Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft

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Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
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    Sternberger
    Seenlandschaft
Jahrgang 16                    Samstag, den 12. Oktober 2019            Nr. 10/2019

       Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                –2–                                                     Nr. 10/2019
Inhaltsverzeichnis                                            Telefonliste der Stadtverwaltung Sternberg
Aktuelles aus den Städten und Gemeinden                                                                     Vorwahl 03847 ...
•   Der Bürgermeister in Sternberg informiert            4
                                                              Bürgermeister:               Armin Taubenheim           4445 11
•   Die EURAWASSER Nord GmbH informiert                  6   Vorzimmer:                   Heike Lohse                4445 12
•   Information aus dem Rathaus                          6                                                      Fax: 4445 13
•   Südamerikanische Austauschschüler
    suchen Gastfamilien                                  6   1. Zentrale Dienste                                Fax: 4445 13
                                                                  Leiter:                  Olaf Steinberg             4445 30
•   Das Ordnungsamt informiert                           6
                                                              1.1 Personal
•   Wie kann ich meine Stasi Akte einsehen               6       Inge-Lore Damaschke                                 4445 28
•   Neu in Sternberg                                     7   1.2 Amtsangelegenheiten,
Öffentliche Bekanntmachungen                                      Sitzungsdienst,
•   Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Borkow          7       Satzungen, Recht,
•   Flurneuordnungsverfahren Warnow II (Nutteln)         7       Versicherungen
                                                                  Jaqueline König                                     4445 29
•   Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow                          Evelin Schmitz                                      4445 15
    für die Haushaltsjahre 2019 und 2020                 9       Katja Fregien                                       4445 86
•   1. Nachtragshaushaltsatzung                               1.3 Schulen, Kita, Jugend,
    der Gemeinde Kuhlen - Wendorf                                 Sport
    für das Haushaltsjahr 2019                          11       Margret Weihs/                                      4445 24
                                                                  Rebekka Kinetz
Vereine und Verbände
                                                                  Brit Käker                                          4445 48
•   40 Jahre SSV‘79                                     12   1.4 Standesamt
•   Benefiz Markt und Fest in Schlowe                   13       Brigitte Berkau                                     4445 18
•   Flohmarkt in Dabel                                  13   1.5 Touristinfo                                    Fax: 4445 70
•   Kita sucht neuen Namen                              14       Martin Bouvier                                      4445 35
                                                                  Ina Seidel                                          4445 25
•   Der FC Aufbau informiert                            14   1.6.Amtsblatt, Internet,
•   Präventionsprojekt an der KGS Sternberg             14       EDV
•   Karneval Klub Dabel startet in die 5. Jahreszeit    14       Michael Schwertner                               4445 36
•   Veranstaltungsplan der Ortsgruppe                         2. Finanzverwaltung                             Fax: 4445 13
    der Volkssolidarität in Brüel                       15       Leiter:                  Hannelore Toparkus      4445 40
                                                              2.1 Haushaltsplanung
•   Der Verein Associata-Assistenzhunde e.V. informiert 15       Jessica Ohms                                        4445 27
•   Halloween Party in Kobrow                           15   2.2 Stadtkasse; Vollstre-
•   Das Seniorenbüro Sternberg informiert               15       ckung
•   Einladung zum Tag der offenen Tür                   16       Cornelia Köpcke                                     4445 45
•   Picknick bei den Kühen                              16       Bärbel Beyer                                        4445 46
                                                                  Brigitte Merseburger                                4445 43
•   Der Sternberger Heimatverein informiert             16       Beate Schwarz                                       4445 74
•   Begrüßungsfest im Hort Sternberg                    17   2.3 Steuern und Abgaben
•   Neues von der Bienenstrasse                         17       Gudrun Pankow                                       4445 41
•   DRK-Ortsverein Sternberger Seenlandschaft           17       Judith Schulz                                       4445 47
•   Das Erntedankfest in der Kita St. Martin            17   2.4 Geschäftsbuchhaltung
                                                                  Cindy Kollodzey                                     4445 32
Kultur, Tourismus und Freizeitangebote                        3. Bürgeramt                                       Fax: 4445 69
•   Es ist was los im Sternberger Seenland              18       Leiter:                  Eckardt Meyer              4445 90
•   Geführte Wanderungen und Radtouren                        3.1 Öffentliche Sicherheit
    im Sternberger Seenland                             20       und Ordnung,
•   Was ist los in Witzin                               21       Feuerwehr,
                                                                  Gewerbeamt, Bußgeld
•   Kurzurlaub zum kleinen Preis
                                                                  Eric Frank                                          4445 64
    in Mecklenburg- Vorpommern                          21       Martina Meyer                                       4445 68
•   111 Orte in und um Schwerin,                                  Angelika Dreßler                                    4445 85
    die man gesehen haben muss                          21   3.2 Kooperatives                                   Fax: 4445 34
•   Lehrgang zum Erwerb eines Fischereischeins          22       Bürgerbüro                                          4445 73
                                                                  Stephanie Nixdorf                                   4445 61
Geburtstage des Monats
                                                                  Anica Laube                                         4445 62
•   Der Behindertenverband gratuliert                   22       Sabine Kropp                                        4445 63
•   Geburtstage des Monats                              22       Anja Loscher                                        4445 79
•   Der Vorstand der Rheumaliga/AG Brüel gratuliert     22   3.3 Wohngeld
Kirchliche Nachrichten                                            Liane Blaschkowski                                  4445 60
                                                              3.4 Friedhofsverwaltung
•   Pilger-Kloster Tempzin                              23       Manuela Reimer                                      4445 71
•   Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten Brüel     23   3.5 Bürgerbüro Brüel                          Vorwahl 038483 ...
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Witzin                    24       (nur Montag)                                   Fax: 2766 31
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Dabel                     24       Einwohnermeldeamt                                   2968 22
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg                 25       Wohngeldstelle           Liane                      2968 23
                                                                                           Blaschkowski
•   Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brüel                     25   4. Amt für Bau- und                                Fax: 4445 82
Sonstiges                                                         Liegenschaften
•   Der Herbst                                          26       Leiter:                  Jörg Rußbült               4445 78
Nach Redaktionsschluss eingegangen26                         4.1 Tiefbau
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Nr. 10/2019                                                 –3–                                Sternberger Seenlandschaft
    Edwin Junghans                                4445 77     Telefonliste der öffentlichen Einrichtungen
4.2 Hochbau
    Horst Köbernick                               4445 88     im Amt Sternberger Seenlandschaft
4.3 Bauleitplanung
                                                              Bauhof Sternberg                 03847 2182 oder
    Rolf Brümmer                                  4445 83
                                                                                               0171 6055295
4.4 Allgemeine                                                Bauhof Brüel                     038483 296824 oder
    Bauverwaltung                                                                              0172 3216545
    Grundstücks- und                                          Bibliothek Sternberg             03847 2712
    Gebäudemanagement                                         Bibliothek Brüel                 038483 298752
    Annett Ohde                                    4445 81    Heimatmuseum                     03847 2162
4.5 Liegenschaften                                            Kindergarten Sternberg           03847 2465
    Dorothea Behrens                               4445 75    Hort Sternberg                   03847 311945
    Susanne Balzer                                 4445 84    Grundschule Sternberg            03847 2622
5. Stadtwerke                                 Fax: 4445 54    Grundschule Brüel                038483 293010
    Kaufmännischer Bereich: Ilona Windolph         4445 50    Grundschule Dabel                038485 20242
                            Liane Dupke            4445 52    Regionale Schule Brüel           038483 293030
    Technischer Bereich:    Kerstin Pohl           4445 51    Sporthalle Sternberg             03847 2713
6. Bauhof                                                     Sporthalle Brüel                 038483 20040
    Dietmar Merseburger     Sternberg            2182 oder    Sportlerheim Sternberg           03847 2806
                                                              Stadtwerke (Kläranlage)          03847 312071
                                             0171 6055295
                                                              Stadtwerke (Wasserwerk)          03847 2393
   Norbert Krienke         Brüel             038483 296824    Stadtwerke (Bereitschaft)        0171 7119336 und
                                                      oder                                     0171 7119337
                                              0172 3216545

Sprechzeiten der Bürgermeister
Amt Sternberger Seenlandschaft
Gemeinde                Sprechzeiten
Bürgermeisterin/
Bürgermeister
Blankenberg             Sprechzeiten immer am Donnerstag
Herr Ralf Kähler        von 18:00 bis 19:00 Uhr oder
                        nach telefonischer Absprache
                        unter 0172 3942964,
                        ralf.kaehler1@freenet.de
Borkow                  01578 1897104 nach tel. Absprache
Herr Martin Wagner
Stadt Brüel           Montag, 17:00 - 19:00 Uhr
Herr Burkhard Liese   Bürgerhaus Brüel
                      Tel. 01723842042
Dabel                 Sprechzeiten nach Voranmeldung
Herr Jörg Neumann     unter 01727362473                       Öffnungszeiten der Bibliotheken
                      Mo. - Do. ab 18:00 Uhr                  im Amtsbereich
                      Fr. ab 16:00 Uhr
                      am Wochenende nach Vereinbarung         Stadtbibliothek Sternberg
Hohen Pritz           Sprechzeiten: Jeden 1. und
Herr Jan Kessel       3. Freitag von 16:30 bis 17:30 Uhr      Finkenkamp 24
                      im Gemeindehaus                         Montag          von 08:00 bis 11:00 Uhr
                      Mobil 0176 48101120                     Donnerstag      von 08:00 bis 10:30 Uhr
                      E-Mail: kessel@hohen-pritz.de                           von 16:30 bis 17:30 Uhr
Kloster Tempzin       Sprechzeiten: nach Absprache
Herr Sieghard Dörge   Tel.: 0170 8328060
Kobrow                Sprechzeiten: Amtsvorsteher nach        Stadtbibliothek Brüel
Herr Olaf Schröder    telefonischer Absprache
                      Tel.: 01792198511                       August-Bebel-Straße 1
Kuhlen-Wendorf        nach Absprache                          Montag          geschlossen
Herr Ralf Toparkus    Tel. 038486 20520                       Dienstag        von 10:00 bis 12:00 Uhr und
Mustin                nach Absprache
                                                                              von 13:00 bis 18:00 Uhr
Herr Berthold Löbel   Tel. 038481 20725 oder
                                                              Mittwoch        von 14:00 bis 17:00 Uhr
                      0172 3137080
                                                              Donnerstag      von 13:00 bis 16:00 Uhr
Sternberg             nach Absprache
Herr Armin Taubenheim Tel. 03847 444512                       Freitag         von 10:00 bis 12:00 Uhr und
Weitendorf            Mo. - Fr. nach Absprache                                von 13:00 bis 16:00 Uhr
Frau Andrea Sielaff   Tel. 03847 312585
                                                              Gemeindebibliothek Dabel
Witzin                Jeden Mittwoch
Herr Hans Hüller      (sofern nicht dienstlich verhindert)    Wilhelm-Pieck-Straße 20
                      von 18:00 bis 19:00 Uhr im              Montag          von 15:00 bis 17:00 Uhr
                      Gemeindezentrum Alternativ              Dienstag        von 15:00 bis 18:00 Uhr
                      erreichbar über:
                                                              Donnerstag      von 15:00 bis 17:00 Uhr
                      Mobil: 01515 0964504
Sprechzeiten          nach telefonischer Absprache            Gemeindebibliothek Witzin
der Gleichstellungs-  0172 9647267
                                                              Gemeindezentrum
beauftragten
Frau Antje Kühl                                               Mittwoch        von 18:00 bis 19:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                                    –4–                                                   Nr. 10/2019
Heimatstube Brüel                                                                 Sprechzeiten des Jugendamtes
August-Bebel-Str. 1, 19412 Brüel (im Bürgerhaus)                                  Jugendamt Bereich Sternberg/Brüel
                                                                                  Frau Neumann
ist geöffnet jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 14:00 bis
                                                                                  Mecklenburgring 32
17:00 Uhr
                                                                                  19406 Sternberg
außerhalb der Öffnungszeiten nach tel. Voranmeldung bei:                          03871 722-5169
J. Goldberg:    038483 20357
R. Bründel:     038483 20404 oder 0152 51082834                                   Termine bzw. Sprechzeiten nach Vereinbarung!
H. Gröger:      038483 20551 oder 0152 24413357
Der Freundeskreis der Heimatstube Brüel
                                                                                  Außensprechstunde des Jugendamtes
                                                                                  Ab dem 03.06.2019 gibt es wieder eine Außensprechstunde des
                                                                                  Jugendamtes LWL-PCH für den Bereich Stadt Sternberg und
Heimatstube Dabel
                                                                                  Umgebung (nicht Stadt Brüel und Umland) Beginnend mit dem
W.-Pieck-Str. 20                                                                  03.06.2019, findet diese immer 14-täglich, montags, in der
19406 Dabel                                                                       Zeit zwischen 08:00 - 16:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der
Tel.: 038485 20420                                                                Erziehungsberatungsstelle des DRK Sternberg, Finken-
Mittwoch:        14:00 - 16:00 Uhr                                                kamp 5, statt. Eine vorherige Terminabsprache wird aufgrund
                                                                                  von vielen Außenterminen unter der Telefonnummer 03871
                                                                                  7225169 empfohlen.
Das Mehrgenerationenhaus informiert:                                              Bitte beachten Sie, dass ich im Falle von Umgangs-, Trennungs-
E.-Thälman-Str. 3, Tel.: 279378                                                   und Scheidungsproblematiken lediglich die Erstberatung über-
                                                                                  nehmen kann. Der hierfür zuständige Kollege, Herr Parlow, ist
Öffnungszeiten:                                                                   unter 03871 7225105 ausschließlich in Parchim erreichbar.
montags - donnerstags            11:00 - 18:00 Uhr                                M. Neumann
freitags                         10:00 - 17:00 Uhr                                Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
Der Kinder- u. Jugendclub hat auch zu diesen Zeiten geöffnet.                     Tel: +49 3871 722 - 5169
Im Mgh gibt für alle Bürger auch die gelben Säcke.                                Fax: +49 3871 72277 - 5169
                                                                                  E-Mail: mneumann@kreis-lup.de
Anke Zelas
Jugendsozialarbeiterin
                                                                                  Schiedsstelle in Sternberg
                                                                                  Antje Kühl
                                                                                  Tel.:              0172 9647267
                                                                                  E-Mail:            schiedsstelle@stadt-sternberg.de
                                                                                  Sprechzeiten:      nach telefonischer Vereinbarung

Der Bürgermeister in                                                              Öffnungszeiten
Sternberg informiert
An nachfolgenden Terminen steht                                                   Öffnungszeiten der Verwaltung des Amtes Sternberger
Ihnen Bürgermeister Armin Tau-                                                    Seenlandschaft und des Bürgerbüros in Brüel
benheim in einer Sprechstunde zu                                                  Stadtverwaltung Sternberg, Zentrale Dienste, Finanzver-
allen Fragen zur Verfügung:                                                       waltung
am 28.10.2019                                                                     Montag        kein Sprechtag
17:00 – 18:00 Uhr in Groß Görnow – Sportlerheim                                   Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
                  (Absprachen zur Bereitstellung des Rau-                         Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
                  mes laufen noch als Voraussetzung für                           Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
                  die Durchführung dieser Sprechstunde)                           Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
am 29.10.2019
17:00 – 18:00 Uhr in Pastin – „Kornboden“ bei Hildebrandt                         Bürgeramt
am 30.10.2019                                                                     Allgemeines Ordnungsrecht, Gewerbeamt, Wohngeldbehörde,
17:00 – 18:00 Uhr in Groß Raden – Gaststätte „Zum Burgwall“                       Verkehrsüberwachung, Bußgeldstelle, Brand- und KatSchutz,
                                                                                  Friedhofsverwaltung
-------------------------------------------------------------------------------
                                                                                  Montag        kein Sprechtag
„Der Bürgermeister hat das Wort “ heißt es wieder am                              Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
28.11.2019 um 14 Uhr im DRK-Seniorenzentrum in Sternberg,                         Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
Am Berge.                                                                         Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Zweimal im Jahr ist der Sternberger Bürgermeister Armin Tau-                      Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
benheim Gast bei den Senioren und stellt sich den Fragen der
Besucher der Veranstaltung und gibt Auskunft zu seiner aktuel-                    kooperatives Bürgerbüro Sternberg
len Arbeit.                                                                       Pass- und Personalausweise, Melderecht/Kfz-Zulassung, Füh-
An diesem Nachmittag wird auch Frau Zepelin vom Pflegestütz-                      rerscheinangelegenheiten, Schüler- und Meister-BaFöG, Kita-
punkt Parchim anwesend sein.                                                      Förderung, Katasterauszüge
Sie wird Erläuterungen zur Arbeit und Kontaktaufnahme mit der                     Montag        kein Sprechtag
Beratungsstelle sowie zu Unterstützungsangeboten im Bedarfs-                      Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
fall geben.                                                                       Mittwoch      09:00 bis 12:00 Uhr
Nutzen Sie dieses Angebot, um sich umfassend zu informieren!                      Donnerstag    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Der Pflegestützpunkt steht im Bedarfsfall an jedem 1. Mittwoch                    Freitag       09:00 bis 12:00 Uhr
im Monat von 9 bis 12 Uhr im alten Postgebäude in Sternberg,
Am Markt 3 in einer Sprechstunde zur Verfügung.                                   Bürgerbüro Brüel
Zu der Veranstaltung im Seniorenzentrum sind alle interessier-                    Pass- und Personalausweise, Melderecht/Wohngeldbehörde
ten Bürger herzlich eingeladen!                                                   Montag       09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 10/2019                                                  –5–                                    Sternberger Seenlandschaft
Touristinformation Sternberg                                     5. Zu Fragen der Abwasserentsorgung beraten wir Sie gern im
                                                                    persönlichen Gespräch zu unseren Sprechzeiten, die wir je-
Mai bis September:
                                                                    den Dienstag für Sie in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Montag bis Freitag     09:00 - 12:00 Uhr und
                                                                    in der Netzdienststelle Brüel, Sternberger Str. 91, durchfüh-
                       13:00 - 17:00 Uhr
                                                                    ren. Termine außerhalb dieser Sprechzeit können Sie tele-
Juli und August
                                                                    fonisch vereinbaren unter: 0385 755-2281.
zusätzlich Sonnabend 10:00 - 16:00 Uhr
Oktober bis April:
                                                                 WEMAG AG
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und
                                                                 BAE GmbH
                      13:00 - 16:00 Uhr
Freitag               09:00 - 12:00 Uhr

Stadtarchiv der Stadt Sternberg                                    Redaktion Amtsblatt
Frau Petra Rauchfuß                                                Michael Schwertner
Finkenkamp 24
                                                                   Telefon:   03847 444536
19406 Sternberg                                                    Fax:       03847 444570
Telefon: 03847 4367797                                             E-Mail:    schwertner@stadt-sternberg.de
E-Mail: archiv@stadt-sternberg.de
Sprechzeiten:
Dienstag:       09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:     12:00 - 16:00 Uhr

Schuldnerberatung in Sternberg
Ansprechpartner: Anette Zimmermann
                                                                 Die Außensprechtage sind immer an jedem 1. Mittwoch im Monat!
Sprechzeiten:                                                    Der Außensprechtag findet im alten Postgebäude nebenan
Mittwoch:           09:00 - 12:00 Uhr                            statt, Am Markt 3, Seiteneingang links.
Donnerstag:         09:00 - 12:00 Uhr und
                    13:00 - 15:00 Uhr                            Kontaktdaten:
Freitag:            09:00 - 12:00 Uhr                            Pflegestützpunkt Parchim
und nach vorheriger Absprache                                    Putlitzer Straße 25
                                                                 19370 Parchim
Suchtberatung                                                    Telefon:       03871 722-5091
Ansprechpartner: Marcus Müller                                   Fax:           03871 72277-5091
                                                                 Internet:      www.pflegestuetzpunkteMV.de
Sprechzeiten:
Dienstag:        09:00 - 12:00 Uhr und
                 13:00 - 16:00 Uhr                               Information der Stadtwerke Sternberg
Adresse:
                                                                 zur Abfuhr der Inhaltsstoffe aus Kleinkläranlagen
Schuldner/Suchtberatungsstelle Parchim
Außenstelle Sternberg
                                                                 und abflusslosen Gruben
Luckower Str. 29 a                                               Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
19406 Sternberg                                                  fordern Sie bitte direkt bei der nachfolgenden Firma an:
Telefon: 03847 451399                                            NWL
E-Mail: schuldnerberatung.sternberg@kloster-dobbertin.de         Norddeutsche Wasser Logistik GmbH
                                                                 Vielbecker Weg
                                                                 23936 Grevesmühlen
WEMAG-BAE Brüeler
                                                                 Sie erreichen diese Firma unter
Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH                              Tel.: 03881 756490
                                                                 Fax: 03881 757484
Information für unsere Kunden in der Stadt Brüel                 oder über E-Mail-Adresse: info@nwl-gvm.de
1. Unsere Dienststelle in Brüel erreichen Sie an Werktagen       Stadtwerke (Bereitschaft) 0171 7119337
   tagsüber unter:
   • für den Bereich Trinkwasser und Fernwärme, 038483           Ihre Stadtwerke
       3130
   • für den Bereich Abwasserentsorgung, 0385 755-2281
2. für die Annahme von Störungsmeldungen in der Versorgung         Information
   mit Strom, Wasser, Fernwärme und in der Abwasserentsor-
   gung außerhalb der Arbeitszeit erreichen Sie uns unter:         der EURAWASSER Nord GmbH
   0385 755-111.                                                   Für die Störungsbeseitigung in der Trinkwasserversorgung
3. Zu allen Fragen zur Verbrauchsabrechnung Strom, Was-            und in der Abwasserentsorgung erreichen Sie uns:
   ser, Abwasser haben wir folgende Service-Nr. eingerichtet:      EURAWASSER Nord GmbH
   0385 755-2755.                                                  Am Augraben 2
4. Die Entleerung Ihrer Kleinkläranlage und abflusslosen Gru-      18273 Güstrow/Glasewitzer Burg
   ben fordern Sie bitte direkt bei der Firma Heck-Humus Kom-      Tel. 03843 77600
   postierungsgesellschaft mbH, Ludwigsluster Chaussee 55,         Homepage: http://www.eurawasser-nord.de
   19061 Schwerin an. Sie erreichen die Firma unter Tel.: 0385     E-Mail: info@eurawasser-nord.de
   3924510, Telefax: 0385 3924513.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                      –6–                                                       Nr. 10/2019
                                                                    Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien ha-
    Die EURAWASSER Nord GmbH informiert                             ben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat.
                                                                    Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre
                                                                    Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikati-
                                                                    on gewährleistet ist. Ihr potentielles kolumbianisches Kind auf
    EURAWASSER Nord GmbH                                            Zeit ist schulpflichtig und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer
    Am Augraben 2                                                   Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von
    18273 Güstrow                                                   Samstag, den 08. Februar 2020 bis Samstag, den 27. Juni 2020.
                                                                    Wer Kolumbien kennen lernen möchte, ist zu einem Gegenbe-
    Wichtige Mitteilung zur Was-                                    such an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fra-
    serzählerwechselung                                             gen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte das
                                                                    Humboldteum, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711
    Sehr geehrte Kunden,                                            2221400, Fax 0711-2221402, e-mail: info@humboldteum.com,
    im Monat November 2019, findet von Montag – Freitag,            www.humboldteum.com
    in der Zeit von 7:30 – 15:30 Uhr die Wechselung der Was-
    serzähler nach Eichgesetz, in den Ortslagen
              19406 Neu Woserin (Gemeinde Borkow)                   Das Ordnungsamt informiert
              sowie
              19406 Schlowe (Gemeinde Borkow)                       Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle
    statt.
                                                                    Vom 01. Oktober bis 31. Oktober haben Besitzer von Garten-
    Hierzu bitten wir, den Mitarbeitern der EURAWASSER Nord         grundstücken wieder die Möglichkeit, ihre pflanzlichen Abfälle
    GmbH, den Zutritt zur Messeinrichtung zu gewähren. Die          wie Baum- und Grünschnitt zu verbrennen, wenn keine Möglich-
    Mitarbeiter der EURAWASSER Nord GmbH sind mit einem             keit der Verwertung gegeben ist. In der Pflanzenabfallverord-
    Dienstausweis ausgestattet.                                     nung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist festgeschrie-
    Bei Rückfragen erreichen sie uns unter unserer Service-         ben, dass Pflanzenmaterial auf privaten Gartengrundstücken
    nummer 03843 7760 0.                                            verbrannt werden darf, wenn
    Wir bitten um Ihr Verständnis.                                  •    das Verrotten auf dem eigenen Grundstück oder einem ge-
                                                                         meinsamen Kompostplatz nicht möglich oder nicht zumut-
    Ihre EURAWASSER Nord GmbH
                                                                         bar ist,
                                                                    •    die Nutzung des vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträ-
                                                                         ger angebotene Entsorgungssystem (meist Biotonne oder
                                                                         Recyclinghof) ebenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar
    Information                                                          ist.
                                                                    Das Verbrennen der Pflanzenabfälle auf nicht gewerblich
    aus dem Rathaus                                                 genutzten Gartengrundstücken ist nur in den Monaten
    Das Standesamt Sternberg bleibt auf                             März und Oktober gestattet. In dieser Zeit darf immer von
    Grund einer Fortbildungsveranstal-                              Montag bis Samstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr je-
    tung am 16.10.2019 geschlossen.                                 weils 2 Stunden das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle
                                                                    vorgenommen werden.
                                                                    Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist
                                                                    dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Es entstehen un-
Südamerikanische Austauschschüler                                   weigerlich gesundheitsschädliche Gase und Stäube, die eine
suchen Gastfamilien                                                 Selbstgefährdung verursachen. Je nach Lage der Brennstelle
                                                                    kann auch die Nachbarschaft erheblich belästigt und gefährdet
Lust auf Besuch?                                                    werden. Dies gilt es strickt zu vermeiden.
Südamerikanische Austauschschüler                                   Diese Information stellt die Regelungsinhalte der Pflanzenab-
suchen Gastfamilien!                                                falllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in geraffter
                                                                    Form dar. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.

                                                                    Wie kann ich meine Stasi-Akte einsehen?
                                                                    Bürgerberatung und Ausstellung in Sternberg
                                                                    Die Außenstelle Schwerin des Stasi-Unterlagen-Archivs bietet
                                                                    am 15. Oktober 2019 in Sternberg einen Informationstag zum
                                                                    Thema Stasi-Unterlagen an.
                                                                    Von 13:30 bis 18:00 Uhr beantworten Mitarbeiterinnen und Mit-
                                                                    arbeiter der Behörde im Magistratszimmer alle Fragen zum The-
                                                                    ma Aktennutzung und helfen bei der Antragstellung zur Akten-
                                                                    einsicht weiter. Wer den Anlass nutzen und vor Ort einen Antrag
                                                                    stellen möchte, wird gebeten, ein gültiges Personaldokument
                                     Foto: © Humboldteum e.V.      mitzubringen.
                                                                    Ergänzend zur Bürgerberatung ist die Ausstellung „Die Stasi“
Die Austauschschüler der Andenschule Bogota wollen gerne            zu sehen, die durch thematische und biografische Zugänge das
einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das         Wirken der Geheimpolizei in der DDR beleuchtet. Ein regionaler
Humboldteum Familien, die offen sind, einen südamerikani-           Zusatzteil geht auf ihre Struktur und Arbeitsweise auf dem Ge-
schen Jugendlichen (15 bis 16 Jahre alt) als Kind auf Zeit aufzu-   biet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ein.
nehmen. Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler         Für alle Lehrkräfte, Forschende oder Medienvertreter, die sich
den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster      beruflich intensiver mit dem Thema Stasi befassen möchten,
zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erin-         wird zudem ein breites Angebot an Informationsbroschüren,
nert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren       Kurzpublikationen und Unterrichtsmaterial bereitgestellt.
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 10/2019                                                   –7–                                       Sternberger Seenlandschaft
Termin:          Dienstag, 15. Oktober 2019, 13:30 - 18:00 Uhr    Die Auslegungsunterlagen können von jedermann in der Zeit
Ausstellung:     Die Stasi, vom 15.10. - 01.11.2019                    vom 15. Oktober 2019 bis zum 12. November 2019
                 im Rathaussaal                                   im Amt Sternberger Seenlandschaft, Bürgeramt, Am Markt 3 in
                 Öffnungszeiten: Di - Fr 09:00 - 12:00 Uhr        19406 Sternberg, Zimmer 103 (ehem. Postgebäude) während
                 Di 13:30 - 18:00 Uhr, Do 13:30 - 17:00 Uhr       folgender Zeiten
Ort:             Amt Sternberger Seenlandschaft                   Dienstag            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Magistratszimmer Am Markt 1,                     und                 von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
                 19406 Sternberg                                  Mittwoch            von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mitveranstalter: Amt Sternberger Seenlandschaft                   Donnerstag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                                                                  und                 von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Corinna Kalkreuth, Leiterin der Außenstelle Schwerin
                                                                  Freitag             von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
des BStU
                                                                  eingesehen werden.
                                                                  Einwendungen gegen die Einziehung können spätestens inner-
Neu in Sternberg                                                  halb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit schriftlich
Noch wird in den neuen Gewerberäumen am Mecklenburgring           oder zur Niederschrift beim Amt Sternberger Seenlandschaft, Der
17b kräftig gewerkelt, jeden Tag bis in die Abendstunden. Denn    Amtsvorsteher, Am Markt 1 in 19406 Sternberg erhoben werden.
bis zur Neueröffnung des Büros am 11.10.2019 ab 10:00 Uhr         Nach Ablauf der Frist sind keine weiteren Einwendungen möglich.
ist nicht mehr viel Zeit. Einzug wird hier die Fa. Brandschutz
Service Borat halten. Die Fa. Borat wurde am 03.05.2013 ge-
gründet. Damals noch allein, gehören mittlerweile 3 Mitarbeiter
dazu. Feuerlöscher, Rauchmelder, Fluchtpläne, Unterweisung,         - Siegel -
Schulung, Wartung, Beratung und Einbruchmeldeanlagen, all
das bietet Brandschutz Service Borat. Gerade in Bezug auf die
vorgeschriebenen Rauchmelder gibt es vieles zu bedenken.          Borkow, den 19.09.2019        - Siegel -
Hier findet man den kompetenten Ansprechpartner rund um den       Bürgermeister
Brandschutz. Wir wünschen natürlich viel Glück.
Michael Schwertner im Oktober 2019
                                                                  Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
                                                                  Westmecklenburg
                                                                  - Flurneuordnungsbehörde -
                                                                  Bleicherufer 13
                                                                  19053 Schwerin
                                                                  Flurneuordnungsverfahren Warnow II (Nutteln)
                                                                  Landkreis Ludwigslust-Parchim
                                                                  Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Weitendorf
                                                                  Stadt Brüel
                                                                  Aktenzeichen: 5433.3-76-34305
                                                                  (bitte bei Schriftverkehr angeben)         Schwerin, 17.09.2019
                                                                                            Ausfertigung
                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
                                                                  für die Gemeinden Kuhlen-Wendorf und Weitendorf, sowie für
                                                                  die Stadt Brüel

                                                                  2. Änderungsbeschluss
                                                                  Nach den §§ 53 und 56 des Landwirtschaftsanpassungsgeset-
                                                                  zes (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren
                                                                  Änderungen i. V. m. §§ 6 und 8 des Flurbereinigungsgesetzes
 Hinweis: Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen
                                                                  (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Ände-
 der Stadt Sternberg und der Stadt Brüel werden auf den
                                                                  rungen ergeht folgender Beschluss:
 jeweiligen Internetseiten unter www.stadt-sternberg.de und
 www.stadt-brueel.de veröffentlicht.                              I.
                                                                  Das Flurneuordnungsgebiet wird durch Zuziehung der folgen-
                                                                  den Flächen geändert:
Amtliche Bekanntmachung                                           Stadt:         Brüel
                                                                  Gemarkung:     Thurow
der Gemeinde Borkow                                               Flur:          2
Die Gemeindevertretung Borkow hat auf ihrer Sitzung am            Flurstück:     1, 2, 3/1, 4, 5, 6, 7, 8, 10/1, 11, 13, 14, 15, 17,
19.09.2019 beschlossen, den Antrag auf Teileinziehung, nach                      18/3, 18/6, 21/4, 22, 32/34, 32/35, 32/61
§ 9 Abs. 2 StrWG M-V, für die öffentliche Straße „Kirchweg“
zwischen Borkow und Woserin, auf dem Grundstück der               Stadt:           Brüel
                                                                  Gemarkung:       Keez
Gemarkung Borkow, Flur 1, Flurstück 318/7, 318/6, 318/5,
                                                                  Flur:            1
318/4, 318/3, 274/5, 266 sowie auf dem Grundstück Gemar-          Flurstück:       135/1, 139, 144/2, 145/3, 145/4, 244//2
kung Woserin Flur 1 Flurstück 143, an die zuständige Be-
hörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu      Gleichzeitig wird das Flurneuordnungsgebiet durch Ausschluss
stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das   der folgenden Flächen geändert:
Verbot für Fahrzeuge aller Art, Land- und forstwirtschaftlicher   Gemeinde:         Weitendorf
Verkehr frei.                                                     Gemarkung:        Kaarz
Die betreffende Verkehrsfläche ist den Auslegungsunterlagen       Flur:             1
auf der Flurkarte farblich gekennzeichnet.                        Flurstücke:       59/3
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                    –8–                                                              Nr. 10/2019
Das Zuziehungsgebiet umfasst 136,98 ha, das Ausschlussge-         V.
biet hat eine Größe von 0,94 ha. Das Verfahrensgebiet umfasst     Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge
somit nunmehr 2093,9958 ha. Das hinzugezogene bzw. aus-           über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
geschlossene Flurneuordnungsgebiet ist auf der mit diesem         hinaus nur mit der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde
Beschluss verbundenen Gebietskarte durch unterschiedliche         vorgenommen werden, anderenfalls sie die Wiederaufforstung
farbige Umrandung gekennzeichnet.                                 anordnen kann (§ 85 Nrn. 5 und 6 FlurbG). Bei den zu treffen-
Seine genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flur-       den Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Ein-
neuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft        vernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde.
und Umwelt Westmecklenburg, und im Amt Sternberger Seen-          Verstöße gegen die in § 34 (1) Nrn. 2 und 3 und § 85 Nr. 5
landschaft, Am Markt 1 in 19406 Sternberg in einem Zeitraum       FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkei-
von zwei Wochen, gerechnet vom ersten Tag seit der öffentlichen   ten mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).
Bekanntmachung, zu den üblichen Dienststunden eingesehen          Gründe:
werden. Desweiteren wird ein Schreibfehler im Anordnungsbe-
                                                                  Durch die Zuziehung und den Ausschluss von Flurstücken wird
schluss berichtigt, denn für die Gemarkung Nutteln, Flur 1 muss   eine zweckmäßige Abgrenzung des Verfahrensgebietes er-
es richtigerweise heißen: „Flurstücke 106/4 bis 106/6“.           reicht. Die Zuziehung ermöglicht die Realisierung von investi-
II.                                                               ven Maßnahmen Dritter. Die Straßenbauverwaltung des Landes
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der nachträglich zum        Mecklenburg-Vorpommern, endvertreten durch das Straßen-
Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der            bauamt Schwerin plant den Radwegeausbau an der B 104 zwi-
    „Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens         schen Thurow und Brahlstorf. Um dieses Vorhaben durchführen
                       Warnow II (Nutteln)“                       zu können, ist eine Neuordnung von Eigentums- und Rechtsver-
   mit Sitz in Kuhlen-Wendorf, Landkreis Ludwigslust-Parchim.     hältnissen an Grundstücken von Thurow bis zur Keezer Schmie-
Nebenbeteiligte sind Gemeinden, andere Körperschaften des         de erforderlich.
öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber        Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung
von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbe-         des Flurneuordnungsverfahrens Warnow II (Nutteln) erfüllt (§ 53
teiligte sind des weiteren Eigentümer von nicht zum Flurneuord-   (1) LwAnpG).
nungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fes-      Die Anordnungen zu den Ziffern II bis V beruhen auf den §§ 6,
ter Grenzzeichen an der Grenze des Flurneuordnungsgebietes        14, 16, 34 und 85 Nrn. 5 und 6 des FlurbG.
mitzuwirken haben.                                                Rechtsbehelfsbelehrung:
III.                                                              Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Mo-
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte                     nats nach Bekanntgabe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft
für die hinzugezogenen Flurstücke                                 und Umwelt Westmecklenburg, Sitz Schwerin Widerspruch er-
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch er-              hoben werden.
sichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Flurneuord-           Im Auftrag
nungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese
Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten             gez.
Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der              A. Winkelmann           (LS)
Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind              Leiterin der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung
auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb ei-            Ausfertigungsvermerk:
ner von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.          Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde
Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fris-          zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.
ten angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneu-
ordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Fest-
setzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss
die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fris-
tablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteilig-
te, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwal-
tungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
IV.                                                                                                                 Gebietskarte
                                                                                                             zum 2. Änderungsbeschluss
Von der Bekanntgabe dieses Beschlus-                                                                         Flurneuordnungsverfahren
                                                                                                                „Warnow II - Nutteln“
ses bis zur Unanfechtbarkeit des Flur-                                                                          AZ: 5433.3-76-34305
neuordnungsplans dürfen ohne Zustim-                                                                     Landkreis: Ludwigslust - Parchim
mung der Flurneuordnungsbehörde
                                                                                                         Verfahrensgebiet:
1) die Nutzungsarten der Grundstü-
    cke nicht geändert werden, soweit                                                                    Zuziehung:                         1
    es nicht zum ordnungsgemäßen                                                                         Gemeinde: Stadt Brüel
                                                                                                         Gemarkung: Thurow
    Wirtschaftsbetrieb gehört,                                                                           Flur: 2    Flurstücke: 1, 2, 3/1, 4, 5,
                                                                                                                    6, 7, 8, 10/1, 11, 13, 14,
2) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Ein-                                                                                  15, 17, 18/3, 18/6, 21/4,
    friedungen und ähnliche Anlagen                                                                                 22, 32/34, 32/35, 32/61
                                                                                                         Gemeinde: Stadt Brüel
    weder errichtet, wesentlich verän-                                                                   Gemarkung: Keez
                                                                                                         Flur: 2    Flurstück: 4/2
    dert noch beseitigt werden,                                                                          Gemeinde: Stadt Brüel
                                                                                                         Gemarkung: Keez
3) Bäume, Sträucher, Gehölze und                                                                         Flur: 1    Flurstücke: 135/1, 139,
    ähnliches nicht beseitigt werden.                                                                               144/2, 145/3, 145/4, 244/2

Bei Zuwiderhandlungen können Maß-                                                                        Ausschluss:                        2
nahmen zu 1) und 2) im Flurneuord-                                                                       Gemeinde: Weitendorf
nungsverfahren unberücksichtigt blei-                                                                    Gemarkung: Kaarz
                                                                                                         Flur: 1    Flurstücke: 59/3
ben. Die Flurneuordnungsbehörde                                                                          Gemeinde: Weitendorf

kann den früheren Zustand wieder-                                                                         Größe des Verfahrensgebietes
                                                                                                          ca. 2094 ha
herstellen lassen. Im Falle der Ziffer
3) müssen Ersatzpflanzungen ange-
                                                                                                          Staatliches Amt für Landwirtschaft und
                                                                                                          Umwelt Westmecklenburg

ordnet werden (§ 34 FlurbG).
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Nr. 10/2019                                                   –9–                                  Sternberger Seenlandschaft
Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow                            §2
                                                                Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
für die Haushaltsjahre 2019 und 2020                            nahmen
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-      Der Gesamtbetrag der
lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-         vorgesehenen Kreditaufnahmen
tretung vom 10.12.2018 und mit Genehmigung der Rechtsauf-       ohne Umschuldungen
sichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:               (Kreditermächtigung)
                                                                wird festgesetzt auf          0 EUR 2019 und 0 EUR 2020.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                    §3
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird     Verpflichtungsermächtigungen
                                                                Verpflichtungsermächtgigungen werden nicht veranschlagt.
                                          2019         2020
1. im Ergebnishaushalt                                          §4
   a) der Gesamtbetrag der                                      Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
       ordentlichen Erträge auf    540.700 EUR 541.200 EUR      Der Höchtsbetrag der
      der Gesamtbetrag der                                      Kredite zur Sicherung
      ordentlichen Aufwendungen                                 der Zahlungsfähigkeit
      auf                          616.100 EUR 608.500 EUR      wird festgesetzt auf  20.000 EUR 2019 und 20.000 EUR 2020.
      der Saldo der ordentlichen                                §5
      Erträge und Aufwendungen                                  Hebesätze
      auf                          -75.400 EUR -67.300 EUR
                                                                Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
   b) der Gesamtbetrag der
                                                                                                            2019         2020
      außerordentlichen Erträge
                                                                1. Grundsteuer
      auf                               0 EUR         0 EUR
                                                                    a) für die land- und
      der Gesamtbetrag
                                                                       forstwirtschaftlichen Betriebe
      der außerordentlichen
                                                                       (Grundsteuer A) auf              350 v. H. 350 v. H.
      Aufwendungen auf                  0 EUR         0 EUR
                                                                    b) für die Grundstücke
      der Gesamtbetrag der                                             (Grundsteuer B) auf              400 v. H. 400 v. H.
      außerordentlichen Erträge                                 2. Gewerbesteuer auf                     370 v. H. 370 v. H.
      und Aufwendungen auf              0 EUR         0 EUR
   c) das Jahresergebnis vor der                                §6
      Veränderung der Rücklagen                                 Stellen gemäß Stellenplan
      auf                          -75.400 EUR -67.300 EUR      Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
      die Einstellung in                                        trägt 0,35 Vollzeitäquivalente (VzÄ) 2019 und 0,35 Vollzeitäqui-
      Rücklagen auf                     0 EUR         0 EUR     valente (VzÄ) 2020.
      die Entnahmen aus                                         §7
      Rücklagen auf                 11.000 EUR        0 EUR     Eigenkapital
      das Jahresergebnis nach
                                                                Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezem-
      Veränderung der Rücklagen
                                                                ber
      auf                          -64.400 EUR -67.300 EUR
                                                                des Haushaltsvorvorjahres (2017) betrug         1.418.072 EUR
2. im Finanzhaushalt                                            Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
   a) die ordentlichen                                          zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres
      Einzahlungen auf             484.000 EUR 490.100 EUR      (2018) beträgt                                  1.438.872 EUR
      die ordentlichen                                          und zum 31. Dezember des
      Auszahlungen auf             515.700 EUR 520.500 EUR      Haushaltsjahres (2019)                          1.366.172 EUR
      der Saldo der ordentlichen                                und zum 31. Dezember des
      Ein- und Auszahlungen auf    -31.700 EUR -30.400 EUR      Haushaltsjahres (2020)                          1.304.672 EUR
   b) die außerordentlichen
                                                                §8
      Einzahlungen auf                  0 EUR         0 EUR
                                                                weitere Vorschriften
      die außerordentlichen
      Auszahlungen auf                  0 EUR         0 EUR     8.1.  Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
      der Saldo der                                                   Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2
      außerordentlichen Ein- und                                      KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
      Auszahlungen auf                  0 EUR         0 EUR           a. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglich-
                                                                         keit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag
   c) die Einzahlungen aus
                                                                         entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag
      Investitionstätigkeit auf      2.700 EUR    5.800 EUR
                                                                         sich wesentlich erhöhen wird,
      die Auszahlungen aus                                            b. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der or-
      Investitionstätigkeit auf       300 EUR      500 EUR               dentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah-
      der Saldo der Ein- und                                             lungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die
      Auszahlungen aus                                                   Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten
      Investitionstätigkeit auf      2.400 EUR    5.300 EUR              für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
   d) der Saldo der Ein- und                                             men zu decken oder eine bereits bestehende De-
      Auszahlungen aus                                                   ckungsgslücke sich wesentlich erhöhen wird,
      Finanzierungstätigkeit                                          c. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder
      (Veränderung der liquiden                                          zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwands-
      Mittel und der Kredite                                             positionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtauf-
      zur Sicherung der                                                  wendungen erheblichen Umfang getätigt werden
      Zahlungsfähikgeit) auf       -29.300 EUR -25.100 EUR               sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanz-
festgesetzt.                                                             haushalt für Auszahlungen,
Sternberger Seenlandschaft - Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 09. November 2019 - Amt Sternberger Seenlandschaft
Sternberger Seenlandschaft                                       – 10 –                                                                  Nr. 10/2019
         d. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investiti-    8.4.1. Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt,
            onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleis-                dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves-
            tet werden sollen,                                               titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze
         e. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder             von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsförde-
            in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen            rungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind.
            und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht             Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der
            enthält.                                                         Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investionsför-
         1. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 bis                derungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt.
            2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken             8.5. Übertragbarkeit
            anzusehen, wenn sie 10 v. H. der ordentlichen Auf-               Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordent-
            wendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen über-                   liche Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für
            steigen.                                                         übertragbar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im
         2. Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V           laufenden Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtun-
            sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Auf-            gen eingeganngen wurden oder sie in sonstiger Weise
            wendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn                 gebunden sind. Darüber hinaus können Ansätze für In-
            sie 10 v. H. der der ordentlichen Aufwendungen über-             standhaltungsmaßnahmen durch Haushaltsvermerk für
            steigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze              ganz oder teilweise übertragbar erklärt werden ohne
            für die Auszahlungen im Finanzhaushalt.                          Haushaltsausgleich im Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen
         3. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV             gelten die Festlegungen in der GemHVO-Doppik § 15.
            M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Inves-
                                                                      Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.05.2019 erteilt.
            titionsfördermaßnahmnen sowie unabweisbare Auf-
            wendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen           Kobrow, den 17.09.2019
            an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T€ nicht über-       Schröder
            steigen.                                                  Bürgermeister
8.2.     Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Aus-
         gaben                                                        Verfahrensvermerk:
         Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Aus-          Hiermit wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Kobrow für die
         gaben wird durch die Gemeindevertretung getroffen,           Haushaltsjahre 2019 und 2020 im amtlichen Bekanntmachungs-
         wenn sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde fest-          blatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft dem „Amtsblatt
         gelegten Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürger-        Sternberger Seenlandschaft“ Nr. 10/2019 vom 12.10.2019 be-
         meisters übersteigt.                                         kannt gemacht.
8.3.     Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit                      Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
                                                                      vom 15.10.2019 bis 23.10.2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im
8.3.1.   Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfä-
                                                                      Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus.
         higkeit der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines
                                                                      Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
         Teilhaushalts - entsprechend auch der Ansätze Auszah-
                                                                      Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
         lungen im Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 Gem-
                                                                      Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor-
         HVO-Doppik sind ausgenommen:
                                                                      pommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
         • DK 0001 Personalaufwendungen
                                                                      Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
         • DK 0002 Unterhaltung des Vermögens
                                                                      Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
                        (außer Straßen)
         • DK 0003 Bewirtschaftung des Vermögens
         • DK 0005 Versicherungen
         • DK 0009 die Abschreibungen                                     IMPRESSUM:
         • DK 0042 Aufwendungen der Feuerwehr
                                                                          Mitteilungsblatt mit amtlichen Bekanntmachungen
         • DK 0051 Bauhof
                                                                          des Amtes Sternberger Seenlandschaft
         Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0051 sind alle
         Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.                       Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG
8.3.2.   Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansät-             Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
         ze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb       E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de
         eines Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungs-        Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister/Der Amtsvorsteher
         fähig erklärt.                                                Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
                                                                       unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
8.3.3.   Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die An-                unter Anschrift des Verlages.
         sätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Aus-
                                                                       Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
         zahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaus-
         haltes jeweils für einseitig deckungsfähig erklärt. Sofern    Auflage: 7.950 Exemplare; Erscheinung: monatlich
         die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird,              Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
         vermindert sich der Ansatz für die korrespondierenden         der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
         Aufwendungen.                                                 lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
                                                                       Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder
8.3.4.   Gemäß § 13 Abs. 2 GemHVO-Doppik können Mehrer-                anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert
         träge in folgenden Produktsachkonten folgende Aufwen-         werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
         dungsansätze erhöhen:                                         ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
         • DK 0031 61100.60130000 und                                  Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbab-
                                                                       weichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
                        61100.54310000/61200.57910000                  Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
         • DK 0041 12605.44251000 und 12605.52310000                   Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die
8.3.5.   Gemäß § 14 Abs.2 GemHVO-Doppik werden Erträge/                Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,
         Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen-                Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit
                                                                       schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
         dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend
         Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für de-
         ckungsfähig (unecht) erklärt.
8.4.     Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung der
         Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben
Nr. 10/2019                                                    – 11 –                                 Sternberger Seenlandschaft
Veröffentlichung
1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 25.07.2019 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                              gegenüber      erhöht    vermindert         nunmehr
                                                                                  bisher        um            um              auf
                                                                                   EUR         EUR          EUR              EUR
1. im Ergebnishaushalt
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                             956.400     89.600               0       1.046.000
      der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                      1.096.600     17.900               0        1.114.500
      der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -140.200     71.700               0          -68.500
   b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                              0          0               0                0
      der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                         0          0               0                0
      der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen
      auf                                                                              0          0              0               0
   c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf                  -140.200     71.700              0         -68.500
      die Einstellung in Rücklagen auf                                                 0          0              0               0
      die Entnahmen aus Rücklagen auf                                             64.000          0                         64.000
      das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf                      -76.200     71.700              0          -4.500
2. im Finanzhaushalt
   a) die ordentlichen Einzahlungen auf                                         843.400     34.600               0        878.000
      die ordentlichen Auszahlungen auf                                         915.600     16.000               0        931.600
      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                      -72.200     18.600               0        -53.600
   b) die außerordentlichen Einzahlungen auf                                          0          0               0              0
      die außerordentlichen Auszahlungen auf                                          0          0               0              0
      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                       0          0               0              0
   c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                            106.200     55.000               0        161.200
      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                             89.700          0           1.500         88.200
      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf          16.500     55.000          -1.500         73.000
   d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                            55.700          0         55.700               0
      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 0     19.400               0         19.400
      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
      auf                                                                        55.700     -19.400        55.700          -19.400
festgesetzt.

§2                                                                  §7
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-            Eigenkapital
nahmen
                                                                                                                 bisher nunmehr
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-
                                                                                                                  EUR      EUR
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                    Der Stand des Eigenkapitales
§3                                                                  zum 31.12. des
Verpflichtungsermächtigungen                                        Haushaltsvorvorjahres betrug         2.961.016 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.             Der voraussichtliche Stand
§4                                                                  des Eigenkapitales zum 31.12.
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                         des Haushaltsvorjahres beträgt       2.982.616 EUR
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht ver-       und zum 31.12. des
anschlagt.                                                          Haushaltjahres 2019                 2.865.216 EUR

§5                                                                  §8
Hebesätze                                                           weitere Vorschriften
Die Hebesätze für Realsteuer werden in 2018 wie     folgt festge-
                                                                    8.1.   Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
setzt:
                                                                           Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2
1. Grundsteuer                                                             KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
   a) für land- und                                                        a. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglich-
       forstwirtschaftlichen                                                  keit im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag
       Flächen                                                                entstehen oder ein bereits ausgewiesener Fehlbetrag
       (Grundsteuer A)       von bisher 327 v. H.   unverändert               sich wesentlich erhöhen wird,
   b) für die Grundstücke                                                  b. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der or-
       (Grundsteuer B)       von bisher 400 v. H.   unverändert               dentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszah-
2. Gewerbesteuer             von bisher 360 v. H.   unverändert               lungen in erheblichem Umfang nicht ausreicht, um die
§6                                                                            Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan                                            für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah-
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stel-                  men zu decken oder eine bereits bestehende De-
len beträgt bisher 1,13 Vollzeitäquivalente (VzÄ.)                            ckungslücke sich wesentlich erhöhen wird,
Sternberger Seenlandschaft                                        – 12 –                                                  Nr. 10/2019
         c. im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder        8.5   Übertragbarkeit
             zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspo-              Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche
             sitionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwen-            Auszahlungen eines Teilhaushaltes werden für übertrag-
             dungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder           bar erklärt, soweit hinsichtlich der Ansätze im laufenden
             müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Aus-          Haushaltsjahr bereits rechtliche Verpflichtungen eingegan-
             zahlungen,                                                      gen wurden oder sie in sonstiger Weise gebunden sind.
         d. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investiti-           Darüber hinaus können Ansätze für Instandhaltungsmaß-
             onen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet             nahmen durch Haushaltsvermerk für ganz oder teilweise
             werden sollen,                                                  übertragbar erklärt werden ohne Haushaltsausgleich im
         e. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder             Haushaltsfolgejahr. Im Übrigen gelten die Festlegungen in
             in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen           der GemHVO-Doppik § 15.
             und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht            Haushaltsvermerke:         Folgende        Produktsachkon-
             enthält.                                                        ten können in das Folgejahr übernommen werden:
         1. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 4           541000.523330000; 573020.52310000; 511000.5625100;
             KV M-V sind Beträge von mehr als 50.000 €.                      51100.56251001; 51000.56259000;
8.2.     Entscheidungen zu über und außerplanmäßigen Ausga-            8.6 Kreditaufnahmen und Umschuldungen
         ben                                                                 Die Entscheidung über die günstigste Kreditaufnahme
         Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausga-               oder Umschuldung trifft der Bürgermeister und die Käm-
         ben wird durch die Gemeindevertretung getroffen, wenn               mereiamtsleiterin.
         sie die in der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten         Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am - erteilt.
         Wertgrenzen für die Entscheidung des Bürgermeisters           Kuhlen-Wendorf, den 16.09.2019
         übersteigt.
8.3.     Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit                       Toparkus
8.3.1    Von der grundsätzlichen gegenseitigen Deckungsfähigkeit       Bürgermeister
         der Ansätze für Aufwendungen innerhalb eines Teilhaus-        Verfahrensvermerk:
         halts - entsprechend auch der Ansätze Auszahlungen im         Hiermit wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
         Teilfinanzhaushalt - gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik          Kuhlen-Wendorf für das Haushaltsjahr 2019 im amtlichen Be-
         sind ausgenommen                                              kanntmachungsblatt des Amtes Sternberger Seenlandschaft
         • DK 0001          Personalaufwendungen                       dem „Amtsblatt Sternberger Seenlandschaft“ Nr. 10/2019 vom
         • DK 0002          Unterhaltung des Vermögens                 12.10.2019 bekannt gemacht.
         • DK 0003          Bewirtschaftung des Vermögens              Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
         • DK 0005          Versicherungen                             vom 15.10.2019 bis 23.10.2019 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im
         • DK 0009          Abschreibungen                             Rathaus Zimmer 24 öffentlich aus.
         • DK 0042          Aufwendungen der Feuerwehren               Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und
         • DK 0051          Aufwendungen Bauhof                        Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
         Innerhalb dieser Deckungskreise 0001 - 0051 sind alle Auf-    Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vor-
         wendungen gegenseitig deckungsfähig.                          pommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
8.3.2    Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze            Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
         für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines    Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
         Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er-
         klärt.
8.3.2    Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze
         für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines
         Teilhaushaltes jeweils für gegenseitig deckungsfähig er-
         klärt.
8.3.3    Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansät-             40 Jahre SSV‘79
         ze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszah-         Im September diesen Jahres war es soweit, und der SSV‘79
         lungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilhaushaltes
                                                                       feierte sein 40-jähriges Jubiläum.
         jeweils für einseitig deckungsfähig erklärt. Sofern die De-   Wir trafen uns zu einem gemütlichen Abend in großer Runde im
         ckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, vermindert         „Sambuca“ in Sternberg. Dieser Einladung folgten 38 Mitglieder.
         sich der Ansatz für die korrespondierenden Aufwendun-         So nach und nach trafen die Mitglieder ein und man spürte die
         gen.                                                          Freude jedes einzelnen, Teil dieses Jubiläums zu sein. Denn
8.3.4    Gemäß § 13 Abs. 2 können Mehrerträge in folgenden Pro-        kaum ein Mitglied rechnete mit einem Treffen dieser Größe.
         duktsachkonten folgende Aufwendungsansätze erhöhen:
         • DK 0031          61100.60130000 und
                            61100.54310000/61200.57910000
         • DK 0041          12300.44251000 und
                            12300.52330000
8.3.5    Gemäß § 14 Abs. GemHVO-Doppik werden Erträge/
         Einzahlungen aus Spenden für bestimmte Aufwen-
         dungen/Auszahlungen (Zweckbindung entsprechend
         Spendenvermerk) innerhalb eines Teilhaushaltes für
         deckungsfähig(unecht) erklärt.
8.4.     Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung der
         Ein- und Auszahlungen für Investitionsvorhaben
8.4.1.   Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik wird bestimmt,
         dass Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Inves-
         titionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze
         von 10.000 EUR für jede Investition oder Investitionsförde-
         rungsmaßnahme im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind.                                               Foto: Benjamin Jörss
         Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der       Schon im Frühjahr machte ich mich auf Spurensuche nach allen
         Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitions-     Mitgliedern des Sportvereins. Was natürlich nicht einfach war
         förderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt.          und auch einige Hindernisse bereit hielt, die aber gut gemeis-
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