Corona-Überbrückungshilfe III - MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF
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MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III Sehr geehrte Damen und Herren, die 2. Phase der Überbrückungshilfe endete am 31. Dezember 2020. Der Bund hat nun gemeinsam mit den Ländern beschlossen, die Überbrückungshilfe zu verlängern. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Sie wird für die Monate Januar bis Juni 2021, teilweise auch für November und Dezember 2020, verlängert und ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen nunmehr auch Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Daneben ist eine Förderung von Soloselbständigen durch eine sog. Neustarthilfe vorgesehen. Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 17. Februar 2021) erhalten Sie hierzu wichtige Hinweise und Erläuterungen. Steuerkanzlei Zeitler & Friedberger
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III Inhalt Hinweis: Für solche jungen Unternehmen ist die Gesamtsumme der Förderung in den Grenzen der 1 Wer ist antragsberechtigt? einschlägigen Kleinbeihilfenregelung auf max. 2 Förderfähige Kosten 1.800.000 € begrenzt. 3 Höhe der Förderung Ausnahme 4 Neustarthilfe für Soloselbständige Wie auch bei den vorgehenden 5 Antragsfrist Überbrückungshilfen I und II gilt: Eine Auszahlung an 6 Schlussabrechnung Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb dauerhaft eingestellt oder die Insolvenz beantragt haben, ist 7 Steuerliche Behandlung ausgeschlossen. Zudem darf sich das Unternehmen 8 Hinweis zum Schluss am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. 9 Weitere Informationen Ausschluss bei Inanspruchnahme November- /Dezemberhilfe Ein Unternehmen darf daneben für die 1 Wer ist antragsberechtigt? Fördermonate November und Dezember 2020 keine Überbrückungshilfe III beantragen, wenn bereits Begünstigt sind grundsätzlich – anders als bei den November- oder Dezemberhilfe gewährt wurde. Überbrückungshilfen I und II – nunmehr alle Sollten bereits Leistungen nach der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu Überbrückungshilfe II beantragt worden sein, 750 Mio. €, sofern diese in einem Monat einen werden die entsprechenden Leistungen für diese Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Monate angerechnet. Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben, können eine Förderung im Rahmen der Hinweis: Eine „Splittung“ der Förderung ist nicht förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe möglich. Es kann z. B. nicht für den November 2020 III für den betreffenden Monat beantragen. die entsprechende Novemberhilfe und für den Dezember 2020 dann zu der Förderung nach der Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und Überbrückungshilfe III optiert werden. dem 30. April 2020 gegründet worden sind, können als Vergleichsumsatz wahlweise • den durchschnittlichen monatlichen 2 Förderfähige Kosten Umsatz des Jahres 2019 heranziehen, • den durchschnittlichen Monatsumsatz der Bei der Überbrückungshilfe III handelt es sich (wie in beiden Vorkrisenmonate Januar und den ersten beiden Phasen) um einen Februar 2020 oder den durchschnittlichen Fixkostenzuschuss für abschließend genannte Monatsumsatz in den Monaten Juni bis Kostenarten. Daher bestimmt sich die Höhe der Überbrückungshilfe III auch maßgeblich nach den September in Ansatz bringen oder entstandenen Fixkosten. Diese werden abhängig • bei der Ermittlung des notwendigen vom Umsatzrückgang in prozentualer Höhe Referenzumsatzes auf den monatlichen gefördert. Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes, der bei der erstmaligen Fixkosten steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur Folgende (fixe) Betriebskosten sind für die steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde Ermittlung der tatsächlichen Förderhöhe maßgeblich: abstellen. 2
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III 1. Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke Hinweis: Erstattet werden Kosten, die im Zeitraum und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Außerdem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des können unter denselben Voraussetzungen auch Unternehmens stehen. Kosten für ein häusliches Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Arbeitszimmer sind förderfähig, wenn sie für das Erweiterung eines Online-Shops, Eintrittskosten bei Jahr 2019 steuerlich abgesetzt wurden. Sonstige großen Plattformen) einmalig bis zu 20.000 € als Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig. erstattungsfähig anerkannt werden. 2. Weitere Mietkosten, insbesondere für Fahrzeuge 15. Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe und Maschinen der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 3. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen dem 30. April 2020 gegründet wurden, Marketing- 4. Handelsrechtliche Abschreibungen für und Werbekosten maximal in Höhe der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von entsprechenden Ausgaben für zwölf Monate in 50 Prozent des Abschreibungsbetrages, wobei für einem beliebigen Zeitraum seit Gründung. das Gesamtjahr ermittelte Abschreibungsbeträge pro rata temporis auf den jeweiligen Förderzeitraum anzupassen sind. Hinweis: Wenn die Höhe der beantragten Förderung den Höchstbetrag von insgesamt 2 Mio. € nicht 5. Finanzierungskostenanteil von Leasingraten überschreitet, kann die die Überbrückungshilfe III 6. Ausgaben für notwendige Instandhaltung, auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und (1,8 Mio. €) sowie der De-minimis-Verordnung der gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich EU (0,2 Mio. € auf drei Steuerjahre) beantragt der EDV werden. In diesem Fall müssen keine Verluste 7. Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, nachgewiesen werden, d.h. es werden nicht lediglich Reinigung und Hygienemaßnahmen die sog. ungedeckten Fixkosten erstattet. 8. Grundsteuern Voraussetzung ist aber auch, dass der o.g. Höchstbetrag nicht bereits durch anderweitige 9. Betriebliche Lizenzgebühren staatliche Beihilfen ausgeschöpft wurde (wie z.B. 10. Versicherungen, Abonnements und andere feste Corona-Soforthilfe, Überbrückungshilfe I oder II, Ausgaben KfW-Schnellkredit). 11. Kosten für den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die im Rahmen der Beantragung der Corona- Branchenbezogene Besonderheiten Überbrückungshilfe anfallen Für folgende Branchen bestehen weitergehende 12. Kosten für Auszubildende spezifische Fixkostenregelungen 13. Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die • für die Reisebranche werden nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden Sonderregelungen fortgeführt und an die pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten nach den geänderte Corona-Lage angepasst; Ziffern 1 bis 11 gefördert. • für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden im Rahmen der allgemeinen Achtung: Lebenshaltungskosten oder ein Zuschussregeln zusätzlich zu den übrigen Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. förderfähigen Kosten auch die Ausfall- 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder und Vorbereitungskosten für Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 €o pro Monat zur geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Umsetzung von Hygienekonzepten. März bis Dezember 2020 erstattet. 3
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III • Einzelhändler und auch Einkaufs- Antragsberechtigte sollen bei ihrem Erstantrag als kooperationen können bestimmte Vorauszahlung auf die endgültige Förderung durch Teilwertabschreibungen auf das die Bewilligungsstelle eine Abschlagszahlung in Vorratsvermögen geltend machen. Die Höhe von 50 % der beantragten Förderung, jedoch handelsrechtliche Abschreibung wird zu höchstens 100.000 € für einen Monat. Der maximale den Fixkosten gerechnet, sofern es sich um Zuschuss beträgt 1,5 Millionen € pro Monat Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d. h. saisonale Ware 4 Neustarthilfe für Soloselbständige der Wintersaison 2020/2021) handelt. • Unternehmen der pyrotechnischen Soloselbständigen wird im Rahmen der Industrie erhalten eine gesonderte Überbrückungshilfe III eine einmalige Unterstützung im Rahmen der Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 € gezahlt, Überbrückungshilfe III wenn sie ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen. Damit soll Hinweis insbesondere Künstlern und Kulturschaffenden geholfen werden, welche i.d.R. nur geringe Auch gestundete Fixkosten (z. B. gestundete Mieten) betriebliche Fixkosten haben. aus den Vormonaten können berücksichtigt werden, wenn diese im Förderzeitraum fällig werden. Achtung: Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht bereits im Überbrückungshilfe keine weiteren Kosten geltend Rahmen anderer Zuschüsse erstattet wurden gemacht werden. D. h. Neustarthilfe und (insbesondere Corona-Soforthilfe). Überbrückungshilfe III schließen sich gegenseitig aus. Die einmalige Betriebskostenpauschale steht – wie 3 Höhe der Förderung die Überbrückungshilfen insgesamt – Soloselbständigen zu, die ihr Einkommen im In welcher Höhe nun die obig zu Grunde gelegten Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) zu Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III mindestens 51 Prozent aus ihrer selbständigen konkret gefördert = erstattet werden, hängt Tätigkeit erzielt haben. wiederum vom konkreten Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum (November 2020 bzw. Januar Die volle Betriebskostenpauschale wird gewährt, 2021 bis Juni 2021) ab. wenn der Umsatz des Soloselbständigen während der sechsmonatigen Laufzeit Januar 2021 bis Juni Hierbei greift eine Staffelungsregelung wie folgt: 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen • Umsatzeinbruch > 70 % Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr Erstattung von 90 % der Fixkosten zurückgegangen ist. • Umsatzeinbruch ≥ 50 % bis ≤ 70 % Der sechsmonatige Referenzumsatz 2019 wird Erstattung von 60 % der Fixkosten ermittelt, indem der durchschnittliche Monatsumsatz 2019 (also über die gesamten 12 • Umsatzeinbruch ≥ 30 % bis < 50 % Monate) berechnet und dann mit dem Faktor sechs Erstattung von 40 % der Fixkosten multipliziert wird. Im Ergebnis ist der • Umsatzeinbruch < 30 % Referenzumsatz daher die Hälfte des keine Erstattung Jahresumsatzes 2019. In Neugründungsfällen greifen die oben bereits dargestellten alternativen Hinweis Berechnungsmethoden. Der jeweilige Fördersatz ist hierbei pro Monat zu ermitteln. 4
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III Höhe der Neustarthilfe Bei Antragstellung im Februar: A kann den Antrag auf Neustarthilfe sofort in eigenem Namen als Die Neustarthilfe beträgt 50 % des natürliche Person stellen. Allerdings werden dabei Referenzumsatzes, max. jedoch 7.500 €. für die Berechnung der Neustarthilfe nur die Von daher kommt es faktisch zu einer Deckelung auf Umsätze aus seiner freiberuflichen einen Jahresumsatz i. H. v. 30.000 €. Höhere Musiklehrertätigkeit berücksichtigt (sofern Referenzumsätze (über 30.000 €) führen nicht zu mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus der einer höheren Neustarthilfe. freiberuflichen Tätigkeit resultieren). Der GbR- Umsatz wird nicht berücksichtigt. Beispiel Bei Antragstellung im 2. Antragsschritt: A kann den Antrag auf Neustarthilfe im zweiten Antragschritt in A ist soloselbständiger Musiker A und hat im Jahr eigenem Namen als natürliche Person stellen. Dabei 2019 einen Umsatz von 20.000 € aus seiner wird für die Berechnung der Neustarthilfe auch 30 selbständigen Tätigkeit erzielt. Prozent des GbR-Umsatzes zusätzlich zu seinen Der Referenzumsatz beträgt 20.0000 € * 1/12 * 6 = Umsätzen aus seiner selbständigen 10.000 €. A hat daher einen Anspruch auf Musiklehrertätigkeit berücksichtigt (sofern Neustarthilfe i. H. v. 5.000 € soweit dieser keine mindestens 51 Prozent seiner Einkünfte aus der Fixkostenförderung im Rahmen der selbständigen Tätigkeit und seinem anteiligen GbR- Überbrückungshilfe III geltend macht. Umsatz resultieren). Hätte A im Jahr 2019 einen Umsatz i. H. v. 40.000 € erzielt, würde der Referenzumsatz zwar 20.000 € betragen, die Neustarthilfe wäre jedoch auf 7.500 € Anrechnung von Umsätzen begrenzt. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit (Januar – Juni 2021) bei über 40 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Besonderheiten bei Beteiligung an Gesellschaften Vorschusszahlungen anteilig so zurückzuzahlen, dass Die Förderung über die Neustarthilfe können auch in Summe der erzielte Umsatz und die Förderung Ein-Personen-Kapitalgesellschaften – also z.B. eine 90 % des Referenzumsatzes nicht überschreiten. GmbH mit nur einem Gesellschafter – in Anspruch So können beispielsweise bei einem tatsächlichen nehmen. Umsatz von 60 % des Referenzumsatzes im Achtung: In diesem Fall scheidet eine zusätzliche Betrachtungszeitraum 30 % des Referenzumsatzes Förderung des Gesellschafters aus! als Förderung behalten werden, die Differenz zur ausgezahlten Förderung (20 %) ist zurückzuzahlen. Ist der Soloselbständige daneben noch an einer GbR beteiligt, können auch diese Umsätze im Rahmen Liegt der erzielte Umsatz bei 90 % oder mehr, so ist der Förderung mitberücksichtigt werden – allerdings die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. erst in einem zweiten Antragsverfahren (siehe Wenn die so errechnete Rückzahlung unterhalb unten). einer Schwelle von 250 € liegt, ist keine Rückzahlung Beispiel erforderlich. A ist selbständig als Musiklehrer tätig, erzielt jedoch den Großteil seiner Einnahmen über eine Band, die als GbR organisiert ist. Ihm stehen 30 Prozent der Beschäftigte in den Darstellenden Künsten Gewinne dieser Band zu. Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen 5
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III bekommen. Mit der geplanten Regelung werden Bei Rückfragen wenden Sie sich als Unternehmen/ „freie“, also nicht fest angestellte Schauspieler und Soloselbständiger bitte an das Service-Desk des vergleichbare Beschäftigte, unterstützt. Bundeswirtschaftsministerium unter der TelNr. +49 30-1200 21034 bzw. die Kontaktstelle des BMWi für Die Hilfen sollen bis zu 7.500 € betragen und für den Soloselbständige sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 gelten. In einem zweiten, späteren Antragsschritt wird das Antragsverfahren auch geöffnet für: • Soloselbständige, die neben ihren 5 Antragsstellung freiberuflichen und/oder gewerblichen Umsätzen auch anteilige Umsätze aus Überbrückungshilfe III Personengesellschaften (PartG, KG, GbR, Voraussetzung für die Beantragung der OHG) erzielen; Überbrückungshilfe III ist nicht, dass bereits • Soloselbständige, die anteilige Umsätze Überbrückungshilfe I und/oder Überbrückungshilfe aus Personengesellschaften erzielen und II beantragt bzw. ausgezahlt wurde. Die alle ihre selbständigen Umsätze über diese Förderprogramme laufen insoweit unabhängig Gesellschaften erzielen und voneinander – eine Doppelförderung ist jedoch • Kapitalgesellschaften mit einer ausgeschlossen. Gesellschafterin bzw. einem Gesellschafter (Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG Aktuell sind noch Anträge für die (haftungsbeschränkt)) bzw. einer Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Aktionärin oder einem Aktionär (Ein- Dezember 2020) bis voraussichtlich 31.03.2021 Personen-AG). möglich. Dieses zweite Antragsverfahren kann Anträge auf Gewährung der Überbrückungshilfe III (voraussichtlich) durch uns als prüfende Dritte sind seit dem 10. Februar 2021 über einen sog. durchgeführt bzw. unterstützt werden. prüfenden Dritten (z.B. über uns als Ihr Steuerberater) möglich. Achtung: Anträge im zweiten Antragsverfahren sind aktuell noch nicht möglich, wir informieren Sie sobald dieses möglich ist. Wurde ein Antrag im Neustarthilfe ersten Antragsschritt gestellt, ist eine Erweiterung des Antrags im Rahmen des zweiten Bei der Neustarthilfe ist ein zweigestuftes Antragsverfahrens nicht möglich! Antragsverfahren vorgesehen: In einem ersten Antragsschritt kann die Neustarthilfe seit dem 16. Februar 2021 von natürlichen Personen 6 Schlussabrechnung beantragt werden, die ihre selbständigen Umsätze als Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie als Die tatsächlich entstandenen Umsätze und Gewerbetreibende für die Berechnung der Fixkosten des Förderzeitraums müssen im Rahmen Neustarthilfe zugrunde legen möchten. einer sog. Schlussabrechnung nachgewiesen werden, sofern die Antragstellung über einen sog. Achtung: Die „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, im ersten Antragsschritt in Höhe von bis zu 7.500 Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Euro kann nur direkt durch Sie selbst als Betroffener Rechtsanwalt) erfolgte beantragt werden. Für die Anmeldung zum Direktantrag benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat. 6
MANDANTEN- INFORMATIONSBRIEF Corona-Überbrückungshilfe III Hinweis 8 Hinweis zum Schluss Die Übermittlung dieser Schlussabrechnung ist Die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III zwingend. Ab wann und wie diese zu erbringen ist, wurden gegenüber Phase I und auch Phase II steht jedoch noch nicht fest. erheblich gelockert. Rückzahlungspflicht Es ist daher sehr gut möglich, dass Sie die Voraussetzungen für die Phase III erfüllen, obwohl Sollte sich aus der Schlussabrechnung ergeben, dass die Voraussetzungen für Phase I und II bei Ihnen eine überhöhte Überbrückungshilfe ausgezahlt nicht vorlagen. wurde, hat eine Rückzahlung zu erfolgen. Sprechen Sie uns daher direkt auf die Möglichkeit Sollte sich hingegen ergeben, dass die bisher der Inanspruchnahme der Förderung an. Gerne ausgezahlte Überbrückungshilfe zu gering ist, sollen lassen wir Ihnen dahingehend im Vorfeld eine nachträglich Erstattungen möglich sein. Arbeitshilfe zur Ermittlung der Fixkosten zur Ermittlung der Förderhöhe zukommen. 7 Steuerliche Behandlung 9 Weitere Informationen Umsatzsteuer Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sind Es handelt sich umsatzsteuerlich um sog. mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und nichtsteuerbare Zuschüsse. Somit fällt keine Kenntnisstand verfasst worden. Es handelt sich nicht Umsatzsteuer an. um eine abschließende und vollständige Darstellung Einkommen- und Körperschaftsteuer und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall. Eine Haftung für den Inhalt dieses Informationsbriefs Die gewährte Überbrückungshilfe stellt bei den kann daher nicht übernommen werden. Ertragsteuern einen steuerpflichtigen Zuschuss dar. Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Somit unterliegt die Überbrückungshilfe der Themen. Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Bei gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen Besprechungstermin. unterliegt die Überbrückungshilfe zudem der Gewerbesteuer. Rückzahlung von Überbrückungshilfe Wurde eine Überbrückungshilfe überhöht gewährt und deswegen erfolgt eine (Teil)Rückzahlung der Überbrückungshilfe, dann stellt die Rückzahlung eine abziehbare Betriebsausgabe dar. 7
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