Meine Kultur - Deine Kultur Unsere Kultur - HES-SO Valais-Wallis

 
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Forum EMERA-HES-SO
                             16. Mai 2019, Siders

      Meine Kultur - Deine Kultur
            Unsere Kultur

Pressemappe
Inhaltsverzeichnis

Kontext und Ziele   /2
Forum EMERA-HES-SO Valais-Wallis 2019       /3
Zusammenfassungen der Beiträge /        5
Präsentation der eingeladenen Künstler und Künstlerinnen /   9
Präsentation der Organisatoren /   10

Medienkontakt: Natacha Aymon, 027 329 24 86, natacha.aymon@emera.ch
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KONTEXT UND ZIELE

Warum ein Forum über die Rechte von Menschen mit Behinderungen?
Das 2016 von der Stiftung Emera und dem Studiengang Soziale Arbeit der HES-SO Valais-Wallis ins Leben
gerufene Forum hat mehrere Ziele:
„„Sensibilisierung der Politik und der öffentlichen Meinung, um die Rechte von Menschen mit Behinderun-
   gen besser in die Walliser Gesellschaft zu integrieren
„„Information    und Befähigung von Menschen mit Behinderungen betreffend ihre Rechte
„„Erfahrungsaustausch        und praktische Lösungen, die die betroffenen Akteure inspirieren

Jedes Jahr entwickelt das Forum diese Ziele zu einem bestimmten Thema, das auf der UNO-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen basiert. Das Forum 2019 konzentriert sich auf Artikel 30 der
Konvention, das Recht auf Kultur. Im Jahr 2018 war es die freie Wahl des Wohnortes, die Aufmerksamkeit
erregte.

Freier Eintritt und zugängliche Veranstaltung
Das Forum begrüsst durchschnittlich 340 Personen pro Jahr. Es ist kostenlos und offen für alle. Die Öffentlich-
keit setzt sich in der Regel aus Menschen mit Behinderungen und ihren Familien, Fachleuten oder Freiwilligen,
die sie im Rahmen von Institutionen oder Selbsthilfeorganisationen begleiten, Professoren und Studenten der
HES-SO Wallis und verschiedenen vom Thema betroffenen Interessengruppen zusammen.
Das Forum soll so zugänglich wie möglich sein und bietet seinen Teilnehmern:
„„zweisprachige      Moderation und Simultanübersetzung der Interventionen ins Französische und Deutsche
„„eine   Übersetzung der Interventionen in die Gebärdensprache (Procom)
„„ein   Headset mit Induktionsschleife
„„ein   Parkplatz in der Nähe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
„„organisierte    Hilfe für Menschen mit Unterstützungsbedarf (auf Anfrage)

Die UNO-Konvention als Richtlinie
Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz
in Kraft getreten. Gemäss dieser Konvention, dürfen Menschen mit einer Beeinträchtigung keine Barrieren für
eine Teilhabe an der Gesellschaft oder Verstösse gegen ihre Menschenrechte antreffen. Um dieses Ziel zu
erreichen, formuliert die Konvention detaillierte Richtlinien und verlangt von den teilnehmenden Staaten, an-
gemessene Massnahmen in allen Lebensbereichen einzuleiten. Sie enthält bürgerliche, politische, wirtschaft-
liche, soziale und kulturelle Rechte.

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FORUM EMERA-HES-SO VALAIS-WALLIS 2019
Meine Kultur, Deine Kultur, Unsere Kultur: Artikel 30 im Detail
Das Forum 2019 wird sich spezifisch mit den ersten beiden Absätzen des Artikels 30 „Teilhabe am kulturellen
Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“ der UNO-Konvention auseinandersetzen. Diese haben zum Ziel,
Diskriminierung zu beseitigen und die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an
der Kultur zu fördern, sowohl in Bezug auf den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, als auch auf ihre akti-
ve Beteiligung als Kulturschaffende.

           Art. 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
           1. Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit
              anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Massnahmen, um sicher-
              zustellen, dass Menschen mit Behinderungen:
                a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
                b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Akti-
                   vitäten in zugänglichen Formaten haben;
                c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos,
                   Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten
                   von nationaler kultureller Bedeutung haben.
           2. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglich-
              keit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen,
              nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.

Zugang zur Kultur: Welche Hindernisse und Handlungsansätze gibt es im Wallis?
Beim Kulturkonsum haben die verschiedenen Organisationen des Dachverbandes Forum Handicap Valais-
Wallis viele Hindernisse im Wallis festgestellt:
„„finanzielles  Hindernis: Selbst bei einer IV-Reduktion bleiben die Kosten für Aufführungen und Transporte
   bis zum Zielort problematisch, insbesondere für IV-Begünstigte mit Ergänzungsleistungen.
„„physische     Hindernisse auf dem Weg zum Kulturprodukt:
      ww   Öffentliche Verkehrsmittel nicht / nur schwer zugänglich (Busse, Bahnhöfe) oder mit unzureichendem
           Zugang.
      ww   im Rollstuhl: keine Behindertenparkplätze in der Nähe oder schlecht ausgeschildert (Festivals). Hinder-
           nisse im städtischen Umfeld (Pflastersteine, Hänge, Gehwege usw.) und am Eingang zum Kulturort
           (Stufen, schwere manuelle Tür usw.). Innerhalb der Gebäude: unzugängliche oder unzureichende
           Toiletten, Stufen, unzugänglicher Zugang zu historischen Gebäuden (z. B. kantonale Museen in Sitten).
„„Hindernisse     im Zusammenhang mit dem Kulturprodukt:
      ww   eim Rollstuhl: Begrenzte Anzahl von zugänglichen Stellen, oft nicht zentral mit schlechter Sicht auf die
           Bühne.
      ww   Sehbehinderung: Bedarf an mehr audiobeschriebenen Produkten (Kino, Aufführungen) oder mehr in
           Blindenschrift übersetzten Texten, taktilen Trägern (z.B. ein als Modell reproduziertes Gemälde, wie
           im kantonalen Kunstmuseum in Sitten) oder kultureller Vermittlung (Museen). Blindenhunde werden
           nicht immer gut akzeptiert.

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      ww   Hörbehinderung: Induktionsschleifen (die eine Tonverstärkung direkt im Hörgerät ermöglichen) für
           hörgeschädigte Personen sind in Theatern (Kino, Aufführungen, Konferenzen) noch selten. Filme und
           Fernsehsendungen sollten systematisch untertitelt und häufiger in die Gebärdensprache übersetzt
           werden. Tabletts oder Videoterminals (ein gutes Beispiel ist das Museum des Grossen Sankt Bern-
           hard) mit schriftlichen Texten oder Erklärungen in Gebärdensprache sind in Museen willkommen.
           Weitere Aufführungen und Konferenzen sollten in die Gebärdensprache übersetzt werden.
      ww   geistige Behinderung: Notwendigkeit einer einfacheren und klareren Beschilderung, um eine bessere
           Orientierung zu ermöglichen (Museen, Festivals usw.). Notwendigkeit einer kulturellen Vermittlung,
           um den Inhalt einer Ausstellung oder eines Museums in vereinfachter Sprache zu erklären. Schriftli-
           ches Material sollte auch in die leichte Sprache übersetzt werden.
      ww   psychische Behinderung: Das Haupthindernis liegt eher in der sozialen Sichtweise, die mit dem
           Unverständnis der Bevölkerung zusammenhängt («Sollte er nicht lieber zur Arbeit gehen?»; «Hast du
           diesen Kerl gesehen, was für ein Blick!»), was manche Leute oft dazu bringt, lieber zu Hause zu blei-
           ben...
Im Anschluss an diese Beobachtungen schlägt das Forum Handicap Valais-Wallis dem Kanton Wallis meh-
rere Möglichkeiten zur Verbesserung vor.
„„Festlegung  einer kantonalen Strategie für die schrittweise Zugänglichkeit von Kulturprodukten im Wallis
   unter Berücksichtigung aller Arten von Behinderungen.
„„Systematische  Berücksichtigung der Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen, bei
   Vergabe von Subventionen der Dienststelle für Kultur an verschiedene Kulturpartner.
„„Werbung      für das Label « Kultur Inklusiv» (Pro Infirmis) bei den kulturellen Institutionen des Kantons.
„„Verbesserte finanzielle Hilfeleistungen für IV-Begünstigte, um die Preise von Kulturprodukten zugänglicher
   zu machen.
„„Unterstützung  bei der Entwicklung individueller Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderun-
   gen, um ihnen den Zugang zu den kulturellen Inhalten des Kantons zu erleichtern.
„„Anerkennung des künstlerischen Schaffens von Menschen mit Behinderungen in gleicher Weise wie ande-
   re künstlerische Schöpfungen.

Ablauf des Forums
Von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr werden in der Aula der HES-SO Valais-Wallis in Siders Referentinnen und Refe-
renten aus der Forschung und der Praxis ihre Ansichten zum Thema teilen.
Jede Präsentation dauert ca. 20 Minuten. Am Ende der Präsentation sind die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eingeladen, ihre Fragen zu stellen. Die zweisprachige Moderation des Forums übernimmt Myriam
Holzner.
Das Programm wird durch vier künstlerische Zwischenspiele unterbrochen, die von Kunstschaffenden mit
Behinderungen getragen werden. Das Atelier für künstlerische Gestaltung der FOVAHM stellt ihre Werke in
der Eingangshalle des HES-SO-Gebäudes aus.

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ZUSAMMENFASSUNGEN DER BEITRÄGE

Präsentation von Artikel 30 der UNO-Konvention „Teilhabe am kulturellen Leben
sowie an Erholung, Freizeit und Sport“

„„Pierre   Margot-Cattin, Professor Hochschule für Soziale Arbeit, HES-SO Valais-Wallis (F)
   In Artikel 30 der UN-BRK ist ein unveräusserliches Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben verankert.
   Dieser Artikel verpflichtet die Staaten, Massnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu kulturellen Produkten
   zu gewährleisten, auch durch den Einsatz verschiedener Kompensationsmedien (taktile, visuelle, audio-de-
   skriptive, einfache Sprache, kulturelle Vermittlung usw.). Sie erfordert auch den Zugang zu elektronischen
   Medien, einschliesslich Radio und Fernsehen. Schliesslich zwingt sie die Staaten, die verschiedenen kul-
   turellen Infrastrukturen (kulturelle Dienstleistungen, Kino, Theater, Konzertsaal usw.) für alle zugänglich zu
   machen. Dazu gehören architektonische Zugänglichkeitsmassnahmen (Rampe, Lift, Rollstuhlplatz usw.),
   Museografie und angepasste Szenografie (Leseautor, Reflexionen, Audioguide usw.), aber auch mögliche
   menschliche Massnahmen zur Begleitung und zum Zugang zu kulturellen Aktivitäten.
   In Artikel 30 wird auch das Recht auf Anerkennung der Rolle hervorgehoben, die Menschen mit Behinde-
   rungen bei der Errichtung des Kulturerbes spielen können, indem sie ihre Möglichkeiten zur Entwicklung
   und Realisierung ihres kreativen, künstlerischen und intellektuellen Potenzials nicht nur im eigenen Interes-
   se, sondern auch zur allgemeinen Bereicherung der Gesellschaft unterstützen. In diesem Sinne müssen
   die Staaten insbesondere die Rechtsvorschriften über das geistige Eigentum so anpassen, dass sie kein
   unangemessenes oder diskriminierendes Hindernis für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu
   kulturellen Produkten darstellen.
   Schliesslich erkennt und schützt dieser Artikel das Recht von Menschen mit Behinderungen, insbesonde-
   re gehörlosen Menschen, auf Entwicklung einer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, ein-
   schliesslich Gebärdensprache, Blindenschrift und anderer Schriftsysteme.
   Ausgehend von einer einfachen Prämisse, dem unveräusserlichen Recht auf Zugang zum kulturellen Leben,
   entwickelt dieser Artikel Verpflichtungen und die Notwendigkeit von Massnahmen in verschiedenen Be-
   reichen. Es ist ein gutes Beispiel für die systemische Komplexität des globalen Zugangs zur Kultur für
   Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Pierre Margot-Cattin hat Jura und Ethnologie studiert. Er arbeitet als Professor an der Hochschule für Soziale Arbeit,
HES-SO Valais-Wallis. Er interessiert sich für die Auswirkung des Erscheinungsbildes der Behinderung im sozialen Umfeld,
für die Anpassung der Umgebung und für die Ausbildung Tourisme Pour Tous. Als Globetrotter und Referent in zahlreichen
internationalen Konferenzen, schätz er das Entdecken neuer Horizonte.
Am 15. April 2014 überreichten Pierre Margot-Cattin und Christian Lohr in New York die Beitrittsurkunde zur UNO-Behin-
dertenrechtskonvention. Diese wurde vom Bundesrat am 9. April 2014 unterzeichnet.

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Kulturelle Teilhabe beschleunigen – mit dem Label Kultur inklusiv

„„Nicole   Grieve, Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis (D)
   Das Label « Kultur inklusiv » von Pro Infirmis wird an Kulturinstitutionen aller Kantone vergeben, die sich
   dazu verpflichten, in einer Zeitspanne von vier Jahren die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu
   ermöglichen. Diese Massnahmen werden von Partnern mit einer Behinderung mitgestaltet, und sie sind
   inklusiv. Das heisst, dass sie sich an alle interessierte Publika wenden. Die Kulturinstitutionen entwickeln
   ihre Massnahmen in fünf obligatorischen Handlungsfeldern, nämlich das kulturelle Angebot, der inhaltliche
   Zugang, der bauliche Zugang, die Arbeitsangebote und die Kommunikation. Die Fachstelle Kultur inklusiv
   von Pro Infirmis vergibt, kommuniziert und evaluiert die Labelprozesse. Sie berät und vernetzt ihre Partner.
   Kultur inklusiv hat bereits 48 Labels in der deutschen Schweiz, 9 Labels in der Romandie und 2 Labels im
   Tessin vergeben. In ihrem Referat hebt Nicole Grieve drei Projekte mit Bezug zum Wallis hervor. Erstens
   das Pionierprojekt „Berühren Sehen“ des Walliser Kunstmuseums, zweitens den Labelprozess an der Me-
   diathek Wallis, Standort Brig, schliesslich sowie welsche Projekt für Audiodeskription im Theater des Vereins
   Ecoute Voir, welches jedes Jahr an Walliser Theatern zu Gast ist. Für jedes Projekt stellt die Referentin die
   Entwicklungen, Hindernisse und Herausforderungen hervor.
Nicole Grieve ist spezialisiert auf kulturelle Teilhabe und Netzwerkentwicklung. Sie war insbesondere als Kulturberaterin
an der Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis tätig. In diesem Rahmen leitete Nicole Grieve das Schule-und-Kultur
Programm, und entwickelte die Unterstützung von Projekten, welche darauf abzielen, das Kulturpublikum zu erweitern. Seit
Mitte 2018 arbeitet sie in der Fachstelle Kultur inklusiv von Pro Infirmis für den Vertrieb des Labels in der Westschweiz.

La Chaise Rouge, mehr soziale Teilhabe durch Freiwilligenarbeit

„„Stéphane     Ballaman, Mitverantwortlicher des Bereichs Sozial- und Freiwilligenarbeit, Rotes Kreuz Waadt
   Der aktuelle politische Kontext und der rechtliche Rahmen fördern die soziale Teilhabe von Menschen mit
   Behinderungen. Aber ist das genug? Auf der Grundlage der tatsächlichen und identifizierten Bedürfnisse
   haben Pro Infirmis Vaud und das Rote Kreuz Waadt im Jahr 2012 einen Freiwilligendienst namens La Chai-
   se Rouge gegründet. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, die Möglichkeit zu geben, ein individuelles
   Projekt im Bereich Kultur und Freizeit durchzuführen. Ein Ausflug zu Orten, die für Menschen mit Behinde-
   rungen nicht zugänglich sind (Ausstellungen, Aufführungen, Veranstaltungen), ist auch heute noch eine
   echte Herausforderung und hat oft eine abschreckende Wirkung. Die Freiwilligen helfen bei der Lösung
   praktischer Probleme und sind eine beruhigende Präsenz.
   Das vom Roten Kreuz Waadt geschulte und betreute ehrenamtliche Personal fördert die Entwicklung einer
   wertvollen sozialen Bindung und ermöglicht die Durchführung individueller Projekte. Im Jahr 2018 wurden
   mehr als 1.200 Ausflüge durchgeführt. Die Bildung eines Tandems (Freiwilliger-Begünstigter) berücksich-
   tigt viele Parameter, insbesondere technische (Häufigkeit und gewünschte Tage), aber auch relationale
   (Profile, Erwartungen und gemeinsame Interessen).
Stéphane Ballaman ist auf Teammanagement spezialisiert und verfügt über mehrere Berufserfahrungen im Bereich Ge-
sundheit und Bildung. Seit fast 15 Jahren ist er im Bereich Soziales und Freiwilligenarbeit des Waadtländer Roten Kreuzes
tätig. Er ist auch Mitglied des Ausschusses des Vereins Bénévolat-Vaud.

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Die Begleitung von Kunstschaffenden mit einer Behinderung:
ein ressourcenzentrierter Ansatz

„„Barbara    Waldis, Professorin Hochschule für Soziale Arbeit, HES-SO Valais-Wallis
   Die Präsentation fasst die wichtigsten Resultate einer Forschung über 4 Kunstateliers in der Westschweiz
   zusammen. Die Kunstateliers fördern Kunstschaffende mit einer Behinderung und verbreiten ihre Werke.
   Unsere Resultate zeigen, dass die Verantwortlichen der Ateliers für die Begleitung ihre eigenen beruflichen
   Netzwerke aktivieren. Sie fördern zudem die künstlerischen Fähigkeiten der Kunstschaffenden und fördern
   ihre soziale Partizipation mit Ausstellungen.
   Diese Erfahrung wurde in Cyril Bron›s Dokumentarfilm «Beruf: Kunstschaffender» festgehalten, der das
   Talent und die Professionalität von Kunstschaffenden mit Behinderungen würdigt, indem er sie zu Wort
   kommen lässt und sie bei ihrer Tätigkeit zeigt.
Barbara Waldis, Sozialanthropologin, hat an der Universität Freiburg doktoriert. Sie ist Expertin für das Thema Binationa-
le Ehen, Familienbeziehungen und interkulturelle Kommunikation. Barbara Waldis ist Koordinatorin des Wissenschaftsrates
der Sozialen Arbeit der HES-SO und Präsidentin der Wissenschaftskommission der Schweizerischen Gesellschaft für
Ethnologie.

Stand der Umsetzungen und Perspektiven im Wallis

„„Jérémy     Gaillard, Mitglied der Jugendkommission, Kanton Wallis
   Die Jugendkommission des Kantons Wallis hat eine Reflexionsgruppe über die Stellung junger Menschen
   mit Behinderungen in den von ihr unterstützten Projekten eingerichtet. Diese Gruppe von Fachleuten stellt
   fest, dass:
   1) Junge Menschen mit Behinderungen nur sehr wenig an Projekten teilnehmen, die von jungen Menschen
      ohne Behinderungen durchgeführt werden.
   2) Junge Menschen mit Behinderungen sehr selten Projekte vor schlagen, oder nur auf Anregung von
      Fachleuten.
   Im Anschluss an diese Beobachtungen wurden mehrere Massnahmen ergriffen. Um die Teilnahme junger
   Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen zu erhöhen, laden wir die Organisatoren ein, die Zu-
   gänglichkeit ihrer Veranstaltung, aber auch ihre Attraktivität zu berücksichtigen. Dazu bauen wir ein Netz-
   werk zur Unterstützung der Organisatoren auf. Bei der Gewährung der finanziellen Unterstützung über-
   prüfen und passen wir unsere Kriterien an, wenn der Antrag von einem Jugendlichen oder einer Gruppe
   junger Menschen mit Behinderungen gestellt wird. Der kantonale Jugenddelegierte hat auch ein wichtiges
   Netzwerk aufgebaut, das es ihm ermöglicht, diese Jugendlichen nach ihren Bedürfnissen zu unterstützen
   und zu begleiten. Schliesslich arbeiten wir eng mit den verschiedenen Institutionen und Verbänden im
   Kanton zusammen, damit sie Ideen und Projekte von jungen Menschen mit Behinderungen vorbringen
   können.
Jérémy Gaillard ist Student an der HES-SO Valais-Wallis und arbeitet seit vier Jahren für den Verein Cerebral Wallis und
die Castalie. Er ist Mitglied der Walliser Jugendkommission.

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„„Jacques     Cordonnier, Chef der Dienststelle für Kultur, Kanton Wallis
   Im Rahmen der öffentlichen Politik überlässt der Kulturbereich den Akteuren eine sehr grosse Autonomie,
   da er auf dem Subsidiaritätsprinzip und einer unverbindlichen Regelung beruht. In diesem Rahmen können
   die Gemeinden insbesondere ihre Prioritäten und Aktionspläne frei entwickeln. Der Kanton seinerseits
   handelt über seine eigenen Institutionen und unterstützt die Aktivitäten Dritter. Die Kulturstrategie 2018 des
   Kantons Wallis betont die Kultur als Faktor der sozialen Integration und des Zusammenhalts. In diesem
   Zusammenhang wird die Frage des Zugangs und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berück-
   sichtigt. Der Kanton adressiert dieses Thema durch drei sich ergänzende Achsen. Erstens fördert er den
   Zugang und die Aneignung des kulturellen Angebots seiner Institutionen, nämlich des Archivs, der Media-
   thek und der Kantonalen Museen. Projekte wie „Toucher voir“ (berühren sehen) des Kunstmuseums in
   Sitten, welches sehbehinderten Menschen ermöglicht, mit Kunstwerken zu interagieren, geht in diese
   Richtung. Dies in einer inklusiven Perspektive, was auch ein interessanter Vorschlag für alle Zielgruppen
   ist, denen eine alternative Form des Zugangs zu Werken angeboten wird. Im Bereich der Museen ist eines
   der noch nicht gelösten Probleme der physische Zugang von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu
   historischen Gebäuden, die wenig Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Virtuelle Ausstellungen ermöglichen
   es, diese Barriere zumindest teilweise zu überwinden. Im Rahmen der Renovierungsarbeiten werden archi-
   tektonische Lösungen gesucht. Das Naturmuseum wird bei der Wiedereröffnung im Juni somit für alle zu-
   gänglich sein. Die zweite Achse zielt darauf ab, die Teilhabe und den Schaffensprozess aller zu fördern.
   Für die Erreichung dieses Ziels ist das Unterstützungsprogramm «Kulturelle Teilhabe» von besonderer
   Bedeutung, das die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und der Walliser Bevölkerung fördert. Vorbildlich
   ist in dieser Hinsicht das Projekt «Bist du frei» der Compagnie Monochrome, das eine Tänzerin und einen
   jungen Mann mit Beeinträchtigungen in einer gemeinsamen Kreation zusammenbringt. Schliesslich ent-
   wickeln kantonale Kultureinrichtungen Partnerschaften, die es Menschen mit Behinderungen oder anderen
   Schwierigkeiten ermöglichen, zu ihrem Erfolg beizutragen. Das jüngste Projekt in diesem Zusammenhang
   betrifft die kürzliche Eröffnung des Café Weri in der Mediathek Wallis in Brig, welches von der Stiftung
   Atelier Manus geleitet wird.
Jacques Cordonier ist Chef der Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis seit der Gründung der Dienststelle im Jahr 2005.
Er leitete die Mediathek Wallis von 1988 bis 2009. Zusammen mit den Kulturdelegierten der Walliser Städte (2010) initi-
ierte er die Gründung des Vereins Kultur Wallis. Er ist Mitbegründer des Vereins Dialog der Wissenschaften Wallis, der
einen interdisziplinären Ansatz in sozialen Thematiken fördert, und Präsident der Stiftung SAPA, Schweizer Archiv der
Darstellenden Künste.

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PRÄSENTATION DER EINGELADENEN
KÜNSTLER UND KÜNSTLERINNEN
Florence Fagherazzi und Gaetan Daves,                               „Castafiore“, Musikgruppe,
Compagnie monochrome                                                Tagesstätte „Le Caméléon“ der Castalie
Was machen wir mit unserem Leben? Sind wir wirklich                 Castafiore ist eine Musikgruppe, die 2016 von Musikern
frei? Um diese Frage zu veranschaulichen: eine Tän-                 gegründet wurde, die BAO-PAO im Rahmen des Ate-
zerin, Florence Fagherazzi, und ein Tänzer mit Beein-               liers zur persönlichen Entwicklung Le Caméléon spie-
trächtigungen, Gaetan Daves. Er hat eine zerebrale                  len.
Lähmung. Freiheit und Behinderung sind zwei auf den
                                                                    Das BAO-PAO ist ein angepasstes Musikinstrument,
ersten Blick paradox erscheinende Begriffe, die jedoch
                                                                    das mit Bögen, Laserstrahlen und einem Computer
der Entstehung ihrer Kreation «Bist du frei?“ zugrunde
                                                                    arbeitet. Um eine Note oder einen Ton abzuspielen,
liegen. Das Projekt hat seinen Ursprung in der Philo-
                                                                    kreuzt der Musiker die Bögen mit einem Stab (oder
sophie von Sartre. Der Philosoph beschäftigt sich in
                                                                    Hilfsmitteln) und schneidet so den Laserstrahl. Cas-
seinen Werken mit der Freiheit und wirft Fragen dar-
                                                                    tafiore hat folgende Ziele:
über auf, was dieses zentrale Thema in unserem Le-
ben bedeutet.                                                       „„Musikalische    Momente in der Castalie anbieten
www.ciemonochrome.com / Florence Fagherazzi, 079 784 61 10          „„Die verschiedenen Fähigkeiten von Musikern
                                                                      sichtbar machen
Stéphane Wenger, Songwriter-Interpret,
                                                                    „„Teilnahme  an der Gesellschaft ausserhalb von
präsentiert von ihm selbst:
                                                                      der Castalie
Ich stiess auf ein Klavier, also spielte ich es. Ich lernte         „„Aufwertung    der verschiedenen sozialen Rollen
Poesie, also schrieb ich Poesie. Ich habe ein Gitarren-
                                                                    „„Leben   in einer neuen Gruppe mit neuen Peers
lager besucht und seitdem habe ich nie aufgehört zu
spielen. Aus den ersten drei Akkorden, die ich gelernt              „„Streben   nach Inklusion
habe, habe ich meine ersten Songs komponiert. Aber                  www.castalie.ch/cameleon-centre-de-developpement-personnel
auf eine sehr, sehr vertrauliche Weise. Ich habe nie                Eléonore Morard, 024 473 52 50

versucht, meine Musik in der Öffentlichkeit zu leben.
                                                                    Atelier für künstlerische Gestaltung der FOVAHM
Ich mache oft Witze, dass ich seit 35 Jahren an meinem
Album arbeite. Aber die Wahrheit ist, ich habe Angst                Das Atelier für künstlerische Gestaltung ist ein kreati-
und zweifle. Ich war noch als Gitarrist in einer Band               ver Raum, in dem die Person als eigenständiger Künst-
und habe einige Songs für die Band geschrieben. Ich                 ler mit ihrer Erfahrung, Sensibilität, Kreativität und
habe auch einen Text über die Bise für ein Wetter-                  ihren technischen Fähigkeiten betrachtet wird. Es ist
magazin geschrieben. Mein Leben hat eine falsche                    auch ein Ort, um künstlerische Techniken und die
Richtung eingeschlagen, daher meine Begegnung mit                   Fähigkeiten der Wahrnehmung, Beobachtung und
den Stiftungen Emera und Domus. Dank der ersten                     Vorstellungskraft zu erlernen. Die Werke der Künstler
und mit Hilfe der zweiten sowie der Kunsttherapie-                  werden in Kunstgalerien präsentiert (u.a. Ausstellun-
kurse habe ich auch eine Diashow zum Thema Kultur                   gen: Fondation Gianadda in Martigny 2010, Galerie
mit dem Titel LIBERTURE geschrieben, komponiert                     Arts & Lettres in Vevey 2012 und Manoir in Martigny
und vorbereitet. Vielen Dank an sie. «Es ist kein Zeichen           2013). Jeder Künstler des Ateliers hat eine eigene
von psychischer Gesundheit, sich an eine kranke Ge-                 Webseite, die seinen künstlerischen Ansatz veran-
sellschaft anzupassen», ist ein Satz, der mir viel sagt.            schaulicht.
                                                                    www.fovahm.ch / Michael Petrig, 024 472 14 40

Meine Kultur - Deine Kultur - Unsere Kultur
Donnerstag, 16. Mai 2019 | Siders - Aula der HES-SO Valais-Wallis
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PRÄSENTATION DER ORGANISATOREN
Die Stiftung Emera ist eine der grossen spezialisierten Walliser Institutionen im Bereich der Behinderung und
die einzige, welche im gesamten Wallis tätig ist (zwei Sprachregionen). Das Ziel der Stiftung Emera ist es, die
Lebensqualität von Menschen, die eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit oder Integrität im körperlichen,
intellektuellen und/oder psychischen Bereich aufweisen, zu verbessern und deren Autonomie und Teilnahme
am sozialen Leben zu fördern. Um dies zu erreichen, bietet sie Sozialberatung für Menschen mit einer Beein-
trächtigung oder deren Angehörige an und verfügt über Wohn- und Beschäftigungsstrukturen im Bereich der
psychischen Behinderung.

Die Hochschule für Soziale Arbeit der HES-SO Valais-Wallis setzt sich zusammen aus dem Studiengang
Soziale Arbeit und dem Forschungsinstitut Soziale Arbeit. Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Soziokulturelle
Animation sind die drei Vertiefungsrichtungen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit, welcher über 450
Studierende in den beiden Unterrichtssprachen Deutsch und Französisch ausbildet. Das Forschungsinstitut
Soziale Arbeit koordiniert die Forschung der Dozierenden der Hochschule für Soziale Arbeit. Ziel ist die Aus-
bildung von Sozialarbeitenden, welche in der Lage sind, die soziale Integration zu fördern und sicherzustellen,
sich am sozialen Wandel zu beteiligen und die notwendigen sozialpolitischen Anpassungen voranzutreiben.

Partner der Veranstaltung, Forum Handicap Valais-Wallis (FH-VS) ist der Dachverband der Walliser Hilfs-
organisationen im Bereich Behinderung. Mit mehr als 30 Mitgliedern ist FH-VS die Plattform der Vertretung
der kollektiven Interessen der Personen mit einer Behinderung im Wallis. Als Projektpartner stellt das Forum
Handicap Valais-Wallis Personal- und Materialressourcen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung.

Meine Kultur - Deine Kultur - Unsere Kultur
Donnerstag, 16. Mai 2019 | Siders - Aula der HES-SO Valais-Wallis
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