46 MITTEILUNGSBLATT FÜR OBERSTENFELD, GRONAU UND PREVORST - FREITAG, 15. NOVEMBER 2019 - GEMEINDE OBERSTENFELD
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46
Freitag, 15. november 2019
www.oberstenfeld.de
diese ausgabe erscheint auch
online unter www.eblaettle.de
Einladung zur Gedenkfeier
zum
Volkstrauertag 2019
am 17. november 2019
auf dem Friedhof in gronau
um 11.15 uhr
am sonntag, den 17. november 2019 laden wir unsere
Mitbürgerinnen und Mitbürger zur gemeinsamen Gedenk-
feier um 11.15 uhr auf dem Friedhof in gronau ein.
Gemeinsam wollen wir den Opfern von Krieg und Gewalt
gedenken, aber auch mahnen und uns daran erinnern, dass
das leben in frieden kostbar ist. neben der ansprache von
bürgermeister Markus Kleemann wirkt der Musikverein
Oberstenfeld e. v. an der Gestaltung der Gedenkfeier mit.
Im nachgang an die Gedenkfeier gibt es die Möglichkeit zum Gedankenaustausch
im evangelischen Gemeindehaus in Gronau.
Wir bitten um beachtung, dass es in diesem Jahr aufgrund keiner nachfrage in den
vorjahren kein fahrdienst mehr geben wird.
Mitteilungsblatt für Oberstenfeld, GrOnau und PrevOrstFreitag, 15. November 2019 • Nummer 46 2
wichtige inForMationen und servicenuMMern
geMeindeverwaltung oberstenFeld Medizinische notFallversorgung:
Großbottwarer straße 20 allgemeinärzte:
71720 Oberstenfeld Notfallpraxis Bietigheim, Riedstraße 12 116 117
Telefon 07062 / 261-0 Öffnungszeiten:
Telefax 07062 / 261-13 Montag - donnerstag: 18 bis 7 uhr folgetag
e-Mail info@oberstenfeld.de Freitag - Montag: 16 bis 7 Uhr durchgehend
Internet www.oberstenfeld.de feiertage: durchgehend
Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1 116 117
ÖFFnungszeiten: Öffnungszeiten:
das bürgerbüro im rathaus Oberstenfeld ist zu den Montag, dienstag, donnerstag: 18 bis 8 uhr folgetag
folgenden Zeiten für sie da: Mittwoch: 13 bis 8 Uhr Folgetag
Montag 9 - 12.30 Uhr Freitag: 16 bis 8 Uhr Folgetag
Dienstag 8 - 12.30 Uhr und 14 - 19 Uhr samstag, sonntag und feiertags: 8 bis 8 uhr folgetag
Mittwoch 8 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8 - 12.30 Uhr und 14 - 16 Uhr Kinderärztlicher notfalldienst: 01806 / 071310
Freitag 8 - 12.30 Uhr Notfallpraxis im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4
die anderen bereiche des rathauses sind zu den Öffnungszeiten:
folgenden sprechzeiten für sie da: Montag - freitag: 18 bis 8 uhr folgetag
Montag 9 - 12 uhr samstag, sonntag und feiertag: 8 bis 8 uhr folgetag
Dienstag 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr notfallpraxis Kinder, Kinderklinik Heilbronn,
Mittwoch 8 - 12 uhr Gesundbrunnen 20-26
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Montag - freitag: 19 bis 22 uhr
Freitag 8 - 12.30 Uhr samstag, sonntag und feiertag: 8 bis 22 uhr
ein tipp: Wenn sie das Gespräch mit bürgermeister Markus Klee- hals-, nasen- und ohrenheilkunde, Kopf- und halschirurgie:
mann oder einem der amtsleiter des rathauses suchen oder notfalldienst: 01805 / 120112
wenn sie schon im vorfeld wissen, dass sie für Ihr anliegen etwas Notfallpraxis im Marienhospital Stuttgart, Böheimstraße 37
Zeit benötigen, dann empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen eine telefonische anmeldung ist nicht erforderlich.
Gesprächstermin zu vereinbaren. SLK-Klinikum Heilbronn, Am Gesundbrunnen 20-26
sprechzeiten ortsvorsteher: samstag, sonntag und feiertag 10 - 20 uhr
eberhard Wolf e-Mail: Ortsvorsteher@oberstenfeld.de zahnärzte:
Altes Rathaus Gronau 1. und 3. Montag im Monat Notfallnummer 0711 7877733
17.30 Uhr bis 18 Uhr
Dorfhaus Prevorst 1. und 3. Montag im Monat apotheken:
18.30 Uhr bis 19 Uhr samstag, 16.11.2019
wichtige teleFonnuMMern: Brunnen-Apotheke-Erdmannhausen, Kirchstr. 3,
Erdmannhausen 07144 / 38408
notruf:
Rosen-Apotheke-Talheim, Rathausplatz 34,
Polizei 110
Talheim 07133 / 98620
rettungsdienst und feuerwehr 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 sonntag, 17.11.2019
Krankentransport 19222 apotheke Murr, Mühlgasse 2,
(beachten sie hierbei, dass sie auch vom festnetz aus die Orts- 71711 Murr 07144 / 8889836
wahl der für Ihren Kreis zuständigen leitstelle vorwählen müssen.) neckar-apotheke lauffen, Körnerstr. 5,
Polizeiposten Großbottwar 07148 / 16250 Lauffen a.N 07133 / 960197
Polizeirevier Marbach 07144 / 9000 Samstagsdienst: Samstag von 08:30 bis Sonntag 08:30 Uhr
wasserversorgung oberstenfeld: Sonntagsdienst: Sonntag: von 08:30 bis Montag 08:30 Uhr
Schadensmeldung 2675-70, 0176 / 11126110 oder Wechsel des Notdienstes auch am Feiertag 08:30 Uhr.
0176 / 11126109 telefonseelsorge heilbronn:
strom– und gasversorgung syna gmbh: erreichbar unter 0800 1110111
Störungen im Stromnetz: 0800 / 7962787
Störungen im Gasnetz: 0800 / 7962427 ibb-stelle
straßenbeleuchtung syna gmbh: informations-, beratung- und beschwerdestelle
Schadensmeldung E-Mail: tma@syna.de oder 0800 / 7962787 für psychisch kranke Menschen und ihre angehörigen im land-
kreis Ludwigsburg Tel. 07141 / 144-2355
vergiftungen:
Informationszentrale für vergiftungen, hilfetelefon gewalt gegen Frauen:
Universitätsklinikum Freiburg 0761 / 19240 erreichbar unter 08000 116016Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 3
20-jähriges dienstjubiläum von ulrike hieber
am 1. november 2019 feierte frau ulrike Hieber ihr 20-jähri-
ges dienstjubiläum bei der Gemeinde Oberstenfeld.
die ausgebildete verwaltungsfachangestellte begann am
1. november 1999 als sekretärin des Hauptamtsleiters der
Gemeinde Oberstenfeld. Zum 1. Juli 2004 übernahm sie die
vielfältigen aufgaben im sekretariat der lichtenbergschule.
seitdem steht sie schülerinnen und schülern, lehrerinnen
und lehrern sowie eltern bei allen kleineren und größeren
fragen im schullalltag als zuverlässige ansprechpartnerin mit
rat und tat zur seite.
am vergangenen Mittwoch fand zu diesem anlass in der Gro-
ßen Pause der schule eine kleine feierstunde statt.
bürgermeister Markus Kleemann überreichte frau Hieber ein
Präsent und bedankte sich für die gute und langjährige Zu-
sammenarbeit.
„Form & Farbe“ urkundenverleihung des zertifikats
- Kunstausstellung im stiftskeller pluspunkt gesundheit
bei der eröffnung der Kunstausstellung „form & farbe“ im am vergangenen Montag wurde dem sKv Oberstenfeld er-
stiftskeller betonte schirmherr bürgermeister Markus Klee- neut das Zertifikat Pluspunkt Gesundheit des deutschen tur-
mann, dass Kunst zwar eine starke form von Individualismus ner bundes (dtb) durch frau bärbel vorrink, Präsidentin im
sei, sie aber dennoch oftmals zur Gemeinschaft beitrage. bereich freizeit-, fitness- und Gesundheitssport des turngau
Die Ausstellung, welche nun seit 44 Jahren stattfindet, wird neckar-enz, verliehen. diese auszeichnung bekommen ver-
vom Kulturverein Oberes bottwartal e.v. und in Person vor eine, welche über ein qualitativ besonders hochwertiges an-
allem vom Maler, autor und bundesverdienstkreuzträger gebot im Gesundheitssport verfügen und die vom dtb fest-
gelegten Qualitätskriterien erfüllen. daher ist es besonders
Hanns-Otto Oechsle organisiert.
erfreulich, dass frau Martina berg, frau elvira scheffler und
Mit mehr als 100 kunstinteressierten Gästen zum auftakt frau silke Katkow für Ihre tätigkeit als übungsleiterinnen des
der Kunstausstellung war das Interesse auch dieses Jahr sehr sKv Oberstenfeld abteilung fitness & trends ausgezeichnet
groß. dabei stellte Hanns-Otto Oechsle in seiner gewohnt wurden.
humorvollen art die zwölf ausstellenden Künstlerinnen und
bürgermeister Markus Kleemann dankte ihnen und hob her-
Künstler verschiedenster altersgruppen vor und lobte alle für vor, dass ihr engagement und angebot nicht nur für unsere
ihre tollen Ideen und Werke. diese reichten von skulpturen bürgerinnen und bürger einen enormen Mehrwert bieten,
und Gemälden, bis hin zu fotografien. für die musikalische sondern auch nach außen ein positives aushängeschild der
untermalung sorgten Joachim Keck und andreas delzemich. Gemeinde Oberstenfeld sind. Machen sie bitte weiter so und
der Gemeinde ist es sehr wichtig, dass durch solche veran- bleiben sie weiterhin so engagiert im Gesundheitssport.
staltungen die Kultur in Oberstenfeld, Gronau und Prevorst
gefördert wird und die bürgerinnen und bürger die Möglich-
keit haben, örtliche Kunst auch vor Ort präsentiert zu bekom-
men.
v.l.: Bürgermeister Markus Kleemann; mit Blumen und Urkunden:
Übungsleiterinnen Martina Berg, Elvira Scheffler und Silke Katkow;
v.r.: 2. Vorsitzende des SKV Oberstenfeld Monika Skuppin, Präsiden-
tin des Turngau Neckar-Enz Bärbel Vorrink.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 4
prevorster seniorinnen und senioren feiern über den wolken
seniorenfeier der gemeinde oberstenfeld unter Mitwirkung der Kirchengemeinden
Während es unten im tal herbstlich lies es sich nicht nehmen, über die aktuellen Projekte und ent-
nebelig und kalt war, lockten wär- wicklungen zu berichten. so blickte er unter anderem zurück auf
mende sonnenstrahlen und blauer die Kommunalwahl im Mai und die darauffolgende verabschie-
Himmel die seniorinnen und se- dung des bisherigen Ortsvorstehers Karlheinz Massa und die
nioren in Prevorst aus dem Haus. einsetzung des neuen Ortsvorstehers eberhard Wolf sowie die
sie machten sich auf den Weg zum verleihung des bundesverdienstkreuzes an Herrn Hanns-Otto
herbstlich dekorierten dorfhaus, um Oechsle. Weiter warf er einen blick auf die erfolgte sanierung
dort gemeinsam einen unterhaltsa- des sanitärbereichs im Mineralfreibad Oberes bottwartal sowie
men nachmittag zu verbringen. die die laufende sanierung des stiftsgebäudes. In bezug auf Prevorst
Gemeinde Oberstenfeld und Orts- thematisierte er die erfolgreiche Weiterentwicklung des Kinder-
vorsteher eberhard Wolf luden unter gartens Prevorst zu einem natur-erlebnis-Kindergarten, wodurch
Mitwirkung der Kirchengemeinden der fortbestand des Kindergartens gesichert wurde, und die ge-
am sonntag, 10. november 2019 zur plante entwicklung von bauflächen durch die neugestaltung des
jährlichen seniorenfeier ein. Prevorster spielplatzes.
feierlich eröffnet wurde die diesjähri-
Herbstliche Dekoration
ge seniorenfeier durch die Klavierstü-
im Dorfhaus
cke „norwegischer tanz“ und „Jingle
bells“, gespielt von emely schieber. Passend zur Jahreszeit be-
gann der im september ins amt eingesetzte Ortsvorsteher eber-
hard Wolf seine begrüßung mit den Worten „Im nebel ruhet noch
die Welt, noch träumen Wald und Wiesen“ aus dem Gedicht
„septembermorgen“ von eduard Mörike. Zur seniorenfeier wur-
den 85 Personen aus Prevorst, die das 65. Lebensjahr beendet
haben, eingeladen. Ortsvorsteher eberhard Wolf begrüßte die
vielzähligen Gäste, die er herzlich zum gemeinsam feiern und
sich unterhalten einlud.
Gespannt lauschten die Seniorinnen und Senioren dem Bericht von Bür-
germeister Markus Kleemann
bürgermeister Markus Kleemann bedankte sich bei allen beteilig-
ten, die zum Gelingen der seniorenfeier beitrugen. ein besonde-
rer dank galt dem Ortsvorsteher eberhard Wolf mit familie. Zum
dank überreichte er ihm einen vitaminschub, eine Zusammen-
stellung verschiedener fruchtsäfte.
Musikalische Begleitung durch den Chor der evangelischen Kirche
nach einer Kaffeepause mit feinem Kuchen stimmte der Chor der
evangelischen Kirche Gronau und Prevorst unter der leitung von
antje Henke das stück „die rose“ an.
Mit einem Zitat aus dem all-
tag begann bürgermeister
Markus Kleemann anschlie-
ßend seine rede und sorgte
für heiteres lachen. er berich-
tete von einem Geburtstags-
besuch, bei dem ihm erklärt
wurde, dass man doch erst Bürgermeister Markus Kleemann bedankte sich bei Ortsvorsteher Eber-
alt sei, wenn der bürgermeis- hard Wolf, der seine Feuertaufe mehr als bestanden hat.
ter beim Geburtstag vorbei-
kommt. bürgermeister Mar- auf eine reise durch unsere schöne Heimat nahm bürgermeis-
kus Kleemann begrüßte die ter Markus Kleemann anschließend alle Gäste mit. er präsentierte
seniorinnen und senioren eine mit Musik untermalte bildershow über Oberstenfeld, Gronau
und stellte erfreut fest, dass und Prevorst.
ältere Menschen heute so Bürgermeister Markus Kleemann be- Zum gemeinsamen nachdenken regte anschließend Pastor Ingo
aktiv seien, wie nie. aktiv sein richtet über aktuelle Entwicklungen blickle der evangelisch-methodistischen Kirche an. Mit der Gitar-
bedeute, sich gesellschaftlich re begleitet wurden die lieder „freuet euch der schönen erde“
einzubringen und Interesse daran zu haben, was sich entwickelt und „Ich singe dir mit Herz und Mund“ gesungen. Herr blickle
und verändert. Hierzu möchte er gerne einen beitrag leisten und brachte eine sprichwortgeschichte zum Herbst mit. der HerbstFreitag, 15. November 2019 • Nummer 46 5 sei die Zeit des erntens, die Zeit, fenkutschenrennen brachten zum abschluss ganz deutlich den um vorräte anzulegen. doch besonderen und großen Zusammenhalt im Ort und die wichtige es werden nicht nur vorräte in gemeinsame Geschichte zum ausdruck. die Keller eingebracht. ein jeder nach saitenwürstchen und Kartoffelsalat und vielen anregenden Gast habe einen eigenen vor- Gesprächen verabschiedete sich Ortsvorsteher eberhard Wolf mit ratsschatz, ein jeder sei reich an dankesworten von den Gästen. der Chor sang zum abschluss das lebens- oder erfahrungsschät- lied „lieber Gott, schick uns deine engel“. damit machten sich die zen, die sich aus dem, was erlebt seniorinnen und senioren zufrieden auf den Heimweg. wurde, entwickeln. Gemeinsa- mes feiern bedeute immer auch, diese schätze mit bekannten Pastor Ingo Blickle regte zum ge- und freunden auszutauschen. meinsamen Nachdenken an schwung und energie brachten anschließend die Kinderturn- gruppen des ssv Prevorst unter der leitung von selina Prang und Julia Wolf auf die bühne. Gemeinsam wurden Choreographien für die lieder „Kuck mal diese biene da“, „Körperteil blues“ und „so ein schöner tag“ präsentiert. die von Ortsvorsteher eberhard Wolf gezeigten historischen fil- me über die Grundschule in Prevorst und eines der ersten sei- Energiegeladener Auftritt der Kinderturngruppen des SSV Prevorst
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Infos aus dem Rathaus Veranstaltungen
sperrung der großbottwarer straße anlässlich
des oberstenfelder weihnachtsmarktes 2019
die großbottwarer straße wird am samstag, 7. dezember
2019 von 12 uhr bis 22 uhr im bereich zwischen den gebäu- 29. Oberstenfelder Weihnachtsmarkt
den großbottwarer straße 1 und großbottwarer straße 47
(einschließlich Keltermarkt), sowie Forststraße bis Kreuzung Am Samstag, 7. Dezember 2019 findet im Ortskern in
Küfergasse für den fahrzeugverkehr voll gesperrt. Oberstenfeld ab 15 Uhr der diesjährige
Gleichzeitig ist die einbahnstraßen-regelung in der Mühlgasse Weihnachtsmarkt statt.
aufgehoben. damit ist eine Zufahrt zu den Parkplätzen beim Pfaf- Hierzu laden zahlreich weihnachtlich dekorierte
fengässle oder zum Gasthof „Ochsen“ ab 12 uhr über die Mühl- Marktstände und Geschäfte zum Bummel und Kaufen
gasse möglich. ein.
die bushaltestelle am rathaus wird von samstag, 7. dezember
2019, 12 uhr bis zum sonntag, 8. dezember 2019, 8 uhr, in die
bahnhofstraße verlegt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und beachtung.
Mountainbiker
am 23. november 2019 findet die drückjagd des Hegeringes
Amtliche Bekanntmachungen
Hardtwald statt, welche auch über die offiziellen Mountainbike-
Trails führt – wir bitten Sie in der Zeit von 6.00 Uhr – 15.00 Uhr am schutz der sonn- und Feiertage im november
23. November die Befahrung der Trails zu unterlassen. und dezember 2019
revierübergreifende drückjagd nach dem Gesetz über die sonn- und feiertage (feiertagsgesetz)
am samstag, 23. november 2019 in der Fassung vom 08.05.1995 (GBI. S. 450) ist folgendes zu be-
achten:
Im Hardtwald findet am Samstag, den 23. November 2019 vom
Ortsende Großbottwar und bis zur östlichen Wald- bzw. land- 1. an allen sonn- und Feiertagen des ganzen Jahres
kreisgrenze liegend, von 8 uhr bis 15 uhr eine revierübergreifen- verboten sind öffentlich bemerkbare arbeiten, die geeignet sind,
de drückjagd auf schwarzwild statt. die ruhe des tages zu beeinträchtigen (ausnahmen: z. b. unauf-
es besteht dabei die Gefahr, dass schwarzwild und nachstellende schiebbare erntearbeiten, leichte arbeiten in Gärten). In der nähe
Jagdhunde die landesstraßen l 1115 und l 1118 sowie die Kreis- von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäu-
straßen K 1607 und K 1608 überqueren. den sind alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den
Zur sicherheit des verkehrs wird im bereich des Waldes entlang Gottesdienst zu stören.
der L1115, der L 1118, der L1124 sowie der K 1608 eine entspre- Während des Hauptgottesdienstes (mit ausnahme des 1. Mai und
chende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h bzw. 70 des 3. Oktober) sind verboten:
km/h, eine punktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 • öffentlichen versammlungen unter freiem Himmel, aufzüge
km/h und eine Vollsperrung der K 1607 zwischen der Hardtwald- und umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst un-
kreuzung und der L1124 angeordnet. mittelbar zu stören;
die drückjagd betrifft auch den östlichen, bewaldeten teil • alle der unterhaltung dienenden öffentlichen veranstaltungen;
der gemarkung oberstenfeld (lichtenberg, eschach, hag- • öffentliche veranstaltungen und vergnügungen, zu denen öf-
stolz, bieversklinge sowie den bereich Krugeiche). fentlich eingeladen oder für die eintrittsgeld erhoben wird.
die zufahrt zum parkplatz „Krugeiche“ sowie der parkplatz 2. volkstrauertag (17. november 2019)
sind deshalb gesperrt. Öffentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von
bitte achten sie auf die angebrachten beschilderungen und Ge- vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu-
schwindigkeitsbeschränkungen. Wir bitten sie, sich während der men sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
Jagddauer möglichst nicht in den betroffenen Waldgebieten auf-
3. buß- und bettag (20. november 2019)
zuhalten.
Öffentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von
vielen dank für Ihr verständnis. vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräu-
men sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten. In der Nähe von Kirchen
und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind alle
amtsblatt der gemeinde oberstenfeld Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Hauptgottes-
Herausgeber: Gemeinde Oberstenfeld dienst am vormittag und am abend zu stören.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil
der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048. www.nussbaum-medien. 4. totengedenktag (24. november 2019)
de. verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der sitzungsberichte Öffentliche veranstaltungen in räumen mit schankbetrieb, die
der Gemeindeorgane, alle sonstigen Mitteilungen und veröffentlichungen der
Gemeinde: bürgermeister Markus Kleemann, Großbottwarer straße 20, 71720 über den schank- und speisebetrieb hinausgehen und sonstige
Oberstenfeld oder vertreter im amt. öffentliche veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des
verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den anzeigenteil: Klaus feiertags oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft
Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.Anzeigenannahme: wds@ oder Volksbildung dienen, sind von 5 Uhr bis 24 Uhr verboten.
nussbaum-medien.de. einzelversand nur gegen bezahlung der vierteljährlich zu Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 13 Uhr verboten. Öf-
entrichtenden abonnementgebühr.
vertrieb (abonnement und Zustellung): G.s. vertriebs GmbH, fentliche tanzunterhaltungen und tanzunterhaltungen von ver-
Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, einen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen
e-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de sind von 3 Uhr bis 24 Uhr verboten.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 9
5. heiliger abend (24. dezember 2019) davon entfallen auf der aktivseite unter
In der nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienen- • immateriellen Vermögensgegenstände 19.435,10 €
den Gebäuden sind ab 17 uhr alle Handlungen zu vermeiden, die • Sachvermögen 3.153.086,67 €
geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. • Finanzvermögen 903.630,90 €
• Abgrenzungsposten 186,09 €
6. erster weihnachtstag (25. dezember 2019) • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 €
Öffentliche sportveranstaltungen sind bis 11 uhr verboten. 7. sil- • Gesamtbetrag auf der Aktivseite 4.076.338,76 €
vester (31. Dezember 2019)In der Nähe von Kirchen und anderen davon entfallen auf die passivseite unter
dem Gottesdienst dienenden Gebäuden sind von 18 uhr bis 21 • Basiskapital 1.858.424,42 €
uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Got- • Rücklagen 48.471,00 €
tesdienst zu stören. • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
• Sonderposten 24.761,19 €
• Rückstellungen 16.461,00 €
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des • Verbindlichkeiten 2.128.221,15 €
eigenbetriebs wasserversorgung oberstenfeld • Passive Abgrenzungsposten 0,00 €
gesamtbetrag auf der passivseite 4.076.338,76 €
der Gemeinderat hat in seiner sitzung am 7. november 2019 den 3. die zustimmung zu den planabweichungen in der ergebnis-
Jahresabschluss 2018 des eigenbetriebs Wasserversorgung wie und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2018
folgt festgestellt:
der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Oberstenfeld 4. die Finanzrechnung der investitionsmaßnahmen des
wird nach § 95 b abs. 1 GemO festgestellt. Jahresabschlusses 2018
5. der beschluss über die Feststellung des Jahresabschlus-
die feststellung umfasst:
ses 2018 ist dem landratsamt ludwigsburg als rechtsauf-
1. die aufgliederung des ergebnisses der sichtsbehörde nach § 95 b abs. 2 gemo vorzulegen. die
haushaltsrechnung für das haushaltsjahr 2018. gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.
diese wird wie folgt festgestellt:
6. das ordentliche ergebnis des wirtschaftsjahrs 2018 in
gesamtergebnisrechnung: höhe von 48.471,00 € wird den rücklagen zugeführt.
summe der ordentlichen erträge 1.043.023,38 €
summe der ordentlichen aufwendungen 994.552,38 € der Jahresabschluss 2018 des eigenbetriebs Wasserversorgung
ordentliche ergebnis 48.471,00 € Oberstenfeld liegt gemäß § 95 b abs. 2 Gemeindeordnung vom
18. november 2019 bis einschließlich 27. november 2019 wäh-
außerordentliche erträge 0,00 € rend der üblichen Öffnungszeiten auf dem rathaus, Großbottwa-
außerordentliche aufwendungen 0,00 € rer str. 20, Zimmer 75, öffentlich zur einsichtnahme aus.
sonderergebnis 0,00 €
gesamtergebnis 48.471,00 € gez.
Markus Kleemann bürgermeister
gesamtfinanzrechnung:
summe der einzahlungen
aus lfd. verwaltungstätigkeit 925.160,51 €
termine für „samstags-trauungen“
summe der auszahlungen in oberstenfeld im Jahr 2020
aus lfd. verwaltungstätigkeit 714.610,35 €
zahlungsmittelüberschuss/-bedarf bereits frühzeitig beginnen Planungen für eine standesamt-
der ergebnisrechnung 210.550,16 € liche trauung, weshalb schon jetzt die termine für trauungen im
nächsten Jahr veröffentlicht werden.
summe der einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
summe der auszahlungen aus Investitionstätigkeit 120.069,08 € beim standesamt Oberstenfeld werden auch im Jahr 2020 erneut
saldo aus investitionstätigkeit -120.069,08 € trauungen an einem samstag in den Monaten Mai, Juni und Juli
angeboten.
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 90.481,08 €
folgende termine sind für die “samstags-trauungen” vorgesehen:
summe der einzahlungen 16. Mai 2020
aus finanzierungstätigkeit 200.000,00 € 20. Juni 2020
summe der auszahlungen 11. Juli 2020
aus finanzierungstätigkeit 82.814,83 €
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Je termin können maximal drei eheschließungen (10 uhr, 11 uhr
aus Finanzierungstätigkeit 117.185,17 € und 12 uhr) stattfinden.
Änderung des Finanzierungsmittelbestands
zum ende des haushaltsjahres 207.666,25 € wichtiger hinweis:
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushalts- aufgrund von baumaßnahmen im stiftsgebäude können die
unwirksamen einzahlungen und auszahlungen -12.666,42 € „samstags-trauungen“ im Jahr 2020 ausschließlich im trau-
anfangsbestand an zahlungsmittel 0,00 € zimmer des rathauses stattfinden. dieses steht für trauungen
mit maximal 20 Personen, inkl. brautpaar und trauzeugen, zur
veränderung des bestands an zahlungsmitteln 194.999,83 €
verfügung.
endbestand an zahlungsmitteln
am ende des haushaltsjahres 194.999,83 € bitte beachten sie, dass für „samstags-trauungen“ folgendes gilt:
• Mindestens einer der Partner muss seinen Hauptwohnsitz in
2. die vermögensrechnung / bilanz der wasserversorgung Oberstenfeld haben.
oberstenfeld zum 31.12.2018. • es wird eine zusätzliche Gebühr für trauungen außerhalb der
diese wird wie folgt festgestellt: üblichen dienstzeiten fällig.
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2018 umfasst eine Bilanz- für fragen oder anmeldungen wenden sie sich bitte an das stan-
summe von 4.076.338,76 €. desamt der Gemeinde Oberstenfeld unter 0 70 62 / 261-53.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 10
Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B und den
besonderen und den zusätz-
lichen vertragsbedingungen
rechtsform für
Gemeinde Oberstenfeld landkreis ludwigsburg bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haf-
tend mit bevollmächtigtem
Öffentliche ausschreibung nach vob vertreter
ablauf der
für Garten- und landschaftsbauarbeiten Zuschlags- und bindefrist: 31. Januar 2020
Planung/Bauüberwachung: roland steinbach
bauvorhaben: erweiterung Friedhof gronau Freier landschaftsarchitekt
name, anschrift gemeinde oberstenfeld Zum buschfeld 5
des auftraggebers: großbottwarer straße 20 74613 Öhringen
71720 oberstenfeld Tel. 07941 / 959955
Herr Helber, bauamt stelle zur nachprüfung Kommunalaufsicht beim
Tel. 07062 / 261-22 behaupteter vergabeverstöße ist: landratsamt ludwigsburg
Ort der ausführung: friedhof Gronau, buchenstraße,
71720 Oberstenfeld-Gronau Oberstenfeld, 13. November 2019
art und umfang gez. Kleemann
der leistung: Garten- und landschaftsbauarbeiten bürgermeister, Gemeinde Oberstenfeld
350 m³ boden ausbauen und entsorgen
80 m² abbruch asphalt benutzungsordnung für die Mittagsverpflegung
65 m Hecke roden
3 St Fundamente (je 3,7 m³ Beton) an der lichtenbergschule oberstenfeld
80 m² asphaltweg
40 m einfassung aus tiefborden §1
120 m² Wassergeb. decke allgemeines
170 m einfassung aus stahl (1) die Gemeinde Oberstenfeld betreibt an der lichtenberg-
3 St bänke schule eine Mittagsverpflegung.
3 St brunnen
2 st tore (2) das benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. es
7 st bäume wird ein privatrechtliches entgelt erhoben.
90 m Hecke
290 m² Sträucher / Pflanzflächen §2
650 m² Rasen- / Wiesenflächen zuständigkeit
frist für die ausführung: Februar bis april 2019 (1) die ausgabe der Mittagsverpflegung sowie die aufsicht
stelle bei der die über staatsanzeiger oder büro während der Mittagsverpflegung erfolgt durch den schult-
roland steinbach, Öhringen räger.
verdingungsunterlagen www.steinbach-la.de (2) die bestellung der Mittagsverpflegung erfolgt über das
angefordert/ eingesehen schulsekretariat, die abrechnung durch den schulträger.
Kosten nach berechnung bzw. 35,00 €
mit verrechnungsscheck mit §3
dem vermerk „erweiterung Öffnungszeiten/teilnahme
friedhof Gronau“ (1) die Mittagsverpflegung erfolgt an schultagen montags bis
verdingungsunterlagen einfaches exemplar einschließ-
mittwochs im rahmen der Ganztagsschule und der Kernzei-
lich digitalen ausführungs-
tenbetreuung an der lichtenbergschule.
plänen, lv, Kev-formularen als
Pdf sowie lv in den Gaeb- donnerstags und freitags erfolgt an schultagen eine Mit-
Datenarten D83 / P83 / X83 tagsverpflegung im rahmen des Horts und der Kernzeiten-
anschrift, an die die Gemeinde Oberstenfeld, betreuung an der lichtenbergschule.
bauamt, Hr. Helber (2) In den ferien erfolgt eine Mittagsverpflegung nur im rah-
angebote zu richten sind: Großbottwarer straße 20, men des Hortbetriebs und der ferienbetreuung.
71720 Oberstenfeld (3) teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle schüle-
sprache in der die angebote rinnen und schüler der lichtenbergschule sowie die lehre-
abgefasst sein müssen: deutsch rinnen und lehrer und andere beschäftigte an der schule.
Personen, die bei
der angebotseröffnung §4
anwesend sein dürfen: Bieter und / oder ihre Bevoll- anmeldung
mächtigten (1) die anmeldung der schülerinnen und schüler zur Mittags-
datum, uhrzeit und Ort der 12. dezember 2019 / verpflegung muss schriftlich beim schulträger über das
10:00 uhr / sitzungssaal schulsekretariat erfolgen.
eröffnung der angebote: Gemeinde Oberstenfeld
Großbottwarer straße 20 (2) die anmeldung kann zu jedem schulhalbjahr erfolgen. für
71720 Oberstenfeld das 1. schulhalbjahr (september bis Januar) ist sie bis spätes-
sicherheiten: bankbürgschaft tens 30. Juni eines Jahres, für das 2. Schulhalbjahr (Februar
5 v. h. der auftragssumme bis August) bis 31. Januar eines Jahres möglich. Im Rahmen
(brutto) für die vertrags- der ferienbetreuung ist die anmeldung nur zusammen mit
erfüllung der betreuungsanmeldung möglich.
3 v. h. der abrechnungssum- (3) schülerinnen und schüler der Ganztagesschule haben bei
me (brutto) einschl. aller nach- der aufnahme vorrang. einen rechtsanspruch auf teilnahme
träge für Mängelansprüche. an der Mittagsverpflegung besteht nicht.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 11
(4) lehrerinnen und lehrer und andere beschäftigte an der (4) Im rahmen der Ganztagsschule, der Kernzeitbetreuung und
schule können sich im schulsekretariat auch für einzelne der sonstigen teilnahme an der Mittagsverpflegung wird
tage anmelden. das entgelt für zehn Monate erhoben. die Monate februar
und august sind entgeltfrei. es ist unabhängig von den feri-
§5 enzeiten und auch bei nichtbenutzung oder vorübergehen-
der schließung zu entrichten.
ausweis (5) Im rahmen der Hortbetreuung wird das entgelt für zwölf
Monate erhoben. es ist unabhängig von den ferienzei-
(1) Zur Mittagsverpflegung angemeldete schülerinnen und
ten und auch bei nichtbenutzung oder vorübergehender
schüler erhalten, außer bei der ferienbetreuung, einen per-
schließung zu entrichten.
sonalisierten ausweis, der sie zum essen an den angemelde-
ten Wochentagen berechtigt. für diesen ausweis ist bei der (6) das essensentgelt im rahmen der ferienbetreuung wird für
anmeldung ein aktuelles bild der schülerin bzw. des schü- die jeweils gebuchten Wochen einmalig im anschluss nach
lers im schulsekretariat abzugeben. der ferienbetreuung erhoben.
(2) dieser ausweis enthält auch angaben über gemeldete al- (7) für sonderessen, z.b. aufgrund von allergien und Intoleran-
lergien und besondere essenswünsche wie vegetarisches zen, kann ein Zuschlag erhoben werden.
essen. (8) bei fernbleiben eines Kindes von der schule aufgrund einer
(3) dieser ausweis muss grundsätzlich bei der Mittagsverpfle- erkrankung von mehr als zehn tagen im schuljahr wird am
gung sichtbar mitgeführt und bei der essensausgabe vorge- ende des schuljahrs (ab 1. august) auf schriftlichen antrag
zeigt werden. das anteilige pauschale essensentgelt für die Krankheitsta-
ge zurückerstattet. Hierzu ist der schriftliche antrag mit ärzt-
licher bescheinigung über die erkrankung bei der Gemein-
§6
de Oberstenfeld einzureichen.
abmeldung/ausschluss (9) für die teilnahme von lehrerinnen und lehrern und ande-
ren beschäftigten an der Mittagsverpflegung wird ein pri-
(1) eine abmeldung der schülerinnen und schüler von der vatrechtliches Entgelt in Höhe von 5,35 € erhoben.
Mittagsverpflegung kann mit einer frist von einem Monat
(10) das essensentgelt für schüler beträgt:
jeweils zum ende eines schulhalbjahres erfolgen. sie ist
schriftlich beim schulsekretariat der lichtenbergschule ein- im rahmen der ganztagsschule / hortbetreuung
zureichen.
(2) für Kinder, die die schule zum ende des schuljahres verlas- für 5 tage pro Woche monatlich 81,00 €
sen, erübrigt sich eine schriftliche abmeldung.
für 4 Tage pro Woche monatlich 64,80 €
(3) der schulträger kann ein Kind von der teilnahme an der Mit-
tagsverpflegung ausschließen,
• wenn das zu entrichtende essensentgelt für zwei aufein- im rahmen der Kernzeitenbetreuung/alleinigen teilnahme
anderfolgende Monate nicht bezahlt wurde, an der Mittagsverpflegung
• wenn das Kind sich wiederholt nicht an die während der
für 5 tage pro Woche monatlich 81,00 €
Mittagsverpflegung geltenden regeln hält,
• zum schutz von anderen Kindern. für 4 Tage pro Woche monatlich 64,80 €
für 3 Tage pro Woche monatlich 48,60 €
§7
für 2 tage pro Woche monatlich 32,40 €
schließung der einrichtung aus besonderem anlass
für 1 tag pro Woche monatlich 16,20 €
(1) Muss die Mittagsverpflegung aus besonderem anlass (z.
b. wegen erkrankung oder dienstlicher verhinderung des in der Ferienbetreuung
Personals) geschlossen bleiben, werden die eltern hiervon
rechtzeitig unterrichtet. je essen 4,05 €
(2) der träger der einrichtung ist bemüht, eine über die dau-
er von drei tagen hinausgehende schließung der Mittags- §9
verpflegung zu vermeiden. dies gilt nicht, wenn die ver- versicherung
pflegung zur vermeidung der übertragung ansteckender
Krankheiten geschlossen werden muss. (1) die Kinder sind gesetzlich unfallversichert auf dem direkten
Weg zur und von der Mittagverpflegung ,wenn sie im an-
schluss
§8
• die Ganztagsschule,
essensentgelt • die Kernzeitenbetreuung,
(1) für die teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von den • den regulären schulunterricht am nachmittag
sorgeberechtigten ein privatrechtliches entgelt erhoben. besuchen. alle unfälle, die auf dem Weg zur und von der
Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner. Mittagsverpflegung eintreten, müssen im schulsekretariat
(2) das essensentgelt wird, außer bei der ferienbetreuung, je- oder beim betreuungspersonal unverzüglich gemeldet wer-
weils pauschal für einen Kalendermonat erhoben. das es- den.
sensentgelt ist von beginn des Monats an zu entrichten, in (2) Kein versicherungsschutz besteht während der Mittagsver-
dem das Kind die Mittagsverpflegung in anspruch nimmt. pflegung.
Wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufge- (3) für den verlust, die beschädigung und die verwechslung
nommen, ermäßigt sich das entgelt auf 50 v.H. der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des
(3) das essensentgelt ist jeweils im voraus bis zum ersten tag Kindes wird keine Haftung übernommen. es wird empfoh-
des Monats zu zahlen. len, die sachen mit dem namen des Kindes zu versehen.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 12
§ 10 10. hort
inkrafttreten einrichtung zur ergänzung der Ganztagsschule an der
die benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleich- lichtenbergschule mit einer betreuungszeit vor und
zeitig verliert die benutzungsordnung für die Mittagsverpfle- nach der Ganztagsschule für Grundschulkinder der lich-
gung an der lichtenbergschule der Gemeinde Oberstenfeld vom tenbergschule
11. Kernzeitbetreuung
1. Januar 2017 ihre Gültigkeit. einrichtung an der lichtenbergschule mit einer zusam-
Oberstenfeld, den 7. november 2019 men mit dem schulunterricht gewährleisteten betreu-
ungszeit an Schultagen von 32 Stunden/Woche für
Markus Kleemann
Grundschulkinder und Kinder der Grundschulförderklas-
bürgermeister
se an der lichtenbergschule
12. Mittwochskerni
benutzungsordnung einrichtung an der lichtenbergschule mit einer zusam-
für die Kinderbetreuungseinrichtungen men mit dem schulunterricht gewährleisteten betreu-
der gemeinde oberstenfeld ungszeit mittwochs an Schultagen von 7 Uhr bis 14 Uhr
für Grundschulkinder an der lichtenbergschule
(Kinderbetreuungsordnung) 13. Ferienbetreuung für grundschulkinder
einrichtung während der schulferien mit einer betreuungs-
§1 zeit von 40 Stunden/Woche für Grundschulkinder und Kin-
die Gemeinde Oberstenfeld betreibt Kinderbetreuungseinrich- der der Grundschulförderklasse an der lichtenbergschule
tungen im sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes von baden- (2) das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem ende der
Württemberg (KitaG). das benutzungsverhältnis ist privatrechtlich sommerferien der betreuungseinrichtung.
ausgestaltet. es wird ein privatrechtliches entgelt (§ 8) erhoben.
§2 §3
begriffsbestimmungen aufgabe der einrichtungen
(1) Kinderbetreuungseinrichtungen im sinne dieser benut- (1) die Kinderbetreuungseinrichtungen haben die aufgabe, die
zungsordnung sind: erziehung der Kinder in der familie zu ergänzen und zu unter-
stützen. durch bildungs- und erziehungsangebote fördern sie
1. regelkindergarten
einrichtungen mit einer betreuungszeit von insgesamt die körperliche, geistige und seelische entwicklung des Kindes.
(2) Zur erfüllung des bildungs- und erziehungsauftrags in den
30 Stunden/Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder
einrichtungen orientieren sich die Mitarbeiterinnen und Mit-
im Alter von 2 bis 6 Jahren
2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten arbeiter an den durch aus- und fortbildung vermittelten wis-
einrichtungen mit einer zusammenhängenden betreu- senschaftlichen erkenntnissen der Psychologie und Pädagogik
ungszeit von insgesamt 30 Stunden/Woche für Kinder im sowie an ihren erfahrungen aus der praktischen arbeit in der
Alter von 2 bis 6 Jahren tageseinrichtung. dabei ist in den einrichtungen nach § 2 abs.
3. regelkindergarten mit zwei tagen durchgehenden 1 nr. 1 bis 9 der Orientierungsplan von baden-Württemberg
Öffnungszeiten die pädagogische Grundlage des Handelns. neben der spon-
einrichtungen mit einer betreuungszeit von insgesamt tanen beobachtung im alltag ist in diesen einrichtungen die
33 Stunden/Woche mit durchgehender Betreuungszeit systematische erfassung der individuellen entwicklung von
am vor-und nachmittag an zwei tagen und einer Öff- Kindern, deren dokumentation und reflektion, voraussetzung
nungszeit am vormittag an den anderen tagen für Kinder für weiteres pädagogisches Handeln und die erziehungspart-
im Alter von 2 bis 6 Jahren nerschaft mit den Personensorgeberechtigten.
4. ganztageskindergarten in der altersmischung (3) die Kinder lernen den gruppenbezogenen umgang miteinan-
einrichtungen mit einer zusammenhängenden betreu- der und werden zu partnerschaftlichem verhalten angeleitet.
ungszeit am vor- und nachmittag für Kinder im alter von (4) die erziehung in der einrichtung nimmt auf die durch die
2 bis 6 Jahren Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen,
5. Kindergarten mit kleiner ganztagesbetreuung weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten rücksicht.
einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer §4
durchgehenden betreuungszeit am vor-und nachmittag
aufnahme und wechsel der Kinderbetreuungseinrichtungen
an zwei tagen und einer verlängerten Öffnungszeit von
6 Stunden an den anderen Tagen für Kinder im Alter von (1) In die einrichtungen werden je nach betreuungsform und
2 bis 6 Jahren betriebserlaubnis Kinder im alter von 2 Monaten bis zur be-
6. Krippe mit verlängerten Öffnungszeiten endigung der Grundschule aufgenommen. Kinder, die vom
einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zu- besuch der Grundschule zurückgestellt sind, sollen, soweit
sammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 30 möglich, eine Grundschulförderklasse besuchen.
Stunden/Woche für Kinder im Alter von 2 Monaten bis (2) Kinder mit und ohne behinderungen werden, soweit mög-
3 Jahren lich, in gemeinsamen Gruppen erzogen. dabei wird sowohl
7. ganztageskrippe den bedürfnissen der behinderten Kinder nach sozialer teil-
einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer zu- habe, als auch der nicht behinderten Kinder rechnung getra-
sammenhängenden betreuungszeit am vor- und nach- gen. eine förderung bei speziellen Handicaps kann nicht ge-
mittag für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren boten werden und obliegt den Personensorgeberechtigten.
8. Krippe mit kleiner ganztagesbetreuung (3) über die aufnahme der Kinder entscheidet nach erlassenen auf-
einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer nahmebestimmungen der träger der einrichtung und eventuell
durchgehenden betreuungszeit am vor- und nachmittag die zuständigen beratungsstellen. Gehen mehr anmeldungen
an zwei tagen und einer verlängerten Öffnungszeit von ein als freie Plätze zur verfügung stehen, werden alleinerziehen-
6 Stunden an den anderen Tagen für Kinder im Alter von de oder familien, bei denen beide Personensorgeberechtigten
1 bis 3 Jahren berufstätig sind (nachweis ist vom arbeitgeber zu erbringen),
9. halbtageskrippe sich in eine beruflichen Bildungsmaßnahme /Schulausbildung
einrichtungen für die Kleinkindbetreuung mit einer be- oder eine vom Jobcenter vermittelte bildungsmaßnahme ab-
treuungszeit von 4 Stunden am Vormittag für Kinder von solvieren sowie falls Geschwisterkindern in dieser einrichtung
1 bis 3 Jahren betreut werden, bevorzugt berücksichtigt.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 13
(4) Jedes Kind muss vor der aufnahme in die einrichtung ärztlich §5
untersucht werden. Zudem haben die erziehungsberechtig- abmeldung/Kündigung
ten an einer Impfberatung teilzunehmen. Hierfür muss bei (1) die abmeldung kann für die Kinderbetreuungseinrichtun-
einer Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis gen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1 bis 10 zum 30. April, 31. August und
9 die mit der Zusage erhaltene und vom arzt ausgefüllte be- 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Sie ist
scheinigung vorgelegt werden. Maßgeblich für die aufnah- mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Gemeinde
me ist je nach lebensalter des Kindes die zum Zeitpunkt der Oberstenfeld, Großbottwarer straße 20, 71720 Oberstenfeld
aufnahme letzte ärztliche untersuchung. einzureichen.
(5) für die aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung nach (2) für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die in die
§ 2 Abs. 1 Ziff. 10 bis 13 werden die Kinder im Rahmen der schule aufgenommen werden und bis zum ende des Kin-
schuluntersuchung ärztlich untersucht. dergartenjahres die einrichtung besuchen, erübrigt sich eine
(6) es wird empfohlen, von der kostenlosen vorsorgeuntersu- schriftliche abmeldung. abweichend von satz 1 kann das
chung für Kinder von versicherten der gesetzlichen Kranken- betreuungsverhältnis eines Kindes, das zum ende des lau-
kassen Gebrauch zu machen. fenden Kindergartenjahres in die schule überwechselt, unter
(7) die aufnahme eines Kindes in eine Kindergartengruppe einer einhaltung der Kündigungsfrist nur bis spätestens zum ende
Kinderbetreuungseinrichtung nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis 5 setzt des Monats april gekündigt werden.
voraus, dass die Personensorgeberechtigten sich innerhalb (3) eine abmeldung von der Kernzeitbetreuung in der schule (§
von drei Wochen nach der ausstellung der schriftlichen Zusa- 2 abs. 1 Ziff. 11 und 12) ist nur mit einer frist von einem Mo-
ge für einen Kindergartenplatz bei der Gemeindeverwaltung nat jeweils zum ende eines schulhalbjahres möglich. sie ist
melden, um die Zusage zu bestätigen. Weiterhin müssen sie schriftlich beim schulsekretariat der lichtenbergschule oder
sich ebenfalls innerhalb von drei Wochen nach der ausstellung bei der Gemeinde Oberstenfeld, Großbottwarer straße 20,
der schriftlichen Zusage in der Kinderbetreuungseinrichtung 71720 Oberstenfeld einzureichen.
melden, um einen termin für das aufnahmegespräch, welches (4) der träger der einrichtung kann den aufnahmevertrag mit
unbedingt vor dem geplanten aufnahmetermin stattfinden einer frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kün-
muss, zu vereinbaren. erfolgt dies nicht, ist eine aufnahme des digen,
Kindes zum vereinbarten termin nicht möglich. 1. wenn das Kind die Einrichtung länger als 4 Wochen un-
(8) die aufnahme eines Kindes in eine Krippengruppe in einer Kin- entschuldigt nicht mehr besucht hat,
derbetreuungseinrichtung nach § 2 Abs.1 Ziff. 6 bis 9 setzt vo- 2. wenn das zu entrichtende betreuungsentgelt in Höhe von
raus, dass die Personensorgeberechtigten sich innerhalb von zwei Monatsentgelten nicht bezahlt wurde,
drei Wochen nach der ausstellung der schriftlichen Zusage für 3. wenn Personenberechtigte sich wiederholt nicht an die
einen Krippenplatz bei der Gemeindeverwaltung melden, um in der benutzungsordnung festgelegten Pflichten halten,
die Zusage zu bestätigen. Weiterhin müssen sie sich ebenfalls 4. wenn erhebliche nicht ausräumbare auffassungsunter-
innerhalb von drei Wochen nach der ausstellung der schriftli-
schiede mit den sorgeberechtigten und der einrichtung
chen Zusage in der Kinderbetreuungseinrichtung melden, um
über Erziehungs- und Einrichtungskonzepte und/oder
einen Gesprächstermin und die eingewöhnungsphase zu ver-
einbaren. die eingewöhnung erfolgt durch das „berliner Mo- dem Kind angemessene förderung und bildung trotz
dell“. Hierbei verpflichten sich die Personensorgeberechtigten vom träger anberaumter Gespräche, aussprachen sowie
zu einer etwa vierwöchigen, kostenlosen eingewöhnung mit absprachen bestehen bleiben,
teilweiser anwesenheitspflicht einer bezugsperson des Kin- 5. zum schutz von anderen Kindern.
des. Zu beachten ist dabei, dass die eingewöhnung vier Wo- §6
chen vor dem eigentlichen aufnahmetermin beginnt. erfolgt besuch der einrichtung, Öffnungszeiten
dies nicht, ist der anspruch auf den Krippenplatz erloschen. (1) Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die einrichtung
(9) die aufnahme des Kindes erfolgt nach unterzeichnung des
regelmäßig besucht werden.
anmeldebogens sowie bei Kinderbetreuungseinrichtungen (2) fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei tage ist die ein-
nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 bis 9 nach der vorlage der bescheini- richtung zu benachrichtigen.
gung über die ärztliche untersuchung. (3) die einrichtung ist regelmäßig von Montag bis freitag, mit
(10) die aufnahme von Kindern in die Kernzeitbetreuung der ausnahme der gesetzlichen feiertage und der ferien der
schule (§ 2 abs. 1 Ziff. 11 und 12) erfolgt nur zum schulhalb- einrichtung geöffnet. die regelmäßigen täglichen Öffnungs-
jahr. die anmeldung hierzu ist für das 1. schulhalbjahr (sep- zeiten werden durch aushang in der einrichtung bekannt
tember bis Januar) bis 15. Juni eines Jahres, für das 2. schul- gegeben.
halbjahr (Februar bis Juli) bis 31. Januar eines Jahres möglich. (4) die in den Kinderbetreuungseinrichtungen nach § 2 abs. 1
(11) ein Wechsel der Kinderbetreuungsform nach § 2 abs. 1 Ziff. Ziff. 1 bis 9 betreuten Kinder sollen bis spätestens 9 uhr, je-
1 bis 5 ist maximal zweimal im Kindergartenjahr, jeweils mit doch keinesfalls vor der Öffnung der Kinderbetreuungsein-
einer frist von vier Wochen auf Monatsanfang, auf schriftli- richtung gebracht und pünktlich mit ende der Öffnungszei-
chen antrag möglich. für einen Wechsel der Kinderbetreu- ten abgeholt werden. für Kinder in der eingewöhnungszeit
ungsform werden die regelungen über die aufnahme sinn- können besondere absprachen getroffen werden.
gemäß angewandt. ein Wechsel der Kinderbetreuungsform (5) die tägliche betreuungszeit innerhalb der Öffnungszeiten ist
ist zum 1. august eines jeden Kalenderjahres nicht möglich. auf maximal zehn stunden begrenzt.
bei Krippenkindern ist ein Wechsel der betreuungsform nur (6) Wird ein Kind nicht rechtzeitig von den Personensorgebe-
vierteljährlich möglich. ein Wechsel der betreuungsform in rechtigten abgeholt, wird ab dem dritten Mal für jede an-
der Kernzeitbetreuung der schule (§ 2 abs. 1 Ziff. 11 und 12) gefangene Stunde eine Aufwandsentschädigung von 50 €
ist nur zum jeweiligen schulhalbjahr möglich. die regelun- erhoben.
gen zur aufnahme in abs. 7 gelten entsprechend.
(12) es wird empfohlen vor der aufnahme des Kindes in die ein- §7
richtung die schutzimpfungen gegen diphtherie, Wund- Ferien und schließung der einrichtung
starrkrampf und Kinderlähmung vornehmen zu lassen. aus besonderem anlass
(13) die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Ände- (1) die ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und
rungen der anschrift, der privaten und beruflichen telefon- rechtzeitig bekannt gegeben.
nummern und e-Mail-adressen der leitung der einrichtung (2) Jedes Kind hat einen anspruch auf jährlich drei zusammen-
unverzüglich mitzuteilen, um die erreichbarkeit der Perso- hängende Wochen urlaub von der einrichtung. Krankheitsta-
nensorgeberechtigten sicherzustellen. ge werden hierauf nicht angerechnet.Freitag, 15. November 2019 • Nummer 46 14
(3) Muss die einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem an- ab
lass (z. b. wegen erkrankung, dienstlicher verhinderung oder 1. september
fachkräftemangel) geschlossen bleiben, werden die Perso- 2019
nensorgeberechtigten hiervon rechtzeitig unterrichtet. für das Kind in einer familie mit einem Kind 117,00 €
(4) der träger der einrichtung ist bemüht, eine über die dauer
von drei tagen hinausgehende schließung der einrichtung für das Kind in einer familie mit zwei Kindern 90,00 €
oder der Gruppe zu vermeiden. dies gilt nicht, wenn die für das Kind in einer familie mit drei Kindern 60,00 €
einrichtung zur vermeidung der übertragung ansteckender für das Kind in einer familie mit vier und mehr 20,00 €
Krankheiten geschlossen werden muss. Kindern
in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach
§8
§ 2 abs. 1 ziff. 3 (regelkindergarten mit zwei
benutzungsentgelt tagen durchgehenden Öffnungszeiten) wird
(1) für den besuch der einrichtung wird von den sorgeberech- ein zusätzliches monatliches entgelt erho-
tigten des Kindes, das die einrichtung besucht, sowie von ben in höhe von 33,00 €
denjenigen, die die aufnahme in die betreuungseinrichtung
veranlasst haben, ein benutzungsentgelt als privatrechtli- für die betreuung eines Kindes, das das 3. lebensjahr noch
ches entgelt erhoben. Mehrere Zahlungspflichtige sind Ge- nicht vollendet hat
samtschuldner.
(2) Maßstab für die festsetzung des benutzungsentgelts ist ab
1. september
1. bei allen Kinderbetreuungseinrichtungen 2019
- die art der einrichtung, für das Kind in einer familie mit einem Kind 234,00 €
- der umfang der betreuungszeit,
- das alter des Kindes, das es im laufe des jeweiligen für das Kind in einer familie mit zwei Kindern 180,00 €
Kalendermonats erreicht, für das Kind in einer familie mit drei Kindern 120,00 €
2. bei den Kinderbetreuungseinrichtungen im sinne von für das Kind in einer familie mit vier und mehr 40,00 €
§ 2 abs.1 Ziffer 1 bis 9 Kindern
- die anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des
in einer Kinderbetreuungseinrichtung nach 33,00 €
schuldners des benutzungsentgelts,
§ 2 abs. 1 ziff. 3 (regelkindergarten mit zwei
3. im übrigen
- besondere leistungen, insbesondere bereitstellung von tagen durchgehenden Öffnungszeiten) wird
essen, eingewöhnung usw. ein zusätzliches monatliches entgelt erhoben
von
(3) das benutzungsentgelt wird jeweils für einen Kalendermo-
nat erhoben. das benutzungsentgelt ist von beginn des Mo- 2. im ganztageskindergarten in der altersmischung
nats an zu entrichten, in dem das Kind in die einrichtung auf- (§ 2 abs.1 ziff. 4) für die betreuung eines Kindes, das das
genommen wird, beziehungsweise nachdem das Kind in der 3. lebensjahr vollendet hat
einrichtung eingewöhnt wurde. Wird das Kind nach dem 15.
des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigen sich die ab
Gebührensätze auf 50 v. H. 1. september
(4) das benutzungsentgelt ist auch während der ferien sowie für das Kind aus einer Familie mit einem Kind
bei nichtbenutzung oder vorübergehender schließung der
5 nachmittage pro Woche 312,00 €
einrichtung zu entrichten. es ist jeweils im voraus bis zum 1.
tag des Monats zu zahlen. das entgelt ist unabhängig von 4 Nachmittage pro Woche 300,00 €
den ferienzeiten für zwölf Monate im Jahr zu entrichten. 3 Nachmittage pro Woche 286,00 €
Wechselt ein vorschulkind im Monat august nach den ferien 2 nachmittage pro Woche 277,00 €
des Kindergartens in die Hort- oder ferienbetreuung, ist des- 1 nachmittag pro Woche 266,00 €
halb das benutzungsentgelt für den Monat august im Kin-
dergarten ebenfalls zu entrichten. lediglich das benutzungs- für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
entgelt für die Kernzeitenbetreuung und die Mittwochskerni 5 nachmittage pro Woche 253,00 €
wird in elf Monatsentgelten erhoben, der schulfreie Monat 4 Nachmittage pro Woche 243,00 €
august ist entgeltfrei. 3 Nachmittage pro Woche 237,00 €
(5) das benutzungsentgelt reduziert sich im falle von anhalten-
dem Personalmangel und daraus resultierenden notwendi- 2 nachmittage pro Woche 228,00 €
gen veränderungen der Öffnungszeiten ab einer dauer von 1 nachmittag pro Woche 219,00 €
über einem Monat anteilig entsprechend der veränderten für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern
Öffnungszeiten. die reduzierung des benutzungsentgelts 5 nachmittage pro Woche 188,00 €
erfolgt rückwirkend ab dem ersten tag und wird mit der ab- 4 Nachmittage pro Woche 184,00 €
rechnung im nächsten Monat verrechnet. Mit Wiederaufnah-
me der regulären Öffnungszeiten ist wieder das vollständige 3 Nachmittage pro Woche 179,00 €
benutzungsentgelt zu entrichten. 2 nachmittage pro Woche 175,00 €
(6) das benutzungsentgelt für einrichtungen nach § 2 abs. 1 Ziff. 1 nachmittag pro Woche 168,00 €
13 wird für die jeweils gebuchten Wochen einmalig im An-
schluss nach der betreuung erhoben. für das Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern
(7) das monatliche benutzungsentgelt beträgt:
5 nachmittage pro Woche 117,00 €
1. für den regelkindergarten, den Kindergarten mit verlän- 4 Nachmittage pro Woche 107,00 €
gerten Öffnungszeiten, den regelkindergarten mit zwei 3 Nachmittage pro Woche 105,00 €
tagen durchgehenden Öffnungszeiten (§ 2 abs. 1 ziff.
1 bis 3) für die betreuung eines Kindes, das das 3. lebens- 2 nachmittage pro Woche 104,00 €
jahr vollendet hat 1 nachmittag pro Woche 101,00 €Sie können auch lesen