MASKENPFLICHT IN GERICHTEN UND STAATSANWALTSCHAFTEN - DRB NRW

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MASKENPFLICHT IN GERICHTEN UND STAATSANWALTSCHAFTEN - DRB NRW
BERUF AKTUELL

MASKENPFLICHT IN GERICHTEN UND
STAATSANWALTSCHAFTEN

     Vorwort                                               zu reden, fruchten erfahrungsgemäß nur sehr kurz.
     Vorliegender Artikel ist unabhängig von irgend-       Wenn dann noch ein beträchtlicher Teil des Schalls
     welchen coronabedingten Kontaktbeschränkungen         der Maske zum Opfer fällt, ggf. durch Plexiglas-
     geschrieben worden. Die Vorschläge sind außer-        wände noch weiter gedämpft wird, sieht es mit
     dem unabhängig davon, wer für seine Umsetzung         der Verständlichkeit von Aussagen nicht gut aus,
     verantwortlich ist, sei es der Richter im Sitzungs-   vor allem, wenn ein Prozessbeteiligter nicht mehr
     saal, sei es die Leitung des Gerichtes, die Justiz-   100 % Hörleistung besitzt.
     verwaltung oder wer auch immer. Sie sind auch
     unabhängig davon, ob dem erfahrenen Justizju-         Außerdem: Kann sich ein Angeklagter der Verurtei-
     risten sofort der Spruch „Das haben wir noch nie      lung entziehen, indem er beim Gericht erscheint,
     so gemacht“ oder die durch jahrelange Erfahrung       aber keine Maske dabeihat? Wie ist mit einem
     gewonnene Erkenntnis „Dafür ist garantiert kein       Verteidiger umzugehen, der ohne Maske erscheint?
     Geld da“ in den Sinn kommt.                           Wie mit einem, der Maske und Ersatzmaske mitge-
                                                           bracht hat, wenn die Sitzung aber unerwarteter-
     Die Frage, ob das Tragen von Alltagsmasken ein        weise so lange dauert, dass auch die Ersatzmaske
     wirksamer Schutz für den Träger oder Dritte ist, ob   total durchfeuchtet ist? Einziger Ausweg wäre, im
     und ggf. unter welchen Umständen eine Maske zu        Gericht Reservemasken vorrätig zu halten, wie auch
     körperlichen Schäden führt, kann an dieser Stelle     immer die Kosten für solche Masken abgerechnet
     nicht beantwortet werden. Das müssen Leute beur-      werden.
     teilen, die was davon verstehen. Unstreitig dürfte
     sein, dass das Tragen von Masken unangenehm           Daher sind Trennwände zwischen den Prozessbe-
     ist. Sollte es also eine wirksame andere Schutz-      teiligten und Lüftung der Räumlichkeiten die mögli-
     maßnahme vor dem Covid-19-Virus geben, muss           chen Schutzvorkehrungen.
     zugegriffen werden.
                                                           Zu 2) – Zuschauer
     GERICHTE                                              Die genannten Gesichtspunkte gelten natürlich für
                                                           die Zuschauer im Gerichtssaal nicht. Um die unmit-
     Hier sind 4 Gruppen zu unterscheiden:                 telbaren Prozessbeteiligten vor unbemerkt erkrank-
     1) Prozessbeteiligte im Sitzungssaal                  ten Zuschauern zu schützen, sollte der Zuschau-
     2) Zuschauer im Sitzungssaal                          erbereich vom restlichen Gerichtssaal abgetrennt
     3) Sonstige Besucher des Gerichts                     werden. Schließlich kann sich das Gericht nicht
     4) Bedienstete der Gerichte                           aussuchen, ob und ggf. wie viele Zuschauer
                                                           kommen; jeden Tag werden es i. d. R. andere sein.
     Zu 1) – Prozessbeteiligte                             Ob oberhalb einer Abtrennung ein Bereich frei
     Bei Prozessbeteiligten verbietet sich eine Masken-    bleibt, damit der Zuschauer der Verhandlung ohne
     pflicht, weil besonders bei Zeugen und Angeklagten    weitere Hilfsmittel auch akustisch folgen kann, oder
     die Identität der erschienenen Personen jedenfalls    ob beide Bereiche komplett voneinander abge-
     mit den Mitteln, die während einer Gerichtsver-       schlossen werden und eine elektrische Tonübertra-
     handlung zur Verfügung stehen, nicht zweifelsfrei     gung eingebaut wird, muss anhand der Lüftungs-
     festgestellt werden kann. Man stelle sich vor, es     möglichkeiten entschieden werden. Natürlich ist die
     erscheint eine Person, gibt sich als Frau X aus und   zweite Möglichkeit die wirksamere.
     macht eine Aussage zugunsten des Angeklagten.
     Es handelt sich bei der erschienenen Person aller-    Auch das Ansteckungsrisiko für die Zuschauer
     dings um jemand anderen mit ähnlicher Statur und      muss so weit wie möglich reduziert werden. Hier-
     ähnlichem Gesicht. Eine eindeutige Erkennung          zu können die Abstände zwischen den einzelnen
     scheitert an der Maske.                               Sitzen vergrößert werden. Das ist heute schon in der
                                                           Regel umgesetzt. Und natürlich muss auf die Luft-
     Hinzu kommt, dass in Gerichtssälen die Akustik        qualität geachtet werden, sei es durch das Öffnen
     häufig nicht optimal ist. Zeugen und Angeklagte       von Fenstern oder technische Vorrichtungen. Hier
     pflegen leise zu sprechen. Ermahnungen, lauter        ist auch an das Tragen von Schutzmasken zu

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denken, sofern mehrere Zuschauer vorhanden sein         die sich einstmals der
sollten. Das darf aber nicht den Blick dafür verstel-   Architekt für diesen
len, dass damit alle anderen Maßnahmen überflüs-        vorgestellt hatte.
sig werden.
                                                        Allerdings: Wenn Kolle-
Es ist offensichtlich, dass man Geld in die Hand        gen anschließend die
nehmen muss, um diese Vorschläge in die Tat             Mittagspause miteinan-
umzusetzen. Vielleicht kann man nicht alle Säle         der verbringen und an
entsprechend umrüsten; dafür könnten die ertüch-        einem Tisch, notwendi-
tigten im Schichtbetrieb genutzt werden. Es gibt        gerweise ohne weitere
kein Naturgesetz, dass am Nachmittag keine Sitzun-      Vorsichtsmaßnahmen,
gen mehr beginnen.                                      speisen, sind natür-
                                                        lich alle besonderen
Last, but not least: Wenn es eine Klima- und            Vorkehrungen in den
Lüftungsanlage gibt, müssen deren Filter regelmä-       Diensträumen über-
ßig, vielleicht sogar häufiger als sonst, gewechselt    flüssig, jedenfalls was
werden. Vielleicht müssen sie auch mit einer Reini-     eine bestimmte Mittag-
gungsstufe, die auch Aerosole herausfiltert, nach-      essen- oder Kaffeerun-
gerüstet werden. Auch gibt es autarke elektrische       de betrifft.
Luftfilteranlagen; diese sind natürlich teurer als
Masken, aber möglicherweise wirksamer.                  Eine weitere Sicherheitsmaßnahme, vermutlich
                                                        sogar die wichtigste, ist Homeoffice. Wenn weniger
Zu 3) – Sonstige Besucher des Gerichts                  Menschen im Gebäude sind, verringert sich das
Hier könnte das Ansteckungsrisiko dadurch stark         Risiko, einer infizierten Person zu begegnen. Außer-
gemindert werden, dass etwa in den Gängen für           dem wäre im Falle eines Falles nicht die gesamte
Luftaustausch gesorgte würde, sei es durch eine         Belegschaft in Quarantäne zu schicken sondern
Lüftungsanlage, sei es durch Stoßlüften.                nur diejenigen, die in einer bestimmten Zeitspanne
                                                        zusammengearbeitet haben. Bei Richtern wird das
Zusätzlich könnte man den Publikumsverkehr verrin-      Arbeiten zu Hause nur wenige Probleme bereiten,
gern, wenn im Eingangsbereich eine Servicestelle        das geschieht ja in der Regel schon immer.
eingerichtet würde, die, soweit der Kontakt mit dem
Rechtsuchenden erforderlich ist, einen Großteil der     Mitarbeiter in Doppel- oder Dreierbüros bereiten
Anliegen des Publikums erledigt. Rückfragen beim        unter Corona-Gesichtspunkten größere Probleme.
Sachbearbeiter können ggf. telefonisch erledigt         Hier müssen alle Möglichkeiten ausgelotet werden,
werden. Natürlich werden immer noch Aufgaben            ihnen Einzelbüros für Tätigkeiten zuzuweisen, die
übrig bleiben, die direkt mit Letzterem geregelt        ihre Anwesenheit im Gerichtsgebäude zwingend
werden müssen. Wenn aber ein Teil der Anliegen          erfordern.
der Rechtsuchenden bereits in einem vorgelagerten
Bereich bearbeitet werden, wo eine gute Trennung        Es sollte kein Tabu sein, die Zimmer von Mitarbei-
zwischen Bediensteten und Publikum gewährleistet        tern zu nutzen, die an bestimmten Tagen Homeof-
werden kann, würden Personenkontakte und damit          fice machen. Hierdurch wäre Platz für die Personen
auch Ansteckungsmöglichkeiten verringert. Diese         gewonnen, die zwingend im Gericht präsent sein
Servicestellen könnten etwa mit einer Trennscheibe      müssen.
nebst Wechselsprechanlage ausgestattet werden.
                                                        Weiter muss man darüber nachdenken, welche
Zu 4) – Bedienstete der Gerichte                        Tätigkeiten sich jenseits der richterlichen Tätigkeit
Soweit Einzelbüros zur Verfügung stehen, besteht        zur Erledigung im Homeoffice eignen. Viele Arbeits-
kein Coronaproblem. Besuche bei Kollegen sollten        plätze werden bereits jetzt von der IT dominiert,
so weit wie möglich unterbleiben, Besprechungen         auch wenn neben dem Rechner immer noch eine
aller Art sollten nach Möglichkeit durch Videokon-      Papierakte liegt. Beispiele sind z. B. das Schrei-
ferenzen ersetzt werden. Software und Internetpor-      ben von Texten, das Veranlassen von Ladungen,
tale dafür stehen in reichem Maße zur Verfügung.        Kostenberechnungen und nachfolgende Buchun-
Ansonsten gilt es, in Besprechungszimmern die           gen. Optimal wäre natürlich eine gut funktionieren-
Abstände zu vergrößern, Spuckschutzwände aufzu-         de elektronische Akte, von der hier aber mangels
stellen und eine wirksame Lüftung sicherzustellen.      flächendeckender Einführung nicht ausgegangen
Zweifelsohne wird das dazu führen, dass ein Raum        wird. So könnte es möglich werden, dass in einem
nur noch ein Drittel der Menschen aufnehmen kann,

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                                                        Zu 1) – Zeugen und Beschuldigte.
                                                        Die Entsprechung von Sitzungen bei Gericht sind
                                                        Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen. Hier
                                                        gilt das zu Gerichtssitzungen Gesagte mutatis
                                                        mutandis. Es müssen allerdings ausreichend große
                                                        Vernehmungszimmer eingerichtet werden, die
                                                        dann auch mit Schutzmaßnahmen, wie z. B. Plexi-
                                                        glaswänden, auszustatten sind. Der Luftaustausch
                                                        muss gewährleistet sein, sei es durch Fenster, sei
                                                        es durch Technik.

                                                        Zu 2) – Besucher
                                                        Auch hier gilt das zu Besuchern der Gerichte
                                                        Gesagte entsprechend.

                                                        Zu 3) – Bedienstete
                                                        Behördenleiter werden von dem Wunsch Abschied
                                                        nehmen müssen, dass sie jeden Staatsanwalt
                                                        binnen Minuten in ihr Dienstzimmer zitieren können.
                                                        Staatsanwälte und Amtsanwälte sind seit jeher
                                                        gewohnt, Arbeit zu Hause zu erledigen. Es wird
                                                        Aufgabe in den einzelnen Abteilungen sein, dass
                                                        an jedem Tag mindestens ein Staatsanwalt präsent
                                                        ist, um ggf. anfallende Eil- und Sofortmaßnah-
                                                        men zu treffen. Auch steht zu erwarten, dass der
                                                        Bereitschaftsdienst mehr beansprucht wird. Dem
                                                        muss durch organisatorische Maßnahmen begeg-
                                                        net werden.

                                                        Auch bei Bediensteten anderer Laufbahnen gibt
Büro zu einer bestimmten Zeit immer nur eine            es mit Sicherheit Tätigkeiten, die von daheim aus
Person statt deren zwei oder drei anwesend ist.         gemacht werden können. Das Potenzial ist bei
                                                        Weitem nicht ausgeschöpft. Das zu diesem Thema
Es ist keine große Schwierigkeit, dem Mitarbeiter       oben Ausgeführte gilt mutatis mutandis ebenfalls
zu ermöglichen, von einem heimischen PC auf             hier.
der gerichtlichen IT-Arbeitsumgebung zu arbeiten.
Auch das Diensttelefon kann auf ein beliebiges          Schlussbemerkung
Telefon, z. B. eines am heimischen Arbeitsplatz,        Lieber Leser! Sagen Sie bitte nicht sofort, dass ein
umgeleitet werden. Natürlich ist es eigentlich Aufga-   bestimmter Arbeitsplatz nicht zumindest teilweise
be des Dienstherrn, entsprechende Geräte in ergo-       ins Homeoffice verlagert werden kann. Die Corona-
nomischer Ausführung nebst Zubehör zur Verfü-           krise hat gezeigt, dass Arbeitsstrukturen, die vorher
gung zu stellen. Das wird allerdings nicht so schnell   vollkommen unvorstellbar waren, möglich sind und
umsetzbar sein, wie es die Verhältnisse derzeit         entgegen aller Erwartung sogar funktionieren. Man
erfordern. Daher muss vorhandenes privates Gerät        muss nur etwas darüber nachdenken und ggf.
der Mitarbeiter übergangsweise genutzt werden.          Arbeitsabläufe ändern, entzerren und trennen.

STAATSANWALTSCHAFTEN                                    Ferner sollte man sich Gedanken machen, wie bei
                                                        eifrigem Lüften im Winter normale Infektionskrank-
1) Die abzuhandelnden Gruppen sind ähnlich wie          heiten vermieden werden können. Es macht wenig
   bei den Gerichten. Statt Sitzungen gibt es in der    Sinn, Covid-19 zu vermeiden und Menschen reihen-
   Staatsanwaltschaft Zeugen- und Beschuldigten-        weise an Grippe und grippalen Infekten erkranken
   vernehmung.                                          zu lassen. Helfen hier Lüfter mit Wärmerückge-
2) Sonstige Besucher der Staatsanwaltschaften           winnung, die für einen Bruchteil des Preises einer
3) Bedienstete der Staatsanwaltschaften                 Klimaanlage eingebaut werden können? Nachden-
                                                        ken hat noch nie geschadet.

                                                                                            Johannes Schüler

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MASKEN IN DER PANDEMIE

„Alle Menschen sind klug ...“                           Kirchenaustritte etc.) finden bei vielen Gerichten
– soll Voltaire gesagt haben –                          nicht in verschiedenen Dienstzimmern, sondern
„… die einen vorher, die anderen nach-                  nur in einem einzigen Saal statt, um zu vermeiden,
her.“                                                   dass viele Personen im Gebäude unterwegs sind.
                                                        Außerdem wird überall auf die gängigen Abstands-
Auch 250 Jahre später in der Coronakrise ist es         und Hygieneregeln sowie Einschränkungen der
nicht anders. Vor allem sind Fachleute wie Epide-       Kontakte hingewiesen (Bodenmarkierungen, weni-
miologen, Virologen und Pneumologen, naturge-           ger Stühle, Trennwände).
mäß aber auch Politiker erst später klug geworden.
                                                        Mitarbeiter/-innen der Gerichte und Staatsanwalt-
Wer sich zu Beginn des Jahres 2020 in einen             schaften mussten zeitweise kraft Anordnung des
Kälteschlaf versetzen ließ und nur ein halbes Jahr      Behördenleiters außerhalb der Dienstzimmer eine
danach aufgeweckt wurde, erkannte die Welt nicht        Maske tragen. Im Sommer durfte nur noch eine
mehr wieder: Überall in Städten und in Geschäf-         Bitte bzw. Empfehlung ausgesprochen werden. Seit
ten, auch in Bahnen und Bussen bedecken die             Oktober sind in allen öffentlichen Bereichen Besu-
meisten Menschen Mund und Nase mit Masken.              cher und Mitarbeiter zum Tragen einer Mund-Na-
Die meisten Großveranstaltungen, Messen, Märk-          sen-Bedeckung verpflichtet.
te, Konzerte, Volksfeste, ja sogar Karneval sind
abgesagt. Fußballspiele finden vor leeren Tribünen      In den Sitzungen kann eine Pflicht zum Tragen
ohne Zuschauer statt. Selbst die Bedingungen für        eines Mund-Nasen-Schutzes für die Verfahrens-
private Feiern und Hochzeiten sind reglementiert.       beteiligten und Zuhörer durch sitzungspolizeili-
Ausgangssperren herrschen in manchen Ländern.           che Anordnungen des/der Vorsitzenden geregelt
Der ganze Planet findet sich plötzlich im Griff einer   werden. Soweit bislang zu beobachten ist, haben
tödlichen Pandemie. Vor rund 100 Jahren forderte        die Kolleg(inn)en in den Sitzungen überwiegend
die Spanische Grippe weltweit zwischen 20 und 50        davon abgesehen, den Beteiligten eine Masken-
Millionen Menschenleben, nach manchen Schät-            pflicht aufzuerlegen. Einzelne Anwälte haben
zungen sogar bis zu 100 Millionen Menschenleben.        gleichwohl eine Maske getragen. Seit Anfang Mai,
Die Opferzahl der an COVID-19 Verstorbenen hat          als der Sitzungsbetrieb wieder zum Laufen kam,
längst auch schon die Millionengrenze überstie-         gibt es in fast allen Gerichten mobile Acrylglas-
gen.                                                    wände, und zwar zur festen Montage auf der Rich-
                                                        terbank und zum Aufstellen auf den Tischen für
Wie ist die Justiz mit der Pandemie umgegangen?         die Prozessbeteiligten. Darüber hinaus stehen im
Im Frühjahr 2020 ist der Sitzungsbetrieb im sog.        Eingangsbereich und in den Sälen Desinfektions-
Lockdown für ca. 6 Wochen weitgehend zum                mittel zur Verfügung. Zuschauerplätze sind teils
Erliegen gekommen. Nahezu alle Verhandlungen            drastisch reduziert worden.
wurden aufgehoben oder weiträumig verlegt. Nur in
eiligen, unaufschiebbaren Angelegenheiten (Haft-        Übrigens: Für diejenigen, die im Gericht ohne
sachen, einstweilige Anordnungen) wurde verhan-         Maske erscheinen, sind Einmalmasken in der
delt.                                                   Wachtmeisterei vorrätig. Im Sinne der Tragepflicht
                                                        wird bei jedem darauf hingewirkt, im Gerichtsge-
Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Na-            bäude eine Maske aufzusetzen.
sen-Schutzes für das Publikum hat in den Gerich-
ten bis in den Herbst nicht bestanden, sondern nur      Jede Krise hat auch positive Seiten: Die Digitalisie-
eine dringende Empfehlung in Aushängen an den           rung der Justiz hat in diesem Jahr teils sprunghafte
Eingangsschleusen („wünschenswert“). Ansonsten          Fortschritte gemacht. So sind Richter, Staatsan-
ist der Publikumsverkehr erheblich eingeschränkt        wälte und Rechtspfleger vielfach mit Telearbeits-
worden, um den Infektionsschutz zu gewährleis-          plätzen ausgestattet worden und haben vermehrt
ten. Persönliche Vorsprachen sind nach wie vor in       die Möglichkeit wahrgenommen, im Homeoffice zu
der Regel nur nach Terminvereinbarung möglich.          arbeiten.
Die Termine außerhalb der regulären Sitzun-
gen (z. B. Rechtsantragstelle, Nachlasssachen,

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MASKENPFLICHT IN GERICHTEN UND STAATSANWALTSCHAFTEN - DRB NRW
BERUF AKTUELL

    Seit Wochen (Redaktionsschluss: Ende November
    2020) nehmen die Neuinfektionen in ganz Deutsch-
    land in erschreckendem Maße wieder zu, sodass
    die 7-Tage-Inzidenzwerte inzwischen flächende-
                                                               �Ich habe hier auch einen
    ckend die 50er-Marke überschreiten. Erhebliche             Irrtum selber, einen wissen-
    Beschränkungen der Freiheitsrechte und Schutz-             schaftlichen Irrtum in der
    maßnahmen sind vorprogrammiert. Zu den Schutz-
    maßnahmen zählt inzwischen auch eine Masken-               Vergangenheit begangen,
    pflicht im Freien, insbesondere in Fußgängerzonen          indem ich gesagt habe,
    und auf Marktplätzen. Im Frühjahr hieß es noch
    u. a. bei RKI und WHO, dass die Atemschutzmas-
                                                               Masken sind Unsinn.“
    ken keinen Nutzen haben und ein falsches Sicher-           (Frank Ulrich Montgomery,
    heitsgefühl vermitteln … Wir sind also alle ein biss-      Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes)
    chen klüger geworden.
                                Harald Kloos, AG Geldern

DIE MASKE IST UNS ERLASSEN

    Zur Rechtslage bezüglich einer                          Mund-Nasen-Bedeckung nicht angeordnet werden
    Maskenpflicht in Gerichten und                          dürfe. Die Situation war damals (abgesehen von
    Staatsanwaltschaften in NRW                             „Tönnies“) von einem erheblichen Rückgang der
                                                            Neuerkrankungszahlen nach dem Shutdown im
    Seit dem Sommer 2020 und dem Infektionsge-              Frühjahr und den Bemühungen um eine Wiederauf-
    schehen in der Schlachterei der Firma Tönnies           nahme des regulären Betriebs gekennzeichnet. Die
    in Rheda-Wiedenbrück ist die Rechtslage zur             sogenannte 7-Tage-Inzidenz lag allenthalben deut-
    Maskenpflicht in Gerichten und Staatsanwaltschaf-       lich unter der Grenze von 50 Infizierten je 100.000
    ten unübersichtlich geworden.                           Einwohner.

    Vor dem 30.06.2020 gab es in der Justiz keine           Wie von allen erwartet stiegen zum Herbst die
    übergreifenden ausdrücklichen Regelungen über           Inzidenzzahlen, sodass das Justizministerium mit
    die Anordnung einer Maskenpflicht in Justizgebäu-       Erlass vom 13.10.2020 reagierte. Zwar wurde am
    den. In einigen Häusern wurde eine Maskenpflicht        Verbot der Anordnung einer Maskenpflicht gemäß
    angeordnet, wobei diese Anordnungen in der Regel        Erlass vom 30.06.2020 festgehalten. Es wurde
    auf das Hausrecht gestützt wurden. Dies ist sicher-     jedoch die Möglichkeit eröffnet, ausnahmsweise
    lich gegenüber den Besuchern eine vertretbare           (vorübergehend) eine Pflicht zum Tragen einer
    Rechtsgrundlage. Etwas komplexer könnten die            Mund-Nasen-Bedeckung für die öffentlich zugäng-
    Rechtsbeziehungen zu den im Haus Tätigen sein.          lichen Bereiche eines Dienstgebäudes anzuord-
    Da es sich um Organisationsentscheidungen zum           nen, falls der Inzidenzwert die Grenze von 50 in
    Gesundheitsschutz auf örtlicher Ebene handelt,          der Kommune des Justizstandortes übersteigt.
    sind möglicherweise bei Änderungen Mitbestim-           Diese scharfe Grenze wurde wenig später durch
    mungstatbestände berührt, sodass die örtlichen          einen Erlass vom 30.10.2020 dahin ergänzt, dass
    Personalvertretungen (Richterrat, Staatsanwaltsrat,     eine angeordnete Maskenpflicht erst ab einer Inzi-
    Personalrat) zu beteiligen wären. Solange eine          denz unterhalb von 35 (nicht bereits unterhalb von
    einvernehmliche Entscheidung getroffen wird, ist        50) wieder aufzuheben sei.
    die Frage nach der Rechtsnatur und Rechtsgrund-
    lage einer solchen Anordnung aber eher zweitran-        Damit wurde die vom Bund der Richter und Staats-
    gig (gewesen).                                          anwälte für falsch gehaltene Entscheidung eines
                                                            Verbotes der Anordnung einer Maskenpflicht
    Die Erlasslage                                          zwar relativiert. Das Problem ist damit aber nicht
    Mit Erlass des Ministeriums der Justiz, Abteilung Z,    gelöst. Denn irgendwann (hoffentlich bald) werden
    vom 30.06.2020 (6274 – Z. 6) wurde mit Nachdruck        die Infektionszahlen deutlich sinken, sodass
    angeordnet, dass eine Pflicht zum Tragen einer          sich diese Erlasslage wieder auswirken würde.

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MASKENPFLICHT IN GERICHTEN UND STAATSANWALTSCHAFTEN - DRB NRW
BERUF AKTUELL

Angeordnete Maskenpflichten würden nach dieser              Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 ordne-
Erlasslage lange vor einstelligen Inzidenzzahlen            te eine Maskenpflicht an. Die Neufassung vom
wieder aufgehoben werden müssen.                            30.11.2020 hat die Reichweite der Maskenpflicht
                                                            verschärft. Die Coronaschutzverordnung vom
Um das zu bewerten, lohnt ein genauerer Blick in            30.11.2020 ist zwar zunächst bis zum 20.12.2020
den Erlass vom 30.10.2020, mit dem der Novem-               befristet. Angesichts des Infektionsgeschehens ist
ber-Shutdown umgesetzt wurde1. Zur (ausnahms-               es aber sehr wahrscheinlich, dass in den nachfol-
weise eingeräumten Möglichkeit der Anordnung                genden Wochen die Maskenpflicht nicht aufgeho-
einer) Maskenpflicht ist dort zu lesen: „Für Zugangs-       ben werden wird.
beschränkungen zu Gerichten besteht aufgrund
der bestehenden Hygieneauflagen einschließlich              In beiden Fassungen wird zunächst in § 3 Abs. 2
der Möglichkeit der Anordnung einer Masken-                 Nr. 1 S. 1 angeordnet:
pflicht ab einer Inzidenz von 50 Infizierten pro             1
                                                                 Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmas-
100.000 Einwohnern keine Veranlassung. Es beste-                 ke besteht unabhängig von der Einhaltung eines
hen keine Bedenken, wenn infolge des Absinkens                   Mindestabstands … in geschlossenen Räumlichkeiten
des Inzidenzwertes unter 50 eine Maskenpflicht                   im öffentlichen Raum, soweit diese – mit oder ohne
auch bis zur Untergrenze von 35 Infizierten weiter               Eingangskontrolle – auch Kundinnen und Kunden bzw.
aufrechterhalten bleibt.“                                        Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind …

Diese Formulierung zeigt sehr deutlich, wie prob-           Während die Verordnung vom 30.10.2020 den
lematisch ein zentrales Verbot der Anordnung                Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter-
einer Maskenpflicht ist. Wegen der Kombination              einander allerdings noch durch § 3 Abs. 2 S. 2
von Hygieneauflagen und Maskenpflicht beste-                einschränkte
he für Zugangsbeschränkungen keine Veranlas-                 2
                                                                 In Büroräumen gilt abweichend von S. 1 Nr. 1 die
sung. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ohne                   Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske nur, soweit
die Möglichkeit der Anordnung einer Masken-                      ein Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen,
pflicht (bzw. ohne die Umsetzung einer solchen)                  Kunden oder ihnen vergleichbaren Personen ohne
durchaus Anlass für Zugangsbeschränkungen zu                     Einhaltung des Mindestabstandes besteht.
Gerichten besteht, weil die Hygieneauflagen allei-          gilt nun durch die Neufassung vom 30.11.2020 ganz
ne offensichtlich nicht ausreichend sind! Dies              generell nach § 1 Abs. 4 S. 2 eine Maskenpflicht in
lässt befürchten, dass ohne eine Maskenpflicht ein          geschlossenen Räumen, also auch in Büroräumen.
Herunterfahren des Geschäftsbetriebs wie im Früh-           Es besteht lediglich dann eine ausdrücklich für die
jahr 2020 angezeigt wäre.                                   Situation am Arbeitsplatz definierte Ausnahme von
                                                            der Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 m zu
Wenn dann sowohl im Erlass vom 30.10.2020                   weiteren Personen sicher eingehalten werden kann
als auch im „Fortgeltungserlass“ vom 27.11.2020             (§ 1 Abs. 4 S. 2 der Coronaschutzverordnung vom
trotz einiger Einschränkungen grundsätzlich an              30.11.2020). Die im Erlass vom 30.10.2020 noch
einem generellen Verbot der Anordnung einer                 vorhandene Einschränkung der Maskenpflicht auf
Maskenpflicht festgehalten wird, gleichzeitig aber          möglichen Publikumsverkehr ist also ausdrücklich
mit Nachdruck darauf hingewiesen wird, „dass                aufgehoben worden!
… der Geschäftsbetrieb – und nicht nur ein auf
die Erledigung von Eilfällen reduzierter Notbe-             § 3 Abs. 5 und 6 enthalten (in beiden Fassungen)
trieb – aufrechtzuerhalten2 sei“, legt dies einen           für das Verständnis der Coronaschutzverordnung
intensiven Zielkonflikt zwischen uneingeschränk-            und der Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 sowie der
tem Geschäftsbetrieb und Verbot einer Masken-               Umsetzung in der täglichen Arbeit weitere relevan-
pflicht offen.                                              te Ausführungen:
                                                             (5)
                                                                   Die Verpflichtung nach Abs. 2 kann für Inhaber und
Die Coronaschutzverordnung                                         Inhaberinnen sowie Beschäftigte durch gleich wirk-
Aktuell wird diese Situation rechtlich von der                     same Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas,
Coronaschutzverordnung in den Fassungen                            Plexiglas o. Ä.) oder das Tragen eines das Gesicht
vom 30.10.2020 und 30.11.2020 überlagert. Die                      vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.
                                                             (6)
                                                                   Die Alltagsmaske kann vorübergehend abgelegt
1 Dieser Erlass gilt gemäß Erlass vom 27.11.2020 „bis auf          werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienst-
  Weiteres“ fort.                                                  leistung oder ärztlichen Behandlung, auf behördli-
2 Im Erlass vom 30.10.2020 wurde formuliert: „Der                  che oder richterliche Anordnung oder aus anderen
  Geschäftsbetrieb der Justiz ist – unter Beachtung der
                                                                   Gründen (z. B. Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit
  Grundsätze zum Infektionsschutz und der Hygieneplä-
                                                                   Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen
  ne – uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.“

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BERUF AKTUELL

     Veranstaltungen usw., Kommunikation mit einem     Auch ohne die zusätzliche Anordnung einer
     gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur       Maskenpflicht durch die Gerichts- oder Behörden-
     notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken)   leitung auf der Basis der Erlasslage des Ministeri-
     erforderlich ist.                                 ums gelten also für quasi alle Bereiche eines Justiz-
                                                       gebäudes umfangreiche Maskenpflichten bereits
Zwar ist hier nicht ausdrücklich von Gerichten oder    unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung!
Staatsanwaltschaften die Rede. Die „geschlosse-
nen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum“ umfas-        Zu Recht verweist der Erlass vom 27.11.2020
sen aber alle Räume und sonstigen Gebäudeteile         daher auf die in der Coronaschutzverordnung zu
von Justizeinrichtungen, die dem Publikumsver-         treffenden und in Zukunft dort zu erwartenden
kehr eröffnet sind, und zwar auch dann, wenn eine      Regeln, etwa für besondere Schutzmaßnahmen ab
Eingangskontrolle stattfindet. Dabei definiert die     einem Inzidenzwert von 200. Umso unverständli-
Coronaschutzverordnung (in beiden Fassungen) in        cher erscheint es daher, dass angesichts dieser
§ 1 Abs. 5 den öffentlichen Raum umfassend und         Entwicklung gleichwohl beim Thema Maskenpflicht
nimmt lediglich den nach Art. 13 Abs. 1 des Grund-     zumindest formal an dem nach wie vor bestehen-
gesetzes geschützten Bereich heraus.                   den, wenn auch bereits eingeschränkten Verbot
                                                       der Anordnung einer Maskenpflicht festgehalten
Auch die Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020         wird.
enthielt in Satz 2 von § 3 Abs. 2 zwar eine Ausnah-
meregelung für Büroräume, stellte aber damit           Aktuell ist diese Konstruktion aus dem Zusammen-
klar, dass gerade auch Büroräume geschlossene          spiel der Erlasse vom 30.06.2020, 13.10.2020,
Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sind und           30.10.2020 und 30.11.2020 zwar irrelevant gewor-
damit an sich der Maskenpflicht nach der Corona-       den, weil sie von der Coronaschutzverordnung
schutzverordnung unterliegen. In der Fassung vom       überholt worden ist. Im Sinne eines Signals der
30.11.2020 ist die Geltung der Maskenpflicht auch      Fürsorge an alle in der Justiz tätigen Menschen
in Büroräumen durch ausdrückliche Erwähnung            würden wir uns gleichwohl sehr freuen, wenn das
einer Maskenpflicht am Arbeitsplatz in § 1 Abs. 4      Ministerium dies beizeiten korrigieren würde.
S. 2 klargestellt.
                                                       Maskenpflicht im Sitzungssaal
Und schließlich ergibt sich aus der Möglichkeit,       Schließlich noch zur Maskenpflicht im Rahmen
dass nach § 3 Abs. 6 (in beiden Fassungen)             richterlicher Sitzungsgewalt: Der Sitzungssaal
eine behördliche oder richterliche Anordnung das       eines Gerichtes ist grundsätzlich eine geschlos-
Ablegen der Alltagsmaske legitimiert, dass die         sene Räumlichkeit im öffentlichen Raum, sodass
Coronaschutzverordnung an sich auch die tägli-         unmittelbar aus der Coronaschutzverordnung eine
che Arbeitssituation in den Staatsanwaltschaften       Maskenpflicht auch ohne eine gesonderte Anord-
und Gerichten (vorbehaltlich § 176 GVG) umfasst.       nung auf der Basis der Erlasse gilt. Mit dem Beginn
So ist eine richterliche Anordnung zum Ablegen         einer gerichtlichen Verhandlung gilt die Sitzungs-
einer Maske nur innerhalb einer Verfahrenssituation    gewalt der Richterin bzw. des Richters. Diese folgt
denkbar.                                               aus § 176 Abs. 1 GVG, der als höherrangiges
                                                       Recht die Coronaschutzverordnung (und auch
Zwar war unter der Geltung der Coronaschutz-           eine eventuelle Anordnung der Gerichtsleitung)
verordnung vom 30.10.2020 noch eine Einzel-            verdrängt. Dies scheint der Verordnungsgesetzge-
fallbetrachtung notwendig, welche Bereiche dem         ber anders zu sehen oder nicht bedacht zu haben.
die Maskenpflicht auslösenden Publikumsverkehr         Aus § 3 Abs. 6 der Coronaschutzverordnung (beide
eröffnet waren. Die Flure und die Sitzungssäle         Fassungen) ergibt sich nämlich, dass eine richter-
(zur Maskenpflicht im Rahmen der richterlichen         liche Anordnung die Maskenpflicht vorübergehend
Sitzungsgewalt weiter unten) gehörten jedenfalls       dispensieren kann. Ein Dispens kann aber nur von
dazu. Bei den Bürosituationen war relevant, ob das     einer fortbestehenden Verpflichtung erteilt werden.
Büro grundsätzlich der Abwicklung von Publikums-       Und eine richterliche Anordnung kann eigentlich
verkehr gewidmet ist. Anders als nach der Corona-      nur im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
schutzverordnung vom 30.11.2020 war der Kontakt        erfolgen, dürfte also im Sitzungssaal zwingend mit
von Beschäftigten untereinander (zunächst) nicht       einer richterlichen Sitzungsgewalt einhergehen.
erfasst. Das ist aber nun, um es nochmals zu beto-     Danach würde nach dem Verständnis der Coro-
nen, angesichts des nicht nachlassenden, intensi-      naschutzverordnung eine aus dieser Verordnung
ven Infektionsgeschehens korrigiert worden.            herrührende Verpflichtung zum Tragen der Maske
                                                       auch nach Aufruf der Sache fortbestehen. Das

24                                                                                            rista 5-6/2020
BERUF AKTUELL

dürfte schon mit der Normenhierarchie nicht verein-   – was sich von selbst versteht – nicht der Auffas-
bar sein (Art. 97 GG sei außen vor gelassen).         sung der ihm gegenüberstehenden Dienststelle
                                                      von der Recht- und Zweckmäßigkeit der Maßnahme
Dabei handelt es sich letztlich aber um ein Schein-   anschließen.“
problem. Zu Beginn der Sitzung dürften wohl alle
Anwesenden nach Maßgabe der Coronaschutzver-          Das bedeutet: Sollte das Verbot der Anordnung
ordnung eine Maske tragen. Wenn eine Unsicher-        einer Maskenpflicht noch einmal relevant werden,
heit entstehen sollte, was in der Verhandlungssitu-   müsste das Problem in jedem einzelnen Gericht,
ation gelten soll, oder die Maske abgesetzt werden    in jeder einzelnen Behörde gelöst werden. Bei 226
soll, kann das durch eine einfache Äußerung der       Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land müss-
zuständigen Richterin bzw. des Richters geklärt       ten im Extremfall also Mitbestimmungsverfahren
werden.                                               unter der Beteiligung von bis zu 452 Personalver-
                                                      tretungsgremien geführt werden.
Maskenpflicht und Mitbestimmung
Zum Abschluss soll noch eine mitbestimmungs-          Dessen ungeachtet verweist diese Entscheidung
rechtliche Facette des Themas geschildert             natürlich auf eine ausgesprochen interessante,
werden. Als im Erlass vom 30.06.2020 erstmals         sehr weitreichende Problematik beim Verständnis
das Verbot der Anordnung einer Maskenpflicht          des aktuellen Mitbestimmungsrechtes. Aber das ist
postuliert wurde, haben alle Hauptpersonalver-        (vielleicht) einen anderen Artikel wert.
tretungen (Hauptpersonalrat, die Hauptrichterräte
der ordentlichen Gerichtsbarkeit und aller Fachge-    Bleiben Sie gesund!
richtsbarkeiten sowie der Hauptstaatsanwaltsrat)
die Auffassung vertreten, dass dieser Punkt auf                      Christian Friehoff, Rheda-Wiedenbrück
der Hauptvertretungsebene mitbestimmungspflich-
tig gewesen wäre. Es werde eine generalisierende
Entscheidung mit Geltung für das gesamte Land
unmittelbar durch das Ministerium getroffen. Da
das Ministerium eine andere Auffassung vertritt,
haben die Hauptpersonalvertretungen den Verwal-
tungsrechtsweg beschritten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und nachfol-
gend das Oberverwaltungsgericht des Landes
Nordrhein-Westfalen       (mit   Beschluss    vom
09.11.2020., Az. 20 B 1359/20.PVL) haben in
Eilentscheidungen einen Mitbestimmungstatbe-
stand verneint und dem Ministerium recht gegeben.
Eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme läge auf
der Ebene der Hauptvertretungen nicht vor. Das
Wesen einer (eventuell mitbestimmungspflichtigen)
Maßnahme würde vor allem darin bestehen, dass
eine Maßnahme auf eine Abänderung eines Zustan-
des abziele. Das sei bei dem Verbot der Anordnung
einer Maskenpflicht gerade nicht der Fall. Ferner
würde eine Maßnahme nicht bereits durch die
Direktive des Ministeriums gegenüber den Gerichts-
leitungen und Behördenleitungen umgesetzt.
Eine Maßnahme würde – wenn überhaupt – erst
durch die Umsetzung des Erlasses auf örtlicher
Ebene getroffen. Das örtliche Mitbestimmungsver-
fahren (unterstellt, ein Mitbestimmungstatbestand
wäre gegeben) würde nach Auffassung des OVG
auch nicht durch die strikte Bindung der Gerichts-
leitung oder Behördenleitung an die Direktive sinn-
los werden. Die Bindung beziehe sich „nicht auf
den bei der nachgeordneten Dienststelle gebilde-
ten Personal- oder Richterrat …; dieser muss sich

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BLICKE ÜBER DEN TELLERRAND

BLICK NACH FRANKREICH

JUSTIZKABALE OHNE LIEBE IN FRANKREICH

      Frankreich ist bekanntlich ein weitgehend zent-       gegen die ENM aufgefallen, er forderte sogar
      ral organisiertes Staatswesen. Dies gilt auch für     deren Abschaffung. In Bordeaux werde gefährli-
      die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte.         cher elitärer Korpsgeist gezüchtet. Dupond-Moretti
      Nur wer die Ecole nationale de la magistrature        machte sich für eine Öffnung des Richterberufes
      (ENM) in Bordeaux erfolgreich absolviert hat, kann    für Quereinsteiger stark. Damit trug er jedoch
      Magistrat (Spruchrichter) werden oder sich für        Eulen nach Bordeaux, denn mehr als die Hälfte
      das Parquet entscheiden, das anders als bei uns       der Mitglieder der französischen Justiz war zuvor
      Untersuchungsrichter und Staatsanwälte umfasst.       in einem anderen Beruf tätig, zumeist als Anwalt.

      Der Chefposten an der ENM war vakant. Da die          Die Beziehungen zwischen Magistrature, Parquet
      französische Justiz inzwischen zu zwei Dritteln       und Barreau (Anwaltschaft) sind in Frankreich
      weiblich ist, schien es nur konsequent, dass der      gespannt. Beklagt werden vonseiten der Anwälte
      neue Justizminister Éric Dupond-Moretti erstmals      die Überlänge der Verfahren und der Urteilsstau,
      eine Frau an die Spitze dieser bedeutenden            vonseiten der Gerichte die Obstruktion seitens der
      Einrichtung berief. Die Begeisterung aufseiten der    Anwälte …
      Justiz hielt sich gleichwohl in Grenzen. Niemand
      hatte etwas gegen Nathalie Roret, nur … sie war       So waren die Justizgewerkschaften über die über-
      in ihrem bisherigen Berufsleben Rechtsanwältin!       raschende Personalie „pas amusés“, sie warfen
                                                            Dupond-Moretti eine Strategie à la Trump vor.
      Inwiefern ihre Tätigkeit als Spezialistin für Wirt-   Er besetze die prestigeträchtige Stelle ohne die
      schaftsstrafrecht sie für dieses Verwaltungsspit-     bisher üblichen Konsultationen mit einer kras-
      zenamt der Justiz befähigte, ließ der Minister        sen Außenseiterin, und dies, ohne ein Programm
      bei der Verkündung der Personalie offen. Er           formuliert zu haben, was sie denn an der ENM
      selbst war allerdings früher durch heftige Angriffe   überhaupt reformieren solle. Das sei unverantwort-
                                                            lich, entwerte die Institution und sei wohl deren
                                                            erster Sargnagel.

                                                            Keine leichte Aufgabe für die neue Direktorin. Viel-
                                                            leicht hilft ihr, dass sie über erhebliche Mediations-
                                                            erfahrung verfügen soll.

                                                                 Monsieur Dupond-Moretti war übrigens bis zu
                                                                 seiner eigenen Berufung zum Justizminister am
                                                                6. Juli 2020 selbst Rechtsanwalt.

                                                              Honni soit qui mal y pense.1

                                                            1 Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
                                                              Quelle: Le Monde vom 23.09.2020

      26                                                                                            rista 5-6/2020
BLICKE ÜBER DEN TELLERRAND

BLICK NACH SPANIEN

QUERELLA BEI DER STAATSANWALTSCHAFT

Da platzte ihm der spanische Kragen.

Luis Navajas ist ein Ehrenmann. 2014 wurde er          Das war zu viel.
nach langer, tadelloser Karriere unter der dama-
ligen konservativen Regierung Rajoy zum stellver-      In zwei Interviews machte Navajas seinem Zorn
tretenden Generalstaatsanwalt Spaniens beför-          Luft. Er benannte namentlich Mitglieder der Grup-
dert. Nach dem Regierungswechsel behielt er            pe in seinem Haus, die ihn unter Druck zu setzen
seinen Posten. Als „número dos“ (Nummer zwei)          versucht hatten. Er warf ihnen vor, „ideologisch
hielt er auch seiner neuen Chefin, Dolores Delga-      kontaminiert“ zu sein, um dramatisch mit dem
do, den Rücken frei.                                   Ausruf zu enden: „Con esa tropa no voy a la
                                                       guerra. ("Mit dieser Truppe ziehe ich nicht in den
Der anfänglich unentschlossene Umgang der sozi-        Krieg.")
alistischen Regierung mit der Corona-Pandemie
führte zu zahlreichen Strafanzeigen gegen deren        Einen solchen Skandal hatte es in der General-
Mitglieder, bis hin zum Mordvorwurf. Vor allem         staatsanwaltschaft noch nie gegeben. Ideologi-
das konservative politische Lager (Partido Popu-       sche Differenzen waren bisher stets unter den
lar und Vox) sah darin eine gute Gelegenheit,          Teppich gekehrt worden. Die Reaktion auf Nava-
der sozialistischen Regierung an den Karren zu         jas’ scharfe Angriffe war allgemeine Sprachlosig-
fahren, sie vielleicht sogar zu Fall zu bringen.       keit.
Ein heißes Ermittlungseisen, an dem sich in der
Generalstaatsanwaltschaft niemand federführend         Dass Luis Navajas den Stier so mutig bei den
die Finger verbrennen wollte. Navajas übernahm.        Hörnern packte, mag auch damit zusammenhän-
Dabei erhielt er unwillkommene Hilfestellung aus       gen, dass dieses Verfahren sein letzter großer Fall
dem eigenen Haus. Kollegen drängten ihn, auf           war. Er muss mit der Truppe nicht mehr in den
jeden Fall eine Art hinreichenden Tatverdacht zu       Krieg ziehen. Im Dezember geht er in Pension.
bejahen. Politisch rechts orientierte Mitglieder der
Generalstaatsanwaltschaft warfen ihm vor, die          Gut, dass derlei bei uns nicht passieren kann ...
Causa nicht scharf genug zu verfolgen. Navajas
ließ sich nicht beirren. Er ließ sich alle Unterla-                         (Quelle: El Pais vom 22.09.2020)
gen kommen und ermittelte sorgfältig. In
seinem Abschlussbericht kam er zu
dem Ergebnis, dass es keine Indizien
für ein strafrechtlich relevantes Fehl-
verhalten der Regierung gebe.

Dies führte dazu, dass ihm nun von
enttäuschten Staatsanwälten vorge-
worfen wurde, er habe sich als „abogado del
gobierno“ (Anwalt der Regierung) betätigt. Der
(rechtskonservative) Staatsanwaltsbund (Asoci-
ación de Fiscales) gab nicht auf. Er forderte die
Einberufung einer Versammlung plädierender
Staatsanwälte. Navajas müsse in diesem caso
extraordinario „Unterstützung“ erhalten, um zum
gewünschten Ergebnis zu gelangen.

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Hol dir das
                                  Weihnachtsmarkt-Feeling
                                  nach Hause
                                                                            O du fröhliche … Weihnachten steht schon bald vor der Tür! Und wie
                                                                               so vieles in 2020 wird auch das Weihnachtsfest in diesem Jahr von
                                                                                 Veränderungen geprägt sein. Alles wird anders – ob wir wollen
                                                                                   oder nicht! Aber vielleicht kann sich jeder ein kleines Stück des
                                                                                    traditionellen Weihnachtsmarktbesuches nach Hause holen
                                                                                    oder ins Büro, überall dorthin, wo man in geselliger Runde die
                                                                                    schönen Traditionen zum Jahresende nicht ausfallen lassen
                                                                                    möchte!

                                                                           Der Duft von Vanille, Zimt, Bratapfel und Lebkuchen ist schnell
                                                                         gezaubert: Duftöle und Duftkerzen versprühen nicht nur ein ange-
                                                                       nehmes, weihnachtliches Aroma, die Kerzen schaffen zudem auch
                                                                 ein behagliches, feierliches Licht – perfekt, um eine weihnachtliche Stim-
                                                               mung aufkommen zu lassen.

                                                               Was schmeckt eigentlich allen, ist schnell gemacht und vermittelt einfach ein
                                                               Feeling von Weihnachten und Weihnachtsmarkt? Vielleicht konzentriert ihr
                                                               euch da auf zwei Klassiker: gebrannte Mandeln und Reibekuchen! Beides
                                                               typische Leckereien und Gerichte, die zur Weihnachtszeit und auf den Weih-
                                                               nachtsmarkt gehören wie das Christkind.

    i b e k u c h e               n                                                             Gebrannte M
R e                                                           2 Eier, S
                                                                        alz                     ZUTATEN fü                               andeln
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          g e s ch  ä                P feffe                es tä u be
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                                                                                                                                                  er zuge-
    m                           en                     ne n                                  Mandeln d                   n, zum Ko
                    dazugeb               t (es kön nder verrühren
                                                                             .                           azu                          chen bring
    Zwiebeln asse bedeckt is                    m  ite ina                                   hoher Stufe geben und unter stän                     en. Die
                   lm                    tlich                                                            weiterkoch                   digem Rüh
     Kartoffe                  es orden                                     backen,                                    en, bis der                re
     als 8 EL
                   sein). All
                                                          ibe k uc hen aus nach
                                                                                             Dann die Te
                                                                                                         mperatur a                Zucker trock n auf
                                              weise Re                 men, da              lange die M                uf mittlere               en wird.
                                   Portions en in Öl schwim fen lassen.                     Zucker voll
                                                                                                        andeln weit                 Stu
                                                                                                                      errühren, b fe stellen und so
                                     sie m   ü s s                ab op
                                                                     tr                                ständig bra                 is der
                                                       enkrepp                                                      un
                                          auf Küch                                         karamellis
                                                                                                      iert ist. Dan und schön
                                                                                           ein Backpa               n die Mand
                                                                                                      pier schütt               eln
                                                                                          leicht ause              en, mit Gab auf
                                                                                                     inanderzie                 eln
            28                                                                            abkühlen la             hen und              rista 5-6/2020
                                                                                                      ssen.
Eine schöne Idee ist es, einen schmackhaf-
                                                                                               ten Punsch zuzubereiten. Rezepte, die man
                                                                                               hierzu findet – mit oder ohne Alkohol –, sind
                                                                                               durchaus eine Verköstigung wert!

                                                                                     - P u n s c h
        Apfel-Ingw
                                           er-Punsch                            Rosé                       nen:
                                                                                                                                                elken, 3
                                                                                                                                      ker, 4 N in
       mit Kurkum                                                                        N für   6 Pe rs
                                                                                 ZUTATE ge, ½ Bio-Zitro
                                                                                                         o
                                                                                                                  ne, 10   0  g Z u c
                                                                                                                                 50 ml R
                                                                                                                                             oséwe
                                   a (alkoholfre                                    io -O ra n              M  u s k a tnuss, 7
                                                                 i)
                                                                                 1B                  Prise
                                                                                           ngen, 1
        ZUTATEN fü                                                                Zimtsta                                                           ocknen
                                                                                                                                                             und
                      r 6 Person                                                                                                 w a  sc h en, abtr sen. Den
       Stück Ingw                 en                                                         ITUNG                   ne heiß                          s
                    er, 1 Liter A : 1 Bio-Orange, 1 dau                            ZUBERE e und die Zitro                               Saft aus
                                                                                                                                                   pre
                                                                                                                                                             alen,
       3 Sternanis
                    e, 3 Nelken
                                 pfelsaft (n
                                             aturtrüb),      mengroßes
                                                                                        O  ran g                c h lie ß e nd den nd Zitronensch in
                                 , 2 TL Kurk             1 Stange Z                Die                 n .  An s                n g e n - u              atnu ss
                                                                    imt ,                      schäle                    n Ora                    Musk
      ZUBEREITU
                                              uma                                   dünn ab einsam mit de lken, Zimt und zufügen und
                                                                                               em                        Ne                      hin
                   NG                                                               Zucker g pressten Saft,                        Roséwein st und eine siru
                                                                                                                                                                    -
      Die Bio-Ora
                   ng                                                                dem au
                                                                                               sge               tw  a   100 ml            u fgelö               e in
     len. Den Sa e heiß abspülen, trock                                                                   en . E                    ker   a
                                                                                               opf geb bis sich der Zuc ach den restlich ochen
                                                                                                                                                            en W
                 ft auspress
                              en. Den fris      nen und d                            einen T             en,                       Dan                     ufk
    kleine Schei
                  ben schnei              chen Ingwer ünn abschä-                                 erh itz
                                                                                      langsam nsistenz gebild             et h at.
                                                                                                                                          n (nicht
                                                                                                                                                   m e hr a
                                                                                                                                                               ießen.
    der Orangen                den. Den A               schälen un
                                                                   d in                          Ko                          erwärme r füllen und gen ohl!
                  sc
   optional Ku hale, Ingwer, Nelken
                                           pfel- und O
                                                       rangensaft                      partige hinzugeben und                    In  G  lä se              Z W
                                                                                                                                                            um
                rkuma aufk                   , Sternanis           mit                                                 lassen).
   nehmen un                  ochen. Den                 en, Zimt u
               d 15                        Topf vom H              nd
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  erwärmen                    o
              und genieß ch einmal
                            en.

Die Deko zur Weihnachtszeit ist geprägt von Engeln, Sternen, Elchen, Tan-
nenzweigen und sehr viel stimmungsvollem Licht! Durch Lichterketten ist
ein warmes, gemütliches Licht schnell herbeigezaubert. Ob weiß oder far-
big, schlicht um eine Holzdeko oder um Tannenzweige gewickelt oder mit
selbst gebastelten Sternchen – da sind euch wirklich keine Grenzen gesetzt.
Schnell gemacht – super Wirkung!

   K leiner Weihnachtsstern
    Man braucht einen schmalen Papierstreifen. Mit dem Streifen               Im Wechsel wiederholen, bis nur noch ca. 1–2 cm übrig sind.
    vorsichtig eine Schlaufe bilden.                                          Das Ende des Streifens unter dem oben liegenden Streifen
    Das lange Ende durch die Schlaufe hindurchziehen, ähnlich wie             durchziehen, um das Reststück zu verstecken. Jetzt hat man ein
    bei einem Knoten.                                                         flaches Fünfeck.
    Den Streifen so fest wie möglich zusammenziehen und flach                 Mit Fingerspitzen und kräftigem Druck in alle 5 Ecken des Sterns
    drücken. Das kurze Ende zur Mitte knicken.                                Zacken „hineinkneifen“.
    Das Ende unter den Streifen schieben. Evtl. überstehendes Ende
    noch einmal umknicken.                                                  Probiert es gleich aus. Den roten Streifen mit
    Nun beginnt das „Wickeln“. Den Streifen entlang der linken              den weißen Sternen einfach abschneiden
    Kante nach oben knicken.                                                und loslegen.
    Das Sternchen wenden, Streifen entlang der rechten Kante kni-
    cken. Gut andrücken!

     rista 5-6/2020                                                                                                                         29
VERMISCHTES

SHUTDOWN AM AG RATINGEN

                                                   Während ansonsten der Justizbetrieb im Lande
                                                   mehr oder weniger im business as corona-usual
                                                   läuft, galt am 3. November am Amtsgericht Ratin-
                                                   gen für kurze Zeit: Rien ne va plus. Die Polizei ließ
                                                   das Gebäude komplett räumen. Weshalb?

                                                   Ein aufmerksamer Zeitgenosse hatte vor dem
                                                   Eingang einen herrenlosen Rucksack bemerkt
                                                   und die Polizei informiert.

                                                   Zufällig waren Spezialeinsatzkräfte des LKA ganz
                                                   in der Nähe in Velbert im Einsatz, um dort ein
                                                   möglicherweise gefährliches Paket sicherzustel-
                                                   len. Nach vollbrachter Tat waren sie schnell vor
                                                   Ort und konnten nach kurzer Zeit für das Amts-
                                                   gericht Entwarnung geben. Der Rucksack enthielt
                                                   nur eine Wasserflasche und eine Jacke.

                                                   Ob der Besitzer die Eingangskontrolle scheute
                                                   und deshalb den Rucksack sich selbst überließ?

                                                   Beim Verlassen des Gebäudes scheint er offenbar
                                                   von einem freudigen Ereignis (Scheidung? Frei-
                                                   spruch?) so überwältigt gewesen zu sein, dass
                                                   Durst und Kälte keine Rolle spielten ...

DER JURISTEN-JAHRESKALENDER 2021

                   HEITERKEITEN IN
                   CORONA-ZEITEN:
                   DER JURISTEN-
                   JAHRESKALENDER 2021
                   VON WULKAN IST
                   ERSCHIENEN!
                   Wulkan hat auch in diesem Jahr wieder rista mit
                   seinen Cartoons bereichert – sein hintersinniger
                   Cartoon illustriert das Leitthema dieses Hefts.

                   Der Kalender kann nur im Direktvertrieb für
                   20,95 € (zzgl. 5,80 € Versandkosten)
                   per Mail an wulkan@arcor.de bestellt werden.

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Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir ein besinnliches
   Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2021!
         Ihre rista
              rista-Redaktion und Ihr Vorstand des

                 Gesehen in Schweden

rista 5-6/2020                                         31
Akkreditierte
Abstammungs-
gutachten
Von der Überwachung der Probenentnahme bis zur Erstattung des Gutachtens bieten wir den gesamten Service für
belastbare Abstammungsgutachten
  Organisation und Überwachung dokumentierter Probenentnahmen
  Zuverlässige und zeitnahe Informationen an das Gericht
  Weltweite Organisation richtlinienkonformer Probenentnahmen

Varianten der Abstammungsgutachten                            Senden Sie Ihren Beweisbeschluss
Alle Gutachten sind richtlinienkonform gemäß                  ganz einfach an:
§ 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG auf Basis von zwei
DNA-Isolationen aus zwei Tupfern je Proband.                  Ihre Gutachter am Institut für Serologie und Genetik

> Basis-/Anfechtungsgutachten                      390,- €*   Prof. Dr. med. Jan Kramer,
                                                              Dr. rer. nat. Armin Pahl,
  Triofall, d. h. Kind, Mutter, möglicher Vater;
                                                              Dipl.-Biol. Stephanie Lobach
  Testumfang 17 Systeme
                                                              Lauenburger Str. 67
> Komplettgutachten                                580,- €*   21502 Geesthacht
  Kind, Mutter, sämtliche mögliche Väter;
  Testumfang 17 Systeme                                       Sie haben noch Fragen?
                                                              Kontaktieren Sie uns unter:
> Vollgutachten                                    690,- €*   T: 04152 - 80 31 62
  3-fach-Analyse, d. h. Triofall Kind, Mutter,                F: 04152 - 80 33 82
  möglicher Vater; Testumfang 31 Systeme                      E-Mail: info@abstammung.de
                                                              www.abstammung.de
* zzgl. MwSt. und ggf. Probenentnahmekosten
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