MAUS Mitteilungen aus unserer Säugetierwelt - ISSN 0940-807X - AGWS-BW

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MAUS
      Mitteilungen aus unserer
             Säugetierwelt

                   September 1999
                        Heft 9

                     Herausgeber:
        Arbeitsgruppe Wildlebende Säugetiere
          Baden-Württemberg e.V. (AGWS)

MAU   S, Mitt. Unserer Säugetierwelt, 9 (September 1999)
                     ISSN 0940-807X
2                        MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

                                  Inhalt
                                                                       Seite
Vorwort                                                                    2
1. Der Schutz heimischer Säugetierarten und die
          FFH-Richtlinie                                                  4
2. Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) und sein Bandwurm
          (Echinococcus multilocularis) - eine aktuelle Übersicht         9
3. Literaturbesprechungen                                                15
4. Für die letzte Seite                                                  17

                                  Vorwort

Liebe MAUS-Leser,

unter der Überschrift "Schlampert        Land beim Naturschutz" war am
19.3.1999 ein Artikel in den Badischen Neuesten Nachrichten über die
zögernde Umsetzung des Schutzgebietssystems           Natura 2000 zu lesen.
Und in der Tat tut sich die Landesregierung           in Baden-Württemberg
offensichtlich sehr schwer daran, Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat
(FFH-) Richtlinie beim EU Kommissariat anzumelden. Das hätte bis zum
Jahr 1995 erfolgen müssen - unser Ministerium für den Ländlichen Raum
hatte jedoch erst jetzt (Anfang des Jahres 1999) an die Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg         (LfU) den Auftrag erteilt, Gebiete für
die in Anhang 11 der FFH-Richtlinien genannten Arten abzugrenzen. Dies
sind bei den Säugetieren neben dem Biber die 7 Fledermausarten Großes
Mausohr, Wimper-, Bechstein-, Mops- und Langflügelfledermaus sowie die
Große und die Kleine Hufeisennase. Die LfU gab den Auftrag zwar
unverzüglich an die entsprechenden         Arbeitsgruppen   und Spezialisten
weiter, jedoch mit dem Hinweis, daß die Zeit mehr als drängt. Für eine
neue Erhebung von Daten war jetzt keine Zeit mehr. Innerhalb weniger
Wochen wurden in Baden-Württemberg             also die bis dahin - häufig
ehrenamtlich      - erhobenen    Daten zu Funden gesammelt,         mit den
erforderlichen Angaben (Rechts-Hochwert        etc.) versehen und bewertet.
Datenmasken wurden erstellt, Kriterien diskutiert, Gebiete auf Grundlage
dieser      Daten,   der   Erfahrungen     und    dem    Wissen    über   die
Lebensraumansprüche       der einzelnen Arten umrissen, Abgrenzungen auf
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der CD-Rom Top 50 per PC eingezeichnet. Die Zusammenarbeit innerhalb
der Säugetierkundler - hier hauptsächlich der Fledermauskundler - lief
ausgezeichnet. Wir hatten unser Werk rechtzeitig abgeliefert.

Nun hat das Land Baden-Württemberg gerade für das Große Mausohr und
die Wimperfledermaus eine besondere Verantwortung zu tragen. Innerhalb
Deutschlands hat das Mausohr in den südlichen Regionen seinen
Schwerpunkt und kommt derzeit nur noch in Baden-Württemberg                und
Bayern in größeren Beständen vor. Es ist bekannt, daß Mausohren bis zu
15 km entfernt von ihrem Quartier hauptsächlich              in Laub- und
Mischwäldern jagen und die größeren Kolonien entsprechend große (und
ergiebige) Jagdgebiete benötigen. Das Vorkommen der Wimperfleder-
maus konzentriert sich in Baden-Württemberg          auf den südbadischen
Raum, wo die Art in Deutschland ihre Verbreitungsgrenze erlangt. Auch
dies ist eine Situation, die eine besondere Pflicht zur Sorge mit sich bringt.
Der Konflikt ist also vorprogrammiert: zum Einen die Notwendigkeit, große
Flächen unter Schutz zu stellen, zum Anderen die Ablehnung der
Kommunen und der Politiker, sich womöglich Einschränkungen z.B. für
geplante Industrieansiedlungen, Straßen bau etc. "einzuhandeln". Dabei ist
(uns zumindest) noch nicht einmal klar, was die Ausweisung eines FFH-
Gebietes in der Praxis bedeutet. Es ist kaum anzunehmen, daß ein
Schutzstatus ähnlich dem eines Naturschutzgebietes erzielt wird. Eher ist
an eine bestimmte Nutzungsform des Gebietes durch den Menschen zu
denken. Damit könnten wir gut leben - nicht jedoch die Politiker und
Bürgermeister. Und so bleibt der Ausgang der FFH-Geschichte (und dies
ist inzwischen eine eigene Geschichte geworden) spannend. Eines ist
jedoch klar: wenn diese Chance, die die FFH-Richtlinien zum Schutz
bestimmter Tier- und Pflanzenarten vom Land Baden-Württemberg             jetzt
nicht genutzt wird, ist nicht nur die Möglichkeit              eines echten
Lebensraumschutzes       vorbei. Dann verliert auch die "Naturschutz"-Politik
des Landes Baden-Württemberg jegliche Glaubwürdigkeit.

Weil wir in der letzten Zeit immer wieder von verschiedenen          Natur-
schützern angesprochen wurden, was denn FFH eigentlich bedeutet und
die Bevölkerung von der Existenz einer solchen Richtlinie eigentlich wenig
weiß, habe ich Herrn Dipl.-Biol. Holger Meinig, der sich ebenfalls mit der
Umsetzung dieser Richtlinie befaßt, gebeten, einen Artikel hierzu für die
MAUS zu schreiben.
Ein ebenfalls nach wie vor aktuelles Thema greift Dr. med. Stefan Bosch
auf. Er faßt Wissenswertes zum Fuchsbandwurm für die MAUS zusam-
men.
4                         MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

Beiden Autoren danke ich für Ihre Artikel. Ich hoffe, wir können das
Interesse der MAUS-Leser      auch mit dieser Ausgabe wecken bzw.
befriedigen. Allen MAUS-Lesern wünsche ich einen schönen Sommer und
uns allen viel Erfolg bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in Baden-
Württemberg für einen Schutz der Säugetiere in diesem Land.

Monika Braun

        1. Der Schutz heimischer Säugetierarten                  und die
                         FFH-Richtlinie

                        HOLGER MEINIG,        Werther

1. Einleitung

Seit 1992 gilt im gesamten Bereich der Europäischen Union (EU) die
sogenannte        Flora-Fauna-Habitatrichtlinie,      kurz   FFH-Richtlinie.   Die
Umsetzung dieser Richtlinie in der Bundesrepublik mit dem deutschen
Originaltitel: "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur
Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen" (Der Rat der Europäischen Gemeinschaften 1992) ist bislang in
Deutschland stark vernachlässigt worden, weshalb der Bundesrepublik
auch bereits wiederholt empfindliche Strafzahlungen angedroht worden
sind. Die Richtlinie fordert von jedem Mitgliedsstaat die Einrichtung von
Schutzgebieten       für bestimmte Lebensraumtypen          und Arten in einem
kohärenten Schutzgebietssystem,          wobei die wichtigsten Vorkommens-
gebiete zu einem hohen Prozentsatz als Schutzgebiete auszuweisen sind.
Die Gebiete sind von den Nationen an die EU zu melden. In der
Bundesrepubik ist Naturschutz aber Ländersache, so daß der "Schwarze
Peter" der Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie zwischen Bund und Ländern
lange Zeit hin- und hergeschoben wurde und noch immer wird. Der
Ausweisung stehen meist starke wirtschaftliche Interessen gegenüber, da
befürchtet wird, daß in den gemeldeten FFH-Gebieten zukünftig keine
Nutzung mehr möglich sein wird. Die Gebiete sind aber nach fachlichen
Kriterien auszuwählen          und abzugrenzen        und nicht nach irgendwie
gearteten      Interessenlagen.    Bislang       sind überwiegend     bereits  auf
Länderebene        eingerichtete  Schutzgebiete,      hauptsächlich   Naturschutz-
gebiete, gemeldet         worden.   In vielen Bundesländern         ist z.Zt. die
Bearbeitung der sogenannten 2. Tranche von Gebietsmeldungen in Bear-
beitung. Von Naturschutzverbänden            sind ebenfalls Vorschlagslisten, die
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Schattenlisten, erarbeitet und nach Brüssel gemeldet worden. Wenn ein
Mitgliedsstaat seine Meldungen für abgeschlossen erklärt und die EU-
Kommission der Auffassung ist, daß ein Gebiet unbedingt zusätzlich in das
Netz aufzunehmen ist, kommt es zu einem Konzertierungsverfahren
zwischen Kommission und Staat.

2. Auswirkungen auf den Schutz von Säugetierarten

Die FFH-Richtlinie ist als Pendant der Vogelschutz-Richtlinie     (Richtlinie
79/409/EWG) zum Schutz von Lebensräumen und anderer Artengruppen
zu verstehen. Der wichtigste Unterschied zwischen den Schutzregimen
der beiden Richtlinien besteht darin, daß die Vogelschutz-Richtlinie        in
gemeldeten     oder faktisch    bestehenden   Vogelschutzgebieten      keine
Ausnahmen wegen wirtschaftlicher Belange zuläßt, die FFH-Richtlinie tut
dies (Art. 6). Nach Art. 7 der FFH-Richtlinie werden aber die Anforde-
rungen des Art. 6 auch auf Vogelschutzgebiete      übertragen. Das kommt
einer Schwächung der Vogelschutz-Richtlinie      durch die FFH-Richtlinie
gleich. Der FFH-Richtlinie sind 5 Anhänge beigefügt, in denen die zu
schützenden Lebensräume und Arten aufgelistet sind. Für die abgegrenz-
ten und gemeldeten FFH-Gebiete sind Schutzziele festzulegen, die aus
dem Erhalt oder der positiven Entwicklung des Bestandes von Lebens-
raumtypen des Anhangs I oder von Arten des Anhangs 11 bestehen
können. Tiere werden in den Anhängen 11, IV und V geführt. Die Anhänge
fordern für die in ihnen genannten Arten unterschiedlich starken Schutz. In
Anhang 11 sind neben anderen Arten auch 13 Säugetierarten aufgeführt,
die rezent in der Bundesrepublik und den anliegenden Meeresgewässern
auftreten.
 Es handelt sich um die folgenden:

Große Hufeisennase                       Rhinolophus ferrumequinum
Kleine Hufeisennase                      Rhinolophus hipposideros
Mopsfledermaus                           Barbastella barbarstellus
Teichfledermaus                          Myotis dasycneme
Wimperfledermaus                         Myotis emarginatus
Bechsteinfledermaus                      Myotis bechsteini
Großes Mausohr                           Myotis myotis
Biber                                    Castor fiber
Luchs                                    Lynxlynx
Fischotter                               Lutra lutra
Kegelrobbe                               Halichoerus grypus
Seehund                                  Phoca vitulina
Schweinswal                              Phocoena phocoena
Großer Tümmler                           Tursiops truncatus
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Hinzu kommt noch der Wolf (Canis lupus), der in einigen der östlichen
Bundesländer zumindest sporadisch auftritt, und mit dessen dauerhafter
Wiederansiedlung zu rechnen ist, wenn dies von Seiten der Jägerschaft
und der Bevölkerung zugelassen wird. Die Arten des Anhangs 11 sind von
gemeinschaftlichem       Interesse, für   ihren    Erhalt  sind   besondere
Schutzgebiete auszuweisen. Sogenannte "Prioritäre Arten", wie z.B. die in
den Niederlanden lebende Rasse der Nordischen Wühlmaus (Microtus
oeconomus arenicola) sind in der Richtlinie mit einem * gekennzeichnet.
Für diese Arten gelten noch strengere Vorschriften für die Zulassung von
Projekten, die diese Arten beeinträchtigen könnten. Bei Eingriffen kann
eine Stellungnahme der EU-Kommission notwendig werden. Finanzielle
Förderungen für bestandsverbessernde       Maßnahmen sind leichter und in
höherem Umfang durch die EU für prioritäre Arten zu erlangen. Unter den
in Deutschland lebenden Säugetierarten        befindet sich keine, die als
Priorität in der Liste des Anhangs 11 geführt wird. Lediglich der Wolf zählt
zu dieser Kategorie, wird Z.Zt. aber noch nicht in den Listen der rezenten
Säugetiere Deutschlands geführt (vgl. BOYE et al. 1996, 1998).

Für den Säugetierschutz von großer Bedeutung ist es, daß nicht nur bei
der direkten räumlichen Betroffenheit eines abgegrenzten Gebietes eine
"Beeinträchtigung"  desselben im Sinne der Richtlinie entstehen kann,
sondern bereits dann, wenn Individuen, die zum Bestand dieses Gebietes
zu zählen sind, außerhalb des Gebietes durch ein raumwirksames Projekt,
z.B. Straßenbau, zu Schaden kommen können. Konkret heißt das, wenn
zwei FFH-Gebiete mit dem Schutzziel "Fischotter" ausgewiesen sind, kann
es eine "Beeinträchtigung"    darstellen, wenn zwischen diesen Gebieten
eine Straße gebaut werden soll, auf der wandernde Fischotter Schaden
nehmen können. Das gleiche gilt für als FFH-Gebiete ausgewiesene
Höhlen und Stollen mit Besatz von Fledermausarten des Anhangs 11. Hier
wären erhebliche Beeinträchtigungen auf diese Gebiete bereits dann zu
verzeichnen, wenn die Fledermäuse während der Nahrungssuche oder
des Schwärmens Gefahren ausgesetzt wären. Ist dies der Fall, so sind
entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen,            z.B. im Falle
des Fischotters durch die Anlage von Wildschutzzäunen und ottergerecht
ausgebauten Brückenbauwerken,         zu ergreifen. Verbleiben Beeinträchti-
gungen, sind Ausgleichsmaßnahmen         zu planen, die den Bestand der Art
erhalten und auch die Kohärenz des europäischen Schutzgebietssystems
gewährleisten können. Sollten im Rahmen einer raumrelevanten Planung·
Schutzziele beeinträchtigt werden, so ist die Notwendigkeit der Maßnahme
durch den Eingreifer zu begründen und mögliche Alternativlösungen sind
zu betrachten. Bisher vorliegende Gerichtsurteile haben lediglich überprüft,
ob die FFH-Richtlinie beachtet worden ist, eine inhaltliche Überprüfung
von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, und ob diese ausreichend sein
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können, die Wahrung der Schutzziele zu garantieren, hat noch nicht
stattgefunden. Bei Bedenken gegen ein Projekt, durch das ein FFH-Gebiet
und dessen Schutzziele in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, kann
sich jeder Bürger mit einer Eingabe an die EU wenden. Leider haben diese
Eingaben keine aufschiebende Wirkung des möglicherweise bereits auf
nationaler Ebene planfestgestellten Projektes.

Im Anhang IV sind sämtliche Fledermausarten, auch die, die schon in
Anhang 11 genannten, Feldhamster (Cricetus cricetus), Birkenmaus (Sicista
betulina),   Haselmaus      (Muscardinus   ave/lanarius),   Wildkatze (FeHs
silvestris) sowie nochmals Biber, Wolf, Luchs, Fischotter und Schweinswal
aufgeführt. Diese Arten werden als streng zu schützende Arten von
gemeinschaftlichem      Interesse bezeichnet. Ihre Vorkommen sind jedoch
nicht relevant für die Ausweisung von FFH-Gebieten. Dieser Schutzstatus
ist dem der Bundesartenschutzverordnung         für die zu schützenden und
besonders zu schützenden Arten "ähnlich. D.h. ein Eingreifer muß sich
eine Sondergenehmigung bei der zuständigen Landesbehörde ausstellen
lassen, will er ein Projekt durchführen, durch das Individuen dieser Arten
getötet oder ihre Fortpflanzungsstätten zerstört werden. Diese Ausnahme-
genehmigung und ihre unproblematische Erlangung ist in der Bundesre-
publik der Regelfall und wird, wie das Beispiel eines der letzten
niedersächsischen     Feldhamster-Vorkommen       bei Göttingen 1998 zeigte,
auch schon mal telefonisch erteilt.

Der Anhang V bezieht sich auf Arten von gemeinschaftlichem    Interesse,
deren Entnahme       aus der Natur und Nutzung        Gegenstand     von
Verwaltungsmaßnahmen       sein können. Unter diese Rubrik fallen in
Deutschland   die jagdbaren      Arten  Schneehase    (Lepus    timidus),
Baummarder (Martes martes), Iltis (Mustela putorius), Wolf, Kegelrobbe,
Seehund, Alpensteinbock (Capra ibex) und Gemse (Rupicapra rupicapra).
Auch die Nennung in diesem Anhang führt nicht zu einem Schutzregime,
das über das derzeitige bundesdeutsche Recht hinausgeht.

Die Kenntnisse zu Verbreitung und Populationsstärken der einzelnen in
der FFH-Richtlinie     aufgeführten   Säugetierarten   ist naturgemäß   sehr
unterschiedlich. Während die Bestandszahlen und -entwicklungen des
Großen Mausohrs als gebäudebewohnender           Fledermausart seit den 50er
Jahren    gut dokumentiert       sind, sind die Kenntnisse        über viele
waldbewohnende Arten wie der Bechsteinfledermaus           noch sehr gering.
Aber gerade auf diesem Feld ist der Erkenntnisgewinn der letzten Jahre
erheblich. Es ist also damit zu rechnen, daß die Anhangslisten früher oder
später geöffnet werden müssen, um Umstellungen vorzunehmen, neue
Arten aufzunehmen oder heute aufgeführte von den Listen zu streichen.
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Welche Konsequenzen      dies für den Schutzstatus abgegrenzter         und
gemeldeter Gebiete mit sich bringen wird, bleibt abzuwarten.

Der derzeitige Meldestand in der Bundesrepublik und seine Auswirkungen
auf den Säugetierschutz, daß Deutschland die Gebietsmeldungen und -
abgrenzungen noch nicht abgeschlossen hat und dementsprechend auch
noch kein Konzertierungsverfahren     stattfinden konnte, hat zur Folge, daß
es z.Zt. sogenannte "potentielle FFH-Gebiete" oder "FFH-Suchräume"
gibt. Bei jeder raum relevanten Planung ist zu
prüfen, ob sich auf ein Gebiet (tatsächlich oder potentiell) mit seinen
möglichen Schutzzielen nach der FFH-Richtlinie Auswirkungen ergeben
könnten. Wenn Deutschland sein Verfahren bereits abgeschlossen hätte,
wüßte man genau, wo die FFH-Gebiete                 liegen, was Planungen
vereinfachen und beschleunigen würde. Heute müssen auch Gebiete
unter FFH-Gesichtspunkten      überprüft werden, die später möglicherweise
nicht gemeldet werden und auch nicht gemeldet werden müssen, weil
bereits in anderen, besser geeigneten Gebieten, die entsprechenden
Lebensraumtypen und Arten durch das Schutzregime der FFH-Richtlinie
erhalten werden.

3. Literatur

BOYE, P., MEINIG, H., HUTTERER,R. & BENKE, H. (1996): Liste der rezenten
Säugetiere Deutschlands. - Schriftem. f. Landschaftspfl. u. Naturschutz,
46: 181 - 186.
BOYE, P., HUTTERER,R. & BENKE, H. (1998): Rote Liste der Säugetiere
(Mammalia).- In: BfN (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. -
Schriftem. f. Landschaftspfl. u. Naturschutz, 55: 33 - 39.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1981):                  Richtlinie
79/409/EWG      des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten. - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Reihe L 103: 1-6.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (1992):                  Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. - Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: 7 - 50.

Verfasser:
Holger Meinig
Haller Str. 52 a
33824 Werther
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   2. Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) und sein Bandwurm
 (Echinococcus multilocularis) - eine aktuelle Übersicht

                    Dr. med. STEFANBOSCH, Leingarten

1. Einleitung

Von Tieren auf den Menschen übertragene Krankheiten (Zoonosen) sind
weltweit ein medizinisches    Problem. Sie hatten und haben mitunter
weitreichende gesundheitliche, soziale und sogar politische Folgen. In
vielen Fällen spielten bzw. spielen Säugetiere eine zentrale Rolle bei der
Verbreitung von Zoonosen (z.B. Pest).

In Mitteleuropa   gerät in den letzten Jahren der Fuchsbandwurm
Echinococcus multilocularis in den Mittelpunkt des Interesses. Jeden
Herbst    ergehen  Warnungen     an Waldgänger,   Jogger,   Pilz- und
Beerensammler.    Viele Eltern, Lehrer und Kindergärtnerinnen     sind
verängstigt und verunsichert, ob Kinder im oder am Wald bedenkenlos
spielen können.

2. Entwicklungszyklus   des Fuchsbandwurmes

Der Fuchsbandwurm durchläuft folgenden Lebenszyklus: Im Dünndarm
von Rot- und Polarfüchsen        (selten von Koyote und Wolf) leben
Bandwürmer, in deren Endgliedern Eier heranreifen. Pro Fuchs können
100, selten bis 50.000 Bandwürmer        vorkommen, von denen jeder
Bandwurm über Monate pro Bandwurmglied 200 bis 300 Eier abgibt. Ein
Gramm Fuchskot kann bis zu 100.000 Bandwurmeier enthalten. Der
Fuchsbandwurm      ist auf der nördlichen Hemisphäre weit verbreitet.
Meldungen über vom Bandwurm befallene Füchse liegen aus der ganzen
Bundesrepublik   und weiten Teilen Europas vor (Frankreich, Benelux,
Schweiz, Österreich, Polen, Türkei).

Die Eier werden beim Pflanzenfressen von Zwischenwirten aufgenommen.
Aus ihrem Verdauungstrakt wandert die sich entwickelnde Larve über die
Blutbahn in die Leber, in der sich die Finne entwickelt. In ihr entstehen
durch vegetative Vermehrung       in 40 bis 60 Tagen die Kopfanlagen
(Protoscolices) für eine neue Bandwurmgeneration.    Wird der betroffene
Zwischenwirt vom Fuchs gefressen, werden die Bandwurm-Brutkapseln       im
Fuchsdarm freigesetzt und nach 26 bis 28 Tagen entsteht eine neue
Generation mit infektionstüchtigen Eiern.
10                        MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

3. Wirte und Zwischenwirte   des Fuchsbandwurmes

Im Fall des Fuchsbandwurmes     spielen der Rotfuchs als Endwirt und
Kleinsäuger  (Feld-, Rötel-, Haus-, Schermaus      und Bisamratte) als
Zwischenwirte die Hauptrolle. Ungeplante Zwischenwirte können Haus-
hund, Haus-und Wildschwein, Nutria, Affen und der Mensch sein.

Der Rotfuchs ist in Baden-Württemberg nahezu flächendeckend verbreitet.
Mit der Tollwut-Bekämpfung         dürfte  ein wichtiges     Regulativ des
Fuchsbestandes     weggefallen   sein. Außerdem      nutzt der Fuchs als
"Opportunist" in neuerer Zeit auch die excellenten Lebensmöglichkeiten
der Siedlungen und ist daher selbst mitten in Großstädten anzutreffen.
Ähnlich den Rabenvögeln        (Corvidae) profitiert er von menschlichen
Einflüssen   auf der Landschaft        wie Straßenbau,      Reduktion  des
Landschaftsinventars   und Abfälle. Die Jagdstrecken       haben seit den
fünfziger Jahren stetig zugenommen        und liegen derzeit in Baden-
Württemberg     bei etwa 100.000 Füchsen jährlich, ohne daß dies
wesentlichen Einfluß auf Verbreitung oder Bestand zu haben scheint.

4. Die alveoläre Echinococcose   beim Menschen

Zur Erkrankung an der alveolären Echinococcose kommt es, wenn ein
Mensch als Fehlzwischenwirt Bandwurmeier aufnimmt. Die Übertragung
erfolgt über den Mund und eventuell über die Atemluft. Aus Sicht des
Bandwurmes ist der Mensch ein ungünstiger Wirt und bedeutet für den
Bandwurm eine Sackgasse in seiner Entwicklung. Daß die Echinococcose
selten auftritt, liegt an seltenen Mensch-Fuchs-Kontakten,   der Aufnahme
über den        Magen-Darmtrakt     (Säurebarriere) und den schlechten
biologischen Wirtsqualitäten:     Der Bandwurm wächst nur langsam oder
stirbt ab. Im Falle eines Befalls wächst die Finne meist in der Leber heran
und zeigt Eigenschaften eines bösartigen Tumors: Sie wuchert, dringt in
gesundes Gewebe und zeitigt eventuell Absiedlungen. Die Inkubationszeit
kann 5 bis 15 Jahre betragen, bis erste Beschwerden (Oberbauch-
schmerzen, Gelbsucht) auftreten. Offenbar sind Menschen über 40 Jahren
und Männer häufiger, Kinder und Frauen seltener betroffen. In manchen
Regionen sind bis zu 50 % der Erkrankten in der Landwirtschaft tätig.

Unbehandelt starben früher fast alle Patienten nach 10 bis 14 Jahren nach
Erkennen der Echinococcose.        Heute zielt die Behandlung auf die
operative Entfernung befallener Leberabschnitte       und eine Langzeit-
Chemotherapie    mit Benzimidazolen.       Hierunter liegt die 5-Jahres-
Überlebensrate bei 90 %.
MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999                           11

5. Häufigkeit des Bandwurmes und der Echinococcose

War der Bandwurmbefall        der Füchse lange auf wenige Regionen
(Mittelgebirge) beschränkt, ist in unserem Jahrzehnt eine Ausweitung des
Areals sowie eine zunehmende Befallshäufigkeit beim Fuchs festzustellen.
Ob und inwieweit dies Folgen für das Auftreten der Echinococcose hat,
läßt sich u.a. wegen der langen Inkubationszeit derzeit nicht abschätzen.

Mangels einer Meldpflicht liegen keine genauen Daten vor, Hinweise gibt
Tab. 1. Die Inzidenz (Anzahl neuer Erkrankungsfälle pro Jahr und 100.000
Einwohner) variiert regional stark und liegt in Mitteleuropa bei 0,02 bis 2,4,
mancherorts wird derzeit von bis zu 5 bis 10 ausgegangen. Genauere
Daten verspricht die Einrichtung eines (freiwilligen) Melderegisters an der
Universität Ulm. In der nordamerikanischen Arktis liegt die Inzidenz bei 28.
Nicht    verwechselt     werden     dürfen     Erkrankungen      durch    den
Fuchsbandwurm mit denen durch den Hundebandwurm               (Echinococcus
granulosus), die in manchen Ländern häufig sind. Leider wurden diese
Zahlen jüngst in den Medien vermischt.

6. Schutz vor dem Fuchsbandwurm

In allen Endemiegebieten (Schwäbische Alb, Schwarzwald) besteht ein
potientielles Infektionsrisiko und in allen fuchsbewohnten Regionen ist mit
eihaltigem Fuchskot zu rechnen. Bandwurmeier können am Tierfell haften
und sind sehr widerstandsfähig. In feuchtem Milieu können sie Monate
infektiös bleiben. Derzeit gelten folgende Empfehlungen:

•    Rohe Nahrungsmittel aus Fuchsgebieten sollten gewaschen werden
     (Reduktion der Eier), aber nur Abkochen garantiert eine Abtötung
     infektiöser Eier!
•     Alkohol (auch in der Bowle) und Desinfektionsmittel gewähren keinen
     sicheren Schutz und Kälte wirkt erst unter -70 C.
                                                    0

•    Nach Erdkontakt Hände gründlich waschen und kein Gartengerät,
     Kleidung und Schuhwerk ins Haus nehmen.
•    Für staubige landwirtschaftliche Arbeiten (Heuernte) wird Mund- und
     Nasenschutz empfohlen.
•    Fuchskadaver      mit Einmalhandschuhen       und Mund/Nasenschutz
     bearbeiten und in Plastiksäcke verpacken, dabei nicht essen, rauchen
     oder trinken.
•    Nach Fuchskontakten ggf. Vorsorgeuntersuchungen        mit Ultraschall
     und Bluttests in bestimmten Abständen durchführen. Bei ständigem
12                      MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

    Fuchskontakt    (Jagd, Wildhut,  Tiergehege,     Labor) jährlich zwei
    Vorsorgeuntersuchungen.
•   Besonderer Umgang mit infizierten (Haus-) Tieren.
•   Kleinsäugerjagende Haustiere stellen ein Infektionsrisiko dar, deshalb
    monatlich mit Wurmmitteln behandeln.
•   Bejagung zur Reduktion der Fuchsdichte (umstritten).
•   Medikamentöse Entwurmung wildlebender Füchse. Hiermit lassen sich
    die Befallsraten verringern, aber Langzeiteffekte     und die Kosten-
    Nutzen-Relation müssen noch geprüft werden.

7. Diskussion

Schreckensmeldungen       über Gefahren aus der Natur häufen sich und
verunsichern viele Menschen, wenn in den Medien anhand schwerer
Einzelfälle Ängste geweckt werden, die nach heutigem Wissensstand in
keiner vernünftigen     Relation zum tatsächlichen      Risiko stehen. Im
Mittelpunkt des Interesses stehen Zoonosen (Zecken, Fuchsbandwurm),
und Infektionen. Dagegen werden gegenüber alltäglichen Gefahren wie
Straßenverkehr,     Freizeitsport  oder    Genußmittelkonsum     wesentlich
weniger und gegenüber dem überall gegebenen Infektionsrisiko z.B. durch
Clostridium tetani (Tetanus) erstaunlicherweise geringe Bedenken gehegt.
Bei Fernreisen wird oft die lebenswichtige Malaria-Prophylaxe (Malaria
weltweit 100 Millionen Erkrankungen und 1 Million Todesfälle jährlich!)
vernachlässigt   und bei Schutzimpfungen       gelten wir seit Jahren als
impfmüde ...

Die Wahrscheinlichkeit  in Mitteleuropa an einer Zoonose zu erkranken
kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber gering. Der Weg zur Schule
oder zum Joggen in den Wald und das Streicheln des Haushundes ist
gefährlicher  als im Wald        lauernde   Infektionen. Nach heutigem
Wissensstand ist die Echinococcose bei uns ein seltenes Problem, das
eher erwachsene Menschen betrifft und das meistens gut behandelbar ist.
Durch regelmäßige Untersuchungen an Füchsen und Menschen kennen
wir Endemiegebiete und wir wissen, wie wir uns vor allem dort schützen
können. Hysterie und Angst sind schlechte Ratgeber und Kindern das
Spiel im Garten, Waldspaziergänge         und Beerennaschen    streng zu
verbieten wird der Sache nicht gerecht. Alles Tun hat ein gewisses Risiko
und solange keine anderen Informationen vorliegen, sollten wir trotz
Zecken und Fuchbandwurm unsere Natur genießen.
MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999                              13

Tabelle 1:
Häufigkeit des Befalles von Füchsen mit Echinococcus    multilocularis    und
Häufigkeit von Echinococcose-Erkrankungen

Ort 1 Region              Befall Fuchs   EM Inzidenz   Quelle
Brandenburg               4,9-23,8%                    TACKMANN 98
Frankreich 71-92                         0,5 -1,4      zitin ECKERT 96
Frankreich 83-87          14-36 %                      zitin ECKERT 96
Karlsruhe 93-94           18,4%                        JANKA98
Niederlande               5 von 272                    V.D.GIESSEN 99
Niedersachsen 91-97
Ostalb-Kreis 92-93        >30%           o von   437   WALTER95
Osterreich                1-35 %                       zitin ECKERT 96
Osterreich 83-90                         0,02          zitin ECKERT 96
Polen 93-98               2,6%                         MALCZEWSKI99
                          0,4-36 %
Rheinland-P. 82-90        3,7%                         JONAS 98
Rheinland-P.91-96         29,7%                        JONAS 98
                          max44,3%
Schleswig-Holstein        o von 470                    MANKE 98
95-96
Schwäbische Alb           >70%           100/100.000   ROMIG 97
Schweiz 84-92                            0,1           zitin ECKERT 96
Schweiz 90-95             3-54%                        zit. in ECKERT 96
Steiermark 93-94          3,6%                         LASSING 98

8. Literatur zum Thema:

BOSCH,S. (1997): Kein Grund zur Panik. - Naturschutz heute, 29 (4): 7.
BOSCH, S. (1999): Ornithologen und Ornithose: Sind Vogel kontakte ein
Gesundheitsrisiko? - Vogelwarte 40 (im Druck).
DIXON, B. (1998): Der Pilz, der John F.Kennedy zum Präsidenten machte
und andere Geschichten aus der Welt der Mikroorganismen. - Spektrum
Akad. Verl. Heidelberg.
ECKERT, J. (1996): Der "gefährliche Fuchsbandwurm" und die alveoläre
Echinokokkose des Menschen in Mitteleuropa. - Berl. Münch. Tierärztl.
Wschr., 109: 202-210.
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JANKA, S. & M. STOVE (1998): Untersuchungen zum Vorkommen von
Echinococcus multilocularis und Trichinella spiralis beim Rotfuchs im
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14                        MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

JONAS, D. & K. DRÄGER (1998): Untersuchungen              von Füchsen auf
Echinococcus multilocularis: Entwicklung seit 1982 und Situation 1996/97
in Rheinland-Pfalz. - Tieraerztl. Umschau, 53: 214-221.
KERN, P. et al. (1994): Klinik und Therapie der alveolären Echinococcose ..-
Dt. ÄrztebI., 91: A-2494-2501.
KIMMIG, P. (1992):        Epidemiologie   der Echinococcose      in Baden-
Württemberg. - Ärztebl. Baden-Württemberg: 574-582.
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LABHARDT,F. (1996): Der Rotfuchs. - Parey Verlag Hamburg.
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Poland: an update of the epidemiological situation. - Acta Parasitologica,
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MIKSCH, G. (1998): Parasiten - Leben und leben lassen. - Stuttgarter
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SAITOH, T. (1998): The role of vole population in prevalence of the parasite
(Echinococcus multilocularis) in foxes. - Resarches on Population Ecology,
40: 97-105
SEITZ, H.M. & M. FROSCH(1994): Erreger der alveolären Echinococcose. -
Dt. ÄrztebI., 91: A-2484-2493.
TACKMANN, K. (1998): Spatial distribution of Echinococcus multilocularis
(LEUCKART 1863) among red foxes in an endemie focus in Brandenburg,
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TESTER, U. (1998): Horrorgeschichten        aus der Natur. - Pro Natura
 Magazin, 3: 24-27.
VAN DER GIESSENet al. (1999): Detection of Echinococcus multilocularis in
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VON BRAUNSCHWEIG, A. (1996): Wildkrankheiten.            - Landbuch Verlag
 Hannover: 28.
MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999                           15

VON KEYSERLlNGKet al. (1998): Vorkommen und Verbreitung des Kleinen
Fuchsbandwurmes beim Rotfuchs - Untersuchungen in Niedersachsen. -
Tieraerztl. Umschau, 53: 202.
WALTER, K. & P. KIMMIG (1995): Seroprävalenz bei Borreliose um ein
Mehrfaches über dem Durchschnitt. - Ärztebl. Baden-Württemberg, 8/95:
340-342.

Verfasser:
Dr.med. Stefan Bosch
Postfach 1242
0-74208 Leingarten

                    3. Literaturbesprechungen

Die abenteuerliche Geschichte des letzten Wolfs im Odenwald &
Letzte Wölfe in Deutschlands Regionen.
Ein Buch von DIETER RÖCKEL, herausgegeben vom Verlag Rhein-Neckar-
Zeitung GmbH Heidelberg. ISBN 3-929295-53-9. 128 Seiten, mit 65 teils
farbigen Fotos, Federzeichnungen, Grafiken und Karten. Preis DM 34,90.

".... nicht nur ein Beitrag zur Naturgeschichte des Odenwaldes, sondern
zugleich auch zur Kulturgeschichte Mitteleuropas", ist in der Ankündigung
des im Mai 1999 erschienenen Werkes von Dieter Röckel zu lesen. Dr.
Gustav      Peters,  Oberkustos   und Wolfsexperte      am Zoologischen
Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig in Bonn, der auch das
Vorwort zu Röckels Buch verfaßt hat, schreibt weiter: ... "Diese akribische
Chronik des Schicksals der letzten Wölfe, die im Odenwald plötzlich in der
Mitte der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts wieder auftauchten, ist
nicht nur der Versuch einer genauen            Rekonstruktion   historischer
Ereignisse. Sie macht vielmehr auch deutlich, welche Einstellung der
Mensch gegenüber einer Tierart hegte, die ihn zwar in einer archaischen
Weise faszinierte, aber andererseits       als für sich selbst gefährlich
ansieht.. ...••.
In dem in sechs Kapitel gegliederten Buch folgen nach dem "Vorwort" und
der "Einführung" die Kapitel "Der Wolf, seine Kennzeichen und seine
Lebensweise", "Wolf und Mensch", "Deutschlands letzte Wölfe", "Der letzte
Wolf des Odenwaldes" . Nach dem Kapitel "Resumee und Ausblick" und
den "Gedanken zum Abschluss" (Dr. Georg Bungenstab, Leiter des
Staatlichen Forstamtes      Eberbach) schließen sich die Quellen und
Anmerkungen an.
16                       MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

Der "reine" Biologe und Naturwissenschaftler ist zunächst vielleicht etwas
verblüfft über die Art und Weise, wie Röckel den Wolf, seine Historie und
die Beziehung Mensch und Wolf darstellt. Manche Stellen lesen sich wie
ein Krimi, andere wie ein Roman, dazwischen Fakten und Daten und alles
verbindend das Engagement Röckels für die Historie des Wolfs bei uns,
hauptsächlich im Odenwald, wo Röckel lebt. Für alle Leser - egal ob
Fachmann, Laie oder einfach "Interessierter"     ist es ein lesens- und
empfehlenswertes Buch.
                                                                        MB

aus: Die abenteurliche Geschichte des letzten Wolfs im Odenwald
MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999                            17

Materialien    des 5. Internationalen       Workshops      "Grundlagen     zur
Ökologie und zum Schutz des Feldhamsters"           in Halle/Saale vom 8.11.-
9.11.1997, herausgegeben von Michael Stubbe und Annegret Stubbe -
Halle/Saale 1998. Zu beziehen über die AG Tierökologie am Institut für
Zoologie     der  Martin-Luther-Universität     Halle-Wittenberg,    Postfach
Universität, 06099 Halle/Saale.
Das 480 Seiten umfassende Werk beinhaltet (wie auch die anderen
bereits erschienenen Tagungsbände zur Populationsökologie,            die von
Prof. Michael Stubbe initiiert wurden) wertvolle Informationen. Es ist ein
absolutes "Muß" für denjenigen, der sich mit der Biologie und dem Schutz
der jeweiligen Tierarten befaßt und für den "Nur-Interessierten"          eine
praktische Zusammenfassung des derzeitigen Wissensstandes.

                                                                          MB
18                       MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999

                      4. Für die letzte Seite:

Süsse Mäuse:

Zutaten für ca. 10 Mäuse:
125 g Magerquark, 4 Eßlöffel Milch, 4 EßI. Öl, 1 Ei, 50 g Zucker, 1
Päckchen Vanillezucker, 250 g Mehl, 1 Päckchen Backpulver, 150 g
abgezogene, gemahlene Mandeln.
Dekoration: 1 Eigelb, etwas Milch, abgezogene Mandeln, Rosinen.
Zubereitung:
Quark, Milch, Öl, Ei, Zucker und Vanillezucker miteinander verrühren. Das
mit Backpulver vermischte Mehl, sowie die Mandeln dazugeben. Alle
Zutaten zu einem glatten Teig kneten. Daraus 10 Kugeln rollen, diese zu
Mäuschen formen und als Schwänzchen jeweils eine Teigrolle anbringen.
Ein Backblech mit Backtrennpapier auslegen, die Mäuse daraufsetzen.
Eigelb mit Milch verrühren und jede Maus damit bestreichen. Als Ohren
werden die Mandeln eingesteckt. Für die Augen drückt man Rosinen ein.
Anschließend im vorgeheizten Backofen bei 200 Grad ca. 20 Minuten
backen.
MAUS Mitt. unserer Säugetierwelt, 9, 1999                         19

Maulwurfshügel:

Zutaten:
Teig: 4 Eier, 200 g Puderzucker, 1 Päckchen Schokoladenpuddingpulver,
2 Teelöffel Backpulver, ! Eßlöffel Kakao, 200 g gemahlene Haselnüsse.
Füllung: Y2 I süße Sahne, 1 Päckchen Vanillezucker,          2 Päckchen
Sahnesteif, 150 g geraspelte Schokolade. Springform

Zubereitung: Eier und Puderzucker schaumig rühren. Puddingpulver,
Backpulver, Kakao und Haselnüsse miteinander vermischen, zu der
Masse geben und unterziehen. In die ausgelegte Springform füllen. Im
vorgeheizten Backofen bei 175 Grad ca. 40 Minuten backen. Auf einem
Kuchengitter gut auskühlen lassen. Danach den Kuchen aushöhlen und
zerkrümeln (darauf achten, daß ein Rand sowie ein dünner Boden stehen
bleibt). Für die Füllung Sahne mit Vanillezucker und Sahnesteif schlagen.
Die geraspelte Schokolade mit 1/3 der Krümel unter die Sahne heben. Das
Ganze hügelartig auf den Kuchenboden füllen, die restlichen Krümel
darüberstreuen. Zum Schluß kann der Maulwurfshügel noch mit Zucker
bestäubt werden.
MAUS
                 Mitteilungen    aus unserer Säugetierwelt

                           Heft 9, September     1999

                                ISSN 0940-807X

Die MAU          S Mitteilungen   aus unserer Säugetierwelt         für Baden-
Württemberg werden kostenlos an alle Mitglieder der "Arbeitsgruppe
Wildlebende         Säugetiere    Baden-Württemberg          e.V.      (AGWS)"
abgegeben. Eine Erweiterung des Leserkreises wird angestrebt. Für
Interessenten wird ein Probeexemplar         abgegeben. Die Mitglieder der
"Arbeitsgruppe        Wildlebende   Säugetiere     Baden-Württemberg        e.V.
(AGWS)"       erhalten    ebenso  kostenlos    die Zeitschrift    "Flattermann"
(Herausgeber Koordinationsstelle für Fledermausschutz Nordbaden).
Die MAU S erscheint in unregelmäßigen Abständen.
Die MAU         S stehen allen an Säugetieren Interessierten offen. Doe
Mitteilungen      sollen    einen  Informationsaustausch       zwischen     den
Säugetierkundlern      in Baden-Württemberg     ermöglichen und über Stand
und Vorhaben des Landesprojekts "Wildlebende Säugetiere in Baden-
Württemberg" berichten.
Mitgliedsbeiträge (35.- DM jährl.) und Spenden (auch Sachspenden) an
die AGWS sind steuerlich absetzbar.
Spendenkonto für die "Arbeitsgruppe        Wildlebende    Säugetiere Baden-
Württemberg      e.V. (AGWS)": Konto-Nr. 5611 374, bei der Dresdner Bank
Karlsruhe (BLZ 660 800 52). Spendenbescheinigungen                  werden bei
Beträgen über 100.- DM automatisch, darunter auf Wunsch, ausgestellt.

Redaktion:
Dipl.-Biol. Monika Braun, Dipl.-Biol. Ariane Friedrich

Herausgeber:
Arbeitsgruppe   Wildlebende Säugetiere Baden-Württemberg        e.V. (AGWS)

Redaktionsanschrift:
Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe, Postfach 11 13 64,
76063 Karlsruhe, Tel.: 0721/175-2165, Fax: 0721/175-2110,
e-mail: monikabraun@cs.com
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