MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF - zum 01. Juli 2021 - Steuerbüro Wolf ...

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MANDANTEN-
INFORMATIONSBRIEF
zum 01. Juli 2021

 Sehr geehrte Mandantin,
 sehr geehrter Mandant,

 mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über
 verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts
 informieren.

 Auch in diesem Informationsbrief liegt ein Schwerpunkt in den aktuellen „Corona-
 Förderungen“ des Bundes. Daneben stellen wir Ihnen interessante Gesetzesvorhaben,
 Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten
 Finanzgerichts – BFH – vor.

 Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!

 Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. September 2021 erscheinen.

                   Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

  Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

                                                   Seite 1
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Inhalt                                                                      Summe beträgt der Maximalbetrag also
                                                                            52 Mio. €.
1    Corona-Hilfen noch einmal verlängert und
                                                                           Neustarthilfe: Verlängerung bis 30.09.2021
     ausgeweitet!
                                                                            (= „Neustarthilfe Plus“) + Ausweitung auf
2    Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld                              je 1.500 € für die Monate Juli bis
     verlängert                                                             September (zuvor 1.250 €).
3    Abgabefristen für Steuererklärungen 2020                              Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge
     verlängert!                                                            der Wiedereröffnung Personal aus der
                                                                            Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen
4    Optionsmodell für bestimmte
                                                                            oder anderweitig die Beschäftigung
     Personengesellschaften
                                                                            erhöhen, erhalten wahlweise zur
5    Wegzugsbesteuerung – Verschärfung ab 2022                              bestehenden Personalkostenpauschale
     beschlossen!                                                           eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den
                                                                            dadurch steigenden Personalkosten (im
6    Neue Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung,
                                                                            Vergleich zum Mai 2021). Von den
     insbesondere für „Startups“ bzw. KMU
                                                                            gestiegenen Personalkosten werden für
7    Neues BMF-Schreiben zu Photovoltaikanlagen                             den Juli 60%, für den August 40% und für
8    Finanzverwaltung: Ertragsteuerliche                                    den September 20% in Form eines
     Behandlung von Kryptowährungen                                         Zuschusses ersetzt.
                                                                           Anwalts- und Gerichtskosten: Maximaler
9    Weitere Informationen                                                  Förderbetrag nun 20.000 € pro Monat,
                                                                            wenn sie im Rahmen einer
                                                                            insolvenzabwendenden Restrukturierung
                                                                            von Unternehmen anfallen.
                                                                           Auflagen für große Unternehmen:
1        Corona-Hilfen noch einmal
                                                                            Unternehmen, die den Schadensausgleich
         verlängert und ausgeweitet!                                        der ausgeweiteten Überbrückungshilfe III
Die Bundesregierung hat die wichtigsten Corona-                             erhalten, dürfen keine Gewinne und
Hilfen noch einmal bis 30.09.2021 verlängert. Sie                           Dividenden ausschütten. Das gilt auch für
wären eigentlich zum 30.06.2021 ausgelaufen. Mit                            die Zahlung von Boni und den Rückkauf
der Verlängerung geht teilweise auch eine erneute                           von Aktien.
Ausweitung der Förderung einher. Im Einzelnen ist
insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:                     2       Erleichterter Zugang zum
                                                                          Kurzarbeitergeld verlängert
          Überbrückungshilfe III: Verlängerung bis
           30.09.2021 (= „Überbrückungshilfe III                  Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde
           Plus“)                                                 über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Für die
          Erhöhung der beihilferechtlichen                       Anmeldung von Kurzarbeit reicht es demnach
           Maximalbeträge: 12 Mio. € (wie bisher) aus             weiterhin aus, wenn mindestens 10% der
           Kombination von Kleinbeihilfe, De-                     Beschäftigten betroffen sind (sonst eigentlich
           Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe                33,33 % erforderlich). Außerdem werden bei
           + 40 Mio. € aus „Allgemeinen                           Kurzarbeit     zunächst   auch    weiterhin    die
           Bundesregelung Schadensausgleich“. In                  Sozialversicherungsbeiträge zu 100% vom Staat
                                                                  übernommen. Ab Oktober 2021 erfolgt die

                       Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

    Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Übernahme dann allerdings nur noch in Höhe von                    Das neue Optionsmodell ist von zwei Kernaspekten
50%.                                                              geprägt. Zum einen wirkt die Option nur
                                                                  ertragsteuerlich. Insbesondere handelsrechtlich,
3     Abgabefristen für Steuererklärungen                         gesellschaftsrechtlich und für Zwecke der
      2020 verlängert!                                            Erbschaftsteuer sowie der Grunderwerbsteuer wird
                                                                  optierende Gesellschaft demnach weiterhin als
Die eigentlich am 31.07.2021 endende Abgabefrist                  Personengesellschaft behandelt.
für die Steuerklärungen 2020 wurde aufgrund der
Corona-Pandemie um drei Monate verlängert.                        Zum anderen bewirkt die Option einen fiktiven
Steuerbürger, die Ihre Steuererklärungen selbst                   Formwechsel. Dieser erfolgt (wie auch ein echter
anfertigen, haben nun also für die Abgabe beim                    Formwechsel) nur dann zu Buchwerten, wenn die
Finanzamt bis zum 31.10.2021 Zeit.                                entsprechenden        Voraussetzungen        des
                                                                  Umwandlungssteuergesetzes        erfüllt    sind.
Die dreimonatige Verlängerung der Abgabefrist gilt                Anderenfalls kommt es zur Aufdeckung stiller
aber auch für Steuererklärungen, die von                          Reserven. Der Antrag auf Option sollte also nicht
Steuerberatern erstellt werden. Hier ist nun also der             unbedacht gestellt werden. Er bedarf intensiver
21.05.2022 maßgebend.                                             Vorbereitung und Prüfung.
Hinweis:
                                                                  5     Wegzugsbesteuerung –
Auch     die    besonderen   Abgabefristen    für
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und
                                                                        Verschärfung ab 2022 beschlossen!
Forstwirtschaft wurden um drei Monate verlängert.                 Bundestag und Bundesrat haben dem sog. „ATAD-
Außerdem wurde parallel auch die Karenzzeit zur                   Umsetzungsgesetz“        zugestimmt.      Die
Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden                  Wegzugsbesteuerung wird dadurch umfassend
um drei Monate ausgeweitet.                                       reformiert und in den EU-/EWR-Fällen enorm
                                                                  verschärft. Die Änderungen greifen ab dem
4     Optionsmodell für bestimmte                                 Veranlagungszeitraum 2022.
      Personengesellschaften
                                                                  Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur
Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes                     Für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (mind.
zugestimmt. Damit wurde auch das Optionsmodell                    1%) im Privatvermögen kann eine unbedachte
für            Personengesellschaften         (vgl.               Wohnsitzverlagerung ins Ausland erhebliche
Mandanteninformationsbrief vom 01.05.2021,                        Steuerbelastungen nach sich ziehen. Hintergrund ist
Punkt        2)      beschlossen.     Ab     dem                  die sog. „Wegzugsbesteuerung“. Sie fingiert im
Veranlagungszeitraum 2022 haben somit nun also                    Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der
bestimmte Personengesellschaften die Möglichkeit,                 Kapitalgesellschaftsanteile und führt daher zur
sich auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft                      Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven in den
besteuern zu lassen. Das gilt auch für die                        Anteilen.
Anteilseigner der Personengesellschaft. Diese                     Hinweis:
werden nach erfolgter Antragstellung wie
                                                                  Neben dem Wegzug existieren noch einige weitere
Anteilseigner von Kapitalgesellschaften besteuert.
                                                                  Ersatztatbestände, die ebenfalls die Besteuerung
Der Vorteil liegt insbesondere in der niedrigeren
                                                                  der stillen Reserven auslösen können. Beispielweise
Besteuerung thesaurierter Gewinne (15% zzgl.
                                                                  ist auch die unentgeltliche bzw. teilentgeltliche
Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer).
                                                                  Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im

                     Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

    Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Ausland lebende Kinder in diesem Zusammenhang                     Hinweis:
problematisch.
                                                                  Für bereits laufende Stundungen (z.B. weil der
                                                                  Wegzug in 2020 noch nach alter Rechtslage erfolgt
Regelung Wegzug in einen EU/EWR-Staat noch bis
                                                                  ist) greift die neue Gesetzesfassung nicht. Hier sind
Ende 2021
                                                                  weiterhin die Regelungen für die bisherige
Ist der Wegzügler Staatsangehöriger eines EU-/EWR-                (großzügige) Stundung anzuwenden.
Staats und zieht er in (irgend-)einen EU-/EWR-Staat,
so setzt das Finanzamt aktuell die durch den Wegzug               Fazit
ausgelöste Einkommensteuer zwar fest. Die Steuer
                                                                  Da      die   Neuregelung        erst   ab      dem
wird aber von Amts wegen unbefristet, zinslos und
                                                                  Veranlagungszeitraum 2022 greift, bestehen aktuell
ohne Sicherheitsleistung gestundet. Die tatsächliche
                                                                  noch Gestaltungsmöglichkeiten. Wer derzeit
Steuerbelastung entsteht dann oft erst Jahre später,
                                                                  beispielsweise ohnehin einen Umzug in einen EU-
wenn die Stundung aufgrund eines bestimmten
                                                                  /EWR-Staat erwägt, sollte – aus steuerlicher Sicht –
Widerrufstatbestands          (z.B.      tatsächliche
                                                                  prüfen, ob dieser noch in 2021 realisiert werden
Anteilsveräußerung) widerrufen wird. Faktisch wird
                                                                  kann. Gleiches gilt z.B. für geplante unentgeltliche
dadurch        der      EU-/EWR-Umzug         nahezu
                                                                  Anteilsübertragungen an im Ausland lebende
gleichbehandelt mit dem Umzug innerhalb
                                                                  Kinder.
Deutschlands. Beide Umzüge führen zu keiner
sofortigen Steuerbelastung.
                                                                  6       Neue Regelungen für
Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 2022                                 Mitarbeiterbeteiligung,
                                                                          insbesondere für „Startups“ bzw.
Die großzügige spezielle Stundungsregel für EU-
/EWR-Fälle wurde durch das nun beschlossene                               KMU
ATAD-Umsetzungsgesetz mit Wirkung ab dem                          Zur     Stärkung      der     Attraktivität   der
Veranlagungszeitraum 2022 gestrichen. Zukünftig                   Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde mit Wirkung
wird für alle Wegzüge (auch in Drittstaaten-Fällen)               zum 01.07.2021 der steuerfreie Höchstbetrag für
die Stundung nur noch verteilt auf sieben                         Vermögensbeteiligungen von jährlich 360 € auf
Jahresraten gewährt. Auch eine Sicherheitsleistung                1.440 € vervierfacht. Diese Regelung gilt für alle
soll i.d.R. verlangt werden. Eine Verzinsung ist aber             Arbeitnehmer.
nicht vorgesehen.
                                                                  Daneben wurde aber erstmals auch eine
Die Gesetzesänderung bedeutet für EU-/EWR-Fälle                   begünstigende Sonderregelung für Arbeitnehmer
also eine massive Verschlechterung. Anders als                    von Kleinstunternehmen sowie kleinen und
bisher kommt es künftig zu einer sofortigen                       mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen, deren
Steuerbelastung. Die Stundung auf sieben                          Gründung nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt.
Jahresraten     kann      dabei   nicht     darüber               Insbesondere sind also Arbeitnehmer von sog.
hinwegtäuschen,        dass      die       faktische              „Startup-Unternehmen“ betroffen.
Gleichbehandlung      mit    Umzügen      innerhalb
Deutschlands nicht mehr gegeben ist. Die                          Nach der Neuregelung werden in den begünstigten
Neuregelung ist daher insbesondere vor dem                        Fällen die Einkünfte aus der Übertragung von
Hintergrund          des        unionsbürgerlichen                Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des
Freizügigkeitsrechts kritisch zu hinterfragen. Die                Arbeitgebers zunächst nicht besteuert. Die
Norm dürfte alsbald die Finanzgerichtsbarkeit                     Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren
beschäftigen.                                                     Zeitpunkt – nämlich grundsätzlich im Zeitpunkt der
                                                                  Veräußerung der Anteile. Allerdings hat die
                     Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

   Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Versteuerung spätestens nach zehn Jahren oder bei                 Reparaturen können steuerlich nicht mehr geltend
einem Arbeitgeberwechsel zu erfolgen.                             gemacht werden.

Die neue Vorschrift soll die Mitarbeitergewinnung                 Im Rahmen der Steuererklärung brauchen
fördern und die Mitarbeiterbindung stärken. Die                   Einnahmen-Überschuss-Rechnungen        und    die
Sonderregelung vermeidet, dass die Übertragung                    zugehörige Anlage G künftig nicht mehr abgegeben
einer Beteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn                werden.
(Sachbezug) bei den Arbeitnehmerinnen bzw. bei
den Arbeitnehmern führt, ohne dass ihnen liquide                  Wirkung ab wann?
Mittel zugeflossen sind (sog. „trockenes“                         Der Antrag wirkt nicht nur für die Zukunft. Er wirkt
Einkommen – „dry income“).                                        auch für alle verfahrensrechtlich noch offenen Jahre
Die Neuregelung erfasst auch Fälle, in denen die                  zurück.
Vermögensbeteiligungen            auf          eine
Personengesellschaft (z.B. eine GbR) übertragen                   Für welche PV-Anlagen kann der Antrag gestellt
werden und der Arbeitnehmer an dieser beteiligt ist.              werden?
An der Personengesellschaft müssen nicht                          Die Vereinfachungsregelungen gelten für PV-
ausschließlich Arbeitnehmer beteiligt sein. Damit ist             Anlagen
z.B. auch die Abwicklung über eine GmbH & Co. KG
möglich.                                                                 mit einer installierten Leistung bis 10 kW
                                                                          und
7     Neues BMF-Schreiben zu                                             die auf zu eigenen Wohnzwecken
                                                                          genutzten oder unentgeltlich überlassenen
      Photovoltaikanlagen
                                                                          Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken
Kernaussage – auf Antrag Liebhaberei                                      einschließlich Außenanlagen (z. B.
                                                                          Garagen) installiert sind
Nach dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 wird den                            und
Steuerpflichtigen bei bestimmten PV-Anlagen und                          die nach dem 31.12.2003 in Betrieb
Blockheizkraftwerken (BHKW) ein Wahlrecht                                 genommen wurden.
gewährt, steuerlich eine sog. Liebhaberei zu
unterstellen. Als Folge wäre das Betreiben                        Änderung der Verhältnisse
entsprechender      PV-Anlagen       oder    BHKW
                                                                  Sollten sich nach der Antragstellung auf Liebhaberei
einkommensteuerlich       irrelevant.    Für   die
                                                                  die Verhältnisse bezüglich der PV-Anlage ändern,
Umsatzsteuer ergeben sich dadurch jedoch keine
                                                                  dann besteht von Seiten des Steuerpflichtigen eine
Auswirkungen.
                                                                  Mitteilungspflicht an das Finanzamt. Eine Änderung
Folgen einer sog. „Liebhaberei“                                   der Verhältnisse liegt z. B. vor, wenn das Grundstück
                                                                  nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt,
Entscheidet man sich dafür, das Wahlrecht                         sondern vermietet wird.
auszuüben, so wird unterstellt, dass die PV-Anlage
ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird                       Ab diesem Jahr müssten dann wieder
(„Liebhaberei“). Gewinne (aber auch etwaige                       Gewinnermittlungen zur PV-Anlage beim Finanzamt
Verluste) aus dieser PV-Anlage werden bei der                     eingereicht werden. Gewinne (bzw. Verluste) sind
Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt.                        dann wieder zu besteuern.
Betriebseinnahmen aber auch die Betriebsausgaben
sind folglich nicht mehr anzusetzen. Auch künftige
Rückbaukosten,        Entsorgungskosten       oder
                     Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

    Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF zum 01. Juli 2021

Fazit                                                                      Aus Vereinfachungsgründen ist für die
                                                                            Bestimmung der Zeitspanne zwischen
Ob das neu gewährte Wahlrecht ausgeübt werden
                                                                            Anschaffung und Veräußerung die sog. „Fifo-
soll oder nicht, sollte anhand des Einzelfalls geprüft
                                                                            Methode“ (First In – First Out) zulässig. Das
und entschieden werden. Bei älteren Anlagen, bei
                                                                            heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst
denen die ersten Verlustjahre (z.B. aufgrund
                                                                            angeschafften Einheiten einer virtuellen
Sonderabschreibung) bestandskräftig veranlagt sind
                                                                            Währung zuerst veräußert wurden.
und auf aufgrund der vergleichsweise hohen
Einspeisevergütung zukünftig mit Gewinnen zu                               Werden virtuelle Währungen als
rechnen ist, dürfte sich die Ausübung des                                   Einkunftsquelle genutzt (z.B. sog. „Lending“),
Wahlrechts aber häufig positiv auswirken.                                   so verlängert sich die maßgebende Frist,
                                                                            innerhalb derer Veräußerungen steuerbar
8         Finanzverwaltung: Ertragsteuerliche                               sind, auf zehn Jahre.

          Behandlung von Kryptowährungen                            Die geplante Verwaltungsauffassung enthält
                                                                    daneben      aber    auch     Ausführungen      zu
Die Finanzverwaltung hat kürzlich einen
                                                                    Kryptowährungen im Betriebsvermögen und zu
umfangreichen                 Entwurf        einer
                                                                    speziellen Vorgängen wie „Forks“ oder „IPOs“. Auch
Verwaltungsanweisung veröffentlicht, die sich mit
                                                                    auf Themen wie „Staking“ und „Lending“ oder
der       ertragsteuerlichen      Behandlung   von
                                                                    „Airdrop“ wird eingegangen.
Kryptowährungen befassen soll. Dort finden sich
sowohl Regelungen zur Besteuerung von Token im
                                                                    9       Weitere Informationen
Allgemeinen als auch von virtuellen Währungen (wie
z. B. Bitcoin) im Speziellen.                                       Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind
                                                                    nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst
Das Dokument wurde den Verbänden zur
                                                                    worden. Es handelt sich nicht um abschließende
Stellungnahme zugeleitet und wird anschließend
                                                                    Informationen und ersetzt keine Beratung. Eine
nach erneuter Abstimmung zwischen dem
                                                                    Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs
Bundesfinanzministerium und den obersten
                                                                    kann daher nicht übernommen werden.
Finanzbehörden der Länder in der finalen Fassung
verabschiedet       werden.         Mit      der                    Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen
Verwaltungsanweisung soll den Praktikern in                         Themen.
Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen                       Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen
Steuerpflichtigen     ein      Leitfaden     zur                    Besprechungstermin. Wir analysieren individuell
ertragsteuerlichen Behandlung von Token und                         Ihre persönliche Situation, zeigen Ihnen Vor- und
virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.                    Nachteile      auf      und       geben     Ihnen
Inhaltlich liegt die geplante Verwaltungsanweisung                  Gestaltungsempfehlungen.
für     Kryptowährungen       im    Privatvermögen
weitgehend auf einer Linie mit der derzeit
herrschenden Meinung. Demnach soll beispielweise
gelten:

          Einheiten von virtuellen Währungen gelten
           als Wirtschaftsgut
          Wird die Kryptowährung innerhalb eines
           Jahres seit Anschaffung veräußert, so liegen
           steuerbare sonstige Einkünfte vor.
                         Annemarie Wolf – Steuerberaterin – Am Hohen Stein 2 – 63762 Großostheim

        Tel. 06026/50193-0 – Fax 06026/50193-19 – E-Mail: kontakt@wolf-steuerbuero.de – www.wolf-steuerbuero.de

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