Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 13/2021, 2. Juli 2021 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Bekanntmachung: Einrichtung des Masterstudien- gangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie 146 Studien- und Prüfungsordnung für den Master- studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsycho- logie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin 147 Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin 168 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 145
FU-Mitteilungen Bekanntmachung: Einrichtung des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie Der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei – Wissen- schaft und Forschung hat mit Schreiben vom 25. Juni 2021 seine Zustimmung zur Einrichtung des Mas- terstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psycho- logie der Freien Universität Berlin zum Wintersemester 2021/2022 erteilt. 146 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Master- und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungs- studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt ordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforde- Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsycho- rungen und Verfahren für die Erbringung von Studien- logie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Masterstudien- und Psychologie der Freien Universität Berlin gang. (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstu- diengang gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Präambel Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung S. 378), zuletzt geändert am 28. September 2020 (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom (GVBl. S. 758), der forschungsorientiert aufgebaut ist. 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissen- schaft und Psychologie der Freien Universität Berlin §2 am 10. Dezember 2020 die folgende Studien- und Prü- Qualifikationsziele fungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und (1) Personen, die den Masterstudiengang absolviert Gesundheitspsychologie des Fachbereichs Erziehungs- haben, besitzen Kenntnisse und Fertigkeiten in zentra- wissenschaft und Psychologie der Freien Universität len Forschungsfeldern der Psychologie. Sie können Berlin erlassen: * psychologische Aufgaben und Problemstellungen er- kennen, sachlich begründete Lösungsansätze formulie- Inhaltsverzeichnis ren und sie angemessen umsetzen. Die Interventionen § 1 Geltungsbereich zur deren Behebung können sie selbstständig planen §2 Qualifikationsziele und durchführen und sind in der Lage, geeignete Metho- §3 Studieninhalte den zur Evaluation und Qualitätssicherung in verschie- denen Bereichen psychologischer Tätigkeiten einzuset- §4 Studienberatung und Studienfachberatung zen, die erworbenen grundlegenden theoretischen und §5 Prüfungsausschuss methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen §6 Regelstudienzeit bzw. zu erweitern. Weiterhin können Personen, die den §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Studiengang absolviert haben, psychologische For- schungsarbeiten bewerten, selbst planen, durchführen §8 Lehr- und Lernformen und auswerten und so die wissenschaftliche Grundlage §9 Masterarbeit für Forschungsvorhaben im Rahmen von Promotionen § 10 Elektronische Prüfungsleistungen und Promotionsstudiengängen schaffen. Sie können für psychologische Fragestellungen relevante Daten erfas- § 11 Antwort-Wahl-Verfahren sen, experimentelle und andere empirische Methoden § 12 Wiederholung von Prüfungsleistungen anwenden und deren Ergebnisse interpretieren und an- § 13 Auslandsstudium gemessen schriftlich, mündlich und graphisch darstel- § 14 Studienabschluss len. § 15 Inkrafttreten (2) Personen, die den Masterstudiengang absolviert haben, können die Auswirkungen der psychologischen Anlagen Tätigkeit beurteilen und sind in der Lage innovative Pro- zesse auch tätigkeitsfeldübergreifend zu konzipieren, Anlage 1: Modulbeschreibungen durchzuführen, zu steuern, zu reflektieren und zu be- Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan urteilen. Sie besitzen die Fähigkeit, Gruppen im Rah- Anlage 3: Zeugnis (Muster) men komplexer Aufgabenstellungen verantwortlich zu Anlage 4: Urkunde (Muster) beraten, zu moderieren und zu leiten, fachübergreifend Diskussionen zu führen und in fachspezifischen Diskus- sionen innovative Beiträge einzubringen, auch in inter- §1 nationalen Kontexten. Dabei werden relevante Gender- Geltungsbereich und Diversitätsaspekte erkannt und gleichstellungs- orientiert bearbeitet. (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs Psychologie mit dem Schwerpunkt (3) Personen, die den Masterstudiengang absolviert Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie haben, besitzen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrun- des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psycho- gen, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als logie der Freien Universität Berlin (Masterstudiengang) Personen mit einem Masterabschluss in Psychologie befähigen. Mögliche Tätigkeitsbereiche umfassen die * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin Planung und Durchführung wissenschaftlicher Unter- am 18. Dezember 2020 bestätigt worden. suchungen, die fachliche Aus- und Weiterbildung, Per- FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 147
FU-Mitteilungen sonalauswahl und -entwicklung, Organisationsentwick- (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- lung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Personal- schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrver- und Organisationsberatung, diagnostische und be- anstaltungen im Masterstudiengang anbieten, zu den ratende Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen, in regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich Verwaltung und Bildungswesen, sowie die Umsetzung steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend psychologisch fundierter Maßnahmen in den jeweiligen zur Verfügung. Weiterhin wird empfohlen, die Eignung Tätigkeitsbereichen. der individuellen Studienverlaufsplanung mit dem Stu- dienbüro zu besprechen. §3 Studieninhalte §5 Prüfungsausschuss (1) Der Masterstudiengang dient der Erweiterung und Vertiefung der Fachkenntnisse in psychologischen Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Grundlagendisziplinen, den Anwendungsbereichen der übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der Ge- Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissen- sundheitspsychologie, weiterer psychologischer Anwen- schaft und Psychologie der Freien Universität Berlin für dungsfelder und der Einübung spezieller psychologi- den Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsaus- scher Forschungsmethoden und diagnostischer Fertig- schuss. keiten. Berücksichtigung finden dabei auch gender- und diversitybezogene Fragestellungen. Der Anwendungs- bereich Arbeits- und Organisationspsychologie ermög- §6 licht die Vertiefung und kritische Reflektion zentraler ar- Regelstudienzeit beits- und organisationspsychologischer Theorien, Me- thoden, empirischer Evidenz und praktischer Anwen- Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. dungen. Zudem werden ausgewählte aktuelle Inhalte der Arbeits- und Organisationspsychologie forschungs- orientiert vertieft. Der inhaltliche Fokus liegt auf Themen §7 wie Digitalisierung, Führung und Gruppenprozessen in Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Organisation sowie auf Entwicklungs- und Verände- rungsprozessen bei Individuen, Teams- und Organisa- (1) Im Masterstudiengang sind insgesamt Studien- tionen. Im Anwendungsbereich Gesundheitspsycholo- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Umfang von gie werden gesundheitspsychologische Theorien, For- 120 Leistungspunkten (LP) inklusive der Masterarbeit im schungs- und Interventionskonzepte der evidenzbasier- Umfang von 30 LP nachzuweisen. ten Gesundheitsförderung in verschiedenen Kontexten (2) Der Masterstudiengang gliedert sich in folgende (z. B. Organisationen, Gemeinden) vertieft. Interdiszi- Bereiche: plinäre Schnittstellen gesundheitspsychologischer For- schung mit anderen psychologischen Grundlagen- (z. B. 1. Bereich Methoden und Diagnostik im Umfang von Sozialpsychologie) und Anwendungsdisziplinen (z. B. 25 LP, in dem folgende Module zu absolvieren sind: Arbeits- und Organisationspsychologie; Klinische Psy- – Modul: Multivariate Datenanalyse (5 LP), chologie, Verhaltensmedizin) sowie nicht-psychologi- – Modul: Evaluationsforschung (5 LP), schen Disziplinen (z. B. Epidemiologie, Psychosomatik) werden herausgearbeitet. Ein integriertes Berufsprakti- – Modul: Spezifische Methoden multivariater For- kum ermöglicht die Anwendung der erworbenen Kennt- schung (5 LP) und nisse in einem Berufsfeld der Psychologie und vermittelt – Modul: Vertiefte Psychologische Diagnostik und zusätzliche berufspraktische Fertigkeiten. Gutachtenerstellung (10 LP). (2) Durch Präsentationen, Teamarbeit und selbst- 2. Bereich Grundlagen im Umfang von 10 LP, in dem gesteuerte Lern- und Arbeitsformen in den Seminaren, das folgende Modul zu absolvieren ist: Übungen und dem Lehrforschungsprojekt erwerben die Studierenden Methoden-, Sozial- und Selbstkompeten- – Modul: Grundlagen (10 LP). zen. Diversity- und Genderkompetenz werden durch die 3. Bereich Anwendung im Umfang von 35 LP, in dem Reflektion zielgruppenspezifischer Angebote im Rah- folgende Module zu absolvieren sind: men von Heterogenität erlangt. – Modul: Arbeits- und Organisationspsychologie (8 LP), §4 – Modul: Forschungsvertiefung Arbeits- und Organi- Studienberatung und Studienfachberatung sationspsychologie (12 LP), (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der – Modul: Gesundheitspsychologie (10 LP) und Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische – Modul: Weitere psychologische Anwendungsfel- Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. der (5 LP). 148 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen 4. Bereich Forschung im Umfang von 10 LP, in dem das 5. Vertiefungsseminare (VS) dienen der gründlichen folgende Modul zu absolvieren ist: Auseinandersetzung mit exemplarischen Themen- – Modul: Forschungswerkstatt (10 LP). bereichen und der Einübung selbstständigen wis- senschaftlichen Arbeitens. Die vorrangigen Arbeits- 5. Bereich Praxis im Umfang von 10 LP, in dem das fol- formen sind Seminargespräche auf der Grundlage gende Modul zu absolvieren ist: von Unterrichtsmitteln, vorzubereitender Lektüre – Modul: Praxisvertiefung (10 LP). von Fachliteratur und Quellen, schriftlichen und/oder mündlichen vorzutragenden Arbeitsaufträgen sowie Eine inhaltliche und thematische Wahloption besteht für Gruppenarbeit. alle Studierenden im Grundlagen-, Anwendungs- und Forschungsbereich. 6. Seminare am PC (S-PC) sollen der Vermittlung von Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes die- (3) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte nen. Im Vordergrund steht der Erwerb von Fähig- und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den keiten, eine Fragestellung selbstständig zu bearbei- zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- ten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- hinterfragen. Die vorrangige Arbeitsform ist das fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- gemeinsame Arbeiten am PC unter Einführung und mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die Anwendung von Spezialsoftware. den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für 7. Praxisseminare (PrS) sollen den Studierenden die die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei- Anwendung der Lehr- und Lerninhalte und der bungen in der Anlage 1. Arbeitsmethoden der wissenschaftlichen Disziplin Psychologie in einem praktischen Projekt vermitteln. (4) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im Die vorrangige Arbeitsform ist die angeleitete Durch- Masterstudiengang unterrichtet der exemplarische Stu- führung eines in praktischen Feldern begleiteten dienverlaufsplan in der Anlage 2. Projekts. 8. Lehrforschungsprojekt (LFP) dient der Integration §8 von theoretischem Wissen und methodischer Exper- Lehr- und Lernformen tise, um so erste eigene Forschungserfahrungen zu erwerben. Es wird die Fähigkeit entwikkelt, selbst- Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- ständig empirische Untersuchungen durchzuführen. und Lernformen angeboten: Die vorrangige Lehrform ist eine intensive Interak- 1. Vorlesungen (V) vermitteln Kenntnisse über ein spe- tion von Lehrenden mit Kleingruppen zielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. 9. Kolloquien (Ko) dienen dem fachlichen Gedanken- Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen austausch ohne vorgegebene Formen und der Vor- Lehrkraft. Interaktionen und gemeinsame Diskussio- stellung/Präsentation aktueller eigener Forschungs- nen am Ende einzelner Abschnitte sind möglich. ergebnisse im Zusammenhang mit eigenen For- 2. Seminare (S) vermitteln systematisch vertiefende schungsarbeiten und der Masterarbeit. Kenntnisse zu ausgewählten Themen oder Fragestel- 10. Berufsbezogenes Praktikum (bP) bezeichnet eine lungen der Psychologie; sie basieren auf der aktiven auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung er- mündlichen und sonstigen Mitarbeit aller Teilnehmen- worbener oder zu erwerbender Kenntnisse in prak- den sowie selbstständiger Vor- und Nachbereitung tischer (auch forschungspraktischer) Anwendung und dienen der Einübung eigenständigen wissen- bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkei- schaftlichen Arbeitens. ten durch praktische Tätigkeiten in einer Organisa- 3. Übungen (Ü) dienen der Vermittlung von anwen- tion, in einem Arbeitsprozess oder einer Institution. dungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenzten (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können Stoffgebietes und dem Erwerb von praktischen Fähig- in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. keiten und Arbeitstechniken. Die Studierenden lernen Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen eine Aufgabe selbstständig nach wissenschaftlichen Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei Kriterien zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die und kritisch zu diskutieren. Die vorrangige Arbeits- zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- form ist die praktische Einübung von fachspezifischen sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- Fertigkeiten im Umgang mit Datenanalysesoftware. zeln oder in einer Gruppe selbstständig oder betreut be- 4. Projektseminare (ProjS) sollen der anwendungs- und arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs- problembezogenen Vertiefung fachwissenschaftlicher phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Kenntnisse und Methoden dienen. In von Studieren- Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunika- den selbstständig organisierten und von Dozierenden tion zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in betreuten Kleingruppen erfolgt die begleitende Be- der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Trans- arbeitung eines Projekts. ferunterstützung) eingesetzt werden. FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 149
FU-Mitteilungen §9 nen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Master- Masterarbeit arbeit ist in elektronischer Form im Portable-Document- Format (PDF) abzugeben; bei empirischen Arbeiten (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die studierende sind zusätzlich auch Datensätze und Syntaxdateien Person in der Lage ist, eine Fragestellung aus dem Ge- elektronisch abzugeben. biet der Psychologie auf fortgeschrittenem wissen- schaftlichem Niveau selbstständig zu bearbeiten und die (9) Die Masterarbeit ist von zwei Prüfungsberechtig- Ergebnisse angemessen schriftlich und mündlich darzu- ten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt stellen, wissenschaftlich einzuordnen und zu dokumen- werden und von denen eine die betreuende Lehrkraft tieren. sein soll. Die Bewertungen sollen spätestens vier Wo- chen nach Einreichung der Arbeit beim zuständigen (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit Prüfungsbüro vorliegen. zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie (10) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. 1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi- tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und (11) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- 2. Module im Umfang von insgesamt mindestens 30 LP arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss im Masterstudiengang absolviert haben. beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des mäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Übernahme der Betreuung der Masterarbeit. Der zu- Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die ständige Prüfungsausschuss entscheidet über den An- das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be- trag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der sonderer Weise prägt, unterscheidet. Betreuung der Masterarbeit gemäß Satz 1 nicht vorge- legt, so setzt der Prüfungsausschuss eine betreuende Lehrkraft ein. Gegenstand der Betreuung ist unter ande- §10 rem die Anleitung zur Einhaltung der Regeln für gute Elektronische Prüfungsleistungen wissenschaftliche Praxis unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Fachgebiets Psychologie. (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit Durchführung und Auswertung unter Verwendung von der betreuenden Lehrkraft das Thema der Masterarbeit digitalen Technologien. aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaf- fen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbei- (2) Abweichungen bzw. Alternativformate von der in tungsfrist abgeschlossen werden kann. Als Beginn der dieser Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Form Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des The- einer Modulprüfung – insbesondere elektronische Klau- mas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann suren, häusliche Klausuren, schriftliche Hausarbeiten einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgege- oder mündliche Leistungen in Form einer Videokonfe- ben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Aus- renz – sind zulässig, wenn die Modulprüfung aufgrund gabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. eines außergewöhnlichen Umstands, dessen Folgen nicht auf andere Weise kompensiert werden können, in (5) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt der vorgesehenen Form nicht durchgeführt werden kann 22 Wochen. War eine studierende Person über einen oder die Durchführung bezogen auf den erforderlichen Zeitraum von mehr als drei Monaten aus triftigem Grund Aufwand unverhältnismäßig oder für bestimmte Studie- an der Bearbeitung gehindert, entscheidet der Prüfungs- rende unzumutbar wäre. Die Entscheidung, ob und in ausschuss, ob die Masterarbeit neu erbracht werden welcher Form die Modulprüfung stattdessen durchge- muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Masterarbeit führt werden darf, trifft der zuständige Prüfungsaus- gilt für den Fall, dass der Prüfungsausschuss eine er- schuss. Die fachlichen Anforderungen der Modulprü- neute Erbringung verlangt, als nicht unternommen. fung müssen gewahrt werden. Die Studierenden sind (6) Die Masterarbeit wird in deutscher oder englischer über die getroffene Entscheidung gemäß Satz 2 sowie Sprache verfasst. über Form und Umfang der neu festgelegten zu erbrin- (7) Die Masterarbeit wird von einem wissenschaft- genden Leistungen, den Zeitpunkt der Modulprüfung lichen Kolloquium begleitet. Es werden die Thesen und oder Abgabefristen unverzüglich zu unterrichten. Arbeitsfortschritte präsentiert und unter Anleitung durch (3) Die Authentizität der erstellenden Person und die die betreuende Lehrkraft reflektiert. Die Teilnahme am Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Kolloquium ist obligatorisch. Hierfür werden die Prüfungsergebnisse in Form von (8) Bei der Abgabe hat die studierende Person schrift- elektronischen Daten eindeutig identifiziert sowie unver- lich zu versichern, dass sie die Masterarbeit selbst- wechselbar und dauerhaft jeder studierenden Person ständig verfasst und keine anderen als die angegebe- zugeordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektro- 150 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen nischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- unverändert und vollständig sind. aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des fungsleistung ist auf Antrag einer geprüften Person von Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25% nicht einer oder einem Prüfenden zu überprüfen. übersteigt. § 12 § 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen Antwort-Wahl-Verfahren (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master- (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- arbeit einmal, sonstige Prüfungsleistungen jeweils zwei- Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- mal wiederholt werden. len. (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt (3) Handelt es sich um die letzte Prüfungsleistung vor worden sind, dass einzelne Prüfungsaufgaben im Hin- Abschluss des Studiums, dann kann der Prüfungsaus- blick auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls schuss auf Antrag von Studierenden entscheiden, dass keine zuverlässigen Prüfungsergebnisse ermöglichen die Wiederholungsprüfung bereits im Semester des vor- und damit fehlerhaft sind, so dürfen sich diese bei der angehenden Prüfungsversuchs durchgeführt wird. Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zum Nach- teil einer geprüften Person auswirken. § 13 (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- Auslandsstudium fungsleistung ist bestanden, wenn die geprüfte Person mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- reicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder wenn die enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums Zahl der von der geprüften Person erzielten Bewer- sollen Leistungen erbracht werden, die für den Master- tungspunkte um nicht mehr als 10 % die von den Teil- studiengang anrechenbar sind. nehmenden des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prü- fungsleistung durchschnittlich erzielten Punktzahl unter- (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer schreitet (relative Bestehensgrenze). Kommt die relative Vereinbarung zwischen der studierenden Person, der Bestehensgrenze zum Tragen, so muss die geprüfte vorsitzenden Person des für den Masterstudiengang zu- Person für das Bestehen der Prüfungsleistung gleich- ständigen Prüfungsausschusses sowie der zuständigen wohl mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungs- Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Aus- punkte erreicht haben. landsstudiums, über die im Rahmen des Auslandsstu- diums zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- den Leistungen im Masterstudiengang sein müssen, so- leistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die geprüfte wie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte Person die für das Bestehen der Prüfungsleistung nach vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistun- Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl er- gen werden angerechnet. reicht, so lautet die Note (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- – sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %, rend des dritten Fachsemesters des Masterstudien- – gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger gangs zu absolvieren. als 75 %, – befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber § 14 weniger als 50 %, Studienabschluss – ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als 25 % (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass die gemäß §§ 7 und 9 geforderten Leistungen erbracht der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- worden sind. tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit gilt im Übrigen die RSPO. die studierende Person an einer Hochschule im gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit einem (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 der im Masterstudiengang zu absolvierenden und bei und 4 finden keine Anwendung, wenn der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigenden 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen end- gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- gültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- nicht bestanden hat oder sich in einem schwebenden werten, identisch sind oder Prüfungsverfahren befindet. FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 151
FU-Mitteilungen (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studien- (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach abschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der deren Inkrafttreten im Masterstudiengang an der Freien Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung Universität Berlin immatrikuliert werden. Studierende, beizufügen, dass für die antragstellende Person keiner die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Master- der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über den Antrag ent- studiengang Psychologie an der Freien Universität Ber- scheidet der zuständige Prüfungsausschuss. lin immatrikuliert worden sind, studieren und erbringen (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- die Leistungen auf der Grundlage der Studien- und Prü- schulgrad Master of Science (M. Sc.) verliehen. Die fungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fort- Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde setzung des Studiums und die Erbringung der Leistun- (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (eng- gen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss lische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgen- Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen den Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeit- Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von punkt der Antragstellung bereits begonnenen oder ab- Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. geschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leis- tungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. § 15 Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird Inkrafttreten zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien nicht revidierbar. Universität Berlin) in Kraft. (4) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß für den Masterstudiengang Psychologie vom 26. Juni Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemester 2024 2014 (FU-Mitteilungen 30/2014, S. 400) außer Kraft. gewährleistet. 152 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Erläuterungen: gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. Die folgenden Modulbeschreibungen benennen für je- des Modul des Masterstudiengangs Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Bezeichnung des Moduls neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l den/die Verantwortlichen des Moduls, formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Modul, Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls wenn mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen l Lehr- und Lernformen des Moduls eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l den Arbeitsaufwand der Studierenden, der für die er- sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger folgreiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, wird so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest- l Formen der aktiven Teilnahme legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. In l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme Modulen, in denen alternative Formen der aktiven Teil- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte nahme vorgesehen sind, sind die entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu bestimmenden For- l die Regeldauer des Moduls men der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester l die Häufigkeit des Angebots von der verantwortlichen Lehrkraft spätestens im ersten l die Verwendbarkeit des Moduls Lehrveranstaltungstermin festzulegen. Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Bewertete tigen insbesondere Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modul- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- prüfung) abgeschlossen. Die Modulprüfung ist auf die zeit Qualifikationsziele des Moduls zu beziehen und über- l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer prüft die Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit Der Prüfungsumfang wird auf das dafür notwendige l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- Maß beschränkt. In Modulen, in denen alternative Prü- tung fungsformen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- Studienphasen legen. l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- tungen Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg- l die Prüfungszeit selbst. reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- len ohne Modulprüfung ist die aktive Teilnahme und lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- regelmäßige Teilnahme an den Lehr- und Lernformen nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Mo- aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- dul zugeordneten Leistungspunkte. FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 153
FU-Mitteilungen 1. Bereich Methoden und Diagnostik Modul: Multivariate Datenanalyse Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Methoden und Evaluation Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden sind für den Einsatz multivariater Verfahren der Datenanalyse in verschiedenen Forschungs- kontexten qualifiziert. Sie kennen die theoretischen Grundlagen und praktischen Anwendungsmöglichkeiten multi- variater Verfahren und können ausgewählte multivariate Verfahren erklären und in spezifischen Forschungs- kontexten anwenden sowie Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen. Sie kennen die einschlä- gige Analysesoftware und können sie auf eigene Datensätze anwenden. Inhalte: Im Modul werden anhand ausgewählter multivariater Verfahren die theoretischen Grundlagen und praktischen An- wendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren vermittelt sowie ihre Anwendbarkeit für spezifische Forschungs- fragen vertiefend behandelt. Hierzu gehören u. a. die multiple Regressionsanalyse, hierarchische lineare Modelle und die logistische Regression. Die Studierenden lernen anhand eines spezifischen Computerprogramms, wie multivariate Verfahren auf empirische Daten angewandt und die erhaltenen Ergebnisse interpretiert werden kön- nen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 20 Kurzreferate bzw. Präsen- Präsenzzeit S-PC 30 tation und Interpretation von Datenanalysebeispielen Vor- und Nachbereitung S-PC 25 Seminar am PC 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 45 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten); die Modulprüfung kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Seminar am PC: Ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie 154 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen Modul: Evaluationsforschung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Methoden und Evaluation/Qualitätssicherung Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden haben einen Einblick in wesentliche Konzepte der Evaluationsforschung. Sie kennen sowohl praktische als auch methodische Aspekte, die bei der Planung, Durchführung und Kommunikation solcher Studien notwendig sind. Sie sind vertraut mit Designs zur Evaluation von Interventionen und können deren Möglichkeiten und Grenzen kritisch einschätzen. Sie kennen die theoretischen Grundlagen zur Analyse kausaler Effekte und können ausgewählte Verfahren auf inhaltliche Kontexte der Evaluation anwenden sowie deren Möglichkeiten und Limitationen beurteilen. Die Studierenden sind zudem vertraut mit einschlägiger Analysesoftware und können diese für die Auswertung eigener Datensätze anwenden. Inhalte: Im Modul wird ein Überblick über Evaluationsforschung gegeben. Es werden verschiedene Erhebungsdesigns vor- gestellt und deren Annahmen diskutiert. Anhand eines inhaltlichen Beispiels werden verschiedene Analysever- fahren zur Auswertung der Daten sowohl theoretisch als auch deren Umsetzung in entsprechender Software ver- tiefend behandelt. Hierzu gehören z. B. generalisierte ANCOVA und verschiedene Propensity-Score Verfahren. Die Studierenden wenden kausalanalytische Verfahren auf empirische Daten an und interpretieren die erhaltenen Ergebnisse. Ferner werden praktische Aspekte in der Planung und Kommunikation von Evaluationsstudien disku- tiert. Die Studierenden lernen die Aussagekraft von Evaluationsstudien kritisch einzuschätzen. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V 20 Kurzreferate bzw. Präsen- Präsenzzeit S-PC 15 tation und Interpretation von Datenanalysebeispielen Vor- und Nachbereitung S-PC 40 Seminar am PC 1 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 45 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten); die Modulprüfung kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Seminar am PC: Ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen Arbeitsaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 155
FU-Mitteilungen Modul: Spezifische Methoden multivariater Forschung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Methoden und Evaluation Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen spezifische Methoden der multivariaten Datenanalyse und der Untersuchungsplanung kennen. Sie können ausgewählte multivariate Verfahren und Untersuchungspläne erklären, in spezifischen For- schungskontexten (z. B. Veränderungsmessung, multimethodale Forschung) anwenden und Bewertungen von empirischen Untersuchungen vornehmen. Sie kennen die einschlägige Analysesoftware und können sie auf eigene Datensätze anwenden. Inhalte: Im Modul werden die praktischen Anwendungsmöglichkeiten multivariater Verfahren und von Untersuchungs- plänen vermittelt sowie ihre Anwendbarkeit für spezifische Forschungsfragen (z. B. Veränderungsmessung, multi- methodale Forschung, Klassifikation) vertiefend behandelt. Hierzu gehören u. a. hierarchische lineare Modelle, lineare Strukturgleichungsmodelle, Latent-Class-Analyse, log-lineare Modelle und Modelle der Veränderungs- messung. Die Studierenden lernen anhand eines spezifischen Computerprogramms, wie multivariate Verfahren auf empirische Daten angewandt und die erhaltenen Ergebnisse interpretiert werden können. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Kurzreferate und/oder Präsenzzeit VS 30 Präsentation und Interpreta- Vor- und Nachbereitung VS 75 Vertiefungsseminar 2 tion von Datenanalyse- Prüfungsvorbereitung und beispielen Prüfung 45 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten); die Klausur kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden, oder Hausarbeit (ca. 10 Seiten) Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie 156 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen Modul: Vertiefte Psychologische Diagnostik und Gutachtenerstellung Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Psychologische Diagnostik, Differentielle und Persönlich- keitspsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können diagnostische Instrumente nach aktuellen testtheoretischen Modellen entwickeln und bewerten. Sie können Gutachten zu verschiedenen psychologischen Fragestellungen nach dem allgemeinen Stand der wissenschaftlichen Begutachtung erstellen. Die Studierenden können nach wissenschaftlichen Kriterien entscheiden, welche diagnostischen Verfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Fragestellung einschließlich des Lebensalters, der Persönlichkeitsmerkmale, des sozialen Umfeldes sowie des emotionalen und des intellektu- ellen Entwicklungsstandes von Klientinnen und Klienten situationsangemessen anzuwenden sind. Sie können diese Verfahren im Einzelfall angemessen einsetzen, die Ergebnisse auswerten und interpretieren. Sie können systematisch Verlaufs- und Veränderungsprozesse erheben und beurteilen. Die Studierenden können wissen- schaftlich gutachterliche Fragestellungen bearbeiten und bewerten. Sie erkennen die Grenzen der eigenen dia- gnostischen Kompetenz und Urteilsfähigkeit und können, soweit notwendig, Maßnahmen zur eigenen Unterstüt- zung einleiten. Inhalte: Im Modul werden testtheoretische Modelle vertieft, spezifische anwendungsbezogene diagnostische Fragestellun- gen diskutiert sowie die Gutachtenerstellung und die Grenzen des diagnostischen Handelns besprochen. Darüber hinaus werden aktuelle Forschungsthemen der Psychologischen Diagnostik diskutiert. Das Modul vermittelt die für angewandte diagnostische Fragestellungen aktuellen diagnostischen Verfahren und ihre konkrete Anwendung, Auswertung und Interpretation. Das Modul vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erstellung psychologischer Gutachten in verschiedenen Anwendungsgebieten der Psychologie. In Kleingruppen vollziehen Studierende die Schritte des diagnostischen Prozesses (Formulierung der Fragestellung, Hypothesenbildung, Auswahl der Erhebungsinstrumente, Erhebung diagnostischer Informationen, Informationsverarbeitung, Diagnose, Prognose, Entscheidung, Gutachtenerstellung) anhand praktischer Fallbeispiele. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 15 Vorlesung 1 Vor- und Nachbereitung V 15 Gruppenarbeiten, Erarbei- tung von Verfahrensdar- Präsenzzeit S 30 stellungen, Präsentation von Vor- und Nachbereitung S 60 Seminar 2 Verfahren, Diskussionen, Präsenzzeit PrS 30 Übungen, Referat, Erstel- lung eines Gutachtens Vor- und Nachbereitung PrS 90 Praxisseminar 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 60 Modulprüfung: Klausur (45 Minuten); ggf. ganz oder teilweise in Form des Antwort- Wahl-Verfahrens, die Modulprüfung kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Seminar und Praxisseminar: Ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfoh- len Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 157
FU-Mitteilungen 2. Bereich Grundlagen Modul: Grundlagen Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Allgemeine Psychologie und Neuropsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden sind in der Lage, Beziehungen zwischen den Lerninhalten der Grundlagenbereiche (Allgemeine Psychologie, Biopsychologie, Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie) aktiv her- zustellen und auf aktuelle Forschungsfragen zu erweitern. Sie können bewerten, ob grundlagenwissenschaftliche Konstrukte, Paradigmen und Forschungsmethoden der Psychologie angemessen verschiedenen psychologischen Anwendungsfeldern zugeordnet werden können. Die Studierenden sind in der Lage, Zusammenhänge zwischen verschiedenen empirisch-experimentellen Befunden herzustellen, diese in existierende theoretische Modelle ein- zuordnen und damit die Validität der Modelle zu prüfen. Die Studierenden können Grundlagenforschungsergeb- nisse aus verschiedenen Bereichen (z. B. Kognitionspsychologie, Entwicklungs- und Entwicklungspsychopatholo- gie, Neuropsychologie oder Persönlichkeitspsychologie) auf inter- und transdisziplinären Beziehungen prüfen. Sie sind damit in der Lage, Konsequenzen für die Gestaltung geeigneter Anwendungsfelder (z. B. Angewandte Ent- wicklungspsychologie, Gesundheitspsychologie, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie oder Klini- sche Psychologie) abzuleiten. Inhalte: Das Modul stellt zum einen Verbindungen zu den Inhalten der Anwendungsbereiche her und vermittelt ein theo- retisches Grundgerüst zur Einordnung der dort behandelten Befunde. Darüber hinaus werden auch aktuelle For- schungsaspekte aus den Bereichen Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Sozialpsychologie, Ent- wicklungspsychologie und/oder Persönlichkeitspsychologie behandelt, deren Umsetzung in die Anwendungs- bereiche noch nicht etabliert ist. Das Modul bietet die Möglichkeit, Querverbindungen zwischen den Forschungs- ansätzen zu diskutieren, aktuelle Forschungsdaten einzubeziehen und somit theoretische Modelle zu erweitern. Durch die Kombination der Veranstaltungen (z. B. Modelle der Kognitiven Neuropsychologie, Validierung psycho- logischer Modelle mit psychophysiologischen Verfahren, oder aktuelle Modelle der Persönlichkeitspsychologie) er- geben sich Konvergenzeffekte, die in den Veranstaltungen aufgegriffen werden. Es ist vorgesehen, dass das Angebot in diesem Bereich dynamisch ergänzt werden kann, um aktuelle Entwicklungen in der psychologischen Forschung berücksichtigen zu können. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit Ü I 30 Übung I 2 Vor- und Nachbereitung Ü I 75 Kurzreferate bzw. Präsen- Präsenzzeit Ü II 30 tation und Interpretation von Forschungsergebnissen Vor- und Nachbereitung Ü II 75 Übung II 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 90 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten); ggf. oder ganz in Form des Antwort-Wahl-Ver- fahrens, die Modulprüfung kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden Veranstaltungssprache: Deutsch oder Englisch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 300 Stunden 10 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie 158 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
FU-Mitteilungen 3. Bereich Anwendung Modul: Arbeits- und Organisationspsychologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Sozial-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über erweiterte aktuelle Kenntnisse in zentralen Gebieten der Arbeits- und Organisa- tionspsychologie. Sie können wissenschaftliche Publikationen kritisch beurteilen und deren Begrifflichkeiten und Modelle in den Forschungsbereich einordnen. Sie besitzen fachliche und methodische Kompetenzen zur selbst- ständigen Vertiefung von arbeits- und organisationspsychologischen Inhalten. Die Studierenden besitzen ein psychologisches Verständnis von Arbeitshandlungen und können Verbindungen zwischen Theorie, Forschung und Praxis schlüssig herstellen. Inhalte: Das Modul ermöglicht die Vertiefung und kritische Reflektion zentraler arbeits- und organisationspsychologischer Theorien, Methoden, empirischer Evidenz und praktischer Anwendungen. Die Studierenden lernen dabei einzelne Bereiche (z. B. Arbeitsgestaltung, Personalpsychologie, Organisationsentwicklung) näher kennen und üben sich darin, Verbindungen zwischen theoretischen Konzepten, empirischen Befunden und praktischen Problemstellun- gen herzustellen. Dabei werden Wechselwirkungen von Individuum und Arbeit, Individuum und Gruppe sowie Indi- viduum und Organisation herausgearbeitet. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion, Referat, Seminar I 2 Präsenzzeit S I 30 Gruppenarbeit, Präsentation mit Ausarbeitung und/oder Vor- und Nachbereitung S I 90 Erarbeitung von Verfahrens- Präsenzzeit S II 30 Seminar II 2 darstellungen und/oder Fall- Vor- und Nachbereitung S II 90 studie und/oder Übungen Modulprüfung: Keine Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 240 Stunden 8 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021 159
FU-Mitteilungen Modul: Forschungsvertiefung Arbeits- und Organisationspsychologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psycho- logie Modulverantwortliche/r: Leiter/in des Arbeitsbereichs Sozial-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse in ausgewählten aktuellen Gebieten der Arbeits- und Organi- sationspsychologie. Sie können wissenschaftliche Publikationen kritisch beurteilen und deren Begrifflichkeiten und Modelle in den Forschungsbereich einordnen. Sie besitzen fachliche und methodische Kompetenzen zur selbst- ständigen Vertiefung von arbeits- und organisationspsychologischen Inhalten. Die Studierenden sind in der Lage eine forschungsorientierte Fragestellung in Kleingruppen in einer Fallstudie oder einem empirischen Projekt eigen- ständig durchzuführen, auszuwerten, zu interpretieren und darzustellen. Inhalte: Das Modul ermöglicht die vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Inhalten der Arbeits- und Organisations- psychologie. Ziel ist es die Einheit von Forschung und Lehre zu realisieren. Die angebotenen Lehrveranstaltungen stellen deshalb im Sinne einer Forschungsvertiefung einen engen Bezug zu aktuellen Forschungsarbeiten der be- teiligten Lehrenden oder aktuellen wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen her. Dabei kann es sich zum Beispiel um Themen wie Digitalisierung, Führung, Gruppenprozesse in Organisationen, die Psychologie der Entscheidung, Innovation und Kreativität in Organisationen sowie um Entwicklungs- und Veränderungspro- zesse bei Individuen, Teams und Organisationen u. a.m. handeln. Anhand vorgegebener und eigenständig recher- chierter Literatur werden unterschiedliche theoretische und methodische Herangehensweisen reflektiert und disku- tiert. Die gewonnenen Erkenntnisse werden unter Anleitung in Kleingruppen in eine empirische Forschungsfrage überführt und in einer Fallstudie und/oder in einem empirischen Projekt eigenständig praktisch umgesetzt. Da- durch erhalten die Studierenden einen Einblick in die zentralen Schritte des wissenschaftlichen Arbeitens in der Arbeits- und Organisationspsychologie. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussion, Referat, Präsenzzeit ProjS I 30 Projektseminar I 2 Gruppenarbeit, Präsentation Vor- und Nachbereitung ProjS I 100 mit Ausarbeitung und/oder Präsenzzeit ProjS II 30 Erarbeitung von Verfahrens- darstellungen und/oder Fall- Vor- und Nachbereitung ProjS II 100 Projektseminar II 2 beispielen und/oder Übun- Prüfungsvorbereitung und gen Prüfung 100 Modulprüfung: Fallstudie (ca. 15 Seiten) oder Projektbericht (ca. 15 Seiten) oder mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten); die Modulprüfung kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Veranstaltungssprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 360 Stunden 12 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie 160 FU-Mitteilungen 13/2021 vom 02.07.2021
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