46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD

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46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
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                                                                           www.oberstenfeld.de
                                                                    diese ausgabe erscheint auch
                                                                    online unter www.eblaettle.de

               Einladung zur Gedenkfeier
                         zum

     Volkstrauertag 2019
                       am 17. november 2019
                     auf dem Friedhof in gronau
                           um 11.15 uhr
                      am sonntag, den 17. november 2019 laden wir unsere
                      Mitbürgerinnen und Mitbürger zur gemeinsamen Gedenk-
                      feier um 11.15 uhr auf dem Friedhof in gronau ein.
                      Gemeinsam wollen wir den Opfern von Krieg und Gewalt
                      gedenken, aber auch mahnen und uns daran erinnern, dass
                      das leben in frieden kostbar ist. neben der ansprache von
                      bürgermeister Markus Kleemann wirkt der Musikverein
                      Oberstenfeld e. v. an der Gestaltung der Gedenkfeier mit.
 Im nachgang an die Gedenkfeier gibt es die Möglichkeit zum Gedankenaustausch
 im evangelischen Gemeindehaus in Gronau.
 Wir bitten um beachtung, dass es in diesem Jahr aufgrund keiner nachfrage in den
 vorjahren kein fahrdienst mehr geben wird.

Mitteilungsblatt für Oberstenfeld, GrOnau und PrevOrst
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                                   2

wichtige inForMationen und servicenuMMern

geMeindeverwaltung oberstenFeld                                       Medizinische notFallversorgung:
Großbottwarer straße 20                                               allgemeinärzte:
71720 Oberstenfeld                                                    Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12                   116 117
Telefon 07062 / 261-0                                                 Öffnungszeiten:
Telefax  07062 / 261-13                                               Montag - donnerstag:                        18 bis 7 uhr folgetag
e-Mail   info@oberstenfeld.de                                         Freitag - Montag:                      16 bis 7 Uhr durchgehend
Internet www.oberstenfeld.de                                          feiertage:                                          durchgehend
                                                                      Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1              116 117
ÖFFnungszeiten:                                                       Öffnungszeiten:
das bürgerbüro im rathaus Oberstenfeld ist zu den                     Montag, dienstag, donnerstag:               18 bis 8 uhr folgetag
folgenden Zeiten für sie da:                                          Mittwoch:                                   13 bis 8 Uhr Folgetag
Montag        9 - 12.30 Uhr                                           Freitag:                                    16 bis 8 Uhr Folgetag
Dienstag      8 - 12.30 Uhr und 14 - 19 Uhr                           samstag, sonntag und feiertags:              8 bis 8 uhr folgetag
Mittwoch      8 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr                              Kinderärztlicher notfalldienst: 01806 / 071310
Freitag       8 - 12.30 Uhr                                           Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4
die anderen bereiche des rathauses sind zu den                        Öffnungszeiten:
folgenden sprechzeiten für sie da:                                    Montag - freitag:                            18 bis 8 uhr folgetag
Montag        9 - 12 uhr                                              samstag, sonntag und feiertag:                8 bis 8 uhr folgetag
Dienstag      8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr                              notfallpraxis Kinder, Kinderklinik Heilbronn,
Mittwoch      8 - 12 uhr                                              Gesundbrunnen 20-26
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr                                 Montag - freitag:                                     19 bis 22 uhr
Freitag       8 - 12.30 Uhr                                           samstag, sonntag und feiertag:                         8 bis 22 uhr
ein tipp: Wenn sie das Gespräch mit bürgermeister Markus Klee-        hals-, nasen- und ohrenheilkunde, Kopf- und halschirurgie:
mann oder einem der amtsleiter des rathauses suchen oder              notfalldienst: 01805 / 120112
wenn sie schon im vorfeld wissen, dass sie für Ihr anliegen etwas     Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37
Zeit benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen          eine telefonische anmeldung ist nicht erforderlich.
Gesprächstermin zu vereinbaren.                                       SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
sprechzeiten ortsvorsteher:                                           samstag, sonntag und feiertag                        10 - 20 uhr
eberhard Wolf             e-Mail: Ortsvorsteher@oberstenfeld.de       zahnärzte:
Altes Rathaus Gronau      1. und 3. Montag im Monat                   Notfallnummer                                       0711 7877733
                          17.30 Uhr bis 18 Uhr
Dorfhaus Prevorst         1. und 3. Montag im Monat                   apotheken:
                          18.30 Uhr bis 19 Uhr                        samstag, 16.11.2019
wichtige teleFonnuMMern:                                              Brunnen-Apotheke-Erdmannhausen, Kirchstr. 3,
                                                                      Erdmannhausen                                   07144 / 38408
notruf:
                                                                      Rosen-Apotheke-Talheim, Rathausplatz 34,
Polizei                                                         110
                                                                      Talheim                                         07133 / 98620
rettungsdienst und feuerwehr                                    112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                              116 117   sonntag, 17.11.2019
Krankentransport                                             19222    apotheke Murr, Mühlgasse 2,
(beachten sie hierbei, dass sie auch vom festnetz aus die Orts-       71711 Murr                                    07144 / 8889836
wahl der für Ihren Kreis zuständigen leitstelle vorwählen müssen.)    neckar-apotheke lauffen, Körnerstr. 5,
Polizeiposten Großbottwar                            07148 / 16250    Lauffen a.N                                    07133 / 960197
Polizeirevier Marbach                                 07144 / 9000    Samstagsdienst:      Samstag von 08:30 bis Sonntag 08:30 Uhr
wasserversorgung oberstenfeld:                                        Sonntagsdienst:       Sonntag: von 08:30 bis Montag 08:30 Uhr
Schadensmeldung                     2675-70, 0176 / 11126110 oder     Wechsel des Notdienstes auch am Feiertag 08:30 Uhr.
                                                   0176 / 11126109    telefonseelsorge heilbronn:
strom– und gasversorgung syna gmbh:                                   erreichbar unter                                    0800 1110111
Störungen im Stromnetz:                             0800 / 7962787
Störungen im Gasnetz:                               0800 / 7962427    ibb-stelle
straßenbeleuchtung syna gmbh:                                         informations-, beratung- und beschwerdestelle
Schadensmeldung          E-Mail: tma@syna.de oder 0800 / 7962787      für psychisch kranke Menschen und ihre angehörigen im land-
                                                                      kreis Ludwigsburg Tel. 07141 / 144-2355
vergiftungen:
Informationszentrale für vergiftungen,                                hilfetelefon gewalt gegen Frauen:
Universitätsklinikum Freiburg                         0761 / 19240    erreichbar unter                                    08000 116016
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                               3

                         20-jähriges dienstjubiläum von ulrike hieber
   am 1. november 2019 feierte frau ulrike Hieber ihr 20-jähri-
   ges dienstjubiläum bei der Gemeinde Oberstenfeld.
   die ausgebildete verwaltungsfachangestellte begann am
   1. november 1999 als sekretärin des Hauptamtsleiters der
   Gemeinde Oberstenfeld. Zum 1. Juli 2004 übernahm sie die
   vielfältigen aufgaben im sekretariat der lichtenbergschule.
   seitdem steht sie schülerinnen und schülern, lehrerinnen
   und lehrern sowie eltern bei allen kleineren und größeren
   fragen im schullalltag als zuverlässige ansprechpartnerin mit
   rat und tat zur seite.
   am vergangenen Mittwoch fand zu diesem anlass in der Gro-
   ßen Pause der schule eine kleine feierstunde statt.
   bürgermeister Markus Kleemann überreichte frau Hieber ein
   Präsent und bedankte sich für die gute und langjährige Zu-
   sammenarbeit.

 „Form & Farbe“                                                    urkundenverleihung des zertifikats
 - Kunstausstellung im stiftskeller                                     pluspunkt gesundheit
 bei der eröffnung der Kunstausstellung „form & farbe“ im          am vergangenen Montag wurde dem sKv Oberstenfeld er-
 stiftskeller betonte schirmherr bürgermeister Markus Klee-        neut das Zertifikat Pluspunkt Gesundheit des deutschen tur-
 mann, dass Kunst zwar eine starke form von Individualismus        ner bundes (dtb) durch frau bärbel vorrink, Präsidentin im
 sei, sie aber dennoch oftmals zur Gemeinschaft beitrage.          bereich freizeit-, fitness- und Gesundheitssport des turngau
 Die Ausstellung, welche nun seit 44 Jahren stattfindet, wird      neckar-enz, verliehen. diese auszeichnung bekommen ver-
 vom Kulturverein Oberes bottwartal e.v. und in Person vor         eine, welche über ein qualitativ besonders hochwertiges an-
 allem vom Maler, autor und bundesverdienstkreuzträger             gebot im Gesundheitssport verfügen und die vom dtb fest-
                                                                   gelegten Qualitätskriterien erfüllen. daher ist es besonders
 Hanns-Otto Oechsle organisiert.
                                                                   erfreulich, dass frau Martina berg, frau elvira scheffler und
 Mit mehr als 100 kunstinteressierten Gästen zum auftakt           frau silke Katkow für Ihre tätigkeit als übungsleiterinnen des
 der Kunstausstellung war das Interesse auch dieses Jahr sehr      sKv Oberstenfeld abteilung fitness & trends ausgezeichnet
 groß. dabei stellte Hanns-Otto Oechsle in seiner gewohnt          wurden.
 humorvollen art die zwölf ausstellenden Künstlerinnen und
                                                                   bürgermeister Markus Kleemann dankte ihnen und hob her-
 Künstler verschiedenster altersgruppen vor und lobte alle für     vor, dass ihr engagement und angebot nicht nur für unsere
 ihre tollen Ideen und Werke. diese reichten von skulpturen        bürgerinnen und bürger einen enormen Mehrwert bieten,
 und Gemälden, bis hin zu fotografien. für die musikalische        sondern auch nach außen ein positives aushängeschild der
 untermalung sorgten Joachim Keck und andreas delzemich.           Gemeinde Oberstenfeld sind. Machen sie bitte weiter so und
 der Gemeinde ist es sehr wichtig, dass durch solche veran-        bleiben sie weiterhin so engagiert im Gesundheitssport.
 staltungen die Kultur in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst
 gefördert wird und die bürgerinnen und bürger die Möglich-
 keit haben, örtliche Kunst auch vor Ort präsentiert zu bekom-
 men.

                                                                   v.l.: Bürgermeister Markus Kleemann; mit Blumen und Urkunden:
                                                                   Übungsleiterinnen Martina Berg, Elvira Scheffler und Silke Katkow;
                                                                   v.r.: 2. Vorsitzende des SKV Oberstenfeld Monika Skuppin, Präsiden-
                                                                   tin des Turngau Neckar-Enz Bärbel Vorrink.
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                                  4

 prevorster seniorinnen und senioren feiern über den wolken
          seniorenfeier der gemeinde oberstenfeld unter Mitwirkung der Kirchengemeinden
                           Während es unten im tal herbstlich          lies es sich nicht nehmen, über die aktuellen Projekte und ent-
                           nebelig und kalt war, lockten wär-          wicklungen zu berichten. so blickte er unter anderem zurück auf
                           mende sonnenstrahlen und blauer             die Kommunalwahl im Mai und die darauffolgende verabschie-
                           Himmel die seniorinnen und se-              dung des bisherigen Ortsvorstehers Karlheinz Massa und die
                           nioren in Prevorst aus dem Haus.            einsetzung des neuen Ortsvorstehers eberhard Wolf sowie die
                           sie machten sich auf den Weg zum            verleihung des bundesverdienstkreuzes an Herrn Hanns-Otto
                           herbstlich dekorierten dorfhaus, um         Oechsle. Weiter warf er einen blick auf die erfolgte sanierung
                           dort gemeinsam einen unterhaltsa-           des sanitärbereichs im Mineralfreibad Oberes bottwartal sowie
                           men nachmittag zu verbringen. die           die laufende sanierung des stiftsgebäudes. In bezug auf Prevorst
                           Gemeinde Oberstenfeld und Orts-             thematisierte er die erfolgreiche Weiterentwicklung des Kinder-
                           vorsteher eberhard Wolf luden unter         gartens Prevorst zu einem natur-erlebnis-Kindergarten, wodurch
                           Mitwirkung der Kirchengemeinden             der fortbestand des Kindergartens gesichert wurde, und die ge-
                           am sonntag, 10. november 2019 zur           plante entwicklung von bauflächen durch die neugestaltung des
                           jährlichen seniorenfeier ein.               Prevorster spielplatzes.
                           feierlich eröffnet wurde die diesjähri-
Herbstliche Dekoration
                           ge seniorenfeier durch die Klavierstü-
im Dorfhaus
                           cke „norwegischer tanz“ und „Jingle
bells“, gespielt von emely schieber. Passend zur Jahreszeit be-
gann der im september ins amt eingesetzte Ortsvorsteher eber-
hard Wolf seine begrüßung mit den Worten „Im nebel ruhet noch
die Welt, noch träumen Wald und Wiesen“ aus dem Gedicht
„septembermorgen“ von eduard Mörike. Zur seniorenfeier wur-
den 85 Personen aus Prevorst, die das 65. Lebensjahr beendet
haben, eingeladen. Ortsvorsteher eberhard Wolf begrüßte die
vielzähligen Gäste, die er herzlich zum gemeinsam feiern und
sich unterhalten einlud.

                                                                       Gespannt lauschten die Seniorinnen und Senioren dem Bericht von Bür-
                                                                       germeister Markus Kleemann
                                                                       bürgermeister Markus Kleemann bedankte sich bei allen beteilig-
                                                                       ten, die zum Gelingen der seniorenfeier beitrugen. ein besonde-
                                                                       rer dank galt dem Ortsvorsteher eberhard Wolf mit familie. Zum
                                                                       dank überreichte er ihm einen vitaminschub, eine Zusammen-
                                                                       stellung verschiedener fruchtsäfte.

Musikalische Begleitung durch den Chor der evangelischen Kirche
nach einer Kaffeepause mit feinem Kuchen stimmte der Chor der
evangelischen Kirche Gronau und Prevorst unter der leitung von
antje Henke das stück „die rose“ an.
Mit einem Zitat aus dem all-
tag begann bürgermeister
Markus Kleemann anschlie-
ßend seine rede und sorgte
für heiteres lachen. er berich-
tete von einem Geburtstags-
besuch, bei dem ihm erklärt
wurde, dass man doch erst                                              Bürgermeister Markus Kleemann bedankte sich bei Ortsvorsteher Eber-
alt sei, wenn der bürgermeis-                                          hard Wolf, der seine Feuertaufe mehr als bestanden hat.
ter beim Geburtstag vorbei-
kommt. bürgermeister Mar-                                              auf eine reise durch unsere schöne Heimat nahm bürgermeis-
kus Kleemann begrüßte die                                              ter Markus Kleemann anschließend alle Gäste mit. er präsentierte
seniorinnen und senioren                                               eine mit Musik untermalte bildershow über Oberstenfeld, Gronau
und stellte erfreut fest, dass                                         und Prevorst.
ältere Menschen heute so Bürgermeister Markus Kleemann be-             Zum gemeinsamen nachdenken regte anschließend Pastor Ingo
aktiv seien, wie nie. aktiv sein richtet über aktuelle Entwicklungen   blickle der evangelisch-methodistischen Kirche an. Mit der Gitar-
bedeute, sich gesellschaftlich                                         re begleitet wurden die lieder „freuet euch der schönen erde“
einzubringen und Interesse daran zu haben, was sich entwickelt         und „Ich singe dir mit Herz und Mund“ gesungen. Herr blickle
und verändert. Hierzu möchte er gerne einen beitrag leisten und        brachte eine sprichwortgeschichte zum Herbst mit. der Herbst
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                                    5

sei die Zeit des erntens, die Zeit,                                    fenkutschenrennen brachten zum abschluss ganz deutlich den
um vorräte anzulegen. doch                                             besonderen und großen Zusammenhalt im Ort und die wichtige
es werden nicht nur vorräte in                                         gemeinsame Geschichte zum ausdruck.
die Keller eingebracht. ein jeder                                      nach saitenwürstchen und Kartoffelsalat und vielen anregenden
Gast habe einen eigenen vor-                                           Gesprächen verabschiedete sich Ortsvorsteher eberhard Wolf mit
ratsschatz, ein jeder sei reich an                                     dankesworten von den Gästen. der Chor sang zum abschluss das
lebens- oder erfahrungsschät-                                          lied „lieber Gott, schick uns deine engel“. damit machten sich die
zen, die sich aus dem, was erlebt                                      seniorinnen und senioren zufrieden auf den Heimweg.
wurde, entwickeln. Gemeinsa-
mes feiern bedeute immer auch,
diese schätze mit bekannten Pastor Ingo Blickle regte zum ge-
und freunden auszutauschen.         meinsamen Nachdenken an
schwung und energie brachten anschließend die Kinderturn-
gruppen des ssv Prevorst unter der leitung von selina Prang und
Julia Wolf auf die bühne. Gemeinsam wurden Choreographien für
die lieder „Kuck mal diese biene da“, „Körperteil blues“ und „so ein
schöner tag“ präsentiert.
die von Ortsvorsteher eberhard Wolf gezeigten historischen fil-
me über die Grundschule in Prevorst und eines der ersten sei-          Energiegeladener Auftritt der Kinderturngruppen des SSV Prevorst
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
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46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                                           8

           Infos aus dem Rathaus                                                     Veranstaltungen

sperrung der großbottwarer straße anlässlich
des oberstenfelder weihnachtsmarktes 2019
die großbottwarer straße wird am samstag, 7. dezember
2019 von 12 uhr bis 22 uhr im bereich zwischen den gebäu-                                       29. Oberstenfelder Weihnachtsmarkt
den großbottwarer straße 1 und großbottwarer straße 47
(einschließlich Keltermarkt), sowie Forststraße bis Kreuzung                             Am Samstag, 7. Dezember 2019 findet im Ortskern in
Küfergasse für den fahrzeugverkehr voll gesperrt.                                               Oberstenfeld ab 15 Uhr der diesjährige
Gleichzeitig ist die einbahnstraßen-regelung in der Mühlgasse                                           Weihnachtsmarkt statt.
aufgehoben. damit ist eine Zufahrt zu den Parkplätzen beim Pfaf-                            Hierzu laden zahlreich weihnachtlich dekorierte
fengässle oder zum Gasthof „Ochsen“ ab 12 uhr über die Mühl-                             Marktstände und Geschäfte zum Bummel und Kaufen
gasse möglich.                                                                                                     ein.
die bushaltestelle am rathaus wird von samstag, 7. dezember
2019, 12 uhr bis zum sonntag, 8. dezember 2019, 8 uhr, in die
bahnhofstraße verlegt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und beachtung.

Mountainbiker
am 23. november 2019 findet die drückjagd des Hegeringes
                                                                                           Amtliche Bekanntmachungen
Hardtwald statt, welche auch über die offiziellen Mountainbike-
Trails führt – wir bitten Sie in der Zeit von 6.00 Uhr – 15.00 Uhr am             schutz der sonn- und Feiertage im november
23. November die Befahrung der Trails zu unterlassen.                             und dezember 2019
revierübergreifende drückjagd                                                     nach dem Gesetz über die sonn- und feiertage (feiertagsgesetz)
am samstag, 23. november 2019                                                     in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist folgendes zu be-
                                                                                  achten:
Im Hardtwald findet am Samstag, den 23. November 2019 vom
Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen Wald- bzw. land-                       1. an allen sonn- und Feiertagen des ganzen Jahres
kreisgrenze liegend, von 8 uhr bis 15 uhr eine revierübergreifen-                 verboten sind öffentlich bemerkbare arbeiten, die geeignet sind,
de drückjagd auf schwarzwild statt.                                               die ruhe des tages zu beeinträchtigen (ausnahmen: z. b. unauf-
es besteht dabei die Gefahr, dass schwarzwild und nachstellende                   schiebbare erntearbeiten, leichte arbeiten in Gärten). In der nähe
Jagdhunde die landesstraßen l 1115 und l 1118 sowie die Kreis-                    von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäu-
straßen K 1607 und K 1608 überqueren.                                             den sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den
Zur sicherheit des verkehrs wird im bereich des Waldes entlang                    Gottesdienst zu stören.
der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine entspre-                   Während des Hauptgottesdienstes (mit ausnahme des 1. Mai und
chende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h bzw. 70                           des 3. Oktober) sind verboten:
km/h, eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30                         • öffentlichen versammlungen unter freiem Himmel, aufzüge
km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen der Hardtwald-                       und umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst un-
kreuzung und der L1124 angeordnet.                                                  mittelbar zu stören;
die drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten teil                        • alle der unterhaltung dienenden öffentlichen veranstaltungen;
der gemarkung oberstenfeld (lichtenberg, eschach, hag-                            • öffentliche veranstaltungen und vergnügungen, zu denen öf-
stolz, bieversklinge sowie den bereich Krugeiche).                                  fentlich eingeladen oder für die eintrittsgeld erhoben wird.
die zufahrt zum parkplatz „Krugeiche“ sowie der parkplatz                         2. volkstrauertag (17. november 2019)
sind deshalb gesperrt.                                                            Öffentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von
bitte achten sie auf die angebrachten beschilderungen und Ge-                     vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu-
schwindigkeitsbeschränkungen. Wir bitten sie, sich während der                    men sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Waldgebieten auf-
                                                                                  3. buß- und bettag (20. november 2019)
zuhalten.
                                                                                  Öffentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von
vielen dank für Ihr verständnis.                                                  vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu-
                                                                                  men sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. In der Nähe von Kirchen
                                                                                  und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle
amtsblatt der gemeinde oberstenfeld                                               Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Hauptgottes-
Herausgeber: Gemeinde Oberstenfeld                                                dienst am vormittag und am abend zu stören.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil
der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048. www.nussbaum-medien.      4. totengedenktag (24. november 2019)
de. verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der sitzungsberichte   Öffentliche veranstaltungen in räumen mit schankbetrieb, die
der Gemeindeorgane, alle sonstigen Mitteilungen und veröffentlichungen der
Gemeinde: bürgermeister Markus Kleemann, Großbottwarer straße 20, 71720           über den schank- und speisebetrieb hinausgehen und sonstige
Oberstenfeld oder vertreter im amt.                                               öffentliche veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des
verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den anzeigenteil: Klaus      feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft
Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.Anzeigenannahme: wds@          oder Volksbildung dienen, sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
nussbaum-medien.de. einzelversand nur gegen bezahlung der vierteljährlich zu      Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 13 Uhr verboten. Öf-
entrichtenden abonnementgebühr.
vertrieb (abonnement und Zustellung): G.s. vertriebs GmbH,                        fentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von ver-
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,                  einen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen
e-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de                           sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten.
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                             9
5. heiliger abend (24. dezember 2019)                                davon entfallen auf der aktivseite unter
In der nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienen-         • immateriellen Vermögensgegenstände                 19.435,10 €
den Gebäuden sind ab 17 uhr alle Handlungen zu vermeiden, die        • Sachvermögen                                    3.153.086,67 €
geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.                           • Finanzvermögen                                    903.630,90 €
                                                                     • Abgrenzungsposten                                     186,09 €
6. erster weihnachtstag (25. dezember 2019)                          • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag)              0,00 €
Öffentliche sportveranstaltungen sind bis 11 uhr verboten. 7. sil-   • Gesamtbetrag auf der Aktivseite                 4.076.338,76 €
vester (31. Dezember 2019)In der Nähe von Kirchen und anderen        davon entfallen auf die passivseite unter
dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind von 18 uhr bis 21           • Basiskapital                                    1.858.424,42 €
uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Got-        • Rücklagen                                          48.471,00 €
tesdienst zu stören.                                                 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses                0,00 €
                                                                     • Sonderposten                                       24.761,19 €
                                                                     • Rückstellungen                                     16.461,00 €
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des                          • Verbindlichkeiten                               2.128.221,15 €
eigenbetriebs wasserversorgung oberstenfeld                          • Passive Abgrenzungsposten                               0,00 €
                                                                     gesamtbetrag auf der passivseite                 4.076.338,76 €
der Gemeinderat hat in seiner sitzung am 7. november 2019 den        3. die zustimmung zu den planabweichungen in der ergebnis-
Jahresabschluss 2018 des eigenbetriebs Wasserversorgung wie             und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2018
folgt festgestellt:
der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Oberstenfeld           4. die Finanzrechnung der investitionsmaßnahmen des
wird nach § 95 b abs. 1 GemO festgestellt.                              Jahresabschlusses 2018
                                                                     5. der beschluss über die Feststellung des Jahresabschlus-
die feststellung umfasst:
                                                                        ses 2018 ist dem landratsamt ludwigsburg als rechtsauf-
1. die aufgliederung des ergebnisses der                                sichtsbehörde nach § 95 b abs. 2 gemo vorzulegen. die
   haushaltsrechnung für das haushaltsjahr 2018.                        gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.
   diese wird wie folgt festgestellt:
                                                                     6. das ordentliche ergebnis des wirtschaftsjahrs 2018 in
gesamtergebnisrechnung:                                                höhe von 48.471,00 € wird den rücklagen zugeführt.
summe der ordentlichen erträge                     1.043.023,38 €
summe der ordentlichen aufwendungen                  994.552,38 €    der Jahresabschluss 2018 des eigenbetriebs Wasserversorgung
ordentliche ergebnis                                 48.471,00 €     Oberstenfeld liegt gemäß § 95 b abs. 2 Gemeindeordnung vom
                                                                     18. november 2019 bis einschließlich 27. november 2019 wäh-
außerordentliche erträge                                   0,00 €    rend der üblichen Öffnungszeiten auf dem rathaus, Großbottwa-
außerordentliche aufwendungen                              0,00 €    rer str. 20, Zimmer 75, öffentlich zur einsichtnahme aus.
sonderergebnis                                             0,00 €
gesamtergebnis                                       48.471,00 €     gez.
                                                                     Markus Kleemann bürgermeister
gesamtfinanzrechnung:
summe der einzahlungen
aus lfd. verwaltungstätigkeit                      925.160,51 €
                                                                     termine für „samstags-trauungen“
summe der auszahlungen                                               in oberstenfeld im Jahr 2020
aus lfd. verwaltungstätigkeit                      714.610,35 €
zahlungsmittelüberschuss/-bedarf                                     bereits frühzeitig beginnen Planungen für eine standesamt-
der ergebnisrechnung                              210.550,16 €       liche trauung, weshalb schon jetzt die termine für trauungen im
                                                                     nächsten Jahr veröffentlicht werden.
summe der einzahlungen aus Investitionstätigkeit         0,00 €
summe der auszahlungen aus Investitionstätigkeit 120.069,08 €        beim standesamt Oberstenfeld werden auch im Jahr 2020 erneut
saldo aus investitionstätigkeit                  -120.069,08 €       trauungen an einem samstag in den Monaten Mai, Juni und Juli
                                                                     angeboten.
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf              90.481,08 €
                                                                     folgende termine sind für die “samstags-trauungen” vorgesehen:
summe der einzahlungen                                                   16. Mai 2020
aus finanzierungstätigkeit                         200.000,00 €          20. Juni 2020
summe der auszahlungen                                                   11. Juli 2020
aus finanzierungstätigkeit                          82.814,83 €
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf                                Je termin können maximal drei eheschließungen (10 uhr, 11 uhr
aus Finanzierungstätigkeit                        117.185,17 €       und 12 uhr) stattfinden.
Änderung des Finanzierungsmittelbestands
zum ende des haushaltsjahres                      207.666,25 €        wichtiger hinweis:
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushalts-                       aufgrund von baumaßnahmen im stiftsgebäude können die
unwirksamen einzahlungen und auszahlungen          -12.666,42 €       „samstags-trauungen“ im Jahr 2020 ausschließlich im trau-
anfangsbestand an zahlungsmittel                         0,00 €       zimmer des rathauses stattfinden. dieses steht für trauungen
                                                                      mit maximal 20 Personen, inkl. brautpaar und trauzeugen, zur
veränderung des bestands an zahlungsmitteln 194.999,83 €
                                                                      verfügung.
endbestand an zahlungsmitteln
am ende des haushaltsjahres                       194.999,83 €       bitte beachten sie, dass für „samstags-trauungen“ folgendes gilt:
                                                                     • Mindestens einer der Partner muss seinen Hauptwohnsitz in
2. die vermögensrechnung / bilanz der wasserversorgung                 Oberstenfeld haben.
   oberstenfeld zum 31.12.2018.                                      • es wird eine zusätzliche Gebühr für trauungen außerhalb der
diese wird wie folgt festgestellt:                                     üblichen dienstzeiten fällig.
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2018 umfasst eine Bilanz-            für fragen oder anmeldungen wenden sie sich bitte an das stan-
summe von 4.076.338,76 €.                                            desamt der Gemeinde Oberstenfeld unter 0 70 62 / 261-53.
46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                           10
                                                                    Zahlungsbedingungen:              Nach § 16 VOB/B und den
                                                                                                      besonderen und den zusätz-
                                                                                                      lichen vertragsbedingungen
                                                                    rechtsform für
Gemeinde Oberstenfeld                    landkreis ludwigsburg      bietergemeinschaften:             Gesamtschuldnerisch haf-
                                                                                                      tend mit bevollmächtigtem
Öffentliche ausschreibung nach vob                                                                    vertreter
                                                                    ablauf der
für Garten- und landschaftsbauarbeiten                              Zuschlags- und bindefrist:       31. Januar 2020
                                                                    Planung/Bauüberwachung:          roland steinbach
bauvorhaben:            erweiterung Friedhof gronau                                                  Freier landschaftsarchitekt
name, anschrift         gemeinde oberstenfeld                                                        Zum buschfeld 5
des auftraggebers:      großbottwarer straße 20                                                      74613 Öhringen
                        71720 oberstenfeld                                                           Tel. 07941 / 959955
                        Herr Helber, bauamt                         stelle zur nachprüfung           Kommunalaufsicht beim
                        Tel. 07062 / 261-22                         behaupteter vergabeverstöße ist: landratsamt ludwigsburg
Ort der ausführung:     friedhof Gronau, buchenstraße,
                        71720 Oberstenfeld-Gronau                   Oberstenfeld, 13. November 2019
art und umfang                                                      gez. Kleemann
der leistung:           Garten- und landschaftsbauarbeiten          bürgermeister, Gemeinde Oberstenfeld
                        350 m³ boden ausbauen und entsorgen
                        80 m²    abbruch asphalt                    benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung
                        65 m     Hecke roden
                        3 St     Fundamente (je 3,7 m³ Beton)       an der lichtenbergschule oberstenfeld
                        80 m²    asphaltweg
                        40 m     einfassung aus tiefborden                                         §1
                        120 m² Wassergeb. decke                                               allgemeines
                        170 m einfassung aus stahl                  (1) die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der lichtenberg-
                        3 St     bänke                                  schule eine Mittagsverpflegung.
                        3 St     brunnen
                        2 st     tore                               (2) das benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. es
                        7 st     bäume                                  wird ein privatrechtliches entgelt erhoben.
                        90 m     Hecke
                        290 m² Sträucher / Pflanzflächen                                           §2
                        650 m² Rasen- / Wiesenflächen                                        zuständigkeit
frist für die ausführung:        Februar bis april 2019             (1) die ausgabe der Mittagsverpflegung sowie die aufsicht
stelle bei der die               über staatsanzeiger oder büro          während der Mittagsverpflegung erfolgt durch den schult-
                                 roland steinbach, Öhringen             räger.
verdingungsunterlagen            www.steinbach-la.de                (2) die bestellung der Mittagsverpflegung erfolgt über das
angefordert/ eingesehen                                                 schulsekretariat, die abrechnung durch den schulträger.
Kosten                           nach berechnung bzw. 35,00 €
                                 mit verrechnungsscheck mit                                       §3
                                 dem vermerk „erweiterung                            Öffnungszeiten/teilnahme
                                 friedhof Gronau“                   (1) die Mittagsverpflegung erfolgt an schultagen montags bis
verdingungsunterlagen            einfaches exemplar einschließ-
                                                                        mittwochs im rahmen der Ganztagsschule und der Kernzei-
                                 lich digitalen ausführungs-
                                                                        tenbetreuung an der lichtenbergschule.
                                 plänen, lv, Kev-formularen als
                                 Pdf sowie lv in den Gaeb-              donnerstags und freitags erfolgt an schultagen eine Mit-
                                 Datenarten D83 / P83 / X83             tagsverpflegung im rahmen des Horts und der Kernzeiten-
anschrift, an die die            Gemeinde Oberstenfeld,                 betreuung an der lichtenbergschule.
                                 bauamt, Hr. Helber                 (2) In den ferien erfolgt eine Mittagsverpflegung nur im rah-
angebote zu richten sind:        Großbottwarer straße 20,               men des Hortbetriebs und der ferienbetreuung.
                                 71720 Oberstenfeld                 (3) teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle schüle-
sprache in der die angebote                                             rinnen und schüler der lichtenbergschule sowie die lehre-
abgefasst sein müssen:           deutsch                                rinnen und lehrer und andere beschäftigte an der schule.
Personen, die bei
der angebotseröffnung                                                                              §4
anwesend sein dürfen:            Bieter und / oder ihre Bevoll-                               anmeldung
                                 mächtigten                         (1) die anmeldung der schülerinnen und schüler zur Mittags-
datum, uhrzeit und Ort der       12. dezember 2019 /                    verpflegung muss schriftlich beim schulträger über das
                                 10:00 uhr / sitzungssaal               schulsekretariat erfolgen.
eröffnung der angebote:          Gemeinde Oberstenfeld
                                 Großbottwarer straße 20            (2) die anmeldung kann zu jedem schulhalbjahr erfolgen. für
                                 71720 Oberstenfeld                     das 1. schulhalbjahr (september bis Januar) ist sie bis spätes-
sicherheiten:                    bankbürgschaft                         tens 30. Juni eines Jahres, für das 2. Schulhalbjahr (Februar
                                 5 v. h. der auftragssumme              bis August) bis 31. Januar eines Jahres möglich. Im Rahmen
                                 (brutto) für die vertrags-             der ferienbetreuung ist die anmeldung nur zusammen mit
                                 erfüllung                              der betreuungsanmeldung möglich.
                                 3 v. h. der abrechnungssum-        (3) schülerinnen und schüler der Ganztagesschule haben bei
                                 me (brutto) einschl. aller nach-       der aufnahme vorrang. einen rechtsanspruch auf teilnahme
                                 träge für Mängelansprüche.             an der Mittagsverpflegung besteht nicht.
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                              11
(4) lehrerinnen und lehrer und andere beschäftigte an der            (4)  Im rahmen der Ganztagsschule, der Kernzeitbetreuung und
    schule können sich im schulsekretariat auch für einzelne              der sonstigen teilnahme an der Mittagsverpflegung wird
    tage anmelden.                                                        das entgelt für zehn Monate erhoben. die Monate februar
                                                                          und august sind entgeltfrei. es ist unabhängig von den feri-
                               §5                                         enzeiten und auch bei nichtbenutzung oder vorübergehen-
                                                                          der schließung zu entrichten.
                             ausweis                                 (5) Im rahmen der Hortbetreuung wird das entgelt für zwölf
                                                                          Monate erhoben. es ist unabhängig von den ferienzei-
(1)   Zur Mittagsverpflegung angemeldete schülerinnen und
                                                                          ten und auch bei nichtbenutzung oder vorübergehender
      schüler erhalten, außer bei der ferienbetreuung, einen per-
                                                                          schließung zu entrichten.
      sonalisierten ausweis, der sie zum essen an den angemelde-
      ten Wochentagen berechtigt. für diesen ausweis ist bei der     (6) das essensentgelt im rahmen der ferienbetreuung wird für
      anmeldung ein aktuelles bild der schülerin bzw. des schü-           die jeweils gebuchten Wochen einmalig im anschluss nach
      lers im schulsekretariat abzugeben.                                 der ferienbetreuung erhoben.
(2)   dieser ausweis enthält auch angaben über gemeldete al-         (7) für sonderessen, z.b. aufgrund von allergien und Intoleran-
      lergien und besondere essenswünsche wie vegetarisches               zen, kann ein Zuschlag erhoben werden.
      essen.                                                         (8) bei fernbleiben eines Kindes von der schule aufgrund einer
(3)   dieser ausweis muss grundsätzlich bei der Mittagsverpfle-           erkrankung von mehr als zehn tagen im schuljahr wird am
      gung sichtbar mitgeführt und bei der essensausgabe vorge-           ende des schuljahrs (ab 1. august) auf schriftlichen antrag
      zeigt werden.                                                       das anteilige pauschale essensentgelt für die Krankheitsta-
                                                                          ge zurückerstattet. Hierzu ist der schriftliche antrag mit ärzt-
                                                                          licher bescheinigung über die erkrankung bei der Gemein-
                               §6
                                                                          de Oberstenfeld einzureichen.
                    abmeldung/ausschluss                             (9) für die teilnahme von lehrerinnen und lehrern und ande-
                                                                          ren beschäftigten an der Mittagsverpflegung wird ein pri-
(1)   eine abmeldung der schülerinnen und schüler von der                 vatrechtliches Entgelt in Höhe von 5,35 € erhoben.
      Mittagsverpflegung kann mit einer frist von einem Monat
                                                                     (10) das essensentgelt für schüler beträgt:
      jeweils zum ende eines schulhalbjahres erfolgen. sie ist
      schriftlich beim schulsekretariat der lichtenbergschule ein-   im rahmen der ganztagsschule / hortbetreuung
      zureichen.
(2)   für Kinder, die die schule zum ende des schuljahres verlas-     für 5 tage pro Woche monatlich                  81,00 €
      sen, erübrigt sich eine schriftliche abmeldung.
                                                                      für 4 Tage pro Woche monatlich                  64,80 €
(3)   der schulträger kann ein Kind von der teilnahme an der Mit-
      tagsverpflegung ausschließen,
      • wenn das zu entrichtende essensentgelt für zwei aufein-      im rahmen der Kernzeitenbetreuung/alleinigen teilnahme
        anderfolgende Monate nicht bezahlt wurde,                    an der Mittagsverpflegung
      • wenn das Kind sich wiederholt nicht an die während der
                                                                      für 5 tage pro Woche monatlich                  81,00 €
        Mittagsverpflegung geltenden regeln hält,
      • zum schutz von anderen Kindern.                               für 4 Tage pro Woche monatlich                  64,80 €
                                                                      für 3 Tage pro Woche monatlich                  48,60 €
                               §7
                                                                      für 2 tage pro Woche monatlich                  32,40 €
      schließung der einrichtung aus besonderem anlass
                                                                      für 1 tag pro Woche monatlich                   16,20 €
(1)   Muss die Mittagsverpflegung aus besonderem anlass (z.
      b. wegen erkrankung oder dienstlicher verhinderung des         in der Ferienbetreuung
      Personals) geschlossen bleiben, werden die eltern hiervon
      rechtzeitig unterrichtet.                                       je essen                                        4,05 €
(2)   der träger der einrichtung ist bemüht, eine über die dau-
      er von drei tagen hinausgehende schließung der Mittags-                                       §9
      verpflegung zu vermeiden. dies gilt nicht, wenn die ver-                                 versicherung
      pflegung zur vermeidung der übertragung ansteckender
      Krankheiten geschlossen werden muss.                           (1)   die Kinder sind gesetzlich unfallversichert auf dem direkten
                                                                           Weg zur und von der Mittagverpflegung ,wenn sie im an-
                                                                           schluss
                               §8
                                                                           • die Ganztagsschule,
                         essensentgelt                                     • die Kernzeitenbetreuung,
(1)   für die teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von den             • den regulären schulunterricht am nachmittag
      sorgeberechtigten ein privatrechtliches entgelt erhoben.             besuchen. alle unfälle, die auf dem Weg zur und von der
      Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.                     Mittagsverpflegung eintreten, müssen im schulsekretariat
(2)   das essensentgelt wird, außer bei der ferienbetreuung, je-           oder beim betreuungspersonal unverzüglich gemeldet wer-
      weils pauschal für einen Kalendermonat erhoben. das es-              den.
      sensentgelt ist von beginn des Monats an zu entrichten, in     (2)   Kein versicherungsschutz besteht während der Mittagsver-
      dem das Kind die Mittagsverpflegung in anspruch nimmt.               pflegung.
      Wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufge-        (3)   für den verlust, die beschädigung und die verwechslung
      nommen, ermäßigt sich das entgelt auf 50 v.H.                        der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des
(3)   das essensentgelt ist jeweils im voraus bis zum ersten tag           Kindes wird keine Haftung übernommen. es wird empfoh-
      des Monats zu zahlen.                                                len, die sachen mit dem namen des Kindes zu versehen.
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                              12
                                § 10                                     10. hort
                          inkrafttreten                                      einrichtung zur ergänzung der Ganztagsschule an der
die benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleich-              lichtenbergschule mit einer betreuungszeit vor und
zeitig verliert die benutzungsordnung für die Mittagsverpfle-                nach der Ganztagsschule für Grundschulkinder der lich-
gung an der lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld vom                  tenbergschule
                                                                         11. Kernzeitbetreuung
1. Januar 2017 ihre Gültigkeit.                                              einrichtung an der lichtenbergschule mit einer zusam-
Oberstenfeld, den 7. november 2019                                           men mit dem schulunterricht gewährleisteten betreu-
                                                                             ungszeit an Schultagen von 32 Stunden/Woche für
Markus Kleemann
                                                                             Grundschulkinder und Kinder der Grundschulförderklas-
bürgermeister
                                                                             se an der lichtenbergschule
                                                                         12. Mittwochskerni
                benutzungsordnung                                            einrichtung an der lichtenbergschule mit einer zusam-
      für die Kinderbetreuungseinrichtungen                                  men mit dem schulunterricht gewährleisteten betreu-
            der gemeinde oberstenfeld                                        ungszeit mittwochs an Schultagen von 7 Uhr bis 14 Uhr
                                                                             für Grundschulkinder an der lichtenbergschule
            (Kinderbetreuungsordnung)                                    13. Ferienbetreuung für grundschulkinder
                                                                             einrichtung während der schulferien mit einer betreuungs-
                                 §1                                          zeit von 40 Stunden/Woche für Grundschulkinder und Kin-
die Gemeinde Oberstenfeld betreibt Kinderbetreuungseinrich-                  der der Grundschulförderklasse an der lichtenbergschule
tungen im sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes von baden-         (2) das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem ende der
Württemberg (KitaG). das benutzungsverhältnis ist privatrechtlich        sommerferien der betreuungseinrichtung.
ausgestaltet. es wird ein privatrechtliches entgelt (§ 8) erhoben.
                                 §2                                                                    §3
                     begriffsbestimmungen                                                 aufgabe der einrichtungen
(1) Kinderbetreuungseinrichtungen im sinne dieser benut-             (1)   die Kinderbetreuungseinrichtungen haben die aufgabe, die
    zungsordnung sind:                                                     erziehung der Kinder in der familie zu ergänzen und zu unter-
                                                                           stützen. durch bildungs- und erziehungsangebote fördern sie
    1. regelkindergarten
        einrichtungen mit einer betreuungszeit von insgesamt               die körperliche, geistige und seelische entwicklung des Kindes.
                                                                     (2)   Zur erfüllung des bildungs- und erziehungsauftrags in den
        30 Stunden/Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder
                                                                           einrichtungen orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mit-
        im Alter von 2 bis 6 Jahren
    2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten                        arbeiter an den durch aus- und fortbildung vermittelten wis-
        einrichtungen mit einer zusammenhängenden betreu-                  senschaftlichen erkenntnissen der Psychologie und Pädagogik
        ungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder im              sowie an ihren erfahrungen aus der praktischen arbeit in der
        Alter von 2 bis 6 Jahren                                           tageseinrichtung. dabei ist in den einrichtungen nach § 2 abs.
    3. regelkindergarten mit zwei tagen durchgehenden                      1 nr. 1 bis 9 der Orientierungsplan von baden-Württemberg
        Öffnungszeiten                                                     die pädagogische Grundlage des Handelns. neben der spon-
        einrichtungen mit einer betreuungszeit von insgesamt               tanen beobachtung im alltag ist in diesen einrichtungen die
        33 Stunden/Woche mit durchgehender Betreuungszeit                  systematische erfassung der individuellen entwicklung von
        am vor-und nachmittag an zwei tagen und einer Öff-                 Kindern, deren dokumentation und reflektion, voraussetzung
        nungszeit am vormittag an den anderen tagen für Kinder             für weiteres pädagogisches Handeln und die erziehungspart-
        im Alter von 2 bis 6 Jahren                                        nerschaft mit den Personensorgeberechtigten.
    4. ganztageskindergarten in der altersmischung                   (3)   die Kinder lernen den gruppenbezogenen umgang miteinan-
        einrichtungen mit einer zusammenhängenden betreu-                  der und werden zu partnerschaftlichem verhalten angeleitet.
        ungszeit am vor- und nachmittag für Kinder im alter von      (4)   die erziehung in der einrichtung nimmt auf die durch die
        2 bis 6 Jahren                                                     Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen,
    5. Kindergarten mit kleiner ganztagesbetreuung                         weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten rücksicht.
        einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer                                              §4
        durchgehenden betreuungszeit am vor-und nachmittag
                                                                     aufnahme und wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen
        an zwei tagen und einer verlängerten Öffnungszeit von
        6 Stunden an den anderen Tagen für Kinder im Alter von       (1) In die einrichtungen werden je nach betreuungsform und
        2 bis 6 Jahren                                                   betriebserlaubnis Kinder im alter von 2 Monaten bis zur be-
    6. Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten                            endigung der Grundschule aufgenommen. Kinder, die vom
        einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zu-           besuch der Grundschule zurückgestellt sind, sollen, soweit
        sammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30                  möglich, eine Grundschulförderklasse besuchen.
        Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 Monaten bis          (2) Kinder mit und ohne behinderungen werden, soweit mög-
        3 Jahren                                                         lich, in gemeinsamen Gruppen erzogen. dabei wird sowohl
    7. ganztageskrippe                                                   den bedürfnissen der behinderten Kinder nach sozialer teil-
        einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zu-           habe, als auch der nicht behinderten Kinder rechnung getra-
        sammenhängenden betreuungszeit am vor- und nach-                 gen. eine förderung bei speziellen Handicaps kann nicht ge-
        mittag für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren            boten werden und obliegt den Personensorgeberechtigten.
    8. Krippe mit kleiner ganztagesbetreuung                         (3) über die aufnahme der Kinder entscheidet nach erlassenen auf-
        einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer               nahmebestimmungen der träger der einrichtung und eventuell
        durchgehenden betreuungszeit am vor- und nachmittag              die zuständigen beratungsstellen. Gehen mehr anmeldungen
        an zwei tagen und einer verlängerten Öffnungszeit von            ein als freie Plätze zur verfügung stehen, werden alleinerziehen-
        6 Stunden an den anderen Tagen für Kinder im Alter von           de oder familien, bei denen beide Personensorgeberechtigten
        1 bis 3 Jahren                                                   berufstätig sind (nachweis ist vom arbeitgeber zu erbringen),
    9. halbtageskrippe                                                   sich in eine beruflichen Bildungsmaßnahme /Schulausbildung
        einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer be-           oder eine vom Jobcenter vermittelte bildungsmaßnahme ab-
        treuungszeit von 4 Stunden am Vormittag für Kinder von           solvieren sowie falls Geschwisterkindern in dieser einrichtung
        1 bis 3 Jahren                                                   betreut werden, bevorzugt berücksichtigt.
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                                  13
(4) Jedes Kind muss vor der aufnahme in die einrichtung ärztlich                                           §5
     untersucht werden. Zudem haben die erziehungsberechtig-                                   abmeldung/Kündigung
     ten an einer Impfberatung teilzunehmen. Hierfür muss bei           (1)   die abmeldung kann für die Kinderbetreuungseinrichtun-
     einer Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis            gen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 10 zum 30. April, 31. August und
     9 die mit der Zusage erhaltene und vom arzt ausgefüllte be-              31. Dezember eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Sie ist
     scheinigung vorgelegt werden. Maßgeblich für die aufnah-                 mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde
     me ist je nach lebensalter des Kindes die zum Zeitpunkt der              Oberstenfeld, Großbottwarer straße 20, 71720 Oberstenfeld
     aufnahme letzte ärztliche untersuchung.                                  einzureichen.
(5) für die aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung nach           (2)   für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die in die
     § 2 Abs. 1 Ziff. 10 bis 13 werden die Kinder im Rahmen der               schule aufgenommen werden und bis zum ende des Kin-
     schuluntersuchung ärztlich untersucht.                                   dergartenjahres die einrichtung besuchen, erübrigt sich eine
(6) es wird empfohlen, von der kostenlosen vorsorgeuntersu-                   schriftliche abmeldung. abweichend von satz 1 kann das
     chung für Kinder von versicherten der gesetzlichen Kranken-              betreuungsverhältnis eines Kindes, das zum ende des lau-
     kassen Gebrauch zu machen.                                               fenden Kindergartenjahres in die schule überwechselt, unter
(7) die aufnahme eines Kindes in eine Kindergartengruppe einer                einhaltung der Kündigungsfrist nur bis spätestens zum ende
     Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis 5 setzt          des Monats april gekündigt werden.
     voraus, dass die Personensorgeberechtigten sich innerhalb          (3)   eine abmeldung von der Kernzeitbetreuung in der schule (§
     von drei Wochen nach der ausstellung der schriftlichen Zusa-             2 abs. 1 Ziff. 11 und 12) ist nur mit einer frist von einem Mo-
     ge für einen Kindergartenplatz bei der Gemeindeverwaltung                nat jeweils zum ende eines schulhalbjahres möglich. sie ist
     melden, um die Zusage zu bestätigen. Weiterhin müssen sie                schriftlich beim schulsekretariat der lichtenbergschule oder
     sich ebenfalls innerhalb von drei Wochen nach der ausstellung            bei der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer straße 20,
     der schriftlichen Zusage in der Kinderbetreuungseinrichtung              71720 Oberstenfeld einzureichen.
     melden, um einen termin für das aufnahmegespräch, welches          (4)   der träger der einrichtung kann den aufnahmevertrag mit
     unbedingt vor dem geplanten aufnahmetermin stattfinden                   einer frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kün-
     muss, zu vereinbaren. erfolgt dies nicht, ist eine aufnahme des          digen,
     Kindes zum vereinbarten termin nicht möglich.                            1. wenn das Kind die Einrichtung länger als 4 Wochen un-
(8) die aufnahme eines Kindes in eine Krippengruppe in einer Kin-                entschuldigt nicht mehr besucht hat,
     derbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs.1 Ziff. 6 bis 9 setzt vo-          2. wenn das zu entrichtende betreuungsentgelt in Höhe von
     raus, dass die Personensorgeberechtigten sich innerhalb von                 zwei Monatsentgelten nicht bezahlt wurde,
     drei Wochen nach der ausstellung der schriftlichen Zusage für            3. wenn Personenberechtigte sich wiederholt nicht an die
     einen Krippenplatz bei der Gemeindeverwaltung melden, um                    in der benutzungsordnung festgelegten Pflichten halten,
     die Zusage zu bestätigen. Weiterhin müssen sie sich ebenfalls            4. wenn erhebliche nicht ausräumbare auffassungsunter-
     innerhalb von drei Wochen nach der ausstellung der schriftli-
                                                                                 schiede mit den sorgeberechtigten und der einrichtung
     chen Zusage in der Kinderbetreuungseinrichtung melden, um
                                                                                 über Erziehungs- und Einrichtungskonzepte und/oder
     einen Gesprächstermin und die eingewöhnungsphase zu ver-
     einbaren. die eingewöhnung erfolgt durch das „berliner Mo-                  dem Kind angemessene förderung und bildung trotz
     dell“. Hierbei verpflichten sich die Personensorgeberechtigten              vom träger anberaumter Gespräche, aussprachen sowie
     zu einer etwa vierwöchigen, kostenlosen eingewöhnung mit                    absprachen bestehen bleiben,
     teilweiser anwesenheitspflicht einer bezugsperson des Kin-               5. zum schutz von anderen Kindern.
     des. Zu beachten ist dabei, dass die eingewöhnung vier Wo-                                           §6
     chen vor dem eigentlichen aufnahmetermin beginnt. erfolgt                        besuch der einrichtung, Öffnungszeiten
     dies nicht, ist der anspruch auf den Krippenplatz erloschen.       (1)   Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die einrichtung
(9) die aufnahme des Kindes erfolgt nach unterzeichnung des
                                                                              regelmäßig besucht werden.
     anmeldebogens sowie bei Kinderbetreuungseinrichtungen              (2)   fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei tage ist die ein-
     nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis 9 nach der vorlage der bescheini-            richtung zu benachrichtigen.
     gung über die ärztliche untersuchung.                              (3)   die einrichtung ist regelmäßig von Montag bis freitag, mit
(10) die aufnahme von Kindern in die Kernzeitbetreuung der                    ausnahme der gesetzlichen feiertage und der ferien der
     schule (§ 2 abs. 1 Ziff. 11 und 12) erfolgt nur zum schulhalb-           einrichtung geöffnet. die regelmäßigen täglichen Öffnungs-
     jahr. die anmeldung hierzu ist für das 1. schulhalbjahr (sep-            zeiten werden durch aushang in der einrichtung bekannt
     tember bis Januar) bis 15. Juni eines Jahres, für das 2. schul-          gegeben.
     halbjahr (Februar bis Juli) bis 31. Januar eines Jahres möglich.   (4)   die in den Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 abs. 1
(11) ein Wechsel der Kinderbetreuungsform nach § 2 abs. 1 Ziff.               Ziff. 1 bis 9 betreuten Kinder sollen bis spätestens 9 uhr, je-
     1 bis 5 ist maximal zweimal im Kindergartenjahr, jeweils mit             doch keinesfalls vor der Öffnung der Kinderbetreuungsein-
     einer frist von vier Wochen auf Monatsanfang, auf schriftli-             richtung gebracht und pünktlich mit ende der Öffnungszei-
     chen antrag möglich. für einen Wechsel der Kinderbetreu-                 ten abgeholt werden. für Kinder in der eingewöhnungszeit
     ungsform werden die regelungen über die aufnahme sinn-                   können besondere absprachen getroffen werden.
     gemäß angewandt. ein Wechsel der Kinderbetreuungsform              (5)   die tägliche betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeiten ist
     ist zum 1. august eines jeden Kalenderjahres nicht möglich.              auf maximal zehn stunden begrenzt.
     bei Krippenkindern ist ein Wechsel der betreuungsform nur          (6)   Wird ein Kind nicht rechtzeitig von den Personensorgebe-
     vierteljährlich möglich. ein Wechsel der betreuungsform in               rechtigten abgeholt, wird ab dem dritten Mal für jede an-
     der Kernzeitbetreuung der schule (§ 2 abs. 1 Ziff. 11 und 12)            gefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 50 €
     ist nur zum jeweiligen schulhalbjahr möglich. die regelun-               erhoben.
     gen zur aufnahme in abs. 7 gelten entsprechend.
(12) es wird empfohlen vor der aufnahme des Kindes in die ein-                                        §7
     richtung die schutzimpfungen gegen diphtherie, Wund-                           Ferien und schließung der einrichtung
     starrkrampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen.                                     aus besonderem anlass
(13) die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Ände-             (1) die ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und
     rungen der anschrift, der privaten und beruflichen telefon-            rechtzeitig bekannt gegeben.
     nummern und e-Mail-adressen der leitung der einrichtung            (2) Jedes Kind hat einen anspruch auf jährlich drei zusammen-
     unverzüglich mitzuteilen, um die erreichbarkeit der Perso-             hängende Wochen urlaub von der einrichtung. Krankheitsta-
     nensorgeberechtigten sicherzustellen.                                  ge werden hierauf nicht angerechnet.
Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46                                                                                          14
(3) Muss die einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem an-                                                         ab
    lass (z. b. wegen erkrankung, dienstlicher verhinderung oder                                                     1. september
    fachkräftemangel) geschlossen bleiben, werden die Perso-                                                         2019
    nensorgeberechtigten hiervon rechtzeitig unterrichtet.           für das Kind in einer familie mit einem Kind    117,00 €
(4) der träger der einrichtung ist bemüht, eine über die dauer
    von drei tagen hinausgehende schließung der einrichtung          für das Kind in einer familie mit zwei Kindern  90,00 €
    oder der Gruppe zu vermeiden. dies gilt nicht, wenn die          für das Kind in einer familie mit drei Kindern  60,00 €
    einrichtung zur vermeidung der übertragung ansteckender          für das Kind in einer familie mit vier und mehr 20,00 €
    Krankheiten geschlossen werden muss.                             Kindern
                                                                     in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach
                               §8
                                                                     § 2 abs. 1 ziff. 3 (regelkindergarten mit zwei
                      benutzungsentgelt                              tagen durchgehenden Öffnungszeiten) wird
(1) für den besuch der einrichtung wird von den sorgeberech-         ein zusätzliches monatliches entgelt erho-
    tigten des Kindes, das die einrichtung besucht, sowie von        ben in höhe von                                 33,00 €
    denjenigen, die die aufnahme in die betreuungseinrichtung
    veranlasst haben, ein benutzungsentgelt als privatrechtli-       für die betreuung eines Kindes, das das 3. lebensjahr noch
    ches entgelt erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Ge-        nicht vollendet hat
    samtschuldner.
(2) Maßstab für die festsetzung des benutzungsentgelts ist                                                           ab
                                                                                                                     1. september
    1. bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen                                                                       2019
       - die art der einrichtung,                                    für das Kind in einer familie mit einem Kind    234,00 €
       - der umfang der betreuungszeit,
       - das alter des Kindes, das es im laufe des jeweiligen        für das Kind in einer familie mit zwei Kindern  180,00 €
       Kalendermonats erreicht,                                      für das Kind in einer familie mit drei Kindern  120,00 €
    2. bei den Kinderbetreuungseinrichtungen im sinne von            für das Kind in einer familie mit vier und mehr 40,00 €
       § 2 abs.1 Ziffer 1 bis 9                                      Kindern
       - die anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des
                                                                     in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach 33,00 €
       schuldners des benutzungsentgelts,
                                                                     § 2 abs. 1 ziff. 3 (regelkindergarten mit zwei
    3. im übrigen
       - besondere leistungen, insbesondere bereitstellung von       tagen durchgehenden Öffnungszeiten) wird
       essen, eingewöhnung usw.                                      ein zusätzliches monatliches entgelt erhoben
                                                                     von
(3) das benutzungsentgelt wird jeweils für einen Kalendermo-
    nat erhoben. das benutzungsentgelt ist von beginn des Mo-        2. im ganztageskindergarten in der altersmischung
    nats an zu entrichten, in dem das Kind in die einrichtung auf-      (§ 2 abs.1 ziff. 4) für die betreuung eines Kindes, das das
    genommen wird, beziehungsweise nachdem das Kind in der              3. lebensjahr vollendet hat
    einrichtung eingewöhnt wurde. Wird das Kind nach dem 15.
    des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigen sich die                                                            ab
    Gebührensätze auf 50 v. H.                                                                                       1. september
(4) das benutzungsentgelt ist auch während der ferien sowie          für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
    bei nichtbenutzung oder vorübergehender schließung der
                                                                     5 nachmittage pro Woche                         312,00 €
    einrichtung zu entrichten. es ist jeweils im voraus bis zum 1.
    tag des Monats zu zahlen. das entgelt ist unabhängig von         4 Nachmittage pro Woche                         300,00 €
    den ferienzeiten für zwölf Monate im Jahr zu entrichten.         3 Nachmittage pro Woche                         286,00 €
    Wechselt ein vorschulkind im Monat august nach den ferien        2 nachmittage pro Woche                         277,00 €
    des Kindergartens in die Hort- oder ferienbetreuung, ist des-    1 nachmittag pro Woche                          266,00 €
    halb das benutzungsentgelt für den Monat august im Kin-
    dergarten ebenfalls zu entrichten. lediglich das benutzungs-     für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
    entgelt für die Kernzeitenbetreuung und die Mittwochskerni       5 nachmittage pro Woche                         253,00 €
    wird in elf Monatsentgelten erhoben, der schulfreie Monat        4 Nachmittage pro Woche                         243,00 €
    august ist entgeltfrei.                                          3 Nachmittage pro Woche                         237,00 €
(5) das benutzungsentgelt reduziert sich im falle von anhalten-
    dem Personalmangel und daraus resultierenden notwendi-           2 nachmittage pro Woche                         228,00 €
    gen veränderungen der Öffnungszeiten ab einer dauer von          1 nachmittag pro Woche                          219,00 €
    über einem Monat anteilig entsprechend der veränderten           für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
    Öffnungszeiten. die reduzierung des benutzungsentgelts           5 nachmittage pro Woche                         188,00 €
    erfolgt rückwirkend ab dem ersten tag und wird mit der ab-       4 Nachmittage pro Woche                         184,00 €
    rechnung im nächsten Monat verrechnet. Mit Wiederaufnah-
    me der regulären Öffnungszeiten ist wieder das vollständige      3 Nachmittage pro Woche                         179,00 €
    benutzungsentgelt zu entrichten.                                 2 nachmittage pro Woche                         175,00 €
(6) das benutzungsentgelt für einrichtungen nach § 2 abs. 1 Ziff.    1 nachmittag pro Woche                          168,00 €
    13 wird für die jeweils gebuchten Wochen einmalig im An-
    schluss nach der betreuung erhoben.                              für das Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern
(7) das monatliche benutzungsentgelt beträgt:
                                                                     5 nachmittage pro Woche                        117,00 €
1. für den regelkindergarten, den Kindergarten mit verlän-           4 Nachmittage pro Woche                        107,00 €
   gerten Öffnungszeiten, den regelkindergarten mit zwei             3 Nachmittage pro Woche                        105,00 €
   tagen durchgehenden Öffnungszeiten (§ 2 abs. 1 ziff.
   1 bis 3) für die betreuung eines Kindes, das das 3. lebens-       2 nachmittage pro Woche                        104,00 €
   jahr vollendet hat                                                1 nachmittag pro Woche                         101,00 €
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