Nachrichten stadt Laufen - stadt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
stadt Laufen An sämtliche Haushalte Nr. 49 - 4. Quartal 2021 stadt Nachrichten https://stadtlaufen.de
2 Aus dem Inhalt - Impressum Aus dem Inhalt Rathaus Grußwort | Mitteilungen aus dem Rathaus 4 Stadtrat Meldungen aus dem Stadtrat 11 Einsendungen Alle meine Apps | Gedicht: „Reifezeit“ 15 LBV: „Ausgeflogen“ | Weihnachten im Schuhkarton | VHS 16 Umwelt Informationen aus der Biosphärenregion BGL 18 Landesweite Initiative NATÜRLICH BAYERN 21 Elektro-Bürgerauto – NEU: Opel Corsa E von Mer 24 Laufen tut was für Radfahrer und Pendler 25 Energienutzung Energieeffizienter Garten: Strom und Geld sparen 26 Post-EEG-Photovoltaikanlagen 27 Familien Abschluss des Kita-Jahres im Haus für Kinder 28 Informationen des Landratsamts BGL 29 Familien- und Seniorenarbeit in der Stadt Laufen 33 Betriebe helfen den Kleinen am Schulweg 34 Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Laufen 35 Soziales und Rente Hausärztliche Bereitschaftspraxis Rupertiwinkel 36 Informationen zur Altersvorsorge 37 Sozialfonds Laufen … wir helfen! 40 Veranstaltungen Nachtwächterführung | Veranstaltungshinweise 48 Impressum Herausgeber Stadt Laufen, Rathausplatz 1, D-83410 Laufen Verantwortlicher i. S. d. Presserechts Christian Reiter, Geschäftsleiter, Stadt Laufen Redaktionelle Bearbeitung Marion Passinger, Stadt Laufen Gestaltung, Satz und Titelbild Harald Wessner, Stadt Laufen Die Angaben in dieser Broschüre - in gedruckter als auch digitaler Form - wurden sorg- fältig überprüft. Dennoch übernimmt die Stadt Laufen keinerlei Gewähr für die Richtig- keit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Stadt Laufen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Inhaltsrechte an verwendeten Texten und Bildern verbleiben beim jeweiligen Urheberrechtsinhaber und sind - sofern verfügbar - entsprechend beim jeweiligen Inhalt vermerkt. Die Weiterver- wendung entsprechender Inhalte aus dieser Broschüre - in gedruckter als auch digitaler Form - bedarf der Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers.
Grußwort 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Sommer ist vorüber, die Bundestagswahl ist Geschichte, nur die Pandemie mit ihren Wirkungen und Nebenwirkungen ist im- mer noch nicht ganz verschwunden – und sie wird es wohl auch nicht mehr. Aber nachdem die Maßnahmen im Sommer mehr und mehr gelockert werden konnten und die „vierte Welle“ zwar vie- le Erkrankungen mit sich brachte, aber Gott sei Dank mit deutlich harmloseren Krankheitsverläufen, hat sich das Augenmerk von der reinen Anzahl der Erkrankungen (Stichwort „Inzidenz“) auf die An- zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf verlagert. Dadurch hat sich unser aller Alltag wieder spürbar normalisiert, auch wenn immer noch nicht alles so ist wie vor der Pandemie. Die Salzach- festspiele konnten im abgespeckten Umfang erfolgreich durchgeführt werden, genauso wie das gesamte kulturelle und soziale Miteinander langsam wiedererwacht ist. Und es rücken wieder mehr die tatsächlichen Probleme und Aufgaben vor Ort in den Fokus – und damit meine ich nicht den „Zaun“ an der Badestelle am Abtsee. Das neue Vereinsheim der Schützen ist fast fertiggestellt, sechs neue E-Bike-Ladestellen können seit August offiziell am Bahnhof genutzt werden, wo auch die überdachten Abstellplätze auf nunmehr 39 er- weitert wurden. Und das Projekt „Ökologischer Ausbau des Stadtbachs und Hochwasserschutz Steinerne Gasse“ ist in die nächste Phase getreten. Nach fast vierjähriger Planungszeit wurde in der Stadtratssitzung vom 3. August der Vorentwurf für die Baumaßnahme vorgestellt, das Planungsbüro „Aquasoli“ mit der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung beauf- tragt. Wie wichtig es ist, dieses Projekt voranzutreiben wurde uns allen mehrfach in die- sem Sommer vor Augen geführt, in denen unsere Region, vor allem der südliche Landkreis, neben zahlreichen anderen in Deutschland von vielen Starkregenereignissen heimgesucht worden ist. Glücklicherweise blieben die Städte Oberndorf und Laufen in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli von Überschwemmungen und verheerenden Schäden verschont. Trotzdem möchte ich es nicht versäumen, mich ganz herzlich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bedanken, die in dieser Zeit – und das zum Teil deutschlandweit – helfend im Einsatz waren: Von unserer Feuerwehr, der Wasserwacht, bis hin zum Bauhof. „Vergelt‘s Gott“ und danke, dass es euch gibt. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass ihr hervorragend ausgerüstet und ausgebildet seid, um uns im Katastrophenfall beizustehen, wie ihr einmal mehr bewiesen habt. Beim Schreiben meines Grußworts zur Oktoberausgabe der Stadtnachrichten komme ich mir immer ein bisserl vor, wie in so manchem Geschäft unmittelbar nach den Sommerfe- rien: Der Sommer ist noch nicht ganz vorbei – schon nimmt man etwas widerwillig wahr, dass es schon wieder die ersten Lebkuchen gibt und von der Weihnachtszeit die Rede ist; so auch in diesem Grußwort. »
4 Grußwort | Mitteilungen aus dem Rathaus » Und damit zurück zu meinem Einleitungssatz und zur Pandemie. Denn leider kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand voraussehen, ob wir in diesem Jahr unseren Christkindl- markt im Stadtpark wieder erleben dürfen. Momentan rechne ich damit, ich hoffe es, ich wünsche es mir. Denn das gehört für mich einfach zur Vorweihnachtszeit dazu. Und es wäre für uns alle ein deutliches Zeichen, dass wir wirklich wieder auf dem Weg sind unser „normales“ Vor-Corona-Leben ein Stück weit zurückzuerhalten. Wir werden es sehen. Bis dahin wünsche ich uns allen eine schöne Herbst- und Frühwinterzeit. Ihr Hans Feil Erster Bürgermeister Vergünstigte Eintrittskarten für die Rupertustherme Bad Reichenhall 4-Std. Thermenkarte Erw. 16,50 € statt regulär 19,50 € 4-Std. Karte Thermenkarte mit Sauna Erw. 23,00 € statt regulär 26,50 €. Erhältlich in der Tourist Info.
Mitteilungen aus dem Rathaus 5 Meldungen vom Standesamt / Friedhof Laufen Eheschließungen: Mathias Josef Rossa und Veronika Doppler aus Neuötting Florian Prechtl und Nina Zuckschwerdt aus Laufen Tobis Wolfgang Balthasar Kurz und Eva Barbara Weingarten aus Laufen Markus Manfred Just und Nadine Anneliese Puffer aus Bad Reichenhall Thomas Rapp und Daniela Stefanie Hattinger Daniel Anton Singhartinger und Christina Wagner aus Laufen Richard Mühlfeldner und Susanne Roswitha Hilsenbeck aus München Rainer Martin Knittler und Karin Maier aus Waging a.See Klaus-Dieter Uwe Pöhlmann und Cornelia Braun geb. Angerer aus Laufen Hubert Schweiger und Julia Constanze Lechner aus Ainring Christian Höhn und Franziska Egger aus Laufen Sebastian Hager und Katharina Theißig aus Laufen Peter Brandlmeier und Olianna Maria Kiermaier geb. Schmidt aus Laufen Florian Felber und Gertraud Christa Hartwagner aus Laufen Michael Stefan Pehl aus Laufen und Alexandra Huber aus Fridolfing Veronika Niederstrasser und Katharina Maria Hrabe aus Saaldorf-Surheim Marcel Becker und Julia Bachmann geb. Hartleb aus Laufen Michael Geigl und Christina Anna Gschwendner aus Laufen Daniel Kistermann und Johanna Klinger aus Laufen Simon Roman Porscha und Julia Resch aus Laufen Alexander Bruckschlögl und Gerlinde Rosina Engartner aus Laufen Simon Mangelberger und Jessica Wimmer aus Laufen Sterbefälle: Mariana Rapp geb. Wallner aus Laufen (26.05.2021) Anton Horner aus Laufen (04.06.2021) Luise Arndt geb. Greppmair aus Laufen (14.06.2021) Rosa Dräger geb. Aicher aus Laufen (25.06.2021) Maximilian Schießl aus Laufen (27.06.2021) Martha Aicher aus Laufen (17.07.2021) Andreas Götz Wagner aus Laufen (20.07.2021) Brigitte Elisabeth Lucha geb. Oberlindober aus Laufen (21.07.2021) Lutz Feiler aus Laufen (25.07.2021) Anna Elisabeth Scharf geb. Kittl aus Laufen (29.07.2021) Johann Anton Schuhbeck aus Laufen (02.08.2021) Johanna Pürtinger geb. Kollmer aus Laufen (04.08.2021) Ursula Martha Spannbauer geb. Sperlich aus Laufen (15.08.2021) Helga Gertrud Richter geb. Steinborn aus Laufen (25.08.2021) »
6 Mitteilungen aus dem Rathaus » Die vorgenannten Personenstandsfälle wurden im vergangenen Vierteljahr vom Stan- desamt Laufen beurkundet (die Veröffentlichung erfolgt nur bei vorliegender Zustim- mung der Beteiligten bzw. Angehörigen). Darüber hinaus sind folgende Laufener Bürger/innen auswärts verstorben: Maria Elisabeth Seibold geb. Pfeifenberger aus Laufen (10.08.2021) Laura Rudholzer aus Laufen (15.08.2021) Rückfragen und Informationen erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern des Standes- amts Laufen per E-Mail an: standesamt@stadtlaufen.de oder telefonisch: Bernhard Graf unter Telefon: +49 8682 8987-18 Josef Thanbichler unter Telefon: +49 8682 8987-19 Mitteilung aus der Stadtkasse Der Steuertermin 15.11.2021 steht an Die Buchhaltung der Stadt Laufen macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2021 die vier- teljährlichen Zahlungen für folgende Steuern und Abgaben fällig sind: Grundsteuer und Gewerbesteuer. Bescheide über kommunale Abgaben werden nicht jedes Jahr neu erlassen. Nur bei einer Änderung der Berechnungsgrundlage (Gebührenänderung bei der Grundsteuer wegen Wertfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung) wird der bestehende Abgabenbe- scheid durch einen neuen Bescheid ersetzt. Sollten Sie aufgrund der Corona Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, setzen Sie sich bitte dringend mit der Stadtkasse in Verbindung. Steuerpflichtige mit SEPA-Mandat Bei Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge gemäß den zugrundeliegenden Bescheiden am 15.11.2021 von dem angegebenen Konto abgebucht. Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Kontodeckung ge- währleistet sein muss. Im Falle einer Kontounterdeckung werden die Rückbelastungsge- bühren dem Bürger in Rechnung gestellt. Sollten Sie mit einer Abbuchung einmal nicht einverstanden sein, bitten wir Sie sich zuerst mit der Stadtkasse in Verbindung zu setzen. Ein Widerspruch gegen die Abbuchung bei der Bank löst häufig Rückbelastungsgebüh- ren aus, die wir Ihnen in Rechnung stellen. »
Mitteilungen aus dem Rathaus 7 » Steuerpflichtige ohne SEPA-Mandat Steuerpflichtige, die kein Mandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beiträge rechtzeitig auf ein Konto der Stadt Laufen zu überweisen, um Ihnen zusätzliche Kosten durch Mahngebühren und Säumniszuschläge zu ersparen. Wichtig: Wir bitten um Angabe der im Bescheid aufgeführten Personenkonto-Nummer. Die Zahlungen sind an den im letzten Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen zu leisten. Zahlungsmöglichkeiten Aus Gründen der Kassensicherheit ist die Stadtkasse nach den rechtlichen Vorschriften gehalten, den Zahlungsverkehr unbar abzuwickeln. Für die Zahlung von wiederkehrenden Steuern und Abgaben wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren (Fä- kalschlammgebühren) oder Hundesteuer, bitten wir daher, die folgenden Zahlungsmög- lichkeiten zu nutzen: SEPA-Lastschriftverfahren – Es ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Sie brauchen sich um keine Fälligkeiten mehr kümmern. Die Abbuchungen erfolgen termingerecht von Ihrem Konto. Sollten Sie an diesem Verfahren interessiert sein, erhalten Sie gern in der Stadtkasse das entsprechende Formular. Überweisung – Sie können die Zahlungen auf die bekannten Bankverbindungen der Stadt Laufen vornehmen. Kartenzahlung – Sie können im Rathaus nun auch mit Karte (EC-Cash, Kreditkarte) bezahlen. Dauerauftrag – Sie können auch einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten. Für die Ein- richtung sowie die Änderung eines Dauerauftrags können Kosten bei Ihrer Bank entstehen. Für Rückfragen sind wir per Email unter kasse@stadtlaufen.de oder telefonisch erreichbar: Frau Wessner, Telefon +49 8682 8987-21 oder Frau Heigermoser, Telefon +49 8682 8987-28 Redaktion der Stadtnachrichten Haben Sie aktuelle Informationen oder Anregungen für unsere Stadtnachrichten? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung. Kontakt zur Redaktion der Stadtnachrichten: Stadt Laufen, Marion Passinger Rathausplatz 1, D-83410 Laufen Telefon: +49 8682 8987-11 E-Mail: marion.passinger@stadtlaufen.de
8 Mitteilungen aus dem Rathaus Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen „Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückschneiden sowie Bewuchs entfernen“ Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen und Bewuchs gemäß Bayerischem Stra- ßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Straßenverkehrsordnung (StVO) und Reinhaltever- ordnung (RHV) der Stadt Laufen Hecken, Sträucher und Bäume sowie Gras und Unkraut wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten Sie frühzeitig zurückgeschnitten bzw. entfernt werden. Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen können Fußgänger (insbesondere Kinder, ältere und behinderte Menschen), Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Dies muss nicht sein, daher informieren wir hiermit alle Haus- und Grundstücksbesitzer über ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen. Rein vorsorglich sei diesbezüglich auch eine evtl. Schadenshaftung bei Unfällen durch ver- kehrsbehindernden Bewuchs erwähnt. Die Verpflichtung, o. g. Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist in Art. 29 Abs. 2 BayStrWG geregelt. Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten. Außerdem sind an allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortsla- ge gemäß § 5 Buchstabe c RHV der Stadt Laufen neben der allgemeinen Reinigungsfläche auch die Straßenränder zwischen Straße und Bordstein von Gras und Unkraut zu befreien (ausgenommen davon sind die Straßenränder der Bundesstraße 20, der Staatsstraße 2103 und der Kreisstraße BGL3). Gemäß Art. 29 Abs. 3 BayStrWG können nach Aufforderung nicht bzw. nicht ausreichend ausgeführte Maßnahmen auch durch die Stadt Laufen im Rahmen der Ersatzvornahme und auf Kosten des Grundstückseigentümers durchgeführt werden! Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gemäß Straßenverkehrsordnung dar. So ist es nach § 32 Abs. 1 StVO verboten, die Straße zu be- schmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen. In diesen Zusammenhang wollen wir Sie auch über das freizuhaltende sogenannte „Licht- raumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen informieren: Als „Lichtraumpro- fil“ wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Quere- bene eines Fahrweges bestimmt wird. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sauber gehalten werden. »
Mitteilungen aus dem Rathaus 9 » Zusammenfassung der Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen: a) Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird. Dies stellt eine Durchfahrtshöhe für LKWs bzw. auch Rettungsfahrzeugen sicher. b) Über Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen auszuschneiden. c) Gleichsam sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit, zu unter- suchen und dürres Geäst bzw. dürre Bäume ganz zu entfernen. d) Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Meter einzu- halten. Sofern ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahr- bahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicher- heitsabstand 0,25 Meter. Schneiden Sie deshalb alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zu Ihrer Grundstückgrenze zurück. Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzungen über Jahre hinweg auf Grundstücksgrenze zu halten und somit einen späteren Schnitt in den Bestand der Hecke zu vermeiden. »
10 Mitteilungen aus dem Rathaus » e) An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gemäß BayStrWG stets so nieder gehalten werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen. Um eine ausreichende Übersicht im „Sichtdreieck“ für die Verkehrsteilnehmer zu ge- währleisten, gilt daher: Gibt es für ihr Grundstück keinen Bebauungsplan, der ein in- dividuelles Sichtdreieck vorgibt, sollte die Bepflanzung an der Grundstücksobergrenze – im Bereich von Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen – auf maximal 0,80 Meter Höhe zurückgeschnitten werden. f) Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzu- schneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können. g) Beachten Sie schon vor dem Anpflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und He- cken im Laufe der Zeit annehmen können. Halten Sie ausreichend Abstand zur Grund- stücksgrenze und entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen. h) Denken Sie auch an die Sichtbarkeit Ihrer Hausnummer. Das Hausnummernschild muss von der öffentlichen Straße aus deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder oder Schutzdächer usw. behindert wer- den. Etwaige Behinderungen (z. B. durch rankende Pflanzen) hat der Eigentümer auf eigene Kosten zu beseitigen. Vor allem: Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr oder Polizei wichtig sein und Ihnen im Notfall wertvolle Zeit retten. i) Vom Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer in diesem Falle befreit, weil es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maß- nahme handelt. Aufgrund von Nachfragen und Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laufen sollen die vorstehenden, kurz gefassten, Erläuterungen als Hilfestellung dienen und ein besseres Verständnis fördern und bitten darum, diese Hinweise zum Rückschnitt zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu beachten. Jeder Grundstückseigentümer sollte daher im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige ihrer Anpflanzungen zurückzuschneiden sind oder ein Bewuchs zu den angrenzenden Straßen und Wegen zu entfernen ist. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laufen bitten wir um Ihr Verständ- nis, insbesondere wenn Sie seitens des Ordnungsamtes auf einen etwaigen notwendigen Rückschnitt hingewiesen werden.
Mitteilungen aus dem Rathaus | Meldungen aus dem Stadtrat 11 Linda Thurner schließt Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg ab Linda Thurner begann am 01.09.2018 ihre 3-jährige Ausbildung bei der Stadt Laufen und wird nun die Kollegen im Bauamt unterstützen. Im Rahmen einer kleinen Zusammenkunft fand vor Kurzem die Zeugnisübergabe statt. 2. Bürgermeisterin Brigitte Rudholzer über- reichte Linda Thurner das Abschlusszeugnis. Die Personalratsvorsitzende Christiane Wess- ner und alle Kolleginnen und Kollegen gratulieren ihr ganz herzlich und freuen sich auf die Zusammenarbeit. 2. Bgm. Brigitte Rudholzer, Linda Thurner, Personalratsvorsitzende Christiane Wessner Stadtrats- und Ausschusssitzungen Dienstag, 05.10.2021 18:30 Uhr Stadtrat Dienstag, 12.10.2021 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Dienstag, 19.10.2021 17:30 Uhr Bau-, Umwelt- Stadtentwicklungsausschuss Dienstag, 09.11.2021 18:30 Uhr Stadtrat Dienstag, 16.11.2021 17:30 Uhr Haupt- und Finanzausschuss Donnerstag, 18.11.2021 18:30 Uhr Stadtrat, gemeinsame Sitzung mit Oberndorf Dienstag, 23.11.2021 17:30 Uhr Bau-, Umwelt- Stadtentwicklungsausschuss Dienstag, 07.12.2021 18:30 Uhr Stadtrat Dienstag, 14.12.2021 18:30 Uhr Stadtrat, Weihnachtssitzung Die Öffentlichkeit der Sitzungen richtet sich jeweils nach der Tagesordnung und wird in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
12 Meldungen aus dem Stadtrat Meldungen aus der Stadtratssitzung 08.06.2021 Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Integration der Unterhaslacher Straße im Be- reich des neuen Baugebiets „Kletzlinger Weg“ in die verkehrsberuhigte Zone Der Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Integration der Unterhaslacher Straße im Bereich des neuen Baugebiets „Kletzlinger Weg“ in die verkehrsberuhigte Zone ist abzu- lehnen. Antrag der Fraktion B.90/Die Grünen auf Überprüfung der Buswartehäuschen im Ge- meindegebiet Gemäß dem vorliegenden Antrag wird von Seiten der Stadtverwaltung im ersten Schritt ein Übersichtsplan mit allen Buswartehäuschen erstellt. In einem weiteren Schritt wird die Stadtverwaltung mit dem Bauhof und dem Antragsteller die Buswartehäuschen vor Ort besichtigen. Daraus wird ein Umsetzungs- und Maßnahmenvorschlag erstellt, der den Gremien zur Entscheidung noch im Jahr 2021 vorgestellt wird. Antrag der Fraktion B.90 / Die Grünen auf barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen Im Rahmen der Ortsbesichtigung der Bushaltestellen zur allgemeinen Überprüfung wird gleichzeitig eine Bestandsaufnahme in Bezug auf den barrierefreien Ausbau vorgenom- men. Die Stadtverwaltung legt anschließend Umsetzungsvorschläge mit Finanzierungs- und Förderungsvorschlägen noch im Jahr 2021 vor. Neuerlass Schlachthofbenutzungssatzung Die Benutzungssatzung des Schachthofes Laufen finden sie auf der Homepage der Stadt Laufen unter stadtlaufen.de / Bürgerinfo / Ortsrecht / Satzungen und Verordnungen / Öffentliche Einrichtungen / Schlachthofbenutzungssatzung 11.08.2021. Meldungen aus der Stadtratssitzung 06.07.2021 Ruperti Grundschule Leobendorf – Möblierung der Klassenzimmer Die Stadt Laufen genehmigt die Neuanschaffung der Möblierung für vier Klassenzimmer der Ruperti Grundschule Leobendorf. Die Baukosten erhöhen sich somit um maximal 50.000 € brutto. Bürgermeister und Verwaltung werden angehalten, gemeinsam mit dem Planer die bisherigen Minderkosten weiterhin beizubehalten und wenn möglich, eine Baukostenerhöhung zu verhindern. »
Meldungen aus dem Stadtrat 13 » Straßensanierung 2022 – Gemeindestraße Oberheining / Moosham / Froschham Der Stadtrat der Stadt Laufen beschließt die Straßensanierung der Gemeindeverbin- dungs-straße von Oberheining über Moosham nach Froschham, sowie die Sanierung des Geh- und Radweges in Froschham vorbehaltlich der Förderzusage durch die Reg. von Ober- bayern. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag fristgerecht bis zum 31.07.2021 zu stellen. Umstellung der Straßenbeleuchtung Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die Altstadtleuchten mit dem Leuch- tentyp Retro-Fit auf den Typ 1 – Schreder Valentino im Jahr 2022 umzurüsten. Die Lampen im Altstadtbereich werden auf den Typ „Retro-Fit, 15 Watt, 3.000 Calvin“ zu einem maxi- malen Preis von 12.937,50 € ertüchtigt. Meldungen aus der Stadtratssitzung 03.08.2021 Antrag der Fraktion SPD - Prüfung von Alternativen für die Umgestaltung des ehemaligen Strandbades Abtsee entsprechend der Auflagen der Verkehrssicherungspflicht Die Stadt Laufen untersucht Alternativen zur Einzäunung an der Badestelle. Es soll ermit- telt werden, welche Möglichkeiten bestehen und welcher finanzielle Aufwand damit ver- bunden wäre, um auf eine Einzäunung des Geländes, wie im Gutachten vorgeschlagen, verzichten zu können. Ziel sollte sein, den Steg und Seezugang in einer unauffälligen und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigenden Weise gestaltet werden und so auch mit der Gestaltung der Neu- anlage des Nachbargrundstückes harmonieren und dass eine Lösung gefunden wird, die auch von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird. Machbarkeitsstudie zur Einrichtung von Mikrodepots – Abschlussbericht 1. Der Stadtrat der Stadt Laufen nimmt den Abschlussbericht und damit die vorliegende Machbarkeitsstudie zur Errichtung von Mikrodepots zur Steigerung der Effizienz im inner- örtlichen Warenzustellverkehr und Warenlieferverkehr in den Städten Laufen, Freilassing und Bad Reichenhall positiv zur Kenntnis. 2. Bürgermeister und Verwaltung werden mit den vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf das Pilotprojekt beauftragt und legen die Ergebnisse dem Stadtrat zur Entschei- dung über die Umsetzung eines Pilotprojektes vor. »
14 Meldungen aus dem Stadtrat » Ökologischer Ausbau Stadtbach und Hochwasserschutz Steinerne Gasse Der Stadtrat nimmt den Planungsstand – Vorentwurf – zum Projekt „ökologischer Ausbau Stadtbach und Hochwasserschutz Steinerne Gasse“ zur Kenntnis. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt die Planungen fortzusetzen, und dazu das Planungsbüro AquaSoli für die Leistungsphasen 3 und 4, Entwurfsplanung und Geneh- migungsplanung, zu beauftragen. Abschluss einer Amtshilfevereinbarung mit dem Landkreis BGL zur Satzung des Landkrei- ses BGL über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Die Stadt Laufen ist Einverstanden mit dem Abschluss der vorliegenden Amtshilfevereinba- rung mit dem Landkreis Berchtesgadener Land zur Satzung des Landkreises zu Bürgerbe- gehren und Bürgerentscheid (LKr-BBS). Antrag der Fraktion Freie Wähler Laufen bezüglich Geländer / Zaun am Abtsdorfer See Bgm. und Verwaltung werden beauftragt laufend zu beobachten und zu verfolgen ob Än- derungs- und Verbesserungsmöglichkeiten insbesondere in Hinblick auf die Ästhetik des Gitters am Steg und der Ufermauer möglich sind und eine gefälligere Lösung umgesetzt werden kann. Der Stadtrat ist umgehend zu informieren und einzubinden. Bodendenkmalfunde im Baugebiet Niedervillern - Klärung des Verbleibs Die Stadt Laufen beschließt, die im Gewerbegebiet Niedervillern gefundenen und aus- gegrabenen archäologischen Funde, Az. des BLfD M-2016-1919-2_0, in eine geeignete Sammlung, bevorzugt die Archäologische Staatssammlung München, gem. dem vorgeleg- ten Vertragsentwurf zu schenken. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, die vertraglichen Regelungen zum Ab- schluss zu bringen. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Stadtfeld II“ für das ehemalige Feuerwehrge- lände – Aufstellungsbeschluss Die Stadt Laufen fasst den Aufstellungsbeschluss, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Stadtfeld II“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB im beschleu- nigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Für diesen Änderungsbereich wird ein von der Stellplatzsatzung der Stadt Laufen abwei- chender Stellplatzschlüssel von 1,3 Stellplätzen je Wohneinheit festgesetzt, wobei die An- zahl der Besucherstellplätze definiert wird.
Einsendungen 15 Alle meine Apps. Kommunikation & Zusammenarbeit. Der Austausch untereinander hat sich verändert, die Zusammenarbeit auch. Die Digitali- sierung bietet in diesen Bereichen viele neue Anwendungen. Doch nicht jede App ist für Berufs- wie Privatleben gleichermaßen geeignet. Neben der Kommunikation ist Zusam- menarbeit ein Thema: auch dafür gibt es einige hilfreiche Programme. Wir lernen Apps kennen, die von Nutzen sind. Wir setzen uns damit auseinander, welches Kommunikati- onsmittel wofür geeignet ist, welche Regeln für die Sprache gelten und betrachten die Verhaltensregeln. Das Verfassen von E-Mails ist ebenso Thema wie Soziale Medien. Auch der Datentransfer ist Bestandteil dieses Moduls. Voraussetzung für die Teilnahme: Basis- kenntnisse Bedienung Tablet / Smartphone, Deutsch B2. Für jede Teilnehmerin steht ein Tablet zur Verfügung. Dieses Angebot Gefördert von: richtet sich ausschließlich an Frauen, die im Erwerbsleben stehen oder Arbeit suchen. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung ist erforderlich! Termin: Montag, 15. November 2021, 9 - 16 Uhr Veranstaltungsort: Sozial Netzwerk Oberndorf, Salzburger Straße 73, A-5110 Oberndorf Info & Anmeldung: Alina Kugler, a.kugler@frau-und-arbeit.at, T 0664 196 50 94 Reifezeit In geduldigem Boden wurzelt der Rebstock farbtrunken die gescheitelten Hänge stille Tage der Glut, der Vollendung. In den kühleren Nächten steigen die Sterne herab, zu kosten die reifenden Trauben. Alles keltert die Zeit, alle formt sie! Die Stunden werden zu Wein. Johann Bernauer, Laufen
Liebe LBV-Freunde, Mitglieder und Interessierte, wir verkünden mit großer Freude: „AUSGEFLOGEN“ - Bavaria und Wally sind nun flügge! • Genau vier Wochen nachdem in Kooperation mit dem Nationalpark Berchtesgaden im Klausbachtal über 100 Jahre nach ihrer Ausrottung in Deutschland die ersten Bartgeier ausgewildert wurden, ist das junge Bartgeier-Weibchen Bavaria erstmals am 08.Juli ausgeflogen. • Am 12. Juli folgte ihr im Alter von exakt 121 Tagen die etwas jüngere Wally und ist erstaunlich elegant zum Jungfernflug aus der Auswilderungsnische gestartet. Bartgeierdame Bavaria kurz nach Wally im Moment des Ausflugs ihrem ersten Ausflug © R. Straub © D. Schuhwerk, LBV Bartgeierwebcam • Wer die beiden vor Ort mit fachkundiger Begleitung beim Fliegen beobachten möchte, ist herzlich zur LBV-Bartgeier-Exkursion eingeladen: immer Dienstag, 9.00 Uhr, Treffpunkt „Klausbach-Haus“ (Nationalparkinformationsstelle Hintersee), bitte eigenes Fernglas mitbringen Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter Bartgeier@lbv.de ! • Empfohlen wird auch der Besuch des Infostandes am Wanderweg zur Halsalm (Bartgeier-Themen-Weg im Nationalpark). Weitere Informationen & Live-Webcam unter www.lbv.de Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - KG Berchtesgadener Land - Mag. Toni Wegscheider (1. Vorsitzender) Am Köppelberg 8, 83471 Schönau am Königssee +++ Tel.: 08682/9559710 +++ E-Mail: berchtesgadener-land@lbv.de http://berchtesgadener-land.lbv.de +++ https://www.facebook.com/LBV.BerchtesgadenerLand/ +++ https://www.instagram.com/lbv_berchtesgadenerland/
Einsendungen 17 Weihnachten im Schuhkarton Die Stadtverwaltung Laufen beteiligt sich dieses Jahr erstmals an der weltweiten, huma- nitären Aktion "Weihnachten im Schuhkarton". Jedes Jahr beteiligen sich viele Menschen sehr persönlich und individuell an dieser Geschenkeaktion für notleidende Kinder, für die so ein Schuhkarton voll herrlicher Geschenke, Freude, Hoffnung und oft auch die Gewissheit geliebt zu sein, mit sich bringt. Berührend ist es dann auch, von Ein- zelschicksalen zu hören, wie nachhaltig le- bensverändernd sich Schuhkartons auf die beschenkten Kinder, die nur Not, Armut und Verlassenheit kennen, auswirken können. Der Weg der Schuhkartons ist beachtlich! Von den Spendern zu den Annahmestellen, zum Zwischenlager, zu den Speditionen, in die Empfängerländer, umgeladen auf Kleinbus- se, Pferdefuhrwerke oder -schlitten, zu Waisenhäusern, Schulen, Kindergärten, Pfarren, Gemeindehäusern - und endlich in die Hände der Kinder, die sie erwartungsvoll und stau- nend, oft auch ungläubig, dass sie ein Geschenk erhalten, auszupacken beginnen. Flyer mit Packanleitungen liegen in unserem Haus, aber auch in vielen Geschäften unserer Stadt auf. Die Schuhkartons können zwischen 08. und 15. November abgegeben werden. Abgabestellen: Rathaus Laufen, Rathausplatz 1 Weltladen, Rupertusplatz 1 Salzach Apotheke, Goethestraße 29 Biohof Lecker, Niederheining VHS Rupertiwinkel Anmeldungen sind jederzeit online möglich unter: www.vhs-rupertiwinkel.de Unsere Ansprechpartnerinnen vor Ort sind persönlich für Sie da: Brigitte Böhm und Karin Speigl, Rottmayrstraße 16, 83410 Laufen Tel. 08682 1492, Email: laufen@vhs-rupertiwinkel.de
18 Umwelt Informationen aus der Biosphärenregion BGL Biosphären-Bauhoftraining - Vielfalt der heimischen Wildbienen erhalten Der Wildbienenexperte Dr. Stefan Dötterl von der Universität Salzburg informierte beim vergangenen Biosphären-Bauhoftrai- ning, das in Kooperation mit dem Blühpakt Bayern veranstaltet wurde, sehr praxisnah über die Vielfalt der Wildbienen, wie man Wildbienen erkennen kann und worauf bei der Pflege von kommunalen Blühflächen geachtet werden sollte. Klar ist, dass Wild- bienen eine mindestens ebenso große Rolle bei der Bestäubung von Obst und Gemüse spielen, wie die klassische Honigbiene. Fast zwei Drittel der Wildbienen nisten im Boden, offene Stellen erleichtern ihnen den Nestbau; Daher hat es sich die Verwaltungsstelle der © Biosphärenregion Berchtesgadener Land Biosphärenregion zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit verschiedenen regionalen Partnern artenreiche Lebensräume u.a. für Wildbienen zu erhalten und zu schaffen. Die Garten-Wollbiene ist eine der Wildbie- nenarten, die im Berchtesgadener Land ihr Zuhause haben. Insgesamt kann man in der Region mehr als 200 verschiedene Wildbie- nenarten finden, deutschlandweit sind es rund 550. Regionale Wertschöpfung stärken: Seit Sommer In den letzten Jahren haben die Aktivitäten 2019 gibt es den Bio-Braugerste Erzeugerkreis in der in den Kommunen zugenommen, um viel- Biosphärenregion. Die Bio-Landwirte und Bio-Land- fältige Strukturen für Insekten zu schaffen. wirtinnen bauen seitdem heimische Winter- und Als Gastgeber für diesen sehr informativen Sommergerste an, welche die Privatbrauerei M.C. Trainingstag lud die Gemeinde Saaldorf-Sur- Wieninger in ihren HOAMAT-Bieren verarbeitet. heim auf die neu gestaltete Wildbienenflä- Diese Biere wurden im Frühjahr dieses Jahres neben che im Gewerbegebiet Helfau ein. Auf der dem Biosphären-Eis von Luca Rizzardini aus Laufen Fläche wurden neben einer Blühwiese und als erste Biosphären-Produkte ausgezeichnet. Weite- einem Obstbaumanger auch zahlreiche re Anbauer und Anbauerinnen für die Bio-Braugerste weitere Elemente wie offene Bodenstellen, und regionales Bio-Getreide werden gesucht. Trockensteinmauern und Totholzelemente Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Karin für Wildbienen und andere Insekten Heinrich unter Tel: 08654 30946 16 oder per Mail an integriert. » karin.heinrich@reg-ob.bayern.de
Umwelt 19 » Ein ganz wichtiger Teil des Trainingstages war der Austausch der Praktiker unterein- ander. Artenreiche Lebensräume zu gestalten benötigt nämlich neben dem nötigen Wissen auch viel an Erfahrung und Geduld. In Kooperation mit der Stadt Laufen gestaltet und untersucht die Biosphärenregion derzeit eine Blühwiese an der Goethestraße. Weitere Aktionen und Veranstaltungen hierzu sind ab diesem Herbst geplant. Wir werden Sie dazu informieren. Biosphärentipp: Mikroplastik vermeiden Immer wieder wird in den Nachrichten von stark verschmutzten Gewässern in Entwick- lungsländern und großen Plastikstrudeln in den Weltmeeren berichtet. Doch auch die deutschen Gewässer sind zum Großteil in einem bedenklichen Zustand. So hat erst vor Kurzem eine Schülerin aus Bad Reichenhall im Rahmen eines Projekts Mikroplastik in zwei Seen der Region nachweisen können. Auch wenn Kosmetika nicht zu den Hauptverursachern von Mikroplastik zählen, ist es den- noch sinnvoll, sich beim Kauf von Duschgel und Co. für Produkte zu entscheiden, die frei davon sind. Eine weitaus größere Mikroplastik-Quelle als Kosmetikprodukte sind jedoch synthetische Textilien. So werden bei jedem Waschgang von Funktionswäsche wie Sport- kleidung oder Fleece-Pullover kleine Mikroplastikpartikel in das Abwasser gespült. Da sie in der Kläranlage nicht herausgefiltert werden können, gelangen sie bis in unsere Bäche, Flüsse und Seen. Wer nicht auf synthetische Textilien verzichten möchte, hat die Möglichkeit, mit einem speziellen Waschbeutel das Mikroplastik aufzufangen, um es im Mülleimer zu entsorgen. So kann man ver- hindern, dass auf diesem Wege Mikroplas- tik in unsere Gewässer gelangt. Die größte Eintragsquelle von Mikroplastik ist in Deutschland jedoch der immense Ab- rieb von Autoreifen, Asphalt und Fahrbahn- markierungen. Deshalb sollte man, wo es möglich ist, das Autofahren reduzieren. Nützliche Tipps, wie man außerdem selbst vermeiden kann, dass weitere problemati- sche Stoffe in das Wasser gelangen, stehen Spezielle Waschbeutel fangen Mikroplastik von unter www.brbgl.de als kleines Video im synthetischen Textilien in der Waschmaschine auf. FÖJ-Vlog zur Verfügung. (© Guppyfriend)
Umwelt 21 Veranstaltungen der Biosphärenregion Von Schatzbewahrern - Alte Obst- und Getreidesorten neu entdeckt Kennen Sie den Berleis, den Laufener Landweizen oder den Berchtesgadener Vogel? Be- geben Sie sich mit uns auf eine Reise zu alten, für unsere Region typischen Obst- und Ge- treidesorten. Diese kennenzulernen, zu vermehren und vor allem zu erhalten ist das Ziel verschiedener Projekte des Naturschutzfonds Bayern und nicht zuletzt des Biosphären-Ge- treidegartens in der Gemeinde Saaldorf-Surheim. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der VHS Rupertiwinkel statt. Referenten sind Garten-Kreisfachberater Josef Stein und Karin Heinrich von der Biosphärenregion. Datum: 09.11.2021, 18:30 – 20 Uhr Ort: Mittelschule Freilassing; Martin-Luther-Str. 4, Aula (1. OG) Anmeldung über die VHS Rupertiwinkel unter www.vhs-rupertiwinkel.de Plastik ist überall… … in den Weltmeeren, in zahllosen Produkten, in unserem Zuhause und sogar in unseren Körpern. Wie es so weit gekommen ist, welches die wesentlichen Probleme sind und was dagegen getan werden kann, erfahren Sie in diesem Vortrag von Alexandra Caterbow. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Datum: 23.11.2021, 19:00 – 20:30 Uhr Ort: Digital Anmeldung bei der Verwaltungsstelle der Biosphärenregion unter 08654/30946-10 bzw. per E-Mail an martina.doetterl@reg-ob.bayern.de Die landesweite Initiative NATÜRLICH BAYERN In der Initiative „NATÜRLICH BAYERN – insektenreiche Lebensräume“ des Deutschen Ver- bands für Landschaftspflege engagieren sich 30 Landschaftspflegeverbände über fünf Jah- re in jeweils zweijährigen Projekten für mehr Insektenvielfalt in bayerischen Kommunen. NATÜRLICH BAYERN wird vom Bayerischen Umweltministerium mit 3 Millionen Euro geför- dert und ist Teil des Blühpakts Bayern. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege ist der Dachverband der 65 Landschaftspflegeorganisationen in Bayern. Pascal Marin, Projektleiter Landschaftspflegeverband Biosphärenregion BGL, Moosweg 3, 83416 Saaldorf-Surheim, Tel: 08654 / 1299136, E-Mail: p.marin@lpv-bgl.de Dr. Martin Sommer, Projektmanager, Deutscher Verband für Landschaftspflege, Promenade 9, 91522 Ansbach, Tel: 0981/180099-17, E-Mail: m.sommer@lpv.de
22 Umwelt Landesweite Initiative NATÜRLICH BAYERN: Landschaftspflegeverband Biosphärenregion BGL e.V. im zweiten Projektjahr Das Berchtesgadener Land geht mit gutem Beispiel voran und schafft neue blütenreiche Lebensräume für die Insektenvielfalt Landkreis Berchtesgadener Land - Durch das Projekt „KONEKT – blühendes Netzwerk Berchtesgadener Land“ des Landschaftspflegeverbands Biosphärenregion Berchtesgade- ner Land e.V. (LPV BGL) werden verbrachte artenreiche Wiesen erstgepflegt und Flächen neu angelegt. Das Ziel im Projekt ist die Erhaltung und Entwicklung artenreicher Grün- landstandorte. Diese bieten der heimischen Insektenwelt Lebensraum und Nahrung, sind jedoch bereits selten geworden und. Es werden Mähgut und Naturwiesensamen aus der Region auf Flächen im Landkreis ausgebracht, um so neue blühende Wiesen und Säume als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten zu schaffen. Im ersten Projektjahr konnten bereits über 20 Beratungen mit Gemeinden und Privat- personen unter gegebenen Umständen stattfinden. „Die Anzahl der Anfragen zeigt, dass das Projekt im Landkreis zum richtigen Zeitpunkt gestartet ist. Viele Eigentümer machen sich aufgrund der Berichte über den Verlust der Biodiversität zunehmend Gedanken, was sie selbst leisten können und hier ist eine Aufwertung von Wiesen und Zwickerlflächen ein guter Start“ berichtet der Projektleiter des LPV Pascal Marin. Aus vielen der Anfragen lassen sich auch direkt projektbezogene Maßnahmen ableiten. „Hier sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Bauhöfen sowie den Landwirten im Berchtesgadener Land angewiesen, welche die Planungen dann praktisch umsetzen. Diese Zusammenar- beit garantiert vor Ort einen sinnvollen Artenschutz, wenn die Flächen weiter ent- sprechend bewirtschaftet sind“ ergänzt der Projektleiter. Durch die Beratung im Projekt stellten die Die gefährdete Art der Knautien Sandbiene (Andrena Kommunen auf bisher rund 2ha Kommuna- hattorfiana) konnte durch das Projekt erstmals auf ler Fläche die Pflege um, in den meisten Fäl- der Hochbehälterfläche nachgewiesen werden. Die- len von mehrmaligem mulchen auf Mahd se Art ernährt sich oligolektisch. Das bedeutet, dass mit Abfuhr des Mahdguts. An einem ehe- nur der Pollen spezieller Pflanzenarten als Nahrung maligen Hochbehälter der Stadt Freilassing infrage kommen. Im Fall hier die Knautie und nahe wurde im Projekt die Pflege wiederauf- verwandte wie die Taubenskabiose genommen und angepasst. »
Umwelt 23 » Die zum Teil verbrachte und verbusch- te Fläche musste vergangenen Winter aufwändig erstgepflegt werden. Das be- deutet, dass ein großer Teil der Fläche von Gebüschen und Brombeeren befreit, die Wiese gemäht und der Altgrasfilz entfernt wurde, was der Artenvielfalt vor Ort zugu- tekommt. Hier konnte in diesem Jahr ein regelrechtes Blütenmeer mit Raritäten wie dem Frühlingsenzian oder blutroter Som- merwurz beobachtet werden. Besonders erfreulich ist die große Anzahl an Schmet- terlingen und Wildbienen von denen 2 Ar- ten sogar auf der roten Liste gefährdeter Ar- ten auftauchen. Für diese Arten wird durch die entsprechende Pflege der Lebensraum verbessert und erhalten. Sepp Stangassinger, Vorsitzender Obst- und Garten- bauverein Bischofswiesen und Flächenreferent des In Bischofswiesen konnte mit einer Mahd- Gemeinderats, bei der Übertragung des Mahdguts gutübertragung eine Möglichkeit der Auf- der Spenderfläche auf die Empfängerfläche an der wertung durchgeführt werden. Hier wird Loipler Brücke. von einer artenreichen Spenderfläche das Mahdgut frisch auf die Empfängerfläche übertragen, wo dieses trocknen kann und die Sa- men ausfallen. Bei der Durchführung konnte ein gutes Zusammenspiel aus Landwirten und engagierten Freiwilligen des Obst- und Gartenbauvereins sowie den Bienenfreunden un- term Watzmann die Arbeit schnell erledigen. Die bestehende Fläche des Obstgartens wur- de um 500 m2 erweitert und zusätzliche 2500m² konnten in der Pflege umgestellt werden. Zudem wurden in Anger, Teisendorf, Freilassing, Bischofswiesen, Laufen bereits neue Flä- chen angelegt, welche sich die nächsten Jahre zu artenreichen Wiesen entwickeln sollen. Verwendet wurde ausschließlich zertifiziertes Saatgut oder die Biosphären-Wiesensamen, die in Kooperation mit der Verwaltungsstelle Biosphärenregion Berchtesgadener Land im Landkreis gewonnen werden. So kann jede neue Fläche einen kleinen Beitrag gegen den Artenschwund leisten, damit die Biotopvernetzung durch viele kleine Trittsteinhabitate verbessert wird. Falls Sie Inter- esse am Projekt haben, melden Sie sich gerne bei uns oder informieren Sie sich im Internet unter www.lpv-bgl.de und www.natuerlichbayern.de
24 Umwelt Elektro-Bürgerauto - NEU: Opel Corsa E von Mer Die Ladestation und der Stellplatz befinden Kosten für das Elektro-Bürgerauto sich in der Tiefgarage am Rathausplatz. einmalige Anmeldegebühr: 10,- € je Stunde: 6,99 € Reichweite: ca. 330 km je Tag: 45,- € Leistung: 100 kW (136 PS) je Folgetag: 42,- € Sitzplätze: 5 je Woche: 215,- € Der Buchungspreis des Elektro-Bürgerautos beinhaltet Service, Versicherung (Selbstbehalt 1.000,- €, durch zusätzliche Gebühr von 10,- € auf 300,- € Selbstbehalt verringerbar), Rei- fen und kostenloses Laden an jeder Mer-Ladestation. Einen Überblick über die Mer-La- destationen im Umkreis erhalten Sie unter https://chargeportal.de.mer.eco/findCharger Einfach und komfortabel loslegen! 1. Einfache Anmeldung unter https://drive.de.mer.eco 2. Nach der Anmeldung bei Mer erhalten Sie eine automatische E-Mail mit Login-Daten und einem angehängten Kundenvertrag. Diesen Vertrag müssen Sie zuhause ausdrucken, unterschreiben und mit einem gültigen Führerschein zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Laufen (1. Stock, Zimmer 1.02) vorlegen. 3. Anschließend händigt Ihnen die Stadt Laufen eine Kundenkarte zur Öffnung und Schlie- ßung des Fahrzeugs aus. 4. Die Buchung / Reservierung des Autos ist online über https://drive.de.mer.eco oder die Hotline +49 800 392534624 vorzunehmen. 5. Nun können Sie auch schon losstarten. Das Elektro-Bürgerauto steht in der Tiefgarage am Rathausplatz bereit. Sie erhalten vor der ersten Fahrt selbstverständlich eine ausführliche Einweisung zur Benutzung des Elektro-Bürgerautos von den Ansprechpartnern der Stadt Laufen. Ansprechpartner im Rathaus: Informationen zum Kooperationspartner: Stadt Laufen, Rathausplatz 1 Mer Germany GmbH Büro Bürgermeister / Geschäftsleiter 1. OG Technologiecampus 1 Herr Reiter oder Herr Thanbichler D-94244 Teisnach Frau Passinger oder Frau Schauer Telefon: +49 9923 80108-310 Telefon: +49 (0) 8682 8987 - 11 Hotline: +49 800 392534624 E-Mail: info@stadtlaufen.de Internet: https://de.mer.eco
Umwelt 25 Laufen tut was für Radfahrer und Pendler Neue überdachte Fahrradabstellanlage und E-Bike-Ladestation am Bahnhof Laufen Seit Mitte August 2021 gibt es neben den 12 bereits bestehenden weitere 27 neue überdachte Fahrrad-Abstellplätze am Bahn- hof Laufen. Diese Maßnahme geht auf eine Anregung eines Mitarbeiters der Straßen- verkehrsbehörde im LRA BGL zurück, die von der Stadtverwaltung aufgegriffen und umgesetzt wurde. Dafür wurde zunächst ein Zuschuss bei der Regierung von Oberbayern aus dem Topf des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) beantragt, der schließ- lich auch bewilligt wurde. Anschließend konnten dann noch Bundesmittel aus der Natio- nalen Klimaschutzinitiative, der sog. „Bike + Ride – Offensive“ abgerufen werden. Hierbei musste auch ein Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG über die unentgeltliche Grund- stücksnutzung abgeschlossen werden. So dauerte es insgesamt etwa 2 Jahre, bis das Pro- jekt verwirklicht werden konnte. Die Finanzierung sieht folgendermaßen aus: Zuschuss Freistaat aus GVFG-Mitteln: 11.950,00 € Zuschuss Bund aus Bike + Ride – Offensive: 17.456,00 € Eigenmittel der Stadt Laufen: 8.364,81 € Gesamtkosten: 37.770,81 € Im Zuge dieser Maßnahme hat die Stadtverwaltung auch gleich selbst eine weitere Ini- tiative ergriffen und eine Ladestation für Elektro-Fahrräder aufgestellt: Klappe auf, Akku rein, das Ladekabel anstecken, Pfandmünze einwerfen und Türchen zu. Sechs solcher E-Bi- ke-Ladestationen hat die Stadt Laufen nun an der Außenwand des Bahnhofgebäudes an- gebracht. Drei solcher Ladestationen stehen seit Herbst 2018 bereits neben den Radständern vor dem Stadtarchiv, gleich beim Rathaus. Seit dem Frühjahr 2019 hat die Stadtverwaltung ein eigenes Elektro- fahrrad, das die Mitarbeiter für Außentermine im Stadtgebiet nut- zen. Die Stadt übernimmt auch die Energiekosten für den Ladevor- gang an allen Ladestationen. Der Stromverbrauch dafür ist gering. Den Elektroanschluss an der Außenfassade hatte man bereits mit dem Bau der Toilettenanlage im Gebäude vor gut einem Jahr vor- gesehen. Diese Ladestation schlug mit 4.000,00 € zu Buche.
26 Energienutzung Energieeffizienter Garten: Strom und Geld sparen Nachhaltiges Gärtnern beginnt mit einer großen Artenvielfalt und dem Schutz der Natur durch den Verzicht auf Giftstoffe. Ebenso wichtig ist der sparsame Einsatz von Ressour- cen. Wie der eigene Garten energieeffizient wird, erklärt die Energieberatung der Ener- gieagentur Südostbayern und der Verbraucherzentrale Bayern. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Licht und elektrische Geräte in ihren Gärten wohlüberlegt einsetzen. Denn das nächtliche Beleuchten von Bäumen, Wasserläufen oder Blumenrabatten verursacht nicht nur dem Stromzähler unruhige Nächte. Auch Insekten und Vögel leiden zunehmend unter der Lichtverschmutzung. Wer den eigenen Garten trotzdem beleuchten möchte, tut dies am besten nur punktuell und bei Bedarf. Elektri- sche Helfer machen die Gartenarbeit komfortabler. Kaum scheint die Sonne, rattert und brummt es durch die gesamte Nachbarschaft. Manche Elektrogeräte haben jedoch nur einen eingeschränkten Nutzen und belegen viel Platz im Gartenhäuschen. Der Griff zu ma- nuell betriebenen Geräten trainiert nicht nur die eigenen Muskeln, sondern spart auch Strom. Zudem sind Handgeräte meist robuster und günstiger in der Anschaffung. Kosten- intensive elektrische Geräte, die nur selten zum Einsatz kommen, können gemeinschaftlich mit Gartennachbarn genutzt oder im Handel ausgeliehen werden. Das spart Ressourcen bei der Herstellung der Geräte. Heizpilze und Wärmestrahler sind Klimakiller Dank Heizpilzen und Wärmestrahlern lassen sich auch kühlere Herbsttage im Garten ge- nießen. Leider erwärmen die künstlichen Wärmequellen in erster Linie die Umgebung und geben dabei viel Energie ungenutzt in die Umwelt ab. Während gasbetriebene Heizstrahler große Mengen CO2 freisetzen, sind elektrische Wärmestrahler echte Stromfresser. Jacken und warme Wolldecken sorgen genauso gut für gemütliche Abendstunden im Garten. Viele Gartengeräte wie Lampen, Pumpen oder Wasserspiele laufen im Dauerbetrieb. Sie können auch mit einem Solarpanel betrieben werden. Ein integrierter Akku verlängert die Betriebszeit. Gartennutzer sollten besonderes Augenmerk auf den Standort legen, um das Beschatten des Solarmoduls möglichst zu vermeiden. Ist in Gartenlauben oder Wochen- endhäusern kein Netzanschluss vorhanden, bieten sich sogenannte Insellösungen an. Sie vereinen Solarmodule mit einem einer Autobatterie ähnlichem Akku und einem Ladereg- ler. Die Sonnenenergie wird gespeichert und kann Geräte mit 12 Volt Gleichspannung wie Lampen oder Radios betreiben. Mehr Informationen zu den Themen Nachhaltigkeit, Klima und erneuerbare Energien bie- tet die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der Verbraucherzen- trale Bayern. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Energie. Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. »
Energienutzung 27 » Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-70 39 oder per Email unter info@energieagentur-suedost.bayern. Weitere Informationen unter www.energieagentur-suedost.bayern oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Telefonische Energieberatung: immer mittwochs und jeden 1. Donnerstag sowie jeden 2. Mittwoch im Monat Post-EEG-Photovoltaikanlagen Die Stadt Laufen ist Mitglied beim Regionalwerk Chiem gau-Rupertiwinkel. Das von insgesamt 16 Kommunen ge- gründete gemeinsame Kommunalunternehmen hat die Aufgabe, sich unter anderem, um Fragen rund um das The- ma Energieversorgung und Energiezukunft, speziell für die Mitgliedsgemeinden, zu küm- mern. Nähere Informationen sind der Internetseite www.r-cr.de zu entnehmen. Aktuell wird an Möglichkeiten für die Nachnutzung von „Post-EEG-Photovoltaikanlagen“ (Anlagen, die vom Ende des Energieeinspeisegesetzes betroffen sind) gearbeitet, um diese Energiemengen auch künftig Stromkunden bereitstellen zu können. Alle Anlagenbetreiber, deren Anlagenstandort sich in unserer Stadt Laufen befindet und die sich für eine Nach- nutzung interessieren, können ihre Anlage mit genauem Standort, Alter, Leistungsdaten, usw. ab sofort per E-Mail an das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel gKU (info@r-cr.de) melden. Eine Rückmeldung erfolgt nach Fertigstellung der verschiedenen Nachnutzungs- optionen Zug um Zug ab Oktober 2021. Kostenlose Energieberatung im Rathaus der Stadt Laufen, Zimmer 3.07, Rathausplatz 1, D-83410 Laufen, jeden 4. Donnerstag im Monat (außer August) von 14:00 bis 18:00 Uhr. Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-7039. Energieagentur Südostbayern GmbH Maximilianstraße 33, 83278 Traunstein Telefon: 0861 58-7038, Fax: 0861 58-97038 E-Mail: info@energieagentur-suedost.bayern Internet: www.energieagentur-suedost.bayern
Sie können auch lesen