MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at

Die Seite wird erstellt Niko-Veit Schumann
 
WEITER LESEN
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
AMTLICHE
                                                        MITTEILUNG

                                                        LUNZ AM SEE

        Zugestellt durch Post.at
       Ausgabenummer: 01/2019
                                                                  Für den Inhalt
Impressum: Herausgeber, Eigentümer und Medien-                   verantwortlich:
inhaber: Marktgemeinde Lunz am See, Amonstr. 16.
          Eigendruck, Auflage 930 Stück.
„Amtliche Mitteilung“ ist das offizielle und amtliche
 Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Lunz am See.
            Erscheinungstag: 11.03.2019
                                                        BÜRGERMEISTER
                                                        MARTIN PLODERER
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Aus der Gemeinderatssitzung vom 8.3.2019
1. Erklärung Begegnungszone                       - Sanierte Bergstrecke der Ybbstalbahn
DI Leichtfried Eduard erklärt anhand einer Prä-     (Kienberg-Lunz am See)
sentation die Vorteile einer Begegnungszone       - Mostviertler Schienenradl (Stiegengraben-
und die verschiedenen Möglichkeiten der             Lunz/See)
„Verkehrsberuhigung“ im Straßen- und Fuß-
gängerverkehr. In Lunz am See wäre dies vor       Die Gemeinde Lunz am See als Standortge-
allem der Bereich auf der Landesstraße zwi-       meinde ist von den positiven touristischen Ef-
schen der Volksschule und Imbiss-Stube. Die       fekten des vorliegenden Projekts überzeugt und
Gestaltung sollte bereits gemeinsam mit der       erkennt darin auch eine Attraktivierung des re-
Außengestaltung des „Hauses der Wildnis“ er-      gionalen Mobilitätsangebots.
folgen. Diesbezüglich soll ein Projekt erarbei-   Weiters bekennt sie sich zur Zusammenarbeit
tet werden.                                       mit der NÖVOG und den regionalen Bahnver-
                                                  einen – sowie zum Aufbau einer regionalen
2. Änderung Parkgebühren                          und von den Ybbstaler Gemeinden getragenen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die         Bahnplattform (inkl. Übernahme des Prekari-
Einhebung von Parkgebühren am Parkplatz in        atsvertrags).
Seehof. Da diese Parkfläche vor allem von         An das Land Niederösterreich ergeht das Er-
Wanderern genützt wird, kann man dort auch        suchen, diesen regionalen Schulterschluss zu
eine 2-Tages-Karte um € 6,-- lösen. Die Höhe      unterstützen und das Regionsprojekt Ybbstal-
der derzeitigen Parkgebühren wird nicht verän-    bahn dadurch zu ermöglichen.
dert.                                             Die Gemeinde Lunz am See tritt zudem dafür
                                                  ein, das vorliegende Konzept eng mit den
3. WC-Anlagen/Parkraumbewirtschaftung             ebenfalls dem Land NÖ vorgestellten Optim-
Frau Garnweidner Karina hat eine Beschwerde       ierungsmaßnahmen am Ybbstalradweg zu kop-
betreffend fehlender Toiletten und der Park-      peln, damit das Regionsprojekt Ybbstalbahn
raumbewirtschaftung am Seeparkplatz an den        2019-2023 seine gesamte Wirkung erzielen
Gemeinderat gerichtet.                            kann.
Dieses Schreiben sowie die Stellungnahme des      Mit diesem mehrheitlich gefassten Beschluss
Bürgermeisters und Amtsleiters werden dem         (1 Gegenstimme) bekräftigt der Gemeinderat
Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.                der Gemeinde Lunz am See den von der Klein-
                                                  region Ybbstal-Eisenstraße am 11.2.2019 ge-
4. Übernahme Straßenbaulast hinsichtlich          fassten Beschluss zum Regionsprojekt
Nebenanlagen                                      Ybbstalbahn 2019-2023.
Die Landesstraßenverwaltung hat jeder Ge-
meinde eine Vereinbarung betreffend die Über-     6. Änderung Vereinszweck Verein Gemein-
nahme der Straßenbaulast hinsichtlich Neben-      deverband Ybbstalradweg
anlagen (vor allem Gehsteige) im Ortsgebiet       Um den Gemeinderatsbeschluss betreffend das
gemäß NÖ Straßengesetz 1999 übermittelt.          Regionsprojekt Ybbstalbahn umsetzen zu kön-
Der gesamte Gemeinderat stimmt dieser Ver-        nen, ist eine dementsprechende Plattform erfor-
einbarung zu.                                     derlich.

5. Regionsprojekt Ybbstalbahn 2019-2023           Diese soll der Verein Gemeindeverband
Die zehn Gemeinden Kematen an der Ybbs,           Ybbstalradweg erfüllen, wobei jedoch Ände-
Allhartsberg, Sonntagberg, Waidhofen an der       rungen der Statuten erforderlich sind.
Ybbs, Ybbsitz, Opponitz, Hollenstein an der       Im Wesentlichen sind davon betroffen:
Ybbs, St. Georgen am Reith, Göstling an der       -Vereinsname jetzt Gemeindeverband Ybbstal
Ybbs und Lunz am See sprechen sich für ein          (früher Gemeindeverband Ybbstalradweg)
gemeinsames Regionsprojekt Ybbstalbahn            - Ergänzung des Vereinszweckes „Plattform
2019-2023 aus.                                      für gemeindeübergreifende Infrastruktur-
                                                    projekte“
Dieses Projekt soll enthalten:                    - Aufnahme der Marktgemeinde Gaming in
- Planung Innerstädtischer Verkehr Waidhofen        den Verein
- Museale Schauwerkstätte Waidhofen               - Beschlussformalitäten
- Attraktivierte Bahnhöfe Kienberg, Lunz/See
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Aus der Gemeinderatssitzung vom 8.3.2019
Der gesamte Gemeinderat stimmt diesen Statu-
tenänderungen zu.                                Der Bericht wird dem Gemeinderat zur Kennt-
                                                 nis gebracht.
7. Darlehensaufnahme Wasserversorgung
Für Sanierungsmaßnahmen an der Wasserlei-        12. Rechnungsabschluss 2018
tung (vor allem Seepromenade) ist die Aufnah-    Details im Blattinneren.
me eines Darlehens von max. € 80.000,-- erfor-
derlich.                                         13. 1. Nachtragsvoranschlag 2019
Nach einer Ausschreibung und Prüfung durch       Details im Blattinneren.
die NÖ Landesregierung ist der Gemeinderat
einstimmig für die Vergabe des Darlehens mit     14. Beschluss für die Benützung von öffentli-
einer Laufzeit von 25 Jahren an die Hypo Lan-    chem Wassergut
desbank NÖ.                                      Es ist beabsichtigt, im Zuge der Landesstraßen-
                                                 instandsetzung im Bereich Seehof den beste-
8. Darlehensaufnahme Kanal/Kläranlage            henden Uferzugang beim Lunzer See umzuge-
Für die Sanierung der Kläranlage und des Ka-     stalten und ein barrierefreies öffentliches WC
nals ist die Aufnahme eines Darlehens von        an die bestehende Kanal-Pumpstation anzubau-
max. € 1.300.000,-- erforderlich.                en.
Nach einer Ausschreibung und Prüfung durch       Da diese Maßnahmen nicht nur auf Eigengrund
die NÖ Landesregierung ist der Gemeinderat       der Marktgemeinde Lunz am See ausgeführt
einstimmig für die Vergabe des Darlehens mit     werden, ist es erforderlich, einen Vertrag mit
einer Laufzeit von 40 Jahren an die Bawag        der Republik Österreich, Öffentliches Wasser-
PSK.                                             gut, abzuschließen.
                                                 Dieser Vertrag soll ab 01.03.2019 Gültigkeit
9. Auftragsvergaben Kläranlage                   haben und dient als Grundlage für die wasser-
Die Erd- und Baumeisterarbeiten zur Neuer-       rechtliche und auch naturschutzbehördliche
richtung der Kläranlage BA 15 wurden gemäß       Bewilligung.
den gesetzlichen Vorgaben vom Büro Pfeiller
ausgeschrieben und die abgegebenen Angebote      Der gesamte Gemeinderat stimmt diesem Ver-
geprüft.                                         trag zu.
Das Büro Pfeiller empfiehlt eine Vergabe der
Arbeiten an die Fa. Held & Francke, Loosdorf,
mit einer Angebotssumme exkl. Mwst. in Höhe
von € 1.272.056,79.
Der gesamte Gemeinderat stimmt diesem
Vergabevorschlag zu.

10. Verlängerung Dienstverträge
Der Gemeinderat ist einstimmig für die Um-           Sprechstunde Notar
wandlung der befristeten Dienstverträge mit
Fallmann Christa, Fürst Corina, Simetzberger
Monika und Steinhammer Birgit in ein unbe-
fristetes Dienstverhältnis zu.               Mag. Edgar Schüssler
11. Bericht zur Kassaprüfung                     Öffentlicher Notar
Am 19. Februar 2019 hat der Prüfungs-
ausschuss eine angekündigte Kassaprüfung
durchgeführt, bei welcher                        Sprechstunden:
- die Barkasse und die Kontostände               jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
- die Belege vom 21.11.2018 bis 31.01.2019       von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr
- der Rechnungsabschluss 2018
- der 1. Nachtragsvoranschlag 2019               Tel: 07485/97311
sowie die E-Ladestation beim Seebad
kontrolliert wurden.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
zu Punkt 12:                     Rechnungsabschluss

Dem Gemeinderat wird anhand einer Aufstellung, in welcher die einzelnen Einnahmen und Aus-
gaben des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, die Darlehen, Contracting, Rücklagen
und Haftungen sowie die Begründungen für Über– und Unterschreitungen einzelner Positionen
erfasst sind, erläutert. Die wichtigsten Zahlen daraus:

Ordentlicher Haushalt:                              Außerordentlicher Haushalt:
Einnahmen              € 4.036.737,03               Einnahmen              € 1.082.214,59
Ausgaben               € 3.591.709,34               Ausgaben               € 960.061,09
Überschuss             € 445.027,69                 Überschuss             € 122.153,50

Darlehen:                                           Contracting (Schulzentrum):
Stand per 01.01.18     € 4.401.698,62               Stand per 01.01.18     €   92.745,46
Stand per 31.12.18     € 4.079.210,98               Stand per 31.12.18     €   70.401,94

Hauptgründe für den hohen Überschuss von € 445.027,69 sind vor allem nicht vorhersehbare zu-
sätzliche Landesmittel, die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der Gemeindebetriebe (Schilift,
Seebad, Parkplatz) sowie geringere Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt
(€ 69.987,48), da nicht alle Vorhaben umgesetzt werden konnten.

Die wichtigsten Vorhaben im Jahr 2018 waren:

     Straßen– und Güterwegebau
     Wildbachverbauung
     Weltnaturerbezentrum „Haus der Wildnis“
     Sanierung Wasserversorgung
     Erweiterung und Sanierung Kanalisation, Regenentlastungsbecken
     LED-Beleuchtung Turnhalle
     Beitrag Rettungsgebäude
     Pistengerät

Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsabschluss 2018 einstimmig.

Detailinformationen zum Rechnungsabschluss 2018 erhalten Sie jederzeit gerne am
Gemeindeamt.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
zu Punkt 13:                 1. Nachtragsvoranschlag 2019

Die Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages war vor allem aufgrund folgender Änderungen er-
forderlich:

die wichtigsten Änderungen im ordentlichen Haushalt:

Einnahmen
- der erzielte Überschuss aus dem Jahr 2018 in Höhe von 445.027,69 und den damit möglichen
  Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt in Höhe von € 269.000,--
- Erhöhung der Einnahmen beim Schilift
- Anpassungen bei Kommunalsteuer, Gebrauchsabgabe und Aufschließungsgebühren

Ausgaben
- Erhöhung der Kosten für die Schneeräumung
- Erhöhung Beitrag Rotes Kreuz
- Mehraufwand durch die Umsetzung der VRV 2015
- Anpassungen bei den Gemeindebetrieben Schilift und Seebad
- weitere Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt

die wichtigsten Änderungen bei den außerordentlichen Vorhaben:

   Straßenbau, keine Darlehensaufnahme, mehr Baumaßnahmen aufgrund des Überschusses 2018
    möglich
   Straßenbeleuchtung, Austausch zusätzlicher Lampen
   Wasserleitung, Mehrausgaben für Sanierung
   Haus der Wildnis, Änderung Finanzierung
   Kanalisation, mögliche Mehrausgaben nach Baufortschritt Kläranlage

Der Gemeinderat beschließt den 1. Nachtragsvoranschlag 2019 einstimmig.

Detailinformationen erhalten Sie jederzeit gerne am Gemeindeamt.

                                     Volksbegehren

Zum Volksbegehren „Für verpflichtende Volksabstimmungen“ sowie zum Volksbegehren
„CETA-Volksabstimmung“ wurden beim Bundesministerium für Inneres Einleitungsanträge ein-
gebracht. Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum, 25. März bis 1. April 2019, zu fol-
genden Zeiten, im Gemeindeamt Lunz am See unterschrieben werden:

Montag,         25. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag,       26. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Mittwoch,       27. März 2019, von 8.00 bis 20.00 Uhr,
Donnerstag,     28. März 2019, von 8.00 bis 20.00 Uhr,
Freitag,        29. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr,
Samstag,        30. März 2019, von 8.00 bis 10.00 Uhr,
Montag,          1. April 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Baubeginn für Breitbandausbau

Am Montag, 18. März 2019, beginnen nun
nach der Winterpause die Bauarbeiten für
den Ausbau des Glasfasernetzes.

Ausgehend von der Maißzinkenauffahrt           Wir bitten alle Anrainerinnen und Anrainer
werden die Grabungsarbeiten auf der See-       der jeweiligen Straßenzüge um Verständnis
straße in Richtung Ortszentrum durch Firma     für die Behinderungen im Zuge dieser not-
Traunfellner beginnen. Ab Ende März 2019       wendigen Bauarbeiten und dass es während
werden auch in anderen Ortsbereichen die       den Bauarbeiten zu Belästigungen durch
Bauarbeiten aufgenommen.                       Staub und Lärm kommen kann.

Während der Bauphase werden heuer im
gesamten Ortsgebiet Behinderungen und
Verkehrseinschränkungen im Straßenver-
kehr auftreten.

                Anmeldung Strauch– und Grünschnittabholung

Am 29. April 2019 ist wieder die Strauch- und Grünschnittabholung vom GVU im Bezirk
Scheibbs.

Zu beachten ist:
Der Lagerplatz muss an der Grundstücksgrenze und
LKW-befahrbar sein. Die Reichweite des Kranarmes
beträgt max. 8 m. Keinesfalls unter Oberleitungen,
Bäumen, Balkonen und ähnlichen Objekten lagern.
Für etwaige Beschädigungen am Lagerplatz
(Klinkerziegel, Waschbetonplatten, ...) kann keine
Haftung übernommen werden.

Es wird nur sortenreiner Baum- und
Strauchschnitt verladen (keine Kunststoffsä-
                                                        Müllsäcke für 2019
cke, Bündeln mit Schnüren, ...).

                                               Die Restmüll- und auch die
Die Anmeldung ist am Gemeindeamt oder          Verpackungssäcke für die Bewohner der
beim GVU Scheibbs spätestens zwei Tage         entlegenen Gebiete können
vor dem Termin er for der lich.                seit Anfang Jänner wieder am
                                               Gemeindeamt Lunz am See
                                               abgeholt werden.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Zeitumstellung - Sommerzeit                                  Radbasar

  Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit        Auch heuer wieder ermöglicht der Eltern-
           findet dieses Jahr am               verein Lunz am See Besuchern den Erwerb
                                               von gebrauchten Rädern, Skateboards, Rol-
  Sonntag, 31. März 2019 um 02:00 Uhr          lerskates und diversen Kinder-Fahrzeugen.
       Mitteleuropäischer Zeit statt.          Preisgünstig und in Top Qualität wird alles,
                                               was Räder hat, am Samstag, dem 23.3.2019
                                               von 8-12 Uhr in den Räumlichkeiten der
                                               NMS Lunz angeboten.
                                               Der Frühlingsflohmarkt und ein gemütliches
                                               Schulcafe in der Schulküche, wo selbstge-
                                               backene Mehlspeisen angeboten und auch
                                               zur Mitnahme verpackt werden, umrahmen
                                               diese Veranstaltung.
                                               Wenn auch Sie Interesse am Verkauf ihrer
Damit ist die Uhr wieder um eine Stunde        Räder haben, melden Sie sich bitte bei uns.
vorzustellen.                                  Abgabe ist am Freitag, dem 22.3.2019 von
                                               17-18 Uhr in der NMS. Infos:
Das Ende der Sommerzeit ist mit                Heike Schlögelhofer: 0664/73860598
27. Oktober 2019 festgesetzt.                  Barbara Theuretzbacher: 0650/2513088

   Statistik Austria - Erhebung                Feuerpolizeiliche Beschau - 2019

Nach einem reinen Zufallsprinzip werden        Die gesetzlich vorgeschriebene feuerpolizei-
aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr     liche Beschau wird im Jahr 2019 voraus-
Haushalte in ganz Österreich für eine Befra-   sichtlich im Mai in den nachfolgend ange-
gung ausgewählt. Die ausgewählten Haus-        führten Straßenzügen durchgeführt:
halte werden durch einen Ankündigungs-            Alle Objekte in den Straßen:
brief informiert und eine beauftragte Erhe-        Sonnengasse
bungsperson wird von März bis Juli 2018
                                                  Schulstraße
mit den Haushalten Kontakt aufnehmen,
um einen Termin für die Befragung zu ver-         Mariazellerstraße
einbaren.                                         Hochleiten
Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsi-
                                                  Franz Pichler-Gasse
tuation, das Erwerbsleben, Einkommen
sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit            Bienenkunde
bestimmten Lebensbereichen. Für die Aus-
                                                  Weißenbach
sagekraft der erhobenen Daten ist es von
enormer Bedeutung, dass sich alle Personen        Ybbsstraße
eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhe-      Die    Liegenschaftseigentümer    werden
bung beteiligen. Als Dankeschön erhalten       rechtszeitig vor der Beschau vom Rauch-
die befragten Haushalte einen Einkaufsgut-     fangkehrerbetrieb Stangl über den Termin
schein über 15,- Euro.                         verständigt.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Kostenlose Energieberatung in Lunz am See
                                Die Energieberatung Niederösterreich unterstützt alle Häuslbau-
                                er beim nachhaltigen Bauen, Umbauen oder Sanieren und berät
                                alle, die durch Energiesparen nicht nur Kosten senken, sondern
                                auch einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten möch-
                                ten. Ab sofort können am Gemeindeamt in Lunz Gutscheine für
                                eine kostenlose Energieberatung abgeholt werden. Die gesamten
                                Kosten für die Beratung trägt das Land NÖ.

Die Themen der Vor-Ort Energieberatungen reichen vom Heizkesseltausch, über die Fenstersanie-
rung, bis hin zur Optimierung der Gebäudehüllen und Stromsparmöglichkeiten. Bei einem unge-
dämmten Altbestand entfallen alleine 77 Prozent des Gesamtenergiebedarfs auf die Beheizung.
Das Einsparpotential ist daher enorm und eine Sanierung lohnt sich. Auf Initiative des Landes
Niederösterreich unterstützt die Energieberatung Niederösterreich unter der Energie- und Umwel-
tagentur NÖ alle Häuslbauer beim nachhaltigen Bauen mit einer kostenlosen Energieberatung.

Seitens der Gemeinde möchten wir die Bürgerinnen und Bürger motivieren ihre Objekte bezüg-
lich möglicher Energieeffizienzmaßnahmen überprüfen zu lassen. Die Energieberatung NÖ bietet
eine solche firmenunabhängige Vor-Ort Beratung an. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot und ho-
len Sie sich Ihren Beratungsgutschein am Gemeindeamt ab.

Energieberatungshotline der Energie– und Umweltagentur NÖ, Tel.: 02742/22144
Montag bis Freitag von 9-15 Uhr und Mittwoch von 9-17 Uhr

               Meldepflicht                               Theater Lunz 2019

Wir möchten darauf hinweisen, dass vermehrt Die unglaubliche Geschichte vom gestohlenen
Hinweise am Gemeindeamt über Personen ein-                         Stinkerkäs´
gehen, die im Gemeindegebiet Unterkunft neh-
men (Gäste, Künstler, Bauarbeiter, ...) und nicht Vorstellungstermine (Pfarrheim Lunz am See):
innerhalb der gesetzlichen Frist ihrer Melde-
pflicht nach-kommen.                              Ostersonntag    21.4. um 20.00 Uhr
                                                  Ostermontag     22.4. um 17.00 Uhr
Wir wissen, dass einige Vermieter der Melde-      Samstag         27.4. um 20.00 Uhr
pflicht nicht nachkommen! Um jenen Vermie-        Samstag           4.5. um 20.00 Uhr
tern Unannehmlichkeiten zu ersparen ersuchen
wir Sie, die Meldungen unverzüglich durchzu- Kartenvorverkauf bei Inka am Kirchenplatz.
führen!

Es wird dringend ersucht, die Bestimmungen
des Meldegesetzes 1991 einzuhalten, wonach
Gäste in Beherbergungsbetrieben innerhalb von
24 Stunden zu melden sind.

Wer Unterkunft in Wohnungen nimmt, hat sich
innerhalb von 3 Tagen anzumelden.

                                                Die Theatergruppe Lunz freut sich auf Ihren
                                                Besuch beim diesjährigen Theater.
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
MITTEILUNG LUNZ AM SEE - Lunz.at
Programmschwerpunkt 2019 – Kinder und Jugend
Für die kommenden 2 Jahre haben wir als Programmschwerpunkt „Kinder und Jugend“ gewählt.
Beide stellen unsere Zukunft dar und wir haben die Chance, unterstützend beizustehen..
Wir möchten Veranstaltungen anbieten, damit Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit gegeben wird, sich
altersgerecht aufbereitet, Wissen im Bereich Gesundheit (körperlicher, geistiger und seelischer) aneignen zu
können. Wir vergessen jedoch dabei nicht die Eltern. Auch hier wollen wir Vorträge anbieten, um die manch-
mal schwierige Zeit der Pubertät, der Kindererziehung, Beruf-Familie-Kind-Vereinbarkeit, Alleinerziehung,
etc. gut überstehen zu können.

Ein großes Anliegen ist uns immer, ReferentInnen aus der Region zu engagieren, damit das Kennenlernen von
möglichen Ansprechpartnern gegeben ist.

Gemeinsam mit dem Verein „Groß und Klein“ werden wir dazu mit unserer Regionalbetreuerin von der Initia-
tive NÖtutgut, Birgit Wurzer, Gespräche führen und danach das Programm bekanntgeben. Die Initiative »Tut
gut!«
agiert als Drehscheibe für Gesundheitsförderung und Prävention in NÖ und bietet sowohl kostenlose Vorträge
an, bzw. können wir an dieser Stelle Förderungen für gute Veranstaltungen erhalten. Dies ist für uns notwen-
dig, um die Kosten für den Besuch der Veranstaltungen leistbar zu machen.

Sehr wichtig in diesem Schwerpunktjahr ist auch heuer wieder die Unterstützung der PROZI-Stunden in der
NMS. Sabine Fallmann-Hauser findet hier das richtige Gespür mit Kindern, das für Eltern manchmal schwieri-
ge Thema Sexualität, aufzugreifen und fachlich zu behandeln. Wertschätzende Kommunikation, Umgang mit
sozialen Medien, Gefahren in diesem Bereich, Suchtgefahren, etc. greift sie ebenso auf. Die Jugendlichen
bekommen sozusagen eine Grundausbildung auf diesen Gebieten und dadurch eine gewisse Wachsamkeit und
Abschätzbarkeit gegenüber lauernden Gefahren.

Unsere bewährten Veranstaltungen bieten wir wie gewohnt an:
Gesunder Rücken und QiGong werden sowohl im Frühjahr als auch im Herbst angeboten (Gesunder Rücken
hat schon begonnen, Qigong startete am 20. bzw. 21. Februar.
Beckenbodentraining und Entspannungstraining findet einmalig statt – Termine offen
Bleib in Bewegung - Anni Jaschke bewegt unsere SeniorInnen jeweils am Montag um 15.00 Uhr, damit sie am
eigenen Leib erfahren können, wieviel noch möglich ist an Bewegung, trotz Einschränkung.
Mayr-Kur - Dr. Ursula Barth betreut auch heuer wieder in der Fastenzeit alle InteressentInnen durch die Mayr-
Kur – ein gutes Vorsorgeprogramm bzw. eine gesunde Auszeit.
Tango argentino ist aus unserem Programm auch nicht mehr wegzudenken und finden laufend Kurse zur
Verfeinerung dieses Tanzes in Lunz statt.
The Work – eine Methode, um stressvolle Gedanken aufzuspüren und zu bearbeiten, damit ein entspannteres
Leben ermöglicht wird - veranstaltet von Dr.U.Barth.
Kräuterstammtische jeweils Freitag Nachmittag – 15.00 Uhr (anstatt vormals Sonntag)
26.4. - 15.00 Uhr Walpurgisnacht – Bedeutung für das Kräuterjahr
17.5. - 15.00 Uhr Bachblüten – Blütenessenzen herstellen
14.6. - 15.00 Uhr Grüne Kosmetik – Pflegeprodukte aus Garten und Küche
Ausflug zum Naturkosthersteller STYX in Planung im April oder Mai – InteressentInnen bitte schon melden
bei Jutta Thomasberger – jutta@deinmasseur.at oder 0664-3804860

                                                         Gesunde Gemeinde Lunz
                                                         Enöckl Margareta
                                                         Arbeitskreisleitung 0664-2868788, grete.enoeckl@gmx.at
BHW Lunz, Ausflugsfahrt zur NÖ Landesausstellung in Wiener Neustadt

Thema: „Welt in Bewegung“

Termin: Mittwoch, 24. April 2019, genaue Abfahrtszeit wird noch bekannt gegeben.
Einstieg ist bei der Bushaltestelle beim Eislaufplatz in Lunz. Geboten wird eine
Busfahrt nach Wr. Neustadt, dort Besuch der Landesausstellung mit einer ca. 75 Minuten dauern-
den Führung. Anschließend in Wr. Neustadt Möglichkeit zum Konsum eines Imbisses. Mit dem
Bus geht es dann weiter nach Pottenstein an der Triesting. Dort wird die bekannte Gärtnerei Ga-
besam im Rahmen einer Führung besucht.
Danach Fahrt nach Nöstach und Einkehr beim Heurigen „Karner“. Beim Heurigen wird auch war-
mes Essen angeboten.

Mindestteilnehmer bei der Fahrt sind 25 Personen.
Preis für Fahrt und Eintritte € 49,- .

     Anmeldung bis 21.04.2019 bei bei Grete Zulehner unter 07486/8724 bzw. 0664/3240903
     oder per E-Mail an bhwlunz@gmail.com.
RAHMEN- UND UNTERRICHTSSTATUTEN DES GEMEINDEVERBANDES DER
                          MUSIKSCHULE ERLAUFTAL

Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers ist gemäß §5 des NÖ Musikschulgesetzes 2000 ein freier Unterrichtsplatz und
die Eignung für das betreffende Fach.

Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers die Gewähr für einen zeitgemäßen, geregelten Unterricht, sowie für die
Einhaltung der vorgesehenen Unterrichtszeiten.

Mit der Aufnahme hat der Schüler bzw. dessen Eltern durch seine/ihre Unterschrift die Bestimmungen des „Rahmen- und
Unterrichtsstatuts“ des Gemeindeverbandes der Musikschule Erlauftal zur Kenntnis genommen.

Die Anmeldung kann nur in jeder verbandsangehörigen Gemeinde durchgeführt werden, aber rechtswirksam nur beim
Schulleiter oder im Büro der Musikschule Erlauftal erfolgen. Abmeldungen können nur schriftlich im Büro der MS Erlauftal –
nach Absprache – erfolgen.

Der Austritt kann nur mit Schuljahresende erfolgen!
In begründeten Fällen (längere Krankheit d. Schülers, Übersiedlung, etc.) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt nach Vorlage
der entsprechenden Nachweise während des Schuljahres zulässig.
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Austrittserklärung entbindet von der Beitragszahlung für den Zeitraum der bewilligten
Unterbrechung bzw. für den verbleibenden Rest des lfd. Schuljahres. Eine Unterbrechung von weniger als 3 Wochen kann nicht
genehmigt werden.

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten. Die Verpflichtung zum
Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht.

Die Dauer einer vollen Unterrichtsstunde beträgt 50 Minuten. Darüber hinaus ist der Schüler zum unentgeltlichen Besuch der
Ergänzungsfächer berechtigt.

Die Unterrichtszeiten für den einzelnen Schüler werden von den Lehrern nach Zustimmung durch die Schulleitung
festgesetzt. Terminwünsche von Seiten der Schüler können nur im Rahmen der stundenplantechnischen Möglichkeiten
berücksichtigt werden.

Der Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, sowie für eine gewissenhafte, den An-
weisungen des Lehrers entsprechende Vorbereitung und Mitarbeit zu sorgen. Die Eltern werden ersucht, sich durch wieder-
holte Einsichtnahme in das Aufgabenheft vom Fortschritt ihrer Kinder zu überzeugen. Diesbezügliche Nachfragen bei der
jeweiligen Lehrkraft sind zu empfehlen. Das Fernbleiben vom Unterricht sollte fristgerecht den Lehrkräften oder der Direkti-
on (bzw. Büro) mitgeteilt werden.

Der Übergang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung (Stundenplan) und tritt grundsätzlich mit
der Übergabe des Kindes an die Lehrperson ein. Die Aufsichtspflicht endet aber, sobald der MusikschülerIn seinen abgehalte-
nen Unterricht beendet hat. Eine verspätete Abholung des Kindes entbindet von der Aufsichtspflicht.

Mit der Ausbildung im Hauptfach, ist der Besuch der Ergänzungsfächer und die Ablegung von Prüfungen, entsprechend
dem Ausbildungsplan des Gemeindeverbandes der MS Erlauftal, verbunden.

Dem Schüler wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konzerte, Vorspielabende, etc.) empfohlen. Für die Teilnahme an
Kursen, Wettbewerben etc. ist das Einvernehmen mit dem Hauptfachlehrer und den Eltern herzustellen.

Der Schulkostenbeitrag wird als Jahresbeitrag für 10 Monate (September bis Juni) eingehoben. Dieses Schulgeld wird
2monatlich vorgeschrieben und per Erlagscheinzahlung oder Einzugsermächtigung eingehoben:

Das Schulgeld beträgt für Schüler, die einer unserer sieben Verbandsgemeinden: Purgstall, Bergland, Petzenkirchen,
Gaming, Gresten-Land, Gresten-Markt und Lunz angehören, ab dem Schuljahr 2017/18 jährlich (Sitzungsbeschluss vom
20.02.2018):

EINZELUNTERRICHT: E 50 (50 Minuten):                        €          630,00
                      E 40 (40 Minuten):                    €          550,00
                      E 25 (25 Minuten):                    €          400,00
GRUPPENUNTERRICHT:

mit zwei Schülern G2/50 (50 Min.):                          €          400,00
mit drei Schülern G3/50 (50 Min.):                          €          300,00
MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG (ab dem 5. LJ):

ab vier Schülern 50 Minuten                                 €          200,00
Erwachsene werden ab dem 25. Lebensjahr vom Land NÖ nicht mehr gefördert und haben bei einer Anmeldung die Kosten
der Schulumlage selbst zu tragen (Info Büro).

Es obliegt der Gemeindeverbandsversammlung und dem Gemeindeverbandsvorstand des Gemeindeverbandes der MS
Erlauftal im Bedarfsfall die Höhe des Schulgeldes, die Richtlinien für die Schulgeldermäßigung und die Bestimmungen des
Rahmen- und Unterrichtsstatuts jeweils neu festzusetzen.

Auskünfte über Schulgeldermäßigungen erteilt die für den Schüler jeweils zuständige Wohnsitzgemeinde.
16. Die Möglichkeit des Verleihs von Instrumenten besteht, wobei es Ausnahmen gibt (Bsp.: Blockflöte, Gitarre, Steir. Harmonika). Es
kann aber jederzeit Auskunft darüber gegeben werden, welche Instrumente zur Verfügung stehen.
Die Kosten für die Instandhaltung (zB. die Behaarung der Bögen von Streichinstrumenten sowie die Besaitung der Instrumente) trägt
der Mieter. Für die, durch den Mieter (oder 3. Person) entstandenen Schäden am Instrument haftet zur Gänze der Erziehungsberech-
tigte.
Nach Erhalt eines eigenen Instrumentes oder bei der Abmeldung vom Musikschulunterricht ist das Leihinstrument in unversehrtem
Zustand umgehend beim zuständigen Musikschullehrer abzugeben. Die Mietdauer des Leihinstrumentes ist zeitlich auf zwei Schuljah-
re begrenzt. Sollte die Musikschule das Instrument nicht benötigen, so ist eine Verlängerung des Mietvertrages jeweils um ein Schul-
jahr möglich!
Die Leihgebühr wird zweimonatlich vorgeschrieben und mit der Schulgeldvorschreibung eingehoben.
Im 1. Lernjahr beträgt diese € 10,00 pro Monat und ab dem 2. Lernjahr € 12,00 pro Monat.
Für das Glockenspiel (MFEZ) wird – bei Bedarf eines Instrumentes – ein monatlicher Betrag in der Höhe von € 1,00 mit der Vorschrei-
bung verrechnet.
17. Die Ferienordnung der Pflichtschulen findet auch für die Musikschule Anwendung, d.h. hinsichtlich der schulfreien Tage und Feri-
en sind die Bestimmungen der öffentl. Pflichtschulen maßgebend (Schulzeitgesetz). Ausnahme sind schulautonome Tage (an diesen
findet auch Musikschulunterricht statt).
18. Bei versäumten Unterrichtsstunden, hervorgerufen durch Feiertage und Ferien, sowie außerstundenplanmäßigen Schulveranstal-
tungen (Projektwochen, Theaterfahrten, etc.) bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung aufrecht. Die Musikschule verpflichtet sich
seinerseits für den vereinbarten Schuljahresbeitrag 33 Unterrichtseinheiten abzuhalten. Sollte diese Mindestanzahl der UE durch Ver-
schulden der Musikschule (zB längere Krankheit eines Lehrers) nicht erreicht werden, wird der aliquote Anteil zur Mindestanzahl zu-
rückbezahlt bzw gutgeschrieben (je nach Vereinbarung).
19. Ansuchen, Beschwerden, Anliegen aller Art sind dem Schulleiter vorzutragen.
Bürozeiten: Mo – Fr von 07:00 – 14:00 Uhr
20. Am Ende eines Schuljahres erhält jeder Schüler eine Schulnachricht.
21. Mit der Anmeldung stimme ich, als gesetzlicher Vertreter des/der Schüler/in einer Verwendung meiner/seiner/ihrer Daten durch
das Land NÖ und der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBI. I Nr.
165/1999 zu.

Die Direktion der Musikschule Erlauftal
Anton Sauprügl

  Ötzi kommt! Die Südtiroler Autor in Gudr un Sulzenbacher des Sachbuchbest-
  sellers „Die Gletschermumie“ präsentiert in dieser spannenden Veranstaltung den
  berühmten Mann aus dem Eis und beantwortet gerne alle Fragen über den Sensati-
  onsfund.

  Mit Ötzi Gewinnquiz, Büchertisch, gemütlichem Ausklang!

  Montag: 1. 4. 2019 für alle Interessierte
  Beginn: 19.30 Uhr in der Bibliothek Lunz am
  See

  Eintritt: Freiwillige Spenden!

  Das Bibliotheksteam freut sich über Ihren Be-
  such.

  Kontakt: Eva Maria Käfer, T-0676 605 2533
  oder bibliothek@lunz.at
Sie können auch lesen