GEMEINSAME AGRARPOLITIK NACH 2020 - Verordnungs-vorschläge

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GEMEINSAME AGRARPOLITIK NACH 2020 - Verordnungs-vorschläge
GEMEINSAME
AGRARPOLITIK
NACH 2020

Verordnungs-
vorschläge
GEMEINSAME AGRARPOLITIK NACH 2020 - Verordnungs-vorschläge
ENTWICKLUNG BISLANG

Februar – Mai 2017   Öffentliche Anhörung

         Juli 2017   Konferenz „Die GAP - have your say“

                     Mitteilung der Kommission: „Die Zukunft von Nahrung und
29. November 2017    Landwirtschaft“

      2. Mai 2018    Vorschläge der Kommission über den EU-Haushalt 2021-
                     2027

     1. Juni 2018    Rechtsvorschläge der Kommission zur GAP nach
                     2020
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HAUSHALTSVORSCHLAG FÜR 2021-2027
          INSGESAMT

       1 279 Mrd. € (laufende Preise)
       1 135 Mrd. € (konstante Preise 2018)
       = 1,114% EU BIP
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GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027
 Durch die modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik wird
   • der Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt gerückt
   • der Übergang zu einem nachhaltigeren Agrarsektor gefördert
   • die Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete unterstützt

 Mit einer Ausstattung von 365 Mrd. EUR wird auch die modernisierte
  Agrarpolitik weiter auf zwei Säulen ruhen:
   • Direktzahlungen an Landwirte
   • Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums

 Für Letztere schlägt die Kommission eine Anhebung der nationalen
  Kofinanzierungssätze vor. Zusätzlich werden im Programm „Horizont
  Europa“ 10 Mrd. EUR für die Förderung von Forschung und Innovation in
  den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen
  Raums und Biowirtschaft eingeplant.
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GAP HAUSHALT FÜR 2021-2027
                     Vorschlag         Δ%
                          286,2 EGFL
   Lfd. Preise    365
    (Mrd. €)              78,8 ELER    -5
                  Mrd.

                 Deutschland:
    33.761,8 Mio. EGFL
    6.929,5 Mio. ELER
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STRATEGISCHER PLAN FÜR DIE GAP

 Einheitlicher GAP-Strategieplan für beide Säulen je
  Mitgliedstaat

 Teile des GAP-Strategieplans können auf regionaler Ebene
  erstellt werden

 Möglichkeit der Genehmigung eines Teilplans

 “Kein Rückschritt” betr. Umwelt- und Klimaschutz

 Stärker ergebnisorientierte Umsetzung
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NEUES UMSETZUNGSMODELL:
NEUGEWICHTUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN

                              Spezifische Ziele der EU

   EU                                Indikatoren

                              Arten von Interventionen

              Ermittlung der Bedarfe in den Mitgliedstaaten für die GAP

MITGLIED-     Auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene GAP Interventionen
STAATEN

              Umsetzung/Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele
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NEUES UMSETZUNGSMODELL:
                      LEISTUNG UND ERGEBNISSE
                Mehrjähriges Planungskonzept für die gesamte GAP

                    - GEMEINSAME ZIELE
                            - GEMEINSAME ARTEN VON INTERVENTIONEN
                                    - GEMEINSAME INDIKATOREN

                      Jährliche Leistungsfreigabe
Zuverlässigkeits-
   erklärung                                                 Gemeinsame
                     Verknüpfung der Ausgaben mit dem      Outputindikatoren
                           Ertrag des Programms

                      Jährliche Leistungsprüfung
  Monitoring                                                  Gemeinsame
                      Überprüfung der Fortschritte zur     Ergebnisindikatoren
                              Zielerreichung

                          Zwischenbewertung
Leistung der GAP                                              Gemeinsame
                    Beurteilung der Leistung im Hinblick   Wirkungsindikatoren
                            auf die Zielerreicung
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ZIELE DER GAP
                                                                             Politische Prioritäten der Kommission
                                                                                 Nachhaltige Entwicklungsziele
                                                       Art. 39 TFEU
                                                                                    Pariser Klimaabkommen

                  Förderung eines intelligenten, widerstandsfähigen und diversifizierten Agrarsektors für Ernährungssicherheit;
ALLGEMEINE        Stärkung der Umwelt und des Klimas der Union;
   ZIELE          Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete

                                                                                                            Social
                           Wirtschaft                                Umwelt                                 Sozial
                                                                     & Klima
               Förderung von rentablen                 Beitrag zu Klimaschutz und           Junge Landwirte und
                landwirtschaftlichen Einkommen und       Anpassung an den Klimawandel          Geschäftsentwicklung in ländlichen
                Resilienz in der gesamten Union zur      sowie zu nachhaltiger Energie         Gebieten anziehen;
                Verbesserung der                        Förderung einer nachhaltigen         Förderung von Beschäftigung,
SPEZIFISCHE     Ernährungssicherheit                                                           Wachstum, sozialer Eingliederung und
                                                         Entwicklung und eines effizienten
   ZIELE       Verbesserung der Marktorientierung       Managements der natürlichen           lokaler Entwicklung in ländlichen
                und Steigerung der                       Ressourcen Wasser / Boden / Luft      Gebieten, einschließlich Bioökonomie
                Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich    Beitrag zum Schutz der                und nachhaltiger Forstwirtschaft;
                eines stärkeren Fokus auf                                                     Verbesserung der Reaktion von
                                                         biologischen Vielfalt, zur
                Forschung, Technologie und
                                                         Verbesserung der                      Landwirtschaft, Gesundheit, sicheren,
                Digitalisierung
                                                         Ökosystemleistungen und zur           nahrhaften und nachhaltigen
               Verbesserung der Position der
                                                         Erhaltung von Lebensräumen und        Lebensmitteln sowie des Tierschutzes
                Landwirte in der
                Wertschöpfungskette                      Landschaften

                  Nachhaltigkeit              Unterstützung der Entwicklung von Landwirtschaft, Nahrung und ländlichen
HORIZONTALE                                    Gebieten
   ZIELE          Vereinfachung               Sicherstellung der Vereinfachung und Leistung der CAP-Unterstützung
                                              Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation, Digitalisierung in der
                  Modernisierung               Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung der Akzeptanz
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ARTEN VON INTERVENTIONEN

      Direktzahlungen                     Ländliche Entwicklung                  Sektorale Programme

                                                                               Obst und Gemüse
 Grundlegende                        Umwelt-, Klima- und andere
                                                                               Imkerei
  Einkommensunterstützung für          Bewirtschaftungsverpflichtungen
  Nachhaltigkeit                     • Gebietsspezifische Benachteiligungen    Wein
                                       durch verpfl. Anforderungen
 Komplementäre                                                                Hopfen
                                     • Naturbedingte oder andere
  Umverteilungseinkommensunterst       gebietsspezifische Benachteiligungen    Olivenöl und Tafeloliven
                                      Investitionen
  ützung für Nachhaltigkeit                                                    Andere Sektoren
                                      Niederlassung von Junglandwirten und
 Komplementäre
                                       Existenzgründungen in ländlichen
  Einkommensunterstützung für
                                       Gebieten
  Junglandwirte
                                      Risikomanagementinstrumente
 Regelungen für das Klima und die
  Umwelt (Öko-Regelungen)             Zusammenarbeit

 Gekoppelte Einkommens-              Wissensaustausch und Information

  unterstützung für bestimmte
  Sektoren,die von besonderer
  Bedeutung sind und sich in
  Schwierigkeiten befinden
Stärkere Umverteilung an kleinere
     Mehr Subsidiarität                 Genauere Ausrichtung
                                                                          landwirtschaftliche Betriebe

   MS bestimmen                        Echte Landwirte                  Kürzung (ab 60,000 EUR) und
    Definitionen und                    Innerhalb von Programmen,         Kappung (bei 100,000 EUR) je
    Interventionen                       z. B.:                            Betrieb unter Berücksichti-
    (einschließlich der                  Fakultative Grundein-            gung der Kosten der Arbeit
    Voraussetzungen für die                 kommenssicherung für           (sowohl Gehälter als auch
    Förderfähigkeit)                        Gruppen von Gebieten           Familienarbeitskräfte)
   Mehr Flexibilität in der             Gekoppelte Unter-               Obligatorische Umverteilung
    Finanzverwaltung                        stützung zur                   der Einkommensstützung
                                            Verbesserung von              Gewährleistung einer höheren
                                            Qualität, Wettbewerb und       Hektarbeihilfe für kleine und
                                            Nachhaltigkeit                 mittlere landwirtschaftliche
                                                                           Betriebe (Ergebnisindikator)

                                       Neu ÖKO-REGELUNG
                                      Verpflichtend für MS
                                      Freiwillig für Landwirte
                                      Als Zusatzzahlung, Kosten-
                                       ausgleich oder zum
                                       Ausgleich von Einkommens-
                                       verlusten
KLIMA UND UMWELT

                                                                                 Höhe der
                                            Derzeitige Struktur                  Forderung               Neue Struktur

                                                                                                                       Klimaschutz/ENV. in
                                            Klimaschutz/ökolog. die                      Öko-Regelungen in                   Säule II                 Für die
                                                                                                                            Agrarumwelt- und         Landwirte
                       Für die              Maßnahmen der Säule II                            Säule I      +            Klimamaßnahmen (AUKM
                      Landwirte                     Agrarumwelt- und
                                                                                                                                                     freiwillig.
                                                                                                                           forstwirtschaftlicher
                      freiwillig.               Klimamaßnahmen (AUKM
                                                                                                                               Maßnahmen,
                                            forstwirtschaftlicher Maßnahmen,
                                                                                                                       Investitionsmaßnahmen,...)
                                               Investitionsmaßnahmen,...)

                                           Ökologisierung
      Obligatorisch              3 detaillierte Verpflichtungen bezüglich der
           für               Diversifizierung des Anbaus, Dauergrünland und im               Neue, verstärkte Konditionalität
       Landwirte                      Umweltinteresse genutzte Flächen)                 (Climate/ENV 14, Verfahren auf der Grundlage der EU-        Obligatorisch
                                                                                     Mindestsätze (Klimawandel, Wasser, Boden, Biodiversität und
 Obliga-        Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen                                                                                            für Landwirte
                                                                                      Landschaft) und die Anforderungen aus der Nitratrichtlinie,
 torisch                   (Cross-Compliance)                                        der Wasserrahmenrichtlinie und die Natura-2000-Richtlinien)
   für             (Climate/ENV, 7 GLÖZ-Standards (Wasser, Boden,
Landwirte    Kohlenstoffbestand, Landschaft) und die Anforderungen aus der
                     Nitratrichtlinie und der Natura 2000-Richtlinie)
ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN GEBIETE
                                                                                               Verhältnis ELER zu
                                                                       HIGHLIGHTS             anderen Fonds ist in
                                                                                               den GAP Plänen zu
                                                                                                beschreiben, da
                             gebiets-                                Zweckbindung von         ELER nicht mehr von
                           spezifische                               Mitteln für des ELER:         der VO mit
                           Benachteili-                              • 30 % für                  gemeinsamen
                                             Naturbedingte             Maßnahmen zu           Bestimmungen (EU)
                          gungen durch
           Wissens-           verpfl.         oder andere              Umwelt- und            1303/2013 abgedeckt
                          Anforderungen         gebiets-                                            sein wird
           austausch                                                   Klimachutz
              und                             spezifische            • 5 % für LEADER
          Information                         Benachteili-                                       Möglichkeit der
                                                gungen                                          Verwendung von
                                                                        Verpflichtende        Finanzierungsinstru
                       8 breit angelegte EU-
 Existenzgrün-            Interventionen,                            Programmierung von              menten
                                                      Umwelt-,
     dungen                                                            Instrumenten für          (einschließlich
                    die von den Mitgliedstaaten      Klima- und
(Installation von                                                                               Betriebskapital),
                    zugeschnitten und definiert        andere         Risikomanagement
Junglandwirten                                                                                auch in Kombination
                               werden              Bewirtschaftun
  und ländliche                                                      (keine Mindestbeträge
                          (ersetzt etwa 70         gsverpflichtun-                                  mit nicht
Geschäftsgründ
                          Maßnahmen und                  gen              vorgesehen)            rückzahlbaren
     ungen)
                          Teilmaßnahmen)                                                            Beihilfen
                                                                        Möglichkeit der          Anhebung des
             Risiko-                                                 Unterstützung für LIFE    Höchstbetrags der
         management-                         Investitionen           und "Erasmus-artige"        Beihilfe für die
          instrumente                                                       Projekte          Niederlassung junger
                                                                                                    Landwirte
                           Zusammen-
                             arbeit                                                           (bis zu 100.000 EUR)
FAHRPLAN
  2018 / 2019
                Debatte im Europäischen Parlament und im Rat über die
                                Vorschläge zur GAP

Frühjahr 2019    Mögliche Einigung für den nächsten MFR 2021 – 2027
                         von den Staats- und Regierungschefs

                Mögliche Annahme der GAP 2021-2027 durch die beiden
Frühjahr 2019
                              gesetzgebenden Organe

    Mai 2019            Wahlen zum Europäischen Parlament

                             Vorbereitung der Umsetzung

        2021                   Mögliches Inkrafttreten
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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