Lothringer Kreuz am Grenzweg Berus - MTYPE media

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Lothringer Kreuz am Grenzweg Berus - MTYPE media
57. Jahrgang                        Donnerstag, 27.08.2020                                   35/20

                             Mit dem Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn

                                                       Lothringer Kreuz am
                                                       Grenzweg Berus
       Altforweiler

             Berus

                                                                                               Foto: Maria Rommelfanger
             Bisten

          Felsberg

         Überherrn

                      Themen in dieser Ausgabe u.a.
                      Aktuelle Nachrichten aus Überherrn, sowie
                      Rätsel- und Malspaß für Groß und Klein
        Wohnstadt
THEMA DER WOCHE
EIN DORF
    aus der Gemeinde Überherrn – Mitteilungen der Bürgermeisterin

EIN DORF
SPIELT TENNIS
SPIELT TENNIS

29.
29.     August
        August          2020
                        2020
Tennisanlage TC Altforweiler
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   unter www.tcaltforweiler.de/ein-
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  dorf-spielt-tennis/ oder per E-Mail
   unter www.tcaltforweiler.de/ein-
 an info@tcaltforweiler.de
  dorf-spielt-tennis/        mitE-Mail
                      oder per   eurem
  Teamnamen
 an             und den Namen
    info@tcaltforweiler.de        der
                             mit eurem
 Spieler. Gespielt
  Teamnamen     undwird
                     deninNamen
                            2er Teams.
                                  der
   Anmeldegebühr
 Spieler.             proinTeam:
          Gespielt wird          10€
                            2er Teams.
   Anmeldegebühr pro Team: 10€

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Überherrn                                                            Seite 3                                                      Woche 35/2020

 Ärzte-Dienst von 8:00 - 8:00 Uhr                                       Notruf
 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ)                                      Polizei............................................................... 110
 im MARIENHAUS KLINIKUM ST. ELISABETH SAARLOUIS,
 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis                                     Feuerwehr ........................................................112
 Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Telefon: 0180 5663003                        Rettungsdienst ................................................112
 Kinderärztlicher-Notfalldienst von 8:00 - 8:00 Uhr
 Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder & Jugendliche                     Polizeirevier Bous............................06834 9250
 im MARIENHAUS KLINIKUM ST. ELISABETH SAARLOUIS,
 Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
 Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so gering
                                                                        Polizeiposten Überherrn ..........................92520
 wie möglich zu halten, vorher anzurufen.
 Sa. 29.08./So. 30.08.2020 Telefon: 06831 1257883                       Ortsvorsteher
                                                                        Siehe unter den jeweiligen Ortsteilen im Innenteil
 Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                         Freiwillige Feuerwehr Überherrn
 (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte)                               Wehrführer: Alois Thilmont                          Tel. 06837 909525
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassen-           Löschbezirk Altforweiler: Stefan Feiler                   Tel. 7234008
 ärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheit-         Löschbezirk Berus: Markus Zöllner                   Tel. 0163 6662352
 lichen Rufnummer 116117. Zusätzlich sind unsere Bereit-
                                                                        Löschbezirk Felsberg: Jörg Schönberger               Tel: 06837 74557
 schaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag, 8.00 Uhr,
 bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen, Rosenmontag sowie an              Löschbezirk Süd: Patrick Hörner                           Tel. 7230077
 Brückentagen.
                                                                        Behindertenbeauftragter
 Zahnärzte-Dienst                                                       Norbert Güthler, Kirchenstraße 55 A                        Tel. 7248100
 (nur in dring. Fällen u. n. vorheriger telef. Vereinbarung)            n.guethler@gmx.de                                             ab 18 Uhr
 Sa. 29.08./So. 30.08.2020
 Beckert A., Schwalbach/Hülzweiler, Tel.: 06831-59339                   Schiedspersonen der Gemeinde Überherrn
                                                                        Altforweiler und Berus:
 Apotheken-Dienst                                                       Walter Grube, Brunnenstr. 55,                                Tel. 3805
 Freitag:    Europa-Apotheke, Überherrn,                                Felsberg: Helga Jenal, Schulstr. 14                 Tel. 06837 708377
             Alleestraße 1, Tel. 06836 5781
 Samstag:    Römer-Apotheke, Saarlouis-Roden,
                                                                        Bisten, Überherrn und Wohnstadt:
             Schulstraße 7, Tel. 06831 88880                            Wilhelm Wagner, Am Wald 15                                    Tel. 92383
 Sonntag:    Löwen-Apotheke, Ensdorf,
             Provinzialstraße 107, Tel. 06831 958866                    Revierförster
 Montag:     Crispinus-Apotheke, Lisdorf,                               Kontakt
             Provinzialstraße 62b, Tel. 06831 3055                      Saar Forst Landesbetrieb
 Dienstag:   Doc`s-Apotheke, Saarlouis,                                 Forstrevier Überherrn
             Pavillonstraße 13, Tel. 06831 4881199                      Revierförster Matthias Krauser
 Mittwoch:   Saar-Apotheke, Saarlouis,                                  Zum alten Bergwerk, 66352 Großrosseln
             Lothringer Str. 1, Tel. 06831 41051                        Tel. +49 (0)681/9712-881, Mobil: +49(0)1708138324,
 Donnerstag: Vitalikum-Apotheke, Überherrn,
                                                                        m.krauser@sfl.saarland.de, www.saarforst.de
             Gluckstraße 1b,Tel. 06836 4710830

 Tierärztlicher Notfalldienst                                  Frauenhaus Saarlouis                         Tel. 06831 2200
 Sa. 29.08./So. 30.08.2020                                     Hilfe für misshandelte Frauen – Tag und Nacht erreichbar
 Tierärztin Borchardt, Hauptstr. 157, Schwalbach, 0170-8080212
                                                                        Pflegestützpunkt im Kreis Saarlouis
 Energis Netzgesellschaft mbH und Bereitschaftsdienst        Choisy-Ring 9, 66740 Saarlouis              Tel. 06831 120630
 Störungsnummer Strom                  Tel. 0681 9069-2611
 Störungsnummer Erdgas                 Tel. 0681 9069-2610 Leitstelle „Älter werden“
 KDÜ-Rufbereitschaft                                         Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444-239
 Wasser und Abwasser:
 während der Dienstzeiten:               Tel. 06836 92194-0 Seniorensicherheitsberater
 nach Dienstschluss:                      Tel. 0171 6242474 Frank Steinhauser, Telefonische Sprechstunde am
                                                             Dienstag und Donnerstag 9:00-12:00 Uhr Tel. 06836 9212470
 Service-Telefon Müllabfuhr (Reklamation)
 Fa. Adam, Merzig                      Tel. 06835 9551227 Altenpflege- und Betreuungszentrum Überherrn
 Gemeinde-Bauhof-Rufbereitschaft                Tel. 4710100 ABZÜ, Im Brückenhof 1                               Tel. 80000
 Öffnungszeiten Kompostieranlage:
 März bis November:        jeden Samstag von 9:00-14:00 Uhr
 Dez. bis Febr.:  jeden 1. Samstag im Monat 9:00-14:00 Uhr Schlüsselnotdienst                            Tel. 0173 3071107
Impressum:            Überherrner Rundschau mit amtlichem Bekannt-      Verantwortlich für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil:
                      machungsblatt der Gemeinde Überherrn              Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
                                                                        Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Herausgeber:          Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn,
                                                                        MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken,
                      Rathausstraße 101, 66802 Überherrn
Satz, Druck, Vertrieb MTYPE media GmbH, Untertürkheimer Str. 21a        Erscheinungsweise: Grundsätzlich jede Woche donnerstags
u. Anzeigenannahme: 66117 Saarbrücken, Tel. 0681/58850                  Bezugsbedingungen und -möglichkeiten:
                      E-Mail: amtsblatt@mtypemedia.de                   Kostenlose Zustellung an alle Haushalte in der Gemeinde Überherrn;
Für Manuskripte und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Haftung.      Redaktionsschluss: montags 12.00 Uhr
Überherrn                                                          Seite 4                                                 Woche 35/2020

               Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Überherrn
                        Bekanntmachungen und Informationen
 Herausgeber:                                           Verantwortlich für den Inhalt:            Satz und Druck:
 Die Bürgermeisterin der Gemeinde Überherrn             Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin,   MTYPE media GmbH
 Rathausstraße 101, 66802 Überherrn                     Rathausstraße 101, 66802 Überherrn        Untertürkheimer Str. 21a, 66117 Saarbrücken

 Postanschrift:            Telefon: 0 68 36/90 9-0                     Öffnungszeiten:                   Meldeamt, Standesamt,
 Gemeinde Überherrn        Telefax: 0 68 36/90 9-192                   Mo. - Do.: 08.30 – 12.00 Uhr      Gewerbeamt:
 Postfach 1261             Internet: www.ueberherrn.de                            14.00 – 16.00 Uhr      Mo. - Mi.: 08.30 - 12.00 Uhr
 66800 Überherrn           E-Mail: rathaus@ueberherrn.de               Fr.:       08.30 – 12.00 Uhr      Do.:       07.00 - 12.00 Uhr
                           (Bitte Hinweis im Internet beachten.)                                         Fr.:       08.30 - 12.00 Uhr
                                                                                                         und nach Vereinbarung
                         Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Nummer 35/20                                             Donnerstag, 27.08.2020                                               57. Jahrgang

                                              Amtliche Bekanntmachungen

 Öffentliche Bekanntmachung                                                Öffentliche Bekanntmachung
 Es findet eine Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag,                   Es findet eine Sitzung des Ortsrates Bisten am Mittwoch,
 03.09.2020 um 18:00 Uhr, im Kulturhaus Überherrn statt.                   09.09.2020 um 18:30 Uhr, im Kulturhaus Überherrn statt.

 Tagesordnung:                                                             Tagesordnung:
 Öffentlicher Teil                                                         Öffentlicher Teil
 1 Eröffnung der Sitzung                                                   1 Eröffnung der Sitzung
 2 Bürgeranhörung                                                          2 Bürgeranhörung
 3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift                           3 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift
 4 Radweg "Auf den Spuren der Linie 9" - Förderantrag                      4 Bausachen
 5 Radwegekonzept der Gemeinde Überherrn                                   5 Haushalt 2020
 6 Mietvertrag Kulturhaus                                                  6 Straßenverkehrssituation
 7 Anbindung Ortsteil Felsberg und Industriegebiet Häsfeld an              7 Termine
   den ÖPNV (Busverkehr)                                                   8 Anfragen und Auskünfte
 8 Anfragen und Auskünfte
                                                                           Überherrn, den 24.08.2020
 Überherrn, den 24.08.2020                                                 Vinzenz Winter
 Anne Yliniva-Hoffmann                                                     Ortsvorsteher
 Bürgermeisterin

                        An alle Nutzer der Turnhallen/Sporthalle
                                                          BESPRECHUNG
 zur Festlegung der Nutzungspläne der Turnhallen und Gymnastikräume in der Gemeinde Überherrn sowie der Adolf-Collet-Halle für
 das Winterhalbjahr 2020/21
                Montag, 14. September 2020, 19.00 Uhr, Im Bistro der Adolf-Collet-Halle
 Mit freundlichen Grüßen
 im Auftrag
 Erika Weber
Überherrn                                                         Seite 5                                                Woche 35/2020
                   Verordnung                                          setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung
         zur Änderung infektionsrechtlicher                            der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend
                                                                       Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die
         Verordnungen zur Bekämpfung der                               privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.
                 Corona-Pandemie                                                    § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
                        vom 21. August 2020                            (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vul-
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz          nerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wer-
1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-             den, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.
gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert         (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.             folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra-
1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienstgesetzes vom             gen:
19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1            1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenver-
des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsicht-                kehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und
lich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 des                 Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Halte-
Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amts-               stellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher
bl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März                  ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Per-
2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 verord-          sonal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim
net die Landesregierung:                                                      Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Mindestabstand
                               Artikel 1                                      von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die
   Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für                         entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der
   Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus                       Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen,
Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-                   2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und
reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020                     Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zuge-
(Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8.                  hörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab
August 2020 (Amtsbl. I. S. 738), wird wie folgt geändert:                     Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt:                                  Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Per-
„(5) Personen, die in der Landesaufnahmestelle neu oder nach                  sonal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen
mehrtägiger, dauernder Abwesenheit erneut aufgenommen wer-                    entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige Infektions-
den, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Aufnahme                 schutzmaßnahme gewährleistet ist,
den ihnen jeweils zugewiesenen Unterbringungs- und Versor-                 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleis-
gungsbereich nicht verlassen. Das Landesverwaltungsamt als                    tungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund
nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Saarländischen Aufenthalts-                    ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3
verordnung zuständige Landesbehörde für die Aufnahmeeinrich-                  zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körpernahe
tung kann den Betroffenen jederzeit neue Unterbringungs- und                  Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem
Versorgungsbereiche zuweisen und Ausnahmen von der Ver-                       nicht entgegensteht,
pflichtung des Satzes 1 anordnen. Absatz 3 gilt entsprechend.“             4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili-
2. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                      tationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in
a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma er-                     Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen
    setzt (ebenso Artikel 1 Nummer 3).                                        Psychotherapeutenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsy-
b) Folgende Nummer 4 wird angefügt:                                           chotherapeutenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pfle-
   „4. deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung                              gediensten und den übrigen an der Patientenversorgung
   a) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen                beteiligten ambulanten und stationären Einrichtungen des
      oder                                                                    Gesundheitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung
   b) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Uni-                 oder Leistungserbringung entgegensteht,
      on und internationaler Organisationen zwingend notwendig             5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen
      ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn              Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zu-
      oder Arbeitgeber zu prüfen und schriftlich zu bescheinigen.“            letzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl.
3. § 5 wird wie folgt geändert:                                               I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art
a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:                            sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplät-
„5. entgegen § 1 Absatz 5 vorsätzlich oder fahrlässig einen ihm               zen und bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Un-
zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereich ver-                      terkünften, sofern nicht arbeitsschutzrechtliche Bestim-
lässt,“                                                                       mungen entgegenstehen oder eine andere, gleichwertige
b) Die bisherigen Nummern 5 bis 8 werden die Nummern 6 bis 9.                 Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist.
4. § 7 wird wie folgt gefasst:                                         (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2
„§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten                                   genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum
Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft und am 6.           Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Ver-
September 2020 außer Kraft.“                                           antwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Be-
                               Artikel 2                               treibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Stra-
                    Verordnung zur Bekämpfung                          ßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese haben
                   der Corona-Pandemie (VO-CP)                         auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.
               § 1 Grundsatz der Abstandswahrung                       (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,
(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Mi-      dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des
nimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Kon-            sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer
takt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen.     Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der
Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen            Lage sind.
von eineinhalb Metern einzuhalten.                                                         § 3 Kontaktnachverfolgung
(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eige-                 (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend
nen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer            zu gewährleisten
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gera-                1. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-
der Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweili-                ländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger
gen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).                            Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen
(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen                    Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Getränke,
Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-                    2. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern
Überherrn                                                       Seite 6                                                Woche 35/2020
       und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazuge-          6. die Veranstaltung von Reisebusreisen,
       hörigen Probenbetrieb,                                            7. den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser
    3. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,                                 Verordnung nicht untersagt ist.
    4. bei Gottesdiensten und Bestattungen,                                             § 6 Kontaktbeschränkungen
    5. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,         (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
    6. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,                       (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
    7. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen,        der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Personen
    8. bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verordnung   und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu
       nicht untersagt sind.                                         erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als
(2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen      20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters
haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbar-          der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeigne-
keit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Ver-      te Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maß-
treters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienname,          gabe des § 3 zu treffen und besondere infektionsschutzrechtli-
Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.                     che Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen sind:
(3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck              1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb
als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter                von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung unter-
verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Er-                 sagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der
hebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu                    jeweiligen Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind
löschen.                                                                    einzuhalten,
                  § 4 Betretungsbeschränkungen                           2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher                sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson
nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anla-               nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfas-
gen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschränkungen                sen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,
durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kun-         3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe
den oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quad-                 von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe).
ratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche          Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3
nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes     ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer
im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besu-         möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des familiären
cher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.                 Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren weiteren
(2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten-     Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder der
gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den           sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3.
Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Be-         (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in
trieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen          der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis
sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.                einschließlich 31. Oktober 2020 untersagt. Die übrigen Bestim-
                       § 5 Hygienekonzepte                           mungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.
(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach    (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag in
dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen     atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der Orts-
und Betriebe, die Veranstalter von Veranstaltungen nach § 6 sowie    polizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infek-
die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im    tionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.
Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des je-      (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und
weiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu    Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die
erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.      kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und
(2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Kon-         Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Ab-
takten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstandes       satz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.
nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, Besuchern           (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-
und des Personals vor Infektionen sowie zur Durchführung von ver-    körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und
stärkten Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. Dabei   Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerich-
sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert          te bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien
Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fas-   und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen
sung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der      und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1
zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten.                      Satz 3 einzuhalten ist.
(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hy-            (7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspolizeili-
gienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich            cher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der Orts-
zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für           polizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichsspe-       soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht
zifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechende              vertretbar ist.
Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.de              (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Him-
veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen Verant-     mel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räum-
wortlichen und Veranstaltern einzuhalten.                            lichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des
Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbesonde-           Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus Infekti-
re erforderlich für                                                  onsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilnehmerzahl, die
    1. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saar-          Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsregeln sowie die
       ländischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger      besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gewährleistet sind.
       Gastronomiebetriebe jeder Art,                                (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind
    2. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam-       zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-
       pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Un-      den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz
       terkünfte,                                                    3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche
    3. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,       Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.
       Thermen und Saunaanlagen,                                        § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie
    4. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder                          Schließung von Einrichtungen
       Konzerten und Kinovorstellungen und sonstige kultureller      (1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2
       Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,         Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Ok-
    5. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,                   tober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182
Überherrn                                                     Seite 7                                               Woche 35/2020
der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), außerhalb      Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegenehmi-
von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsge-   gung kann zeitlich befristet werden.
werbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des Prosti-               § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
tuiertenschutzgesetzes sind untersagt.                             Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB
(2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordellbe-    IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein
trieben und Swingerclubs.                                          Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das
(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von   auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen
Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzun-      der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-
gen aufgenommen werden:                                            Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell
    1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen,     gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur
    2. unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz       vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3
       1 Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der    und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1
       Eigenart der Sportart möglich ist oder die Durchführung     Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung
       nicht im familiären Bezugskreis erfolgt,                    des Konzepts ist der Leistungserbringer verantwortlich.
    3. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektions-      § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations-
       maßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von                            einrichtungen, Krankenhäuser
       Geräten,                                                    (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-
    4. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-      und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-
       und Hygieneregeln,                                          ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1
    5. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen         können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-
       durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und               heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in
    6. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1.   Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen genehmigt werden.
Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei     Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.
der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass   Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für
die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraussetzungen       Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Musterhy-
eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssports      gieneschutzkonzepts des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von       Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist gegenüber den
Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des             für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.                                  zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regio-
Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch    nalverband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme der Betreuungs-
im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes           tätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständigkeiten gemäß §
1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen        12 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.
eines Nutzungs- und Hygienekonzepts des Sportfachverbandes         (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän-
stattfindet.                                                       dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom
(4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder bei     6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2
der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen kei-    des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im
ne Gäste aufgenommen werden, die aus einem Landkreis oder          Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das
einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepu-       Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter
blik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in       Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlini-
dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten      en, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der
Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-      Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besu-
CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als 50 pro 100.000       cher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des
Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und klar regional ein-   Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der
grenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen           Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.
analog zur Vorgehensweise in den betroffenen Gebieten auf          (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-
diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Ausgenommen             bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen an-
sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, fran-    geordnet:
zösischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt,         1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag
dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit            von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu
dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der                 schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüglich vor-            Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezo-
legen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiolo-           gene Aspekte zu berücksichtigen.
gische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäi-        2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben
schen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine               auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Vorausset-
Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard             zungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der
aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor                unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer
der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme               und stationärer Versorgung ein Hygienekonzept unter Ein-
nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die                              bindung der zuständigen Gesundheitsämter zu erstellen.
    1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder               Dieses hat unter anderem zu berücksichtigen, um eine voll-
       medizinisch veranlasst anreisen oder                               ständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem
    2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere ei-          Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch
       nen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises            eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives
       gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder              SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
       Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürfti-            Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch
       ger Personen haben.                                                auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausge-
Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begründe-            nommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechts
ten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für Ein-          sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche,
reisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt es           insbesondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und De-
bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen                  menzpatientinnen und -patienten, die Begleitung bei Auf-
für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus.                 klärungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Be-
(5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-             handlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher
zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit               müssen namentlich bei der Einrichtung registriert sein. Für
dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der            den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten
Überherrn                                                       Seite 8                                               Woche 35/2020
       und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.        zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen
    3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach          Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.
       Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales,                                § 13 Besondere Regelungen
       Gesundheit, Frauen und Familie so zu planen und durch-                        bei regionalem Infektionsgeschehen
       zuführen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für CO-        Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus
       VID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt   in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken in-
       insbesondere für die Kapazitäten in der Intensivmedizin.      nerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 pro
    4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Ein-      100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen mit
       richtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besuche-      den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Verordnung
       rinnen und Besucher können unter Berücksichtigung der         die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten räum-
       Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet wer-       lichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Das Ministerium
       den. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlungen         für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterrichtet das
       des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.                    RKI über die getroffenen Maßnahmen.
(4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-                        § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs-          (1) Diese Verordnung tritt am 24. August 2020 in Kraft. Gleich-
rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger aus-       zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
genommen.                                                            vom 8. August 2020 (Amtsbl. I S. 738) außer Kraft.
            § 10 Hochschulen, Berufsakademien und                    (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf
          wissenschaftliche Forschungseinrichtungen;                 des 6. September 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten
            Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge                   mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
                       sowie Fortbildungen                                                          Artikel 3
(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der                                      Inkrafttreten
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der            Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 24. August
Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für          2020 in Kraft.
Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe-        Saarbrücken, den 21. August 2020
triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von       Die Regierung des Saarlandes:
Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der               Der Ministerpräsident
Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule         Hans
gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-        Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Angebote zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Anpas-          Rehlinger
sung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die         Der Minister für Finanzen und Europa
jeweilige Hochschule zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen           Der Minister der Justiz
werden.                                                              Strobel
(2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-       Der Minister für Inneres, Bauen und Sport
nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie          Bouillon
mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür          Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt wer-          Bachmann
den, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfeststellung zu ge-    Die Ministerin für Bildung und Kultur
währleisten sind.                                                    Streichert-Clivot
(3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten        Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz
laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,        Jost
Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend
anzupassen.
(4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-
kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-
                                                                                      Sonstige
kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-                amtliche Bekanntmachungen
einrichtungen im Saarland.
(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe-
rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforderlichen
Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dasselbe gilt
für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher Ausbildungs-
                                                                          Herzlichen Glückwunsch
gänge und Fortbildungen. Die näheren Bestimmungen trifft die
jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.
(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-
                                                                          unseren Jubilaren
                                                                      Frau Anne Rühle, Marie-Curie-Ring 4, Ortsteil
tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie          Wohnstadt zur Vollendung des
können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-           75. Lebensjahres am 28. August 2020,
maßnahmen durchgeführt werden.
            § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                  Frau Maria Schwarz, Metzer Straße 49, Ortsteil Felsberg
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24              zur Vollendung des 90. Lebensjahres am 01. September
des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahr-      2020.
lässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§ 3
bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.                  Überherrn, 24. August 2020
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infek-        Anne Yliniva-Hoffmann, Bürgermeisterin
                                                                      Günter Hild, Ortsvorsteher
tionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzig-
                                                                      Alois Thilmont, Ortsvorsteher
tausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-
fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.                            Konjunkturprogramm für den Kultur- und
                    § 12 Zuständige Behörden                         Medienbereich: NEUSTART KULTUR
(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Ver-        Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR
ordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwaltungs-        sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und
behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrig-          Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen,
keiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände.             die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-   versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme
Überherrn                                                       Seite 9                                                Woche 35/2020
wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen        Zeiten erfaßt sind, können Versicherungsverläufe beim Versicher-
eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.                     tenberater Hans Rudolf Folz angefordert werden. Ebenso werden
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter                   rentenrechtliche Fragen und Probleme, die sich rund um die Ren-
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/                      te und Rehabilitation ergeben, an die Selbstverwaltungsbüros wei-
staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-star-        tergeleitet. Terminabsprachen unter der Telefon-Nummer: 06836
tet-1767056                                                          471351, Hans Rudolf Folz, Versichertenberater der Deutschen
                                                                     Rentenversicherung
Überbrückungshilfe für kleine
und mittelständische Unternehmen                                     Der Versichertenberater
Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine   der Knappschaft Bahn See
und mittelständische Unternehmen, Selbstständige, sowie ge-          Sachverstand vor Ort
meinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während       Der Ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenver-
der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsa-        sicherung Knappschaft-Bahn-See, Andreas Rausch, berät kos-
mes Angebot von Bund und Ländern.                                    tenlos in sozialversicherungsrechtlichen Fragen, d.h. der gesetzli-
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter                   chen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de                              Darüber hinaus werden Anträge aus dem Bereich der gesetzli-
                                                                     chen Rentenversicherung für die KNAPPSCHAFT auf Kranken-
Antrittsbesuch Emmanuel Schuler,                                     und Pflegeversicherungsleistungen kostenfrei aufgenommen.
Maire de L' Hôpital                                                  Andreas Rausch, De Gasperi Ring 4, 66802 Überherrn
                                                                     Terminabsprachen können telefonisch unter der Rufnummer
                                                                     Tel. 06836 7235025 getroffen werden.

Vergangene Woche war der neue Bürgermeister unserer Partner-
gemeinde L' Hôpital, Emmanuel Schuler, zu einem Antrittsbesuch
in unserer Gemeinde. Bürgermeisterin Anne Yliniva-Hoffmann und
einige Mitglieder des Partnerschaftsvereins und begrüßten den
frischgewählten Bürgermeister und freuen sich auf die weitere        Wechsel der Wasserzähler
Zusammenarbeit mit unserer Partnergemeinde.                          gemäß den Eichbestimmungen
                                                                     Ab Montag, 31. August 2020, werden von Mitarbeitern unseres
Norbert Güthler ist Behindertenbeauftragter                          Hauses wieder Wasserzähler gewechselt, deren Eichzeit gemäß
der Gemeinde Überherrn                                               den Eichbestimmungen in diesem Jahr abläuft.
                                 Norbert Güthler wurde vom Ge-       Treffen unsere Mitarbeiter den Kunden nicht an, wird eine Informa-
                                 meinderat zum ehrenamtlichen        tion hinterlassen und der Kunde darin gebeten, direkt eine Termin-
                                 Behindertenbeauftragten     der     vereinbarung unter der in der Information angegebenen Rufnum-
                                 Gemeinde Überherrn gewählt.         mer zu treffen.
                                 Er wird das Amt bis voraussicht-    Unsere Mitarbeiter sind im Besitz eines Firmenausweises. Sind
                                 lich 2024 übernehmen.               Sie im Zweifel, ob die Sie aufsuchende Person tatsächlich ein Mit-
                                 Als Behindertenbeauftragter ist     arbeiter der KDÜ ist, lassen Sie sich bitte den Ausweis vorlegen
                                 er der zentrale Ansprechpartner     oder rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 06836 92194-0).
                                 für alle Angelegenheiten und        Aufgrund des Zutrittsrechts nach § 16 der AVBWasserV bitten wir
                                 Fragen, die Menschen mit Be-        unsere Kunden, unseren Mitarbeitern ungehindert den Zutritt zu
                                 hinderung betreffen.                den entsprechenden Räumen und Zählern zu gestatten und dafür
                                 Zu seinen Aufgaben zählt es         Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler ohne Einschränkung frei
                                 auch die Gemeinde zu beraten,       zugäng-lich sind.
                                 wie sie das Leben in der Ge-        Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) bitten wir Sie zu
                                 meinde barrierefreier gestalten     Ihrer und der Sicherheit unserer Mitarbeiter die bestehenden Hy-
                                 kann z.B. durch Absenkung von       giene- und Abstandsregelungen einzuhalten. Für Ihre Mithilfe vie-
Bordsteinen, Bau von Rampen oder Einrichtung von Behinderten-        len Dank.
parkplätzen. Die Gemeinde möchte es Menschen mit Behinde-            Jörn Krzizok, KDÜ GmbH
rung ermöglichen, ihren Alltag, so weit wie möglich, selbständig
und ohne fremde Hilfe zu bewältigen.
Termine und Beratungen können täglich ab 18 Uhr vereinbart wer-                       Schulnachrichten
den.
Kontakt:
Norbert Güthler, Tel.: 06836 7248100, Mail: n.guethler@gmx.de        Grundschule St. Oranna Berus
                                                                     Am ersten Schultag nach den Sommerferien warte-
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung                           ten 40 Erstklässler, ausgerüstet mit bunten Schultü-
Auskunft in Rentenangelegenheiten                                    ten und Ranzen, gespannt darauf, dass es los geht.
Der Versichertenberater für DRV Bund und DRV Saarland                Wegen der Corona-Pandemie wurden die beiden
Hans Rudolf Folz, Felsberger Str. 61, 66802 Altforweiler             ersten Klassen jedoch nicht gemeinsam einge-
führt Sprechstunden nach telefonischer Terminabsprache durch.        schult, sondern nacheinander in zwei getrennten Feiern.
Während der Sprechstunden können Rentenanträge gestellt und          Eigentlich hätte unser Schulchor auch zur Begrüßung der Neu-
Kontenklärungsverfahren eingeleitet werden. Um zu prüfen ob alle     en ein Begrüßungslied gesungen, da aber vor den Ferien wegen
Überherrn                                                       Seite 10                                               Woche 35/2020
Corona nicht gesungen und geprobt werden durfte, fing Frau
Grasmück direkt mit ihrer Begrüßung der Eltern, Großeltern und
natürlich der wichtigsten Personen dieses ersten Schultages, den
                                                                                  Ende des Amtlichen
Erstklässlern, an.                                                              Bekanntmachungsblattes
Begrüßen konnte Frau Grasmück aber auch den Pastor der Pfar-
reiengemeinschaft Überherrn, Herrn Elmar Klein. Da der Schulan-
                                                                                der Gemeinde Überherrn
fangsgottesdienst in diesem Jahr nicht stattfinden kann, segnete
er die Kinder und überreichte ihnen ein kleines Geschenk, einen
Rettungsring, der die sie symbolisch daran erinnern soll, dass sie
nie alleine sind. Dass nämlich neben ihren Eltern, Familien, Leh-                             Gesamtgemeinde
rern und Freunden auch Gott für sie da sein würde.
Die Ortsvorsteher von Altforweiler, Berus und Felsberg, die wegen
der Verkleinerung der Feier nicht, wie sonst üblich, anwesend wa-     Dekanatschor „Intermezzo“
ren, ließen den Kindern herzliche Grüße ausrichten und wünsch-        Liebe Sängerinnen und Sänger.
ten ihnen einen guten Schulanfang.                                    Wie bereits per Mail bekanntgegeben, werden wir versuchen in
Auch Herrn Michael Demmerle, den 1. Vorsitzenden unseres För-         den nächsten Wochen in Kleingruppen zu proben, jeweils in der
dervereins, konnte Frau Grasmück begrüßen und bedankte sich           Kirche St. Bonifatius Überherrn. Die nächsten Termine sind wie
                                                                      folgt: Donnerstag, 27.8. von 19.30-20.25 Uhr Alt I/von 20.35-21.30
bei ihm für sein Engagement und das des Vereins.                      Uhr Alt II; Donnerstag, 3.9. von 19.30-20.25 Uhr/Tenor, von 20.35-
Die neuen Erstklässler hatten schon ganz konkrete Vorstellungen,      21.30 Uhr Bass; Dienstag, 8.9. von 19.30-20.25 Uhr Sopran II/von
was sie zukünftig in der Schule lernen würden. Zu diesem Thema        20.35-21.30 Uhr Sopran I.
sahen und hörten sie dann das von der Klasse 4b vorgetragene          Hoffen wir, dass wir also auch in kleinen Schritten wieder Vor-
Gedicht „Wenn ein Löwe in die Schule geht“. Mit viel Freude sa-       wärtskommen beim Proben und Üben.
hen sie auch den Schwungtuchtanz , den die Klasse 3b ihnen            Herzliche Grüße, Susanne Zapp-Lamar
zeigte und den Schultütenrap der Klasse 4a. Vielen Dank den drei
Klassen, die dieses schöne Programm für ihre neuen Mitschüler         Handball in Überherrn
mit ihren Lehrerinnen einstudierten.                                  HSG Fraulautern/Überherrn
Zum Schluss verglich die Schulleiterin die Lehrer noch mit Gärt-      Neuste Infos
nern, die den Kindern beim Wachsen helfen und denen sie ver-          Einladung zur Mitgliederversammlung 2020
trauen dürfen.                                                        An alle Mitglieder des HC Überherrn e.V. und des HSV 1924 Frau-
Dann endlich ging es mit der Klassenlehrerin zum ersten Unter-        lautern e.V.
richt in den Klassensaal. Währenddessen konnten sich die Eltern       Die für den 3. April geplanten Mitgliederversammlungen mussten aus
beim Förderverein in der Pausenhalle mit Kaffeestückchen, Lau-        bekannten Gründen abgesagt werden. Die Vorstände des HC Über-
                                                                      herrn und des HSV 1924 Fraulautern laden nunmehr erneut zu der
genteilchen und diversen Getränken stärken. Vielen Dank unseren
                                                                      gemeinsamen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am Freitag,
fleißigen Helferinnen und Helfern unseres Fördervereins wieder        11. September 2020, 18:30 Uhr im Vereinshaus Fraulautern statt.
für diese Unterstützung!                                              Die Tagesordnung und weitere Informationen finden Sie in den
Herzlichen Dank auch dem Vertreter unseres Hausmeisters, Herrn        nachstehenden Erläuterungen. Die Vorstände des HC Überherrn
Lutz Weidenhof, und Frau Anni Buchalik für das Vorbereiten der        und des HSV 1924 Fraulautern haben 2019 beschlossen, dass die
Feier im Freien, Herrn Pastor Klein für sein Kommen und den Leh-      Mitgliederversammlungen gemeinsam durchgeführt werden. Wir
rerinnen für das Einstudieren des Programms.                          würden uns freuen viele Vereinsmitglieder begrüßen zu können.
Das Lehrerkollegium der Grundschule St. Oranna wünscht al-            Die Mitgliederversammlungen sind lt. Satzung §15 (2) unabhängig
len Erstklässlern sowie Schülerinnen und Schülern unserer             von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Schule einen guten Start ins neue Schuljahr, das weiterhin            Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis zum 04. Sep-
wegen Corona anders und wieder ein besonderes sein wird,              tember 2020 bei den jeweiligen Vorsitzenden eingereicht werden.
und viel Freude am Lernen!                                            Tagesordnung
Marita Grasmück, Schulleitung                                         TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
                                                                      TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
                                                                      TOP 3 Feststellung der Anwesenheit und Stimmenanzahl
                                                                      TOP 4 Genehmigung der Niederschrift der letzten Mitgliederver-
                                                                              sammlung
                      Freiwillige Feuerwehr                           TOP 5 Anträge zur Tagesordnung
                                                                      TOP 6 Genehmigung der Tagesordnung
                                                                      TOP 7 Jahresbericht der Vorstände
Löschbezirk Felsberg                                                  TOP 8 Jahresbericht der1. Kassierer
                                                                      TOP 9 Bericht der Kassenprüfer
Anstatt der für Freitag, 28.08., geplanten Gesamtübung, findet eine
                                                                      TOP 10 Aussprache zu den Berichten
löschbezirksintere Übung statt. Wir treffen uns dazu um 18:00 am      TOP 11 Entlastung der Vorstände
Gerätehaus. Thema wird Grundlagen der technischen Hilfe sein.         TOP 12 Verschiedenes
Weiterer Termine:                                                     Die Satzung der beiden Vereine, die Niederschrift der letzten Mit-
So 06.09.20 08:00 Übung                                               gliederversammlung sowie weitere Dokumente sind auf der Web-
Sa 12.09.20 16:00 Möglichkeit Atemschutzstrecke SLS                   seite der HSG Fraulautern-Überherrn nachzulesen, bzw. besteht
Bitte zu allen Terminen pünktlich und zahlreich erscheinen.           die Möglichkeit des Downloads von dieser Seite
Jörg Schönberger, Löschbezirksführer                                  http://www.hsg2011.de/downloads.php
                                                                      Bei der Durchführung der Versammlung sind die Bestimmungen
                                                                      der Hygieneverordnung/des Hygienekonzeptes zu beachten!
Löschbezirk Süd                                                       Infos, Fotos und ausführliche Berichte auf www.hsg2011.de, auf
Hallo Kameraden,                                                      facebook/die Falken HSG Fraulautern/Überherrn oder instagram/
Mittwoch, 26.08.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.                     die.falken
Mittwoch, 02.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.
Mittwoch, 09.09.2020, Übung. Beginn um 18.30 Uhr.                     MGV „Frohsinn“ Überherrn
Samstag, 12.09.2020, Atemschutzstrecke in SLS. Treffen um 15.15       Liebe Sänger, am 26.8. treffen wir uns alle um 19.30 Uhr
Uhr am Gerätehaus.                                                    zur Probe. Um Beachtung der derzeit üblichen Hygieneer-
Freitags Arbeitsdienst ab 18.00 Uhr.                                  fordernisse wird dringend gebeten.
Mit kameradschaftlichem Gruß, i.A. Aylin Meißner                      Damian Schmitt
Überherrn                                        Seite 11                                   Woche 35/2020

                           Orannatag 2020
   findet voraussichtlich unter aktuellen Bedingungen statt
  Liebe Mitchristen,
  ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch in diesen Jahr den Orannatag feiern
  können. In Anbetracht der aktuellen Situation müssen wir natürlich die Gegebenheiten anpassen.

  In enger Absprache mit der Gemeinde Überherrn, besonders dem Ordnungsamt, planen wir am Mon-
  tag, 21.09. um 10.00 Uhr auf dem Freigelände an der Orannakapelle einen Pilgergottesdienst. Es wer-
  den 200 Plätze mit Bestuhlung zur Verfügung stehen. Wie bei allen Gottesdiensten seit März müssen
  vorher Anmeldungen erfolgen, da die Teilnehmer wegen der Rückverfolgung etwaiger Infektionsketten
  nachvollziehbar sein müssen.
  Die Platzvergabe für die zur Verfügung stehenden 200 Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmel-
  dung.
  Anmeldungen zum Gottesdienst bitte bei Hermann Haas, 0171 /2731707 oder hhaas53@googlemail.
  com. (Im Pfarrbüro werden keine Anmeldungen angenommen!)

  Leider können keine Prozessionen aus den einzelnen Ortsteilen zur Kapelle stattfinden. Ebenso wird
  es keine Andacht um 15.00 Uhr geben können, da in der kurzen Zeit zwischen dem Pilgeramt morgens
  und der Andacht nachmittags die Bestuhlung nicht geändert werden kann bzw. schon abgebaut wird.

  Wir sind sehr froh, dass es uns mit Hilfe vieler Ideengeber und der Zivilgemeinde gelungen ist, dass
  dieser Orannatag 2020 nicht abgesagt werden musste (bei ansteigenden Infektionszahlen wird gege-
  benenfalls eine Absage des Orannatages erfolgen müssen).

  Im Voraus vielen Dank an alle, die das möglich gemacht haben!
  Ich freue mich sehr, mit Ihnen den Orannatag feiern zu können!

  Elmar Klein, Pfr.
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