MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
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AMTLICHE MITTEILUNG LUNZ AM SEE Zugestellt durch Post.at Ausgabenummer: 01/2019 Für den Inhalt Impressum: Herausgeber, Eigentümer und Medien- verantwortlich: inhaber: Marktgemeinde Lunz am See, Amonstr. 16. Eigendruck, Auflage 930 Stück. „Amtliche Mitteilung“ ist das offizielle und amtliche Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Lunz am See. Erscheinungstag: 11.03.2019 BÜRGERMEISTER MARTIN PLODERER
Aus der Gemeinderatssitzung vom 8.3.2019 1. Erklärung Begegnungszone - Sanierte Bergstrecke der Ybbstalbahn DI Leichtfried Eduard erklärt anhand einer Prä- (Kienberg-Lunz am See) sentation die Vorteile einer Begegnungszone - Mostviertler Schienenradl (Stiegengraben- und die verschiedenen Möglichkeiten der Lunz/See) „Verkehrsberuhigung“ im Straßen- und Fuß- gängerverkehr. In Lunz am See wäre dies vor Die Gemeinde Lunz am See als Standortge- allem der Bereich auf der Landesstraße zwi- meinde ist von den positiven touristischen Ef- schen der Volksschule und Imbiss-Stube. Die fekten des vorliegenden Projekts überzeugt und Gestaltung sollte bereits gemeinsam mit der erkennt darin auch eine Attraktivierung des re- Außengestaltung des „Hauses der Wildnis“ er- gionalen Mobilitätsangebots. folgen. Diesbezüglich soll ein Projekt erarbei- Weiters bekennt sie sich zur Zusammenarbeit tet werden. mit der NÖVOG und den regionalen Bahnver- einen – sowie zum Aufbau einer regionalen 2. Änderung Parkgebühren und von den Ybbstaler Gemeinden getragenen Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Bahnplattform (inkl. Übernahme des Prekari- Einhebung von Parkgebühren am Parkplatz in atsvertrags). Seehof. Da diese Parkfläche vor allem von An das Land Niederösterreich ergeht das Er- Wanderern genützt wird, kann man dort auch suchen, diesen regionalen Schulterschluss zu eine 2-Tages-Karte um € 6,-- lösen. Die Höhe unterstützen und das Regionsprojekt Ybbstal- der derzeitigen Parkgebühren wird nicht verän- bahn dadurch zu ermöglichen. dert. Die Gemeinde Lunz am See tritt zudem dafür ein, das vorliegende Konzept eng mit den 3. WC-Anlagen/Parkraumbewirtschaftung ebenfalls dem Land NÖ vorgestellten Optim- Frau Garnweidner Karina hat eine Beschwerde ierungsmaßnahmen am Ybbstalradweg zu kop- betreffend fehlender Toiletten und der Park- peln, damit das Regionsprojekt Ybbstalbahn raumbewirtschaftung am Seeparkplatz an den 2019-2023 seine gesamte Wirkung erzielen Gemeinderat gerichtet. kann. Dieses Schreiben sowie die Stellungnahme des Mit diesem mehrheitlich gefassten Beschluss Bürgermeisters und Amtsleiters werden dem (1 Gegenstimme) bekräftigt der Gemeinderat Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. der Gemeinde Lunz am See den von der Klein- region Ybbstal-Eisenstraße am 11.2.2019 ge- 4. Übernahme Straßenbaulast hinsichtlich fassten Beschluss zum Regionsprojekt Nebenanlagen Ybbstalbahn 2019-2023. Die Landesstraßenverwaltung hat jeder Ge- meinde eine Vereinbarung betreffend die Über- 6. Änderung Vereinszweck Verein Gemein- nahme der Straßenbaulast hinsichtlich Neben- deverband Ybbstalradweg anlagen (vor allem Gehsteige) im Ortsgebiet Um den Gemeinderatsbeschluss betreffend das gemäß NÖ Straßengesetz 1999 übermittelt. Regionsprojekt Ybbstalbahn umsetzen zu kön- Der gesamte Gemeinderat stimmt dieser Ver- nen, ist eine dementsprechende Plattform erfor- einbarung zu. derlich. 5. Regionsprojekt Ybbstalbahn 2019-2023 Diese soll der Verein Gemeindeverband Die zehn Gemeinden Kematen an der Ybbs, Ybbstalradweg erfüllen, wobei jedoch Ände- Allhartsberg, Sonntagberg, Waidhofen an der rungen der Statuten erforderlich sind. Ybbs, Ybbsitz, Opponitz, Hollenstein an der Im Wesentlichen sind davon betroffen: Ybbs, St. Georgen am Reith, Göstling an der -Vereinsname jetzt Gemeindeverband Ybbstal Ybbs und Lunz am See sprechen sich für ein (früher Gemeindeverband Ybbstalradweg) gemeinsames Regionsprojekt Ybbstalbahn - Ergänzung des Vereinszweckes „Plattform 2019-2023 aus. für gemeindeübergreifende Infrastruktur- projekte“ Dieses Projekt soll enthalten: - Aufnahme der Marktgemeinde Gaming in - Planung Innerstädtischer Verkehr Waidhofen den Verein - Museale Schauwerkstätte Waidhofen - Beschlussformalitäten - Attraktivierte Bahnhöfe Kienberg, Lunz/See
Aus der Gemeinderatssitzung vom 8.3.2019 Der gesamte Gemeinderat stimmt diesen Statu- tenänderungen zu. Der Bericht wird dem Gemeinderat zur Kennt- nis gebracht. 7. Darlehensaufnahme Wasserversorgung Für Sanierungsmaßnahmen an der Wasserlei- 12. Rechnungsabschluss 2018 tung (vor allem Seepromenade) ist die Aufnah- Details im Blattinneren. me eines Darlehens von max. € 80.000,-- erfor- derlich. 13. 1. Nachtragsvoranschlag 2019 Nach einer Ausschreibung und Prüfung durch Details im Blattinneren. die NÖ Landesregierung ist der Gemeinderat einstimmig für die Vergabe des Darlehens mit 14. Beschluss für die Benützung von öffentli- einer Laufzeit von 25 Jahren an die Hypo Lan- chem Wassergut desbank NÖ. Es ist beabsichtigt, im Zuge der Landesstraßen- instandsetzung im Bereich Seehof den beste- 8. Darlehensaufnahme Kanal/Kläranlage henden Uferzugang beim Lunzer See umzuge- Für die Sanierung der Kläranlage und des Ka- stalten und ein barrierefreies öffentliches WC nals ist die Aufnahme eines Darlehens von an die bestehende Kanal-Pumpstation anzubau- max. € 1.300.000,-- erforderlich. en. Nach einer Ausschreibung und Prüfung durch Da diese Maßnahmen nicht nur auf Eigengrund die NÖ Landesregierung ist der Gemeinderat der Marktgemeinde Lunz am See ausgeführt einstimmig für die Vergabe des Darlehens mit werden, ist es erforderlich, einen Vertrag mit einer Laufzeit von 40 Jahren an die Bawag der Republik Österreich, Öffentliches Wasser- PSK. gut, abzuschließen. Dieser Vertrag soll ab 01.03.2019 Gültigkeit 9. Auftragsvergaben Kläranlage haben und dient als Grundlage für die wasser- Die Erd- und Baumeisterarbeiten zur Neuer- rechtliche und auch naturschutzbehördliche richtung der Kläranlage BA 15 wurden gemäß Bewilligung. den gesetzlichen Vorgaben vom Büro Pfeiller ausgeschrieben und die abgegebenen Angebote Der gesamte Gemeinderat stimmt diesem Ver- geprüft. trag zu. Das Büro Pfeiller empfiehlt eine Vergabe der Arbeiten an die Fa. Held & Francke, Loosdorf, mit einer Angebotssumme exkl. Mwst. in Höhe von € 1.272.056,79. Der gesamte Gemeinderat stimmt diesem Vergabevorschlag zu. 10. Verlängerung Dienstverträge Der Gemeinderat ist einstimmig für die Um- Sprechstunde Notar wandlung der befristeten Dienstverträge mit Fallmann Christa, Fürst Corina, Simetzberger Monika und Steinhammer Birgit in ein unbe- fristetes Dienstverhältnis zu. Mag. Edgar Schüssler 11. Bericht zur Kassaprüfung Öffentlicher Notar Am 19. Februar 2019 hat der Prüfungs- ausschuss eine angekündigte Kassaprüfung durchgeführt, bei welcher Sprechstunden: - die Barkasse und die Kontostände jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat - die Belege vom 21.11.2018 bis 31.01.2019 von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr - der Rechnungsabschluss 2018 - der 1. Nachtragsvoranschlag 2019 Tel: 07485/97311 sowie die E-Ladestation beim Seebad kontrolliert wurden.
zu Punkt 12: Rechnungsabschluss Dem Gemeinderat wird anhand einer Aufstellung, in welcher die einzelnen Einnahmen und Aus- gaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, die Darlehen, Contracting, Rücklagen und Haftungen sowie die Begründungen für Über– und Unterschreitungen einzelner Positionen erfasst sind, erläutert. Die wichtigsten Zahlen daraus: Ordentlicher Haushalt: Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen € 4.036.737,03 Einnahmen € 1.082.214,59 Ausgaben € 3.591.709,34 Ausgaben € 960.061,09 Überschuss € 445.027,69 Überschuss € 122.153,50 Darlehen: Contracting (Schulzentrum): Stand per 01.01.18 € 4.401.698,62 Stand per 01.01.18 € 92.745,46 Stand per 31.12.18 € 4.079.210,98 Stand per 31.12.18 € 70.401,94 Hauptgründe für den hohen Überschuss von € 445.027,69 sind vor allem nicht vorhersehbare zu- sätzliche Landesmittel, die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der Gemeindebetriebe (Schilift, Seebad, Parkplatz) sowie geringere Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt (€ 69.987,48), da nicht alle Vorhaben umgesetzt werden konnten. Die wichtigsten Vorhaben im Jahr 2018 waren: Straßen– und Güterwegebau Wildbachverbauung Weltnaturerbezentrum „Haus der Wildnis“ Sanierung Wasserversorgung Erweiterung und Sanierung Kanalisation, Regenentlastungsbecken LED-Beleuchtung Turnhalle Beitrag Rettungsgebäude Pistengerät Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsabschluss 2018 einstimmig. Detailinformationen zum Rechnungsabschluss 2018 erhalten Sie jederzeit gerne am Gemeindeamt.
zu Punkt 13: 1. Nachtragsvoranschlag 2019 Die Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages war vor allem aufgrund folgender Änderungen er- forderlich: die wichtigsten Änderungen im ordentlichen Haushalt: Einnahmen - der erzielte Überschuss aus dem Jahr 2018 in Höhe von 445.027,69 und den damit möglichen Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt in Höhe von € 269.000,-- - Erhöhung der Einnahmen beim Schilift - Anpassungen bei Kommunalsteuer, Gebrauchsabgabe und Aufschließungsgebühren Ausgaben - Erhöhung der Kosten für die Schneeräumung - Erhöhung Beitrag Rotes Kreuz - Mehraufwand durch die Umsetzung der VRV 2015 - Anpassungen bei den Gemeindebetrieben Schilift und Seebad - weitere Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt die wichtigsten Änderungen bei den außerordentlichen Vorhaben: Straßenbau, keine Darlehensaufnahme, mehr Baumaßnahmen aufgrund des Überschusses 2018 möglich Straßenbeleuchtung, Austausch zusätzlicher Lampen Wasserleitung, Mehrausgaben für Sanierung Haus der Wildnis, Änderung Finanzierung Kanalisation, mögliche Mehrausgaben nach Baufortschritt Kläranlage Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtragsvoranschlag 2019 einstimmig. Detailinformationen erhalten Sie jederzeit gerne am Gemeindeamt. Volksbegehren Zum Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ sowie zum Volksbegehren „CETA-Volksabstimmung“ wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge ein- gebracht. Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 25. März bis 1. April 2019, zu fol- genden Zeiten, im Gemeindeamt Lunz am See unterschrieben werden: Montag, 25. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag, 26. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch, 27. März 2019, von 8.00 bis 20.00 Uhr, Donnerstag, 28. März 2019, von 8.00 bis 20.00 Uhr, Freitag, 29. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr, Samstag, 30. März 2019, von 8.00 bis 10.00 Uhr, Montag, 1. April 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Baubeginn für Breitbandausbau Am Montag, 18. März 2019, beginnen nun nach der Winterpause die Bauarbeiten für den Ausbau des Glasfasernetzes. Ausgehend von der Maißzinkenauffahrt Wir bitten alle Anrainerinnen und Anrainer werden die Grabungsarbeiten auf der See- der jeweiligen Straßenzüge um Verständnis straße in Richtung Ortszentrum durch Firma für die Behinderungen im Zuge dieser not- Traunfellner beginnen. Ab Ende März 2019 wendigen Bauarbeiten und dass es während werden auch in anderen Ortsbereichen die den Bauarbeiten zu Belästigungen durch Bauarbeiten aufgenommen. Staub und Lärm kommen kann. Während der Bauphase werden heuer im gesamten Ortsgebiet Behinderungen und Verkehrseinschränkungen im Straßenver- kehr auftreten. Anmeldung Strauch– und Grünschnittabholung Am 29. April 2019 ist wieder die Strauch- und Grünschnittabholung vom GVU im Bezirk Scheibbs. Zu beachten ist: Der Lagerplatz muss an der Grundstücksgrenze und LKW-befahrbar sein. Die Reichweite des Kranarmes beträgt max. 8 m. Keinesfalls unter Oberleitungen, Bäumen, Balkonen und ähnlichen Objekten lagern. Für etwaige Beschädigungen am Lagerplatz (Klinkerziegel, Waschbetonplatten, ...) kann keine Haftung übernommen werden. Es wird nur sortenreiner Baum- und Strauchschnitt verladen (keine Kunststoffsä- Müllsäcke für 2019 cke, Bündeln mit Schnüren, ...). Die Restmüll- und auch die Die Anmeldung ist am Gemeindeamt oder Verpackungssäcke für die Bewohner der beim GVU Scheibbs spätestens zwei Tage entlegenen Gebiete können vor dem Termin er for der lich. seit Anfang Jänner wieder am Gemeindeamt Lunz am See abgeholt werden.
Zeitumstellung - Sommerzeit Radbasar Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit Auch heuer wieder ermöglicht der Eltern- findet dieses Jahr am verein Lunz am See Besuchern den Erwerb von gebrauchten Rädern, Skateboards, Rol- Sonntag, 31. März 2019 um 02:00 Uhr lerskates und diversen Kinder-Fahrzeugen. Mitteleuropäischer Zeit statt. Preisgünstig und in Top Qualität wird alles, was Räder hat, am Samstag, dem 23.3.2019 von 8-12 Uhr in den Räumlichkeiten der NMS Lunz angeboten. Der Frühlingsflohmarkt und ein gemütliches Schulcafe in der Schulküche, wo selbstge- backene Mehlspeisen angeboten und auch zur Mitnahme verpackt werden, umrahmen diese Veranstaltung. Wenn auch Sie Interesse am Verkauf ihrer Damit ist die Uhr wieder um eine Stunde Räder haben, melden Sie sich bitte bei uns. vorzustellen. Abgabe ist am Freitag, dem 22.3.2019 von 17-18 Uhr in der NMS. Infos: Das Ende der Sommerzeit ist mit Heike Schlögelhofer: 0664/73860598 27. Oktober 2019 festgesetzt. Barbara Theuretzbacher: 0650/2513088 Statistik Austria - Erhebung Feuerpolizeiliche Beschau - 2019 Nach einem reinen Zufallsprinzip werden Die gesetzlich vorgeschriebene feuerpolizei- aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr liche Beschau wird im Jahr 2019 voraus- Haushalte in ganz Österreich für eine Befra- sichtlich im Mai in den nachfolgend ange- gung ausgewählt. Die ausgewählten Haus- führten Straßenzügen durchgeführt: halte werden durch einen Ankündigungs- Alle Objekte in den Straßen: brief informiert und eine beauftragte Erhe- Sonnengasse bungsperson wird von März bis Juli 2018 Schulstraße mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu ver- Mariazellerstraße einbaren. Hochleiten Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsi- Franz Pichler-Gasse tuation, das Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit Bienenkunde bestimmten Lebensbereichen. Für die Aus- Weißenbach sagekraft der erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen Ybbsstraße eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhe- Die Liegenschaftseigentümer werden bung beteiligen. Als Dankeschön erhalten rechtszeitig vor der Beschau vom Rauch- die befragten Haushalte einen Einkaufsgut- fangkehrerbetrieb Stangl über den Termin schein über 15,- Euro. verständigt.
Kostenlose Energieberatung in Lunz am See Die Energieberatung Niederösterreich unterstützt alle Häuslbau- er beim nachhaltigen Bauen, Umbauen oder Sanieren und berät alle, die durch Energiesparen nicht nur Kosten senken, sondern auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten möch- ten. Ab sofort können am Gemeindeamt in Lunz Gutscheine für eine kostenlose Energieberatung abgeholt werden. Die gesamten Kosten für die Beratung trägt das Land NÖ. Die Themen der Vor-Ort Energieberatungen reichen vom Heizkesseltausch, über die Fenstersanie- rung, bis hin zur Optimierung der Gebäudehüllen und Stromsparmöglichkeiten. Bei einem unge- dämmten Altbestand entfallen alleine 77 Prozent des Gesamtenergiebedarfs auf die Beheizung. Das Einsparpotential ist daher enorm und eine Sanierung lohnt sich. Auf Initiative des Landes Niederösterreich unterstützt die Energieberatung Niederösterreich unter der Energie- und Umwel- tagentur NÖ alle Häuslbauer beim nachhaltigen Bauen mit einer kostenlosen Energieberatung. Seitens der Gemeinde möchten wir die Bürgerinnen und Bürger motivieren ihre Objekte bezüg- lich möglicher Energieeffizienzmaßnahmen überprüfen zu lassen. Die Energieberatung NÖ bietet eine solche firmenunabhängige Vor-Ort Beratung an. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot und ho- len Sie sich Ihren Beratungsgutschein am Gemeindeamt ab. Energieberatungshotline der Energie– und Umweltagentur NÖ, Tel.: 02742/22144 Montag bis Freitag von 9-15 Uhr und Mittwoch von 9-17 Uhr Meldepflicht Theater Lunz 2019 Wir möchten darauf hinweisen, dass vermehrt Die unglaubliche Geschichte vom gestohlenen Hinweise am Gemeindeamt über Personen ein- Stinkerkäs´ gehen, die im Gemeindegebiet Unterkunft neh- men (Gäste, Künstler, Bauarbeiter, ...) und nicht Vorstellungstermine (Pfarrheim Lunz am See): innerhalb der gesetzlichen Frist ihrer Melde- pflicht nach-kommen. Ostersonntag 21.4. um 20.00 Uhr Ostermontag 22.4. um 17.00 Uhr Wir wissen, dass einige Vermieter der Melde- Samstag 27.4. um 20.00 Uhr pflicht nicht nachkommen! Um jenen Vermie- Samstag 4.5. um 20.00 Uhr tern Unannehmlichkeiten zu ersparen ersuchen wir Sie, die Meldungen unverzüglich durchzu- Kartenvorverkauf bei Inka am Kirchenplatz. führen! Es wird dringend ersucht, die Bestimmungen des Meldegesetzes 1991 einzuhalten, wonach Gäste in Beherbergungsbetrieben innerhalb von 24 Stunden zu melden sind. Wer Unterkunft in Wohnungen nimmt, hat sich innerhalb von 3 Tagen anzumelden. Die Theatergruppe Lunz freut sich auf Ihren Besuch beim diesjährigen Theater.
Programmschwerpunkt 2019 – Kinder und Jugend Für die kommenden 2 Jahre haben wir als Programmschwerpunkt „Kinder und Jugend“ gewählt. Beide stellen unsere Zukunft dar und wir haben die Chance, unterstützend beizustehen.. Wir möchten Veranstaltungen anbieten, damit Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit gegeben wird, sich altersgerecht aufbereitet, Wissen im Bereich Gesundheit (körperlicher, geistiger und seelischer) aneignen zu können. Wir vergessen jedoch dabei nicht die Eltern. Auch hier wollen wir Vorträge anbieten, um die manch- mal schwierige Zeit der Pubertät, der Kindererziehung, Beruf-Familie-Kind-Vereinbarkeit, Alleinerziehung, etc. gut überstehen zu können. Ein großes Anliegen ist uns immer, ReferentInnen aus der Region zu engagieren, damit das Kennenlernen von möglichen Ansprechpartnern gegeben ist. Gemeinsam mit dem Verein „Groß und Klein“ werden wir dazu mit unserer Regionalbetreuerin von der Initia- tive NÖtutgut, Birgit Wurzer, Gespräche führen und danach das Programm bekanntgeben. Die Initiative »Tut gut!« agiert als Drehscheibe für Gesundheitsförderung und Prävention in NÖ und bietet sowohl kostenlose Vorträge an, bzw. können wir an dieser Stelle Förderungen für gute Veranstaltungen erhalten. Dies ist für uns notwen- dig, um die Kosten für den Besuch der Veranstaltungen leistbar zu machen. Sehr wichtig in diesem Schwerpunktjahr ist auch heuer wieder die Unterstützung der PROZI-Stunden in der NMS. Sabine Fallmann-Hauser findet hier das richtige Gespür mit Kindern, das für Eltern manchmal schwieri- ge Thema Sexualität, aufzugreifen und fachlich zu behandeln. Wertschätzende Kommunikation, Umgang mit sozialen Medien, Gefahren in diesem Bereich, Suchtgefahren, etc. greift sie ebenso auf. Die Jugendlichen bekommen sozusagen eine Grundausbildung auf diesen Gebieten und dadurch eine gewisse Wachsamkeit und Abschätzbarkeit gegenüber lauernden Gefahren. Unsere bewährten Veranstaltungen bieten wir wie gewohnt an: Gesunder Rücken und QiGong werden sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten (Gesunder Rücken hat schon begonnen, Qigong startete am 20. bzw. 21. Februar. Beckenbodentraining und Entspannungstraining findet einmalig statt – Termine offen Bleib in Bewegung - Anni Jaschke bewegt unsere SeniorInnen jeweils am Montag um 15.00 Uhr, damit sie am eigenen Leib erfahren können, wieviel noch möglich ist an Bewegung, trotz Einschränkung. Mayr-Kur - Dr. Ursula Barth betreut auch heuer wieder in der Fastenzeit alle InteressentInnen durch die Mayr- Kur – ein gutes Vorsorgeprogramm bzw. eine gesunde Auszeit. Tango argentino ist aus unserem Programm auch nicht mehr wegzudenken und finden laufend Kurse zur Verfeinerung dieses Tanzes in Lunz statt. The Work – eine Methode, um stressvolle Gedanken aufzuspüren und zu bearbeiten, damit ein entspannteres Leben ermöglicht wird - veranstaltet von Dr.U.Barth. Kräuterstammtische jeweils Freitag Nachmittag – 15.00 Uhr (anstatt vormals Sonntag) 26.4. - 15.00 Uhr Walpurgisnacht – Bedeutung für das Kräuterjahr 17.5. - 15.00 Uhr Bachblüten – Blütenessenzen herstellen 14.6. - 15.00 Uhr Grüne Kosmetik – Pflegeprodukte aus Garten und Küche Ausflug zum Naturkosthersteller STYX in Planung im April oder Mai – InteressentInnen bitte schon melden bei Jutta Thomasberger – jutta@deinmasseur.at oder 0664-3804860 Gesunde Gemeinde Lunz Enöckl Margareta Arbeitskreisleitung 0664-2868788, grete.enoeckl@gmx.at
BHW Lunz, Ausflugsfahrt zur NÖ Landesausstellung in Wiener Neustadt Thema: „Welt in Bewegung“ Termin: Mittwoch, 24. April 2019, genaue Abfahrtszeit wird noch bekannt gegeben. Einstieg ist bei der Bushaltestelle beim Eislaufplatz in Lunz. Geboten wird eine Busfahrt nach Wr. Neustadt, dort Besuch der Landesausstellung mit einer ca. 75 Minuten dauern- den Führung. Anschließend in Wr. Neustadt Möglichkeit zum Konsum eines Imbisses. Mit dem Bus geht es dann weiter nach Pottenstein an der Triesting. Dort wird die bekannte Gärtnerei Ga- besam im Rahmen einer Führung besucht. Danach Fahrt nach Nöstach und Einkehr beim Heurigen „Karner“. Beim Heurigen wird auch war- mes Essen angeboten. Mindestteilnehmer bei der Fahrt sind 25 Personen. Preis für Fahrt und Eintritte € 49,- . Anmeldung bis 21.04.2019 bei bei Grete Zulehner unter 07486/8724 bzw. 0664/3240903 oder per E-Mail an bhwlunz@gmail.com.
RAHMEN- UND UNTERRICHTSSTATUTEN DES GEMEINDEVERBANDES DER MUSIKSCHULE ERLAUFTAL Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers ist gemäß §5 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 ein freier Unterrichtsplatz und die Eignung für das betreffende Fach. Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers die Gewähr für einen zeitgemäßen, geregelten Unterricht, sowie für die Einhaltung der vorgesehenen Unterrichtszeiten. Mit der Aufnahme hat der Schüler bzw. dessen Eltern durch seine/ihre Unterschrift die Bestimmungen des „Rahmen- und Unterrichtsstatuts“ des Gemeindeverbandes der Musikschule Erlauftal zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung kann nur in jeder verbandsangehörigen Gemeinde durchgeführt werden, aber rechtswirksam nur beim Schulleiter oder im Büro der Musikschule Erlauftal erfolgen. Abmeldungen können nur schriftlich im Büro der MS Erlauftal – nach Absprache – erfolgen. Der Austritt kann nur mit Schuljahresende erfolgen! In begründeten Fällen (längere Krankheit d. Schülers, Übersiedlung, etc.) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise während des Schuljahres zulässig. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Austrittserklärung entbindet von der Beitragszahlung für den Zeitraum der bewilligten Unterbrechung bzw. für den verbleibenden Rest des lfd. Schuljahres. Eine Unterbrechung von weniger als 3 Wochen kann nicht genehmigt werden. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten. Die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht. Die Dauer einer vollen Unterrichtsstunde beträgt 50 Minuten. Darüber hinaus ist der Schüler zum unentgeltlichen Besuch der Ergänzungsfächer berechtigt. Die Unterrichtszeiten für den einzelnen Schüler werden von den Lehrern nach Zustimmung durch die Schulleitung festgesetzt. Terminwünsche von Seiten der Schüler können nur im Rahmen der stundenplantechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, sowie für eine gewissenhafte, den An- weisungen des Lehrers entsprechende Vorbereitung und Mitarbeit zu sorgen. Die Eltern werden ersucht, sich durch wieder- holte Einsichtnahme in das Aufgabenheft vom Fortschritt ihrer Kinder zu überzeugen. Diesbezügliche Nachfragen bei der jeweiligen Lehrkraft sind zu empfehlen. Das Fernbleiben vom Unterricht sollte fristgerecht den Lehrkräften oder der Direkti- on (bzw. Büro) mitgeteilt werden. Der Übergang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (Stundenplan) und tritt grundsätzlich mit der Übergabe des Kindes an die Lehrperson ein. Die Aufsichtspflicht endet aber, sobald der MusikschülerIn seinen abgehalte- nen Unterricht beendet hat. Eine verspätete Abholung des Kindes entbindet von der Aufsichtspflicht. Mit der Ausbildung im Hauptfach, ist der Besuch der Ergänzungsfächer und die Ablegung von Prüfungen, entsprechend dem Ausbildungsplan des Gemeindeverbandes der MS Erlauftal, verbunden. Dem Schüler wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorspielabende, etc.) empfohlen. Für die Teilnahme an Kursen, Wettbewerben etc. ist das Einvernehmen mit dem Hauptfachlehrer und den Eltern herzustellen. Der Schulkostenbeitrag wird als Jahresbeitrag für 10 Monate (September bis Juni) eingehoben. Dieses Schulgeld wird 2monatlich vorgeschrieben und per Erlagscheinzahlung oder Einzugsermächtigung eingehoben: Das Schulgeld beträgt für Schüler, die einer unserer sieben Verbandsgemeinden: Purgstall, Bergland, Petzenkirchen, Gaming, Gresten-Land, Gresten-Markt und Lunz angehören, ab dem Schuljahr 2017/18 jährlich (Sitzungsbeschluss vom 20.02.2018): EINZELUNTERRICHT: E 50 (50 Minuten): € 630,00 E 40 (40 Minuten): € 550,00 E 25 (25 Minuten): € 400,00 GRUPPENUNTERRICHT: mit zwei Schülern G2/50 (50 Min.): € 400,00 mit drei Schülern G3/50 (50 Min.): € 300,00 MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG (ab dem 5. LJ): ab vier Schülern 50 Minuten € 200,00 Erwachsene werden ab dem 25. Lebensjahr vom Land NÖ nicht mehr gefördert und haben bei einer Anmeldung die Kosten der Schulumlage selbst zu tragen (Info Büro). Es obliegt der Gemeindeverbandsversammlung und dem Gemeindeverbandsvorstand des Gemeindeverbandes der MS Erlauftal im Bedarfsfall die Höhe des Schulgeldes, die Richtlinien für die Schulgeldermäßigung und die Bestimmungen des Rahmen- und Unterrichtsstatuts jeweils neu festzusetzen. Auskünfte über Schulgeldermäßigungen erteilt die für den Schüler jeweils zuständige Wohnsitzgemeinde.
16. Die Möglichkeit des Verleihs von Instrumenten besteht, wobei es Ausnahmen gibt (Bsp.: Blockflöte, Gitarre, Steir. Harmonika). Es kann aber jederzeit Auskunft darüber gegeben werden, welche Instrumente zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Instandhaltung (zB. die Behaarung der Bögen von Streichinstrumenten sowie die Besaitung der Instrumente) trägt der Mieter. Für die, durch den Mieter (oder 3. Person) entstandenen Schäden am Instrument haftet zur Gänze der Erziehungsberech- tigte. Nach Erhalt eines eigenen Instrumentes oder bei der Abmeldung vom Musikschulunterricht ist das Leihinstrument in unversehrtem Zustand umgehend beim zuständigen Musikschullehrer abzugeben. Die Mietdauer des Leihinstrumentes ist zeitlich auf zwei Schuljah- re begrenzt. Sollte die Musikschule das Instrument nicht benötigen, so ist eine Verlängerung des Mietvertrages jeweils um ein Schul- jahr möglich! Die Leihgebühr wird zweimonatlich vorgeschrieben und mit der Schulgeldvorschreibung eingehoben. Im 1. Lernjahr beträgt diese € 10,00 pro Monat und ab dem 2. Lernjahr € 12,00 pro Monat. Für das Glockenspiel (MFEZ) wird – bei Bedarf eines Instrumentes – ein monatlicher Betrag in der Höhe von € 1,00 mit der Vorschrei- bung verrechnet. 17. Die Ferienordnung der Pflichtschulen findet auch für die Musikschule Anwendung, d.h. hinsichtlich der schulfreien Tage und Feri- en sind die Bestimmungen der öffentl. Pflichtschulen maßgebend (Schulzeitgesetz). Ausnahme sind schulautonome Tage (an diesen findet auch Musikschulunterricht statt). 18. Bei versäumten Unterrichtsstunden, hervorgerufen durch Feiertage und Ferien, sowie außerstundenplanmäßigen Schulveranstal- tungen (Projektwochen, Theaterfahrten, etc.) bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung aufrecht. Die Musikschule verpflichtet sich seinerseits für den vereinbarten Schuljahresbeitrag 33 Unterrichtseinheiten abzuhalten. Sollte diese Mindestanzahl der UE durch Ver- schulden der Musikschule (zB längere Krankheit eines Lehrers) nicht erreicht werden, wird der aliquote Anteil zur Mindestanzahl zu- rückbezahlt bzw gutgeschrieben (je nach Vereinbarung). 19. Ansuchen, Beschwerden, Anliegen aller Art sind dem Schulleiter vorzutragen. Bürozeiten: Mo – Fr von 07:00 – 14:00 Uhr 20. Am Ende eines Schuljahres erhält jeder Schüler eine Schulnachricht. 21. Mit der Anmeldung stimme ich, als gesetzlicher Vertreter des/der Schüler/in einer Verwendung meiner/seiner/ihrer Daten durch das Land NÖ und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBI. I Nr. 165/1999 zu. Die Direktion der Musikschule Erlauftal Anton Sauprügl Ötzi kommt! Die Südtiroler Autor in Gudr un Sulzenbacher des Sachbuchbest- sellers „Die Gletschermumie“ präsentiert in dieser spannenden Veranstaltung den berühmten Mann aus dem Eis und beantwortet gerne alle Fragen über den Sensati- onsfund. Mit Ötzi Gewinnquiz, Büchertisch, gemütlichem Ausklang! Montag: 1. 4. 2019 für alle Interessierte Beginn: 19.30 Uhr in der Bibliothek Lunz am See Eintritt: Freiwillige Spenden! Das Bibliotheksteam freut sich über Ihren Be- such. Kontakt: Eva Maria Käfer, T-0676 605 2533 oder bibliothek@lunz.at
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