordnung: Tagesordnung: Öffentlicher Teil Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung 1 Eröffnung der Sitzung 2 Bürgeranhörung 2 Bürgeranhörung 3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift 3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift 4 Radweg "Auf den Spuren der Linie 9" - Förderantrag 4 Bausachen 5 Radwegekonzept der Gemeinde Überherrn 5 Haushalt 2020 6 Mietvertrag Kulturhaus 6 Straßenverkehrssituation 7 Anbindung Ortsteil Felsberg und Industriegebiet Häsfeld an 7 Termine den ÖPNV (Busverkehr) 8 Anfragen und Auskünfte 8 Anfragen und Auskünfte Überherrn, den 24.08.2020 Überherrn, den 24.08.2020 Vinzenz Winter Anne Yliniva-Hoffmann Ortsvorsteher Bürgermeisterin An alle Nutzer der Turnhallen/Sporthalle BESPRECHUNG zur Festlegung der Nutzungspläne der Turnhallen und Gymnastikräume in der Gemeinde Überherrn sowie der Adolf-Collet-Halle für das Winterhalbjahr 2020/21 Montag, 14. September 2020, 19.00 Uhr, Im Bistro der Adolf-Collet-Halle Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Erika Weber
Überherrn Seite 5 Woche 35/2020 Verordnung setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung zur Änderung infektionsrechtlicher der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die Verordnungen zur Bekämpfung der privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. Corona-Pandemie § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vom 21. August 2020 (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vul- Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz nerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wer- 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- den, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra- 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom gen: 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver- des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsicht- kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und lich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 des Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte- Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amts- stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher bl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per- 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 verord- sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim net die Landesregierung: Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand Artikel 1 von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen, Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück- 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge- (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab August 2020 (Amtsbl. I. S. 738), wird wie folgt geändert: Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt: Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per- „(5) Personen, die in der Landesaufnahmestelle neu oder nach sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen mehrtägiger, dauernder Abwesenheit erneut aufgenommen wer- entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige Infektions- den, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Aufnahme schutzmaßnahme gewährleistet ist, den ihnen jeweils zugewiesenen Unterbringungs- und Versor- 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleis- gungsbereich nicht verlassen. Das Landesverwaltungsamt als tungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Saarländischen Aufenthalts- ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 verordnung zuständige Landesbehörde für die Aufnahmeeinrich- zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe tung kann den Betroffenen jederzeit neue Unterbringungs- und Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem Versorgungsbereiche zuweisen und Ausnahmen von der Ver- nicht entgegensteht, pflichtung des Satzes 1 anordnen. Absatz 3 gilt entsprechend.“ 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili- 2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: tationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma er- Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen setzt (ebenso Artikel 1 Nummer 3). Psychotherapeutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsy- b) Folgende Nummer 4 wird angefügt: chotherapeutenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pfle- „4. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung gediensten und den übrigen an der Patientenversorgung a) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen beteiligten ambulanten und stationären Einrichtungen des oder Gesundheitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung b) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Uni- oder Leistungserbringung entgegensteht, on und internationaler Organisationen zwingend notwendig 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zu- oder Arbeitgeber zu prüfen und schriftlich zu bescheinigen.“ letzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. 3. § 5 wird wie folgt geändert: I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplät- „5. entgegen § 1 Absatz 5 vorsätzlich oder fahrlässig einen ihm zen und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Un- zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereich ver- terkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestim- lässt,“ mungen entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige b) Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern 6 bis 9. Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist. 4. § 7 wird wie folgt gefasst: (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft und am 6. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver- September 2020 außer Kraft.“ antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Be- Artikel 2 treibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Stra- Verordnung zur Bekämpfung ßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese haben der Corona-Pandemie (VO-CP) auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. § 1 Grundsatz der Abstandswahrung (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Mi- dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des nimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Kon- sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer takt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen. Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen Lage sind. von eineinhalb Metern einzuhalten. § 3 Kontaktnachverfolgung (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige- (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer zu gewährleisten nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera- 1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili- ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke, Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge- 2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern
Überherrn Seite 6 Woche 35/2020 und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge- 6. die Veranstaltung von Reisebusreisen, hörigen Probenbetrieb, 7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser 3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, Verordnung nicht untersagt ist. 4. bei Gottesdiensten und Bestattungen, § 6 Kontaktbeschränkungen 5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. 6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in 7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen, der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen 8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu nicht untersagt sind. erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbar- der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeigne- keit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Ver- te Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maß- treters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienname, gabe des § 3 zu treffen und besondere infektionsschutzrechtli- Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit. che Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen sind: (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung unter- verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Er- sagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der hebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind löschen. einzuhalten, § 4 Betretungsbeschränkungen 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anla- nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfas- gen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkungen sen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kun- 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe den oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quad- von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe). ratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besu- möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des familiären cher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig. Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren weiteren (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten- Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3. Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Be- (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in trieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte. einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt. Die übrigen Bestim- § 5 Hygienekonzepte mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt. (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag in dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der Orts- und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen nach § 6 sowie polizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infek- die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im tionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des je- (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und weiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Kon- Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Ab- takten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes satz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, Besuchern (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- und des Personals vor Infektionen sowie zur Durchführung von ver- körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und stärkten Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. Dabei Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerich- sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert te bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fas- und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen sung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten. Satz 3 einzuhalten ist. (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy- (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizeili- gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich cher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der Orts- zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für polizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichsspe- soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht zifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechende vertretbar ist. Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.de (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Him- veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen Verant- mel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räum- wortlichen und Veranstaltern einzuhalten. lichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbesonde- Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus Infekti- re erforderlich für onsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilnehmerzahl, die 1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar- Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsregeln sowie die ländischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gewährleistet sind. Gastronomiebetriebe jeder Art, (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind 2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam- zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin- pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Un- den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz terkünfte, 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche 3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden. Thermen und Saunaanlagen, § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie 4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder Schließung von Einrichtungen Konzerten und Kinovorstellungen und sonstige kultureller (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Ok- 5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, tober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182
Überherrn Seite 7 Woche 35/2020 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegenehmi- von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsge- gung kann zeitlich befristet werden. werbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des Prosti- § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung tuiertenschutzgesetzes sind untersagt. Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe- IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein trieben und Swingerclubs. Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzun- der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona- gen aufgenommen werden: Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell 1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen, gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur 2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 1 Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Eigenart der Sportart möglich ist oder die Durchführung Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung nicht im familiären Bezugskreis erfolgt, des Konzepts ist der Leistungserbringer verantwortlich. 3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions- § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations- maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von einrichtungen, Krankenhäuser Geräten, (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- 4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- und Hygieneregeln, ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund- durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in 6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1. Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden. Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy- eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssports gieneschutzkonzepts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen. zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regio- Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch nalverband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme der Betreuungs- im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes tätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß § 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen 12 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt. eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des Sportfachverbandes (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän- stattfindet. dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder bei 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen kei- des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im ne Gäste aufgenommen werden, die aus einem Landkreis oder Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepu- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter blik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlini- dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten en, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS- Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu- CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als 50 pro 100.000 cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und klar regional ein- Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der grenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können. analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Ausgenommen bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen an- sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran- geordnet: zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüglich vor- Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo- legen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiolo- gene Aspekte zu berücksichtigen. gische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäi- 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben schen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset- Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein- nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen. 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll- medizinisch veranlasst anreisen oder ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere ei- Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch nen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt. Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürfti- Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch ger Personen haben. auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausge- Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begründe- nommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechts ten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für Ein- sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, reisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt es insbesondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und De- bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen menzpatientinnen und -patienten, die Begleitung bei Auf- für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus. klärungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Be- (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein- handlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten
Überherrn Seite 8 Woche 35/2020 und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, § 13 Besondere Regelungen Gesundheit, Frauen und Familie so zu planen und durch- bei regionalem Infektionsgeschehen zuführen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für CO- Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus VID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken in- insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin. nerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 pro 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein- 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen mit richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche- den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Verordnung rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten räum- Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet wer- lichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Das Ministerium den. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlungen für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterrichtet das des RKI kontaktreduzierend auszugestalten. RKI über die getroffenen Maßnahmen. (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs- (1) Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft. Gleich- rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger aus- zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie genommen. vom 8. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft. § 10 Hochschulen, Berufsakademien und (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; des 6. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft. sowie Fortbildungen Artikel 3 (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Inkrafttreten Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 24. August Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für 2020 in Kraft. Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe- Saarbrücken, den 21. August 2020 triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Die Regierung des Saarlandes: Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Der Ministerpräsident Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule Hans gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online- Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpas- Rehlinger sung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die Der Minister für Finanzen und Europa jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen Der Minister der Justiz werden. Strobel (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- Der Minister für Inneres, Bauen und Sport nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie Bouillon mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt wer- Bachmann den, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu ge- Die Ministerin für Bildung und Kultur währleisten sind. Streichert-Clivot (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Jost Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend anzupassen. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner- kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner- Sonstige kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs- amtliche Bekanntmachungen einrichtungen im Saarland. (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe- rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher Ausbildungs- Herzlichen Glückwunsch gänge und Fortbildungen. Die näheren Bestimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- unseren Jubilaren Frau Anne Rühle, Marie-Curie-Ring 4, Ortsteil tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie Wohnstadt zur Vollendung des können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- 75. Lebensjahres am 28. August 2020, maßnahmen durchgeführt werden. § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Frau Maria Schwarz, Metzer Straße 49, Ortsteil Felsberg (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 01. September des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahr- 2020. lässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. Überherrn, 24. August 2020 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infek- Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin Günter Hild, Ortsvorsteher tionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzig- Alois Thilmont, Ortsvorsteher tausend Euro geahndet werden. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. Konjunkturprogramm für den Kultur- und § 12 Zuständige Behörden Medienbereich: NEUSTART KULTUR (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver- Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwaltungs- sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig- Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, keiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände. die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme
Überherrn Seite 9 Woche 35/2020 wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher- eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden Weitere Informationen finden Sie im Internet unter rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren- www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/ te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei- staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-star- tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836 tet-1767056 471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen Der Versichertenberater Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine der Knappschaft Bahn See und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, sowie ge- Sachverstand vor Ort meinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver- der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsa- sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos- mes Angebot von Bund und Ländern. tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli- Weitere Informationen finden Sie im Internet unter chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli- chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken- Antrittsbesuch Emmanuel Schuler, und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen. Maire de L' Hôpital Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer Tel. 06836 7235025 getroffen werden. Vergangene Woche war der neue Bürgermeister unserer Partner- gemeinde L' Hôpital, Emmanuel Schuler, zu einem Antrittsbesuch in unserer Gemeinde. Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann und einige Mitglieder des Partnerschaftsvereins und begrüßten den frischgewählten Bürgermeister und freuen sich auf die weitere Wechsel der Wasserzähler Zusammenarbeit mit unserer Partnergemeinde. gemäß den Eichbestimmungen Ab Montag, 31. August 2020, werden von Mitarbeitern unseres Norbert Güthler ist Behindertenbeauftragter Hauses wieder Wasserzähler gewechselt, deren Eichzeit gemäß der Gemeinde Überherrn den Eichbestimmungen in diesem Jahr abläuft. Norbert Güthler wurde vom Ge- Treffen unsere Mitarbeiter den Kunden nicht an, wird eine Informa- meinderat zum ehrenamtlichen tion hinterlassen und der Kunde darin gebeten, direkt eine Termin- Behindertenbeauftragten der vereinbarung unter der in der Information angegebenen Rufnum- Gemeinde Überherrn gewählt. mer zu treffen. Er wird das Amt bis voraussicht- Unsere Mitarbeiter sind im Besitz eines Firmenausweises. Sind lich 2024 übernehmen. Sie im Zweifel, ob die Sie aufsuchende Person tatsächlich ein Mit- Als Behindertenbeauftragter ist arbeiter der KDÜ ist, lassen Sie sich bitte den Ausweis vorlegen er der zentrale Ansprechpartner oder rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 06836 92194-0). für alle Angelegenheiten und Aufgrund des Zutrittsrechts nach § 16 der AVBWasserV bitten wir Fragen, die Menschen mit Be- unsere Kunden, unseren Mitarbeitern ungehindert den Zutritt zu hinderung betreffen. den entsprechenden Räumen und Zählern zu gestatten und dafür Zu seinen Aufgaben zählt es Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler ohne Einschränkung frei auch die Gemeinde zu beraten, zugäng-lich sind. wie sie das Leben in der Ge- Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) bitten wir Sie zu meinde barrierefreier gestalten Ihrer und der Sicherheit unserer Mitarbeiter die bestehenden Hy- kann z.B. durch Absenkung von giene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Für Ihre Mithilfe vie- Bordsteinen, Bau von Rampen oder Einrichtung von Behinderten- len Dank. parkplätzen. Die Gemeinde möchte es Menschen mit Behinde- Jörn Krzizok, KDÜ GmbH rung ermöglichen, ihren Alltag, so weit wie möglich, selbständig und ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Termine und Beratungen können täglich ab 18 Uhr vereinbart wer- Schulnachrichten den. Kontakt: Norbert Güthler, Tel.: 06836 7248100, Mail: n.guethler@gmx.de Grundschule St. Oranna Berus Am ersten Schultag nach den Sommerferien warte- Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung ten 40 Erstklässler, ausgerüstet mit bunten Schultü- Auskunft in Rentenangelegenheiten ten und Ranzen, gespannt darauf, dass es los geht. Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland Wegen der Corona-Pandemie wurden die beiden Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler ersten Klassen jedoch nicht gemeinsam einge- führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch. schult, sondern nacheinander in zwei getrennten Feiern. Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und Eigentlich hätte unser Schulchor auch zur Begrüßung der Neu- Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle en ein Begrüßungslied gesungen, da aber vor den Ferien wegen
Überherrn Seite 10 Woche 35/2020 Corona nicht gesungen und geprobt werden durfte, fing Frau Grasmück direkt mit ihrer Begrüßung der Eltern, Großeltern und natürlich der wichtigsten Personen dieses ersten Schultages, den Ende des Amtlichen Erstklässlern, an. Bekanntmachungsblattes Begrüßen konnte Frau Grasmück aber auch den Pastor der Pfar- reiengemeinschaft Überherrn, Herrn Elmar Klein. Da der Schulan- der Gemeinde Überherrn fangsgottesdienst in diesem Jahr nicht stattfinden kann, segnete er die Kinder und überreichte ihnen ein kleines Geschenk, einen Rettungsring, der die sie symbolisch daran erinnern soll, dass sie nie alleine sind. Dass nämlich neben ihren Eltern, Familien, Leh- Gesamtgemeinde rern und Freunden auch Gott für sie da sein würde. Die Ortsvorsteher von Altforweiler, Berus und Felsberg, die wegen der Verkleinerung der Feier nicht, wie sonst üblich, anwesend wa- Dekanatschor „Intermezzo“ ren, ließen den Kindern herzliche Grüße ausrichten und wünsch- Liebe Sängerinnen und Sänger. ten ihnen einen guten Schulanfang. Wie bereits per Mail bekanntgegeben, werden wir versuchen in Auch Herrn Michael Demmerle, den 1. Vorsitzenden unseres För- den nächsten Wochen in Kleingruppen zu proben, jeweils in der dervereins, konnte Frau Grasmück begrüßen und bedankte sich Kirche St. Bonifatius Überherrn. Die nächsten Termine sind wie folgt: Donnerstag, 27.8. von 19.30-20.25 Uhr Alt I/von 20.35-21.30 bei ihm für sein Engagement und das des Vereins. Uhr Alt II; Donnerstag, 3.9. von 19.30-20.25 Uhr/Tenor, von 20.35- Die neuen Erstklässler hatten schon ganz konkrete Vorstellungen, 21.30 Uhr Bass; Dienstag, 8.9. von 19.30-20.25 Uhr Sopran II/von was sie zukünftig in der Schule lernen würden. Zu diesem Thema 20.35-21.30 Uhr Sopran I. sahen und hörten sie dann das von der Klasse 4b vorgetragene Hoffen wir, dass wir also auch in kleinen Schritten wieder Vor- Gedicht „Wenn ein Löwe in die Schule geht“. Mit viel Freude sa- wärtskommen beim Proben und Üben. hen sie auch den Schwungtuchtanz , den die Klasse 3b ihnen Herzliche Grüße, Susanne Zapp-Lamar zeigte und den Schultütenrap der Klasse 4a. Vielen Dank den drei Klassen, die dieses schöne Programm für ihre neuen Mitschüler Handball in Überherrn mit ihren Lehrerinnen einstudierten. HSG Fraulautern/Überherrn Zum Schluss verglich die Schulleiterin die Lehrer noch mit Gärt- Neuste Infos nern, die den Kindern beim Wachsen helfen und denen sie ver- Einladung zur Mitgliederversammlung 2020 trauen dürfen. An alle Mitglieder des HC Überherrn e.V. und des HSV 1924 Frau- Dann endlich ging es mit der Klassenlehrerin zum ersten Unter- lautern e.V. richt in den Klassensaal. Währenddessen konnten sich die Eltern Die für den 3. April geplanten Mitgliederversammlungen mussten aus beim Förderverein in der Pausenhalle mit Kaffeestückchen, Lau- bekannten Gründen abgesagt werden. Die Vorstände des HC Über- herrn und des HSV 1924 Fraulautern laden nunmehr erneut zu der genteilchen und diversen Getränken stärken. Vielen Dank unseren gemeinsamen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Freitag, fleißigen Helferinnen und Helfern unseres Fördervereins wieder 11. September 2020, 18:30 Uhr im Vereinshaus Fraulautern statt. für diese Unterstützung! Die Tagesordnung und weitere Informationen finden Sie in den Herzlichen Dank auch dem Vertreter unseres Hausmeisters, Herrn nachstehenden Erläuterungen. Die Vorstände des HC Überherrn Lutz Weidenhof, und Frau Anni Buchalik für das Vorbereiten der und des HSV 1924 Fraulautern haben 2019 beschlossen, dass die Feier im Freien, Herrn Pastor Klein für sein Kommen und den Leh- Mitgliederversammlungen gemeinsam durchgeführt werden. Wir rerinnen für das Einstudieren des Programms. würden uns freuen viele Vereinsmitglieder begrüßen zu können. Das Lehrerkollegium der Grundschule St. Oranna wünscht al- Die Mitgliederversammlungen sind lt. Satzung §15 (2) unabhängig len Erstklässlern sowie Schülerinnen und Schülern unserer von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Schule einen guten Start ins neue Schuljahr, das weiterhin Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis zum 04. Sep- wegen Corona anders und wieder ein besonderes sein wird, tember 2020 bei den jeweiligen Vorsitzenden eingereicht werden. und viel Freude am Lernen! Tagesordnung Marita Grasmück, Schulleitung TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung TOP 3 Feststellung der Anwesenheit und Stimmenanzahl TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederver- sammlung Freiwillige Feuerwehr TOP 5 Anträge zur Tagesordnung TOP 6 Genehmigung der Tagesordnung TOP 7 Jahresbericht der Vorstände Löschbezirk Felsberg TOP 8 Jahresbericht der1. Kassierer TOP 9 Bericht der Kassenprüfer Anstatt der für Freitag, 28.08., geplanten Gesamtübung, findet eine TOP 10 Aussprache zu den Berichten löschbezirksintere Übung statt. Wir treffen uns dazu um 18:00 am TOP 11 Entlastung der Vorstände Gerätehaus. Thema wird Grundlagen der technischen Hilfe sein. TOP 12 Verschiedenes Weiterer Termine: Die Satzung der beiden Vereine, die Niederschrift der letzten Mit- So 06.09.20 08:00 Übung gliederversammlung sowie weitere Dokumente sind auf der Web- Sa 12.09.20 16:00 Möglichkeit Atemschutzstrecke SLS seite der HSG Fraulautern-Überherrn nachzulesen, bzw. besteht Bitte zu allen Terminen pünktlich und zahlreich erscheinen. die Möglichkeit des Downloads von dieser Seite Jörg Schönberger, Löschbezirksführer http://www.hsg2011.de/downloads.php Bei der Durchführung der Versammlung sind die Bestimmungen der Hygieneverordnung/des Hygienekonzeptes zu beachten! Löschbezirk Süd Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf Hallo Kameraden, facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/ Mittwoch, 26.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. die.falken Mittwoch, 02.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. Mittwoch, 09.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr. MGV „Frohsinn“ Überherrn Samstag, 12.09.2020, Atemschutzstrecke in SLS. Treffen um 15.15 Liebe Sänger, am 26.8. treffen wir uns alle um 19.30 Uhr Uhr am Gerätehaus. zur Probe. Um Beachtung der derzeit üblichen Hygieneer- Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr. fordernisse wird dringend gebeten. Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner Damian Schmitt
Überherrn Seite 11 Woche 35/2020 Orannatag 2020 findet voraussichtlich unter aktuellen Bedingungen statt Liebe Mitchristen, ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch in diesen Jahr den Orannatag feiern können. In Anbetracht der aktuellen Situation müssen wir natürlich die Gegebenheiten anpassen. In enger Absprache mit der Gemeinde Überherrn, besonders dem Ordnungsamt, planen wir am Mon- tag, 21.09. um 10.00 Uhr auf dem Freigelände an der Orannakapelle einen Pilgergottesdienst. Es wer- den 200 Plätze mit Bestuhlung zur Verfügung stehen. Wie bei allen Gottesdiensten seit März müssen vorher Anmeldungen erfolgen, da die Teilnehmer wegen der Rückverfolgung etwaiger Infektionsketten nachvollziehbar sein müssen. Die Platzvergabe für die zur Verfügung stehenden 200 Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmel- dung. Anmeldungen zum Gottesdienst bitte bei Hermann Haas, 0171 /2731707 oder hhaas53@googlemail. com. (Im Pfarrbüro werden keine Anmeldungen angenommen!) Leider können keine Prozessionen aus den einzelnen Ortsteilen zur Kapelle stattfinden. Ebenso wird es keine Andacht um 15.00 Uhr geben können, da in der kurzen Zeit zwischen dem Pilgeramt morgens und der Andacht nachmittags die Bestuhlung nicht geändert werden kann bzw. schon abgebaut wird. Wir sind sehr froh, dass es uns mit Hilfe vieler Ideengeber und der Zivilgemeinde gelungen ist, dass dieser Orannatag 2020 nicht abgesagt werden musste (bei ansteigenden Infektionszahlen wird gege- benenfalls eine Absage des Orannatages erfolgen müssen). Im Voraus vielen Dank an alle, die das möglich gemacht haben! Ich freue mich sehr, mit Ihnen den Orannatag feiern zu können! Elmar Klein, Pfr.
Sie können auch lesen