Gesetzesänderungen in der Corona-Krise

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Hintergrund­
                                              informationen
                                              der EVG

Gesetzesänderungen                                                                           Update 30.6.20
                                                                                                                              20
in der Corona-Krise
Auf 150 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung den Gesamtumfang ihres K
                                                                             ­ onjunkturpaketes,
das der Wirtschaft helfen soll, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Davon profitieren auch
Beschäftigte. In drei impuls-Papieren hatten wir bereits über Gesetzesänderungen informiert. Mit
diesem weiteren Update stellen wir den derzeit aktuellen Stand der Dinge dar: ein Überblick über
die für Arbeitnehmer*innen wichtigsten beschlossenen bzw. geplanten Maßnahmen nebst den
EVG-Bewertungen und -Forderungen.

1. Neu im Konjunkturpaket

A) Unterstützung der Verkehrsunternehmen                        B) Ausbildung

Die SPNV-Unternehmen haben auf Grund der Kontaktbeschrän-       Mit einem Volumen von 500 Millionen Euro will die Bundes­
kungen erhebliche Einbußen bei den Fahrgeldeinnahmen zu         regierung die Duale Ausbildung absichern. Zu den Maßnahmen
verzeichnen. Um diese für den SPNV/ÖPBV auszugleichen,          gehören eine Prämie für Unternehmen, die Auszubildende
erhöht der Bund für 2020 einmalig die Regionalisierungsmittel   aus insolventen Betrieben übernehmen, die Förderung der
um 2,5 Milliarden Euro.                                         Auftrags- und Verbundausbildung und die Förderung von
                                                                Unternehmen, die trotz Kurzarbeit weiterhin ausbilden. Neu
„Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel unter-
                                                                ist eine gestufte Ausbildungsprämie für Unternehmen, die ihr
stützt der Bund die Länder dabei, die bei den Verkehrsun-
                                                                Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den Vorjahren halten
ternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abzufedern
                                                                (2.000 Euro pro Azubi) oder erhöhen (3.000 Euro pro Azubi). Die
und dafür zu sorgen, dass das vereinbarte ÖPNV-Angebot in
                                                                betreffenden Firmen müssen dafür coronabedingte Umsatzein-
Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann.“ (Bundes-
                                                                bußen nachweisen oder selbst von Kurzarbeit betroffen sein.
tags-Drucksache 19/20057)
                                                                DGB und EVG hatten auf diese Maßnahmen gedrängt und be-
Darüber hinaus soll den Ländern ermöglicht werden,
                                                                grüß es, dass sei jetzt umgesetzt werden. Sie greifen überwie-
den ÖPNV-Unternehmen Beihilfen zu gewähren, um die
                                                                gend für kleine und mittlere Unternehmen und bilden klar den
­coronabedingten Einnahmeausfälle auszugleichen.
                                                                Worst Case ab. An der Zusage, die Ausbildung im bisherigen
Der ­Deutschen Bahn stellt der Bund weitere 5 Milliarden Euro   Umfang und in hoher Qualität fortzusetzen, werden wir die
an zusätzlichem kapital zur Verfügung, über die bereits im      Arbeitgeber auch weiterhin messen.
vorigen Jahr beschlossene Kapitalerhöhung hinaus. Diese
5 Milliarden sollen die wirtschaftlichen Schäden durch Corona   C) Kinderbonus
ausgleichen.
                                                                In zwei Teilzahlungen fließt für jedes kindergeldberechtigte
Die EVG begrüßt das als gutes Signal für die Branche und auch   Kind zusätzlich zum Kindergeld ein Bonus von 300 Euro
für die Beschäftigten – und fordert jetzt eine zügige Umset-    (200 Euro im September, 100 im Oktober). Er wird mit dem
zung dieser Maßnahmen. Zudem müssen die Länder ihrerseits       steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, soll aber nicht
nun denselben zugesagten Anteil erbringen.                      auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet
                                                                werden. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf

30.6.2020                                                                                                             Seite 1
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                                                der EVG

Kindergeld besteht, sollen ebenfalls berücksichtigt werden,        Durch das aktuelle Gute-KiTa-Gesetz wurden in vielen Bundes-
wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein            ländern die KiTa-Gebühren gesenkt oder abgeschafft. Damit
Kindergeldanspruch besteht.                                        dies kein temporärer Erfolg bleibt, braucht es 2022, wenn die-
                                                                   se Gelder auslaufen, eine Anschlussfinanzierung und weitere
Die Aufnahme eines Kinderbonus in das Konjunkturpaket war
                                                                   Investitionen in Qualität und Fachkräfte. Es bleibt dabei, dass
eine Forderung der DGB-Gewerkschaften und es ist richtig
                                                                   die Qualität der Betreuung unter anderem durch ausreichend
und wichtig, dass den betroffenen Familien geholfen wird.
                                                                   qualifizierte Erzieher*innen sichergestellt sein muss. Eine
Richtig ist auch, den Bonus nicht auf die Grundsicherung
                                                                   gute, flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung,
anzurechnen. So profitieren vor allem Familien mit geringem
                                                                   die sich alle Familien unabhängig vom Geldbeutel leisten kön-
und mittlerem Einkommen von dieser Zahlung.
                                                                   nen, muss weiterhin das Ziel sein.

D) Entlastung von Alleinerziehenden
                                                                   F) Mehrwertsteuersenkung
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird
                                                                   Befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird die Mehrwert-
befristet (für 2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf
                                                                   steuer abgesenkt – von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent.
4.008 Euro angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage
                                                                   Davon profitieren alle Beschäftigten als Verbraucher*innen,
für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene
                                                                   weil Güter und Dienstleistungen dadurch billiger werden.
muss weniger vom Einkommen versteuern.

Diese zusätzliche Entlastung von Alleinerziehenden kann             Zwischenfazit:
die EVG nur begrüßen. Diese Gruppe ist noch viel stärker als
                                                                    Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält eine
andere von den Einschränkungen bei Betreuungsangeboten
                                                                    Reihe von richtigen und wichtigen Regelungen. Die
betroffen. Es muss aber auch klar sein, dass auch nach der
                                                                    ­finanzielle Schieflage, in die viele Verkehrsunternehmen
Krise und dem Konjunkturpaket hier weiter Handlungsbedarf
                                                                     gekommen sind, werden abgemildert; Eltern und hier
besteht, um diese Kolleg*innen dauerhaft zu entlasten.
                                                                     insbesondere Alleinerziehende profitieren. Zahlreiche
                                                                     Forderungen der EVG sind in das Programm aufgenommen
E) Mehr Geld für Kitas
                                                                     worden. Aus unserer Sicht muss es aber auch Hilfs-Maß-
Für 2020 und 2021 werden insgesamt 1 Milliarde Euro zum              nahmen für den Schienengüterverkehr geben, und es
Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen bereitgestellt.           bleibt abzuwarten, ob die Unterstützungsleistungen für
Damit können Erweiterungen, Um- und Neubaumaßnahmen                  die Verkehrsunternehmen ausreichend sind..
finanziert werden, um die Kapazitäten zu erhöhen; alternativ
aber auch Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygiene.

2. Kurzarbeit

Kurzarbeit kann ein Mittel sein, um Beschäftigung zu sichern,       → Kurzarbeit ist bereits möglich, wenn 10 Prozent der
wenn es in einem Unternehmen erhebliche wirtschaftliche               Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (vor-
Einbußen gibt. Hierbei ist der Betriebsrat nach § 87 BetrVG           her: 30 Prozent).
zwingend zu beteiligen. Die EVG hat hierfür bereits Muster-Be-
                                                                    → Die Bundesregierung entlastet die Arbeitgeber, indem
triebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt.
                                                                       sie ihnen die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstat-
Bereits im März hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurz-           tet. Wir haben gefordert, dass ein Teil der Entlastung
arbeitergeld erleichtert, der Koalitionsausschuss hat sich Ende        durch ein höheres Kurzarbeitergeld von mindestens 80
April darauf geeinigt, die Ausstattung des Kurzarbeitergeldes zu       Prozent bei den Beschäftigten ankommt. Schließlich
verbessern; dies ist im Mai von Bundestag und Bundesrat auch           geht es um Geld, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber
umgesetzt worden:                                                      zu gleichen Teilen in die Sozialkassen eingezahlt haben.

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                                               der EVG

 → Für Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent     Die EVG wertet diese Neuregelungen als einen wichtigen und
    weniger arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld schrittwei-    richtigen Schritt für mehr soziale Balance bei der Bewältigung
    se erhöht: ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70          der Krisenfolgen. Diese Entscheidung war längst überfällig; die
    Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit      beschlossene Staffelung ist aus unserer Sicht aber eine unnö-
    Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf          tige Verzögerung bei der dringend erforderlichen Unterstützung
    80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte       des Beschäftigten.
    mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Die
                                                               Die EVG hat im BasisTV eine tarifliche Vereinbarung geschaf-
    Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
                                                               fen, die den Arbeitgeber zur Aufstockung dieser Beträge auf
 → Erweitert werden auch die bereits bestehenden Hin-         80 Prozent des Bruttomonatsentgelts bzw. maximal auf die
    zuverdienstmöglichkeiten: bis zum 31. Dezember ist         Höhe des pauschalierten Nettoentgelts verpflichtet. Mit der
    ein Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen      DB AG haben wir jetzt vereinbart, dass in Betrieben, für die der
    Monatseinkommens für alle Berufe möglich.                  BasisTV nicht gilt, „eine Regelung, orientiert an den im Konzern
                                                               bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, kurzfristig ergänzt“
 → Im aktuellen Konjunkturpaket ist vereinbart, das im
                                                               wird. Entsprechende Vereinbarungen streben wir für unser
   Herbst über die Regelung für 2021 entschieden wer-
                                                               ganzes Organisationsgebiet an, um für unsere Kolleginnen und
   den: „Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon
                                                               Kollegen wirtschaftliche Nachteile zu beschränken, die durch
   in der Finanzkrise auch in der coronabedingten Wirt-
                                                               das Kurzarbeitergeld entstehen würden.
   schaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte
   der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für        Anfang Mai wurde ein erster Meilenstein mit Abellio, Westfalen-
   den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021        Bahn, Keolis und den Transdev Unternehmen erzielt: Für unsere
   vorlegen.“                                                  Mitglieder konnten wir eine tarifvertragliche Aufstockung des
                                                               Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettoentgeltes verein-
                                                               baren.

3. Lohnersatzleistung für Eltern, die Kinder betreuen

Seit dem 30. März gelten neue Regelungen im Infektions-            nicht „am Stück“ genommen werden, die Entschädi-
schutzgesetz, am 20. Mai hat das Bundeskabinett weitere            gungszahlung kann tageweise aufgeteilt werden.
Verbesserungen beschlossen:
                                                               Wir fordern gemeinsam mit dem DGB die Weiterentwicklung
 → Beschäftigte, die Kinder zu Hause betreuen müssen,         der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutz­
    bekommen eine Entschädigung von 67 Prozent des             gesetz zu einer Familiensoforthilfe für Eltern und Pfle-
    Nettoentgelts. Diese reicht allerdings nicht aus, um       gende: Für ­     A rbeitnehmer* innen, die von Kita- und
    Familien abzusichern. Vielen (insbesondere Allein­         ­Schulschließungen b   ­ etroffen sind, muss der Anspruch auf
    erziehenden) wird Geld fehlen, um Mieten zu zahlen          ­Verdiens­taus­fallentschädigung für die gesamte Dauer der
   und den Lebensunterhalt zu bestreiten.                        behördlich angeordneten Schließungen verlängert werden so-
                                                                 wie die Entschädigungshöhe von 67 Prozent des ausgefallenen
 → Dieser Entschädigungsanspruch wird von bisher 6 auf
                                                                 ­Nettoverdienstes auf mindestens 80 Prozent ohne monatliche
    10 Wochen verlängert. Bei Paaren soll jeder Elternteil
                                                                  Deckelung angehoben werden. Die EVG fordert zudem weiter-
    einen 10-wöchigen Anspruch auf diese Leistung er-
                                                                  hin konkrete und begrenzende Regelungen hinsichtlich der
    halten, insgesamt besteht also ein Anspruch auf 20
                                                                  Inanspruchnahme von Überstunden und Urlaub – ähnlich der
    Wochen. Alleinerziehende können die Leistung für
                                                                  Regelungen beim Kurzarbeitergeld.
    20 Wochen beantragen. Die Freistellungstage müssen

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4. Lohnersatzleistung bei Pflege

Mit dem Pandemieschutzgesetz II (Zweites Gesetz zum Schutz       pflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen
der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler       so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit)
Tragweite) wurde im Mai eine Akuthilfe beschlossen. Wer Coro-    beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch
na-bedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren    nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen
muss, erhält nun mehr Unterstützung. Bis Ende September          können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.
gelten folgende Regelungen:
                                                                 Hier fordern wir gemeinsam mit dem DGB, dass ein entspre-
Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut           chender Freistellungsanspruch analog zur Kinderbetreuung
auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben      auch für Beschäftigte geschaffen werden muss, die in ihrer
(bisher ging das für zehn Tage). Das Pflegeunterstützungsgeld    Familie plötzlich Pflegeaufgaben übernehmen müssen, weil
kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen        Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder für Behinderte
werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten            schließen mussten – also für die gesamte Länge der Schlie-
Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt (auch hier lag die         ßung der Einrichtung in der Höhe von mindestens 80 Prozent
Grenze zuvor bei zehn Tagen). Auch Pflegezeit und Familien-      des Nettoentgelts.

5. Betriebliche Mitbestimmung/Betriebsräte

Damit Betriebsräte auch in der Corona-Krise beschlussfähig       Aus Sicht von DGB und EVG darf die Corona-Krise nicht genutzt
bleiben, hat die Bundesregierung das Betriebsverfassungs-        werden, um die Mitbestimmung zu schwächen. Entsprechende
gesetz (BVerfG) dahingehend geändert, dass Telefon- und          „Notstandsregeln“ müssen daher schnellstmöglich zurückge-
Videokonferenzen für Betriebsratssitzungen befristet bis         nommen werden. Wir fordern daher, dass der Vorrang von
zum Ende des Jahres zugelassen sind. Dies gilt ebenfalls für     Präsenzsitzungen festgehalten wird. Die ausnahmsweise
Betriebsversammlungen. Um Rechtsunsicherheiten für bereits       Durchführung von Videokonferenzen sollte nur als Ultima
mittels Video- oder Telefonkonferenz gefasste Beschlüsse der     Ratio ermöglicht werden, das heißt: beschränkt auf Betriebe/
betrieblichen Mitbestimmungsgremien und ihrer Ausschüsse         Situationen, bei denen Präsenzsitzungen derzeit unter Einhal-
zu beseitigen, tritt die Regelung rückwirkend zum 1. März 2020   tung der Hygienevorschriften/des Abstandsgebots tatsächlich
in Kraft.                                                        nicht möglich sind (ein kleines Gremium kann sich in einem
                                                                 großen Raum durchaus treffen).

6. Notfall-Kinderzuschlag

Das Bundesfamilienministerium hat die Berechnungsgrund-          Über den „Kinderzuschlag-Lotsen“          der Familienkasse
lage des Kinderzuschlags rückwirkend zum 01.04. befristet        lässt sich in weniger als 10 Minuten prüfen, ob ein Anspruch
verändert. Berechnungsgrundlage war hierfür bisher das           auf diesen Zuschlag besteht.
Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Bis zum
30.09.2020 gilt nun, dass nur noch der letzte Monat vor der
Antragstellung nachgewiesen werden muss. Die EVG begrüßt
diese schnelle und unbürokratische Anpassung ausdrücklich.

30.6.2020                                                                                                               Seite 4
Hintergrund­
                                               informationen
                                               der EVG

7. Elterngeld

Mütter und Väter, die wegen der Corona-Krise Einkommen-          Dies sollte aus unserer Sicht automatisch, also ohne Antrag-
seinbußen haben, dürfen deshalb nicht weniger Elterngeld         stellung, geschehen. Zudem sollen Eltern in „systemrelevan-
erhalten. Dazu wurde bereits eine Regelung beschlossen,          ten“ Berufen ihre Elternmonate bis Mitte 2021 aufschieben
die wir unterstützen: Aufgrund der Corona-Krise erhaltenes       können. Hierfür genügt es, wenn ein Elternteil als „systemre-
Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld    levant“ gilt. Zudem soll der sogenannte Partnerschaftsbonus
nicht reduzieren und auch nicht in die spätere Berechnung des    bei geteilter Erziehungsarbeit nicht verloren gehen, wenn
­Elterngeldes für ein weiteres Kind einfließen. Es muss aller-   aufgrund der Krise aktuell mehr oder weniger gearbeitet wird
 dings ein Antrag zur Nichtberücksichtigung gestellt werden.     als geplant.

8. Mieterschutz

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan-      gung ausgesprochen werden, wenn zwei Monate keine Miete
demie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde       ­bezahlt wird. Keine Sorgen um die eigenen vier Wände und die
die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Strom-       Grundversorgung haben zu müssen, ist in dieser unsicheren
und Wassersperren aufgrund von Zahlungsverzug durch die           Situation ein ganz wichtiges Signal an die Bevölkerung. Die
Corona-Krise vorerst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt. Denn nach      EVG fordert mit dem DGB u. a. die Verlängerung des Kündi-
aktueller Rechtslage kann eine fristlose Wohnungs-Kündi-          gungszeitraumes.

9. Weitere Sozialschutz-Regelungen

Bundestag und Bundesrat haben zwei sogenannte Sozial-            Dafür wird in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs
schutz-Pakete verabschiedet: Dadurch wurde neben den             auf eine Vermögens­prüfung verzichtet. Außerdem werden in
bereits erwähnten Kurzarbeits-Regelungen beispielsweise          diesem Zeitraum die Ausgaben für Wohnung und Heizung in
die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für diejenigen          jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt.
verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem
                                                                 Zudem wurde für das Jahr 2020 die Verdienstgrenze bei
31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger
                                                                 vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro
Arbeitslosengeld I. Denn die Vermittlung in neue Arbeit ist
                                                                 angehoben. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu
derzeit schlechter möglich. Umso wichtiger ist es, dass
                                                                 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen,
­Betroffene und ihre Familien möglichst nicht in Hartz IV bzw.
                                                                 ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienst-
 die Grundsicherung fallen.
                                                                 grenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die
Für den Fall, dass die Inanspruchnahme von Leistungen der        Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2021 gelten wieder die
Grundsicherung, auch im Alter unumgänglich sein sollte, ist      bisherigen Grenzen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt
der Zugang zu ihnen unbürokratisch vereinfacht worden.           nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

30.6.2020                                                                                                             Seite 5
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