Mit der SVA durch meine Lebenslagen - Tipps zur Optimierung meiner unternehmerischen Sozialversicherung

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Mit der SVA durch meine Lebenslagen - Tipps zur Optimierung meiner unternehmerischen Sozialversicherung
Mit der SVA
               durch meine Lebenslagen
                    Tipps zur Optimierung meiner
                unternehmerischen Sozialversicherung

                                       Mag. Dorothee Kouchmeshgi, 2018-03-29

                                                                                 GESUND
                                                                                IST
                                                                               GESÜNDER

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Mit der SVA durch meine Lebenslagen - Tipps zur Optimierung meiner unternehmerischen Sozialversicherung
eine wichtige Frage vorweg          …

Bin ich tatsächlich „selbständig“ Erwerbstätig?

        Kriterien unselbständige                 Kriterien selbständige
        Erwerbstätigkeit = ASVG                  Erwerbstätigkeit = GSVG
        Pflichtversicherung                      Pflichtversicherung

         Kein Gewerbeschein                     • Gewerbeschein
         Keine § 2 1/4 Erwerbstätigkeit         • § 2 1/4 Erwerbstätigkeit
        Dauerschuldverhältnis: auf               Zielschuldverhältnis: gegen Entgelt, für
        unbestimmte oder bestimmte Zeit          eine andere Person – (Auftraggeber)
        ausgerichtet                             ein bestimmtes Werk herzustellen
        DV endet durch Zeitablauf o.             Vertragsverhältnis endet automatisch
        Beendigungserklärung                     durch Fertigstellung des Werkes
        Persönliche Abhängigkeit: Arbeitszeit-   Keine persönliche Abhängigkeit
        ort und –folge, Weisungsgebundenheit
        Persönliche Arbeitspflicht – keine       Vertretung/ Hilfskräfte generell möglich
        Vertretungsmöglichkeit
                                                                    Dr. Peter Ransmayr, 2017-09-22
        Organisatorische Eingliederung (Bsp.     Keine organisatorische Eingliederung
        Berichtsformulare, Kontroll- und         (Projektfortschrittsberichte zulässig)
        Berichtssystem)
        Wirtschaftliche Abhängigkeit             Keine wirtschaftliche Abhängigkeit
        Betriebsmittel durch DG                  Eigene Betriebsmittel
        Kein Unternehmerrisiko (monatl.          Unternehmerrisiko
        Arbeitsverdienst)                        (Einkommensausfall)
        Geschuldet wird das Bemühen              2
                                                 Geschuldet   wird der Erfolg/ Werk
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eine wichtige Frage vorweg   …

                  Holen Sie sich Rechtssicherheit für sich und
                  Ihren Auftraggeber !

Lassen Sie Ihre Tätigkeit vorab qualifizieren

- Antrag an die SVA (Fragebogen)
- Ergebnis ist für die Zukunft bindend – dh keine rückwirkende
  Umqualifizierung durch GKK oder FA im Zuge einer
  Betriebsprüfungen (GPLA) bei gleichbleibender Tätigkeit

Beachte:
Kein Antrag ist erforderlich bei Aufnahme einer Tätigkeit als „Neuer Selbständiger“
– amtswegige Abklärung durch SVA und GKK („Vorabprüfung“)

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Mit der SVA durch meine Lebenslagen - Tipps zur Optimierung meiner unternehmerischen Sozialversicherung
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
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Beitrag
                                              Berechnung des Beitrages - Kammermitglieder

                                                                         Beitragssatz
        Beitrag = Beitragsgrundlage X Beitragssatz                     PV      18,50 %
                                                                       KV       7,65 %

                                               Höchstbeitrag mtl. € 1.695,51
Höchst-BGRL, mtl.                                        Pensionsversicherung     € 1.126,65
                                                         Krankenversicherung     € 465,89
    € 6.090,00                                           Unfallversicherung      €     9,79
                                                         Selbständigenvorsorge   € 93,18

  Einkommen lt. EStB
                                   BGRL
  des jeweiligen Jahres, zuzügl.
  Hinzurrechnungsbeträge

 Mindest-BGRL, mtl.                           Mindestbeitrag            mtl. € 171,85
                                                         Pensionsversicherung     € 121,04
 PV      €      654,25                                   Krankenversicherung      € 34,18
 KV      €      446,81                                   Unfallversicherung       € 9,79
                                                         Selbständigenvorsorge    € 6,84

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Beitragsentwicklung -   Anteil der Versicherten an Höchst- / MindestBGRL
12/2017

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Verwaltungskosten

Von 100 Euro an Beiträgen fließen…..

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Beitragsermittlung
                         … von der vorläufigen zur endgültigen Beitragsgrundlage

.... bis zum Vorliegen des endgültigen EStB

                                             vorläufige Beitragsgrundlage

    fixe Beitragsgrundlage in der
    Krankenversicherung für das 1. und 2. Jahr,
    dh keine Nachbemessung

                                                                        KV         PV
          PV                    PV                       PV
  KV                   KV                      KV

    1. Jahr              2. Jahr                 3. Jahr                     4. Jahr

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Tipp         für Neugründer

bei Vorliegen des Einkommensteuerbescheides:
endgültige Feststellung der Beitragsgrundlage = Nachverrechnung
          Gutschrift        Auszahlung über Antrag
          Lastschrift       Anlastung ab Folgejahr in 4 gleichen Raten

Sonderregelung für die ersten 3 Jahre der Selbständigkeit

               Beantragen Sie die Aufteilung einer Nachzahlung
               auf 12 Teilbeträge, dh auf 3 Jahre – zinsenfrei

               Antragsfrist 31.3. nach Feststellung der endgültigen BGRL

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Mit der SVA durch meine Lebenslagen - Tipps zur Optimierung meiner unternehmerischen Sozialversicherung
Tipp

.... wenn das Einkommen im laufenden Jahr niedriger als
vorläufige Beitragsgrundlage

          lassen Sie Ihre vorläufige Beitragsgrundlage
          herabsetzen und vermeiden Sie dadurch
          Überzahlungen

                                                          KV       PV
          PV               PV                PV
   KV                KV               KV

     1. Jahr          2. Jahr          3. Jahr                 4. Jahr

                                 10
Tipp

.... wenn Einkommen im laufenden Jahr höher als die
vorläufige Beitragsgrundlage:

             stellen Sie den Antrag auf Erhöhung der
             vorläufigen der BGRL
             und vermeiden Sie eine Nachbelastung

                                                      KV   PV
        PV               PV               PV
 KV                KV               KV

                               11
Tipp

     Vorschreibung                     Verzugszinsen
Anfang 2. Monats im Quartal         ab 19. Tag der Fälligkeit                           elektr.
                 Fälligkeit              2018: 3,38 %                                Exekution
                                                                     Mahnung
            Zahlungsfrist 15 Tage
                                                                mittels Mahnschreiben
         Ende 2. Monats im Quartal

                         Vermeiden Sie Verzugszinsen.
                         Beantragen Sie in Notlagen den Verzugszinsenstopp,
                         die Herabsetzung oder Nachsicht der Verzugszinsen
                         bzw eine Ratenvereinbarung.
  … anstelle der Quartalszahlungen

                           nutzen Sie die Möglichkeit der
                           monatlichen Beitragszahlung (mittels
                           Einziehungsauftrag)

                                                                     Antrag erforderlich!
                                                      12
Tipp                „Kleinstunternehmerregelung“
                                                   … Ausnahme von der Pflichtversicherung

          Ausnahme in der Pensions- u. Krankenversicherung

...wenn       Umsatz  30.000 € u. Einkommen  5.361,72 €          (netto)

 und      innerhalb der letzten 60 KMte max. 12 Mte GSVG-Pflichtvers. vorliegen
     oder       60. Lebensjahr vollendet
     oder       57. Lebensjahr vollendet und Einkommens-/Umsatzgrenzen
                in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten
       oder     während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und
                Kindererziehungszeiten (48 Mon.)

                                                  Unfallversicherung bleibt aufrecht!

                   Entscheiden Sie sich zu Beginn Ihrer
                   selbständigen Tätigkeit bzw. setzen Sie sich
                   eine Frist noch vor Ablauf des 1. Jahres!
                                           13
Tipp               bei Mehrfachversicherung

 versichert als SE und Ang. (nach beiden Gesetzen)
 Beitragspflicht in Summe bis max. Höchstbeitragsgrundlage
 keine Beitragspflicht, falls aus SE kein positives Einkommen und Entgelt als Angestellter
  zumindest in der Höhe der Mindestbeitragsgrundlage

                                                      Rückzahlung                  Überschrei-
                                                      in voller Höhe               tungsbetrag

                                                     Höchstbeitragsgrundlage
                                                                                  selbständig
                                                                                   = GSVG
           Melden Sie Ihr ASVG-Einkommen                                          Differenzbetrag
           und beantragen Sie
           die „Differenzbeiträge“                                  selbständig
                                                                     = GSVG
                         Mindestbeitragsgrundlage
                                               Unterschiedsbetrag                 angestellt
                                               selbständig                         = ASVG
                                                                    angestellt
                                                 = GSVG
                                                                     = ASVG
                                                angestellt
                                                 = ASVG
                                              14
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                              Kann ich mich befreien lassen?
                              Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                              Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
          Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

          Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                              100,- jährlich – schon abgeholt ?
          Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

          arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

          Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade
          Notsituation        Unterstützungsfonds

          Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                       GESUND
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Krankenversicherung
                                 … duales Leistungssystem

                                                       „Geldleistungsberechtigte“
    „Sachleistungsberechtigte“
                                                             = Versicherte mit vorl.
      = Versicherte mit BGRL <                              Höchstbeitragsgrundlage
      Höchstbeitragsgrundlage
                                                               „Privatpatient“
       Direktverrechnung              Arztbesuch
                                                       (Vergütungstarif, max. 80%
(Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u.
                                                        Ausnahme: GU u. MUK)
        Waisenpensionisten)
                                    Anstaltspflege
                                                     „allgm. Gebührenklasse“ oder
    „allgm. Gebührenklasse“                            Leistungen im Rahmen der
        (kein Selbstbehalt)                                    Sonderklasse

       „Kassenrezept“                                       „Privatrezept“
                                                (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr)
                                                 - Wiederholungsvermerk (6x pro Jahr)

                                                                                        16
Krankenversicherung
                             … Versicherungspakete

                                                     „Geldleistungsberechtigte“
„Sachleistungsberechtigte“
                                                        = Versicherte mit vorl.
  = Versicherte mit BGRL <                             Höchstbeitragsgrundlage
  Höchstbeitragsgrundlage
                                                          „Privatpatient“

    107,30 € mtl.                                    (Vergütungstarif, max. 80%
                                                      Ausnahme: GU u. MUK)
                             Anstaltspflege

                                                 „allgm. Gebührenklasse“ oder
  88,86 € mtl.                                       Leistungen im Rahmen der
                                                           Sonderklasse

                                                        „Privatrezept“
                                              (Vergütung 80 % abzügl. Rezeptgebühr)

                                                                                      17
Tipp

Sie haben eine Sonderklassen-
Zusatzversicherung ?
Durch den „Geldleistungsanspruch“ reduziert sich
auch eine private Sonderklassenversicherung.

Lassen Sie sich eine Vergleichsberechnung machen!

Melden Sie die Kinder als Angehörige
beitragsfrei zur Krankenversicherung
beider Elternteile.

Wählen Sie im Anlassfall die jeweilige
Krankenversicherung.

                18
Tipp

20 % Kostenbeteiligung bei ärztlicher Hilfe
                                                    2015
                                                                                       davon Kostenbeteiligungen            davon Beiträge für
     lt. intern. Studien Steuerungsinstrument
                                                                   Einnahmen
                                                                                       (KOA, Service-Entgelt, Rezeptgeb.)      Versicherte
                                                    GKKs            2.451,49                          81,88                     2.000,66
     sozial ausgewogen, weil Befreiung             BVA
                                                    SVB
                                                                    3.131,98
                                                                    2.230,39
                                                                                                      218,30
                                                                                                      125,57
                                                                                                                                2.711,98
                                                                                                                                1.893,38

        • für Kinder                                SVA             1.907,68
                                                 Quelle: statisitsches Handbuch der österr. SV-2016
                                                                                                      141,93                    1.627,25

         • für Einkommensschwache, ds. Alleinstehende mit Einkommen unter 933,06
           €; Ehepaare € 1.398,97; Erhöhung pro Kind € 143,97
         • bei Behinderung ab 50%, Dialyse und Chemotherapie
           (unabhängig vom Einkommen)
     Deckelung mit 5 % des Einkommens
     Halbierung bei „Erreichung Gesundheitsziele“

                         Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung
                         bei voraussichtl. Unterschreitung der
                         Einkommensgrenze

                                           19
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
         www                 die SVA online-Services                   IST
                                                                     GESÜNDER

www.svagw.at
Tipp

Halbieren Sie den Selbstbehalt durch
Teilnahme an „Selbständig Gesund“

               21
Gesundheitsversicherung
                            … meine Gesundheitsziele

                            Gesundheitscheck

             Gesundheitsziele gemeinsam mit dem Arzt festlegen
zu den 5 Werten; entweder „Gesundheit erhalten“ oder „Gesundheit verbessern“

                       Erreichbare Fortschritte planen
             Wie und bis wann kann ein Wert verbessert werden

          Erfolg prüfen – das Evaluierungsgespräch mit dem Arzt

          Reduktion des Selbstbehaltes bei der SVA beantragen

                       regelmäßiger Gesundheitscheck
                     Alle zwei bis drei Jahr je nach Alter
…. mit den SVA-Präventionsprogrammen zum Erfolg

 Gesundheitswoche
 Aktiv-Camps
    Langlaufen                        Gesundheitshunderter
    Nordicwalken                     1x jährlich
    Skitouren
    Mountainbiken
    Schwimmen
    Schneeschuhwandern
    Trailrunning
    …

 No-Smoking-Camp
 Stress und Burnout
 Gesundheitshunderter
 …
                          23
Online-Service Kooperationspartnerdatenbank
          www.svagw.at
                                        www.svagw.at

rd. 900 qualitätsgesicherte Angebote

                                   24
Tipp

Holen Sie sich den SVA Gesundheitshunderter
– jährlich!

Aktiv-Camp, SVA Bewegt, SVA Is(s)t- Gesund
Tipp

Mutter-Kind-Passung-Untersuchung

  Gesundheits-Check Junior
     für Kinder zw. 6 – 18 Jahren

     Vorsorgeuntersuchung

Holen Sie sich für ihr Kind einen SVA
Gesundheitshunderter

                        26
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
         www                 die SVA online-Services                   IST
                                                                     GESÜNDER

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Mutterschaft
                              … ein Kind ist unterwegs

8 Wo                                    8 (bzw 12) Wo

            WG bzw. Betriebshilfe
                                                                                   KBG

      tägliches Wochengeld € 55,04 oder Betriebshilfe
            8 Wochen vor der Geburt bis 8 (12) Wochen nach der Geburt
 Beachte:     Ruhendmeldung während Wochengeldbezug möglich
              (=Beitragsbefreiung)
               Krankenversicherungsschutz (Leistungsanspruch WG) bleibt aufrecht
               (Voraussetzung: 6 Monate Vorversicherungszeit !)

   Kinderbetreuungsgeld (KBG)
       • Kinderbetreuungsgeld-Konto oder einkommensabh. Variante
       • Partnerschaftsbonus
       • KBG ruht während Wochengeldbezug

                                              28
Krankenversicherung
                          … Betriebshilfe – damit es trotzdem weitergeht

Betriebshilfe

 bei Mutterschaft (statt Wochengeld)
        für 8 Wochen vor Geburt
        bis 8 Wochen nach Geburt (bzw. 12 Wochen)

 bei Krankheit oder Unfall
         sofern Arbeitsunfähigkeit mehr als 14 Tage,
         und "besondere soziale Schutzbedürftigkeit
         (mtl. max. € 1.732,57 bzw. € 20.790,84 jährl.)
         Anspruchsdauer: max. 70 Tage

                                          29
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
         www                 die SVA online-Services                   IST
                                                                     GESÜNDER

www.svagw.at
Krankengeld aus der Zusatzversicherung

  Krank                           43. Tag                                   26 Wochen

                           Krankengeld
3 Karenztage

     ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen

     Krankengeld
     bei Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung
     Kosten: 2,5 % der vorl. BGRL, mind. 30,77 € monatlich
     Leistung: 60 % der tägl. BGRL, mind. 8,94 € pro Tag

     Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit)

                                                                       31
Unterstützungsleistung

    Krank                 43. Tag                             26 Wochen

                     Krankengeld aus der Zusatzversicherung
3 Karenztage
                             Unterstützungsleistung (ULK)
                                                                      EU-Pension/Rehabilitation

     Unterstützungsleistung
               - sofern persönl. Mitarbeit erforderlich und weniger als 25 DN
               - ab dem 43. Tag bis max. 20 Wochen
               - Leistung: 30,53 € täglich (rd. 900,- € mtl.)

   Neu ab 07/2018:

    ULK rückwirkend ab dem 4. Tag der Krankheit

                                                                                                       32
                                                                              Landesstellenausschuss 16.11.2017
Tipp

Beachten Sie die Meldefristen!

Arzt kann max. 4 Wo rückwirkend bestätigen;
die Meldung ist innerhalb von 2 Wochen einzureichen

bei fortlaufender Krankheit:
Arztbestätigung alle 14 Tage ;
die Meldung ist innerhalb von 1 Woche einzureichen
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
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Unfallversicherung
                               Höherversicherung… mehr Geld für wenig Beitrag

Jahresbeitrag 2019                                     zusätzlich               zusätzlich
monatlich                         €          9,79     € 117,49/KJ           € 176,50/KJ
Bemessungsgrundlage               € 20.473,43        € 33.480,01           € 40.079,32
Monatsrente 14 x (inkl. ev. Zusatzrenten)
bei Erwerbsminderung von
           100 %                   € 1.462,40         € 2.391,43            € 2.862,81
            50 %                   €        584,96    €     956,57          € 1.145,12
            20 %                   €        194,99    €     318,86          €      381,71
         HB-Rente                  €        292,48    €     478,29          €      572,56

                                                35
Arbeitslosenversicherung
                              …Wahrung „alter“ Anwartschaften

Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den
Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit um max 5 Jahre.

Unbefristet, sofern
•    vor dem 1.1.2009 Al-Zeiten und GSVG- od. BSVG-Zeiten vorliegen,
oder
•    vor Selbständigkeit      min 5 Jahre unselbständige Tätigkeit

    Dienstnehmer                                                     arbeitslos

                                          selbständig

       zum Beispiel für Erstbezug:
       52 Wo. Arbeitslosenversicherungspflicht
       innerhalb 24 Monate (Rahmenzeit)

                                                 36
Arbeitslosenversicherung
                               ….Erwerb neuer Anwartschaften

OptingIn - Modell

 3 Stufen                               ¼                    ½                 ¾

 Leistung bei 30 Tagen/Mt           der Höchst-        der Höchst-BGRL   der Höchst-BGRL
                                       BGRL

              Monatsbeitrag          45,68 €             182,70 €          274,05 €

       tägliches Arbeitslosengeld    24,47 €              38,68 €           53,71 €

 Frist für Antragstellung … innerhalb 6 Mte nach Verständigung der Pflichtvers.
 Beginn       … mit Beginn der PV-Pflichtvers., sofern Antrag innerhalb von 3 Monaten
                      gestellt, sonst mit folgendem Kalendermonat.
 Ende        … mit Ende der PV-Pflichtvers. und Austritt
                      (nach 8 Jahren und ein Vielfaches von 8)

                                                  37
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
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Unterstützungsfonds
                     … die engste Masche im sozialen Netz

einmalige Zuwendung

in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, u.a.
        an Stelle von Versicherungsleistungen
        Ersatz für Kostenanteile und Rezeptgebühren und
        wegen eines mit hohen Kosten verbundenen
         außergewöhnlichen Ereignisses

 Einkommensgrenzen            Erhöhung für
         mtl.

   Alleinstehende:              Ehepaar:                    pro Kind:
     € 1.213,00                 € 521,00                    € 259,00

                                    39
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
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Pensionskonto

einheitliches Pensionssystem für alle ab dem 01.01.1955 Geborenen

       Abbildung der Beitragsgrundlagen und Anwartschaften
       Aufwertung entsprechend der jährl. Steigerung der BGRL
       Gutschriften für „Ersatzzeiten“ in der Höhe von 1.864,78 €

                Formel 65/45/80
    mit 65. Lebensjahr u. 45 Versicherungsjahren:
              Pension = 80 Prozent des
           Lebensdurchschnittseinkommens
          Kontoprozentsatz: pro Jahr 1,78 %

                                          41
Pensionskonto
    …einheitliches Pensionssystem für alle ab dem 01.01.1955 Geborenen

 Darstellung aller erworbenen Versicherungszeiten
 Abbildung der jährlichen Beitragsgrundlagen und Gutschriften
 sofern Zeiten vor 2005: Erstgutschrift zum 1.1.2014 für alle Zeiten bis
  31.12.2013 („Startguthaben“)
 Gutschriften für „Ersatzzeiten“ in der Höhe von 1.864,78 €
 Aufwertung entsprechend der jährl. Steigerung der BGRL
 aktueller Pensionswert
 jährliche Pensionskonto-Mitteilung

                                   42
Pensionskonto
        … Zugang
                   www.finanzonline.at

                   43
Pensionskonto
        … Zugang
                        www.svagw.at

                   44
Tipp

Holen Sie sich Ihre gratis Handysignatur
in Ihrer SVA-Landesstelle

mitzunehmen sind
       - eigenes Mobiltelefon
       - Lichtbildausweis

                      45
zeitgerecht Planen
                        … mit Sicherheit in Pension

                             Status lt. Pensionskonto   jederzeit
Pensionsberechnung           fiktive Hochrechnung       jederzeit
                             exakte Berechnung          2-3 Jahre vor Stichtag

       Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der SVA
        Einkauf Schul- Studienzeiten
        Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage der ersten 3 Jahre einer
         selbständigen Tätigkeit auf die Höchstbeitragsgrundlage
        Höherversicherung
        Pensionssplitting

                                        46
Zu- und Abschläge
                   … Weiterarbeit lohnt sich

 Abschlag bei Korridiorpension        (5,1 % pro Jahr vor Regelalter – max 15,3 % )
 Zuschlag bei Pensionsantritt nach Regelalter      (4,2 % pro Jahr – max 12,6 %)

                                                                             2.621
                                    62. Lj                  + 43,87 %

                                                    1.822

                                                    62        65        66   67
Achtung: Pensionsfalle Mindesbeitragsgrundlage

Reduzierung von GSVG-Mindestbeitragsgrundlage
auf ASVG-Geringfügigkeitsgrenze

1 Jahr SE in der Mindestbeitragsgrundlage
ergibt mtl. Pensionsanwartschaft:

 € 17,11

 € 1.121,64
  (Wert 2005)

                      € 723,52         € 654,25                    € 6,34

                                                                   € 415,72

     2005             2013 - 2017      2018 – 2019   2020 – 2021
                                                                     2022
Tipp

          zeitgerecht Planen
          – mit Sicherheit in Pension

Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen der SV ua.
   Höherversicherung
   Pensionssplitting
   Für Selbständige: ua. Erhöhung der Neuzugangsgrundlage der ersten 3 Jahre
soziale Alterssicherung
                            … Exkurs - Zusatzpension aus der Höheversicherung

Höherversicherung

              freiwillige Pensionserhöhung mit steuerlichen
              Begünstigungen
              kein Vertrag, keine kontinuierliche Zahlung erforderlich
              Zahlungen bis maximal 10.440,00 € pro Jahr
              Leistungshöhe nach versicherungsmathematischen
              Grundsätzen (Alter/Geschlecht)

     Auszahlung 14x jährlich
     Leistungen aus der Höherversicherung zu 75 % steuerfrei
     jährliche Anpassung um Faktor der Pensionserhöhungen
     im Todesfall (Teil-)Übergang auf Hinterbliebene

                                           50
Pensionssplitting bei Kindererziehung
                                 … individuelle Pensionsvorsorge

= Aufteilung von Pensionsanwartschaften (Teilgutschriften),
  die während der Kindererziehung erworben werden

Der erwerbstätige Elternteil kann für die ersten 7 Jahre der Kinderziehung
bis zu 50% seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des erziehenden
Elternteils übertragen lassen.

       schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern notwendig

       Antragsfrist: bis zum 7. Lebensjahr des Kindes

       in Summe sind maximal Gutschriften für 14 Jahre übertragbar

             Nehmen Sie eine umfassende Beratung bei Ihrer
             SVA in Anspruch !

                                        51
Beitrag             Wieviel muss ich zahlen?
                             Kann ich mich befreien lassen?
                             Angestellt und Selbständig – doppelter Beitrag?
                             Was ist zu tun, wenn es finanziell kritisch wird ?
         Gesundheit          Zusatzpakete für mich interessant ?

         Gesundheitsziele    meine persönliche Option
                             100,- jährlich – schon abgeholt ?
         Kind                Selbständig und Familie – vereinbar?

         arbeitsunfähig      Unterstützungsleistung und Krankengeld

         Unfall/arbeitslos   meine persönliche Upgrade

         Notsituation        Unterstützungsfonds

         Pension             Mit welchem Betrag kann ich rechnen?
                                                                        GESUND
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Die SVA Homepage
       … Service rund um die Uhr

                                      KV-Leistungsverzeichnis
                                      Beitragskonto
                                      Versicherungsdatenauszug
                                      Anträge/Formulare
                                      Online-Vergütung
                                      Pensionskonto
                                       …

                      53
Tipp

 persönliche Daten auch
      - am Telefon mit Sicherheitsfragen
      - per Email mit Einverständniserklärung

     Schicken Sie uns Ihre
     Einverständniserklärung
     damit wir Ihnen auch per Telefon und Email
     persönliche Informationen geben können.

     auch als Downloadformular unter :

                  www.svagw.at/einverstaendniserklaerung

                                  54
Vielen Dank
               für die Aufmerksamkeit

                                          GESUND
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