Mandanten-Informationsbrief - zum 05. Juli 2021
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05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF Mandanten- Informationsbrief zum 05. Juli 2021 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren. Auch in diesem Informationsbrief liegt ein Schwerpunkt in den aktuellen „Corona- Förderungen“ des Bundes. Daneben stellen wir Ihnen interessante Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre! Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. September 2021 erscheinen. 1
05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF Inhalt Neustarthilfe: Verlängerung bis 30.09.2021 (= „Neustarthilfe Plus“) + 1 Corona-Hilfen noch einmal verlängert und Ausweitung auf je 1.500 € für die ausgeweitet! Monate Juli bis September (zuvor 2 Erleichterter Zugang zum 1.250 €). Kurzarbeitergeld verlängert Restart-Prämie: Unternehmen, die im 3 Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 Zuge der Wiedereröffnung Personal verlängert! aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die 4 Optionsmodell für bestimmte Beschäftigung erhöhen, erhalten Personengesellschaften wahlweise zur bestehenden 5 Wegzugsbesteuerung – Verschärfung ab Personalkostenpauschale eine 2022 beschlossen! „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten 6 Neue Regelungen für (im Vergleich zum Mai 2021). Von den Mitarbeiterbeteiligung, insbesondere für gestiegenen Personalkosten werden „Startups“ bzw. KMU für den Juli 60%, für den August 40% 7 Neues BMF-Schreiben zu und für den September 20% in Form Photovoltaikanlagen eines Zuschusses ersetzt. Anwalts- und Gerichtskosten: 8 Finanzverwaltung: Ertragsteuerliche Maximaler Förderbetrag nun 20.000 € Behandlung von Kryptowährungen pro Monat, wenn sie im Rahmen einer 9 Weitere Informationen insolvenzabwendenden Restrukturierung von Unternehmen anfallen. Auflagen für große Unternehmen: Unternehmen, die den 1 Corona-Hilfen noch einmal Schadensausgleich der ausgeweiteten verlängert und ausgeweitet! Überbrückungshilfe III erhalten, dürfen keine Gewinne und Dividenden Die Bundesregierung hat die wichtigsten ausschütten. Das gilt auch für die Corona-Hilfen noch einmal bis 30.09.2021 Zahlung von Boni und den Rückkauf verlängert. Sie wären eigentlich zum von Aktien. 30.06.2021 ausgelaufen. Mit der Verlängerung geht teilweise auch eine erneute Ausweitung 2 Erleichterter Zugang zum der Förderung einher. Im Einzelnen ist insbesondere auf folgende Punkte Kurzarbeitergeld verlängert hinzuweisen: Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde über den 30.06.2021 hinaus verlängert. Überbrückungshilfe III: Verlängerung Für die Anmeldung von Kurzarbeit reicht es bis 30.09.2021 (= „Überbrückungshilfe demnach weiterhin aus, wenn mindestens 10% III Plus“) der Beschäftigten betroffen sind (sonst Erhöhung der beihilferechtlichen eigentlich 33,33 % erforderlich). Außerdem Maximalbeträge: 12 Mio. € (wie werden bei Kurzarbeit zunächst auch weiterhin bisher) aus Kombination von die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% vom Kleinbeihilfe, De-Minimis-Verordnung Staat übernommen. Ab Oktober 2021 erfolgt die sowie Fixkostenhilfe + 40 Mio. € aus Übernahme dann allerdings nur noch in Höhe „Allgemeinen Bundesregelung von 50%. Schadensausgleich“. In Summe beträgt der Maximalbetrag also 52 Mio. €. 2
05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF 3 Abgabefristen für Zwecke der Erbschaftsteuer sowie der Steuererklärungen 2020 Grunderwerbsteuer wird optierende Gesellschaft demnach weiterhin als verlängert! Personengesellschaft behandelt. Die eigentlich am 31.07.2021 endende Zum anderen bewirkt die Option einen fiktiven Abgabefrist für die Steuerklärungen 2020 wurde Formwechsel. Dieser erfolgt (wie auch ein aufgrund der Corona-Pandemie um drei echter Formwechsel) nur dann zu Buchwerten, Monate verlängert. Steuerbürger, die Ihre wenn die entsprechenden Voraussetzungen Steuererklärungen selbst anfertigen, haben nun des Umwandlungssteuergesetzes erfüllt sind. also für die Abgabe beim Finanzamt bis zum Anderenfalls kommt es zur Aufdeckung stiller 31.10.2021 Zeit. Reserven. Der Antrag auf Option sollte also Die dreimonatige Verlängerung der Abgabefrist nicht unbedacht gestellt werden. Er bedarf gilt aber auch für Steuererklärungen, die von intensiver Vorbereitung und Prüfung. Steuerberatern erstellt werden. Hier ist nun also der 21.05.2022 maßgebend. 5 Wegzugsbesteuerung – Hinweis: Verschärfung ab 2022 beschlossen! Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Bundestag und Bundesrat haben dem sog. Forstwirtschaft wurden um drei Monate „ATAD-Umsetzungsgesetz“ zugestimmt. Die verlängert. Außerdem wurde parallel auch die Wegzugsbesteuerung wird dadurch umfassend Karenzzeit zur Verschonung von reformiert und in den EU-/EWR-Fällen enorm Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei verschärft. Die Änderungen greifen ab dem Monate ausgeweitet. Veranlagungszeitraum 2022. 4 Optionsmodell für bestimmte Was ist die Wegzugsbesteuerung? Personengesellschaften Für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (mind. 1%) im Privatvermögen kann eine Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz unbedachte Wohnsitzverlagerung ins Ausland zur Modernisierung des erhebliche Steuerbelastungen nach sich Körperschaftsteuergesetzes zugestimmt. Damit ziehen. Hintergrund ist die sog. wurde auch das Optionsmodell für „Wegzugsbesteuerung“. Sie fingiert im Personengesellschaften (vgl. Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der Mandanteninformationsbrief vom 01.05.2021, Kapitalgesellschaftsanteile und führt daher zur Punkt 2) beschlossen. Ab dem Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven in den Veranlagungszeitraum 2022 haben somit nun Anteilen. also bestimmte Personengesellschaften die Möglichkeit, sich auf Antrag wie eine Hinweis: Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Das Neben dem Wegzug existieren noch einige gilt auch für die Anteilseigner der weitere Ersatztatbestände, die ebenfalls die Personengesellschaft. Diese werden nach Besteuerung der stillen Reserven auslösen erfolgter Antragstellung wie Anteilseigner von können. Beispielweise ist auch die Kapitalgesellschaften besteuert. Der Vorteil unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Übertragung liegt insbesondere in der niedrigeren von Kapitalgesellschaftsanteilen auf im Ausland Besteuerung thesaurierter Gewinne (15% zzgl. lebende Kinder in diesem Zusammenhang Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). problematisch. Das neue Optionsmodell ist von zwei Kernaspekten geprägt. Zum einen wirkt die Option nur ertragsteuerlich. Insbesondere handelsrechtlich, gesellschaftsrechtlich und für 3
05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF Regelung Wegzug in einen EU/EWR-Staat Fazit noch bis Ende 2021 Da die Neuregelung erst ab dem Ist der Wegzügler Staatsangehöriger eines EU- Veranlagungszeitraum 2022 greift, bestehen /EWR-Staats und zieht er in (irgend-)einen EU- aktuell noch Gestaltungsmöglichkeiten. Wer /EWR-Staat, so setzt das Finanzamt aktuell die derzeit beispielsweise ohnehin einen Umzug in durch den Wegzug ausgelöste einen EU-/EWR-Staat erwägt, sollte – aus Einkommensteuer zwar fest. Die Steuer wird steuerlicher Sicht – prüfen, ob dieser noch in aber von Amts wegen unbefristet, zinslos und 2021 realisiert werden kann. Gleiches gilt z.B. ohne Sicherheitsleistung gestundet. Die für geplante unentgeltliche tatsächliche Steuerbelastung entsteht dann oft Anteilsübertragungen an im Ausland lebende erst Jahre später, wenn die Stundung aufgrund Kinder. eines bestimmten Widerrufstatbestands (z.B. tatsächliche Anteilsveräußerung) widerrufen 6 Neue Regelungen für wird. Faktisch wird dadurch der EU-/EWR- Mitarbeiterbeteiligung, Umzug nahezu gleichbehandelt mit dem insbesondere für „Startups“ Umzug innerhalb Deutschlands. Beide Umzüge führen zu keiner sofortigen Steuerbelastung. bzw. KMU Zur Stärkung der Attraktivität der Regelung ab dem Veranlagungszeitraum Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde mit Wirkung 2022 zum 01.07.2021 der steuerfreie Höchstbetrag Die großzügige spezielle Stundungsregel für für Vermögensbeteiligungen von jährlich 360 € EU-/EWR-Fälle wurde durch das nun auf 1.440 € vervierfacht. Diese Regelung gilt für beschlossene ATAD-Umsetzungsgesetz mit alle Arbeitnehmer. Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 Daneben wurde aber erstmals auch eine gestrichen. Zukünftig wird für alle Wegzüge begünstigende Sonderregelung für (auch in Drittstaaten-Fällen) die Stundung nur Arbeitnehmer von Kleinstunternehmen sowie noch verteilt auf sieben Jahresraten gewährt. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Auch eine Sicherheitsleistung soll i.d.R. geschaffen, deren Gründung nicht mehr als verlangt werden. Eine Verzinsung ist aber nicht zwölf Jahre zurückliegt. Insbesondere sind also vorgesehen. Arbeitnehmer von sog. „Startup-Unternehmen“ Die Gesetzesänderung bedeutet für EU-/EWR- betroffen. Fälle also eine massive Verschlechterung. Nach der Neuregelung werden in den Anders als bisher kommt es künftig zu einer begünstigten Fällen die Einkünfte aus der sofortigen Steuerbelastung. Die Stundung auf Übertragung von Vermögensbeteiligungen am sieben Jahresraten kann dabei nicht darüber Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht hinwegtäuschen, dass die faktische besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst zu Gleichbehandlung mit Umzügen innerhalb einem späteren Zeitpunkt – nämlich Deutschlands nicht mehr gegeben ist. Die grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung der Neuregelung ist daher insbesondere vor dem Anteile. Allerdings hat die Versteuerung Hintergrund des unionsbürgerlichen spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Freizügigkeitsrechts kritisch zu hinterfragen. Arbeitgeberwechsel zu erfolgen. Die Norm dürfte alsbald die Finanzgerichtsbarkeit beschäftigen. Die neue Vorschrift soll die Mitarbeitergewinnung fördern und die Hinweis: Mitarbeiterbindung stärken. Die Für bereits laufende Stundungen (z.B. weil der Sonderregelung vermeidet, dass die Wegzug in 2020 noch nach alter Rechtslage Übertragung einer Beteiligung zu erfolgt ist) greift die neue Gesetzesfassung steuerpflichtigem Arbeitslohn (Sachbezug) bei nicht. Hier sind weiterhin die Regelungen für die den Arbeitnehmerinnen bzw. bei den bisherige (großzügige) Stundung anzuwenden. Arbeitnehmern führt, ohne dass ihnen liquide 4
05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF Mittel zugeflossen sind (sog. „trockenes“ Für welche PV-Anlagen kann der Antrag Einkommen – „dry income“). gestellt werden? Die Neuregelung erfasst auch Fälle, in denen Die Vereinfachungsregelungen gelten für PV- die Vermögensbeteiligungen auf eine Anlagen Personengesellschaft (z.B. eine GbR) übertragen werden und der Arbeitnehmer an mit einer installierten Leistung bis 10 dieser beteiligt ist. An der Personengesellschaft kW müssen nicht ausschließlich Arbeitnehmer und beteiligt sein. Damit ist z.B. auch die die auf zu eigenen Wohnzwecken Abwicklung über eine GmbH & Co. KG möglich. genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und 7 Neues BMF-Schreiben zu Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen Garagen) installiert sind und Kernaussage – auf Antrag Liebhaberei die nach dem 31.12.2003 in Betrieb Nach dem BMF-Schreiben vom 02.06.2021 genommen wurden. wird den Steuerpflichtigen bei bestimmten PV- Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) ein Änderung der Verhältnisse Wahlrecht gewährt, steuerlich eine sog. Sollten sich nach der Antragstellung auf Liebhaberei zu unterstellen. Als Folge wäre das Liebhaberei die Verhältnisse bezüglich der PV- Betreiben entsprechender PV-Anlagen oder Anlage ändern, dann besteht von Seiten des BHKW einkommensteuerlich irrelevant. Für die Steuerpflichtigen eine Mitteilungspflicht an das Umsatzsteuer ergeben sich dadurch jedoch Finanzamt. Eine Änderung der Verhältnisse keine Auswirkungen. liegt z. B. vor, wenn das Grundstück nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sondern Folgen einer sog. „Liebhaberei“ vermietet wird. Entscheidet man sich dafür, das Wahlrecht Ab diesem Jahr müssten dann wieder auszuüben, so wird unterstellt, dass die PV- Gewinnermittlungen zur PV-Anlage beim Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht Finanzamt eingereicht werden. Gewinne (bzw. betrieben wird („Liebhaberei“). Gewinne (aber Verluste) sind dann wieder zu besteuern. auch etwaige Verluste) aus dieser PV-Anlage werden bei der Einkommensteuer nicht mehr Fazit berücksichtigt. Betriebseinnahmen aber auch die Betriebsausgaben sind folglich nicht mehr Ob das neu gewährte Wahlrecht ausgeübt anzusetzen. Auch künftige Rückbaukosten, werden soll oder nicht, sollte anhand des Entsorgungskosten oder Reparaturen können Einzelfalls geprüft und entschieden werden. Bei steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. älteren Anlagen, bei denen die ersten Verlustjahre (z.B. aufgrund Im Rahmen der Steuererklärung brauchen Sonderabschreibung) bestandskräftig veranlagt Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und die sind und auf aufgrund der vergleichsweise zugehörige Anlage G künftig nicht mehr hohen Einspeisevergütung zukünftig mit abgegeben werden. Gewinnen zu rechnen ist, dürfte sich die Ausübung des Wahlrechts aber häufig positiv Wirkung ab wann? auswirken. Der Antrag wirkt nicht nur für die Zukunft. Er wirkt auch für alle verfahrensrechtlich noch offenen Jahre zurück. 5
05.07.2021 MANDANTEN-INFORMATIONSBRIEF 8 Finanzverwaltung: Die geplante Verwaltungsauffassung enthält Ertragsteuerliche Behandlung daneben aber auch Ausführungen zu Kryptowährungen im Betriebsvermögen und zu von Kryptowährungen speziellen Vorgängen wie „Forks“ oder „IPOs“. Die Finanzverwaltung hat kürzlich einen Auch auf Themen wie „Staking“ und „Lending“ umfangreichen Entwurf einer oder „Airdrop“ wird eingegangen. Verwaltungsanweisung veröffentlicht, die sich mit der ertragsteuerlichen Behandlung von 9 Weitere Informationen Kryptowährungen befassen soll. Dort finden Die vorstehenden Ausführungen und Beiträge sich sowohl Regelungen zur Besteuerung von sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand Token im Allgemeinen als auch von virtuellen verfasst worden. Es handelt sich nicht um Währungen (wie z. B. Bitcoin) im Speziellen. abschließende Informationen und ersetzt keine Das Dokument wurde den Verbänden zur Beratung. Eine Haftung für den Inhalt dieses Stellungnahme zugeleitet und wird Informationsbriefs kann daher nicht anschließend nach erneuter Abstimmung übernommen werden. zwischen dem Bundesfinanzministerium und Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen den obersten Finanzbehörden der Länder in der Themen. finalen Fassung verabschiedet werden. Mit der Verwaltungsanweisung soll den Praktikern in Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Verwaltung und Wirtschaft sowie dem Besprechungstermin. Wir analysieren einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur individuell Ihre persönliche Situation, zeigen ertragsteuerlichen Behandlung von Token und Ihnen Vor- und Nachteile auf und geben Ihnen virtuellen Währungen an die Hand gegeben Gestaltungsempfehlungen. werden. Inhaltlich liegt die geplante Verwaltungsanweisung für Kryptowährungen im Privatvermögen weitgehend auf einer Linie mit der derzeit herrschenden Meinung. Demnach soll beispielweise gelten: Einheiten von virtuellen Währungen gelten als Wirtschaftsgut Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres seit Anschaffung veräußert, so liegen steuerbare sonstige Einkünfte vor. Aus Vereinfachungsgründen ist für die Bestimmung der Zeitspanne zwischen Anschaffung und Veräußerung die sog. „Fifo-Methode“ (First In – First Out) zulässig. Das heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung zuerst veräußert wurden. Werden virtuelle Währungen als Einkunftsquelle genutzt (z.B. sog. „Lending“), so verlängert sich die maßgebende Frist, innerhalb derer Veräußerungen steuerbar sind, auf zehn Jahre. 6
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