Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 32/2020, 3. August 2020 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- studiengang Psychologie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin 534 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 533
FU-Mitteilungen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- §1 studiengang Psychologie des Fachbereichs Geltungsbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin (1) Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiengangs Psychologie des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Uni- Präambel versität Berlin (Bachelorstudiengang) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der (Leistungen) im Bachelorstudiengang. Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissen- (2) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs kann der schaft und Psychologie der Freien Universität Berlin am Profilbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie 16. Juli 2020 die folgende Studien- und Prüfungsord- absolviert werden, mit dem die berufsrechtlichen Vorga- nung für den Bachelorstudiengang Psychologie des ben der §§ 13 bis 15 und der Anlage 1 der Approbations- Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie ordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeu- der Freien Universität Berlin erlassen: * ten (PsychThApprO) vom 4. März 2020 erfüllt werden und der Zugang zu einem aufbauenden Masterstudium Inhaltsverzeichnis mit der Möglichkeit eröffnet wird, die Psychotherapeuti- §1 Geltungsbereich sche Prüfung abzulegen und die Approbation als Psycho- therapeutin und Psychotherapeut zu erhalten. §2 Qualifikationsziele §3 Studieninhalte §4 Studienberatung und Studienfachberatung §2 Qualifikationsziele §5 Prüfungsausschuss §6 Regelstudienzeit (1) Personen, die den Bachelorstudiengang bzw. den §7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen Bachelorstudiengang mit dem Profil Klinische Psycholo- gie und Psychotherapie erfolgreich abgeschlossen ha- §8 Lehr- und Lernformen ben, haben gute Kenntnisse der Grundlagen, Methoden §9 Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung und Anwendungsbereiche der Psychologie. Sie sind be- (ABV) fähigt, psychologische Fragestellungen als solche zu § 10 Bachelorarbeit identifizieren, sachlich begründete Lösungsansätze zu § 11 Elektronische Prüfungsleistungen formulieren und sie angemessen umzusetzen. Sie sind in der Lage, eigene Forschungsarbeiten sowie psycho- § 12 Antwort-Wahl-Verfahren diagnostische Untersuchungen den wissenschaftlichen § 13 Wiederholung von Prüfungsleistungen Standards entsprechend zu planen, durchzuführen, aus- § 14 Auslandsstudium zuwerten und zu interpretieren. Sie kennen die dem Ver- halten zugrundeliegenden kognitiven Prozesse und sind § 15 Studienabschluss in der Lage, Handeln kontextgebunden zu analysieren. § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Darüber hinaus kennen sie die Maßnahmen der Präven- tion, Intervention und Evaluation in den angewandten Anlagen psychologischen Feldern. Personen mit erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs bzw. des Bache- Anlage 1: Modulbeschreibungen lorstudiengangs mit dem Profil Klinische Psychologie Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne: und Psychotherapie besitzen folgende weitere Kompe- Anlage 2.1: Exemplarischer Studienverlaufs- tenzen: plan für den Bachelorstudien- – Sie können regelgerechtes und abweichendes gang Psychologie menschliches Erleben und Verhalten sowie die Ent- Anlage 2.2: Exemplarischer Studienverlaufs- wicklung des regelgerechten und abweichenden plan für den Bachelorstudien- menschlichen Erlebens und Verhaltens über die ge- gang Psychologie mit dem Profil samte Lebensspanne hinweg erkennen, beschreiben Klinische Psychologie und Psy- und erklären und berücksichtigen hierbei die nach chotherapie dem neuesten Stand der Wissenschaft vorliegenden Erkenntnisse, Modelle und Forschungsparadigmen Anlage 3: Zeugnis (Muster) aus wesentlichen Grundlagenfächern der Psycholo- Anlage 4: Urkunde (Muster) gie. * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin – Sie sind in der Lage, biologische, psychologische so- am 24. Juli 2020 bestätigt worden. wie soziale und kulturelle Faktoren, die menschliches 534 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen Erleben und Verhalten über die gesamte Lebens- ren und Methoden der anerkannten Behandlungsleit- spanne hinweg beeinflussen, aus allgemeinen Model- linien aufzuklären. len und wissenschaftlichen Erkenntnissen herzuleiten – Sie können aufgrund der Wirksamkeit von verhaltens- und ihre Erkenntnisse für die Beobachtung, Beschrei- und verhältnisorientierten Präventions-, Interventions- bung und Erklärung individuellen Erlebens und Ver- und Rehabilitationsmerkmalen und -konzepten deren haltens von Menschen und ihren sozialen Bezugs- Nutzen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von systemen zu nutzen. Gesundheit oder zur Verminderung von Gesundheits- – Sie sind befähigt, Studien in der Grundlagen- und der beeinträchtigungen beurteilen. Anwendungsforschung der Psychologie, Psychothe- – Sie erkennen gesundheitsrelevante Aspekte ver- rapie und ihren Bezugswissenschaften wissenschaft- schiedener Lebenswelten einschließlich der vorhan- lich zu planen, umzusetzen, objektiv auszuwerten, denen Ressourcen und Resilienzfaktoren. schriftlich aufzuarbeiten und die Ergebnisse zu prä- sentieren. – Sie können die Schnittstellen und Kooperationsmög- – Sie sind befähigt, bei psychotherapeutischen Ent- lichkeiten von Lebens-, Versorgungs- oder Organisa- scheidungsfindungen und Entscheidungsfindungen in tionsbereichen nutzen und den Ausbau von weiteren weiteren psychologischen Anwendungskontexten die Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten unter- Bedingungen, Prozesse und Konsequenzen der So- stützen. zialisation und des Lernens in nicht-institutionellen – Sie verfügen über Grundkenntnisse der sozialrechtli- und institutionellen Bildungs- und Erziehungskontex- chen, zivilrechtlichen und weiteren einschlägigen Vor- ten bei Menschen über die gesamte Lebensspanne schriften zum Kinderschutz sowie der angrenzenden hinweg zu berücksichtigen. Rechtsgebiete. – Sie kennen die Erscheinungsformen, Klassifikation – Sie kennen neben den ethischen Prinzipien im wis- und charakterisierenden Merkmale, die Entwicklung senschaftlichen und praktischen Handeln auch die und den Verlauf von psychologischen Merkmalen, berufsrechtlichen Vorgaben des psychologischen und psychischen Störungen und von psychischen Aspek- psychotherapeutischen Handelns und die sozialrecht- ten bei körperlichen Erkrankungen. lichen Vorgaben der psychotherapeutischen Versor- – Sie können die verschiedenen Theorien und Modelle gung. einschließlich der Modellannahmen der unterschied- – Sie können berufsethische Prinzipien im psychologi- lichen wissenschaftlich geprüften und anerkannten schen und psychotherapeutischen Handeln berück- psychotherapeutischen Verfahren bzw. Methoden so- sichtigen. wie der ihnen zugeordneten empirischen Befunde zur Erklärung der Entstehung und Aufrechterhaltung von – Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse der psycholo- psychischen Störungen sowie von psychischen As- gischen Forschung, deskriptiv-statistischer und infe- pekten bei körperlichen Erkrankungen anwenden. renzstatistischer Ansätze und Methoden sowie zur Durchführung von Forschungsprojekten. – Sie können relevante Zielmerkmale sowie psychische Erkrankungen unter angemessener Nutzung von aus- – Sie kennen zentrale Modelle und methodische Para- gewählten standardisierten diagnostischen Beobach- digmen wesentlicher Anwendungsfächer der Psycho- tungs-, Mess- und Beurteilungsinstrumenten erken- logie und sind in der Lage, Erleben und Verhalten in nen, diagnostizieren und klassifizieren. diesen Anwendungskontexten zu interpretieren. – Sie sind befähigt, die Wirkungsweise und Einsetzbar- (2) Personen mit einem erfolgreichen Abschluss des keit der wissenschaftlich geprüften und anerkannten Bachelorstudiengangs mit dem Profil Klinische Psy- psychotherapeutischen Verfahren und Methoden so- chologie und Psychotherapie verfügen über die in den wie von evidenzbasierten Neuentwicklungen unter §§ 13 bis 15 und der Anlage 1 PsychThApprO benann- Einbeziehung der jeweiligen historischen Entwick- ten Kompetenzen. Dies umfasst die in Abs. 1 genannten lung, der Indikationsgebiete und der Wirksamkeit, der Kompetenzen sowie darüber hinaus die folgenden Kom- Ätiologie und Störungsmodelle und der den Verfahren petenzen: und Methoden zugehörigen psychotherapeutischen – Sie sind vertraut mit den berufsethischen Prinzipien, Techniken zu beurteilen. mit institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rah- – Sie können bei der Indikationsstellung und der Be- menbedingungen der Patientenversorgung und den handlungsplanung die der Alters- und Patienten- grundlegenden Strukturen interdisziplinärer Zusam- gruppe angemessenen anerkannten Behandlungsleit- menarbeit und struktureller Maßnahmen zur Patien- linien unter Beachtung des üblichen Vorgehens, der tensicherheit in Einrichtungen der Gesundheitsver- Qualitätssicherung sowie von Stärken und Schwä- sorgung mit psychotherapeutischen Angeboten. chen in der Leitlinienentwicklung anwenden. – Sie sind befähigt, grundlegende Kompetenzen in der – Sie sind in der Lage, Patientinnen und Patienten und Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie andere beteiligte oder zu beteiligende Personen an- mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen gemessen über wissenschaftlich anerkannte Verfah- zu entwickeln und anzuwenden. 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FU-Mitteilungen – Sie sind befähigt, bei der Ausübung von Psychothe- mittelt als auch die Voraussetzungen für die anschlie- rapie grundlegende Kenntnisse über körperliche Pro- ßende Vertiefung und Erweiterung der im Bachelorstudi- zesse, Krankheiten, Behinderungen und medizini- engang erworbenen wissenschaftlichen Qualifikation in sche Behandlungsverfahren anzuwenden, die im Zu- einem weiterführenden Studium geschaffen werden. Be- sammenhang mit der Ausübung von Psychotherapie rücksichtigung finden dabei auch gender- und diversity- von Bedeutung sind. bezogene Fragestellungen. Die Module des Studien- bereichs Grundlagen sollen Kenntnisse über grundle- – Sie sind befähigt, bei der Ausübung von Psychothera- gende Problemstellungen und Lösungsansätze der Psy- pie grundlegende Kenntnisse zu neuropharmakologi- chologie als einer eigenständigen Disziplin mit multiplen schen Prozessen der Signalübertragung im Gehirn interdisziplinären Vernetzungsmöglichkeiten vermitteln. und zur pharmakologischen Beeinflussung der Sig- Im Studium werden die Vielfalt, die Wurzeln, die Ent- nalübertragung durch Medikamente anzuwenden. wicklung, die Möglichkeiten und die Grenzen theore- – Sie können die Indikationsstellung und Wirksamkeit tischer sowie praktisch-methodischer Ansätze aus den pharmakologischer Behandlungen auf der Grundlage Bereichen der Allgemeinen Psychologie, der Biologi- physiologischer Wirkweisen und der möglichen Inter- schen Psychologie, der Persönlichkeitspsychologie, der aktion mit psychotherapeutischen Prozessen nach- Sozialpsychologie und der Entwicklungspsychologie vollziehen und diese angemessen bei der Entschei- vermittelt. Im Studienbereich Methoden und Diagnostik dungsfindung berücksichtigen. werden die notwendigen methodischen und diagnos- – Sie können Patientinnen und Patienten oder andere tischen Kenntnisse vermittelt, um psychologische For- beteiligte oder zu beteiligende Personen über die wis- schungsarbeiten und psychodiagnostische Prozesse senschaftlich fundierten Indikationsgebiete von Psy- verstehen, bewerten und anwenden zu können. Im Stu- chopharmaka, über deren Wirkungsweise sowie über dienbereich Anwendung werden theoretische Kennt- den zu erwartenden Nutzen und die Nebenwirkungs- nisse der psychologischen Teilgebiete, die für arbeits-, risiken informieren. organisations- und wirtschaftspsychologische, für klini- sche und gesundheitspsychologische sowie für pädago- – Sie sind befähigt, aktiv und interdisziplinär mit den gisch-psychologische Berufsfelder eine besondere Be- verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufs- deutung haben, vermittelt. Die praktischen Implikatio- gruppen patientenorientiert zusammenzuarbeiten und nen dieser psychologischen Wissensbestände werden zu kommunizieren. herausgearbeitet und veranschaulicht, zum Beispiel an- (3) Personen mit einem erfolgreichen Abschluss des hand exemplarischer Falldarstellungen und -analysen. Bachelorstudiengangs sowie des Bachelorstudiengangs Außerdem werden ethische, berufsrechtliche und ge- mit dem Profil Klinische Psychologie und Psychotherapie schichtliche Aspekte psychologischer Tätigkeiten be- besitzen Schlüsselkompetenzen in der Gesprächsfüh- handelt. rung und der Aufbereitung und Präsentation von fachli- (2) In Ergänzung zu Abs. 1 vermittelt das Studium im chen Inhalten sowie Sozial- und Selbstkompetenzen un- Profil Klinische Psychologie und Psychotherapie eine ter Einschluss von Gender- und Diversitykompetenz. angeleitete praktische Orientierung und Erfahrung in (4) Personen, die den Bachelorstudiengang erfolg- psychotherapeutischen Settings. Darüber hinaus wer- reich absolviert haben, sind für einen weiterführenden den Grundlagen der Medizin und der Pharmakologie be- Studiengang qualifiziert. Personen, die den Bachelorstu- handelt. Dafür sind alle Module gemäß § 7 Abs. 4 zu ab- diengang mit dem Profil Klinische Psychologie und Psy- solvieren. chotherapie erfolgreich absolviert haben, qualifizieren sich für einen Masterstudiengang im Sinne von § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und §4 des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz). Studienberatung und Studienfachberatung Zu den möglichen Beschäftigungsfeldern zählen For- (1) Die allgemeine Studienberatung wird von der Zen- schungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtun- traleinrichtung Studienberatung und Psychologische Be- gen der psychosozialen Versorgung, Ausbildungsstätten ratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. der beruflichen Weiterbildung sowie Einrichtungen des Personalwesens, des Marketings, des Umfragewesens (2) Die Studienfachberatung wird durch die Hoch- und der Medien. schullehrerinnen und Hochschullehrer, die Lehrveran- staltungen im Bachelorstudiengang anbieten, während der regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zusätz- §3 lich steht mindestens eine studentische Hilfskraft bera- Studieninhalte tend zur Verfügung. Die Studienfachberatung wird von Mitgliedern des Wissenschaftsbereichs Psychologie des (1) Im Studium werden empirisch fundierte Theorien Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie mit psychologischen Anwendungsproblemen und Ent- der Freien Universität Berlin in Zusammenarbeit mit wicklungen in psychologischen Praxisfeldern verknüpft, dem Studienbüro Psychologie des Fachbereichs Erzie- so dass sowohl berufliche Handlungskompetenzen ver- hungswissenschaft und Psychologie sowie Studieren- 536 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen den insbesondere in Bezug auf Aufbau und Durchfüh- 2. Im Bereich Methoden und Diagnostik im Umfang von rung des Studiums und der Prüfungen unterstützt. 46 LP sind folgende Module zu absolvieren: (3) Außerdem bieten die Dozierenden des Wissen- – Modul: Einführung in die Psychologie – For- schaftsbereichs Psychologie des Fachbereichs Erzie- schungsmethoden, Erkenntnistheorie und Ge- hungswissenschaft und Psychologie der Freien Univer- schichte (8 LP), sität Berlin in ihren jeweiligen Sprechstunden individuell – Modul: Statistik I (7 LP), Studienberatungen an. – Modul: Statistik II (8 LP), §5 – Modul: Grundlagen psychologischer Diagnostik Prüfungsausschuss (8 LP), – Modul: Diagnostische Verfahren (5 LP) und Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die üb- rigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fach- – Modul: Empirisch-experimentelles Praktikum bereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft (10 LP). und Psychologie der Freien Universität Berlin für den Ba- 3. Im Anwendungsbereich im Umfang von 49 LP sind chelorstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss. folgende Module zu absolvieren: – Modul: Arbeits-, Organisations- und Wirtschafts- psychologie (10 LP), §6 Regelstudienzeit – Modul: Klinische Psychologie – Störungslehre (8 LP), Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. – Modul: Allgemeine Verfahrenslehre der Psychothe- rapie, Berufsrecht und Berufsethik (11 LP) §7 – Modul: Pädagogische Psychologie (6 LP) Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen – Modul: Gesundheitspsychologie (7 LP) und (1) Der Bachelorstudiengang im Umfang von 180 – Modul: Vertiefung in neurokognitiv-affektiven Leistungspunkten (LP) gliedert sich in Grundlagen sowie in Prävention und Rehabilitation in psychologischen Anwendungsfeldern (7 LP). 1. das Kernfach im Umfang von 150 LP inklusive der Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP und (4) Das Kernfach des Bachelorstudiengangs mit dem Profil Klinische Psychologie und Psychotherapie gliedert 2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung sich in die folgenden drei Studienbereiche: (ABV) im Umfang von 30 LP. 1. Im Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP sind fol- (2) Beabsichtigen Studierende, nach Abschluss des gende Module zu absolvieren: Bachelorstudiengangs einen Masterstudiengang im Sinne von § 9 Psychotherapeutengesetz zu belegen – Modul: Allgemeine Psychologie (7 LP), und die Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung – Modul: Biopsychologie (7 LP), zu beantragen, so müssen sie im Rahmen des Kern- fachs des Bachelorstudiengangs das Profil Klinische – Modul: Entwicklungspsychologie (7 LP), Psychologie und Psychotherapie gemäß Abs. 4 wählen – Modul: Sozialpsychologie (7 LP), und absolvieren. Dieses Profil vermittelt Inhalte, die den – Modul: Persönlichkeitspsychologie (7 LP) und Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes und den Anforderungen der aufgrund des § 20 Psychothera- – Modul: Grundlagen und Methoden der Allgemei- peutengesetz erlassenen Rechtsverordnung entspre- nen Psychologie – Vertiefung (10 LP). chen. 2. Im Bereich Methoden und Diagnostik im Umfang von (3) Das Kernfach des Bachelorstudiengangs gliedert 46 LP sind folgende Module zu absolvieren: sich in die folgenden drei Studienbereiche: – Modul: Einführung in die Psychologie – For- 1. Im Grundlagenbereich im Umfang von 45 LP sind fol- schungsmethoden, Erkenntnistheorie und Ge- gende Module zu absolvieren: schichte (8 LP), – Modul: Allgemeine Psychologie (7 LP), – Modul: Statistik I (7 LP), – Modul: Biopsychologie (7 LP), – Modul: Statistik II (8 LP), – Modul: Entwicklungspsychologie (7 LP), – Modul: Grundlagen psychologischer Diagnostik – Modul: Sozialpsychologie (7 LP), (8 LP), – Modul: Persönlichkeitspsychologie (7 LP) und – Modul: Diagnostische Verfahren (5 LP) und – Modul: Grundlagen und Methoden der Allgemei- – Modul: Empirisch-experimentelles Praktikum nen Psychologie – Vertiefung (10 LP). (10 LP). FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 537
FU-Mitteilungen 3. Im Anwendungsbereich im Umfang von 49 LP sind 3. Vertiefungsvorlesungen (VV) vermitteln vertiefende folgende Module zu absolvieren: Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine – Modul: Arbeits-, Organisations- und Wirtschafts- Forschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform ist psychologie (10 LP), der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Interaktionen und gemeinsame Diskussionen am Ende einzelner – Modul: Klinische Psychologie – Störungslehre Abschnitte sind möglich. (8 LP), 4. Übungen (Ü) sollen insbesondere der Schulung fach- – Modul: Allgemeine Verfahrenslehre der Psychothe- licher und methodischer Fertigkeiten anhand bei- rapie, Berufsrecht und Berufsethik (11 LP) spielhafter Problemstellungen dienen. Die Studieren- – Modul: Pädagogische Psychologie (6 LP) den erarbeiten sich diese Fertigkeiten durch die Lö- – Modul: Gesundheitspsychologie (7 LP) und sung von Aufgaben. – Modul: Vertiefung in neurokognitiv-affektiven 5. Methodenübungen (MÜ) dienen insbesondere dazu Grundlagen sowie in Prävention und Rehabilitation methodische Kompetenzen zu erweitern, indem an- in psychologischen Anwendungsfeldern (7 LP). hand spezieller methodenbezogener Problemstel- lungen, Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und aus- Des Weiteren sind für den Bachelorstudiengang mit probiert werden. Sie vermitteln dadurch Kenntnisse dem Profil Klinische Psychologie und Psychothera- in den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. pie im Studienbereich ABV folgende Module zu ab- solvieren: 6. Seminare (S) vermitteln systematisch vertiefende – Orientierungspraktikum (5 LP), Kenntnisse zu ausgewählten Themen oder Frage- stellungen der Psychologie; sie basieren auf der ak- – Medizinische und pharmakologische Grundlagen tiven mündlichen und sonstigen Mitarbeit aller Teil- der Psychotherapie (5 LP) nehmenden sowie selbstständiger Vor- und Nachbe- – Berufsqualifizierende Tätigkeit I (10 LP) sowie reitung und dienen der Einübung eigenständigen – frei wählbare Module aus anderen Kompetenzbe- wissenschaftlichen Arbeitens. reichen im Umfang von 10 LP. 7. Seminare am PC (S-PC) sollen der Vermittlung von (5) Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes die- und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den nen. Im Vordergrund steht der Erwerb von Fähigkei- zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teil- ten, eine Fragestellung selbstständig zu bearbeiten, nahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prü- die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu hinterfra- fungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regel- gen. Die vorranginge Arbeitsform ist das gemein- mäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die same Arbeiten am PC unter Einführung und Anwen- den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die dung von Spezialsoftware. Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für 8. Projektseminare (ProjS) sollen der anwendungs- die Module des Bachelorstudiengangs die Modulbe- und problembezogenen Vertiefung fachwissen- schreibungen in der Anlage 1. schaftlicher Kenntnisse und Methoden dienen. In (6) Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im von Studierenden selbstständig organisierten und Bachelorstudiengang sowie im Bachelorstudiengang mit von Dozierenden betreuten Kleingruppen erfolgt die dem Profil Klinische Psychologie und Psychotherapie begleitende Bearbeitung eines Projekts. unterrichten die exemplarischen Studienverlaufspläne in 9. Vertiefungsseminare (VS) dienen der gründlichen der Anlage 2. Auseinandersetzung mit exemplarischen Themen- bereichen und der Einübung selbstständigen wis- senschaftlichen Arbeitens. Die vorrangigen Arbeits- §8 formen sind Seminargespräche auf der Grundlage Lehr- und Lernformen von Unterrichtsmitteln, vorzubereitender Lektüre (1) Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende von Fachliteratur und Quellen, schriftlichen und/oder Lehr- und Lernformen angeboten: mündlichen vorzutragenden Arbeitsaufträgen sowie Gruppenarbeit. 1. Vorlesungen (V) geben einen systematischen und umfassenden Überblick über die wesentlichen In- 10. Das Lehrforschungsprojekt (LFP) dient der Vorstel- halte des Studienangebots. lung/Präsentation aktueller eigener Forschungser- gebnisse im Zusammenhang mit dem Forschungs- 2. Vorlesung mit unmittelbarer studienbegleitender projekt. Das Forschungsprojekt wird forschungsme- Prüfung (VP) vermitteln Kenntnisse über ein Stoff- thodisch und -praktisch angeleitet und im Lehrfor- gebiet, seine Forschungsproblematik sowie die ak- schungsprojekt vor- und nachbereitet. tuelle Forschungsrelevanz und werden zudem stu- dienbegleitend geprüft. Die vorrangige Lehrform ist 11. Im Praktikum (P) gewinnen die Studierenden unter der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft mit anschließen- Anleitung Erfahrungen in der Anwendung der erwor- der Diskussion. benen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Me- 538 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen thoden und können ihre Eignung für bestimmte Be- zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psy- rufsfelder testen. chischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen (2) Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psy- Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. chologische Psychotherapeutinnen und Psychothera- Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen In- peuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- ternet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei tinnen und -psychotherapeuten tätig sind. Das Modul werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die „Berufspraktikum“ (10 LP) leisten die Studierenden un- zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Univer- ter Anleitung einer Psychologin oder eines Psychologen sität Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln (mit den Abschlüssen: M.Sc., Master of Arts oder Dip- oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut be- lom) mit berufspraktischer Erfahrung ab. Das Modul Be- arbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungs- rufsqualifizierende Tätigkeit I (10 LP) leisten die Studie- phase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lö- renden unter qualifizierter Anleitung in folgenden Ein- sung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikation richtungen oder Bereichen ab, sofern dort Psychothera- zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der peutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferun- Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychothe- terstützung) eingesetzt werden. rapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten tätig sind: in Einrichtungen der psychothera- §9 peutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung neuropsychologischen Versorgung; in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den Einrich- (1) Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung tungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, (ABV) erwerben die Studierenden über die fachwissen- psychosomatischen oder neuropsychologischen Versor- schaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaft- gung vergleichbar sind; in Einrichtungen für Menschen liche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompe- mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der ins- tenzen zur Vorbereitung auf qualifikationsadäquate, titutionellen Versorgung. Praktikumsstellen bedürfen der auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten Genehmigung durch den Prüfungsausschuss oder einer nach dem Studium. bzw. eines von ihm benannten Praktikumsbeauftragten. Die bzw. der Praktikumsbeauftragte ist auch zuständig (2) Die Module des Studienbereichs ABV werden in für die Anrechnung der Praktikumsbescheinigung, in der der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den die Praktikumsstelle die Tätigkeit bestätigt und nach der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bache- Art der bearbeiteten Aufgaben spezifiziert. lorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV und PO-ABV) sowie dieser Studien- und Prüfungsord- nung beschrieben. § 10 (3) Im Rahmen des Studienbereichs ABV sind fol- Bachelorarbeit gende Module zu absolvieren: 1. Orientierungspraktikum (5 LP), (1) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studieren- den in der Lage sind, eine Fragestellung auf dem Gebiet 2. Berufspraktikum (10 LP) sowie der Psychologie nach wissenschaftlichen Methoden 3. frei wählbare Module aus anderen Kompetenzberei- selbstständig zu bearbeiten und die gewonnenen Er- chen im Umfang von 15 LP. gebnisse sprachlich und formal angemessen darzustel- (4) Beabsichtigen Studierende, nach Abschluss des len und zu bewerten. Bachelorstudiengangs einen Masterstudiengang im (2) Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit Sinne von § 9 Psychotherapeutengesetz zu belegen zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, und die Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung dass sie zu beantragen, so müssen folgende Module im Rahmen des Studienbereichs ABV absolviert werden: 1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Univer- sität Berlin immatrikuliert gewesen sind und 1. Orientierungspraktikum (5 LP), 2. die Module „Einführung in die Psychologie – 2. Medizinische und pharmakologische Grundlagen der Forschungsmethoden, Erkenntnistheorie und Ge- Psychotherapie (5 LP) schichte“ (8 LP), „Statistik I“ (7 LP), „Statistik II“ (8 LP), 3. Berufsqualifizierende Tätigkeit I (10 LP) sowie „Empirisch-experimentelles Praktikum“ (10 LP) und 4. frei wählbare Module aus anderen Kompetenzberei- „Grundlagen Psychologischer Diagnostik“ (8 LP) er- chen im Umfang von 10 LP. folgreich absolviert haben. (5) Das Modul „Orientierungspraktikum“ (5 LP) leisten (3) Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit die Studierenden in interdisziplinären Einrichtungen der sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzun- Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen gen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung ab, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereit- FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 539
FU-Mitteilungen schaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelor- § 11 arbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet Elektronische Prüfungsleistungen über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß (1) Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss Durchführung und Auswertung unter Verwendung von eine betreuende Lehrkraft ein. digitalen Technologien. (4) Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit (2) Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von der betreuenden Lehrkraft das Thema der Bachelorar- digitalen Technologien ist die Eignung dieser Technolo- beit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so be- gien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsaufga- schaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bear- ben und die Durchführung der elektronischen Prüfungs- beitungsfrist abgeschlossen werden kann. Ausgabe und leistung durch zwei Prüfende festzustellen. Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen. (3) Die Authentizität der Urheberin oder des Urhebers (5) Die Bachelorarbeit soll etwa 9 000 Wörter umfas- und die Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzu- sen. Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt stellen. Hierfür werden die Prüfungsergebnisse in Form 12 Wochen. Sie wird in deutscher oder englischer Spra- von elektronischen Daten eindeutig identifiziert sowie che abgefasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag unverwechselbar und dauerhaft jedem Studierenden zu- die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer anderen geordnet. Es ist zu gewährleisten, dass die elektroni- Sprache gestatten, sofern die beiden Prüfungsberech- schen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit un- tigten diesem Antrag zugestimmt haben. Bachelorarbei- verändert und vollständig sind. ten, die auf Englisch verfasst wurden, müssen eine Zu- (4) Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prü- sammenfassung (maximal eine Seite) in deutscher fungsleistung ist auf Antrag einer geprüften Person von Sprache enthalten. Bachelorarbeiten, die nicht auf Eng- einer oder einem Prüfenden zu überprüfen. lisch verfasst wurden, müssen eine Zusammenfassung (maximal eine Seite) in englischer Sprache enthalten. (6) Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum § 12 der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsaus- Antwort-Wahl-Verfahren schuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als (1) Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl- nicht ausgegeben. Bei der Abgabe haben die Studieren- Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stel- den schriftlich zu versichern, dass die Bachelorarbeit len. selbstständig verfasst und keine anderen als die ange- (2) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleis- gebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die tungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen, gebun- worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Be- denen Exemplaren sowie in elektronischer Form im Por- antwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leitet eine table-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF- oder ein Prüfender die gesamten Prüfungsunterlagen Datei muss den Text der Bachelorarbeit maschinenles- unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungser- bar und nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine gebnissen an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungs- Rechtebeschränkung aufweisen. ausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben darauf, ob (7) Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochen sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungs- abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse berechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu be- ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prü- werten. Dabei soll die betreuende Lehrkraft der Bache- fungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Fest- lorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten sein. stellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichti- gen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergeb- (8) Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die Note nisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben min- für die Bachelorarbeit mindestens „ausreichend“ (4,0) dert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der ist. Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer ge- prüften Person auswirken. Übersteigt der Anteil der Be- (9) Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelor- wertungspunkte der zu eliminierenden Prüfungsaufga- arbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss ben 15 % der Gesamtzahl der erzielbaren Bewertungs- beantragt werden. Voraussetzung für eine solche An- punkte, so ist die Prüfungsleistung insgesamt zu wieder- rechnung ist, dass sich die Prüfungsbedingungen und holen. die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüg- lich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des (3) Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prü- Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prü- fungsleistung ist bestanden, wenn die Studierenden fungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungspunkte er- Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, reicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder wenn die die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in Zahl der von Studierenden erzielten Bewertungspunkte besonderer Weise prägt, unterscheidet. um nicht mehr als 10 % die von den Teilnehmenden des 540 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bache- durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (rela- lorstudiengang anrechenbar sind. tive Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehens- grenze zum Tragen, so muss die geprüfte Person für (2) Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl mindes- Vereinbarung zwischen den Studierenden, der vorsit- tens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte erreicht zenden Person des für den Studiengang zuständigen haben. Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle an der Zielhochschule über die Dauer des Auslandsstu- (4) Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungs- diums, über die im Rahmen des Auslandsstudiums zu leistungen sind wie folgt zu bewerten: erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leis- Haben die Studierenden die für das Bestehen der Prü- tungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die fungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte voraus- tungspunktzahl erreicht, so lautet die Note gehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen wer- den anerkannt. – sehr gut, wenn mindestens 75 %, – gut, wenn mindestens 50, aber weniger als 75 %, (3) Es wird empfohlen, das Auslandsstudium wäh- rend des fünften oder sechsten Fachsemesters des Ba- – befriedigend, wenn mindestens 25, aber weniger als chelorstudiengangs zu absolvieren. 50 %, (4) Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Modul – ausreichend, wenn keine oder weniger als 25 % „Berufspraktikum“ (10 LP) im Rahmen eines Auslands- der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewer- aufenthaltes zu absolvieren. Dazu beraten ausführlich tungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte der Career Service der Freien Universität Berlin und die zutreffend beantwortet wurde. vom Fachbereichsrat Erziehungswissenschaft und Psy- chologie der Freien Universität Berlin bestellten Prakti- (5) Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 kumsbeauftragten. und 4 finden keine Anwendung, wenn 1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort- § 15 Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen be- Studienabschluss werten, identisch sind oder (1) Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass 2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungs- die gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbracht aufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens worden sind. an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht (2) Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit übersteigt. die Studierenden an einer Hochschule im gleichen Stu- diengang oder in einem Modul, welches mit einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigenden Mo- § 13 dule identisch oder vergleichbar ist, Leistungen endgül- Wiederholung von Prüfungsleistungen tig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben oder sich in einem schwebenden (1) Im Falle des Nichtbestehens dürfen die Bachelor- Prüfungsverfahren befinden. arbeit einmal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleis- tungen zweimal wiederholt werden. (3) Dem Antrag auf Feststellung des Studienab- (2) Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete schlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Vor- Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden. aussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung bei- zufügen, dass für die antragstellende Person keiner der (3) Handelt es sich um die letzte Prüfungsleistung vor Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über den Antrag entschei- Abschluss des Studiums, dann kann die Prüfung auf An- det der zuständige Prüfungsausschuss. trag der Studierenden an den Prüfungsausschuss be- reits im Semester des vorangehenden Prüfungsver- (4) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hoch- suchs durchgeführt werden. schulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die Studierenden erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (eng- § 14 lische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Auslandsstudium Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. (1) Den Studierenden wird ein Auslandsstudienauf- Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von enthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums Zeugnis und Urkunde ausgehändigt. FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 541
FU-Mitteilungen § 16 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) zum Wintersemester 2020/2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Studien- und die Prüfungs- ordnung für den Bachelorstudiengang vom 27. Februar 2020 (FU-Mitteilungen 18/2020, S. 364) außer Kraft. (3) Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach de- ren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden sowie für Stu- dierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind und für die bisher die Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 galt. (4) Studierende, die vor dem Inkrafttreten der Ord- nung gemäß Abs. 2 für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, stu- dieren und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der für sie derzeit geltenden Studienordnung und Prü- fungsordnung, sofern sie nicht die Fortsetzung des Stu- diums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anläss- lich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstel- lung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modu- len oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe die- ser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Er- fordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehand- lungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Se- mesters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidier- bar. (5) Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung für den Bachelorstudien- gang vom 11. Juli 2013 (FU-Mitteilungen 40/2013, S. 754) und der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang vom 11. Juli 2013 (FU-Mitteilungen 40/2013, S. 780) wird bis zum Ende des Sommersemester 2023 gewährleistet. 542 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen Anlage 1: Modulbeschreibungen aufwand korrespondieren mit der Anzahl der dem jewei- ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte als Maßein- heit für den studentischen Arbeitsaufwand, der für die Erläuterungen: erfolgreiche Absolvierung des Moduls in etwa zu erbrin- Die folgenden Modulbeschreibungen benennen, soweit gen ist. Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden. nicht auf andere Ordnungen verwiesen wird, für jedes Soweit für die jeweiligen Lehr- und Lernformen die Modul des Bachelorstudiengangs Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme festgelegt ist, ist sie l die Bezeichnung des Moduls, neben der aktiven Teilnahme an den Lehr- und Lernfor- l die Modulverantwortlichen, men und der erfolgreichen Absolvierung der Prüfungs- leistungen eines Moduls Voraussetzung für den Erwerb l die Voraussetzungen für den Zugang zum jeweiligen der dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungs- Modul, punkte. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn l Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls, mindestens 85 % der in den Lehr- und Lernformen eines l Lehr- und Lernformen des Moduls, Moduls vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht wur- den. Besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an l den studentischen Arbeitsaufwand, der für die erfolg- einer Lehr- und Lernform eines Moduls, so wird sie den- reiche Absolvierung eines Moduls veranschlagt wird, noch dringend empfohlen. Die Festlegung einer Prä- l Formen der aktiven Teilnahme, senzpflicht durch die jeweilige Lehrkraft ist für Lehr- und l die Prüfungsformen, Lernformen, für die im Folgenden die Teilnahme ledig- lich empfohlen wird, ausgeschlossen. In Modulen, in de- l die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme, nen alternative Formen der aktiven Teilnahme vorgese- l die den Modulen zugeordneten Leistungspunkte, hen sind, sind die entsprechend dem studentischen Ar- l die Regeldauer des Moduls, beitsaufwand zu bestimmenden Formen der aktiven Teilnahme für das jeweilige Semester von der verant- l die Häufigkeit des Angebots, wortlichen Lehrkraft spätestens im ersten Lehrveranstal- l die Verwendbarkeit des Moduls. tungstermin festzulegen. Die Angaben zum zeitlichen Arbeitsaufwand berücksich- Zu jedem Modul muss – soweit vorgesehen – die zuge- tigen insbesondere hörige Modulprüfung abgelegt werden. Module werden mit nur einer Prüfungsleistung (Modulprüfung) abge- l die aktive Teilnahme im Rahmen der Präsenzstudien- schlossen. Die Modulprüfung ist auf die Qualifika- zeit, tionsziele des Moduls zu beziehen und überprüft die l den Arbeitszeitaufwand für die Erledigung kleinerer Erreichung der Ziele des Moduls exemplarisch. Der Prü- Aufgaben im Rahmen der Präsenzstudienzeit, fungsumfang wird auf das dafür notwendige Maß be- l die Zeit für eine eigenständige Vor- und Nachberei- schränkt. In Modulen, in denen alternative Prüfungsfor- tung, men vorgesehen sind, ist die Prüfungsform des jeweili- gen Semesters von der verantwortlichen Lehrkraft spä- l die Bearbeitung von Studieneinheiten in den Online- testens im ersten Lehrveranstaltungstermin festzulegen. Studienphasen, l die unmittelbare Vorbereitungszeit für Prüfungsleis- Die aktive und – soweit vorgesehen – regelmäßige Teil- tungen, nahme an den Lehr- und Lernformen sowie das erfolg- reiche Absolvieren der Prüfungsleistungen eines Mo- l die Prüfungszeit selbst. duls sind Voraussetzung für den Erwerb der dem jewei- Die Zeitangaben zum Selbststudium (unter anderem ligen Modul zugeordneten Leistungspunkte. Bei Modu- Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung) stellen len ohne Modulprüfung ist die aktive und regelmäßige Richtwerte dar und sollen den Studierenden Hilfestel- Teilnahme an den Lehr- und Lernformen Voraussetzung lung für die zeitliche Organisation ihres modulbezoge- für den Erwerb der dem jeweiligen Modul zugeordneten nen Arbeitsaufwands liefern. Die Angaben zum Arbeits- Leistungspunkte. FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 543
FU-Mitteilungen 1. Grundlagenbereich Modul: Allgemeine Psychologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psy- chologie Modulverantwortliche/r: Leitende Person des Arbeitsbereichs Allgemeine und Neurokognitive Psychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können den Gegenstand, die Theorien und methodischen Vorgehensweisen der Allgemeinen Psychologie mit Schwerpunkt in den Bereichen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Lernen, Gedächtnis, Sprache, Emotion und Motivation darstellen. Sie sind in der Lage, die auf die Formulierung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten menschlichen Erlebens und Verhaltens abzielenden psychologischen Ansätze einzuordnen. Sie können dies aus einer pluralistischen Perspektive tun. Sie sind zum kritischen Umgang mit wissenschaftlichen Texten aus dem Ge- genstandsbereich der Allgemeinen Psychologie in der Lage. Inhalte: Das Modul bietet einen Überblick über die historischen, epistemologischen, theoretischen und methodischen Grundlagen der Allgemeinen Psychologie mit Akzenten auf der experimentellen, neurokognitiven Forschung. Es vermittelt grundlegende Kenntnisse der Fachterminologie vor allem in den Bereichen Wahrnehmung, Aufmerk- samkeit, Lernen, Gedächtnis, Sprache, Emotion und Motivation und führt in die wichtigsten Kontroversen ein. Diese Kenntnisse werden ergänzt und vertieft durch eine Behandlung von Problemen a) des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns, b) der Untersuchung und Erklärung mentaler Vorgänge, c) der Erforschung und Modellierung von Regelmäßigkeiten im Erleben und Verhalten auf verschiedenen Beschreibungsebenen sowie d) der Vernetz- barkeit allgemeinpsychologischer Erkenntnisse mit denjenigen anderer Disziplinen (inklusive angewandter Fä- cher). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V I 30 Vorlesung 2 Vor- und Nachbereitung V I 60 Kleingruppenarbeit unter Präsenzzeit V II 30 tutorieller Leitung Vor- und Nachbereitung V II 60 Vertiefungsvorlesung 2 Prüfungsvorbereitung und Prüfung 30 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) ggf. ganz oder teilweise in Form des Antwort- Wahl-Verfahrens; die Modulprüfung kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester (Vorlesung I im Wintersemester, Vorlesung II im Sommersemester) Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Psychologie 544 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
FU-Mitteilungen Modul: Biopsychologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psy- chologie Modulverantwortliche/r: Leitende Person des Arbeitsbereichs Allgemeine Psychologie und Neuropsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden sind mit den grundlegenden humanbiologischen Voraussetzungen für das Verständnis biopsy- chologischer Forschung in funktionell-anatomischer und physiologisch-behavioraler Hinsicht vertraut. Sie wissen, worin menschliche Verhaltensplastizität aus biologischer und physiologischer Sicht begründet ist und können ent- sprechende Bezüge zur funktionellen Neuroanatomie herstellen. Sie besitzen eine Übersicht über die speziellen methodischen Herangehensweisen biopsychologischer und neuropsychologischer Forschung. Sie haben ausge- wählte klassische und aktuelle Befunde kennen gelernt, um einen Einblick in den Beitrag biopsychologischer Er- kenntnisse zu allgemeinpsychologischen Funktionen sowie zur Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Sozialpsycho- logie zu besitzen. Inhalte: In diesem Modul wird in die biopsychologischen Grundlagen eingeführt und verdeutlicht, dass menschliches Erle- ben sowie die Handlungen und Interaktionen von Menschen an biologische Voraussetzungen gebunden sind. Es werden die Mechanismen der höheren biologischen Informationsverarbeitung und die funktionelle Anatomie des Gehirns systematisch und im Hinblick auf ihren Beitrag zum Verständnis menschlicher Verhaltens- und Erlebens- prozesse vorgestellt. Es werden im Umfang von mindestens 1 LP die Inhalte Anatomie, Aufbau und Funktion des Nervensystems, Verhaltensgenetik und Epigenetik sowie biologische Grundlagen psychischer Störungen behan- delt. Schädigungen und Störungen des Nervensystems werden in Bezug zu den Symptomen neurologischer und psychischer Erkrankungen gesetzt. Die Plastizität des Nervensystems wird ebenso behandelt wie die Effekte auf die Neurochemie im Rahmen einer pharmakologischen Behandlung. Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Vorlesung mit unmit- Präsenzzeit V I 30 telbar studienbeglei- 2 Vor- und Nachbereitung V I 60 tender Prüfung I Kleingruppenarbeit unter Präsenzzeit V II 30 Vorlesung mit unmit- tutorieller Leitung Vor- und Nachbereitung V II 60 telbar studienbeglei- 2 Prüfungsvorbereitung und tender Prüfung II Prüfung 30 Modulprüfung: Klausur (90 Minuten) ggf. ganz oder teilweise in Form des Antwort- Wahl-Verfahrens; die Modulprüfung kann auch in Form einer elektro- nischen Prüfungsleistung durchgeführt werden. Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Teilnahme wird empfohlen Arbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LP Dauer des Moduls: Zwei Semester (Vorlesung I im Wintersemester, Vorlesung II im Sommersemester) Häufigkeit des Angebots: Einmal jährlich, beginnend im Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Psychologie FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020 545
FU-Mitteilungen Modul: Entwicklungspsychologie Hochschule/Fachbereich/Lehreinheit: Freie Universität Berlin/Erziehungswissenschaft und Psychologie/Psy- chologie Modulverantwortliche/r: Leitende Person des Arbeitsbereichs Entwicklungswissenschaft und Angewandte Ent- wicklungspsychologie Zugangsvoraussetzungen: Keine Qualifikationsziele: Die Studierenden können grundlegende Modelle der Entwicklung in ausgewählten Phasen der Lebensspanne und deren empirische Basis (z. B. Experiment, Beobachtung, Befragung) beschreiben. Sie können Spektrum, Arbeits- weise und Ergebnisse entwicklungspsychologischer Praxis veranschaulichen. Sie wissen, welche verschiedenen Arbeitsfelder die Entwicklungspsychologie aufweist. Sie können sich eigenständig in Themen einarbeiten, Aufga- ben in Gruppen bearbeiten, Referate angemessen gestalten und präsentieren oder sich anderer Präsentations- techniken (z. B. Poster) bedienen und sie kennen das wissenschaftliche Arbeiten mit speziellen Lehr-/Lernmetho- den (z. B. Feedback, Gestaltung von Seminartagen oder Workshops etc.). Inhalte: Im Modul werden die für das Fach Entwicklungspsychologie grundlegenden Konstrukte und Theorien vermittelt. Themenschwerpunkte sind der Entwicklungsbegriff und biopsychosoziale Entwicklungstheorien, Lifespan-Deve- lopment-Ansätze und Grundlagen der Veränderungsmessung, neurobiologische, psychologische und genetische Grundlagen der Entwicklung sowie Grundlagen z. B. der kognitiven, emotionalen und Moralentwicklung. Behandelt werden weiterhin die Entwicklung in einzelnen Bereichen (z. B. Sprach-, motorische Entwicklung), Temperaments- , Selbstkonzept- und Persönlichkeits-, Identitäts- und Geschlechtsidentitätsentwicklung sowie die Bindungstheorie, die Bedeutung der Familie, die Bedeutung der Peergruppe und des sozialen Umfeldes sowie die Entwicklung im Erwachsenen- und höheren Alter. Themenschwerpunkte sind Normalität, Pathologie, Krankheit und Gesundheit in der Entwicklungspsychologie, entwicklungspsychologische Aspekte der Rechtspsychologie, entwicklungssensitive Klassifikation frühkindlicher Störungen. Weitere thematische Schwerpunkte sind Entwicklungsstörungen und früh- kindliche Störungen (z. B. Regulationsstörungen in der frühen Kindheit, Bindungsstörungen), Probleme in der Ent- wicklung des Jugendalters. Darüber hinaus wird entwicklungspsychologisches Wissen übertragen auf konkrete Anwendungskontexte, wie z. B. entwicklungsorientierte Präventionen, Präventionsprogramme und Rehabilita- tionsansätze unter besonderer Berücksichtigung der Belange unterschiedlicher Altersgruppen, Entwicklungsdia- gnostik oder Beratung in unterschiedlichen Institutionen und Lebensabschnitten (von der Frühförderung in der Familie über Kinder- und Jugendhilfe oder Erziehungsberatung bis hin zur Altenhilfe). Lehr- und Präsenzstudium Formen aktiver Arbeitsaufwand (Semesterwochen- Lernformen stunden = SWS) Teilnahme (Stunden) Präsenzzeit V 30 Vorlesung 2 Test Vor- und Nachbereitung V 60 Präsenzzeit S 30 Vor- und Nachbereitung S 30 Gruppenarbeit, Seminar 2 Prüfungsvorbereitung und Präsentation Prüfung 60 Modulprüfung: Hausarbeit (ca. 15 Seiten) Modulsprache: Deutsch Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme: Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen; Seminar: Ja Arbeitszeitaufwand insgesamt: 210 Stunden 7 LP Dauer des Moduls: Ein Semester Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester Verwendbarkeit: Bachelorstudiengang Psychologie 546 FU-Mitteilungen 32/2020 vom 03.08.2020
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