Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
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mts blat t A Sternberger Seenlandschaft Jahrgang 16 Samstag, den 12. Oktober 2019 Nr. 10/2019 Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019.
Sternberger Seenlandschaft –2– Nr. 10/2019 Inhaltsverzeichnis Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg Aktuelles aus den Städten und Gemeinden Vorwahl 03847 ... • Der Bürgermeister in Sternberg informiert 4 Bürgermeister: Armin Taubenheim 4445 11 • Die EURAWASSER Nord GmbH informiert 6 Vorzimmer: Heike Lohse 4445 12 • Information aus dem Rathaus 6 Fax: 4445 13 • Südamerikanische Austauschschüler suchen Gastfamilien 6 1. Zentrale Dienste Fax: 4445 13 Leiter: Olaf Steinberg 4445 30 • Das Ordnungsamt informiert 6 1.1 Personal • Wie kann ich meine Stasi Akte einsehen 6 Inge-Lore Damaschke 4445 28 • Neu in Sternberg 7 1.2 Amtsangelegenheiten, Öffentliche Bekanntmachungen Sitzungsdienst, • Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Borkow 7 Satzungen, Recht, • Flurneuordnungsverfahren Warnow II (Nutteln) 7 Versicherungen Jaqueline König 4445 29 • Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow Evelin Schmitz 4445 15 für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 9 Katja Fregien 4445 86 • 1. Nachtragshaushaltsatzung 1.3 Schulen, Kita, Jugend, der Gemeinde Kuhlen - Wendorf Sport für das Haushaltsjahr 2019 11 Margret Weihs/ 4445 24 Rebekka Kinetz Vereine und Verbände Brit Käker 4445 48 • 40 Jahre SSV‘79 12 1.4 Standesamt • Benefiz Markt und Fest in Schlowe 13 Brigitte Berkau 4445 18 • Flohmarkt in Dabel 13 1.5 Touristinfo Fax: 4445 70 • Kita sucht neuen Namen 14 Martin Bouvier 4445 35 Ina Seidel 4445 25 • Der FC Aufbau informiert 14 1.6.Amtsblatt, Internet, • Präventionsprojekt an der KGS Sternberg 14 EDV • Karneval Klub Dabel startet in die 5. Jahreszeit 14 Michael Schwertner 4445 36 • Veranstaltungsplan der Ortsgruppe 2. Finanzverwaltung Fax: 4445 13 der Volkssolidarität in Brüel 15 Leiter: Hannelore Toparkus 4445 40 2.1 Haushaltsplanung • Der Verein Associata-Assistenzhunde e.V. informiert 15 Jessica Ohms 4445 27 • Halloween Party in Kobrow 15 2.2 Stadtkasse; Vollstre- • Das Seniorenbüro Sternberg informiert 15 ckung • Einladung zum Tag der offenen Tür 16 Cornelia Köpcke 4445 45 • Picknick bei den Kühen 16 Bärbel Beyer 4445 46 Brigitte Merseburger 4445 43 • Der Sternberger Heimatverein informiert 16 Beate Schwarz 4445 74 • Begrüßungsfest im Hort Sternberg 17 2.3 Steuern und Abgaben • Neues von der Bienenstrasse 17 Gudrun Pankow 4445 41 • DRK-Ortsverein Sternberger Seenlandschaft 17 Judith Schulz 4445 47 • Das Erntedankfest in der Kita St. Martin 17 2.4 Geschäftsbuchhaltung Cindy Kollodzey 4445 32 Kultur, Tourismus und Freizeitangebote 3. Bürgeramt Fax: 4445 69 • Es ist was los im Sternberger Seenland 18 Leiter: Eckardt Meyer 4445 90 • Geführte Wanderungen und Radtouren 3.1 Öffentliche Sicherheit im Sternberger Seenland 20 und Ordnung, • Was ist los in Witzin 21 Feuerwehr, Gewerbeamt, Bußgeld • Kurzurlaub zum kleinen Preis Eric Frank 4445 64 in Mecklenburg- Vorpommern 21 Martina Meyer 4445 68 • 111 Orte in und um Schwerin, Angelika Dreßler 4445 85 die man gesehen haben muss 21 3.2 Kooperatives Fax: 4445 34 • Lehrgang zum Erwerb eines Fischereischeins 22 Bürgerbüro 4445 73 Stephanie Nixdorf 4445 61 Geburtstage des Monats Anica Laube 4445 62 • Der Behindertenverband gratuliert 22 Sabine Kropp 4445 63 • Geburtstage des Monats 22 Anja Loscher 4445 79 • Der Vorstand der Rheumaliga/AG Brüel gratuliert 22 3.3 Wohngeld Kirchliche Nachrichten Liane Blaschkowski 4445 60 3.4 Friedhofsverwaltung • Pilger-Kloster Tempzin 23 Manuela Reimer 4445 71 • Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel 23 3.5 Bürgerbüro Brüel Vorwahl 038483 ... • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin 24 (nur Montag) Fax: 2766 31 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel 24 Einwohnermeldeamt 2968 22 • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg 25 Wohngeldstelle Liane 2968 23 Blaschkowski • Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel 25 4. Amt für Bau- und Fax: 4445 82 Sonstiges Liegenschaften • Der Herbst 26 Leiter: Jörg Rußbült 4445 78 Nach Redaktionsschluss eingegangen26 4.1 Tiefbau
Nr. 10/2019 –3– Sternberger Seenlandschaft Edwin Junghans 4445 77 Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen 4.2 Hochbau Horst Köbernick 4445 88 im Amt Sternberger Seenlandschaft 4.3 Bauleitplanung Bauhof Sternberg 03847 2182 oder Rolf Brümmer 4445 83 0171 6055295 4.4 Allgemeine Bauhof Brüel 038483 296824 oder Bauverwaltung 0172 3216545 Grundstücks- und Bibliothek Sternberg 03847 2712 Gebäudemanagement Bibliothek Brüel 038483 298752 Annett Ohde 4445 81 Heimatmuseum 03847 2162 4.5 Liegenschaften Kindergarten Sternberg 03847 2465 Dorothea Behrens 4445 75 Hort Sternberg 03847 311945 Susanne Balzer 4445 84 Grundschule Sternberg 03847 2622 5. Stadtwerke Fax: 4445 54 Grundschule Brüel 038483 293010 Kaufmännischer Bereich: Ilona Windolph 4445 50 Grundschule Dabel 038485 20242 Liane Dupke 4445 52 Regionale Schule Brüel 038483 293030 Technischer Bereich: Kerstin Pohl 4445 51 Sporthalle Sternberg 03847 2713 6. Bauhof Sporthalle Brüel 038483 20040 Dietmar Merseburger Sternberg 2182 oder Sportlerheim Sternberg 03847 2806 Stadtwerke (Kläranlage) 03847 312071 0171 6055295 Stadtwerke (Wasserwerk) 03847 2393 Norbert Krienke Brüel 038483 296824 Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119336 und oder 0171 7119337 0172 3216545 Sprechzeiten der Bürgermeister Amt Sternberger Seenlandschaft Gemeinde Sprechzeiten Bürgermeisterin/ Bürgermeister Blankenberg Sprechzeiten immer am Donnerstag Herr Ralf Kähler von 18:00 bis 19:00 Uhr oder nach telefonischer Absprache unter 0172 3942964, ralf.kaehler1@freenet.de Borkow 01578 1897104 nach tel. Absprache Herr Martin Wagner Stadt Brüel Montag, 17:00 - 19:00 Uhr Herr Burkhard Liese Bürgerhaus Brüel Tel. 01723842042 Dabel Sprechzeiten nach Voranmeldung Herr Jörg Neumann unter 01727362473 Öffnungszeiten der Bibliotheken Mo. - Do. ab 18:00 Uhr im Amtsbereich Fr. ab 16:00 Uhr am Wochenende nach Vereinbarung Stadtbibliothek Sternberg Hohen Pritz Sprechzeiten: Jeden 1. und Herr Jan Kessel 3. Freitag von 16:30 bis 17:30 Uhr Finkenkamp 24 im Gemeindehaus Montag von 08:00 bis 11:00 Uhr Mobil 0176 48101120 Donnerstag von 08:00 bis 10:30 Uhr E-Mail: kessel@hohen-pritz.de von 16:30 bis 17:30 Uhr Kloster Tempzin Sprechzeiten: nach Absprache Herr Sieghard Dörge Tel.: 0170 8328060 Kobrow Sprechzeiten: Amtsvorsteher nach Stadtbibliothek Brüel Herr Olaf Schröder telefonischer Absprache Tel.: 01792198511 August-Bebel-Straße 1 Kuhlen-Wendorf nach Absprache Montag geschlossen Herr Ralf Toparkus Tel. 038486 20520 Dienstag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Mustin nach Absprache von 13:00 bis 18:00 Uhr Herr Berthold Löbel Tel. 038481 20725 oder Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr 0172 3137080 Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr Sternberg nach Absprache Herr Armin Taubenheim Tel. 03847 444512 Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und Weitendorf Mo. - Fr. nach Absprache von 13:00 bis 16:00 Uhr Frau Andrea Sielaff Tel. 03847 312585 Gemeindebibliothek Dabel Witzin Jeden Mittwoch Herr Hans Hüller (sofern nicht dienstlich verhindert) Wilhelm-Pieck-Straße 20 von 18:00 bis 19:00 Uhr im Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr Gemeindezentrum Alternativ Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr erreichbar über: Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr Mobil: 01515 0964504 Sprechzeiten nach telefonischer Absprache Gemeindebibliothek Witzin der Gleichstellungs- 0172 9647267 Gemeindezentrum beauftragten Frau Antje Kühl Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft –4– Nr. 10/2019 Heimatstube Brüel Sprechzeiten des Jugendamtes August-Bebel-Str. 1, 19412 Brüel (im Bürgerhaus) Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel Frau Neumann ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis Mecklenburgring 32 17:00 Uhr 19406 Sternberg außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei: 03871 722-5169 J. Goldberg: 038483 20357 R. Bründel: 038483 20404 oder 0152 51082834 Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung! H. Gröger: 038483 20551 oder 0152 24413357 Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel Außensprechstunde des Jugendamtes Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und Heimatstube Dabel Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem W.-Pieck-Str. 20 03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der 19406 Dabel Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Tel.: 038485 20420 Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken- Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr kamp 5, statt. Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund von vielen Außenterminen unter der Telefonnummer 03871 7225169 empfohlen. Das Mehrgenerationenhaus informiert: Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs- E.-Thälman-Str. 3, Tel.: 279378 und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über- nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist Öffnungszeiten: unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar. montags - donnerstags 11:00 - 18:00 Uhr M. Neumann freitags 10:00 - 17:00 Uhr Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet. Tel: +49 3871 722 - 5169 Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke. Fax: +49 3871 72277 - 5169 E-Mail: mneumann@kreis-lup.de Anke Zelas Jugendsozialarbeiterin Schiedsstelle in Sternberg Antje Kühl Tel.: 0172 9647267 E-Mail: schiedsstelle@stadt-sternberg.de Sprechzeiten: nach telefonischer Vereinbarung Der Bürgermeister in Öffnungszeiten Sternberg informiert An nachfolgenden Terminen steht Öffnungszeiten der Verwaltung des Amtes Sternberger Ihnen Bürgermeister Armin Tau- Seenlandschaft und des Bürgerbüros in Brüel benheim in einer Sprechstunde zu Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste, Finanzver- allen Fragen zur Verfügung: waltung am 28.10.2019 Montag kein Sprechtag 17:00 – 18:00 Uhr in Groß Görnow – Sportlerheim Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr (Absprachen zur Bereitstellung des Rau- Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr mes laufen noch als Voraussetzung für Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr die Durchführung dieser Sprechstunde) Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr am 29.10.2019 17:00 – 18:00 Uhr in Pastin – „Kornboden“ bei Hildebrandt Bürgeramt am 30.10.2019 Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde, 17:00 – 18:00 Uhr in Groß Raden – Gaststätte „Zum Burgwall“ Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz, Friedhofsverwaltung ------------------------------------------------------------------------------- Montag kein Sprechtag „Der Bürgermeister hat das Wort “ heißt es wieder am Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr 28.11.2019 um 14 Uhr im DRK-Seniorenzentrum in Sternberg, Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Am Berge. Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Zweimal im Jahr ist der Sternberger Bürgermeister Armin Tau- Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr benheim Gast bei den Senioren und stellt sich den Fragen der Besucher der Veranstaltung und gibt Auskunft zu seiner aktuel- kooperatives Bürgerbüro Sternberg len Arbeit. Pass- und Personalausweise, Melderecht/Kfz-Zulassung, Füh- An diesem Nachmittag wird auch Frau Zepelin vom Pflegestütz- rerscheinangelegenheiten, Schüler- und Meister-BaFöG, Kita- punkt Parchim anwesend sein. Förderung, Katasterauszüge Sie wird Erläuterungen zur Arbeit und Kontaktaufnahme mit der Montag kein Sprechtag Beratungsstelle sowie zu Unterstützungsangeboten im Bedarfs- Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr fall geben. Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Nutzen Sie dieses Angebot, um sich umfassend zu informieren! Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Der Pflegestützpunkt steht im Bedarfsfall an jedem 1. Mittwoch Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr im Monat von 9 bis 12 Uhr im alten Postgebäude in Sternberg, Am Markt 3 in einer Sprechstunde zur Verfügung. Bürgerbüro Brüel Zu der Veranstaltung im Seniorenzentrum sind alle interessier- Pass- und Personalausweise, Melderecht/Wohngeldbehörde ten Bürger herzlich eingeladen! Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Nr. 10/2019 –5– Sternberger Seenlandschaft Touristinformation Sternberg 5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je- Mai bis September: den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und in der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchfüh- 13:00 - 17:00 Uhr ren. Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie tele- Juli und August fonisch vereinbaren unter: 0385 755-2281. zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr Oktober bis April: WEMAG AG Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und BAE GmbH 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Stadtarchiv der Stadt Sternberg Redaktion Amtsblatt Frau Petra Rauchfuß Michael Schwertner Finkenkamp 24 Telefon: 03847 444536 19406 Sternberg Fax: 03847 444570 Telefon: 03847 4367797 E-Mail: schwertner@stadt-sternberg.de E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 12:00 - 16:00 Uhr Schuldnerberatung in Sternberg Ansprechpartner: Anette Zimmermann Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im Monat! Sprechzeiten: Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr statt, Am Markt 3, Seiteneingang links. Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Kontaktdaten: Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Pflegestützpunkt Parchim und nach vorheriger Absprache Putlitzer Straße 25 19370 Parchim Suchtberatung Telefon: 03871 722-5091 Ansprechpartner: Marcus Müller Fax: 03871 72277-5091 Internet: www.pflegestuetzpunkteMV.de Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Information der Stadtwerke Sternberg Adresse: zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim Außenstelle Sternberg und abflusslosen Gruben Luckower Str. 29 a Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben 19406 Sternberg fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an: Telefon: 03847 451399 NWL E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de Norddeutsche Wasser Logistik GmbH Vielbecker Weg 23936 Grevesmühlen WEMAG-BAE Brüeler Sie erreichen diese Firma unter Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Tel.: 03881 756490 Fax: 03881 757484 Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de 1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337 tagsüber unter: • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483 Ihre Stadtwerke 3130 • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281 2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung Information mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor- gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter: der EURAWASSER Nord GmbH 0385 755-111. Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung 3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Was- und in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns: ser, Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet: EURAWASSER Nord GmbH 0385 755-2755. Am Augraben 2 4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gru- 18273 Güstrow/Glasewitzer Burg ben fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kom- Tel. 03843 77600 postierungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55, Homepage: http://www.eurawasser-nord.de 19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385 E-Mail: info@eurawasser-nord.de 3924510, Telefax: 0385 3924513.
Sternberger Seenlandschaft –6– Nr. 10/2019 Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien ha- Die EURAWASSER Nord GmbH informiert ben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikati- on gewährleistet ist. Ihr potentielles kolumbianisches Kind auf EURAWASSER Nord GmbH Zeit ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Am Augraben 2 Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von 18273 Güstrow Samstag, den 08. Februar 2020 bis Samstag, den 27. Juni 2020. Wer Kolumbien kennen lernen möchte, ist zu einem Gegenbe- Wichtige Mitteilung zur Was- such an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fra- serzählerwechselung gen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 Sehr geehrte Kunden, 2221400, Fax 0711-2221402, e-mail: info@humboldteum.com, im Monat November 2019, findet von Montag – Freitag, www.humboldteum.com in der Zeit von 7:30 – 15:30 Uhr die Wechselung der Was- serzähler nach Eichgesetz, in den Ortslagen 19406 Neu Woserin (Gemeinde Borkow) Das Ordnungsamt informiert sowie 19406 Schlowe (Gemeinde Borkow) Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle statt. Vom 01. Oktober bis 31. Oktober haben Besitzer von Garten- Hierzu bitten wir, den Mitarbeitern der EURAWASSER Nord grundstücken wieder die Möglichkeit, ihre pflanzlichen Abfälle GmbH, den Zutritt zur Messeinrichtung zu gewähren. Die wie Baum- und Grünschnitt zu verbrennen, wenn keine Möglich- Mitarbeiter der EURAWASSER Nord GmbH sind mit einem keit der Verwertung gegeben ist. In der Pflanzenabfallverord- Dienstausweis ausgestattet. nung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist festgeschrie- Bei Rückfragen erreichen sie uns unter unserer Service- ben, dass Pflanzenmaterial auf privaten Gartengrundstücken nummer 03843 7760 0. verbrannt werden darf, wenn Wir bitten um Ihr Verständnis. • das Verrotten auf dem eigenen Grundstück oder einem ge- meinsamen Kompostplatz nicht möglich oder nicht zumut- Ihre EURAWASSER Nord GmbH bar ist, • die Nutzung des vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ- ger angebotene Entsorgungssystem (meist Biotonne oder Recyclinghof) ebenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar Information ist. Das Verbrennen der Pflanzenabfälle auf nicht gewerblich aus dem Rathaus genutzten Gartengrundstücken ist nur in den Monaten Das Standesamt Sternberg bleibt auf März und Oktober gestattet. In dieser Zeit darf immer von Grund einer Fortbildungsveranstal- Montag bis Samstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr je- tung am 16.10.2019 geschlossen. weils 2 Stunden das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle vorgenommen werden. Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Es entstehen un- Südamerikanische Austauschschüler weigerlich gesundheitsschädliche Gase und Stäube, die eine suchen Gastfamilien Selbstgefährdung verursachen. Je nach Lage der Brennstelle kann auch die Nachbarschaft erheblich belästigt und gefährdet Lust auf Besuch? werden. Dies gilt es strickt zu vermeiden. Südamerikanische Austauschschüler Diese Information stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenab- suchen Gastfamilien! falllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext. Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen? Bürgerberatung und Ausstellung in Sternberg Die Außenstelle Schwerin des Stasi-Unterlagen-Archivs bietet am 15. Oktober 2019 in Sternberg einen Informationstag zum Thema Stasi-Unterlagen an. Von 13:30 bis 18:00 Uhr beantworten Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Behörde im Magistratszimmer alle Fragen zum The- ma Aktennutzung und helfen bei der Antragstellung zur Akten- einsicht weiter. Wer den Anlass nutzen und vor Ort einen Antrag stellen möchte, wird gebeten, ein gültiges Personaldokument Foto: © Humboldteum e.V. mitzubringen. Ergänzend zur Bürgerberatung ist die Ausstellung „Die Stasi“ Die Austauschschüler der Andenschule Bogota wollen gerne zu sehen, die durch thematische und biografische Zugänge das einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Wirken der Geheimpolizei in der DDR beleuchtet. Ein regionaler Humboldteum Familien, die offen sind, einen südamerikani- Zusatzteil geht auf ihre Struktur und Arbeitsweise auf dem Ge- schen Jugendlichen (15 bis 16 Jahre alt) als Kind auf Zeit aufzu- biet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ein. nehmen. Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler Für alle Lehrkräfte, Forschende oder Medienvertreter, die sich den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster beruflich intensiver mit dem Thema Stasi befassen möchten, zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erin- wird zudem ein breites Angebot an Informationsbroschüren, nert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Kurzpublikationen und Unterrichtsmaterial bereitgestellt.
Nr. 10/2019 –7– Sternberger Seenlandschaft Termin: Dienstag, 15. Oktober 2019, 13:30 - 18:00 Uhr Die Auslegungsunterlagen können von jedermann in der Zeit Ausstellung: Die Stasi, vom 15.10. - 01.11.2019 vom 15. Oktober 2019 bis zum 12. November 2019 im Rathaussaal im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bürgeramt, Am Markt 3 in Öffnungszeiten: Di - Fr 09:00 - 12:00 Uhr 19406 Sternberg, Zimmer 103 (ehem. Postgebäude) während Di 13:30 - 18:00 Uhr, Do 13:30 - 17:00 Uhr folgender Zeiten Ort: Amt Sternberger Seenlandschaft Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Magistratszimmer Am Markt 1, und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr 19406 Sternberg Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mitveranstalter: Amt Sternberger Seenlandschaft Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Corinna Kalkreuth, Leiterin der Außenstelle Schwerin Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr des BStU eingesehen werden. Einwendungen gegen die Einziehung können spätestens inner- Neu in Sternberg halb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit schriftlich Noch wird in den neuen Gewerberäumen am Mecklenburgring oder zur Niederschrift beim Amt Sternberger Seenlandschaft, Der 17b kräftig gewerkelt, jeden Tag bis in die Abendstunden. Denn Amtsvorsteher, Am Markt 1 in 19406 Sternberg erhoben werden. bis zur Neueröffnung des Büros am 11.10.2019 ab 10:00 Uhr Nach Ablauf der Frist sind keine weiteren Einwendungen möglich. ist nicht mehr viel Zeit. Einzug wird hier die Fa. Brandschutz Service Borat halten. Die Fa. Borat wurde am 03.05.2013 ge- gründet. Damals noch allein, gehören mittlerweile 3 Mitarbeiter dazu. Feuerlöscher, Rauchmelder, Fluchtpläne, Unterweisung, - Siegel - Schulung, Wartung, Beratung und Einbruchmeldeanlagen, all das bietet Brandschutz Service Borat. Gerade in Bezug auf die vorgeschriebenen Rauchmelder gibt es vieles zu bedenken. Borkow, den 19.09.2019 - Siegel - Hier findet man den kompetenten Ansprechpartner rund um den Bürgermeister Brandschutz. Wir wünschen natürlich viel Glück. Michael Schwertner im Oktober 2019 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde - Bleicherufer 13 19053 Schwerin Flurneuordnungsverfahren Warnow II (Nutteln) Landkreis Ludwigslust-Parchim Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Weitendorf Stadt Brüel Aktenzeichen: 5433.3-76-34305 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Schwerin, 17.09.2019 Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Kuhlen-Wendorf und Weitendorf, sowie für die Stadt Brüel 2. Änderungsbeschluss Nach den §§ 53 und 56 des Landwirtschaftsanpassungsgeset- zes (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. §§ 6 und 8 des Flurbereinigungsgesetzes Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände- der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den rungen ergeht folgender Beschluss: jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und www.stadt-brueel.de veröffentlicht. I. Das Flurneuordnungsgebiet wird durch Zuziehung der folgen- den Flächen geändert: Amtliche Bekanntmachung Stadt: Brüel Gemarkung: Thurow der Gemeinde Borkow Flur: 2 Die Gemeindevertretung Borkow hat auf ihrer Sitzung am Flurstück: 1, 2, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 10/1, 11, 13, 14, 15, 17, 19.09.2019 beschlossen, den Antrag auf Teileinziehung, nach 18/3, 18/6, 21/4, 22, 32/34, 32/35, 32/61 § 9 Abs. 2 StrWG M-V, für die öffentliche Straße „Kirchweg“ zwischen Borkow und Woserin, auf dem Grundstück der Stadt: Brüel Gemarkung: Keez Gemarkung Borkow, Flur 1, Flurstück 318/7, 318/6, 318/5, Flur: 1 318/4, 318/3, 274/5, 266 sowie auf dem Grundstück Gemar- Flurstück: 135/1, 139, 144/2, 145/3, 145/4, 244//2 kung Woserin Flur 1 Flurstück 143, an die zuständige Be- hörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Gleichzeitig wird das Flurneuordnungsgebiet durch Ausschluss stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das der folgenden Flächen geändert: Verbot für Fahrzeuge aller Art, Land- und forstwirtschaftlicher Gemeinde: Weitendorf Verkehr frei. Gemarkung: Kaarz Die betreffende Verkehrsfläche ist den Auslegungsunterlagen Flur: 1 auf der Flurkarte farblich gekennzeichnet. Flurstücke: 59/3
Sternberger Seenlandschaft –8– Nr. 10/2019 Das Zuziehungsgebiet umfasst 136,98 ha, das Ausschlussge- V. biet hat eine Größe von 0,94 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge somit nunmehr 2093,9958 ha. Das hinzugezogene bzw. aus- über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung geschlossene Flurneuordnungsgebiet ist auf der mit diesem hinaus nur mit der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde Beschluss verbundenen Gebietskarte durch unterschiedliche vorgenommen werden, anderenfalls sie die Wiederaufforstung farbige Umrandung gekennzeichnet. anordnen kann (§ 85 Nrn. 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffen- Seine genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flur- den Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Ein- neuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft vernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. und Umwelt Westmecklenburg, und im Amt Sternberger Seen- Verstöße gegen die in § 34 (1) Nrn. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 landschaft, Am Markt 1 in 19406 Sternberg in einem Zeitraum FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkei- von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag seit der öffentlichen ten mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG). Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen Gründe: werden. Desweiteren wird ein Schreibfehler im Anordnungsbe- Durch die Zuziehung und den Ausschluss von Flurstücken wird schluss berichtigt, denn für die Gemarkung Nutteln, Flur 1 muss eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes er- es richtigerweise heißen: „Flurstücke 106/4 bis 106/6“. reicht. Die Zuziehung ermöglicht die Realisierung von investi- II. ven Maßnahmen Dritter. Die Straßenbauverwaltung des Landes Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßen- Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der bauamt Schwerin plant den Radwegeausbau an der B 104 zwi- „Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens schen Thurow und Brahlstorf. Um dieses Vorhaben durchführen Warnow II (Nutteln)“ zu können, ist eine Neuordnung von Eigentums- und Rechtsver- mit Sitz in Kuhlen-Wendorf, Landkreis Ludwigslust-Parchim. hältnissen an Grundstücken von Thurow bis zur Keezer Schmie- Nebenbeteiligte sind Gemeinden, andere Körperschaften des de erforderlich. öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbe- des Flurneuordnungsverfahrens Warnow II (Nutteln) erfüllt (§ 53 teiligte sind des weiteren Eigentümer von nicht zum Flurneuord- (1) LwAnpG). nungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fes- Die Anordnungen zu den Ziffern II bis V beruhen auf den §§ 6, ter Grenzzeichen an der Grenze des Flurneuordnungsgebietes 14, 16, 34 und 85 Nrn. 5 und 6 des FlurbG. mitzuwirken haben. Rechtsbehelfsbelehrung: III. Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Mo- Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft für die hinzugezogenen Flurstücke und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin Widerspruch er- Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er- hoben werden. sichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Flurneuord- Im Auftrag nungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten gez. Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der A. Winkelmann (LS) Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind Leiterin der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb ei- Ausfertigungsvermerk: ner von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fris- zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. ten angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneu- ordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Fest- setzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fris- tablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteilig- te, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwal- tungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Gebietskarte zum 2. Änderungsbeschluss Von der Bekanntgabe dieses Beschlus- Flurneuordnungsverfahren „Warnow II - Nutteln“ ses bis zur Unanfechtbarkeit des Flur- AZ: 5433.3-76-34305 neuordnungsplans dürfen ohne Zustim- Landkreis: Ludwigslust - Parchim mung der Flurneuordnungsbehörde Verfahrensgebiet: 1) die Nutzungsarten der Grundstü- cke nicht geändert werden, soweit Zuziehung: 1 es nicht zum ordnungsgemäßen Gemeinde: Stadt Brüel Gemarkung: Thurow Wirtschaftsbetrieb gehört, Flur: 2 Flurstücke: 1, 2, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 10/1, 11, 13, 14, 2) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Ein- 15, 17, 18/3, 18/6, 21/4, friedungen und ähnliche Anlagen 22, 32/34, 32/35, 32/61 Gemeinde: Stadt Brüel weder errichtet, wesentlich verän- Gemarkung: Keez Flur: 2 Flurstück: 4/2 dert noch beseitigt werden, Gemeinde: Stadt Brüel Gemarkung: Keez 3) Bäume, Sträucher, Gehölze und Flur: 1 Flurstücke: 135/1, 139, ähnliches nicht beseitigt werden. 144/2, 145/3, 145/4, 244/2 Bei Zuwiderhandlungen können Maß- Ausschluss: 2 nahmen zu 1) und 2) im Flurneuord- Gemeinde: Weitendorf nungsverfahren unberücksichtigt blei- Gemarkung: Kaarz Flur: 1 Flurstücke: 59/3 ben. Die Flurneuordnungsbehörde Gemeinde: Weitendorf kann den früheren Zustand wieder- Größe des Verfahrensgebietes ca. 2094 ha herstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3) müssen Ersatzpflanzungen ange- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ordnet werden (§ 34 FlurbG).
Nr. 10/2019 –9– Sternberger Seenlandschaft Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 nahmen Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck- Der Gesamtbetrag der lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- vorgesehenen Kreditaufnahmen tretung vom 10.12.2018 und mit Genehmigung der Rechtsauf- ohne Umschuldungen sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR 2019 und 0 EUR 2020. §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt §3 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtgigungen werden nicht veranschlagt. 2019 2020 1. im Ergebnishaushalt §4 a) der Gesamtbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ordentlichen Erträge auf 540.700 EUR 541.200 EUR Der Höchtsbetrag der der Gesamtbetrag der Kredite zur Sicherung ordentlichen Aufwendungen der Zahlungsfähigkeit auf 616.100 EUR 608.500 EUR wird festgesetzt auf 20.000 EUR 2019 und 20.000 EUR 2020. der Saldo der ordentlichen §5 Erträge und Aufwendungen Hebesätze auf -75.400 EUR -67.300 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: b) der Gesamtbetrag der 2019 2020 außerordentlichen Erträge 1. Grundsteuer auf 0 EUR 0 EUR a) für die land- und der Gesamtbetrag forstwirtschaftlichen Betriebe der außerordentlichen (Grundsteuer A) auf 350 v. H. 350 v. H. Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR b) für die Grundstücke der Gesamtbetrag der (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 400 v. H. außerordentlichen Erträge 2. Gewerbesteuer auf 370 v. H. 370 v. H. und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR c) das Jahresergebnis vor der §6 Veränderung der Rücklagen Stellen gemäß Stellenplan auf -75.400 EUR -67.300 EUR Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- die Einstellung in trägt 0,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ) 2019 und 0,35 Vollzeitäqui- Rücklagen auf 0 EUR 0 EUR valente (VzÄ) 2020. die Entnahmen aus §7 Rücklagen auf 11.000 EUR 0 EUR Eigenkapital das Jahresergebnis nach Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezem- Veränderung der Rücklagen ber auf -64.400 EUR -67.300 EUR des Haushaltsvorvorjahres (2017) betrug 1.418.072 EUR 2. im Finanzhaushalt Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals a) die ordentlichen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres Einzahlungen auf 484.000 EUR 490.100 EUR (2018) beträgt 1.438.872 EUR die ordentlichen und zum 31. Dezember des Auszahlungen auf 515.700 EUR 520.500 EUR Haushaltsjahres (2019) 1.366.172 EUR der Saldo der ordentlichen und zum 31. Dezember des Ein- und Auszahlungen auf -31.700 EUR -30.400 EUR Haushaltsjahres (2020) 1.304.672 EUR b) die außerordentlichen §8 Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR weitere Vorschriften die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR 8.1. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung der Saldo der Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 außerordentlichen Ein- und KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR a. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglich- keit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag c) die Einzahlungen aus entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag Investitionstätigkeit auf 2.700 EUR 5.800 EUR sich wesentlich erhöhen wird, die Auszahlungen aus b. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der or- Investitionstätigkeit auf 300 EUR 500 EUR dentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- der Saldo der Ein- und lungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die Auszahlungen aus Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten Investitionstätigkeit auf 2.400 EUR 5.300 EUR für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- d) der Saldo der Ein- und men zu decken oder eine bereits bestehende De- Auszahlungen aus ckungsgslücke sich wesentlich erhöhen wird, Finanzierungstätigkeit c. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder (Veränderung der liquiden zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwands- Mittel und der Kredite positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtauf- zur Sicherung der wendungen erheblichen Umfang getätigt werden Zahlungsfähikgeit) auf -29.300 EUR -25.100 EUR sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanz- festgesetzt. haushalt für Auszahlungen,
Sternberger Seenlandschaft – 10 – Nr. 10/2019 d. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investiti- 8.4.1. Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleis- dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves- tet werden sollen, titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze e. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsförde- in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen rungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind. und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der enthält. Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investionsför- 1. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 bis derungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken 8.5. Übertragbarkeit anzusehen, wenn sie 10 v. H. der ordentlichen Auf- Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordent- wendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen über- liche Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für steigen. übertragbar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im 2. Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V laufenden Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtun- sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Auf- gen eingeganngen wurden oder sie in sonstiger Weise wendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn gebunden sind. Darüber hinaus können Ansätze für In- sie 10 v. H. der der ordentlichen Aufwendungen über- standhaltungsmaßnahmen durch Haushaltsvermerk für steigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze ganz oder teilweise übertragbar erklärt werden ohne für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen 3. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV gelten die Festlegungen in der GemHVO-Doppik § 15. M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Inves- Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.05.2019 erteilt. titionsfördermaßnahmnen sowie unabweisbare Auf- wendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen Kobrow, den 17.09.2019 an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht über- Schröder steigen. Bürgermeister 8.2. Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Aus- gaben Verfahrensvermerk: Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Aus- Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow für die gaben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, Haushaltsjahre 2019 und 2020 im amtlichen Bekanntmachungs- wenn sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde fest- blatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft dem „Amtsblatt gelegten Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürger- Sternberger Seenlandschaft“ Nr. 10/2019 vom 12.10.2019 be- meisters übersteigt. kannt gemacht. 8.3. Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 15.10.2019 bis 23.10.2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im 8.3.1. Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfä- Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus. higkeit der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Teilhaushalts - entsprechend auch der Ansätze Auszah- Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 lungen im Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 Gem- Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor- HVO-Doppik sind ausgenommen: pommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. • DK 0001 Personalaufwendungen Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, • DK 0002 Unterhaltung des Vermögens Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. (außer Straßen) • DK 0003 Bewirtschaftung des Vermögens • DK 0005 Versicherungen • DK 0009 die Abschreibungen IMPRESSUM: • DK 0042 Aufwendungen der Feuerwehr Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen • DK 0051 Bauhof des Amtes Sternberger Seenlandschaft Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0051 sind alle Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG 8.3.2. Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansät- Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 ze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de eines Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungs- Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister/Der Amtsvorsteher fähig erklärt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke 8.3.3. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die An- unter Anschrift des Verlages. sätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Aus- Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de zahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaus- haltes jeweils für einseitig deckungsfähig erklärt. Sofern Auflage: 7.950 Exemplare; Erscheinung: monatlich die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, vermindert sich der Ansatz für die korrespondierenden der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- Aufwendungen. lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder 8.3.4. Gemäß § 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik können Mehrer- anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert träge in folgenden Produktsachkonten folgende Aufwen- werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind dungsansätze erhöhen: ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. • DK 0031 61100.60130000 und Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab- weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. 61100.54310000/61200.57910000 Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. • DK 0041 12605.44251000 und 12605.52310000 Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die 8.3.5. Gemäß § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik werden Erträge/ Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen- Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für de- ckungsfähig (unecht) erklärt. 8.4. Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben
Nr. 10/2019 – 11 – Sternberger Seenlandschaft Veröffentlichung 1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.07.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 956.400 89.600 0 1.046.000 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.096.600 17.900 0 1.114.500 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -140.200 71.700 0 -68.500 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -140.200 71.700 0 -68.500 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 64.000 0 64.000 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -76.200 71.700 0 -4.500 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 843.400 34.600 0 878.000 die ordentlichen Auszahlungen auf 915.600 16.000 0 931.600 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -72.200 18.600 0 -53.600 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 106.200 55.000 0 161.200 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 89.700 0 1.500 88.200 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.500 55.000 -1.500 73.000 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 55.700 0 55.700 0 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 19.400 0 19.400 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 55.700 -19.400 55.700 -19.400 festgesetzt. §2 §7 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- Eigenkapital nahmen bisher nunmehr Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- EUR EUR derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Stand des Eigenkapitales §3 zum 31.12. des Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsvorvorjahres betrug 2.961.016 EUR Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der voraussichtliche Stand §4 des Eigenkapitales zum 31.12. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit des Haushaltsvorjahres beträgt 2.982.616 EUR Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht ver- und zum 31.12. des anschlagt. Haushaltjahres 2019 2.865.216 EUR §5 §8 Hebesätze weitere Vorschriften Die Hebesätze für Realsteuer werden in 2018 wie folgt festge- 8.1. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung setzt: Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 1. Grundsteuer KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn a) für land- und a. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglich- forstwirtschaftlichen keit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag Flächen entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag (Grundsteuer A) von bisher 327 v. H. unverändert sich wesentlich erhöhen wird, b) für die Grundstücke b. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der or- (Grundsteuer B) von bisher 400 v. H. unverändert dentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah- 2. Gewerbesteuer von bisher 360 v. H. unverändert lungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die §6 Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten Stellen gemäß Nachtragsstellenplan für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stel- men zu decken oder eine bereits bestehende De- len beträgt bisher 1,13 Vollzeitäquivalente (VzÄ.) ckungslücke sich wesentlich erhöhen wird,
Sternberger Seenlandschaft – 12 – Nr. 10/2019 c. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder 8.5 Übertragbarkeit zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspo- Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche sitionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwen- Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für übertrag- dungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder bar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im laufenden müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Aus- Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegan- zahlungen, gen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind. d. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investiti- Darüber hinaus können Ansätze für Instandhaltungsmaß- onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet nahmen durch Haushaltsvermerk für ganz oder teilweise werden sollen, übertragbar erklärt werden ohne Haushaltsausgleich im e. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen gelten die Festlegungen in in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen der GemHVO-Doppik § 15. und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht Haushaltsvermerke: Folgende Produktsachkon- enthält. ten können in das Folgejahr übernommen werden: 1. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 4 541000.523330000; 573020.52310000; 511000.5625100; KV M-V sind Beträge von mehr als 50.000 €. 51100.56251001; 51000.56259000; 8.2. Entscheidungen zu über und außerplanmäßigen Ausga- 8.6 Kreditaufnahmen und Umschuldungen ben Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausga- oder Umschuldung trifft der Bürgermeister und die Käm- ben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, wenn mereiamtsleiterin. sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am - erteilt. Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürgermeisters Kuhlen-Wendorf, den 16.09.2019 übersteigt. 8.3. Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit Toparkus 8.3.1 Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeit Bürgermeister der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilhaus- Verfahrensvermerk: halts - entsprechend auch der Ansätze Auszahlungen im Hiermit wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik Kuhlen-Wendorf für das Haushaltsjahr 2019 im amtlichen Be- sind ausgenommen kanntmachungsblatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft • DK 0001 Personalaufwendungen dem „Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft“ Nr. 10/2019 vom • DK 0002 Unterhaltung des Vermögens 12.10.2019 bekannt gemacht. • DK 0003 Bewirtschaftung des Vermögens Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme • DK 0005 Versicherungen vom 15.10.2019 bis 23.10.2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im • DK 0009 Abschreibungen Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus. • DK 0042 Aufwendungen der Feuerwehren Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und • DK 0051 Aufwendungen Bauhof Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0051 sind alle Auf- Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor- wendungen gegenseitig deckungsfähig. pommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. 8.3.2 Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. 8.3.2 Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er- klärt. 8.3.3 Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansät- 40 Jahre SSV‘79 ze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszah- Im September diesen Jahres war es soweit, und der SSV‘79 lungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes feierte sein 40-jähriges Jubiläum. jeweils für einseitig deckungsfähig erklärt. Sofern die De- Wir trafen uns zu einem gemütlichen Abend in großer Runde im ckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, vermindert „Sambuca“ in Sternberg. Dieser Einladung folgten 38 Mitglieder. sich der Ansatz für die korrespondierenden Aufwendun- So nach und nach trafen die Mitglieder ein und man spürte die gen. Freude jedes einzelnen, Teil dieses Jubiläums zu sein. Denn 8.3.4 Gemäß § 13 Abs. 2 können Mehrerträge in folgenden Pro- kaum ein Mitglied rechnete mit einem Treffen dieser Größe. duktsachkonten folgende Aufwendungsansätze erhöhen: • DK 0031 61100.60130000 und 61100.54310000/61200.57910000 • DK 0041 12300.44251000 und 12300.52330000 8.3.5 Gemäß § 14 Abs. GemHVO-Doppik werden Erträge/ Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen- dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig(unecht) erklärt. 8.4. Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben 8.4.1. Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt, dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsförde- rungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind. Foto: Benjamin Jörss Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Schon im Frühjahr machte ich mich auf Spurensuche nach allen Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitions- Mitgliedern des Sportvereins. Was natürlich nicht einfach war förderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. und auch einige Hindernisse bereit hielt, die aber gut gemeis-
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