NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015

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NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
Neue Chancen für die
Photovoltaik 2015
Eigenversorgung und PV-Miete in Gewerbe und Kommune:
Bedarfsgerecht geplant und mit passenden Verträgen auch im
EEG 2014 wirtschaftlich

M      it dem EEG 2014 wurde die EEG-
       Umlage auf selbst erzeugten und
eigenverbrauchten Strom eingeführt.
                                               passenden Musterverträge und die Soft-
                                               ware pv@now, um die Wirtschaftlichkeit
                                               optimal zu gestalten (siehe nachfolgende
                                                                                                  Ein verstärkt aus Renditegesichtspunk-
                                                                                               ten und kurzen Amortisationszeiten be-
                                                                                               trachtetes PV-Eigenverbrauchs- oder PV-
Dies betrifft in der Photovoltaik (PV) alle    Seiten in diesem Merkblatt).                    Miete-Projekt liegt ungefähr im Verhält-
Anlagen über 10 kWp. Die Höhe der EEG-            Wie können nun passende Objektar-            nis 1 kWp zu 3 MWh Strombedarf/a. Hier
Umlage wird „gleitend“ eingeführt und          ten für eine notwendig hohe Eigenver-           werden in der Regel Eigenverbrauchsquo-
erreicht 40 % ab dem Jahr 2017. Trotz          brauchsquote bei gleichzeitig nennens-          ten von 80 % und solare Deckungsgrade
dieser Belastung sind neue Anlagen wei-        wertem Autarkiegrad (= Strombezugsun-           (Autarkiequote) von bis zu 30 % erzielt.
terhin für den PV-Stromerzeuger wie für        abhängigkeit) gefunden werden?                     Für die wirtschaftliche Betrachtung
den PV-Stromverbraucher wirtschaftlich.           Indem man Objekteigentümer oder              kann hier ebenso die von der DGS Fran-
   Voraussetzung hierfür ist eine hohe         -pächter aus dem Bereich der gewerb-            ken entwickelte „33 ±10-Regel“ gelten:
Eigenverbrauchsquote, aus der die Wert-        lichen „Standardlastprofile G1 - G4“ an-        Bei 3 % Kreditzins und 30 % Eigen-
schöpfung erzielt wird.                        spricht (www.dgs-franken.de/standard-           kapitaleinsatz werden bei PV auf mit-
   Mit Solarstromerzeugungskosten von          lastprofile).                                   telständischen Betrieben mit 50.000
10 bis 12 Ct/kWh über 20 Jahre werden             Eine genauere Analyse zeigt, dass sich       bis 500.000 kWh Jahresstrombedarf
Strombezugskosten von 16 bis 22 Ct/            die Vor- und Nachteile dieser Bedarfslast-      in der Regel +10 % Eigenkapitalren-
kWh netto ersetzt. Überschüssig einge-         profile für die PV-Stromdirektnutzung           dite und -10 Jahre Amortisationszeit
speister Strom stellt hingegen fast ein        einigermaßen ausgleichen.                       des Eigenkapitals erzielt. Das Ganze
Nullsummenspiel dar, sind die EEG-                                                             bei lediglich 2 % p.a. angenommener
Vergütungssätze mit 10 bis 12 Ct/kWh          50/50 Orientierungshilfe und                    künftiger Strombezugspreissteigerung!
ähnlich hoch wie die PV-Stromerzeu-            33 ±10-Regel                                    Rein renditeoptimierte PV-Investoren
gungskosten. Eine bedarfsgerechte PV-             Die DGS Franken hat daraus die „50/50        streben bei gewerblich/kommunalen
Anlagengrößenplanung ist sowohl beim           Orientierungshilfe“ für mitteleuropäische       Eigenverbrauchsanlagen         annähernd
Verkauf der PV-Anlage als auch deren           Solarstrahlungsverhältnisse entwickelt:         100 % Eigenverbrauchsquote an. Dies
Vermietung an den Kunden gleicherma-           Entspricht die kWp-Größe in etwa dem            wird mit einem Verhältnis von ca. 1 kWp
ßen wichtig.                                   Jahres-Strombedarf in MWh (1 kWp:               zu 5 MWh erreicht, führt aber zu gerin-
   Die bewährten DGS-Betreiberkonzepte         1 MWh bzw. 1.000 kWh), so sind Eigenver-        gen Autarkiequoten von teils weit unter
der PV-Miete und Teilmiete können wei-         brauchs – und Autarkiequoten von etwa           20 %. Weitere wirtschaftliche Optimie-
terhin wirtschaftlich umgesetzt werden, da     50 % erreichbar: Die ideale Lösung für          rungen durch besondere Steuervorteile
sich die neue „verminderte EEG-Umlage“         Kunden, denen eine mittlere Wirtschaft-         (20 % Sonderabschreibung und 40 %
nur eingeschränkt negativ auswirkt. Die        lichkeit des PV-Projekts bei gleichzeitig       Investitionsabzugsbetrag) sind hierbei
DGS Franken bietet Projektentwicklern die      „hoher Strompreisbremse“ wichtig ist.           noch gar nicht mit berücksichtigt.

                                                        Beispiel für PV-Miete

  Der städtische Eigenbetrieb NürnbergBad      das Geschäftsguthaben. In der konkreten
  mietete im Oktober 2013 eine Photovoltaik­    Umsetzung bedeutet dies, dass die Genos-
  anlage für das „Südstadtbad“ zum Zweck        senschaft einen Mietpreis für die Anlage
  der 100-prozentigen solaren Eigenstrom-       erhält, der ihr vermutlich 5 % Rendite brin-
  nutzung. Das besondere: Bei der PV-Anlage     gen wird. Die Stadt Nürnberg wird bei 2 %
  mit einer Nennleistung von 75,99  Wp han-     angenommenen jährlichen Strompreisstei-
  delt es sich um eine Ost-West ausgerich-      gerungen ca. 30.000 € Stromkosten über
  tete Anlage mit dem Ziel, eine möglichst      20 Jahre einsparen. Eine Inbetriebnahme
                                                                                                                                     Foto: VR Bürgerenergie Fürth eG

  gleichmäßige Leistung ohne große Mit-         nach dem neuen EEG würde der Bürgerge-
  tagsspitze zu produzieren. Die Anlage wird    nossenschaft trotz „verminderter EEG-Um-
  zu 100 Prozent mit Kapital von privaten       lage“ immer noch knapp 4 % Rendite und
  Kleinanlegern durch die „VR Bürgerenergie     der Stadt 20.000 € Stromkostenersparnis
  Fürth e.G.“ getragen. Zur Finanzierung der    ermöglichen. PV-Miete-Projekte können –
  Installationskosten dienen der VR Bürger­     gut geplant – also weiterhin wirtschaftlich
  energie die Einzahlungen der Mitglieder in    umgesetzt werden.
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
Entscheidungsbaum für Eigenversorgung und Vermarktung von Solarstrom
     DGS‐Franken – Entscheidungsbaum
     für Eigenversorgung und Vermarktung                                                         (1)
                                                                                                              Inbetriebnahme
     von Solarstrom nach EEG 2014                                                                             nach 31.07.2014
     www.dgs‐franken.de

     *Eigenversorgungs‐                                          ja                                                                                         nein
      EEG‐Umlage i.H.v.
     30% bis 31.12.2015
     35% bis 31.12.2016                          (2)                                                                                         (15)
     40% ab 01.01.2017                                        ≤ 10 kWp?                                                                               Stromlieferung?

                                            ja                                          nein                             ja                                                 nein

                           (3)
                                                                                                       (16)                                                (17)
                                    Eigenversorgung                                                              EEG‐Vergütung für                                    Eigenversorgung
                                       ≤ 10 MWh?                                                                   Direktverbrauch                                    vor 01.08.2014?
                                                                                                                    (bis 30 kWp bei
                                                                                                                   Inbetriebnahme
                                                                                                                    von 01.01.2009
                      ja                                        nein                                                bis 30.06.2010,                         ja                              nein
                                                                                                                      bis 500 kWp
                                                                                                                    von 01.07.2010
      (4)
                 (anteilige)                     (7)                                                               bis 31.03.2012);         (18)
                                                        EEG‐Vergütung;                                             EEG‐Umlage bei                    Eigenversorger vor
              Stromlieferung?                          Eigenversorgungs‐                                                                                01.08.2014 =
                                                                                                                 Inbetriebnahme ab
                                                          EEG‐Umlage*                                                 01.01.2012                    Eigenversorger nach
                                                         für > 10 MWh                                                                                   31.07.2014?
                                                           (laut BDEW
                                                         für PV‐Anlagen
                                                         nicht relevant)

                      ja                               nein                                                                                 ja                              nein

                                                                                                                              (19)                          (20)
      (5)                            (6)                                                                                              EEG‐Vergütung;                   EEG‐Vergütung;
              EEG‐Vergütung                  EEG‐Vergütung;
                                                                                                                                     keine EEG‐Umlage                      eventuell
                                            keine EEG‐Umlage
            für Stromlieferanteil                                                                                                                                     Eigenversorgungs‐
             volle EEG‐Umlage                                                                                                                                            EEG‐Umlage*
                                                                                                                                                                        (bei > 10 kWp)

                                                 (8)                                                                                         (21)
                                                         Inbetriebnahme                                                                                Umstellung auf
                                                         bis 31.12.2015?                                                                              Eigenverbrauch?

                                     ja                                                  nein                                                                ja

                    (9)                                                (13)                                                                  (22)
                                 ≤ 500 kWp?                                          ≤ 100 kWp?                                                       Inbetriebnahme
                                                                                                                                                       01.01.2009 bis
                                                                                                                                                        31.03.2012?

                                     ja                                                  nein                                               ja                                nein

                    (10)                                                  (14)                                                (23)                             (24)
                            Stromlieferung?                                      Eigenverbrauch mit                                    EEG‐Vergütung;                    EEG‐Vergütung;
                                                                                   20% reduzierten                                     EEG‐Vergütung                    Eigenversorgungs‐
                                                                                  Erlösobergrenzen;                                   Direktverbrauch                      EEG‐Umlage*

                      ja                               nein
                                                                                  Eigenversorgungs‐
                                                                                 EEG‐Umlage* (nicht
                                                                                                                                       (bis 30 kWp bei
                                                                                                                                      Inbetriebnahme
                                                                                                                                                                                   DGS‐Franken – Ents
                                                                                                                                                                          (bei > 10 kWp)

                                                                                 bei vollst. EE‐Versor‐
                                                                                 gung nach EEG § 61
                                                                                                                                       von 01.01.2009
                                                                                                                                       bis 30.06.2010,
                                                                                                                                                                                   für Eigenversorgun
     (11)
              EEG‐Vergütung
                                     (12)
                                              EEG‐Vergütung;                         Abs.2, Satz 3)                                       bis 500 kWp
                                                                                                                                       von 01.07.2010
                                                                                                                                                                                   von Solarstrom nac
                                             Eigenversorgungs‐
            für Stromlieferanteil
             volle EEG‐Umlage
                                            EEG‐Umlage* (nicht                     oder (anteilige)
                                                                                 Direktvermarktung
                                                                                                                                      bis 31.03.2012);
                                                                                                                                     Eigenversorgungs‐
                                                                                                                                                                                   www.dgs‐franken.d
                                            bei vollst. EE‐Versor‐
                                            gung nach EEG § 61                                                                           EEG‐Umlage*
                                                Abs.2, Satz 3)                                                                          (bei > 10 kWp)
                                                                                                                                                                                   *Eigenversorgungs‐
                                              oder (anteilige)
                                            Direktvermarktung                                                                                                                       EEG‐Umlage i.H.v.
                                                                                                                                                                                   30% bis 31.12.2015
Orientierungshilfe für die Zuordnung von Photovoltaik Neu- und Bestandsanlagen zu einem Erlösmodell nach                                                                           35% bis 31.12.2016
EEG 2014 unter besonderer Berücksichtigung der EEG-Umlage (alle Angaben ohne Gewähr).                                                                                              40% ab 01.01.2017
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
die dGS-Betreiberkonzepte

D    ie von der DGS Franken entwickelten
     PV-Stromvermarktungskonzepte
„PV-Miete“ und „PV-Teilmiete“ sind ein
                                                                  Weil Sie von Mehrfamilienhausbe-
                                                                   sitzern angesprochen werden, ob
                                                                   Sie nicht ein Konzept/Angebot zur
                                                                                                                                       2. PV-Miete
                                                                                                                                          Der Anlageneigentümer vermietet
                                                                                                                                       dem Grundstückseigentümer/-pächter
großer Erfolg: Die Musterverträge haben                            „Mieterstrom“-Versorgung abgeben                                    eine netzgekoppelte Solarstromanlage
sich seit August 2012 für Projektent-                              können?                                                             mit dem Zweck, den von der PV-Anlage
wickler, Investoren und Energiegenos-                                                                                                  erzeugten Strom im Wege der „Eigen-
senschaften bewährt. Durch die Vermei-                           Drei Vertragskonstellationen                                          versorgung“ in unmittelbarer räumlicher
dung bzw. Verringerung der abzuführen-                                                                                                 Nähe zur Anlage selbst zu verbrauchen
den EEG-Umlage können Projekte auch                              1. Dritte vor Ort beliefern                                           und für den Rest des Stroms Einspeise-
im EEG 2014 wirtschaftlich umgesetzt                                Der Betreiber errichtet auf dem Ge-                                vergütung zu erlangen. Die Miete für die
werden.                                                          bäude des Grundstückseigentümers/-                                    Nutzung der Anlage („PV-Miete“) wird
                                                                 pächters seine netzgekoppelte Solarstro-                              anfangs z.B. auf der Grundlage des pro-
  Doch warum sollten Sie sich überhaupt                          manlage. Nach deren Fertigstellung wird                               gnostizierten Ertrages und der vermut-
mit der Vermarktung von Solarstrom bzw.                          der erzeugte Strom vorrangig in diesem                                lichen Eigenverbrauchsquote ermittelt
dem Vermieten von PV-Anlagen befas-                              Gebäude bzw. in unmittelbarer räum-                                   und schwankt nicht während der Ver-
sen?                                                             licher Nähe zur Anlage verbraucht und                                 tragsdauer. Ein Staffelmietpreis (z.B. 1
                                                                 vom Grundstückseigentümer ein Nut-                                    bis 2 % Steigerung pro Jahr oder alle 3
 Weil Sie für Energiegenossenschaf-                             zungsentgelt (Stromlieferpreis) pro kWh                               Jahre 5 z.B. 1 % Steigerung) kann ver-
  ten oder EVUs arbeiten?                                        gezahlt. Der nicht genutzte Strom wird                                einbart werden.
 Weil Sie für Investoren(-gemein-                               in das öffentliche Netz des zuständigen                                  Der Grundstückseigentümer/-pächter
  schaften) arbeiten?                                            Netzbetreibers eingespeist und gemäß                                  ist „Betreiber“ der Anlage im Sinne des
 Weil Sie selbst (Mit-)Investor sind?                           §37 EEG vergütet. Hierdurch kann der                                  Energierechts mit Anspruch auf EEG-
 Weil Sie interessierten Gewerbebe-                             Grundstückseigentümer vom Betreiber                                   Vergütung. Er muss für die entsprechen-
  trieben PV-Anlagen verkaufen wol-                              den mit der Solaranlage produzierten                                  den Anmeldungen bei der Bundesnetz-
  len, diese aber oft nur Pächter im                             Strom beziehen und seinen Strombezug                                  agentur und beim Netzbetreiber sorgen
  Gebäude sind oder es gar mehrere                               aus dem öffentlichen Netz verringern.                                 und den verschiedenen Pflichten des
  Pächter gibt?                                                  Der Stromlieferpreis wird in Absprache                                EEG nachkommen. Um sein Betreiberri-
 Weil Sie interessierten Kommunen                               beider Parteien frei kalkuliert.                                      siko überschaubar zu halten, kann der
  und Landkreisen PV-Anlagen ver-                                   Mit dem Wegfall des Grünstrompri-                                  Grundstückseigentümer/-pächter durch
  kaufen wollen, diese aber finanziell                           vilegs und der Belastung jeder geliefer-                              eine entsprechende Wartungs- und
  nicht selbst investieren können/                               ten kWh PV-Strom mit der vollen EEG-                                  Dienstleistungsvereinbarung mit dem
  dürfen/wollen?                                                 Umlage (6,17 Ct für 2015) liegt der er-                               PV-Vermieter oder einer PV-Servicefirma
 Weil Sie Inhabern/Geschäftsführern                             zielbare reale Verkaufserlös in der Regel                             „Full Service“ erhalten. Bei Vermietung
  von Betrieben PV-Anlagen aufs                                  aber kaum über der Einspeisevergütung                                 von PV-Anlagen bis zu 10 kWp fällt nicht
  Betriebsdach u.a. aus Steuerspar-                              – wenn nicht gar darunter. Damit bringt                               einmal die „verminderte EEG-Umlage“
  gründen verkaufen können und                                   das Konzept „Dritte vor Ort beliefern“                                an. Die verminderte EEG-Umlage ist
  sie richtig zur Vermeidung einer                               meist nicht genug wirtschaftliche Vor-                                derzeit jedoch fast 4 Ct niedriger als die
  „Stromlieferung“ beraten wollen?                               teile für beide Parteien.                                             volle EEG-Umlage. Damit können für den

                                                                              über das öff. Netz, bis 2 MWp                nicht über das öff. Netz
                          über das öffentliche Netz                          im räumlichen Zusammenhang                 im räumlichen Zusammenhang
   18
   16                                                                                                                                                                EEg-umlage
                                                                                                                                                                     stromsteuer
   14
                                                                                                                                                                     abschalt-umlage
   12                                                                                                                                                                offshore-umlage
   10                                                                                                                                                                strom-nEv-umlage
                                                                                                                                                                     KwK-umlage
    8
                                                                                                                                                                     Konzessionsabgabe
    6                                                                                                                                                                netzentgelt
    4
    2
    0
                grau                grün                selb                     Pv-s              selb                     Pv-s              selb
                    stro                 stro                stve                     trom              stve                     trom              stve
                                                                                                                                                                                         Quelle: nümann+lang rechtsanwälte

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                                    netz                 netz                                                                                    *
        anmerkungen:
        netz ist jeweils das öffentliche netz, nicht das haus- oder objektverteilnetz (Kundenanlage).
        netzentgelt variabel, hier nur zur veranschaulichung angesetzt mit 5 ct; Konzessionsabgabe variable, hier nur zur veranschaulichung angesetzt mit 2 ct;
        KwK-umlage: 0,178 ct/kwh (lv-gruppe a, d.h. bis 100 Mwh inkl. sog. nachholung); strom-nEv-umlage: 0.187 ct/kwh (§19 stromnEv);
        offshore-umlage: 0,25 ct/kwh (lv-gruppe a, d.h. bis 1 Mio. kwh); abschalt-umlage: 0,009 ct/kwh;
        stromsteuer: 2,05 ct/kwh - befreiung für Pv-strom vor ort jeweils bis 2 Mw, über 2 Mw wenn im netz/in der leitung nur EE-strom ist;
        EEg-umlage Jan. 2014: 6,24 ct, grünstrom/Pv-strom nach §39 abs. 1 bzw. 3 EEg abzgl. 2 ct. bei der stromüberlassung fällt jeweils Mehrwertsteuer an: 19%.

Übersicht zu den Strompreiskomponenten (ohne Gestehungskosten und Mehrwertsteuer), Stand 2014
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
PV-Investor durch die PV-Miete, gegebe-
nenfalls mit einer moderaten Staffelmiet-
preisvereinbarung ausgestattet, gemäß                  Dritte vor Ort beliefern
                                                                                                                              spart Stromkosten !
der auf Seite 1 erläuterten „33 ±10-Re-
gel“ durchaus Eigenkapital-Renditen von                             Anlageneigentümer                                                Stromverbraucher
bis zu 10% erreicht werden.                                                                           zahlt Lieferpreis
                                                                 lässt PV-Anlage errichten                                 nutzt Solarstrom zum Eigenverbrauch
                                                                 betreibt die Anlage                                       benötigt weniger Netz-Bezugsstrom
3. PV-Teilmiete                                                  liefert überschüssigen
                                                                   Solarstrom ins Netz
   Ähnliches gilt für die Anlagenteilmiete,
wobei sich im Vergleich zur PV-Miete die                                                  zahlt EEG-Umlage
                                                             zahlt EEG-Vergütung
Zahlungsströme teilweise verändern. Wie
funktioniert die PV-Teilmiete?
                                                                                                       Netzbetreiber
   Der Anlageneigentümer vermietet dem
Grundstückseigentümer einen ideellen
Anteil der Anlage, der seinem prognosti-
zierten Eigenverbrauchsanteil entspricht,
zur Mitnutzung. Hierdurch kann der
Grundstückseigentümer kostengünstig                            PV-Miete
                                                                                                                              spart Stromkosten !
den mit der Solaranlage produzierten
Strom beziehen und seinen Strombezug                                Anlageneigentümer                                                Anlagenbetreiber
                                                                                                       zahlt PV-Miete
aus dem öffentlichen Netz verringern.                            lässt PV-Anlage errichten                                 wird Anlagenbetreiber
                                                                 leistet „Full Service“                                    nutzt Solarstrom zum Eigenverbrauch
Der dem Anlageneigentümer zustehende                                                                                         benötigt weniger Netz-Bezugsstrom
Teil des Stroms wird in das öffentliche                                                                                      liefert überschüssigen Solarstrom ins Netz

Netz des zuständigen Netzbetreibers                                                                              zahlt verminderte
eingespeist. Der Anlageneigentümer ist                                                                           EEG-Umlage
                                                                                                                                           zahlt EEG-Vergütung
Hauptbetreiber und bezieht Vergütung
nach EEG. Der Grundstückseigentümer/-                                                                Netzbetreiber
pächter ist (Teil-)Mieter und dadurch
selbst (Mit-)Betreiber der Anlage, so dass
der Strom nicht an Dritte geliefert, son-
dern im Wortsinne „selbst“ verbraucht
wird.
                                                             PV-Teilmiete
   Er darf die bezogene Elektrizität al-                                                                                      spart Stromkosten !
lerdings nur für den Eigenverbrauch in
                                                                    Anlageneigentümer                                                Stromverbraucher
unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anla-                                                              zahlt PV-Teilmiete
ge nutzen. Die Miete für die Mitnutzung                          lässt PV-Anlage errichten
                                                                 übernimmt die technische Betriebsführung
                                                                                                                              wird Anlagenmitbetreiber
                                                                                                                              ermächtigt den Anlageneigentümer
der Anlage („PV-Miete“) wird in der Regel                        liefert überschüssigen Solarstrom ins Netz                   nach außen alleine aufzutreten
                                                                                                                              nutzt Solarstrom zum Eigenverbrauch
so kalkuliert, dass der Mitbetreiber schon                                                                                    benötigt weniger Netz-Bezugsstrom
nach dem ersten Jahr Stromkosten ein-                                                                           zahlt verminderte
spart. Der Win-Win für Investor/Haupt-                       zahlt EEG-Vergütung                                EEG-Umlage
betreiber und den Mitbetreiber ist meist
annähernd gleich groß bei PV-Miete und                                                                 Netzbetreiber

bei PV-Teilmiete.

[]   www.dgs-franken.de                           Konzeptvergleich (schematisch)

     DGS Photovoltaik Eigenstrommanager
     Der Kurs DGS Photovoltaik Eigenstrommanager vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um Kunden kompetent zu photovoltaischen
     Eigenverbrauchsanlagen zu beraten. Es wird grundlegendes Wissen erworben, um Anlagen- und Speichersysteme in Hinblick auf
     verschiedene Gebäudenutzungsarten technisch optimiert zu planen und wirtschaftlich vorteilhaft zu gestalten.

     Inhalte:                                                    Finanzierung und Wirtschaftlichkeit für                    Zielgruppe:
     Grundlagen der Anlagen- und Gebäudetechnik                  eigen-/ fremdgenutzte Anlagen                              Mitarbeiter in Solarfachfirmen,
        Gebäudetypologien, Verbräuche, Lastprofile                Betreiberkonzepte / Verträge                          insbes. Vertriebsmitarbeiter
        Gebäude-Energiemanagment, Mess- und Regeltechnik          Rechtliche / steuerliche Aspekte
        Photovoltaik und Speichertechnologien                     Berechnungen zur Finanzierung                         Info:
                                                                      und Wirtschaftlichkeit                                [] www.solarakademie-franken.de
     Auslegung und Planung von photovoltaischen
     Eigenverbrauchsanlagen                                      Marketing und Kundengespräch
        Eigenverbrauchsoptimierungen planen                      Marktsituation und -entwicklung
        Anlagen- und Speicherdimensionierung                     Anwendungsfälle / Praxisfragen
        Software als Planungshilfe                               Verkauf- und Beratungsgespräch
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
bei fragen zu
                                                                            den dgs-betreiberkonzepten und
                                                                          verträgen steht ihnen die telefonische
                                                                       beratung des dgs-franken-teams gerne zur
es rechnet sich!                                                              verfügung (0911-376 516 30).
                                                                          Erkundigen sie sich auch gleich nach
                                                                        unserer neuen software pv@now, um die
                                                                          wirtschaftlichkeit ihres solarprojektes
                                                                                zu berechnen und optimal
                                                                                       zu gestalten!
 Beispielkalkulation für das Modell PV-Miete
 vermietung einer Photovoltaikanlage mit einer leistung von 118 kwp an einen supermarkt mit
 1.400 qm dachfläche. der Mietpreis der anlage soll auch bei konstanten strombezugspreisen zu
 realen Kosteneinsparungen führen.
 inbetriebnahme          März 2015                 strombedarf                       300.000 kwh
 leistung                118 kwp                   strombezug netz                   211.200 kwh
 spezifischer Ertrag     940 kwh/kwp               strombezugspreis                  17 ct/kwh
 Einspeisung             22.200 kwh                Pv-Eigenerzeugung                 88.800 kwh
 EEg-vergütung          2.506 € (11,29 ct/kwh)    Einsparung strombezug 1. Jahr     15.096 €
 Eigenverbrauchsquote    80 %                      Mietzahlung                       14.128 €
 autarkiequote           30 %                      vergleich Pv-Miete zu             10 % Mehrwert
                                                   direktvermarktung                  mit Pv-Miete

    der supermarkt zahlt eine jährliche Miete für die Photovoltaikanlage in höhe von 14.128 €.
     Er erhält 2.506 € EEg-vergütung. für den supermarkt fällt eine verminderte EEg-umlage
     für den selbstverbrauchten solarstrom an.

    rendite für Pv anlagenvermieter (bei 30 % EK und 70 % fK zu 3,5 % Zins, 20 Jahreskredit,
     keine tilgungsfreien anlaufjahre, tilgung beginnend gleich nach 1. Jahr):

              gesamtkapital-rendite        4,9 %
              Eigenkapital-rendite         7,6 %
              amortisationszeit            10 Jahre                                                     aktuell:
                                                                                                        dGS-Musterverträge
      bei vielen handelsmärkten und verwaltungsgebäuden liegen die strombezugskosten
      zum teil bei ca. 20 ct/kwh. in diesen fällen kann auch ein höherer Mietpreis mit
      höherer rendite vereinbart werden.

    für den supermarkt summiert sich der vorteil aus eingesparten strombezugskosten ohne
     Preissteigerungen in 20 Jahren auf 26.600 €, bei Preissteigerungen von 1 % auf 29.300 €,
                                                                                                        für das eeG 2014
     bei Preissteigerungen von 3 % auf 35.800 €, bei Preissteigerungen von 5 % auf 44.000 €.

                                                                                                        D    ie DGS-Vertragsmuster „Dritte vor
                                                                                                             Ort beliefern“, „PV-Miete“, „PV-
                                                                                                        Teilmiete“ sind für eine einfache Hand-
                                                                                                        habung im Umgang mit Kunden und
                                                                                                        Vertragspartnern optimiert. Alle wesent-
                                                                                                        lichen Regelungen und Bezüge zum EEG
                                                                                                        2014 sind in den Mustern enthalten. Die
                                                                                                        Kanzlei NÜMANN+LANG hat jeden Ver-
                                                                                                        trag ausführlich kommentiert und mit
                                                                                                        einer Erörterung wichtiger Details ver-
                                                                                                        sehen. Eine ausführliche Anleitung wird
                                                                                                        bei Bestellung mitgeliefert. Ein geeigne-
                                                                                                        ter Dachnutzungsvertrag und ein War-
                                                                                                        tungsvertrag sind separat ausgeführt und
                                                                                                        können vorteilhaft zum Gesamtpreis von
                                                                                                        120 Euro angefordert werden.

      Versicherung PV-Miete

      Wie versichere ich meine                                    die speziellen lösungen zeichnen sich aus durch
      PV-Projekte optimal abgestimmt                                profunde Kenntnis der dgs-Musterverträge,
      auf die DGS-Betreiberkonzepte                                 einen sonderrabatt „Pv-Miete / Pv-teilmiete“.
      der PV-Miete / PV-Teilmiete?
                                                                  interessenten können sich mit dem stichwort
      die dgs franken hat mit dem                                 „versicherungsangebot Pv-Miete / Pv-teilmiete“
      unabhängigen finanzberater ralf                             bei finanzecht informieren:
      Maier einen nachhaltig und ökologisch
      orientierten Partner gefunden,
      der ihnen als Makler vorteilhafte                           ansprechpartner: ralf Maier
      versicherungspakete zu den                                  telefon: 07473 / 955 48 10
      Pv-Mieten Konzepten anbieten kann.                          E-Mail: maier@finanzecht.de
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
pv@now

D    as Programm pv@now ist die erste
     umfassende internetbasierte Anwen-
dung zur Berechnung und fortlaufenden
                                            Performance und so weiter sind bereits
                                            zahlreich am Markt vorhanden. Sie kom-
                                            men vor pv@now zum Einsatz. Ihre Er-
                                                                                                               Wie ist pv@now erhältlich?
                                                                                                                 pv@now manager unterscheidet die
                                                                                                               Varianten 90, 250 und 350.
Überwachung der Wirtschaftlichkeit von      gebnisgrößen können einige der Einga-
Photovoltaikanlagen in allen denkbaren      bewerte von pv@now darstellen.                                      Die Variante 90 erlaubt die Verwal-
Betreiberkonzepten. pv@now liefert zu-        Die Überwachung in pv@now zielt                                    tung eines Projekts.
dem Entscheidungshilfen für die Aus-        nicht alleine auf den Ertrag der Anlage                             Die Variante 250 erlaubt die Verwal-
wahl des passenden Betreiberkonzepts.       ab. pv@now nimmt sämtliche Einnah-                                   tung von 10 Projekten (weitere 10er
Die Wirtschaftlichkeit wird aus Sicht al-   men und Ausgaben eines jeden Monats                                  Pakete können zugekauft werden).
ler beteiligten Akteure separat bewertet.   unter die Lupe. „Welchen Einfluss hat-                               Die Variante 350 ist ohne Ein-
Also z.B. Investor, Dacheigentümer, PV-     ten das ertragsstarke Jahr und der Ausfall                           schränkungen.
Anlagen-Mieter, …                           des Wechselrichters Nr. 5 im Juni auf die
                                            Wirtschaftlichkeit meiner Gesamtanlage?                              Man kann seine „Nutzung“ bei Bedarf
                                            Sind die angestrebten 5,75 % Rendite auf                           auf eine Variante mit höherem Umfang
Kurzbeschreibung von pv@now                 das eingesetzte Eigenkapital jetzt noch                            erweitern.
                                            gegeben?“ „Passt die vereinbarte Miet-                               DGS-Firmenmitglieder erhalten jeweils
Betreiberkonzepte                           zahlung zu den Interessen des Investors                            20 % Rabatt.
   pv@now berücksichtigt unterschied-       und des Mieters?“                                                    Zum Programm: [] www.pv-now.de
liche, bewährte und neue Betreiberkon-
zepte: Eigenversorgung mit Überschuss-

                                                                                                 pv@now manager
einspeisung, PV-Miete, PV-Teilmiete,
Stromlieferung, Direktvermarktung, Voll-
einspeisung.
   pv@now berät interaktiv durch einfa-
che Fragen bei der Auswahl des passen-
den Betreiberkonzepts. 29 Konzepte sind              übersicht
bereits hinterlegt.
                                                             Planname        Plan_   Südstadtbad

Betrachtungsweisen                                           Betreibermodell         Volleinspeisung 2

  pv@now erlaubt unterschiedliche Be-
rechnungsmethoden und Betrachtungs-                          Von:     9         2012         Bis:    12       2032

weisen: Kapitalwertmethode, Annuitäts-
berechnung, cash-flow, Amortisations-                   Volleinspeisung 2
betrachtung, steuerliche Betrachtung,
Finanzierung, Strompreiseinsparungen
der Letztverbraucher, …

Überwachung
   pv@now ermöglicht die fortlaufende
Überwachung der Wirtschaftlichkeit über
die gesamte Betriebszeit: Die Planung
wird mit einzupflegenden Ist-Werten ver-
glichen. Zu jedem Zeitpunkt sind neue
Szenarien für einen angepassten Soll-Ist-
Abgleich möglich.

Wechsel des Betreiberkonzeptes
   pv@now erlaubt das Wechseln der Be-                                                                   Bezeichnung   VR Bürgerenergie e.G.

treiberkonzepte innerhalb der Betrach-
tungsdauer. Z.B. von der Stromlieferung                                                                  Bezeichnung   Nürnbergbad
hin zur Vermietung der PV-Anlage, oder
von der Volleinspeisung einer Anlage aus
2011 zur Umstellung auf Eigenverbrauch
mit damals gültigen Eigenverbrauchs-                 Betreibermodellwechsel
EEG-Vergütungen.
                                                       Neues Betreibermodell einfügen

Innovation, Abgrenzung
  pv@now ist eine Anwendung zur                              Betreibermodell         Mieten 10

Bewertung der Wirtschaftlichkeit. Pro-
gramme zur Berechnung technischer                            Von:       10      2013         Bis:    12       2032

Aspekte wie z.B. Auslegung, Ertragsbe-
rechnung, Berechnung der technischen
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
Bildung
                                                                                         Medien
                                                                                         Sachverstand
                                                                                                                                      Franken

        Der Landesverband Franken e.V. der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) arbeitet eng mit
        der Solare Dienstleistungen GbR zusammen.
        Mit uns können Sie zahlreiche professionelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen:

        Bildung                Solarakademie Franken. Wir bieten Basis- und Fachseminare vor allem zu den Bereichen
                               Photovoltaik und Solarthermie. Die Solarakademie Franken stellt Ihnen kompetente und
                               erfahrene Fachreferenten zu allen Solarthemen.
                               ¾ www.solarakademie-franken.de

                               DGS-SolarSchule Nürnberg. Es werden folgende Kurse mit Prüfung und Zertifikat angeboten:
                               DGS Photovoltaik Eigenstrommanager, DGS Solar(fach)berater Photovoltaik und
                               Solar(fach)berater Solarthermie.
                               ¾ www.dgs-franken.de/bildung

        Medien                 Redaktion Zeitschrift SONNENENERGIE
                               ¾ www.sonnenenergie.de

                               Matthias Hüttmann Text und Layout
                               ¾ www.pressebuero-huettmann.de

        Sachverstand           Das Sachverständigenbüro für Photovoltaikanlagen und Regenerative Energiesysteme
                               erstellt Privat- und Gerichtsgutachten, bietet Qualitätssicherung, nimmt Untersuchungen und
                               Messungen vor, berät und bildet weiter.
                               ¾ www.ee-gutachter.de

        r.e.solut              Beratungsstelle für Erneuerbare Energien in der Region. Neutrale, unabhängige und
                               umfassende Beratung weit über Technik und Wirtschaftlichkeit hinaus: z.B. auch zu
                               Kaufentscheidung, Alternativenvergleich, Angebotsbewertung, …
                               ¾ www.dgs-franken.de/sachverstand

        pv@now                 Die Wirtschaftlichkeitssoftware für Photovoltaikanlagen. Alle Betreiberkonzepte.
                               Akteurspezifische Auswertung. Volleinspeisung, Eigenstromnutzung, Speicher.
                               Pläne vergleichen, Szenarien entwerfen, Monitoring der eigenen Anlage.
                               ¾ www.pv-now.de

        PV-Miete               DGS-Betreiberkonzepte für Eigenverbrauchsanlagen auf fremden Dächern: Dritte vor Ort
                               beliefern, PV-Miete, PV-Teilmiete.
                               Es stehen geprüfte und bewährte Musterverträge zur Verfügung.
                               ¾ www.pv-now.de/konzepte

Anschrift                                    Ansprechpartner                                      Kontakt
DGS LV Franken e.V.                          Dipl.-Ing. Björn Hemmann                             Tel        0911 / 376 516 30
Fürther Straße 246 c                         Dipl.-Ing. (FH) Matthias Hüttmann                    Fax        0911 / 376 516 31
90429 Nürnberg                               Dipl.-Päd. Stefan Seufert                            Mail       info@dgs-franken.de
                                             Dipl.-Kfm. Michael Vogtmann                          Internet   www.dgs-franken.de
                                             MBT (RDF) Oskar Wolf

Bestellungen                                                  VERTRÄGE NACH EEG 2014
                                                                                                                                            per Mail an: info@dgs-franken.de
                                                                                                                                            per Fax an 0911-376 516 31 oder

                                                              Musterverträge nach               E1: Dritte vor Ort beliefern 2014
                                                              Kategorie E
                                                                                                E2: PV-Teilmiete 2014
Name, Vorname
                                                                                                E3: PV-Miete 2014
                                                              Einzelpreis: 90 €
Firma / Institution                                           2 Verträge 150 €; 3 Verträge: 180 € (alle Preisangaben zzgl. MWSt.)

Straße, Hausnummer                                            Beachte: Wichtige Zusatzverträge in Kategorie D
                                                              (beide Verträge für nur 30 € in Kombination mit Verträgen aus Kategorie E)
PLZ, Ort
                                                              Musterverträge                    D1: Dachnutzungsvertrag
Telefon (für Rückfragen)                                      nach Kategorie D
                                                                                                D2: Servicevertrag
                                                              Einzelpreis: 30 €
eMail                                                         (alle Preisangaben zzgl. MWSt.)
NEUE CHANCEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK 2015
Mitglied werden ...
die dGS ist …                                                             die vorteile der dGS Mitgliedschaft
    Eine technisch-wissenschaftliche organisation für Erneuerbare        ¾ Mitgliedschaft in dem größten solarverband deutschlands
    Energien und Energieeffizienz. Mittler zwischen wissenschaft,         ¾ Vergünstigte teilnahme an vielen dgs-tagungen, Kongressen
    ingenieuren, handwerk, industrie, behörden und Parlamenten.              und seminaren sowie bei zahlreichen veranstaltungen mit
    nationale sektion der international solar Energy society (isEs)          dgs-Medienpartnerschaften (z.b. otti)
    und Mitglied des deutschen verbandes technisch-wissenschaft-          ¾ Zugang zu bundesweiten netzwerken und Experten der solarbranche und
    licher vereine (dvt).                                                    somit auch Mitsprache bei der Energiewende
                                                                          ¾ vergünstigter bezug der leitfäden solarthermische anlagen, Photovoltaische
die dGS fordert …                                                            anlagen und bioenergieanlagen und allen dgs Publikationen
    die nachhaltige veränderung der Energiewirtschaft durch die           ¾ Ermäßigte teilnahme an schulungen der bundesweiten solarschulen der dgs
    nutzung Erneuerbarer Energien. technische innovationen bei            ¾ Ermäßigungen bei Pv-log für Mitglieder und dgs-Mitgliedsfirmen
    Energieerzeugung und -effizienz durch einen breiten wissens-          ¾ rabatt bei den stellenanzeigen von eejobs.de
    transfer. solide gesetze und technische regelwerke für die           ¾ reduzierter abopreis der Energiedepesche (bund der Energieverbraucher)
    direkte und indirekte nutzung der sonnenenergie.                      ¾ Bezug der fachzeitschrift SoNNeNeNerGie

... und Prämie sichern
    die dGS-Prämie
    als neumitglied oder werber eines neumitglieds der dgs belohnen wir sie zu beginn mit einem Einstiegsgeschenk – wählen sie aus den zwei Prämien:

    1. Prämienmöglichkeit: wählen sie ein buch aus unserem buchshop       2. Prämienmöglichkeit: Kaufen sie günstig bei solarcosa ein
    ¾ ermäßigte Mitglieder bis zu einem Preis von 25,- €                  ¾ ermäßigte Mitglieder erhalten einen gutschein von 20,- €
    ¾ ordentliche Mitglieder bis zu einem Preis von 40,- €                ¾ ordentliche Mitglieder erhalten einen gutschein von 40,- €
    ¾ firmenmitglieder ohne beschränkung                                  ¾ firmenmitglieder erhalten einen gutschein in höhe von 60,- €

                ihre Prämie für die dGS-Mitgliedschaft / Werbung eines neuen Mitglieds

                                                                        oder

                   Buch aus dem Buchshop                                                     einkaufsgutschein bei SolarCosa

Senden an:            dGS landesverband franken e.v.                        oder per fax an 0911-376 516 31
                      fürther Straße 246c, 90429 Nürnberg                   oder per Mail an info@dgs-franken.de

kontaktdaten für dGS-Mitgliedschaft                                              Ja, ich möchte Mitglied der dGS werden und im rahmen der
                                                                                 vereinsmitgliedschaft künftig alle ausgaben der SoNNeNeNerGie
                                                                                 erhalten:
Titel:                           Geb.-Datum:
                                                                                           ordentliche Mitgliedschaft                              62 €/Jahr
Name:                                Vorname:                                              (Personen)
Firma:                                                                                     ermäßigte Mitgliedschaft                                31 €/Jahr
                                                                                           (Schüler, Studenten, Azubis)
Straße:                                   Nr.:                                             außerordentliche Mitgliedschaft (Firmen)              250 €/Jahr
Land:                 PLZ:               Ort:                                              inklusive Eintrag im firmenverzeichnis auf
                                                                                           www.dgs.de und in der SoNNeNeNerGie
Tel.:                                    Fax:
e-mail:                                  Web:
                                                                                 ich wähle als Prämie*:
                                                                                         buchprämie                               gutschrift solarcosa
Einzugsermächtigung             Ja          Nein
IBAN:                                    BIC:                                    die Prämie erhält:       der werber (dgs Mitgliedsnummer .......................... ) oder
                                                                                                          das neumitglied

Datum, Unterschrift                                                              * Prämienvoraussetzung für Neumitglieder: Weder Sie noch eine weitere Person
                                                                                   aus Ihrem Haushalt waren in den 12 Monaten bereits DGS-Mitglied
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