Mehrleistungen der Kassen nutzen - Kinderwunschbehandlung

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Mehrleistungen der Kassen nutzen - Kinderwunschbehandlung
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de
Von Annette Jäger                                                                             08/21
                                Kinderwunschbehandlung
                            Mehrleistungen der Kassen nutzen
Nicht auf natürlich Weise schwanger werden zu          Ein Blick auf die Extraleistungen der Kranken-
können, ist für viele Paare eine belastende Situa-     kasse lohnt sich. Einige bieten deutlich mehr Leis-
tion. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinder-      tungen als andere, ein Wechsel kann sich deshalb
wunsch können sie auf medizinische Verfahren           rechnen. Seit 2021 sind die Wechselmodalitäten
setzen. Die gängigsten Methoden der Kinder-            für Versicherte nochmal vereinfacht worden.
wunschbehandlung werden von den gesetzlichen           Obendrein gewähren einige Bundesländer zusätz-
Krankenkassen (GKV) bezahlt beziehungsweise            lich finanzielle Zuschüsse.
bezuschusst.
                                                       Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, welches
Dennoch bleibt die Behandlung eine finanzielle         die am häufigsten zum Einsatz kommenden Me-
Belastung. Der Eigenanteil beträgt oft Tausende        thoden der Kinderwunschbehandlung sind, was
von Euro, zumal meist nicht gleich beim ersten         die Krankenkassen bezahlen, was es mit den Ext-
Versuch eine Schwangerschaft zustande kommt.           raleistungen auf sich hat und welche Zuschüsse
                                                       der Länder Sie erwarten können.

                      Kinderwunschbehandlung – das sind die Methoden

Diagnostik                                             eine Hormonbehandlung der Frau voraus um die Ei-
                                                       reifung zu fördern. Die Befruchtung findet dann ei-
Welche Methode die beste ist, um eine Schwanger-       genständig im Körper der Frau statt. Diese Verfah-
schaft herbeizuführen, hängt von der Diagnose ab.      rensweise kommt meist dann zum Einsatz, wenn
Beide Partner müssen sich eingehenden Untersu-         eine zu geringe Spermienmenge oder eine man-
chungen unterziehen, um herauszufinden, was die        gelnde Qualität der Spermien der Grund für eine Un-
Ursache für die Unfruchtbarkeit ist. In Deutschland    fruchtbarkeit ist. Oder aber, wenn etwa bei der Frau
sind längst nicht alle Methoden der künstlichen Be-    eine Störung im Bereich des Gebärmutterhalses auf-
fruchtung erlaubt. So ist es zum Beispiel nicht er-    tritt, die zur Unfruchtbarkeit führt.
laubt, künstlich befruchtete Embryonen vor der
Rückführung in die Gebärmutter genetisch zu unter-     Tipp: Bei der homologen Insemination wird der Sa-
suchen (nur in Ausnahmefällen), mehr als drei Emb-     men des Mannes verwendet, bei der heterologen der
ryonen in die Gebärmutter zu überführen, bereits ge-   Samen eines anonymen Spenders. Letzteres ist in
teilte Embryonen (Zweizeller) einzufrieren oder wei-   Deutschland durchaus erlaubt, die Krankenkassen
ter zu kultivieren oder eine Auswahl nach Geschlecht   erstatten die Kosten jedoch nicht.
zu treffen.
                                                       IVF und ICSI
Insemination (Samenübertragung)
                                                       Führt die Insemination nicht zum Erfolg oder ist sie
Zur Kinderwunschbehandlung gibt es drei gängige        aus medizinischen Gründen nicht angezeigt, stehen
Methoden, die die Krankenkassen bezahlen bezie-        Paaren noch zwei andere Methoden der künstlichen
hungsweise bezuschussen. Eine davon ist die Inse-      Befruchtung zur Verfügung: die In-vitro-Fertilisation
mination. Dabei wird Sperma direkt in die Gebärmut-    (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjek-
ter, den Eileiter oder den Gebärmutterhals gespritzt   tion (ICSI). Einer solchen Anwendung geht meist
beziehungsweise platziert. Oft geht dieser Methode     eine Hormonbehandlung der Frau voraus, bei der
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mehrere Eizellen heranreifen, die oft unter Narkose        Für beide Methoden gilt: Die Chance, Mehrlinge zu
entnommen werden. Die Befruchtung mit der Sa-              gebären ist höher als üblich, da häufig gleich zwei
menzelle findet dann außerhalb des Körpers statt.          oder drei Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt
                                                           werden. Mehr als drei sind in Deutschland jedoch
IVF: Die Eizellen werden der Frau entnommen und            nicht erlaubt. Schließlich gibt es noch ein Verfahren,
in einem Reagenzglas mit den Samenzellen des               das jedoch nicht mehr häufig zur Anwendung
Partners zusammengebracht. Kommt es zu einer               kommt:
Verschmelzung und hat die Befruchtung geklappt –
das kann der Mediziner unter dem Mikroskop erken-          Intratubarer Gametentransfer (GIFT): Dabei wer-
nen –, werden die befruchteten Eizellen (bis zu drei)      den der Frau über eine Bauchspiegelung Eizellen
in die Gebärmutter eingesetzt. Das geschieht meist         entnommen, die zusammen mit Samenzellen in ei-
mit einem Katheter. Dann muss sich zeigen, ob sich         nen oder beide Eileiter gespritzt werden. Die Be-
ein oder mehrere Embryo(nen) in der Gebärmutter            fruchtung erfolgt auf natürlichem Wege. Das be-
einnisten. Die Erfolgsrate der IVF, bei der die Geburt     fruchtete Ei soll sich dann in der Gebärmutter einnis-
eines gesunden Kindes erfolgt, liegt bei 25 bis 30         ten. Diese Methode wird vor allem dann angewandt,
Prozent (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss).             wenn die Ursachen für die Unfruchtbarkeit nicht ein-
                                                           deutig ermittelt werden können. Auch bei speziellen
ICSI: Bei dieser Methode wird die Samenzelle direkt        medizinischen Indikationen kann sie angezeigt sein.
in die Eizelle injiziert. In diesem Fall findet eine si-   Die Erfolgsrate liegt bei dieser Methode nicht höher
chere Befruchtung statt, ob sich jedoch auch ein           als bei der IVF. Ungünstig ist unter anderem, dass
Embryo entwickelt, ist nicht garantiert. Gelingt es,       die Bauchspiegelung unter Vollnarkose stattfinden
wird er in die Gebärmutter eingesetzt. Das Verfahren       muss. Außerdem besteht die erhöhte Gefahr einer
ist eines der am häufigsten eingesetzten. Es wird vor      Eileiterschwangerschaft.
allem dann angewandt, wenn der Mann nur wenige
oder unbewegliche Spermien produziert. Bei dieser          Wichtig: In Deutschland dürfen nur eigene Eizel-
Methode soll es in rund 25 Prozent der Fälle zu einer      len bei der künstlichen Befruchtung zum Einsatz
Schwangerschaft kommen (Quelle: Gemeinsamer                kommen. Eine Eizellenspende ist nicht erlaubt,
Bundesausschuss).                                          eine Samenspende jedoch schon.

                           So viel kostet eine Kinderwunschbehandlung

Wie viel eine Kinderwunschbehandlung kostet,               Befruchtungsversuche aufzubewahren. Dafür fallen
hängt vor allem davon ab, wie viele Versuche nötig         etwa 600 bis 800 Euro an. Auch den Transfer einer
sind, bis eine Schwangerschaft zustande kommt.             solchen aufgetauten Eizelle müssen Versicherte
                                                           selbst bezahlen.
Die günstigste Variante ist die Insemination ohne
eine vorherige Hormonstimulation. Der Eigenanteil          Für Selbstzahler, die mit gar keinen Zuschüssen aus
eines Kassenpatienten beträgt oft zwischen 100 und         der gesetzlichen Krankenversicherung rechnen kön-
etwa 800 Euro, je nachdem ob eine Hormonstimula-           nen, sind die Behandlungen oft deutlich teurer, da sie
tion vorher stattfindet. Bei einer IVF- oder ICSI-Be-      als Privatpatienten gelten. Ein Behandlungszyklus
handlung kostet der Eigenanteil oft zwischen 1.500         nach der IVF-Methode kann dann auch 3.500 bis
und 1.800 Euro.                                            5.000 Euro kosten. Bei einer ICSI-Behandlung fallen
                                                           durchaus 5.000 bis 8.000 Euro oder sogar mehr an.
Es können – je nach Behandlungsmethode – Zusatz-           Hinzu kommen Beratungsgespräche und Untersu-
kosten hinzukommen, etwa wenn Ei -oder Samen-              chungen.
zellen eingefroren werden sollen, um sie für spätere

                                       Das zahlt die Krankenkasse

Die Krankenkassen bezahlen die Diagnostik einer            Versuche, manchmal gelingt eine Schwanger-
Unfruchtbarkeit zu 100 Prozent. Kommt es dann              schaft auch gar nicht.
zu einer Kinderwunschbehandlung, übernimmt sie
die Kosten für die verschiedenen Methoden in un-           Pro Behandlungsmaßnahme             übernimmt     die
terschiedlichem Umfang. Dabei wird die Leistung            Kasse die Kosten für
an die Anzahl der Versuche geknüpft: Nicht immer
ist eine Methode der künstlichen Befruchtung auf               •   die Insemination im Spontanzyklus (ohne
Anhieb erfolgreich. Manchmal benötigt es mehr                      Hormonbehandlung) bis zu achtmal
                                                                                                www.biallo.de
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    • die Insemination nach hormoneller Stimu-         die Kassen die Kosten, diese Leistung soll voraus-
        lation bis zu dreimal                          sichtlich ab Sommer 2021 abzurechnen sein.
    • die IVF-Methode bis zu dreimal                   Andere Verfahren im Rahmen einer Kinder-
    • die ICSI bis zu dreimal                          wunschbehandlung wie etwa das Assisted Hat-
    • die GIFT bis zu zweimal                          ching (das Verfahren soll dem Embryo die Einnis-
                                                       tung in die Gebärmutter erleichtern) müssen Ver-
Die Kasse trägt dann mindestens 50 Prozent der         sicherte in der Regel selbst bezahlen.
anfallenden Kosten. Ist nach dieser Höchstzahl an
Versuchen keine Schwangerschaft eingetreten,           Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung
besteht kein Leistungsanspruch mehr. Als „erfolg-
reicher Versuch“ gilt, wenn eine Schwangerschaft       Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss be-
herbeigeführt wurde. Familien, die sich mehr als       stimmte Voraussetzungen erfüllen, um Zuschüsse
ein Kind wünschen, können wiederholt eine Kin-         für eine künstliche Befruchtung zu erhalten. Das
derwunschbehandlung durchführen, die Anzahl ist        Elternpaar muss
nicht begrenzt.
                                                          •   heterosexuell und verheiratet sein
Tipp: Eine oder mehrere der genannten Behand-             •   die Maßnahme muss aus ärztlicher Sicht
lungsmethoden können unter bestimmten Voraus-                 erforderlich sein
setzungen auch nacheinander angewandt wer-                •   es muss hinreichend Aussichten auf eine
den. Entscheidend ist, ob ausreichende Erfolg-                erfolgreiche Schwangerschaft geben
saussichten auf eine Schwangerschaft bestehen.            •   es dürfen nur Ei- und Samenzellen der
Bleibt also eine Behandlung erfolglos, kann eine              Ehegatten verwendet werden
andere Methode angewandt werden, sofern diese             •   die Frau muss mindestens 25 Jahre alt
nach ärztlicher Einschätzung zum Erfolg führen                sein
kann.                                                     •   die Frau darf nicht älter als 39 Jahre, der
                                                              Mann nicht älter als 49 Jahre alt sein.
Keine Leistungen werden übrigens übernommen
wenn in der Vergangenheit bei einem Partner eine       Vor Behandlungsbeginn muss zudem durch den
medizinisch nicht notwendige Sterilisation durch-      behandelnden Arzt ein Behandlungsplan bei der
geführt wurde                                          Krankenkasse vorgelegt und bewilligt werden.
                                                       Sind die Partner bei unterschiedlichen Kranken-
Neu: Kassen bezahlen Kyrokonservierung                 kassen versichert, muss jeder der Partner einen
                                                       Behandlungsplan bei seiner Kasse einreichen.
Es ist zwar keine Behandlung, aber für Paare mit
Kinderwunsch dennoch eine wichtige Methode:            Gemischte Versicherungsverhältnisse
Die Kyrokonservierung, das Einfrieren von (be-
fruchteten) Eizellen oder Spermien, um sie zu ei-      Die Kostenübernahme ist einfach, wenn beide
nem späteren Zeitpunkt zu verwenden. Das               Partner bei der gesetzlichen Krankenversicherung
kommt oft dann in Frage, wenn bei einer IVF oder       (GKV) versichert sind. Dann trägt jede Kasse den
ICSI-Behandlung überzählige Eizellen im Vorkern-       Kostenanteil seines Versicherten. Im besten Fall
stadium (vor der Verschmelzung) entstehen und          sind beide Partner bei derselben Kasse versichert,
später übertragen werden sollen. Das erspart zum       dann können sie bei manchen Kassen höhere Zu-
Beispiel der Frau eine erneute Punktion der Eier-      schüsse über Zusatzleistungen erhalten.
stöcke beziehungsweise eine erneute Hormonbe-
handlung. Diese Kosten tragen die Kassen in der        Kompliziert wird es hingegen, wenn beide Partner
Regel nicht, einige jedoch beteiligen sich über ihre   in unterschiedlichen Systemen versichert sind: der
Zusatzleistungen.                                      eine gesetzlich, der andere privat. Hier gelten ver-
                                                       schiedene Versicherungsprinzipien. So gilt in der
Eine Ausnahme gibt es: Im vergangenen Jahr hat         privaten Krankenversicherung (PKV) das Verursa-
der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen,            cherprinzip: Liegt der Grund für die Unfruchtbar-
dass eine Kyrokonservierung dann von den Kas-          keit beim PKV-Mitglied, kann ein Anspruch auf die
sen bezahlt wird, wenn es eine medizinische Indi-      komplette Kostenübernahme der Kinderwunsch-
kation dafür gibt. Das ist dann der Fall, wenn der     behandlung entstehen – auch beim Partner, auch
Patient eine keimzellenschädigende Behandlung          wenn dieser gesetzlich versichert ist.
durchführen muss, etwa eine Chemotherapie bei          Besagt die Diagnose jedoch, dass der privat ver-
einem Krebsleiden. In diesem Fall übernehmen           sicherte Partner nicht der Verursacher der

                                                                                           www.biallo.de
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Kinderlosigkeit ist, trägt die Private Krankenkasse    direkt am privat versicherten Partner stattfinden,
gar keine Kosten. In dem Fall kommt die GKV zu         werden nicht von der Krankenkasse übernommen,
50 Prozent der Kosten auf, die durch die Behand-       erklärt die Barmer auf Anfrage.
lung an ihrem Mitglied entstehen und auch für so-
genannte „extrakorporale Leistungen“, also Kos-        Tipp: Paare in gemischten Versicherungsverhält-
ten, die weder dem einen noch dem anderen Part-        nissen sollten sich vor einer Behandlung mit bei-
ner zuzuordnen sind. Bei einer Kinderwunschbe-         den Versicherern in Verbindung setzen und die
handlung entstehen solche Leistungen durch den         Kostenübernahme klären. Vor allem ist zu klären,
künstlichen Befruchtungsvorgang, der außerhalb         welcher Leistungsumfang im Tarif der privaten
des Körpers stattfindet. Die Leistungen, die jedoch    Krankenversicherung vorgesehen ist.

                              Zusatzleistungen der Krankenkassen

Weit über 90 Prozent aller medizinischen Leistun-             Reiseimpfungen) bei der neuen Kasse
gen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind              wegfallen können.
bei allen Kassen gleich und gesetzlich festgelegt         •   Wer die Kasse wechseln möchte, muss be-
(Regelleistungen). Nur zu einem geringen Pro-                 stimmte Voraussetzungen erfüllen: Seit
zentsatz können die Kassen nach eigener Ent-                  2021 genügt es, mindestens zwölf Monate
scheidung Zusatzleistungen – sogenannte Sat-                  lang bei seiner bisherigen Kasse versichert
zungsleistungen – für ihre Versicherten anbieten.             zu sein, dann entsteht ein Wechselrecht zu
In welchem Bereich solche Mehrleistungen ange-                einer neuen Kasse (bislang waren es 18
boten werden, obliegt den Kassen. Einige bieten               Monate). Eine Ausnahme gilt: Wenn die
Zusatzleistungen im Bereich Kinderwunschbe-                   Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, dann ent-
handlung an – also zusätzliche finanzielle Leistun-           steht ein Sonderkündigungsrecht, das die
gen, die über die Regelleistungen hinaus gehen.               zwölf Monate Mindestmitgliedschaft über-
Es kann sich für ein Paar mit Kinderwunsch durch-             flüssig macht.
aus lohnen im Vorfeld einer Behandlung zu einer           •   Beim Kassenwechsel ist eine Kündigungs-
Kasse zu wechseln, die Zusatzleistungen in die-               frist einzuhalten: zwei Monate zum Mo-
sem Bereich anbietet. Folgendes ist dabei zu be-              natsende. Das gilt auch bei der Inan-
achten:                                                       spruchnahme des Sonderkündigungs-
                                                              rechts. Allerdings muss der Versicherte
   •   Versicherte sollten die finanzielle Mehrleis-          nicht mehr bei seiner Kasse kündigen –
       tung, die unter dem Strich herauskommt,                auch das ist neu seit 2021. Er stellt einfach
       genau überprüfen und in Relation zum in-               einen Aufnahmeantrag bei der neuen
       dividuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen               Kasse, diese kümmert sich um die Kündi-
       Kasse setzen. Dieser Zusatzbeitrag be-                 gung bei der bisherigen Kasse.
       trägt einen Prozentsatz vom Brutto-Ein-
       kommen, die Hälfte des Betrags müssen           Typische Zusatzleistungen Kinderwunsch
       Versicherte monatlich selbst bezahlen. Ein
       deutlich höherer Zusatzbeitrag bei der ge-      Die Kassen bieten unterschiedliche Zusatzleistun-
       wählten neuen Kasse kann einen Kosten-          gen an. Viele erhöhen den prozentualen Zuschuss
       vorteil bei der Kinderwunschbehandlung          zu den drei Versuchen, oder sie finanzieren einen
       wieder relativieren.                            vierten Versuch, oder sie beteiligen sich an den
   •   Kassen können Satzungsleistungen jeder-         Kosten einer Kyrokonservierung (ohne medizini-
       zeit wieder streichen, eine dauerhafte Ga-      sche Indikation wie etwa eine Krebserkrankung)
       rantie darauf gibt es nicht.                    und einer Blastozystenkultur. Dabei werden durch
   •   Wichtig ist, ob die Krankenkasse mit den        eine Verlängerung der Beobachtungszeit nach der
       Mehrleistungen dem Versicherten auch of-        IVF beziehungsweise ICSI-Methode – statt zwei bis
       fen steht. Nicht alle Kassen sind bundes-       drei Tagen sind es fünf Tage – Embryonen mit einer
       weit geöffnet, manche stehen nur Versi-         höheren Einnistungswahrscheinlichkeit identifiziert.
       cherten in bestimmten Regionen offen,           So soll eine gezieltere Auswahl lebensfähiger
       etwa AOKs, viele IKKs und viele BKKs.           Blastozysten mit erhöhter Chance auf eine Schwan-
                                                       gerschaft erfolgen. Die umfangreichsten Leistungen
   •   Zu beachten ist auch, dass durch einen
                                                       bei den Kassen, die wir befragt haben, bieten die
       Wechsel eventuell geschätzte Zusatzleis-
                                                       „IKK - Die Innovationskasse“, die Viactiv und einige
       tungen (zum Beispiel mehr Leistungen im
                                                       Betriebskrankenkassen (BKKs).
       Bereich        Zahnbehandlung          oder

                                                                                           www.biallo.de
Tabelle: Zusatzleistungen Kinderwunschbehandlung ausgewählter Krankenkassen

       Krankenkasse                              Mehrleistung Kinderwunschbehandlung
 Techniker (bundesweit)            •   250 Euro zum Eigenanteil pro IVF- oder ICSI-Versuch, wenn beide
                                       Partner bei der Techniker versichert sind.
 BKKs (bundesweit/ regional)       •   siehe gesonderter Abschnitt weiter unten
 AOK Bayern (Bayern)               •   50 Prozent der Kosten für einen zusätzlichen Versuch aller im
                                       Rahmen der GKV zugelassenen Methoden der künstlichen Be-
                                       fruchtung
 AOK Baden-Württemberg             •   Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn beide Partner
 (Baden-Württemberg)                   bei der AOK versichert sind.
                                   •   Gilt auch für weibliche Paare gleichgeschlechtlicher Lebenspart-
                                       nerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
                                   •   Gilt auch für Frauen über 40, wenn keine besonderen gesundheit-
                                       lichen Risiken gegeben sind.
 AOK Plus (Sachsen, Thürin-        •   Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn beide Partner
 gen)                                  bei der AOK Plus versichert sind.
                                   •   Kostenübernahme Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo)
                                   •   Kostenübernahme TESE (Testikuläre Spermienextraktion)
 IKK classic (bundesweit)          •   500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn beide
                                       Ehepartner bei der IKK classic versichert sind.
                                   •   250 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn nur ein
                                       Partner bei der IKK classic versichert ist.
 Knappschaft (bundesweit)          •   Maximal 500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil je Versuch, wenn
                                       beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind.
 Hkk (bundesweit)                  •   200 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für jeden bei der
                                       Hkk-versicherten Partner (maximal 1.200 Euro für ein Ehepaar bei
                                       drei Versuchen).
 Viactiv (bundesweit)              •   500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für IVF- und
                                       ICSI-Behandlungen.
                                   •   350 Euro einmalig für Kryozyklus nach Transfer („Auftauzyklus“ –
                                       Verwendung tiefgefrorener Eizellen)
                                   •   250 Euro einmalig für Blastozystenkultur nach Transfer (längere
                                       Kultivierung des Embryos)
                                   •   500 Euro einmalig für einen 4. Versuch IVF
                                   •   700 Euro einmalig für einen 4. Versuch ICSI
                                   •   Altersgrenze Frau: 42 Jahre
                                   •   Wechsel im laufenden Behandlungszyklus zwischen IVF und ICSI-
                                       Methode, wenn medizinisch angezeigt
                                   •   Voraussetzung: Behandlung in speziellen Behandlungszentren
 IKK - Die Innovationskasse        •   100 Prozent Kostenübernahme der vertragsärztlichen Leistungen
 (vorher IKK nord, bundes-             laut Behandlungsplan für IVF-und ICSI-Maßnahmen, wenn beide
 weit)                                 Partner bei „IKK – Die Innovationskasse“ versichert sind.
Die Barmer und die DAK, die mit zu den größten Kassen zählen, bieten keine Zusatzleistungen bei Kinderwunsch an. Quelle:
Biallo.de/Stand Februar 2021

BKK-Kinderwunsch Programm                                    mehrere in Hamburg sowie in Hannover und Aalen
                                                             zur Verfügung
50 Betriebskrankenkassen (BKK), viele davon                  (Teilnehmende_Zentren_08_09_2020.pdf (bkk-
bundesweit geöffnet, bieten mit dem Programm                 bayern.de).
„BKK Kinderwunsch“ zusätzliche Leistungen an                 Leistungen
(https://www.bkk-bayern.de/versicherte/bkk-fuer-
familien/). Voraussetzung ist, dass die Frau das                  •   Einmalig 350 Euro Kyrozyklus nach Trans-
42. Lebensjahr, der Mann das 50. Lebensjahr                           fer
noch nicht vollendet hat. Es genügt, wenn die Frau                •   Einmalig 250 Euro Blastozystenkultur nach
Mitglied bei der teilnehmenden BKK ist. Voraus-                       Transfer
setzung ist auch, dass sich das Paar in einem der                 •   550 beziehungsweise 700 Euro für einen
Kinderwunschzentren behandeln lässt, das mit                          vierten Versuch der künstlichen Befruch-
der BKK einen Vertrag geschlossen hat. Über di-                       tung nach Transfer je nach Methode in
verse Zentren in Bayern hinaus stehen bislang
Seite 6
          einem der am BKK-Programm teilnehmen-                befruchtete Eizellen in einem späteren
          den Zentren                                          Zyklus maximal drei Monate nach Beginn
   •      Wechsel im laufenden Behandlungszyklus               der Stimulation transferiert werden
          zwischen IVF- und ICSI-Methode                       („Freeze all“).
   •      prioritäre Verwendung kryokonservierter          •   Maximal zwei befruchtete Eizellen werden
          imprägnierter (befruchteter) Eizellen                transferiert, was das Risiko von Mehrlings-
   •      Bei einer Überstimulation infolge der Kryo-          geburten reduziert.
          konservierung       können        sämtliche

                                 Zuschüsse von Bund und Ländern
Paare mit Kinderwunsch können auch von einer
staatlichen Förderung profitieren. Voraussetzung        Nordrhein-Westfalen:
ist, dass das jeweilige Bundesland, in dem das             • verheiratete, heterosexuelle Paare: bis 3.
Paar dauerhaft wohnt, sich beteiligt und zwar in              Behandlungszyklus 50 Prozent des Eigen-
gleicher Höhe wie der Bund. Jedes Bundesland                  anteil, maximal 800 Euro (IVF) und 900
knüpft die Förderung dabei an andere Bedingun-                Euro (ICSI), 4. Behandlungszyklus: 50
gen, auch die Höhe des Zuschusses variiert.                   Prozent des Eigenanteils, maximal 1.600
Diese Länder beteiligen sich an den Kosten: Bay-              Euro (IVF) und 1.800 Euro (ICSI).
ern (seit 1. November 2020), Berlin, Brandenburg,          • unverheiratete, heterosexuelle Paare: bis
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersach-                   3. Behandlungszyklus 25 Prozent des Ei-
sen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-An-                genanteils, maximal 800 Euro (IVF) und
halt, Thüringen. Rheinland- Pfalz hat Interesse be-           900 Euro (ICSI), zusätzlich pauschaler Zu-
kundet.                                                       schlag von 240 Euro bei IVF und 270 Euro
                                                              bei ICSI, 4. Behandlungszyklus 50 Prozent
Tipp: Der Zuschuss steht auch unverheirateten,                des Eigenanteils, maximal 1.600 Euro
heterosexuellen Paaren offen. Es werden Verfah-               (IVF) und 1.800 Euro (ICSI).
ren der IVF- oder ICSI-Methode bezuschusst. Vo-
raussetzung für den Zuschuss ist, dass die Maß-         Hessen: 4. Behandlungszyklus: 75 Prozent des
nahme noch nicht begonnen wurde. Über einen             Eigenanteils, maximal 3.000 Euro (IVF) und 3.300
Förder-Check können Paare herausfinden, ob sie          Euro (ISCI)
eine Förderung durch Bund und Länder erhalten
können:     https://www.informationsportal-kinder-      Berlin: 2. und 3. Behandlungszyklus 75 Prozent
wunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder-          des Eigenanteils, maximal 800 Euro (IVF) und 900
check                                                   Euro (ICSI).

Beispiele:
Bayern:                                                 Niedersachsen:
   • bis 4. Behandlungszyklus verheiratete, he-               • bis 4. Behandlungszyklus verheiratete,
      terosexuelle Paare: bis zu 50 Prozent des                  heterosexuelle Paare bis zu 50 Prozent
      Eigenanteils                                               des Eigenanteils.
   • bis 3. Behandlungszyklus unverheiratete,                 • 1.-3. Behandlungszyklus unverheira-
      heterosexuelle Paare: bis zu 25 Prozent                    tete, heterosexuelle Paare bis zu 25
      des Eigenanteils                                           Prozent des Eigenanteils
   • 4. Behandlungszyklus: bis zu 50 Prozent                  • 4. Behandlungszyklus: bis zu 50 Pro-
      des Eigenanteils.                                          zent des Eigenanteils.
   • Maximal für den 1. bis 3. Behandlungszyk-                • Maximal für den 1.-3. Behandlungszyk-
      lus 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI).                    lus 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI).
      Für den 4. Behandlungszyklus 1.600 Euro                    Für den 4. Behandlungszyklus 1.600
      (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI).                              Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI).

Verwendete Quellen:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/kuenstliche-befruchtung/
https://www.test.de/Kuenstliche-Befruchtung-Die-Kinderwunschbehandlung-optimal-finanzieren-5592906-
0/?mc=sea.dsa.generisch&gclid=EAIaIQobChMIqOSk8-Lc7gIVEOJ3Ch3p-Ax9EAAYASAAEgKA9_D_BwE

                                                                                          www.biallo.de
Seite 7
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversi-
cherung-schneller-wechsel-moeglich-13883
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/unterstuetzung-von-bund-und-laendern/147124
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder-check
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/kinderwunsch/index.html
https://www.kbv.de/html/1150_50138.php

Der „Ratgeber der Woche“ ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938
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Weitere Infos unter www.biallo.de Es ist uns jedoch gesetzlich untersagt, individuell fachlich zu beraten.

                                                                                                   www.biallo.de
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