MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches

MITTEILUNGSBLATT
www.feuchtwangen.de                 Stadt Feuchtwangen

Freitag, 18. August 2017                                 Nummer 17

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

                                                          VERANSTALTUNGEN
                                                          in Feuchtwangen Stadt und Land
                                                          Die Wehlmusler Forstkultur startet am 7. Oktober mit einem
                                                          Konzert von Hundling (prsentiert von Bayern 2) in die Saison
                                                          2017/2018.

                                                          Bildrechte: Agentur Zweigold, Fotograf: Max Alberti

18./19. August Sommerfhl 2017                                              10. September Tag des offenen Denkmals
               Umsonst & Draußen & Drinnen-Festival                         15 Uhr        Glanz und Pracht –
               Ecke Am Spittel / Museumstraße                                             Tafelgeschirr fr Adel und Brgertum
                                                                                          ffentliche Fhrung zum Denkmaltag
19. August     Internationales Freundschaftsfest                                          Frnkisches Museum Feuchtwangen
12 Uhr         Museumsgarten des Frnkischen Museums
                                                                            11. September „Nicht Dorfhaus und nicht Villa –
                                                                            20 Uhr        Evangelische Pfarrhuser in Franken
20. August     ffentliche Fhrung Handwerkerstuben
                                                                                          und ihre Bewohner“ / Vortrag
14 Uhr         Treffpunkt: Tourist Information am Marktplatz
                                                                                          Frnkisches Museum Feuchtwangen
20. August     ffentliche Stadtfhrung                                     16. September Konzert „Luther rockt“ –
15 Uhr         Treffpunkt: Tourist Information am Marktplatz                19 Uhr        Addi Manseicher & Band
                                                                                          Kirche St. Michael in Mosbach
22. August     Offene Wanderung
                                                                            22. bis       Feuchtwanger Mooswiese
13 Uhr         Treffpunkt: Mooswiese
                                                                            26. September
23. August     Herrenabend                                                  7. Oktober     Wehlmusler Forstkultur
               Spielbank Feuchtwangen                                       20 Uhr         Bayern 2 prsentiert: Hundling
                                                                                           „Gestern, oder im 3. Stock“
23. August     Sommerabendgottesdienst ber Zitate                                         Landgasthof „Am Forst“, Wehlmusel
19.30 Uhr      von Martin Luther
                                                                            13. bis        Mittelaltermarkt zu Feuchtwangen
               Michaeliskirche am Friedhof
                                                                            15. Oktober    mit Mittelalterfestival
                                                                                           Zwinger und Sulzachpark
26. August     Drehorgeltreffen in Feuchtwangen
ab 10 Uhr      Altstadt und Zwinger                                         20. Oktober    Kreuzgangspiele extra
19 Uhr         Drehorgelschwof mit Buffet                                   20 Uhr         Cabaret Grçßenwahn
                                                                                           Berliner Chansons der 20er Jahre
26. August     Ferientombola                                                               Stadthalle Kasten
21.30 Uhr      Spielbank Feuchtwangen

27. August     Drehorgeltreffen in Feuchtwangen                             AUSSTELLUNGEN
10 Uhr         Weisswurstfrhstck
                                                                            13. Mai 2016 bis 31. Oktober 2017
27. August     Casino-Caf                                                  Luther & Gutenberg-Ausstellung
               Spielbank Feuchtwangen                                       Johanniskirche Feuchtwangen
                                                                            April bis Dezember 2017
27. August     Kirchweih in Aichau
                                                                            Luther – Sein Leben in Bildern
                                                                            Frnkisches Museum Feuchtwangen
27. August     Fahrradtour des AC im ADAC Feuchtwangen
                                                                            28. April bis 20. August 2017
27. August     ffentliche Fhrung Handwerkerstuben                         Feuchtwanger Kunstsommer
14 Uhr         Treffpunkt: Tourist Information am Marktplatz                Ecce Homo – Gottesbilder in der zeitgençssischen Kunst
                                                                            Werke aus dem Museum am Dom Wrzburg
27. August     ffentliche Stadtfhrung                                     Frnkisches Museum Feuchtwangen
15 Uhr         Treffpunkt: Tourist Information am Marktplatz
                                                                            6. Mai bis 3. September 2017
                                                                            Kunterbunter Sommer
29. August     Offene Wanderung
                                                                            Sommerausstellung der Kleinen Galerie
13 Uhr         Treffpunkt: Mooswiese

3. September   Kabarettabend „Alles in Luther“                              Info-Telefon fr alle Veranstaltungen:
19.30 Uhr      mit dem Ehepaar Rçhlin                                       Tourist-Information 09852/904 55
               Evang. Gemeindehaus, Kirchplatz                              nderungen vorbehalten!

                                                                        2
MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

Feuchtwangen lebt Kultur!
Sommerpause im Kulturbro Feuchtwangen
                                                               Nach den Kreuzgangspielen macht die Kultur in Feucht-
                                                               wangen eine kurze Pause: Das Kulturbro ist dann vom
                                                               15. August bis zum 10. September 2017 geschlossen.
                                                               Prospekte und Programme zum Herbst-Winter-Kultur-
                                                               programm KulturTreff und fr KunstKlang sind in dieser
                                                               Zeit in der Tourist Information, im Rathaus, in der Stadt-
                                                               bcherei, in der Sparkasse und im Buchhaus Sommer er-
                                                               hltlich. Das neue Prospekt der Kreuzgangspiele fr die
                                                               Spielzeit 2018 gibt es ab Oktober.
                                                               Abonnementbuchungen und Eintrittskartenreservierungen
                                                               fr alle Veranstaltungen sowie Anmeldungen zu den vhs-
Der Kultursommer in Feuchtwangen war vielfltig und
                                                               Kursen sind whrend der Sommerpause per Fax: 09852/
aufregend: auf der Kreuzgangbhne stritten und kssten
                                                               904260 und per E-Mail: kulturamt@feuchtwangen.de
sich Lilli Vanessi und Fred Graham in „Kiss me, Kate“,
                                                               mçglich. Karten fr das KulturTreff-Programm, das im
Martin Luther schlug seine Thesen an und verteidigte die
                                                               Oktober startet, gibt es zudem auf www.reservix.de
Wahrheit des Glaubens, und mit Jim Knopf und Lukas
                                                               und in allen Reservix-Vorverkaufsstellen, beispielsweise in
dem Lokomotivfhrer gingen kleine und große Zu-
                                                               Ansbach im Amt fr Kultur und Touristik sowie bei der
schauer mehr als 50 Mal mit der Lok Emma auf die Reise.
                                                               Frnkischen Landeszeitung.
Im Nixel-Garten an der historischen Stadtmauer liefen
sehr erfolgreich „Die Prinzessin auf der Erbse“ fr die        Ab 11. September 2017 ist das Kulturbro wieder zu den
Kleinsten und „Tschick“ fr junge Erwachsene. Darber          gewohnten Herbst-Winter-ffnungszeiten fr Sie da:
hinaus konnte man die Kultur in den Reihen Kreuzgang-
                                                               montags–freitags                              9.00–12.30 Uhr
spiele extra und KunstKlang sowie mit dem Feuchtwan-
                                                               montags–mittwochs                            14.00–16.00 Uhr
ger Kunstsommer in aller Vielfalt und in allen Facetten
                                                               donnerstags                                  14.00–18.00 Uhr
genießen, ob im Kreuzgang, im Museumsgarten oder als
Spaziergang durch die ganze Stadt.                             Wir freuen uns schon auf den Kultur-Herbst und auf Sie!

Sommerfhl 2017:
Das verspricht zwei intensive Tage mit hochkartigem           Die Singer/Songwriter Stacia und Chris Beer gestalten an
Programm – und das sogar bei freiem Eintritt.                  beiden Veranstaltungstagen eine musikalische Umrah-
                                                               mung whrend der Umbaupausen auf der Bhne.
Schon der Freitag, 18.8. beginnt mit drei musikalischen
Knallern, die es in sich haben: Die Treuchtlinger Band         Einen vernnftigen Abendausklang garantieren sowohl
ALC wird gleich zu Beginn des Festivals dermaßen auf           am Freitag als auch am Samstag weitere musikalische Le-
die Pauke hauen, dass es sich gewaschen hat. Gankino           ckerbissen mit DJs und Live-Acts in der Bar rock.steady
Circus und Gruppa Karl-Marx-Stadt sorgen anschließend          (Herrengasse).
dafr, dass die Party nicht endet.
                                                               Sommerfhl 2017
Am Samstag, 19.8. werden nach einem musikalischen
                                                               Freitag, 18.8.2017 (ab 18 Uhr)
Frhschoppen mit dem Dr. Mabesis Blues Elixir zunchst
                                                               und Samstag, 19.8.2017 (ab 11 Uhr)
einige Show-Acts im Rahmen des Feuchtwanger Freund-
                                                               auf dem „Scheunenplatz“ zwischen dem
schaftsfestes auf der Sommerfhlbhne stehen, ehe es
                                                               Frnkischen Museum und dem Sngermuseum
mit dem regulren Programm weitergeht. Groove is in
the House wird es dabei heißen, wenn unter anderem
                                                               Alle weiteren Infos zum Programm
Zweiraumsilke, Raddamadadda und Neue Wort Ordnung
                                                               unter www.sommerfuehl.de
das Podium betreten.

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

Besuch aus unserer Partnerstadt LANA, Sdtirol,
durch den Musikverein Lana
vom 4.–6.8.2017 in Feuchtwangen/Larrieden
                                                                               Feuchtwangen. Begrßt wurden sie mit
                                                                               einem Sektempfang. Den Teilnehmern
                                                                               erklrten erfahrene Croupiers das Rou-
                                                                               lett sowie Black Jack. Anschließend
                                                                               konnte dann noch mit Spielgeld „ge-
                                                                               zockt“ werden.
                                                                               Nach der Spielbank wurde erstmals der
                                                                               abendliche Auftrittsort des Musikverei-
                                                                               nes Lana in Larrieden zum Kaffeetrinken
                                                                               besucht.
                                                                               Am Abend spielten dann die Musikan-
                                                                               ten zu einem Konzert, anlsslich des
                                                                               Grillfestes der Feuerwehr Larrieden, in
                                                                               der Festhalle auf. Es wurden hier, durch
                                                                               hohe Qualitt der Musik, alle Erwartun-
Am 4.8.2017 gegen 17.40 Uhr traf der Musikverein               gen bertroffen und es gestaltete sich bis in die frhen
Lana, unter der Leitung des Vorstandes Herrn Dr. Helmut        Morgenstunden als eine „znftige“ Veranstaltung.
Taber und Herrn Kapellmeister Christoph Stadtler mit           Der Sonntag setzte sich dann, nach dem Frhstck, mit
41 Musikanten in Feuchtwangen ein.                             einem Frhschoppen in Larrieden fort. Es spielte hier die
Nach kurzer Begrßung auf dem Parkplatz der Mooswie-           Bçhmische Gruppe des Musikvereines Lana ebenfalls zu
se ging das Programm gleich mit einer Stadtfhrung,            einem „ Feuerwerk“ der Volksmusik auf.
durchgefhrt von Sabine Bachmann und Claudia Hinde-            Am frhen Nachmittag traten dann die Musikanten,
rer, in Feuchtwangen los.                                      nach dem diese vom Musikzug Larrieden aus der Fest-
Anschließend begab sich die Gruppe zum Quartierbezug           halle gespielt wurden, die Heimreise an.
in die Bayerische BauAkademie, wo die Gste aus Sdti-         Allen Beteiligten wird der Besuch des Musikvereines
rol untergebracht waren.                                       Lana, sowie deren „Musikalische Schmankerl“ sicherlich
Um 20 Uhr wurden die Musikanten zu einem gemeinsa-             noch lange in Erinnerung bleiben.
men Abendessen in das Gasthaus Schçllmann eingela-
den, zu dem die Stadtrte aus Feuchtwangen und die             Friedrich Probst
Vorstandschaft des Musikzuges Larrieden eingeladen wa-         Partnerschaftsbeauftragter
ren, um die ersten Kontakte mit den Stadtrten und dem
Musikzug Larrieden zu knpfen. Die offizielle Begrßung
durch die Stadt Feuchtwangen wurde zu Beginn der Ver-
anstaltung von Herrn Zweiten Brgermeister Georg Sper-
ling durchgefhrt.
Der Abend gestaltete sich bis zur spten Stunde als eine
sehr harmonische und gesellige Veranstaltung, bei dem
die anwesenden Stadtrte und Musikanten aus Larrieden
sich bereits durch gute Gesprche mit den Musikanten
aus Lana nher kamen.
Das Programm setzte sich am Samstag, begleitet durch
die Stadtrtin Frau Heidi Kubatz, Frau Sabine Soldner
und dem Partnerschaftsbeauftragten Herrn Friedrich
Probst, durch einen Besuch der Stadt Rothenburg o. d.
Tauber mit einer Stadtfhrung fort. Es stand dann auch
noch eine Zeit von ca. 1,5 Std. in Rothenburg zur freien
Verfgung. Daraufhin erfolgte ein Besuch der Spielbank

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

                Halbzeit fr das
                37. Sommerferienprogramm
                – noch Anmeldungen mçglich! –
Bereits ber 1500 Teilnehmer haben in der ersten Hlfte        Fr folgende Veranstaltungen, bei denen eine An-
der Ferien an den unterschiedlichsten Veranstaltungen          meldung ber die Tourist Information erforderlich
im Rahmen des Sommerferienprogramms teil genom-                ist, standen bei Redaktionsschluss noch Pltze zur
men. Fr einige der Veranstaltungen und Aktionen in der        Verfgung:
zweiten Ferienhlfte sind kurzfristig noch Anmeldungen         Mittwoch,      30.08. T-Shirt Painting
mçglich. Ein Programmberblick kann, wie allgemeine            Donnerstag,    31.08. T-Shirt Painting
Informationen noch offener Angebote, ber die stdt-           Samstag,       02.09. Feuer und Flamme
ische Homepage (www.feuchtwangen.de) unter Leben &             Montag,        04.09. bis
Wohnen/Jugend/Ferienprogramm eingesehen werden.                Mittwoch,      06.09. Kindermusical
Einige Teilnehmerausweise von angemeldeten Kindern                                     „Kaisers Knçpfchen“
liegen in der Tourist Information am Marktplatz werktags       Dienstag,      05.09. Tanzen, tanzen, tanzen
noch zur Abholung bereit, wo auch die Bezahlung der            Freitag,       08.09. Unterwegs mit der Becherlupe
anfallenden Beitrge erfolgt. Die Tourist Information          Freitag,       08.09. Volleyball-Schnuppertraining
nimmt auch weitere Anmeldungen fr das Ferienpro-              Montag,        11.09. Kinderbibeltag „Jona“
gramm entgegen, ebenso wie die Abmeldung von einer
gebuchten Veranstaltung bei Verhinderung. So kçnnen
die Pltze an weitere Interessenten vergeben werden.

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

Nicht Dorfhaus und nicht Villa – evangelische
Pfarrhuser in Franken und ihre Bewohner
Vortrag von Dr. Susanne Grosser und Dr. Herbert May
(Frnkisches Freilandmuseum Bad Windsheim)
Montag, 11. September 2017, 20.00 Uhr,
Frnkisches Museum Feuchtwangen
Im Vortrag wird das Phnomen Pfarrhaus aus ganz unter-
schiedlichen Perspektiven beleuchtet: Zum einen steht
das Gebude im Mittelpunkt. Was macht ein Pfarrhaus
aus? Welche Anforderungen hat(te) es zu erfllen? Und
welchem baulichen Wandel war es ber die Jahrhunderte
hinweg unterworfen? Kaum jemand weiß heute mehr,
dass der Pfarrhof ber Jahrhunderte einem Bauernhof
glich und der Pfarrer sich und seine Familie weitestge-
hend selbst versorgen musste. Rein ußerlich waren
                                                                   Pfarrhaus in Wieseth
Pfarrhuser bis in die Barockzeit ein Spiegelbild der jewei-
                                                                   Erbaut: 1662; grçßerer Umbau: 1787
ligen regionalen und zeittypischen Bauweise, erst dann
setzten sie sich optisch von ihrem Umfeld ab, um schließ-
lich ab den 1960er Jahren ihre exponierte Stellung wie-            benserinnerungen und noch mehr gefhrten Zeitzeu-
der zu verlieren.                                                  geninterviews zeichnet sich ein sehr ambivalentes Bild
                                                                   ab, das Pfarrhaus zwischen „Sakralhgel“, „Musenort“
Im zweiten Teil des Vortrags geht es dagegen mehr um
                                                                   und „Glashaus“.
die Bewohner des Pfarrhauses, denn ohne den Pfarrer
und seine Familie wre das Pfarrhaus nur ein gewçhnli-             Zu den „Pfarrhusern in Franken“ wird noch bis 17.12.
ches Haus. Wie lebt es sich im Pfarrhaus, das ja doch im-          2017 eine große Sonderausstellung im Frnkischen Frei-
mer nur eine Wohnung auf Zeit ist? Inwieweit ist die               landmuseum des Bezirks Mitelfranken in Bad Windsheim
Wohnung des Pfarrers privater und inwieweit çffent-                gezeigt.
licher Raum? Und wie erleben und erlebten Pfarrfrau                Der Vortrag erfolgt auf Einladung von Herrn Bezirksrat
und Pfarrerskinder den Alltag im Pfarrhaus? Nach vielen            Herbert Lindçrfer, Beauftragter fr Kultur und Heimat-
ausgewerteten Selbstzeugnissen wie Briefen oder Le-                pflege.

Schließzeit der Stadtbcherei
whrend der Sommerferien
                                                                   Bitte beachten Sie, dass die Stadtbcherei in der Woche
                                                                   vom 19. bis einschließlich 26. August 2017 geschlossen
                                                                   bleibt.

                                                                   Wir sind ab Dienstag, 29. August 2017 zu den gewohn-
                                                                   ten ffnungszeiten wieder fr Sie da.

                                                                   Auch whrend der Schließwoche kçnnen Sie
                                                                   rund um die Uhr digitale Medien ber die Onleihe
                                                                   http://e-medien-franken.de ausleihen.

                                                                   Die Buchrckgabe-Box kann auch whrend der Schließ-
                                                                   zeit genutzt werden.

                                                               6
MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

Kreativstammtisch der Kleinen Galerie
                                                                 Am Donnerstag, den 7. September um 19.30 Uhr bietet
                                                                 die Kleine Galerie fr alle Kreativen zum Austauschen
                                                                 und Mitmachen wieder einen Stammtisch an.
                                                                 Originelle Deko aus Draht und Findholz, ist diesmal
                                                                 Thema.
                                                                 Es kann auch eigenes Material mitgebracht werden.
                                                                 Anmeldung bitte bei Monika Hofecker:
                                                                 09852/9424 oder in der Galerie: 09852/904179

Seniorenfahrt der Stadt nach Schwbisch Hall
Brgermeister Patrick Ruh fhrt mit interessierten Mitbr-       Wenn Sie mitfahren mçchten, melden Sie sich bitte im
gerinnen und Mitbrgern ab 60 Jahren am Donnerstag,              Brgerbro an und entrichten dort den Fahrpreis von
31.08.2017 nach Schwbisch Hall.                                 19,00 E, darin enthalten ist die Busfahrt, Stadtfhrung
Bei einer Stadtfhrung lernen wir die moderne Stadt mit          und Eintritt ins Freilandmuseum. Bei Besitz eines Schwer-
mittelalterlichen Flair kennen. Nach dem Mittagessen in          beschdigtenausweis mit mindestens 50% ist Ermßi-
einem traditionellen Gasthof geht es weiter nach Wa-             gung um 2 E mçglich. Der Ausweis muss beim Ausflug
ckershofen ins Hohenloher Freilandmuseum. Dort kann              mitgefhrt werden.
man auf Zeitreise gehen und erfahren, wie der Alltag der         Bei Verhinderung bitten wir um eine Abmeldung, damit
Menschen in frheren Zeiten war, ohne Strom, Telefon,            andere Interessenten die Mçglichkeit einer Mitfahrt ha-
Computer, Fernsehen... Zu erkunden sind Bauernhçfe,              ben.
Handwerkerhuser, Werksttten, Scheunen, Mhlen, Ka-             Wir freuen uns ber Ihre Teilnahme und wnschen Ihnen
pelle, Schulhaus, Bahnhof, Gefngnis und vieles mehr.            schon heute einen schçnen und erlebnisreichen Tag.
Abfahrt ist um 8.45 Uhr auf der Mooswiese, Rck-
kehr gegen 18.00 Uhr in Feuchtwangen.                            gez. Patrick Ruh
Bei mehreren Teilnehmern aus einem Ortsteil holt Sie ein         1. Brgermeister
Bus ab. Die Abfahrtszeiten hierfr werden in der FLZ ver-
çffentlicht.

                                      Programm
                                      Herbst / Winter 2017/2018
                                      Kursanmeldungen: www.vhs-lkr-ansbach.de/Feuchtwangen
                                      oder ab 11. September im Kulturbro, Marktplatz 2, 91555 Feuchtwangen,
                                      Telefon: 09852/904 44

                                      Das aktuelle Programmheft liegt im Rathaus,
                                      in der Tourist Information,
                                      in der Sparkasse,
                                      in der Stadtbcherei
                                      und im Brohaus Sommer aus.

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MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

                                                                             gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll-

       Caf International                                                    stndigkeit des Whlerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht
                                                                             auf berprfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahl-
   Einander begegnen, sich austauschen, gemeinsam                            berechtigten, fr die im Melderegister ein Sperrvermerk gemß
                                                                             § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wh-
   ein Stck Kuchen und eine gute Tasse Kaffee oder Tee
                                                                             lerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren gefhrt; die
   genießen – das Caf International ist der ideale Ort,                     Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgert mçglich.
   um miteinander ins Gesprch zu kommen und sich                            Whlen kann nur, wer in das Whlerverzeichnis eingetragen ist
   kennen zu lernen. Wir hoffen, dass alteingesessene                        oder einen Wahlschein hat.
   Feuchtwanger und neu zugezogene Brger der Einla-                      2. Wer das Whlerverzeichnis fr unrichtig oder unvollstndig hlt,
   dung folgen. Gerade vor dem Hintergrund von hohen                         kann am Montag, den 04. bis sptestens Freitag, den 8. Sep-
                                                                             tember 2017 bis 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung, BrgerAmt,
   Zuzugszahlen liegt uns der Austausch an Kulturen
                                                                             Zi.Nr. 22, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen Einspruch einlegen.
   sehr am Herzen.
                                                                             Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklrung zur Nieder-
   „Caf International“ Freitag ab 16 Uhr                                    schrift eingelegt werden.
   am 15.9.2017 in den Rumen von FEU-Mitte                               3. Wahlberechtigte, die in das Whlerverzeichnis eingetragen sind,
                                                                             erhalten sptestens am 3. September 2017 eine Wahlbenach-
   Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein!                                     richtigung samt Vordruck fr einen Antrag auf Erteilung eines
   Weiteres Treffen am 6.10.2017 zur Interkulturel-                          Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,
                                                                             aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das
   len Woche
                                                                             Whlerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,
   Orga-Team FEU-Mitte und AK Flchtlingshilfe                               dass er sein Wahlrecht nicht ausben kann. Wahlberechtigte, die
                                                                             nur auf Antrag in das Whlerverzeichnis eingetragen werden
                                                                             und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean-
                                                                             tragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
                                                                          4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 241
             „FRISCH AUF“                                                    Ansbach (Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach und Landkreis Wei-
                                                                             ßenburg-Gunzenhausen) durch Stimmabgabe in einem beliebi-
  Offene Wanderungen mit dem Referenten fr Familie
                                                                             gen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch
  und Senioren, Helmut Huber
                                                                             Briefwahl teilnehmen.
  Dienstag, 22. August 2017 nach Birkach                                  5. Einen Wahlschein erhlt auf Antrag
  Treffpunkt: 13.00 Uhr – Mooswiese                                          5.1 eine in das Whlerverzeichnis eingetragene wahlberechtig-
  Einkehr:      Landgasthof „DEBOY“                                               te Person.
  Strecke:      Fahrt mit PKW nach Steinbach – „Beginn                            Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 22. September
                Wanderung“: Charhof – Charmhle – Birkach                         2017, 18 Uhr in der Stadtverwaltung, BrgerAmt, Zi.Nr. 22,
                                                                                  Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen schriftlich, elektronisch
  Dienstag, 29. August 2017 nach Vorderbreitenthann
                                                                                  oder mndlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
  Treffpunkt: 13.00 Uhr – Mooswiese
                                                                                  Wer bei nachgewiesener plçtzlicher Erkrankung den
  Einkehr:      Gasthof „BIRNER“
                                                                                  Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkei-
  Strecke:      nçrdl. Sulzachpark – Krebshof – Leiperzell –
                                                                                  ten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum
                Oberdallersbach – Vorderbreitenthann
                                                                                  Wahltag, 15 Uhr beantragen.
  Weitere Informationen: Tourist Information Feuchtwangen,                   5.2 eine nicht in das Whlerverzeichnis eingetragene wahlbe-
  Marktplatz 1, Tel. 09852/904-177                                                rechtigte Person, wenn
                                                                                 a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-
  nderungen werden kurzfristig in der Tagespresse bekannt                          frist auf Aufnahme in das Whlerverzeichnis nach § 18
  gegeben.                                                                          Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September
                                                                                    2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Whlerverzeich-
                                                                                    nis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8.
 Amtliche Bekanntmachungen                                                          September 2017) versumt hat,
                                                                                 b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf des unter Buchst.
                                                                                     a) genannten Fristen entstanden ist,
   Bekanntmachung ber das Recht auf Einsicht                                    c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festegestellt worden
   in das Whlerverzeichnis und die Erteilung                                       ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Ab-
   von Wahlscheinen fr die Bundestagswahl                                          schluss des Whlerverzeichnisses erfahren hat.
   am 24. September 2017                                                         Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeich-
                                                                                 neten Stelle noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, schriftlich,
1. Das Whlerverzeichnis zur Bundestagswahl fr die Wahlbezirke                  elektronisch oder mndlich (nicht aber telefonisch) bean-
   Feuchtwangen wird in der Zeit von Montag, 4. September bis                    tragt werden.
   Freitag, 8. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) wh-         6. Wer den Antrag fr eine andere Person stellt, muss durch
   rend der allgemeinen ffnungszeiten in der Stadtverwaltung,               Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
   BrgerAmt, Zi.Nr. 22, Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen (barrie-           dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte kçnnen sich bei
   refrei) fr Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehal-               der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   ten. Wahlberechtigte kçnnen die Richtigkeit oder Vollstndigkeit       7. Mit dem Wahlschein erhlt die wahlberechtigte Person zugleich
   der zu ihrer Person im Whlerverzeichnis eingetragenen Daten              Q einen amtlichen Stimmzettel,
   berprfen. Die Richtigkeit oder Vollstndigkeit der Daten von            Q einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
   anderen im Whlerverzeichnis eingetragenen Personen kçnnen                Q einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift,
   Wahlberechtigte nur berprfen, wenn Tatsachen glaubhaft                     an die der Wahlbrief zu bersenden ist und

                                                                      8
MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

   Q ein Merkblatt fr die Briefwahl                                      § 2 Unterschriftenlisten
   Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden bersandt oder               (1) Das Brgerbegehren wird auf Unterschriftenlisten verbindlich
   amtlich berbracht. Sie kçnnen auch durch die Wahlberechtig-           festgelegt. § 4 Abs. 3 bleibt unberhrt.
   ten persçnlich abgeholt werden. An andere Personen kçnnen              (2) Die Listen mssen inhaltlich bestimmt eine mit Ja oder Nein zu
   diese Unterlagen nur ausgehndigt werden, wenn die Berechti-           entscheidende Fragestellung und eine Begrndung enthalten sowie
   gung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen                bis zu drei geschftsfhige, aber nicht notwendigerweise in der
   Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird                Stadt wahlberechtigte Personen mit Namen und Anschrift benen-
   und die bevollmchtigte Person nicht mehr als vier Wahlbe-             nen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. An-
   rechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfang-             trag, Fragestellung, Begrndung und Vertreterbenennung mssen
   nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.                        Gegenstand der Unterzeichnung sein.
   Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine            (3) Unterschriftenlisten kçnnen doppelseitig gestaltet sein, wenn
   wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahl-        die Rckseite als Fortsetzung des Textes der Vorderseite klar er-
   schein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl         kennbar ist. Es kçnnen auch Einlagebltter verwendet oder lose
   (Samstag, 23. September 2017), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein            Unterschriftenlisten zusammengeheftet werden, sofern dort eben-
   erteilt werden.                                                        falls der Antrag, die Fragestellung, die Begrndung und die vertre-
8. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und           tungsberechtigten Personen aufgefhrt sind.
   dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abge-
                                                                          (4) Auf den Listen soll eine Spalte fr amtliche Prfvermerke freige-
   sendet werden, dass der Wahlbrief dort sptestens am Wahl-
                                                                          halten werden.
   tag bis 18 Uhr eingeht.
   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland            § 3 Eintragungen
   ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der                  (1) Personen, die ein Brgerbegehren untersttzen, tragen sich in
   Deutschen Post AG unentgeltlich befçrdert. Er kann auch bei            die Listen mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und ge-
   der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.             nauer Anschrift ein. Die Eintragungen sind eigenhndig zu unter-
Feuchtwangen, den 31.07.2017                                              schreiben und innerhalb eines Bogens oder Heftes fortlaufend zu
                                                                          nummerieren.
gez. Georg Sperling                                                       (2) Eintragungen sind ungltig, wenn
2. Brgermeister
                                                                          1. die eingetragenen Personen nicht antragsberechtigt sind
                                                                          2. die eigenhndige Unterschrift fehlt oder
   Satzung zu Brgerbegehren und                                          3. die eingetragenen Personen nicht deutlich erkennbar sind.
   Brgerentscheid in Feuchtwangen (BBS)                                  Eine Person darf sich fr jedes Brgerbegehren nur einmal eintra-
                                                                          gen. Doppel- oder Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintra-
Die Stadt Feuchtwangen erlsst aufgrund des Art. 23 Satz 1 und
                                                                          gung. Zulssig ist eine gleichzeitige Eintragung in mehreren Brger-
Art. 18a Abs. 17 Satz 1 der Gemeindeordnung fr den Freistaat
                                                                          begehren. Dies gilt auch dann, wenn die jeweils unterbreiteten Fra-
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August
                                                                          gestellungen miteinander nicht vereinbar sind.
1998 (GVBI S. 796), zuletzt gendert durch Art. 17a Abs. 2 des Ge-
                                                                          (3) Eintragungen kçnnen bis zum Tag vor der Zulssigkeitsentschei-
setzes vom 13. Dezember 2016 (GVBI S. 335) folgende Satzung:
                                                                          dung des Stadtrates durch schriftliche Erklrung zurckgenommen
                                                                          werden. Fr einen rechtzeitigen Widerruf kommt es auf den Ein-
ERSTER TEIL Brgerbegehren
                                                                          gang bei der Stadtverwaltung an.
§ 1 Antragsrecht
                                                                          § 4 Einreichung, nderung, Rcknahme
(1) Die Brger der Stadt Feuchtwangen kçnnen ber Angelegenhei-
                                                                          (1) Das Brgerbegehren wird schriftlich bei der Stadt Feuchtwan-
ten des eigenen Wirkungskreises der Stadt die Durchfhrung eines
                                                                          gen eingereicht. Dabei sind die Unterschriftenlisten im Original zu
Brgerentscheides beantragen (Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 der
                                                                          bergeben. Die Listen werden auch nach Abschluss des Verfahrens
Bayer. Verfassung, Art. 18a Abs. 1 GO).
                                                                          nicht zurckgegeben. Der Eingang der Listen wird mit Datum und
(2) Antragsberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Einrei-
                                                                          Uhrzeit vermerkt. Die vertretungsberechtigten Personen des Br-
chung des Brgerbegehrens (Art. 18a Abs. 5 Satz 1 GO)
                                                                          gerbegehrens erhalten einen Empfangsnachweis.
1. Unionsbrger sind,
                                                                          (2) Bis zur Zulssigkeitsentscheidung des Stadtrates kçnnen fehlen-
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
                                                                          de Unterschriften nachgereicht werden. Die Mçglichkeit des Nach-
3. sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt mit dem Schwer-
                                                                          reichens ist nicht nur darauf beschrnkt, ungltige Eintragungen
   punkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
                                                                          durch gltige Unterschriften zu ersetzen. Fr die Antragsberechti-
4. nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung vom Wahl-
                                                                          gung (§ 1) kommt es auch hier auf den Tag der Einreichung des
   recht ausgeschlossen sind.
                                                                          Brgerbegehrens (§ 4 Abs. 1) an.
Art. 2 GLKrWG sowie § 1 GLKrWO gelten entsprechend.                       (3) Die mit dem Brgerbegehren unterbreitete Fragestellung darf
(3) Unionsbrger sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1         mit Ausnahme redaktioneller Korrekturen weder von den vertre-
des Grundgesetzes sowie die Staatsangehçrigen der brigen Mit-            tungsberechtigten Personen des Brgerbegehrens noch durch ent-
gliedstaaten der Europischen Union, die nach dem Recht dieser            sprechenden Stadtratsbeschluss nachtrglich gendert werden.
Staaten als Unionsbrger anzusehen sind.                                  Dies gilt nicht, wenn die Unterzeichner des Brgerbegehrens be-
(4) Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen              reits auf den Unterschriftenlisten eine solche Mçglichkeit ausdrck-
wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in        lich zugelassen haben und die vertretungsberechtigten Personen ei-
mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort ver-             ne nderung beantragen oder mit einer von der Stadt vorgeschla-
mutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berech-          genen nderung einverstanden sind.
nung der Frist nach Absatz 2 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnah-       (4) Das Brgerbegehren kann bis zum Beginn der Versendung der
me in die Frist einbezogen.                                               Abstimmungsbenachrichtigungen zurckgenommen werden, so-
(5) Wer das Antragsrecht infolge Wegzugs verloren hat, jedoch in-         fern die vertretungsberechtigten Personen des Brgerbegehrens
nerhalb eines Jahres in die Stadt zurckkehrt, ist mit der Rckkehr       einzeln oder gemeinschaftlich in den Unterschriftenlisten hierzu be-
wieder antragsberechtigt.                                                 vollmchtigt worden sind.

                                                                      9
MITTEILUNGSBLATT Amtliches Stadt Feuchtwangen
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

§ 5 Prfung                                                                   zeitig zur Abstimmung unterbreiteten Fragestellungen in einer mit-
(1) Nach Eingang des Brgerbegehrens hat die Stadt unverzglich               einander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden (=
zu prfen, ob die Eintragungen in den Unterschriftenlisten gltig             Stichentscheid).
sind und ob die gemß Art. 18a Abs.6 GO notwendige Unterschrif-
                                                                              § 9 Beanstandung
tenzahl erreicht worden ist.
                                                                              Hlt der Brgermeister eine Entscheidung des Stadtrates ber die
(2) Die Stadt legt zu diesem Zweck ein auf den Tag des Antragsein-
                                                                              Zulssigkeit eines Brgerbegehrens (§ 7) oder ber die Durchfh-
gangs bezogenes Verzeichnis aller in der Stadt antragsberechtigten
                                                                              rung eines Brgerentscheides (§ 8) fr rechtswidrig, hat er dieses
Brgerinnen und Brger an. Fr die Anlegung dieses Verzeichnisses
                                                                              unverzglich zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, so-
gilt § 14 Abs. 3 Stze 1 bis 4 GLKrWO entsprechend. Dieses Ver-
                                                                              weit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehçrde her-
zeichnis wird nicht çffentlich ausgelegt.
                                                                              beizufhren.
(3) Das Ergebnis der Prfung teilt die Stadt unverzglich den vertre-
tungsberechtigten Personen des Brgerbegehrens mit. Auf Verlan-
                                                                              ZWEITER TEIL Brgerentscheid
gen der vertretungsberechtigten Personen hat die Stadt Auskunft
                                                                              Abschnitt 1
ber den Stand der Prfung und ber die Zahl der gltigen und un-
                                                                              Abstimmungsorgane
gltigen Eintragungen zu geben.
                                                                              § 10 Abstimmungsleiter
§ 6 Datenschutz
                                                                              (1) Der 1. Brgermeister leitet als Abstimmungsleiter die Vorberei-
(1) Die Stadtverwaltung wertet die Unterschriftenlisten nur insoweit
                                                                              tung und Durchfhrung des Brgerentscheids.
aus, als dies zur Feststellung der erforderlichen Unterschriftenzahl
nach Art. 18a Abs. 6 GO notwendig ist.                                        (2) Ist der 1. Brgermeister verhindert, wird er von seinem Stellver-
                                                                              treter gem. Art. 39 Abs. 1 GO als stellvertretender Abstimmungslei-
(2) Eine darber hinausgehende Datennutzung ist unzulssig. Die
                                                                              ter vertreten.
persçnlichen Angaben drfen insbesondere nicht an unberechtigte
Dritte weitergegeben werden. Sie sind vor Einsichtnahme unbefug-              § 11 Abstimmungsausschuss
ter Dritter zu schtzen.                                                      (1) Der Abstimmungsausschuss stellt fr die Stadt verbindlich das
§ 7 Entscheidung ber die Zulssigkeit                                        endgltige Abstimmungsergebnis fest. Er ist unabhngig und an
                                                                              Weisungen nicht gebunden.
(1) Der Stadtrat entscheidet unverzglich, sptestens innerhalb ei-
nes Monats nach Einreichung des Brgerbegehrens (§ 4 Abs. 1), ob              (2) Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind der Abstim-
die Zulssigkeitsvoraussetzungen gegeben sind. Dabei stellt er auch           mungsleiter (§ 10) als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm beru-
die Zahl der gltigen und ungltigen Eintragungen fest. Die Ent-              fene Beisitzer. Bei der Berufung der Beisitzer sind die vertretungsbe-
scheidung ergeht kostenfrei.                                                  rechtigten Personen eines Brgerbegehrens sowie die im Stadtrat
(2) Enthlt das Brgerbegehren zulssige und unzulssige Bestand-             vertretenen Parteien und Whlergruppen entsprechend ihrer Be-
                                                                              deutung in der Stadt, gemessen an den bei der letzten Stadtrats-
teile, kann der rechtlich unbedenkliche Teil zum Brgerentscheid
                                                                              wahl erhaltenen Stimmen, zu bercksichtigen. Keine Gruppierung
zugelassen werden, wenn der unzulssige Teil nur unwesentlich
                                                                              darf durch mehrere Beisitzer vertreten sein.
oder von untergeordneter Bedeutung ist und sachlich so abge-
trennt werden kann, dass die Durchfhrung eines auf den zulssi-              (3) Der Abstimmungsleiter beruft fr jeden Beisitzer eine stellvertre-
gen Teil beschrnkten Brgerentscheids sinnvoll bleibt.                       tende Person. Absatz 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
(3) Unzulssig ist ein Brgerbegehren ber Angelegenheiten, die               (4) Der Abstimmungsausschuss ist ohne Rcksicht auf die Zahl der
kraft Gesetz dem Brgermeister obliegen, ber Fragen der inneren              erschienenen Beisitzer beschlussfhig. Er verhandelt, bert und ent-
Organisation der Stadtverwaltung, ber die Rechtsverhltnisse der             scheidet in çffentlicher Sitzung, soweit nicht Rcksichten auf das
Stadtratsmitglieder, der Brgermeister und der Stadtbediensteten              Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprche Einzelner
und ber die Haushaltssatzung (Art. 18a Abs. 3 GO).                           entgegenstehen. Ort, Tag und Zeit sind vorher bekanntzumachen.
(4) Ein Brgerbegehren ist außerdem unzulssig, wenn                          Beschlsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmen-
                                                                              gleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Mitglieds.
1. die Angelegenheit nicht dem eigenen Wirkungskreis der Stadt
   zuzurechnen ist,                                                           § 12 Abstimmungsvorstnde
2. die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 und 3 nicht gegeben sind,               (1) Die Stadt bildet fr jeden Urnen- und Briefstimmbezirk einen
3. die erforderliche Unterschriftenzahl nach Art. 18a Abs. 6 GO               Abstimmungsvorstand.
   nicht erreicht worden ist,                                                 (2) Die Vorstnde bestehen aus einem Vorsteher, einer mit seiner
4. das verfolgte Ziel angesichts bestehender Rechtsvorschriften               Stellvertretung betrauten Person sowie mindestens zwei Beisitzern
   oder vertraglicher Bindung rechtswidrig ist.                               und einem Schriftfhrer. Sie sollen von der Stadt mçglichst aus
(5) Weist der Stadtrat das Brgerbegehren als unzulssig zurck, er-          dem Kreis der abstimmungsberechtigten Brger oder aus dem Kreis
lsst die Stadt einen fçrmlichen Bescheid, der mit entsprechender             der Stadtbediensteten berufen werden.
Begrndung und Rechtsbehelfsbelehrung den vertretungsberech-                  (3) Die Abstimmungsvorstnde sind fr den ordnungsgemßen Ab-
tigten Personen des Brgerbegehrens unverzglich zuzustellen ist.             lauf der Abstimmung verantwortlich, entscheiden ber die Gltig-
(6) Erklrt der Stadtrat das Brgerbegehren fr zulssig, trgt er            keit der abgegebenen Stimmen und stellen vorbehaltlich einer Be-
aber der verlangten Maßnahme nicht Rechnung, wird entspre-                    richtigung durch den Abstimmungsausschuss das Abstimmungser-
chend dem Zweiten Teil der Satzung ein Brgerentscheid vorberei-              gebnis fr den Stimmbezirk fest. Der Briefabstimmungsvorstand
tet und durchgefhrt. Die Entscheidung des Stadtrats wird den ver-            entscheidet zustzlich ber die Zulassung oder die Zurckweisung
tretungsberechtigten Personen des Brgerbegehrens bekannt ge-                 der Abstimmungsbriefe und ermittelt das Ergebnis der Briefabstim-
geben.                                                                        mung.
                                                                              (4) Fr die Zusammensetzung, rechtzeitige Unterrichtung und T-
§ 8 Ratsbegehren, Stichfrage
                                                                              tigkeit der Vorstnde gelten die Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 sowie Art.
(1) Der Stadtrat kann ber eine Angelegenheit des eigenen Wir-
                                                                              17 GLKrWG und § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 2, §§ 6 bis 8, § 9 Abs. 2, § 10
kungskreises der Stadt unabhngig von einem Brgerbegehren die
                                                                              GLKrWO entsprechend.
Durchfhrung eines Brgerentscheids beschließen (= Ratsbegeh-
ren).                                                                         § 13 Ehrenamt
(2) Sollen an einem Tag mehrere Brgerentscheide stattfinden, hat             (1) Die Mitglieder der Abstimmungsorgane ben ihre Ttigkeit, so-
der Stadtrat eine Stichfrage fr den Fall vorzusehen, dass die gleich-        weit sie nicht fr Stadtbedienstete dienstlich angeordnet wird, eh-

                                                                         10
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

renamtlich aus. Jeder Brger ist zur bernahme eines solchen Eh-           3. was bei einer Briefabstimmung zu beachten ist,
renamtes gemß Art. 19 Abs. 1 GO verpflichtet. Die Mitglieder ha-          4. dass das Stimmrecht nur einmal und nur persçnlich ausgebt
ben ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen und ber die ihnen                werden kann,
bei ihrer Ttigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Ver-                5. dass sich nach § 108d Satz 1, § 107a Abs. 1 und Abs. 3 des
schwiegenheit zu bewahren.                                                    Strafgesetzbuches strafbar macht, wer unbefugt abstimmt oder
(2) Das Ehrenamt kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt oder                  sonst ein unrichtiges Ergebnis eines Brgerentscheides herbei-
niedergelegt werden.                                                          fhrt oder das Ergebnis verflscht oder eine solche Tat versucht.
(3) Die Stadt gewhrt den Mitgliedern der Abstimmungsorgane ei-            (4) Bekanntmachung und Stimmzettelmuster sind am Tag der Ab-
ne Entschdigung. Die Hçhe der Entschdigung bemisst sich ent-             stimmung am oder im Eingang des Gebudes, in dem sich der Ab-
sprechend den jeweiligen aktuellen Regelungen der Stadt fr staatl.        stimmungsraum befindet, anzubringen.
Wahlen.
                                                                           Abschnitt 3
Abschnitt 2                                                                Stimmrecht
Abstimmungsort und Abstimmungszeit                                         § 17 Stimmberechtigung
§ 14 Einteilung der Stimmbezirke                                           Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag der Abstimmung
(1) Die Stadt teilt ihr Gebiet in Stimmbezirke ein und bestimmt fr        die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen er-
jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsraum.                                   fllen.
(2) Fr die Bildung der Stimmbezirke und fr die Einrichtung der           § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 bis 5 gelten entsprechend.
Abstimmungsrume gelten Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2                   § 18 Ausbung des Stimmrechts
GLKrWG, § 13 Abs. 1 sowie §§ 54 bis 57 GLKrWO entsprechend.                (1) Jede stimmberechtigte Person erhlt einen Abstimmungsschein
Die Barrierefreiheit der Abstimmungsrume wird entsprechend der            mit Abstimmungsbenachrichtigung und die Unterlagen fr die
çrtlichen Gegebenheiten angestrebt.                                        Briefabstimmung. Das Stimmrecht kann nur ausben, wer einen
§ 15 Abstimmungstag                                                        Abstimmungsschein besitzt.
(1) Der Stadtrat legt den Tag der Abstimmung fest. Ist ein Brger-         (2) Wer einen Abstimmungsschein besitzt, kann das Stimmrecht
entscheid auf Grund eines Brgerbegehrens durchzufhren, ist der           ausben
Abstimmungstag innerhalb von drei Monaten nach der Zulssig-               1. durch Briefabstimmung oder
keitsentscheidung des Stadtrates (§ 7 Abs. 1) festzusetzen. Im Ein-        2. in dem zugeordneten Stimmbezirk oder in jedem Stimmbezirk
vernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Brger-                der Stadt, wobei der Abstimmungsschein und ein Ausweispapier
begehrens kann diese Frist um hçchstens drei Monate verlngert                mitzubringen sind.
werden. Die Frist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des letz-          (3) Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht nur einmal
ten Monats, welcher dem Tag der Zulssigkeitsentscheidung ent-             und nur persçnlich ausben. Ist sie des Lesens unkundig oder we-
spricht. Fllt das Fristende auf einen Samstag, muss der Brgerent-        gen einer kçrperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimm-
scheid sptestens am darauffolgenden Sonntag durchgefhrt wer-             recht auszuben, kann sie sich der Hilfe einer Person ihres Ver-
den.                                                                       trauens bedienen.
(2) Brgerentscheide finden an einem Sonntag statt. Die Abstim-            § 19 Brgerverzeichnis; Beschwerde
mung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wird der Brgerentscheid           (1) Die Stadt fhrt fr jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der gemß
zusammen mit einer Wahl durchgefhrt, deren Abstimmung ber                § 17 Stimmberechtigten (= Brgerverzeichnis in diesem Stimmbe-
18:00 Uhr hinaus dauert, endet die Abstimmung mit der fr die              zirk). Fr die Anlegung gilt § 14 Abs. 3 Stze 1 bis 4 GLKrWO ent-
Wahl bestimmten Uhrzeit.                                                   sprechend. Das Brgerverzeichnis wird vom zwanzigsten bis zum
(3) Der Stadtrat kann am selben Tag auch mehrere Brgerentschei-           sechzehnten Tag vor der Abstimmung çffentlich ausgelegt.
de zulassen. Betreffen mehrere Brgerentscheide den gleichen Ge-           (2) Wer in der Stadt nicht gemeldet ist, wird nur auf Antrag oder
genstand, sollen sie nach Mçglichkeit am gleichen Tag stattfinden.         auf fristgerecht erhobene Beschwerde in das Brgerverzeichnis ein-
(4) Bei der Festsetzung des Abstimmungstages ist Art. 10 GLKrWG            getragen. Er muss nachweisen, dass er am Tag der Abstimmung
zu beachten.                                                               stimmberechtigt ist. Fr die Antragstellung gilt § 15 Abs. 4 bis Abs.
§ 16 Abstimmungsbekanntmachung                                             8 GLKrWO entsprechend.
(1) Der Abstimmungsleiter macht die Durchfhrung eines Brger-             (3) Wer sich fr stimmberechtigt hlt, aber glaubt, nicht oder nicht
entscheides sptestens am einundzwanzigsten Tag vor der Abstim-            richtig im Brgerverzeichnis eingetragen zu sein, kann bis zum
mung çffentlich bekannt.                                                   sechzehnten Tag vor der Abstimmung schriftlich oder zur Nieder-
(2) Die Bekanntmachung enthlt                                             schrift bei der Stadt Beschwerde erheben.
1. die zu entscheidende(n) Fragestellung(en) einschließlich einer          4) Gibt die Stadt der Beschwerde statt, werden der stimmberech-
   etwaigen Stichfrage                                                     tigten Person nach Berichtigung des Brgerverzeichnisses die Ab-
2. Beginn und Ende der Abstimmungszeit                                     stimmungsbenachrichtigung (§ 21 Abs.1) und die Unterlagen fr
3. einen Hinweis, dass alle Stimmberechtigten sptestens am vier-          die Briefabstimmung bergeben bzw. bersandt.
   zehnten Tag vor dem Brgerentscheid eine Benachrichtigung               (5) Weist die Stadt den Antrag oder die Beschwerde zurck, erlsst
   erhalten, aus der jeweils der Stimmbezirk und der Abstimmungs-          sie einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid, der
   raum sowie die Mçglichkeit ersichtlich sind, mit dem beigefg-          den Betroffenen sptestens am zehnten Tag vor dem Brgerent-
   ten Abstimmungsschein und den weiteren Abstimmungsunterla-              scheid zuzustellen ist.
   gen mittels Briefabstimmung am Brgerentscheid teilzunehmen.            (6) Fr die Berichtigung und den Abschluss der Brgerverzeichnisse
                                                                           gelten §§ 20 und 21 Abs. 1 GLKrWO entsprechend.
(3) Außerdem wird in der Bekanntmachung darauf hingewiesen,
1. dass bei der Stadt bis zum neunten Tag vor der Abstimmung               § 20 Erteilung von Abstimmungsscheinen; Beschwerde
   Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung             (1) Jede stimmberechtigte Person erhlt ohne Antrag einen Abstim-
   in das Brgerverzeichnis erhoben werden kann,                           mungsschein mit Abstimmungsbenachrichtigung und die Unterla-
2. dass die Abstimmungsscheine zusammen mit der Benachrichti-              gen fr die Briefabstimmung.
   gung versendet werden und in welcher Zeit und unter welchen             (2) Fr die Erteilung der Abstimmungsscheine gelten die §§ 22, 23
   Voraussetzungen Abstimmungsscheine beantragt werden kçnnen,             Abs. 3 Satz 2, 24 bis 28 GLKrWO entsprechend, mit der Maßgabe,

                                                                      11
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

dass allen Stimmberechtigten auch ohne Antrag ein Abstimmungs-                (2) Der Stimmzettel ist so anzukreuzen, dass deutlich wird, wie sich
schein mit den Unterlagen fr die Briefabstimmung zugesendet                  die abstimmende Person entschieden hat.
wird.                                                                         (3) Ist eine Stichfrage vorgesehen (§ 8 Abs. 2), kann sich die abstim-
(3) In den Fllen, die nicht von § 20 Abs. 2 umfasst sind, kann ge-           mende Person darber erklren, welcher Brgerentscheid gelten
gen die Versagung des Abstimmungsscheins bei der Stadt bis sp-               soll, wenn die gleichzeitig zur Abstimmung unterbreiteten Frage-
testens am sechsten Tag vor dem Abstimmungstag schriftlich oder               stellungen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise be-
zur Niederschrift Beschwerde erhoben werden. Weist die Stadt die              antwortet werden.
Beschwerde zurck, erlsst sie einen mit Begrndung und Rechts-               (4) Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Vorschriften der Art. 17,
behelfsbelehrung versehenen Bescheid, der dem Beschwerdefhrer                18 und 20 GLKrWG und der §§ 55 bis 57 GLKrWO gelten entspre-
sptestens am dritten Tag vor dem Brgerentscheid zuzustellen ist.            chend.
§ 21 Benachrichtigung und Unterrichtung der                                   (5) Fr die Erçffnung, den Verlauf und den Schluss der Abstimmung
Stimmberechtigten                                                             sind die Bestimmungen der § 59 bis § 67 GLKrWO entsprechend
(1) Sptestens am vierzehnten Tag vor der Abstimmung benach-                  anzuwenden, mit der Maßgabe, dass allen Stimmberechtigten
richtigt die Stadt jede im Brgerverzeichnis eingetragene Person.             auch ohne Antrag ein Abstimmungsschein mit den Unterlagen fr
Zusammen mit der Benachrichtigung ber die Durchfhrung eines                 die Briefabstimmung zugesandt wurden.
Brgerentscheides erhalten die eingetragenen Personen:                        § 24 Briefabstimmung
1. den Abstimmungsschein und die Unterlagen fr die Briefabstim-
                                                                              (1) Bei der Abstimmung außerhalb eines Urnenabstimmungslokals
   mung und
                                                                              mittels Briefabstimmung hat die stimmberechtigte Person der Stadt
2. eine Erklrung, welche Mçglichkeiten zur Urnenabstimmung                   im verschlossenen Abstimmungsbrief
   bestehen.
                                                                              1. den Abstimmungsschein und
(2) Geht der Brgerentscheid auf einen vom Stadtrat gemß § 8
                                                                              2. den Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag zu
Abs. 1 gefassten Beschluss zurck, enthlt die Abstimmungsbe-
                                                                                 bergeben oder zu bersenden.
kanntmachung eine Erluterung des Abstimmungsleiters, die die
Begrndung des Stadtrates zum Gegenstand des Brgerentscheids                 Der Abstimmungsbrief muss bei der Stadt sptestens am Tag der
in bndiger und sachlicher Form beinhaltet. Dies gilt auch, wenn es           Abstimmung bis zum Ende der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr
sich um eine Konkurrenzvorlage zu einem zugelassenen Brgerbe-                eingehen.
gehren handelt.                                                               (2) Auf dem Abstimmungsschein hat die stimmberechtigte Person
(3) Wird ein Brgerentscheid aufgrund eines zugelassenen Brger-              oder die Hilfsperson zu versichern, dass der Stimmzettel persçnlich
begehrens durchgefhrt, enthlt die Abstimmungsbekanntma-                     oder gemß dem erklrten Willen der stimmberechtigten Person
chung eine Erluterung des Abstimmungsleiters, die bndig und                 gekennzeichnet worden ist.
sachlich sowohl die Begrndung der vertretungsberechtigten Per-               (3) Im brigen sind die Vorschriften der §§ 69 bis 73 GLKrWO ent-
sonen (§ 2 Abs. 2) als auch die Auffassung des Stadtrates zum Ge-             sprechend anzuwenden.
genstand des Brgerbegehrens unter Beachtung des Art. 18 a Abs.
15 GO beinhaltet. Den vertretungsberechtigten Personen eines Br-             Abschnitt 5
gerbegehrens soll zuvor Gelegenheit gegeben werden, ihren Stand-              Ermittlung, Feststellung und Verkndung des Abstimmungs-
punkt darzulegen und zu formulieren.                                          ergebnisses
(4) In Verçffentlichungen und Veranstaltungen der Stadt zu einem
Brgerbegehren drfen die im Stadtrat mit Beschluss festgelegten              § 25 Abstimmungsbeteiligung und Ordnen der Stimmzettel
und die von den vertretungsberechtigten Personen eines Brgerbe-              (1) Nach Schluss der Abstimmung ermitteln die Abstimmungs- und
gehrens vertretenen Auffassungen nur in gleichem Umfang unter                 Briefabstimmungsvorstnde das Abstimmungsergebnis.
Beachtung des Sachlichkeitsgebots dargestellt werden.                         (2) Vor dem ffnen der Urnen sind alle nicht benutzten Stimmzettel
                                                                              zu entfernen und zu verpacken.
Abschnitt 4                                                                   (3) Die Schriftfhrer der Abstimmungsvorstnde ermitteln anhand
Stimmabgabe                                                                   der einbehaltenen Abstimmungsscheine die Zahl der Abstimmen-
                                                                              den. § 80 Abs. 3 GLKrWO gilt entsprechend. Die brigen Mitglie-
§ 22 Stimmzettel
                                                                              der der Abstimmungsvorstnde zhlen die aus den Urnen entnom-
(1) Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. ber Gestaltung               menen Stimmzettel und stellen fest, ob die ermittelte Zahl der Zahl
und Inhalt des Stimmzettels entscheidet der Stadtrat.                         der Abstimmenden entspricht.
(2) Auf dem Stimmzettel wird nur die mit dem Brgerbegehren un-
                                                                              (4) Fr die Mitglieder der Briefabstimmungsvorstnde gilt § 74 Abs.
terbreitete oder vom Stadtrat beschlossene Fragestellung abge-
                                                                              1 Satz 1 bis 6, Abs. 2 GLKrWO entsprechend. § 26 Abs. 3 ist zu be-
druckt. Darber hinausgehende Angaben sind unzulssig.
                                                                              achten.
(3) Finden mehrere Brgerentscheide an einem Abstimmungstag
                                                                              (5) Sodann werden die Stimmzettel entfaltet, auf ihre Gltigkeit ge-
statt, sind die verschiedenen Fragestellungen auf einem Stimmzet-
                                                                              prft und in folgende Stapel gelegt:
tel aufzufhren. Die Reihenfolge richtet sich nach der vom Stadtrat
im Rahmen der Zulssigkeitsentscheidung (§ 7 Abs. 1) festgestell-             1. Eindeutig gltige Stimmzettel (nach Ja- und Nein-Stimmen
ten Zahl der gltigen Eintragungen. Hat der Stadtrat gemß Art.                  getrennt)
18a Abs. 2 GO selbst die Durchfhrung eines Brgerentscheides                 2. Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind
beschlossen (§ 8 Abs. 1) wird dessen Fragestellung vor den mit Br-           3. Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben.
gerbegehren gestellten Fragen aufgefhrt.
                                                                              § 25 a Behandlung der Stimmzettel bei weniger als
(4) Beschließt der Stadtrat eine Stichfrage (§ 8 Abs.2), so wird diese
                                                                              50 Abstimmenden
erst im Anschluss an die zunchst zu entscheidenden Fragestellun-
                                                                              Wurden in einem Stimmbezirk weniger als 50 Abstimmende zur Ur-
gen abgedruckt.
                                                                              nenabstimmung zugelassen, entscheidet ein von der Stadt be-
§ 23 Stimmvergabe, Urnenabstimmung                                            stimmter Abstimmungsvorstand ber die Gltigkeit der dort abge-
(1) Jede stimmberechtigte Person hat – bei mehreren Brgerent-                gebenen Stimmen und der in einem von der Stadt bestimmten an-
scheiden fr jeden Brgerentscheid sowie fr eine etwaige Stichfra-           deren Stimmbezirk abgegebenen Stimmen zusammen und stellt
ge – jeweils eine Stimme.                                                     ein gemeinsames Ergebnis fest.

                                                                         12
Amtliches MITTEILUNGSBLATT   Stadt Feuchtwangen   NR 17

§ 26 Behandlung der Stimmzettel                                              (5) Der Abstimmungsausschuss stellt in einer vom Abstimmungslei-
(1) Die eindeutig gltigen Ja- oder Nein- Stimmen werden jeweils             ter unverzglich einzuberufenden Sitzung das endgltige Abstim-
von zwei Mitgliedern des Abstimmungsvorstandes unabhngig                    mungsergebnis fest. Er kann rechnerische Feststellungen, fehler-
voneinander gezhlt.                                                         hafte Zuordnungen oder unzutreffende Beschlsse ber die Gltig-
(2) Der Vorsteher prft die nicht gekennzeichneten Stimmzettel               keit oder Ungltigkeit von Stimmvergaben berichtigen.
und stellt fest, dass diese mangels Stimmvergabe ungltig sind.              (6) Das endgltige Abstimmungsergebnis macht der Abstimmungs-
(3) ber Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, beschließt               leiter mit allen Feststellungen in ortsblicher Weise bekannt.
der Abstimmungsvorstand. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorstehers.                                                       Abschnitt 6
§ 27 Ungltigkeit der Stimmvergabe                                           Schlussbestimmungen
(1) Stimmzettel sind ungltig, wenn sie nichtgekennzeichnet sind.            § 30 Datenverarbeitung
Eines Beschlusses des Abstimmungsvorstandes bedarf es hierzu nicht.          Fr den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen gilt § 12 GLKrWO
(2) Stimmvergaben sind durch Beschluss fr ungltig zu erklren,             entsprechend.
wenn der Stimmzettel
                                                                             § 31 Sicherung, Verwahrung und Vernichtung der Abstim-
1. nicht amtlich hergestellt ist
                                                                             mungsunterlagen
2. durchgestrichen oder durchgerissen ist
                                                                             Fr die Sicherung, Verwahrung und Vernichtung der Abstimmungs-
3. auf der Rckseite beschrieben oder gekennzeichnet ist
                                                                             unterlagen sind § 99 Abs. 1 und 2 und § 100 GLKrWO entspre-
4. ein besonderes Merkmal aufweist
                                                                             chend anzuwenden.
5. Zustze oder Vorbehalte enthlt
6. der Abstimmungswille nicht erkennbar ist.                                 § 32 Weitere Durchfhrungsbestimmungen
Das Ergebnis und den Grund fr die Gltigkeit oder Ungltigkeit              Soweit gesetzlich und in dieser Satzung nichts anderes bestimmt
der Stimmvergabe vermerkt der Vorsteher auf der Rckseite des                ist, sind in Zweifelsfllen darber hinaus die sonstigen Bestimmun-
Stimmzettels mit Unterschrift.                                               gen des GLKrWG und der GLKrWO sinngemß anzuwenden.
(3) Die Stimmen einer abstimmenden Person, die an der Briefab-
                                                                             § 33 In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten
stimmung teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungltig, dass
                                                                             Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in
sie vor dem oder am Tag der Abstimmung stirbt, aus der Stadt weg-
                                                                             Kraft.
zieht oder sonst ihr Stimmrecht verliert.
                                                                             Feuchtwangen, den 10.08.2017
§ 28 Auswertung der Stimmzettel bei mehreren
Brgerentscheiden                                                            gez. Georg Sperling
(1) Sind auf dem Stimmzettel mehrere Fragestellungen unterschied-            2. Brgermeister
licher Brgerentscheide einschließlich einer etwaigen Stichfrage
aufgefhrt, erfolgt die Stapelbildung nach § 25 Abs. 5 und die Be-
handlung und Auswertung der Stimmzettel nach §§ 26 und 27 zu-                   Bekanntmachung
nchst nur im Hinblick auf den an erster Stelle genannten Brger-            Stadt Feuchtwangen, den 18.08.2017, Az.: 31/33-641
entscheid. Sodann sind die Stimmzettel jeweils neu zu ordnen und
auszuwerten. Bei einer etwaigen Stichfrage erfolgt die Auswertung            Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des
mit der Maßgabe, dass statt der Zahl der gltigen Ja- und Nein-              Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Ver-
Stimmen jeweils die Zahl der fr einen Brgerentscheid abgegebe-
                                                                             waltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
nen Zustimmungen festzustellen ist.
(2) Der Stimmzettel wird nicht dadurch ungltig, dass der Stimmbe-           Einleiten von Abwasser aus dem Stadtteil Aichenzell
rechtigte gleichzeitig zur Abstimmung unterbreitete Fragestellun-            in den berschlagbach
gen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwor-             Fr diese geplante Gewsserbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) be-
tet hat. Die Gltigkeit der Stimmvergabe ist fr jeden Brgerent-            antragte die Stadt Feuchtwangen unter Vorlage von Planunterlagen
scheid und einer etwaigen Stichfrage gesondert zu beurteilen.                mit Schreiben vom 30.5.2017 die Durchfhrung des wasserrechtli-
                                                                             chen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prfte die
§ 29 Feststellung, Verkndung und Bekanntmachung des                         Antragsunterlagen am 29.6.2017 und erstellte ein Gutachten.
Abstimmungsergebnisses
                                                                             Im durchzufhrenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtli-
(1) Die Abstimmungsvorstnde stellen jeweils fr ihren Stimmbezirk           chen Tatbestnden auszugehen. Es wird eingeleitet das
nach Auswertung aller Stimmzettel die Zahl der Stimmberechtig-
ten, die Zahl der Abstimmenden, die Zahl der gltigen Ja- und                Abwasser aus dem Stadtteil Aichenzell in den berschlag-
Nein-Stimmen und die Zahl der insgesamt ungltigen Stimmen                   bach
fest. Fr Briefabstimmungsvorstnde gilt Satz 1 mit der Maßgabe              Die geplante Gewsserbenutzung bedarf des Verfahrens fr die
entsprechend, dass die Feststellung der Zahl der Stimmberechtigten           gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).
entfllt.                                                                    Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69
(2) Finden am Tag der Abstimmung mehrere Brgerentscheide                    BayWG bekannt gemacht.
statt, sind die Ergebnisse jeweils gesondert festzustellen. Bei einer        Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom
etwaigen Stichfrage gilt Satz 1 mit der Maßgabe entsprechend,                21.08.2017 bis 20.09.2017 (einschließlich der genannten Tage) bei
dass statt der Zahl der gltigen Ja- und Nein-Stimmen jeweils die            der Bauverwaltung der Stadt Feuchtwangen im Rathaus, Zi.-Nr. 26,
Zahl der fr einen Brgerentscheid abgegebenen Zustimmungen                  Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen whrend der Dienststunden
festzustellen ist.                                                           Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Einsicht auf. Zu-
(3) Die vom Vorsteher verkndeten Ergebnisse werden der Stadt                stzlich ist eine Einsichtnahme auch außerhalb dieser Zeiten nach
unverzglich mitgeteilt (Schnellmeldung). Im brigen gilt § 87 Abs.          vorheriger Terminvereinbarung mçglich.
2 GLKrWO entsprechend.                                                       Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berhrt werden, kann
(4) Der Abstimmungsleiter gibt das vorlufige Ergebnis der Abstim-           bis sptestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei
mung unter dem Vorbehalt der Nachprfung und Feststellung                    der Stadt Feuchtwangen oder beim Landratsamt Ansbach – Sach-
durch den Abstimmungsausschuss çffentlich bekannt.                           gebiet Wasserrecht –, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich

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