Marktgemeinde Waldhausen - Mitteilungen der - Marktgemeinde ...

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Marktgemeinde Waldhausen - Mitteilungen der - Marktgemeinde ...
Amtliche Mitteilung - An einen Haushalt!                  Zugestellt durch Post.at!

                     Marktgemeinde Waldhausen, 3914 Waldhausen 4
                               Tel. Nr. 02877 / 7155, FAX DW. 4,
                             e-mail: info@waldhausen.gv.at

                                                      Waldhausen, im Dezember 2019

                             Mitteilungen der
  Marktgemeinde Waldhausen

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Marktgemeinde Waldhausen - Mitteilungen der - Marktgemeinde ...
Inhalt:

1.    Vorwort des Bürgermeisters
2.    Entfall des Parteienverkehrs am Gemeindeamt
3.    Mitteilung der Orination Dr. Steinkellner, Niedernondorf
4.    Mitteilung der Ordination Brandstetter
5.    Mitteilung der Ordination DDr. Hoffmann
6.    Heizkostenzuschuss
7.    Sicherheitshinweise für Walker und Spaziergänger in der dunklen Jahreszeit
8.    Schneeräumung und Sandstreuung vor Häusern und auf Gehsteigen
9.    Handhabung von Knall- und Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel
10.   Information betr. Finanzierung und Stromeinsparung bei der LED-Ortsbeleuchtung
11.   Veröffentlichung von Geburten, Hochzeiten und Jubiläen
12.   Bevölkerungsentwicklung (Dez. 2018 – Dez. 2019)
13.   Stellenausschreibung für die Tätigkeit Schulwart-Reinigungskraft
14.   Seniorenausflug 2019 der Marktgemeinde Waldhausen
15.   FIT-Lauf und -Marsch am Nationalfeiertag 2019
16.   Aktion Schutzengel im Kindergarten und der Volksschule
17.   Stellungspflichtige 2019
18.   Spende der Jugend Waldhausen
19.   Mitteilung der Caritas
20.   Presseinformation NÖGKK
21.   Aktuelles aus dem Waldviertler Kernland
22.   Nachrichten der Initiative „TUT gut“
23.   Einladung der Pfarre Waldhausen
24.   Friedenslicht wird nach Obernondorf gebracht
25.   Christkindl – Sonderzug
26.   Rotes Kreuz – Blutspendeaktion in Waldhausen
27.   Jugend- und Familienschitag am Freitag, den 27. Dezember 2019
28.   SV Waldhausen aktuell
29.   Nachrichten der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte
30.   Gemeinderatswahl am 26.01.2020
31.   Landwirtschaftskammerwahl am 01.03.2020
32.   Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums und der Problemstoffsammelstelle 2020
33.   Veranstaltungen
34.   Weihnachtswünsche von den Feuerwehren
35.   Weihnachtswünsche der Firma Aigner Bau
36.   Nachrichten von „Wohnen im Waldviertel“
37.   Werbeeinschaltung Lagerhaus Waldhausen
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1.       Vorwort des Bürgermeisters

                     Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
                     Ich hoffe, Sie hatten einen stimmungsvollen, ruhigen Advent, bzw. können
                     die sogenannte stille Zeit bei den zahlreichen Adventmärkten und
                     Veranstaltungen genießen!
                     Da das Jahr bald zu Ende geht, möchte ich Ihnen in gewohnter Weise
                     wieder einen Überblick über die im Jahr 2019 seitens der Gemeinde
                     realisierten Projekte, Vorhaben u. Beschlüsse geben:

     -   Weiterführung des Raumordnungsentwicklungskonzeptes für das
         gesamte Gemeindegebiet mit öffentl. Vorstellung an die Bevölkerung
     -   Aus- u. Freischneiden der Fahrbahnen von Ästen u. Sträuchern entlang von öffentl.
         Wegen
     -   Nachdruck von Büchern = Festschriften anl. der Markterhebung im Jahre 1979
     -   Abhaltung eines Regionsfestes d. Kleinregion Waldviertel Mitte in Waldhausen
         mit der Feierlichkeit „40 Jahre Markterhebung“ der Gemeinde Waldhausen
     -   Kostenbeteiligung an der Ortsbachsanierung in Königsbach durch die
         Wildbachverbauung
     -   Ankauf von Tischen für die Mehrzweckhalle Waldhausen
     -   Einfassung der Sandkiste im Kindergarten
     -   Errichtung eines Vordaches (Glas) beim Altstoffsammelzentrum
     -   Humusierung beim Freibad bzw. FF-Haus Waldhausen
     -   Sanierung eines Weges im Bereich Bahnhof Waldhausen (hinter Haus Wenzl)
     -   Neue Anschlagtafel für den Ort Gutenbrunn
     -   Sanierung von Feuerlöschbehälter (Steigrohre und Einstieg)
     -   Drainagierung u. Randsteinverlegung bei der Ortseinfahrt Werschenschlag
     -   Randsteine setzen im Bereich der Kapelle Rappoltschlag
     -   Abbruch des schadhaften Kriegerdenkmales in Rappoltschlag u. Errichtung
         eines neuen Denkmales
     -   Regenwasserableitung im Bereich des öffentl. Weges (Höhe Schaufler, Rapp.)
     -   Schaffung einer Regenwasserableitung (Kanal, Schacht u. Randsteine) bei
         der neuen Siedlung in Königsbach
     -   Fahrbahnerneuerung mittels KRC beim „Salieraweg“ in Brand
     -   Komplettsanierung der WC`s in der VS Waldhausen, inkl. Strom- u. Wasser-
         Installationen
     -   Verlegung der Platten im Bereich der Leichenhalle Niedernondorf
     -   Neuanlage des Zuganges zur Leichenhalle in Obernondorf u. Errichtung einer
         Stützmauer neben der Kirche
     -   Sanierung des Güterweges Waldhausen – Niedernondorf durch Aufbringung eines
         Mikrobelages

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-   Komplette Instandsetzung des Fußsteges über den Purzelkamp (im Bereich
       des Hauses Rauner)
   -   Beginn mit der Herstellung eines Parkplatzes im Bereich des Feuerwehrhauses u. der
       Pfarrkirche in Niedernondorf
   -   Wegebauarbeiten in Wiesenreith
   -   Asphaltierungs- u. Ausbesserungsarbeiten an Gemeindewegen in Rappoltschlag,
       Königsbach, Waldhausen, Obernondorf, Niedernondorf u. Gutenbrunn
   -   Anlage einer Wasserführung beim Neubau Doppler in Gutenbrunn
   -   Austausch der EDV-Anlage (Server) am Gemeindeamt Waldhausen
   -   Gewährung eines Kostenzuschusses zum Ankauf eines Mannschafts-
       transporters für die FF Niedernondorf
   -   Gewährung eines Kostenzuschusses (ca. 1/3) für den Ankauf eines
       Tanklöschfahrzeuges für die FF Brand
   -   Aufnahme einer Verwaltungsbediensteten

Sehr positiv stellt sich nun auch die erste Abrechnung betr. der Stromkosten, bzw.
Energieeinsparung im Bereich der Ortsbeleuchtung dar, eine detaillierte Aufstellung finden Sie
auf den nächsten Seiten.

Somit möchte ich Ihnen frohe Weihnachten und einige erholsame Tage, Gesundheit und einen
guten Rutsch ins neue Jahr 2020 wünschen!

                                   Mit freundlichen Grüßen

                                     Christian Seper, Bgm

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2.     Entfall des Parteienverkehrs am Gemeindeamt

Die Marktgemeinde Waldhausen gibt bekannt, dass an folgenden Tagen kein Parteienverkehr
am Gemeindeamt Waldhausen stattfindet:

            Freitag           27.12.2019
            Donnerstag        02.01.2020
            Freitag           03.01.2020

3.     Mitteilung der Ordination Dr. Steinkellner, Niedernondorf

Die Ordination Dr. Steinkellner gibt ihren nächsten Urlaub bekannt:
       Semesterferien:      Montag 03.02.2020 – Freitag 07.02.2020

Ärztedienst im Sprengel während der Weihnachtsfeiertage:

      Samstag 21.12.2019 – Sonntag 22.12.2019
        Dr. Sieglinde Kainz, Gr. Göttfritz 02875 / 8366

      Dienstag 24.12.2019 – Mittwoch 25.12.2019
        Dr. Franz Steinkellner, Nd.Nondorf 02826 / 430

      Donnerstag 26.12.2019
        Dr. Sieglinde Kainz, Gr. Göttfritz 02875 / 8366

      Samstag 28.12.2019 – Sonntag 29.12.2019
      Dr. Florian Glaßner, Sallingberg Tel. 02877 / 8318

      Dienstag 31.12.2019 – Mittwoch 01.01.2020
        Dr. Franz Steinkellner, Nd.Nondorf 02826 / 430

      Samstag 04.01.2020 – Montag 06.01.2020
        Dr. Sieglinde Kainz, Gr. Göttfritz 02875 / 8366

4.     Mitteilung der Ordination Brandstetter

     Tierarzt Mag. Brandstetter, Brand-Rastenfeld gibt folgende Urlaubszeiten bekannt:
                       Dienstag 24. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2019

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5.   Mitteilung der Ordination DDr. Hoffmann

Frau DDr. Susanne Hoffmann gibt folgende Termine bekannt:

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                   Freitag 20. Dezember 2019 bis Freitag 03. Jänner 2020
                               Notdienst am Wochenende:
            Samstag 04. Jänner 2020 – 06. Jänner 2020 von 9:00 Uhr-13:00 Uhr
                                   Nächste Ordination:
                                 Dienstag 07. Jänner 2020

Vertretung haben alle diensthabenden Zahnärzte!

6.   Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und
Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen
Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für
die Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss ist
beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu
prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Anträge können bis spätestens 30. März 2020 bei der Gemeinde gestellt werden. Diese
Anträge sind von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit zu prüfen und
zu unterfertigen.

Bei den Anträgen muss zur eindeutigen Personenidentifikation die
Sozialversicherungsnummer der AntragsstellerIn angegeben werden (Bitte die E-Card
mitnehmen). Diese wird nicht im System gespeichert.

Den Heizkostenzuschuss erhalten:
 Österreichische Staatsbürgerschaft
Österreichischen StaatsbürgerInnen sind gleichgestellt:
- Staatsangehörige eines anderen EWR-Mietgliedstaates sowie deren Familienangehörige
- Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWRBürgerInnen
im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie
RL 2004/38/EG handelt
 Hauptwohnsitz in NÖ
 monatliche Brutto-Einkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz
     gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

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Von der Förderung ausgenommen sind:
 Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
 Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
 Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
 Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen
   Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial
   besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese
   Leistungen auch tatsächlich erhalten
 alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

1. Einkommensgrenzen:

Bruttoeinkommensgrenze ist der geltende Richtsatz für die Ausgleichszulage (§ 293 ASVG).

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze (Brutto) für 2019/2020:
Alleinstehend € 933,06
Alleinerziehend, 1 Kind € 1.077,04
Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.221,01
Alleinerziehend, 3 Kinder * € 1.364,97
Ehepaar, Lebensgefährten € 1.398,97
Paar, 1 Kind € 1.542,94
Paar, 2 Kinder € 1.686,90
Paar, 3 Kinder * € 1.830,88
3. erwachsene Person ** € 465,92
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 143,97 hinzuzurechnen, solange für dieses
Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 465,92 hinzuzurechnen.

Tabelle zur Prüfung der Einkommenshöchstgrenze bei BezieherInnen von
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder von
Kinderbetreuungsgeld etc. (Brutto) für 2019/2020:
Alleinstehend € 1.087,96
Alleinerziehend, 1 Kind € 1.255,83
Alleinerziehend, 2 Kinder € 1.423,68
Alleinerziehend, 3 Kinder * € 1.591,55
Ehepaar, Lebensgefährten € 1.631,20
Paar, 1 Kind € 1.799,07
Paar, 2 Kinder € 1.966,93
Paar, 3 Kinder * € 2.134,79
3. erwachsene Person ** € 543,23
* Für jedes weitere Kind ist ein Betrag von € 167,84 hinzuzurechnen, solange für dieses
Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
** Für jede weitere erwachsene Person ist ein Betrag von € 543,23 hinzuzurechnen.

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7.   Sicherheitshinweise für Walker und Spaziergänger in der dunklen
     Jahreszeit

Wir möchten aufgrund vermehrter Wahrnehmungen von Autofahrern an alle sportlich bzw.
gesundheitsbewussten Walker und Spaziergänger in Hinblick auf ihre Sicherheit beim Gehen
auf Straßen darauf hinweisen, dass unbedingt reflektierende oder helle Kleidung getragen
werden sollte.
Es wird von Verkehrsteilnehmern des Öfteren beklagt, dass Walker und Spaziergänger mit
dunkler Kleidung, besonders an Nebeltagen oder während den Morgen- und Abendstunden, auf
den Straßen kaum oder erst sehr (zu) spät von Autofahrern wahrgenommen werden.

Denken Sie bitte an Ihre Gesundheit und tragen Sie deshalb reflektierende oder helle, gut
sichtbare Kleidung.

8.   Schneeräumung und Sandstreuung vor Häusern und auf Gehsteigen

Nach Eintreffen des ersten Schnees darf ich wiederum die Gelegenheit wahrnehmen und auf
die Räum- u. Streupflicht der Haus- u. Liegenschaftseigentümer hinweisen.

Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Haus- u. Liegenschaftseigentümer
verpflichtet, jenen Teil des Gehsteiges bzw. jenen Streifen bis zur Fahrbahn, welcher sich
vor seinem Anwesen befindet, von Schnee zu räumen u. zu streuen.

Diese Regelung ist für alle Grundstücke im Ortsbereich anzuwenden. Oft wird übersehen, dass
auch die Grundstücksstreifen, wo sich kein Gehsteig befindet zu räumen u. zu streuen sind, um
so für Fußgänger sichere Gehstreifen zu schaffen.

Sollten durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Personen- oder Sachschäden
entstehen, müssen die Liegenschaftseigentümer mit entsprechenden Forderungen rechnen.
In diesem Sinne darf ich um Ihre Mithilfe beim Winterdienst ersuchen!

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9.   Handhabung von Knall- u. Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel

Die Marktgemeinde Waldhausen und die Bezirkshauptmannschaft Zwettl ersucht die
Bevölkerung, besonders die Jugend, um Zurückhaltung bei der Verwendung von Knall- u.
Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht.

Für viele Menschen gehören Silvesterknaller einfach zum Jahreswechsel.
Für viele andere aber ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern ein Albtraum.
Gerade für Babys und ältere Menschen, kann die Lärmbelastung sogar eine gesundheitliche
Belastung darstellen. Haustiere, aber natürlich auch freilebende Tiere, sind besonders stark
betroffen.
Zu der Lärmbelastung kommt auch noch der Feinstaub, welcher besonders gefährlich, sowie
umwelt- und gesundheitsschädigend ist.
Im Interesse aller GemeindebürgerInnen und einer guten Nachbarschaft überdenken Sie, ob es
nötig ist, lautstarke Böller abzuschießen?!

Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG 2010 die Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten:

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10.   Information betr. Finanzierung und Stromeinsparung bei der neuen
      LED-Ortsbeleuchtung

Die erfolgte Umstellung der Ortsbeleuchtung auf LED-Lampen im gesamten
Gemeindegebiet wirkte sich einerseits nicht nur vorteilhaft auf eine bessere und stärkere
Ausleuchtung der Straßen, Gehsteige u. Plätze aus (wurde auch
vielfach von der Bevölkerung bekundet), sondern zeigt andererseits auch eine
beträchtliche Strom u. damit auch Kosteneinsparung bei den Beleuchtungs-
kosten auf.

Die Gesamtherstellungskosten betragen € 335.476,09, wobei in dieser Summe auch schon
zusätzliche Lampen für neue Siedlungsgebiete beinhaltet sind.

Folgende Förderungen wurden bezogen:

                    BZ 2018                                        €     80.000,--
                    BZ 2019                                        €     25.000,--
                    KPC Förderung Bund                             €      7.092,--
                    Lichtpunkte/Landesförderung                    €     41.100,--

                    Förderung insgesamt                            € 153,192,--

                    verbliebener Betrag für die Gemeinde           € 182.284,09

Stromkosten:
                                        KWh                 Euro

      Mai 2017 - Mai 2018               102.875             14.324,--

      Sept. 2018 - Sept. 2019            34.091               6.293,--

Somit ergibt sich einer Ersparnis von 56% in Euro und 67% in KWH.
Sämtliche Lichtpunkte sind in einem digitalen Plan angelegt.
Da die Beleuchtung im gesamten Gemeindegebiet erneuert wurde, entfällt ein
erheblicher Arbeitsaufwand für unsere Bauhofmitarbeiter.

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11. Veröffentlichung von Geburten, Hochzeiten und Jubiläen

Die Marktgemeinde Waldhausen möchte mitteilen, dass weiterhin beabsichtigt ist, Geburten,
Sterbefälle sowie Hochzeiten von Mitbürgern in der Gemeindezeitung (Weihnachtszeitung) zu
verlautbaren. Dabei wird aber darauf Rücksicht genommen, dass nicht die genauen
Geburtsdaten, sondern nur der Monat bekanntgegeben wird.
Ebenso wird bei standesamtlichen Hochzeiten nicht das Hochzeitsdatum verlautbart.

Es ist jedoch vorgesehen, dass Geburtstage und Jubiläen (goldene Hochzeiten etc.) weiterhin
in den Zeitungen veröffentlicht werden.

Sollten Mitbürger dies nicht wünschen, bitten wir um entsprechende Meldung am
Gemeindeamt!

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung mit dieser
Vorgehensweise einverstanden war.

12. Bevölkerungsentwicklung (Dez. 2018 bis Dez.2019)

Im zu Ende gehenden Jahr möchte ich Ihnen in gewohnter Weise einen Überblick über die
Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde geben, also über Geburten u. Sterbefälle bzw. von
standesamtlichen Trauungen.

Dabei darf ich den Eltern unserer jüngsten Mitbürger herzlich zu ihrem Nachwuchs gratulieren,
jenen Personen, die sich von Familienmitgliedern durch deren Tod verabschieden mussten,
nochmals mein aufrichtiges Beileid aussprechen und den Paaren, die sich vor dem Standesamt
bzw. auch in der Kirche das „Ja-Wort“ gaben, viel Glück, Gesundheit u. Gottes Segen auf ihrem
gemeinsamen Lebensweg wünschen.

Der Vergleich zwischen Geburten u. Sterbefälle stellt sich im Jahr 2019 ausgeglichen dar.

16 Geburten stehen leider 16 Sterbefälle gegenüber.

Bei den Verstorbenen sind auch einige Personen angeführt, die mit Zweitwohnsitz in der
Gemeinde gemeldet waren, bzw. zuletzt nicht mehr ständig in der Gemeinde wohnhaft waren,
aber doch noch eine starke Bindung zur MG Waldhausen hatten.

Nachstehend darf ich alle neuen Erdenbürger und auch alle Todesfälle bekannt geben:

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Geburten:

Mia WEIXELBAUM, Niedernondorf              Matteo DASTL, Königsbach
geb. Dezember 2018                         geb. Dezember 2018

Jakob STEGER, Obernondorf                  Clemens HAHN, Brand
geb. Dezember 2018                         geb. Jänner 2019

Juna WIESINGER, Königsbach                 Nina PAUKNER, Königsbach
geb. Jänner 2019                           geb. Jänner 2019

Jonathan GRESSL, Waldhausen                Johanna LOUDA, Wiesenreith
geb. Februar 2019                          geb. März 2019

Tobias Johann ZIMMERMANN, Niedernondorf Julian DASTEL, Brand
geb. März 2019                          geb. März 2019

Johanna Lucia REUBERGER, Gutenbrunn        Johanna PENZ, Königsbach
geb. Mai 2019                              geb. Juli 2019

Emily HOFBAUER, Brand                      Felia Tabea DIENSTL, Obernondorf
geb. Juli 2019                             geb. September 2019

Alena MISTELBAUER, Waldhausen              Florian KITTENBERGER, Brand
geb. September 2019                        geb. Oktober 2019

Eheschließungen:

             Doris FRABERGER und Alfred MISTELBAUER, Waldhausen
        Marta BARTOVICOVA und Johann HALMETSCHLAGER, Rappoltschlag
                 Anja MISTELBAUER und Franz KOLM, Waldhausen

                                      12
Sterbefälle:

Josef DORRER, Rappoltschlag        Ernestine STEINBAUER, Obernondorf
geb. 1929 – gest. 29.12.2018       geb. 1937 – gest. 09.01.2019

Walter MITTERER, Obernondorf       Maria WATZEK, Königsbach
geb. 1961 – 14.01.2019             geb. 1940 – gest. 24.01.2019

Rosa PICHLER, Königsbach           Josefa DORRER, Obernondorf
geb. 1926 – 21.02.2019             geb. 1937 – gest. 14.03.2019

Maria MOSER, Waldhausen            Ernestine HASEL, Niederwaltenreith
geb. 1928 – gest. 18.03.2019       geb. 1938 – gest. 19.03.2019

Leopoldine STEINDL, Waldhausen     Rudolf GUTMANN, Niedernondorf
geb. 1934 – gest. 26.03.2019       geb. 1951 – gest. 24.03.2019

Franziska DASTEL, Brand            Angela HUBER, Rappoltschlag
geb, 1928 – gest. 07.04.2019       geb. 1938 – gest. 13.06.2019

Theresia LUPERSBÖCK, Horn          Alois KELLNER, Niedernondorf
geb. 1930 – gest. 06.07.2019       geb. 1930 – gest. 08.08.2019

Hermine DASTL, Königsbach          Maria HUJECEK, Wiesenreith
geb. 1932 – gest. 05.10.2019       geb. 1934 – gest. 20.10.2019

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13. Stellenausschreibung für die Tätigkeit Schulwart - Reinigungskraft

Bei der Marktgemeinde Waldhausen ist ab Jänner 2020 der Dienstposten
des Schulwartes - Reinigungskraft zu besetzen. Die Aufnahme erfolgt lt. den Bestimmungen
des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976, LGBl. 2420 i.d.dzt.g.F.

Das Beschäftigungsausmaß wird bis auf weiteres ca. 20 Wochenstunden betragen

Die Anstellung u. Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-
Vertragsbedienstetengesetzes i.d.dzt.g.F. vorerst befristet auf die Dauer von sechs Monaten
und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert.

Die Entlohnung richtet sich nach den geltenden dienst- und besoldungsrechtlichen
Bestimmungen und beträgt je nach Anrechnung von Vordienstzeiten mind. € 1.714 Brutto (bei
Vollbeschäftigung).

Die Einstufung erfolgt in die Entlohnungsgruppe 4 der NÖ GVBG. Eine Umstufung oder
Höherreihung ist möglich.

BESCHÄFTIGUNGSAUSMASS:

20 Wochenstunden / Teilzeit

AUFGABEN:
                   Reinigung der Volksschule u. Mehrzweckhalle
                   Begleitung der Schulkinder vom/zum Schulbus
                   Aufsicht der Warteklasse bis zur Abholung
                   Sonstige Tätigkeit im Schul- u. Turnsaalbereich

Bewerbungen können bis 30. Dezember 2019 schriftlich oder per Mail an
info@waldhausen.gv.at mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und
Urkunden) beim Gemeindeamt Waldhausen eingebracht werden. Die näher in Betracht
gezogenen BewerberInnen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Weitere Auskünfte erteilt der Amtsleiter Franz Strabler.

                                              14
14. Seniorenausflug 2019 der Marktgemeinde Waldhausen

Am 01. Oktober fand der alljährliche Seniorenausflug der Marktgemeinde Waldhausen statt.
Mit einem Bus der Firma Köchl machten wir uns auf den Weg nach St. Pölten.

Auf dem Programm stand eine Führung durch das Landhaus.
Nach einer Stärkung beim Mittagessen im Gasthaus Gwercher ging es weiter zur Führung im
Landesmuseum zum Thema Geschichte mit der Wahl zu den Sonderausstellungen: „Spionage“
und „Meine Jugend – Deine Jugend“
Für den bereits zur Tradition gewordenen Abschluss beim Heurigen wurde die Fa. Siedler in
Hundsheim ausgewählt.
Bei guter Laune fand ein gemütlicher Tag seinen Ausklang.
Wir freuen uns bereits auf den Seniorenausflug 2020 und hoffen wieder auf rege Teilnahme!

                                            15
15. FIT-Lauf und –Marsch am Nationalfeiertag 2019

Unter dem Motto Fitlauf und Fitmarsch fand auch heuer am 26. Oktober wieder der alljährliche
Familienwandertag, veranstaltet von der ÖVP-Gemeindepartei Waldhausen statt.
Start und Ziel befanden sich beim FF Haus Königsbach.
Bei idealem Wanderwetter machten sich ca. 380 bewegungswillige Wanderer auf den Weg über
die ca. 10 km lange Strecke rund um den Ort Königsbach.
Entlang der Strecke konnte man sich bei den Labstellen der FF Obernondorf und ÖVP GP
Waldhausen stärken.
Im Ziel sorgte die FF Königsbach für das leibliche Wohl der TeilnehmerInnen.

                Die fleißigen Wanderer bei der Labstelle der FF Obernondorf
                                        Foto: NÖN

             Helfer bei der Labstelle der ÖVP im Bereich der Heide Waldhausen

                                            16
Bgm. Christian Seper, Vzbgm. Andreas Braunsteiner, ÖVP GPO Franz Gutmann und GR
Christian Steindl mit den Gewinnern:

Jüngster Teilnehmer: Theo Rester
Ältester Teilnehmer: August Navratil
Älteste Teilnehmerin: Franziska Dirmüller
Größte Gruppen:
         SV Waldhausen mit 106 Teilnehmern, Organisator Obmann Herbert Auer
         Dorferneuerung Waldhausen-Hirschenschlag mit 88 Teilnehmern, Organisatorin
          Obfrau Cornelia Fessl
         Brand mit 50 Teilnehmern, Organisatorin Margit Gutmann
Jüngste Teilnehmerin: Alice Floh

ÖVP Gemeindeparteiobmann Franz Gutmann bedankte sich für die zahlreichen Teilnehmer und
bei der FF Königsbach sowie bei der FF Obernondorf für die gute Zusammenarbeit.

                                            17
16. Aktion Schutzengel im Kindergarten und der Volksschule

Im Rahmen der Aktion Schurzengel, initiiert von der Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner,
wurden auch heuer die Kindergarten- und Schulkinder von Vertretern der Gemeinde besucht
und auf die Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam gemacht.

Vom Land NÖ gab es reflektierende Klack-Armbänder für jedes Kind.

Landeshauptfrau Mikl-Leitner und die Vertreter der Gemeinde wünschen allen Kindergarten-
und Schulkindern einen unfallfreien Weg zum/vom Kindergarten und Volksschule sowie ein
schönes und erfolgreiches Kindergarten- und Schuljahr.

                          Kinder im Kindergarten Waldhausen
   sowie Vbgm. Andreas Braunsteiner, Kindergartenbetreuerinnen Edith Louda und Margit
Wögerer, Kindergartenpädagogin Martina Volek-Graf, GfGR Franz Gutmann, Kindergarten- und
     Schulreferent GfGR Günther Weissinger und Kindergartenbetreuerin Marlene Robl

                                             18
Schüler der 1. Klasse Volksschule Waldhausen
 mit den Gemeindevertretern und VL Marion Friedl

   Schüler der 2. Klasse Volksschule Waldhausen
mit den Gemeindevertretern und VL Monika Wernhart

                       19
Schüler der 3. und 4. Volksschule Waldhausen
                   mit den Gemeindevertretern und VL Cornelia Binder

17. Stellungspflichtige 2019

Bgm. Christian Seper und Vzbgm. Andreas Braunsteiner der Marktgemeinde Waldhausen luden
die Stellungspflichtigen 2019 zum Essen im Gasthaus Huber in Rappoltschlag ein.

                              Am Bild von links nach rechts:
Thomas Haider, Vzbgm. Andreas Braunsteiner, Maximilian Wagner, Dominik Dourakas, Lukas
                   Wagner, Julian Zellhofer und Bgm Christian Seper.
                                      Nicht am Foto:
   Niklas Wandl, Christoph Kirchner, Andreas Hag, Lukas Zwanziger und Jonah Pettrich

                                          20
18. Spende der Jugend Waldhausen

Die Jugend Waldhausen überreichte dem Benefizverein Waldhausen eine Spende über
€ 2.200,00. Diese tolle Spende wird im Rahmen der nächsten Benefizgala, am 21.03.2020 in
Waldhausen, offiziell übergeben.
Obmann Klaus Neumüller, Willi Stöcklhuber und sein gesamtes Team bedanken sich recht
herzlich für diese Spende.

                                Am Foto von links nach rechts:
Stocker Fabian, Fichtinger Stephan, Trappl Isabella, Stöckluber Willi, Strabler Thomas, Obmann
              Rauscher Florian, Bürgermeister Seper Christian und Brock Sonja

                                             21
19. Mitteilung der Caritas

Eröffnung des SOMA Zwettl-ein Sozialmarkt der Caritas
Die Caritas der Diözese St. Pölten eröffnete einen Sozialmarkt in Zwettl und bietet
armutsbetroffene Menschen damit die Möglichkeit, eine Auswahl an Grundnahrungsmitteln
günstig einzukaufen.

Wer darf einkaufen?
Einkaufen können alle Menschen mit einem gültigen Einkaufspass.
Um diesen zu erhalten, dürfen die monatlichen Netto-Einkommen nicht überschritten werden.
Haushalte mit einer Person       1200,- Euro
Haushalte mit zwei Personen 1550,- Euro
Für jede weitere Person          +195,- Euro

Wo bekommt man den soma-Einkaufspass
Gegen Vorlage eines Einkommensnachweises
(Lohn-oder AMS Bestätigung oder Pension oder Sozialhilfebescheid)
Des aktuellen Meldenachweises (Formular ist im Markt erhältlich)
Eines Lichtbild Ausweis und eines Fotos wird der Einkaufspass kostenlos im Geschäftslokal
während der Öffnungszeiten ausgestellt.

Der Warenverkauf erfolgt ausschließlich in Haushaltsmengen. Der Einkaufspass berechtigt zu
drei Einkäufen pro Woche mit einem Limit von 10 Euro pro Woche.

Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 10:00-13:00
Kontakt
Soma Zwettl
Sozialmarkt der Caritas der Diözese St. Pölten
Landstr. 2
3910 Zwettl
Telefon: 0676-83844 439

                                            22
20. NÖGKK und Marktgemeinde Waldhausen:
                      Gut vernetzt
„Gemeinsam statt einsam“ lautete das Motto beim Vernetzungstreffen der NÖ
Gebietskrankenkasse (NÖGKK) und der Marktgemeinde Waldhausen am 18. November 2019.

Service-Center-Leiter David Pollak: „Ämter, Behörden und Gesundheitsinstitutionen haben
vieles gemeinsam. Wir alle wollen unseren Kundinnen und Kunden optimalen Service bieten. Je
besser wir untereinander vernetzt sind, desto rascher und unbürokratischer können wir die
Menschen in unserem Bezirk unterstützen. Der Erfahrungsaustausch und die Suche nach
gemeinsamen Schnittstellen helfen uns sehr dabei.“

Kernthemen des jüngsten Treffens waren die Entwicklungen im Gesundheitssystem,
individuelle Einzelfallbetreuung (Case Management), neue Online-Services sowie die
Vorstellung der Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten.

Case Management – individuelle Einzelfallbetreuung
Speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen dabei in schwierigen
Lebenssituationen. Schicksalsschläge wie Unfälle und akute schwere Erkrankungen treffen
viele wie ein Blitz. Zur Sorge um die Gesundheit kommen oft noch andere Probleme wie
Informationsmängel, Betreuungslücken oder sogar Existenzängste hinzu. Unsere
Kundenberaterinnen und Kundenberater erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen einen
individuellen Versorgungsplan und begleiten Sie solange, bis Sie ihren Alltag wieder selbst
meistern können.

Online-Services
Unter www.meineSV.at bietet die österreichische Sozialversicherung ihren Versicherten
komfortable und sichere Online-Services an. Um die Vorteile von MeineSV zu nützen, müssen
Sie Ihr Handy einmalig registrieren lassen.

Behalten Sie die Übersicht: Versicherungszeiten, Arztkontakte, bezahlte Rezeptgebühren, in
Anspruch genommeine Versicherungsleistungen, Ihr Pensionskonto und vieles mehr sind
einsehbar.
Erledigen Sie Anträge und Meldungen online: Kostenrückerstattung, Gesundmeldung nach
Krankenstand, Selbstversicherung, Wohnortänderung und vieles mehr – schnell und
unbürokratisch.

                                              23
Sprechtage
Sprechtag der Pensionsversicherungsanstalt
Jeden Donnerstag von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr
Infos zu Pensionsantragsstellung, Versicherungszeiten, Vorausberechnungen, Pensionskonto,
Ausgleichszulage u. Pflegegeld.

Sprechtag des KOBV – Der Behindertenverband
Jeden Dienstag von 9:00 bis 11:00 Uhr
Beratungen zum Behinderteneinstellungsgesetz, Behindertenpass und Information über diverse
Förderungsmöglichkeiten.

Sprechtag fit2work
Jeden Dienstag von 8:00 bis 16:30 Uhr
Jeden Mittwoch von 8:00 bis 17:30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung erbeten unter Tel. 0664 / 601 77 31 20, Fr. Karin Walther
Beratung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz, Wiedereinstieg nach längerem
Krankenstand und Information über diverse Förderungsmöglichkeiten. Beratungen auch für
Arbeitgeber.

                                       Bildnachweis: NÖGKK
   Amtsleiter Franz Strabler, Service-Center-Leiter David Pollak und Bürgermeister Christian Seper.

NÖGKK Service-Center Zwettl
Weitraer Straße 15, 3910 Zwettl
Tel.: 050 899-6100
E-Mail: zwettl@noegkk.at
Internet: www.noegkk.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr, Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

                                                 24
21. Aktuelles aus dem Waldviertler Kernland

Was tut sich im Kernland?
Die Gemeinden des Waldviertler Kernlandes sind wie immer mit vielen Projekten beschäftigt.
Ein großer „Brocken“ sind die Maßnahmen zur Klimawandel-Anpassung im Zuge der
bundesweiten KLAR!-Initiative. Aber auch für Kleinkinder, Schüler, Mütter und ältere Menschen
wird einiges getan. Ein paar der aktuellen Maßnahmen stellen wir hier ganz kurz vor.

Digital, gesund altern
Mit diesem Projekt soll älteren Menschen der Zugang zur digitalen Kommunikation
(Smartphones, Tablets) erleichtert werden, damit diese Möglichkeiten für einen gesunden und
aktiven Lebensstil genutzt werden können. Die Donau Uni Krems entwickelt eine App, die
speziell auf SeniorInnen im Kernland zugeschnitten ist. Und es werden sogenannte Smart-
Cafés eingeführt, bei denen man in netter Runde Fragen zum Smartphone und seiner
Anwendung stellen kann. Derzeit werden Gespräche mit den regionalen Bibliotheken geführt

                                        Foto: Kernland

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Die Biene im Klimawandel
Der Klimawandel beeinträchtigt die Insektenwelt. Um mehr Menschen für die Arbeit mit Bienen
zu begeistern, werden im Frühjahr wieder Infotage veranstaltet. Imkermeister Max Schuster gibt
sein Wissen rund um die Imkerei gerne weiter.
Termine:
            7. März 2020, in Kottes-Purk
            21. März 2020, in Grafenschlag
            4. April 2020, in Waldhausen
Ablauf:
            10 Uhr Einführung in die Imkerei (Grundlagen, Bienenkunde, Materialkunde)
            12 Uhr gemeinsames Mittagessen und Austausch
            13:30 Uhr Besichtigung des Bienenstocks von außen und innen, Honig- und
             Produktverkostung
            14:30 Uhr Vortrag „Die Biene im Klimawandel – Auswirkungen und Anpassung“
Die Teilnahme ist kostenlos, Essen und Getränke sind selbst zu zahlen. Anmeldung
erforderlich!
office@waldviertler-kernland.at oder 02872/2007920

Koordinierungsstelle Wald

Neben den Auswirkungen des Klimawandels stellt die Zunahme von Hof-fernen Waldbesitzern
eine weitere große Herausforderung in der Waldbewirtschaftung dar. Viele Hof-ferne
Waldbesitzer verfügen weder über das nötige Wissen noch die Ressourcen um ihren Wald zu
bewirtschaften. Durch das vermehrte Auftreten von Käferkalamitäten ist eine regelmäßige
Kontrolle und rasche Entnahme von befallenen Bäumen sehr wichtig.
Daher wurde von der KLAR! Region Waldviertler Kernland in Kooperation mit dem Verein zur
Förderung des Waldes das Projekt „Koordinierungsstelle Wald“ konzipiert. Dabei werden Hof-
ferne Waldbesitzer und professionelle Waldbetreuer (Personen, die über eine
Forstfacharbeiterausbildung verfügen) zusammengebracht. Ziel ist eine langfristige Kooperation
zwischen diesen Gruppen. Damit sollen Waldbesitzer, die sich nicht ausreichend um ihre
Bestände kümmern können, unterstützt und nötige Pflegemaßnahmen fachgerecht
durchgeführt werden. So soll es gelingen, befallene Bäume rasch zu entfernen und einen
klimagerechten Waldumbau zu forcieren.

                                              26
Hallo Baby und ABS-Café
Zwei coole Angebote für werdende Eltern und junge Familien.
Hallo Baby – für Schwangere und deren Partner
            2 Gesundheitsexpertinnen pro Abend (Hebamme, Psychologin, Diätologin, usw.)
            Zeit zum Vernetzen und Plaudern
            Viele hilfreiche Tipps für die Schwangerschaft
            Kostenlose Teilnahme ohne Anmeldung
ABS-Café – für Eltern mit Kleinkindern
           Gemütliche Treffen mit Kaffee und Kuchen
           Interessante Infos von Experten zu familien- und gesundheitsrelevanten Themen
           Betreute Spielmöglichkeit für die Kleinen
           Kostenlose Teilnahme an jedem Standort möglich
Alle Themen und Termine stehen auf www.hallobaby.at. Außerdem ein Überblick über die
Gesundheitsanbieter in unserer Region.

                              Foto: istockphoto.com/MachineHeadz

MahlZeit
Nutzen Sie dieses Angebot sich den Alltag zu verschönern. Ein gutes Menü im Wirtshaus und
danach verschiedenste Aktivitäten in gemütlicher Runde – das regt den Geist an und fördert die
Lebensfreude. Nicht umsonst wurde MahlZeit mit dem österreichischen Gesundheitspreis
ausgezeichnet. Das Programm finden Sie auf Ihrem Gemeindeamt oder unter www.waldviertler-
kernland.at/mahlzeit

                                             27
Kernlandschulen werden Klima-fit!
Unter dem Titel „Wald, Garten, Wasser“ setzen sich Schüler in der Region mit den
Auswirkungen des Klimawandels auseinander und erarbeiten Maßnahmen zur Anpassung: Die
Landwirtschaftliche Fachschule und die Neue Mittelschule Ottenschlag sowie die Neue
Mittelschule Martinsberg.
Jede Schule widmet sich einem anderen Schwerpunkt.

     Die NMS Ottenschlag wird neben der Begrünung einer Außenwand auch mobile
      grüne Wände für den öffentlichen Raum gestalten.
     Den „Wald der Zukunft“ pflanzt die NMS Martinsberg und schafft gemeinsam mit
      Experten eine Referenzfläche für alle Waldbesitzer und Bildungseinrichtungen.
     Die LFS Ottenschlag gestaltet einen Regengarten im öffentlichen Raum, um
      Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Starkregenereignisse abgeschwächt werden können.

Mittels Workshops, Vorträgen und Fachexkursionen erhalten die SchülerInnen das
entsprechende Know-how, um dann im Frühjahr die Projekte in die Tat umzusetzen. Bis zum
Schulende sollen die Ergebnisse auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden und als
Anschauungsprojekte in der Region zur Verfügung stehen

                                       Foto: Kernland

                                             28
22. Nachrichten der Initiative „TUT gut!“

                                     29
30
23. Einladung der Pfarre Waldhausen

                                  31
24. Friedenslicht wird nach Obernondorf gebracht

Fast schon traditionell wird das Friedenslicht am Heiligen Abend,
24. Dezember um ca. 13.30 Uhr, nach Obernondorf (am Parkplatz beim GH Wagner) gebracht.
Ein Blechbläserensemble der Gemeindeblasmusikkapelle Waldhausen wird
die weihnachtliche Stimmung unterstreichen.
Wärmende Getränke gibt es bei einem Glühweinstand.

25. Christkindl – Sonderzug

                                          32
26. Rotes Kreuz – Blutspendeaktion in Waldhausen

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27. Jugend- und Familienschitag am Freitag, den 27. Dezember 2019

Das Jugendreferat der Marktgemeinde Waldhausen organisiert unter dem Motto
„Förderung der Jugendgemeinschaft“, einen Schitag für die Jugendliche und Familien
unserer Gemeinde.
Dieser findet (bei genügend Schnee) am Freitag, den 27. Dezember 2019 im Schigebiet
Hochficht statt.
Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen bis 18 Jahre, deren Hauptwohnsitz in
unserer Gemeinde ist.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen eine erziehungsberechtigte Begleitperson.
Für alle Teilnehmer des Schitages ist „Schi- u. Lifterfahrung“ unbedingt erforderlich.

 Die Kosten der Teilnahme betragen:

1. Für Kinder Jahrgänge 2004-2013                                     € 12,-

Achtung! Für Kinder d. Jahrgänge 2009-2013 kann eine
„Schneemannkarte“ gelöst werden                               € 3,-
(e-card u. Führerschein v. Elternteil u. e-card v. Kind muss vorgelegt werden)

2. Für Jugendliche Jahrgänge 2000-2003                                € 17,-

3. Für Begleitpersonen (Erwachsene)                                   € 35,-

Diese Kosten beinhalten Busfahrt u. Liftkarte.
Achtung!! Die Abfahrt erfolgt um 6.00 Uhr am Parkplatz bei der Mehrzweckhalle.

Seitens der Veranstalter wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
                                      Der Jugendreferent

                                               Günther Weissinger e.h.
                                              (Geschäftsf. Gemeinderat)

Hier abtrennen
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich melde folgende Teilnehmer zum Jugendschitag an:

Name                          Adresse               Geburtsdatum
________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________
________________________________________________________________

Ich bin mit den oben angeführten Teilnahmebestimmungen einverstanden.
Anmeldungen sind bis spätestens Freitag, den 20. Dezember am Gemeindeamt
oder bei Hr. Günther Weissinger, Tel. 0664 / 3409749 vorzunehmen.
Dieser Kupon ist persönlich mit der Teilnahmegebühr abzugeben. Telefonische
Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.

Unterschrift des Erziehungsberechtigten:

                                                              34
28. SV Waldhausen aktuell

Drei-Königs-Fußballturnier des SV Waldhausen

               Einladung zum 3-Königsturnier

               am Montag, den 06. Jänner 2020
               ab 14:00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Waldhausen

               Für das leibliche Wohl sorgt der Sportverein.
               Auf Ihr Kommen freuen sich die Veranstalter.

Veranstalter: SV Waldhausen                     Mannschaftsanmeldungen bei
                                                Jürgen Heimberger (0664 532 29 28) oder
                                                Matthias Topf (0664 884 42 885)

                                           35
29. Nachrichten der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte

                                   36
30. Gemeinderatswahl am 26.01.2020

Am Sonntag, den 26. Jänner 2020 findet die Gemeinderatswahl statt.

Bei dieser Wahl sind folgende Personen wahlberechtigt:

Österreichische Staatsbürger(innen) und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der
EU, der/die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht
ausgeschlossen sind und am Stichtag (21. Oktober 2019) seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz in
der Gemeinde hatte.

    Wahlsprengel                                               Wahlzeiten
    Sprengel I
    Waldhausen,                  Gemeindeamt Waldhausen            08.00 bis 11.30 Uhr
    Hirschenschlag,              Sitzungssaal
    Rappoltschlag, Königsbach    3914 Waldhausen 4
    und Obernondorf
    Sprengel II
    Niedernondorf, Gutenbrunn,   Feuerwehrhaus                     08.00 bis 11.30 Uhr
    Wiesenreith und              Niedernondorf
    Niederwaltenreith            3531 Niedernondorf 74
    Sprengel III
    Brand, Loschberg und         Gasthaus Hagmann                  08.00 bis 11.30 Uhr
    Werschenschlag               3531 Brand 48

Wahlkarten:

Bei der Gemeinderatswahl besteht die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal
des Wahlsprengels des ordentlichen Wohnsitzes.
Es besteht auch die Gelegenheit, mittels Wahlkarte am Wahltag selbst die Stimme persönlich
bei einer anderen Sprengelwahlbehörde oder bei einer besonderen Wahlbehörde derselben
Gemeinde abzugeben oder die Stimme im Wege der Briefwahl (Post, Bote, Abgabe bei der
Gemeinde) abzugeben. Diese Wahlkarte kann nur bei jener Gemeinde, in deren
Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht zulässig!

Mündliche Beantragung einer Wahlkarte:

     Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich bei der Gemeinde gestellt werden.
      Dabei muss die Identität des Antragstellers durch ein Dokument nachgewiesen werden.

     Der Antragsteller muss die persönliche Übernahme der Wahlkarte mit seiner eigenen
      Unterschrift bestätigen.

     Wird die Wahlkarte an den wahlberechtigten anderen Ehepartner, eingetragenen Partner
      oder an einen wahlberechtigten Elternteil bzw. an ein wahlberechtigtes Kind ausgefolgt,
      müssen diese Personen ausnahmslos eine schriftliche Legitimation zur Übernahme der
      Wahlkarte vorweisen.
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Schriftliche Beantragung einer Wahlkarte:

     Bei schriftlicher Beantragung einer Wahlkarte muss die Identität des Antragstellers
      mittels Kopie eines Lichtbildausweises, Reispasses oder Dokumentes sichergestellt
      werden.

     Bei Beantragung mittels E-mail muss ebenfalls ein Scan von Lichtbildausweis,
      Reisepass, Dokument oder die Nummer der Wählerverständigungskarte bzw.
      eine Beantragung über das Wahlservice erfolgen!

     Bei schriftlicher Beantragung werden die Wahlkarten dem Antragsteller mittels
      Rückscheinbrief und eingeschrieben zugestellt. Es sei denn, der Antragsteller gibt im
      schriftlichen Antrag bekannt, dass die Wahlkarte persönlich abgeholt wird.

Beachten Sie bitte bei dieser Form der Antragstellung den „Postlauf“!

Schriftliche Anträge für die Ausstellung einer Wahlkarte können bis spätesten am 4. Tag
vor der Wahl (Mi. der 22.1.2020), mündlich Anträge können bis spätestens am 2. Tag vor
dem Wahltag (Fr. der 24.1.2020) beantragt werden.

Wahlhandlung:

Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme wie bereits zu Beginn dieser Information angeführt,
in ihrem Wahlsprengel in der Zeit von 08.00 bis 11.30 Uhr abgeben.

Wenn die Wahl mittels Briefwahl vorgenommen wird, dann ist die Briefwahlkarte an die
Gemeindewahlbehörde mittels Post, Boten oder auf sonstigem Weg zu übermitteln. Die
Briefwahlkarte muss sich jedoch spätestens am Wahltag um 06.30 Uhr im Einlaufkasten der
Gemeinde befinden.

Abschließend wird noch informativ mitgeteilt, dass amtliche Stimmzettel mit den
zugelassen wahlwerbenden Parteien bei den Wahlbehörden aufliegen und ausgegeben
werden.

Es ist aber genauso zulässig Stimmzettel von den wahlwerbenden Parteien (mit oder
auch ohne Kandidatenreihung) zu verwenden. Diese vom Wähler selbst mitgebrachten
Stimmzettel ersetzen bei dieser Wahlmöglichkeit den amtlichen Stimmzettel.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Wahlergebnis erst am Montag, den
27. Jänner 2020 kundgemacht wird. Dies auch deshalb, da nach Beendigung der offiziellen
Wahlhandlung erst die Ermittlung der Vorzugsstimmen für die einzelnen Kandidaten
vorgenommen wird.

Nehmen Sie die Möglichkeit der Gemeinderatswahl 2020 wahr und machen Sie von Ihrem
Wahlrecht Gebrauch.

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31. Landwirtschaftskammerwahl am 01.03.2020

Kammerzugehörig und dadurch wahlberechtigt sind alle, die spätestens am Tag der Wahl, dem
1.3.2020, das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei ihnen ein Wahlausschließungsgrund nach
der NÖ Landtagswahlordnung 1992 nicht vorliegt.
Das Wahlrecht ist nur dann gegeben, wenn der Wahlberechtigte auch in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Das passive Wahlrecht besitzen alle Wahlberechtigten, die spätestens mit Ablauf des Tages der
Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kammerzugehörig sind:

Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter, in Niederösterreich gelegener
  Grundstücke im Mindestausmaß von einem Hektar.

Personen, die in Niederösterreich eine land- und forstwirtschaftliche selbstständige
  Erwerbstätigkeit hauptberuflich auf eigene Rechnung ausüben und wenn für diese
  Personen ein Einheitswertbescheid für land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem
  Einheitswert(anteil) für öffentl. Gelder von zumind. € 150,-- erlassen wurde, ohne schon
  unter Ziffer 1 zu fallen.

Familienangehörige von Kammerzugehörigen, die Land- und Forstwirtschaft im Hauptberuf
  ausüben, wenn sie in deren Betrieb ohne Rücksicht auf ein Entgelt hauptberuflich tätig sind und
  deshalb der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Bauern-
  Sozialversicherungsgesetz unterliegen. Als Familienangehörige gelten die Ehegatten, die
  Eltern, die Kinder und die Schwiegerkinder.
  Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person aus dem Ertrag dieser
  Tätigkeit überwiegend ihren Lebensunterhalt beschreitet.

Personen, welche die Voraussetzungen der Kammerzugehörigkeit durch mindestens
  20 Jahre hauptberuflich erfüllt haben und einen anderen Hauptberuf nicht mehr
  ausüben, sowie deren Ehegatten, wenn sie im Betrieb regelmäßig beschäftigt waren und
  einen anderen Beruf als Hauptberuf nicht mehr ergriffen haben.

Land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von
  niederösterreichischen Landwirten und ihre Verbände, soweit diese ihren Sitz in
  Niederösterreich haben und nach gewerberechtlichen Vorschriften von den Bestimmungen der
  Gewerbeordnung ausgenommen sind.

Demnach sind nicht nur hauptberufliche Landwirte sondern auch Personen, die einen anderen
Hauptberuf ausüben, wahlberechtigt: z.B. Gewerbetreibende, Arbeiter, Angestellte und auch
juristische Personen, wie z.B. kirchliche Einrichtungen, Gemeinden, Agrargemeinschaften,
Genossenschaften sowie Eigentümer von mindestens einem Hektar Grund.
Auch Eigentümer von den in Niederösterreich gelegenen Grundstücken, die ihren Wohnsitz in
anderen Bundesländern oder im Ausland haben, sind wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind weiters
alle land- und forstwirtschaftlichen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften von
niederösterreichischen Landwirten und ihre Verbände wie z.B. Milch-, Wald-, Winzer- und
Lagerhausgenossenschaften, Maschinenringe usw.

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Ausübung des Wahlrechtes

Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und kann sein
Wahlrecht nur in einem Wahlsprengel ausüben. Für juristische Personen übt ein Bevollmächtigter
das Wahlrecht aus. Für den Pfarrbesitz hat der Pfarrer oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter
(Stellvertretender Pfarrgemeinderatsvorsitzender) das Stimmrecht. Bei den land- und
forstwirtschaftlichen Genossenschaften sind in der Regel der Vorstand bzw. die
Unterzeichnungsberechtigten für die Ausübung des Wahlrechtes zuständig. Es kann somit ein
Kammerwahlberechtigter einmal persönlich für sich selbst und einmal für eine Genossenschaft eine
Stimme abgeben.
Grundsätzlich dürfen jedoch nur jene wahlberechtigten Personen an der Wahl teilnehmen, deren
Eintragungen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

Amtlicher Stimmzettel

Der amtliche Stimmzettel für die Wahlen in die Landes-Landwirtschaftskammer ist (vorauss.) in
grüner Farbe zu halten. Der Stimmzettel für die Wahlen in die Bezirksbauernkammer ist (vorauss.)
weiß. Jeder Wahlberechtigte erhält daher zwei Stimmzettel und ein Wahlkuvert.

Der amtliche Stimmzettel ist gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welche
Parteiliste der Wähler wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler in einem der vorgedruckten
Kreise ein Kreuz oder ein anderes Zeichen anbringt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass er die in
derselben Zeile angeführte Parteiliste wählen will.

Wahl im Postweg

Wahlberechtigte, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort ihrer Eintragung in das
Wählerverzeichnis aufhalten werden, oder denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am
Wahltag aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, sind zur Wahl am Postweg
berechtigt. Diese Berechtigung hat die Gemeindewahlbehörde auf Antrag des Wahlberechtigten
oder einer der wahlwerbenden Gruppen oder, sofern ihr die maßgeblichen Umstände bekannt
geworden sind, vom Amts wegen festzustellen.
Die Wähler, die ihre Stimme im Postweg abgeben wollen, haben sich in der Zeit vom 19.2.2015 bis
24.2.2015 von der Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt Waldhausen) je einen amtlichen
Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer und in die Landes-Landwirtschaftskammer,
das vorgesehene Wahlkuvert und einen frankierten Briefumschlag für die Einsendung des
Wahlkuverts zu besorgen. Die Gemeindewahlbehörde hat diese Unterlagen über Anforderung dem
Wähler zuzusenden.
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Der Wähler hat das Wahlkuvert im vorgesehenen Briefumschlag mit der Absendeadresse sowie der
Angabe der Gemeinde- bzw. Sprengelwahlbehörde im Postweg, durch Boten oder gegebenenfalls
auch persönlich an die Wahlbehörde zu übermitteln. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens
einen Tag vor dem Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde einlangen. Da es sich dabei um einen
Samstag handelt, wird es besser sein, wenn dies bis spätestens Freitag, dem 28.2.2020, erfolgt.

Wahllokale und Wahlsprengel

   Wahlsprengel                                                 Wahlzeiten
   Sprengel I
   Waldhausen,                    Gemeindeamt Waldhausen            08.00 bis 11.00 Uhr
   Hirschenschlag,                Sitzungssaal
   Rappoltschlag, Königsbach      3914 Waldhausen 4
   und Obernondorf

   Sprengel II
   Niedernondorf, Gutenbrunn,     Feuerwehrhaus                     08.00 bis 11.00 Uhr
   Wiesenreith und                Niedernondorf
   Niederwaltenreith              3531 Niedernondorf 74

   Sprengel III
   Brand, Loschberg und           Gasthaus Hagmann                  08.00 bis 11.00 Uhr
   Werschenschlag                 3531 Brand 48

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32. Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums und der
    Problemstoffsammelstelle im Jahr 2020

Nachstehend erhalten Sie Termine u. Zeiten über die Öffnung der Altstoff- und
Problemstoffsammelstelle in Waldhausen (beim Bauhof - hinter dem Sportplatz).
Bitte halten Sie diese Termine auf jeden Fall ein.

Entsorgungen zu anderen Zeiten, die ohne geschultes Personal der Gemeinde erfolgen,
sind gesetzeswidrig und werden nötigenfalls zur Anzeige gebracht!

Es wird, wie bereits angekündigt ersucht, die Alt- u. Problemstoffe bereits zu Hause je
nach Müllart zu trennen, um so den Besuchern und dem Übernahmepersonal des
Sammelzentrums einen unnötigen Mehr- bzw. Zeitaufwand zu ersparen.

Die Altstoff- u. Problemstoffsammelstelle ist geöffnet:

jeden 2. Freitag im Monat                       jeden letzten Samstag im Monat
        von 8.00 – 10.00 Uhr                                 von 8.00 – 10.00 Uhr

10. Jänner 2020                                                  25. Jänner 2020

14. Februar 2020                                                 29. Februar 2020

13. März 2020                                                    28. März 2020

keine Übernahme (Karfreitag)                                     28. März 2020

08. Mai 2020                                                     30. Mai 2020

12. Juni 2020                                                    27. Juni 2020

10. Juli 2020                                                    25. Juli 2020

14. August 2020                                                  29. August 2020

11. September 2020                                               26. September 2020

09. Oktober 2020                                                 31. Oktober 2020

13. November 2020                                                28. November 2020

11. Dezember 2020                                         keine Übernahme (Stefanietag)

                                                42
33. Veranstaltungen

Fr. 13. Dez. 2019:      Weihnachtsfeier des Seniorenbundes im GH Hagmann,
                        Brand ab 11:00 Uhr

Fr. 13. Dez. 2019:      Rorate-Messe um 17.00 Uhr in der Kapelle Niederwaltenreith

So. 22. Dez. 2019:      „Lichterweg“ der Pfarre Waldhausen ab 16:00 Uhr
                        in der Pfarrkirche Waldhausen

Di. 24. Dez. 2019:      Friedenslicht in Obernondorf um 13:30 Uhr beim GH Wagner,
                        mit musikalischer Umrahmung der
                        Gemeindeblasmusikkapelle Waldhausen

Di. 31. Dez. 2019:       „Jahresschlussandacht“ in der Pfarrkirche Obernondorf
                        um 14:30 Uhr anschließend Glühweinstand beim Gasthaus Wagner
                        mit Gratis Gulaschsuppe und kleiner Jause

                                   Fasching 2020

Sa. 04. Jänner 2020:    Ball der FF-Brand, im Gasthaus Hagmann Brand ab 20:30 Uhr,
                        Musik: „GraDo Mander“

Mo. 06. Jänner 2020:    „3-Königsturnier“ d. SV Waldhausen in der MZH Waldhausen
                        ab 14.00 Uhr

Sa. 11. Jänner 2020:    FF-Ball Waldhausen ab 20:00 Uhr im Gasthaus Huber,
                        Rappoltschlag, Musik: „Die Stritzis“

Di. 14. Jänner 2019:    Senioren 55+ Spielenachmittag im Gasthaus Wagner,
                        Obernondorf ab 14:00 Uhr

Sa. 18. Jänner 2020:    Sportlerball der SV Waldhausen, GH Hagmann in Brand,
                        ab 20:00 Uhr, Musik: „Take it easy“

Sa. 25. Jänner 2020:    Ball der FF- Niedernondorf, Gasthaus Hagmann in Brand,
                        Beginn 20:30 Uhr, Musik: „GraDo Mander“

So. 26. Jänner 2020:    Kindermaskenball des Elternvereines der VS Waldhausen
                        im Gasthaus Wagner, Obernondorf ab 13:30 Uhr

Sa, 08. Februar –       jeden Samstag ab 18.00 Uhr,
09. April 2020          (Holzkohlen-) Grillhenderl im GH Wagner, Obernondorf

Sa. 22. Februar 2020:   Maskenball d. JVP Brand, GH Hagmann, 20:00 Uhr
                        Musik: „Die Langschläger“

Mo. 24. Februar 2020:   „Gratis Hea-Supp´n Essen” im GH Huber,
                        Rappoltschlag ab 16:00 Uhr

Di. 25. Februar 2020:   „Faschingsausklang“ im GH Wagner, Obernondorf ab 17:00 Uhr
                        mit Stockwurstessen
                                           43
34. Weihnachtswünsche von den Feuerwehren

Die beiden Unterabschnittskommandanten Josef Kausl und Ing. Markus Gutmann
bedanken sich auch Namens aller Feuerwehrkommandanten u. -kameraden für die
großzügige Unterstützung der Bevölkerung und für die zahlreiche Teilnahme an
diversen Veranstaltungen im zu Ende gehenden Jahr und wünschen allen
Gemeindebürgern ein frohes Weihnachtsfest und ein Prosit Neujahr.

35. Weihnachtswünsche der Firma Aigner Bau

                                       44
36. Nachrichten von „Wohnen im Waldviertel“

37. Werbeeinschaltung Lagerhaus Waldhausen

                                  45
mit besten Grüßen
                                         Ihr
                                Christian Seper e.h.

Parteienverkehr am Gemeindeamt:
Montag und Donnerstag         von 7:30 – 12:00 u. 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag                       von 18:00 – 19:30 Uhr

Amtsstunden des Bürgermeisters:
Nach Vereinbarung

                                          Impressum:
         Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Christian Seper u. OSekr. Franz Strabler
     Bildrechte: Sofern nicht anders vermerkt, unterliegen alle Fotos der MG Waldhausen
               Druck- u. Vervielfältigung: Computer u. eigenes Kopierverfahren

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