Corona-Überbrückungshilfe III - MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF

Die Seite wird erstellt Silvester Hartung
 
WEITER LESEN
MANDANTEN-
INFORMATIONSBRIEF

Corona-Überbrückungshilfe III

Sehr geehrte Damen und Herren,
die 2. Phase der Überbrückungshilfe endete am 31. Dezember 2020.
Der Bund hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, die Überbrückungshilfe zu verlängern.
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die
von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III sieht
Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe
II an.
Sie wird für die Monate Januar bis Juni 2021, teilweise auch für November und Dezember 2020,
verlängert und ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen nunmehr auch
Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen
seit dem 16. Dezember betroffen sind. Daneben ist eine Förderung von Soloselbständigen durch
eine sog. Neustarthilfe vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 17. Februar 2021) erhalten Sie hierzu
wichtige Hinweise und Erläuterungen.

                             Steuerkanzlei Zeitler & Friedberger
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF         Corona-Überbrückungshilfe III

Inhalt                                                Hinweis: Für solche jungen Unternehmen ist die
                                                      Gesamtsumme der Förderung in den Grenzen der
1    Wer ist antragsberechtigt?
                                                      einschlägigen Kleinbeihilfenregelung auf max.
2    Förderfähige Kosten                              1.800.000 € begrenzt.
3    Höhe der Förderung
                                                      Ausnahme
4    Neustarthilfe für Soloselbständige
                                                      Wie       auch      bei      den         vorgehenden
5    Antragsfrist                                     Überbrückungshilfen I und II gilt: Eine Auszahlung an
6    Schlussabrechnung                                Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft
                                                      eingestellt oder die Insolvenz beantragt haben, ist
7    Steuerliche Behandlung                           ausgeschlossen. Zudem darf sich das Unternehmen
8    Hinweis zum Schluss                              am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen
                                                      Schwierigkeiten befunden haben.
9    Weitere Informationen
                                                      Ausschluss bei Inanspruchnahme November-
                                                      /Dezemberhilfe
                                                      Ein Unternehmen darf daneben für die
1    Wer ist antragsberechtigt?                       Fördermonate November und Dezember 2020 keine
                                                      Überbrückungshilfe III beantragen, wenn bereits
Begünstigt sind grundsätzlich – anders als bei den
                                                      November- oder Dezemberhilfe gewährt wurde.
Überbrückungshilfen I und II – nunmehr alle
                                                      Sollten   bereits     Leistungen    nach   der
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu
                                                      Überbrückungshilfe II beantragt worden sein,
750 Mio. €, sofern diese in einem Monat einen
                                                      werden die entsprechenden Leistungen für diese
Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im
                                                      Monate angerechnet.
Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten
haben, können eine Förderung im Rahmen der            Hinweis: Eine „Splittung“ der Förderung ist nicht
förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe        möglich. Es kann z. B. nicht für den November 2020
III für den betreffenden Monat beantragen.            die entsprechende Novemberhilfe und für den
                                                      Dezember 2020 dann zu der Förderung nach der
Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und
                                                      Überbrückungshilfe III optiert werden.
dem 30. April 2020 gegründet worden sind, können
als Vergleichsumsatz wahlweise

    •    den durchschnittlichen monatlichen           2    Förderfähige Kosten
         Umsatz des Jahres 2019 heranziehen,
    •    den durchschnittlichen Monatsumsatz der      Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich (wie in
         beiden Vorkrisenmonate Januar und            den ersten beiden Phasen) um einen
         Februar 2020 oder den durchschnittlichen     Fixkostenzuschuss für abschließend genannte
         Monatsumsatz in den Monaten Juni bis         Kostenarten. Daher bestimmt sich die Höhe der
                                                      Überbrückungshilfe III auch maßgeblich nach den
         September in Ansatz bringen oder
                                                      entstandenen Fixkosten. Diese werden abhängig
    •    bei der Ermittlung des notwendigen
                                                      vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe
         Referenzumsatzes auf den monatlichen
                                                      gefördert.
         Durchschnittswert des geschätzten
         Jahresumsatzes, der bei der erstmaligen
                                                      Fixkosten
         steuerlichen Erfassung beim zuständigen
         Finanzamt im „Fragebogen zur                 Folgende (fixe) Betriebskosten sind für die
         steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde      Ermittlung   der   tatsächlichen  Förderhöhe
                                                      maßgeblich:
abstellen.
                                                                                                          2
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF        Corona-Überbrückungshilfe III

1. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke         Hinweis: Erstattet werden Kosten, die im Zeitraum
und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem               März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Außerdem
Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des            können unter denselben Voraussetzungen auch
Unternehmens stehen. Kosten für ein häusliches         Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder
Arbeitszimmer sind förderfähig, wenn sie für das       Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei
Jahr 2019 steuerlich abgesetzt wurden. Sonstige        großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 € als
Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.         erstattungsfähig anerkannt werden.

2. Weitere Mietkosten, insbesondere für Fahrzeuge      15. Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe
und Maschinen                                          der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019. Bei
                                                       Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und
3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen
                                                       dem 30. April 2020 gegründet wurden, Marketing-
4.    Handelsrechtliche     Abschreibungen       für   und Werbekosten maximal in Höhe der
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von       entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in
50 Prozent des Abschreibungsbetrages, wobei für        einem beliebigen Zeitraum seit Gründung.
das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge
pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum
anzupassen sind.                                       Hinweis: Wenn die Höhe der beantragten Förderung
                                                       den Höchstbetrag von insgesamt 2 Mio. € nicht
5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
                                                       überschreitet, kann die die Überbrückungshilfe III
6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung,             auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen
Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und        (1,8 Mio. €) sowie der De-minimis-Verordnung der
gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich       EU (0,2 Mio. € auf drei Steuerjahre) beantragt
der EDV                                                werden. In diesem Fall müssen keine Verluste
7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung,         nachgewiesen werden, d.h. es werden nicht lediglich
Reinigung und Hygienemaßnahmen                         die sog. ungedeckten Fixkosten erstattet.

8. Grundsteuern                                        Voraussetzung ist aber auch, dass der o.g.
                                                       Höchstbetrag nicht bereits durch anderweitige
9. Betriebliche Lizenzgebühren                         staatliche Beihilfen ausgeschöpft wurde (wie z.B.
10. Versicherungen, Abonnements und andere feste       Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I oder II,
Ausgaben                                               KfW-Schnellkredit).

11. Kosten für den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die im
Rahmen       der    Beantragung     der     Corona-    Branchenbezogene Besonderheiten
Überbrückungshilfe anfallen                            Für folgende Branchen bestehen weitergehende
12. Kosten für Auszubildende                           spezifische Fixkostenregelungen

13. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die            •    für die Reisebranche werden
nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden                 Sonderregelungen fortgeführt und an die
pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten nach den                  geänderte Corona-Lage angepasst;
Ziffern 1 bis 11 gefördert.                                •    für die Veranstaltungs- und Kulturbranche
                                                                werden im Rahmen der allgemeinen
Achtung:  Lebenshaltungskosten        oder      ein
                                                                Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen
Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.
                                                                förderfähigen Kosten auch die Ausfall-
14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder               und Vorbereitungskosten für
Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 €o pro Monat zur                   geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von
Umsetzung von Hygienekonzepten.                                 März bis Dezember 2020 erstattet.

                                                                                                        3
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF        Corona-Überbrückungshilfe III

     •    Einzelhändler und auch Einkaufs-                Antragsberechtigte sollen bei ihrem Erstantrag als
          kooperationen       können     bestimmte        Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch
          Teilwertabschreibungen        auf       das     die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in
          Vorratsvermögen geltend machen. Die             Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch
          handelsrechtliche Abschreibung wird zu          höchstens 100.000 € für einen Monat. Der maximale
          den Fixkosten gerechnet, sofern es sich um      Zuschuss beträgt 1,5 Millionen € pro Monat
          Wertverluste aus verderblicher Ware oder
          sonst einer dauerhaften Wertminderung
          unterliegenden Ware (d. h. saisonale Ware
                                                          4    Neustarthilfe für Soloselbständige
          der Wintersaison 2020/2021) handelt.
     •    Unternehmen       der    pyrotechnischen        Soloselbständigen     wird    im    Rahmen     der
          Industrie erhalten eine gesonderte              Überbrückungshilfe       III    eine     einmalige
          Unterstützung      im     Rahmen        der     Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 € gezahlt,
          Überbrückungshilfe III                          wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der
                                                          Überbrückungshilfe III geltend machen. Damit soll
Hinweis                                                   insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden
                                                          geholfen werden, welche i.d.R. nur geringe
Auch gestundete Fixkosten (z. B. gestundete Mieten)
                                                          betriebliche Fixkosten haben.
aus den Vormonaten können berücksichtigt werden,
wenn diese im Förderzeitraum fällig werden.               Achtung: Voraussetzung ist, dass im Rahmen der
Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht bereits im     Überbrückungshilfe keine weiteren Kosten geltend
Rahmen anderer Zuschüsse erstattet wurden                 gemacht werden. D. h. Neustarthilfe und
(insbesondere Corona-Soforthilfe).                        Überbrückungshilfe III schließen sich gegenseitig
                                                          aus.
                                                          Die einmalige Betriebskostenpauschale steht – wie
3     Höhe der Förderung                                  die      Überbrückungshilfen     insgesamt      –
                                                          Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im
In welcher Höhe nun die obig zu Grunde gelegten
                                                          Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu
Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III
                                                          mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen
konkret gefördert = erstattet werden, hängt
                                                          Tätigkeit erzielt haben.
wiederum vom konkreten Umsatzeinbruch im
Betrachtungszeitraum (November 2020 bzw. Januar           Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt,
2021 bis Juni 2021) ab.                                   wenn der Umsatz des Soloselbständigen während
                                                          der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni
Hierbei greift eine Staffelungsregelung wie folgt:
                                                          2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen
•         Umsatzeinbruch > 70 %                           Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr
          Erstattung von 90 % der Fixkosten               zurückgegangen ist.
•         Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 %                Der sechsmonatige Referenzumsatz 2019 wird
          Erstattung von 60 % der Fixkosten               ermittelt,    indem      der     durchschnittliche
                                                          Monatsumsatz 2019 (also über die gesamten 12
•         Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 %
                                                          Monate) berechnet und dann mit dem Faktor sechs
          Erstattung von 40 % der Fixkosten
                                                          multipliziert wird. Im Ergebnis ist der
•         Umsatzeinbruch < 30 %                           Referenzumsatz     daher     die     Hälfte     des
          keine Erstattung                                Jahresumsatzes 2019. In Neugründungsfällen
                                                          greifen die oben bereits dargestellten alternativen
Hinweis                                                   Berechnungsmethoden.
Der jeweilige Fördersatz ist hierbei pro Monat zu
ermitteln.
                                                                                                           4
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF         Corona-Überbrückungshilfe III

Höhe der Neustarthilfe                                    Bei Antragstellung im Februar: A kann den Antrag auf
                                                          Neustarthilfe sofort in eigenem Namen als
Die    Neustarthilfe   beträgt    50         %     des
                                                          natürliche Person stellen. Allerdings werden dabei
Referenzumsatzes, max. jedoch 7.500 €.
                                                          für die Berechnung der Neustarthilfe nur die
Von daher kommt es faktisch zu einer Deckelung auf        Umsätze         aus      seiner       freiberuflichen
einen Jahresumsatz i. H. v. 30.000 €. Höhere              Musiklehrertätigkeit      berücksichtigt      (sofern
Referenzumsätze (über 30.000 €) führen nicht zu           mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus der
einer höheren Neustarthilfe.                              freiberuflichen Tätigkeit resultieren). Der GbR-
                                                          Umsatz wird nicht berücksichtigt.

Beispiel                                                  Bei Antragstellung im 2. Antragsschritt: A kann den
                                                          Antrag auf Neustarthilfe im zweiten Antragschritt in
A ist soloselbständiger Musiker A und hat im Jahr         eigenem Namen als natürliche Person stellen. Dabei
2019 einen Umsatz von 20.000 € aus seiner                 wird für die Berechnung der Neustarthilfe auch 30
selbständigen Tätigkeit erzielt.                          Prozent des GbR-Umsatzes zusätzlich zu seinen
Der Referenzumsatz beträgt 20.0000 € * 1/12 * 6 =         Umsätzen        aus       seiner       selbständigen
10.000 €. A hat daher einen Anspruch auf                  Musiklehrertätigkeit      berücksichtigt      (sofern
Neustarthilfe i. H. v. 5.000 € soweit dieser keine        mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus der
Fixkostenförderung        im     Rahmen        der        selbständigen Tätigkeit und seinem anteiligen GbR-
Überbrückungshilfe III geltend macht.                     Umsatz resultieren).

Hätte A im Jahr 2019 einen Umsatz i. H. v. 40.000 €
erzielt, würde der Referenzumsatz zwar 20.000 €
betragen, die Neustarthilfe wäre jedoch auf 7.500 €       Anrechnung von Umsätzen
begrenzt.                                                 Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen
                                                          Laufzeit (Januar – Juni 2021) bei über 40 % des
                                                          sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die
Besonderheiten bei Beteiligung an Gesellschaften          Vorschusszahlungen anteilig so zurückzuzahlen, dass
Die Förderung über die Neustarthilfe können auch          in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung
Ein-Personen-Kapitalgesellschaften – also z.B. eine       90 % des Referenzumsatzes nicht überschreiten.
GmbH mit nur einem Gesellschafter – in Anspruch           So können beispielsweise bei einem tatsächlichen
nehmen.                                                   Umsatz von 60 % des Referenzumsatzes im
Achtung: In diesem Fall scheidet eine zusätzliche         Betrachtungszeitraum 30 % des Referenzumsatzes
Förderung des Gesellschafters aus!                        als Förderung behalten werden, die Differenz zur
                                                          ausgezahlten Förderung (20 %) ist zurückzuzahlen.
Ist der Soloselbständige daneben noch an einer GbR
beteiligt, können auch diese Umsätze im Rahmen            Liegt der erzielte Umsatz bei 90 % oder mehr, so ist
der Förderung mitberücksichtigt werden – allerdings       die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen.
erst in einem zweiten Antragsverfahren (siehe             Wenn die so errechnete Rückzahlung unterhalb
unten).                                                   einer Schwelle von 250 € liegt, ist keine Rückzahlung
Beispiel                                                  erforderlich.

A ist selbständig als Musiklehrer tätig, erzielt jedoch
den Großteil seiner Einnahmen über eine Band, die
als GbR organisiert ist. Ihm stehen 30 Prozent der        Beschäftigte in den Darstellenden Künsten
Gewinne dieser Band zu.                                   Neben den Soloselbstständigen und den unständig
                                                          Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet
                                                          Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen

                                                                                                             5
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF         Corona-Überbrückungshilfe III

bekommen. Mit der geplanten Regelung werden             Bei Rückfragen wenden Sie sich als Unternehmen/
„freie“, also nicht fest angestellte Schauspieler und   Soloselbständiger bitte an das Service-Desk des
vergleichbare Beschäftigte, unterstützt.                Bundeswirtschaftsministerium unter der TelNr. +49
                                                        30-1200 21034 bzw. die Kontaktstelle des BMWi für
Die Hilfen sollen bis zu 7.500 € betragen und für den
                                                        Soloselbständige
sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021
gelten.                                                 In einem zweiten, späteren Antragsschritt wird das
                                                        Antragsverfahren auch geöffnet für:

                                                            •     Soloselbständige, die neben ihren
5    Antragsstellung                                              freiberuflichen und/oder gewerblichen
                                                                  Umsätzen auch anteilige Umsätze aus
Überbrückungshilfe III                                            Personengesellschaften (PartG, KG, GbR,
Voraussetzung    für die      Beantragung   der                   OHG) erzielen;
Überbrückungshilfe III ist nicht, dass bereits              •     Soloselbständige, die anteilige Umsätze
Überbrückungshilfe I und/oder Überbrückungshilfe                  aus Personengesellschaften erzielen und
II beantragt bzw. ausgezahlt wurde. Die                           alle ihre selbständigen Umsätze über diese
Förderprogramme laufen insoweit unabhängig                        Gesellschaften erzielen und
voneinander – eine Doppelförderung ist jedoch               •     Kapitalgesellschaften mit einer
ausgeschlossen.                                                   Gesellschafterin bzw. einem Gesellschafter
                                                                  (Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG
Aktuell   sind    noch       Anträge   für    die
                                                                  (haftungsbeschränkt)) bzw. einer
Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis
                                                                  Aktionärin oder einem Aktionär (Ein-
Dezember 2020) bis voraussichtlich 31.03.2021
                                                                  Personen-AG).
möglich.
                                                        Dieses      zweite     Antragsverfahren   kann
Anträge auf Gewährung der Überbrückungshilfe III
                                                        (voraussichtlich) durch uns als prüfende Dritte
sind seit dem 10. Februar 2021 über einen sog.
                                                        durchgeführt bzw. unterstützt werden.
prüfenden Dritten (z.B. über uns als Ihr
Steuerberater) möglich.                                 Achtung: Anträge im zweiten Antragsverfahren sind
                                                        aktuell noch nicht möglich, wir informieren Sie
                                                        sobald dieses möglich ist. Wurde ein Antrag im
Neustarthilfe                                           ersten Antragsschritt gestellt, ist eine Erweiterung
                                                        des Antrags im Rahmen                  des zweiten
Bei der Neustarthilfe ist        ein   zweigestuftes    Antragsverfahrens nicht möglich!
Antragsverfahren vorgesehen:

In einem ersten Antragsschritt kann die Neustarthilfe
seit dem 16. Februar 2021 von natürlichen Personen      6       Schlussabrechnung
beantragt werden, die ihre selbständigen Umsätze
als Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie als        Die tatsächlich entstandenen Umsätze und
Gewerbetreibende für die Berechnung der                 Fixkosten des Förderzeitraums müssen im Rahmen
Neustarthilfe zugrunde legen möchten.                   einer sog. Schlussabrechnung nachgewiesen
                                                        werden, sofern die Antragstellung über einen sog.
Achtung: Die „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige     „prüfenden          Dritten“       (Steuerberater,
im ersten Antragsschritt in Höhe von bis zu 7.500       Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder
Euro kann nur direkt durch Sie selbst als Betroffener   Rechtsanwalt) erfolgte
beantragt werden. Für die Anmeldung zum
Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.

                                                                                                          6
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF        Corona-Überbrückungshilfe III

Hinweis                                                8     Hinweis zum Schluss
Die Übermittlung dieser Schlussabrechnung ist          Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III
zwingend. Ab wann und wie diese zu erbringen ist,      wurden gegenüber Phase I und auch Phase II
steht jedoch noch nicht fest.                          erheblich gelockert.

Rückzahlungspflicht                                    Es ist daher sehr gut möglich, dass Sie die
                                                       Voraussetzungen für die Phase III erfüllen, obwohl
Sollte sich aus der Schlussabrechnung ergeben, dass    die Voraussetzungen für Phase I und II bei Ihnen
eine überhöhte Überbrückungshilfe ausgezahlt           nicht vorlagen.
wurde, hat eine Rückzahlung zu erfolgen.
                                                       Sprechen Sie uns daher direkt auf die Möglichkeit
Sollte sich hingegen ergeben, dass die bisher          der Inanspruchnahme der Förderung an. Gerne
ausgezahlte Überbrückungshilfe zu gering ist, sollen   lassen wir Ihnen dahingehend im Vorfeld eine
nachträglich Erstattungen möglich sein.                Arbeitshilfe zur Ermittlung der Fixkosten zur
                                                       Ermittlung der Förderhöhe zukommen.

7     Steuerliche Behandlung
                                                       9     Weitere Informationen
Umsatzsteuer
                                                       Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind
Es handelt sich umsatzsteuerlich um sog.
                                                       mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und
nichtsteuerbare Zuschüsse. Somit fällt keine
                                                       Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht
Umsatzsteuer an.
                                                       um eine abschließende und vollständige Darstellung
Einkommen- und Körperschaftsteuer                      und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall. Eine
                                                       Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs
Die gewährte Überbrückungshilfe stellt bei den         kann daher nicht übernommen werden.
Ertragsteuern einen steuerpflichtigen Zuschuss dar.
                                                       Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen
Somit unterliegt die Überbrückungshilfe der
                                                       Themen.
Einkommen- und Körperschaftsteuer.
                                                       Bitte vereinbaren Sie       bei   Interesse   einen
Bei     gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen
                                                       Besprechungstermin.
unterliegt die Überbrückungshilfe zudem der
Gewerbesteuer.

Rückzahlung von Überbrückungshilfe

Wurde eine Überbrückungshilfe überhöht gewährt
und deswegen erfolgt eine (Teil)Rückzahlung der
Überbrückungshilfe, dann stellt die Rückzahlung
eine abziehbare Betriebsausgabe dar.

                                                                                                         7
Sie können auch lesen