Menschenrechte im Parlament

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       Menschenrechte im Parlament
       Rückblick auf Session 3. – 21. Juni 2002

• Geschäfte im Zusammenhang mit internationalen Konventionen
Mehr Schutz für Kinder
01.053 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Der Nationalrat hat als Zweitrat der Ratifikation des Fakultativprotokolls des Übereinkommens
über die Rechte des Kindes (Kinderrechts-Konvention, 1989) betreffend die Beteiligung von
Kindern an bewaffneten Konflikten mit 133 Stimmen zugestimmt. Bis heute haben es 109
Staaten unterzeichnet und 32 Staaten ratifiziert; es ist seit 12. Februar 2002 in Kraft.
Das Zusatzprotokoll gewährt Kindern in bewaffneten Konflikten einen besseren Schutz; es
erhöht das Mindestalter für die obligatorische und freiwillige Rekrutierung von heute 15 Jahren
auf 18 Jahre und setzt das Alter der Rekrutierung von Freiwilligen für die Streitkräfte auf
mindestens 16 Jahre fest. (In der Schweiz ist die Rekrutierung von Freiwilligen unter 18 Jahren
verboten.)

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Mutterschutz
00.309, 00.310, 00.312, Standesinitiativen Genf, Freiburg, Neuenburg zum                    ILO-
Übereinkommen Nr. 103

Die Kantone Genf, Freiburg und Neuenburg forderten mit je einer Standesinitiative den Bund
auf, das Übereinkommen Nr. 103 der ILO über den Mutterschutz zu unterzeichnen. Dieses
bereinkommen stammt von 1919, ist 1952 revidiert und im Jahr 2002 durch das ILO-
Übereinkommen Nr. 183 ersetzt worden. Der Nationalrat lehnte als Zweitrat die Vorstösse mit
45 Ja zu 78 Nein ab. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission hatte sich für das alte ILO-
Übereinkommen Nr. 103 noch eingesetzt mit der Begründung, sein Gehalt sei immer noch besser
als gar nichts.
Das neue ILO-Übereinkommen Nr. 183 ist von der Schweiz nicht ratifiziert worden. Es
siehteinige Verbesserungen für die Mütter vor: Es unterstellt alle unselbständig erwerbstätigen
Frauen dem Schutz des Abkommens; die Dauer des Mutterschaftsurlaubs wird von 12 auf 14
Wochen verlängert; die finanzielle Unterstützung soll dabei zwei Drittel des früheren
Verdienstes nicht unterschreiten. Um die Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu schützen,
sind die Geldleistungen durch gesetzliche Sozialversicherungen oder durch öffentliche Mittel zu
gewährleisten.
Der Bundesrat hat die Unterzeichnung in der Frühjahrsession 2002 abgelehnt mit dem Hinweis
auf die schweizerische Praxis, internationale Konventionen erst zu unterzeichnen, wenn das
innerstaatliche Recht dies erlaube. Die Vorschläge für eine Mutterschaftsversicherung seien in
der Schweiz jedoch noch nicht genügend ausgereift.

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Rassendiskriminierung.
01.052 Art. 14 der Antirassismus-Konvention

Der Ständerat tut sich schwer mit der Anerkennung von Artikel 14 der Antirassismus-
Konvention, der Privatpersonen eine Beschwerdemöglichkeit vor dem UNO-Ausschuss gegen
Rassendiskriminierung erlaubt. Während der Nationalrat der Unterzeichnung in der
Wintersesson mit 86 zu 35 zugestimmt hatte, sprach sich die vorberatende APK des Ständerats
dagegen aus. In der Parlamentsdebatte begründete Maximilian Reimann (SVP, Aargau) dies
damit, es bestehe kein Handlungsbedarf, da der Rechtsstaat Schweiz über leistungsfähige
Gerichte und effiziente Rechtsmittel verfüge, und Rassismus durch Bundesverfassung und
Strafrecht verboten sei. Da in breiten Kreisen des Volkes „bekanntlich ein latenter Unmut gegen
‚Belehrungen‘ aus dem Ausland“ herrsche, erachte es die APK nicht als opportun, im Kampf
gegen den Rassismus zusätzlich eine Anrufungsinstanz bei der UNO vorzusehen.
Irrtümlicherweise ging die APK davon aus, dass das Beschwerdeverfahren in Konkurrenz zur
EMRK stünde. Bis heute ist es in der Schweiz indessen Opfern von Rassendiskriminierung nicht
möglich, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu wenden:
Die EMRK sieht kein selbständig anrufbares Diskriminierungsverbot vor. Und die Ratifizierung
des Zusatzprotokolls Nr. 12 zur EMRK, das ein umfassendes Diskriminierungsverbot bindend
verankert, hat die Schweiz bis heute abgelehnt.
Der Ständerat stimmte zwar mit 23 gegen 15 Stimmen für Eintreten, wies aber die Vorlage mit
38 zu 0 Stimmen an die APK zurück mit dem Auftrag, weitere Abklärungen vorzunehmen.

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Menschenrechte und Biomedizin
01.056

Der Nationalrat hat die Verhandlungen über das europäische Übereinkommen über
Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997 sistiert, bis die Beratungen über das
Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
(Transplantationsgesetz) abgeschlossen sind. Das Übereinkommen regelt erstmals auf
internationaler Ebene offene Fragen und menschenrechtliche Grundpositionen zur Biomedizin.
Die materiellen Bestimmungen des Übereinkommens behandeln die Einwilligung in
medizinische Interventionen, den Schutz der Privatsphäre, das Recht auf Auskunft, das
menschliche Genom, die wissenschaftliche Forschung, die Entnahme von Organen und Geweben
von lebenden Spendern zu Transplantationszwecken sowie das Verbot, den menschlichen Körper
oder Teile davon zu kommerzialisieren. Angestrebt wird ein gemeinsamer internationaler
Schutzstandard zu Gunsten des Menschen.

Das Übereinkommen enthält nur die wichtigsten Grundsätze; einzelne Bereiche sollen durch
Zusatzprotokolle geregelt werden. Ein erstes Zusatzprotokoll, welches das Klonen menschlicher
Lebewesen verbietet, steht seit dem 12. Januar 1998 zur Unterzeichnung und Ratifikation offen.
Ein zweites Zusatzprotokoll, welches die Transplantation von menschlichen Organen und
Geweben zum Gegenstand hat, liegt seit dem 24. Januar 2002 zur Unterzeichnung und
Ratifikation vor.

Einige NGO haben grosse Bedenken gegenüber diesem Übereinkommen geäussert; sie sehen es
im Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der festhält,
dass niemand ohne freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen
unterworfen werden darf.
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Erklärung zu Opferschutz-Protokollen zu den Genfer Konventionen
02. 048 , 02.9100

Ständerat und Nationalrat haben zum 25. Jahrestag der Annahme der Zusatzprotokolle zu den
Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte (Opferschutz-Protokoll)
einen „feierlichen Aufruf“ erlassen. Das Parlament rief weltweit alle Staaten auf, diese beiden
Zusatzprotokolle zu ratifizieren und zu respektieren sowie die Ermittlungskommission zu
anerkennen (siehe Kasten). Die beiden Kammern forderten den Bundesrat auf, alle nationalen
Parlamente sämtlicher Staaten zu ersuchen, alle geeigneten gesetzgeberischen und juristischen
Möglichkeiten zu prüfen, um die wirksame Umsetzung des humanitären Völkerrechts zu
garantieren und Verstössen entgegenzuwirken.

Die Zusatzprotokolle

Die beiden Protokolle präzisieren und ergänzen die vier Genfer Konventionen. Sie führen neue
Themen wie den Zivilschutz oder den Schutz von Journalisten ein. Das erste Zusatzprotokoll
betrifft die internationalen, das zweite die nicht internationalen bewaffneten Konflikte. Die
Schweiz hat diese Zusatzprotokolle 1982 ratifiziert und die Zuständigkeit der Internationalen
Ermittlungskommission anerkannt, die befugt ist, alle Sachverhalte zu einem schweren Verstoss
gegen die Genfer Abkommen zu untersuchen. Bis heute haben 189 Staaten die vier Genfer
Abkommen und 158 Staaten das erste Zusatzprotokoll ratifiziert. Die Zuständigkeit der
Ermittlungskommission ist von 60 Staaten anerkannt, das zweite Zusatzprotokoll von 150
Staaten ratifiziert. 29 Länder haben keines der beiden Zusatzprotokolle unterschrieben – unter
ihnen die USA.

• Politische Rechte
Bundesgesetz über die politischen Rechte
01.079

Sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat beschäftigten sich mit der Differenzbereinigung
zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Revision soll Massnahmen
einführen, um die Ausübung der politischen Rechte bürgerfreundlicher zu gestalten, unter
anderem durch die schrittweise Einführung der Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe.
Umstritten war während dieser Session noch die Bestimmung von Artikel 86a, der vorsieht, dass
der Bund vor den Nationalratswahlen Informations- und Sensibilisierungskampagnen zur
Förderung der Stimmbeteiligung und einer ausgeglicheneren Vertretung der Geschlechter im
Parlament durchführen kann.
Der Nationalrat hielt an seiner Version der Bestimmung fest, die auch noch die Jugendlichen
erwähnt haben wollte, der Ständerat beantragte die Streichung des ganzen Artikels. Um nicht die
ganze Vorlage scheitern zu lassen, entschlossen sich beide Räte, die Bestimmung ersatzlos zu
streichen.

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• Sozialrechte/Sozialpolitik

Familienergänzende Betreuungsplätze
00.403 Parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr

Mit 23 zu 5 Stimmen verabschiedete der Ständerat eine Parlamentarische Initiative von
Jacqueline Fehr (SP, Zürich), die dem Bund die Anstossfinanzierung für familienergänzende
Betreuungsplätze erlaubt. Der Ständerat war mehrheitlich der Meinung, dass das Bereitstellen
von mehr Betreuungsplätzen eine familienpolitische Notwendigkeit darstelle, halbierte aber die
vom Nationalrat gesprochenen 400 Millionen Franken (je 100 Millionen pro Jahr). Die Vorlage
geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.

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Familienfreundlichere Schweiz
02.3109 Interpellation der Sozialdemokratischen Fraktion

Angesichts der stetig sinkenden Geburtenrate verlangt die SP, dass die Schweiz für Familien und
Kinder attraktiver werden müsse. Sie wollte vom Bundesrat Antworten auf die Frage, wie er das
arbeitsmarktliche, volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Potenzial im Ausbau familien- und
schulergänzender Betreuungsplätze einschätze und wie sich ein massiv ausgebautes Angebot an
solchen Betreuungsplätzen auf die Stellung der Schweiz im internationalen Arbeitsmarkt
auswirke. Der Bundesrat verwies darauf, dass die meisten Bereiche der Familienpolitik in der
Kompetenz der Kantone und Gemeinden seien, dass er aber im Grundsatz und im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes die familienpolitischen Verbesserungen, die
gegenwärtig in den eidgenössischen Räten diskutiert werden (Schaffung eines Rahmengesetzes
über die Familienzulagen, die Einführung einer Mutterschaftsversicherung, das Impulsprogramm
für die Schaffung von neuen Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung sowie die
laufende Revision der Familienbesteuerung) unterstütze.

• Kinder- und Jugendliche
Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik
00.3469 Motion Claude Janiak

Nach dem Nationalrat hatte der Ständerat über die Motion Claude Janiak (SP, Basel-Landschaft)
zu befinden. Die Motion verlangt ein Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und
Jugendpolitik und einen Auftrag an die Kantone für eine umfassende Jugendförderungspolitik.
Sie fordert weiter eine Bundesstelle zur Koordination aller Verwaltungseinheiten, die mit
Jugendlichen zu tun haben, und die Kantone in der Jugendförderungspolitik unterstützen soll.
Der Bundesrat gestand den Handlungsbedarf in Sachen Koordination ein, wollte den Vorstoss
aber nur als Postulat entgegennehmen, um Zeit zu gewinnen für eine sorgfältige Absprache mit
den Kantonen so wie mit den aktiven Organisationen der Jugendarbeit über Aufgabenteilung,
Finanzierung und Überprüfung bisheriger Aufgaben. Der Ständerat folgte den Empfehlungen des
Bundesrates – im Gegensatz zum Nationalrat, der die Motion berwiesen hat.
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Dass Handlungsbedarf besteht, monieren Fachorganisationen seit langem. Auch der UNO-
Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Schweiz auf Mängel bei der Koordination der
Kinder- und Jugendpolitik hingewiesen.
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Bekämpfung der Pädophilie und Internetkriminalität
00.314 Standesinitiative Genf, 01.3012 Motion RK-NR, 01.3196 Motion Regine Aeppli

Die Bekämpfung der Internetkriminalität im Allgemeinen und der sexuellen Ausbeutung der
Kinder im Besonderen haben Parlamentarier/innen immer wieder zu Vorstössen veranlasst. Nun
hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat eine Motion der RK überwiesen, die den Bund
verpflichtet, gezielter gegen Pädophilie vorzugehen. Der Bundesrat muss neben einem
Instrumentarium zur Bekämpfung von Pädophilie auch eine strafrechtliche Regelung
ausarbeiten, um Internetkriminalität zu verfolgen. Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der
Ständerat aber die Kompetenz für Strafverfahren wegen krimineller Handlungen an Kindern im
Internet den Kantonen überlassen. Dass die Kompetenz dafür den Bundesbehörden übergeben
werden sollte, hatte die Motion Regine Aeppli Wartmann (SP, Zürich) verlangt. Überwiesen
wurde nur der zweite Teil ihres Vorstosses, der sich mit der strafrechtlichen Untersuchung und
Beurteilung befasst; hier soll geprüft werden, ob eine Zentralisierung der Kompetenzen zu einer
wirksameren Bekämpfung beiträgt.
Die Standesinitiative des Kantons Genf fand keine Gnade, sie hat aber im Vorfeld etliches
bewirkt; zum Beispiel wird eine neue Koordinationsstelle eingerichtet (siehe Kasten).

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Neue Stelle gegen Internetkriminalität

Am 1. Januar 2003 nimmt eine neue Koordinationsstelle zur Bekämpfung der
Internetkriminalität im Bundesamt für Polizei ihre Arbeit auf. Die Stelle wird von Bund und
Kantonen gemeinsam finanziert; der Bundesrat bezahlt drei Stellen, die Kantone sechs Stellen.
Eine systematische Analyse der Internetkriminalität soll sichergestellt werden. In der
Bundeskriminalpolizei wird eine Clearingstelle eingerichtet, die Anzeigen und Verfahren auf
nationaler Ebene koordiniert.

Kampf gegen Kinderpornografie
02.5089 Frage von Pierre Tillmanns

Nationalrat Pierre Tillmanns (SP, Waadt) stellte Fragen zur Bekämpfung der Kinderpornografie
mittels Bildsuchprogrammen im Internet. Bundesrätin Ruth Metzler erklärte, das Bundesamt für
Polizei (BAP) habe die Anschaffung eines solchen Bildsuchprogramms fürs Jahr 2003
vorgesehen. Da die Kompetenz zur Strafverfolgung in Sachen Kinderpornografie bei den
Kantonen liege, werde die Beschaffung dieses Instruments nach Absprache mit den Kantonen
erfolgen. Internetkriminalität könne nur im internationalen Verbund effizient bekämpft werden;
das BAP stehe in engem Kontakt mit Interpol.
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• Behindertenpolitik

Gleiche Rechte für Behinderte
00.094 Volksinitiative
95.418 Parlamentarische Initiative Marc F. Suter

Der Nationalrat nahm als Zweitrat die Beratungen des Bundesgesetzes über die Beseitigung von
Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen auf. Der Gesetzesentwurf stellt einen
indirekten Gegenvorschlag zur im Juni 1999 eingereichten Volksinitiative für die Gleichstellung
behinderter Menschen mit dem Kernstück eines behindertengerechten Zugangs zu Bauten und
Anlagen sowie der Inanspruchnahme öffentlich zugänglicher Leistungen dar.

Zu Beginn hatte der Nationalrat über den Antrag der CVP- und der SVP-Fraktion auf
Rückweisung zu bestimmen. Die beiden Fraktionen äusserten Bedenken über die
Finanzierbarkeit, Wirtschaftstauglichkeit und Rechtssicherheit der im Entwurf vorgesehenen
Regelungen. Die Rückweisungsanträge wurden mit 83 gegen 77 Stimmen abgelehnt. In der
Debatte setzten sich allerdings die genannten Befürchtungen durch. Die Vorschläge der
Kommissionsmehrheit zu Verpflichtungen bezüglich Aus- und Weiterbildung, Anpassung von
bestehenden Bauten sowie für Anbieter von Dienstleistungen und privaten Arbeitgebern wurden
weitgehend abgelehnt. Verschiedene Voten warnten, zu weitgehende Ansprüche und die
Verpflichtungen von Privaten seien letztlich kontraproduktiv für die Behinderten. Hier folgte der
Nationalrat im wesentlichen dem Ständerat.

Der Nationalrat hat damit ebenso wenig wie der Ständerat die Gelegenheit genutzt, die Lücken
des Gesetzesentwurfs zu beheben. So wie das Gesetz sich jetzt präsentiert, geht es gemäss den
Behindertenorganisationen zu wenig weit, um eine selbständige Teilnahme behinderter
Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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Hypothetisches Invalideneinkommen
01.3134 Postulat Hans Widmer

Nationalrat Hans Widmer (SP, Luzern) monierte in seinem Postulat die grosse
Rechtsunsicherheit und ungleiche Behandlung bei der Bemessung des hypothetischen
Invalideneinkommens. Für die Berechnung des Rentenanspruchs wird einerseits auf das frühere
Einkommen als Gesunder/e und andrerseits auf statistisches Material zurückgegriffen, das zum
Teil nicht öffentlich zugänglich und nicht überprüfbar ist (Daten aus interner Dokumentation der
Suva über Arbeitsplätze). Das führt dazu, dass invalide Personen oft keine oder nicht jene Rente
erhalten, die ihnen eigentlich zustehen würde. Widmer verlangt Richtwerte für das hypothetische
Invalideneinkommen, das sich auf die tatsächlichen Einkommen von Invaliden stützt. Der
Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen.
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• Ausländer- und Asylpolitik
Revidierte Bürgerrechtsregelung
01.076

Als Erstrat hat der Nationalrat die Beratung der Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung
begonnen. Die Revision bringt Erleichterungen für die Einbürgerung von Personen der zweiten
Generation, eine „jus solis“-Regelung für Personen der dritten Generation (Bürgerrechtserwerb
durch Geburt), die Beschwerdemöglichkeit gegen Ablehnung von Einbürgerungen durch die
Gemeinde, Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren sowie Verfahrensvereinfachungen
zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Verschiedene Votanten wollten auf die Vorlage nicht eintreten. Bernhard Hess (SD, Bern)
verlangte die Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit dem Auftrag, die
Bürgerrechtsrevision mit je einer Verfassungs- und Gesetzesvorlage dem Parlament zu
unterbreiten, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Verleihung des Schweizer Bürgerrechts an
Ausländer/innen einzig dann erfolgen könne, wenn die Gesuchsteller/innen mit den
Lebensverhältnissen in der Schweiz vertraut seien und eine Landessprache gut in Wort und
Schrift beherrschten.
Die Mehrheit der Fraktion CVP, FDP, Liberalen, SP und Grüne votierten für Eintreten. Die
Beratungen wurden schliesslich unterbrochen.
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Schikanen gegen Papierlose
02.3072 Interpellation Anne-Catherine Menétrey-Savary

Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne, Waadt) beklagt in ihrer Interpellation
die Situation der Papierlosen in der Schweiz. Viele seien Opfer von Repressalien geworden, es
seien Menschen verhaftet und ausgewiesen worden, die seit mehreren Jahren in der Schweiz
gelebt und gearbeitet hätten, unsere Sprache beherrschten und Kinder in der Schule hätten. Unter
den Ausgewiesenen seien auch Frauen, die Opfer von Gewalttaten gewesen seien. Mehrmals
seien Polizeikontrollen, Verhaftungen und Ausweisungen auf eine Art und Weise erfolgt, welche
die Rechte dieser Personen verletzten. Die gegenwärtigen Praktiken verletzten die Grundsätze,
die der Bundesrat beschlossen habe. Sie wies auch auf die Kritik der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates an den untransparenten Ausschaffungsverfahren in den
Mitgliedstaaten hin und forderte den Bundesrat auf, mehr Transparenz und Kontrolle zu
gewährleisten.
Der Bundesrat verwies in seiner Antwort unter anderem auf die Bestimmungen des Ausländer-
und Asylgesetzes, wonach rechtswidrig anwesende Ausländer/innen die Schweiz verlassen
müssten, wenn die Wegweisung möglich, zulässig und zumutbar sei. Angesichts dieser
Rechtslage seien die zuständigen Vollzugsbehörden der Kantone gesetzlich verpflichtet, bei
Bedarf Personenkontrollen durchzuführen und Wegweisungsentscheide zu vollziehen. Im
Rahmen der Vorkommnisse und Diskussionen der letzten Zeit habe das Bundesamt für
Ausländer (BFA) und das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) bis Mitte April 2002 Gesuche von
405 rechtswidrig anwesenden Personen geprüft. Bei 246 Personen sei der Aufenthalt legalisiert
worden, 113 Gesuchen habe man nicht entsprochen. Mitte April seien beim BFF noch 46 und
beim BFA keine Gesuche mehr hängig gewesen. Den zuständigen Bundesbehörden seien keine
Fälle von rechtswidrigen Ausschaffungen oder von Massnahmen gegen Personen bekannt, denen
eine vertiefte Prüfung ihres Bewilligungsgesuches tatsächlich zugesichert worden sei.
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Allein stehende Frauen aus Kosovo
02. 5098 Frage von Anne-Catherine Ménétrey-Savary

Nationalrätin Anne-Catherine Ménétrey-Savary (Grüne,Waadt) kritisierte in der Fragestunde,
dass eine Petition der „Association des femmes kosovares isolées“ bis heute keine Antwort
erhalten habe. Die Petition mit 5614 Unterschriften hebt hervor, dass Frauen aus islamischen
Ländern, die ein Asylgesuch stellen, in einer besonderen Lage seien und dass die Rückkehr in
ihre Heimat mit Gefahren verbunden sei. Die Unterzeichnenden verlangten deshalb einen
dauernden Status für diese allein stehenden Frauen, ob mit oder ohne Kinder.
Bundesrätin Ruth Metzler führte aus, der Bundesrat habe seine Haltung zum Problem
alleinstehender Frauen aus dem Kosovo an Treffen zwischen Frauenorganisationen und dem
Bund dargelegt. Wie bereits anlässlich der Motion Hubmann (00.3716 „Bleiberecht für allein
stehende Frauen aus Kosovo“) dargelegt, sei dem Bundesrat das Problem bewusst. Die
Zumutbarkeit der Wegweisung würde vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) sorgfältig geprüft.
Werde diese im Einzelfall verneint, verfüge das BFF über eine individuelle vorläufige
Aufnahme. Eine Wegweisung werde als zumutbar erachtet, wenn die Frauen in ihrer Heimat
über ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlagen und ein soziales verwandtschaftliches Netz
verfügten.

Ausweisung von Rwandern
02.5115 Fragestunde im Nationalrat

Nationalrat Jean Jacques Schwaab (SP, Waadt) erkundigte sich, weshalb die vorläufige
Aufnahme bei zahlreichen Dossiers rwandischer Asylsuchender rückgängig gemacht worden sei
und ob der Bundesrat der Ansicht sei, die Situation habe sich so stark gebessert, dass man die
vorläufigen Aufnahmen aufheben und die Betroffenen in die Heimat zurückschicken könne.
Bundesrätin Ruth Metzler erklärte, dass das BFF von 1994 bis Januar 2000 für Asylsuchende aus
Rwanda, deren Gesuche abgelehnt wurden, systematisch die vorläufige Aufnahme angeordnet
habe. Nach einer Lagebeurteilung im Gebiet der Grossen Seen sei nun Anfang 2000 eine
allgemein verbesserte Situation festgestellt worden, weshalb das BFF zum Schluss kam, dass
grundsätzlich die Anordnung der vorläufigen Aufnahme für neue Asylsuchende aus Rwanda
nicht mehr gerechtfertigt sei. Das BFF sei verpflichtet, die Anordnung von vorläufigen
Aufnahmen periodisch zu überprüfen. Dies habe in gewissen Fällen zur Aufhebung der
vorläufigen Aufnahme geführt.
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• Uno-Mitgliedschaft der Schweiz
02.3042 Interpellation Bruno Frick
02.3063 Postulat Guido Zäch
02.3114 Postulat Vreni Müller-Hemmi

Ständerat Bruno Frick (CVP, Schwyz) wollte vom Bundesrat Auskunft über die Schwerpunkte
der Schweiz als UNO-Vollmitglied in den nächsten Jahren; er regte an, jeweils vor der UNO-
Generalversammlung mit der APK die Traktanden vorzubesprechen.

Nationalrat Guido Zäch (CVP, Aargau) erkundigte sich ebenfalls nach den Schwerpunkten der
Schweiz und lud den Bundesrat ein, dem Parlament bis zur Aufnahme der Schweiz als 190.
Mitglied in die Vereinten Nationen im kommenden September einen Kurzbericht über die
Schweiz in der UNO zu geben.

Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP, Zürich) wünschte einen prospektiven Bericht mit
Zielen, Prioritäten und Schwerpunkten der Schweiz schon vor der UNO-Generalversammlung.
Nicht nur in der APK müsse die UNO-Politik der Schweiz diskutiert werden, sondern auch im
ganzen Parlament.

Bundesrat Joseph Deiss versichert, dass er sich auf den aussenpolitischen Bericht 2000 des
Bundesrates abstützen werde. Der Bundesrat werde ein Dispositiv aufbauen und dieses zu einem
späteren Zeitpunkt, wenn erste Erfahrungen vorlägen, in eine langfristig ausgerichtete Form
bringen. Als inhaltliche Prioriäten nannte er die Friedensförderung im Nahen Osten und in
Afghanistan, die Beachtung des humanitären Völkerrechts, die Weiterentwickung seiner
Initiativen zur Verbesserung des Sanktionenregimes, die Non-Proliferation oder das Verbot der
Massenvernichtungswaffen, die Entwicklung der zivilen Komponente der Friedensoperationen,
die Entwicklungsfinanzierung sowie den Kampf gegen die Folter und die Antipersonenminen.
Der Bundesrat will einen Bericht noch vor der 57. UNO-Generalversammlung vorlegen, zu dem
sowohl die APK wie NGO angehört werden sollen. Die erste Berichterstattung wird im ersten
Halbjahr 2003 vorliegen. Für den Sommer 2002 ist ein vorschauender Bericht versprochen.
Die Postulate Zäch und Müller-Hemmi wurden vom Nationalrat überwiesen.

Mitgliedschaft in der Uno-Menschenrechtskommission
02.3093 Motion Remo Gysin

Der Nationalrat hat die Motion Remo Gysin (SP, Basel-Stadt) überwiesen, die den Bundesrat
auffordert, sich um die Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission zu bewerben.
Der Bundesrat verwies darauf, dass der Zeitpunkt einer Bewerbung für die Mitgliedschaft in der
Menschenrechtskommission allerdings von verschiedenen externen Faktoren abhänge, unter
anderem davon, ob die Staaten der „Western European and Others Group“, welcher die Schweiz
angehört, ein Rotationsschema bestimmen wird und wie Absprachen mit den gleich gesinnten
Ländern erfolgen werden.
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• Aussenwirtschaftspolitik
Exportrisikogarantie für Staudammprojekt Bujagali in Uganda
02.3082 Interpellation Remo Gysin

In einer ausführlichen Interpellation hat Nationalrat Remo Gysin (SP, Basel-Stadt) kritische
Fragen zur Exportrisikogarantie (ERG) für das Staudammprojekt Bujagali in Uganda gestellt. In
seiner ebenso ausgedehnten Antwort verteidigte der Bundesrat die ERG unter anderem damit,
dass sowohl die Weltbank als auch die ERG-Kommission der Meinung seien, der Staudamm
könne eine Schlüsselinvestition zur Armutsbekämpfung in Uganda sein. Dort hätten weniger als
drei Prozent der Bevölkerung Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Das Projekt sei mit den
Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungspolitik in Einklang. Gysin erklärte sich von der
Antwort nicht befriedigt.

• Entwicklungszusammenarbeit/Humanitäre Hilfe
Weiterführung der humanitären Hilfe
01.072

Wie der Nationalrat in der Frühjahrsession hat nun auch der Ständerat den Rahmenkredit für die
internationale humanitäre Hilfe der nächsten vier Jahre verlängert und gleichzeitig um 450
Million auf 1,5 Milliarden Franken aufgestockt. Darin ist (neu) auch der Beitrag an das IKRK
(420 Millionen Franken) enthalten. In diesem Zusammenhang bestätigte Bundesrat Joseph Deiss
(einmal mehr) das angestrebte Ziel von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts für die
Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe. Bis ins Jahr 2010 soll es verwirklicht
sein.
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Zusammenarbeit mit Osteuropa.
01.073

Der Ständerat verlängerte als Zweitrat einstimmig den Rahmenkredit für die Zusammenarbeit
mit osteuropäischen Staaten um drei Jahre bis Ende 2004 und erhöhte den Kredit um 500
Millionen Franken (der ursprüngliche Kredit belief sich auf 900 Millionen Franken).

                                                                       Stand des Geschäfts: !

Hunger im südlichen Afrika
02.5125 Fragestunde Nationalrat

Nationalrat Hans Widmer (SP, Luzern) nahm die Informationen der FAO, im südlichen Afrika
seien 13 Millionen Menschen von einer Hungerkatastrophe bedroht, zum Anlass für Fragen an
den Bundesrat; er wollte auch wissen, ob der Bundesrat bereit sei, entsprechende Hilfsaktionen
einzuleiten. Der Bundesrat bestätigt, dass in Ländern wie Simbabwe, Sambia, Malawi,
Mosambique, Lesotho und Swasiland kurz- und mittelfristig eine Krise ungeahnten Ausmasses
bevorstehe. Der Bund beteilige sich durch die Humanitäre Hilfe bereits an verschiedenen
Hilfsmassnahmen. Hier seien 3,2 Millionen Franken gesprochen worden. An das
Welternährungsprgramm gingen Beiträge für Aktionen in Malawi (680 000 Franken), Sambia
(500 000 Franken) und an Simbabwe (500 000 Franken). Sodann wurden Milchprodukte im
Wert von 1,5 Millionen Franken an die schweizerischen Hilfswerke geliefert.
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Geld vom Bund für NGO-Reisen
02. 5104 Frage von Hans Kaufmann

In der Fragestunde wollte Nationalrat Hans Kaufmann (SVP, Zürich) wissen, ob es zutreffe, dass
der Bund Reisekosten für NGO übernommen habe, die im Frühjahr an einer UNO-
Vorbereitungskonferenz in New York teilgenommen hätten. In einer schriftlichen Antwort
präzisierte das EDA, dass es sich dabei um die Vorbereitungen für den Weltgipfel über
Nachhaltigkeit handle, der im August in Johannesburg stattfinde. Die Schweiz habe sich aktiv an
den Vorbereitungen in Genf, New York und Bali engagiert. Seit dem ersten Umweltgipfel 1992
habe es sich eingebürgert, dass alle Staaten auch Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aktiv
einbezögen. Der Bundesrat habe Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und
Entwicklung eingeladen, je einen Vertreter an die Vorbereitungskonferenz in New York zu
delegieren; es nahmen teil die AG der Hilfswerke, die SGU und Economiesuisse. Die
Reisekosten von 24 879 Franken seien der DEZA belastet worden.

• Einzelne Länder/ Regionen
Ägypten: Rechtshilfe in Strafsachen
01.042 Vertrag mit Ägypten

Einstimmig hat der Ständerat dem Rechtshilfevertrag mit Ägypten zugestimmt. Dieser Vertrag
ist ein Instrument im Kampf gegen die internationale Kriminalität. Der Vertrag schafft die
völkerrechtlichen Grundlagen dafür, dass schweizerische und ägyptische Justizbehörden künftig
bei der Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Bisher funktionierte der
Rechtshilfeverkehr nur in Richtung Schweiz-Ägypten. Gestützt auf das Rechtshilfegesetz konnte
die Schweiz Ägypten Rechtshilfe gewähren, sofern Ägypten das Gegenrecht zusicherte. Ägypten
hingegen braucht diesen Vertrag, um gegenüber der Schweiz Rechtshilfe leisten zu können. Neu
wurde im vorliegenden Vertrag eine Menschenrechtsklausel eingeführt. Diese verpflichtet die
Vertragsparteien, den Rechtshilfevertrag im Lichte der geltenden Menschenrechtsinstrumente
anzuwenden. Eine Vertragspartei kann demnach die Rechtshilfe ablehnen, wenn in einem
ausländischen Verfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, konkrete Anhaltspunkte für eine
Menschenrechtsverletzung vorliegen. Der Vertrag trägt der aktuellen Menschenrechtssituation in
Ägypten Rechnung.
Der Nationalrat hat diesem Geschäft bereits in der Frühjahrssession zugestimmt.

                                                                       Stand des Geschäfts: !
Kongo: Massaker in Kisangani
02. 5086 Frage Jean-Jacques Schwaab

Nationalrat Jean-Jacques Schwaab (SP, Waadt) wollte vom Bundesrat wissen, ob er über die
Massaker in Kisangani im Osten der Demokratischen Republik Kongo informiert sei und ob er
Massnahmen getroffen habe oder plane. Das EDA antwortete schriftlich, die Zunahme der
Gewalt in den von der Kongolesischen Versammlung für Demokratie (RCD-Goma) besetzten
Zonen und die Repressalien gegen die Zivilbevölkerung durch einige Element der Bewegung
hätten den Tod von Dutzenden Menschen in Kisangani zur Folge gehabt. Die Schweiz habe bei
mehreren Gelegenheiten die Anwesenheit rwandischer Truppen auf kongolesischem Gebiet
verurteilt. Das verletze das internationale Recht und das Abkommen von Lusaka schwer. Auch
der UNO-Sicherheitsrat habe in einer Mitteilung vom 24. Mai 2002 die Massaker an den
Zivilisten in Kisangani scharf verurteilt und den sofortigen Stopp aller
Menschenrechtsverletzungen verlangt.
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Marokko: Rechtshilfe in Strafsachen
01.0380 Abkommen mit Marokko

Als Zweitrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in
Strafsachen mit Marokko zugestimmt. Damit kann der Bundesrat künftig bilaterale
Überstellungsabkommen selbständig abschliessen. Das Abkommen bezweckt, die soziale
Wiedereingliederung von Strafgefangenen zu verbessern; als Vorlage diente das
Überstellungsabkommen des Europarates (von 1983).

                                                                        Stand des Geschäfts: !

Myanmar: Menschenrechtsverletzungen
01.307 Standesinitiative Genf.

Der Kanton Genf hat im September 2001 mit einer Standesinitiative den Bundesrat aufgefordert,
bei den Behörden in Myanmar (Burma) auf die sofortige Einstellung der
Menschenrechtsverletzungen und auf die Abschaffung der Zwangsarbeit hinzuwirken. Die
Schweiz hat im Oktober 2000 Sanktionen gegenüber Burma erlassen, die ein Lieferungsverbot
von Rüstungs- und Repressionsgütern an Burma, das Einfrieren von Guthaben in der Schweiz
und ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder des Regimes in Burma enthalten.
Im Nationalrat beantragte Ruth Gaby Vermot-Mangold (SP, Bern), der Initiative Folge zu
geben; der Antrag wurde aber mit 37 zu 48 abgelehnt. In der Frühjahrssession hatte der
Ständerat den Vorstoss diskussionslos abgelehnt.

                                                                        Stand des Geschäfts: !

Tibet. Zerstörung von Lehrstätten des Buddhismus
02.5095 Frage von Lili Nabholz

Nationalrätin Lili Nabholz (FDP, Zürich) wollte vom Bundesrat wissen, ob er im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs mit China auch Repressionen in Tibet anspreche; in den vergangenen
Jahren seien 19 000 Mönche und Nonnen aus religiösen Institutionen im Tibet ausgeschlossen
worden, gleichzeitig würden laufend religiöse Lehrstätten von der chinesischen Regierung
geschlossen bzw. zerstört.
In einer schriftlichen Antwort bestätigte das EDA, dass es innerhalb der seit 1991 laufenden
Menschenrechtsdialoge mit China auch diesen wichtigen Punkt angesprochen habe. Die
Schweizer Delegation habe ihn mit verschiedenen Institutionen diskutiert. Die Situation im Tibet
habe sich leider in den letzten Monaten nicht verbessert. Trotzdem könnten zwei positive Punkte
angemerkt werden: erwartete Verbesserungen im Strafrecht, die auch Tibeter/innen zugute
kämen, und die Freilassung des Mönchs Tanak Jigme Sangpo, für den sich die Schweiz viele
Jahre lang innerhalb des Menschenrechtsdialogs eingesetzt habe.
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•   Petitionen

Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und Würde
01.2022 Petition Freiplatzaktion Region Basel.

Die von der Freiplatzaktion für Asylsuchende Region Basel am 22. Mai 2001 mit 2366
Unterschriften eingereichte Petition "Keine Rückkehr nach Sri Lanka ohne Sicherheit und
Würde!" verlangt vom Bundesrat und der Bundesversammlung, die kritische Lage in Sri Lanka
anzuerkennen, den Wegweisungsvollzug bis nach Beendigung des Bürgerkrieges auszusetzen
und insbesondere auf die Rückschaffung von Familien, alleinstehenden Frauen und Jugendlichen
zu verzichten. Der Ständerat nahm von der Petition Kenntnis.

Aufnahme der Opfer von Srebrenica in der Schweiz
01.2023 Petition Vereinigung der Überlebenden aus dem Drinatal/Srebrenica.

Die am 12. Juli 2001 mit rund 7400 Unterschriften eingereichte Petition "Aufnahme der
Überlebenden des Völkermordes von Srebrenica in der Schweiz" verlangt, die Betroffenen
vorläufig aufzunehmen, ihnen Arbeitsbewilligungen zu erteilen sowie Möglichkeiten zur
schulischen und beruflichen Ausbildung während ihres Aufenthaltes in der Schweiz zu
gewähren. Der Ständerat nahm von der Petition Kenntnis.

Israel und Palästina. Friedenssuche
01.2026 Petition Komitee Frauen für den Frieden.

Die am 10. September 2001 vom Komitee Frauen für den Frieden eingereichte Petition verlangt
von den aussenpolitischen Kommissionen, dass sie die Friedensbemühungen im Nahen Osten
unterstützen. Der einstimmige Antrag der Kommission, die Petition dem Bundesrat zur
Kenntnisnahme zu überweisen, wurde vom Ständerat angenommen.
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Abkürzungen

EMRK             Europäische Menschenrechtskonvention
ILO              Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organisation)
IKRK             Internationales Komitee vom Roten Kreuz
OSZE             Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
UNO              Vereinte Nationen
WTO              Welthandelsorgansisation

Departemente

EDA              Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDI              Eidgenössisches Departement des Innern
EJPD             Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
VBS              Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
EFD              Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
UVEK             Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

DEZA             Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

Kommissionen
APK              Aussenpolitische Kommission
GPK              Geschäftsprüfungskommission
RK               Kommission für Rechtsfragen
SGK              Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
SPK              Staatspolitische Kommission
WAK              Kommission für Wirtschaft und Abgaben
WBK              Kommision für Wissenschaft, Bildung und Kultur

Parteien
CVP              Christlichdemokratische Volkspartei
FDP              Freisinnig-Demokratische Partei
Grüne            Grüne Partei
LPS              Liberale Partei
PdA              Partei der Arbeit
SD               Schweizer Demokraten
SP               Sozialdemokratische Partei
SVP              Schweizerische Volkspartei

Legende

Stand des Geschäfts:     ! erledigt
                         " zurückgewiesen
                         $ weiter an den Zweitrat
                         # unterbrochen/sistiert
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