M&A FORUM HVB FORUM, MÜNCHEN M&A IN REGULIERTEN MÄRKTEN - November 2014 - Dr. Holger Schmitz, Noerr LLP Dr. Christoph Spiering, Noerr LLP Jan ...
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4. November 2014 M&A FORUM HVB FORUM, MÜNCHEN M&A IN REGULIERTEN MÄRKTEN Dr. Holger Schmitz, Noerr LLP Dr. Christoph Spiering, Noerr LLP Jan Strobel, Finadvice - FAA Financial Advisory AG
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 2
M&A in Regulierten Industrien Auf einen Blick: Eingriffsverwaltung vs. Regulierung einfache und seit Jahrzehnten komplexe Regeln, die sich durch gleichbleibende Regeln Ergänzungspacks ständig erweitern 3
M&A in Regulierten Industrien Alle Branchen, die verstärkt öffentlicher Regulierung unterliegen Energie Stromintensive Unternehmen Unternehmen mit Eigenstromversorgung Projektentwicklung bei Erneuerbaren Energien Finanzsektor Gesundheit und Pharmazeutika Lebensmittel Medien Telekommunikation Versicherungen Wasserversorgung 4
M&A in Regulierten Industrien Regulatorischer Rahmen Verkäufer Käufer Target: Produktion mit Eigenversorgung Fertigung Strom Rechtsrahmen 5
M&A in Regulierten Industrien Regulierter Rechtsrahmen ist relevant in allen Transaktionsphasen LoI Due Diligence Akquisitions- strukturierung Vertragsver- handlungen Pre-Closing Handlungen Signing Closing Post-Closing Integration Earn-Out Phase 6
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 7
Besonderheiten im Bereich des EEG EEG 2000, 2004, 2009, 2012, 2014, 2016 Wirtschaftliche Auswirkungen des seit August 2014 geltenden EEG auf M&A- Transaktionen Stetige Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen, nächste Änderung zum Jahr 2016 bereits festlegt (!) Illustration am Beispiel: Zielgesellschaft (energieintensives Unternehmen der Schmiedeindustrie, die Strom teilweise selbst produziert) a. Bestandsschutz für Eigenstromversorger b. Erhalt von Industrierabatten c. Prognoseunsicherheiten in der Projektentwicklung bei Erneuerbaren Energien 8
Besonderheiten im Bereich des EEG Anwendungsbeispiel 50 MW KWK Schmiede AG 60 % > 100 km Strom 40 % 10 MW Biomethan Schmiede GmbH 100 % 9
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 10
Bewertung von Energiekosten Bestandsschutz, Härtefallregelung und Übergangsvorschriften Seit EEG 2014 schrittweise Überführung von Einspeisetarifen zu Marktpreisen Weitere Änderungen des regulatorischen Umfelds erforderlich, da EEG 2014 nur ein „Baustein“ in der Energiepolitik ist (Kapazitätsmarkt, u.a.) Finanzkrise hat großen Einfluss auf die Bewertung von KWK- und EEG-Projekten Negative Strompreisentwicklung seit 2008 Nachfrage nach «risikolosen» Anlagen ist hoch Herausforderung Preisprognose Hohe Volatilität der Futures mindert Prognosegenauigkeit Unterschiedliche Methoden Geringe Liquidität an der Strombörse Gegenparteienrisiko: Hohe Insolvenzrate wegen Leverage sowie geringe historische Erfahrungswerte machen Vertragsgestaltung und Absicherung entscheidend 11
Euro/MWh 30 50 60 70 80 90 40 100 02.01.2008 02.02.2008 02.03.2008 02.04.2008 02.05.2008 02.06.2008 02.07.2008 02.08.2008 02.09.2008 02.10.2008 02.11.2008 02.12.2008 02.01.2009 02.02.2009 02.03.2009 02.04.2009 02.05.2009 02.06.2009 02.07.2009 02.08.2009 02.09.2009 02.10.2009 02.11.2009 02.12.2009 02.01.2010 02.02.2010 02.03.2010 02.04.2010 02.05.2010 02.06.2010 02.07.2010 02.08.2010 02.09.2010 02.10.2010 02.11.2010 02.12.2010 02.01.2011 02.02.2011 02.03.2011 02.04.2011 02.05.2011 12 02.06.2011 02.07.2011 Bewertung von Energiekosten 02.08.2011 02.09.2011 zum Zeitpunkt 02.10.2011 02.11.2011 02.12.2011 02.01.2012 02.02.2012 02.03.2012 02.04.2012 02.05.2012 02.06.2012 Futurepreis Base 02.07.2012 02.08.2012 02.09.2012 02.10.2012 02.11.2012 02.12.2012 02.01.2013 02.02.2013 02.03.2013 02.04.2013 02.05.2013 02.06.2013 02.07.2013 02.08.2013 02.09.2013 02.10.2013 02.11.2013 02.12.2013 02.01.2014 02.02.2014 02.03.2014 02.04.2014 02.05.2014 02.06.2014 02.07.2014 02.08.2014 02.09.2014 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011
Bewertung von Energiekosten Notierung Futurepreis(1) Base jeweils am 1. April Zum jeweiligen Zeitpunkt Euro/MWh sind die Notierungen am 70 Terminmarkt die Anstieg i.H.v. ca. 20 Euro bestmögliche Prognose der 60 Preisentwicklung. Sie sind das Ergebnis aller am Markt zu 50 diesem Zeitpunkt getätigten Handelsgeschäfte. 40 Änderungen können aber sehr schnell eintreten und 30 auch zukünftig sind große Schwankungen von plus (2) 20 minus zehn Euro nicht ungewöhnlich 10 In 2005 hat der Markt für das Jahr 2007 einen Base-Preis 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 i.H.v. ca. 35 Euro/MWh erwartet. Ein Jahr später lag 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 die Erwartung für das Jahr 2007 bei ca. 55 Euro/MWh Veränderungen der kurzfristigen Preiserwartung der Börse in 12 Monaten (1) Phelix Stromfutures der EEX (2) In 2003 waren an der EEX nur drei Folgejahre handelbar. Erst ab 2004 wurden sechs Folgejahre handelbar, wobei eine ausreichende Liquidität nur in den ersten drei Jahren gegeben ist 13
Bewertung von Energiekosten Bloomberg Prognosewerte bis 2019, danach 2% inflationiert 50,0 47,1 46,2 45,2 44,4 45,0 43,5 43,1 42,5 42,6 41,4 41,4 40,0 Euro/MWh 36,6 35,9 35,2 34,3 34,5 35,0 33,8 33,3 33,2 32,3 32,1 30,8 30,2 29,4 29,6 30,0 29,0 28,2 28,5 27,9 27,2 26,9 25,0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 BASELOAD PEAKLOAD OFFPEAK 14
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 15
Beispiel 1: „Eigenstromversorgung“ Werterhalt durch Akquisitionsstrukturierung LoI Due Diligence Akquisitions- strukturierung Vertragsver- handlungen Pre-Closing Handlungen Signing Closing Post-Closing Integration Earn-Out Phase 16
Beispiel 1: „Eigenstromversorgung“ Werterhalt durch Akquisitionsstrukturierung Käufer 50 MW KWK Schmiede AG > 100 km Strom Konventionelle gasbetriebene KWK-Anlage mit 50 MW installierter Leistung 7’500 Volllastbenutzungsstunden = 375 GWh Stromerzeugung Anlage ist Teil der Produktion und versorgt zwei Standorte 17
Beispiel 1: „Eigenstromversorgung“ Fallbeispiel Käufer will vom Verkäufer Fabrik A erwerben Der CFO bewertet Fabrik A mit 500 MEuro Verkäufer bietet den Verkauf von Fabrik A im Wege des Asset Deal an (verkaufen soll die Schmiede AG) Verkäufer behält Fabrik B Fabrik A produziert den benötigten Strom seit 30 Jahren selbst und muss dadurch keine EEG-Umlage zahlen (Ersparnis: 23,1 MEuro für 2015). Voraussetzung für die Fortführung der Ersparnis: Fortbestand des Eigenversorgerprivilegs, d.h. Befreiung von der EEG-Umlage (= Bestandsschutz) Risiko: Wegfall der Privilegierung durch Betreiberwechsel Auswirkungen auf den Kaufpreis? 362 MEuro 500 MEuro 18
Beispiel 1: „Eigenstromversorgung“ Berechnungsgrundlage Wegfall der EEG-Privilegierung wegen Asset Deal Umfang 50 MW x 7‘500 Volllaststunden = 375 GWh EEG-Umlage für 2015 6,17 ct/kWh (ab 2016 eigene Annahmen) Restlaufzeit KWK-Anlage 5 Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 6.17 6.87 7.47 7.97 8.37 23'137'500 25'762'500 28'012'500 29'887'500 31'387'500 Kumulierte, nicht diskontierte EEG-Umlage 138 MEuro, je nach WACC-Diskontierung 82-110 MEuro Risiko 19
Beispiel 1: „Eigenstromversorgung“ Gestaltungsvor- Erhalt des Verlust des Auswirkungen schläge des Käufers Bestandsschutzes Bestandsschutzes auf Kaufpreis Schmiede AG: Kaufpreis Verlust der 362 - 420 MEuro Verkauf der Assets Eigenversorgung für von Standort A aus Standort B der AG an den Käufer: Kein Käufer Bestandsschutz für Standort A, da Betreiberwechsel Käufer: Schmiede AG: Kaufpreis Bestandsschutz für Verlust der 500 MEuro Verkauf Aktien an Standort A (mit Eigenversorgung für der AG an den Kraftwerk) bleibt Standort B (wäre Käufer (vorherige erhalten mangels auch bei Asset-Deal Ausgliederung von Betreiberwechsels eingetreten) Standort B) (nur Gesellschafter- wechsel) 20
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 21
Beispiel 2: „Industrierabatte“ Wertsteigerung durch Umstrukturierung LoI Due Diligence Akquisitions- strukturierung Vertragsver- handlungen Pre-Closing Handlungen Signing Closing Post-Closing Integration Earn-Out Phase 22
Beispiel 2: „Industrierabatte“ Wertsteigerung durch Umstrukturierung Verkäufer Käufer 50 MW KWK Schmiede AG 60 % > 100 km Strom 40 % Fremdstrombezug 200 GWh/a mit «Industrierabatt» für Fabrik A und B Verkauf der Standorte und weiterer Strombezug für zehn Jahre Wachstumsrate EEG-Umlage positiv bis 2022 (Zubau Offshore & PV), danach Rückgang wegen Wegfall teurer alter EEG-Anlagen 23
Beispiel 2: „Industrierabatte“ Fallbeispiel Käufer will vom Verkäufer Fabriken A und B erwerben Beide Fabriken sind sog. „energieintensive Unternehmen“ Der CFO bewertet die Fabrik A mit 500 und B mit 100 MEuro; nach neuem EEG 80% Rabatt auf EEG-Umlage: Fabrik A („Schmiederohlinge“) muss nur 20% EEG-Umlage zahlen (120 GWh/a) Fabrik B („Automobilveredelung“) muss aufgrund der gemeinsamen Betrachtung mit Fabrik A und dem größeren Bruttowertschöpfungsanteil von Fabrik A ebenfalls 20% EEG-Umlage zahlen (80 GWh/a), bräuchte isoliert aber nur 12% EEG-Umlage zahlen Der CFO fragt, ob eine Strukturierung möglich ist, bei der ein höherer Gesamtkaufpreis angeboten werden kann (Nutzbarmachen des Potentials der Senkung der EEG-Umlage für Fabrik B Kostenersparnis 5 MEuro) Auswirkungen auf den Kaufpreis? Fabrik B 100 MEuro 105 MEuro (sowie unverändert 500 MEuro für Fabrik A) 24
Beispiel 2: „Industrierabatte“ Berechnungsgrundlage 200 GWh Fremdstrombezug für weitere zehn Jahre (davon 80 GWh für Fabrik B) Beschaffung über Strommarkt Wachstumsrate EEG-Umlage positiv bis 2022 (Zubau Offshore & PV), danach Rückgang wegen Wegfall teurer alter EEG-Anlagen EEG-Umlage 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 6.17 6.87 7.47 7.97 8.37 8.67 8.87 8.97 8.97 8.87 12% 592'320 659'520 717'120 765'120 803'520 832'320 851'520 861'120 861'120 851'520 20% 987'200 1'099'200 1'195'200 1'275'200 1'339'200 1'387'200 1'419'200 1'435'200 1'435'200 1'419'200 100% 4'936'000 5'496'000 5'976'000 6'376'000 6'696'000 6'936'000 7'096'000 7'176'000 7'176'000 7'096'000 Summe EEG-Umlage i.H.v. 12% Summe: 8 MEuro Summe EEG-Umlage i.H.v. 20% Summe: 13 MEuro (+5 MEuro) Der vollständige Wegfall des Industrierabatts für die Fabriken A und B ist ein Dealbreaker, da 159 MEuro Kosten anfallen 25
Beispiel 2: „Industrierabatte“ Strukturierungs- 20 % EEG-Umlage 12 % EEG-Umlage Auswirkungen varianten (Härtefallregelung) (Regelverfahren) auf Kaufpreis Schmiede AG: Beibehaltung des Standort A: Härtefallregelung für Status Quo (Schmiede 500 MEuro Standort A und B AG wird erworben zusammen, da und bleibt Standort B: überwiegend (60/40%) unverändert) 100 MEuro „falsche Branche“ Schmiede AG wird Schmiede AG (Standort NewCo für erworben, A): Härtefallregelung, da Standort B: Standort A: anschließend 100% „falsche Branche“ Regelverfahren, da 500 MEuro Ausgliederung von 100% „richtige Standort B auf Branche“ Standort B: NewCo (Standort A 105 MEuro bleibt in AG) Keine Zusammenlegung von Standort B mit bestehenden Geschäftsbetrieben (statt in NewCo) – Ansonsten droht Wegfall des Rabatts (Dealbreaker)! 26
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 27
Beispiel 3: „Künftige Biomethananlage“ Earn-Out-Struktur LoI Due Diligence Akquisitions- strukturierung Vertragsver- handlungen Pre-Closing Handlungen Signing Closing Post-Closing Integration Earn-Out Phase 28
Beispiel 3: „Künftige Biomethananlage“ Earn-Out-Struktur Verkäufer Käufer 10 MW Biomethan Schmiede GmbH Biomethanlieferung Lieferant Biomethan gefeuerte KWK-Anlage 10 MWel mit 75 GWh/a geplantem Output Langfristiger Biomethan-Bezugsvertrag 29
Beispiel 3: „Künftige Biomethananlage“ Fallbeispiel Käufer will vom Verkäufer Fabrik C erwerben Der CFO bewertet Fabrik C mit 100 MEuro Fabrik C beabsichtigt, künftig durch ein Biomethan-BHKW Strom teilweise selbst zu produzieren Das Biomethan-BHKW ist genehmigt und im Bau, Fertigstellungszeitpunkt unklar Wenn es vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wird, greift die EEG-Privilegierung 2012, die (gerechnet auf 20 Jahre/ Zeitraum der EEG-Privilegierung) zu einer Kostenersparnis i.H.v. 32 MEuro führen kann (Wertsteigerung) Weitere Voraussetzung für verlässlichen Businessplan: Langfristiger Biomethanliefervertrag (Preisrisiko) Auswirkungen auf den Kaufpreis? 100 MEuro 132 MEuro 30
Beispiel 3: „Künftige Biomethananlage“ Berechnungsgrundlage Verspätete Inbetriebnahme mit EEG 2014 statt EEG 2012 Abdiskontierter Verlust von ca. 32 MEuro Differenz von ca. 4 ct/kWh ggü. EEG 2012 über 21 Jahre Umstellung auf Erdgas-BHKW erfordert Prüfung von EEG-Rabatt für Eigenstrom KWK-Förderung Wegfall von Netzentgelten sowie Netzumlagen für Eigenstrom Prognose Spark Spread (Gaspreis zu Strompreis inkl. Berücksichtigung Wirkungsgrad der Anlage) ist zur Zeit für gasgefeuerte GuDs & KWK-Anlage negativ. Anlagen mit hoher Volllaststundenbenutzung und grossem Eigenverbrauch könnten sich rechnen Preisrisiko Strom & Gas 31
Beispiel 3: „Künftige Biomethananlage“ Regulatorischer Rahmen Kaufpreis Lösung im SPA Kaufpreisberechnung nur Fabrik C (ohne Berücksichtigung Biomethan- 100 MEuro Base Case (Kaufpreis) BHKW) Risiko: Verspätete Inbetriebnahme, 132 MEuro Vereinbarung eines Earn-Out, wenn dadurch Förderung nach dem EEG • die Inbetriebnahme vor dem 2014 anstatt nach dem EEG 2012, 01.01.2015 stattfindet, dadurch Wegfall der Wertsteigerung • die langfristige Substratlieferung zu angemessenen Preisen sichergestellt ist. 32
Agenda 1. Einleitung a. M&A in Regulierten Industrien b. Besonderheiten im Bereich des EEG c. Bewertung von Energiekosten 2. Anwendungsbeispiele a. Beispiel 1: Eigenstromversorgung b. Beispiel 2: Industrierabatte c. Beispiel 3: Künftige Biomethananlage 3. Fazit / Ausblick 33
Ausblick / Fazit aus M&A Sicht Regulierung setzt Anreize für Nutzung von Optimierungspotential Jedes EEG bringt seine eigenen Herausforderungen Dem Beispiel der Industrierabatte (Beispiel 2) vorgelagert war eine Änderung des Rabattsystems zwischen EEG 2012 und EEG 2014, das (auch ohne M&A- Transaktion) zu einer geringfügigen Anpassung der Rabatte und damit der Ein- und Ausgaben führte. Das neue EEG 2014 hat aber gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, im Zusammenhang mit einer Umstrukturierung Werte zu heben. Am Beispiel der Biomethananlage (Beispiel 3) zeigt sich, wie Übergangsvorschriften in der M&A-Transaktion Strukturierungsspielräume schaffen (hier über Earn-Out-Potentiale) Die nächsten Anpassungen stehen bevor (EEG 2016 bereits angekündigt; KWKG- Novelle 2015, …) neue Regelungen werden zu wirtschaftlichen Risiken führen, aber auch gleichzeitig Chancen eröffnen dynamisches Anpassen von Transaktionen / Umstrukturierungen laufend erforderlich 34
Ausblick / Fazit aus Finance-Sicht Vor allem Märkte und Regulierung erfordern besondere Aufmerksamkeit Regulierte Märkte hängen ab von politischen Entscheidung. Das erschwert Prognosen und Entscheidungen Veränderungen der Rahmenbedingungen führen zu Unsicherheit in der Bewertung Eventuell ist ein Aufschlag auf den Diskontierungsfaktor erforderlich Alternativ sind Sicherheitszuschläge im Businessplan möglich Marktpreisentwicklungen werden von der Regulierung beeinflusst, z.B.: Diskussion Kapazitätsmarkt. Dieser würde zu zusätzlichen Erlösen führen, aber auch den Strommarktpreis reduzieren wegen mehr Angebot EEG-Zuschlag und Wert der Befreiung Marktpreisprognosen sind wegen mangelnder Lagermöglichkeit gerade beim Strom besonders heikel 35
Ausblick / Regulatory-Sicht Regulatorische Chancen und Risiken erkennen, um Mehrwerte zu schaffen Das Regulierungsrecht bietet – zu relativ präzise formulierten Spielregeln – Investmentmöglichkeiten, die mehr Sicherheit bieten als Investments in nicht regulierten Industrien, z.B.: 20jährige EEG-Vergütung langfristige Einnahmegarantie Garantierte Eigenkapitalverzinsung bei Investitionen in Energienetze geringes Risiko von rückwirkenden Änderungen (Vertrauens- / Bestandsschutz) Kurz- , mittel- und langfristige Entwicklungstrends in der Regulierung müssen bei Transaktionen berücksichtigt werden, um entstehende regulatorische Chancen und Risiken angemessen einschätzen zu können, z.B.: Verschärfung technischer Anforderungen auch für Bestandsanlagen Entwicklung neuer „Betätigungsfelder“ (z.B. Ausschreibungen nach EEG, Teilnahme an Kapazitätsmärkten) 36
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