Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg

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Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
mit Kind

                                      GERECHT
                                 EN             E
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Informationsheft
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                                                    H S C HU L E

für studierende Eltern
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Vorwort
  Liebe Studierende,
mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die Angebote der familiengerechten Hoch-
schule Bamberg und möchten Sie damit beim Balanceakt zwischen Studium und Familie so
gut es geht unterstützen. Kindererziehung und universitäre Ausbildung sollten möglichst
Hand in Hand gehen, weshalb wir Ihnen diese Orientierungshilfe zur Seite stellen.
Wir – das Eltern-Service-Büro und die Projektgruppe „Familiengerechte Hochschule“ – ge-
ben seit 2013 die Broschüre „Studieren mit Kind“ selbst heraus; von 1999 bis 2011 hat diese
Aufgabe das Frauenbüro der Universität übernommen.
Die unterschiedliche Farbgebung unserer Broschüre dient der inhaltlichen Orientierung:
Der grün hinterlegte Teil informiert speziell über die Angebote der familiengerechten Hoch-
schule Bamberg. Im blau gestalteten Teil finden Sie allgemeine Angebote in der Stadt und
im Landkreis Bamberg sowie Wissenswertes über finanzielle Leistungen zum Thema „Stu-
dieren mit Kind“. Im dritten, gelb unterlegten Teil, sind wichtige Adressen und Ansprechper-
sonen übersichtlich zusammengefasst.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Broschüre einige erste Informationen an Sie weitergeben
können, immer auch mit den Hinweisen auf entsprechende Fachleute, bei denen Sie de-
taillierte Auskunft erhalten. So wird es sicherlich gelingen, Ihnen das Studium mit Kind zu
erleichtern und „Gemeinsam Fuß zu fassen“.

An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an alle, die uns bei der Erstellung dieser
Broschüre tatkräftig unterstützt haben.

Zu guter Letzt wünschen wir allen Leserinnen und Lesern viel Spaß beim Durchblättern und
Informieren.

Schauen Sie doch mal bei uns vorbei,

das Team vom Eltern-Service-Büro

                                                                                                GERECHT
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Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Inhaltsverzeichnis

     Vorwort..............................................................................................................3.

     Familiengerechte Hochschule
       Das Projekt „audit familiengerechte hochschule“.....................................6.
       Das Eltern-Service-Büro...............................................................................8.

     Angebote der Familiengerechten Hochschule
       Angebote für Eltern....................................................................................10.
       Angebote für Kinder...................................................................................12.

     Studieren an der Familiengerechten Hochschule
       Studieren mit Kind.....................................................................................17 .
       Auslandsstudium mit Kind........................................................................21 .
       Finanzielle Leistungen und Unterstützungen..........................................27 .

     Beauftragte der Familiengerechten Hochschule
       Die Universitätsfrauenbeauftragten..........................................................35.
       Der Behindertenbeauftragte......................................................................36.

     Angebote in der Stadt & im Landkreis Bamberg
       Beratungsstellen bei Schwangerschaft & Geburt.....................................38.
       Finanzielle Leistungen & Unterstützungen.............................................40.
       Erwerbstätigkeit neben dem Studium......................................................54.
       Weitere Angebote.......................................................................................58.

     Wichtige Adressen in Stadt & Land..............................................................64

     Impressum.....................................................................................................67.

4   Studieren mit Kind
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Familiengerechte Hochschule

Familiengerechte
  Hochschule

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                                                                          5
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Das Projekt „audit familiengerechte hochschule“

                         Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, ist
                         eine große Aufgabe – ganz besonders im Hochschulbereich: Es
                         müssen nicht nur familiengerechte Arbeitsbedingungen für die
                         Hochschulangestellten geschaffen werden, sondern auch fami-
                         lienfreundliche Studienbedingungen für die Studierenden. Zur
                         Unterstützung dieses Prozesses gibt es seit 2002 das ‚audit famili-
                         engerechte hochschule‘. Durchgeführt wird es von der berufundfa-
                         milie Service GmbH. Das Projekt geht zurück auf eine Initiative
                         der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

                                                     Die Projektgruppe

                                                  Die Projektgruppe ‚Familienge-
                                                  rechte Hochschule‘ (FGH) setzt
                                                  sich aus Vertreterinnen und Ver-
                                                  tretern sämtlicher Bereiche der
                                                  Universität zusammen und sorgt
                         für die Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen.
                         Maria Steger, Leiterin des Eltern-Service-Büros, hat gleich-
                         zeitig auch die Leitung der Projektgruppe inne. Mitglieder
                         der Projektgruppe sind u.a. die Kanzlerin der Universität,
                         Studierende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem
                         akademischen Mittelbau, der Verwaltung, des Personalrats,
                         des Frauenbüros, des Gesundheitsmanagements und der
                         Gleichstellungsbeauftragten.

                         Der Auditierungsprozess

                         Die Otto-Friedrich-Universität hat das Audit bereits 2005
                         erstmals erfolgreich durchlaufen und ist seitdem als fami-
                         liengerechte Hochschule zertifiziert. Bei der sogenannten
                         Auditierung werden konkrete Ziele und Maßnahmen zur
                         familiengerechten Gestaltung der Arbeits- und Studienbe-
                         dingungen in einem Maßnahmenkatalog festgelegt. Die Pro-
                         jektgruppe „Familiengerechte Hochschule“ arbeitet an der
                         Umsetzung der festgeschriebenen Ziele. In den Jahren 2008,
                         2011, 2014 und 2018 standen sowohl die Re-Zertifizierung,
                         wie auch die Re-Auditierung an. Beides hat die Universität
                         Bamberg erfolgreich durchlaufen und darf sich somit auch
                         weiterhin „familiengerechte Hochschule“ nennen.

6   Studieren mit Kind
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Familiengerechte Hochschule

Ziele und Maßnahmen

Im Maßnahmenkatalog werden die Ziele in folgenden acht
Handlungsfeldern festgelegt: Arbeitszeit, Arbeitsort, Perso-
nalentwicklung, Führungskompetenz, Informations- und
Kommunikationspolitik, Service für Familien sowie Studium
und weitere wissenschaftliche Qualifikation.
Speziell in den Bereichen ‚Service für Familien‘ und ‚Stu-
dium‘ hat die Projektgruppe viel erreicht. Nahezu alle Ba-
chelor- und Masterstudiengänge können in Teilzeit studiert
werden und es werden umfangreiche Möglichkeiten für ein
Modulstudium angeboten. Zudem werden in fast allen Stu-
dien- und Prüfungsordnungen die Bedürfnisse studierender
Eltern berücksichtigt, um eine bessere Studienorganisation
zu gewährleisten. Um die äußeren Bedingungen für studie-
rende Eltern vor Ort noch weiter zu verbessern, wurden in
den letzten Jahren an allen großen Standorten Wickel- und
Stillmöglichkeiten sowie im Neubau auf dem Marcusgelände
und in der Feki Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet.
                                                               Dr. Dagmar Steuer-Flieser,
Ausblick
                                                               Kanzlerin der Universität
Zu den Zielsetzungen für die nächsten Jahre gehören u.a.
der Ausbau des Babysitter-Pools und die Einrichtung eines
Eltern-Kind-Zimmers an der Weberei sowie eine Notfall- und
Kurzzeitbetreuung. Studierenden Eltern soll es zudem künf-
tig leichter gemacht werden, mit ihrem Kind ein Auslands-
studium zu absolvieren. Außerdem steht eine Aufstockung
der Service- und Beratungsleistungen im Bereich Pflege und
Studium an.

Kontakt

  Projektgruppe „Familiengerechte Hochschule“
  Leitung: Maria Steger

  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projektbüro:
  Dipl.-Sozialpäd. (FH) Sabina Haselbek
  B.A. Gesine Ellwart

  Di.-Fr. 9:00 - 12:00 Uhr
  Kapuzinerstraße 25, Raum 00.16
  96047 Bamberg
  Tel.: 0951/ 863 1447
  fgh@uni-bamberg.de
                                                                                                GERECHT
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Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Das Eltern-Service-Büro

                                    Das Eltern-Service-Büro (ESB) an der Universität wurde 2004
                                    als zentrale Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte
                                    mit Familienaufgaben eingerichtet. Hier finden alle Hoch-
                                    schulangehörigen, die Kinder haben oder erwarten oder die
                                    pflegebedürftige Angehörige betreuen, Unterstützung, Bera-
                                    tung und Informationen.

                                    Das ESB wird von Maria Steger geleitet, die gleichzeitig Lei-
                                    terin der Studierendenkanzlei ist. Aus diesem Grund ist das
                                    ESB auch direkt in der Studierendenkanzlei verortet. In ihrer
                                    Arbeit wird sie von zwei Beschäftigten unterstützt.
                                    Das ESB veranstaltet zudem in jedem Semester für alle
                                    Hochschulangehörigen mit Kind(ern) das Eltern-Kind-
                   Maria Steger,    Treffen. Bei Kaffee und Kuchen bleibt genügend Zeit zum
                     Leiterin des   Kennenlernen, Austauschen und Fragen stellen. Das ESB
            Eltern-Service-Büros    beteiligt sich am Sommerfest der „KiVi“ (mehr auf S. 10) mit
                                    einem Kinderflohmarkt und bietet pro Semester eine Baby-
                                    sitterschulung an.

                                    Aufgaben:
                                    • Beratung aller Hochschulangehörigen die Kinder haben
                                      oder erwarten / die Angehörige pflegen
                                    • Tipps und Hilfen zur Vereinbarkeit von Studium und
                                      Kind/Pflege Angehöriger
                                    • Unterstützung beim Umgang mit Behörden
                                    • Unterstützung bei der Suche nach individuellen Kinder-
                                      betreuungsmöglichkeiten jeden Alters
                                    • Organisation des Eltern-Kind-Treffens
                                    • Vermittlung von Babysittern und Nachhilfekräften

                                    Kontakt
                                      Eltern-Service-Büro
            www.facebook.com/         Kapuzinerstraße 25, Rückgebäude
              esb.uni.bamberg         96047 Bamberg
                                      Telefon: 0951/ 863 1042
                                      E-Mail: esb@uni-bamberg.de
                                      www.uni-bamberg.de/esb

                                      Öffnungszeiten:
                                      Mo.-Fr.: 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

8   Studieren mit Kind
Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Angebote der FGH

  Angebote der
Familiengerechten
  Hochschule

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Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
Angebote für Eltern

     Eltern-Kind-Treffen (EKT)
     Zweimal im Jahr organisiert das ESB ein Eltern-Kind-Treffen, zu dem alle Eltern der Univer-
     sität herzlich eingeladen sind. Den nächsten Termin dazu finden Sie auf unserer Homepage
     unter www.uni-bamberg.de/fgh.
     Bei Kaffee und Kuchen bietet das Treffen, neben aktuellen Informationen und Fragen zum
     Thema „Studieren mit Kind“ oder „Arbeiten mit Kind“ die Möglichkeit, andere Eltern ken-
     nenzulernen, sich auszutauschen und Anregungen zu geben.

     Eltern-Kind-Zimmer (EKZ)
     Auf dem Marcusgelände, Markusstraße 8a, in Gebäude 1, Raum 01.07, sowie in der Feki,
     Raum 00.83, wurden Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet. Die Zimmer bieten Studierenden
     mit Kind(ern) einen Raum zum Verweilen, Ausruhen und Spielen und Schwangeren die
     Möglichkeit sich auszuruhen. Die EKZ sind jeweils mit einem Sofa, verschiedenen Spielsa-
     chen für kleine und größere Kinder, einem Hochstuhl, sowie einer Mikrowelle und einem
     Wickeltisch ausgestattet. Den Zugangscode erhalten die Eltern per E-Mail Anfrage an fgh@
     uni-bamberg.

     Still- und Wickelräume an der Universität
     Für studierende Eltern stehen mehrere Still- und Wickelmöglichkeiten zur Verfügung:
     •   Teilbibliothek 4, Heumarkt 2, Wickel- und Stillmöglichkeit (im Sanitätsraum)
     •   An der Weberei 5, Wickelmöglichkeit im EG in der Damen- und Herrentoilette
     •   Feldkirchenstraße 21, 3. Stock, Wickel- und Stillmöglichkeit in der Damentoilette
     •   Feldkirchenstraße 21, EG, Raum 00.83, Wickel- und Stillmöglichkeit im EKZ
     •   Markusstraße 8a, Gebäude 1, Raum 01.07 Still- und Wickelmöglichkeit im EKZ
     •   Markusplatz 3, Raum M3N 02.40 Wickelmöglichkeit in der Behindertentoilette
     •   Wilhelmsplatz 3, Raum 105, Wickeltisch im Vorraum der Toiletten
     •   Am Zwinger 4/6, Wickelmöglichkeit in der Behindertentoilette
     •   Am Kranen 12 (Hochzeitshaus), Wickeltisch im Gang links bei den Schließfächern

                    – der Preis für gute Abschlussarbeiten
     Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg vergibt, in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe
     FGH jährlich den mit 250 € dotierten „FRITZI!“-Preis. Der von der Firma HABA gestiftete
     Preis honoriert gute Abschlussarbeiten studierender Eltern oder Studierender die Angehöri-
     ge pflegen, denen es jeweils gelungen ist, ihr Studium und Kind/Pflege erfolgreich zu verein-
     baren. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August eines jeden Jahres. Ausführliche Informati-
     onen und das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage.

10   Studieren mit Kind
Angebote der FGH

  Angebote des Studentenwerks Würzburg

Sozialberatung für Studierende in Bamberg
Die Sozialberatung ist eine erste Anlaufstelle für Studierende,   Sozialberaterin
die sich in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation        Dipl.-Päd. Mariella Büttner
befinden und Beratung bei sozialen Fragen suchen.
Solche Lebenssituationen können z. B. entstehen, wenn fi-         Austraße 37
nanzielle Probleme auftreten, wenn Krankheiten oder son-          96047 Bamberg
stige Beeinträchtigungen das Studium erschweren, wenn
Studierende schwanger werden oder bereits Kinder haben, die       Tel. 0951/ 8005-817
neben dem Studium zu versorgen sind oder wenn Elternteile         Mo.-Do.: 9.00- 14.00 Uhr
im Studium allein erziehen. Eine Ansprechpartnerin bietet
die Sozialberatung natürlich auch, wenn die Lebenssituation       sb-bamberg@studenten-
aus anderen Gründen als schwierig zu bewältigen erlebt            werk-wuerzburg.de
wird.
                                                                  www.studentenwerk-
Die Sozialberatung kann als erste Anlaufstelle unterstüt-         wuerzburg.de
zen und bei der Beschaffung von Informationen Hilfe lei-
sten sowie zu verschiedenen Themen Entscheidungs- und
Orientierungshilfe geben.
Die Gespräche sind kostenlos und vertraulich. Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich.

Kostenloser Kinderteller in den Mensen
Im Rahmen des Mittagsangebotes können Kinder unter Be-
gleitung eines studentischen Elternteils, welcher im Bereich
des Studentenwerks Würzburg immatrikuliert ist, einen ko-
stenlosen Kinderteller in den Mensen erhalten.
Das Angebot gilt für Kinder bis zu einem Alter von sechs
Jahren. Den kostenlosen Kinderteller gibt es nur, wenn die
Begleitperson ein vollständiges Mittagessen in der Mensa
kauft. Als Berechtigung müssen Eltern den sogenannten
Mensa-Kinderausweis vorzeigen. Diesen erhalten Sie im
Eltern-Service-Büro oder bei der Sozialberatung.

                                                                                                   GERECHT
                                                                                              EN             E
                                                                                         LI
                                                                                                             H
                                                                                         I
                                                                                      FAM

                                                                                                                 OC
                                                                                                                 H S C HU L E

                                                                                                                                11
Angebote für Kinder

                                 Kinderbetreuung

                               Kindertagesstätte‚ KinderVilla an der Universität‘

                               Am 1. Mai 2012 nahm die Kindertagesstätte „KinderVilla
                               an der Universität“ (kurz KiVi) ihren Betrieb auf. Das Pro-
                               jekt „Kinderhaus“ wurde zusammen mit dem Diakonischen
                               Werk Bamberg-Forchheim e. V. als sozialem Träger und mit
                               der Zustimmung der Stadt Bamberg realisiert. Die KiVi
                               bietet Platz für zwölf Krippen- und 25 Kindergartenkinder,
                               sechs Krippen- und zehn Kindergartenplätze stehen dabei
     KiVi an der Universität   für Kinder Universitätsangehöriger zur Verfügung.
     Markusstraße 6
     96047 Bamberg             Die Pädagogik orientiert sich an den Erkenntnissen von
     Tel.: 0951/ 968 30 969    Emmi Pikler und Maria Montessori. Die KiVi arbeitet mit
     kindervilla@dwbf.de       Englisch als zweiter Sprache, die spielerisch und ohne Druck
     www.dwbf.de               in den Kita-Alltag eingebaut wird.

                               Großtagespflegestelle ‚Kinderinsel ERBA.mbini‘

                               Am 08.01.2018 wurde die Großtagespflegestelle der Otto-
                               Friedrich-Universität Bamberg eröffnet. Die ‚Kinderinsel
                               ERBA.mbini‘ wird vom Verein „Känguruh e.V.“ betrieben.
     Kinderinsel ERBA.mbini
     An der Weberei 5          In der Großtagespflegestelle direkt auf dem Universitätsge-
     96049 Bamberg             lände, werden bis zu acht Kinder im Alter von sechs Mona-
                               ten bis drei Jahren betreut.
     Tel.: 0951/ 700 42 988
                               Die Tagesmütter und Tagesväter arbeiten situationsorientiert
                               und nehmen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit mit
                               all seinen Charakterzügen wahr und fördern diese in einem
                               geschützen Rahmen.

12   Studieren mit Kind
Angebote der FGH

Kinderkrippe Krabbelmonster e. V.
Die Krabbelmonster bestehen aus zwei Gruppen mit je zwölf Kindern.
Mindestens ein Elternteil muss an der Universität Bamberg immatriku-
liert sein. Das Ziel ist, studierenden Eltern in Bamberg durch die Betreu-
ung ihrer Kinder das Studieren zu ermöglichen und den Kindern gleich-
zeitig die Möglichkeit zum Kontakt mit Gleichaltrigen zu bieten. Kinder können i. d. R. ab
zwölf Monaten die Krippe besuchen, das Datum des Erstkontaktes bestimmt den Platz auf
der Warteliste bzw. der Aufnahme in eine Gruppe der Krabbelmonster. Eine wesentliche
Komponente ist die gemeinsame Arbeit von professionellen Betreuerinnen und Eltern. Ein-
mal alle zwei Wochen bleibt ein Elternteil vor Ort, um während des „Elterndienstes“ für die
Kinder das Obstfrühstück vorzubereiten, einzukaufen und ein vollwertiges Mittagsessen zu
kochen. Das Krabbelmonster hat Montag-Donnerstag von 7.45 - 16.15 Uhr und Freitag von
7.45 - 14.15 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter www.krabbelmonster-bamberg.de.

Oma-/Opa-Freundschaftsprojekt und Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg
              „Ihr habt es gut, ihr habt ja Großeltern vor Ort!“ – so denken viele Studieren-
              de, die in der Betreuung ihrer Kinder weitgehend auf sich allein gestellt sind.
              Gleichzeitig gibt es aktive Senioren, die selbst keine Enkel (in der Nähe) haben,
              aber gern Zeit mit Kindern verbringen möchten.
              Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg arbeitet mit dem Deutschen Kinder-
schutzbund e. V. Bamberg zusammen. Seit Mai 2007 betreibt dieser ein Oma-/Opa-Freund-
schaftsprojekt und vermittelt erfolgreich „Leih-Omas“ und „Leih-Opas“ in Familien. Diese
haben eigene Kinder groß gezogen oder beruflich sowie auch privat Erfahrung im Umgang
mit Kindern. Die engagierten Rentnerinnen und Rentner passen auf die Kinder auf, während
die Eltern Seminare und Vorlesungen besuchen können.
Außerdem gibt es noch das Projekt „Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg“. In verschiede-
nen Gemeinden des Landkreises helfen ehrenamtliche Vermittler, passende Leih-Omas und
-Opas zu finden wie auch organisatorische und rechtliche Fragen zu klären.
Weitere Informationen gibt es im ESB oder im Internet: Zum Oma-/Opa-Freundschaftspro-
jekt auf der Homepage des Deutschen Kinderschutzbundes e. V. Bamberg unter www.kin-
derschutzbund-bamberg.de zu finden, zum Modellprojekt „Leihgroßeltern im Landkreis
Bamberg“ auf den Seiten des Landkreises Bamberg unter https://www.landkreis-bamberg.
de/Leben/Ehrenamt/Ehrenamtsarbeit.

Babysitterpool - Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung

Etwas Besonderes ist der Babysitterpool. Studierende oder Beschäftigte können sich hier
eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit erschließen und Studierende, die sich etwas hin-
zuverdienen möchten, können sich als Babysitterin oder Babysitter zur Verfügung stellen.
Die Universität übernimmt dabei zum großen Teil die Kosten für deren Schulung sowie für
einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Über die Kurse ‚Babysitterpool‘ und ‚Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung‘ im Virtuellen
Campus der Universität können die Profile eingesehen und der Kontakt hergestellt werden.
                                                                                                  GERECHT
                                                                                             EN             E
                                                                                        LI
                                                                                                            H
                                                                                        I
                                                                                     FAM

                                                                                                                OC
                                                                                                                H S C HU L E

                                                                                                                               13
Bamberger Ferienabenteuer
                          Das „Bamberger Ferienabenteuer“ trägt maßgeblich zu mehr
                          Familienfreundlichkeit in Stadt & Landkreis Bamberg bei. Es
                          bietet Kindern von 6 - 14 Jahren in den Oster-, Pfingst-, Som-
                          mer- und Herbstferien jeweils ganzwöchige Betreuungsan-
                          gebote. Regionale Anbieter sorgen für ein vielseitiges und
                          spannendes Programm.
                          Auch die Universität Bamberg unterstützt im Rahmen ihrer
                          Initiative „Familiengerechte Hochschule“ die Arbeit am Pro-
                          jekt „Bamberger Ferienabenteuer“.
                          Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
                          unter www.ferienabenteuer-bamberg.de oder im ESB.

                          Hörsaal – öffne Dich! An der Otto-Friedrich-Universität
                          Bamberg können auch Kinder und Jugendliche zwischen
                          neun und zwölf Jahren schon Uni-Luft schnuppern!

                          Seit 2003 präsentieren Wissenschaftlerinnen und Wissen-
                          schaftler zweimal im Jahr Themen aus ihren Forschungs-
                          gebieten in 60-minütigen Vorlesungen, die sie speziell für
                          Kinder halten.

                          Wir veranstalten die Kinder-Uni gemeinsam mit der Tages-
                          zeitung „Fränkischer Tag“. Weitere Informationen finden Sie
                          unter www.uni-bamberg.de/events/kinderuni/ .

14   Studieren mit Kind
Angebote der FGH

    Nachwuchsprojekte der WIAI an der Uni Bamberg

Die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Infor-
matik (WIAI) bietet Kindern und Jugendlichen vom Vor-
schulalter bis zur konkreten Studienentscheidung umfang-
reiche Angebote, bei denen Informatik ausprobiert und
erlebt werden kann. Das Ziel ist einerseits informatisches
Grundverständnis aufzubauen, andererseits Interesse an
technischen und informatischen Themen zu wecken. Die Fa-
kultät WIAI erhofft sich, mit diesen Maßnahmen die spätere
Studien- und Berufswahl zu beeinflussen. Ein besonderes
Augenmerk liegt auf der Förderung von Mädchen und jun-
gen Frauen mit technischem Interesse.

•    Angebote für Kindergarten und Grundschule
       – I4kids
                                                                                   matik
                                                                                for mento
•    girls only

                                                                           in
                                                                  make it

                                                                                                rin
        – MuT - Mädchen und Technik (10 - 14 Jahre)

                                                                                                   g
        – Girls‘ Day (ab Jahrgangsstufe 8)

•    Oberstufenschülerinnen in der
     beruflichen Entscheidungsphase
        – make IT

•    Bamberger Informatik-Tag BIT

Die Projekte werden von Frau Prof. Dr. Ute Schmid und
M.A. Tanja Fiehl koordiniert.

                                                             http://nachwuchs.wiai.
                                                             uni-bamberg.de/

                                                                                           GERECHT
                                                                                      EN             E
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                                                                               I
                                                                            FAM

                                                                                                         OC
                                                                                                         H S C HU L E

                                                                                                                        15
Studieren an der
                    Familiengerechten
                       Hochschule

16   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

  Studieren mit Kind

  Mutterschutz an der Universität Bamberg

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt auch für schwangere
und/oder stillende Studentinnen soweit Ort, Zeit und Ablauf
universitäterer Veranstaltungen verpflichtend vorgegeben
sind oder die Studentinnen im Rahmen der hochschuleige-
nen Ausbildung Praktika absolvieren (§ 1 Abs.2 Nr. 8 Mu-
SchG).
Damit wird Studentinnen grundsätzlich Mutterschutz ge-
währt.
Im eigenen Interesse sollten Studentinnen ihre Schwanger-
schaft beim Eltern-Service-Büro (ESB) (esb@uni-bamberg.
de) anzeigen oder einen Termin vereinbaren, um die Univer-
sität in die Lage zu versetzen, umfassende Schutzmaßnah-
men ergreifen zu können.

Was muss ich als Studentin tun?

• Legen Sie eine Kopie aus dem Mutterpass vor, auf dem der
  errechnete/voraussichtliche Entbindungstermin steht.
• Setzten Sie sich mit dem ESB in Verbindung damit
  eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.
• Informieren      Sie     die    Universität     umgehend,
  bei      einem       ärztlichen      Beschäftigungsverbot.
• Informieren Sie die Universität im Falle einer Fehlge-
  burt sowie bei einer Korrektur des Entbindungstermins.
• Legen Sie dem ESB die Kopie der Geburtsurkunde vor, da-
  mit das exakte Ende der Schutzfrist festgelegt werden kann.

Was veranlasst das ESB?

• Das ESB lädt Sie zu einem Gespräch ein.
• Eine Gefährdungsbeurteilung wird erstellt und even-
  tuelle   Schutzmaßnahmen           werden      besprochen.
• Die     Mutterschutzfrist    wird      in    einem      Be-
  scheid     festgesetzt     und       die     Aufsichtshör-
  de sowie das Prüfungsamt werden informiert.
• Das ESB achtet darauf, dass Ihnen aus Ihrer Schwanger-
  schaft und während der Stillzeit keine Nachteile entstehen.

                                                                                        GERECHT
                                                                                   EN             E
                                                                              LI
                                                                                                  H
                                                                              I
                                                                           FAM

                                                                                                      OC
                                                                                                      H S C HU L E

                                                                                                                     17
Studier- und Prüfungsverbote

                          • Während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wo-
                            chen vor und acht Wochen nach der Entbindung) besteht
                            ein relatives Prüfungsverbot; Sie müssen in dieser Zeit an
                            keiner Veranstaltung und an keiner Prüfung teilnehmen.
                          • Auf diesen Schutz kann aktiv verzichtet werden, in
                            dem Sie eine Verzichtserklärung ausfüllen (zu fin-
                            den auf der Homepage des ESB). Dieser Verzicht
                            kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.
                          • Während einer Prüfung in der Schutzfrist können Sie von
                            Ihrem Mutterschutz Gebrauch machen und von dieser zu-
                            rücktreten. Die Prüfung gilt dann als ‚nicht angetreten‘.
                          • Weitere Informationen auch zu den Schutzfristen im Mut-
                            terschutzgesetz finden Sie unter https://www.uni-bam-
                            berg.de/fgh/familienfreundlich-studieren/mutterschutz/

                            Sonderregelungen bei Prüfungen und Krankheit

                          Soweit die Einhaltung von Fristen für die einmalige Meldung
                          zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe
                          für das Versäumnis von Prüfungen sowie für den Freiversuch
                          und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsar-
                          beiten betroffen sind, steht der Krankheit der Kandidatin oder
                          des Kandidaten die Krankheit eines von ihr oder ihm allein zu
                          versorgenden Kindes gleich. Informationen hierzu erteilt das
                          Prüfungsamt.

18   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

  Beurlaubung vom Studium

Schwangere Studentinnen, Studierende die ein oder mehrere Kinder erziehen oder Stu-
dierende die Angehörige pflegen, können sich auf Antrag vom Studium beurlauben las-
sen.
Bei einer Beurlaubung wegen Kindererziehung sind pro Kind bis zu sechs Urlaubsseme-
ster möglich, die je nach Geburtsjahr des Kindes bis zum achten Lebensjahr aufgeteilt
werden können. Studien- und Prüfungsleistungen dürfen erbracht werden, die Fachse-
mester bleiben stehen, nur die Hochschulsemester werden weitergezählt.
Eine Beurlaubung wegen Kindererziehung ist unabhängig von sonstigen Urlaubsseme-
stern und kann für beide Elternteile genehmigt werden.
Bei einer Beurlaubung wegen Pflege eines nahen Angehörigen dürfen Studien- und Prü-
fungsleistungen erbracht werden; es sind bis zu zwei Semester genehmigungsfähig.
Nachweise
Nötig für die Beurlaubung wegen Mutterschutz/Kindeserziehung sind ein Nachweis der
Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Geburtstermin oder die Geburtsurkunde des
Kindes.
Bei einer Beurlaubung zur Pflege eines nahen Angehörigen sind neben dem Antrag auf
Beurlaubung folgende Unterlagen einzureichen:
Ein ärztliches Attest im Original, aus dem hervorgeht, dass die Pflege nicht durch eine
andere als die zu beurlaubende Person erbracht werden kann sowie einen Nachweis über
den Pflegegrad des/der zu pflegenden Angehörigen.
Die Beurlaubung wird mit einem Formblatt beantragt, das die Studierendenkanzlei be-
reithält. Dieses wird zusammen mit dem erforderlichen Nachweis der Studierendenkanz-
lei vorgelegt. Es wird empfohlen, den Urlaubsantrag umgehend nach erfolgter Rückmel-
dung zu stellen.
Letzter Termin für die Einreichung eines Urlaubsantrages ist für das jeweilige Winter-
semester der 30. Oktober und für das Sommersemester der 30. April. Die Beurlaubung
muss jedes Semester neu beantragt werden.
Studierende, die über diese Zeit hinausgehende Verlängerungen der Studienzeiten und
Prüfungsfristen benötigen, müssen diese rechtzeitig vor Fristablauf und begründet ge-
mäß der einschlägigen Prüfungsordnungen beim Prüfungsausschuss ihres Faches bean-
tragen bzw. bei Lehramtsstudiengängen beim Prüfungsamt.

                                                                                            GERECHT
                                                                                       EN             E
                                                                                  LI
                                                                                                      H
                                                                                  I
                                                                               FAM

                                                                                                          OC
                                                                                                          H S C HU L E

                                                                                                                         19
Wichtige Hinweise:
     Während eines Urlaubssemesters, das nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet
     wird, gibt es keine BAföG-Leistungen. Für ein Urlaubssemester bereits geleistete Zahlungen
     müssen zurückerstattet werden. Da es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen han-
     delt, denen eine genaue Prüfung der individuellen Lage zugrundeliegt, ist es unbedingt not-
     wendig, sich beim Amt für Ausbildungsförderung zu erkundigen und beraten zu lassen.
     Studierende mit Kind können sich nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des
     Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom Studium beurlauben lassen. Wenn die Studie-
     renden nach dem jeweiligen Prüfungsrecht während einer solchen Beurlaubung ausnahms-
     weise an Prüfungen teilnehmen dürfen (z.B. um ein Studienmodul abschließen zu können),
     können sie trotzdem während der Zeit der Beurlaubung ALG II (Hartz IV) erhalten.
     Studierende, die in Teilzeit studieren, haben Anspruch auf diese Leistungen. Es gelten hier-
     bei die normalen Bewilligungsbedingungen (Bedürftigkeitsprüfung).
     Hierbei gilt für alleinerziehende Eltern: Ist das Kind unter drei Jahren ist man nicht verpflich-
     tet eine Arbeit zu suchen.
     Wichtig: Vor der Beurlaubung sollte unbedingt eine Beratung beim BAföG-Amt, im Eltern-
     Service-Büro und evtl. der Jobcenter erfolgen, um die beste Lösung im Einzelfall zu erreichen!
     Sich bei Schwangerschaft und Pflege eines Säuglings zu exmatrikulieren, ist insbesondere in
     Numerus-Clausus-Fächern nicht anzuraten, da die Exmatrikulation den Verlust des Studien-
     platzes bedeuten würde.
     Wer wegen Mutterschutz oder Elternzeit beurlaubt ist, kann nach dem Bayerischen Hoch-
     schulgesetz während dieser Zeit Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.
     Die Zeit der Beurlaubung wegen Mutterschaft und Kindererziehung wird gemäß Art. 48
     Abs. 4 des BayHSchG nicht auf die Beurlaubung aus wichtigem Grund angerechnet, d. h.
     es können zusätzlich bis zu zwei Urlaubssemester aus anderen Gründen, zum Beispiel Aus-
     landsstudienaufenthalten, beantragt werden bzw. bereits durchgeführt worden sein.

                                       Weitere Informationen

                                        https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/
                                        studienorganisation/beurlaubung/

20   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

 Auslandsstudium mit Kind

  Beratung & Information

Auslandserfahrungen während des Studiums bieten nicht
nur Vorteile im Beruf, man kann ebenso auch seinen per-
sönlichen Horizont erweitern und sie können ein wichtiger
Baustein für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
und für die Bildung sein. Mit einem Kind im Ausland stu-
dieren – das erfordert jedoch eine Reihe an zusätzlichen
Vorbereitungen und ein hohes Maß an Organisation. Das
ESB unterstützt deshalb Studierende mit Kind(ern), die ei-
nen Auslandsaufenthalt anstreben, und bietet in Kooperation
mit dem Akademischen Auslandsamt einen umfassenden
Beratungs- und Informationsservice rund um das Thema
Auslandsstudium mit Kind.

Ein Auslandsaufenthalt mit Kind ist sehr individuell und
vielfältig. Gerade für die Planung und Umsetzung eines
Studienaufenthalts im Ausland ist enorm viel Eigeninitiative
gefragt. Einschlägige Internetseiten wie z. B. www.auslands-
studium-mit-kind.de bieten einen ersten Überblick und Ori-
entierung. Hier finden sich auch Erfahrungsberichte von El-
tern, die den Schritt mit Kind ins Ausland gewagt haben. Auf
der folgenden Doppelseite findet sich ein Erfahrungsbericht
einer Bamberger Studentin.
Es ist zudem ratsam, sich vorab mit dem Gastland und des-
sen Kultur auseinanderzusetzen – insbesondere mit nicht
EU-Ländern. Auch ein Blick auf die Internetseiten der jewei-
ligen Gasthochschule im Ausland lohnt sich. Des Weiteren
gilt es zu beachten, dass, unabhängig von der Unterrichts-
sprache, Grundkenntnisse der Landessprache in vielen Län-                              GERECHT
                                                                                  EN
dern von Vorteil sind.
                                                                                                 E
                                                                             LI
                                                                                                 H
                                                                             I
                                                                          FAM

                                                                                                     OC
                                                                                                     H S C HU L E

                                                                                                                    21
Grundsätzlich sollten jedoch stets folgende Empfehlungen
                          vorab berücksichtigt werden:

                          •   Auswahl des Gastlandes und der Gasthochschule tref-
                              fen!

                          •   Eine Vorlaufzeit von mind. 1,5 Jahren (drei Semester)
                              sollte eingeplant werden. Es empfiehlt sich eine früh-
                              zeitige Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Aus-
                              landsamt.

                          •   Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten gestalten sich teil-
                              weise sehr unterschiedlich in anderen Ländern.

                          •   Auslandsaufenthalte lassen sich meist nur im Winterse-
                              mester sinnvoll ins Studium integrieren!

                          •   Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslands-
                              aufenthalts recherchieren, z.B. Auslands-BAföG.

                          •   Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Gast-
                              landes recherchieren. Dabei ist unbedingt die Wartezeit
                              für Beantragungen neuer Pässe und Unterlagen zu be-
                              rücksichtigten.

                          •   Kosten für einen Auslandsaufenthalt kalkulieren – Kin-
                              derbetreuungskosten nicht vergessen!

                          Weitere Informationen finden Sie unter
                          www.uni-bamberg.de/auslandsamt

                                Weitere Informationen

                                  Akademisches Auslandsamt
                                  Kapuzinerstrasse 25, Zimmer 02.02b
                                  96047 Bamberg
                                  Tel: +49 (0)951/ 863 1052
                                  Fax: +49 (0)951/ 863 1054
                                  E-Mail: auslandsstudium@uni-bamberg.de

                                  Sprechzeiten ohne Anmeldung: Mo. - Fr. 8.30-
                                  12.00 Uhr und Mo. 13.30-15.00 Uhr

                                  Erstberatungen zum Auslandsstudium:
                                  Vorlesungszeit: Di. und Do. um 10.00 Uhr
                                  vorlesungsfreie Zeit: Di. um 10.00 Uhr

22   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

  „Ich würde es sofort wieder machen!“
                                                                   Ein Erfahrungsbericht

Julia Fischer (29 Jahre alt), studiert European Economic
Studies. Gegen Ende des Auslandsaufenthaltes ist ihre
Tochter Emilia drei Jahre alt geworden. Sie hat sich für ein
Semester an der Universidad de Huelva in Spanien entschie-
den und war sehr zufrieden mit ihrer Wahl.

Wieso haben Sie sich für ein Auslandsstudium mit Kind ent-
schieden- was war Ihre Motivation?
Das Auslandsstudium ist Teil meines Studienganges. Für
mich war es klar, dass ich gehen möchte. Ich hatte mich
bereits seit Beginn meines Studiums darauf gefreut und
wollte nicht darauf verzichten. Außerdem wurde es mir
in der Studienberatung nahe gelegt, da dies auch mei-
ne Jobchancen verbessern kann, da dem zukünftigen
Arbeitgeber Flexibilität trotz Kind signalisiert wird. Natürlich
habe ich mir Gedanken gemacht, wie sich meine Tochter ad-
aptiert, gerade bezüglich Sprache und der neuen Situation.
Für sie war das auch die erste Fremdbetreuung außerhalb
der Familie und engen Freunden.

Wer hat Ihnen bei der Planung und Organisation geholfen?
Das Auslandsamt der Universität Bamberg hatte mir einige
Weblinks zugesendet, die mir bei meiner Studienorganisation
sehr geholfen haben. Auch Tipps zur Finanzierung habe ich
dort bekommen. Außerdem hatte ich vor Ankunft Kontakt
zur Gastuniversität und habe über Internet/soziale Medien
(Facebook-Gruppen, Interviews und Blogs) und in meinem
Bekannten- und Freundeskreis Tipps bekommen.

Hatten Sie eine Anlaufstelle vor Ort, bei der Sie Unterstützung
finden konnten?
Nicht direkt. Ich hatte jedoch Glück, dass ich über soziale
Medien (Facebook) tatsächlich eine Mutter gefunden habe,
die im Vorjahr an derselben Uni mit zwei Kindern studiert
hatte. Sie hat mir einige Tipps gegeben.

Wie war die Wohnungssituation vor Ort ?
Wir hatten zu zweit eine Wohnung. Zu Beginn habe ich ge-
hofft, eventuell jemanden zu finden, mit dem/r eine WG
möglich gewesen wäre. Jedoch war es eher schwierig, da na-
türlich mehr Vertrauen nötig ist, wenn man mit Kind eine
WG gründet. Und zu dem Zeitpunkt, an dem ich genug
Vertrauen gehabt hätte, sind die meisten bereits in einer                           LI
                                                                                         EN
                                                                                              GERECHT
                                                                                                        E
                                                                                                        H
                                                                                    I
                                                                                 FAM

                                                                                                            OC
                                                                                                            H S C HU L E

                                                                                                                           23
Wohnung untergekommen. Wenn man sich für eine WG
                          entscheiden würde, wäre es vermutlich sinnvoll sich bereits
                          im Vorfeld um WG-Mitglieder zu kümmern über verschie-
                          dene Netzwerke und eventuell sich bereits in Deutschland
                          zu treffen.

                          Wie sah die Betreuungssituation vor Ort aus?
                          Meine Tochter ist ins Colegio (Schule) gegangen. Das
                          Schulsystem ist in Spanien sehr anders als in Deutschland
                          und beginnt mit freiwilliger Teilnahme bereits mit 3 Jahren.
                          Da meine Tochter in dem Jahr noch drei geworden ist, hatte
                          ich die Möglichkeit dies zu nutzen. Eine Alternative wäre
                          eine Guardaría gewesen. Das ist mit einem Kindergarten
                          hier zu vergleichen.
                          Da in Spanien die Kinder ab drei Jahren ein Recht auf
                          Bildung haben, ist die Schule kostenlos, weshalb ich mich
                          für diese Alternative entschieden habe. Lediglich für die
                          Schuluniform und die Schulmaterialien musste ich aufge-
                          kommen.
                          (Die Guardaría lag bei ca. 300€ pro Monat.) Zur Kernzeit
                          von 9-14 Uhr konnten gegen Geld zusätzliche Stunden
                          oder Aktivitäten dazugebucht werden. Für die Prüfungszeit
                          habe ich noch eine Babysitterin engagiert um mehr Zeit
                          zum Lernen zu haben und an meinen Prüfungen, die teil-
                          weise abends waren, teilnehmen zu können.

                          Wie hat sich Ihr Studium gestaltet?
                          Zeitgleich mit mir war eine andere Deutsche mit Kind an
                          der Uni. Es gibt allerdings wenige Spanier, die mit Kind
                          studieren. Bzw. die, die mit Kind studieren, haben bereits
                          Kinder im Jugendalter und holen nun das Studium nach.
                          Mit den anderen Erasmus-StudentInnen war es sehr leicht
                          Kontakte zu knüpfen. Vielleicht war es für mich sogar
                          leichter als für andere StudentInnen. Mit Kind sticht man
                          doch sehr heraus und man hat sofort ein Gesprächsthema.
                          Die meisten sind sehr offen und auch neugierig. Der
                          Zusammenhalt ist auch echt super. Manchmal haben sich
                          Freunde von mir um meine Kleine gekümmert, damit ich
                          auch mal abends weggehen konnte.

                          Gab es Schwierigkeiten mit Kind im Ausland?
                          Ich bin bereits sehr früh angereist, damit die
                          Wohnungssuche leichter fällt und die behördlichen Dinge
                          leichter erledigt werden könnten. Mein Problem war je-
                          doch, dass ich mit meiner Vermieterin zum Rathaus
                          musste, diese jedoch nicht in Huelva gewohnt hat. Bis wir
                          dann einen Termin gefunden haben, hatte es einige Tage
                          gedauert. Dadurch konnte ich meine Tochter erst später
                          zur Schule anmelden und sie hatte nicht die Möglichkeit
24   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

gleichzeitig mit den anderen Kindern eingeschult zu wer-
den. Das hat mich ziemlich geärgert, weil ich mich theore-
tisch rechtzeitig um alles gekümmert hatte. Dadurch war es
auch nicht möglich eine Eingewöhnungszeit für sie zu haben.
Deswegen wollte sie erst einmal gar nicht in die Schule gehen.
Das war ihr einfach zu viel. Zum Glück hat sich das nach zwei
Wochen einigermaßen gegeben und ihr hat es gut gefallen
und auch die Sprachbarrieren haben sich nach einiger Zeit
deutlich abgebaut
Ein großes Problem war für mich die Fehlzeiten aufgrund von
Krankheit meiner Tochter. Sie wurde leider recht häufig krank
und ich konnte aus diesen Gründen meine Vorlesungen mehr-
mals nicht besuchen. Zum Glück waren meine Dozenten sehr
kulant und haben mich zur Prüfung zugelassen, obwohl ich
die 80% der Anwesenheit unterschritten hatte.

Welche gemeinsamen Erlebnisse mit ihrem Kind haben Sie
während ihres Auslandsaufenthalts geprägt und worauf sind
Sie besonders stolz, wenn Sie auf Ihr Auslandsstudium mit
Kind zurückblicken?
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass uns der Auslandsaufenthalt
noch einmal ganz anders zusammengeschweißt hat. Wir sind
viel gereist, haben viel unternommen und hatten eine wahn-
sinnig tolle Zeit mit sehr lieben Menschen.
Stolz macht mich, dass ich es allein geschafft habe Studium
und Kind im Ausland unter einen Hut zu bekommen ohne
das eine oder das andere zu vernachlässigen. Ich wollte es
mir auch selbst beweisen, dass ich das schaffen kann. Jedoch
bin ich noch stolzer auf meine Tochter, die einfach solche
Entwicklungsfortschritte gemacht hat und so viel resilienter
geworden ist. Sie ist eine kleine, viel selbständigere und offene
Persönlichkeit geworden und hat die Zeit im Ausland richtig
genossen.

Was würden Sie Eltern raten, die sich ebenfalls für ein
Studium mit Kind entschieden haben oder noch Bedanken
haben diesen Schritt zu wagen?
Ich bin der Meinung, dass Kinder sehr anpassungsfähig
an neue Situationen sind. Trotzdem kann man ihnen den
Einstieg deutlich erleichtern, indem man mit ihnen bereits
Grundlagen der Sprache vor dem Auslandsaufenthalt lernt
(je nach Alter), sie auf die Veränderungen vorbereitet und
gewohntes von zu Hause mitnimmt und Sicherheit gibt.
Letztendlich ist es das wichtigste, das es dem Kind gut geht
und die Betreuung gesichert ist. Denn damit steht oder fällt
das Gelingen des Auslandsaufenthaltes.
Ich kann auch sehr dazu raten über soziale Medien nach
Gleichgesinnten zu suchen um sich auszutauschen und
                                                                                            GERECHT
                                                                                       EN             E
                                                                                  LI
                                                                                                      H
                                                                                  I
                                                                               FAM

                                                                                                          OC
                                                                                                          H S C HU L E

                                                                                                                         25
vielleicht sogar jemanden zu finden der orts- oder regions-
                          spezifische Tipps geben kann. Ich hatte bspw. nur nach
                          Gleichgesinnten in Spanien und Andalusien gesucht und
                          jemanden in der selben Stadt gefunden.
                          Vielleicht hat man auch im Vornherein die Möglichkeit mit
                          Studenten über Uniportale über gewissen Dozenten aus-
                          zutauschen. In vielen Ländern gibt es Anwesenheitspflicht
                          und es steht im Ermessen der Dozenten wie streng sie die-
                          se handhaben. Bei mir gab es zum Glück keine Probleme,
                          aber ich weiß, dass andere da sehr streng sind, wieder andere
                          sind zu Kompromissen wie Zusatzarbeiten bereit. Natürlich
                          sollten die Vorlesungszeiten auch mit den Betreuungszeiten
                          kompatibel sein.
                          Ein wichtiger Tipp ist: In den „kritischen Phasen“ zusätzliche
                          Unterstützung holen! Da meine Eltern und auch Freunde
                          uns besuchen kommen wollten, habe ich die „Besuchszeiten“
                          auf die Anfangszeit, die Zwischenprüfungen und den
                          Abschlussprüfungszeitraum gelegt. Das war natürlich eine
                          große Entlastung. Während der Prüfungszeit musste mein
                          Vater jedoch aus familiären Gründen in Deutschland blei-
                          ben, weshalb ich kurzfristig eine Betreuung für Emilia su-
                          chen musste. Das hat dann auch relativ problemlos geklappt
                          und mir viel zusätzliche Lernzeit verschafft. Wäre das nicht
                          möglich gewesen, hätte ich zusätzliche Zeiten im Colegio
                          dazugebucht. Da jedoch auch meine Prüfungen teilwei-
                          se abends waren, war es sehr wichtig an diesen Tagen die
                          Betreuung durch Freunde bzw. Babysitter abzudecken.
                          Ich kann auf jeden Fall jede(n) darin bekräftigen, der/die ei-
                          nen Auslandsaufenthalt mit Kind in Betracht zieht. Es stärkt
                          das Selbstbewusstsein zu sehen, dass man das auch alleine
                          hinbekommt. Auch für unsere Mutter-Kind-Beziehung wur-
                          de dadurch gefestigt. Natürlich konnte ich nicht so oft abends
                          weggehen wie die anderen ERASMUS-StudentInnen. Das
                          ein oder andere Mal hat sich trotzdem dazu Gelegenheit er-
                          geben. Ansonsten konnte ich aber auch alles machen, was
                          die anderen auch unternommen haben. Ich habe meine
                          Tochter auch nicht als zusätzliche Belastung, sondern als
                          Bereicherung wahrgenommen. Durch sie haben sich viele
                          Kontakte ergeben, die tiefer gingen, als viele oberflächliche
                          Erasmus-Bekanntschaften. Ich hatte mehr Kontakt zu den
                          Locals und hatte auch einen tieferen Einblick in das Leben
                          vor Ort. Ich habe vieles intensiver erlebt und kennen gelernt
                          als so manch andere StudentInnen und meine Freude über
                          das was wir erlebt haben, hat sich verdoppelt. Ich würde es
                          sofort wieder machen!

26   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

  Finanzielle Leistungen & Unterstützungen

  Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)                      Studentenwerk
                                                                 Würzburg
                                                                 Außenstelle Bamberg
Jede und jeder Studierende muss von irgendwas leben: Mie-        Amt für Ausbildungs-
te, Krankenversicherung, Lebensmittel, Klamotten – all das       förderung
will jeden Monat bewältigt werden. Dafür gibt es das „Bun-
desausbildungsförderungsgesetz“, besser bekannt unter            Kapuzinerstraße 24
dem Namen „BAföG“. Den Antrag für das reguläre BAföG             96047 Bamberg
stellt man bei der Abteilung Ausbildungsförderung des Stu-
dentenwerks Würzburg, wenn man an der Universität Bam-           die zuständigen Sach-
berg studieren will.                                             bearbeiter finden Sie
Für Studierende mit Kind gibt es eine ganze Reihe von            unter:
Sonderregelungen in Sachen BAföG. Die wichtigsten sind           www.studentenwerk-
im Folgenden aufgeführt. In jedem Fall ist dringend emp-         wuerzburg.de
fehlenswert, sich bei der Abgabe des Antrags im BAföG-Amt
beraten zu lassen, damit Sie alle Vorteile des BAföG aus-
schöpfen können.

Kinderbetreuungszuschlag
Studierende können mit mindestens einem eigenen Kind            BAföG-Fakten
(bis zu 14 Jahren), mit dem sie in einem gemeinsamen
Haushalt leben, auf Antrag einen Zuschlag in Höhe von 150       • bis zu 861 € Förderung
€ für jedes Kind monatlich erhalten. Der Zuschlag kann im-        möglich (u.U. mehr)
mer nur einem Elternteil gewährt werden. Er wird immer          • 50 % geschenkt
als Zuschuss gewährt, das heißt, er ist nicht zurückzuzahlen.   • 50 % zinloses Darlehen
Dies gilt auch für die Fälle, in denen die (restliche) Förde-   • Rückzahlung über 20
                                                                  Jahre
rung nach dem BAföG in voller Höhe als zinsloses Volldar-
                                                                • Altersgrenze 30 bzw.
lehen bewilligt wird.                                             35 Jahre

Freibeträge beim Nebenverdienst                                 Weitere Informationen zum
Wenn man neben Studium und Kindererziehung auch noch            BAföG finden sich auf den
ein Einkommen erzielt, gelten bei der Berechnung zusätz-        Seiten des Bundesministe-
liche Freibeträge, die den Anrechnungsbetrag mindern.           riums für Bildung und For-
• für jedes Kind monatlich: 570 € und ab WiSe 21/22 605 €       schung unter
• für den Ehegatten/Lebenspartner: monatlich: 610 €.
                                                                www.bafög.de
Die Freibeträge für Kind und Ehegattin/Lebenspartnerin
bzw. Ehegatten/Lebenspartner finden keinen Gebrauch,
wenn diese sich in einer Ausbildung befinden, die nach die-
sem Gesetz oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann.
Die Freibeträge mindern sich um Einnahmen des Studie-
renden sowie um das Einkommen der Ehegattin bzw des
Ehegatten und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üb-
                                                                                               GERECHT
                                                                                          EN             E
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                                                                                                         H
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                                                                                  FAM

                                                                                                             OC
                                                                                                             H S C HU L E

                                                                                                                            27
licherweise – oder zumutbarerweise – dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf der
     Ehegattin bzw. des Ehegatten und der Kinder des Studierenden zu decken.

     Ausnahmen bei der Altersgrenze
     Normalerweise können nur Studierende Förderung erhalten, die bei Beginn ihres Ausbil-
     dungsabschnitts das 30. Lebensjahr und bei einem Masterstudiengang das 35. Lebensjahr
     noch nicht vollendet haben. Ausnahmsweise kann jedoch auch eine Ausbildung, die erst zu
     einem späteren Zeitpunkt begonnen wird, gefördert werden, wenn die Erziehung von Kin-
     dern bis zu vierzehn Jahren eine frühere Aufnahme des Studiums verhindert hat.
     Dieser Hinderungsgrund muss vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Studienaufnahme bis
     zum tatsächlichen Beginn des Studiums vorgelegen haben. Die Ausbildung muss unver-
     züglich nach dem Wegfall des Hinderungsgrunds, d.h. spätestens nach dem vierzehnten
     Geburtstag des Kindes, aufgenommen werden.
     Die Erziehung von Kinder bis zu 14 Jahren kann nur der Elternteil geltend machen, der
     tatsächlich das Kind bzw. die Kinder erzogen hat und wenn dieser nicht mehr als 30 Wochen-
     stunden nebenbei gearbeitet hat. Alleinerziehende dürfen u. U. auch mehr als 30 Stunden
     pro Woche beschäftigt sein.

     Überschreitung der Förderungshöchstdauer
     Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung bis zum Erreichen eines berufs-
     qualifizierenden Abschlusses geleistet, längstens jedoch bis zum Erreichen der Förderungs-
     höchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht der für den jeweiligen Studiengang
     festgelegten Regelstudienzeit.
     Liegen besondere Umstände vor, kann Förderung auch über das Ende der Förderungshöchst-
     dauer hinaus gewährt werden. Solche besonderen Umstände liegen unter anderem dann
     vor, wenn die Förderungshöchstdauer aufgrund einer Schwangerschaft oder der Pflege oder
     Erziehung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr überschritten wird. In diesen Fällen kann
     für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus Ausbildungsförderung
     geleistet werden.
     In der Verwaltungsvorschrift zum BAföG sind folgende Verlängerungszeiten als angemes-
     sene Zeit festgelegt:
     • Schwangerschaft und Geburt: 1 Semester
     • bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: pro Lebensjahr 1 Semester
     • für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester
     • für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester
     • für das 11. bis 14. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester

     Diese Vergünstigung darf insgesamt ein Semester für die jeweiligen Zeiträume nicht über-
     schreiten, auch nicht, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Zudem kann jeder
     Verlängerungszeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden.
     Die Verlängerungszeiten für Kindererziehung können von jedem Elternteil beantragt wer-
     den, jedoch nicht gleichzeitig von beiden Elternteilen. Es muss dargelegt werden, wer die
     Hauptlast der Erziehungsarbeit getragen hat. Nur bei diesem Elternteil kann davon ausge-
     gangen werden, dass die Erziehungsarbeit auch die Überschreitung der Förderungshöchst-
     dauer verursacht hat und ein Ausgleich zu gewähren ist. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten
     für das Kind gelten nicht als Grund für eine BAföG-Verlängerung.

28   Studieren mit Kind
Studieren an der FGH

Studienabschlusshilfe
Soweit die Verlängerungszeiten auf Grund von Schwanger-        Wichtig:
schaft und Kindererziehung nicht ausreichen, um das Stu-       Voraussetzung für eine
dium abzuschließen, kann im Anschluss noch für bis zu          Förderung über die
zwölf Monate Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG     Förderungshöchstdau-
gewährt werden. Die Voraussetzungen für diese Studienab-       er hinaus ist, dass das
schlusshilfe sind:                                             Studium innerhalb der
1. Zulassung zur Abschlussprüfung spätestens vier Semes-       möglichen angemes-
   ter nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der        senen Verlängerungs-
   Zeit der Förderung über die Förderungshöchstdauer und       zeit – einschließlich der
2. Vorlage einer Bestätigung des Prüfungsamtes, dass das       Zeit einer möglichen
   Studium innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden         Studienabschlusshilfe
   kann.                                                       – auch abgeschlossen
                                                               werden kann. Soweit
Diese Studienabschlusshilfe nach dem BAföG wird als zins-      Förderung über die
loses Volldarlehen gewährt.                                    Förderungshöchstdau-
                                                               er wegen Schwanger-
Verzögerter Leistungsnachweis                                  schaft oder Kinderer-
Vom fünften Studiensemester an wird Ausbildungsförde-          ziehung gewährt wird,
rung nur dann geleistet, wenn der Auszubildende den so         erfolgen diese Leistun-
genannten Leistungsnachweis vorgelegt hat. In diesem be-       gen in voller Höhe als
sonderen Formblatt muss vom zuständigen Leistungsgut-          Zuschuss, d.h. sie sind
achter bestätigt werden, dass bis zum Ende des vierten Stu-    nicht zurückzuzahlen.
diensemesters die bis zum Ende des vierten Fachsemesters
üblichen Leistungen erbracht wurden.
Die Verpflichtung zur Vorlage dieses Leistungsnachweises
kann auf besonderen Antrag aufgeschoben werden, wenn
Gründe vorliegen, die eine spätere Förderung über die Förde-
rungshöchstdauer rechtfertigen würden. Schwangerschaft,
Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren stel-
len einen Grund für einen solchen Aufschub dar.

Rückzahlung
Das BAföG wird grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss
und als Darlehen gezahlt. Das „normale“ Darlehen ist begin-
nend fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
innerhalb von 20 Jahren in maximal 77 Raten von monatlich
130 € zurückzuzahlen. Somit beträgt der maximal zurückzu-
zahlende Betrag 10.010 €. Die Einkommensgrenze für die
Stundung der Darlehen beträgt 1 1.260 € und ab WiSe 21/22
1.330 €, soweit dieser Betrag nicht um mindestens 42 € über-
schritten wird.
Dieser Betrag erhöht sich
• für den Ehegatten/die Ehegattin um 630 €, ab WiSe
   21/22 um 665 €
• für jedes Kind um 555 €
• bei Alleinstehenden auf besonderen Antrag um die
   notwendigen Aufwendungen für die Dienstleistungen
   zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes                              LI
                                                                                        EN
                                                                                             GERECHT
                                                                                                       E
                                                                                                       H
                                                                                   I
                                                                                FAM

                                                                                                           OC

   unter 16 Jahren, maximal jedoch 175 € für das erste Kind
                                                                                                           H S C HU L E

   und 85 € für jedes weitere Kind.                                                                                       29
Die Beträge gelten wiederum nur für Ehegatten und Kinder, die sich nicht in einer förde-
     rungsfähigen Ausbildung befinden. Auf die Beträge ist das Einkommen des Ehegatten/der
     Ehegattin und der Kinder anzurechnen.

     Studierende müssen die Voraussetzungen für die Stundung bzw. den Erlass der Darlehens-
     schuld glaubhaft machen und nachweisen. Stundung bzw. Erlass können erst ab dem Monat
     erfolgen, in dem der Antrag gestellt wird.

     Das für die Rückzahlung der Darlehen zuständige Bundesverwaltungsamt meldet sich auto-
     matisch ca. ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht, teilt die Höhe der zurückzu-
     zahlenden Darlehenssumme mit und informiert über die Möglichkeiten der Stundung und
     des Erlasses. Erst nach Erhalt dieses Schreibens müssen die entsprechenden Anträge für
     Stundung bzw. Erlass der Darlehensschuld gestellt werden.

       Bildungskredit

     Der Bildungskredit wurde zum 01.04.2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die-
     ser Kredit ist zeitlich befristet, zinsgünstig und steht sowohl BAföG-Empfänger*Innen als
     auch Studierenden zur Verfügung, die kein BAföG erhalten.

     Voraussetzungen für den Bildungskredit:
     •   Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
     •   das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben;
     •   grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters.

     Kurzbeschreibung des Bildungskredits:
     • bis zu 24 Monatsraten in Höhe von wahlweise 100 €, 200 € oder 300 € (maximal gibt es
       7.200 €, das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich). Zur Finanzierung eines au-
       ßergewöhnlichen ausbildungsbezogenen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 3.600 €
       als Einmalzahlung vorab ausbezahlt werden;
     • es müssen keine Sicherheiten gestellt werden;
     • unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Etern;
     • der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuel-
       len Konditionen angepasst. (Stand 10.03.2021: 0,72 % Jahreszins)
     • Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate beginnen; die mo-
       natliche Rückzahlungsrate beträgt 120 €.

30   Studieren mit Kind
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