MEDIADATEN ANZEIGENBLÄTTER - MEDIENGRUPPE OFFENBACH-POST www.op-online.de
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MEDIENGRUPPE op OFFENBACH-POST www.op-online.de MEDIADATEN ANZEIGENBLÄTTER Anzeigenpreisliste Nr. 13 | Gültig ab 1. Januar 2021
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Verlagsangaben 3 Ansprechpartner 3 Anzeigen- und Druckunterlagenschlusstermine 3 Erscheinungsweise 3 Verlagsbüros 4 Zahlungsbedingungen/Rabatte/Technische Angaben Anzeigenblätter 5 Verbreitungsgebiet Wochenmitte 6 Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenmitte 7 Anzeigenpreise Wochenmitte 8 Verbreitungsgebiet Wochenende 9 Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenende 10 Anzeigenpreise Wochenende 11 Festformate 11 TOP Platzierungen Online 12 Online Preisliste Beilagen 13 Beilagen 14 Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen AGB 15-18 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlages 2
Informationen Information Verlag Ansprechpartner Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG Anzeigenleitung Waldstraße 226 Jelisaweta Scherdel, Telefon 069-85008 301 63071 Offenbach E-Mail: medialeitung@op-online.de www.op-online.de Key-Account Leitung USt-Id-Nr. DE11 3524 764 Niclas Weiland, Telefon 069-85008 327 St.-Nr. 04422530161 E-Mail: key-account@op-online.de Amtsgericht Offenbach HRA 6344 Auftragsbearbeitung Beilagen Geschäftsführer Telefon 069-85008 355 Daniel Schöningh, Thomas Kühnlein E-Mail: beilagen@op-online.de Übermittlung digitaler Druckunterlagen anzeigen@op-online.de Anzeigen- und Druckunterlagenschluss EXTRA TIPP Gesamtausgabe Mittwoch 14 Uhr EXTRA TIPP Frankfurt Freitag 12 Uhr EXTRA TIPP Taunus u. Offenbach Donnerstag 15 Uhr EXTRA TIPP Hanau Mittwoch 18 Uhr Gelnhäuser Nachrichten Mittwoch 14 Uhr StadtPost 2 Werktage vor Erscheinen 12 Uhr (In den Rubriken für alle Ausgaben Montag, 12 Uhr) Frankfurter Wochenblatt/Taunus Wochenblick Freitag 14 Uhr Hanauer Wochenpost Dienstag 9 Uhr Wetterauer Wochenpost Freitag 12 Uhr Erscheinungsweise Heimat- und Anzeigenzeitungen : 1x wöchentlich Mi. bzw. Do. EXTRA TIPP: 1x wöchentlich Sa. oder So. Frankfurter Wochenblatt, Taunus Wochenblick: 1x wöchentlich, Mi. Hanauer Wochenpost : 1x wöchentlich, Mi. oder Do. Gelnhäuser Nachrichten: 1x wöchentlich Sa. Verlagsbüros Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Nielsen IIIb + IV Egberts und Goralczyk OHG VBS Verlagsbüro Süd Glauner & Partner Weinsbergstraße 190 GmbH Dachauer Straße 37a 50825 Köln 85232 Feldgeding Tel. (02 21) 70 90 43-0, Tel. (0 81 31) 3 76 60-0, Fax (02 21) 70 90 43-10 Fax (0 81 31) 3 76 60-25 info@zeitungsteam-koeln.de info@vbs-feldgeding.de www.zeitungsteam-koeln.de www.verlagsbuero-sued.de 3
Zahlungsbedingungen / Rabatte / Technische Angaben Zahlungsbedingungen / Rabatte / Technische Angaben Bankverbindung berücksichtigen. Ab einem Rastertonwert von über 40% ist ein Zuwachs mit 22% zu berücksichtigen. Farb- Städtische Sparkasse Offenbach addition für 4c max. 230%. IBAN: DE 48 5055 0020 0002 2838 32 SWIFT-BIC: HELADEF1OFF Grundschrift für Anzeigen: Open Sans 7,3 Punkt Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Format: Das Dokument der digitalen Anzeige ist in gesetzlichen Mehrwertsteuer. Höhe und Breite im gleichen Format anzulegen, das Agenturvergütung: 15% für Anzeigen und Beilagen auf später auch gedruckt werden soll. die Grundpreise Anzeigenrichtigkeit/Farbwiedergabe/Farbaufbau: Rabatte Für Farbwiedergabe und Textinhalte kann keine Gewähr- leistung übernommen werden. Computer-Farb-simu- Mengenstaffel: lationen entsprechen ggf. nicht den gedruckten Farb- ab 3.000 mm: 5% standards. Schmuckfarben werden aus der EURO-Skala ab 5.000 mm: 10% aufgebaut. Für die Farbseparation werden die Werte des ab 10.000 mm: 15% Farbherstellers verwendet. Geringe Farbabweichungen ab 20.000 mm: 20% sind drucktechnisch bedingt und kein Grund zur Rekla- ab 30.000 mm: 21% mation. Fordern Sie gegebenenfalls unseren Muster- ab 40.000 mm: 22% ab 60.000 mm: 23% druck für die Umsetzung von Schmuckfarben an. ab 80.000 mm: 24% Datenträger: Es können alle gängigen Datenträger ver- ab 100.000 mm: 25% wendet werden. ab 150.000 mm: Einzelkalkulation Malstaffel: Digitale Datenanlieferung: ab 12 Anzeigen: 10% Nach den Standardisierungsbestimmungen der IFRA. ab 24 Anzeigen: 15% Hier: ISO 12647-3 ab 52 Anzeigen: 20% Dateiformate: EPS und PS (Postscript Level II und III) mit Anzeigen unter 20 mm Gesamtgröße sind nicht rabatt- eingebundenen Schriften oder alternativ in Pfade um- fähig. Für Beilagen ab 500.000 Exemplaren erfolgt Ein- gewandelt. zelkalkulation. Das vereinbarte Volumen muss innerhalb PDF (ab Version 1.6), TIFF. Original- /offene Dateien auf von 12 Monaten abgenommen werden. Anfrage. Technische Angaben Was Sie noch wissen sollten: EPS: Schriften einbetten oder die Schriften in Kur- Zeitungsseiten-Format: (kein Anschnitt möglich) ven(Pfade, Zeichenwege) umwandeln. Postscript: keine separierten Postscript-Dateien, alle Schriften einbetten. Tabloid/Halbformat: 250 mm breit x 350 mm hoch Keine JPG-Komprimierung, kein DCS-Format verwen- den. PDF-Dateien im Format PDF/X-3 erzeugen. TIFF: Satzspiegel: Keine LZW-Komprimierung verwenden. Bitte achten Sie StadtPost, EXTRA TIPP, Frankfurter Wochenblatt, auf die korrekte Schreibweise der verwendeten HKS- Farben, diese muss wie folgt sein: HKS 08 Z (bitte genau Taunus Wochenblick, Hanauer Wochenpost: so angeben, mit Leertaste!) Keine Haarlinien verwen- Tabloid/Halbformat: 225,75 mm breit x 322 mm hoch den! Mindestlinienstärke = 0,31 pt Panoramaseite: Farbprofil: ISOnewspaper26v4.icc Tabloid/Halbformat: 470 mm breit x 322 mm hoch Datenübermittlung: Zu jeder übermittelten Anzeige Spaltenzahl: sind folgende Auftrags-Informationen erforderlich: Anzeigen- und Textteil: Halbformat: 5 Spalten Kunde, Auftraggeber, Ausgabe, Erscheinungstermin, Anzeigenformat, Farbigkeit, Art der Datei, Erstellungs- Spaltenbreite: programm, Ansprechpartner für Rückfragen, Kopie der 1sp = 42,75 mm 2sp = 88,50 mm 3sp =134,25 mm Anzeige zur Kontrolle. Ohne diese Angaben haftet der 4sp =180,00 mm 5sp =225,75 mm Zwischenschlag 3 mm Verlag nicht für den ordnungsgemäßen Abdruck der Anzeige. Druckverfahren: Rollenoffset Zeitungsdruck E-Mail: anzeigen@op-online.de Tonwertumfang für Rasteraufnahmen: Hotline für technische Fragen: Tel. (069) 8 50 08-949, Lichtpunkt: 10%; Tiefenpunkt: 85%; eine Tonwertzu- Mo.–Fr. von 8 bis 17 Uhr nahme von 18% ist bis zum 40%igen Rastertonwert zu 4
Verbreitungsgebiet Wochenmitte Verbreitungsgebiet Wochenmitte Friedrichsdorf Bad Homburg Nidderau Glashütten Oberursel Ronneburg Schöneck Königstein Kronberg Bruchköbel Neuberg Niederdorfelden Langenselbold Bad Schwalbach F-Bergen-Enkheim Erlensee Eppstein Soden Eschborn Maintal F-Fechenheim Sulzbach FrankfurtF-Bornheim Rodenbach Mühlheim Hanau Hofheim Main Offenbach Kriftel F-Sachsenhausen Obertshausen Großkrotzenburg Hattersheim Neu-Isenburg Hainburg Heusenstamm Seligenstadt Dreieich Flörsheim Kelsterbach Langen Dietzenbach Rodgau Mainhausen Aschaffenburg Rödermark Mörfelden- Egelsbach Babenhausen Walldorf Messel Erzhausen Münster Schaafheim Dieburg Darmstadt Groß-Zimmern Roßdorf Groß-Umstadt Reinheim Regionalausgabe Frankfurt Otzberg Hanauer Wochenpost Regionalausgabe Taunus Regionalausgabe Offenbach inkl. Dieburg 5
Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenmitte Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenmitte Lokalausgabe ET Auflage Bezirksausgabe StadtPost Offenbach Mi 47.900 Heimatbote Obertshausen Do 13.150 StadtPost Mitte StadtPost Mühlheim Do 11.220 Auflage 80.920 StadtPost Heusenstamm Mi 8.650 Regionalausgabe Offenbach inkl. Dieburg StadtPost Dreieich Do 18.110 StadtPost Langen/Egelsbach/ Do 22.250 StadtPost West Auflage 252.610 Erzhausen Auflage 57.420 RegioPLUS Offenbach/Dieburg/Hanau StadtPost Neu-Isenburg Do 17.060 Seligenstädter Heimatblatt Mi 20.930 Auflage 359.870 Rodgau-Post Do 18.120 StadtPost Ost 12.340 Auflage 61.900 StadtPost Dietzenbach Do StadtPost Rödermark Do 10.510 Dieburger Anzeigenblatt Mi 42.880 StadtPost Dieburg Auflage 52.370 Gesamtausgabe Wochenmitte StadtPost Babenhausen Mi 9.490 Auflage 784.690 Hanau Stadt Mi 44.380 Hanauer Wochenpost Auflage 107.260 Hanau Land-West Mi 26.080 Hanauer Wochenpost Auflage 107.260 Maintal Mi 22.010 Hanau Land-Ost Mi 14.790 Bornheimer Wochenblatt Mi 32.310 Frankfurter Wochenblatt Ost Der Bergen-Enkheimer/ Mi 14.230 Auflage 46.540 Fechenheimer Anzeiger Regionalausgabe Frankfurt Sachsenhäuser Wochenblatt Mi 25.990 Frankfurter Wochenblatt Süd Auflage 265.840 Auflage 44.400 Frankfurt Niederrad/Schwanheim Mi 18.410 RegioPLUS Frankfurt & Taunus Keine Lokalausgabe Mi 62.930 Frankfurter Wochenblatt Mitte Auflage 424.820 Keine Lokalausgabe Mi 55.880 Frankfurter Wochenblatt West Keine Lokalausgabe Mi 56.090 Frankfurter Wochenblatt Nord Keine Lokalausgabe Mi 69.220 Taunus Wochenblick Hochtaunus Regionalausgabe Taunus Auflage 158.980 Keine Lokalausgabe Mi 89.760 Taunus Wochenblick Maintaunus 6
30% Kombirabatt* Anzeigenpreise Wochenmitte Anzeigenpreise Wochenmitte auf günstigere oder preisgleiche Ausgaben Grundpreis Rubrikenpreis** Lokalausgabe 1,78 € nicht buchbar Bezirksausgabe 2,50 € 2,25 € Regionalausgabe Taunus 4,25 € 3,83 € Regionalausgabe Offenbach 7,75 € 6,98 € Regionalausgabe Frankfurt 7,75 € 6,98 € RegioPlus Offenbach+Hanau 8,26 € 7,43 € RegioPlus Frankfurt+Taunus 8,26 € 7,43 € Gesamtausgabe Wochenmitte 16,51 € 14,86 € **Für Stellenmarkt, KFZ-Markt, Immobilien, Reise, Veranstaltungen und alle weiteren Rubriken Auflagen entsprechen Verlagsangaben. *Voraussetzung für die Gewährung des Kombirabattes ist die Schaltung eines identischen Anzeigenmotives in allen belegten Ausgaben innerhalb von 7 Tagen. Das Nachbilden bestehender Ausgabenkombinationen durch Zusammenfassen der entsprechenden Einzelausgaben unter Gewährung des Kombirabatts ist nicht möglich. 7
Verbreitungsgebiet Wochenende Verbreitungsgebiet Wochenende Birstein Rosbach Niddatal Wöllstadt Nidderau Wächtersbach Friedrichsdorf Hammersbach Bad Homburg Ronneburg Bad Orb Glashütten Oberursel Karben Neuberg Langen- Schöneck selbold Kronberg Königstein Bad Vilbel Bruchköbel Steinbach Niederdorfelden Linsengericht Jossegrund Bad Soden Maintal Erlensee Eppstein Eschhorn Gelnhausen Kelkheim Schwalbach Frankfurt Rodenbach Sulzbach Hanau Liederbach Mühlheim Groß- krotzen- Hofheim Offenbach burg Kahl Alzenau Kriftel Obertshausen Hainburg Neu-Isenburg Hattersheim Heusenstamm Karlstein Flörsheim Rodgau Dreieich Hochheim Aschaffenburg Dietzenbach Mainhausen Mörfelden- Raunheim Walldorf Langen Rödermark Rüsselsheim Egelsbach Babenhausen Eppertshausen Stockstadt Messel Erzhausen Münster Schaaf- heim Dieburg Roßdorf Groß- Umstadt Reinheim Otzberg Regionalausgabe Frankfurt Regionalausgabe Taunus Regionalausgabe Offenbach inkl. Dieburg Gelnhäuser Nachrichten GELNHÄUSER GN NACHRICHTEN Wetterauer Wochenpost Regionalausgabe Hanau 8
Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenende Rhein-Main EXTRA TIPP Auflagenzahlen Anzeigenblätter Wochenende Rhein-Main EXTRA TIPP Lokalausgabe ET Auflage Bezirksausgabe Keine Lokalausgabe Sa 70.900 Offenbach West Regionalausgabe Offenbach Auflage 263.910 Sa 79.040 Offenbach Mitte RegioPLUS Offenbach & Hanau Auflage Sa 60.990 Offenbach Ost Sa 52.980 Offenbach Dieburg 426.680 Hanau Stadt Sa 44.260 Gesamtausgabe Wochenende Auflage Hanau Maintal Sa 22.010 Hanau West Sa 26.000 Hanau Auflage 162.770 857.720 Hanau Ost Sa 14.790 Gelnhäuser Nachrichten Do 55.710 Keine Lokalausgabe So 63.150 Frankfurt Mitte RegioPLUS Frankfurt & Taunus Auflage Regionalausgabe Frankfurt So 56.520 Frankfurt Nord So 45.520 Frankfurt Ost Auflage 266.720 So 55.890 Frankfurt West 431.040 So 45.640 Frankfurt Süd Keine Lokalausgabe Sa 68.700 Hochtaunus Regionalausgabe Taunus Auflage 164.320 Sa 95.620 Maintaunus Keine Lokalausgabe Mi 58.470 Wetterauer Wochenpost 9
30% Kombirabatt* Anzeigenpreise Wochenende Anzeigenpreise Wochenende auf günstigere oder preisgleiche Ausgaben Grundpreis mm Rubrikenpreis** Lokalausgabe 1,78 € nicht buchbar Bezirksausgabe 2,50 € 1,88 € Wetterau Wochenpost 2,29 € nicht buchbar Regionalausgabe Taunus 4,25 € 3,19 € Regionalausgabe Offenbach 7,75 € 5,81 € Regionalausgabe Frankfurt 7,75 € 5,81 € RegioPlus Offenbach+Hanau 8,26 € 6,20 € RegioPlus Frankfurt+Taunus 8,26 € 6,20 € Gesamtausgabe Wochenende 16,51 € 12,38 € **Für Stellenmarkt, KFZ-Markt, Immobilien, Reise, Veranstaltungen und alle weiteren Rubriken Auflagen entsprechen Verlagsangaben. *Voraussetzung für die Gewährung des Kombirabattes ist die Schaltung eines identischen Anzeigenmotives in allen belegten Ausgaben innerhalb von 7 Tagen. Das Nachbilden bestehender Ausgabenkombinationen durch Zusammenfassen der entsprechenden Einzelausgaben unter Gewährung des Kombirabatts ist nicht möglich. 10
Festformate / TOP Platzierung Festformate Format 1/1 Seite 1/2 Seite 1/4 Seite 1/8 Seite 1/10 Seite Einspalter 5sp/ 5sp/ 5sp/ 2sp/ 3sp/ 2sp/ 2sp/ 1sp/ 322 mm 160 mm 80 mm 200 mm 80 mm 120 mm 80 mm 80 mm Lokalausgabe 2.006,06 € 1.068,00 € 569,60 € 569,60 € 363,12 € 363,12 € 256,32 € 142,40 € Bezirksausgabe 2.817,50 € 1.500,00 € 800,00 € 800,00 € 510,00 € 510,00 € 360,00 € 200,00 € Regionalausgabe 8.734,25 € 4.650,00 € 2.480,00 € 2.480,00 € 1.581,00 € 1.581,00 € 1.116,00 € 620,00 € Offenbach (inkl. Dieburg) Regionalausgabe 8.734,25 € 4.650,00 € 2.480,00 € 2.480,00 € 1.581,00 € 1.581,00 € 1.116,00 € 620,00 € Frankfurt Regionalausgabe 4.789,75 € 2.550,00 € 1.360,00 € 1.360,00 € 867,00 € 867,00 € 612,00 € 340,00 € Taunus RegioPLUS 9.309,02 € 4.956,00 € 2.643,20 € 2.643,20 € 1.685,20 € 1.685,20 € 1.189,44 € 660,80 € Offenbach & Hanau RegioPLUS 9.309,02 € 4.956,00 € 2.643,20 € 2.643,20 € 1.685,20 € 1.685,20 € 1.189,44 € 660,80 € Frankfurt & Taunus Gesamtausgabe 18.606,77 € 9.906,00 € 5.283,20 € 5.283,20 € 3.368,04 € 3.368,04 € 2.377,44 € 1.320,80 € TOP Platzierung Format Titelkopf Titelfuß Rückseite 1sp/ 2sp/ 70mm/ 5sp/ 2sp/ 2sp/ 1sp/ 5sp/ 80 mm * 80 mm ** 50mm *** 80 mm 80 mm 80 mm 80 mm 322 mm Lokalausgabe 213,60 € 384,48 € 213,60 € 854,40 € 544,68 € 384,48 € 213,60 € 2.407,27 € Bezirksausgabe 300,00 € 540,00 € 300,00 € 1.200,00 € 765,00 € 540,00 € 300,00 € 3.381,00 € Regionalausgabe 930,00 € 1.674,00 € 930,00 € 3.720,00 € 2.371,50 € 1.674,00 € 930,00 € 10.481,10 € Offenbach (inkl. Dieburg) Regionalausgabe 930,00 € 1.674,00 € 930,00 € 3.720,00 € 2.371,50 € 1.674,00 € 930,00 € 10.481,10 € Frankfurt Regionalausgabe 510,00 € 918,00 € 510,00 € 2.040,00 € 1.300,50 € 918,00 € 510,00 € 5.747,70 € Taunus RegioPLUS 991,20 € 1.784,16 € 991,20 € 3.964,80 € 2.527,56 € 1.784,16 € 991,20 € 11.170,82 € Offenbach & Hanau RegioPLUS 991,20 € 1.784,16 € 991,20 € 3.964,80 € 2.527,56 € 1.784,16 € 991,20 € 11.170,82 € Frankfurt & Taunus Gesamtausgabe 1.981,20 € 3.566,16 € 1.981,20 € 7.924,80 € 5.052,06 € 3.566,16 € 1.981,20 € 22.328,12 € * nur Wochenblatt/-blick, WOPO ** nur StadtPost und Dieburger Anzeigenblatt *** nur Rhein-Main EXTRA TIPP 11
Online Preisliste Online Preisliste E-Mail: onlineverkauf@op-online.de op-online.de + hanauer.de + da-imnetz.de extratipp.com + frankfurter-wochenblatt.de Display-Formate + TKP (Preis pro 1.000 Einspielungen) Angaben in Pixel Rubrik ROS* Wallpaper 40,00 € 30,00 € 728 x 90 + 160/200 x 600 Billboard 40,00 € 30,00 € 800 x 250 Skyscraper, inkl. 30,00 € 22,50 € Sticky 160/300 x 600 Halfpage-Ad 30,00 € 22,50 € 160/600 Hinweis: Ausspielung in Artikeldetailseiten rechts neben dem Inhalt. Content Ad 20,00 € 15,00 € 468 x 250 Rectangle 17,00 € 12,00 € 300 x 250 Mobile Rectangle 20,00 € 15,00 € 300 x 250 Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzlicher MWSt. * ROS betrifft nur www.op-online.de 12
Beilagen Beilagen Preise Die Preise gelten für Belegungen kompletter PLZ oder Touren. Mindestauflage 5.000 Exemplare. Kleinere Auflagen sind per Einzelkalkulation möglich. Beilagen bis Grundpreis pro 1000 20g 70,00 € 30g 79,00 € 40g 88,00 € 50g 97,00 € 60g 106,00 € 70g 115,00 € 80g 124,00 € jede weitere 10g 9,00 € Top-Belegungsmöglichkeiten: Hohe Vertriebsqualität: • Belegung auf PLZ-Ebene • Größtmögliche Haushaltsabdeckung • Viele Orte/Ortsteile einzeln buchbar • Verarbeitung und Zustellung aus einer • Detaillierte Aufstellung auf Anfrage Hand • Verteilung von Positiv-Aufklebern an Werbeverweigerer Geo-Marketing: • Verteilung auf Basis der Zustellbezirke • Optimiert nach Zielgruppenquote Planungsunterlagen: i Ausführliche Unterlagen für die Beilagenstreuung mit entsprechendem Kartenmaterial erhalten Sie auf Anfrage. Gerne auch per E-Mail als Datei. Tel.: 069 85008 355 E-Mail: beilagen@op-online.de Umkreisplanung: Zuschlag für Belegungen unterhalb einer Tour: Die Verteilung erfolgt nach Kundenvor- 5,00 € pro Tausend für den gesamten Auftrag, gabe (z.B. feste Auflage pro Standort oder mindestens jedoch 50,00 €. Zuschlag für Bele- fester Radius um den Standort.) Je nach gung nach Geomarketing- oder Umkreis-Planung: Vorgabe kann der Zuschlag für Belegung 10,00 € pro Tausend. unterhalb einer Tour anfallen. 13
Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen Anlieferung und Buchungsschluss Fehlmengen und/oder überzählige Mengen bzw. Buchungsschluss: 5 Werktage vor Erscheinungstermin. Fehler in der Beschaffenheit werden erst beim Ein- Spätester Anlieferungsschluss: legen festgestellt! Bei der Errechnung der Stückzahl • Tages- und Abozeitungen: ist ein Verarbeitungszuschuss von 1,5% zu berück- 3 Werktage vor Erscheinungstermin, 12 Uhr; sichtigen. Darüber hinausgehende überzählige Bei- • Anzeigenzeitungen Wochenmitte: Freitags vor Er- lagen werden nach Auftragsabwicklung vernichtet. scheinungstermin, 10 Uhr; Warenproben können nicht beigelegt werden. Wer- • Anzeigenzeitungen Wochenende: Mittwochs vor Er- den während der Produktion technische Mängel bei scheinungstermin, 12 Uhr; den Prospekten festgestellt, die eine Verarbeitung unmöglich machen, wird die volle Auflage berechnet. frühestens für alle Titel 10 Kalendertage vor Erschei- nungstermin. Angaben Lieferschein: Auftraggeber, Anlieferung und Verpackung Kunde, Objekt (Ausgabe/n), Beilagentermin/e, Liefer- Auf Europaletten mit Schutzverpackung, nicht ge- menge, Palettenzahl, Absender, Empfänger. Der Auf- bündelt, lagenweise versetzt. Bei Anlieferung in an- traggeber trägt die Kosten, die durch nicht terminge- derer Form, wird bei größeren Mengen der erhöhte rechte u. unsachgemäße Anlieferung der Beilagen od. Aufwand für die Vorbereitung zur Weiterverarbei- Stornierung nach Rücktrittstermin entstehen. tung mit einem Stundensatz von 24 Euro berechnet. Unterscheiden sich Prospekte einer Anlieferung nur Letzter Rücktrittstermin durch verschiedene Adresseindrucke, müssen diese 5 Werktage vor Erscheinen. Zum Zeitpunkt der Stor- eindeutig erkennbar voneinander getrennt sein. nierung bereits entstandene Kosten trägt der Auf- traggeber. Erfolgt das Storno nach Erstellung der Ver- Technische Angaben sandpapiere, wird die Beilage komplett berechnet. Mindestformat: DIN A6 (105x148mm) - Formate klei- (Stornotermine: Anzeigenblätter Wochenmitte Mo ner DIN A5 müssen an Hand von geeigneten Mustern 13:00 Uhr, Anzeigenblätter Wochenende Do 13:00 Uhr, vorab auf Verarbeitbarkeit geprüft werden. Maximal- Offenbach-Post und Dieburger Anzeiger: 2 Werktage format (Falz an der langen Kante): Offenbach-Post, vor ET 13 Uhr.) StadtPost, EXTRA TIPP: (BxH) 245 mm x 345 mm. Größere Beilagen sind möglich und müssen auf das Einlagerungsgebühr Höchstformat gefalzt werden. Bei Anlieferung früher als 10 Tage vor Erscheinungster- Preise für Falzen und abweichende Anlieferungster- min pro Palette u. Kalendertag 1 EUR. mine auf Anfrage. Einzelblätter im Format A4 müssen ein Papiergewicht von 120 g/m2 aufweisen. Wird die- Anlieferungsanschrift ses Gewicht unterschritten, muss die Beilage auf A5 Pressehaus Bintz-Verlag (Offenbach-Post, Anzeigen- gefalzt werden. blätter): Beilagen über 100 g auf Anfrage. Angeklebte Pro- Pressehaus Bintz-Verlag, Waldstraße 226, 63071 Offen- dukte (Postkarten u.ä.) sind grundsätzlich innen an- bach zubringen. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- od. Mittelfalz verarbeitet sein. Verlag Hanauer Anzeiger (Hanauer Anzeiger, Hanauer Wochenpost, EXTRA TIPP Hanau): Es gelten die technischen Richtlinien für die Beschaf- Pressehaus Bintz-Verlag für Hanauer Anzeiger, Wald- fenheit von Fremdbeilagen des Bundesverbandes straße 226, 63071 Offenbach Druck e.V. von 2014. Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. 8 bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr. Anlieferung für beide Verlage: physikalische Tren- nung je Verlag mit separaten Lieferschein Sonstige Angaben Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage eines Musters das spätestens 5 Werktage vor Erscheinen in 5-facher Ausfertigung vorliegen muss bindend. Beilagen dür- fen keine Fremdanzeigen enthalten und in Umbruch u. Druck nicht zeitungsähnlich sein. Kein Auftragsbe- standteil: Zusicherung von Konkurrenzausschluss, Al- leinbelegung und kostenlosen Beilagenhinweis (bei Entfall des Beilagenhinweis entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung). Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrags vor, wenn Beilagen für zwei od. mehr Firmen werben. Die ordnungsgemäße Anfertigung/Auszählung der Bei- lagen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen Print Allgemeine Geschäftsbedingungen Print 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allge- serlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Ab- meinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über druck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte an- 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung in- gemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzei- nerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuru- ge erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber fen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig- Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der machung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Ver- ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzei- tragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch ge innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgeru- bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; fen und veröffentlicht wird. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leis- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, tung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor- innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 ge- hersehbaren Schadens und auf das für die betreffen- nannten Frist auch über die im Auftrag genannte de Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzuru- Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen fen. bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Ver- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die letzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrag- von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, geber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflich- seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge- ten, den Unterschied zwischen dem gewährten und hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unbe- Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung rührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrläs- im Risikobereich des Verlages beruht. sigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr- Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzei- lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren gen-Millimeter einbezogen. Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenent- 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen geltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier Wo- oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt chen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Num- BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten werden. Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubri- geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik ab- für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. gedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Verein- Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die barung bedarf. ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeab- 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens zuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzei- 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, gen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redak- so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche tionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Der für die wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist in- Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahme- nerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Emp- menge ein. fang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, so- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch fern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge- oder der technischen Form nach einheitlichen, sach- währt. lichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel- und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Ver- nach Vorlage eines Musters der Beilage und des- lag berechtigt, auch während der Laufzeit eines An- sen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format zeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zah- Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken lungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht ange- dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab- nommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem hängig zu machen. Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. und einwandfreie Druckunterlagen oder der Bei- Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags wer- lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- den Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollstän- kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunter- dige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht lagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üb- rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die liche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck- Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. unterlagen gegebenen Möglichkeiten. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unle- Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünsch- 15
Allgemeine Geschäftsbedingungen Print Allgemeine Geschäftsbedingungen Print te oder zu vertretende erhebliche Änderungen ur- c. Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige sprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf- Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen auf- traggeber zu tragen. geführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgaben- 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Ab- kombination ein besonderer Anzeigenabschluss schluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamt- Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamt- ausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirks- durchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden ausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenab- Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere schluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Be- unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur rechnung der Jahres-mm-Summe nur die ein- dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, fache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres- 20%, 100.000 Exemplaren 15%, 500.000 Exemplaren Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über Sco- 10%, bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5% re Media oder andere nationale Vermarkter ge- beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preis- schalteten Anzeigen werden bei der Gewährung minderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Ver- von Rabatten durch den Verlag nicht berücksich- lag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage tigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Vo- so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor lumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errech- konnte. neten Streckenpreise sind nicht weiter abschluss- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Ver- rabatt-, jedoch AE-provisionsfähig. wahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote d. Der Werbungtreibende hat rückwirkend An- die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein- spruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme schreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer- von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechen- den nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. den Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wo- Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der chen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht Preisliste zu einem Nachlass von vornherein be- abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterla- rechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nach- gen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet lass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Mo- zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertre- nats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht ter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden wird. Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auf- e. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und traggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages ver- entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Wei- pflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröf- terleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall fentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maß- 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforde- gabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. rung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht f. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für des Auftrags. die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und 20. Erfüllungsort ist Offenbach. Im Geschäftsverkehr mit Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermö- die diesen aus der Ausführung des Auftrages ge- gen ist bei Klagen Gerichtsstand Offenbach. Soweit gen den Verlag erwachsen. Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren gel- g. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsan- tend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichts- zeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Wer- stand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist bungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Druck- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auf- legung der nächstfolgenden Anzeige auf den traggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftrag- Verlages bleibt unberührt. geber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge- h. Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen wöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des des im Verbreitungsgebiet (siehe Karte Seite 5) Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Ver- ansässigen Handels und Handwerks, worunter lages vereinbart. auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, 21. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages werden zum Ortspreis berechnet. Verkaufsagen- a. Sämtliche Aufträge werden regelmäßig jeweils im turen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassun- Namen und für Rechnung der Pressehaus Bintz Ver- gen von überregionalen Verkaufsorganisatio- lag GmbH & Co. KG angenommen und abgewickelt. nen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind Abweichend hiervon kann die Auftragsannahme keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der bei einzelnen Aufträgen und abhängig von der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat beauftragten Ausgaben-Nummer auch im Namen ausschließlich der Verlag. Auf den Ortspreis kann und für Rechnung der Firma Dieburger Anzeiger keine Mittlervergütung gewährt werden. der An- GmbH & Co. KG, Mühlgasse 3, 64807 Dieburg, oder zeige. der Hanauer Anzeiger GmbH & Co. KG, Donaustra- i. Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und ße 5, 63452 Hanau, erfolgen. Maßgeblich ist jeweils mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für die in der Rechnung angegebene Firma. Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und b. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und abweichende Preise vereinbart werden. Auch im Abbestellungen übernimmt der Verlag für Über- übrigen behält sich der Verlag die Gewährung mittlungsfehler keine Haftung. von Rabatten vor. 16
Allgemeine Geschäftsbedingungen Print Allgemeine Geschäftsbedingungen Online j. Für die Belegung einer Kombination ist eine ein- Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei heitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außer- denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts be- dem wird die Erscheinung in der gleichen Kalen- teiligt sind. derwoche zugrunde gelegt. u. Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen k. Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspie- und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zu- gelhöhe berechnet. sätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zwei- l. Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind felsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Ver- vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftragge- braucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b ber zugrunde gelegten Bedingungen von den All- BGB) – mit genauer Angabe des Textes oder der gemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingun- Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei gen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen Beilagenaufträgen wenigstens 5 Werktage vor des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestel- sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den lungen gehen gegebenenfalls bereits entstan- Verlag schriftlich widerspricht. dene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu v. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Lasten des Auftraggebers. dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheint. m. Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen w. Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher- wird der auf die streitgegenständliche Forderung schlichtungsstelle teilzunehmen. gewährte Nachlass wieder belastet. x. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung n. Eine Provision wird nur an die vom Verlag an- elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstan- erkannten Werbemittler vergütet. Vorausset- den. zung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom 22. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druck- Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen unterlagen auch von ihm geliefert werden. Die a. Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Werbungsmittler und Werbeagenturen sind ver- Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CDROM), pflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. und Abrechnungen mit den Werbungtreiben- ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden. den an die Preisliste des Verlages zu halten. Die b. Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise Abweichung des Kunden von den Empfehlungen weitergegeben werden. Für die Vermittlung von des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mitt- Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Di- lungsvergütung nicht bezahlt. gitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), o. Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäfts- führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, ins- bedingungen treten die neuen Bedingungen besondere zu keinem Preisminderungsanspruch. auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. c. Für die Übertragung von digital übermittelten p Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien von Sammelanzeigen abzulehnen. mit inkludierten Schriften verwendet werden, also q. Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich kei- oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauf- ne Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Datei- trag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausge- en, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, Quark- führt werden, der mit dem Auftraggeber verein- XPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können bart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/ d. Bei Übermittlung von mehreren zusammenge- Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Aus- hörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu gleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemein- insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen samen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. ge- Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als speichert werden. an dem vereinbarten Termin. e. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzei- r. Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungs- gen können nur mit einem auf Papier gelieferten ansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungs- oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach ein- rechte geltend machen, insbesondere keinen Preis- gelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst minderungsanspruch. dann, wenn die Beilage in mindestens 10% der f. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung Auflage fehlt. von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass s. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Über- die übermittelten Dateien frei von evtl. Computer- prüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gut- viren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm über- schriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. mittelten Datei Computerviren, wird diese Datei Reklamationen müssen innerhalb von vier Wo- sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus An- chen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke sprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Ver- sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in braucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch BGB) – geltend gemacht werden, ansonsten gel- den Kunden infiltrierten Computerviren dem Ver- ten sie als akzeptiert. lag Schäden entstehen. Stand: 01.01.2021 t. Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusam- menschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammen- schluss verschiedener selbständiger hoheitlicher 17
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Allgemeine Geschäftsbedingungen Online 1. Werbeauftrag erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Mona- 1.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemei- ten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht nen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über wird. Bei Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass. die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbe- 3.3 Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der schaltungen eines Werbungtreibenden („Auftrag- Online-Werbemittel werden vom Anbieter nach gebers“) in einem Onlinedienst zum Zweck der Möglichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom von mehr als einem Werbungtreibendem innerhalb Anbieter nicht zu vertretenden Umständen wie eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schrift- z.B. technischen Störungen nicht zum vereinbar- lichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinba- ten Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist rung. der Anbieter berechtigt, die Online-Präsentation 1.2 Sämtliche Aufträge werden regelmäßig jeweils im des Werbemittels vorzuverlegen oder nachzu- Namen und für Rechnung des Pressehaus Bintz Ver- holen. Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis lag GmbH & Co. KG angenommen und abgewickelt. gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur un- Abweichend hiervon kann die Auftragsannahme erhebliche Verschiebung der Online-Präsentation bei einzelnen Aufträgen und abhängig von dem handelt. beauftragten Online-Dienst auch im Namen und 3.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt wer- für Rechnung der Dieburger Anzeiger GmbH & Co. den; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Kon- KG, Mühlgasse 3, 64807 Dieburg oder der Hanau- kurrenten des Auftraggebers während des glei- er Anzeiger GmbH & Co. KG, Donaustraße 5, 63452 chen Zeitraums und auf derselben Internetseite Hanau, erfolgen. Werbung schalten. a. Bei fernmündlich aufgegebenen Werbemittel, Ter- min- und Online-Dienste-Änderungen, Textkorrek- 4. Platzierung turen und Abbestellungen übernimmt der Verlag 4.1 Die Aufnahme von Werbemitteln auf bestimm- für Übermittlungsfehler keine Haftung. ten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt 1.3 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die All- dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass gemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preis- die Werbemittel an einer bestimmten Stelle er- liste des Anbieters, die einen wesentlichen Ver- scheinen soll, und dies vom Anbieter schriftlich tragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger oder in Textform bestätigt worden ist. Rubrizierte Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftrag- Werbemittel erscheinen in der jeweiligen Rubrik, gebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bedarf. übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei 4.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf On- für die Platzierung der Werbemittel zugrunde line-Medien und andere Medien beziehen, gelten liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien platziert. Ist ein solches Einverneh- für das betreffende Medium entsprechend. men nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entschei- 2. Vertragsschluss, Kündigung det der Anbieter nach billigem Ermessen unter 2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätz- des Auftraggebers über die Platzierung. Eine Um- lich durch schriftliche oder durch eE-mail erfolgen- platzierung des Werbemittels innerhalb des ver- de Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei einbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu- Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird. grunde. 2.2 Aufträge durch Werbungsmittler und Werbeagen- 5. Kenntlichmachung von Werbemitteln turen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Werbemittel werden vom Anbieter durch Zusätze Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rech- als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Plat- nung angenommen. zierung oder aufgrund der Gestaltung des Wer- 2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bemittels dessen werbliche Absicht nicht deutlich bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. genug hervorgeht. 3. Abwicklung der Aufträge 6. Ablehnungsbefugnis 3.1 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auf- Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge we- traggebers zum Abruf einzelner Werbemittel ein- gen ihres Inhalts, der Herkunft oder der tech- geräumt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die nischen Form nach einheitlichen, sachlich ge- gebuchten Schaltzeiten so rechtzeitig abzurufen, rechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu dass sie innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behörd- abgewickelt werden können. Wird das Recht zum liche Bestimmungen oder die guten Sitten ver- Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt stößt oder die Veröffentlichung der Werbung für der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung einzelne Werbemittel im Rahmen eines Abschlus- bleibt hiervon unberührt. ses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auf- 3.2 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die traggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hin- der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der aus kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge- nachträglich Änderungen der Inhalte in der Wer- währten und dem der tatsächlichen Abnahme ent- bung selbst beziehungsweise hinter der Werbung sprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten; oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und dies gilt insbesondere auch, wenn die gebuchten hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser PageImpressions nicht erreicht wurden. Der Auf- Ziffer erfüllt werden. traggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen 7. Datenanlieferung Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres 7.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anliefe- entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der rung einwandfreier und geeigneter Werbemittel Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund verantwortlich, die den Vorgaben des Anbieters der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein be- entsprechen. Die Werbemittel müssen spätestens rechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass zwei Werktage vor Beginn der Schaltung ange- 18
Allgemeine Geschäftsbedingungen Online Allgemeine Geschäftsbedingungen Online liefert werden. Entsprechendes gilt für die vom nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hard- Auftraggeber mitzuteilenden Online-Adressen, ware (z.B. Browser) durch Störung der Kommunika- auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht tionsnetze anderer Betreiber oder durch Rechner- ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung ausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) durch eines Werbemittels übernimmt der Anbieter kei- unvollständige und/oder nicht aktualisierte Ange- ne Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des bote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) Werbemittels und der Anspruch des Anbieters oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht auf Zahlung der Vergütung bleibt unberührt. länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) in- 7.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel nerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich länger als einen Monat nach Ende des Schaltzeit- vereinbarten Schaltung andauert. raums aufzubewahren. 9.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen er- 7.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemit- heblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der ge- tel sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder buchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen zu vertretende Änderungen des Werbemittels Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auf- hat der Auftraggeber zu tragen traggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers 9.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffent- 8.1 Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftrag- lichung der Werbung Anspruch auf eine einwand- geber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, freie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rech- dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. te an den Werbemitteln innehat, die zur Online- Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine sich, dem Anbieter die für eine etwaige Abrech- ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene nung mit der GEMA notwendigen Angaben mit- Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung zuteilen. erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber 8.2 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftrag- in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungs- geber die Verantwortung für den Inhalt und die minderung oder Rückgängigmachung des Auf- rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur trags. Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Daten. 9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Aus- überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb führung des Auftrags gegen den Anbieter er- von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung unter wachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Auf- genauer Bezeichnung der Beanstandung schrift- träge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob lich oder in Textform anzuzeigen. Nichtkaufleute durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. haben dem Anbieter offensichtliche Mängel inner- Führt der Inhalt der Werbemittel zur Veröffent- halb von zwei Wochen nach erstmaliger Schaltung lichung einer Gegendarstellung, hat der Auftrag- schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) anzuzei- geber die Kosten der Veröffentlichung nach Maß- gen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so gabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen. entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. 8.3 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Ver- antwortung für den ordnungsgemäßen techni- 10. Haftung schen Zustand der angelieferten Daten. Für Schä- 10.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung den/Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vor- aufgrund von Viren, Würmern, Trojanern oder satz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner anderen Schadensquellen, die in den angeliefer- Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht ten Daten enthalten sind, haftet der Auftragge- für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und ber gegenüber dem Anbieter. Sind etwaige Män- die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im gel bei den Werbe-Unterlagen nicht offenkundig, letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vor- so hat der Auftraggeber bei ungenügender Ver- hersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatz- öffentlichung keine Ansprüche, bleibt jedoch zur ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt 8.4 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtli- auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Scha- che für die Nutzung der Werbung in Online-Medi- dens. en aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen 10.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungs- urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- gehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur dem Umfang nach auf den typischerweise vorher- Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sen- sehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die dung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Daten- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. bank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des 11. Leistungsstörungen Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebe- Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt dingt oder aus technischen Gründen, insbesondere übertragen und berechtigen zur Schaltung mit- wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, tels aller bekannten technischen Verfahren sowie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aller bekannten Formen der Online-Medien. aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus 9. Gewährleistung des Anbieters vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertreten- 9.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vor- den Gründen aus, so wird die Durchführung des hersehbaren Anforderungen eine dem jeweils Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nach- üblichen technischen Standard entsprechende, holung in angemessener und zumutbarer Zeit nach bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsan- Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es spruch des Anbieters bestehen. nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstel- 12. Preisliste len. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwe- 12.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen sentlichen Fehlern. Preisliste des Anbieters abgerechnet. Der Preis ist 9.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der die Vergütung für die Schaltung der Online-Wer- Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er her- bung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich vorgerufen wird durch die Verwendung einer als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten wer- 19
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