Mediadaten Nr. 85 b Gültig ab 1. Januar 2022 - Badische Zeitung
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Mediadaten Nr. 85 b Gültig ab 1. Januar 2022
Freiburg - Nielsen III b
Der
Kleinanzeigenmarkt2 Inhalt
Allgemeine Verlagsangaben 3
Erscheinungsgebiet von schnapp.de / Belegungseinheiten / Auflagen 4
Medienberatung vor Ort 5
Millimeterpreise und Terminkombis 6
Sonderplatzierung erste Seite – Grund- / Ortspreise 7–8
Sonderplatzierung letzte Seite – Grund- / Ortspreise 9 – 10
Rabatte / Chiffregebühren 11
Technische Angaben 12
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge 13 – 15
Widerrufsbelehrung 163 Allgemeine Verlagsangaben
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführung: Wolfgang Poppen, Nadja Poppen,
Thomas Zehnle, Patrick Zürcher, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
Anzeigenleitung: Karsten Bader, verantwortlich
Fon: 07 61 / 4 96-41 00
Fax: 07 61 / 4 96-41 09
Ansprechpartner Fon: 07 61 / 4 96-41 40
für Werbeagenturen: Fax: 07 61 / 4 96-41 48
E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de
Ansprechpartner
für gewerbliche Kunden: E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de
Anzeigenannahme
für Kleinanzeigen: Fon: 0800 / 22 24 22 1
Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto. Bezüglich der Entgeltminde-
rungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Für Gelegen-
heitskunden und Erstaufträge: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort und
Gerichtsstand Freiburg i. Br. Steuer-Nr.: 06384/44007, USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt
Freiburg-Stadt
Bankverbindungen: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN: DE81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX
Deutsche Bank Freiburg
IBAN: DE10 6807 0030 0016 1000 00, BIC: DEUTDE6FXXX
Commerzbank Freiburg
IBAN: DE83 6808 0030 0400 3652 00, BIC: DRESDEFF680
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE50 6005 0101 7438 5052 66, BIC: SOLADEST6004 Erscheinungsgebiet
Wangen
Wangen- Wasselonne Mundolsheim
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Bisch- Achern
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STRASBOURG Kappelrodeck 705 Freiburg, Müllheim,
Kehl Otten- Emmendingen
Entzheim höfen Huzenbach Altensteig
715 Lahr, Offenburg
Molsheim Appenweier
Illkirch- Willstätt
Graffenstaaden
725 Lörrach, Bad Säckingen,
Pfalzgrafen- N
Oberkirch Schwarzwald weiler
Baiersbronn
Geschäftsstellen der
Haiterba
Obernai Offenburg
Oppenau Badischen ZeitungDornstetten
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Belegungseinheiten
Ausgaben- Ausgaben- Verbreitete Ausgaben- Ausgaben- Verbreitete
Nummer Bezeichnung Auflage Nummer Bezeichnung Auflage
Freiburg / Müllheim / Lörrach / Bad Säckingen /
705 79.847 725 35.640
Emmendingen Schwarzwald
Gesamtausgabe
715 Lahr / Offenburg 11.538 701 127.026
schnapp.de
Print-Auflage nach IVW II/21, Mo-Fr gesamt inkl. eZeitung
Erscheinungsweise: donnerstags
Anzeigenschluss: dienstags, 17.00 Uhr5 Medienberatung vor Ort
10 – Freiburg/Breisgau 50 – Ortenau
79098 Freiburg 77933 Lahr
Kaiser-Joseph-Straße 229 Friedrichstraße 8
Fon: 07 61 / 4 96-49 60 Fon: 0 78 21 / 27 87-55 16
E-Mail: freiburg@badische-zeitung.de 0 78 21 / 27 87-55 18
0 78 21 / 27 87-55 53
79189 Bad Krozingen
E-Mail: lahr@badische-zeitung.de
Schwarzwaldstraße 3
Fon: 0 76 33 / 90 88 77-54 33
E-Mail: bad-krozingen@badische-zeitung.de 60 – Kreis Lörrach
79539 Lörrach
79206 Breisach
Marktplatz 5
Rheinstraße 11
Fon: 0 76 21 / 40 38-58 14
Fon: 0 76 67 / 9 46 79-54 37
0 76 21 / 40 38-58 15
E-Mail: breisach@badische-zeitung.de
E-Mail: loerrach@badische-zeitung.de
20 – Kreis Emmendingen 79618 Rheinfelden
79312 Emmendingen Karl-Fürstenberg-Straße 17
Marktplatz 11 Fon: 0 76 23 / 9 68-59 44
Fon: 0 76 41 / 58 09-56 21 E-Mail: rheinfelden@badische-zeitung.de
E-Mail: emmendingen@badische-zeitung.de
79650 Schopfheim
79183 Waldkirch Hauptstraße 78
Schulstraße 6 – 8 Fon: 0 76 22 / 39 92-58 63
Fon: 0 76 81 / 47 79 78-56 56 E-Mail: schopfheim@badische-zeitung.de
E-Mail: waldkirch@badische-zeitung.de
70 – Kreis Waldshut
30 – Markgräflerland 79713 Bad Säckingen
79379 Müllheim Münsterplatz 16
Hauptstraße 70 Fon: 0 77 61 / 92 19-5931
Fon: 0 76 31 / 18 06-5416 E-Mail: bad-saeckingen@badische-zeitung.de
E-Mail: muellheim@badische-zeitung.de
79848 Bonndorf
Martinstraße 5
40 – Schwarzwald Fon: 0 77 03 / 94 01-5406
79822 Titisee-Neustadt E-Mail: bonndorf@badische-zeitung.de
Scheuerlenstraße 2
Fon: 0 76 51 / 2 05-54 06
E-Mail: neustadt@badische-zeitung.de6 Millimeterpreise und Terminkombis
Ortspreise BZschnapp
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Gesamt Freiburg/Müllheim/ Lahr/ Lörrach/Bad Säckingen/
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Grundpreise BZschnapp
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Gesamt Freiburg/Müllheim/ Lahr/ Lörrach/Bad Säckingen/
Ausgabe schnapp.de Emmendingen Offenburg Schwarzwald
pro mm € 6,72 3,44 1,29 2,27
Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.
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& Immobilienmarkt schnapp.de.
Gültig für alle Hauptausgaben BZ & schnapp.de, Abschlussrabattgewährung nur für einen Erscheinungstermin.7 Sonderplatzierungen / erste Seite
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am Donnerstag, 22. 2017 Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229
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➀ ➁ siehe Seite 9 Alle Preise für 4c, zzgl. gesetzl. MwSt.11 Rabatte / Chiffregebühren
Rabatte
Malstaffel: bei Abnahme von mindestens
6 Anzeigen = 5 %
12 Anzeigen = 10 %
24 Anzeigen = 15 %
52 Anzeigen = 20 %
Mengenstaffel: bei Abnahme von mindestens
1.000 mm = 3 %
3.000 mm = 5 %
5.000 mm = 10 %
10.000 mm = 15 %
20.000 mm = 20 %
50.000 mm = 21 %
100.000 mm = 22 %
150.000 mm = 23 %
200.000 mm = 24 %
ab 250.000 mm auf Anfrage
Agenturprovisionen: 15 % auf die Grundpreise
Chiffregebühren
Chiffregebühren: Abholung: € 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
Zusendung: € 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung12 Technische Angaben
Formate und technische Anforderungen
Format: Tabloid (halbes Berliner Format)
Satzspiegel: 189 mm Breite x 285 mm Höhe
Spalten Spaltenbreite
1 Spalte 45 mm
2 Spalten 93 mm
3 Spalten 141 mm
4 Spalten 189 mm
Seiteninhalt: 1.140 mm
Grundschrift Kleinanzeigen (Fließtext) Überschrift: Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt
einspaltig Grundtext: Frutiger 57 Condensed – 8 pt
Druckverfahren: wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset)
Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen ISO-Norm 12647-3
Farben: 4-Farben-Druck (Cyan, Magenta, Yellow, Black)
Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut.
Geringfügige Abweichungen in Farbe und Passer berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Zusatz: 10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für den
Zeitungsdruck aufbereitet wurden, mangelhaften Vorlagen, Fremdsprachen etc.
Digital: Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im Standardformat
PDF/X-4. Weiterführende Informationen zum Erzeugen gültiger PDF/X-4-Dokumente
finden Sie unter: www.pdfx-ready.ch
Ihre digitalen Daten können Sie hochladen unter:
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Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 4013 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
I. Vertragsgrundlagen 3. Der Kunde kann eine Online-only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertrags-
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge laufzeit zu den üblichen Servicezeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall
eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Laufzeit zur Zahlung der vollen Ver-
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Badischen Zeitung, gütung verpflichtet.
in Der Sonntag, in sonstigen von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfol- 4. Es besteht kein Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge.
gend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien und im Online-Rubriken- 5. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässig-
markt auf www.badische-zeitung.de, www.wohnverdient.de und www.schnapp.de. keit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Bei
Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Ver- Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen kann die
teilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in der Badischen Anzeige ganz oder teilweise ohne vorausgehende Benachrichtigung des Kunden
Zeitung und sonstiger Printmedien des Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag). gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt gleichermaßen, wenn in Onlineanzeigen
2. Anzeigeninhalt umfasst sämtliche zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, Cookies oder weitere Instrumente der Datenübermittlung enthalten sind.
gleich ob in Text, Bild, Zeichen, Video, Ton oder sonstiger Darstellungsform. 6. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, Daten für eine Vielzahl von Anzeigen
3. Die Beauftragung und Veröffentlichung von Anzeigen über bzw. auf (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung ab-
www.badische-zeitung.de, www.der-sonntag.de, www.wohnverdient.de geschlossen. Die Kontingente können nur mit einer Frist von drei Monaten zum
und www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag. Monatsende gekündigt werden, wobei die Kündigung erstmals zum Ablauf des
4. Auftragnehmer und Vertragspartner für alle Aufträge ist: Badischer Verlag 12. Monats nach Vertragsschluss zulässig ist. Das Angebot gilt nur für Angebote
GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht von Immobilienverkäufen oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt)
Freiburg bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers über den Abschluss von werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert
Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich
6. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsge- die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde
schäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (ergänzende oder ersetzende Lieferung).
II. Vertragsschluss IV. Pflichten des Kunden
1. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des 1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und
Kunden voraus. anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungs-
2. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. schutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbrei-
3. Eine Anzeigenaufgabe kann persönlich in einer Geschäftsstelle, telefonisch, tung und öffentlichen Zugänglichmachung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem
schriftlich, per Fax oder elektronisch erfolgen. für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte sind
4. Eine elektronische Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de, in allen Fällen örtlich unbegrenzt zu übertragen.
www.der-sonntag.de, www.wohnverdient.de und www.schnapp.de kann durch den 2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zu-
Kunden mit und ohne Registrierung erfolgen. Der Vertragsinhalt wird nach Vertrags- lässigkeit der Anzeigeninhalte, einschließlich Informationen, Daten, Texten, Software,
schluss gespeichert, ist dem Kunden aber nur bei Buchung mit Registrierung zu- Musik, Bilder, Grafiken, Videos oder sonstigen Inhalten.
gänglich. Der Kunde kann seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung 3. Für die rechtzeitige und vollständige Übermittlung/Anlieferung von Anzeigen-
„zahlungspflichtig bestellen“ korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein texten, Druckunterlagen oder Beilagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
rechtsverbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Die nachfolgende Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftrag-
Eingangsbestätigung per E-Mail enthält noch keine Annahmeerklärung des Auftrag- nehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den be-
nehmers. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots zustande, wobei die legten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegeb-
Annahme erklärt werden kann mit Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder enen Möglichkeiten.
Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer. 4. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich
5. Der Auftragnehmer kann über die Annahme eines Angebots nach billigem Er- in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des
messen entscheiden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden
Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen. Dies gilt insbeson- 5. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit
dere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich Viren können entschädigungslos gelöscht werden.
relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält oder eine Veröffentlichung für die Verlage 6. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Ver-
unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die öffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn die An-
an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, zeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete
von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen ent- Objekt abbilden und nicht manipuliert sein.
gegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst 7. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die sittenwidrig
nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, sind oder gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht,
die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Urheberrecht) verstoßen. Das Setzen von Cookies (Firstparty und Thirdparty) sowie
Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. weitere Datenübermittlungen (z.B. via HTTP-Request) aus Onlineanzeigen sind nicht
gestattet.
III. Leistungen der Verlage, Laufzeit 8. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen
1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig.
entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de (Online-only- Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern
Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Printmedium (Print-only-Anzeige) oder kombi- oder Adressen veröffentlicht werden.
niert in den ausgewählten Medien veröffentlicht. 9. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung
2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung werden Anzeigenaufträge unver- seines Auftrags Rechte Dritter nicht verletzt werden, insbesondere Persönlichkeits-,
züglich ausgeführt. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag Urheber- oder Markenrechte. Sofern Rechte Dritter betroffen sind, hat der Auftrag-
wird nur übernommen, wenn dies durch den Auftragnehmer durch ausdrückliche geber sicherzustellen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt
Vereinbarung bestätigt wird. haben. Auf Verlangen hat er dies in Textform zu bestätigen.14 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
10. Werden durch die Anzeige Rechte Dritter verletzt, hat der Auftraggeber den ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen.
Verlag von möglichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, 3. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige
es sei denn der Auftraggeber hätte die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Dies zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonder-
kann insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverteidigung und die Kosten beilagen als einheitliche Sonderteile herausgegeben werden, die die belegten Be-
einer erforderlich werdenden Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen zirks-, Haupt- oder Lokalausgaben übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht
Anzeigentarifs umfassen. auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-,
Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den ver-
V. Platzierung und Gestaltung von Anzeigen einbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.
1. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung oder Gestaltung von 4. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten
Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, dies wird bei Beauftragung ausdrücklich oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte verein-
vereinbart, bspw. durch Vereinbarung eines gesonderten Entgelts für Platzierungen bart werden.
auf einer bestimmten Seite, Hervorhebung durch Rahmen, farbliche Hinterlegung 5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
o.ä. Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
2. Eine offensichtlich falsche Rubrizierung durch den Kunden kann durch die Verlage 6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis
berichtigt werden. entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
3. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden grundsätz- 7. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der
lich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse) veröffentlicht. schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.
4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Konzernrabatt ist nur möglich bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammen-
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, schlüssen, nicht aber gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts, beim
werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Zusammenschluss selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammen-
Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet. schlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag IX. Abruf von Anzeigen und Mengennachlass
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 1. Anzeigen, die nicht sofort, sondern erst auf Abruf veröffentlicht werden sollen,
6. Bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de erhält der Kunde eine Vor- sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
schau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auf-
die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. traggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige
7. In der Beilage „Schnapp“ erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheits- abzuwickeln, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist ab-
anzeigen im fortlaufenden Fließsatz. Geschäftliche Anzeigen sind nur als umrandet zurufen ist.
gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei nur solche 2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsäch-
Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen Bezug zu einer ge- lichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn
schäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt werden, um er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste
ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen für Waren oder Dienstleistungen zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der
nach Absatz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über
VI. Anderweitige Veröffentlichung die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch
1. Der Auftragnehmer behält sich vor, Print-only-Anzeigen außer in den gebuchten auf höheren Nachlass ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb eines Monats
Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partner- nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
unternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Ver- 4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die
pflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung in Text- der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Absatz 1 genannten
form gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
2. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungs-
zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung pflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des
des Auftragnehmers gestattet. Bei schuldhaften Verstößen des Auftragnehmers Auftragnehmers beruht.
können die Kosten der Gestaltung geltend gemacht werden.
X. Zahlungsbedingungen
VII. Probeabzüge und Korrekturen 1. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers
1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Bei vorbehaltloser abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der
Rücksendung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit. Sendet voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf.
der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der 2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermäch-
im Einzelfall gesetzten angemessenen Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum tigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden.
Druck als erteilt, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit einge-
Probeabzugs hierauf nochmals ausdrücklich hinweist. zogen.
2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Über- 3. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender
sendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm Vereinbarung möglich.
zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und 4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können
für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Ins-
besondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.
VIII. Preisermittlung 5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
1. Es gilt die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Preisliste. Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber
2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht
beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften werden.
oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern
nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination15 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
XI. Gewährleistung 2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des
1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt oder ver- Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
öffentlicht, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Ist darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder
eine Ersatzanzeige unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zur Nach- der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
besserung untauglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder lässt der Auftrag- 3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt wer-
nehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatz- den.
anzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs-
minderung oder Rückgängigmachung des Auftrags und auf Schadensersatz (hierzu XV Provisionen
gilt XII. Haftung). Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der 1. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden
vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der für den Auftragnehmer nicht er- Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Be-
kennbar war, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. kanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und
2. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe
der erstmaligen Veröffentlichung angezeigt werden; ist der Anzeigenvertrag für den werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grund-
Kunden ein Handelsgeschäft müssen offensichtliche Mängel unverzüglich nach preis abgerechnet werden.
der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Ent-
deckung angezeigt werden. Ansonsten ist der Kunde mit Gewährleistungsan- XVI. Mindestlohn
sprüchen ausgeschlossen. 1. Der Verlag garantiert, dass er bei Durchführung der Leistungen seine Verpflich-
3. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer tungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen
Anzeige infolge höherer Gewalt, einer Pandemie oder Umweltkatastrophe, einer anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen
Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme un- Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen wird.
möglich, ohne dass die jeweilige Störung vom Auftragnehmer zu vertreten wäre, 2. Der Verlag garantiert ferner, dass auch etwaige von ihm beauftragte Nachunter-
ist der Anspruch auf Erbringung der Anzeigenleistung ausgeschlossen. nehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmern nachgeschaltete Nachunter-
nehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des
XII. Haftung Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum
1. Bei Verträgen oder sonstigen geschäftlichen Kontakten, die aufgrund einer An- Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
zeige zwischen dem Anzeigenkunden und Dritten zustande kommen, sind die
Verlage weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler. Vertragsanbahnung, XVII. Sonstiges
Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung erfolgen allein im Verhältnis des An- 1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht
zeigenkunden zum Dritten. Die Verlage übernehmen hierfür keine Verantwortung. der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internation-
2. Die Verlage übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der alen Privatrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucher-
vom Auftraggeber gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die schützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen
Identität und Integrität der Kunden. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
3. Bei Schadensersatzansprüchen aus Garantieversprechen, nach dem Produkt- 2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Er-
haftungsgesetz, wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von füllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag
Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen resultieren.
Vorschriften.
4. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Ver- XVIII. Streitbeilegung, Schlichtung
tretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die 1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsge- 2. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren
mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein- vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
haltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine
grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung dabei der Höhe nach auf den typischer- XIX. Datenschutz
weise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der 1. Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet zur Erfüllung des
Auftragnehmer für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertrags- Nutzungs- und Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person oder zur Durchfüh-
pflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. rung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen,
5. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DS-GVO. Soweit erforderlich können Daten dabei auch an
gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mit- Dritte weitergegeben werden.
arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 2. Bei der Datenerhebung nach Ziff. 1 wird dem Betroffenen mitgeteilt, welche
personenbezogenen Daten zwingend erforderlich sind und welche Daten freiwillig
XIII. Druckunterlagen und Belege angegeben werden können. Sämtliche Daten werden gemäß den Bestimmungen
1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber des Datenschutzrechts erhoben und verarbeitet.
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des 3. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu
Auftrags. Zwecken der Werbung oder in anonymisierter Form zu Zwecken der Markt-
2. Es besteht keine Pflicht, dem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Beleg- forschung herangezogen werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden
seiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnitts oder Datennutzung kann der Betroffene jederzeit in Textform gegenüber dem Vertrags-
von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröf- partner oder per E-Mail an datenschutz@badische-zeitung.de widersprechen.
fentlichung und Verbreitung der Anzeige treten. 4. Für weitere Informationen gilt die Datenschutzerklärung der Verlage, unter
anderem abrufbar unter http://www.badische-zeitung.de/service/datenschutz.html.
XIV. Ziffernanzeigen
1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe
und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden auf dem normalen Postwege oder per
E-Mail weitergeleitet.16 Widerrufsbelehrung
Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst-
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz),
besteht ein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht für Verbraucher daher insbesondere bei Anzeigenaufträgen über www.badische-zeitung.de, www.der-sonntag.de,
www.wohnverdient.de und www.schnapp.de. Widerrufsrechte nach weiteren Vorschriften werden nicht ausgeschlossen.
Es gilt folgende Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Fax: 0761 / 496 4109,
E-Mail: anzeigen@badische-zeitung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen
Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg,
Fax: 0761 / 496 4109, E-Mail: anzeigen@badische-zeitung.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) ______________________________________________________________________________________
den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
____________________________________________________________________
Bestellt am (*) ______________________________ /erhalten am (*) ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________________________________________________________
Datum: ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.Sie können auch lesen