Gesetzesänderungen in der Corona-Krise
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Hintergrund informationen der EVG Gesetzesänderungen Update 30.6.20 20 in der Corona-Krise Auf 150 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung den Gesamtumfang ihres K onjunkturpaketes, das der Wirtschaft helfen soll, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Davon profitieren auch Beschäftigte. In drei impuls-Papieren hatten wir bereits über Gesetzesänderungen informiert. Mit diesem weiteren Update stellen wir den derzeit aktuellen Stand der Dinge dar: ein Überblick über die für Arbeitnehmer*innen wichtigsten beschlossenen bzw. geplanten Maßnahmen nebst den EVG-Bewertungen und -Forderungen. 1. Neu im Konjunkturpaket A) Unterstützung der Verkehrsunternehmen B) Ausbildung Die SPNV-Unternehmen haben auf Grund der Kontaktbeschrän- Mit einem Volumen von 500 Millionen Euro will die Bundes kungen erhebliche Einbußen bei den Fahrgeldeinnahmen zu regierung die Duale Ausbildung absichern. Zu den Maßnahmen verzeichnen. Um diese für den SPNV/ÖPBV auszugleichen, gehören eine Prämie für Unternehmen, die Auszubildende erhöht der Bund für 2020 einmalig die Regionalisierungsmittel aus insolventen Betrieben übernehmen, die Förderung der um 2,5 Milliarden Euro. Auftrags- und Verbundausbildung und die Förderung von Unternehmen, die trotz Kurzarbeit weiterhin ausbilden. Neu „Durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel unter- ist eine gestufte Ausbildungsprämie für Unternehmen, die ihr stützt der Bund die Länder dabei, die bei den Verkehrsun- Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den Vorjahren halten ternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abzufedern (2.000 Euro pro Azubi) oder erhöhen (3.000 Euro pro Azubi). Die und dafür zu sorgen, dass das vereinbarte ÖPNV-Angebot in betreffenden Firmen müssen dafür coronabedingte Umsatzein- Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann.“ (Bundes- bußen nachweisen oder selbst von Kurzarbeit betroffen sein. tags-Drucksache 19/20057) DGB und EVG hatten auf diese Maßnahmen gedrängt und be- Darüber hinaus soll den Ländern ermöglicht werden, grüß es, dass sei jetzt umgesetzt werden. Sie greifen überwie- den ÖPNV-Unternehmen Beihilfen zu gewähren, um die gend für kleine und mittlere Unternehmen und bilden klar den coronabedingten Einnahmeausfälle auszugleichen. Worst Case ab. An der Zusage, die Ausbildung im bisherigen Der Deutschen Bahn stellt der Bund weitere 5 Milliarden Euro Umfang und in hoher Qualität fortzusetzen, werden wir die an zusätzlichem kapital zur Verfügung, über die bereits im Arbeitgeber auch weiterhin messen. vorigen Jahr beschlossene Kapitalerhöhung hinaus. Diese 5 Milliarden sollen die wirtschaftlichen Schäden durch Corona C) Kinderbonus ausgleichen. In zwei Teilzahlungen fließt für jedes kindergeldberechtigte Die EVG begrüßt das als gutes Signal für die Branche und auch Kind zusätzlich zum Kindergeld ein Bonus von 300 Euro für die Beschäftigten – und fordert jetzt eine zügige Umset- (200 Euro im September, 100 im Oktober). Er wird mit dem zung dieser Maßnahmen. Zudem müssen die Länder ihrerseits steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, soll aber nicht nun denselben zugesagten Anteil erbringen. auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung) angerechnet werden. Kinder, für die im September 2020 kein Anspruch auf 30.6.2020 Seite 1
Hintergrund informationen der EVG Kindergeld besteht, sollen ebenfalls berücksichtigt werden, Durch das aktuelle Gute-KiTa-Gesetz wurden in vielen Bundes- wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein ländern die KiTa-Gebühren gesenkt oder abgeschafft. Damit Kindergeldanspruch besteht. dies kein temporärer Erfolg bleibt, braucht es 2022, wenn die- se Gelder auslaufen, eine Anschlussfinanzierung und weitere Die Aufnahme eines Kinderbonus in das Konjunkturpaket war Investitionen in Qualität und Fachkräfte. Es bleibt dabei, dass eine Forderung der DGB-Gewerkschaften und es ist richtig die Qualität der Betreuung unter anderem durch ausreichend und wichtig, dass den betroffenen Familien geholfen wird. qualifizierte Erzieher*innen sichergestellt sein muss. Eine Richtig ist auch, den Bonus nicht auf die Grundsicherung gute, flächendeckende und bedarfsgerechte Kinderbetreuung, anzurechnen. So profitieren vor allem Familien mit geringem die sich alle Familien unabhängig vom Geldbeutel leisten kön- und mittlerem Einkommen von dieser Zahlung. nen, muss weiterhin das Ziel sein. D) Entlastung von Alleinerziehenden F) Mehrwertsteuersenkung Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird Befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird die Mehrwert- befristet (für 2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf steuer abgesenkt – von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent. 4.008 Euro angehoben. Der Beitrag mindert die Grundlage Davon profitieren alle Beschäftigten als Verbraucher*innen, für die Steuerberechnung. Das heißt, der oder die Betroffene weil Güter und Dienstleistungen dadurch billiger werden. muss weniger vom Einkommen versteuern. Diese zusätzliche Entlastung von Alleinerziehenden kann Zwischenfazit: die EVG nur begrüßen. Diese Gruppe ist noch viel stärker als Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält eine andere von den Einschränkungen bei Betreuungsangeboten Reihe von richtigen und wichtigen Regelungen. Die betroffen. Es muss aber auch klar sein, dass auch nach der finanzielle Schieflage, in die viele Verkehrsunternehmen Krise und dem Konjunkturpaket hier weiter Handlungsbedarf gekommen sind, werden abgemildert; Eltern und hier besteht, um diese Kolleg*innen dauerhaft zu entlasten. insbesondere Alleinerziehende profitieren. Zahlreiche Forderungen der EVG sind in das Programm aufgenommen E) Mehr Geld für Kitas worden. Aus unserer Sicht muss es aber auch Hilfs-Maß- Für 2020 und 2021 werden insgesamt 1 Milliarde Euro zum nahmen für den Schienengüterverkehr geben, und es Ausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen bereitgestellt. bleibt abzuwarten, ob die Unterstützungsleistungen für Damit können Erweiterungen, Um- und Neubaumaßnahmen die Verkehrsunternehmen ausreichend sind.. finanziert werden, um die Kapazitäten zu erhöhen; alternativ aber auch Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygiene. 2. Kurzarbeit Kurzarbeit kann ein Mittel sein, um Beschäftigung zu sichern, → Kurzarbeit ist bereits möglich, wenn 10 Prozent der wenn es in einem Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind (vor- Einbußen gibt. Hierbei ist der Betriebsrat nach § 87 BetrVG her: 30 Prozent). zwingend zu beteiligen. Die EVG hat hierfür bereits Muster-Be- → Die Bundesregierung entlastet die Arbeitgeber, indem triebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. sie ihnen die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstat- Bereits im März hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurz- tet. Wir haben gefordert, dass ein Teil der Entlastung arbeitergeld erleichtert, der Koalitionsausschuss hat sich Ende durch ein höheres Kurzarbeitergeld von mindestens 80 April darauf geeinigt, die Ausstattung des Kurzarbeitergeldes zu Prozent bei den Beschäftigten ankommt. Schließlich verbessern; dies ist im Mai von Bundestag und Bundesrat auch geht es um Geld, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber umgesetzt worden: zu gleichen Teilen in die Sozialkassen eingezahlt haben. 30.6.2020 Seite 2
Hintergrund informationen der EVG → Für Beschäftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent Die EVG wertet diese Neuregelungen als einen wichtigen und weniger arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld schrittwei- richtigen Schritt für mehr soziale Balance bei der Bewältigung se erhöht: ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 der Krisenfolgen. Diese Entscheidung war längst überfällig; die Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit beschlossene Staffelung ist aus unserer Sicht aber eine unnö- Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf tige Verzögerung bei der dringend erforderlichen Unterstützung 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte des Beschäftigten. mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Die Die EVG hat im BasisTV eine tarifliche Vereinbarung geschaf- Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. fen, die den Arbeitgeber zur Aufstockung dieser Beträge auf → Erweitert werden auch die bereits bestehenden Hin- 80 Prozent des Bruttomonatsentgelts bzw. maximal auf die zuverdienstmöglichkeiten: bis zum 31. Dezember ist Höhe des pauschalierten Nettoentgelts verpflichtet. Mit der ein Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen DB AG haben wir jetzt vereinbart, dass in Betrieben, für die der Monatseinkommens für alle Berufe möglich. BasisTV nicht gilt, „eine Regelung, orientiert an den im Konzern bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, kurzfristig ergänzt“ → Im aktuellen Konjunkturpaket ist vereinbart, das im wird. Entsprechende Vereinbarungen streben wir für unser Herbst über die Regelung für 2021 entschieden wer- ganzes Organisationsgebiet an, um für unsere Kolleginnen und den: „Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon Kollegen wirtschaftliche Nachteile zu beschränken, die durch in der Finanzkrise auch in der coronabedingten Wirt- das Kurzarbeitergeld entstehen würden. schaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für Anfang Mai wurde ein erster Meilenstein mit Abellio, Westfalen- den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 Bahn, Keolis und den Transdev Unternehmen erzielt: Für unsere vorlegen.“ Mitglieder konnten wir eine tarifvertragliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des Nettoentgeltes verein- baren. 3. Lohnersatzleistung für Eltern, die Kinder betreuen Seit dem 30. März gelten neue Regelungen im Infektions- nicht „am Stück“ genommen werden, die Entschädi- schutzgesetz, am 20. Mai hat das Bundeskabinett weitere gungszahlung kann tageweise aufgeteilt werden. Verbesserungen beschlossen: Wir fordern gemeinsam mit dem DGB die Weiterentwicklung → Beschäftigte, die Kinder zu Hause betreuen müssen, der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutz bekommen eine Entschädigung von 67 Prozent des gesetz zu einer Familiensoforthilfe für Eltern und Pfle- Nettoentgelts. Diese reicht allerdings nicht aus, um gende: Für A rbeitnehmer* innen, die von Kita- und Familien abzusichern. Vielen (insbesondere Allein Schulschließungen b etroffen sind, muss der Anspruch auf erziehenden) wird Geld fehlen, um Mieten zu zahlen Verdienstausfallentschädigung für die gesamte Dauer der und den Lebensunterhalt zu bestreiten. behördlich angeordneten Schließungen verlängert werden so- wie die Entschädigungshöhe von 67 Prozent des ausgefallenen → Dieser Entschädigungsanspruch wird von bisher 6 auf Nettoverdienstes auf mindestens 80 Prozent ohne monatliche 10 Wochen verlängert. Bei Paaren soll jeder Elternteil Deckelung angehoben werden. Die EVG fordert zudem weiter- einen 10-wöchigen Anspruch auf diese Leistung er- hin konkrete und begrenzende Regelungen hinsichtlich der halten, insgesamt besteht also ein Anspruch auf 20 Inanspruchnahme von Überstunden und Urlaub – ähnlich der Wochen. Alleinerziehende können die Leistung für Regelungen beim Kurzarbeitergeld. 20 Wochen beantragen. Die Freistellungstage müssen 30.6.2020 Seite 3
Hintergrund informationen der EVG 4. Lohnersatzleistung bei Pflege Mit dem Pandemieschutzgesetz II (Zweites Gesetz zum Schutz pflegezeit wird flexibler gestaltet. Pflegende Angehörige sollen der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler so leichter eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) Tragweite) wurde im Mai eine Akuthilfe beschlossen. Wer Coro- beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch na-bedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen muss, erhält nun mehr Unterstützung. Bis Ende September können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. gelten folgende Regelungen: Hier fordern wir gemeinsam mit dem DGB, dass ein entspre- Bis zu 20 Arbeitstage können Angehörige bei einer akut chender Freistellungsanspruch analog zur Kinderbetreuung auftretenden Pflegesituation bezahlt der Arbeit fernbleiben auch für Beschäftigte geschaffen werden muss, die in ihrer (bisher ging das für zehn Tage). Das Pflegeunterstützungsgeld Familie plötzlich Pflegeaufgaben übernehmen müssen, weil kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder für Behinderte werden, wenn die Pflege aufgrund von Corona-bedingten schließen mussten – also für die gesamte Länge der Schlie- Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt (auch hier lag die ßung der Einrichtung in der Höhe von mindestens 80 Prozent Grenze zuvor bei zehn Tagen). Auch Pflegezeit und Familien- des Nettoentgelts. 5. Betriebliche Mitbestimmung/Betriebsräte Damit Betriebsräte auch in der Corona-Krise beschlussfähig Aus Sicht von DGB und EVG darf die Corona-Krise nicht genutzt bleiben, hat die Bundesregierung das Betriebsverfassungs- werden, um die Mitbestimmung zu schwächen. Entsprechende gesetz (BVerfG) dahingehend geändert, dass Telefon- und „Notstandsregeln“ müssen daher schnellstmöglich zurückge- Videokonferenzen für Betriebsratssitzungen befristet bis nommen werden. Wir fordern daher, dass der Vorrang von zum Ende des Jahres zugelassen sind. Dies gilt ebenfalls für Präsenzsitzungen festgehalten wird. Die ausnahmsweise Betriebsversammlungen. Um Rechtsunsicherheiten für bereits Durchführung von Videokonferenzen sollte nur als Ultima mittels Video- oder Telefonkonferenz gefasste Beschlüsse der Ratio ermöglicht werden, das heißt: beschränkt auf Betriebe/ betrieblichen Mitbestimmungsgremien und ihrer Ausschüsse Situationen, bei denen Präsenzsitzungen derzeit unter Einhal- zu beseitigen, tritt die Regelung rückwirkend zum 1. März 2020 tung der Hygienevorschriften/des Abstandsgebots tatsächlich in Kraft. nicht möglich sind (ein kleines Gremium kann sich in einem großen Raum durchaus treffen). 6. Notfall-Kinderzuschlag Das Bundesfamilienministerium hat die Berechnungsgrund- Über den „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Familienkasse lage des Kinderzuschlags rückwirkend zum 01.04. befristet lässt sich in weniger als 10 Minuten prüfen, ob ein Anspruch verändert. Berechnungsgrundlage war hierfür bisher das auf diesen Zuschlag besteht. Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Bis zum 30.09.2020 gilt nun, dass nur noch der letzte Monat vor der Antragstellung nachgewiesen werden muss. Die EVG begrüßt diese schnelle und unbürokratische Anpassung ausdrücklich. 30.6.2020 Seite 4
Hintergrund informationen der EVG 7. Elterngeld Mütter und Väter, die wegen der Corona-Krise Einkommen- Dies sollte aus unserer Sicht automatisch, also ohne Antrag- seinbußen haben, dürfen deshalb nicht weniger Elterngeld stellung, geschehen. Zudem sollen Eltern in „systemrelevan- erhalten. Dazu wurde bereits eine Regelung beschlossen, ten“ Berufen ihre Elternmonate bis Mitte 2021 aufschieben die wir unterstützen: Aufgrund der Corona-Krise erhaltenes können. Hierfür genügt es, wenn ein Elternteil als „systemre- Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld levant“ gilt. Zudem soll der sogenannte Partnerschaftsbonus nicht reduzieren und auch nicht in die spätere Berechnung des bei geteilter Erziehungsarbeit nicht verloren gehen, wenn Elterngeldes für ein weiteres Kind einfließen. Es muss aller- aufgrund der Krise aktuell mehr oder weniger gearbeitet wird dings ein Antrag zur Nichtberücksichtigung gestellt werden. als geplant. 8. Mieterschutz Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pan- gung ausgesprochen werden, wenn zwei Monate keine Miete demie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde bezahlt wird. Keine Sorgen um die eigenen vier Wände und die die Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen sowie Strom- Grundversorgung haben zu müssen, ist in dieser unsicheren und Wassersperren aufgrund von Zahlungsverzug durch die Situation ein ganz wichtiges Signal an die Bevölkerung. Die Corona-Krise vorerst bis 30. Juni 2020 ausgesetzt. Denn nach EVG fordert mit dem DGB u. a. die Verlängerung des Kündi- aktueller Rechtslage kann eine fristlose Wohnungs-Kündi- gungszeitraumes. 9. Weitere Sozialschutz-Regelungen Bundestag und Bundesrat haben zwei sogenannte Sozial- Dafür wird in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs schutz-Pakete verabschiedet: Dadurch wurde neben den auf eine Vermögensprüfung verzichtet. Außerdem werden in bereits erwähnten Kurzarbeits-Regelungen beispielsweise diesem Zeitraum die Ausgaben für Wohnung und Heizung in die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für diejenigen jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt. verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem Zudem wurde für das Jahr 2020 die Verdienstgrenze bei 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger vorgezogenen Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro Arbeitslosengeld I. Denn die Vermittlung in neue Arbeit ist angehoben. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu derzeit schlechter möglich. Umso wichtiger ist es, dass 44.590 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, Betroffene und ihre Familien möglichst nicht in Hartz IV bzw. ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienst- die Grundsicherung fallen. grenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Für den Fall, dass die Inanspruchnahme von Leistungen der Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2021 gelten wieder die Grundsicherung, auch im Alter unumgänglich sein sollte, ist bisherigen Grenzen. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt der Zugang zu ihnen unbürokratisch vereinfacht worden. nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. 30.6.2020 Seite 5
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