Älterwerden in Taunusstein - Zweiter Senior/innenplan der Stadt Taunusstein 2006 bis 2011
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miteinander– aktiv– in die Zukunft
Älterwerden in
Taunusstein
Zweiter Senior/innenplan
der
Stadt Taunusstein
2006 bis 2011
Stand Juli 2006
Seite 1 von 60Vorwort
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger,
eine „Gesellschaft des langen Lebens“ zu gestalten und den entstehenden Anforderungen
gerecht zu werden, die im Zusammenhang mit dem aller Orten zitierten demographischen
Wandel einhergehen, stellt eine zentrale Herausforderung für die Weiterentwicklung der
Altenhilfeplanung in Taunusstein dar. Dieser Herausforderung ist sich Taunusstein bewusst
und stellt sich dieser Aufgabe schon seit vielen Jahren. Beleg hierfür ist, dass Taunusstein
eine der ersten Städte im Rheingau –Taunus -Kreis war, die einen demokratisch gewählten
Seniorenbeirat installiert hat.
1992 hat der erste Seniorenbeirat in der Stadt Taunusstein die ersten seniorenpolitischen
Grundsätze entwickelt und im Jahr 2000 wurde der erste Taunussteiner Seniorenplan
verabschiedet. Wie der Vergleich mit den damals aufgestellten Forderungen für die
Taunussteiner Seniorenarbeit zeigt, wurden diese umgesetzt und mit Leben erfüllt.
Mit dem heute vorliegenden zweiten Senior/innenplan der Stadt Taunusstein
miteinander – aktiv - in die Zukunft
Älterwerden in Taunusstein
legt die Stadt Taunusstein eine Basis für die im Aufbruch und Umbruch befindliche
Seniorenarbeit. Fokus des Berichtes sind die Sammlung der Daten zur Lebens- und
Wohnwelt der älteren Menschen, die noch weitgehend selbständig ihren Lebensalltag
gestalten. Der umfassende Seniorenplan ist eine Fortsetzung des Ansatzes, neue
organisatorische und inhaltliche Wege in der Altenarbeit zu gehen.
Der nun vorliegende Bericht soll als Arbeits- und Diskussionsgrundlage für Politik,
Verwaltung, Verbände, Interessensvertretungen und die Öffentlichkeit dienen, um Planungen
und Entscheidungen bedarfsgerecht und transparent gestalten zu können.
Was wir damit beeinflussen wollen und können beschreibt das folgende Zitat der
Gerontologin Ursula Lehr.
„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.“
Michael Hofnagel
Bürgermeister
Seite 2 von 60Grußwort
Liebe Leserinnen und Leser,
ich wünsche mir eine junge dynamische Stadt Taunusstein, in der sich
auch die älteren Menschen wohlfühlen. Dies sollte das Ziel sein, denn eine
Lebensweisheit aus Japan sagt:
„Die größte Kulturleistung eines Volkes sind die zufriedenen Alten.“
Diesem Ziel hat sich auch der Seniorenbeirat Taunusstein, der sich aus 15 gewählten und 8
beratenden Mitgliedern aus Sozialeinrichtungen und anderen Trägern zusammensetzt,
verpflichtet.
Die Seniorenvertretung hat das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in die
politischen Entscheidungsprozesse gegenüber der kommunalen Verwaltung und im
kulturellen sowie sozialen Bereich einzubringen. Der Seniorenbeirat ist deshalb eine
politische Interessensvertretung, weil er die Teilnahme älterer Menschen in allen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens sichern soll. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert
parteipolitische und konfessionelle Neutralität sowie Unabhängigkeit von
Interessenverbänden jeglicher Art.
Die seit 1992 bestehende Ordnung für den Seniorenbeirat in der Stadt Taunusstein wurde
mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2004 durch eine neue
Geschäftsordnung ersetzt, die sich an einschlägige Vorschriften der Hessischen
Gemeindeordnung anlehnt. Mit dieser freiwilligen Handhabung hat der Seniorenbeirat
Taunusstein bereits einen Status erhalten, wie er in einer Resolution anlässlich der
Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. am 29.05.2006
verabschiedet und der Hessischen Landesregierung als Forderung zugeleitet wurde. Der
Stellenwert des Seniorenbeirates und seine Mitwirkungsmöglichkeiten in den städtischen
Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen, wurde damit deutlich
erhöht.
Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil der älteren Menschen über 60 Jahre in Deutschland und
sicher auch in Taunusstein auf 35 bis 40 % (derzeit rund 26 % in Taunusstein) steigen.
Die Seniorenpolitik wird deshalb zwangsläufig noch wichtiger, auch der Wunsch des
Seniorenbeirates, im vorparlamentarischen Raum beteiligt und gehört zu werden, um auf die
Entscheidungsfindung in seniorenrelevanten Fragen noch Einfluss nehmen zu können.
Anders gesagt, die Umsetzung der neuen Geschäftsordnung muss noch mehr mit Leben
erfüllt werden.
Bei der Mitarbeit an diesem Seniorenplan, einer Zusammenfassung und Analyse der
vielseitigen Aktivitäten im Seniorenbereich in Taunusstein, ist mir noch mehr bewusst
geworden, auf wie vielen Schultern die Seniorenarbeit in Taunusstein ruht. Eine gute Basis
für die Zukunft, die man unbedingt unterstützen und fördern sollte.
Zum Schluss noch ein Dankeschön für die gute und von gegenseitigem Vertrauen getragene
Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in der Seniorenarbeit.
Willi Heiler
Vorsitzender Seniorenbeirat
Seite 3 von 60Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 6
1.1 Einführung 6
1.2 Planungsansatz 7
1.3 Ziele 8
2 ÄLTERE MENSCHEN IN TAUNUSSTEIN – IST-ANALYSE 9
2.1 Datengrundlage 9
2.2 Altersstruktur der Gesamtbevölkerung 9
2.3 Altersstruktur der Taunussteiner Seniorinnen und Senioren 10
2.4 Sozialräumliche Verteilung der älteren Menschen 11
2.5 Bevölkerungsentwicklung 13
2.6 Familienstand 16
2.7 Einkommenssituation 19
2.8 Zusammenfassung 19
3 BESTANDSERHEBUNG DER VORHANDENEN ANGEBOTE 20
3.1 Pflegeversicherungsgesetz 20
3.1.1 Voraussetzungen zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit 21
3.1.2 Pflegeleistungsergänzungsgesetz 22
3.1.3 Höhe des Pflegegeldes 22
3.1.4 Ambulante Pflegedienste 23
3.1.5 Hauswirtschaftsdienste 24
3.1.6 Hausnotruf 24
3.1.7 Essen auf Rädern 25
3.1.8 Teilstationäre und stationäre Versorgung 25
3.1.9 Gerontopsychiatrische Versorgung 28
3.1.10 Statistische Daten zur Gerontopsychiatrie 29
3.1.11 Versorgungssituation 30
3.1.12 Sterbebegleitung und Hospizarbeit 31
3.1.13 Ärztliche Versorgung 32
3.2 Wohnen im Alter 33
3.2.1 Wohnberatung 33
3.2.2 Wohnmöglichkeiten im Alter in Taunusstein 36
3.2.3 Altenwohnanlagen 37
Seite 4 von 603.3 Soziale und kulturelle Angebote 38
3.3.1 Kommunale Seniorenclubs 38
3.3.2 Senioren - Kulturkreis 39
3.3.3 Angebote der Kirchengemeinden 41
3.3.4. Sozialverband VdK Hessen/Thüringen 41
3.3.5 Bildungsangebote 42
3.3.6. Sonstige Seniorenangebote und Seniorengemeinschaften 42
3.3.7 Rentenberatungsstelle 43
4 QUERSCHNITTSAUFGABEN 44
4.1 Leitstelle Älterwerden 44
4.1.1 Einzelprojekte der Leitstelle Älterwerden 45
4.2 Seniorenbeirat 49
5 SOLL/ IST-VERGLEICH BEZOGEN AUF DEN SENIORENPLAN 2000 51
6 FAZIT 55
7 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 57
8 ANHANG 58
8.1 Abkürzungsverzeichnis 58
8.2 Literaturliste 59
Herausgeber:
Magistrat der Stadt Taunusstein In Zusammenarbeit mit dem
Leitstelle Älterwerden Seniorenbeirat der Stadt Taunusstein
Verfasserinnen:
Uta Feix
Waltraud Möhrlein
Taunusstein Juli 2006
Seite 5 von 601 Einleitung
1.1 Einführung
Seniorenarbeit, die in der heutigen Zeit Erfolg haben will, muss sich aus mehreren Gründen
vom kalendarischen Alter der Menschen als einzige Bezugsgröße für seniorenpolitisches
Handeln in der Kommune verabschieden. Denn bekanntermaßen gibt es heute „d e n alten
Menschen“ nicht mehr. Die Zeitspanne vom Beginn des Rentenalters bis zum Tod umfasst in
unserer heutigen Gesellschaft einen Zeitraum von ungefähr 25 bis 30 Jahren oder mehr und
wird in der Altersforschung mit dem Begriff der Generation des „Dritten Lebensalters“
beschrieben. In Taunusstein ist diese Generation gemessen an der Gesamtbevölkerung,
eine große Gruppe. Schon heute ist in Taunusstein mehr als jede/r vierte Einwohner/in älter
als 60 Jahre. In Taunusstein ist diese Generation geprägt von einer Vielzahl
unterschiedlicher Lebensentwürfe und Lebenslagen. Mit dem Eintritt in das „Dritte
Lebensalter“ ist diese Bevölkerungsgruppe geistig und körperlich aktiv, verfügt über wertvolle
Wissensressourcen, Zeitkontingente und ein hohes Maß an Lebenserfahrung.
Sicherlich ist ein körperlicher Abbau im Alter letztlich ein unvermeidbarer Prozess. Aber der
Verlauf dieses Prozesses ist entsprechend der Lebenssituation des Einzelnen sehr
unterschiedlich. Aus der Altersforschung ist uns bekannt, dass beispielsweise materieller
Wohlstand auch im Durchschnitt längeres Leben bedeutet. Noch größer sind die
individuellen Ausprägungen bei der geistigen Entwicklung eines Menschen. Hier entscheidet
besonders die Lerngeschichte eines Menschen über seine geistigen Fähigkeiten. Auch die
lange angenommene Überlegenheit Jüngerer bei der Gedächtnisleistung hat sich als Irrtum
herausgestellt. Ein älterer Mensch, der seine geistigen Fähigkeiten Zeit seines Lebens
trainiert hat und auch im Alter weiter trainiert, vermag aufgrund seines Wissens- und
Erfahrungsschatzes wesentlich höhere Leistungen zu vollbringen, als manch junger
Mensch.1
Die städtischen seniorenpolitischen Ansätze in Taunusstein sind geprägt von den heutigen
Erkenntnissen der Altersforschung und einer sich verändernden Lebenswirklichkeit älterer
Menschen. Die Taunussteiner Seniorinnen und Senioren zeigen eindrucksvoll: Ein Altersbild
und eine Seniorenpolitik, die sich einzig auf die Defizite im Alter und auf die Phase des
Abbaus körperlicher und geistiger Fähigkeiten älterer Menschen begrenzt, ist heute veraltet.
Eine Seniorenarbeit, die sich einzig auf konsumierende Angebote stützt und die Kompetenz
und Eigeninitiative älterer Menschen außer Acht lässt, ist nicht mehr zeitgemäß. So
unterschiedlich die Lebenswirklichkeit und die Biografien älterer Menschen sein mögen, ist
ihnen eines gemeinsam: Das elementare Bedürfnis und der Wunsch nach selbstbestimmter
Lebensführung und gesellschaftlicher Teilhabe im kommunalen Gemeinwesen bis ins hohe
Alter.
Diese Erkenntnisse und die formulierten Wünsche von Seniorinnen und Senioren verfehlten
ihre Wirkung nicht und bilden den roten Faden für die städtische Seniorenarbeit
Taunussteins: Weg vom Defizitmodell und Hinwendung zu einer ressourcenorientierten
Betrachtungsweise des Alters, bei der Begriffe wie Selbstständigkeit, Anerkennung von
1
Lucas, Hans: Neue Ansätze im bürgerschaftlichen Engagement älterer Menschen. In: Roland Koch (Hrsg.): Die
Zukunft der Bürgergesellschaft. Ehrenamt: Neue Ideen und Projekte. Olzog-Verlag 2002
Seite 6 von 60Erfahrungswissen und gesellschaftliche Teilhabe Ausgangspunkt und Gradmesser einer
erfolgreichen und vorwärts gewandten Seniorenpolitik sind.
Ein solcher Paradigmenwechsel vom Verständnis des Alters ist Ausgangspunkt der
Taunussteiner Seniorenarbeit und bedeutet in der Konsequenz:2
• Alter ist eine eigenständige Lebensphase
• Alter wird als aktives und kompetentes Altern betrachtet
• Alter wird nicht allein als ein von Defiziten geprägter Lebensabschnitt gesehen
• Ältere Menschen werden nicht als homogene Gruppe betrachtet
Der gesellschaftliche und demographische Wandel, den die Bundesrepublik Deutschland in
den nächsten drei Jahrzehnten zu gestalten hat, spiegelt sich auch in Taunussstein wieder
und erfordert einen Perspektivenwechsel in der Betrachtungsweise von alterspezifischen
Fragestellungen: Altersfragen gehören nicht mehr ausschließlich in das Gebiet Altenhilfe,
Sozialamt und Kirchen, sondern reicht als Querschnittsaufgabe in die Bereiche der
Wohnungswirtschaft, Städtebaupolitik sowie der Bildung-, Freizeit- und Kulturpolitik und
bedarf einer professionellen Planung und Umsetzung.
Für die zukünftigen strukturellen Veränderungen im Gemeinwesen der Stadt Taunusstein gilt
es, auch die städtische Seniorenarbeit den zukünftigen Erfordernissen anzupassen: Bei der
Planung und Umsetzung seniorenpolitischer Handlungsfelder geht es in Taunusstein um
eine professionelle, kontinuierliche, zielgerichtete und bedarfsgerechte Ausrichtung, die sich
als Querschnittsaufgabe versteht.
1.2 Planungsansatz
Der vorliegende Seniorenplan hat zum Ziel, einen Gesamtüberblick über den Bestand der
Altenarbeit in Taunusstein zu geben. Darüber hinaus werden anhand der ermittelten Daten in
der Bestandserhebung und in Verbindung mit dem Wissen über die jeweiligen Bedürfnisse
von Seniorinnen und Senioren Empfehlungen ausgesprochen, wie die seniorenpolitische
Arbeit in den nächsten Jahren ausgerichtet werden soll. Der Plan ist ausgerichtet auf den
Zeitraum 2006 bis 2011.
Die Erhebung des Ist-Bestandes wurde mittels Quellenanalyse, Literaturrecherchen sowie
schriftlicher und telefonischer Befragungen durchgeführt. Dabei wurden auf anerkannte
Institutionen und Quellen zurückgegriffen, wie beispielsweise den Altenbericht der
Bundesregierung, Befragungen des Kuratoriums deutscher Altershilfe,
Pflegebedarfsgutachten des Rheingau-Taunus-Kreises und der Freiwilligensurvey der
Bundesregierung aus dem Jahr 2004. All diese Quellen lassen sich sehr gut nutzen, um die
Situation in Taunusstein differenziert beschreiben zu können.
Die statistischen Daten des „Statistischen Bundesamtes“ des „Statistischen Landesamts
Hessen“ und der Einwohnermeldedatei Taunussteins und des Rheingau-Taunus-Kreises
lieferten weitere wichtige Datengrundlagen.
In diesem Zusammenhang sei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung
und allen Taunussteiner Institutionen für ihre vertrauensvolle und kooperative Bereitstellung
des Datenmaterials ganz herzlich gedankt.
2
Älterwerden in Offenbach: aktiv- lebenswert - solidarisch, Hrsg: Magistrat der Stadt Offenbach, 2002
Seite 7 von 601.3 Ziele
Grundsätzlich wird die Altenplanung als dynamischer Prozess angesehen und muss sich in
ihren Handlungsempfehlungen auf neue Bedarfe einstellen können. Durch die
Erhebungsergebnisse und Diskussionen kommen neue Erkenntnisse hinzu, durch die sich
die jeweiligen Ziele der Altenplanung verändern können.
Offene Altenarbeit wird verstanden als die Summe der Einrichtungen und Maßnahmen,
Angebote und Veranstaltungen, die sich nicht ausschließlich mit der Bereitstellung
professioneller Pflegehilfen befasst, sondern mit dem Aufgabengebiet der allgemeinen
Beratung, des Wohnens, der Freizeitgestaltung, der Förderung des ehrenamtlichen
Engagements und der Vernetzungsarbeit innerhalb aller Träger der Altenhilfe. Zweifelsfrei ist
die stationäre und ambulante Versorgung und Betreuung ein wichtiger Bestandteil des
Altenplanes. Wie sich im Folgenden zeigt, ist Taunusstein in diesem Bereich sehr gut
aufgestellt. Weiterhin soll die Qualität und Professionalität des Dienstleistungssystems
„Altenhilfe“ beleuchtet und weiter entwickelt werden.
Angesichts der demografischen Entwicklung und der sich stetig verändernden Bedarfslage in
der Altenarbeit bedeutet dies:
• Weiterentwicklung einer Stadt, die (auch) älteren Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
Gedacht ist hier an die Stadt als öffentlicher Lebensraum, in dem sich ältere Menschen
aufhalten und wohl fühlen
• Ermöglichung von altersgerechtem und selbstbestimmtem Wohnen.
Durch veränderte Lebensformen (Singularisierung) und durch die Erhöhung des
Bedarfes an Kommunikation und Kontakten alleinlebender älterer Menschen werden
auch im ländlichen Raum neue Wohnformen notwendig, die die Vereinsamung alter
Menschen abfedert. Gewachsene Nachbarschaftsstrukturen und eine durchmischte
Alterstruktur sollen erhalten bleiben und gegebenenfalls notwendige, unterstützende
Infrastrukturmaßnahmen eingeleitet werden
• Förderung von Vernetzung und Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang soll ein
aufeinander abgestimmtes Hilfesystem entwickelt beziehungsweise bedarfsgerecht
ausgebaut werden, das beispielsweise Mehrfachbetreuung verhindert und hilfebedürftige
ältere Menschen und ihre Bezugspersonen unterstützt
• Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements. Die Schaffung von
Rahmenbedingungen und Annerkennungsstrukturen für freiwilliges Engagement ist die
wichtigste Forderung der ehrenamtlich Tätigen aus der Erhebung zum freiwilligen
3
Engagement in Deutschland von 1999 – 2004
3
Kurzfassung der Ergebnisse der repräsentativen Trenderhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und
bürgerschaftlichem Engagement, TNS Infratest, München, Dezember 2005
Seite 8 von 602 Ältere Menschen in Taunusstein – Ist-Analyse
2.1 Datengrundlage
Im folgenden Abschnitt wird die Alters- und Sozialstruktur der älteren Menschen in
Taunusstein dargestellt. Datengrundlage bildet die seniorenrelevante Zielgruppe der über
Fünfzigjährigen mit Hauptwohnsitz in Taunusstein.4 Zwar zählt die Altersgruppe der 50 bis
60-Jährigen statistisch heute noch nicht zur Gruppe der Seniorinnen und Senioren, wird aber
als eine relevante Größe der zukünftigen Alterspyramide dennoch in die Auswertung
aufgenommen. Der prozentuale Anteil der ausschließlich mit Nebenwohnsitz in Taunusstein
gemeldeten Seniorinnen und Senioren stellt statistisch keine signifikante Größe dar und
bleibt deshalb in der Auswertung unberücksichtigt.5 Die Daten wurden anonymisiert der
Einwohnermeldedatei der Stadtverwaltung Taunusstein entnommen und durch die Leitstelle
Älterwerden ausgewertet. Erhebungsstand der ausgewerteten Daten ist Juli 2006.
2.2 Altersstruktur der Gesamtbevölkerung
Im Juli 2006 hat Taunusstein eine Gesamtbevölkerung von 28.996 Personen. Die
Altersverteilung stellt sich folgendermaßen dar:
Altersverteilung in Taunusstein
Juli 2006
7.648
Personen
über 60 Jahre
26%
17.420 3.928
Personen Personen
bis 49 Jahre von 50 - 59
60% Jahre
14%
Abb.1
Das Diagramm zeigt, dass heute der Anteil der Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahre bei
circa 26 Prozent liegt. Damit gehört heute mehr als jeder vierte Einwohner Taunussteins zu
4
Einwohnerzahlen Stand Juli 2006
5
Im Juli 2006 waren gemäß der Meldedatei von Taunusstein 314 Personen ab 50 Jahren mit Nebenwohnsitz in
Taunusstein gemeldet
Seite 9 von 60der Altersgruppe der über 60-Jährigen. Innerhalb dieser Altersgruppe leben 289 Personen
mit Migrationshintergrund in Taunusstein, das entspricht einem Anteil von 3,8 %.6
2.3 Altersstruktur der Taunussteiner Seniorinnen und Senioren
Um eine differenzierte Sicht auf die aktuelle Einwohnerstruktur der Seniorinnen und Senioren
in Taunusstein zu erhalten, wird in der nachfolgenden Grafik die Alterstruktur nach
Altersgruppen aufgeschlüsselt. Auch in diesem Zusammenhang sind die Menschen der
Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren miteinbezogen, weil sie zur zukünftigen
Seniorengeneration in Taunusstein zählen werden.
50 - 59 Jahre 3928
60 - 69 Jahre 3983
70 - 79 Jahre 2408
80 - 89 Jahre 1061
90 - 99 Jahre 188
über 100 Jahre 8
0 1000 2000 3000 4000 5000
Abb.2
Wie aus der Darstellung hervorgeht, konzentriert sich zurzeit der stärkste Anteil der älteren
Menschen in Taunusstein auf die Altersgruppen der 60 bis 69-Jährigen und der 70 bis 79-
Jährigen mit insgesamt 6391 Menschen. Anhand dieser beiden Altersgruppen zeichnet sich
heute bereits ab, dass bei prognostisch steigender Lebenserwartung auch zukünftig in
Taunusstein ein hoher Anteil alter und hochaltriger Menschen beheimatet sein wird.
Die Grafik zeigt aber auch, dass bereits heute insgesamt 1257 hochaltrige Menschen in
Taunusstein leben. Obwohl man sich in der Altersforschung von einer starren
Altersklassifizierung wegbewegt hat und stattdessen von dem Begriff des Alterns spricht,
werden Menschen ab dem 80. Lebensjahr statistisch als hochaltrig bezeichnet.7 Bei dieser
Bevölkerungsgruppe treten vermehrt multiple Krankheitsprozesse auf, die mit
Pflegebedürftigkeit verbunden sind. Im Schlussbericht der Enquete-Kommission zum
demografischen Wandel wird festgestellt8, dass mehr als die Hälfte aller Krankheitsfälle auf
6
Einwohnerzahlen Stand Juli 2006
7
Prahl, Hans-Werner/Schroeter, Klaus R.: Soziologie des Alterns, 13
8
Bundesdrucksache 14/8800 März 2002, 234
Seite 10 von 60die Altersgruppe der 80 bis 89-Jährigen entfällt. Dies betrifft insbesondere die klassischen
Alterserkrankungen wie Diabetes mellitus, Schlaganfall, Herz- Kreislauferkrankungen und
Hirnleistungsstörungen. Insbesondere die Demenz tritt mit fortschreitendem Lebensalter
immer häufiger auf. Bereits ab 70 Jahren besteht ein erhöhtes Risiko an einer Demenz zu
erkranken, ab dem 80. Lebensjahr erhöht sich dieses Risiko signifikant.9 Diese Altersgruppe
wird in der neueren gerontologischen Forschung auch von der „Generation des vierten
Lebensalters“ gesprochen.
2.4 Sozialräumliche Verteilung der älteren Menschen
Taunusstein besteht aus zehn Stadtteilen mit ländlicher oder kleinstädtischer
Siedlungsstruktur. Entsprechend verschiedenartig gestaltet sich auch die Infrastruktur der
einzelnen Stadtteile. In den größten Stadtteilen Bleidenstadt, Hahn und Wehen gibt es
strukturell verdichtete Ortskerne oder Ortsmitten, die im Vergleich zu den Stadtteilen in der
Peripherie über ein dichteres Netz an Infrastruktur verfügen. Eine ausreichende Infrastruktur
ist für die ältere Generation von besonderem Belang, weil diese eine wesentliche
Voraussetzung zur Mobilität und selbstständigen Lebensführung bis ins hohe Alter bietet.
Interessanterweise führt diese Tatsache, wie die folgende Tabelle zeigt, in den
infrastrukturschwächeren peripheren Stadtgebieten nicht zum Wegzug von Seniorinnen und
Senioren. Es ist davon auszugehen, dass gerade in den sehr dörflich strukturierten Gebieten
Taunussteins die Identitäts- und Heimatbindung der älteren Bewohnerinnen und Bewohner
zum Verbleib in diesen Stadtteilen erheblich beiträgt. In der folgenden Tabelle wird die
Altersstruktur nach Stadtteilen dargestellt:
9
Klie 1996, 9
Seite 11 von 60Anteil der über 60 jährigen in Taunusstein
alle Senioren ab 60 Jahre in
60 - 69 Jahre in % an der
bis 59 Jahre in % an der
Gesamtbevölkerung
Gesamtbevölkerung
Gesamtbevölkerung
ab 70 Jahren in %
ab 80 Jahren in %
70 bis 79 Jahre
60 bis 69 Jahre
bis 59 Jahre
80 und älter
%
Stadtteile
Bleidenstadt 7487 5348 71,43% 1157 15,45% 670 8,95% 312 4,17% 28,57%
Hahn 7027 5092 72,46% 911 12,96% 614 8,74% 410 5,83% 27,54%
Hambach 421 307 72,92% 65 15,44% 33 7,84% 16 3,80% 27,08%
Neuhof 3342 2688 80,43% 365 10,92% 196 5,86% 93 2,78% 19,57%
Niederlibbach 537 400 74,49% 72 13,41% 40 7,45% 25 4,66% 25,51%
Orlen 1209 896 74,11% 181 14,97% 95 7,86% 37 3,06% 25,89%
Seitzenhahn 1347 1000 74,24% 227 16,85% 88 6,53% 32 2,38% 25,76%
Watzhahn 261 200 76,63% 23 8,81% 28 10,73% 10 3,83% 23,37%
Wehen 6642 4887 73,58% 872 13,13% 581 8,75% 302 4,55% 26,42%
Wingsbach 723 530 73,31% 110 15,21% 63 8,71% 20 2,77% 26,69%
Gesamt 28996 21348 73,62% 3983 13,74% 2408 8,30% 1257 4,34% 26,38%
Abb. 3
Die Zahlen zeigen, dass in den einwohnerstärksten Stadtteilen Bleidenstadt, Hahn und
Wehen erwartungsgemäß auch die meisten Seniorinnen und Senioren leben. Zu
berücksichtigen ist, dass im Stadtteil Hahn zwei stationäre Altenhilfeeinrichtungen
beheimatet sind. In allen anderen Stadtteilen sind keine bedeutsamen Konzentrationen von
Seniorinnen und Senioren über 60 Jahre zu verzeichnen. Im Durchschnitt zählt jeder
Stadtteil einen Anteil von 26,38 % Menschen, die 60 Jahre und älter sind. Der etwas
geringere Anteil der Seniorinnen und Senioren in Taunusstein-Neuhof von 19,57 % der dort
lebenden Gesamtbevölkerung hängt voraussichtlich mit dem quantitativ hohen Anteil der dort
errichteten Neubausiedlungen zusammen.
Der weit verbreitete Wunsch älterer Menschen, möglichst lange selbstständig wohnen und
sich versorgen zu können, lässt sich für die meisten Menschen nur verwirklichen, wenn sie
eine erreichbare passende Infrastruktur vor Ort haben. Es geht also nicht allein um die
Wohnung, sondern auch um die Nähe zu Service- und Unterstützungseinrichtungen und um
ein Umfeld, das den subjektiven Sicherheitsbedürfnissen entspricht. Die Bedeutung dieser
Infrastrukturen steigt, weil immer weniger alte Menschen auf bewährte Netzwerke durch
Familie und Verwandtschaft zurückgreifen können. Auch in den ländlichen Strukturen
Taunussteins wird diese Entwicklung einsetzen. Aus diesem Grund werden Zentralität und
Dichte wichtige Kriterien für „altengerechte Wohnstandorte.“ Auch in Taunusstein ist zu
erwarten, das es Wanderungsbewegungen von der Peripherie in die infrastrukturstärkeren
Seite 12 von 60Zentren geben wird. Die Verdichtung von Ortskernen ist deshalb ein wichtiger Standortfaktor
für ältere Menschen.
2.5 Bevölkerungsentwicklung
Auch in Taunusstein gilt, was in der Bundesrepublik Deutschland bereits in vielerlei Facetten
diskutiert wird: Die demografische Entwicklung von der „Alterspyramide zum Pilz“. In
Deutschland werden weniger Kinder geboren als zur Erhaltung der Bevölkerungsstärke
notwendig wären. Jede Generation verkleinert sich etwa um ein Drittel; andererseits leben
die Menschen länger. Ähnlich wie der bundesweite Trend lässt sich diese „Pilzentwicklung“
auch in Taunusstein anhand der Geburtenjahrgänge von 1902 bis 1985 ablesen. Die
nachfolgende Tabelle stellt die Geburtenjahrgänge 1902 bis 1985 geschlechtsspezifisch
dar.10
Bevölkerung in Taunusstein
der Geburtsjahrgänge 1902 bis 1985
Jahr 1905
Frauen Männer
Jahr 1910
Jahr 1915
Jahr 1920
Jahr 1925
Jahr 1930
Jahr 1935
Jahr 1940
Jahr 1945
Jahr 1950
Jahr 1955
Jahr 1960
Jahr 1965
Jahr 1970
Jahr 1975
Jahr 1980
Jahr 1985
Abb.4
10
Einwohnermeldedatei Stand Januar 2005. Eigene Berechnungen
Seite 13 von 60Die Geburtenstatistik zeigt, dass es seit dem Ende des zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 bis
zum Jahr 1965 ein kontinuierliches Wachstum der Gesamtbevölkerung in Taunusstein
gegeben hat. In der Zeit vor 1945 sind die Geburtenzahlen infolge des 2. Weltkrieges
rückläufig. Heute ist die Gruppe der 40 bis 60-Jährigen die am stärksten vertretene
Bevölkerungsgruppe in Taunusstein. Legt man für die Zukunft eine annähernd
gleichbleibende Zuzugs-, Wegzugs- und Sterberate in Taunusstein zu Grunde, wird die
zukünftige Bevölkerungsentwicklung durch zwei wesentliche Faktoren bestimmt sein:
• Durch die stark vertretenen Jahrgänge um die Geburtsjahrgänge 1940 (die heute 65-
jährigen) und 1965 (die heute 40-jährigen) wird die Zahl der alten und hochaltrigen
Menschen zukünftig kontinuierlich anwachsen
• Die niedrigen Geburtenraten der Geburtsjahrgänge ab1965 lassen den Anteil der
jüngeren Bevölkerung in Zukunft kleiner werden
Damit bestätigen sich in Taunusstein die hessen- und bundesweiten
Bevölkerungsprognosen: die Bevölkerungsgruppe der alten und hochaltrigen Menschen in
Taunusstein wächst weiter an und kann von dem Anteil der jüngeren Menschen in der
Bevölkerung nicht kompensiert oder gar aufgehalten werden.
Das Statistische Bundesamt vergleicht das Verhältnis der Personen im erwerbsfähigen Alter
von 20 bis 59 Jahren zu den Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter ab 60 Jahren zur
Ermittlung des Altenquotienten.11 Bei diesem Vergleich lag der Altenquotient, bezogen auf
das Bundesgebiet im Jahre 2000 bei 40, im Jahre 2002 bei 44,3 und im Jahre 2003 bei 44,9.
Das Bundesamt prognostiziert einen fortschreitenden Anstieg des Altenquotienten.12 Der
Altenquotient in Taunusstein beträgt zur Zeit 48,65 und liegt damit über dem
Bundesdurchschnitt. In konkreten Zahlen ausgedrückt stehen in Taunusstein aktuell 52
Menschen im Erwerbsalter 48 Menschen im Rentenalter gegenüber.
Mit dem „Wegweiser demografischer Wandel 2006 - Analysen und Handlungsergebnisse für
Städte und Gemeinden“ der Bertelsmann-Stiftung ist erstmalig in Deutschland eine
bundesweit abgestimmte Prognose auf Gemeindeebene durchgeführt worden.13 Aus
Gründen der Vergleichbarkeit wurden die einzelnen Kommunen in unterschiedliche
Demographietypen eingeteilt. Taunusstein gehört in diesem Zusammenhang zum
Demographietyp 3. Dieser besagt, dass sich die Bevölkerungsentwicklung zunächst durch
eine stabile oder wachsende Einwohnerzahl auszeichnet, ab dem Jahr 2015 allerdings keine
signifikanten Wachstumsströme mehr zu verzeichnen sind. Wie die nachfolgende Tabelle
zeigt, kann das Bevölkerungswachstum der letzten Jahrzehnte in die Zukunft nicht
langfristig fortgesetzt werden.
11 Vergleichsgruppen 15 Jahre und 64 Jahre oder 20 Jahre und 59 Jahre
12
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung Deutschlands bis zum Jahr 2050. S.31
13
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) Wegweiser Demographischer Wandel. Analysen und Handlungskonzepte für
Städte und Gemeinden. Gütersloh 2006
Seite 14 von 60Prognostizierte Einwohnerzahl gemäß der
Erhebung der Bertelsmannstiftung
von 2003 bis 2020
31000
Einwohnerzahl
30500
30000
29500
29000
28500
Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner
2003 2005 2010 2015 2020
Abb. 514
Auf die unterschiedlichen Altersgruppen bezogen, zeichnet sich für Taunusstein für den
Zeitraum 2003 bis 2020 dementsprechend folgendes prognostisches Bild ab:
Demographische Entwicklung / Bevölkerungspotenzial15
Frauenanteil an den 20 bis 34−Jährigen (%) 49,1
Fertilitätsindex (%)16 4,6
Ausländeranteil (%) 9,7
Familienwanderung (pro 1000 Ew.) 9,3
Bildungswanderung (pro 1000 Ew.) 13,3
Durchschnittsalter 2003 (Jahre) 42,0
Durchschnittsalter 2020 (Jahre) 46,6
Median−Alter 2003 (Jahre)17 41,1
Median−Alter 2020 (Jahre) 48,0
Anteil unter 18−Jährige 2003 (%) 18,1
Anteil unter 18−Jährige 2020 (%) 15,0
Anteil 60− bis 79−Jährige 2003 (%) 21,2
Anteil 60− bis 79−Jährige 2020 (%) 24,1
Anteil ab 80−Jährige 2003 (%) 3,5
Anteil ab 80−Jährige 2020 (%) 7,6
Abb.6
14
www.wegweiserdemographie.de/prognose - Quelle: Statistische Landesämter eigene Berechnungen der
Bertelsmann-Stiftung
15 ebenda
16 Fertilitätsindex: Geburten pro Frau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Der Indikator zeigt an , wie groß die
Abweichung vom Bundeswert 1,34 Geburten pro Frau ist (2003). Zu berücksichtigen ist, dass auch ein
überdurchschnittlicher Prozentwert für eine Gemeinde nicht ohne weiteres für eine stabile natürliche
Bevölkerungsentwicklung steht.
17
Das Medianalter (auch Zeitwert) bezeichnet das Lebensalter, das die Grenze zwischen zwei gleich großen
Gruppen bildet: 50% der Bevölkerung sind jünger, und 50% der Bevölkerung sind älter als dieser Wert. Im
Gegensatz zum Durchschnittsalter werden Verzerrungen durch Extremwerte vermieden. Gibt eine Hinweis auf
den Fortschritt des Alterungsprozesses
Seite 15 von 60Der Anteil der Kinder und Jugendlichen sinkt im Jahr 2003 von 18,1 Prozent auf 15 Prozent
im Jahr 2020. Gleichzeitig steigt der Anteil der 60 bis 79 -Jährigen im Jahr 2003 von 21,2
Prozent auf 24,1 Prozent im Jahr 2020. Der Anteil der über 80-Jährigen verdoppelt sich
innerhalb dieses Zeitraums von 3,5 auf 7,6 Prozent. Insgesamt erhöht sich damit der Anteil
der älteren Menschen ab 60 Jahre auf über 30 Prozent der Gesamtbevölkerung im Jahr
2020.
Auch wenn die Werte dieses Demographietyps 3, der für Taunusstein gilt, vergleichbar oder
sogar besser sind als andere Cluster, wird der Alterungsprozess in diesen Kommunen
erhebliche Konsequenzen für die Infrastruktur und die soziale Entwicklung Taunussteins
haben.
2.6 Familienstand
Im folgenden Balkendiagramm wird der Familienstand der Haushalte in Taunusstein
dargestellt. Beginnend mit der Altersgruppe der über 54-jährigen wird zunächst das
Verhältnis der Einpersonenhaushalte gegenüber der Mehrpersonenhaushalte aufgezeigt.18
Familienstand nach Altergruppen über 54 Jahre
113
85 und älter 242
75 -84 Jahre
977 verheiratet
779
2671 ledig, geschieden,
65 - 74 Jahre 924 verwitwet,getrennt
3370
55 - 64 Jahre 788
0 1000 2000 3000 4000
Abb. 7
Hier zeigt sich, dass von den insgesamt 16.772 Haushalten im Stadtgebiet 9.446 gemeldete
Haushalte existieren, in denen Menschen aus den verschiedenen Altersgruppen in
Einpersonenhaushalten leben. Auf die seniorenrelevanten Altersgruppen ab 54 Jahren
bezogen gibt es insgesamt 2.733 Einpersonenhaushalte. Das entspricht einem Anteil von
über 16 Prozent auf die Gesamthaushalte Taunussteins bezogen. Die Grafik zeigt weiter,
dass mit zunehmendem Alter der prozentuale Anteil der Einpersonenhaushalte deutlich
zunimmt. So leben in Taunusstein ab dem 75. Lebensjahr 1.021 Menschen, ab dem 65.
Lebensjahr 1.945 Menschen und ab dem 55. Lebensjahr 2.733 Menschen alleine.
Gemessen an der Gesamtzahl aller Menschen in Taunusstein ab 55 Jahren (9.864
Personen) nehmen die alleinlebenden älteren Menschen einen Anteil von knapp 28 Prozent
18
Einwohnermeldedatei Taunusstein Stand Juni 2006
Seite 16 von 60ein: Anders gesagt: Gut ein Viertel aller Taunussteinerinnen und Taunussteiner ab 55 Jahren
leben alleine.
Aussagekräftig in diesem Zusammenhang ist eine geschlechtsspezifische Auswertung des
Familienstandes der Seniorengeneration. Die folgende Tabelle zeigt bei den
Einpersonenhaushalten eine deutliche Erhöhung des weiblichen Bevölkerungsanteils in allen
Altersgruppen. Ab dem 70. Lebensjahr steigt jedoch der Anteil der alleinlebenden Frauen
überdurchschnittlich an.
Geschlechtsspezifischer Anteil der
Einpersonenhaushalte in Taunusstein
weiblich männlich
85 und älter 33
209
80 - 84 Jahre 65
336
Altersgruppen
75 -79 Jahre 96
282
70- 74 Jahre 120
307
65 - 69 Jahre 145
352
60- 64 Jahre 98
257
55 - 59 Jahre 180
253
0 50 100 150 200 250 300 350 400
Einpersonenhaushalte insgesamt
Abb.8
Hintergrund dieser Entwicklung ist die immer noch deutlich höhere Lebenserwartung der
weiblichen Bevölkerung.19 Dieser Trend bestätigt die bekannten bundesrepublikanischen
Zahlen des Familienstandes und der Haushaltsstruktur. Während aktuell nur ein kleiner
Prozentsatz der heutigen Männer ab dem sechzigsten Lebensjahr alleine lebt, führten bereits
ab Mitte der 90er Jahre sieben von zehn der über 75-jährigen Frauen einen Ein-Personen-
Haushalt. Dieser Trend wird sich zukünftig noch verstärken und sich auch in Taunusstein
abbilden. Bis zum Jahr 2030 sollen über 70% aller Ein-Personen-Haushalte, in denen
Menschen über 60 Jahre alt sind, Frauenhaushalte sein. 20
Allerdings ist prognostisch zu erwarten, dass es auch in der Gruppe der Männer zu einer
stärkeren Pluralisierung der Familienstandsformen kommen wird. Für das Jahr 2030 wird
19
Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2004
20
Niederfranke/Naegele. Funkkolleg Altern 2: 13
Seite 17 von 60vorhergesagt, dass nur noch zwei Drittel der über 60-jährigen Männer verheiratet sein
werden, während das restliche Drittel geschieden, ledig oder verwitwet sein wird. 21
Der Anteil der in Einpersonenhaushalten lebenden älteren Menschen ist für die
Seniorenarbeit in Taunusstein deshalb von besonderem Interesse, weil Hochaltrigkeit ein
erhöhtes Krankheitsrisiko und eine längere Krankheitsdauer implizieren. Alleinlebende
hochaltrige Menschen sind im Falle von kurz- oder längerfristiger Erkrankung oder
Immobilität häufiger und dauerhafter auf außerfamiliären Unterstützungsbedarf und
Fremdhilfe angewiesen als hochaltrige Menschen in Mehrpersonenhaushalten. Im Rheingau-
Taunus-Kreis wird sich bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1995 die Anzahl der
Pflegebedürftigen auf 50% bis 60% erhöhen.22 Taunusstein als größte Stadt im Rheingau-
Taunus-Kreis wird von dieser Entwicklung spürbar betroffen sein.
Geschlechtsspezifischer Anteil der Einpersonenhaushalte ab
55 Jahre
in Taunusstein
Alleinlebend
Altersgruppen gemeldete davon weiblich davon männlich
insgesamt absolut % absolut %
55 - 59 Jahre 433 253 58,43% 180 41,57%
60 - 64 Jahre 355 257 72,39% 98 27,61%
65 - 69 Jahre 497 352 70,82% 145 29,18%
70 - 74 Jahre 427 307 71,90% 120 28,10%
75 - 79 Jahre 378 282 74,60% 96 25,40%
80 - 84 Jahre 401 336 83,79% 65 16,21%
85 und älter 242 209 86,36% 33 13,64%
insgesamt 2733 1996 73,03% 737 26,97%
Abb.9
21
Niederfranke/Naegele: 12
22
Hilfe –und Pflegebedürftigkeit in Hessen. HLT –Report Nr.:560. Fortschreibung der regionalisierten
Vorausschätzung bis zum Jahr 2020.
Seite 18 von 602.7 Einkommenssituation
Über die Einkommenssituation der Menschen ab 60 Jahre und älter liegen keine
zuverlässigen Daten vor, die Rückschlüsse auf die soziale Situation zulassen würden.
Fußend auf Daten vom Rheingau-Taunus-Kreis aus dem Jahr 2006, beziehen in
Taunusstein 96 Menschen ab 65 Jahre 23 Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Teil
12 (SGBXII).24 Zum 1.1. 2003 wurde im SGBXII die bedarfsorientierte „Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung“ als eigenständige Sozialleistung auf der Grundlage des
Grundsicherungsgesetzes (GsiG) eingeführt. Ziel der Grundsicherung ist die Sicherstellung
des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder
auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind
und deren Einkünfte oder Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.
Von den 93 Personen ab 65 Jahren, die in Taunusstein Grundsicherung erhalten, sind zwei
Drittel Frauen.
2.8 Zusammenfassung
• Im Juli 2006 leben in Taunusstein 7648 Menschen, die 60 Jahre und älter sind. Das
entspricht schon heute einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von über 26 Prozent
• Der Altenquotient liegt in Taunusstein bei 48,65 und damit knapp 4 Prozentpunkte über
dem Bundesdurchschnitt von 44,9
• 6391 Menschen sind in Taunusstein zwischen 60 und 79 Jahren
• 1257 Seniorinnen und Senioren zählen zur Gruppe der Hochbetagten ab 80 Jahre
• In Taunusstein gibt es eine stark nachrückende Seniorengeneration der heute 50-59-
Jährigen mit insgesamt 3928 Personen
• In Taunusstein gibt es eine große Gruppe aktiver „junger Alter“, die heute im Alter
zwischen 55 und 70 Jahren sind
• Im Zuge der steigenden Lebenserwartung alter Menschen und der langfristig anhaltend
niedrigen Geburtenrate wird der Anteil der älteren und hochaltrigen Menschen in
Taunusstein zukünftig weiter ansteigen
• Der Anteil der pflege- und betreuungsbedürftigen Seniorinnen und Senioren wird in
Taunusstein analog zum Rheingau-Taunus Kreis im Laufe der nächsten 10 Jahre
spürbar zunehmen
23
Rheingau-Taunus-Kreis. Fachdienst Jugend, Soziales und Gesundheit. Stand Juli 2006
24
SGB I bis SGB XII. Mit allen wichtigen Durchführungsverordnungen. Walhalle und Praetoria Verlag. 2006
Seite 19 von 60• In diesem Zusammenhang steigt auch die Zahl der demenzkranken Menschen an
• Es konnten keine bemerkenswerten Konzentrationen älterer und alter Menschen in
speziellen Stadtteilen angetroffen werden. Vielmehr spiegelt sich der stadtweite
Durchschnitt des Anteils der älteren und alten Bewohnerinnen und Bewohner (26%) in
allen Stadtteilen ausgewogen. Lediglich in Neuhof gibt es weniger ältere Menschen als in
allen übrigen Stadtteilen
• Im Zuge mittel- und langfristiger demographischer Entwicklungen wird es durch die
zunehmende Pluralisierung der Lebensformen weniger alte Menschen in Taunusstein
geben, die in familiäre Gemeinschaften direkt eingebunden sind und dort direkt durch
Familienangehörige versorgt werden. Deshalb wird es auch in Taunusstein eine
Wanderungsbewegung von der Peripherie in die Ortszentren geben, weil für alte
Menschen der Standortfaktor Infrastruktur eine immer bedeutendere Rolle spielen wird.
• Gemessen an der Gesamtzahl aller Menschen in Taunusstein ab 55 Jahren (9.864
Personen) nehmen die alleinlebenden älteren Menschen einen Anteil von knapp 28
Prozent ein: Anders gesagt: Gut ein Viertel aller Taunussteinerinnen und Taunussteiner
ab 55 Jahren leben alleine. Ab dem 75. Lebensjahr sind dies 1.021 Menschen, ab dem
65. Lebensjahr 1.945 Menschen und ab dem 55. Lebensjahr 2.733 Menschen
• Statistisch auffallend ist der Anteil der alleinlebenden älteren Frauen in Taunusstein
3 Bestandserhebung der vorhandenen Angebote
3.1 Pflegeversicherungsgesetz
1994 wurde nach mehr als zwanzigjähriger Diskussion das Pflegeversicherungsgesetz
verabschiedet. Grund für die Einführung war die Entlastung pflegender Angehöriger zu
Hause und der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Hauptmerkmal der ambulanten Pflege ist
somit, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung, also zu Hause, erbracht
werden.
Da 74% der Pflegebedürftigen in Hessen zu Hause versorgt werden, halten wir es für
sinnvoll und notwendig, auf die Grundlagen der Pflegeversicherung etwas ausführlicher
einzugehen.25
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens
sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.26
Krankheiten oder Behinderungen sind:
25
Statistisches Landesamt Hessen: „Eckdaten“ der Pflegestatistik 2003. Wiesbaden 2005
26
SGB I bis SGB XII. Mit allen wichtigen Durchführungsverordnungen. Walhalle und Praetoria Verlag. 2006
Seite 20 von 60• Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und
Bewegungsapparat
• Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
• Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder
Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige
Behinderungen.
3.1.1 Voraussetzungen zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen zu
lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
• Erheblich Pflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
• Schwerpflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen.
• Schwerstpflegebedürftige
Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich
rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen
Versorgung muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt:
• in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die
Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
• in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen. Hierbei müssen auf die
Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen.
• in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen. Hierbei müssen auf die
Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen27.
27
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung - Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.):
Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes buch (XI) –Soziale Pflegeversicherung. Gesetz vom 26. Mai 1994
Seite 21 von 603.1.2 Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz wurde die Pflegeversicherung zum 1. April
2002 um Leistungen für Menschen mit besonders zeitaufwändiger Betreuung erweitert. Für
Pflegebedürftige mit mindestens der Pflegestufe I sowie einem besonderen
Betreuungsbedarf erstatten die Pflegekassen auf Antrag Betreuungsleistungen von bis zu
460 EUR pro Jahr. Ein besonderer Betreuungsbedarf liegt zum Beispiel vor, wenn der
Pflegebedürftige zum Weglaufen neigt, gefährliche Situationen nicht richtig einschätzen
kann, sehr vergesslich ist oder sich in seiner vertrauten Umgebung nicht mehr zurechtfindet.
Was Pflege leistet:
Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit
dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen:
• zum Bereich der Körperpflege gehören das Waschen, Duschen, Baden, die
Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung
• zum Bereich der Ernährung gehören das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme
der Nahrung
• zum Bereich der Mobilität gehören das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, An-
und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung
• zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung gehören das Einkaufen, Kochen,
Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
oder das Beheizen.
3.1.3 Höhe des Pflegegeldes
Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn die Pflege durch selbst organisierte Personen,
z.B. Angehörige, in geeigneter Weise übernommen wird. Die Geldleistung beträgt monatlich
• in der Pflegestufe I: 205 EUR
• in der Pflegestufe II: 410 EUR
• in der Pflegestufe III: 665 EUR
Wer das Pflegegeld in Anspruch nimmt, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen
Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen
(Pflegestufen I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich). Die Beratungsbesuche
sollen die Pflegepersonen entlasten, bei der Pflege unterstützen und damit die Qualität der
häuslichen Pflege sicherstellen. Die Kosten für diesen Einsatz trägt die Pflegekasse.
Pflegesachleistung:
Leistungserbringer sind ambulante Pflegedienste, die mit der Pflegekasse einen
Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Leistungen, die jeweils die Pflegstufe
übersteigen, sind privat zu erbringen. Die häusliche Pflegesachleistung umfasst hier
monatlich:
Seite 22 von 60• in der Pflegestufe I bis zu 384 EUR
• in der Pflegestufe II bis zu 921 EUR
• in der Pflegestufe III bis zu 1.432 EUR
In besonderen Fällen können bis zu 1.918 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Kombinationsleistung:
Der Pflegebedürftige kann sich auch für eine Kombination aus Pflegesachleistung und
Pflegegeld entscheiden. Er bestimmt den Umfang der Inanspruchnahme des
Sachleistungsbudgets durch professionelle Pflegekräfte und erhält zusätzlich ein anteiliges
Pflegegeld für die ergänzende Pflege durch Familienangehörige, Nachbarn oder
ehrenamtlich Pflegende.
Verhinderungspflege:
Ist die Pflegeperson aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der
Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten der notwendigen
Ersatzpflege für längstens 4 Wochen und höchstens 1.432 EUR je Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits 12 Monate gepflegt
hat. Beispielsweise kann das Angebot der Kurzzeitpflege in den Taunussteiner stationären
Einrichtungen hiervon finanziert werden.
3.1.4 Ambulante Pflegedienste
Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder
sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können diese
nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen
übernommen werden, so kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.
Ambulante Pflegedienste erbringen sowohl pflegerische und betreuerische als auch
hauswirtschaftliche und sonstige ergänzende Leistungen, je nach Bedarf des
Pflegebedürftigen oder Kranken.
In Taunusstein gibt es fünf ambulante Pflegedienste. Davon sind vier private Anbieter und
ein Anbieter unter gemeinnütziger Trägerschaft. Diese versorgen insgesamt ca. 400
Patienten im Stadtgebiet. Die Pflegedienste haben Klienten, die sowohl nur nach
Sozialgesetzbuch V, das heißt Leistungen der Behandlungspflege, nach Leistungen des
Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung) und auch gemischt auf Grund beider
gesetzlicher Grundlagen versorgt werden.
Ein Pflegedienst hat auf Nachfrage erklärt, dass ca. Zweidrittel seiner Klienten
gerontopsychiatrische28 Veränderungen aufweisen und dementsprechend versorgt werden.
Hierzu zählt zum Beispiel, dass versucht wird, eine Bezugspflege durchzuführen, damit der
Klient sich nicht immer auf andere Personen einstellen muss. Außerdem werden die Klienten
ausschließlich von ausgebildeten Alten – und Krankenpflegerinnen aufgesucht und gepflegt.
28
Erläuterung siehe unter Punkt 3.1.9.
Seite 23 von 603.1.5 Hauswirtschaftsdienste
Zu den im Einzelfall festzulegenden Tätigkeiten eines Hauswirtschaftsdienstes gehört das
Putzen der Wohnung und/ oder die Erledigung von Einkäufen der Betroffenen.
In Taunusstein kann man diese Leistungen über die ambulanten Pflegedienste, den Arbeiter-
Samariter Bund (ASB) und die Gesellschaft für Weiterbildung und Beschäftigung (GBW)
abrufen.
Die Leistungen können zum Teil über die häusliche Krankenpflege nach Sozialgesetzbuch
Teil V über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Bei den ambulanten Pflegediensten in Taunusstein gibt es insgesamt 27 Seniorinnen und
Senioren, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Die Träger der hauswirtschaftlichen Dienste bekommen ihre Leistungen mit zur Zeit 15 bis
20 EUR pro Arbeitsstunde vergütet.
3.1.6 Hausnotruf
Der Hausnotruf bietet insbesondere für allein lebende Menschen und ihre Angehörigen einen
Gewinn an Sicherheit.
An das vorhandene Telefon wird ein Zusatzgerät mit einer Ruftaste angeschlossen.
Zusätzlich bekommt jeder Nutzer einen sogenannten Funkfinger, ein kleines Gerät, das man
in der häuslichen Umgebung immer bei sich trägt. Wenn Hilfe benötigt wird, löst man durch
Knopfdruck am Funkfinger oder am Zusatzgerät einen Hilferuf aus und ist sofort mit einem
Mitarbeiter der ASB-Hausnotrufzentrale verbunden. Der Hilfesuchende kann jetzt von jedem
Raum aus seine Notsituation mitteilen und die Zentrale im gesamten Wohnbereich des
Anrufenden mit ihm sprechen. Die notwendige Hilfe wird sofort eingeleitet, auch dann, wenn
der Hilfesuchende nicht mehr sprechen kann, da die Zentrale alle erforderlichen Angaben
des Teilnehmers besitzt und für den Notfall auch ein Schlüssel in einem Tresor hinterlegt ist.
Zusätzliche Sicherheit bietet die wahlfreie Funktion einer „Tagestaste“. Mit dem Teilnehmer
wird ein Zeitfenster vereinbart, in dem er täglich durch den Druck der „Tagestaste“ dem
Gerät mitteilt, dass alles in Ordnung ist. Sollte diese Bestätigung nicht erfolgen, nimmt der
ASB sofort Kontakt auf und schaut notfalls auch beim Teilnehmer vorbei.
In dem monatlich zu zahlenden Pauschalbetrag sind alle Kosten, wie die Bereitstellung des
Teilnehmergerätes, die technische Wartung und Betreuung, das Schlüsseldepot, die Rund-
um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Zentrale und Einsätze des ASB Hintergrunddienstes zu jeder
Tageszeit enthalten. Im Falle der Pflegebedürftigkeit kann auf Antrag ein Teil der Kosten
auch durch die Pflegekasse übernommen werden.
In Taunusstein nutzen zurzeit 350 Menschen diese Serviceleistung; in der Regel über den
ASB Taunusstein.
Bei der Auswertung der Alarme durch die Hausnotrufkunden zeigt sich ein interessantes
Bild: Von den 1.337 Alarmmeldungen im 1. Halbjahr 2006 wurden nur 181 (13,54%) als
Notfall eingestuft. In 61 Fällen (4,56%) wurde der Rettungsdienst und in 21 Fällen der
hausärztliche Vertretungsdienst angefordert. 155 Hilfeleistungen wurden durch den
Hintergrunddienst des ASB durchgeführt. Fast 40% der Notrufe stuft der ASB als
Informationsrufe ein. Die ASB Mitarbeiter informieren dann zum Beispiel über die aktuelle
Uhrzeit oder führen ein Gespräch gegen die Einsamkeit. 308 Mal kontrollierte die ASB
Zentrale, ob beim Teilnehmer alles in Ordnung war, nach dem die optionale 24 – Stunden -
Kontrolle des Geräts Alarm schlug.
Seite 24 von 603.1.7 Essen auf Rädern
Essen auf Rädern wird durch den ASB Taunusstein seit 1973 angeboten und organisiert.
Menü-Kuriere liefern täglich warmes Essen an etwa 160 Seniorinnen und Senioren in
Taunusstein aus. Die Kunden stellen sich ihre Menüs monatlich individuell aus einer
Speisekarte zusammen, wobei Vollkostgerichte ebenso zur Wahl stehen, wie diätetische
Mahlzeiten. Alle Menüs sind nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen
zusammengestellt und zubereitet. Eine noch größere Auswahl bietet das tiefgekühlte
Menüangebot, das eine Auswahl aus über 250 Mahlzeiten eröffnet. Hier kann sich der Kunde
seine persönliche Wochenspeisekarte erstellen und bekommt die gewünschten sieben
Menüs geliefert. Wann die einfach zuzubereitende Mahlzeit eingenommen wird, kann man
selbst bestimmen.
3.1.8 Teilstationäre und stationäre Versorgung
Neben der ambulanten Betreuung durch Pflegedienste gibt es für ältere und hochbetagte
Menschen das System der stationären Versorgung in Altenpflegeheimen. In den letzten
Jahrzehnten hat sich der Grundsatz „ambulant vor stationär“ etabliert, der auch im
Pflegeversicherungsgesetz festgeschrieben ist. Gemeint ist damit, dass vor einer
Heimaufnahme alle Möglichkeiten zur Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden
durch eine Case–Managementberatung ausgeschöpft und gefördert werden sollen. Case-
Management beschreibt eine Form des Unterstützungsmanagements und ist ein aus der
USA stammender ganzheitlicher Ansatz zur Betreuung von Menschen, vor allem im Bereich
des Gesundheits- und Sozialwesens. Der zu versorgende Mensch wird beim Case-
Management in den Mittelpunkt gestellt. „Durch eine Gesamtsicht und Nutzung aller
Möglichkeiten aller Institutionen wird angestrebt, Wirksamkeit und Qualität der Betreuung zu
steigern und gleichzeitig Kosten zu sparen. Dies soll insbesondere durch schnelle,
abgestimmte Reaktion und Berücksichtigung auch längerfristiger Entwicklungen im Rahmen
eines Gesamtkonzepts für den einzelnen Fall erreicht werden.“29
Dieser Grundsatz hat zur Folge, dass die meisten alten und hochbetagten Menschen erst
dann den Schritt in eine stationäre Einrichtung suchen, wenn im Rahmen der ambulanten
Betreuung die tägliche Versorgung auf Grund von Überforderung der pflegenden
Angehörigen, dem Fehlen einer dauerhaften familiären Pflegesituation oder der Schwere der
Erkrankung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Finanzierung eines Altenheimplatzes setzt sich aus Anteilen der Pflegeversicherung,
des eigenen Einkommens und bei Bedarf aus einem Zuschuss des örtlichen
Sozialhilfeträgers nach dem Sozialgesetzbuch Teil XI (SGB XI) „Hilfen zur Pflege“
zusammen. Grundsätzlich gilt, dass das eigene Vermögen für die Pflege zunächst bis auf
einen Freibetrag aufgebraucht werden muss, bevor der Sozialhilfeträger die Kosten
mitfinanziert. Bei Menschen unter 65 Jahren ist an Stelle des örtlichen Sozialhilfeträgers der
Landeswohlfahrtsverband zur Mitfinanzierung eines stationären Heimplatzes zuständig.
In Taunusstein existieren im Stadtteil Hahn zwei stationäre Pflegeheime mit insgesamt 318
Plätzen. Belegt sind derzeit insgesamt 277 Plätze. Von den Bewohnern beider Heime sind
29
www.oelv.de in online -Verwaltungslexikon olev.de Version 1.1
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