Menschenrechte im Parlament
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1 Menschenrechte im Parlament Rückblick auf Session 3. – 21. Juni 2002 • Geschäfte im Zusammenhang mit internationalen Konventionen Mehr Schutz für Kinder 01.053 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes Der Nationalrat hat als Zweitrat der Ratifikation des Fakultativprotokolls des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Kinderrechts-Konvention, 1989) betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten mit 133 Stimmen zugestimmt. Bis heute haben es 109 Staaten unterzeichnet und 32 Staaten ratifiziert; es ist seit 12. Februar 2002 in Kraft. Das Zusatzprotokoll gewährt Kindern in bewaffneten Konflikten einen besseren Schutz; es erhöht das Mindestalter für die obligatorische und freiwillige Rekrutierung von heute 15 Jahren auf 18 Jahre und setzt das Alter der Rekrutierung von Freiwilligen für die Streitkräfte auf mindestens 16 Jahre fest. (In der Schweiz ist die Rekrutierung von Freiwilligen unter 18 Jahren verboten.) Stand des Geschäfts: ! Mutterschutz 00.309, 00.310, 00.312, Standesinitiativen Genf, Freiburg, Neuenburg zum ILO- Übereinkommen Nr. 103 Die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg forderten mit je einer Standesinitiative den Bund auf, das Übereinkommen Nr. 103 der ILO über den Mutterschutz zu unterzeichnen. Dieses bereinkommen stammt von 1919, ist 1952 revidiert und im Jahr 2002 durch das ILO- Übereinkommen Nr. 183 ersetzt worden. Der Nationalrat lehnte als Zweitrat die Vorstösse mit 45 Ja zu 78 Nein ab. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatte sich für das alte ILO- Übereinkommen Nr. 103 noch eingesetzt mit der Begründung, sein Gehalt sei immer noch besser als gar nichts. Das neue ILO-Übereinkommen Nr. 183 ist von der Schweiz nicht ratifiziert worden. Es siehteinige Verbesserungen für die Mütter vor: Es unterstellt alle unselbständig erwerbstätigen Frauen dem Schutz des Abkommens; die Dauer des Mutterschaftsurlaubs wird von 12 auf 14 Wochen verlängert; die finanzielle Unterstützung soll dabei zwei Drittel des früheren Verdienstes nicht unterschreiten. Um die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu schützen, sind die Geldleistungen durch gesetzliche Sozialversicherungen oder durch öffentliche Mittel zu gewährleisten. Der Bundesrat hat die Unterzeichnung in der Frühjahrsession 2002 abgelehnt mit dem Hinweis auf die schweizerische Praxis, internationale Konventionen erst zu unterzeichnen, wenn das innerstaatliche Recht dies erlaube. Die Vorschläge für eine Mutterschaftsversicherung seien in der Schweiz jedoch noch nicht genügend ausgereift. Stand des Geschäfts: !
2 Rassendiskriminierung. 01.052 Art. 14 der Antirassismus-Konvention Der Ständerat tut sich schwer mit der Anerkennung von Artikel 14 der Antirassismus- Konvention, der Privatpersonen eine Beschwerdemöglichkeit vor dem UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung erlaubt. Während der Nationalrat der Unterzeichnung in der Wintersesson mit 86 zu 35 zugestimmt hatte, sprach sich die vorberatende APK des Ständerats dagegen aus. In der Parlamentsdebatte begründete Maximilian Reimann (SVP, Aargau) dies damit, es bestehe kein Handlungsbedarf, da der Rechtsstaat Schweiz über leistungsfähige Gerichte und effiziente Rechtsmittel verfüge, und Rassismus durch Bundesverfassung und Strafrecht verboten sei. Da in breiten Kreisen des Volkes „bekanntlich ein latenter Unmut gegen ‚Belehrungen‘ aus dem Ausland“ herrsche, erachte es die APK nicht als opportun, im Kampf gegen den Rassismus zusätzlich eine Anrufungsinstanz bei der UNO vorzusehen. Irrtümlicherweise ging die APK davon aus, dass das Beschwerdeverfahren in Konkurrenz zur EMRK stünde. Bis heute ist es in der Schweiz indessen Opfern von Rassendiskriminierung nicht möglich, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu wenden: Die EMRK sieht kein selbständig anrufbares Diskriminierungsverbot vor. Und die Ratifizierung des Zusatzprotokolls Nr. 12 zur EMRK, das ein umfassendes Diskriminierungsverbot bindend verankert, hat die Schweiz bis heute abgelehnt. Der Ständerat stimmte zwar mit 23 gegen 15 Stimmen für Eintreten, wies aber die Vorlage mit 38 zu 0 Stimmen an die APK zurück mit dem Auftrag, weitere Abklärungen vorzunehmen. Stand des Geschäfts: " Menschenrechte und Biomedizin 01.056 Der Nationalrat hat die Verhandlungen über das europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997 sistiert, bis die Beratungen über das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) abgeschlossen sind. Das Übereinkommen regelt erstmals auf internationaler Ebene offene Fragen und menschenrechtliche Grundpositionen zur Biomedizin. Die materiellen Bestimmungen des Übereinkommens behandeln die Einwilligung in medizinische Interventionen, den Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Auskunft, das menschliche Genom, die wissenschaftliche Forschung, die Entnahme von Organen und Geweben von lebenden Spendern zu Transplantationszwecken sowie das Verbot, den menschlichen Körper oder Teile davon zu kommerzialisieren. Angestrebt wird ein gemeinsamer internationaler Schutzstandard zu Gunsten des Menschen. Das Übereinkommen enthält nur die wichtigsten Grundsätze; einzelne Bereiche sollen durch Zusatzprotokolle geregelt werden. Ein erstes Zusatzprotokoll, welches das Klonen menschlicher Lebewesen verbietet, steht seit dem 12. Januar 1998 zur Unterzeichnung und Ratifikation offen. Ein zweites Zusatzprotokoll, welches die Transplantation von menschlichen Organen und Geweben zum Gegenstand hat, liegt seit dem 24. Januar 2002 zur Unterzeichnung und Ratifikation vor. Einige NGO haben grosse Bedenken gegenüber diesem Übereinkommen geäussert; sie sehen es im Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der festhält, dass niemand ohne freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden darf. Stand des Geschäfts: #
3 Erklärung zu Opferschutz-Protokollen zu den Genfer Konventionen 02. 048 , 02.9100 Ständerat und Nationalrat haben zum 25. Jahrestag der Annahme der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte (Opferschutz-Protokoll) einen „feierlichen Aufruf“ erlassen. Das Parlament rief weltweit alle Staaten auf, diese beiden Zusatzprotokolle zu ratifizieren und zu respektieren sowie die Ermittlungskommission zu anerkennen (siehe Kasten). Die beiden Kammern forderten den Bundesrat auf, alle nationalen Parlamente sämtlicher Staaten zu ersuchen, alle geeigneten gesetzgeberischen und juristischen Möglichkeiten zu prüfen, um die wirksame Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu garantieren und Verstössen entgegenzuwirken. Die Zusatzprotokolle Die beiden Protokolle präzisieren und ergänzen die vier Genfer Konventionen. Sie führen neue Themen wie den Zivilschutz oder den Schutz von Journalisten ein. Das erste Zusatzprotokoll betrifft die internationalen, das zweite die nicht internationalen bewaffneten Konflikte. Die Schweiz hat diese Zusatzprotokolle 1982 ratifiziert und die Zuständigkeit der Internationalen Ermittlungskommission anerkannt, die befugt ist, alle Sachverhalte zu einem schweren Verstoss gegen die Genfer Abkommen zu untersuchen. Bis heute haben 189 Staaten die vier Genfer Abkommen und 158 Staaten das erste Zusatzprotokoll ratifiziert. Die Zuständigkeit der Ermittlungskommission ist von 60 Staaten anerkannt, das zweite Zusatzprotokoll von 150 Staaten ratifiziert. 29 Länder haben keines der beiden Zusatzprotokolle unterschrieben – unter ihnen die USA. • Politische Rechte Bundesgesetz über die politischen Rechte 01.079 Sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat beschäftigten sich mit der Differenzbereinigung zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Revision soll Massnahmen einführen, um die Ausübung der politischen Rechte bürgerfreundlicher zu gestalten, unter anderem durch die schrittweise Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe. Umstritten war während dieser Session noch die Bestimmung von Artikel 86a, der vorsieht, dass der Bund vor den Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur Förderung der Stimmbeteiligung und einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im Parlament durchführen kann. Der Nationalrat hielt an seiner Version der Bestimmung fest, die auch noch die Jugendlichen erwähnt haben wollte, der Ständerat beantragte die Streichung des ganzen Artikels. Um nicht die ganze Vorlage scheitern zu lassen, entschlossen sich beide Räte, die Bestimmung ersatzlos zu streichen. Stand des Geschäfts: !
4 • Sozialrechte/Sozialpolitik Familienergänzende Betreuungsplätze 00.403 Parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr Mit 23 zu 5 Stimmen verabschiedete der Ständerat eine Parlamentarische Initiative von Jacqueline Fehr (SP, Zürich), die dem Bund die Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze erlaubt. Der Ständerat war mehrheitlich der Meinung, dass das Bereitstellen von mehr Betreuungsplätzen eine familienpolitische Notwendigkeit darstelle, halbierte aber die vom Nationalrat gesprochenen 400 Millionen Franken (je 100 Millionen pro Jahr). Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Stand des Geschäfts: " Familienfreundlichere Schweiz 02.3109 Interpellation der Sozialdemokratischen Fraktion Angesichts der stetig sinkenden Geburtenrate verlangt die SP, dass die Schweiz für Familien und Kinder attraktiver werden müsse. Sie wollte vom Bundesrat Antworten auf die Frage, wie er das arbeitsmarktliche, volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Potenzial im Ausbau familien- und schulergänzender Betreuungsplätze einschätze und wie sich ein massiv ausgebautes Angebot an solchen Betreuungsplätzen auf die Stellung der Schweiz im internationalen Arbeitsmarkt auswirke. Der Bundesrat verwies darauf, dass die meisten Bereiche der Familienpolitik in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden seien, dass er aber im Grundsatz und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes die familienpolitischen Verbesserungen, die gegenwärtig in den eidgenössischen Räten diskutiert werden (Schaffung eines Rahmengesetzes über die Familienzulagen, die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, das Impulsprogramm für die Schaffung von neuen Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die laufende Revision der Familienbesteuerung) unterstütze. • Kinder- und Jugendliche Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik 00.3469 Motion Claude Janiak Nach dem Nationalrat hatte der Ständerat über die Motion Claude Janiak (SP, Basel-Landschaft) zu befinden. Die Motion verlangt ein Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik und einen Auftrag an die Kantone für eine umfassende Jugendförderungspolitik. Sie fordert weiter eine Bundesstelle zur Koordination aller Verwaltungseinheiten, die mit Jugendlichen zu tun haben, und die Kantone in der Jugendförderungspolitik unterstützen soll. Der Bundesrat gestand den Handlungsbedarf in Sachen Koordination ein, wollte den Vorstoss aber nur als Postulat entgegennehmen, um Zeit zu gewinnen für eine sorgfältige Absprache mit den Kantonen so wie mit den aktiven Organisationen der Jugendarbeit über Aufgabenteilung, Finanzierung und Überprüfung bisheriger Aufgaben. Der Ständerat folgte den Empfehlungen des Bundesrates – im Gegensatz zum Nationalrat, der die Motion berwiesen hat. Stand des Geschäfts: ! Dass Handlungsbedarf besteht, monieren Fachorganisationen seit langem. Auch der UNO- Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Schweiz auf Mängel bei der Koordination der Kinder- und Jugendpolitik hingewiesen.
5 Bekämpfung der Pädophilie und Internetkriminalität 00.314 Standesinitiative Genf, 01.3012 Motion RK-NR, 01.3196 Motion Regine Aeppli Die Bekämpfung der Internetkriminalität im Allgemeinen und der sexuellen Ausbeutung der Kinder im Besonderen haben Parlamentarier/innen immer wieder zu Vorstössen veranlasst. Nun hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat eine Motion der RK überwiesen, die den Bund verpflichtet, gezielter gegen Pädophilie vorzugehen. Der Bundesrat muss neben einem Instrumentarium zur Bekämpfung von Pädophilie auch eine strafrechtliche Regelung ausarbeiten, um Internetkriminalität zu verfolgen. Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat aber die Kompetenz für Strafverfahren wegen krimineller Handlungen an Kindern im Internet den Kantonen überlassen. Dass die Kompetenz dafür den Bundesbehörden übergeben werden sollte, hatte die Motion Regine Aeppli Wartmann (SP, Zürich) verlangt. Überwiesen wurde nur der zweite Teil ihres Vorstosses, der sich mit der strafrechtlichen Untersuchung und Beurteilung befasst; hier soll geprüft werden, ob eine Zentralisierung der Kompetenzen zu einer wirksameren Bekämpfung beiträgt. Die Standesinitiative des Kantons Genf fand keine Gnade, sie hat aber im Vorfeld etliches bewirkt; zum Beispiel wird eine neue Koordinationsstelle eingerichtet (siehe Kasten). Stand des Geschäfts: ! Neue Stelle gegen Internetkriminalität Am 1. Januar 2003 nimmt eine neue Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität im Bundesamt für Polizei ihre Arbeit auf. Die Stelle wird von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert; der Bundesrat bezahlt drei Stellen, die Kantone sechs Stellen. Eine systematische Analyse der Internetkriminalität soll sichergestellt werden. In der Bundeskriminalpolizei wird eine Clearingstelle eingerichtet, die Anzeigen und Verfahren auf nationaler Ebene koordiniert. Kampf gegen Kinderpornografie 02.5089 Frage von Pierre Tillmanns Nationalrat Pierre Tillmanns (SP, Waadt) stellte Fragen zur Bekämpfung der Kinderpornografie mittels Bildsuchprogrammen im Internet. Bundesrätin Ruth Metzler erklärte, das Bundesamt für Polizei (BAP) habe die Anschaffung eines solchen Bildsuchprogramms fürs Jahr 2003 vorgesehen. Da die Kompetenz zur Strafverfolgung in Sachen Kinderpornografie bei den Kantonen liege, werde die Beschaffung dieses Instruments nach Absprache mit den Kantonen erfolgen. Internetkriminalität könne nur im internationalen Verbund effizient bekämpft werden; das BAP stehe in engem Kontakt mit Interpol.
6 • Behindertenpolitik Gleiche Rechte für Behinderte 00.094 Volksinitiative 95.418 Parlamentarische Initiative Marc F. Suter Der Nationalrat nahm als Zweitrat die Beratungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen auf. Der Gesetzesentwurf stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur im Juni 1999 eingereichten Volksinitiative für die Gleichstellung behinderter Menschen mit dem Kernstück eines behindertengerechten Zugangs zu Bauten und Anlagen sowie der Inanspruchnahme öffentlich zugänglicher Leistungen dar. Zu Beginn hatte der Nationalrat über den Antrag der CVP- und der SVP-Fraktion auf Rückweisung zu bestimmen. Die beiden Fraktionen äusserten Bedenken über die Finanzierbarkeit, Wirtschaftstauglichkeit und Rechtssicherheit der im Entwurf vorgesehenen Regelungen. Die Rückweisungsanträge wurden mit 83 gegen 77 Stimmen abgelehnt. In der Debatte setzten sich allerdings die genannten Befürchtungen durch. Die Vorschläge der Kommissionsmehrheit zu Verpflichtungen bezüglich Aus- und Weiterbildung, Anpassung von bestehenden Bauten sowie für Anbieter von Dienstleistungen und privaten Arbeitgebern wurden weitgehend abgelehnt. Verschiedene Voten warnten, zu weitgehende Ansprüche und die Verpflichtungen von Privaten seien letztlich kontraproduktiv für die Behinderten. Hier folgte der Nationalrat im wesentlichen dem Ständerat. Der Nationalrat hat damit ebenso wenig wie der Ständerat die Gelegenheit genutzt, die Lücken des Gesetzesentwurfs zu beheben. So wie das Gesetz sich jetzt präsentiert, geht es gemäss den Behindertenorganisationen zu wenig weit, um eine selbständige Teilnahme behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Stand des Geschäfts: ! Hypothetisches Invalideneinkommen 01.3134 Postulat Hans Widmer Nationalrat Hans Widmer (SP, Luzern) monierte in seinem Postulat die grosse Rechtsunsicherheit und ungleiche Behandlung bei der Bemessung des hypothetischen Invalideneinkommens. Für die Berechnung des Rentenanspruchs wird einerseits auf das frühere Einkommen als Gesunder/e und andrerseits auf statistisches Material zurückgegriffen, das zum Teil nicht öffentlich zugänglich und nicht überprüfbar ist (Daten aus interner Dokumentation der Suva über Arbeitsplätze). Das führt dazu, dass invalide Personen oft keine oder nicht jene Rente erhalten, die ihnen eigentlich zustehen würde. Widmer verlangt Richtwerte für das hypothetische Invalideneinkommen, das sich auf die tatsächlichen Einkommen von Invaliden stützt. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen.
7 • Ausländer- und Asylpolitik Revidierte Bürgerrechtsregelung 01.076 Als Erstrat hat der Nationalrat die Beratung der Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung begonnen. Die Revision bringt Erleichterungen für die Einbürgerung von Personen der zweiten Generation, eine „jus solis“-Regelung für Personen der dritten Generation (Bürgerrechtserwerb durch Geburt), die Beschwerdemöglichkeit gegen Ablehnung von Einbürgerungen durch die Gemeinde, Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren sowie Verfahrensvereinfachungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Verschiedene Votanten wollten auf die Vorlage nicht eintreten. Bernhard Hess (SD, Bern) verlangte die Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und Gesetzesvorlage dem Parlament zu unterbreiten, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Verleihung des Schweizer Bürgerrechts an Ausländer/innen einzig dann erfolgen könne, wenn die Gesuchsteller/innen mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz vertraut seien und eine Landessprache gut in Wort und Schrift beherrschten. Die Mehrheit der Fraktion CVP, FDP, Liberalen, SP und Grüne votierten für Eintreten. Die Beratungen wurden schliesslich unterbrochen. Stand des Geschäfts: # Schikanen gegen Papierlose 02.3072 Interpellation Anne-Catherine Menétrey-Savary Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne, Waadt) beklagt in ihrer Interpellation die Situation der Papierlosen in der Schweiz. Viele seien Opfer von Repressalien geworden, es seien Menschen verhaftet und ausgewiesen worden, die seit mehreren Jahren in der Schweiz gelebt und gearbeitet hätten, unsere Sprache beherrschten und Kinder in der Schule hätten. Unter den Ausgewiesenen seien auch Frauen, die Opfer von Gewalttaten gewesen seien. Mehrmals seien Polizeikontrollen, Verhaftungen und Ausweisungen auf eine Art und Weise erfolgt, welche die Rechte dieser Personen verletzten. Die gegenwärtigen Praktiken verletzten die Grundsätze, die der Bundesrat beschlossen habe. Sie wies auch auf die Kritik der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an den untransparenten Ausschaffungsverfahren in den Mitgliedstaaten hin und forderte den Bundesrat auf, mehr Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort unter anderem auf die Bestimmungen des Ausländer- und Asylgesetzes, wonach rechtswidrig anwesende Ausländer/innen die Schweiz verlassen müssten, wenn die Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar sei. Angesichts dieser Rechtslage seien die zuständigen Vollzugsbehörden der Kantone gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf Personenkontrollen durchzuführen und Wegweisungsentscheide zu vollziehen. Im Rahmen der Vorkommnisse und Diskussionen der letzten Zeit habe das Bundesamt für Ausländer (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) bis Mitte April 2002 Gesuche von 405 rechtswidrig anwesenden Personen geprüft. Bei 246 Personen sei der Aufenthalt legalisiert worden, 113 Gesuchen habe man nicht entsprochen. Mitte April seien beim BFF noch 46 und beim BFA keine Gesuche mehr hängig gewesen. Den zuständigen Bundesbehörden seien keine Fälle von rechtswidrigen Ausschaffungen oder von Massnahmen gegen Personen bekannt, denen eine vertiefte Prüfung ihres Bewilligungsgesuches tatsächlich zugesichert worden sei.
8 Allein stehende Frauen aus Kosovo 02. 5098 Frage von Anne-Catherine Ménétrey-Savary Nationalrätin Anne-Catherine Ménétrey-Savary (Grüne,Waadt) kritisierte in der Fragestunde, dass eine Petition der „Association des femmes kosovares isolées“ bis heute keine Antwort erhalten habe. Die Petition mit 5614 Unterschriften hebt hervor, dass Frauen aus islamischen Ländern, die ein Asylgesuch stellen, in einer besonderen Lage seien und dass die Rückkehr in ihre Heimat mit Gefahren verbunden sei. Die Unterzeichnenden verlangten deshalb einen dauernden Status für diese allein stehenden Frauen, ob mit oder ohne Kinder. Bundesrätin Ruth Metzler führte aus, der Bundesrat habe seine Haltung zum Problem alleinstehender Frauen aus dem Kosovo an Treffen zwischen Frauenorganisationen und dem Bund dargelegt. Wie bereits anlässlich der Motion Hubmann (00.3716 „Bleiberecht für allein stehende Frauen aus Kosovo“) dargelegt, sei dem Bundesrat das Problem bewusst. Die Zumutbarkeit der Wegweisung würde vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) sorgfältig geprüft. Werde diese im Einzelfall verneint, verfüge das BFF über eine individuelle vorläufige Aufnahme. Eine Wegweisung werde als zumutbar erachtet, wenn die Frauen in ihrer Heimat über ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlagen und ein soziales verwandtschaftliches Netz verfügten. Ausweisung von Rwandern 02.5115 Fragestunde im Nationalrat Nationalrat Jean Jacques Schwaab (SP, Waadt) erkundigte sich, weshalb die vorläufige Aufnahme bei zahlreichen Dossiers rwandischer Asylsuchender rückgängig gemacht worden sei und ob der Bundesrat der Ansicht sei, die Situation habe sich so stark gebessert, dass man die vorläufigen Aufnahmen aufheben und die Betroffenen in die Heimat zurückschicken könne. Bundesrätin Ruth Metzler erklärte, dass das BFF von 1994 bis Januar 2000 für Asylsuchende aus Rwanda, deren Gesuche abgelehnt wurden, systematisch die vorläufige Aufnahme angeordnet habe. Nach einer Lagebeurteilung im Gebiet der Grossen Seen sei nun Anfang 2000 eine allgemein verbesserte Situation festgestellt worden, weshalb das BFF zum Schluss kam, dass grundsätzlich die Anordnung der vorläufigen Aufnahme für neue Asylsuchende aus Rwanda nicht mehr gerechtfertigt sei. Das BFF sei verpflichtet, die Anordnung von vorläufigen Aufnahmen periodisch zu überprüfen. Dies habe in gewissen Fällen zur Aufhebung der vorläufigen Aufnahme geführt.
9 • Uno-Mitgliedschaft der Schweiz 02.3042 Interpellation Bruno Frick 02.3063 Postulat Guido Zäch 02.3114 Postulat Vreni Müller-Hemmi Ständerat Bruno Frick (CVP, Schwyz) wollte vom Bundesrat Auskunft über die Schwerpunkte der Schweiz als UNO-Vollmitglied in den nächsten Jahren; er regte an, jeweils vor der UNO- Generalversammlung mit der APK die Traktanden vorzubesprechen. Nationalrat Guido Zäch (CVP, Aargau) erkundigte sich ebenfalls nach den Schwerpunkten der Schweiz und lud den Bundesrat ein, dem Parlament bis zur Aufnahme der Schweiz als 190. Mitglied in die Vereinten Nationen im kommenden September einen Kurzbericht über die Schweiz in der UNO zu geben. Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP, Zürich) wünschte einen prospektiven Bericht mit Zielen, Prioritäten und Schwerpunkten der Schweiz schon vor der UNO-Generalversammlung. Nicht nur in der APK müsse die UNO-Politik der Schweiz diskutiert werden, sondern auch im ganzen Parlament. Bundesrat Joseph Deiss versichert, dass er sich auf den aussenpolitischen Bericht 2000 des Bundesrates abstützen werde. Der Bundesrat werde ein Dispositiv aufbauen und dieses zu einem späteren Zeitpunkt, wenn erste Erfahrungen vorlägen, in eine langfristig ausgerichtete Form bringen. Als inhaltliche Prioriäten nannte er die Friedensförderung im Nahen Osten und in Afghanistan, die Beachtung des humanitären Völkerrechts, die Weiterentwickung seiner Initiativen zur Verbesserung des Sanktionenregimes, die Non-Proliferation oder das Verbot der Massenvernichtungswaffen, die Entwicklung der zivilen Komponente der Friedensoperationen, die Entwicklungsfinanzierung sowie den Kampf gegen die Folter und die Antipersonenminen. Der Bundesrat will einen Bericht noch vor der 57. UNO-Generalversammlung vorlegen, zu dem sowohl die APK wie NGO angehört werden sollen. Die erste Berichterstattung wird im ersten Halbjahr 2003 vorliegen. Für den Sommer 2002 ist ein vorschauender Bericht versprochen. Die Postulate Zäch und Müller-Hemmi wurden vom Nationalrat überwiesen. Mitgliedschaft in der Uno-Menschenrechtskommission 02.3093 Motion Remo Gysin Der Nationalrat hat die Motion Remo Gysin (SP, Basel-Stadt) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, sich um die Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission zu bewerben. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Zeitpunkt einer Bewerbung für die Mitgliedschaft in der Menschenrechtskommission allerdings von verschiedenen externen Faktoren abhänge, unter anderem davon, ob die Staaten der „Western European and Others Group“, welcher die Schweiz angehört, ein Rotationsschema bestimmen wird und wie Absprachen mit den gleich gesinnten Ländern erfolgen werden.
10 • Aussenwirtschaftspolitik Exportrisikogarantie für Staudammprojekt Bujagali in Uganda 02.3082 Interpellation Remo Gysin In einer ausführlichen Interpellation hat Nationalrat Remo Gysin (SP, Basel-Stadt) kritische Fragen zur Exportrisikogarantie (ERG) für das Staudammprojekt Bujagali in Uganda gestellt. In seiner ebenso ausgedehnten Antwort verteidigte der Bundesrat die ERG unter anderem damit, dass sowohl die Weltbank als auch die ERG-Kommission der Meinung seien, der Staudamm könne eine Schlüsselinvestition zur Armutsbekämpfung in Uganda sein. Dort hätten weniger als drei Prozent der Bevölkerung Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Das Projekt sei mit den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik in Einklang. Gysin erklärte sich von der Antwort nicht befriedigt. • Entwicklungszusammenarbeit/Humanitäre Hilfe Weiterführung der humanitären Hilfe 01.072 Wie der Nationalrat in der Frühjahrsession hat nun auch der Ständerat den Rahmenkredit für die internationale humanitäre Hilfe der nächsten vier Jahre verlängert und gleichzeitig um 450 Million auf 1,5 Milliarden Franken aufgestockt. Darin ist (neu) auch der Beitrag an das IKRK (420 Millionen Franken) enthalten. In diesem Zusammenhang bestätigte Bundesrat Joseph Deiss (einmal mehr) das angestrebte Ziel von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe. Bis ins Jahr 2010 soll es verwirklicht sein. Stand des Geschäfts: ! Zusammenarbeit mit Osteuropa. 01.073 Der Ständerat verlängerte als Zweitrat einstimmig den Rahmenkredit für die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten um drei Jahre bis Ende 2004 und erhöhte den Kredit um 500 Millionen Franken (der ursprüngliche Kredit belief sich auf 900 Millionen Franken). Stand des Geschäfts: ! Hunger im südlichen Afrika 02.5125 Fragestunde Nationalrat Nationalrat Hans Widmer (SP, Luzern) nahm die Informationen der FAO, im südlichen Afrika seien 13 Millionen Menschen von einer Hungerkatastrophe bedroht, zum Anlass für Fragen an den Bundesrat; er wollte auch wissen, ob der Bundesrat bereit sei, entsprechende Hilfsaktionen einzuleiten. Der Bundesrat bestätigt, dass in Ländern wie Simbabwe, Sambia, Malawi, Mosambique, Lesotho und Swasiland kurz- und mittelfristig eine Krise ungeahnten Ausmasses bevorstehe. Der Bund beteilige sich durch die Humanitäre Hilfe bereits an verschiedenen Hilfsmassnahmen. Hier seien 3,2 Millionen Franken gesprochen worden. An das Welternährungsprgramm gingen Beiträge für Aktionen in Malawi (680 000 Franken), Sambia (500 000 Franken) und an Simbabwe (500 000 Franken). Sodann wurden Milchprodukte im Wert von 1,5 Millionen Franken an die schweizerischen Hilfswerke geliefert.
11 Geld vom Bund für NGO-Reisen 02. 5104 Frage von Hans Kaufmann In der Fragestunde wollte Nationalrat Hans Kaufmann (SVP, Zürich) wissen, ob es zutreffe, dass der Bund Reisekosten für NGO übernommen habe, die im Frühjahr an einer UNO- Vorbereitungskonferenz in New York teilgenommen hätten. In einer schriftlichen Antwort präzisierte das EDA, dass es sich dabei um die Vorbereitungen für den Weltgipfel über Nachhaltigkeit handle, der im August in Johannesburg stattfinde. Die Schweiz habe sich aktiv an den Vorbereitungen in Genf, New York und Bali engagiert. Seit dem ersten Umweltgipfel 1992 habe es sich eingebürgert, dass alle Staaten auch Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aktiv einbezögen. Der Bundesrat habe Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung eingeladen, je einen Vertreter an die Vorbereitungskonferenz in New York zu delegieren; es nahmen teil die AG der Hilfswerke, die SGU und Economiesuisse. Die Reisekosten von 24 879 Franken seien der DEZA belastet worden. • Einzelne Länder/ Regionen Ägypten: Rechtshilfe in Strafsachen 01.042 Vertrag mit Ägypten Einstimmig hat der Ständerat dem Rechtshilfevertrag mit Ägypten zugestimmt. Dieser Vertrag ist ein Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität. Der Vertrag schafft die völkerrechtlichen Grundlagen dafür, dass schweizerische und ägyptische Justizbehörden künftig bei der Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Bisher funktionierte der Rechtshilfeverkehr nur in Richtung Schweiz-Ägypten. Gestützt auf das Rechtshilfegesetz konnte die Schweiz Ägypten Rechtshilfe gewähren, sofern Ägypten das Gegenrecht zusicherte. Ägypten hingegen braucht diesen Vertrag, um gegenüber der Schweiz Rechtshilfe leisten zu können. Neu wurde im vorliegenden Vertrag eine Menschenrechtsklausel eingeführt. Diese verpflichtet die Vertragsparteien, den Rechtshilfevertrag im Lichte der geltenden Menschenrechtsinstrumente anzuwenden. Eine Vertragspartei kann demnach die Rechtshilfe ablehnen, wenn in einem ausländischen Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung vorliegen. Der Vertrag trägt der aktuellen Menschenrechtssituation in Ägypten Rechnung. Der Nationalrat hat diesem Geschäft bereits in der Frühjahrssession zugestimmt. Stand des Geschäfts: ! Kongo: Massaker in Kisangani 02. 5086 Frage Jean-Jacques Schwaab Nationalrat Jean-Jacques Schwaab (SP, Waadt) wollte vom Bundesrat wissen, ob er über die Massaker in Kisangani im Osten der Demokratischen Republik Kongo informiert sei und ob er Massnahmen getroffen habe oder plane. Das EDA antwortete schriftlich, die Zunahme der Gewalt in den von der Kongolesischen Versammlung für Demokratie (RCD-Goma) besetzten Zonen und die Repressalien gegen die Zivilbevölkerung durch einige Element der Bewegung hätten den Tod von Dutzenden Menschen in Kisangani zur Folge gehabt. Die Schweiz habe bei mehreren Gelegenheiten die Anwesenheit rwandischer Truppen auf kongolesischem Gebiet verurteilt. Das verletze das internationale Recht und das Abkommen von Lusaka schwer. Auch der UNO-Sicherheitsrat habe in einer Mitteilung vom 24. Mai 2002 die Massaker an den Zivilisten in Kisangani scharf verurteilt und den sofortigen Stopp aller Menschenrechtsverletzungen verlangt.
12 Marokko: Rechtshilfe in Strafsachen 01.0380 Abkommen mit Marokko Als Zweitrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen mit Marokko zugestimmt. Damit kann der Bundesrat künftig bilaterale Überstellungsabkommen selbständig abschliessen. Das Abkommen bezweckt, die soziale Wiedereingliederung von Strafgefangenen zu verbessern; als Vorlage diente das Überstellungsabkommen des Europarates (von 1983). Stand des Geschäfts: ! Myanmar: Menschenrechtsverletzungen 01.307 Standesinitiative Genf. Der Kanton Genf hat im September 2001 mit einer Standesinitiative den Bundesrat aufgefordert, bei den Behörden in Myanmar (Burma) auf die sofortige Einstellung der Menschenrechtsverletzungen und auf die Abschaffung der Zwangsarbeit hinzuwirken. Die Schweiz hat im Oktober 2000 Sanktionen gegenüber Burma erlassen, die ein Lieferungsverbot von Rüstungs- und Repressionsgütern an Burma, das Einfrieren von Guthaben in der Schweiz und ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder des Regimes in Burma enthalten. Im Nationalrat beantragte Ruth Gaby Vermot-Mangold (SP, Bern), der Initiative Folge zu geben; der Antrag wurde aber mit 37 zu 48 abgelehnt. In der Frühjahrssession hatte der Ständerat den Vorstoss diskussionslos abgelehnt. Stand des Geschäfts: ! Tibet. Zerstörung von Lehrstätten des Buddhismus 02.5095 Frage von Lili Nabholz Nationalrätin Lili Nabholz (FDP, Zürich) wollte vom Bundesrat wissen, ob er im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit China auch Repressionen in Tibet anspreche; in den vergangenen Jahren seien 19 000 Mönche und Nonnen aus religiösen Institutionen im Tibet ausgeschlossen worden, gleichzeitig würden laufend religiöse Lehrstätten von der chinesischen Regierung geschlossen bzw. zerstört. In einer schriftlichen Antwort bestätigte das EDA, dass es innerhalb der seit 1991 laufenden Menschenrechtsdialoge mit China auch diesen wichtigen Punkt angesprochen habe. Die Schweizer Delegation habe ihn mit verschiedenen Institutionen diskutiert. Die Situation im Tibet habe sich leider in den letzten Monaten nicht verbessert. Trotzdem könnten zwei positive Punkte angemerkt werden: erwartete Verbesserungen im Strafrecht, die auch Tibeter/innen zugute kämen, und die Freilassung des Mönchs Tanak Jigme Sangpo, für den sich die Schweiz viele Jahre lang innerhalb des Menschenrechtsdialogs eingesetzt habe.
13 • Petitionen Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und Würde 01.2022 Petition Freiplatzaktion Region Basel. Die von der Freiplatzaktion für Asylsuchende Region Basel am 22. Mai 2001 mit 2366 Unterschriften eingereichte Petition "Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und Würde!" verlangt vom Bundesrat und der Bundesversammlung, die kritische Lage in Sri Lanka anzuerkennen, den Wegweisungsvollzug bis nach Beendigung des Bürgerkrieges auszusetzen und insbesondere auf die Rückschaffung von Familien, alleinstehenden Frauen und Jugendlichen zu verzichten. Der Ständerat nahm von der Petition Kenntnis. Aufnahme der Opfer von Srebrenica in der Schweiz 01.2023 Petition Vereinigung der Überlebenden aus dem Drinatal/Srebrenica. Die am 12. Juli 2001 mit rund 7400 Unterschriften eingereichte Petition "Aufnahme der Überlebenden des Völkermordes von Srebrenica in der Schweiz" verlangt, die Betroffenen vorläufig aufzunehmen, ihnen Arbeitsbewilligungen zu erteilen sowie Möglichkeiten zur schulischen und beruflichen Ausbildung während ihres Aufenthaltes in der Schweiz zu gewähren. Der Ständerat nahm von der Petition Kenntnis. Israel und Palästina. Friedenssuche 01.2026 Petition Komitee Frauen für den Frieden. Die am 10. September 2001 vom Komitee Frauen für den Frieden eingereichte Petition verlangt von den aussenpolitischen Kommissionen, dass sie die Friedensbemühungen im Nahen Osten unterstützen. Der einstimmige Antrag der Kommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen, wurde vom Ständerat angenommen.
14 Abkürzungen EMRK Europäische Menschenrechtskonvention ILO Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation) IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa UNO Vereinte Nationen WTO Welthandelsorgansisation Departemente EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidgenössisches Departement des Innern EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport EFD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Kommissionen APK Aussenpolitische Kommission GPK Geschäftsprüfungskommission RK Kommission für Rechtsfragen SGK Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SPK Staatspolitische Kommission WAK Kommission für Wirtschaft und Abgaben WBK Kommision für Wissenschaft, Bildung und Kultur Parteien CVP Christlichdemokratische Volkspartei FDP Freisinnig-Demokratische Partei Grüne Grüne Partei LPS Liberale Partei PdA Partei der Arbeit SD Schweizer Demokraten SP Sozialdemokratische Partei SVP Schweizerische Volkspartei Legende Stand des Geschäfts: ! erledigt " zurückgewiesen $ weiter an den Zweitrat # unterbrochen/sistiert
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