Mitteilungen - Freie Universität Berlin

Die Seite wird erstellt Saskia Benz
 
WEITER LESEN
Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                      8/2020, 7. Februar 2020

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Bekanntmachung:
                 Einrichtung des Masterstudiengangs Interdiscipli-
                 nary Studies of the Middle East                             64

                 Zugangssatzung für den Masterstudiengang Inter-
                 disciplinary Studies of the Middle East des Fach-
                 bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der
                 Freien Universität Berlin                                   65

                 Studien- und Prüfungsordnung für den Master-
                 studiengang Interdisciplinary Studies of the Middle
                 East des Fachbereichs Geschichts- und Kultur-
                 wissenschaften der Freien Universität Berlin                70

                                                                     FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   63
FU-Mitteilungen

                                               Bekanntmachung:
                                     Einrichtung des Masterstudiengangs
                                  Interdisciplinary Studies of the Middle East

                             Der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei – Wissen-
                             schaft und Forschung hat mit Schreiben vom 29. Januar
                             2020 seine Zustimmung zur Einrichtung des Master-
                             studiengangs Interdisciplinary Studies of the Middle East
                             des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften
                             der Freien Universität Berlin zum Wintersemester 2020/
                             2021 erteilt.

64   FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

    Zugangssatzung für den Masterstudiengang                         (5) Die Zulassung zum Masterstudiengang kann auch
    Interdisciplinary Studies of the Middle East                  beantragt werden, wenn der in § 3 Abs. 1 genannte be-
     des Fachbereichs Geschichts- und Kultur-                     rufsqualifizierende Hochschulabschluss wegen Fehlens
    wissenschaften der Freien Universität Berlin                  einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorgelegt wer-
                                                                  den kann und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs,
                                                                  insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu er-
                         Präambel                                 warten ist, dass der in § 3 Abs. 1 genannte berufsqualifi-
                                                                  zierende Hochschulabschluss vor Beginn des Master-
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung            studiengangs erlangt wird und die Maßgaben, die auf-
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom              grund des § 3 Abs. 2, 3 Voraussetzung für den Zugang
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) i. V. m.               zu dem Masterstudiengang sind, ebenso rechtzeitig er-
§ 15 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hoch-                 füllt sind. Dieser Erwartung wird insbesondere dann ent-
schulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten               sprochen, wenn mindestens 2/3 des Gesamtpensums
Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz –               bewertet worden sind, die Anmeldung zur Abschluss-
BerlHZG) in der Fassung der Bekanntmachung der                    arbeit vorliegt sowie der Arbeitsbeginn so festgelegt
Neufassung vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 695) i. V. m.            wurde, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn
§ 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen              des Masterstudiengangs möglich ist. Die Bewerbung
im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in             geht mit der Durchschnittsnote, die aufgrund der bisheri-
der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom                 gen Prüfungsleistungen aus dem von der Bewerberin
26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am                 oder dem Bewerber vorzulegenden aktuellen Leistungs-
2. Februar 2018 (GVBl. 160), hat der Fachbereichsrat              und Bewertungsnachweis (Transkript) ermittelt wird, in
des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaf-               das Auswahlverfahren ein. Das Ergebnis des berufs-
ten der Freien Universität Berlin am 18. Dezember 2019            qualifizierenden Hochschulabschlusses bleibt in diesem
folgende Satzung erlassen: *                                      Fall insoweit unbeachtet.
                                                                    (6) Die Freie Universität Berlin ist nicht verpflichtet,
                           §1                                     den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.
                     Geltungsbereich

Diese Satzung regelt den Zugang zum Studium gemäß
                                                                                         §3
§ 10 Abs. 5 Satz 2 BerlHG und das Auswahlverfahren
                                                                                Zugangsvoraussetzungen
für die Vergabe der Studienplätze gemäß § 15 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 BerlHZG für den Masterstudiengang Inter-
                                                                      (1) Zugangsvoraussetzung für den Masterstudien-
disciplinary Studies of the Middle East des Fachbereichs
                                                                  gang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder
Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Uni-
                                                                  gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hoch-
versität Berlin (Masterstudiengang). Es handelt sich um
                                                                  schulstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten
einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß § 23
                                                                  (LP) mit einem Studienanteil von mindestens 60 LP in
Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) BerlHG, der forschungsorientiert
                                                                  für das Studium der Interdisciplinary Studies of the
aufgebaut ist und in englischer Sprache angeboten wird.
                                                                  Middle East relevanten Inhalten, insbesondere aus den
                                                                  Bereichen Arabistik, Iranistik, Islamwissenschaft, Juda-
                          §2                                      istik, Semitistik und Turkologie.
             Studienplätze und Bewerbung
                                                                     (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem berufs-
   (1) Die Zahl der für den Masterstudiengang zur Ver-            qualifizierenden deutschen oder gleichwertigen aus-
fügung stehenden Studienplätze wird in der Zulassungs-            ländischen Abschluss eines Hochschulstudiums im Um-
ordnung der Freien Universität Berlin für jeden Zulas-            fang von 180 LP mit einem Studienanteil von weniger
sungstermin bestimmt.                                             als 60 LP in für das Studium der Interdisciplinary Studies
                                                                  of the Middle East relevanten Inhalten, insbesondere
   (2) Der Antrag auf Zulassung ist in elektronischer
                                                                  aus den Bereichen Arabistik, Iranistik, Islamwissen-
Form unter Benutzung des Systems der Online-Bewer-
                                                                  schaft, Judaistik, Semitistik und Turkologie, können im
bung beim Präsidium der Freien Universität Berlin – Be-
                                                                  Einzelfall die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wenn
reich Bewerbung und Zulassung – zu stellen.
                                                                  sie zusätzlich entweder gemäß Nr. 1 entsprechende
  (3) Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai eines jeden            Qualifikationen in Bezug auf den Masterstudiengang
Jahres. Für das Wintersemester 2020/21 endet die Be-              nachweisen können oder die Qualifikationsprüfung ge-
werbungsfrist am 15. August 2020.                                 mäß Nr. 2 bestehen:
   (4) Dem Antrag auf Zulassung zum Studium ist der
                                                                  1. Für den Masterstudiengang entsprechende Qualifika-
erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss gemäß
                                                                     tionen in Form von außerhochschulisch erworbenen
§ 3 Abs. 1 in amtlich beglaubigter Form beizufügen.
                                                                     Kompetenzen können insbesondere durch Zeugnisse,
                                                                     Zertifikate oder Dokumentationen nachgewiesen wer-
* Diese Satzung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin
am 10. Januar 2020 und von der für Hochschulen zuständigen           den. Zu diesen Qualifikationen zählen insbesondere
Senatsverwaltung am 29. Januar 2020 bestätigt worden.                Weiterbildungszertifikate, Abschlüsse in anerkannten

                                                                                 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   65
FU-Mitteilungen

  Ausbildungsberufen oder Abschlüsse mit staatlicher           wissenschaft, Judaistik, Semitistik oder Turkologie –
  Anerkennung bzw. IHK-Prüfung oder einer vergleich-           zu beantworten. Der schriftliche Teil und der münd-
  baren internationalen Fachqualifikation, die im An-          liche Teil der Qualifikationsprüfung werden jeweils un-
  schluss an den Abschluss gemäß Satz 1 erworben               differenziert mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“
  wurden. Die Qualifikation muss grundlegenden inhalt-         durch die Auswahlbeauftragten bewertet. Die Qualifi-
  lichen Bezug zum Abschluss gemäß Satz 1 oder zum             kationsprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der
  angestrebten Abschluss im Masterstudiengang haben            schriftliche als auch der mündliche Teil der Qualifika-
  und bei einer öffentlich-rechtlich anerkannten Einrich-      tionsprüfung mit „bestanden“ bewertet wurden. Die
  tung in Form von quantifizierbaren, zusammenhän-             Bewertung des schriftlichen Teils der Qualifikations-
  genden Einzelmodulen erworben worden sein. Die               prüfung und der Verlauf des mündlichen Teils der
  Qualifikation muss mindestens der Stufe 6 gemäß              Qualifikationsprüfung werden jeweils in einem Proto-
  dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) entspre-            koll dokumentiert. Der Bewerberin oder dem Bewer-
  chen. Eine für den Masterstudiengang einschlägige,           ber wird unmittelbar im Anschluss an den mündlichen
  qualifizierte Berufspraxis – wie beispielsweise Tätig-       Teil der Qualifikationsprüfung mitgeteilt, ob sie oder er
  keiten in universitären oder außeruniversitären For-         die Qualifikationsprüfung bestanden hat und damit
  schungseinrichtungen mit Bezug zum Nahen und Mitt-           die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudien-
  leren Osten, bei internationalen Organisationen oder         gang erfüllt.
  (Nicht-)Regierungsorganisationen, bei Kultur- oder
  Bildungseinrichtungen, deren Ziel in kultur-, staaten-       (3) Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse mindestens
  und religionsübergreifender Verständigung liegt, oder      auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
  im Übersetzungsbereich – muss im Anschluss an den          Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleich-
  Abschluss gemäß Satz 1 erbracht worden sein sowie          wertige Kenntnisse in einer der folgenden Sprachen
  grundlegenden inhaltlichen Bezug zum Abschluss ge-         nachzuweisen: Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-
  mäß Satz 1 oder zum angestrebten Abschluss im              Aramäisch, Türkisch.
  Masterstudiengang haben.                                      (4) Bewerberinnen und Bewerber, die den Hochschul-
                                                             abschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben ha-
2. Zur Qualifikationsprüfung kann der für den Masterstu-     ben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Eng-
   diengang zuständige Prüfungsausschuss des Fach-           lischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 GER
   bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der         oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen.
   Freien Universität Berlin Bewerberinnen und Bewer-
   ber mit einem Abschluss gemäß Satz 1 einladen, die          (5) Bewerberinnen und Bewerber werden vom Nach-
   keine oder nicht genügende zusätzliche Qualifikatio-      weis deutscher Sprachkenntnisse befreit.
   nen gemäß Nr. 1 nachweisen konnten. Die Qualifika-
                                                                (6) Über die Gleichwertigkeit der vorgelegten Nach-
   tionsprüfung wird durch die Auswahlbeauftragten ge-
                                                             weise entscheidet für den Masterstudiengang zustän-
   mäß § 4 Abs. 5 durchgeführt. Die Qualifikationsprü-
                                                             dige Prüfungsausschuss des Fachbereichs Geschichts-
   fung erfolgt in englischer Sprache und besteht aus
                                                             und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin.
   einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für
                                                             Auf Antrag werden auch außerhalb eines laufenden Be-
   den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung erhält
                                                             werbungsverfahrens Nachweise im Hinblick auf die
   die Bewerberin oder der Bewerber von den Auswahl-
                                                             Gleichwertigkeit geprüft und Hinweise zu nicht hinrei-
   beauftragten eine wissenschaftliche Aufgabe, für de-
                                                             chenden Nachweisen gegeben.
   ren Beantwortung die Bewerberin oder der Bewerber
   eine Hausarbeit zu erstellen hat. Diese soll zeigen,
   dass die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage
   ist, in einer vorgegebenen Zeit eine wissenschaftliche
   Fragestellung mit Bezug zu dem angestrebten Ab-                                  §4
   schluss im Masterstudiengang zu strukturieren und                   Auswahlquote, Auswahlkriterien,
   ein Vorgehen zur Beantwortung der Fragestellung zu                       Organisatorisches
   definieren und auszuführen. Die Ausgabe der wissen-
   schaftlichen Aufgabe erfolgt durch die Auswahlbeauf-        (1) Es werden 80 % der nach Berücksichtigung der
   tragten mit gleichzeitiger Einladung zum mündlichen       Vorabquoten verfügbar gebliebenen Studienplätze
   Teil der Qualifikationsprüfung. Die Hausarbeit ist drei   durch das in dieser Satzung geregelte Auswahlverfah-
   Wochen nach dem Ausgabetermin bei den Auswahl-            ren vergeben (Hochschulquote). 20 % der Studienplätze
   beauftragten einzureichen und soll mindestens 3 000       werden auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
   Wörter (10 Seiten), höchstens 6 000 Wörter (20 Sei-       BerlHZG vergeben. Die Quote des § 15 Abs. 1 Satz 3
   ten) umfassen. Der mündliche Teil der Qualifikations-     BerlHZG beträgt 5 %.
   prüfung dauert pro Bewerberin oder Bewerber jeweils         (2) Die Auswahl erfolgt nach
   ca. 60 Minuten. Im mündlichen Teil der Qualifikations-
   prüfung sind fachliche Fragen mit Bezug zu dem an-        1. dem Grad der Qualifikation, die sich nach dem Ergeb-
   gestrebten Abschluss im Masterstudiengang – insbe-           nis der Prüfung des vorangegangenen Studiengangs
   sondere aus den Bereichen Arabistik, Iranistik, Islam-       bemisst (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BerlHZG),

66     FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

2. einer Gewichtung von Studienfächern des vorange-            (7) Die Auswahl erfolgt anhand der sich aus der
   gangenen Studiengangs, die über die fachspezifische      Summe der Auswahlpunktzahlen ergebenden Rang-
   Motivation und Eignung Auskunft geben (§ 15 Abs. 2       folge in absteigender Reihe.
   Satz 1 Nr. 4 BerlHZG) und                                   (8) Für die Durchführung dieses Teils des Auswahl-
3. zusätzlichen Qualifikationen, die außerhalb des Hoch-    verfahrens werden mindestens zwei Auswahlbeauf-
   schulstudiums erworben wurden (§ 15 Abs. 2 Satz 1        tragte eingesetzt. Diese werden von der Dekanin oder
   Nr. 5 BerlHZG).                                          dem Dekan des Fachbereichs Geschichts- und Kultur-
                                                            wissenschaften der Freien Universität Berlin im Auftrag
   (3) Im Auswahlverfahren werden Auswahlpunkte für
                                                            des Präsidiums der Freien Universität Berlin bestimmt.
die Kriterien gemäß Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 vergeben. Die
                                                            Sie müssen im Masterstudiengang prüfungsberechtigt
maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100.
                                                            sein und in einem hauptberuflichen Beschäftigungsver-
  (4) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 1 wer-       hältnis zur Freien Universität Berlin stehen. Eine Ver-
den je nach im Zeugnis des vorangegangenen Studien-         tretung ist nicht zulässig.
abschlusses erreichter Durchschnittsnote bis zu 60 Aus-
wahlpunkte gemäß Anlage 1 vergeben.
   (5) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 2 wer-                              §5
den nach dem jeweils in Leistungspunkten ausgedrück-                      Zulassungsentscheidung
ten Umfang der nachfolgend (in alphabetischer Reihen-
folge) gelisteten Studienfächer bis zu 20 Auswahlpunkte        (1) Die Entscheidung über die Zulassung trifft das
gemäß Anlage 2 zugeordnet:                                  Präsidium der Freien Universität Berlin – Bereich Be-
                                                            werbung und Zulassung – nach Abschluss des Aus-
1. Arabistik,                                               wahlverfahrens auf der Grundlage der im Auswahlver-
2. Iranistik,                                               fahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten
                                                            Rangfolge.
3. Islamwissenschaft,
                                                              (2) Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber er-
4. Judaistik,                                               halten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur
5. Semitistik,                                              Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung die-
6. Turkologie.                                              ser Frist wird der Studienplatz neu vergeben.
                                                               (3) Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Grund-
   (6) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 3 werden
                                                            lage des Transkripts ausgewählt wurden, erhalten eine
bis zu 20 Auswahlpunkte durch den Nachweis studien-
                                                            Zulassung unter Vorbehalt und können sich für das
relevanter außerhochschulischer Qualifikationen wie
                                                            erste Fachsemester befristet immatrikulieren. In der
folgt vergeben:
                                                            Regel zum Ende des ersten Fachsemesters sind der in
1. einmalig 10 Auswahlpunkte für den Nachweis einer         § 3 Abs. 1 genannte berufsqualifizierende Hochschul-
   praktischen Tätigkeit mit einschlägigem Bezug zum        abschluss vorzulegen und das Vorliegen der mit ihm zu-
   Nahen und Mittleren Osten – beispielsweise in univer-    sammenhängenden Voraussetzungen nachzuweisen.
   sitären oder außeruniversitären Forschungseinrich-       Wird der Nachweis nicht fristgerecht geführt, erlischt die
   tungen mit Bezug zum Nahen und Mittleren Osten, bei      Zulassung.
   internationalen Organisationen oder (Nicht-)Regie-
                                                              (4) Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht zugelas-
   rungsorganisationen, bei Kultur- oder Bildungseinrich-
                                                            sen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit
   tungen, deren Ziel in fächer-, kultur-, staaten- und
                                                            Begründung.
   religionsübergreifender Verständigung liegt, oder im
   Übersetzungsbereich – im Umfang von mindestens              (5) Die in dem Auswahlverfahren eingereichten Unter-
   12 Monaten;                                              lagen sind bis zur Bestandskraft der Entscheidung und
                                                            im Falle eines Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Ent-
2. einmalig 5 Auswahlpunkte für den Nachweis einer
                                                            scheidung aufzubewahren.
   durch Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von
   mindestens 40 Stunden erworbenen Qualifikation
   (z. B. durch den Erwerb von Sprachzertifikaten außer-
                                                                                       §6
   universitärer Bildungseinrichtungen);
                                                                                  Inkrafttreten
3. einmalig 5 Auswahlpunkte für mindestens eine wei-
   tere Qualifikation, die über die besondere Eignung für   Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
   den Masterstudiengang Aufschluss gibt und durch          in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität
   Bescheinigung nachgewiesen wird.                         Berlin) in Kraft.

                                                                           FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   67
FU-Mitteilungen

                                                Anlage 1
                                             (zu § 4 Abs. 4):

         Zuordnung von Auswahlpunkten zur im Zeugnis des vorangegangenen Studienabschlusses
                          ausgewiesenen Durchschnittsnote gemäß § 4 Abs. 4

                 Durchschnittsnote                                  Auswahlpunkte
                          1,0                                             60
                          1,1                                             58
                          1,2                                             56
                          1,3                                             54
                          1,4                                             52
                          1,5                                             50
                          1,6                                             48
                          1,7                                             46
                          1,8                                             44
                          1,9                                             42
                          2,0                                             40
                          2,1                                             38
                          2,2                                             36
                          2,3                                             34
                          2,4                                             32
                          2,5                                             30
                          2,6                                             28
                          2,7                                             26
                          2,8                                             24
                          2,9                                             22
                          3,0                                             20
                          3,1                                             18
                          3,2                                             16
                          3,3                                             14
                          3,4                                             12
                          3,5                                             10
                          3,6                                              8
                          3,7                                              6
                          3,8                                              4
                          3,9                                              2
                          4,0                                              0

68   FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

                                       Anlage 2
                                    (zu § 4 Abs. 5):

   Zuordnung von Auswahlpunkten zum in Leistungspunkten ausgedrückten gesamten Umfang
                     der gewichteten Studienfächer gemäß § 4 Abs. 5

Umfang der gewichteten Studienfächer                          Auswahlpunkte
                120                                                   20
                105                                                   15
                 90                                                   10
                 75                                                    5

                                                          FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   69
FU-Mitteilungen

  Studien- und Prüfungsordnung für den Master-                       (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Master-
studiengang Interdisciplinary Studies of the Middle               studiengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) Gesetz
  East des Fachbereichs Geschichts- und Kultur-                   über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch-
   wissenschaften der Freien Universität Berlin                   schulgesetz – BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378),
                                                                  zuletzt geändert am 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160),
                                                                  der forschungsorientiert aufgebaut ist und in englischer
                         Präambel                                 Sprache angeboten wird.

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom
                                                                                            §2
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der
                                                                                    Qualifikationsziele
Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul-
turwissenschaften der Freien Universität Berlin am
18. Dezember 2019 die folgende Studien- und Prüfungs-                (1) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen
ordnung für den Masterstudiengang Interdisciplinary Stu-          über umfassendes und detailliertes Wissen hinsichtlich
dies of the Middle East des Fachbereichs Geschichts-              derjenigen Prozesse, die kulturelles Selbstverständnis
und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin            insbesondere in Auseinandersetzung mit verschiedenen
erlassen: *                                                       Religionen, Sprachen, Gesellschaften und Traditionen
                                                                  des Nahen und Mittleren Ostens – einschließlich Nord-
                                                                  afrikas und des Horns von Afrika – bestimmen. Sie be-
Inhaltsverzeichnis                                                sitzen die notwendigen methodischen, fächerübergrei-
§ 1 Geltungsbereich                                               fenden und sprachlichen Fertigkeiten für den bewussten
§2    Qualifikationsziele                                         Umgang mit und die Analyse und Interpretation von ver-
§3    Studieninhalte                                              schiedenen fremd- und/oder originalsprachlichen, rituel-
                                                                  len oder künstlerischen Ausdrucksmitteln im historisch,
§4    Studienberatung und Studienfachberatung                     kulturell, religiös und sprachlich verflochtenen Raum
§5    Prüfungsausschuss                                           dieser Region. Durch das breite Studienangebot erhal-
§6    Regelstudienzeit                                            ten sie sowohl fachspezifische als auch multidisziplinäre
                                                                  Theorie- und Methodenkompetenzen, die ihnen ermög-
§7    Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
                                                                  lichen, komplexe interdisziplinäre Fragestellungen zu
§8    Lehr- und Lernformen                                        bearbeiten und im analytischen Zugriff auch auf Prob-
§9    Masterarbeit                                                lemstellungen der Gegenwart beziehen und dabei
§ 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen                          Quellenmaterial kritisch auswerten sowie die Lehrmei-
                                                                  nungen auch transdisziplinär auf dem neuesten Stand
§ 11 Auslandsstudium
                                                                  der Forschung einzuordnen, kritisch zu überprüfen und
§ 12 Studienabschluss                                             weiterzuentwickeln. Hierzu gehören, je nach gewähltem
§ 13 Inkrafttreten                                                Schwerpunkt, vertiefte Kenntnisse zum Verhältnis von
                                                                  Wissen und Traditionen in Geschichte und Gegenwart
Anlagen                                                           des Nahen und Mittleren Ostens und zur Bedeutung von
                                                                  Literatur und Sprache (in) der Region. Die fachliche
Anlage 1: Modulbeschreibungen
                                                                  Spezialisierung und die Schwerpunktbildung in den indi-
Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan                      viduell gestaltbaren interdisziplinären und Komplemen-
Anlage 3: Zeugnis (Muster)                                        tärbereichen führt bei den Absolventinnen und Absol-
Anlage 4: Urkunde (Muster)                                        venten zur Entwicklung eines eigenständigen wissen-
                                                                  schaftlichen Profils und erweitert ihr Wissen in angren-
                                                                  zenden Bereichen.
                           §1
                                                                     (2) Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen
                     Geltungsbereich
                                                                  Recherche-, Präsentations- und Argumentationsstrate-
   (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt Ziele,           gien zur Kommunikation und kritischen Diskussion fach-
Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs Interdiscipli-           spezifischer Inhalte, zur Empathie mit ihnen gegenüber-
nary Studies of the Middle East des Fachbereichs Ge-              tretenden Kulturen und deren Gegenständen sowie zu
schichts- und Kulturwissenschaften der Freien Univer-             deren sachgerechter Analyse. Sie sind in der Lage, in
sität Berlin (Masterstudiengang) und in Ergänzung zur             Arbeitsgruppen Verantwortung zu übernehmen, Ergeb-
Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Uni-               nisse mündlich und schriftlich zu präsentieren und in
versität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für            Diskussionen ihre Position sachlich fundiert zu begrün-
die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen                den. Durch die Auseinandersetzung mit der histori-
(Leistungen) im Masterstudiengang.                                schen, gesellschaftlichen, kulturellen und/oder sprach-
                                                                  lichen Entwicklung in unterschiedlichen Regionen des
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin   Nahen und Mittleren Ostens sowie den Dynamiken und
am 15. Januar 2020 bestätigt worden.                              Konflikten regionaler und überregionaler Verflechtung

70      FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

im Nahen und Mittleren Osten stärken sie neben inter-       andersetzung mit Aspekten von Gender und Identitäts-
kulturellen Kompetenzen auch kreatives, selbstständi-       konstruktion. Die Studierenden lernen, fachlich-adäquat
ges und verantwortliches Handeln sowie Offenheit            nach Informationen zu recherchieren, diese entspre-
gegenüber Fragestellungen der Gender- und Diversity-        chend auch im komparativen Kontext zu analysieren
Forschung.                                                  und sie in adressatengerechter Form der Öffentlichkeit
                                                            zu vermitteln. Sie befassen sich dabei selbstständig mit
   (3) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudien-
                                                            Materialien vor allem sprachlich-textlicher Natur und be-
gangs befähigt nach Maßgabe der jeweiligen Zulas-
                                                            sitzen die Kompetenz, diese kommunikativ und kritisch
sungsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Promo-
                                                            zu erschließen.
tionsstudiums und bereitet auf berufliche Tätigkeiten in
einem weiten Feld von Wissenschaft und Forschung               (2) Der Masterstudiengang vermittelt Studierenden
vor: in der Hochschule; in universitären und außeruni-      die Fähigkeit, jenseits der Präsenzphasen im angeleite-
versitären Forschungseinrichtungen; in Dokumentation;       ten Selbststudium auf der Grundlage kontinuierlicher
Medien, Publizistik, Archiven und Museen; in internatio-    Betreuung und der Erstellung individueller Arbeitspläne
nalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen; in     eigene wissenschaftliche Problemlösungsstrategien und
der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten; im Touris-       Forschungsansätze zu entwickeln, deren Anwendung
mus; in der Erwachsenen- und Weiterbildung; ferner in       sie auch in einem multi- und interdisziplinären Zusam-
der Vermittlung von interkulturellen Problemstellungen in   menhang insbesondere im Schnittbereich interkulturel-
der akademischen und außerakademischen Lehre und            ler Forschung umsetzen können.
Bildung. Außerdem ermöglichen die im Masterstudien-
gang erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten einen Zu-
gang zu Berufsfeldern, die durch Aufgaben im Bereich                               §4
der Wissensvermittlung, des Managements und der ge-              Studienberatung und Studienfachberatung
sellschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen-
                                                               (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen-
vertretung geprägt sind, insbesondere in international
                                                            traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be-
oder in speziellen Weltregionen agierenden Unterneh-
                                                            ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
men und Organisationen. Die internationale Ausrichtung
des Masterstudiengangs eröffnet ihnen zusätzliche              (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch-
Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt.               schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrveran-
                                                            staltungen im Masterstudiengang anbieten, zu den regel-
                                                            mäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich steht
                         §3                                 mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur
                    Studieninhalte                          Verfügung. Den Studierenden wird empfohlen, in jedem
                                                            Semester mindestens einmal die Studienfachberatung in
    (1) Der Studiengang vermittelt breite Kenntnisse der    Anspruch zu nehmen, um über den erreichten Leistungs-
Kultur- und Wissensgeschichte des Vorderen Orients          stand sowie die Planung des weiteren Studienverlaufs zu
von der Spätantike bis in die Gegenwart sowie der histo-    sprechen.
rischen Vorbedingungen seit der Antike und führt die
Studierenden an die multidisziplinäre Forschungspraxis
                                                                                    §5
der Fächer mit Regionalbezug zum Nahen und Mittleren
                                                                             Prüfungsausschuss
Osten heran. Durch wissenschaftliche Rekonstruktion
kultureller Verflechtungen und überregional wirksamer       Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die
Prozesse, durch deren theoriegeleitete Deutung und die      übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom
Anwendung spezieller Arbeitstechniken erschließen die       Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul-
Studierenden die Komplexität des Nahen und Mittleren        turwissenschaften der Freien Universität Berlin für den
Ostens in gegenwärtiger wie historischer Dimension.         Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss.
Aufbauend auf einem Studium mit Bezug zum Nahen
und Mittleren Osten (einschließlich Nordafrikas und des
Horns von Afrika) vermittelt der Studiengang umfas-                                  §6
sende Kenntnisse kultureller Entwicklungen im Nahen                            Regelstudienzeit
und Mittleren Osten und deren wechselseitige Auswir-
kungen in einem plurikulturellen, multireligiösen und       Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester.
vielsprachigen Raum sowie Kenntnisse der theoreti-
schen und methodischen Diskussionen ihrer Erfor-
schung und Darstellung. Dem notwendig internationalen                             §7
Charakter des Faches entsprechend führt der Stu-              Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen
diengang die Studierenden auch an die internationale
Wissenschaftspraxis und an internationale Wissen-             (1) Im Masterstudiengang sind insgesamt Leistungen
schaftsstandards heran. Zu den Studienschwerpunkten         im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) nachzuwei-
gehören die Anwendung kultur-, geistes-, sprach- und        sen. Der Masterstudiengang gliedert sich in:
literaturwissenschaftlicher Methoden sowie die Ausein-      1. einen Kernbereich im Umfang von 50 LP,

                                                                           FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   71
FU-Mitteilungen

2. einen Vertiefungsbereich im Umfang von 30 LP,                                    §8
                                                                           Lehr- und Lernformen
3. einen Komplementärbereich im Umfang von 15 LP
   und
                                                           Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr-
4. eine Masterarbeit im Umfang von 25 LP.                  und Lernformen angeboten:
  (2) Im Kernbereich sind folgende Module im Umfang        1. Vorlesungen (V), ggf. auch in Form einer Ringvor-
von insgesamt 50 LP wie folgt zu absolvieren:                 lesung, vermitteln Kenntnisse über ein Stoffgebiet,
                                                              seine Forschungsproblematik und die aktuelle For-
1. Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 35 LP:               schungsrelevanz. Die vorrangige Lehrform ist der
  a) Studying the Middle East (15 LP),                        Vortrag der jeweiligen Lehrkraft mit anschließender
                                                              Diskussion.
  b) Interdisciplinary Perspectives on the Middle East
     (15 LP) und                                           2. Vertiefungsseminare (VS) dienen der intensiven Aus-
                                                              einandersetzung mit abgegrenzten Stoffgebieten und
  c) Communicating Research in Interdisciplinary Stu-         der Einübung selbstständigen wissenschaftlichen Ar-
     dies of the Middle East (5 LP).                          beitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind die durch
2. Wahlpflichtmodule: Es ist eines der folgenden Module       Seminargespräche begleitete Lektüre von Primär-
   im Umfang von 15 LP zu wählen und zu absolvieren:          texten und Fachliteratur sowie die selbstständig er-
                                                              arbeitete mündliche und/oder schriftliche Präsenta-
  a) Reading the Middle East (15 LP) oder                     tion der Lektüreergebnisse. Der Selbststudienanteil
                                                              ist deutlich höher als im Seminar.
  b) Reading the Middle East through its Languages
     (15 LP).                                              3. Methodenübungen (MÜ) dienen der Vermittlung von
                                                              anwendungsorientierten Kenntnissen eines abge-
  (3) Im Vertiefungsbereich sind zwei der folgenden
                                                              grenzten Stoffgebietes und dem Erwerb von prakti-
Module im Umfang von insgesamt 30 LP zu wählen und
                                                              schen Fertigkeiten und Arbeitstechniken. Die vorran-
zu absolvieren:
                                                              gigen Arbeitsformen sind das methodische Üben von
a) Histories and Societies of the Middle East (15 LP),        Arbeitstechniken, Praxis- oder Sprachkenntnissen,
                                                              vertiefende Gespräche sowie Gruppenarbeit und die
b) Traditions of Texts and Knowledge in the Middle East
                                                              praktische Einübung von fachspezifischen Fertigkei-
   (15 LP),
                                                              ten. Übungen begleiten oftmals eine Vorlesung oder
c) Languages of the Middle East (15 LP),                      ein Praktikum. Die Lehrkraft leitet an und kontrolliert
                                                              die Tätigkeiten.
d) Literatures of the Middle East in their Social Dimen-
   sions (15 LP).                                          4. Wahlveranstaltungen (WV) dienen dem fachlichen
                                                              Kompetenzerwerb, die die Studierenden aus ver-
  (4) Im komplementären Wahlpflichtbereich (Komple-           schiedenen Veranstaltungstypen und dem Lehrange-
mentärbereich) ist ein Modul oder sind mehrere Module         bot aller Lehrinhalte frei wählen können.
im Umfang von insgesamt 15 LP zu wählen und zu ab-
solvieren. Hierfür gibt es folgende Wahlmöglichkeiten:     5. Praktikum (P) bezeichnet eine auf eine bestimmte
                                                              Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu er-
a) Research Perspectives (15 LP),                             werbender Kenntnisse in praktischer Anwendung
b) Internship (15 LP),                                        bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten
                                                              durch praktische Tätigkeiten in einer Organisation, in
c) ein oder mehrere Module im Umfang von insgesamt            einem Arbeitsprozess oder einer Institution.
   15 LP aus anderen Masterstudiengängen oder mit
   aufeinander aufbauenden Sprachkursen in einer           6. Kolloquien (Ko) dienen der Präsentation und Diskus-
   Sprache.                                                   sion selbstständig erarbeiteter Fachkenntnisse vor-
                                                              nehmlich im Hinblick auf die Masterarbeit sowie aktu-
   (5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte           eller Probleme der internationalen Forschung.
und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den
                                                              (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können
zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil-
                                                           in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden.
nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü-
                                                           Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen
fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel-
                                                           Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei
mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die
                                                           werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die
den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die
                                                           zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer-
Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für
                                                           sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein-
die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei-
                                                           zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut
bungen in der Anlage 1.
                                                           bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh-
   (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im        rungsphase (Austausch und Diskussion von Lern-
Masterstudiengang unterrichtet der exemplarische Stu-      objekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der
dienverlaufsplan in der Anlage 2.                          Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehren-

72     FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

den) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskon-         (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum
trolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.          der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus-
                                                           schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten
                                                           zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als
                         §9                                nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu-
                     Masterarbeit                          dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die
                                                           Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen
   (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der     als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt
Studierende in der Lage ist, eine Fragestellung aus dem    hat. Die Masterarbeit ist in drei gebundenen Exemplaren
Gebiet der interdisziplinären Studien der Sprachen, Kul-   sowie in elektronischer Form im Portable-Document-
turen und Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens –      Format (PDF) abzugeben.
einschließlich Nordafrikas und des Horns von Afrika –         (7) Die Masterarbeit ist innerhalb von acht Wochen
auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbst-    von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs-
ständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen        berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be-
schriftlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen     werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der
und zu dokumentieren.                                      Masterarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten
                                                           sein. Mindestens eine der beiden Bewertungen soll von
  (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit       einer prüfungsberechtigten Lehrkraft sein, die am Fach-
zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen,        bereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der
dass sie                                                   Freien Universität Berlin hauptberuflich tätig ist.
1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi-       (8) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für
   tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und              die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist.
2. Module des Kernbereichs im Umfang von mindestens           (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master-
   45 LP sowie mindestens ein weiteres Modul des Ver-      arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss
   tiefungsbereichs im Umfang von 15 LP im Rahmen          beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An-
   des Masterstudiengangs absolviert haben.                rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und
                                                           die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg-
   (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind      lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des
Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge-       Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü-
mäß Abs. 2 beizufügen. Mit dem Antrag soll eine nicht      fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im
länger als vier Wochen zuvor ausgestellte Bescheini-       Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die
gung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die         das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be-
Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Master-       sonderer Weise prägt, unterscheidet.
arbeit vorgelegt werden. Der zuständige Prüfungs-
ausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine
Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der
                                                                                 § 10
Masterarbeit gemäß Satz 2 nicht vorgelegt, so setzt der
                                                                  Wiederholung von Prüfungsleistungen
Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer
ein. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene            (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master-
Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren         arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis-
Umsetzung besteht nicht.                                   tungen dreimal wiederholt werden.
   (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit          (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete
der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Mas-        Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.
terarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so
beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Be-
arbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe                                 § 11
und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.                              Auslandsstudium
   (5) Die Masterarbeit soll 15 000 bis 18 000 Wörter
                                                              (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudium emp-
umfassen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit be-
                                                           fohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leis-
trägt 20 Wochen. Sie ist in englischer Sprache abzufas-
                                                           tungen erbracht werden, die anrechenbar sind auf die-
sen. War eine Studierende oder ein Studierender über
                                                           jenigen Module, die während des gleichen Zeitraums an
einen Zeitraum von mehr als drei Monaten aus triftigem
                                                           der Freien Universität Berlin zu absolvieren wären.
Grund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet der
Prüfungsausschuss, ob die Masterarbeit neu erbracht           (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer
werden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der         Vereinbarung (sog. Learning Agreement) vorausgehen,
Masterarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsaus-      die zwischen der oder dem Studierenden, der oder dem
schuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht         Vorsitzenden des für den Masterstudiengang zuständi-
unternommen.                                               gen Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle

                                                                         FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   73
FU-Mitteilungen

an der Zielhochschule geschlossen wird. Diese enthält     gültig nicht bestanden hat oder sich in einem schweben-
Bestimmungen über die Dauer des Auslandsstudiums,         den Prüfungsverfahren befindet.
über die im Rahmen des Auslandsstudiums zu erbrin-           (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab-
genden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen     schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor-
im Masterstudiengang sein müssen, sowie die den Leis-     aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei-
tungen zugeordneten Leistungspunkte. Vereinbarungs-       zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder
gemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.            des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor-
   (3) Als geeigneter Zeitpunkt für ein Auslandsstudium   liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü-
wird das dritte Fachsemester des Masterstudiengangs       fungsausschuss.
empfohlen.                                                   (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch-
                                                          schulgrad Master of Arts (M. A.) verliehen. Die Studieren-
                                                          den erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3
                        § 13                              und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und
                  Studienabschluss                        deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnis-
                                                          ergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und
   (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass   ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Zudem werden
die gemäß §§ 7 und 9 geforderten Leistungen erbracht      ergänzend englische Versionen von Zeugnis und Ur-
worden sind.                                              kunde (Anlagen 5 und 6) ausgehändigt.

   (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit
die oder der Studierende an einer Hochschule im glei-                               § 14
chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit                               Inkrafttreten
einem der im Masterstudiengang zu absolvierenden und
bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen-     Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
den Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen    in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität
endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen end-     Berlin) in Kraft.

74     FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Modulbeschreibungen                               aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei-
                                                            ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß-
                                                            einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die
Erläuterungen:                                              erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin-
Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit          gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden.
nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes
                                                            Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die
Modul des Masterstudiengangs
                                                            Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie
l   die Bezeichnung des Moduls,                             neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern-
l   die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des       formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü-
    Moduls,                                                 fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den
                                                            Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis-
l   die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen
                                                            tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor,
    Modul,
                                                            wenn mindestens 75 % der in den Lehr- und Lernformen
l   Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls,             eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be-
l   Lehr- und Lernformen des Moduls,                        sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger
                                                            Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls,
l   den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg-
                                                            so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest-
    reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird,
                                                            legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft
l   Formen der aktiven Teilnahme,                           ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die
l   die Prüfungsformen,                                     Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen.
l   die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme,                  Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu-
l   die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte,           gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Module wer-
                                                            den mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab-
l   die Regeldauer des Moduls,                              geschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika-
l   die Häufigkeit des Angebots,                            tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die
l   die Verwendbarkeit des Moduls.                          Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü-
                                                            fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be-
Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich-       schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs-
tigen insbesondere                                          formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des je-
                                                            weiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft
l   die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien-
                                                            spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
    zeit,
                                                            legen.
l   den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer
    Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit,              Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil-
                                                            nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg-
l   die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei-     reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo-
    tung,                                                   duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei-
l   die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online-     ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu-
    Studienphasen,                                          len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige
l   die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis-    Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung
    tungen,                                                 für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten
                                                            Leistungspunkte. In Modulen, in denen alternative For-
l   die Prüfungszeit selbst.                                men der aktiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die
Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem            entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu
Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen       bestimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das
Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel-       jeweilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft
lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge-      spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu-
nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits-       legen.

                                                                           FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020   75
FU-Mitteilungen

1. Kernbereich
a) Pflichtmodule

Modul: Studying the Middle East
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte
und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik
Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden wissen um die Komplexität des Nahen und Mittleren Ostens als Forschungsfeld, Region und
Raum kultureller Produktion hinsichtlich seiner vielsprachigen, multireligiösen und plurikulturellen Dimensionen.
Sie erlangen einen Überblick über die spezifischen Aufgabenbereiche und Kompetenzen der am Masterstudien-
gang Interdisciplinary Studies of the Middle East beteiligten Fächer und Disziplinen im Hinblick auf die Komplexe
der Geschichte, Gesellschaften, Text- und Wissenskulturen, Sprachen und Literaturen. Sie verstehen wissen-
schaftliche Ansätze der Interdisciplinary Studies of the Middle East in ihrer Diversität und Verflechtung und können
die entsprechende Sekundärliteratur kritisch beleuchten. Die Studierenden sind interkulturell und interdisziplinär
sensibilisiert und haben sich mit den epistemologischen Herausforderungen der Beschäftigung mit dem Nahen
und Mittleren Osten in seinen Facetten der Geschichte, Gesellschaft, Kultur, Literatur und Sprache auseinander-
gesetzt. Sie können dieses Wissen und Verständnis auf komplexe Fragestellungen anwenden, diese analytisch
bearbeiten und ihre Ergebnisse anschaulich und in sprachlich angemessener Ausdrucksweise strukturiert münd-
lich und schriftlich präsentieren.
Inhalte:
Das Modul bietet einen vertieften, fächerübergreifenden Einblick in den Nahen und Mittleren Osten als For-
schungsfeld, als Region und als Raum kultureller Produktion; hierbei werden Phänomene der Sprache, der Kultur-
geschichte, der Religion oder Wissenstraditionen diskutiert, vor allem mit Bezug auf historisch wirksame Paradig-
men wie z. B. Identität, Gender, Erinnerungskulturen, Nationalismus, Modernisierung, Exil, etc.; auch Forschungs-
trends oder einzelne historische Epochen oder geographische Regionen können Gegenstand des Moduls sein.
Die Studierenden üben anhand wechselnder exemplarischer Fragestellungen, Forschungsdiskurse und Fachlite-
ratur sowie unter Verwendung für das Studium des Nahen und Mittleren Ostens spezifischer Hilfsmittel das wissen-
schaftliche Arbeiten ein. Sie erarbeiten sich anhand geistes- und kulturwissenschaftlicher Methoden ein interdiszi-
plinäres Thema mit Fokus auf eine oder mehrere ausgewählte Regionen des Nahen und Mittleren Ostens und wer-
den anhand mehrerer schriftlicher Arbeitsaufträge beim Verfassen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit be-
gleitet.

      Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                     Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
     Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                               (Stunden)

Vorlesung                          2          Diskussionsbeteiligung
                                                                              Präsenzzeit V                     30
                                              Übungen zu Arbeits-
                                                                              Vor- und Nachbereitung V          90
                                              techniken und Fachmetho-
                                              dik, Diskussion, Gruppen-       Präsenzzeit MÜ                    30
Methodenübung                      2          arbeit, mündliche und           Vor- und Nachbereitung MÜ        180
                                              schriftliche Arbeitsaufträge,
                                                                              Prüfungsvorbereitung und
                                              einzeln oder in Gruppen,
                                                                              Prüfung                          120
                                              „intensive writing“
Modulprüfung:                                 Schriftliche Arbeit (ca. 5 000 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht
                                              differenziert bewertet.
Modulsprache:                                 Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch,
                                              Türkisch)
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     450 Stunden                                     15 LP
Dauer des Moduls:                             Ein Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Jedes Wintersemester
Verwendbarkeit:                               Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East

76    FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

Modul: Interdisciplinary Perspectives on the Middle East
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte
und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik
Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Auseinander-
setzung mit Forschungsgegenständen der Interdisciplinary Studies of the Middle East aus globaler Perspektive,
können sich selbst sowie komplexe Themen aus den Bereichen Kulturen, Literaturen, Sprachen, Geschichte und
Gesellschaften des Nahen und Mittleren Ostens in aktuellen Debatten positionieren, insbesondere bezüglich der
vergleichenden Analyse überregional wirksamer Prozesse und Probleme. Sie sind in der Lage, inter- und trans-
disziplinäre Methoden der Interdisciplinary Studies of the Middle East einzusetzen und diese für eine strukturierte
und analytische Bearbeitung einer komplexen Fragestellung in schriftlicher Form fruchtbar machen und auch
mündlich zu präsentieren. Sie verfügen über ein dem neuesten Forschungsstand entsprechendes breites und
detailliertes Wissen und ein kritisches Verständnis in einem oder mehreren Sachbereichen der überregionalen und
interdisziplinären Forschung der Interdsciplinary Studies of the Middle East.
Inhalte:
Das Modul vermittelt den Studierenden fundiertes Sachwissen in Bezug auf zentrale Themen der Interdisciplinary
Studies of the Middle East aus globaler Perspektive. Schwerpunkt des Moduls ist die vergleichende Analyse histo-
rischer, sozialer, kultureller Formationen hinsichtlich global wirksamer Themen wie z. B. Gender, Menschenrechte,
Imperialismus, Nationalismus, Identität, Sprache, Literatur. Die Studierenden werden angeleitet, die Auswirkungen
solcher Prozesse mit Blick auf den Nahen und Mittleren Osten differenziert zu vergleichen. Sie üben die selbst-
ständige Analyse von Problemstellungen aus überfachlicher und überregionaler Perspektive und setzen interdiszi-
plinäre Theorien und Methoden ein.

     Lehr- und           Präsenzstudium             Formen aktiver                         Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                                  (Stunden)

                                             Diskussionsbeteiligung,
                                             Analyse von Quellen und
                                             Fachliteratur, schriftliche
Vertiefungsseminar               2                                              Präsenzzeit VS                         30
                                             und mündliche Arbeits-
                                             aufträge, einzeln oder in          Vor- und Nachbereitung VS             150
                                             Gruppen                            Präsenzzeit MÜ                         30
                                              Übungen zu Arbeits-               Vor- und Nachbereitung MÜ             120
                                              techniken und Fachmetho-
                                                                                Prüfungsvorbereitung und
                                              dik, Diskussion, Gruppen-
Methodenübung                    2                                              Prüfung                               120
                                              arbeit, mündliche und
                                              schriftliche Arbeitsaufträge,
                                              einzeln oder in Gruppen
Modulprüfung:                                 Hausarbeit (ca. 5 000 Wörter)
Modulsprache:                                 Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch,
                                              Türkisch)
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     450 Stunden                                        15 LP
Dauer des Moduls:                             Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Jedes Semester
Verwendbarkeit:                               Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East

                                                                              FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020     77
FU-Mitteilungen

Modul: Communicating Research in Interdisciplinary Studies of the Middle East
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte
und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik
Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können Forschungsvorhaben eigenständig planen, durchführen und verständlich präsentieren.
Sie werden dazu befähigt, die Fragestellung, den Forschungsansatz, die Auswahl der Methoden und ggf. die kon-
krete Quellenarbeit in wissenschaftlichen Diskussionen zu begründen und unter Berücksichtigung aktueller For-
schungsansätze zu reflektieren. Sie können den Mehrwert ihrer theoretischen und methodischen Vorgehenswei-
sen überzeugend präsentieren, indem sie diese mit anderen gegenstandsadäquaten Ansätzen kontrastieren und
die Vorzüge in Bezug auf das eigene Vorhaben darlegen.
Inhalte:
Vor und Während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit nehmen die Studierenden an einem Kolloquium teil, um
das Konzept ihrer Arbeit vorzustellen und offene Fragen zu diskutieren. Hier stellen sie ihre eigenen Themenstel-
lungen, theoretische und methodische Ansätze der Arbeit sowie erste Ergebnisse vor, diskutieren diese mit ande-
ren Studierenden und Lehrenden und reflektieren den Schreibprozess.

      Lehr- und           Präsenzstudium            Formen aktiver                    Arbeitsaufwand
                           (Semesterwochen-
     Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                             (Stunden)

                                              Lektüre, Diskussionsteil-    Präsenzzeit Ko                      30
                                              nahme, Präsentation eines    Vor- und Nachbereitung Ko           90
Kolloquium                         2
                                              Themas, von Fragestellung    Prüfungsvorbereitung und
                                              und These, Exposé            Prüfung                             30
Modulprüfung:                                 Posterpräsentation (ca. 10 Minuten); diese Modulprüfung wird nicht
                                              differenziert bewertet.
Modulsprache:                                 Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch,
                                              Türkisch)
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     150 Stunden                                 5 LP
Dauer des Moduls:                             Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Jedes Semester
Verwendbarkeit:                               Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East

78    FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen

b) Wahlpflichtmodule

Modul: Reading the Middle East
Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte
und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik
Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Qualifikationsziele:
Die Studierenden können globale Schlüsselkonzepte und zentrale Begrifflichkeiten in ihrer Bedeutung für die
Reflexion über den Nahen und Mittleren Osten und Identitätszuschreibungen analysieren sowie den wissenschaft-
lichen Beitrag von diskurskonstituierenden Texten und Debatten der Interdisciplinary Studies of the Middle East in
historischer und aktueller Perspektive und unter Berücksichtigung ihrer Entstehungs- und sich verändernden Ver-
wendungskontexte verstehen und einordnen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über Texte, die den Nahen und
Mittleren Osten aus transregionaler Perspektive konstituieren. Dabei können sie transdisziplinäre methodische
und theoretische Ansätze, insbesondere der vergleichenden Kulturforschung, einordnen und vor dem Hintergrund
aktueller Forschungsdebatten und eigener Erkenntnisinteressen selbstständig auf die Entwicklung eigener Frage-
stellungen und deren adäquater Analyse anwenden und die Ergebnisse schriftlich wie mündlich angemessen prä-
sentieren.
Inhalte:
Es werden Schlüsseltexte und zentrale Begrifflichkeiten und Felder der Erforschung des Nahen und Mittleren
Ostens aus transregionaler Perspektive (z. B. Orientalismus, world/global literatures, Islam in Europa, Postkolonia-
lismus, Nationalismus, etc.) in ihrer historischen Entwicklung behandelt und ihrer unterschiedlichen disziplinären
Verwendung in überfachlicher und überregionaler Perspektive dargestellt. Zudem werden beispielhaft historische
und transdisziplinäre Zirkulationsdynamiken von Begriffen und Konzepten diskutiert und die Transformation ihrer
Bedeutung in sich verändernden Kontexten veranschaulicht.

     Lehr- und           Präsenzstudium             Formen aktiver                      Arbeitsaufwand
                          (Semesterwochen-
    Lernformen             stunden = SWS)
                                                      Teilnahme                               (Stunden)

                                              Gemeinsame Lektüre,            Präsenzzeit WV                         30
Wahlveranstaltung                2            Analyse von Quellen            Vor- und Nachbereitung WV             135
                                              in englischer Sprache,
                                                                             Präsenzzeit WV                         30
                                              Diskussionsbeteiligung,
                                              schriftliche und mündliche     Vor- und Nachbereitung WV             135
Wahlveranstaltung                2            Arbeitsaufträge, einzeln       Prüfungsvorbereitung und
                                              oder in Gruppen                Prüfung                               120
Modulprüfung:                                 Präsentation mit Fachgespräch (ca. 20 Minuten)
Modulsprache:                                 Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch,
                                              Türkisch)
Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme:           Ja
Arbeitsaufwand insgesamt:                     450 Stunden                                     15 LP
Dauer des Moduls:                             Ein oder zwei Semester
Häufigkeit des Angebots:                      Jedes Semester
Verwendbarkeit:                               Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East

                                                                           FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020     79
Sie können auch lesen