Mit Kind - Informationsheft für studierende Eltern - Uni Bamberg
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Vorwort Liebe Studierende, mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die Angebote der familiengerechten Hoch- schule Bamberg und möchten Sie damit beim Balanceakt zwischen Studium und Familie so gut es geht unterstützen. Kindererziehung und universitäre Ausbildung sollten möglichst Hand in Hand gehen, weshalb wir Ihnen diese Orientierungshilfe zur Seite stellen. Wir – das Eltern-Service-Büro und die Projektgruppe „Familiengerechte Hochschule“ – ge- ben seit 2013 die Broschüre „Studieren mit Kind“ selbst heraus; von 1999 bis 2011 hat diese Aufgabe das Frauenbüro der Universität übernommen. Die unterschiedliche Farbgebung unserer Broschüre dient der inhaltlichen Orientierung: Der grün hinterlegte Teil informiert speziell über die Angebote der familiengerechten Hoch- schule Bamberg. Im blau gestalteten Teil finden Sie allgemeine Angebote in der Stadt und im Landkreis Bamberg sowie Wissenswertes über finanzielle Leistungen zum Thema „Stu- dieren mit Kind“. Im dritten, gelb unterlegten Teil, sind wichtige Adressen und Ansprechper- sonen übersichtlich zusammengefasst. Wir hoffen, dass wir mit dieser Broschüre einige erste Informationen an Sie weitergeben können, immer auch mit den Hinweisen auf entsprechende Fachleute, bei denen Sie de- taillierte Auskunft erhalten. So wird es sicherlich gelingen, Ihnen das Studium mit Kind zu erleichtern und „Gemeinsam Fuß zu fassen“. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an alle, die uns bei der Erstellung dieser Broschüre tatkräftig unterstützt haben. Zu guter Letzt wünschen wir allen Leserinnen und Lesern viel Spaß beim Durchblättern und Informieren. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei, das Team vom Eltern-Service-Büro GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort..............................................................................................................3. Familiengerechte Hochschule Das Projekt „audit familiengerechte hochschule“.....................................6. Das Eltern-Service-Büro...............................................................................8. Angebote der Familiengerechten Hochschule Angebote für Eltern....................................................................................10. Angebote für Kinder...................................................................................12. Studieren an der Familiengerechten Hochschule Studieren mit Kind.....................................................................................17 . Auslandsstudium mit Kind........................................................................21 . Finanzielle Leistungen und Unterstützungen..........................................27 . Beauftragte der Familiengerechten Hochschule Die Universitätsfrauenbeauftragten..........................................................35. Der Behindertenbeauftragte......................................................................36. Angebote in der Stadt & im Landkreis Bamberg Beratungsstellen bei Schwangerschaft & Geburt.....................................38. Finanzielle Leistungen & Unterstützungen.............................................40. Erwerbstätigkeit neben dem Studium......................................................54. Weitere Angebote.......................................................................................58. Wichtige Adressen in Stadt & Land..............................................................64 Impressum.....................................................................................................67. 4 Studieren mit Kind
Das Projekt „audit familiengerechte hochschule“ Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, ist eine große Aufgabe – ganz besonders im Hochschulbereich: Es müssen nicht nur familiengerechte Arbeitsbedingungen für die Hochschulangestellten geschaffen werden, sondern auch fami- lienfreundliche Studienbedingungen für die Studierenden. Zur Unterstützung dieses Prozesses gibt es seit 2002 das ‚audit famili- engerechte hochschule‘. Durchgeführt wird es von der berufundfa- milie Service GmbH. Das Projekt geht zurück auf eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Die Projektgruppe Die Projektgruppe ‚Familienge- rechte Hochschule‘ (FGH) setzt sich aus Vertreterinnen und Ver- tretern sämtlicher Bereiche der Universität zusammen und sorgt für die Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen. Maria Steger, Leiterin des Eltern-Service-Büros, hat gleich- zeitig auch die Leitung der Projektgruppe inne. Mitglieder der Projektgruppe sind u.a. die Kanzlerin der Universität, Studierende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem akademischen Mittelbau, der Verwaltung, des Personalrats, des Frauenbüros, des Gesundheitsmanagements und der Gleichstellungsbeauftragten. Der Auditierungsprozess Die Otto-Friedrich-Universität hat das Audit bereits 2005 erstmals erfolgreich durchlaufen und ist seitdem als fami- liengerechte Hochschule zertifiziert. Bei der sogenannten Auditierung werden konkrete Ziele und Maßnahmen zur familiengerechten Gestaltung der Arbeits- und Studienbe- dingungen in einem Maßnahmenkatalog festgelegt. Die Pro- jektgruppe „Familiengerechte Hochschule“ arbeitet an der Umsetzung der festgeschriebenen Ziele. In den Jahren 2008, 2011, 2014 und 2018 standen sowohl die Re-Zertifizierung, wie auch die Re-Auditierung an. Beides hat die Universität Bamberg erfolgreich durchlaufen und darf sich somit auch weiterhin „familiengerechte Hochschule“ nennen. 6 Studieren mit Kind
Familiengerechte Hochschule Ziele und Maßnahmen Im Maßnahmenkatalog werden die Ziele in folgenden acht Handlungsfeldern festgelegt: Arbeitszeit, Arbeitsort, Perso- nalentwicklung, Führungskompetenz, Informations- und Kommunikationspolitik, Service für Familien sowie Studium und weitere wissenschaftliche Qualifikation. Speziell in den Bereichen ‚Service für Familien‘ und ‚Stu- dium‘ hat die Projektgruppe viel erreicht. Nahezu alle Ba- chelor- und Masterstudiengänge können in Teilzeit studiert werden und es werden umfangreiche Möglichkeiten für ein Modulstudium angeboten. Zudem werden in fast allen Stu- dien- und Prüfungsordnungen die Bedürfnisse studierender Eltern berücksichtigt, um eine bessere Studienorganisation zu gewährleisten. Um die äußeren Bedingungen für studie- rende Eltern vor Ort noch weiter zu verbessern, wurden in den letzten Jahren an allen großen Standorten Wickel- und Stillmöglichkeiten sowie im Neubau auf dem Marcusgelände und in der Feki Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet. Dr. Dagmar Steuer-Flieser, Ausblick Kanzlerin der Universität Zu den Zielsetzungen für die nächsten Jahre gehören u.a. der Ausbau des Babysitter-Pools und die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers an der Weberei sowie eine Notfall- und Kurzzeitbetreuung. Studierenden Eltern soll es zudem künf- tig leichter gemacht werden, mit ihrem Kind ein Auslands- studium zu absolvieren. Außerdem steht eine Aufstockung der Service- und Beratungsleistungen im Bereich Pflege und Studium an. Kontakt Projektgruppe „Familiengerechte Hochschule“ Leitung: Maria Steger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Projektbüro: Dipl.-Sozialpäd. (FH) Sabina Haselbek B.A. Gesine Ellwart Di.-Fr. 9:00 - 12:00 Uhr Kapuzinerstraße 25, Raum 00.16 96047 Bamberg Tel.: 0951/ 863 1447 fgh@uni-bamberg.de GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 7
Das Eltern-Service-Büro Das Eltern-Service-Büro (ESB) an der Universität wurde 2004 als zentrale Anlaufstelle für Studierende und Beschäftigte mit Familienaufgaben eingerichtet. Hier finden alle Hoch- schulangehörigen, die Kinder haben oder erwarten oder die pflegebedürftige Angehörige betreuen, Unterstützung, Bera- tung und Informationen. Das ESB wird von Maria Steger geleitet, die gleichzeitig Lei- terin der Studierendenkanzlei ist. Aus diesem Grund ist das ESB auch direkt in der Studierendenkanzlei verortet. In ihrer Arbeit wird sie von zwei Beschäftigten unterstützt. Das ESB veranstaltet zudem in jedem Semester für alle Hochschulangehörigen mit Kind(ern) das Eltern-Kind- Maria Steger, Treffen. Bei Kaffee und Kuchen bleibt genügend Zeit zum Leiterin des Kennenlernen, Austauschen und Fragen stellen. Das ESB Eltern-Service-Büros beteiligt sich am Sommerfest der „KiVi“ (mehr auf S. 10) mit einem Kinderflohmarkt und bietet pro Semester eine Baby- sitterschulung an. Aufgaben: • Beratung aller Hochschulangehörigen die Kinder haben oder erwarten / die Angehörige pflegen • Tipps und Hilfen zur Vereinbarkeit von Studium und Kind/Pflege Angehöriger • Unterstützung beim Umgang mit Behörden • Unterstützung bei der Suche nach individuellen Kinder- betreuungsmöglichkeiten jeden Alters • Organisation des Eltern-Kind-Treffens • Vermittlung von Babysittern und Nachhilfekräften Kontakt Eltern-Service-Büro www.facebook.com/ Kapuzinerstraße 25, Rückgebäude esb.uni.bamberg 96047 Bamberg Telefon: 0951/ 863 1042 E-Mail: esb@uni-bamberg.de www.uni-bamberg.de/esb Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung 8 Studieren mit Kind
Angebote der FGH Angebote der Familiengerechten Hochschule GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 9
Angebote für Eltern Eltern-Kind-Treffen (EKT) Zweimal im Jahr organisiert das ESB ein Eltern-Kind-Treffen, zu dem alle Eltern der Univer- sität herzlich eingeladen sind. Den nächsten Termin dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.uni-bamberg.de/fgh. Bei Kaffee und Kuchen bietet das Treffen, neben aktuellen Informationen und Fragen zum Thema „Studieren mit Kind“ oder „Arbeiten mit Kind“ die Möglichkeit, andere Eltern ken- nenzulernen, sich auszutauschen und Anregungen zu geben. Eltern-Kind-Zimmer (EKZ) Auf dem Marcusgelände, Markusstraße 8a, in Gebäude 1, Raum 01.07, sowie in der Feki, Raum 00.83, wurden Eltern-Kind-Zimmer eingerichtet. Die Zimmer bieten Studierenden mit Kind(ern) einen Raum zum Verweilen, Ausruhen und Spielen und Schwangeren die Möglichkeit sich auszuruhen. Die EKZ sind jeweils mit einem Sofa, verschiedenen Spielsa- chen für kleine und größere Kinder, einem Hochstuhl, sowie einer Mikrowelle und einem Wickeltisch ausgestattet. Den Zugangscode erhalten die Eltern per E-Mail Anfrage an fgh@ uni-bamberg. Still- und Wickelräume an der Universität Für studierende Eltern stehen mehrere Still- und Wickelmöglichkeiten zur Verfügung: • Teilbibliothek 4, Heumarkt 2, Wickel- und Stillmöglichkeit (im Sanitätsraum) • An der Weberei 5, Wickelmöglichkeit im EG in der Damen- und Herrentoilette • Feldkirchenstraße 21, 3. Stock, Wickel- und Stillmöglichkeit in der Damentoilette • Feldkirchenstraße 21, EG, Raum 00.83, Wickel- und Stillmöglichkeit im EKZ • Markusstraße 8a, Gebäude 1, Raum 01.07 Still- und Wickelmöglichkeit im EKZ • Markusplatz 3, Raum M3N 02.40 Wickelmöglichkeit in der Behindertentoilette • Wilhelmsplatz 3, Raum 105, Wickeltisch im Vorraum der Toiletten • Am Zwinger 4/6, Wickelmöglichkeit in der Behindertentoilette • Am Kranen 12 (Hochzeitshaus), Wickeltisch im Gang links bei den Schließfächern – der Preis für gute Abschlussarbeiten Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg vergibt, in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe FGH jährlich den mit 250 € dotierten „FRITZI!“-Preis. Der von der Firma HABA gestiftete Preis honoriert gute Abschlussarbeiten studierender Eltern oder Studierender die Angehöri- ge pflegen, denen es jeweils gelungen ist, ihr Studium und Kind/Pflege erfolgreich zu verein- baren. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August eines jeden Jahres. Ausführliche Informati- onen und das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage. 10 Studieren mit Kind
Angebote der FGH Angebote des Studentenwerks Würzburg Sozialberatung für Studierende in Bamberg Die Sozialberatung ist eine erste Anlaufstelle für Studierende, Sozialberaterin die sich in einer schwierigen persönlichen Lebenssituation Dipl.-Päd. Mariella Büttner befinden und Beratung bei sozialen Fragen suchen. Solche Lebenssituationen können z. B. entstehen, wenn fi- Austraße 37 nanzielle Probleme auftreten, wenn Krankheiten oder son- 96047 Bamberg stige Beeinträchtigungen das Studium erschweren, wenn Studierende schwanger werden oder bereits Kinder haben, die Tel. 0951/ 8005-817 neben dem Studium zu versorgen sind oder wenn Elternteile Mo.-Do.: 9.00- 14.00 Uhr im Studium allein erziehen. Eine Ansprechpartnerin bietet die Sozialberatung natürlich auch, wenn die Lebenssituation sb-bamberg@studenten- aus anderen Gründen als schwierig zu bewältigen erlebt werk-wuerzburg.de wird. www.studentenwerk- Die Sozialberatung kann als erste Anlaufstelle unterstüt- wuerzburg.de zen und bei der Beschaffung von Informationen Hilfe lei- sten sowie zu verschiedenen Themen Entscheidungs- und Orientierungshilfe geben. Die Gespräche sind kostenlos und vertraulich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kostenloser Kinderteller in den Mensen Im Rahmen des Mittagsangebotes können Kinder unter Be- gleitung eines studentischen Elternteils, welcher im Bereich des Studentenwerks Würzburg immatrikuliert ist, einen ko- stenlosen Kinderteller in den Mensen erhalten. Das Angebot gilt für Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren. Den kostenlosen Kinderteller gibt es nur, wenn die Begleitperson ein vollständiges Mittagessen in der Mensa kauft. Als Berechtigung müssen Eltern den sogenannten Mensa-Kinderausweis vorzeigen. Diesen erhalten Sie im Eltern-Service-Büro oder bei der Sozialberatung. GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 11
Angebote für Kinder Kinderbetreuung Kindertagesstätte‚ KinderVilla an der Universität‘ Am 1. Mai 2012 nahm die Kindertagesstätte „KinderVilla an der Universität“ (kurz KiVi) ihren Betrieb auf. Das Pro- jekt „Kinderhaus“ wurde zusammen mit dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e. V. als sozialem Träger und mit der Zustimmung der Stadt Bamberg realisiert. Die KiVi bietet Platz für zwölf Krippen- und 25 Kindergartenkinder, sechs Krippen- und zehn Kindergartenplätze stehen dabei KiVi an der Universität für Kinder Universitätsangehöriger zur Verfügung. Markusstraße 6 96047 Bamberg Die Pädagogik orientiert sich an den Erkenntnissen von Tel.: 0951/ 968 30 969 Emmi Pikler und Maria Montessori. Die KiVi arbeitet mit kindervilla@dwbf.de Englisch als zweiter Sprache, die spielerisch und ohne Druck www.dwbf.de in den Kita-Alltag eingebaut wird. Großtagespflegestelle ‚Kinderinsel ERBA.mbini‘ Am 08.01.2018 wurde die Großtagespflegestelle der Otto- Friedrich-Universität Bamberg eröffnet. Die ‚Kinderinsel ERBA.mbini‘ wird vom Verein „Känguruh e.V.“ betrieben. Kinderinsel ERBA.mbini An der Weberei 5 In der Großtagespflegestelle direkt auf dem Universitätsge- 96049 Bamberg lände, werden bis zu acht Kinder im Alter von sechs Mona- ten bis drei Jahren betreut. Tel.: 0951/ 700 42 988 Die Tagesmütter und Tagesväter arbeiten situationsorientiert und nehmen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit mit all seinen Charakterzügen wahr und fördern diese in einem geschützen Rahmen. 12 Studieren mit Kind
Angebote der FGH Kinderkrippe Krabbelmonster e. V. Die Krabbelmonster bestehen aus zwei Gruppen mit je zwölf Kindern. Mindestens ein Elternteil muss an der Universität Bamberg immatriku- liert sein. Das Ziel ist, studierenden Eltern in Bamberg durch die Betreu- ung ihrer Kinder das Studieren zu ermöglichen und den Kindern gleich- zeitig die Möglichkeit zum Kontakt mit Gleichaltrigen zu bieten. Kinder können i. d. R. ab zwölf Monaten die Krippe besuchen, das Datum des Erstkontaktes bestimmt den Platz auf der Warteliste bzw. der Aufnahme in eine Gruppe der Krabbelmonster. Eine wesentliche Komponente ist die gemeinsame Arbeit von professionellen Betreuerinnen und Eltern. Ein- mal alle zwei Wochen bleibt ein Elternteil vor Ort, um während des „Elterndienstes“ für die Kinder das Obstfrühstück vorzubereiten, einzukaufen und ein vollwertiges Mittagsessen zu kochen. Das Krabbelmonster hat Montag-Donnerstag von 7.45 - 16.15 Uhr und Freitag von 7.45 - 14.15 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter www.krabbelmonster-bamberg.de. Oma-/Opa-Freundschaftsprojekt und Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg „Ihr habt es gut, ihr habt ja Großeltern vor Ort!“ – so denken viele Studieren- de, die in der Betreuung ihrer Kinder weitgehend auf sich allein gestellt sind. Gleichzeitig gibt es aktive Senioren, die selbst keine Enkel (in der Nähe) haben, aber gern Zeit mit Kindern verbringen möchten. Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg arbeitet mit dem Deutschen Kinder- schutzbund e. V. Bamberg zusammen. Seit Mai 2007 betreibt dieser ein Oma-/Opa-Freund- schaftsprojekt und vermittelt erfolgreich „Leih-Omas“ und „Leih-Opas“ in Familien. Diese haben eigene Kinder groß gezogen oder beruflich sowie auch privat Erfahrung im Umgang mit Kindern. Die engagierten Rentnerinnen und Rentner passen auf die Kinder auf, während die Eltern Seminare und Vorlesungen besuchen können. Außerdem gibt es noch das Projekt „Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg“. In verschiede- nen Gemeinden des Landkreises helfen ehrenamtliche Vermittler, passende Leih-Omas und -Opas zu finden wie auch organisatorische und rechtliche Fragen zu klären. Weitere Informationen gibt es im ESB oder im Internet: Zum Oma-/Opa-Freundschaftspro- jekt auf der Homepage des Deutschen Kinderschutzbundes e. V. Bamberg unter www.kin- derschutzbund-bamberg.de zu finden, zum Modellprojekt „Leihgroßeltern im Landkreis Bamberg“ auf den Seiten des Landkreises Bamberg unter https://www.landkreis-bamberg. de/Leben/Ehrenamt/Ehrenamtsarbeit. Babysitterpool - Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung Etwas Besonderes ist der Babysitterpool. Studierende oder Beschäftigte können sich hier eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit erschließen und Studierende, die sich etwas hin- zuverdienen möchten, können sich als Babysitterin oder Babysitter zur Verfügung stellen. Die Universität übernimmt dabei zum großen Teil die Kosten für deren Schulung sowie für einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Über die Kurse ‚Babysitterpool‘ und ‚Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung‘ im Virtuellen Campus der Universität können die Profile eingesehen und der Kontakt hergestellt werden. GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 13
Bamberger Ferienabenteuer Das „Bamberger Ferienabenteuer“ trägt maßgeblich zu mehr Familienfreundlichkeit in Stadt & Landkreis Bamberg bei. Es bietet Kindern von 6 - 14 Jahren in den Oster-, Pfingst-, Som- mer- und Herbstferien jeweils ganzwöchige Betreuungsan- gebote. Regionale Anbieter sorgen für ein vielseitiges und spannendes Programm. Auch die Universität Bamberg unterstützt im Rahmen ihrer Initiative „Familiengerechte Hochschule“ die Arbeit am Pro- jekt „Bamberger Ferienabenteuer“. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.ferienabenteuer-bamberg.de oder im ESB. Hörsaal – öffne Dich! An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg können auch Kinder und Jugendliche zwischen neun und zwölf Jahren schon Uni-Luft schnuppern! Seit 2003 präsentieren Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler zweimal im Jahr Themen aus ihren Forschungs- gebieten in 60-minütigen Vorlesungen, die sie speziell für Kinder halten. Wir veranstalten die Kinder-Uni gemeinsam mit der Tages- zeitung „Fränkischer Tag“. Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/events/kinderuni/ . 14 Studieren mit Kind
Angebote der FGH Nachwuchsprojekte der WIAI an der Uni Bamberg Die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Infor- matik (WIAI) bietet Kindern und Jugendlichen vom Vor- schulalter bis zur konkreten Studienentscheidung umfang- reiche Angebote, bei denen Informatik ausprobiert und erlebt werden kann. Das Ziel ist einerseits informatisches Grundverständnis aufzubauen, andererseits Interesse an technischen und informatischen Themen zu wecken. Die Fa- kultät WIAI erhofft sich, mit diesen Maßnahmen die spätere Studien- und Berufswahl zu beeinflussen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Mädchen und jun- gen Frauen mit technischem Interesse. • Angebote für Kindergarten und Grundschule – I4kids matik for mento • girls only in make it rin – MuT - Mädchen und Technik (10 - 14 Jahre) g – Girls‘ Day (ab Jahrgangsstufe 8) • Oberstufenschülerinnen in der beruflichen Entscheidungsphase – make IT • Bamberger Informatik-Tag BIT Die Projekte werden von Frau Prof. Dr. Ute Schmid und M.A. Tanja Fiehl koordiniert. http://nachwuchs.wiai. uni-bamberg.de/ GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 15
Studieren an der Familiengerechten Hochschule 16 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH Studieren mit Kind Mutterschutz an der Universität Bamberg Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt auch für schwangere und/oder stillende Studentinnen soweit Ort, Zeit und Ablauf universitäterer Veranstaltungen verpflichtend vorgegeben sind oder die Studentinnen im Rahmen der hochschuleige- nen Ausbildung Praktika absolvieren (§ 1 Abs.2 Nr. 8 Mu- SchG). Damit wird Studentinnen grundsätzlich Mutterschutz ge- währt. Im eigenen Interesse sollten Studentinnen ihre Schwanger- schaft beim Eltern-Service-Büro (ESB) (esb@uni-bamberg. de) anzeigen oder einen Termin vereinbaren, um die Univer- sität in die Lage zu versetzen, umfassende Schutzmaßnah- men ergreifen zu können. Was muss ich als Studentin tun? • Legen Sie eine Kopie aus dem Mutterpass vor, auf dem der errechnete/voraussichtliche Entbindungstermin steht. • Setzten Sie sich mit dem ESB in Verbindung damit eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann. • Informieren Sie die Universität umgehend, bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot. • Informieren Sie die Universität im Falle einer Fehlge- burt sowie bei einer Korrektur des Entbindungstermins. • Legen Sie dem ESB die Kopie der Geburtsurkunde vor, da- mit das exakte Ende der Schutzfrist festgelegt werden kann. Was veranlasst das ESB? • Das ESB lädt Sie zu einem Gespräch ein. • Eine Gefährdungsbeurteilung wird erstellt und even- tuelle Schutzmaßnahmen werden besprochen. • Die Mutterschutzfrist wird in einem Be- scheid festgesetzt und die Aufsichtshör- de sowie das Prüfungsamt werden informiert. • Das ESB achtet darauf, dass Ihnen aus Ihrer Schwanger- schaft und während der Stillzeit keine Nachteile entstehen. GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 17
Studier- und Prüfungsverbote • Während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wo- chen vor und acht Wochen nach der Entbindung) besteht ein relatives Prüfungsverbot; Sie müssen in dieser Zeit an keiner Veranstaltung und an keiner Prüfung teilnehmen. • Auf diesen Schutz kann aktiv verzichtet werden, in dem Sie eine Verzichtserklärung ausfüllen (zu fin- den auf der Homepage des ESB). Dieser Verzicht kann jederzeit wieder zurückgenommen werden. • Während einer Prüfung in der Schutzfrist können Sie von Ihrem Mutterschutz Gebrauch machen und von dieser zu- rücktreten. Die Prüfung gilt dann als ‚nicht angetreten‘. • Weitere Informationen auch zu den Schutzfristen im Mut- terschutzgesetz finden Sie unter https://www.uni-bam- berg.de/fgh/familienfreundlich-studieren/mutterschutz/ Sonderregelungen bei Prüfungen und Krankheit Soweit die Einhaltung von Fristen für die einmalige Meldung zu Prüfungen, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen sowie für den Freiversuch und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsar- beiten betroffen sind, steht der Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten die Krankheit eines von ihr oder ihm allein zu versorgenden Kindes gleich. Informationen hierzu erteilt das Prüfungsamt. 18 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH Beurlaubung vom Studium Schwangere Studentinnen, Studierende die ein oder mehrere Kinder erziehen oder Stu- dierende die Angehörige pflegen, können sich auf Antrag vom Studium beurlauben las- sen. Bei einer Beurlaubung wegen Kindererziehung sind pro Kind bis zu sechs Urlaubsseme- ster möglich, die je nach Geburtsjahr des Kindes bis zum achten Lebensjahr aufgeteilt werden können. Studien- und Prüfungsleistungen dürfen erbracht werden, die Fachse- mester bleiben stehen, nur die Hochschulsemester werden weitergezählt. Eine Beurlaubung wegen Kindererziehung ist unabhängig von sonstigen Urlaubsseme- stern und kann für beide Elternteile genehmigt werden. Bei einer Beurlaubung wegen Pflege eines nahen Angehörigen dürfen Studien- und Prü- fungsleistungen erbracht werden; es sind bis zu zwei Semester genehmigungsfähig. Nachweise Nötig für die Beurlaubung wegen Mutterschutz/Kindeserziehung sind ein Nachweis der Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Geburtstermin oder die Geburtsurkunde des Kindes. Bei einer Beurlaubung zur Pflege eines nahen Angehörigen sind neben dem Antrag auf Beurlaubung folgende Unterlagen einzureichen: Ein ärztliches Attest im Original, aus dem hervorgeht, dass die Pflege nicht durch eine andere als die zu beurlaubende Person erbracht werden kann sowie einen Nachweis über den Pflegegrad des/der zu pflegenden Angehörigen. Die Beurlaubung wird mit einem Formblatt beantragt, das die Studierendenkanzlei be- reithält. Dieses wird zusammen mit dem erforderlichen Nachweis der Studierendenkanz- lei vorgelegt. Es wird empfohlen, den Urlaubsantrag umgehend nach erfolgter Rückmel- dung zu stellen. Letzter Termin für die Einreichung eines Urlaubsantrages ist für das jeweilige Winter- semester der 30. Oktober und für das Sommersemester der 30. April. Die Beurlaubung muss jedes Semester neu beantragt werden. Studierende, die über diese Zeit hinausgehende Verlängerungen der Studienzeiten und Prüfungsfristen benötigen, müssen diese rechtzeitig vor Fristablauf und begründet ge- mäß der einschlägigen Prüfungsordnungen beim Prüfungsausschuss ihres Faches bean- tragen bzw. bei Lehramtsstudiengängen beim Prüfungsamt. GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 19
Wichtige Hinweise: Während eines Urlaubssemesters, das nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird, gibt es keine BAföG-Leistungen. Für ein Urlaubssemester bereits geleistete Zahlungen müssen zurückerstattet werden. Da es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen han- delt, denen eine genaue Prüfung der individuellen Lage zugrundeliegt, ist es unbedingt not- wendig, sich beim Amt für Ausbildungsförderung zu erkundigen und beraten zu lassen. Studierende mit Kind können sich nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom Studium beurlauben lassen. Wenn die Studie- renden nach dem jeweiligen Prüfungsrecht während einer solchen Beurlaubung ausnahms- weise an Prüfungen teilnehmen dürfen (z.B. um ein Studienmodul abschließen zu können), können sie trotzdem während der Zeit der Beurlaubung ALG II (Hartz IV) erhalten. Studierende, die in Teilzeit studieren, haben Anspruch auf diese Leistungen. Es gelten hier- bei die normalen Bewilligungsbedingungen (Bedürftigkeitsprüfung). Hierbei gilt für alleinerziehende Eltern: Ist das Kind unter drei Jahren ist man nicht verpflich- tet eine Arbeit zu suchen. Wichtig: Vor der Beurlaubung sollte unbedingt eine Beratung beim BAföG-Amt, im Eltern- Service-Büro und evtl. der Jobcenter erfolgen, um die beste Lösung im Einzelfall zu erreichen! Sich bei Schwangerschaft und Pflege eines Säuglings zu exmatrikulieren, ist insbesondere in Numerus-Clausus-Fächern nicht anzuraten, da die Exmatrikulation den Verlust des Studien- platzes bedeuten würde. Wer wegen Mutterschutz oder Elternzeit beurlaubt ist, kann nach dem Bayerischen Hoch- schulgesetz während dieser Zeit Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Die Zeit der Beurlaubung wegen Mutterschaft und Kindererziehung wird gemäß Art. 48 Abs. 4 des BayHSchG nicht auf die Beurlaubung aus wichtigem Grund angerechnet, d. h. es können zusätzlich bis zu zwei Urlaubssemester aus anderen Gründen, zum Beispiel Aus- landsstudienaufenthalten, beantragt werden bzw. bereits durchgeführt worden sein. Weitere Informationen https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/ studienorganisation/beurlaubung/ 20 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH Auslandsstudium mit Kind Beratung & Information Auslandserfahrungen während des Studiums bieten nicht nur Vorteile im Beruf, man kann ebenso auch seinen per- sönlichen Horizont erweitern und sie können ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und für die Bildung sein. Mit einem Kind im Ausland stu- dieren – das erfordert jedoch eine Reihe an zusätzlichen Vorbereitungen und ein hohes Maß an Organisation. Das ESB unterstützt deshalb Studierende mit Kind(ern), die ei- nen Auslandsaufenthalt anstreben, und bietet in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt einen umfassenden Beratungs- und Informationsservice rund um das Thema Auslandsstudium mit Kind. Ein Auslandsaufenthalt mit Kind ist sehr individuell und vielfältig. Gerade für die Planung und Umsetzung eines Studienaufenthalts im Ausland ist enorm viel Eigeninitiative gefragt. Einschlägige Internetseiten wie z. B. www.auslands- studium-mit-kind.de bieten einen ersten Überblick und Ori- entierung. Hier finden sich auch Erfahrungsberichte von El- tern, die den Schritt mit Kind ins Ausland gewagt haben. Auf der folgenden Doppelseite findet sich ein Erfahrungsbericht einer Bamberger Studentin. Es ist zudem ratsam, sich vorab mit dem Gastland und des- sen Kultur auseinanderzusetzen – insbesondere mit nicht EU-Ländern. Auch ein Blick auf die Internetseiten der jewei- ligen Gasthochschule im Ausland lohnt sich. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass, unabhängig von der Unterrichts- sprache, Grundkenntnisse der Landessprache in vielen Län- GERECHT EN dern von Vorteil sind. E LI H I FAM OC H S C HU L E 21
Grundsätzlich sollten jedoch stets folgende Empfehlungen vorab berücksichtigt werden: • Auswahl des Gastlandes und der Gasthochschule tref- fen! • Eine Vorlaufzeit von mind. 1,5 Jahren (drei Semester) sollte eingeplant werden. Es empfiehlt sich eine früh- zeitige Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Aus- landsamt. • Die Kinderbetreuungsmöglichkeiten gestalten sich teil- weise sehr unterschiedlich in anderen Ländern. • Auslandsaufenthalte lassen sich meist nur im Winterse- mester sinnvoll ins Studium integrieren! • Mögliche Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslands- aufenthalts recherchieren, z.B. Auslands-BAföG. • Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Gast- landes recherchieren. Dabei ist unbedingt die Wartezeit für Beantragungen neuer Pässe und Unterlagen zu be- rücksichtigten. • Kosten für einen Auslandsaufenthalt kalkulieren – Kin- derbetreuungskosten nicht vergessen! Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/auslandsamt Weitere Informationen Akademisches Auslandsamt Kapuzinerstrasse 25, Zimmer 02.02b 96047 Bamberg Tel: +49 (0)951/ 863 1052 Fax: +49 (0)951/ 863 1054 E-Mail: auslandsstudium@uni-bamberg.de Sprechzeiten ohne Anmeldung: Mo. - Fr. 8.30- 12.00 Uhr und Mo. 13.30-15.00 Uhr Erstberatungen zum Auslandsstudium: Vorlesungszeit: Di. und Do. um 10.00 Uhr vorlesungsfreie Zeit: Di. um 10.00 Uhr 22 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH „Ich würde es sofort wieder machen!“ Ein Erfahrungsbericht Julia Fischer (29 Jahre alt), studiert European Economic Studies. Gegen Ende des Auslandsaufenthaltes ist ihre Tochter Emilia drei Jahre alt geworden. Sie hat sich für ein Semester an der Universidad de Huelva in Spanien entschie- den und war sehr zufrieden mit ihrer Wahl. Wieso haben Sie sich für ein Auslandsstudium mit Kind ent- schieden- was war Ihre Motivation? Das Auslandsstudium ist Teil meines Studienganges. Für mich war es klar, dass ich gehen möchte. Ich hatte mich bereits seit Beginn meines Studiums darauf gefreut und wollte nicht darauf verzichten. Außerdem wurde es mir in der Studienberatung nahe gelegt, da dies auch mei- ne Jobchancen verbessern kann, da dem zukünftigen Arbeitgeber Flexibilität trotz Kind signalisiert wird. Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, wie sich meine Tochter ad- aptiert, gerade bezüglich Sprache und der neuen Situation. Für sie war das auch die erste Fremdbetreuung außerhalb der Familie und engen Freunden. Wer hat Ihnen bei der Planung und Organisation geholfen? Das Auslandsamt der Universität Bamberg hatte mir einige Weblinks zugesendet, die mir bei meiner Studienorganisation sehr geholfen haben. Auch Tipps zur Finanzierung habe ich dort bekommen. Außerdem hatte ich vor Ankunft Kontakt zur Gastuniversität und habe über Internet/soziale Medien (Facebook-Gruppen, Interviews und Blogs) und in meinem Bekannten- und Freundeskreis Tipps bekommen. Hatten Sie eine Anlaufstelle vor Ort, bei der Sie Unterstützung finden konnten? Nicht direkt. Ich hatte jedoch Glück, dass ich über soziale Medien (Facebook) tatsächlich eine Mutter gefunden habe, die im Vorjahr an derselben Uni mit zwei Kindern studiert hatte. Sie hat mir einige Tipps gegeben. Wie war die Wohnungssituation vor Ort ? Wir hatten zu zweit eine Wohnung. Zu Beginn habe ich ge- hofft, eventuell jemanden zu finden, mit dem/r eine WG möglich gewesen wäre. Jedoch war es eher schwierig, da na- türlich mehr Vertrauen nötig ist, wenn man mit Kind eine WG gründet. Und zu dem Zeitpunkt, an dem ich genug Vertrauen gehabt hätte, sind die meisten bereits in einer LI EN GERECHT E H I FAM OC H S C HU L E 23
Wohnung untergekommen. Wenn man sich für eine WG entscheiden würde, wäre es vermutlich sinnvoll sich bereits im Vorfeld um WG-Mitglieder zu kümmern über verschie- dene Netzwerke und eventuell sich bereits in Deutschland zu treffen. Wie sah die Betreuungssituation vor Ort aus? Meine Tochter ist ins Colegio (Schule) gegangen. Das Schulsystem ist in Spanien sehr anders als in Deutschland und beginnt mit freiwilliger Teilnahme bereits mit 3 Jahren. Da meine Tochter in dem Jahr noch drei geworden ist, hatte ich die Möglichkeit dies zu nutzen. Eine Alternative wäre eine Guardaría gewesen. Das ist mit einem Kindergarten hier zu vergleichen. Da in Spanien die Kinder ab drei Jahren ein Recht auf Bildung haben, ist die Schule kostenlos, weshalb ich mich für diese Alternative entschieden habe. Lediglich für die Schuluniform und die Schulmaterialien musste ich aufge- kommen. (Die Guardaría lag bei ca. 300€ pro Monat.) Zur Kernzeit von 9-14 Uhr konnten gegen Geld zusätzliche Stunden oder Aktivitäten dazugebucht werden. Für die Prüfungszeit habe ich noch eine Babysitterin engagiert um mehr Zeit zum Lernen zu haben und an meinen Prüfungen, die teil- weise abends waren, teilnehmen zu können. Wie hat sich Ihr Studium gestaltet? Zeitgleich mit mir war eine andere Deutsche mit Kind an der Uni. Es gibt allerdings wenige Spanier, die mit Kind studieren. Bzw. die, die mit Kind studieren, haben bereits Kinder im Jugendalter und holen nun das Studium nach. Mit den anderen Erasmus-StudentInnen war es sehr leicht Kontakte zu knüpfen. Vielleicht war es für mich sogar leichter als für andere StudentInnen. Mit Kind sticht man doch sehr heraus und man hat sofort ein Gesprächsthema. Die meisten sind sehr offen und auch neugierig. Der Zusammenhalt ist auch echt super. Manchmal haben sich Freunde von mir um meine Kleine gekümmert, damit ich auch mal abends weggehen konnte. Gab es Schwierigkeiten mit Kind im Ausland? Ich bin bereits sehr früh angereist, damit die Wohnungssuche leichter fällt und die behördlichen Dinge leichter erledigt werden könnten. Mein Problem war je- doch, dass ich mit meiner Vermieterin zum Rathaus musste, diese jedoch nicht in Huelva gewohnt hat. Bis wir dann einen Termin gefunden haben, hatte es einige Tage gedauert. Dadurch konnte ich meine Tochter erst später zur Schule anmelden und sie hatte nicht die Möglichkeit 24 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH gleichzeitig mit den anderen Kindern eingeschult zu wer- den. Das hat mich ziemlich geärgert, weil ich mich theore- tisch rechtzeitig um alles gekümmert hatte. Dadurch war es auch nicht möglich eine Eingewöhnungszeit für sie zu haben. Deswegen wollte sie erst einmal gar nicht in die Schule gehen. Das war ihr einfach zu viel. Zum Glück hat sich das nach zwei Wochen einigermaßen gegeben und ihr hat es gut gefallen und auch die Sprachbarrieren haben sich nach einiger Zeit deutlich abgebaut Ein großes Problem war für mich die Fehlzeiten aufgrund von Krankheit meiner Tochter. Sie wurde leider recht häufig krank und ich konnte aus diesen Gründen meine Vorlesungen mehr- mals nicht besuchen. Zum Glück waren meine Dozenten sehr kulant und haben mich zur Prüfung zugelassen, obwohl ich die 80% der Anwesenheit unterschritten hatte. Welche gemeinsamen Erlebnisse mit ihrem Kind haben Sie während ihres Auslandsaufenthalts geprägt und worauf sind Sie besonders stolz, wenn Sie auf Ihr Auslandsstudium mit Kind zurückblicken? Ich muss ganz ehrlich sagen, dass uns der Auslandsaufenthalt noch einmal ganz anders zusammengeschweißt hat. Wir sind viel gereist, haben viel unternommen und hatten eine wahn- sinnig tolle Zeit mit sehr lieben Menschen. Stolz macht mich, dass ich es allein geschafft habe Studium und Kind im Ausland unter einen Hut zu bekommen ohne das eine oder das andere zu vernachlässigen. Ich wollte es mir auch selbst beweisen, dass ich das schaffen kann. Jedoch bin ich noch stolzer auf meine Tochter, die einfach solche Entwicklungsfortschritte gemacht hat und so viel resilienter geworden ist. Sie ist eine kleine, viel selbständigere und offene Persönlichkeit geworden und hat die Zeit im Ausland richtig genossen. Was würden Sie Eltern raten, die sich ebenfalls für ein Studium mit Kind entschieden haben oder noch Bedanken haben diesen Schritt zu wagen? Ich bin der Meinung, dass Kinder sehr anpassungsfähig an neue Situationen sind. Trotzdem kann man ihnen den Einstieg deutlich erleichtern, indem man mit ihnen bereits Grundlagen der Sprache vor dem Auslandsaufenthalt lernt (je nach Alter), sie auf die Veränderungen vorbereitet und gewohntes von zu Hause mitnimmt und Sicherheit gibt. Letztendlich ist es das wichtigste, das es dem Kind gut geht und die Betreuung gesichert ist. Denn damit steht oder fällt das Gelingen des Auslandsaufenthaltes. Ich kann auch sehr dazu raten über soziale Medien nach Gleichgesinnten zu suchen um sich auszutauschen und GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 25
vielleicht sogar jemanden zu finden der orts- oder regions- spezifische Tipps geben kann. Ich hatte bspw. nur nach Gleichgesinnten in Spanien und Andalusien gesucht und jemanden in der selben Stadt gefunden. Vielleicht hat man auch im Vornherein die Möglichkeit mit Studenten über Uniportale über gewissen Dozenten aus- zutauschen. In vielen Ländern gibt es Anwesenheitspflicht und es steht im Ermessen der Dozenten wie streng sie die- se handhaben. Bei mir gab es zum Glück keine Probleme, aber ich weiß, dass andere da sehr streng sind, wieder andere sind zu Kompromissen wie Zusatzarbeiten bereit. Natürlich sollten die Vorlesungszeiten auch mit den Betreuungszeiten kompatibel sein. Ein wichtiger Tipp ist: In den „kritischen Phasen“ zusätzliche Unterstützung holen! Da meine Eltern und auch Freunde uns besuchen kommen wollten, habe ich die „Besuchszeiten“ auf die Anfangszeit, die Zwischenprüfungen und den Abschlussprüfungszeitraum gelegt. Das war natürlich eine große Entlastung. Während der Prüfungszeit musste mein Vater jedoch aus familiären Gründen in Deutschland blei- ben, weshalb ich kurzfristig eine Betreuung für Emilia su- chen musste. Das hat dann auch relativ problemlos geklappt und mir viel zusätzliche Lernzeit verschafft. Wäre das nicht möglich gewesen, hätte ich zusätzliche Zeiten im Colegio dazugebucht. Da jedoch auch meine Prüfungen teilwei- se abends waren, war es sehr wichtig an diesen Tagen die Betreuung durch Freunde bzw. Babysitter abzudecken. Ich kann auf jeden Fall jede(n) darin bekräftigen, der/die ei- nen Auslandsaufenthalt mit Kind in Betracht zieht. Es stärkt das Selbstbewusstsein zu sehen, dass man das auch alleine hinbekommt. Auch für unsere Mutter-Kind-Beziehung wur- de dadurch gefestigt. Natürlich konnte ich nicht so oft abends weggehen wie die anderen ERASMUS-StudentInnen. Das ein oder andere Mal hat sich trotzdem dazu Gelegenheit er- geben. Ansonsten konnte ich aber auch alles machen, was die anderen auch unternommen haben. Ich habe meine Tochter auch nicht als zusätzliche Belastung, sondern als Bereicherung wahrgenommen. Durch sie haben sich viele Kontakte ergeben, die tiefer gingen, als viele oberflächliche Erasmus-Bekanntschaften. Ich hatte mehr Kontakt zu den Locals und hatte auch einen tieferen Einblick in das Leben vor Ort. Ich habe vieles intensiver erlebt und kennen gelernt als so manch andere StudentInnen und meine Freude über das was wir erlebt haben, hat sich verdoppelt. Ich würde es sofort wieder machen! 26 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH Finanzielle Leistungen & Unterstützungen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Studentenwerk Würzburg Außenstelle Bamberg Jede und jeder Studierende muss von irgendwas leben: Mie- Amt für Ausbildungs- te, Krankenversicherung, Lebensmittel, Klamotten – all das förderung will jeden Monat bewältigt werden. Dafür gibt es das „Bun- desausbildungsförderungsgesetz“, besser bekannt unter Kapuzinerstraße 24 dem Namen „BAföG“. Den Antrag für das reguläre BAföG 96047 Bamberg stellt man bei der Abteilung Ausbildungsförderung des Stu- dentenwerks Würzburg, wenn man an der Universität Bam- die zuständigen Sach- berg studieren will. bearbeiter finden Sie Für Studierende mit Kind gibt es eine ganze Reihe von unter: Sonderregelungen in Sachen BAföG. Die wichtigsten sind www.studentenwerk- im Folgenden aufgeführt. In jedem Fall ist dringend emp- wuerzburg.de fehlenswert, sich bei der Abgabe des Antrags im BAföG-Amt beraten zu lassen, damit Sie alle Vorteile des BAföG aus- schöpfen können. Kinderbetreuungszuschlag Studierende können mit mindestens einem eigenen Kind BAföG-Fakten (bis zu 14 Jahren), mit dem sie in einem gemeinsamen Haushalt leben, auf Antrag einen Zuschlag in Höhe von 150 • bis zu 861 € Förderung € für jedes Kind monatlich erhalten. Der Zuschlag kann im- möglich (u.U. mehr) mer nur einem Elternteil gewährt werden. Er wird immer • 50 % geschenkt als Zuschuss gewährt, das heißt, er ist nicht zurückzuzahlen. • 50 % zinloses Darlehen Dies gilt auch für die Fälle, in denen die (restliche) Förde- • Rückzahlung über 20 Jahre rung nach dem BAföG in voller Höhe als zinsloses Volldar- • Altersgrenze 30 bzw. lehen bewilligt wird. 35 Jahre Freibeträge beim Nebenverdienst Weitere Informationen zum Wenn man neben Studium und Kindererziehung auch noch BAföG finden sich auf den ein Einkommen erzielt, gelten bei der Berechnung zusätz- Seiten des Bundesministe- liche Freibeträge, die den Anrechnungsbetrag mindern. riums für Bildung und For- • für jedes Kind monatlich: 570 € und ab WiSe 21/22 605 € schung unter • für den Ehegatten/Lebenspartner: monatlich: 610 €. www.bafög.de Die Freibeträge für Kind und Ehegattin/Lebenspartnerin bzw. Ehegatten/Lebenspartner finden keinen Gebrauch, wenn diese sich in einer Ausbildung befinden, die nach die- sem Gesetz oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann. Die Freibeträge mindern sich um Einnahmen des Studie- renden sowie um das Einkommen der Ehegattin bzw des Ehegatten und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üb- GERECHT EN E LI H I FAM OC H S C HU L E 27
licherweise – oder zumutbarerweise – dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der Kinder des Studierenden zu decken. Ausnahmen bei der Altersgrenze Normalerweise können nur Studierende Förderung erhalten, die bei Beginn ihres Ausbil- dungsabschnitts das 30. Lebensjahr und bei einem Masterstudiengang das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmsweise kann jedoch auch eine Ausbildung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt begonnen wird, gefördert werden, wenn die Erziehung von Kin- dern bis zu vierzehn Jahren eine frühere Aufnahme des Studiums verhindert hat. Dieser Hinderungsgrund muss vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Studienaufnahme bis zum tatsächlichen Beginn des Studiums vorgelegen haben. Die Ausbildung muss unver- züglich nach dem Wegfall des Hinderungsgrunds, d.h. spätestens nach dem vierzehnten Geburtstag des Kindes, aufgenommen werden. Die Erziehung von Kinder bis zu 14 Jahren kann nur der Elternteil geltend machen, der tatsächlich das Kind bzw. die Kinder erzogen hat und wenn dieser nicht mehr als 30 Wochen- stunden nebenbei gearbeitet hat. Alleinerziehende dürfen u. U. auch mehr als 30 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Überschreitung der Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung bis zum Erreichen eines berufs- qualifizierenden Abschlusses geleistet, längstens jedoch bis zum Erreichen der Förderungs- höchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht der für den jeweiligen Studiengang festgelegten Regelstudienzeit. Liegen besondere Umstände vor, kann Förderung auch über das Ende der Förderungshöchst- dauer hinaus gewährt werden. Solche besonderen Umstände liegen unter anderem dann vor, wenn die Förderungshöchstdauer aufgrund einer Schwangerschaft oder der Pflege oder Erziehung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr überschritten wird. In diesen Fällen kann für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus Ausbildungsförderung geleistet werden. In der Verwaltungsvorschrift zum BAföG sind folgende Verlängerungszeiten als angemes- sene Zeit festgelegt: • Schwangerschaft und Geburt: 1 Semester • bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: pro Lebensjahr 1 Semester • für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester • für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester • für das 11. bis 14. Lebensjahr des Kindes: 1 Semester Diese Vergünstigung darf insgesamt ein Semester für die jeweiligen Zeiträume nicht über- schreiten, auch nicht, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Zudem kann jeder Verlängerungszeitraum nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Verlängerungszeiten für Kindererziehung können von jedem Elternteil beantragt wer- den, jedoch nicht gleichzeitig von beiden Elternteilen. Es muss dargelegt werden, wer die Hauptlast der Erziehungsarbeit getragen hat. Nur bei diesem Elternteil kann davon ausge- gangen werden, dass die Erziehungsarbeit auch die Überschreitung der Förderungshöchst- dauer verursacht hat und ein Ausgleich zu gewähren ist. Fehlende Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gelten nicht als Grund für eine BAföG-Verlängerung. 28 Studieren mit Kind
Studieren an der FGH Studienabschlusshilfe Soweit die Verlängerungszeiten auf Grund von Schwanger- Wichtig: schaft und Kindererziehung nicht ausreichen, um das Stu- Voraussetzung für eine dium abzuschließen, kann im Anschluss noch für bis zu Förderung über die zwölf Monate Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG Förderungshöchstdau- gewährt werden. Die Voraussetzungen für diese Studienab- er hinaus ist, dass das schlusshilfe sind: Studium innerhalb der 1. Zulassung zur Abschlussprüfung spätestens vier Semes- möglichen angemes- ter nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der senen Verlängerungs- Zeit der Förderung über die Förderungshöchstdauer und zeit – einschließlich der 2. Vorlage einer Bestätigung des Prüfungsamtes, dass das Zeit einer möglichen Studium innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden Studienabschlusshilfe kann. – auch abgeschlossen werden kann. Soweit Diese Studienabschlusshilfe nach dem BAföG wird als zins- Förderung über die loses Volldarlehen gewährt. Förderungshöchstdau- er wegen Schwanger- Verzögerter Leistungsnachweis schaft oder Kinderer- Vom fünften Studiensemester an wird Ausbildungsförde- ziehung gewährt wird, rung nur dann geleistet, wenn der Auszubildende den so erfolgen diese Leistun- genannten Leistungsnachweis vorgelegt hat. In diesem be- gen in voller Höhe als sonderen Formblatt muss vom zuständigen Leistungsgut- Zuschuss, d.h. sie sind achter bestätigt werden, dass bis zum Ende des vierten Stu- nicht zurückzuzahlen. diensemesters die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden. Die Verpflichtung zur Vorlage dieses Leistungsnachweises kann auf besonderen Antrag aufgeschoben werden, wenn Gründe vorliegen, die eine spätere Förderung über die Förde- rungshöchstdauer rechtfertigen würden. Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren stel- len einen Grund für einen solchen Aufschub dar. Rückzahlung Das BAföG wird grundsätzlich je zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gezahlt. Das „normale“ Darlehen ist begin- nend fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer innerhalb von 20 Jahren in maximal 77 Raten von monatlich 130 € zurückzuzahlen. Somit beträgt der maximal zurückzu- zahlende Betrag 10.010 €. Die Einkommensgrenze für die Stundung der Darlehen beträgt 1 1.260 € und ab WiSe 21/22 1.330 €, soweit dieser Betrag nicht um mindestens 42 € über- schritten wird. Dieser Betrag erhöht sich • für den Ehegatten/die Ehegattin um 630 €, ab WiSe 21/22 um 665 € • für jedes Kind um 555 € • bei Alleinstehenden auf besonderen Antrag um die notwendigen Aufwendungen für die Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes LI EN GERECHT E H I FAM OC unter 16 Jahren, maximal jedoch 175 € für das erste Kind H S C HU L E und 85 € für jedes weitere Kind. 29
Die Beträge gelten wiederum nur für Ehegatten und Kinder, die sich nicht in einer förde- rungsfähigen Ausbildung befinden. Auf die Beträge ist das Einkommen des Ehegatten/der Ehegattin und der Kinder anzurechnen. Studierende müssen die Voraussetzungen für die Stundung bzw. den Erlass der Darlehens- schuld glaubhaft machen und nachweisen. Stundung bzw. Erlass können erst ab dem Monat erfolgen, in dem der Antrag gestellt wird. Das für die Rückzahlung der Darlehen zuständige Bundesverwaltungsamt meldet sich auto- matisch ca. ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht, teilt die Höhe der zurückzu- zahlenden Darlehenssumme mit und informiert über die Möglichkeiten der Stundung und des Erlasses. Erst nach Erhalt dieses Schreibens müssen die entsprechenden Anträge für Stundung bzw. Erlass der Darlehensschuld gestellt werden. Bildungskredit Der Bildungskredit wurde zum 01.04.2001 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Die- ser Kredit ist zeitlich befristet, zinsgünstig und steht sowohl BAföG-Empfänger*Innen als auch Studierenden zur Verfügung, die kein BAföG erhalten. Voraussetzungen für den Bildungskredit: • Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen • das 36. Lebensjahr noch nicht überschritten haben; • grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters. Kurzbeschreibung des Bildungskredits: • bis zu 24 Monatsraten in Höhe von wahlweise 100 €, 200 € oder 300 € (maximal gibt es 7.200 €, das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich). Zur Finanzierung eines au- ßergewöhnlichen ausbildungsbezogenen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 3.600 € als Einmalzahlung vorab ausbezahlt werden; • es müssen keine Sicherheiten gestellt werden; • unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Etern; • der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuel- len Konditionen angepasst. (Stand 10.03.2021: 0,72 % Jahreszins) • Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate beginnen; die mo- natliche Rückzahlungsrate beträgt 120 €. 30 Studieren mit Kind
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