Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 8/2020, 7. Februar 2020 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Bekanntmachung: Einrichtung des Masterstudiengangs Interdiscipli- nary Studies of the Middle East 64 Zugangssatzung für den Masterstudiengang Inter- disciplinary Studies of the Middle East des Fach- bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin 65 Studien- und Prüfungsordnung für den Master- studiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East des Fachbereichs Geschichts- und Kultur- wissenschaften der Freien Universität Berlin 70 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 63
FU-Mitteilungen Bekanntmachung: Einrichtung des Masterstudiengangs Interdisciplinary Studies of the Middle East Der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei – Wissen- schaft und Forschung hat mit Schreiben vom 29. Januar 2020 seine Zustimmung zur Einrichtung des Master- studiengangs Interdisciplinary Studies of the Middle East des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin zum Wintersemester 2020/ 2021 erteilt. 64 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen Zugangssatzung für den Masterstudiengang (5) Die Zulassung zum Masterstudiengang kann auch Interdisciplinary Studies of the Middle East beantragt werden, wenn der in § 3 Abs. 1 genannte be- des Fachbereichs Geschichts- und Kultur- rufsqualifizierende Hochschulabschluss wegen Fehlens wissenschaften der Freien Universität Berlin einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorgelegt wer- den kann und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu er- Präambel warten ist, dass der in § 3 Abs. 1 genannte berufsqualifi- zierende Hochschulabschluss vor Beginn des Master- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung studiengangs erlangt wird und die Maßgaben, die auf- (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom grund des § 3 Abs. 2, 3 Voraussetzung für den Zugang 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) i. V. m. zu dem Masterstudiengang sind, ebenso rechtzeitig er- § 15 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hoch- füllt sind. Dieser Erwartung wird insbesondere dann ent- schulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten sprochen, wenn mindestens 2/3 des Gesamtpensums Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – bewertet worden sind, die Anmeldung zur Abschluss- BerlHZG) in der Fassung der Bekanntmachung der arbeit vorliegt sowie der Arbeitsbeginn so festgelegt Neufassung vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 695) i. V. m. wurde, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Masterstudiengangs möglich ist. Die Bewerbung im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in geht mit der Durchschnittsnote, die aufgrund der bisheri- der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom gen Prüfungsleistungen aus dem von der Bewerberin 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am oder dem Bewerber vorzulegenden aktuellen Leistungs- 2. Februar 2018 (GVBl. 160), hat der Fachbereichsrat und Bewertungsnachweis (Transkript) ermittelt wird, in des Fachbereichs Geschichts- und Kulturwissenschaf- das Auswahlverfahren ein. Das Ergebnis des berufs- ten der Freien Universität Berlin am 18. Dezember 2019 qualifizierenden Hochschulabschlusses bleibt in diesem folgende Satzung erlassen: * Fall insoweit unbeachtet. (6) Die Freie Universität Berlin ist nicht verpflichtet, §1 den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Geltungsbereich Diese Satzung regelt den Zugang zum Studium gemäß §3 § 10 Abs. 5 Satz 2 BerlHG und das Auswahlverfahren Zugangsvoraussetzungen für die Vergabe der Studienplätze gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BerlHZG für den Masterstudiengang Inter- (1) Zugangsvoraussetzung für den Masterstudien- disciplinary Studies of the Middle East des Fachbereichs gang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Uni- gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hoch- versität Berlin (Masterstudiengang). Es handelt sich um schulstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß § 23 (LP) mit einem Studienanteil von mindestens 60 LP in Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) BerlHG, der forschungsorientiert für das Studium der Interdisciplinary Studies of the aufgebaut ist und in englischer Sprache angeboten wird. Middle East relevanten Inhalten, insbesondere aus den Bereichen Arabistik, Iranistik, Islamwissenschaft, Juda- §2 istik, Semitistik und Turkologie. Studienplätze und Bewerbung (2) Bewerberinnen und Bewerber mit einem berufs- (1) Die Zahl der für den Masterstudiengang zur Ver- qualifizierenden deutschen oder gleichwertigen aus- fügung stehenden Studienplätze wird in der Zulassungs- ländischen Abschluss eines Hochschulstudiums im Um- ordnung der Freien Universität Berlin für jeden Zulas- fang von 180 LP mit einem Studienanteil von weniger sungstermin bestimmt. als 60 LP in für das Studium der Interdisciplinary Studies of the Middle East relevanten Inhalten, insbesondere (2) Der Antrag auf Zulassung ist in elektronischer aus den Bereichen Arabistik, Iranistik, Islamwissen- Form unter Benutzung des Systems der Online-Bewer- schaft, Judaistik, Semitistik und Turkologie, können im bung beim Präsidium der Freien Universität Berlin – Be- Einzelfall die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wenn reich Bewerbung und Zulassung – zu stellen. sie zusätzlich entweder gemäß Nr. 1 entsprechende (3) Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai eines jeden Qualifikationen in Bezug auf den Masterstudiengang Jahres. Für das Wintersemester 2020/21 endet die Be- nachweisen können oder die Qualifikationsprüfung ge- werbungsfrist am 15. August 2020. mäß Nr. 2 bestehen: (4) Dem Antrag auf Zulassung zum Studium ist der 1. Für den Masterstudiengang entsprechende Qualifika- erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss gemäß tionen in Form von außerhochschulisch erworbenen § 3 Abs. 1 in amtlich beglaubigter Form beizufügen. Kompetenzen können insbesondere durch Zeugnisse, Zertifikate oder Dokumentationen nachgewiesen wer- * Diese Satzung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 10. Januar 2020 und von der für Hochschulen zuständigen den. Zu diesen Qualifikationen zählen insbesondere Senatsverwaltung am 29. Januar 2020 bestätigt worden. Weiterbildungszertifikate, Abschlüsse in anerkannten FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 65
FU-Mitteilungen Ausbildungsberufen oder Abschlüsse mit staatlicher wissenschaft, Judaistik, Semitistik oder Turkologie – Anerkennung bzw. IHK-Prüfung oder einer vergleich- zu beantworten. Der schriftliche Teil und der münd- baren internationalen Fachqualifikation, die im An- liche Teil der Qualifikationsprüfung werden jeweils un- schluss an den Abschluss gemäß Satz 1 erworben differenziert mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wurden. Die Qualifikation muss grundlegenden inhalt- durch die Auswahlbeauftragten bewertet. Die Qualifi- lichen Bezug zum Abschluss gemäß Satz 1 oder zum kationsprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl der angestrebten Abschluss im Masterstudiengang haben schriftliche als auch der mündliche Teil der Qualifika- und bei einer öffentlich-rechtlich anerkannten Einrich- tionsprüfung mit „bestanden“ bewertet wurden. Die tung in Form von quantifizierbaren, zusammenhän- Bewertung des schriftlichen Teils der Qualifikations- genden Einzelmodulen erworben worden sein. Die prüfung und der Verlauf des mündlichen Teils der Qualifikation muss mindestens der Stufe 6 gemäß Qualifikationsprüfung werden jeweils in einem Proto- dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) entspre- koll dokumentiert. Der Bewerberin oder dem Bewer- chen. Eine für den Masterstudiengang einschlägige, ber wird unmittelbar im Anschluss an den mündlichen qualifizierte Berufspraxis – wie beispielsweise Tätig- Teil der Qualifikationsprüfung mitgeteilt, ob sie oder er keiten in universitären oder außeruniversitären For- die Qualifikationsprüfung bestanden hat und damit schungseinrichtungen mit Bezug zum Nahen und Mitt- die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudien- leren Osten, bei internationalen Organisationen oder gang erfüllt. (Nicht-)Regierungsorganisationen, bei Kultur- oder Bildungseinrichtungen, deren Ziel in kultur-, staaten- (3) Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse mindestens und religionsübergreifender Verständigung liegt, oder auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen im Übersetzungsbereich – muss im Anschluss an den Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleich- Abschluss gemäß Satz 1 erbracht worden sein sowie wertige Kenntnisse in einer der folgenden Sprachen grundlegenden inhaltlichen Bezug zum Abschluss ge- nachzuweisen: Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch- mäß Satz 1 oder zum angestrebten Abschluss im Aramäisch, Türkisch. Masterstudiengang haben. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die den Hochschul- abschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben ha- 2. Zur Qualifikationsprüfung kann der für den Masterstu- ben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Eng- diengang zuständige Prüfungsausschuss des Fach- lischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 GER bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen. Freien Universität Berlin Bewerberinnen und Bewer- ber mit einem Abschluss gemäß Satz 1 einladen, die (5) Bewerberinnen und Bewerber werden vom Nach- keine oder nicht genügende zusätzliche Qualifikatio- weis deutscher Sprachkenntnisse befreit. nen gemäß Nr. 1 nachweisen konnten. Die Qualifika- (6) Über die Gleichwertigkeit der vorgelegten Nach- tionsprüfung wird durch die Auswahlbeauftragten ge- weise entscheidet für den Masterstudiengang zustän- mäß § 4 Abs. 5 durchgeführt. Die Qualifikationsprü- dige Prüfungsausschuss des Fachbereichs Geschichts- fung erfolgt in englischer Sprache und besteht aus und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin. einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Für Auf Antrag werden auch außerhalb eines laufenden Be- den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung erhält werbungsverfahrens Nachweise im Hinblick auf die die Bewerberin oder der Bewerber von den Auswahl- Gleichwertigkeit geprüft und Hinweise zu nicht hinrei- beauftragten eine wissenschaftliche Aufgabe, für de- chenden Nachweisen gegeben. ren Beantwortung die Bewerberin oder der Bewerber eine Hausarbeit zu erstellen hat. Diese soll zeigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber in der Lage ist, in einer vorgegebenen Zeit eine wissenschaftliche Fragestellung mit Bezug zu dem angestrebten Ab- §4 schluss im Masterstudiengang zu strukturieren und Auswahlquote, Auswahlkriterien, ein Vorgehen zur Beantwortung der Fragestellung zu Organisatorisches definieren und auszuführen. Die Ausgabe der wissen- schaftlichen Aufgabe erfolgt durch die Auswahlbeauf- (1) Es werden 80 % der nach Berücksichtigung der tragten mit gleichzeitiger Einladung zum mündlichen Vorabquoten verfügbar gebliebenen Studienplätze Teil der Qualifikationsprüfung. Die Hausarbeit ist drei durch das in dieser Satzung geregelte Auswahlverfah- Wochen nach dem Ausgabetermin bei den Auswahl- ren vergeben (Hochschulquote). 20 % der Studienplätze beauftragten einzureichen und soll mindestens 3 000 werden auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wörter (10 Seiten), höchstens 6 000 Wörter (20 Sei- BerlHZG vergeben. Die Quote des § 15 Abs. 1 Satz 3 ten) umfassen. Der mündliche Teil der Qualifikations- BerlHZG beträgt 5 %. prüfung dauert pro Bewerberin oder Bewerber jeweils (2) Die Auswahl erfolgt nach ca. 60 Minuten. Im mündlichen Teil der Qualifikations- prüfung sind fachliche Fragen mit Bezug zu dem an- 1. dem Grad der Qualifikation, die sich nach dem Ergeb- gestrebten Abschluss im Masterstudiengang – insbe- nis der Prüfung des vorangegangenen Studiengangs sondere aus den Bereichen Arabistik, Iranistik, Islam- bemisst (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BerlHZG), 66 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen 2. einer Gewichtung von Studienfächern des vorange- (7) Die Auswahl erfolgt anhand der sich aus der gangenen Studiengangs, die über die fachspezifische Summe der Auswahlpunktzahlen ergebenden Rang- Motivation und Eignung Auskunft geben (§ 15 Abs. 2 folge in absteigender Reihe. Satz 1 Nr. 4 BerlHZG) und (8) Für die Durchführung dieses Teils des Auswahl- 3. zusätzlichen Qualifikationen, die außerhalb des Hoch- verfahrens werden mindestens zwei Auswahlbeauf- schulstudiums erworben wurden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 tragte eingesetzt. Diese werden von der Dekanin oder Nr. 5 BerlHZG). dem Dekan des Fachbereichs Geschichts- und Kultur- wissenschaften der Freien Universität Berlin im Auftrag (3) Im Auswahlverfahren werden Auswahlpunkte für des Präsidiums der Freien Universität Berlin bestimmt. die Kriterien gemäß Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 vergeben. Die Sie müssen im Masterstudiengang prüfungsberechtigt maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100. sein und in einem hauptberuflichen Beschäftigungsver- (4) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 1 wer- hältnis zur Freien Universität Berlin stehen. Eine Ver- den je nach im Zeugnis des vorangegangenen Studien- tretung ist nicht zulässig. abschlusses erreichter Durchschnittsnote bis zu 60 Aus- wahlpunkte gemäß Anlage 1 vergeben. (5) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 2 wer- §5 den nach dem jeweils in Leistungspunkten ausgedrück- Zulassungsentscheidung ten Umfang der nachfolgend (in alphabetischer Reihen- folge) gelisteten Studienfächer bis zu 20 Auswahlpunkte (1) Die Entscheidung über die Zulassung trifft das gemäß Anlage 2 zugeordnet: Präsidium der Freien Universität Berlin – Bereich Be- werbung und Zulassung – nach Abschluss des Aus- 1. Arabistik, wahlverfahrens auf der Grundlage der im Auswahlver- 2. Iranistik, fahren erzielten Ergebnisse und der daraus ermittelten Rangfolge. 3. Islamwissenschaft, (2) Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber er- 4. Judaistik, halten einen Zulassungsbescheid, in dem eine Frist zur 5. Semitistik, Immatrikulation bestimmt wird. Bei Nichteinhaltung die- 6. Turkologie. ser Frist wird der Studienplatz neu vergeben. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Grund- (6) Für das Auswahlkriterium nach Abs. 2 Nr. 3 werden lage des Transkripts ausgewählt wurden, erhalten eine bis zu 20 Auswahlpunkte durch den Nachweis studien- Zulassung unter Vorbehalt und können sich für das relevanter außerhochschulischer Qualifikationen wie erste Fachsemester befristet immatrikulieren. In der folgt vergeben: Regel zum Ende des ersten Fachsemesters sind der in 1. einmalig 10 Auswahlpunkte für den Nachweis einer § 3 Abs. 1 genannte berufsqualifizierende Hochschul- praktischen Tätigkeit mit einschlägigem Bezug zum abschluss vorzulegen und das Vorliegen der mit ihm zu- Nahen und Mittleren Osten – beispielsweise in univer- sammenhängenden Voraussetzungen nachzuweisen. sitären oder außeruniversitären Forschungseinrich- Wird der Nachweis nicht fristgerecht geführt, erlischt die tungen mit Bezug zum Nahen und Mittleren Osten, bei Zulassung. internationalen Organisationen oder (Nicht-)Regie- (4) Bewerberinnen oder Bewerber, die nicht zugelas- rungsorganisationen, bei Kultur- oder Bildungseinrich- sen werden, erhalten einen Ablehnungsbescheid mit tungen, deren Ziel in fächer-, kultur-, staaten- und Begründung. religionsübergreifender Verständigung liegt, oder im Übersetzungsbereich – im Umfang von mindestens (5) Die in dem Auswahlverfahren eingereichten Unter- 12 Monaten; lagen sind bis zur Bestandskraft der Entscheidung und im Falle eines Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Ent- 2. einmalig 5 Auswahlpunkte für den Nachweis einer scheidung aufzubewahren. durch Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 40 Stunden erworbenen Qualifikation (z. B. durch den Erwerb von Sprachzertifikaten außer- §6 universitärer Bildungseinrichtungen); Inkrafttreten 3. einmalig 5 Auswahlpunkte für mindestens eine wei- tere Qualifikation, die über die besondere Eignung für Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung den Masterstudiengang Aufschluss gibt und durch in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Bescheinigung nachgewiesen wird. Berlin) in Kraft. FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 67
FU-Mitteilungen Anlage 1 (zu § 4 Abs. 4): Zuordnung von Auswahlpunkten zur im Zeugnis des vorangegangenen Studienabschlusses ausgewiesenen Durchschnittsnote gemäß § 4 Abs. 4 Durchschnittsnote Auswahlpunkte 1,0 60 1,1 58 1,2 56 1,3 54 1,4 52 1,5 50 1,6 48 1,7 46 1,8 44 1,9 42 2,0 40 2,1 38 2,2 36 2,3 34 2,4 32 2,5 30 2,6 28 2,7 26 2,8 24 2,9 22 3,0 20 3,1 18 3,2 16 3,3 14 3,4 12 3,5 10 3,6 8 3,7 6 3,8 4 3,9 2 4,0 0 68 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen Anlage 2 (zu § 4 Abs. 5): Zuordnung von Auswahlpunkten zum in Leistungspunkten ausgedrückten gesamten Umfang der gewichteten Studienfächer gemäß § 4 Abs. 5 Umfang der gewichteten Studienfächer Auswahlpunkte 120 20 105 15 90 10 75 5 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 69
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Master- (2) Es handelt sich um einen konsekutiven Master- studiengang Interdisciplinary Studies of the Middle studiengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) Gesetz East des Fachbereichs Geschichts- und Kultur- über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch- wissenschaften der Freien Universität Berlin schulgesetz – BerlHG) vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), der forschungsorientiert aufgebaut ist und in englischer Präambel Sprache angeboten wird. Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom §2 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Qualifikationsziele Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul- turwissenschaften der Freien Universität Berlin am 18. Dezember 2019 die folgende Studien- und Prüfungs- (1) Die Absolventinnen und Absolventen verfügen ordnung für den Masterstudiengang Interdisciplinary Stu- über umfassendes und detailliertes Wissen hinsichtlich dies of the Middle East des Fachbereichs Geschichts- derjenigen Prozesse, die kulturelles Selbstverständnis und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin insbesondere in Auseinandersetzung mit verschiedenen erlassen: * Religionen, Sprachen, Gesellschaften und Traditionen des Nahen und Mittleren Ostens – einschließlich Nord- afrikas und des Horns von Afrika – bestimmen. Sie be- Inhaltsverzeichnis sitzen die notwendigen methodischen, fächerübergrei- § 1 Geltungsbereich fenden und sprachlichen Fertigkeiten für den bewussten §2 Qualifikationsziele Umgang mit und die Analyse und Interpretation von ver- §3 Studieninhalte schiedenen fremd- und/oder originalsprachlichen, rituel- len oder künstlerischen Ausdrucksmitteln im historisch, §4 Studienberatung und Studienfachberatung kulturell, religiös und sprachlich verflochtenen Raum §5 Prüfungsausschuss dieser Region. Durch das breite Studienangebot erhal- §6 Regelstudienzeit ten sie sowohl fachspezifische als auch multidisziplinäre Theorie- und Methodenkompetenzen, die ihnen ermög- §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen lichen, komplexe interdisziplinäre Fragestellungen zu §8 Lehr- und Lernformen bearbeiten und im analytischen Zugriff auch auf Prob- §9 Masterarbeit lemstellungen der Gegenwart beziehen und dabei § 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen Quellenmaterial kritisch auswerten sowie die Lehrmei- nungen auch transdisziplinär auf dem neuesten Stand § 11 Auslandsstudium der Forschung einzuordnen, kritisch zu überprüfen und § 12 Studienabschluss weiterzuentwickeln. Hierzu gehören, je nach gewähltem § 13 Inkrafttreten Schwerpunkt, vertiefte Kenntnisse zum Verhältnis von Wissen und Traditionen in Geschichte und Gegenwart Anlagen des Nahen und Mittleren Ostens und zur Bedeutung von Literatur und Sprache (in) der Region. Die fachliche Anlage 1: Modulbeschreibungen Spezialisierung und die Schwerpunktbildung in den indi- Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan viduell gestaltbaren interdisziplinären und Komplemen- Anlage 3: Zeugnis (Muster) tärbereichen führt bei den Absolventinnen und Absol- Anlage 4: Urkunde (Muster) venten zur Entwicklung eines eigenständigen wissen- schaftlichen Profils und erweitert ihr Wissen in angren- zenden Bereichen. §1 (2) Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Geltungsbereich Recherche-, Präsentations- und Argumentationsstrate- (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt Ziele, gien zur Kommunikation und kritischen Diskussion fach- Inhalt und Aufbau des Masterstudiengangs Interdiscipli- spezifischer Inhalte, zur Empathie mit ihnen gegenüber- nary Studies of the Middle East des Fachbereichs Ge- tretenden Kulturen und deren Gegenständen sowie zu schichts- und Kulturwissenschaften der Freien Univer- deren sachgerechter Analyse. Sie sind in der Lage, in sität Berlin (Masterstudiengang) und in Ergänzung zur Arbeitsgruppen Verantwortung zu übernehmen, Ergeb- Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Uni- nisse mündlich und schriftlich zu präsentieren und in versität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für Diskussionen ihre Position sachlich fundiert zu begrün- die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen den. Durch die Auseinandersetzung mit der histori- (Leistungen) im Masterstudiengang. schen, gesellschaftlichen, kulturellen und/oder sprach- lichen Entwicklung in unterschiedlichen Regionen des * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin Nahen und Mittleren Ostens sowie den Dynamiken und am 15. Januar 2020 bestätigt worden. Konflikten regionaler und überregionaler Verflechtung 70 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen im Nahen und Mittleren Osten stärken sie neben inter- andersetzung mit Aspekten von Gender und Identitäts- kulturellen Kompetenzen auch kreatives, selbstständi- konstruktion. Die Studierenden lernen, fachlich-adäquat ges und verantwortliches Handeln sowie Offenheit nach Informationen zu recherchieren, diese entspre- gegenüber Fragestellungen der Gender- und Diversity- chend auch im komparativen Kontext zu analysieren Forschung. und sie in adressatengerechter Form der Öffentlichkeit zu vermitteln. Sie befassen sich dabei selbstständig mit (3) Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudien- Materialien vor allem sprachlich-textlicher Natur und be- gangs befähigt nach Maßgabe der jeweiligen Zulas- sitzen die Kompetenz, diese kommunikativ und kritisch sungsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Promo- zu erschließen. tionsstudiums und bereitet auf berufliche Tätigkeiten in einem weiten Feld von Wissenschaft und Forschung (2) Der Masterstudiengang vermittelt Studierenden vor: in der Hochschule; in universitären und außeruni- die Fähigkeit, jenseits der Präsenzphasen im angeleite- versitären Forschungseinrichtungen; in Dokumentation; ten Selbststudium auf der Grundlage kontinuierlicher Medien, Publizistik, Archiven und Museen; in internatio- Betreuung und der Erstellung individueller Arbeitspläne nalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen; in eigene wissenschaftliche Problemlösungsstrategien und der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten; im Touris- Forschungsansätze zu entwickeln, deren Anwendung mus; in der Erwachsenen- und Weiterbildung; ferner in sie auch in einem multi- und interdisziplinären Zusam- der Vermittlung von interkulturellen Problemstellungen in menhang insbesondere im Schnittbereich interkulturel- der akademischen und außerakademischen Lehre und ler Forschung umsetzen können. Bildung. Außerdem ermöglichen die im Masterstudien- gang erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten einen Zu- gang zu Berufsfeldern, die durch Aufgaben im Bereich §4 der Wissensvermittlung, des Managements und der ge- Studienberatung und Studienfachberatung sellschaftlichen, politischen und kulturellen Interessen- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen- vertretung geprägt sind, insbesondere in international traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be- oder in speziellen Weltregionen agierenden Unterneh- ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. men und Organisationen. Die internationale Ausrichtung des Masterstudiengangs eröffnet ihnen zusätzliche (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt. schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrveran- staltungen im Masterstudiengang anbieten, zu den regel- mäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätzlich steht §3 mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur Studieninhalte Verfügung. Den Studierenden wird empfohlen, in jedem Semester mindestens einmal die Studienfachberatung in (1) Der Studiengang vermittelt breite Kenntnisse der Anspruch zu nehmen, um über den erreichten Leistungs- Kultur- und Wissensgeschichte des Vorderen Orients stand sowie die Planung des weiteren Studienverlaufs zu von der Spätantike bis in die Gegenwart sowie der histo- sprechen. rischen Vorbedingungen seit der Antike und führt die Studierenden an die multidisziplinäre Forschungspraxis §5 der Fächer mit Regionalbezug zum Nahen und Mittleren Prüfungsausschuss Osten heran. Durch wissenschaftliche Rekonstruktion kultureller Verflechtungen und überregional wirksamer Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die Prozesse, durch deren theoriegeleitete Deutung und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Anwendung spezieller Arbeitstechniken erschließen die Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul- Studierenden die Komplexität des Nahen und Mittleren turwissenschaften der Freien Universität Berlin für den Ostens in gegenwärtiger wie historischer Dimension. Masterstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss. Aufbauend auf einem Studium mit Bezug zum Nahen und Mittleren Osten (einschließlich Nordafrikas und des Horns von Afrika) vermittelt der Studiengang umfas- §6 sende Kenntnisse kultureller Entwicklungen im Nahen Regelstudienzeit und Mittleren Osten und deren wechselseitige Auswir- kungen in einem plurikulturellen, multireligiösen und Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. vielsprachigen Raum sowie Kenntnisse der theoreti- schen und methodischen Diskussionen ihrer Erfor- schung und Darstellung. Dem notwendig internationalen §7 Charakter des Faches entsprechend führt der Stu- Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen diengang die Studierenden auch an die internationale Wissenschaftspraxis und an internationale Wissen- (1) Im Masterstudiengang sind insgesamt Leistungen schaftsstandards heran. Zu den Studienschwerpunkten im Umfang von 120 Leistungspunkten (LP) nachzuwei- gehören die Anwendung kultur-, geistes-, sprach- und sen. Der Masterstudiengang gliedert sich in: literaturwissenschaftlicher Methoden sowie die Ausein- 1. einen Kernbereich im Umfang von 50 LP, FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 71
FU-Mitteilungen 2. einen Vertiefungsbereich im Umfang von 30 LP, §8 Lehr- und Lernformen 3. einen Komplementärbereich im Umfang von 15 LP und Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- 4. eine Masterarbeit im Umfang von 25 LP. und Lernformen angeboten: (2) Im Kernbereich sind folgende Module im Umfang 1. Vorlesungen (V), ggf. auch in Form einer Ringvor- von insgesamt 50 LP wie folgt zu absolvieren: lesung, vermitteln Kenntnisse über ein Stoffgebiet, seine Forschungsproblematik und die aktuelle For- 1. Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 35 LP: schungsrelevanz. Die vorrangige Lehrform ist der a) Studying the Middle East (15 LP), Vortrag der jeweiligen Lehrkraft mit anschließender Diskussion. b) Interdisciplinary Perspectives on the Middle East (15 LP) und 2. Vertiefungsseminare (VS) dienen der intensiven Aus- einandersetzung mit abgegrenzten Stoffgebieten und c) Communicating Research in Interdisciplinary Stu- der Einübung selbstständigen wissenschaftlichen Ar- dies of the Middle East (5 LP). beitens. Die vorrangigen Arbeitsformen sind die durch 2. Wahlpflichtmodule: Es ist eines der folgenden Module Seminargespräche begleitete Lektüre von Primär- im Umfang von 15 LP zu wählen und zu absolvieren: texten und Fachliteratur sowie die selbstständig er- arbeitete mündliche und/oder schriftliche Präsenta- a) Reading the Middle East (15 LP) oder tion der Lektüreergebnisse. Der Selbststudienanteil ist deutlich höher als im Seminar. b) Reading the Middle East through its Languages (15 LP). 3. Methodenübungen (MÜ) dienen der Vermittlung von anwendungsorientierten Kenntnissen eines abge- (3) Im Vertiefungsbereich sind zwei der folgenden grenzten Stoffgebietes und dem Erwerb von prakti- Module im Umfang von insgesamt 30 LP zu wählen und schen Fertigkeiten und Arbeitstechniken. Die vorran- zu absolvieren: gigen Arbeitsformen sind das methodische Üben von a) Histories and Societies of the Middle East (15 LP), Arbeitstechniken, Praxis- oder Sprachkenntnissen, vertiefende Gespräche sowie Gruppenarbeit und die b) Traditions of Texts and Knowledge in the Middle East praktische Einübung von fachspezifischen Fertigkei- (15 LP), ten. Übungen begleiten oftmals eine Vorlesung oder c) Languages of the Middle East (15 LP), ein Praktikum. Die Lehrkraft leitet an und kontrolliert die Tätigkeiten. d) Literatures of the Middle East in their Social Dimen- sions (15 LP). 4. Wahlveranstaltungen (WV) dienen dem fachlichen Kompetenzerwerb, die die Studierenden aus ver- (4) Im komplementären Wahlpflichtbereich (Komple- schiedenen Veranstaltungstypen und dem Lehrange- mentärbereich) ist ein Modul oder sind mehrere Module bot aller Lehrinhalte frei wählen können. im Umfang von insgesamt 15 LP zu wählen und zu ab- solvieren. Hierfür gibt es folgende Wahlmöglichkeiten: 5. Praktikum (P) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder zu er- a) Research Perspectives (15 LP), werbender Kenntnisse in praktischer Anwendung b) Internship (15 LP), bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Tätigkeiten in einer Organisation, in c) ein oder mehrere Module im Umfang von insgesamt einem Arbeitsprozess oder einer Institution. 15 LP aus anderen Masterstudiengängen oder mit aufeinander aufbauenden Sprachkursen in einer 6. Kolloquien (Ko) dienen der Präsentation und Diskus- Sprache. sion selbstständig erarbeiteter Fachkenntnisse vor- nehmlich im Hinblick auf die Masterarbeit sowie aktu- (5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte eller Probleme der internationalen Forschung. und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Univer- Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für sität Berlin angeboten und von den Studierenden ein- die Module des Masterstudiengangs die Modulbeschrei- zeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut bungen in der Anlage 1. bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchfüh- (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im rungsphase (Austausch und Diskussion von Lern- Masterstudiengang unterrichtet der exemplarische Stu- objekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der dienverlaufsplan in der Anlage 2. Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehren- 72 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen den) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskon- (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum trolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden. der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als §9 nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die oder der Stu- Masterarbeit dierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Masterarbeit selbstständig verfasst und keine anderen (1) Die Masterarbeit soll zeigen, dass die oder der als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt Studierende in der Lage ist, eine Fragestellung aus dem hat. Die Masterarbeit ist in drei gebundenen Exemplaren Gebiet der interdisziplinären Studien der Sprachen, Kul- sowie in elektronischer Form im Portable-Document- turen und Geschichte des Nahen und Mittleren Ostens – Format (PDF) abzugeben. einschließlich Nordafrikas und des Horns von Afrika – (7) Die Masterarbeit ist innerhalb von acht Wochen auf fortgeschrittenem wissenschaftlichen Niveau selbst- von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- ständig zu bearbeiten und die Ergebnisse angemessen berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- schriftlich darzustellen, wissenschaftlich einzuordnen werten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der und zu dokumentieren. Masterarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten sein. Mindestens eine der beiden Bewertungen soll von (2) Studierende werden auf Antrag zur Masterarbeit einer prüfungsberechtigten Lehrkraft sein, die am Fach- zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, bereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der dass sie Freien Universität Berlin hauptberuflich tätig ist. 1. im Masterstudiengang zuletzt an der Freien Universi- (8) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn die Note für tät Berlin immatrikuliert gewesen sind und die Masterarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) ist. 2. Module des Kernbereichs im Umfang von mindestens (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Master- 45 LP sowie mindestens ein weiteres Modul des Ver- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss tiefungsbereichs im Umfang von 15 LP im Rahmen beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- des Masterstudiengangs absolviert haben. rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sind lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen ge- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- mäß Abs. 2 beizufügen. Mit dem Antrag soll eine nicht fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im länger als vier Wochen zuvor ausgestellte Bescheini- Masterstudiengang zu erbringenden Masterarbeit, die gung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die das Qualifikationsprofil des Masterstudiengangs in be- Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Master- sonderer Weise prägt, unterscheidet. arbeit vorgelegt werden. Der zuständige Prüfungs- ausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der § 10 Masterarbeit gemäß Satz 2 nicht vorgelegt, so setzt der Wiederholung von Prüfungsleistungen Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Master- Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis- Umsetzung besteht nicht. tungen dreimal wiederholt werden. (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete der Betreuerin oder dem Betreuer das Thema der Mas- Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. terarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Be- arbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe § 11 und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. Auslandsstudium (5) Die Masterarbeit soll 15 000 bis 18 000 Wörter (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudium emp- umfassen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit be- fohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leis- trägt 20 Wochen. Sie ist in englischer Sprache abzufas- tungen erbracht werden, die anrechenbar sind auf die- sen. War eine Studierende oder ein Studierender über jenigen Module, die während des gleichen Zeitraums an einen Zeitraum von mehr als drei Monaten aus triftigem der Freien Universität Berlin zu absolvieren wären. Grund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Masterarbeit neu erbracht (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer werden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Vereinbarung (sog. Learning Agreement) vorausgehen, Masterarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsaus- die zwischen der oder dem Studierenden, der oder dem schuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht Vorsitzenden des für den Masterstudiengang zuständi- unternommen. gen Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 73
FU-Mitteilungen an der Zielhochschule geschlossen wird. Diese enthält gültig nicht bestanden hat oder sich in einem schweben- Bestimmungen über die Dauer des Auslandsstudiums, den Prüfungsverfahren befindet. über die im Rahmen des Auslandsstudiums zu erbrin- (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- genden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- im Masterstudiengang sein müssen, sowie die den Leis- aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- tungen zugeordneten Leistungspunkte. Vereinbarungs- zufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder gemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet. des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vor- (3) Als geeigneter Zeitpunkt für ein Auslandsstudium liegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prü- wird das dritte Fachsemester des Masterstudiengangs fungsausschuss. empfohlen. (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- schulgrad Master of Arts (M. A.) verliehen. Die Studieren- den erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3 § 13 und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und Studienabschluss deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnis- ergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Zudem werden die gemäß §§ 7 und 9 geforderten Leistungen erbracht ergänzend englische Versionen von Zeugnis und Ur- worden sind. kunde (Anlagen 5 und 6) ausgehändigt. (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit die oder der Studierende an einer Hochschule im glei- § 14 chen Studiengang oder in einem Modul, welches mit Inkrafttreten einem der im Masterstudiengang zu absolvierenden und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigen- Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung den Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen end- Berlin) in Kraft. 74 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maß- einheit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Erläuterungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Modul des Masterstudiengangs Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Bezeichnung des Moduls, neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lern- l die Verantwortliche oder den Verantwortlichen des formen und der erfolgreichen Absolvierung der Prü- Moduls, fungsleistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leis- l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen tungspunkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, Modul, wenn mindestens 75 % der in den Lehr- und Lernformen l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, eines Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit be- l Lehr- und Lernformen des Moduls, sucht wurden. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an einer Lehr- und Lernform eines Moduls, l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- so wird sie dennoch dringend empfohlen. Die Fest- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, legung einer Präsenzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft l Formen der aktiven Teilnahme, ist für Lehr- und Lernformen, für die im Folgenden die l die Prüfungsformen, Teilnahme lediglich empfohlen wird, ausgeschlossen. l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zu- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, gehörige Modulprüfung abgelegt werden. Module wer- den mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) ab- l die Regeldauer des Moduls, geschlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika- l die Häufigkeit des Angebots, tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die l die Verwendbarkeit des Moduls. Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü- fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungs- tigen insbesondere formen vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des je- weiligen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- zeit, legen. l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- nahme an den Lehr- und Lernformen sowie die erfolg- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- reiche Absolvierung der Prüfungsleistungen eines Mo- tung, duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Studienphasen, len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung tungen, für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. In Modulen, in denen alternative For- l die Prüfungszeit selbst. men der aktiven Teilnahme vorgesehen sind, sind die Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem entsprechend dem studentischen Arbeitsaufwand zu Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen bestimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- jeweilige Semester von der verantwortlichen Lehrkraft lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- spätestens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzu- nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- legen. FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 75
FU-Mitteilungen 1. Kernbereich a) Pflichtmodule Modul: Studying the Middle East Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden wissen um die Komplexität des Nahen und Mittleren Ostens als Forschungsfeld, Region und Raum kultureller Produktion hinsichtlich seiner vielsprachigen, multireligiösen und plurikulturellen Dimensionen. Sie erlangen einen Überblick über die spezifischen Aufgabenbereiche und Kompetenzen der am Masterstudien- gang Interdisciplinary Studies of the Middle East beteiligten Fächer und Disziplinen im Hinblick auf die Komplexe der Geschichte, Gesellschaften, Text- und Wissenskulturen, Sprachen und Literaturen. Sie verstehen wissen- schaftliche Ansätze der Interdisciplinary Studies of the Middle East in ihrer Diversität und Verflechtung und können die entsprechende Sekundärliteratur kritisch beleuchten. Die Studierenden sind interkulturell und interdisziplinär sensibilisiert und haben sich mit den epistemologischen Herausforderungen der Beschäftigung mit dem Nahen und Mittleren Osten in seinen Facetten der Geschichte, Gesellschaft, Kultur, Literatur und Sprache auseinander- gesetzt. Sie können dieses Wissen und Verständnis auf komplexe Fragestellungen anwenden, diese analytisch bearbeiten und ihre Ergebnisse anschaulich und in sprachlich angemessener Ausdrucksweise strukturiert münd- lich und schriftlich präsentieren. Inhalte: Das Modul bietet einen vertieften, fächerübergreifenden Einblick in den Nahen und Mittleren Osten als For- schungsfeld, als Region und als Raum kultureller Produktion; hierbei werden Phänomene der Sprache, der Kultur- geschichte, der Religion oder Wissenstraditionen diskutiert, vor allem mit Bezug auf historisch wirksame Paradig- men wie z. B. Identität, Gender, Erinnerungskulturen, Nationalismus, Modernisierung, Exil, etc.; auch Forschungs- trends oder einzelne historische Epochen oder geographische Regionen können Gegenstand des Moduls sein. Die Studierenden üben anhand wechselnder exemplarischer Fragestellungen, Forschungsdiskurse und Fachlite- ratur sowie unter Verwendung für das Studium des Nahen und Mittleren Ostens spezifischer Hilfsmittel das wissen- schaftliche Arbeiten ein. Sie erarbeiten sich anhand geistes- und kulturwissenschaftlicher Methoden ein interdiszi- plinäres Thema mit Fokus auf eine oder mehrere ausgewählte Regionen des Nahen und Mittleren Ostens und wer- den anhand mehrerer schriftlicher Arbeitsaufträge beim Verfassen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit be- gleitet. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung 2 Diskussionsbeteiligung Präsenzzeit V 30 Übungen zu Arbeits- Vor- und Nachbereitung V 90 techniken und Fachmetho- dik, Diskussion, Gruppen- Präsenzzeit MÜ 30 Methodenübung 2 arbeit, mündliche und Vor- und Nachbereitung MÜ 180 schriftliche Arbeitsaufträge, Prüfungsvorbereitung und einzeln oder in Gruppen, Prüfung 120 „intensive writing“ Modulprüfung: Schriftliche Arbeit (ca. 5 000 Wörter); diese Modulprüfung wird nicht differenziert bewertet. Modulsprache: Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch, Türkisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East 76 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen Modul: Interdisciplinary Perspectives on the Middle East Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden verfügen über fortgeschrittene Fähigkeiten zur eigenständigen wissenschaftlichen Auseinander- setzung mit Forschungsgegenständen der Interdisciplinary Studies of the Middle East aus globaler Perspektive, können sich selbst sowie komplexe Themen aus den Bereichen Kulturen, Literaturen, Sprachen, Geschichte und Gesellschaften des Nahen und Mittleren Ostens in aktuellen Debatten positionieren, insbesondere bezüglich der vergleichenden Analyse überregional wirksamer Prozesse und Probleme. Sie sind in der Lage, inter- und trans- disziplinäre Methoden der Interdisciplinary Studies of the Middle East einzusetzen und diese für eine strukturierte und analytische Bearbeitung einer komplexen Fragestellung in schriftlicher Form fruchtbar machen und auch mündlich zu präsentieren. Sie verfügen über ein dem neuesten Forschungsstand entsprechendes breites und detailliertes Wissen und ein kritisches Verständnis in einem oder mehreren Sachbereichen der überregionalen und interdisziplinären Forschung der Interdsciplinary Studies of the Middle East. Inhalte: Das Modul vermittelt den Studierenden fundiertes Sachwissen in Bezug auf zentrale Themen der Interdisciplinary Studies of the Middle East aus globaler Perspektive. Schwerpunkt des Moduls ist die vergleichende Analyse histo- rischer, sozialer, kultureller Formationen hinsichtlich global wirksamer Themen wie z. B. Gender, Menschenrechte, Imperialismus, Nationalismus, Identität, Sprache, Literatur. Die Studierenden werden angeleitet, die Auswirkungen solcher Prozesse mit Blick auf den Nahen und Mittleren Osten differenziert zu vergleichen. Sie üben die selbst- ständige Analyse von Problemstellungen aus überfachlicher und überregionaler Perspektive und setzen interdiszi- plinäre Theorien und Methoden ein. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Diskussionsbeteiligung, Analyse von Quellen und Fachliteratur, schriftliche Vertiefungsseminar 2 Präsenzzeit VS 30 und mündliche Arbeits- aufträge, einzeln oder in Vor- und Nachbereitung VS 150 Gruppen Präsenzzeit MÜ 30 Übungen zu Arbeits- Vor- und Nachbereitung MÜ 120 techniken und Fachmetho- Prüfungsvorbereitung und dik, Diskussion, Gruppen- Methodenübung 2 Prüfung 120 arbeit, mündliche und schriftliche Arbeitsaufträge, einzeln oder in Gruppen Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 5 000 Wörter) Modulsprache: Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch, Türkisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 77
FU-Mitteilungen Modul: Communicating Research in Interdisciplinary Studies of the Middle East Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können Forschungsvorhaben eigenständig planen, durchführen und verständlich präsentieren. Sie werden dazu befähigt, die Fragestellung, den Forschungsansatz, die Auswahl der Methoden und ggf. die kon- krete Quellenarbeit in wissenschaftlichen Diskussionen zu begründen und unter Berücksichtigung aktueller For- schungsansätze zu reflektieren. Sie können den Mehrwert ihrer theoretischen und methodischen Vorgehenswei- sen überzeugend präsentieren, indem sie diese mit anderen gegenstandsadäquaten Ansätzen kontrastieren und die Vorzüge in Bezug auf das eigene Vorhaben darlegen. Inhalte: Vor und Während der Bearbeitungszeit der Masterarbeit nehmen die Studierenden an einem Kolloquium teil, um das Konzept ihrer Arbeit vorzustellen und offene Fragen zu diskutieren. Hier stellen sie ihre eigenen Themenstel- lungen, theoretische und methodische Ansätze der Arbeit sowie erste Ergebnisse vor, diskutieren diese mit ande- ren Studierenden und Lehrenden und reflektieren den Schreibprozess. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Lektüre, Diskussionsteil- Präsenzzeit Ko 30 nahme, Präsentation eines Vor- und Nachbereitung Ko 90 Kolloquium 2 Themas, von Fragestellung Prüfungsvorbereitung und und These, Exposé Prüfung 30 Modulprüfung: Posterpräsentation (ca. 10 Minuten); diese Modulprüfung wird nicht differenziert bewertet. Modulsprache: Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch, Türkisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 150 Stunden 5 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East 78 FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020
FU-Mitteilungen b) Wahlpflichtmodule Modul: Reading the Middle East Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Geschichts- und Kulturwissenschaften/Geschichte und Kultur des Vorderen Orients; Judaistik Modulverantwortliche/r: Studiengangsverantwortliche/r Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können globale Schlüsselkonzepte und zentrale Begrifflichkeiten in ihrer Bedeutung für die Reflexion über den Nahen und Mittleren Osten und Identitätszuschreibungen analysieren sowie den wissenschaft- lichen Beitrag von diskurskonstituierenden Texten und Debatten der Interdisciplinary Studies of the Middle East in historischer und aktueller Perspektive und unter Berücksichtigung ihrer Entstehungs- und sich verändernden Ver- wendungskontexte verstehen und einordnen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über Texte, die den Nahen und Mittleren Osten aus transregionaler Perspektive konstituieren. Dabei können sie transdisziplinäre methodische und theoretische Ansätze, insbesondere der vergleichenden Kulturforschung, einordnen und vor dem Hintergrund aktueller Forschungsdebatten und eigener Erkenntnisinteressen selbstständig auf die Entwicklung eigener Frage- stellungen und deren adäquater Analyse anwenden und die Ergebnisse schriftlich wie mündlich angemessen prä- sentieren. Inhalte: Es werden Schlüsseltexte und zentrale Begrifflichkeiten und Felder der Erforschung des Nahen und Mittleren Ostens aus transregionaler Perspektive (z. B. Orientalismus, world/global literatures, Islam in Europa, Postkolonia- lismus, Nationalismus, etc.) in ihrer historischen Entwicklung behandelt und ihrer unterschiedlichen disziplinären Verwendung in überfachlicher und überregionaler Perspektive dargestellt. Zudem werden beispielhaft historische und transdisziplinäre Zirkulationsdynamiken von Begriffen und Konzepten diskutiert und die Transformation ihrer Bedeutung in sich verändernden Kontexten veranschaulicht. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Gemeinsame Lektüre, Präsenzzeit WV 30 Wahlveranstaltung 2 Analyse von Quellen Vor- und Nachbereitung WV 135 in englischer Sprache, Präsenzzeit WV 30 Diskussionsbeteiligung, schriftliche und mündliche Vor- und Nachbereitung WV 135 Wahlveranstaltung 2 Arbeitsaufträge, einzeln Prüfungsvorbereitung und oder in Gruppen Prüfung 120 Modulprüfung: Präsentation mit Fachgespräch (ca. 20 Minuten) Modulsprache: Englisch (ggf. Arabisch, Hebräisch, Persisch, Syrisch-Aramäisch, Türkisch) Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Ja Arbeitsaufwand insgesamt: 450 Stunden 15 LP Dauer des Moduls: Ein oder zwei Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Semester Verwendbarkeit: Masterstudiengang Interdisciplinary Studies of the Middle East FU-Mitteilungen 8/2020 vom 07.02.2020 79
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